1343/2026
Städtebauliches Planungskonzept "Brombeergasse" in Köln-Worringen; Anhörung der Bezirksvertretung Chorweiler zu den Ergebnissen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung; Beschluss über die Vorgaben zur Ausarbeitung des Bebauungsplan-Entwurfes
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Beschlussvorlage Ausschuss
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Dezernat, Dienststelle VI/612 Vorlagen-Nummer 1343/2026 Freigabedatum 13.05.2026 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Städtebauliches Planungskonzept "Brombeergasse" in Köln-Worringen; Anhörung der Bezirksvertretung Chorweiler zu den Ergebnissen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung; Beschluss über die Vorgaben zur Ausarbeitung des Bebauungsplan-Entwurfes Beschlussorgan Ausschuss für Stadtentwicklung und regionale Zusammenarbeit Gremium Datum Beschluss: Der Stadtentwicklungsausschuss 1. nimmt das städtebauliche Planungskonzept (Anlage 4) zur Kenntnis; 2. beauftragt die Verwaltung, auf der Grundlage des städtebaulichen Planungskonzepts gemäß Anlage 4 einen Bebauungsplan-Entwurf auszuarbeiten. Die Ergebnisse der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) – wie auch die Ergebnisse der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger Trä- ger öffentlicher Belange nach § 4 Absatz 1 BauGB – sind dabei gemäß der Stellung- nahme der Verwaltung (Anlage 5 und 6) zu berücksichtigen; 3. verzichtet auf nochmalige Vorlage, falls die Bezirksvertretung Chorweiler ohne Ein- schränkung zustimmt. Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 25.06.2026 Ausschuss für Stadtentwicklung und regionale Zusammenarbeit 30.06.2026 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Auswirkungen auf den Klimaschutz Die Umsetzung des geplanten Vorhabens hat voraussichtlich negative Auswirkungen auf den Klimaschutz durch die Emission von Kohlenstoffmonoxid (CO), das durch Oxidation zum Kli- maschadgas Kohlendioxid (CO2) wird. Die Emission stammt vor allem aus der Bautätigkeit, dem zusätzlich ausgelösten motorisierten Individualverkehr, der Wärmebereitstellung (Hei- zung / Warmwasser) in den geplanten Gebäuden und dem Stromverbrauch, soweit er nicht im Plangebiet erzeugt wird. Das Bebauungsplanverfahren fällt unter die Anwendung der Leitlinien zum Klimaschutz der Stadt Köln. Die Zustimmung der Investorin zu den Leitlinien zum Klimaschutz liegt vor. Nach den gesetzlichen Vorgaben findet eine Bewertung der Umweltbelange statt. Hierfür wer- den verschiedene Umweltgutachten erstellt. Begründung: Anlass und Ziel der Planung Die Stadt Köln gehört zu einer der Wachstumsregionen in Nordrhein-Westfalen. In der ak- tuellen Bevölkerungsprognose mit Stand Dezember 2025 wird bis 2045 von rund 1.100.500 Einwohner*innen und 585.200 Haushalten ausgegangen. Dies entspricht ei- nem Zuwachs gegenüber dem Jahr 2024 von circa 10.000 Einwohner*innen und circa 12.000 Haushalten. Um der ansässigen und der neu hinzukommenden Bevölkerung at- traktive Wohnangebote zu unterbreiten, ist die Schaffung von Wohnraum ein wesentli- ches und – in Anbetracht der aktuellen Situation – dringliches Ziel der Stadtentwicklung. Das Plangebiet umfasst einen Teilbereich der Potenzialfläche 6.02 in Köln-Worringen, die im Rahmen des Stadtentwicklungskonzepts Wohnen (STEK Wohnen) für die Schaffung von Wohnraum ausgewiesen wurde. Der Geltungsbereich entlang der Straßen Senfweg, Schmaler Wall und Auf der Füllen- weide soll einer Wohnnutzung zugeführt werden. Die Deutsche Reihenhaus AG verfügt über einen Großteil der Grundstücke. Auf der 4,5 Hektar großen Fläche soll ein Wohn- quartier mit circa 180 Wohneinheiten und einer viergruppigen Kindertagesstätte entste- hen. Es wird eine Mischung aus Reihenhäusern und Geschosswohnungsbauten geplant. Da die Fläche planungsrechtlich gegenwärtig als Außenbereich nach § 35 Baugesetz- buch (BauGB) zu bewerten ist, erfordert die Planrechtschaffung für die Wohnbebauung die Aufstellung eines Bebauungsplanes mit dem Ziel, Wohnen und Kita festzusetzen. V erfahren Zur Umsetzung und planungsrechtlichen Sicherung des neu geplanten Vorhabens ist die Aufstellung eines Bebauungsplans erforderlich. Es wird ein Vollverfahren mit einer Um- welt-prüfung und Erstellung eines Umweltberichts durchgeführt. 3 Der Stadtentwicklungsausschuss hat am 28. Januar 2021 den Beschluss über die Einlei- tung des Bebauungsplanverfahrens (vorhabenbezogener Bebauungsplan) mit dem Ar- beitstitel „Brombeergasse“ in Köln-Worringen gefasst mit dem Ziel, eine Wohnbebauung festzusetzen (Session Nr. 1284/2020). Der beschlossene Geltungsbereich umfasste die Teilfläche im Süden entlang der Straßen Senfweg, Auf der Füllenweide und Schmaler Wall mit den Flurstücken Es umfasst die Flurstücke 96, 122, 123, 124, 215, 216, 291 (tw.) und 298 (tw.) der Flur 75 sowie die Flurstücke 150 (tw.) und 209 der Flur 57 der Gemar- kung Worringen. Im Vorfeld fand hierzu bereits eine Beteiligung der Behörden und sonsti- gen Träger öffentlicher Belange vom 08.07.2019 bis 08.08.2019 und ergänzend vom 13.09.2019 bis 16.10.2019 statt. Die Wohnbebauung soll auf Basis eines mit dem Stadt- planungsamt abgestimmten städtebaulichen Planungskonzepts der Deutschen Reihen- haus AG entwickelt werden. Da für die Bauleitplanung die Aufstellung des neuen Regionalplans benötigt wurde, wurde das Verfahren erst 2024 neu aufgenommen und weitergeführt. Eine erneute Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Absatz 1 BauGB wurde vom 15.04.2024 bis 15.05.2024 durchgeführt. Es sind 14 Stel- lungnahmen eingegangen. Im Wesentlichen umfassten die Stellungnahmen Hinweise zur Erstellung von Fachgutachten (Verkehrsermittlung, Schalltechnische Untersuchung, Bio- toptypenkartierung, Grünordnungsplan, Artenschutzprüfung, Versickerungskonzept / Starkregenvorsorge, Grundhochwasser, Immissionsschutzkonzept, Bodenschutz). Die Stellungnahmen sind in Anlage 5 zusammengefasst. Da die Deutsche Reihenhaus nicht mehr über alle Grundstücke im Geltungsbereich des Einleitungsbeschlusses von 2021 verfügt, wurde das Verfahren von einem vorhabenbezo- genen Bebauungsplan nach § 12 BauGB auf einen Angebotsbebauungsplan umgestellt. In der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses am 26.06.2025 wurde der Einleitungs- beschluss von 2021 aufgehoben und ein Aufstellungsbeschluss gefasst. Zudem wurde die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB in Form einer Abendveranstaltung beschlossen. Das Konzept aus dem Einleitungsbeschluss von 2021 wurde aufgrund der o.g. Grund- stücksverfügbarkeiten geringfügig angepasst. Der öffentliche Spielplatz wurde östlich ent- lang des Senfwegs verortet. Im Zuge der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB fand am 02.02.2026 in der Aula der Gemeinschaftsgrundschule „An den Kaulen“ ein Bürgerabend statt. Zusätzlich konnte die Öffentlichkeit im Zeitraum vom 28.01.2026 bis einschließlich 18.02.2026 das städtebauliche Planungskonzept einsehen und schriftlich Stellungnahmen einreichen. Es sind 21 Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit im Beteiligungszeitraum eingegangen, u. a. zu folgenden Themen: - Maß der baulichen Nutzung: Baumasse, Höhenentwicklung - Entwässerung: Grundhochwasser bei Starkregenereignissen, Geländemodellierung, Ka- pazität der technischen Infrastruktur - Erschließung: V erkehrskonzept (Stärkung des Umweltverbunds), Leistungsfähigkeit der V erkehrsknotenpunkte, Erreichbarkeit der landwirtschaftlichen Flächen, Straßenquer- schnitte im Plangebiet, Stellplätze - Soziale Infrastruktur: Kindergarten- und Schulversorgung - Eingriffe in Natur und Landschaft: Naturschutz, Naherholung - Schallimmissionen, Störfallbetriebe in der Umgebung Die detaillierten Stellungnahmen und die Stellungnahme der Verwaltung zur Berücksichtigung im Bebauungsplanverfahren sind in Anlage 6 dargestellt. Die Durchführung des Bebauungsplanverfahrens wird durch die Deutsche Reihenhaus 4 als Vorhabenträgerin unterstützt. Hierzu wurde eine Planungsvereinbarung mit der Stadt Köln getroffen. Parallel zum Bebauungsplanverfahren soll der Flächennutzungsplan ge- ändert werden. Kooperatives Baulandmodell (KoopBLM) Das vorliegende Bebauungsplanverfahren zur Schaffung von ca. 17.700 Quadratmetern Geschossfläche Wohnen fällt in den Anwendungsbereich des Kooperativen Baulandmo- dells (KoopBLM). Es ist die Umsetzungsanweisung 2017 anzuwenden, da die Mehrheit der Grundstücke durch den Vorhabenträger zwischen dem 20.04.2018 und dem 04.05.2022 erworben und ein Einleitungsbeschluss bereits am 28.01.2021 gefasst wurde, der am 26.06.2025 lediglich in der Art des Verfahrens (Angebotsbebauungsplan) geän- dert wurde. Das Kooperative Baulandmodell (KoopBLM) wurde 2014 als Richtlinie zur Förderung des öffentlich geförderten Wohnungsbaus und zur Beteiligung der Planbegünstigten an den Folgekosten eingeführt und mit Bekanntmachung vom 10.05.2017 im Amtsblatt der Stadt Köln fortgeschrieben. Das Modell sieht insbesondere die folgenden Verpflichtungen vor: Öffentlich geförderter Wohnungsbau Mindestens 30 % der Geschossfläche (GF) für Wohnzwecke ist im öffentlich geförderten Wohnungsbau innerhalb des Plangebietes zu errichten. Der erforderliche Anteil an öffent- lich gefördertem Wohnungsbau soll innerhalb des Plangebietes in Form von Mehrfamilien- häusern umgesetzt werden. Betreuungsangebot für U3- und Ü3-jährige Kinder Der ursächliche Mehrbedarf im Bereich Kindertagesstätte ist nach den Vorgaben der Stadt Köln innerhalb des Plangebietes zu errichten. Innerhalb des Plangebietes ist die Errichtung einer viergruppigen Kindertagesstätte geplant, die den Mehrbedarf aus dem Vorhaben ab- deckt und darüber hinaus Betreuungsplätze für weitere Kinder aus dem Stadtteil anbietet. Öffentliche Grünflächen und Spielplätze Die ursächlichen öffentlichen Spielflächen und die ursächlichen öffentlichen beziehungs- weise öffentlich zugänglichen Grünflächen sind nach den Vorgaben der Stadt Köln inner- halb des Plangebietes herzustellen und an die Stadt Köln unentgeltlich, kosten- und lasten- frei zu übertragen. Unterhalb des maßgeblichen Schwellenwerts ist der Mehrbedarf alterna- tiv abzulösen. Es wird je Einwohner im Plangebiet (Erstbelegungsquote = 2,3 Einwohner pro Wohneinheit) ein Bedarf von 2 Quadratmetern öffentlicher Spielplatzfläche sowie ein Bedarf von 10 Quadratmetern öffentlicher Grünfläche begründet. Die Mindestgröße eines öffentlichen Spielplatzes, der zweckmäßig zu gestalten und betreiben ist, beträgt 500 Quadratmeter. Durch das Projekt wird ein Mehrbedarf von 906 Quadratmetern öffentlicher Spielfläche und 4.530 Quadratmetern öffentlicher Grünfläche ausgelöst. Im Plangebiet wird eine öffentliche Spielfläche von ca. 1.000 Quadratmetern vorgesehen. Der Bedarf an öffentlichen Grünflä- chen soll abgelöst werden. Anwendungszustimmung Die unterzeichnete Anwendungszustimmung zum Kooperativen Baulandmodell 2017 liegt vor. Städtebauliches Planungskonzept In dem neuen Wohnquartier am Senfweg soll eine gemischte Wohnbebauung mit einer er- gänzenden Kita entstehen. Es ist eine Kombination aus Reihenhäusern und Geschosswoh- nungsbauten vorgesehen. 5 Die Haupterschließung des geplanten Wohnquartiers erfolgt von Norden über die Alte Neusser Landstraße und den Senfweg, der im Zuge der Bebauung ausgebaut wird. Die weiterführenden Straßen Auf der Füllenweide und Schmaler Wall erschließen das Gebiet von Nordwesten nach Südosten. Beide Straßen werden innerhalb des Plangebietes ausge- baut und für den KFZ-Verkehr freigegeben, um eine Erreichbarkeit der Wohngebäude mit dem PKW zu gewährleisten. Die Straßen Schmaler Wall und Auf der Füllenweide werden über eine Planstraße miteinander verbunden, um eine verkehrseffiziente Ringerschließung zu ermöglichen. Die Verbindungsstraße soll als verkehrsberuhigter Bereich ausgebaut wer- den. Die genauen Ausbaubreiten der einzelnen Straßenabschnitte werden im weiteren Ver- fahren festgelegt. In Richtung Brombeergasse soll auf den Straßen Auf der Füllenweide und Schmaler Wall eine Durchfahrtsbeschränkung für KFZ-Verkehre eingerichtet werden, um Durchgangsver- kehre in beide Richtungen zu vermeiden. Der Fuß- und Radverkehr ist hiervon nicht betrof- fen. Die Durchfahrbarkeit für die Müllentsorgung soll gewährleistet bleiben. Im Eingangsbereich des Quartiers zur Alten Neusser Landstraße hin soll der hier geplante Geschosswohnungsbaukörper als Entrée zum Quartier fungieren und damit höher sein als die übrigen Geschosswohnungsbauten und Reihenhäuser. Hier sind bis zu vier Vollge- schosse geplant. Die übrigen Geschosswohnungsbauten sind mit drei Vollgeschossen vorgesehen. Die Reihenhäuser verfügen über zwei Vollgeschosse mit Satteldach. Es ist eine GRZ von ca. 0,3 und eine GFZ von ca. 0,8 geplant. Im zentralen Quartiersbereich zwischen den Straßen Auf der Füllenweide und Schmaler Wall sind die Reihenhausgruppen und Mehrfamilienhäuser jeweils um einen gemeinsamen Hof herum angeordnet. Insgesamt entstehen nach diesem Muster drei Höfe. Sowohl in den Höfen als auch zwischen den Häusern und Hausgruppen entstehen gemeinschaftliche Freiräume für die Bewohner*innen des Quartiers. Eine Durchgrünung und Durchwegung wird dadurch sowohl in Nord-Süd- Richtung als auch in West-Ost-Richtung gewährleistet. Südlich der Straße Schmaler Wall, als Abschluss zum südlich anschließenden Freiraum, sind vier Geschosswohnungsbauten situiert. Die Eingangsseiten fassen den Straßenraum baulich. Die Rückseiten sind nach Süden zum Freiraum hin orientiert. Der Anteil des öffentlich geförderten Wohnungsbaus von mindestens 30 %, der durch das kooperative Baulandmodell der Stadt Köln vorgegeben wird, findet Berücksichtigung. Der öffentlich geförderte Wohnungsbau wird im Geschosswohnungsbau nachgewiesen. Neben geförderten Wohnungen sollen aber auch freifinanzierte Wohnungen im Geschosswoh- nungsbau realisiert werden. Zudem ist im südlichen Grundstücksbereich östlich des Senfweges eine Fläche zur Errich- tung einer zweigeschossigen Kindertagesstätte vorgesehen. Die Kita ist damit zum einen zentral im neuen Wohnquartier situiert und über den Senfweg gut erreichbar; zum anderen ist der Außenbereich der Kita abseits der Straßen zum Freiraum hin orientiert. Darüber hinaus sieht der Entwurf am Senfweg eine öffentliche Spielfläche mit einer Größe von ca. 1.000 Quadratmetern vor. Diese ist zentral im Quartier gelegen und unmittelbar ge- genüber der geplanten Kindertageseinrichtung angeordnet. Am südlichen Rand des Wohnquartiers befinden sich Ausgleichsflächen im Übergang zur offenen Landschaft. Diese werden im weiteren Verfahren im Rahmen der Eingriffs-/ Aus- gleichsbilanzierung überprüft. Anlagen Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung Anlage 2 Geltungsbereich Anlage 3 Erläuterungstext 6 Anlage 4 Städtebauliches Planungskonzept Anlage 5 Darstellung und Bewertung der eingegangenen Stellungnahmen aus der früh- zeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Absatz 1 BauGB Anlage 6 Darstellung und Bewertung der eingegangenen Stellungnahmen aus der früh- zeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 BauGB Anlage 7 Niederschrift über die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung zum städtebaulichen Planungskonzept „Brombeergasse“ in Köln-Worringen
Anlage 6 Darstellung und Bewertung Stellungnahmen Öffentlichkeit
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Darstellung und Bewertung der zum Bebauungsplan 61589/03 während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Stellungnahmen Anlage 6 Tabellarische Darstellung und Bewertung des Abwägungsmaterials im Bebauungsplanverfahren Darstellung und Bewertung der zum Bebauungsplan 61589/03 – Arbeitstitel: „Brombeergasse“ in Köln -Worringen eingegangenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgte gemäß § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) in Form einer Präsenzveranstaltung am 02.02.2026 in der Alula der Gemeinschaftsgrundschule „An den Kaulen“ und wurde in einer Niederschrift dokumentiert. Im Zeitraum vom 28.01.20 26 bis einschließlich 18.02.2026 bestand die Möglichkeit die Planunterlagen online auf der Plattform „Bauleitplanung Online“ unter der Internetadresse www.beteiligung-bauleitplanung.koeln einzusehen und digital Stellungnahmen zu übermitteln. Im Zeitraum der Beteiligung sind 22 Stellungnahmen eingegangen. Nachfolgend werden die eingegangenen Stellungnahmen fortlaufend nummeriert. Daran anschließend werden in Übereinstimmung mit der laufenden Nummerierung die Inhalte der Stellungnahmen sowie ihre Berücksichtigung im weiteren Verfahren dargestellt. Bei inhaltlich gleichen Stellungnahmen wird auf die jeweilige erste Stellungnahme der Verwaltung verwiesen. Die Behandlung der in der Tabelle enthaltenen Stellungnahmen durch die Verwaltung ist vorläufig und entspricht dem Stand zum Abschluss des Verfahrens nach § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB. Diese Stellungnahmen werden bei der Erstellung des Bebauungsplanentwurfs inklusive Begründung, welcher Gegenstand der Veröffentlichung nach § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB ist, berücksichtigt. Aufgrund des vorläufigen Charakters ist es möglich, dass es im weiteren Verfahren vor der endgültigen Abwägung zum Satzungsbeschluss zu einer abweichenden Behandlung der Inhalte der frühen Beteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB kommt. Insofern sind insbesondere die Ergebnisse der Beteiligungen nach § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB sowie die Begründung zum endgültigen Planentwurf zu berücksichtigen. Aus Datenschutzgründen werden keine personenbezogenen Daten (Name und Adresse) aufgeführt. Stand 08.05.2026 Darstellung und Bewertung der zum Bebauungsplan 61589/03 während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Stellungnahmen Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 01. Eingereicht von: Privatperson Dokument: Gesamtstellungnahme Stellungnahme als Anhang: Angehängte Datei Der landwirtschaftliche Pächter, der die Ackerfläche zwischen Brombeergasse, Schmaler Wall und Senfweg in Köln -Worringen bewirtschaftet, auf den die Ausgleichsflächen geplant sind, weist darauf