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V/0127/2013/1

Trägerausschreibung für die Kindertageseinrichtungen Wiedeiken (Amelsbüren), Stratmannweg ( Mecklenbeck) und Kinderbachtal (Kinderhaus)

Vorlagen 29.04.2013

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 15.05.2013, TOP 24

Beschlussvorlage

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Beschlussvorlage

7285 Zeichen

V/0127/2013/1 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Kinder, Jugendliche und Familien 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Trägerausschreibung für die Kindertageseinrichtungen Wiedeiken (Amelsbüren), Stratmannweg  
(Mecklenbeck) und Kinderbachtal (Kinderhaus) 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
15.05.2013 Hauptausschuss Vorberatung 
15.05.2013 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Der Rat der Stadt Münster überträgt die Trägerschaften für die oben genannten Kindertagesein-
richtungen wie folgt: 
 
1.1. Dem Kinder- und Jugendhilfeträger Educcare Evangelische Jugendhilfe Münsterland wird 
die Betriebsträgerschaft für die Kindertageseinrichtung Wiedeiken in Amelsbüren im Stadtbezirk 
Münster Hiltrup übertragen. Voraussichtlicher Betriebsbeginn der Kindertageseinrichtung ist der 
01.01.2014. 
 
1.2. Dem Kinder- und Jugendhilfeträger Outlaw –Gesellschaft für Kinder- und Jugendhilfe 
gGmbH (Outlaw gGmbH) Evangelische Jugendhilfe Münsterland wird die Betriebsträgerschaft 
für folgende die Kindertageseinrichtungen Stratmannweg in Mecklenbeck im Stadtbezirk West 
übertragen. Voraussichtlicher Betriebsbeginn der Kindertageseinrichtung ist der 01.03.2014. 
 
1.2.1. Kindertageseinrichtung Stratmannweg in Mecklenbeck im Stadtbezirk Münster West  
Voraussichtlicher Betriebsbeginn der Kindertageseinrichtung ist der 01.03.2014. 
 
1.2.2. Kindertageseinrichtung Kinderbachtal in Kinderhaus im Stadtbezirk Münster Nord  
Voraussichtlicher Betriebsbeginn der Kindertageseinrichtung ist der 01.03.2014. 
 
1.3 Dem Kinder- und Jugendhilfeträger Outlaw – Gesellschaft für Kinder und Jugendhilfe 
gGmbH (Outlaw gGmbH) wird die Betriebsträgerschaft für die Kindertageseinrichtung Kin-
derbachtal in Kinderhaus im Stadtbezirk Nord übertragen. Voraussichtlicher Betriebsbeginn 
der Kindertageseinrichtung ist der 01.03.2014. 
 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0127/2013/1 
Auskunft erteilt: 
Frau Eschert, Herr Niehues, Herr 
Philipp, Frau Kratz-Trutti 
Ruf: 
492-5616, 492-5151 
E-Mail: 
EschertM@stadt-muenster.de  
Niehues@stadt-muenster.de 
Datum: 
30.04.2013 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0127/2013/1 
2. Zur Regelung der gegenseitigen Rechte und Pflichten werden vertragliche Vereinbarungen ent-
sprechend der nachfolgenden Punkte getroffen: 
 
2.1. Für die Kindertageseinrichtung Wiedeiken werden vertragliche Regelungen zur Trägerschaft 
zwischen der Stadt Münster und dem Träger Educcare Evangelische Jugendhilfe Münsterland 
getroffen. Zur Mietvereinbarung werden vertragliche Regelungen zwischen der Wohn- und Stadt-
bau als Investor und dem Träger Educcare Evangelische Jugendhilfe Münsterland getroffen. 
 
2.2. Für die Kindertageseinrichtung Stratmannweg werden vertragliche Regelungen zur Träger-
schaft zwischen der Stadt Münster und dem Träger Outlaw gGmbH Evangelische Jugendhilfe 
Münsterland getroffen. Zur Mietvereinbarung werden vertragliche Regelungen zwischen der 
Wohn- und Stadtbau als Investor und dem Träger Outlaw gGmbH Evangelische Jugendhilfe 
Münsterland getroffen. 
 
2.3. Für die Kindertageseinrichtung Kinderbachtal werden vertragliche Regelungen zur Träger-
schaft und zur Mietvereinbarung zwischen der Stadt Münster und dem Träger Outlaw gGmbH 
getroffen. 
 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
 
1.1. Kindertageseinrichtung Wiedeiken in Amelsbüren (Stadtbezirk Münster Hiltrup) 
 
Die Kosten und Folgekosten sind in den vorangegangenen Vorlagen bzw. Endscheidungen 
V/0346/2012 (Errichtungsbeschluss) und D/0010/2012 dargelegt und beschlossen worden.  
 
