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221888-02

Sicherheit auf den Fußwegen im Ortsteil Medinghoven

Mitteilungsvorlage 08.11.2022

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Hardtberg, Sitzung am 24.01.2023, TOP 12.2

Sammeldokument öffentlich

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Sammeldokument öffentlich

2689 Zeichen

Mitteilungsvorlage 
öffentlich 
221888-02 
 
 
 
  
Die Oberbürgermeisterin 
 
 
——
 
Federführung: 
66 Tiefbauamt 
Dezernat: 
Dez. III 
 
 
 
 
 
Sicherheit auf den Fußwegen im Ortsteil 
Medinghoven 
 
Beratungsfolge 
Bezirksvertretung Hardtberg 24.01.2023 Kenntnisnahme 
 
Mitteilung: 
  
Die Bezirksvertretung Hardtberg hat in Ihrer Sitzung am 18.10.2022 unter TOP 
6.13 den folgenden Beschluss gefasst: 
  
Die Verwaltung wird beauftragt 
  
1. die im Ortsteil Medinghoven aufgestellten Poller und Schranken zeitnah und 
danach in regelmäßigen Abständen auf ihre Funktionstüchtigkeit zu prüfen, 
diese zu warten und ggf. Instand zu setzen, 
  
2. den Austausch der steckbaren Poller (Abb. 1 in Einladung) durch fest 
installierte und klappbare (Abb.2 in Einladung) zu prüfen und die daraus 
resultierenden Kosten zu ermitteln, 
  
3. und die Kontrolle des Verschlusses dieser Einrichtungen im Rahmen freier 
Kapazitäten durch Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Stadt Bonn zur Routine 
werden zu lassen und 
  
4. vermehrt Verkehrskontrollen durchzuführen, um die Verkehrsregeln zu 
überwachen und Parkverstöße zu ahnden 
  
Die Verwaltung teilt hierzu Folgendes mit: 
  
Öffentliche Verkehrsflächen werden – sofern die Wegebeziehungen für den 
Rettungsdienst erforderlich sind – mit herausnehmbaren Sperrpfosten 
ausgestattet. Klappbare Sperrpfosten werden aufgrund der Stolpergefahr und 
den damit verbundenen möglichen Regressansprüchen nicht eingesetzt.  
In der Stresemannstraße befinden sich die klappbaren Sperrpfosten 
ausschließlich auf privater Fläche. 
Die öffentlichen Verkehrsflächen werden turnusgemäß auf mögliche Schäden 
bzw. Unfallgefahren kontrolliert. Sofern Beschädigungen an 
Ausstattungsgegenständen vorhanden sind, werden diese protokolliert und an 
die zuständige Dienststelle weitergegeben. Eine darüber hinaus gehende 
Kontrolle ist im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht nicht zwingend 
erforderlich und unter Berücksichtigung der Personalkapazitäten auch nicht 
leistbar. 
Seite 1 von 2

Seite 2  
 
 
——
Die Mitarbeitenden des Verkehrsaußendienstes werden den Bereich im 
Rahmen der Streife und nach personeller Stärke zukünftig vermehrt bestreifen. 
Natürlich werden bei den Kontrollen nur Momentaufnahmen gemacht. Eine 
dauerhafte Kontrolle und somit Gewährleistung, dass alle Halteverbotszonen 
frei bleiben ist leider nicht durchführbar. Sollten bei diesen Momentaufnahmen 
Verkehrsordnungswidrigkeiten festgestellt werden, so werden diese geahndet. 
Wenn nötig werden Fahrzeuge auch abgeschleppt. Nur durch eine 
konsequente Ahndung von Verstößen kann eine Verhaltensänderung der 
Verursacher erzielt werden. 
 
 
 
Anlage/n 
Keine 
 
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Beratungsverlauf (1)

24.01.2023 Bezirksvertretung Hardtberg
TOP 12.2 Kenntnisnahme

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Stresemannstraße

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Details

Vorlagen-Nr.
221888-02
Typ
Mitteilungsvorlage
Datum
08.11.2022
Erstellt
18.01.2026 04:40