hin, dass er Pächter der Fläche sei und seinerseits ke in Verkaufsinteresse bestehe. Damit Baulücken möglichst zügig bebaut würden, sollten seines Erachtens die vielen Privatgärten im Bereich Füllenweide bis zum Schmalen Wall und bis zur Brombeergasse möglichst zügig mit in das Genehmigungsverfahren einbezogen werden. Bezüglich der Ackerflächen wird auf die Grundwassergefahren in manchen Wintermonaten hingewiesen. Ein weiterer Punkt ist die Planung der Stellplätze. Die Stellplatzsatzung des Stadtrates schreibt 0,7 Stellplätze pro Wohneinheit vor. Dies sei nach Nein Nein Ja Nein Die derzeit noch landwirtschaftlich genutzten Ackerflächen, auf denen im Rahmen der Planung Ausgleichsmaßnahmen vorgesehen sind, befinden sich im Eigentum der Deutschen Reihenhaus AG. Die Flächen sind aktuell verpachtet. Bei der Umsetzung der Planung bestehen daher keine Eigentumsansprüche Dritter an den betreffenden Flächen. Die bestehenden Pachtverträge werden im Zuge der Planumsetzung rechtzeitig und unter Einhaltung der vertraglich vereinbarten Fristen gekündigt. Die Privatgärten sind nicht Teil des Geltungsbereiches. Hier bestehen keine konkreten Planungsabsichten. Das Plankonzept sieht eine Bebauung auf privat erworbenen Grundstücken der Deutschen Reihenhaus AG vor. Im weiteren Verfahren wird ein Entwässerungskonzept erarbeitet, das insbesondere Maßnahmen zur Versickerung bzw. Ableitung des im Neubaugebiet anfallenden Niederschlagswassers umfasst und dabei auch die Auswirkungen von Starkregenereignissen sowie die Grundwasserstände berücksichtigt. Die geplante Stellplatzanzahl orientiert sich an der geltenden Stellplatzsatzung der Stadt Köln. Für das Quartier ist nach aktueller Planung ein Stellplatzschlüssel von 1,0 Stellplätzen je Darstellung und Bewertung der zum Bebauungsplan 61589/03 während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Stellungnahmen Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung Ansicht der Privatperson zu wenig. Es sollen 2 Stellplätze je Wohneinheit eingeplant werden, unabhängig von einer Stellplatzsatzung. Dies sei realitätsnäher und wenn der ÖPNV später einmal besser angenommen w ird, sollte man auch bedenken, dass Besucher oder Paketlieferanten immer mal temporär einen Parkplatz benötigen. Es wird darauf hingewiesen, dass d er Senfweg regelmäßig von landwirtschaftlichem Verkehr genutzt werde, um angrenzende Ackerflächen zu erreichen. Dabei kommen auch großdimensionierte landwirtschaftliche Maschinen zum Einsatz (z. B. Mähdrescher, Rübenroder, Maishäcksler mit Breiten bis zu 3,49 m sowie Traktoren mit Anbaugeräten bis etwa 3,0 m). Für die Planung des Senfwegs wird daher angeregt, die Anforderungen des landwirtschaftlichen Verkehrs zu berücksichtigen. Vorgeschlagen wird eine Nettostraßenbreite von etwa 6 m, um Begegnungsverkehr zwischen landwirtschaftlichen Maschinen und Pkw zu ermöglichen. Zur Verkehrsberuhigung werden punktuelle Fahrbahnverengungen befürwortet, wobei diese für Teilweise Reihenhaus sowie 0,7 Stellplätzen je Wohneinheit im Geschosswohnungsbau vorgesehen. Zudem wird die Umsetzung eines Carsharing -Standortes geprüft. Vor dem Hintergrund der städtischen Zielsetzung zur Förderung nachhaltiger Mobilität und einer flächensparende n Quartiersentwicklung wird der gewählte Stellplatzansatz als angemessen bewertet. Im weiteren Verfahren wird im Rahmen von Verkehrsuntersuchung und Mobilitätskonzept die genaue Anzahl der erforderlichen Stellplätze entsprechend der Stellplatzsatzung der S tadt Köln ermittelt. Neben den privaten Stellplätzen werden auch Besucherstellplätze im öffentlichen Straßenraum vorgesehen. Zudem wird das Quartier so erschlossen, dass eine Erreichbarkeit für Besucher- und Lieferverkehre gewährleistet ist. Die Zufahrt zu den landwirtschaftlichen Flächen wird auch nach Realisierung des Wohnquartiers gewährleistet bleiben. Die angegebenen Fahrzeugbreiten werden bei der Festlegung der Ausbaubreiten des Senfwegs im weiteren Verfahren berücksichtigt. Die vorgeschlagene Nettofahrbahnbreite von 6,0 m, die einen Begegnungsverkehr zwischen landwirtschaftlichen Fahrzeugen und Pkw ermöglicht, sowie einer Mindestdurchfahrtsbreite von 4,0 m bei verkehrsberuhigenden Einengungen werden geprüft. Die genauen Ausbaubreiten des Senfwegs werden im weiteren Bebauungsplanverfahren festgelegt. Darstellung und Bewertung der zum Bebauungsplan 61589/03 während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Stellungnahmen Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung die Befahrbarkeit durch landwirtschaftliche Großmaschinen sowie Einsatzfahrzeuge (z. B. Feuerwehr) eine Mindestbreite von etwa 4 m aufweisen sollten. Zudem wird angeregt, entlang des Senfwegs Parkmöglichkeiten auf beiden Seiten vorzusehen, um dem Parkraumbedarf Rechnung zu tragen. Um das Konfliktpotential zwischen Neubewohnern und dem landwirtschaftlichen Betrieb nicht zu provozieren, wird der Bau von öffentlichen Einrichtungen wie Kita, Kindergarten, etc. in unmittelbarer Nähe zur Landwirtschaft geeigneter als Wohnraum gehalten, um Immissionskonflikte zwischen landwirtschaftlicher Nutzung und dem Wohnquartier zu minimieren. Teilweise Der städtebauliche Entwurf sieht mit der Kindertagesstätte bereits eine öffentliche Einrichtung entlang der landwirtschaftlichen Flächen vor. Ansonsten sieht das städtebauliche Konzept keine öffentlichen Einrichtungen im Plangebiet vor. Die möglichen Immissionsauswirkungen der landwirtschaftlichen Nutzung auf die angrenzend geplante Wohnbebauung werden im Rahmen eines Immissionsschutzkonzeptes gutachterlich untersucht und bewertet. Dabei wird sichergestellt, dass die Anforderungen der TA-Lärm eingehalten werden. 02. Eingereicht von: Privatperson Dokument: Gesamtstellungnahme Es wird erhebliche Kritik an allen geplanten Bauvorhaben der Stadt Köln geäußert, da sie der Umwelt schaden. Es wird auf das im Juni 2021 beschlossene Ziel zum Natur - und Umweltschutz verwiesen. Im Zuge dessen wird auf die derzei tig laufenden Planungs - und Baufehler aufmerksam gemacht. Alle folgend aufgeführten Neubau - und Erweiterungsprojekte im Kölner Norden setzen nach Nein Die aktuelle Bevölkerungsprognose der Stadt Köln vom Dezember 2025 geht bis zum Jahr 2045 von einem Zuwachs von rund 10.000 Einwohnerinnen und Einwohnern sowie etwa 12.000 Haushalten gegenüber dem Stand von 2024 aus. Vor diesem Hintergrund stellt die Schaf fung zusätzlichen Wohnraums ein zentrales und dringliches Ziel der Stadtentwicklung dar, zu dessen Erreichung das vorliegende Vorhaben mit der Realisierung von etwa 183 Wohneinheiten beiträgt. Darstellung und Bewertung der zum Bebauungsplan 61589/03 während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Stellungnahmen Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung Ansicht der Privatperson eine umweltzerstörende Bodenversiegelung voraus. • Neuquartier "Brombeergasse", inkl. Erweiterung der Bundesstraße "B9" • Retentionsbecken "Worringer Bruch", inkl. zusätzlicher Erweiterung der Bundesstraße "B9" • Neuquartier "Roggendorf -Süd", inkl. erweiterter Straßenverkehrsanschlusses an Autobahn "A57" • Neustadtteil "Kreuzfeld", inkl. zusätzliche erweiterter • Straßenverkehrsanschlusses an Autobahn "A57 • Erweiterung "Alte Stra ße", inkl. Fahrradrennstrecke Kölner (Innenstadt-) Den Bürgerinnen und Bürgern sei seiner Meinung nach die notwendige Frischluftschneise des Kölner Nordens wichtiger als die statistische Einwohnerzahl. Daher wird an die Stadt Köln appelliert alle Bauvorhaben sofort zu stoppen. Das Plangebiet ist bereits seit dem Stadtentwicklungskonzept Wohnen (StEK Wohnen) aus dem Jahr 2014 als Potenzialfläche (Nr. 6.02) ausgewiesen und wird im Regionalplan als Allgemeiner Siedlungsbereich dargestellt. Mit der Aufstellung des Bebauungsplans sow ie der Änderung des Flächennutzungsplans werden die Ziele der Raumordnung folglich sowohl in verbindliches als auch in vorbereitendes Planungsrecht überführt. Die Belange von Natur und Umwelt werden bei der Aufstellung des Bebauungsplans umfassend berücksichtigt und in die Abwägung eingestellt . Die zu erwartenden Auswirkungen der Planung auf Natur und Landschaft werden im Rahmen der Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB ermittelt, beschrieben und bewertet. Unvermeidbare Eingriffe werden entsprechend den gesetzlichen Vorgaben durch geeignete Vermeidungs -, Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen kompensiert. Zur Ermittlung der Umweltauswirkungen und Erarbeitung von Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen werden zahlreiche Fachgutachten erstellt. Die Stadt Köln hat mit Ratsbeschluss vom 24. Juni 2021 das Ziel der gesamtstädtischen Klimaneutralität bis 2035 beschlossen. Die Freihaltung von Frischluftschneisen und Kaltluftentstehungsgebieten ist dabei ausdrücklich als Eckpunkt einer klimawandelgerech ten Stadtentwicklung benannt. Diese Ziele werden im vorliegenden Verfahren berücksichtigt, die klimatischen Auswirkungen der Planung werden gutachterlich geprüft und erforderliche Festsetzungen im Bebauungsplan verankert. Darstellung und Bewertung der zum Bebauungsplan 61589/03 während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Stellungnahmen Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung Die Forderung nach einem sofortigen Stopp mehrerer Bauvorhaben im Kölner Norden ist nicht Gegenstand dieses Verfahrens. Jedes Vorhaben wird im Rahmen eines eigenen Verfahrens geprüft und abgewogen . Für den Bebauungsplan Brombeergasse wird eine vollständige Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt und in die Abwägung eingestellt. Der dringende gesamtstädtische Wohnraumbedarf ist dabei den Belangen des Umweltschutzes gegenüberzustellen. 03. Eingereicht von: Privatperson Dokument: Gesamtstellungnahme 1. Es wird gefragt, wie sichergestellt werden soll, dass bei Starkregenereignissen kein Wasser aus dem um 0,5 - 1 m höher geplanten Neubaugebiet in die bestehende Bebauung des Ortskerns abfließt und dort Schäden verursacht. 2. Es bestehen Bedenken, dass der „Schmale Wall“ trotz seiner Funktion als Anliegerstraße weiterhin als Abkürzung genutzt wird und durch das geplante Neubaugebiet zusätzlich belastet werden könnte. Vor diesem Hintergrund wird angeregt zu prüfen, ob verkehrslenkende Maßnahmen (z. B. Poller) erforderlich sind und ob eine ausschließliche Erschließung des neuen Quartiers über den Senfweg sichergestellt werden sollte . Eine Beschilderung dürfte hier nicht ausreichend sein. Ja Ja Ein Entwässerungskonzept wird im weiteren Verfahren erarbeitet, in dem auch die Frage der Geländemodellierung und der Auswirkungen auf angrenzende Grundstücke zu berücksichtigen ist. Dabei wird sichergestellt, dass durch eine etwaige Geländeanhebung kein O berflächenwasser auf Nachbargrundstücke abgeleitet wird. Das städtebauliche Konzept sieht vor, die äußere Pkw - Erschließung ausschließlich über die Alte Neusser Landstraße und den Senfweg zu führen. In Richtung Brombeergasse ist eine Durchfahrtsbeschränkung für den PKW -Verkehr vorgesehen. Das gilt auch für den Sc hmaler Wall. Der Fuß- und Radverkehr ist hiervon nicht betroffen. Die Bestandsbebauung wird somit nicht zusätzlich durch Pkw -Verkehre zukünftiger Bewohner*innen des Neubaugebiets belastet. Lediglich Fahrzeuge der Müllentsorgung werden befugt sein , die Straße für ihre Zwecke zu befahren. Aus straßenverkehrsrechtlicher Sicht können Absperrpfosten und Umlaufsperren nur bei einer qualifizierten Gefahrenlage angeordnet werden. Rechtswidrigem Darstellung und Bewertung der zum Bebauungsplan 61589/03 während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Stellungnahmen Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 3. Es wird gefragt, ob die Kanalkapazität ausreicht, da dies im Jahr 2021 leider nicht der Fall war. Das habe zu gravierenden Überflutungen geführt. Ja Verhalten kann aus straßenverkehrsrechtlicher Sicht nicht mit den genannten Verkehrseinrichtungen entgegengewirkt werden. Die Durchfahrtsbeschränkung wird mit baulichen Maßnahmen (Fahrbahneinengung, Straßenbelag) und Beschilderung als Fuß- und Radweg mit Sonderrechten für die Müllabfuhr realisiert. Die Kapazität des Stauraumkanals in der Brombeergasse sowie der Handlungsbedarf zur Ertüchtigung der Kanalinfrastruktur werden im Rahmen des Entwässerungskonzepts gutachterlich geprüft. Die zuständigen Versorgungsträger werden hierzu zeitnah beteiligt. 04. Eingereicht von: Privatperson Dokument: Gesamtstellungnahme Es wird die k urzfristige Einladung zur Beteiligung sowie die knappe Frist zur Rückmeldung kurz nach Karneval kritisiert. Es seien noch viele unbeantwortete Themen offen. Landwirtschaft: Es wird eine schleichende Enteignung der derzeit bewirtschafteten Ackerlandflächen befürchtet. Eine Nein Nein Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung wurde mit einer Stellungnahmefrist von etwa drei Wochen durchgeführt. Den Bürgerinnen und Bürgern wurde damit ausreichend Zeit eingeräumt, ihre Anregungen und Bedenken vorzubringen. Die Bürgerveranstaltung diente der Vorstellung des Planvorhabens. Im Rahmen der Veranstaltung wurde darauf hingewiesen, dass offene Fragen im Nachgang innerhalb der gesetzten Frist schriftlich an das Stadtplanungsamt Köln gerichtet werden können. Diese werden im Rahmen der vorliegenden Abwägung bzw. im weiteren Verfahren beantwortet. Das Plangebiet umfasst ausschließlich Flächen, die sich im Eigentum der Deutschen Reihenhaus AG sowie der Stadt Köln Darstellung und Bewertung der zum Bebauungsplan 61589/03 während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Stellungnahmen Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung uneingeschränkte Nutzung des Senfwegs für die Landwirtschaft sei von zentraler Bedeutung ist, um die Flächen im Worringer Bruch ganzjährig und jederzeit bewirtschaften zu können. Das geplante Bauprojekt gefährde die Existenzgrundlage der Eigentümer *innen und Pächter*innen massiv. Daher wird eine klare Lösung für die landwirtschaftliche Erschließung gefordert. Kindergarten- und Schulneubau: Die Stadt Köln und die Kirche besitzen Flächen in dem geplanten Neubaugebiet. Seit Jahren fehl e ein fertiges Kita - und Schulkonzept für Worringen. Zudem fehlen viele Kita- und Schulplätze. Konzept zu Parkflächen: Die geplanten 150 privaten PKW -Parkflächen und zusätzlich 40 öffentliche Parkflächen reichen nach Meinung des Einwenders für 183 Wohneinheiten nicht aus. Es wird gefragt, w o die Mitarbeiter *innen der Kita parken. Auch der Umbau an der Alten Neusser Landstraße 239 -266 verschärf e das Parkplatzproblem massiv. Art der Bebauung und Nutzung: Ja Nein Nein befinden. Eine Enteignung ist weder erforderlich noch vorgesehen. Zur Erreichbarkeit der landwirtschaftlichen Flächen siehe Stellungnahme 01. Eine Kita ist Teil der Planung und ist entlang des Senfweges eingeplant. Der gewählte Standort östlich des Senfwegs ermöglicht eine zentrale Lage im Quartier mit guter Erreichbarkeit sowie eine Orientierung des Kitaaußenbereichs zum angrenzenden Freiraum hin. Durch die Stadt Köln wird ein Standort für eine weitere Grundschule in Worringen gesucht. Hierzu werden derzeit verschiedene Flächen in Worringen geprüft. Das städtische Grundstück An der Füllenweide ist für eine Grundschule zu klein. Zum Stellplatzangebot siehe Stellungnahme 01. Für die Mitarbeitenden der geplanten viergruppigen Kindertagesstätte werden Stellplätze auf dem eigenen Grundstück nachgewiesen. Die genaue Stellplatzanzahl wird im Mobilitätsgutachten ermittelt. Der Umbau an der Alten Neusser Landstraße 239-266 ist nicht Teil des Vorhabens. Darstellung und Bewertung der zum Bebauungsplan 61589/03 während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Stellungnahmen Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung Aufgrund der Bodenverhältnisse sind nach bisherigen Ausführungen keine Keller oder Tiefgaragen vorgesehen, obwohl dies nach Ansicht des Einwenders aus technischer Sicht (z. B. „Weiße Wanne“) grundsätzlich möglich sei. Stattdessen soll das Gelände angehoben und auf Tiefgaragen verzichtet werden. Zudem werden erhebliche Zweifel an der Planung zur Wasserableitung geäußert, insbesondere vor dem Hintergrund der in Worringen bekannten Hochwasserereignisse und zunehmenden Starkregenereignisse. Naherholung: Durch das Bauvorhaben werde eine weitere Erholungsfläche dauerhaft verloren gehen. Zudem wird angemerkt, dass Spaziergänger *innen und Rollstuhlfahrende nach Fertigstellung de r Deichanlage nur noch über oder hinter dem Deich Zugang zur Natur hätten. Auch dass sich die Ausgleichsfläche teilweise auf Bereiche des Deichs befinden, wird kritisch gesehen. Nein Die Entscheidung, auf Keller und Tiefgaragen zu verzichten, liegt im planerischen und wirtschaftlichen Ermessen der Vorhabenträgerin. Das Plangebiet liegt in einer topographischen Tieflage und ist daher im Starkregenfall überflutungsgefährdet. Zudem liegt das betroffene Gebiet in einem Risikogebiet außerhalb des Überschwemmungsgebiets des Rheins. Bedingt durch die vergleichsweise geringe Entfernung zum Rhein und zum Retentionsraum Worringen muss bei hohen Rheinwasser - ständen mit hohen bis sehr hohen Grundwa sserständen gerechnet werden. Unter diesen Bedingungen ist der Verzicht auf Unterkellerung und Tiefgaragen technisch und wirtschaftlich nachvollziehbar. Die geplante Geländeaufschüttung zur Erhöhung des Bauniveaus ist ein in Hochwasser - und Grundwasserbereichen übliches und anerkanntes Mittel des vorbeugenden Hochwasserschutzes. Ihre Verträglichkeit, insbesondere hinsichtlich der Auswirkungen auf Nachbargrundstücke und den Wasserhaushalt, wird im weiteren Verfahren gutachterlich geprüft. Das Plangebiet ist im Stadtentwicklungskonzept Wohnen als Potenzialfläche ausgewiesen und soll zur Deckung des dringenden gesamtstädtischen Wohnraumbedarfs entwickelt werden. Das öffentliche Interesse an der Schaffung von Wohnraum überwiegt in der Abwägung den Verlust der untergeordneten Erholungsfunktion der Flächen an dieser Stelle. Die Planung und Ausgestaltung des Deichbauwerks sowie die Zugänglichkeit dahinterliegender Flächen für Fußgänger und Rollstuhlfahrer sind nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens. De r Hinweis auf die mögliche Überschneidung der Ausgleichsflächen mit dem Deichbauwerk wird im weiteren Verfahren geprüft. Darstellung und Bewertung der zum Bebauungsplan 61589/03 während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Stellungnahmen Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung Leerstand von Immobilien: In Worringen g ebe es viel Leerstand, freie Grundstücke und verschiedene Möglichkeiten, umweltverträglicheren Wohnraum zu schaffen. Diese könnte man vorrangig nutzen. In diesem Bauprojekt gebe es noch viele offene Punkte, die derzeit nicht geklärt oder berücksichtigt und bedacht wurden. Die Planung solle soweit vertagt werden bis alle Fragen geklärt und alle Gutachten vorliegen. Es wird eine Eingangsbestätigung und ein Antwortschreiben bis zum 12. März 2026 gefordert. Nein Nein Nein Der bis 2045 prognostizierte Bedarf von ca. 12.000 zusätzlichen Haushalten in Köln lässt sich durch eine Innenentwicklung allein nicht decken. Baulücken und leerstehende Immobilien werden abhängig von der Entwicklungsbereitschaft der Eigentümer*innen zusätzlich genutzt. Das Bauleitplanverfahren befindet sich noch in einem frühen Stadium. