V/0281/2008
Wiederwahl des Beigeordneten Stadtdirektor Hartwig Schultheiß
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Beschlussvorlage
3296 Zeichen
V/0281/2008 DER OBERBÜRGERMEISTER Dezernat OBM Betrifft Wiederwahl des Beigeordneten Stadtdirektor Hartwig Schultheiß Beratungsfolge 07.05.2008 Hauptausschuss Vorberatung 07.05.2008 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Herr Stadtdirektor Hartwig Schultheiß wir d mit Wirkung vom 01.11.2008 als Beigeordneter der Stadt Münster wiedergewählt und für die D auer von 8 Jahren in das Beamtenverhält- nis auf Zeit berufen. II. Kosten/Folgekosten Die Personalkosten sind im Haushalt veranschlagt. Begründung: Herr Schultheiß wurde mit Wirkung ab 01.11. 2000 zum Beigeordneten der Stadt Münster mit der Amtsbezeichnung „Stadtrat“ gewählt. Er wurde gem. § 2 Eingruppierungsverord- nung NRW vom Zeitpunkt seines Amtsantritts an in die Besoldungsgruppe B 5 Bundesbe- soldungsgesetz eingruppiert. Die Wahlzeit eines Beigeordneten beträgt 8 Jahre (§ 71 Abs. 1 GO NRW). Dem von Herrn Stadtrat Schultheiß zunächst übernommenen Dezernat VII waren folgende Ämter bzw. Einrichtungen zugeo rdnet: Amt für Stadt- und Regi onalentwicklung, Statistik; Stadtplanungsamt; Bauordnungsamt (ab 01.02.2002); Amt fü r Grünflächen und Natur- schutz (bis 28.02.2002); Münster Marketing; Dezernent für Planungs- und Baukoordinati- on. Mit dem Eintritt von Herrn Stadtdirektor Freye in den Ruhestand am 02.11.2003 wurde das Dezernat VII mit Wirkung ab 01.01.2004 als Dezernat III weitergeführt. Vorlagen-Nr.: V/0281/2008 Auskunft erteilt: Frau Heuer Ruf: 492 70 12 E-Mail: Heuer@stadt-muenster.de Datum: 22.04.2008 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0281/2008 Zugleich wurde Herr Schulth eiß vom Rat mit Wirkung vom 13.11.2003 zum allgemeinen Vertreter des Oberbürgermeisters mit der Dienstbezeichnung „Stadtdirektor“ bestellt und in dieser Funktion in die Besoldungsgruppe B 6 eingestuft (vgl. § 2 Abs. 2 Eingruppie- rungsverordnung NRW). Dem Dezernat III von Herrn Stadtdirektor Sc hultheiß (Dezernat für Planung, Bau und Mar- keting) sind heute folgende Ämter bzw. Einrichtungen zugeordnet: Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung; Vermessungs- und Kataster- amt; Bauordnungsamt; Tiefbauamt; Münster Marketing; Dezernent für Planungs- und Bau- koordination. Die achtjährige Wahlzeit von Herrn Schultheiß als Beigeordne ter der Stadt Münster läuft am 31.10.2008 ab. Nach § 71 Abs. 2 Satz 1 GO NRW darf die Wiederwahl frühestens 6 Monate vor Ablauf der Wahlze it erfolgen. Die Bestellung zum Stadtdirektor muss anläss- lich der Wiederwahl als Beigeor dneter nicht erneuert werden , da sie zwar an den Status als Beigeordneter gebunden, zeitlich aber nicht befristet ist. Mit der Wiederwahl von Herrn Stadtdirektor Sc hultheiß wird seine Eingr uppierung nach B 6 zunächst nicht verändert. Die nach § 2 Abs. 2 der Eingruppierungsverordnung NRW für den allgemeinen Vertreter in Gemei nden mit 250.000 bis 50 0.000 Einwohnern aller- dings mögliche Höchstbesoldungsgruppe B 7 dar f in Anspruch genommen worden, wenn der Wahlbeamte in dasselbe Amt wiederberufen ist, in dem er eine ganze Amtszeit geleis- tet hat (§ 2 Abs. 3 Eingruppierungsverordn ung NRW). Es ist beabsichtigt, dies dem Rat zum gegebenen Zeitpunkt (2011) entsprechend zu empfehlen. gez. Dr. Tillmann
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungDetails
- Vorlagen-Nr.
- V/0281/2008
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 08.04.2008
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37