Mandari Insight

V/0281/2008

Wiederwahl des Beigeordneten Stadtdirektor Hartwig Schultheiß

Vorlagen 08.04.2008

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 07.05.2008, TOP 9

Beschlussvorlage

· application/pdf

Ansehen

Beschlussvorlage

3296 Zeichen

V/0281/2008 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Dezernat OBM 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Wiederwahl des Beigeordneten Stadtdirektor Hartwig Schultheiß 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
07.05.2008 Hauptausschuss Vorberatung 
07.05.2008 Rat Entscheidung
 
 
Beschlussvorschlag: 
 
I. Sachentscheidung: 
 
Herr Stadtdirektor Hartwig Schultheiß wir d mit Wirkung vom 01.11.2008 als Beigeordneter 
der Stadt Münster wiedergewählt und für die D auer von 8 Jahren in das Beamtenverhält-
nis auf Zeit berufen. 
 
 
II. Kosten/Folgekosten 
 
Die Personalkosten sind im Haushalt veranschlagt. 
 
 
Begründung: 
 
Herr Schultheiß wurde mit Wirkung ab 01.11. 2000 zum Beigeordneten der Stadt Münster 
mit der Amtsbezeichnung „Stadtrat“ gewählt. Er wurde gem. § 2 Eingruppierungsverord-
nung NRW vom Zeitpunkt seines Amtsantritts an in die Besoldungsgruppe B 5 Bundesbe-
soldungsgesetz eingruppiert. Die Wahlzeit eines Beigeordneten beträgt 8 Jahre (§ 71 Abs. 
1 GO NRW). 
Dem von Herrn Stadtrat Schultheiß zunächst übernommenen Dezernat VII waren folgende 
Ämter bzw. Einrichtungen zugeo rdnet: Amt für Stadt- und Regi onalentwicklung, Statistik; 
Stadtplanungsamt; Bauordnungsamt  (ab 01.02.2002); Amt fü r Grünflächen und Natur-
schutz (bis 28.02.2002); Münster Marketing;  Dezernent für Planungs- und Baukoordinati-
on.  
 
Mit dem Eintritt von Herrn Stadtdirektor Freye in den Ruhestand am 02.11.2003 wurde das 
Dezernat VII mit Wirkung ab 01.01.2004 als Dezernat III weitergeführt.  
Vorlagen-Nr.: 
V/0281/2008 
Auskunft erteilt: 
Frau Heuer 
Ruf: 
492 70 12 
E-Mail: 
Heuer@stadt-muenster.de  
Datum: 
22.04.2008 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0281/2008 
Zugleich wurde Herr Schulth eiß vom Rat mit Wirkung vom 13.11.2003 zum allgemeinen 
Vertreter des  Oberbürgermeisters mit der Dienstbezeichnung „Stadtdirektor“ bestellt und 
in dieser Funktion in die Besoldungsgruppe B 6 eingestuft (vgl. § 2 Abs. 2 Eingruppie-
rungsverordnung NRW).  
 
Dem Dezernat III von Herrn Stadtdirektor Sc hultheiß (Dezernat für Planung, Bau und Mar-
keting) sind heute folgende Ämter bzw. Einrichtungen zugeordnet: 
Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung; Vermessungs- und Kataster-
amt; Bauordnungsamt; Tiefbauamt; Münster Marketing; Dezernent für Planungs- und Bau-
koordination. 
 
Die achtjährige Wahlzeit von Herrn Schultheiß als Beigeordne ter der Stadt Münster läuft 
am 31.10.2008 ab. Nach § 71 Abs. 2 Satz 1 GO NRW darf die Wiederwahl frühestens 6 
Monate vor Ablauf der Wahlze it erfolgen. Die Bestellung zum Stadtdirektor muss anläss-
lich der Wiederwahl als Beigeor dneter nicht erneuert werden , da sie zwar an den Status 
als Beigeordneter gebunden, zeitlich aber nicht befristet ist. 
 
Mit der Wiederwahl von Herrn Stadtdirektor Sc hultheiß wird seine Eingr uppierung nach    
B 6 zunächst nicht verändert. Die nach § 2 Abs. 2 der Eingruppierungsverordnung NRW 
für den allgemeinen Vertreter in Gemei nden mit 250.000 bis 50 0.000 Einwohnern aller-
dings mögliche Höchstbesoldungsgruppe B 7 dar f in Anspruch genommen worden, wenn 
der Wahlbeamte in dasselbe Amt wiederberufen ist, in dem er eine ganze Amtszeit geleis-
tet hat (§ 2 Abs. 3 Eingruppierungsverordn ung NRW). Es ist beabsichtigt, dies dem Rat 
zum gegebenen Zeitpunkt (2011) entsprechend zu empfehlen. 
 
 
 
 
 
 
gez. 
Dr. Tillmann

Beratungsverlauf (2)

07.05.2008 Hauptausschuss
TOP 5 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
07.05.2008 Rat
TOP 9 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung

Details

Vorlagen-Nr.
V/0281/2008
Typ
Vorlagen
Datum
08.04.2008
Erstellt
06.10.2020 14:37