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie die bereits abgeschlossene frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange dienen der Gewinnung grundlegender Erkenntnisse für die weitere Planung, insbesondere für Fachgu tachten und im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung. Bereits vorliegend sind Ergebnisse zum Verkehr, zur FFH - Vorprüfung, zum Boden sowie zur Archäologie. Weitere Gutachten zu Artenschutz, Schall, Grünordnung, Immissionsschutz, Entwässerung , Mobilität und Klima sowie gegebenenfalls zu Störfallbetrieben werden im weiteren Verfahren erarbeitet. Eine Einzelbeantwortung der Stellungnahme ist nicht vorgesehen. Die Abwägung der im Zuge der Beteiligungsverfahren eingegangenen Stellungnahmen erfolgt gesammelt im Zuge der weiteren Planung. 05. Eingereicht von: Privatperson Dokument: Gesamtstellungnahme Darstellung und Bewertung der zum Bebauungsplan 61589/03 während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Stellungnahmen Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung Eine direkte Anwohnerin weist auf bereits eine bauliche Prägung durch Wohnhäuser in massiver Bauweise in der näheren Umgebung hin. Vor dem Hintergrund der geplanten Entwicklung neuer Wohnbauflächen wird angeregt, angrenzende rückwärtige Grundstücksbereiche im weiteren Verfahren in eine städtebauliche Gesamtbetrachtung einzubeziehen. Eine arrondierende Betrachtung dieser Flächen könnte dazu beitragen, eine klar definierte Raumkante auszubilden und den Übergang zwischen Siedlungsbereich und Freiraum langfristig nachvollziehbar zu ordnen. Aufgrund der Nähe des Grundstücks der Anwohnerin zur Bestandsbebauung sowie vorhandener Erschließungsstrukturen erscheine für sie eine Prüfung der künftigen planungsrechtlichen Einordnung sinnvoll. Dabei sollte insbesondere die Innen- und Außenbereich sabgrenzung geprüft, die Flächen entlang des Schmalen Walls städtebaulich eingeordnet und die räumliche Fassung der Grün-, Ausgleichs- und Siedlungsbereiche geklärt werden. Es wird gebeten, das Grundstück in die weitere Abwägung einzubeziehen. Nein Der Geltungsbereich de s vorliegenden Bebauungsplans beschränkt sich ausschließlich auf die Grundstücke der Deutschen Reihenhaus AG . Eine großräumigere Betrachtung erfolgt auf Ebene des Flächennutzungsplans (FNP) . Das laufende Änderungsverfahren des FNP bezieht auch die angrenzenden nördlichen Flächen mit ein. Künftig sollen diese als Wohnbauflächen dargestellt werden und schaffen damit die planungsrechtliche Grundlage für eine künftige, ganzheitliche Entwicklung der Siedlung. Eine neue Abgrenzung von Innen - und Außenbereich erfolgt daraus nich t sowie durch den Flächennutzungsplan auch noch kein unmittelbares, verbindliches Baurecht geschaffen werden kann. Für eine dortige verbindliche Baugebietsentwicklung ist ein eigenes Bebauungsplanverfahren erforderlich. Das benannte Grundstück befindet sich im Außenbereich und ist nach § 35 BauGB zu bewerten. 06. Eingereicht von: Privatperson Dokument: Gesamtstellungnahme Ein Ortsansässiger schlägt vor, den Verkehr neu zu begutachten. Die Einmündung der “Alte Neu sser Landstraße” auf die B9 sei seiner Meinung nach seit Nein Eine vorläufige Verkehrsuntersuchung hat ergeben, dass der Knotenpunkt Neusser Landstraße (B 9) / Alte Neusser Landstraße auch im Planfall leistungsfähig bleibt. Es ergeben Darstellung und Bewertung der zum Bebauungsplan 61589/03 während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Stellungnahmen Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung längerem ein Gefahrenpunkt, der sich mit dem stetig steigenden Verkehr nicht verbesser e. Besonders beim Linksabbiegen in Richtung Dormagen oder aus Köln in den Ort kommend, g ebe es kritische Situationen, da sich nicht an das T empolimit gehalten werde. Ein Kreisverkehr im Bereich der Einmündung würde sich anbieten. Dieser würde automatisch die anfahrende Geschwindigkeit herabsenken und mit einem eingeplanten Radweg, den Radverkehr in Richtung Köln aufnehmen. Durch die Planung werde sich seiner Meinung nach die Verkehrssituation dort zwangsläufig weiter verschärfen. Aufgrund der frühen Planungsphase sollte der Vorschlag noch einmal aufgegriffen und überprüft werden. sich somit keine Ausbauerfordernisse aus dem Baugebiet an diesem Knotenpunkt. Die konkreten verkehrlichen Auswirkungen der Planung auf das gesamte umliegende Straßennetz werden im Rahmen des Verkehrsgutachtens gutachterlich untersucht und bewertet . Zudem wird der Knotenpunkt Senfweg / Alte Neusser Landstraße genauer hinsichtlich einer Anbindung und Querungsmöglichkeiten für Fußgänger untersucht und geeignete Maßnahmen vorschlagen. 07. Eingereicht von: Privatperson Dokument: Gesamtstellungnahme Stellungnahme als Anhang: Angehängte Datei Verfahrensfristen Der für beide Verfahren gewählte Beteiligungszeitraum der frühzeitigen Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sei aus Sicht des BUND nicht angemessen bemessen. Für Sichtung und Prüfung der umfangreichen Unterlagen, fachliche Bewertung, erforderliche Recherchen sowie interne Abstimmungen wurde lediglich ein Zeitraum von rund Nein Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung wurde mit einer Stellungnahmefrist von etwa drei Wochen durchgeführt. Zusätzlich fand zusätzlich zu Beginn des Beteiligungszeitraums eine Abendveranstaltung statt, auf der Interessierte und Betroffene informiert wurden und die Möglichkeit hatten, sich zu äußern. Der Öffentlichkeit wurde damit ausreichend Gelegenheit gegeben, ihre Anregungen und Bedenken einzubringen. Darüber Darstellung und Bewertung der zum Bebauungsplan 61589/03 während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Stellungnahmen Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung drei Wochen eingeräumt, in dem sich zudem die Karnevalswoche befand. Eine sachgerechte Wahrnehmung d es Beteiligungszwecks der frühzeitigen Beteiligung setze eine realistisch nutzbare Prüf - und Reaktionsfrist voraus. Vor diesem Hintergrund hält der BUND die gewählte Frist für nicht ausreichend und fordert eine Verlängerung bzw. Wiederholung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung mit angemessener Fristsetzung. Unabhängig davon weist der BUND darauf hin, dass eine frühzeitige Beteiligung der anerkannten Naturschutzvereinigungen gemäß § 4 Abs. 1 BauGB bislang nicht erfolgt ist. Verfahrensablauf Der vorliegende Planungsansatz w erfe laut BUND grundlegende verfahrensrechtliche Fragen hinsichtlich des Entwicklungsgebots der Bauleitplanung auf. Es wird darauf hingewiesen, dass die Bauleitplanung gemäß §§ 5 –7 BauGB zweistufig ausgestaltet ist; Bebauungspläne sind nach § 8 Abs. 2 BauGB grundsätzlich aus dem Flächennutzungsplan zu Nein Nein hinaus wird der Öffentlichkeit im Rahmen der Veröffentlichung gem. § 3 Abs. 2 BauGB erneut eine Möglichkeit zur Beteiligung geboten. Eine Wiederholung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht als notwendig erachtet. Anerkannte Naturschutzverbände sind keine Träger öffentlicher Belange. Die Bedingungen als Träger öffentlicher Belange zu gelten, erfordern bestimmte Voraussetzungen wie zum Beispiel die Erfüllung öffentlicher Aufgaben aufgrund gesetzlicher Zuweisung. Die Umweltschutzverbände widmen sich zwar mit Umwelt- und Naturschutz einer öffentlichen Aufgabe, sie haben jedoch keine Zuweisung dieser Aufgaben durch Gesetzgeber. Somit erfolgt die Beteiligung im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 BauGB (vgl. auch § 3 Abs. 3 BauGB). Das Parallelverfahren ist nach § 8 Absatz 3 BauGB ausdrücklich vorgesehen, um eine gleichzeitige Anpassung beider Planwerke zu ermöglichen. Die Entwicklung des Standorts entspricht einem gesamtstädtischen Planungsziel. Die aktuelle Bevölkerungsprognose der Stadt Köln vom Dezember 2025 geht bis 2045 von einem Zuwachs von ca. 10.000 Personen und 12.000 Haushalten gegenüber 2024 aus. Die Schaffun g von Wohnraum ist vor diesem Hintergrund ein dringliches stadtentwicklungspolitisches Ziel, dem das vorliegende Darstellung und Bewertung der zum Bebauungsplan 61589/03 während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Stellungnahmen Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung entwickeln. Ein Parallelverfahren nach § 8 Abs. 3 BauGB sei nur zulässig, wenn der Flächennutzungsplan seine eigenständige, gesamtstädtische Steuerungsfunktion beh alte und eine ergebnisoffene Abwägung erfolge. Es wird der Eindruck geäußert, dass der Bebauungsplan vorwiegend an den Interessen eines Investors ausgerichtet wurde und die Änderung des Flächennutzungsplans primär der Anpassung an dieses konkrete Vorhaben dien e. Die punktuelle Änderung des Flächennutzungsplans ausschließlich im Geltungsbereich des Bebauungsplans sowie das Bestehen einer Planungsvereinbarung mit dem Investor werden als Hinweise auf eine projektbezogene, nicht gesamtstädtisch begründete Planung gewertet. Der BUND sieht daher die Gefahr, dass das Entwicklungsgebot gemäß § 8 Abs. 2 BauGB sowie die eigenständige Steuerungsfunktion des Flächennutzungsplans beeinträchtigt werden. Zudem werden Bedenken hinsichtlich Transparenz, Nachvollziehbarkeit und einer erge bnisoffenen Planung im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung geäußert. Gefordert wird, das Parallelverfahren so auszugestalten, dass das Entwicklungsgebot gewahrt bleibt, die Flächennutzungsplanänderung auf einer eigenständigen, gesamtstädtischen Vorhaben mit ca. 183 Wohneinheiten Rechnung trägt. Das Plangebiet ist zudem seit dem Stadtentwicklungskonzept Wohnen (STEK Wohnen) 2014 als Potenzialfläche 6.02 ausgewiesen und im Regionalplan als Allgemeiner Siedlungsbereich dargestellt. Die Aufstellung des Bebauungsplans sowie die Änderung des Flächennutzungsplanes setzen somit die Ziele der Raumordnung in verbindliches und vorbereitendes Planungsrecht um. Der Umfang der FNP-Änderung geht über den Geltungsbereich des Bebauungsplans hinaus und betrachtet den gesamten Bereich südlich der Altern Neusser Landstraße zwischen Brombeergasse und Senfweg. Eine künftige Siedlungsentwicklung wird somit entsprechend des STEK Wohnen und des Regionalplan vorbereitet. Eine eigenständige städtebauliche Rechtfertigung der Flächennutzungsplanänderung ist daher gegeben. Es liegt keine „punktuelle Änderung“ des FNP vor, die nur das vorbereitende Planungsrecht für die von einem V orhabenträger beabsichtigte Wohnbauentwicklung schafft. Der FNP trifft eine eigenständige, seinem Maßstab entsprechende Abwägung, die der Politik zur Entscheidung vorgelegt wird. Die im Rahmen der Stellungnahme geäußerten Bedenken hinsichtlich eines Funktionsverlustes des Flächennutzungsplans greifen insoweit nicht durch. Darstellung und Bewertung der zum Bebauungsplan 61589/03 während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Stellungnahmen Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung Abwägung beruht und die Anforderungen an Transparenz und Beteiligung eingehalten werden. Andernfalls wird eine Neustrukturierung des Bauleitplanverfahrens angeregt. Konflikte mit Kompensationsflächen Besonders gravierend sei, dass die von der Planänderungen betroffene Fläche im geltenden Flächennutzungsplan als Vorrangfläche für Kompensationsmaßnahmen dargestellt ist. Damit berühr e die Planung unmittelbar die Systematik der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung gemäß §§ 13–15 BNatSchG sowie deren Umsetzung in der Bauleitplanung nach § 1a Abs. 3 BauGB. Es sei aus Sicht des BUND zwingend zu klären, • ob auf den betroffenen Flächen bereits Kompensationsmaßnahmen realisiert wurden oder verbindlich festgesetzt sind, • welche naturschutzfachlichen Funktionen diese Flächen derzeit erfüllen, • und in welchem Umfang durch die beabsichtigte Überplanung Funktionsverluste eintreten würden Die Überplanung bereits umgesetzter oder verbindlich vorgesehener Kompensationsmaßnahmen stell e selbst einen erneuten Eingriff in Natur und Landschaft dar. In Ja Die Änderung des Flächennutzungsplans in eine Wohnbaufläche sowie die Aufstellung des Bebauungsplans entsprechen den Zielen der Raumordnung, da das Plangebiet im Regionalplan als Allgemeiner Siedlungsbereich dargestellt ist. Die Darstellung der Vorrangfläche für Kompensationsmaßnahmen im Flächennutzungsplan betrifft lediglich die vorbereitende Bauleitplanung und erzeugt noch keine Umsetzungsverpflichtung. Maßgeblich ist, dass innerhalb des Plangebiets keine Kompensationsmaßnahmen verbindlich festgesetzt bzw. tatsächlich umgesetzt wurden. Die betroffenen Flächen werden derzeit ausschließlich landwirtschaftlich genutzt. Eine Entwertung bereits erbrachter Ausgleichsmaßnahmen liegt nicht vor. Die Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung wird im weiteren Verfahren gutachterlich erarbeitet und alle Eingriffe in Natur und Landschaft werden vollständig kompensiert. Darstellung und Bewertung der zum Bebauungsplan 61589/03 während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Stellungnahmen Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung einem solchen Fall entsteh e eine neue Kompensationspflicht. Die Funktionsfähigkeit der ursprünglichen Ausgleichsmaßnahmen d ürfe nicht faktisch aufgehoben werden, ohne dass gleichwertiger Ersatz rechtlich gesichert und fachlich funktionsfähig hergestellt wird. Eine bloße planerische Umwidmung genüg e hierfür nicht. Erforderlich sei vielmehr: • die vollständige naturschutzfachliche Neubewertung der betroffenen Flächen, • der nachvollziehbare Nachweis funktionsgleicher Ersatzmaßnahmen, • deren rechtliche Sicherung, • sowie die zeitliche Umsetzung vor oder zumindest zeitgleich mit der Inanspruchnahme der bisherigen Kompensationsflächen. Vor dem Hintergrund des bereits dargestellten Parallelverfahrens und der punktuellen Anpassung des Flächennutzungsplans verstärke sich laut BUND hier der Eindruck, dass naturschutzfachliche Belange nicht mit dem erforderlichen Gewicht in die planerische Grundentscheidung eingestellt wurden. Der BUND fordert daher eine transparente und nachvollziehbare Darlegun g über den Umfang bestehender und geplanter Kompensationsflächen sowie deren Sicherung. Beteiligung des Naturschutzbeirats Ja Der Naturschutzbeirat ist kein Träger öffentlicher Belange. Der Naturschutzbeirat ist gem. § 70 LNatSchG ein bei der unteren Naturschutzbehörde gebildetes Gremium. Gem. des Erlasses Darstellung und Bewertung der zum Bebauungsplan 61589/03 während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Stellungnahmen Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung Nach § 70 LNatSchG NRW sei der Naturschutzbeirat nach Aussage des BUND bei wichtigen Angelegenheiten des Naturschutzes und der Landschaftspflege zu beteiligen. Die Überplanung von Flächen, die der Sicherung oder Umsetzung naturschutzrechtlicher Kompensationsmaßnahmen dienen, stelle regelmäßig eine solche Angelegenheit von besonderer fachlicher Bedeutung dar, da hier die Funktionsfähigkeit der Eingriffsregelung berührt werde. Sollte eine Neubewertung bestehender oder vorgesehener Kompensationsmaßnahmen erforderlich werden, betr effe dies unmittelbar die fachliche Beurteilung von Ausgleichs - und Ersatzmaßnahmen sowie deren ökologische Gleichwertigkeit. Der BUND bittet daher um Mitteilung, • ob der Naturschutzbeirat in die vorliegenden Verfahren einbezogen wurde, • und falls nicht, aus welchen Gründen eine Befassung bislang nicht vorgesehen ist. Flächenversiegelung / Eingriffe in die Landschaft: Der BUND lehnt die Inanspruchnahme bislang unversiegelter Flächen für Wohnbebauung ab, sofern keine nachvollziehbare Alternativenprüfung und flächensparende Planung vorliegen. Teilweise „Beiräte bei den Landschaftsbehörden“ vom 11.04.1990 werden bedeutende Bebauungspläne zum Stand der Offenlage dem Naturschutzbeirat zur Kenntnis gegeben. Das Plangebiet ist seit 2014 im STEK Wohnen als Potenzialfläche ausgewiesen und wurde im Rahmen dieses gesamtstädtischen Konzepts unter Berücksichtigung von Alternativstandorten identifiziert. Eine Alternativstandortbetrachtung wird im weiteren Verfahren i m Rahmen des Umweltberichtes zusammenfassend dargelegt. Die aktuelle Bevölkerungsprognose vom Dezember 2025 verdeutlicht den dringenden Wohnraumbedarf in Köln. Darstellung und Bewertung der zum Bebauungsplan 61589/03 während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Stellungnahmen Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung Die Planung steh e im Gegensatz zum Ziel des Landes NRW, den Flächenverbrauch auf Netto-Null zu reduzieren. Neben dauerhaftem Flächenverbrauch führ e die geplante Versiegelung u.a. auch • zum Verlust potenziell wertvoller Vegetations - und Tierlebensräume • zum Verlust von Flächen für die Kalt - und Frischluftproduktion • zu einer potenziellen Gefährdung des Naturschutzgebietes „Worringer Bruch“, in dessen angrenzendem Gebiet sie sich befindet • zum Verlust wertvollen und schutzwürdigen Bodens mit großem Wasserrückhaltevermögen. Die vorgelegte Bauleitplanung widerspr