221888-02
Sicherheit auf den Fußwegen im Ortsteil Medinghoven
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Sammeldokument öffentlich
2689 Zeichen
Mitteilungsvorlage öffentlich 221888-02 Die Oberbürgermeisterin —— Federführung: 66 Tiefbauamt Dezernat: Dez. III Sicherheit auf den Fußwegen im Ortsteil Medinghoven Beratungsfolge Bezirksvertretung Hardtberg 24.01.2023 Kenntnisnahme Mitteilung: Die Bezirksvertretung Hardtberg hat in Ihrer Sitzung am 18.10.2022 unter TOP 6.13 den folgenden Beschluss gefasst: Die Verwaltung wird beauftragt 1. die im Ortsteil Medinghoven aufgestellten Poller und Schranken zeitnah und danach in regelmäßigen Abständen auf ihre Funktionstüchtigkeit zu prüfen, diese zu warten und ggf. Instand zu setzen, 2. den Austausch der steckbaren Poller (Abb. 1 in Einladung) durch fest installierte und klappbare (Abb.2 in Einladung) zu prüfen und die daraus resultierenden Kosten zu ermitteln, 3. und die Kontrolle des Verschlusses dieser Einrichtungen im Rahmen freier Kapazitäten durch Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Stadt Bonn zur Routine werden zu lassen und 4. vermehrt Verkehrskontrollen durchzuführen, um die Verkehrsregeln zu überwachen und Parkverstöße zu ahnden Die Verwaltung teilt hierzu Folgendes mit: Öffentliche Verkehrsflächen werden – sofern die Wegebeziehungen für den Rettungsdienst erforderlich sind – mit herausnehmbaren Sperrpfosten ausgestattet. Klappbare Sperrpfosten werden aufgrund der Stolpergefahr und den damit verbundenen möglichen Regressansprüchen nicht eingesetzt. In der Stresemannstraße befinden sich die klappbaren Sperrpfosten ausschließlich auf privater Fläche. Die öffentlichen Verkehrsflächen werden turnusgemäß auf mögliche Schäden bzw. Unfallgefahren kontrolliert. Sofern Beschädigungen an Ausstattungsgegenständen vorhanden sind, werden diese protokolliert und an die zuständige Dienststelle weitergegeben. Eine darüber hinaus gehende Kontrolle ist im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht nicht zwingend erforderlich und unter Berücksichtigung der Personalkapazitäten auch nicht leistbar. Seite 1 von 2 Seite 2 —— Die Mitarbeitenden des Verkehrsaußendienstes werden den Bereich im Rahmen der Streife und nach personeller Stärke zukünftig vermehrt bestreifen. Natürlich werden bei den Kontrollen nur Momentaufnahmen gemacht. Eine dauerhafte Kontrolle und somit Gewährleistung, dass alle Halteverbotszonen frei bleiben ist leider nicht durchführbar. Sollten bei diesen Momentaufnahmen Verkehrsordnungswidrigkeiten festgestellt werden, so werden diese geahndet. Wenn nötig werden Fahrzeuge auch abgeschleppt. Nur durch eine konsequente Ahndung von Verstößen kann eine Verhaltensänderung der Verursacher erzielt werden. Anlage/n Keine Seite 2 von 2
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (1)
- Stresemannstraße
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Details
- Vorlagen-Nr.
- 221888-02
- Typ
- Mitteilungsvorlage
- Datum
- 08.11.2022
- Erstellt
- 18.01.2026 04:40