V/0127/2013/1
Trägerausschreibung für die Kindertageseinrichtungen Wiedeiken (Amelsbüren), Stratmannweg ( Mecklenbeck) und Kinderbachtal (Kinderhaus)
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Beschlussvorlage
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V/0127/2013/1 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Kinder, Jugendliche und Familien Betrifft Trägerausschreibung für die Kindertageseinrichtungen Wiedeiken (Amelsbüren), Stratmannweg (Mecklenbeck) und Kinderbachtal (Kinderhaus) Beratungsfolge 15.05.2013 Hauptausschuss Vorberatung 15.05.2013 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Der Rat der Stadt Münster überträgt die Trägerschaften für die oben genannten Kindertagesein- richtungen wie folgt: 1.1. Dem Kinder- und Jugendhilfeträger Educcare Evangelische Jugendhilfe Münsterland wird die Betriebsträgerschaft für die Kindertageseinrichtung Wiedeiken in Amelsbüren im Stadtbezirk Münster Hiltrup übertragen. Voraussichtlicher Betriebsbeginn der Kindertageseinrichtung ist der 01.01.2014. 1.2. Dem Kinder- und Jugendhilfeträger Outlaw –Gesellschaft für Kinder- und Jugendhilfe gGmbH (Outlaw gGmbH) Evangelische Jugendhilfe Münsterland wird die Betriebsträgerschaft für folgende die Kindertageseinrichtungen Stratmannweg in Mecklenbeck im Stadtbezirk West übertragen. Voraussichtlicher Betriebsbeginn der Kindertageseinrichtung ist der 01.03.2014. 1.2.1. Kindertageseinrichtung Stratmannweg in Mecklenbeck im Stadtbezirk Münster West Voraussichtlicher Betriebsbeginn der Kindertageseinrichtung ist der 01.03.2014. 1.2.2. Kindertageseinrichtung Kinderbachtal in Kinderhaus im Stadtbezirk Münster Nord Voraussichtlicher Betriebsbeginn der Kindertageseinrichtung ist der 01.03.2014. 1.3 Dem Kinder- und Jugendhilfeträger Outlaw – Gesellschaft für Kinder und Jugendhilfe gGmbH (Outlaw gGmbH) wird die Betriebsträgerschaft für die Kindertageseinrichtung Kin- derbachtal in Kinderhaus im Stadtbezirk Nord übertragen. Voraussichtlicher Betriebsbeginn der Kindertageseinrichtung ist der 01.03.2014. Vorlagen-Nr.: V/0127/2013/1 Auskunft erteilt: Frau Eschert, Herr Niehues, Herr Philipp, Frau Kratz-Trutti Ruf: 492-5616, 492-5151 E-Mail: EschertM@stadt-muenster.de Niehues@stadt-muenster.de Datum: 30.04.2013 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0127/2013/1 2. Zur Regelung der gegenseitigen Rechte und Pflichten werden vertragliche Vereinbarungen ent- sprechend der nachfolgenden Punkte getroffen: 2.1. Für die Kindertageseinrichtung Wiedeiken werden vertragliche Regelungen zur Trägerschaft zwischen der Stadt Münster und dem Träger Educcare Evangelische Jugendhilfe Münsterland getroffen. Zur Mietvereinbarung werden vertragliche Regelungen zwischen der Wohn- und Stadt- bau als Investor und dem Träger Educcare Evangelische Jugendhilfe Münsterland getroffen. 2.2. Für die Kindertageseinrichtung Stratmannweg werden vertragliche Regelungen zur Träger- schaft zwischen der Stadt Münster und dem Träger Outlaw gGmbH Evangelische Jugendhilfe Münsterland getroffen. Zur Mietvereinbarung werden vertragliche Regelungen zwischen der Wohn- und Stadtbau als Investor und dem Träger Outlaw gGmbH Evangelische Jugendhilfe Münsterland getroffen. 2.3. Für die Kindertageseinrichtung Kinderbachtal werden vertragliche Regelungen zur Träger- schaft und zur Mietvereinbarung zwischen der Stadt Münster und dem Träger Outlaw gGmbH getroffen. II. Finanzielle Auswirkungen: 1.1. Kindertageseinrichtung Wiedeiken in Amelsbüren (Stadtbezirk Münster Hiltrup) Die Kosten und Folgekosten sind in den vorangegangenen Vorlagen bzw. Endscheidungen V/0346/2012 (Errichtungsbeschluss) und D/0010/2012 dargelegt und beschlossen worden. Da die Inbetriebnahme der Einrichtung jetzt voraussichtlich ab dem 01.01.2014 erfolgt, belaufen sich die Kosten für die