eche der gültigen Landschaftsplanung, die für diesen Bereich ein Landschaftsschutzgebiet ausweist. Der Bestand und die Weiterentwicklung der wenigen, noch verbliebenen naturnahen Landschaftsbereiche werde hier wesentlich beeinträchtigt. Innerstädtische Nachverdichtungspotenziale allein sind nicht ausreichend, um diesen Bedarf zu decken. Die Fläche wird außerdem im Regionalplan als Allgemeiner Siedlungsbereich festgelegt und bewertet die Fläche daher ebenfalls als Entwicklungspotenzial für eine Siedlungsarrondierung . Die Bauleitplanungen folgen damit den Zielen der Raumordnung als übergeordnete Planebene. Die Planung verfolgt einen sparsamen Umgang mit Boden unter Berücksichtigung der Wohnraumbedarfe. Ein gezielter Mix aus flächeneffizienten Reihenhäusern und Geschosswohnungsbau wird gewählt, um dem ländlich geprägten Siedlungscharakter am Rand von Worringen sowie der angrenzenden Nachbarbebauung mit überwiegend ein - bis zweigeschossigen Einfamilienhäusern Rechnung zu tragen. Vor dem Hintergrund der städtischen Zielsetzung zur Förderung nachhaltiger Mobilität und einer flächensparenden Quartiersentwicklung w ird die Anzahl der Stellplätze möglichst geringgehalten und richtet sich ausschließlich nach der Kölner Stellplatzsatzung. Im weiteren Bebauungsplanverfahren werden Festsetzungen zum Versiegelungsgrad und zur Begrünung des Plangebietes getroffen, wobei großer Wert daraufgelegt wird, den Eingriff in Natur und Landschaft möglichst gering zu halten. Aufgrund der derzeitigen Nutzu ng als Ackerfläche ist die ökologische Wertigkeit des Plangebietes vergleichsweise niedrig, da intensive Bewirtschaftung, Befahrung mit landwirtschaftlichen Fahrzeugen sowie der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln den ökologischen Wert reduzieren. Die Eingri ffs- /Ausgleichsbilanzierung wird im weiteren Verfahren durch Darstellung und Bewertung der zum Bebauungsplan 61589/03 während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Stellungnahmen Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung Da in ca. 2,5km Entfernung der neue Stadtteil Kreuzfeld entwickelt wird, der mit 3500 WE mindestens 5000 Personen aufnehmen wird, sei nach Auffassung des BUND auf die Darstellung neuer Wohnbauflächen im nahegelegenen Außenbereich zu verzichten. Es wird darauf hingewiesen, dass die Stadtstrategie "Kölner Perspektiven 2030+" diesen Bereich und insbesondere die nördlich und westlich anschließende Wohnbebauung schon jetzt als "Hitzebelastete Siedlungsflächen" ausweist , für die eine Verbesserung des kleinräumigen Stadtklimas anzustreben ist. Durch die beplante Wohnbebauung auf freien Acker - und Wiesenflächen werde dieses Ziel konterkariert, da die Bebauung zu einer Verschlechterung führen würde. Verkehrliche Anbindung: Nein Ja Nein fachgutachterliche Untersuchungen erstellt, sodass alle Eingriffe in Natur und Landschaft vollständig ausgeglichen werden. Gemäß aktueller Wohnraumbedarfsanalysen bedarf es sowohl des neuen Stadtteils Kreuzfeld als auch ergänzender Wohnquartiere, um den Bedarf langfristig zu decken. Das Projekt in Kreuzfeld befindet sich noch in der Planungsphase, eine Aufsiedlung ist erst Mit te bis Ende der 2030er Jahre absehbar. Daher kann den gegenwärtig weiterhin hohen Wohnraumbedarfen auf dem Kölner Stadtgebiet mithilfe kleinerer, im Zusammenhang mit bestehenden Wohnsiedlungen stehenden Wohnungsbauprojekten, kurz - und mittelfristig nachgekommen werden. Im Rahmen der Umweltprüfung werden die klimatischen Auswirkungen der Planung gutachterlich untersucht. Mögliche Minderungsmaßnahmen, wie Dach - und Fassadenbegrünung, wasserdurchlässige Beläge, Baumpflanzungen auf Stellplatz - und Verkehrsflächen sowie die Freihaltung von Kaltluftschneisen, werden im weiteren Verfahren geprüft und soweit möglich verbindlich festgesetzt. Die bereits geplante regenerative Energieversorgung sowie das Freiraumkonzept mit privaten und gemeinschaftlichen Grünflächen leisten ebenfal ls einen Beitrag zur Klimaverträglichkeit des Quartiers. Zum Stellplatzangebot siehe Stellungnahme 01. Darstellung und Bewertung der zum Bebauungsplan 61589/03 während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Stellungnahmen Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung Das Plangebiet sei nach Auffassung des BUND mit mehr als 1 km Entfernung schlecht an die bestehende ÖPNV - und Nahversorgungsinfrastruktur angebunden. Bei dem Stellplatznachweis und zugehöriger Flächenplanung s eien die Potentiale zur Reduzierung nach der Stellplatz -Satzung nicht genutzt worden . S o w erde weiterhin der Individualverkehr gefördert. Auch fehl e ein Konzept zur Reduzierung des Individualverkehrs; ein autofreies Wohngebiet mit zentraler Parkplatzanlage in Zugangsnähe wäre für den BUND zielführend. Auch sollten die Parkflächen zum Ausgleich möglichst mit Grün überdacht werden. Bebauungsdichte: Es wird auf den Köln Katalog hingewiesen, der eine Quartiersdichte für dieses Gebiet von 0,8 fordert, die mit 0,6 bei der vorliegenden Planung wesentlich unterschritten werde. Damit werde nicht nur das Entwicklungsziel des Köln Katalogs für eine nachhaltige, effiziente Planung , sondern auch der zeitgemäße Grundsatz einer flächensparenden Planung neuer Bauflächen negiert. Stattdessen sollte nach Ansicht des BUND bei der Planung grundsätzlich auf Einfamilienhäuser Nein Im vorliegenden Planungskonzept ist eine wohnungsnahe Unterbringung der Stellplätze vorgesehen. Diese trägt den Anforderungen an eine alltagstaugliche Erreichbarkeit der Wohnungen Rechnung und berücksichtigt insbesondere die Bedürfnisse von Familien, mobil itätseingeschränkten Personen sowie von Haushalten mit regelmäßigem Nutzungsbedarf eines Kraftfahrzeugs. Die Stellplatzanlagen sollen durch die Pflanzung von Bäumen zwischen den Stellplätzen begrün t werden . Diese Maßnahme dient ebenfalls der Verbesserung des Mikroklimas, der Verschattung sowie der gestalterischen Einbindung der Stellplätze in das Wohnumfeld. Eine gleichzeitige Überdachung der Stellplätze würde die Pflanzung großkroniger Bäume und deren Entw icklungsmöglichkeiten erheblich einschränken und steht dem gewählten Begrünungskonzept entgegen. Aufgrund der langen Laufzeit des Verfahrens stammt das abgestimmte städtebauliche Konzept aus 2021. Der Köln Katalog wurde erst 2023 beschlossen. Die geringere Dichte ist maßgeblich auf den Anteil an Reihenhäusern zurückzuführen, der wesentlicher Bestandteil des städtebaulichen Konzepts ist. Der Mix aus Reihenhäusern und Geschosswohnungsbau wird bewusst gewählt, um dem ländlich geprägten Siedlungscharakter am Rand von Worringen und der angrenzenden Nachbarbebauung aus überwiegend ein- bis zwei-geschossigen Einfamilienhäusern Rechnung zu tragen. Eine Verdichtung auf III –IV-Geschosse in diesem Randbereich des Ortsteils würde zu einem städtebaulichen Br uch mit der umgebenden Bebauungsstruktur führen und wird daher als nicht Darstellung und Bewertung der zum Bebauungsplan 61589/03 während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Stellungnahmen Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung verzichtet und nur Geschosswohnungsbau geplant werden. Auch die Geschossigkeit sollte auf III – IV angehoben werden, um die Flächenausnutzung wesentlich zu verbessern. Ein Mix aus Wohnungseigentum und gefördertem Mietwohnungsbau l asse sich auch im Geschosswohnungsbau verwirklichen. Hochwasserschutz: Die vorgesehene Bauleitplanung berücksichtige nach Ansicht des BUND nicht die Gefahren durch Extremhochwasser und Grundhochwasser, die eine solche Bebauung grundsätzlich in Frage stellen. Die dort vorgesehene Retentionsfläche für Hochwasser werde zudem wesentlich eingeschränkt und der Flächenzusammenhang der übrigen Flächen durch Einschnürung gestört. Darüber hinaus seien keinerlei hierauf abgestimmte Planungsvorgaben wie Kellerverbot, Höherlegung der Erdgeschossniveaus, Schutzmauern und Anpassung des Entwässerungssystems vorhanden. Zudem könne eine unzureichende Berücksichtigung von Hochwasser- und Grundwassergefahren im weiteren Planungs- und Umsetzungsprozess zu erheblichen zusätzlichen baulichen und finanziellen Anforderungen führen. Aspekte nachhaltigen Bauens: Es wird darauf hingewiesen, dass i nsbesondere vor dem Hintergrund des in Köln beschlossenen Ja Teilweise verträglich eingestuft. Der geforderte Anteil von mindestens 30 % öffentlich gefördertem Wohnungsbau gemäß dem Kooperativen Baulandmodell (KoopBLM) wird im Geschosswohnungsbau nachgewiesen und ist Bestandteil der Planung. Ein Mix aus freifinanziertem und gefördertem Wohnungsbau ist damit auch im vorliegenden Konzept gewährleistet. Die Hochwasser - und Grundwasserproblematik ist der Verwaltung bekannt und im Erläuterungstext bereits benannt. Das Plangebiet liegt im Bereich der Grundhochwassergefahrenzone sowie im Risikobereich eines extremen Rheinhochwassers. Die Auswirkungen werden i m weiteren Verfahren gutachterlich ermittelt. Konkrete Schutzmaßnahmen, wie ein Kellerverbot, die Höherlegung der Erdgeschossniveaus oder Anpassungen des Entwässerungssystems, sind als mögliche Festsetzungen im Bebauungsplan vorgesehen und werden auf Basis der gutachterlichen Ergebnisse verbindlich verankert. Der Verzicht auf Unterkellerung , sowie die Geländeanhebung sind bereits Bestandteil des Planungskonzepts. Im vorliegenden Konzept ist bereits eine weitgehend regenerative Energieversorgung über Wärmepumpe, Photovoltaik und Biomethan vorgesehen, die eine 100 % regenerative Wärmeerzeugung ermöglicht. Darstellung und Bewertung der zum Bebauungsplan 61589/03 während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Stellungnahmen Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung Klimanotstandes bei allen Neubauvorhaben auf eine klimaverträgliche und ressourcenschonende Bauweise besonderer Wert zu legen sei. Geplante Vorhaben s eien außerdem CO2 -neutral auszuführen. Die übliche Bauweise des geplanten Investors zeichne sich nach Auffassung des BUND durch einen hohen Einsatz von Zement aus und sei damit nicht nachhaltig. Als Alternative zum Einsatz recycelter Stoffe sei eine nachhaltige Holzbauweise denkbar. Im Rahmen der weiteren Planung wären auch die Aspekte der Energieversorgung, Wasserverbrauch, - nutzung und -versickerung unter Gesichtspunkten der Sparsamkeit und Nachhaltigkeit vorzugeben. Die bestehende Baumallee wäre bei de r Planung geeignet zu berücksichtigen und in jedem Fall vollständig zu erhalten bzw. zu schützen, idealerweise ökologisch sinnvoll in ein erweitertes Grünkonzept einzubinden. Nein Die Wahl konkreter Baumaterialien, etwa Holz statt Beton, ist nicht Gegenstand von Festsetzungen im Bebauungsplan, sondern liegt im Ermessen der Vorhabenträgerin. Der Hinweis auf die brandschutzkonforme Realisierbarkeit mehrgeschossiger Holzbauweise wird d er Vorhabenträgerin empfehlend zur Kenntnis gegeben. Hinsichtlich Versickerung und Wasserhaushalt wird im weiteren Verfahren ein Entwässerungskonzept erarbeitet. Da die Bäume im Zuge des geplanten Ausbaus des Senfwegs im Bereich der künftigen Verkehrsflächen liegen, ist ihr vollständiger Erhalt nach derzeitigem Planungsstand nicht möglich. Der Entfall der Bäume wird im Rahmen der Eingriffs - /Ausgleichsbilanzierung berücksichtigt und entsprechend durch Neupflanzungen kompensiert. 08. Eingereicht von: Privatperson Dokument: Gesamtstellungnahme Stellungnahme als Anhang: Angehängte Datei 1. Unzureichende Kapazität des Entwässerungssystems Die Privatperson weist darauf hin, dass die Einleitung von Schmutz - und Regenwasser aus dem neuen Baugebiet in den bestehenden Kanal der Brombeergasse aufgrund der Unterdimensionierung Ja Die Kapazität des Stauraumkanals in der Brombeergasse sowie der Handlungsbedarf zur Ertüchtigung der Kanalinfrastruktur werden im Rahmen des Entwässerungskonzepts gutachterlich Darstellung und Bewertung der zum Bebauungsplan 61589/03 während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Stellungnahmen Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung des Kanalnetz es technisch nicht möglich sei. Als Beleg wird das Starkregenereignis vom 14.07.2021 angeführt: Damals kam es zu massivem Rückstau, bei dem Kanaldeckel durch den Druck angehoben wurden und das Gebiet großflächig überflutet wurde. Zusätzlich trat auf der eigenen Liegenschaft Wasser unkontrolliert und unter hohem Druck aus einem Entwässerungsrohr aus, das an den Kanal angeschlossen ist. Dieser Mangel sei bislang nicht berücksichtigt worden. 2. Auswirkungen der geplanten Geländemodellierung und Versiegelung Die geplante Anhebung des Geländeniveaus im Neubaugebiet um ca. 1,00 m sowie die prognostizierte Vollversiegelung verhindern nach Auffassung der Privatperson eine natürliche Versickerung vor Ort. Es wird befürchtet, dass das zusätzliche Abflussaufkommen bei Starkregenereignissen von schätzungsweise ca. 2.000 m³/h ohne eine vorherige, hinreichende Retention nicht in das bereits überlastete Bestandssystem eingeleitet werden könne. 3. Grundwasserproblematik und Qualmwasser Durch die geplante Bodenverdichtung und Gründungsmaßnahmen sei bei Rheinhochwasser oder der Entleerung des Retentionsraums mit einer veränderten Grundwasserhydraulik zu rechnen. Das Verdrängungsvolumen des Neubaugebiets führ e Ja Ja geprüft. Die zuständigen Versorgungsträger werden hierzu zeitnah beteiligt. Zu den Auswirkungen der Geländemodellierung siehe Stellungnahme 03. Die Kapazität des Stauraumkanals in der Brombeergasse sowie der Handlungsbedarf zur Ertüchtigung der Kanalinfrastruktur werden im Rahmen des Entwässerungskonzepts gutachterlich geprüft. Bedingt durch die vergleichsweise geringe Entfernung zum Rhein und zum Retentionsraum Worringen sind bei hohen Rheinwasserständen hohe bis sehr hohe Grundwasserstände zu erwarten. Die möglichen Auswirkungen der Neubebauung auf Darstellung und Bewertung der zum Bebauungsplan 61589/03 während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Stellungnahmen Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung zwangsläufig zu einem beschleunigten und erhöhten Anstieg des Grundwasser - bzw. Qualmwasserspiegels in der angrenzenden Bestandsbebauung. Dies erhöh e das Schadensrisiko für die Bestandsimmobilien massiv und gefährde den bestehenden Versicherungsschutz. 4. Defizitärer Stellplatzschlüssel und medizinische Infrastruktur Die kalkulierten 150 Stellplätze für 183 Wohneinheiten unterschreite nach Auffassung der Privatperson den tatsächlichen Bedarf deutlich. Es wird ein Schlüssel von 1,5 Stellplätzen pro Wohneinheit (insgesamt 274 Stellplätze ) gefordert , um eine weitere Überlastung des öffentlichen Verkehrsraums zu vermeiden. Es wird die Meinung vertreten , dass die hausärztliche Versorgung im Stadtteil Worringen bereits heute erschöpft sei. Eine weitere Verdichtung ohne entsprechenden Ausbau der sozialen Infrastruktur sei daher abzulehnen. Nein Nein den Grundwasser- und Qualmwasserspiegel in der Umgebung werden im weiteren Verfahren gutachterlich ermittelt und bewertet. Dabei werden auch die Wechselwirkungen mit dem geplanten Retentionsraum Köln -Worringen berücksichtigt. Sofern sich relevante Auswirkungen auf die Bestandsbebauung ergeben, werden geeignete Maßnahmen geprüft und bei der Umsetzung des Planvorhabens berücksichtigt. Zum Stellplatzangebot siehe Stellungnahme 01. Die Sicherstellung der medizinischen Versorgung liegt grundsätzlich außerhalb des Regelungsbereichs der Bauleitplanung und obliegt den Kassenärztlichen Vereinigungen sowie den niedergelassenen Ärzten. Das Plangebiet liegt im 700- bis 1.000 -Meter-Einzugsbereich des Stadtteil -zentrums Worringen, in dem sich verschiedene Versorgungsinfrastrukturen für den täglichen Bedarf befinden. Das Gebiet soll als Allgemeines Wohngebiet gemäß § 4 BauNVO festgesetzt werden. Hier sind Anlagen für gesundheitliche Zwecke sowie Räume für die Berufsausübung freiberuflich Tätiger (z.B. Arztpraxen) allgemein zulässig. Darstellung und Bewertung der zum Bebauungsplan 61589/03 während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Stellungnahmen Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 5. Europaweit bedeutsames FFH-Gebiet Es wird auf den Worringer Bruch als hochwertiges Naturschutzgebiet mit europäischem Rang (FFH - Gebiet) hingewiesen. Eine angrenzende Bebauung wird höchst kritisch gesehen: • Der Worringer Bruch ist ein empfindliches Niedermoor- und Auengebiet, das auf einen stabilen Wasserhaushalt angewiesen ist. Eingriffe wie Bodenversiegelung oder Veränderungen des Grundwassers gefährden diesen Lebensraum unmittelbar. • Eine Bebauung bis an die Gebietsgrenzen zerstöre wichtige Übergangszonen und führ e zu Störungen wie Lärm, Lichtverschmutzung und Unruhe, was besonders geschützte Tierarten beeinträchtige. • Zudem w erde der Biotopverbund geschwächt . Der Bruch sei ein wichtiger Lebensraum und Vernetzungspunkt für zahlreiche Tierarten (u.a. viele Vogelarten, Amphibien, Reptilien und Säugetiere). Eine weitere Einschränkung würde Populationen isolieren und die Artenvielfalt verringern. Daher wird gefordert, den Schutz des Gebiets höher zu gewichten als die Bauinteressen und eine Nein Teilweise Im Jahr 2024 wurde eine FFH -Vorprüfung durchgeführt, die zu dem Ergebnis kommt, dass die Schutz- und Erhaltungsziele des FFH-Gebiets der geplanten Bebauung nicht entgegenstehen und keine Verschlechterung der Schutz - und Entwicklungsziele zu erwarten ist. Darüber hinaus wird im weiteren Verfahren eine Artenschutzprüfung erstellt. Hierbei werden die im Plangebiet vorhandenen Tierarten kartiert und mögl iche Auswirkungen auf diese sowie entsprechende Vermeidungs - und ggfs. Ausgleichsmaßnahmen ermittelt. Das FFH- und Naturschutzgebiet „Worringer Bruch" befindet sich ca. 450 m südwestlich des Plangebiets. Am südlichen Rand des Plangebiets sind Ausgleichsflächen im Übergang zur offenen Darstellung und Bewertung der zum Bebauungsplan 61589/03 während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Stellungnahmen Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung ausreichend große, unbebaute Pufferzone zu erhalten. Ergänzend wird darauf verwiesen, dass der NABU Stadtverband Köln sowie der BUND Kreisgruppe Köln bereits mit Schriftsatz vom 31.07.2018 gegenüber der Bezirksregierung Köln eine kritische Stellungnahme bezüglich des Retentionsraums Köln-Worringen abgegeben haben. Vor diesem Hintergrund sei die Planung eines weiteren Großbauprojekts kritisch zu prüfen, insbesondere im Hinblick auf die kumulativen Auswirkungen der Baustellenlogistik und die ökologische Gesamtbelastung. 