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RAT/173/2025

Antrag der Ratsfraktion Die PARTEI-Klima-Fraktion: Die Straßenverkehrsordnung gilt auch am Corneliusplatz

Antrag DIE PARTEI-Klima-Fraktion 19.05.2025

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Nächste Beratung: Ordnungs- und Verkehrsausschuss, Sitzung am 18.06.2025, TOP 5.1

Antrag

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Antrag

3765 Zeichen

RAT/173/2025 
  
 
 X  öffentlich      nicht öffentlich  
Düsseldorf, 16.05.2025 
An 
Herrn Oberbürgermeister Dr. Stephan Keller  
 
Betrifft: 
Antrag der Ratsfraktion Die PARTEI-Klima-Fraktion: Die Straßenverkehrsordnung gilt 
auch am Corneliusplatz 
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, 
 
wir bitten Sie den folgenden Antrag auf die Tagesordnung der Sitzung des Rates am 
28. Mai dieses Jahres zu setzen und zur Abstimmung zu bringen. 
 
 
Antrag: 
 
Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf fordert die Verwaltung auf, für die Dauer 
der geplanten Testphase für den autofreien Corneliusplatz, dort die gleichen Regeln 
anzuwenden, wie sie im Bereich der Fußgängerzonen in der Altstadt und der 
Schadowstraße bzw. am Schadowplatz gelten. 
 
Das heißt, wo Lieferverkehr zugelassen werden soll, erfolgt dies mit der ortsüblichen, 
zeitlichen Einschränkung, montags bis freitags von 5:00 Uhr bis 11:30 Uhr und 
samstags von 5:00 Uhr bis 9:00 Uhr. Die Freigabe für den Lieferverkehr erfolgt 
entsprechend § 39 Abs. 3 StVO mit dem zusätzlichen Verkehrsschild VZ 1026-35. 
 
Zudem wird explizit klargestellt, dass damit nur der geschäftsmäßige Transport von 
Gegenständen, jedoch nicht das Abholen oder Bringen von Personen gemeint ist. 
 
 
Begründung: 
 
Unter der Überschrift: 
 
„Nächster Zoff um autofreien Corneliusplatz an der Düsseldorfer Kö“ 
 
war am 16.05.2025 in der Onlineausgabe der Rheinischen Post unter anderem zu 
lesen: 
 
„[…] Der erste Grund: Die Einschränkung „Lieferverkehr frei“ soll es dennoch 
ermöglichen, dass Kunden der dortigen Luxusgeschäfte kurz rausgelassen oder 
eingeladen werden dürfen. Von dieser Einigung mit der Stadt berichtet Andrea 
Greuner, Geschäftsführerin der Interessengemeinschaft Königsallee, auf Nachfrage 
unserer Redaktion. Auch Verkehrsdezernent Jochen Kral bestätigt das. […]“

Seite 2 
https://rp-online.de/nrw/staedte/duesseldorf/verkehr/duesseldorf-wie-der-
corneliusplatz-an-der-koenigsallee-autofrei-wird_aid-127585717 
 
 
Diese Auslegung der Ausnahmeregelung für den Lieferverkehr wäre rechtswidrig, die 
einschlägige Rechtsprechung ist hier eindeutig. Lieferverkehr ist definiert als der 
geschäftsmäßige Transport von Gegenständen und schließt das Abholen oder Bringen 
von Personen nicht mit ein. 
 
In der Rechtsprechung gilt der Leitsatz: 
 
„Aus Wortsinn und gängigem Sprachgebrauch des Begriffs des "Lieferverkehrs" i.S.d. 
Zusatzzeichens "Lieferverkehr frei" nach Nr. 1026–35 des Anhangs zu § 39 StVO 
folgt, dass damit nur der Transport von Gegenständen, jedoch nicht das Abholen 
oder Bringen von Personen gemeint ist (st. Rspr.; u.a. Anschluss an BVerwG, Urt. v. 
8.9.1993 – 11 C 38/92, BVerwGE 94, 136; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 5.4.1984 – 5 
Ss (OWi) 37/84, VRS 67 [1984], 151; BayObLG, Urt. v. 7.2.1995 – 2St RR 239/94, 
VersR 1995, 810; KG, Beschl. v. 16.3.1999 – 2 Ss 38/99).“ 
 
https://www.haufe.de/id/beitrag/zfs-102018-definition-des-lieferverkehrs-
HI12100900.html 
 
Davon abzuweichen sollte keinesfalls von der Verwaltung angekündigt oder gar 
zugesagt werden. 
 
Unabhängig davon ist es nicht sinnvoll an bestimmten Stellen Ausnahmetatbestände 
zu schaffen, die besonderen Interessengruppen geschuldet sind. Dies widerspricht 
dem allgemeinen Gleichheitsgrundsatz und würde die Glaubwürdigkeit der Stadt dort 
infrage stellen, wo solche Ausnahmen nicht gelten. 
 
Das gilt auch für die übliche zeitliche Beschränkung für den Lieferverkehr. Es kann 
nicht sinnvoll begründet werden, warum der gesamte Bereich der Altstadt nur 
innerhalb einer bestimmten Zeitspanne beliefert werden darf, für einen kleinen 
Abschnitt der Königsallee jedoch keine oder eine andere zeitliche Begrenzung gilt. 
 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
 
 
 
Lukas Fix   Dominique Mirus  f.d.R. Christopher Schrage

Beratungsverlauf (2)

28.05.2025 Rat
TOP 38.6 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: verwiesen

Zur Sitzung
18.06.2025 Ordnungs- und Verkehrsausschuss
TOP 5.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich abgelehnt

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
RAT/173/2025
Typ
Antrag DIE PARTEI-Klima-Fraktion
Datum
19.05.2025
Erstellt
16.05.2025 14:20