Da die Inbetriebnahme der Einrichtung jetzt voraussichtlich ab dem 01.01.2014 erfolgt, belaufen 
sich die Kosten für die Einrichtung in folgender Höhe: 
 
   Jährlich ab 2014 ff. 
Betriebskosten   692.000 € 
Betriebskostenzuschüsse   630.000 € 
 
Da der Kinder- und Jugendhilfeträger Educcare Evangelische Jugendhilfe Münsterland einen 
Trägeranteil unterhalb dem gesetzlichen Trägeranteil anbietet, entstehen für die Stadt Münster 
zusätzliche Aufwendungen in folgender Höhe:  
 
Gesetzlicher Trägeranteil  9%  62.000 € 
Angebotener Trägeranteil Educcare 
Evangelische Jugendhilfe  
Münsterland 
1%  6.920 € 
Städtischer Zuschuss zum Trägeranteil 8%  55.080 € 
 
 
1.2. Kindertageseinrichtung Stratmannweg in Mecklenbeck (Stadtbezirk Münster West) 
 
Die Kosten und Folgekosten sind in den vorangegangenen Vorlagen V/0305/2012 und 
V/0305/2012/1.Erg. (Errichtungsbeschluss) dargelegt und beschlossen worden. 
 
Da die Inbetriebnahme der Einrichtung jetzt voraussichtlich ab dem 0 1.03.2014 erfolgt, belaufen 
sich die Kosten für die Einrichtung in folgender Höhe: 
 
  Anteilig für 2014 Jährlich ab 2015 ff. 
Betriebskosten  577.000 € 692.000 € 
Betriebskostenzuschüsse  525.000 € 630.000 €

- 3 - 
V/0127/2013/1 
Da der Kinder- und Jugendhilfeträger Outlaw –Gesellschaft für Kinder - und Jugendhilfe gGmbH  
Evangelische Jugendhilfe Münsterland einen Trägeranteil unterhalb dem gesetzlichen Träge r-
anteil anbietet, entstehen für die Stadt Münster zusätzliche Aufwendungen in folgender Höhe:  
 
  Anteilig für 2014 Jährlich ab 2015 ff. 
Gesetzlicher Trägeranteil  9% 52.000 € 62.000 € 
Angebotener Trägeranteil Outlaw 
Evangelische Jugendhilfe Münster-
land 
3% 
1% 
17.360 € 
5.770 € 
20.760 € 
6.920 € 
Städtischer Zuschuss zum Trägeranteil 6% 
8% 
34.640 € 
46.230 € 
41.240 € 
55.080 € 
 
 
1.3. Kindertageseinrichtung Kinderbachtal in Kinderhaus (Stadtbezirk Münster Nord) 
 
Die Kosten und Folgekosten sind in den vorangegangenen Vo rlagen V/0342/2012 und 
V/0342/2012/1.Erg. (Errichtungsbeschluss) dargelegt und beschlossen worden. 
 
Da die Inbetriebnahme der Einrichtung jetzt voraussichtlich ab dem 01.03.2014 erfolgt, belaufen 
sich die Kosten für die Einrichtung in folgender Höhe: 
 
  Anteilig für 2014 Jährlich ab 2015 ff. 
Betriebskosten  577.000 € 692.000 € 
Betriebskostenzuschüsse  525.000 € 630.000 € 
 
Da der Kinder- und Jugendhilfeträger Outlaw –Gesellschaft für Kinder - und Jugendhilfe gGmbH 
einen Trägeranteil unterhalb dem gesetzlichen Trägeranteil anbietet, entstehen für die Stadt Müns-
ter zusätzliche Aufwendungen in folgender Höhe:  
 
  Anteilig für 2014 Jährlich ab 2015 ff. 
Gesetzlicher Trägeranteil  9% 52.000 € 62.000 € 
Angebotener Trägeranteil Outlaw  3% 17.360 € 20.760 € 
Städtischer Zuschuss zum Trägeranteil 6% 34.640 € 41.240 €

- 4 - 
V/0127/2013/1 
III. Finanzierung/Mittelbereitstellung 
 
Die o. g. Sachentscheidung wird durch freiwillige städtische Zuschüsse (FwZ) zum Trägeranteil an 
den Betriebskosten wie folgt finanziert: 
 
Teilergebnisplan - Aufwendungen 
 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
 
Produktgruppe 0601 Förderung von Kindern in T a-
gesbetreuung 
   
Zeile 15 Transferaufwendungen    
  1.1 FwZ Kita Wiedeiken  2014ff 55.080 Deckung der 
FwZ aus 
Ansatz 2013: 
65.636.090 € 
Ansatz 2014: 
67.996.340 € 
 
 1.2 FwZ Kita Stratmannweg  
2013 
 
2014ff. 
34.640 
46.230 
41.240 
55.080 
  1.3. FwZ Kita Kinderbachtal  2013 
2014ff. 
34.640 
41.240 
Insgesamt   
2013 
 
2014ff. 
69.280 
80.870 
137.560 
151.400 
 
 
 
 
 
 
Begründung: 
 
Die vorangegangenen Beratungen im Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien und in 
den Bezirksvertretungen West, Hiltrup und Nord haben abweichend zur Vorlage die oben ge-
nannten Änderungen ergeben. 
 
I.V. 
 
 
Gez. 
 
Dr. Andrea Hanke 
Beigeordnete

Beratungsverlauf (2)

15.05.2013 Hauptausschuss
TOP 18 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
15.05.2013 Rat
TOP 24 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung

Orte (3)

  • Stratmannweg 2013
  • Wiedeiken
  • Kinderhaus

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Details

Vorlagen-Nr.
V/0127/2013/1
Typ
Vorlagen
Datum
29.04.2013
Erstellt
06.10.2020 14:37