6. Verkehrstechnische Erschließung Die aktuelle Verkehrssituation am „Schmalen Wall“ (zwischen Brombeergasse und Sankt -Tönnis- Straße) sei aus Sicht der Privatperson bereits heute unzureichend. Teilweise Ja Landschaft vorgesehen, die einen räumlichen Puffer zur freien Landschaft und zum Worringer Bruch bilden sollen. Die genaue Abgrenzung und Ausgestaltung dieser Flächen wird im Rahmen der Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung im weiteren Verfahren ermittelt. Künftig wird zudem zwischen dem Baugebiet und dem Worringer Bruch die Hochwasserschutzanlage Retentionsraum Worringen als weitere Pufferzone entstehen. Der Verweis auf die kritische Stellungnahme von NABU und BUND zum Retentionsraum Köln-Worringen aus dem Jahr 2018 wird zur Kenntnis genommen. Das Planfeststellungsverfahren zum Retentionsraum ist jedoch abgeschlossen. Der Planfeststellungsbeschluss wurde am 25.02.2025 erlassen und ist nicht Gegenstand des vorliegenden Bebauungsplanverfahrens. Der Hinweis auf kumulative Auswirkungen durch die zeitliche und räumliche Nähe beider Vorhaben, insbesondere hinsichtlich Baustellenlogistik und ökologischer Gesamtbelastung , wird aufgegriffen. Im Rahmen der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB werden auch Wechselwirkungen mit benachbarten Vorhaben und Belastungen berücksichtigt, soweit diese planungsrelevant sind. Zur Durchfahrtsbeschränkung des Schmalen Walls siehe Stellungnahme 03. Darstellung und Bewertung der zum Bebauungsplan 61589/03 während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Stellungnahmen Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung Trotz Anliegerregelung g ebe es viel unerlaubten Durchgangsverkehr. Die Straße sei zu schmal für Begegnungsverkehre und durch das tieferliegende angrenzende Gelände komm e es bei Ausweichmanövern regelmäßig zu Problemen, bei denen Fahrzeuge ins Feld geraten. Mit Blick auf das geplante Neubaugebiet wird gefordert, zusätzliche Verkehrsbelastung unbedingt zu vermeiden. Es sollen geeignete Maßnahmen (z.B. Verkehrslenkung oder bauliche Barrieren) geprüft und umgesetzt werden, um eine Nutzung des Schmalen Walls als Durchgangs - oder Erschließungsstraße für das Neubaugebiet konsequent auszuschließen. Zudem wird um eine schriftliche Eingangsbestätigung und die Berücksichtigung der Einwendung im weiteren Planverfahren gebeten. 09. Eingereicht von: Privatperson Dokument: Gesamtstellungnahme Es wird angeregt, die Anzahl der privaten und öffentlichen Stellplätze im Neubaugebiet zu erhöhen und zusätzliche Zählungen/ Prüfungen (inkl. Umfeldanalyse) durchzuführen , da in Worringen bereits ein deutlicher Mangel an Parkplätzen bestehe. Auch die Möglichkeit zur Errichtung von Tiefgaragen sollte nochmals geprüft werden. Nein Zum Stellplatzangebot siehe Stellungnahme 01. Eine Unterbauung der Grundstücke durch Kellergeschosse, sowie Tiefgaragen ist nicht vorgesehen. Hierzu siehe Stellungnahme 04. Darstellung und Bewertung der zum Bebauungsplan 61589/03 während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Stellungnahmen Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung Die geplante Aufschüttung und damit höhere Lage der neuen Gebäude w erden sehr bedenklich gesehen. Vor dem Hintergrund der bereits mehrfach überlasteten Kanalisation besteht die Sorge, dass bei Starkregen Wasser in angrenzende, tieferliegende Bestandsgebiete abfließt. Es wird darum gebeten, die Technik flächen für die zentrale Wärmepumpen nicht in der Nähe bestehender Grundstücke zu planen, um dauerhafte Geräuschbelastungen zu vermeiden. Die geplanten hohen Mehrfamilienhäuser am Rand zum Feld sowie zum Wald und nahe eines Bauernhofs werden als unpassend empfunden. Sie würden das gewachsene Landschaftsbild mit vorwiegend Einfamilienhäuser n und Gärten zerstören und eine visuelle Barriere zur Natur schaffen. In vergangenen Projekten wurden in ähnlichen Regionen Höhenbeschränkungen in Richtung Wald festgelegt. Es wird um Berücksichtigung dieser Punkte in der weiteren Planung gebeten. Ja Ja Nein Zur Geländemodellierung siehe Stellungnahme 03. Das Versorgungskonzept sieht eine Grundlast -Wärmepumpe in Kombination mit einem Spitzenlast-Brennwertkessel sowie einer Photovoltaikanlage im Mieterstrommodell vor. Die genaue Verortung der technischen Anlagen wird im weiteren Verfahren festgelegt. Die Immissionsauswirkungen auf die angrenzende Bestandsbebauung werden im Rahmen des Immissionsschutzkonzeptes gutachterlich un tersucht und bewertet. Dabei werden die Anforderungen der TA -Lärm eingehalten. Das städtebauliche Konzept sieht die dreigeschossigen Geschosswohnungsbauten am südwestlichen Rand bewusst als baulichen Abschluss zum angrenzenden Freiraum vor. Das Landschaftsbild wird sich künftig aufgrund der Hochwasserschutzanlage „Retentionsraum Worr ingen“ deutlich verändern. Die Neubebauung grenzt nicht unmittelbar an den bestehenden Wald. Das städtebauliche Konzept sieht am südlichen Rand des Plangebiets Ausgleichsflächen im Übergang zum Wald bzw. zur offenen Landschaft vor, die einen geordneten Abschluss der Bebauung zum angrenzenden Freiraum und zum Worringer Bruch hin gewährleisten sollen. Eine Bewertung der Auswirkungen der geplanten Bebauung auf das Orts - und Landschaftsbild erfolgt im Rahmen der Umweltprüfung. Darstellung und Bewertung der zum Bebauungsplan 61589/03 während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Stellungnahmen Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 10. Eingereicht von: Privatperson Dokument: Gesamtstellungnahme Es werden Bedenken hinsichtlich der vorgesehenen Stellplatzsituation und der städtebaulichen Ausgestaltung geäußert. Geplant sind ca. 40 öffentliche und rund 150 private Stellplätze für etwa 183 Wohneinheiten, was als unzureichend bewertet wird, da im Gebiet bereits heute ein erheblicher Parkdruck besteh e und im Umfeld keine freien Kapazitäten vorhanden seien. Kritisch gesehen wird zudem die geplante 3- geschossige Bebauung am Gebietsrand zum Schmalen Wall. Die vorgesehenen dreigeschossigen Gebäude werden als nachteilig für das bestehende Wohnumfeld empfunden, da sie die Sichtbeziehungen zum Grünraum beeinträchtigen und keinen abgestuften Übergang zur Landschaft erkennen lassen würden. Nein Nein Zum Stellplatzangebot siehe Stellungnahme 01. Zur Geschossigkeit der geplanten Bebauung siehe Stellungnahme 09. 11. Eingereicht von: Privatperson Dokument: Gesamtstellungnahme Als Bürgerverein wird das Vorhaben zur Arrondierung der Besiedlung am südlichen Ortsrand grundsätzlich begrüßt. Gleichzeitig bestehen jedoch erhebliche Klärungsbedarfe sowie ergänzende Anregungen. Kenntnisnahme. Darstellung und Bewertung der zum Bebauungsplan 61589/03 während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Stellungnahmen Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 1. Verkehrserschließung: Die einzige Zufahrt soll von der Alte Neu sser Landstraße über den Senfweg erfolgen. Der Schmaler Wall wird nördlich durch Poller vor dem Befahren mit KFZ in und aus Richtung Ortsmitte gesichert. Zwischen Schmaler Wall und An der Füllenweide soll eine Verbindungsstraße als Mischverkehrsfläche liegen. Folglich müsste auch die Str aße An der Füllenweide Poller erhalten, um einen Schleichverkehr von und zur Brombeergasse zu unterbinden. Aufgrund der peripheren Lage Worringens und der damit verbundenen mangelnden ÖPNV - Anbindung seien die hier Wohnenden vielfach auf das Auto angewiesen, um ihren Arbeitsplatz zu erreichen. Auch zum Einkaufen, etwa in der Nachbarstadt Dormagen, w erde das KFZ benutzt. Somit reich e nach Auffassung des Einwenders die Zahl der im Plangebiet vorgesehenen Abstellplätze nicht aus. Die vom Rat beschlossene Stellplatzsatzung sei daher hier nicht anzuwenden. Die Lage des Ortes ließe sich diesbezüglich mit Innenstadtverh ältnissen nicht vergleichen. Darüber hinaus erhalten alle neuen Gebäude keine Keller (Bodenplatte). Daher wird erwartet , dass die Garagen der Einfamilien – Reihenhausbebauung nicht zum Einstellen von KFZ genutzt werden, sondern Ja Nein Es ist auch für die Straße „Auf der Füllenweide“ eine Durchfahrtsbeschränkung für den Pkw -Verkehr vorgesehen. Siehe Stellungnahme 03. Die Zuverlässigkeit des ÖPNV -Betriebs liegt außerhalb des Einflussbereichs der Bauleitplanung und kann im Bebauungsplanverfahren nicht geregelt werden. Gleichwohl wird die Anregung an die zuständigen Stellen weitergegeben. Der Stellplatzbedarf wird im Bebauungsplanverfahren auf Grundlage der Stellplatzsatzung Köln festgesetzt. Es ist ein Stellplatzschlüssel von 1,0 für Reihenhäuser und 0,7 für den Geschosswohnungsbau vorgesehen, der die tatsächlichen Mobilitätsbedürfnisse de r künftigen Bewohnerschaft berücksichtigt. Das städtebauliche Konzept sieht keine Garagen, sondern ausschließlich offene Stellplätze vor. Die Reihenhäuser werden mit Vorgarten - sowie Terrassenschränken errichtet, die ausreichend Lagerflächen trotz fehlender Kellerräume sicherstellen sollen. Darstellung und Bewertung der zum Bebauungsplan 61589/03 während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Stellungnahmen Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung fehlende Kellerräume und Lagerfläche ersetzen, was den Parkdruck noch weiter erhöhe. 2. Kindertagestätte Die geplanten vier Kita-Gruppen stehen einem aktuellen Fehlbedarf in Worringen von mindestens neun K ita-Gruppen gegenüber. Daher wird angeregt, die Einrichtung auf sechs Gruppen zu erweitern, um die Versorgungssituation insgesamt zu verbessern und gleichzeitig eine bessere soziale Integration von neu zugezogenen und bereits ansässigen Kindern zu ermöglichen. Zudem wird vorgeschlagen, die Kita nicht am Senfweg, sondern am geplanten Verbindungsweg zwischen Schmaler Wall und An der Füllenweide zu verorten. Die dort vorgesehene Mischverkehrsfläche könnte als Spielstraße ausgestaltet werden, während die geplante Sp iel- und Aufenthaltsfläche für ältere Kinder und Jugendliche am Senfweg verbleiben könnte. Nein Nein Im städtebaulichen Planungskonzept ist eine viergruppige Kindertageseinrichtung mit einer Grundstücksfläche von rund 1.600 m² vorgesehen. Dem Konzept wurde seitens der Kindertagesstättenbedarfsplanung zugestimmt, da hierdurch sowohl die durch das neue Wohn gebiet entstehenden Bedarfe als auch zusätzliche Bedarfe im Stadtteil gedeckt werden können. Die Dimensionierung der Einrichtung basiert auf einem fachlich etablierten, statistischen Verfahren der Jugendhilfeplanung. Berücksichtigt werden dabei insbesondere die zu erwartenden Kinderzahlen aus dem Neubauvorhaben sowie die bestehende Versorgungssituation im Umfeld. Im Ergebnis zeigt sich, dass die geplanten Kapazitäten den Bedarf nicht nur decken, sondern voraussichtlich auch zusätzliche Plätze für Kinder aus dem umliegenden Sozialraum bereitstellen können. Hinsichtlich der Standortfrage ist aus Sicht der Jugendhilfeplanung entscheidend, dass sich die Einrichtung innerhalb des Planungsgebiets des neuen Wohnquartiers befindet, um eine gute Erreichbarkeit für die zukünftigen Bewohnerinnen und Bewohner sicherzus tellen. Der gewählte Standort östlich des Senfwegs ermöglicht eine gute Erreichbarkeit für die zukünftigen Bewohnerinnen und Bewohner sowie eine Orientierung des Kitaaußenbereichs zum angrenzenden Freiraum hin. Ein Standort im Norden des Plangebiets würde die durch die Kita verursachten Verkehrsmengen in das gesamte Wohnquartier verlagern und Darstellung und Bewertung der zum Bebauungsplan 61589/03 während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Stellungnahmen Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 3. Grundschule Die Aussage aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsveranastaltung, dass bis zur Fertigstellung der neuen Bebauung kein e Verpflichtung für den Neubau einer Grundschule bestehe, wird zurückgewiesen. Bereits seit 2023 setzt sich der Bürgerverein auf Grund der uns vorliegenden Daten sowohl dafür ein, dass eine neue Grundschule und auch mindestens eine neue KITA im Ort errichtet werden. Bislang konnte nur ein Interimsbau die größte Schulplatznot abfedern. Dieses Interim endet 2029. Bei sofortigem Planungsbeginn könnte bis dahin eine Grundschule fertig gestellt sein. Zwar hieß es bei der Informationsveranstaltung, das Stadtplanungsamt suche nach entsprechenden Grundstücken, bislang aber erfolglos. Der politische Beschluss, auf dem Gelände der ehemaligen Hauptschule am Holzheimer Weg eine Gesamtschule entstehen zu lassen, verkennt die tatsächlichen Bedürfnisse. Grundschule und KITA haben die höhere Priorität. Beide lassen sich auf dem gewidmeten Schulgelände verwirklichen, insbesondere auch zeitgerecht. Im Anschluss oder parallel kann die Teilweise stellt daher im Vergleich zum gewählten Standort keine Verbesserung dar. Zur Grundschulplanung siehe Stellungnahme 04. Der Schulausschuss hat sich am 07.03.2025 für die Vorhaltung des Schulgeländes am Holzheimer Weg für Weiterführende Schule ausgesprochen und die Verwaltung mit der Suche nach einem Grundschulstandort beauftragt. Das Stadtplanungsamt arbeitet gemeinsam mit der Schulbau GmbH an einer Lösung für die fehlenden Grundschulkapazitäten. Dies hat höchste Priorität. Zum Satzungsbeschluss des Bebauungsplanverfahrens ist eine Lösung bezüglich der fehlenden Grundschulplätze in Worringen vorzulegen. Darstellung und Bewertung der zum Bebauungsplan 61589/03 während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Stellungnahmen Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung Suche nach einem Grundstück für eine weiterführende Schule beginnen. Das frühere Hauptschulareal halten wir nach wie vor zum Bau einer Gesamtschule, die den zwingend einzuhaltenden heutigen Standards entspricht, flächenmäßig für nicht ausreichend. 4. Entwässerung Aufgrund des geringen Grundwasserflurabstands ist vorgesehen, das Baufeld um etwa einen Meter anzuheben. Trotzdem wird diese Maßnahme nach Ansicht des Einwenders voraussichtlich nicht genügen, das heute beim Bauen obligatorische Versickern von Oberflächenwässern zu ermöglichen. Folglich müsse neben dem Grau - / Abwasser auch das Regenwasser zum in der Brombeergasse liegenden Vorflutkanal geleitet werden. Andernfalls befürchten die Eigentümer der nördlich angrenzenden, nicht angehobenen Grundstücke eine Verdr ängung des versickernden Wassers auf ihre Flächen. Zwar ist vorgesehen, den Stauraumkanal in der Brombeergasse im Zuge der Planungen des Retentionsraumes Worringer Bruch kapazitiv leistungsfähiger zu machen. So lange dies aber nicht umgesetzt wurde, müsse vor allem bei Starkregenereignissen mit verschärften Ja Zur Geländemodellierung siehe Stellungnahme 03. Das anfallende Regenwasser im Gebiet soll bevorzugt vor Ort zurückgehalten und versickert werden. Geeignete Maßnahmen werden derzeit geprüft. Gegebenenfalls wird ein Teil in den Kanal eingeleitet. Im Rahmen eines Bauprojekts ist die Erschließungsplanung , insbesondere die Herstellung der Entwässerung sowie die verkehrliche Anbindung , vorrangig vor der eigentlichen Bebauung umzusetzen. Dies bedeutet, dass sämtliche Maßnahmen zur Sicherstellung einer funktionierenden Erschließung bereits im Vorfeld abgeschlossen sein müssen, bevor Gebäude an die entsprechenden Infrastrukturen angeschlossen werden können. Darstellung und Bewertung der zum Bebauungsplan 61589/03 während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Stellungnahmen Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung Problemen gerechnet werden. Schon heute existiere in solchen Fällen eine erhebliche Rückstauproblematik beim Zusammenfluss der Worringer und Roggendorfer Kanalisationsleitungen im Bereich Langeler Weg / Werthweg. Der Kreuzungsbereich Langeler Weg / Alte Neußer Landstraße / In der Lohn wurde in der Vergangenheit dabei bis zu 40 cm überstaut. Hier seien die StEB gefordert, bauliche Abhilfe zu schaffen. Während der Arbeiten am Stauraumkanal in der Brombeergasse werde das Wasser sogar nur durch einen äußerst st ark verengten Bypass geführt. Ohnehin könne aus heutiger Sicht nicht ausgeschlossen werden, sondern es ist sogar eher wahrscheinlich, dass die beiden Vorhaben, Siedlungs- und Retentionsraumbau zeitlich zusammentreffen. Es wird vermutet, dass massivste Stör ungen der Naturschutzbelange des Worringer Bruchs und der Erholungsfunktion der Landschaft für die Worringer Bevölkerung damit verbunden sein werden. 4. Weitere Konflikte zwischen dem Bau des Retentionsraumes und der Bauleitplanung für die DRH AG Es wird darauf hingewiesen, dass d er geplante Damm zwischen Senfweg und Brombeergasse sich teilweise mit der vorgesehenen Ausgleichs - Ja Ja Nein Eine Parallelität der Bauarbeiten für das Wohnquartier Brombeergasse und den Retentionsraum Köln -Worringen einschließlich der Arbeiten am Stauraumkanal in der Brombeergasse, kann zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht ausgeschlossen werden. Die damit verbundenen kumulativen Beeinträchtigungen für das Naturschutzgebiet Worringer Bruch sowie die Erholungsfunktion der Landschaft für die Worringer Bevölkerung werden im Rahmen der Umwel tprüfung berücksichtigt. Im weiteren Verfahren wird geprüft, ob und in welchem Umfang eine bauliche und zeitliche Koordination der Vorhaben möglich und geboten ist, um Beeinträchtigungen zu minimieren. Die Vereinbarkeit von Ausgleichsmaßnahmen auf den planfestgestellten Retentionsraum wird im weiteren Verfahren abgestimmt. Die Beeinträchtigung der Sichtbeziehungen ist Folge des planfestgestellten Retentionsraumvorhabens und kann im Bebauungsplanverfahren nicht kompensiert werden. Darstellung und Bewertung der zum Bebauungsplan 61589/03 während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Stellungnahmen Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung und Abstandsfläche der Reihenhausbebauung am Schmalen Wall überlagert. Mit einer Höhe von rund 4,90 m würde der Damm die Blickbeziehungen in die freie Landschaft deutlich einschränken. Trotz bestehendem Planfeststellungsbeschluss für den Retentionsraum wird angeregt, den Damm westlich auf die Linie des vorhandenen Erdweges zu verlagern. Dies könnte Konflikte mit der Bauleitplanung reduzieren und zugleich dazu beitragen, nahegelegene Altlastflächen zwischen Dellenweg und Brombeergasse aus dem Retentionsraum herauszuhalten. Die am Zusammentreffen von Senfweg und Alte Neußer Landstraße vorgestellte „bis zu 4 - geschossige“ Bebauung wird für verzichtbar gehalten, da es für den Erhalt des dörflichen Charakters unseres Ortes nach Auffassung des Einwenders keines neuen Stadttores bedarf. 