Einrichtung in folgender Höhe: Jährlich ab 2014 ff. Betriebskosten 692.000 € Betriebskostenzuschüsse 630.000 € Da der Kinder- und Jugendhilfeträger Educcare Evangelische Jugendhilfe Münsterland einen Trägeranteil unterhalb dem gesetzlichen Trägeranteil anbietet, entstehen für die Stadt Münster zusätzliche Aufwendungen in folgender Höhe: Gesetzlicher Trägeranteil 9% 62.000 € Angebotener Trägeranteil Educcare Evangelische Jugendhilfe Münsterland 1% 6.920 € Städtischer Zuschuss zum Trägeranteil 8% 55.080 € 1.2. Kindertageseinrichtung Stratmannweg in Mecklenbeck (Stadtbezirk Münster West) Die Kosten und Folgekosten sind in den vorangegangenen Vorlagen V/0305/2012 und V/0305/2012/1.Erg. (Errichtungsbeschluss) dargelegt und beschlossen worden. Da die Inbetriebnahme der Einrichtung jetzt voraussichtlich ab dem 0 1.03.2014 erfolgt, belaufen sich die Kosten für die Einrichtung in folgender Höhe: Anteilig für 2014 Jährlich ab 2015 ff. Betriebskosten 577.000 € 692.000 € Betriebskostenzuschüsse 525.000 € 630.000 € - 3 - V/0127/2013/1 Da der Kinder- und Jugendhilfeträger Outlaw –Gesellschaft für Kinder - und Jugendhilfe gGmbH Evangelische Jugendhilfe Münsterland einen Trägeranteil unterhalb dem gesetzlichen Träge r- anteil anbietet, entstehen für die Stadt Münster zusätzliche Aufwendungen in folgender Höhe: Anteilig für 2014 Jährlich ab 2015 ff. Gesetzlicher Trägeranteil 9% 52.000 € 62.000 € Angebotener Trägeranteil Outlaw Evangelische Jugendhilfe Münster- land 3% 1% 17.360 € 5.770 € 20.760 € 6.920 € Städtischer Zuschuss zum Trägeranteil 6% 8% 34.640 € 46.230 € 41.240 € 55.080 € 1.3. Kindertageseinrichtung Kinderbachtal in Kinderhaus (Stadtbezirk Münster Nord) Die Kosten und Folgekosten sind in den vorangegangenen Vo rlagen V/0342/2012 und V/0342/2012/1.Erg. (Errichtungsbeschluss) dargelegt und beschlossen worden. Da die Inbetriebnahme der Einrichtung jetzt voraussichtlich ab dem 01.03.2014 erfolgt, belaufen sich die Kosten für die Einrichtung in folgender Höhe: Anteilig für 2014 Jährlich ab 2015 ff. Betriebskosten 577.000 € 692.000 € Betriebskostenzuschüsse 525.000 € 630.000 € Da der Kinder- und Jugendhilfeträger Outlaw –Gesellschaft für Kinder - und Jugendhilfe gGmbH einen Trägeranteil unterhalb dem gesetzlichen Trägeranteil anbietet, entstehen für die Stadt Müns- ter zusätzliche Aufwendungen in folgender Höhe: Anteilig für 2014 Jährlich ab 2015 ff. Gesetzlicher Trägeranteil 9% 52.000 € 62.000 € Angebotener Trägeranteil Outlaw 3% 17.360 € 20.760 € Städtischer Zuschuss zum Trägeranteil 6% 34.640 € 41.240 € - 4 - V/0127/2013/1 III. Finanzierung/Mittelbereitstellung Die o. g. Sachentscheidung wird durch freiwillige städtische Zuschüsse (FwZ) zum Trägeranteil an den Betriebskosten wie folgt finanziert: Teilergebnisplan - Aufwendungen Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 0601 Förderung von Kindern in T a- gesbetreuung Zeile 15 Transferaufwendungen 1.1 FwZ Kita Wiedeiken 2014ff 55.080 Deckung der FwZ aus Ansatz 2013: 65.636.090 € Ansatz 2014: 67.996.340 € 1.2 FwZ Kita Stratmannweg 2013 2014ff. 34.640 46.230 41.240 55.080 1.3. FwZ Kita Kinderbachtal 2013 2014ff. 34.640 41.240 Insgesamt 2013 2014ff. 69.280 80.870 137.560 151.400 Begründung: Die vorangegangenen Beratungen im Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien und in den Bezirksvertretungen West, Hiltrup und Nord haben abweichend zur Vorlage die oben ge- nannten Änderungen ergeben. I.V. Gez. Dr. Andrea Hanke Beigeordnete
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (3)
- Stratmannweg 2013
- Wiedeiken
- Kinderhaus
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Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0127/2013/1
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 29.04.2013
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37