Erstattung der Elternbeiträge für die Zeit des eingeschränkten Pandemiebetriebs aufgrund der Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 2 im Bereich der Betreuungsinfrastruktur (Coronabetreuungsverordnung - CoronaBetrVO) des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW vom 07.01.2021
Dringlichkeitsentscheidung OB 202264 vom 20.01.2021
Stand: Am 21.01.2021 im Rat ungeändert beschlossen.
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Beratungsverlauf
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