5. Offene Fragen zur 249. Änderung des FNP Parallel zur Bauleitplanung soll der Flächennutzungsplan über das Vorhaben der DRH AG (4,5 ha) hinaus bis angrenzend an die Nein Nein Nein Die Trassenführung des Hochwasserschutzbauwerks ist nicht Gegenstand des vorliegenden Bebauungsplanverfahrens. Der Retentionsraum Köln-Worringen wurde am 25.02.2025 von der Bezirksregierung Köln planfestgestellt. Die mit dem Bebauungsplan beabsichtigte Siedlungsentwicklung, insbesondere die Ausgleichsmaßnahmen, werden die geplante Trassenführung des Damms berücksichtigen. Die erhöhte Bebauung an diesem Standort ist städtebaulich als Entree zum Quartier und zur Betonung des Quartierseingangs begründet. Eine höhere Dichte wird hier angesichts des dringenden Wohnraumbedarfs als verträglich mit dem dörflichen Charakter Worringens eingeschätzt. Die übrige Bebauung bleibt auf zwei bis drei Geschosse beschränkt. Insgesamt erreicht das Quartier nur eine Quartiersdichte nach Köln Katalog von ca. 0,6. Eine weitere Reduzierung der Dichte soll nicht vorgenommen werden. Der Änderungsbereich der parallelen Änderung des Flächennutzungsplanes geht über den Geltungsbereich des Bebauungsplanes hinaus, um eine weiterhin sinnvolle städtebauliche Ordnung und Nutzung auf der deutlich höheren Maßstabsebene des Flächennut zungsplanes zu gewährleisten. Die Darstellung im Flächennutzungsplan löst nicht unmittelbar den Start eines Bebauungsplanverfahrens aus, bereitet jedoch perspektivisch die Möglichkeit der städtebaulichen Entwicklung vor. Darstellung und Bewertung der zum Bebauungsplan 61589/03 während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Stellungnahmen Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung Brombeergasse (7,2 ha) geändert werden. 6.1. Wann ist voraussichtlich auch hier mit der Aufstellung eines Bebauungsplanes zu rechnen? 6.2. Besteht die Absicht, Grundstücke anzukaufen und die Besiedlung der oder ähnlich der DRH AG fortzusetzen? 6.3. Oder erhalten mittelfristig die Eigentümer dortiger Grundstücke die Möglichkeit, eigene Bauvorhaben zu realisieren? Nein Nein Von Seiten der Stadt besteht keine Absicht, die Grundstücke zum Zwecke einer erweiterten Quartiersentwicklung anzukaufen. Zu den Absichten der Vorhabenträgerin Deutsche Reihenhaus oder anderer Bauträger besteht keine Kenntnis. Die Grundstücke, die nordöstlich an das Plangebiet anschließen und nicht im Geltungsbereich des Bebauungsplans, wohl aber im Bereich der Änderung des Flächennutzungsplanes liegen, sind als Außenbereich zu bewerten und derzeit und auch nach Abschluss der Flächennutzungsplanänderung nur nach den restriktiven Vorgaben des § 35 BauGB nutzbar und bebaubar. Für eine gesamte wohnbauliche Entwicklung müsste auch hier ein Bebauungsplanverfahren durchgeführt werden. Über die Einleitung eines solchen Verfahrens entsch eidet die Politik auf Antrag eines Vorhabenträgers. Die Stadt Köln führt derzeit keine Bebauungsplanverfahren mit einer Vielzahl an Eigentümern durch. Ein potentieller Vorhabenträger müsste die Verfügung über alle Flächen im Vorhabenbereich nachweisen und die Erschließung herstellen. Zudem besteht aufgrund der Vielzahl an Verfahren bei der Verwaltung eine Warteliste für Bauleitplanverfahren, die u.a. Größe des Vorhabens und Planungsaufwand berücksichtigt. Für den Geltungsbereich des vorliegenden Bebauungsplans werden die Erschließungsstraßen im Zuge der Quartiersentwicklung ausgebaut. Die Kostentragung für die Erschließung innerhalb des Plangebiets ist im Rahmen der Planungsvereinbarung mit der Deutschen Re ihenhaus AG als Vorhabenträgerin geregelt. Der einzuhaltende Erschließungsstandard richtet sich nach den technischen Darstellung und Bewertung der zum Bebauungsplan 61589/03 während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Stellungnahmen Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 6.4. Welcher Standard der Erschließung wäre in diesem Fall einzuhalten? 6.5. Sollte die Erschließung und der Straßenausbau wie im Baufeld des DRH AG - Vorhabens fortgesetzt werden müssen, wer trägt dann die Kosten? Regelwerken sowie den Anforderungen der Stadt Köln und wird im weiteren Verfahren festgelegt, ist jedoch nicht Bestandteil der Festsetzungen im Bebauungsplan oder der Darstellungen des Flächennutzungsplans. Diese Standards würden auch für eine potenzielle weitere Bauleitplanung im Bereich der Änderung des Flächennutzungsplanes gelten. Der jeweilige Vorhabenträger wäre auch Erschließungsträger und würde die Kosten für die Erschließung tragen. 12. Eingereicht von: AWB Abfallwirtschaftsbetriebe Köln GmbH Dokument: Gesamtstellungnahme Aus Sicht der AWB bestehen gegen das Verfahren keine Bedenken, sofern die Vorgaben zur Errichtung von Standplätzen für Abfallbehälter gemäß § 10 der Abfallsatzung der Stadt Köln sowie die Anforderungen an die Erreichbarkeit dieser Standplätze nach den Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen (RASt 06) berücksichtigt werden. Ja Die Hinweise werden in der weiteren Planung berücksichtigt. Die Errichtung von Standplätzen für Abfallbehälter gemäß der Abfallsatzung sowie die Befahrbarkeit für dreiachsige Müllsammelfahrzeuge nach den Vorgaben der RASt 06 werden bei der weiteren Erschließungsplanung berücksichtigt. Darstellung und Bewertung der zum Bebauungsplan 61589/03 während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Stellungnahmen Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung Hierbei sei insbesondere d er erforderliche Bewegungsraum für dreiachsige Müllsammelfahrzeuge zu beachten. Im Einzelnen s eien folgende Punkte zu gewährleisten: • Neubaugebiet: Die Befahrbarkeit für dreiachsige Müllsammelfahrzeuge ist sicherzustellen. • Bestandsobjekte nordwestlich des Neubaugebiets: Eine Befahrbarkeit bzw. Durchfahrtsmöglichkeit für das kleinere Müllfahrzeug von der Brombeergasse zum Senfweg muss gewährleistet sein. 13. Eingereicht von: Privatperson Dokument: Gesamtstellungnahme Bei der Informationsveranstaltung zum neuen Baugebiet wurde kritisch angemerkt, dass ein durchdachtes Verkehrskonzept bislang nicht erkennbar sei. Die Straße „Schmaler Wall“ wird bereits heute als problematisch eingeschätzt, da sich dort aufgrund der engen Fahrbahn immer wieder Fahrzeuge ausweichen müssen und dabei die angrenzenden Privatgrundstücke befahren. Schon eine weitaus geringere Anzahl an geplanten neuen Häusern würde nach Ansicht der Privatperson zum Verkehrschaos führen. Nein Ja Der Abschnitt des Schmalen Walls innerhalb des Geltungsbereiches wird mit neuen Querschnittsbreiten geplant. Die exakten Fahrbahnbreiten werden im Rahmen der weiteren Verkehrsplanung festgelegt. In Richtung Brombeergasse ist eine Durchfahrtsbeschränkung für den Pkw-Verkehr vorgesehen, der Fuß- und Radverkehr ist davon aber nicht betroffen. Dadurch wird die Bestandsbebauung nicht zusätzlich durch Pkw-Verkehre der zukünftigen Bewohner*innen des Neubaugebiets belastet. Ausgenommen hiervon sind lediglich Fahrzeuge der Müllentsorgung, die die Straße für ihre Zwecke befahren dürfen. Darstellung und Bewertung der zum Bebauungsplan 61589/03 während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Stellungnahmen Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung Unabhängig von der geplanten Erschließung des Neubaugebiets wird zudem erwartet, dass der Schmale Wall ohne geeignete Maßnahmen (z. B. Poller oder Sperrungen) als Ausweich - und Verbindungsroute in Richtung Ortszentrum und Autobahn genutzt werde. Für eine leistungsfähige Erschließung wird zudem auf den seit Jahren diskutierten Autobahnanschluss „Kreuzfeld“ verwiese n. Denn es g ebe von diesem Baugebiet aus keine ausreichend breite Straße, die auf die St. Tönnies-Str. führt. Nein Aus straßenverkehrsrechtlicher Sicht können Absperrpfosten und Umlaufsperren nur bei einer qualifizierten Gefahrenlage angeordnet werden . Rechtswidrigem Verhalten kann aus straßenverkehrsrechtlicher Sicht nicht mit den genannten Verkehrseinrichtungen entgegengewirkt werden. Die Durchfahrtsbeschränkung wird mit baulichen Maßnahmen (Fahrbahneinengung, Straßenbelag) und Beschilderung als Fuß- und Radweg mit Sonderrechten für die Müllabfuhr realisiert. Der geplante Autobahnanschluss Kreuzfeld ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens. Dessen Realisierung ist zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht gesichert und kann daher nicht als Grundlage der verkehrlichen Erschließungsplanung herangezogen werden. Das Verkehrsgutachten wird die Erschließungssituation auf Basis des bestehenden Straßennetzes und ihre Leistungsfähigkeit bewerten. 14. Eingereicht von: Privatperson Dokument: Gesamtstellungnahme Datei: Angehängte Dateien 1. Infrastrukturkapazität und -ausbau • Wie soll die stark heute ausgelastete Infrastruktur in Worringen die zusätzlichen Einwohnerinnen und Einwohner des neuen Baugebiets aufnehmen? • Welche konkreten Maßnahmen sind vorgesehen, um Unterversorgung auszugleichen, und bis wann sollen diese umgesetzt sein? Teilweise Teilweise Zur technischen Infrastruktur (Wasser, Abwasser) siehe Stellungnahme 03 Der durch das Vorhaben ausgelöste Bedarf an Kitaplätzen wird durch die im Plangebiet vorgesehene viergruppige Kindertagesstätte gedeckt. Die Grundschulversorgung wird in einem gesonderten Verfahren gesichert. Hierzu werden derzeit verschiede Flächen in Worringen geprüft. Darstellung und Bewertung der zum Bebauungsplan 61589/03 während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Stellungnahmen Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung • Wurde eine Belastungs- und Bedarfsanalyse für Wasser, Abwasser, medizinische Versorgung und Nahversorgung durchgeführt? Falls ja, welche Ergebnisse liegen vor? 2. Bildung und Betreuung • Wie viele zusätzliche Kita - und Schulplätze werden benötigt, und wo bzw. wann sollen diese Plätze geschaffen werden? • Wie wird verhindert, dass Familien aus dem neuen Baugebiet auf Kitas und Schulen in anderen Stadtteilen ausweichen müssen? • Was passiert, wenn der Ausbau der Bildungsinfrastruktur zeitlich hinter der Bebauung zurückbleibt? Ja Die Sicherstellung der medizinischen Versorgung liegt grundsätzlich außerhalb des Regelungsbereichs der Bauleitplanung und obliegt den Kassenärztlichen Vereinigungen sowie den niedergelassenen Ärzten. Das Plangebiet liegt im 700- bis 1.000 -Meter-Einzugsbereich des Stadtteilzentrums Worringen, in dem sich verschiedene Versorgungsinfrastrukturen für den täglichen Bedarf befinden. Das Gebiet soll als Allgemeines Wohngebiet gemäß § 4 BauNVO festgesetzt werden. Hier sind Anlagen für gesundheitliche Zwecke sowie Räume für die Berufsausübung freiberuflich Tätiger (z.B. Arztpraxen) allgemein zulässig. Zur Entwässerung siehe Stellungnahme Nr. 11. Zu den Kitaplätzen siehe Stellungnahme 11. Zur Schulplanung siehe Stellungnahme 11. Die Fachdienststellen für die Schulentwicklungsplanung der Stadt Köln hat im Jahr 2019 ermittelt, dass je Jahrgangsstufe der Grundschulen ein Bedarf an 11 Schüler*innen hinzukommt. Diese Plätze können nicht in den bestehenden Grundschulen vor Ort gedeckt w erden. Aus diesem Grund wird ein neuer Grundschulstandort in Worringen gesucht. Bis zum Satzungsbeschluss des Bebauungsplanverfahrens ist eine Lösung vorzulegen. Der durch das Vorhaben ausgelöste Bedarf an Kitaplätzen wird durch die im Plangebiet vorgesehene viergruppige Kindertagesstätte gedeckt. Sie soll sowohl den quartiersinternen Darstellung und Bewertung der zum Bebauungsplan 61589/03 während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Stellungnahmen Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 3. Verkehr, Mobilität und Parken • Wie ist das Baugebiet an das bestehende Verkehrsnetz angebunden, insbesondere wenn Verbindungen bereits heute ausfallen oder ausgedünnt sind? • Welche konkreten Verbesserungen im ÖPNV sind zu Stoßzeiten geplant? • Wie sollen zusätzliche Verkehrsbelastungen auf bestehenden Straßen vermieden werden? • Gibt es verbindliche Zusagen zur Stabilisierung oder zum Ausbau von Bus - und Bahnverbindungen? Wie viele Parkplätze sind im Baugebiet vorgesehen, reicht diese Zahl realistisch aus, und wie wird verhindert, dass umliegende Wohnstraßen zugeparkt werden? • Welche Alternativen werden angeboten, falls aufgrund mangelhafter ÖPNV -Anbindung viele Bewohnerinnen und Bewohner überwiegend das Auto nutzen? 4. Parkraumkonzept und Besucher-/Lieferverkehr • Ist ein Parkraumkonzept vorgesehen, das auch Besucherinnen/Besucher, Pflegekräfte und Lieferverkehr berücksichtigt? 5. Finanzielle Verantwortung und nachhaltige Investitionen Teilweise Ja Nein Bedarf als auch in Teilen die bestehenden Bedarfe im Stadtteil Worringen abdecken. Zur Anbindung an das bestehende Verkehrsnetz siehe Stellungnahme 03. Zum Stellplatzangebot siehe Stellungnahme 01. Zur Verkehrsbelastung siehe Stellungnahme 06. Konkrete Verbesserungen des ÖPNV -Angebots liegen außerhalb des Regelungsbereichs der Bauleitplanung und können im Bebauungsplanverfahren nicht festgesetzt werden. Die Planung und Umsetzung von ÖPNV -Maßnahmen obliegt den zuständigen Verkehrsträgern und dem Aufgabenträger des öffentlichen Nahverkehrs. Das Plangebiet ist über die Bushaltestelle „Worringen Süd" der Buslinie 120 in ca. 100 Metern Entfernung an das ÖPNV -Netz angebunden. Die Anregung zur Verbesserung des ÖPNV -Angebots wird an die zuständigen Stellen weitergegeben. Zu alternativen Mobilitätsmaßnahmen siehe Stellungnahme 01. Zum Parkraumkonzept siehe Stellungnahme 01. Die Verantwortung für die Sicherstellung einer ausreichenden Infrastrukturversorgung liegt bei der Stadt Köln als Darstellung und Bewertung der zum Bebauungsplan 61589/03 während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Stellungnahmen Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung • Warum wird ein neues Baugebiet geplant, obwohl zentrale infrastrukturelle Voraussetzungen offensichtlich noch nicht erfüllt sind? • Wer trägt die Verantwortung für die Verschärfung bekannter Defizite durch die Bebauung? • Werden die Einnahmen der Stadt Köln aus der Entwicklung des Baugebiets gezielt in Worringen reinvestiert, um Infrastruktur wie Kitas, Schulen, Verkehrsanbindung und Parkraum nachhaltig zu verbessern? Falls ja, in welchem Umfang und mit welchen verbindlichen Zusagen? Teilweise Ja planungsverantwortlicher Behörde sowie im Rahmen der getroffenen Planungsvereinbarung bei der Deutschen Reihenhaus AG als Vorhabenträgerin. Das Kooperative Baulandmodell verpflichtet die Vorhabenträgerin ausdrücklich zur Deckung des ursächlich ausgelösten Mehrbedarfs hinsichtlich Kindertagesstätte sowie öffentlicher Grün - und Spielflächen. Die Stadt ist verpflichtet, im weiteren Verfahren nachzuweisen, dass die durch das Vorhaben ausgelösten Schulbedarfe gedeckt werden können, bevor der Bebauungsplan in Kraft tritt. Zur Entwässerungsinfrastruktur siehe Stellungnahme 03. Eine unmittelbare Zweckbindung städtischer Einnahmen für einen bestimmten Stadtteil ist haushaltsrechtlich grundsätzlich nicht vorgesehen. Die Vorhabenträgerin wird im Rahmen des Kooperativen Baulandmodells verpflichtet, einen Anteil von mindestens 30 % de r Geschossfläche Wohnen als öffentlich geförderten Wohnungsbau zu realisieren sowie eine viergruppige Kindertagesstätte und öffentliche Spielflächen innerhalb des Plangebiets herzustellen. Die geplante öffentliche Spielplatzfläche wird unentgeltlich an die Stadt Köln übertragen. Weitergehende verbindliche Zusagen zur Reinvestition städtischer Einnahmen in die Infrastruktur Worringens können im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens nicht gegeben werden, da die Mittelverteilung der gesamtstädtischen Haushaltsplanung obliegt. Zur Entwässerung siehe Stellungnahme 03. Darstellung und Bewertung der zum Bebauungsplan 61589/03 während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Stellungnahmen Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 6. Umwelt, Klima und Regenwasser • Wie wird dem Risiko zunehmender Starkregenereignisse Rechnung getragen, insbesondere vor dem Hintergrund der Sommerüberlastung von Kanälen für Oberflächenwasser? Hier erinnern wir an die Situation im Sommer 2021 als die Kanäle an der Brombeergasse und Schmaler Wall übergelaufen sind? • Welche konkreten Maßnahmen zur Regenrückhaltung, Entsiegelung oder Anpassung der Entwässerungsinfrastruktur sind geplant? 7. Auswirkung auf das Naturschutzgebiet Worringer Bruch 7.1. Schutz und Bewertung der Biodiversität • Welche Auswirkungen hat das Baugebiet auf Flora und Fauna im und am Worringer Bruch (z. B. Brut -, Rast - und Jagdgebiete, seltene bzw. geschützte Arten)? • Wurde eine ökologische Voruntersuchung bzw. eine begleitende ökologische Baubegleitung durchgeführt oder geplant, und welche Ergebnisse liegen vor? Welche Maßnahmenpläne dienen dem Schutz sensibler Schutzwürdiger oder FFH -Gebiete während der Ja Ja Zu den Auswirkungen auf das FFH -Gebiet siehe Stellungnahme 08. Eine FFH-Vorprüfung hat ergeben, dass durch die Aufstellung des Bebauungsplans keine Beeinträchtigungen des FFH - Gebiets bzw. des Ökosystems des Worringer Bruchs zu erwarten sind. Es sind somit keine unmittelbaren Maßnahmen zur Erhaltung oder Stärkung des FFH-Gebiets bzw. des Ökosystems des Worringer Bruchs vorgesehen. Grundsätzlich ist zu erwarten, dass sich die geplanten Grünflächen zur Abschirmung des Wohnquartiers positiv auswirken. Darstellung und Bewertung der zum Bebauungsplan 61589/03 während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Stellungnahmen Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung Bauphase und danach (Verhinderung von Verschlickung, Lärmbelästigung, Lichtverschmutzung)? 7.2. Eingriffe in Ökosystemdienstleistungen • Inwiefern beeinflusst das Baugebiet das Ökosystem des Worringer Bruchs (Wasserhaushalt, Grundwasser, Naherholung)? • Welche Maßnahmen zur Erhaltung oder Stärkung von Ökosystemdienstleistungen sind vorgesehen? 7.3. Flächenverbrauch und Ausgleich • Welche Flächenveränderungen im Umfeld des Naturschutzgebiets sind vorgesehen, und wie wird der verbleibende Schutzstatus sichergestellt? • Welche Ausgleichs - bzw. Kompensationsmaßnahmen sind geplant (z. B. Wiederherstellung von Biotopen, Biotopverbund, ökologische Infrastruktur), inklusive zeitlicher Umsetzung, Kontrolle und Erfolgskontrollen? 7.4. Regenwasser- und Entwässerungsmanagement im Naturschutzgebiet • Wie wird die Entwässerung gesteuert, um zusätzliche Belastungen des Worringer Bruchs zu vermeiden? Nein Ja Ja Die Frage nach möglichen Schutzmaßnahmen während Bauphase sind nicht Gegenstand des Bebauungsplanverfahrens, sondern werden im Zuge der Umsetzung des Bebauungsplans geklärt . Dabei ist sicherzustellen, dass durch die Bauphase, insbesondere die Baustellenverkehre keine Beeinträchtigungen auf das FFH - Gebiet ausgehen. Durch die Aufstellung des Bebauungsplans werden keine Flächenveränderungen außerhalb des Bebauungsplangebiets vorbereitet. Zu den Kompensationsmaßnahmen siehe Stellungnahme 08. Zur Entwässerung siehe Stellungnahme 03. Darstellung und Bewertung der zum Bebauungsplan 61589/03 während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Stellungnahmen Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung • Welche Maßnahmen verhindern Verschmutzungen (Sediment, Nährstoffe, Schadstoffe) aus dem Bauträger - oder Straßenbereich, die das NSG beeinträchtigen könnten? 7.5. Lärm-, Licht- und Störungsschutz • Welche Lärm - und Lichtschutzkonzepte gelten speziell zum Schutz des NSG und seiner Randbereiche (Begrenzung der Beleuchtung, zeitliche Beschränkungen, Schallminderung)? • Welche Barriere- bzw. Schutzmaßnahmen gegen Störungen durch Bau- und Betriebszeiten sind vorgesehen? 8. Hinweis auf Greifvögel und Auswirkungen auf deren Lebensraum (u.a. Rot Milan, Habicht) 8.1. Bestandsaufnahme und Monitoring der Greifvögel • Welche Greifvogelarten (insbesondere Rot Milan und Habicht) sind im geplanten Baugebiet bzw. im Umfeld regelmäßig nachweisbar? Wurde eine ornithologische Bestandsaufnahme durchgeführt oder geplant (Ruf - und Sichtbeobachtungen, Nistkastenverzeichnisse, Brutperioden)? Falls ja, mit welchen Ergebnissen? Ja Ja Im weiteren Verfahren wird die Artenschutzprüfung durchgeführt. Auf dieser Grundlage werden erforderliche Vermeidungs -, Minimierungs- und Kompensationsmaßnahmen wie z.B. zur Begrenzung der Beleuchtung oder zur Schallminderung festgelegt. Ein Vorkommen von Greifvogelarten wird erst im Zuge der Artenschutzprüfung untersucht. Aussagen zu möglichen Monitoringmaßnahmen sind daher zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht möglich. Mögliche Auswirkungen der Baumaßnahmen auf den Lebensraum und die Nahrungsgrundlagen von Vogelarten Darstellung und Bewertung der zum Bebauungsplan 61589/03 während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Stellungnahmen Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung • Welche Monitoring -Maßnahmen sind vorgesehen, um Veränderungen im Bestand zeitnah zu erkennen? 8.2. Auswirkungen der Baumaßnahmen auf Lebensraum und Nahrungsgrundlagen • Welche direkten und indirekten Auswirkungen sind durch Bebauung, Baulogistik, Flächenversiegelung, Beleuchtung, Lärm - und Lichtemissionen sowie der Veränderung von Hecken- und Baumstrukturen zu erwarten? • Inwiefern könnten Rot Milan - bzw. Habichtjagdgebiete, Brutplätze, Flugkorridore oder Nahrungsfutter betroffen sein? 8.3. Schutzmaßnahmen und Bauleitplanung • Welche konkreten Schutzmaßnahmen werden parallel zur Baumaßnahme umgesetzt, um Lebensräume zu erhalten (z. B. Verkürzung von Bauzeiten in sensiblen Brutzeiten, Ausgleichs - und Ersatzmaßnahmen, habitatfreundliche Bauweisen)? • Sind zeitliche Bauunterbrechungen oder saisonale Bauverbote während kritischer Brut - und Aufzuchtphasen vorgesehen? • Welche baulichen oder landschaftsplanerischen Maßnahmen (z. B. Heckenstrukturen, Baum - bzw. Strauchquartiere, naturnahe Grünflächen, Ja Teilweise werden im Zuge der Artenschutzprüfung untersucht. Gemäß § 44 BNatSchG sind die artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände bei der Durchführung von Baumaßnahmen zwingend einzuhalten. Im Zuge der noch ausstehenden Artenschutzprüfung werden, falls erforderlich, konkrete Schutzmaßnahmen wie Bauzeitenregelung, Ausgleich - oder Ersatzmaßnahmen festgelegt und ggf. im Bebauungsplan verankert. Die vorgesehenen Ausgleichsflächen von ca. 9.640 qm am südlichen Rand des Plangebiets bieten grundsätzlich Potenzial für entsprechende ökologische Aufwertungsmaßnahmen. Konkrete Kooperationsvereinbarungen mit Naturschutzbehörden oder -verbänden speziell zum Greifvogelschutz bestehen zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht. Darstellung und Bewertung der zum Bebauungsplan 61589/03 während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Stellungnahmen Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung Vermeidung starker Beleuchtung) dienen dem Schutz der Greifvögel? 8.4. Förderliche Maßnahmen und Koordination mit Naturschutz • Welche Kooperationsvereinbarungen mit Naturschutzbehörden und -Verbänden bestehen, um den Greifvogelschutz sicherzustellen? • Sind spezielle Kompensation oder ökologische Infrastruktur vorgesehen, die Greifvögeln zusätzliche Ruhe- oder Jagdflächen bieten (z. B. offenes Gelände mit ausreichender Luftraumführung, Schutz- und Reliktbereiche)? 8.5. Langfristige Verantwortung und Transparenz • Wie wird der Langzeitschutz der Greifvögel nach Fertigstellung des Baugebiets sichergestellt (Nachmonitoring, Anpassungen bei abweichenden Entwicklungen)? • Welche Berichts - und Beteiligungsformate sind vorgesehen, um Bürgerinnen und Bürger sowie Naturschutzorganisationen regelmäßig über Entwicklungen und Schutzmaßnahmen zu informieren? 9. Eigentumsrechte 9.1. Eigentumsstruktur und Verfügungsfähigkeit Nein Teilweise Die Beteiligung der zuständigen Naturschutzbehörde erfolgt im Rahmen der TöB-Beteiligungen gem. § 4 Abs.1 und § 4 Abs.2 BauGB. Ein Vorkommen von Greifvögeln wird erst im Zuge der Artenschutzprüfung untersucht. Aussagen zu möglichen Schutz- und Monitoringmaßnahmen sind daher zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht möglich. Die Eigentumsverhältnisse innerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplans sind für die städtebauliche Zielsetzung und die planungsrechtliche Beurteilung im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens grundsätzlich nicht maßgeblich. Der Bebauungsplan wird als Angebotsbebauungsplan aufgestellt und schaff t unabhängig von bestehenden Eigentumsverhältnissen planungsrechtliche Voraussetzungen für eine mögliche städtebauliche Entwicklung des Gebiets. Die Umsetzung der Planung sowie etwaige Grundstücksverfügbarkeiten, Eigentumsübertragungen oder Vereinbarungen zwischen privaten Eigentümer*innen sowie Darstellung und Bewertung der zum Bebauungsplan 61589/03 während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Stellungnahmen Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung • Welche konkreten Grundstücke befinden sich aktuell in Eigentum der Deutschen Reihenhaus AG, welche Eigentümer sind noch Dritteigentümerinnen/-eigentümer oder in öffentlichen Händen, und welche Anteile liegen bisher bei Tausch- oder anderen Vereinbarungen vor? • Welche rechtlichen Hürden bestehen insgesamt, um eine vollständige Verfügbarkeit der Flächen für das Bauvorhaben sicherzustellen? 9.2. Koordinierung von Erwerb, Nießbrauch und Nutzungsrechten • Wie werden Erwerbs- bzw. Eigentumsübergänge koordiniert, insbesondere bei Grundstücken, die im Rahmen von Tauschvereinbarungen angeboten wurden? • Welche Zeitpläne gelten für notwenige Eigentumsübertragungen, Absprachen zu Vorkaufsrechten, Grunddienstbarkeiten oder Nutzungsrechten (z. B. Wegerechte, Versorgungsleitungen)? 10. Verbindlichkeit, Transparenz und Governance • Welche Institutionen tragen die Verantwortung für die Umsetzung der genannten Maßnahmen? Ja deren Koordinierung erfolgen außerhalb des Bebauungsplanverfahrens. Entsprechende privatrechtliche Regelungen zu Tausch- oder anderen Vereinbarungen sind nicht Gegenstand des Bebauungsplanverfahrens. Die Deutsche Reihenhaus verfügt über einen Großteil der Grundstücke und übernimmt die Planungs - sowie Erschließungskosten. Die Verantwortung zur Umsetzung für die im Bebauungsplan festgesetzten Maßnahmen liegt bei der Stadt Köln sowie bei m Vorhabenträger im Rahmen der Planungsvereinbarung sowie den abzuschließenden städtebaulichen Vertrag . Im städtebaulichen Vertrag werden alle wesentlichen Umsetzungsverpflichtungen, insbesondere zu Kita, öffentlichem Spielplatz, gefördertem Wohnungsbau, Erschließung und Ausgleichsmaßnahmen verbindlich festgeschrieben und durch geeignete Sicherungsinstrumente wie Bürgschaften oder Vertragsstrafen abgesichert. Parallel dazu werden die planungsrechtlich relevanten Inhalte durch Festsetzungen im Bebauungsplan verbindlich gesichert . Die Einhaltung der Festsetzungen wird durch die Bauaufsichtsbehörde im Rahmen der jeweiligen Baugenehmigungsverfahren überwacht. Fachspezifische Zuständigkeiten, wie f ür den Artenschutz, die Darstellung und Bewertung der zum Bebauungsplan 61589/03 während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Stellungnahmen Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung • Wie wird sichergestellt, dass die Entwicklung des Baugebiets nicht zu Lasten der bestehenden Bevölkerung von Worringen geht? • Welche Monitoring- und Berichtsmechanismen sind vorgesehen, um Fortschritte und Zielerreichung regelmäßig öffentlich zu machen? Forderung • Das Baugebiet ist nur realisierbar, wenn klare Zeitpläne, konkrete Bau- und Investitionsmaßnahmen und verbindliche Zusagen vorliegen, die sowohl den Schutz der bestehenden Bevölkerung als auch eine nachhaltige und faire Entwicklung gewährleisten. Transparente Entscheidungsprozesse, offene Kommunikation mit der Bürgerschaft sowie Ja Nein Nein Entwässerung oder der Schulversorgung, liegen bei den jeweils zuständigen Fachämtern und Trägern öffentlicher Belange. Zu den Verkehrsauswirkungen siehe Stellungnahme 06. Zu den Auswirkungen auf die soziale Infrastruktur (Kita, Schule) siehe Stellungnahme 04. Ein Monitoring oder eine regelmäßige Berichterstattung bzgl. der Umsetzung eines Angebotsbebauungsplans sind nicht vorgesehen und planungsrechtlich nicht vorgeschrieben. Die gesetzlich vorgeschriebenen Beteiligungsschritte nach BauGB gewährleisten eine Einbindung der Öffentlichkeit in dem Planverfahren. Verbindliche Festsetzungen zur Infrastruktur und zu Ausgleichsmaßnahmen werden im Bebauungsplan festgesetzt. Die Umsetzungsverpflichtungen der Vorhabenträgerin werden in einem städtebaulichen Vertrag geregelt. Alle Planungsdokumente werden im Rahmen der politischen Beschlussfassung öffentlich. Darstellung und Bewertung der zum Bebauungsplan 61589/03 während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Stellungnahmen Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung regelmäßige Berichte zu Fortschritt, Kosten und Auswirkungen sind dabei unverzichtbar. 15. Eingereicht von: Privatperson Dokument: Gesamtstellungnahme Datei: Angehängte Dateien Es wird darauf hingewiesen, dass da s Plangebiet südlich des CHEMPARK und des INEOS-Standortes liegt, die sich sowohl auf Kölner als auch auf Dormagener Stadtgebiet befinden. Es wird darauf hingewiesen, dass die Schallimmissionen beider Industriestandorte als Gewerbelärm in den Schallimmissionsbetrachtungen für das Plangebiet zu berücksichtigen s eien. Eine Ausweisung als reines Wohngebiet (WR) wird aufgrund der erhöhten Schutzbedürftigkeit gemäß TA-Lärm als kritisch eingestuft und sollte in den weiteren Planungen entsprechend geprüft werden. Eine Beteiligung im weiteren Verfahren wird erbeten. Ja Ja Im Erläuterungstext wird bereits darauf hingewiesen, dass sich im CHEMPARK Dormagen Anlagen und Betriebsbereiche nach Störfall-Verordnung befinden und die Einhaltung der entsprechenden Abstände im weiteren Verfahren geprüft wird. Die gewerbliche Schallvorb elastung durch die genannten Betriebe wird im Rahmen der noch ausstehenden Schallimmissionsuntersuchung berücksichtigt. Die geplanten Wohngrundstücke werden im Bebauungsplan voraussichtlich als Allgemeines Wohngebiete (WA) festgesetzt. In einem WA gelten gemäß TA -Lärm höhere Immissionsrichtwerte als in einem Reinen Wohngebiet (WR). Eine erneute Möglichkeit zur Beteiligung findet im Rahmen der Veröffentlichung des Bebauungsplanentwurfs gemäß § 3 Abs. 2 BauGB statt. 16. Eingereicht von: Privatperson Dokument: Gesamtstellungnahme Aufgrund der Erhöhung des Plangebiets um ca. 100 cm wird befürchtet, dass ansteigendes Grundwasser auf tiefer gelegenen Nachbargrundstücken austrete. Ja Zur Geländemodellierung siehe Stellungnahme 03. Darstellung und Bewertung der zum Bebauungsplan 61589/03 während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Stellungnahmen Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung Es wird gefragt, welche Unterstützung betroffenen Eigentümern in diesem Fall zukäme. Ungeklärt sei zudem, wie anfallende Regen - und Abwässer abgeleitet werden sollen. Bei einer Entwässerung über den Kanal unter der Brombeergasse wäre ein bislang nicht vorhandener Anschlusskanal vom Schmaler Wall erforderlich. Es wird angeregt, die Erweiterungsflächen durch die parallel erfolgende FNP -Änderung bei der Planung der Baumaßnahmen 1 zu berücksichtigen , um spätere Mehrkosten zu vermeiden. Es wird gefragt , wie der Schmale Wall im Zuge der Erweiterung auf Bauphase II angepasst werden soll, da die angrenzenden Flächen überwiegend in Privatbesitz seien. Ja Nein Ja Zur Entwässerung und Kanalkapazität siehe Stellungnahme 03. Die Grundstücke, die nordöstlich an das Plangebiet anschließen und nicht im Geltungsbereich des Bebauungsplans, wohl aber im Bereich der Änderung des Flächennutzungsplanes liegen, sind als Außenbereich zu bewerten und sind derzeit nur nach den restriktiven Vorgaben des § 35 BauGB nutzbar und bebaubar. Für eine dortige Baugebietsentwicklung müsste ein eigenes Bebauungsplanverfahren durchgeführt werden. Die Erschließung dieses Bereiches ist dann im Zuge des Bebauungsplanes zu planen. Weiteres siehe Stellungnahme Nr. 11. Die konkrete Ausgestaltung des Schmalen Walls hinsichtlich Fahrbahnbreite, Höhenentwicklung und Gehwegführung ist Gegenstand der vertiefenden Erschließungsplanung, die im weiteren Verfahren erarbeitet wird. Die Verbreiterung des Schmalen Walls innerhalb de s Plangebietes für die Ringerschließung erfolgt auf den Flächen der Deutschen Reihenhaus AG. Die Durchfahrt der Straße außerhalb des Geltungsbereiches zur Brombergasse wird straßenverkehrsrechtlich gesperrt und ist ausschließlich für den Darstellung und Bewertung der zum Bebauungsplan 61589/03 während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Stellungnahmen Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung Fuß- und Radverkehr, die Müllentsorgung sowie den Feuer- und Rettungsverkehr freigegeben. Dieser Abschnitt des Schmalen Walls bleibt somit unberührt, sodass eine Inanspruchnahme von Privatflächen und Beteiligung der Eigentümer*innen nicht erforderlich ist. 17. Eingereicht von: Privatperson Dokument: Gesamtstellungnahme Hinsichtlich des Verkehrsflusses ist die geplante Ableitung über den Senfweg zur alten Neusser Landstraße zwar notwendig, jedoch sind die vorhandenen Verbindungen ins Dorf und zur Autobahn A57 nicht geeignet, die zusätzliche Verkehrslast aufzunehmen. Es beste hen zwei mögliche Routen aus Sicht des Anwohnenden: Route (a) führt über die Brombeergasse und den Schmalen Wall über die Pl etschbachbrücke, die bereits im jetzt überlastet sei . Zudem wurde den Anwohnern der Brombeergasse keine zusätzliche Verkehrsbelastung zugesagt. Route (b) führt über die Sankt -Tönnis-Straße, die ebenfalls bereits jetzt an ihrer Belastungsgrenze sei. Jede Bebauung südlich der Sankt -Tönnis-Straße und östlich des Erdwegs würde zu einer Überlastung der Straßen führen, die ins Dorf selbst und Richtung Autobahn 57 führen. Ja Zur Anbindung an das bestehende Verkehrsnetz siehe Stellungnahme 03. Zur Verkehrsbelastung siehe Stellungnahme 06. Darstellung und Bewertung der zum Bebauungsplan 61589/03 während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Stellungnahmen Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 18. Eingereicht von: Privatperson Dokument: Planungskonzept / Städtebauliches Planungskonzept Brombeergasse Die Privatperson ist der Auffassung, dass d as nordöstlichste Gebäude GWBIII+ den angrenzenden Privatgärten durch seine Nähe und Höhe jegliche Privatheit nehme. Es wird auf einen in unmittelbarer Nähe bestehenden Bungalow hingewiesen. Als Übergang zum neuen Viertel wird empfohlen, stattdessen ein zweigeschossiges Reihenhaus vorzusehen oder auf eine Bebauung an dieser Stelle zu verzichten. Nein Die Belange der angrenzenden Bestandsbebauung, insbesondere hinsichtlich städtebaulicher Einbindung, Abstandssituation und möglicher Einblicke, wurden in der Gesamtabwägung berücksichtigt. Maßgeblich sind hierbei insbesondere die bauordnungsrechtlichen Abstandsflächenregelungen, die eine verträgliche Nachbarschaft sicherstellen sollen und zwischen den Neu - bebauung und der Bestandsbebauung eingehalten werden. Die vorgeschlagene Reduzierung der Bebauung auf Reihenhäuser oder ein vollständiger Verzicht auf eine Bebauung an dieser Stelle würde die angestrebte städtebauliche Struktur des Quartiers sowie die vorgesehene Wohnungszahl erheblich verändern. Der Abstand zwischen dem erwähnten Bungalow und der geplanten Bebauung beträgt ca. 18,0 m und bietet einen ausreichenden Schutz der Privatsp häre. Vor dem Hintergrund des gesamtstädtischen Bedarfs an Wohnraum und der Zielsetzung, im Plangebiet unterschiedliche Wohnformen zu realisieren, wird an der vorgesehenen Grundstruktur des städtebaulichen Konzepts festgehalten. 19. Eingereicht von: Privatperson Dokument: Gesamtstellungnahme Es wird empfohlen, Ladepunkte für Elektrofahrzeuge direkt in die Bordsteine zu integrieren. Hierfür existiere bereits ein Modellprojekt der Rhein-Energie. Diese Lösung hätte den Vorteil, dass keine Parkplätze entf ielen und gleichzeitig eine Teilweise Die Ausgestaltung der Ladeinfrastruktur wird im Erschließungsvertrag geregelt. Die Anregung wird im Zuge der weiteren Erschließungsplanung geprüft. Darstellung und Bewertung der zum Bebauungsplan 61589/03 während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Stellungnahmen Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung zukunftssichere Ladeinfrastruktur im Quartier gewährleistet sei. 20. Eingereicht von: Privatperson Dokument: Gesamtstellungnahme Es wird bemängelt, dass t rotz eines noch ausstehenden Planungszeitraums von drei bis fünf Jahren bislang kein Konzept für einen Grundschulneubau in die Planung eingeflossen sei, obwohl über 180 neue Wohneinheiten entstehen sollen und die bestehenden Worringer Grundschulen bereits jetzt mit provisorischen Containerbauten arbeiten. Es wird befürchtet, dass neue Schulplätze erst dann zur Verfügung stehen, wenn der Bedarf längst entstanden sei. Dies würde Familien zwingen, sich räumlich neu zu orientieren, da eine wohnortnahe Schulversorgung nicht gewährleistet wäre. Es wird gefordert, dass die erforderliche Infrastruktur, insbesondere eine neue Grundschule , zeitlich vor der Wohnbebauung geplant und realisiert werde. Ja Ja Zur Grundschulplanung siehe Stellungnahmen 04 und 11. Zum Satzungsbeschluss des Bebauungsplanverfahrens ist eine Lösung bezüglich der fehlenden Grundschulplätze in Worringen vorzulegen. 21. Eingereicht von: Privatperson Dokument: Gesamtstellungnahme Es wird gefragt, ob der Bauverkehr über die Pletschbachbrücke am Schmalen Wall geführt werden soll. Bereits heute weich e der sich Ja Die Frage der Verkehrsführung während der Bauphase , einschließlich geeigneter Umleitungsstrecken für den Baustellenverkehr, werden im Rahmen eines Darstellung und Bewertung der zum Bebauungsplan 61589/03 während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Stellungnahmen Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung begegnende Verkehr auf den Bürgersteig aus, obwohl die Straße regelmäßig von Schulkindern und Pflegeheimbewohnern genutzt werde. Baustellenverkehrskonzepts als Anlage zum städtebaulichen Vertrag verbindlich geregelt . Dabei ist der Schutz der Anwohnerschaft sowie der Schulkinder und Pflegeheimbewohner besonders zu berücksichtigen. 22. Eingereicht von: Privatperson Dokument: Gesamtstellungnahme Die Privatperson befürwortet den Wohnungsbau, jedoch nur in Verbindung mit verbindlich geplanter sozialer Infrastruktur. 1. Grundschule: Mit dem Neubaugebiet steigt die Kinderzahl deutlich. Ein zweiter Grundschulstandort für Worringen m üsse daher verbindlich mitgeplant werden. 2. Jugendinfrastruktur: Es wird darauf hingewiesen, dass Worringen derzeit faktisch nur über eine einzige öffentliche Einrichtung für Jugendliche verfüge. Fehlende Jugendorte führen zwangsläufig zu Ausweichen auf Konfliktflächen , was ein Planungsdefizit ist und kein Fehlverhalten sei. Klar ausgewiesene Jugendflächen wirken konfliktpräventiv, weil sie Aufenthalte bündeln und Akzeptanz schaffen. Die Standorte müssen nicht zwingend im neuen Baugebiet liegen, aber verbindlich für Worringen festgelegt und gesichert werden. Ja Ja Zur Grundschulplanung siehe Stellungnahmen 04 und 11. Im Rahmen des vorliegenden Bebauungsplanverfahrens ist innerhalb des Plangebiets eine öffentliche Spielfläche von ca. 1.000 Quadratmetern vorgesehen. Die konkrete Ausstattung dieser Spielfläche wird im weiteren Verfahren festgelegt. Die genannten Anregungen zu Skate - oder Bike -Elementen, Basketballkörben, überdachten Sitzbereichen oder einem Soccer Cage werden dabei als Hinweise für die Gestaltung der öffentlichen Spielfläche g eprüft. Insbesondere der Immissionsschutz ist diesbezüglich zu prüfen. Der Bedarf an darüberhinausgehenden Jugendfreizeitangeboten im Stadtteil Worringen geht über den Geltungsbereich des vorliegenden Bebauungsplans hinaus und ist im Rahmen der gesamtstädtischen Jugend- und Freizeitplanung zu klären. Darstellung und Bewertung der zum Bebauungsplan 61589/03 während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Stellungnahmen Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 23. Geäußert von: Privatpersonen (im folgenden Einwender/in genannt) Dokument: Gesamtstellungnahme der Bürgerveranstaltung vom 02.02.2026 Einwender/in 1 fragt, ob das Verkehrsgutachten eingesehen werden kann. Einwender/in 2 a) befürchtet, dass die geplante vierzügige Kita für 180 Wohneinheiten zu klein sein könnte und stellt die Frage, ob sich die Kita in städtischem Besitz befinden wird und ob dafür eine schon vorhandene Kita in Worringen geschlossen wird. b) fragt, warum das Thema Grundschule im derzeitigen Planungsstand keine Rolle spielt, da er vermutet, dass die vorhandenen Worringer Grundschulen nicht ausreichen werden. Einwender/in 3 äußert Bedenken hinsichtlich der spielenden Kinder in der Nähe der Kita und der öffentlichen Kinderspielfläche angrenzend an den Senfweg, da dieser durch den privaten Kfz -Verkehr und den landwirtschaftlichen Verkehr eine Gefahrenquelle darstellen könne. Ja Nein Ja Ja Nach Abschluss des Verkehrsgutachtens wird dieses im Rahmen des nächsten Beteiligungsverfahrens gemäß § 3 Abs. 2 sowie § 4 Abs. 2 BauGB mit öffentlich ausgelegt und für alle Interessierten zugänglich gemacht. Die Einsichtnahme erfolgt über das Ratsinformationssystem und über das Beteiligungsportal (Bauleitplanung Online) der Stadt Köln. Zur Kita siehe Stellungnahmen 04 und 11. Es wird keine bestehende Kita in Worringen geschlossen. Zur Grundschule siehe Stellungnahme 04. Zur Lage der Kita siehe Stellungnahme 11. Konkrete Maßnahmen können erst nach Abschluss des Verkehrs- und Mobilitäts gutachtens festgelegt werden. Als mögliche Maßnahmen kämen beispielsweise eine Querungshilfe in Form eines Zebrastreifens, die Einrichtung einer Tempo -30- Zone sowie eine Einengung der Fahrbahn in Betracht. Darstellung und Bewertung der zum Bebauungsplan 61589/03 während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Stellungnahmen Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung Einwender/in 3 vermutet, dass durch die breiten landwirtschaftlichen Fahrzeuge keine Einengung der Fahrbahn möglich sei. Einwender/in 4 fragt, ob bei der Flächennutzungsplanänderung die daraus hervorgerufenen zusätzlichen Verkehre berücksichtigt wurden und ob noch weitere Flächennutzungsplanänderungen vorgesehen seien. Einwender/in 5 fragt, wie das anstehende Oberflächenwasser im Bereich zwischen der Straße „Auf der Füllenweide“ und „Schmaler Wall“ abgeleitet werde und befürchtet einen Rückstau an der Straße „Langeler Weg“. Einwender/in 6 hat die Befürchtung, dass die geplanten privaten und öffentlichen Stellplätze nicht ausreichen werden, da die meisten Familien in Worringen seiner Einschätzung nach zwei Pkw besitzen. Einwender/in 7 kritisiert, dass die derzeitige Stellplatzsituation in den umliegenden Gebieten des Plangebiets, insbesondere in der Straße Am Tekelkamp nicht ausreiche. Einwender/in 8 bittet um eine zeitliche Einordnung der Anlage des Retentionsraumes, insbesondere der geplanten Deichanlage und befürchtet durch den Ja Ja Ja Nein Nein Ja Zur Verkehrsplanung siehe Stellungnahme 12 Im Rahmen des Verkehrsgutachtens wird auch der Geltungsbereich der Flächennutzungsplanänderung berücksichtigt. Weitere Änderungen des Flächennutzungsplans sind in Worringen derzeit nicht geplant. Zur Entwässerung siehe Stellungnahme 01. Zu den Stellplätzen siehe Stellungnahme 01. Zu den Stellplätzen siehe Stellungnahme 01. Der Bereich des Tekelkamps liegt nicht innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes. Zur Einschätzung der Verkehrssituation siehe Stellungnahmen 06 und 12. Darstellung und Bewertung der zum Bebauungsplan 61589/03 während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Stellungnahmen Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung umgeleiteten Schwerlastverkehr, z.B. über die Straße In der Lohn, eine zu starke Belastung Worringens. Einwender/in 9 kritisiert den Umgang der Stadt Köln mit der E -Mobilität, speziell die Umwidmung bestehender Stellplätze zu E -Ladeplätzen ohne die Neuschaffung von Ersatzstellplätzen. Die Verteilung der E-Ladeplätze sei seiner Meinung nach nicht gut gelungen. In der Vergangenheit ha be er die Umwidmung eines Taxistandes im Zentrum zu einem E-Ladeplatz vorgeschlagen. Dies wurde von der Stadt nicht berücksichtigt. Auch die Wahl des (zu teuren) Anbieters bemängelt er. Er fragt, ob auch im Neubaugebiet E-Ladesäulen geplant seien. Teilweise Nein Die Anlage des Retentionsraums sowie die baulichen Hochwasserschutzmaßnahmen werden ausschließlich auf den bereits bekannten Flächen bzw. auf den Aufstandsflächen des Deiches umgesetzt. Der Baustellenverkehr erfolgt über separate Baustraßen sowie über die Aufstandsflächen innerhalb der beplanten Bereiche des künftigen Retentionsraums bzw. des Fangedamms und wird direkt an die Neusser Landst raße angebunden. Eine Inanspruchnahme von Nebenstraßen oder zusätzlichen Flächen über die bereits vorgesehenen Bereiche für die Hochwasserschutzmaßnahmen einschließlich des Baustellenverkehrs hinaus ist nicht erforderlich. Der weitere Verlauf des Senfwegs wird während der Bauphase sowie auch nach Umsetzung der Maßnahmen nicht mehr passierbar sein. Hinweis: Dies ist kein Regelungsinhalt des vorliegenden Bebauungsplans. Die Kritik an der gesamtstädtischen E -Ladeinfrastrukturpolitik, insbesondere hinsichtlich der Umwidmung bestehender Stellplätze, ist nicht Gegenstand des vorliegenden Bebauungsplanverfahrens. Zu E-Lademöglichkeiten innerhalb des Bebauungsplanes siehe Stellungnahme 01. Darstellung und Bewertung der zum Bebauungsplan 61589/03 während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Stellungnahmen Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung Einwender/in 10 fragt, wie die Verkehrsführung auf der südwestlichen Parallelstraße zur Straße Schmaler Wall in Zukunft aussehen w erde, da dort die Deichanlage geplant sei. Einwender/in 11 geht auf das Thema der Stellplätze ein und weist darauf hin, dass die ÖPNV-Anbindung von Worringen nicht ausreichend sei. Daher wird darum gebeten , dieses Thema zu berücksichtigen, da die Anwohnenden aus diesem Grund auf den privaten Pkw angewiesen seien. Einwender/in 12 merkt an, dass die Lkws während der Bauphase der Hochwasserschutzanlagen über die Brombeergasse zur Deichanlage fahren müssen. Einwender/in 13 a) fragt, ob es noch weitere Beteiligungsrunden geben werde, da zu diesem Zeitpunkt der Planung noch nicht alle Fragen beantwortet werden können. b) merkt an, dass es sinnvoll wäre, Alternativen zum MIV zu schaffen. Es müssen zuerst die Verkehrsalternativen vorhanden sein, bevor der MIV eingeschränkt werde. c) Zudem wird die medizinische Versorgung in Worringen bemängelt. Nein Nein Ja Teilweise Nein Die Straße wird bei, sowie nach der Umsetzung nicht mehr befahrbar sein. Hinweis: Dies ist kein Regelungsinhalt des vorliegenden Bebauungsplans. Zu den Stellplätzen mit Berücksichtigung des ÖPNV-Angebotes siehe Stellungnahmen 01 und 11. Der Baustellenverkehr der Hochwasserschutzanlagen ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens. Im weiteren Verfahren wird es im Rahmen der Veröffentlichung nochmals eine Beteiligungsmöglichkeit gem. § 3 Abs. 2 geben. Die Bezirksregierung Köln hat die Stadtverwaltung beauftragt, das ÖPNV-Netz in Worringen zu prüfen und weiterzuentwickeln. Zur Verbesserung des ÖPNV-Angebotes siehe Stellungnahme 13. Zur medizinischen Versorgung siehe Stellungnahme 13. Darstellung und Bewertung der zum Bebauungsplan 61589/03 während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Stellungnahmen Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung Einwender/in 14 a) fragt, ob Kapazitäten im Bereich Abwasser gegeben seien. b) fragt, ob es ein Konzept zur Versorgung von privaten E-Ladeplätzen gibt. Einwender/in 15 a) bittet darum, dass die Stadt im Falle von durch Hochwasser verursachten Schäden die entstehenden Kosten übernehme. b) fragt, wie viel Ausgleichsfläche nachgewiesen werden m üsse und ob die geplante Deichanlage innerhalb der Ausgleichsfläche liege. c) fragt, wieso die Straßenbreite des Senfweges noch nicht festgelegt sei und welche Bäume dort gepflanzt werden. Einwender/in 16 merkt an, dass das Gebiet zwischen den Straßen Auf der Füllenweide und Schmaler Wall Ja Ja Teilweise Ja Teilweise Ja Zur Entwässerungssituation siehe Stellungnahme 01. Die privaten Stellplätze sollen mit entsprechenden Stromkabeln ausgestattet werden, sodass Anwohnende die Möglichkeit besitzen, bei Bedarf eine Ladesäule zu installieren. Öffentliche E-Lademöglichkeiten werden im Rahmen des Mobilitätskonzeptes im weiteren Verfahren geprüft. Das Plangebiet wird entsprechend eines H Q200- Hochwasserereignisses geschützt . Zur Entwässerung wird im weiteren Verfahren ein Entwässerungskonzept erstellt. Zur Ausgleichsfläche siehe Stellungnahmen 04 und 13. Zu den Straßenquerschnitten siehe Stellungnahme 12. Die Baumarten werden im weiteren Verfahren in den Textlichen Festsetzungen über eine standortgerechte abgestimmte Pflanzenliste festgesetzt. Darüber hinaus wird bezüglich der Durchgrünung des Plangebietes ein Grünordungsplan erstellt. Zur Entwässerung siehe Stellungnahme 01. Darstellung und Bewertung der zum Bebauungsplan 61589/03 während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Stellungnahmen Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung im Jahr 1994/ 95 aufgrund von Qualmwasser überschwemmt war. Aufgrund der stark wasserführenden Bodenschichten sei im Falle eines Hochwassers damit zu rechnen, dass Keller, sofern sie nicht wasserdicht gebaut werden, überschwemmt werden. Einwender/in 17 merkt an, dass die Straße Auf der Füllenweide ihrer Meinung nach zurzeit noch zu schmal für zusätzlichen ruhenden Verkehr sei und fragt, ob im Falle einer Straßenverbreiterung, Teile der Gartengrundstücke in Anspruch genommen werden müssen. Einwender/in 18 fragt, inwiefern die Straße Schmaler Wall verändert werden müsse. Einwender/in 19 gibt an, dass sich auf dem derzeit als Landschaftsschutzgebiet ausgewiesenen Gebiet laut eines Schreibens der Stadt Köln eine Saatkrähenkolonie befinde. Einwender/in 20 a) fragt, ob die umliegenden Straßen des Plangebiets, insbesondere die verkehrsberuhigten Bereiche nördlich, auch mit in die Planung einbezogen werden. Nein Ja Ja Ja Nein Zu Inanspruchnahme von Privatgrundstücken siehe Stellungnahme 15. Zu den Straßenquerschnitten siehe Stellungnahmen 12 und 15. Zum Erfordernis einer Artenschutzprüfung siehe Stellungnahme 08. Die nördlich an das Plangebiet anschließenden Abschnitte der Straßen Schmaler Wall und Auf der Füllenweide bleiben unverändert. Die Erschließung des Plangebiets für den motorisierten Individualverkehr erfolgt ausschließlich über den Senfweg. Die Grundstücke innerhalb des Plangebietes befinden sich im Eigentum der Deutschen Reihenhaus AG. Die Wegeparzellen Darstellung und Bewertung der zum Bebauungsplan 61589/03 während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Stellungnahmen Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung b) fragt, ob die Stadt Köln im Plangebiet über Grundstücke verfüg e und ob aus deren Veräußerung Einnahmen erzielt werden. Zudem wird gefragt, ob mögliche Erlöse in Worringen reinvestiert werden. Einwender/in 21 fragt, ob der geplante Standort der Kita im weiteren Verfahren an einen anderen Standort im Plangebiet verschoben werden könne und schlägt einen Standort weiter nördlich vor. Einwender/in 22 a) geht auf das Thema Qualmwasser ein, da er befürchtet, dass dieses durch das Bauvorhaben auf den umliegenden Grundstücken an die Oberfläche dring e, wenn es im Plangebiet zu Versiegelung kommt und damit der Austritt des Wassers an dieser Stelle verhindert werde. b) bittet darum das Thema medizinische Versorgung in Worringen aufzunehmen und an die Politik weiterzuleiten. c) vermutet, dass nur eine Lösung mit Pollern an den Durchfahrtsbegrenzungen der Straßen Schmaler Wall und Auf der Füllenweide funktionieren werde. Nein Ja Ja Teilweise Ja sowie ein potentielles Baugrundstück befinden sich im Eigentum der Stadt. Zu Reinvestitionen siehe Stellungnahme 13. Zum Standort der Kita siehe Stellungnahme 11. Zur Entwässerung siehe Stellungnahme 01. Zum Qualmwasser siehe Stellungnahme 08. Zur medizinischen Versorgung siehe Stellungnahme 13. Zur Durchfahrtsbeschränkung siehe Stellungnahme 03. An allen relevanten Verkehrsknotenpunkten im Umfeld wurden Verkehrszählungen durchgeführt, einschließlich der genannten Engstelle. Mit dem Verkehrsgutachten wird im weiteren Verfahren sichergestellt, dass es in den umliegenden Darstellung und Bewertung der zum Bebauungsplan 61589/03 während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Stellungnahmen Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung d) fragt, an welchen Knotenpunkten eine Verkehrszählung durchgeführt wurde. Als Beispiel nennt er eine Engstelle, welche über den Pletschbach führt. Einwender/in 23 kritisiert, dass die Ergebnisse der Verkehrsuntersuchung noch nicht vorliegen und vermutet eine Überlastung der Straßen. Einwender/in 24 äußert die Befürchtung, dass das Bauvorhaben zu einer weiteren Belastung der schulischen Kapazitäten führen könnte, da in Worringen sowohl an Grundschulen als auch an weiterführenden Schulen ein Mangel bestehe. Einwender/in 25 kritisiert die derzeitige Anbindung Worringens an den ÖPNV, sowie die unzureichende Versorgung mit weiterführenden Schulen. Einwender/in 26 kritisiert, dass die nördlich des Plangebiets gelegenen, im Flächennutzungsplan neu ausgewiesenen Flächen nicht ausreichend behandelt wurden. Einwender/in 27 fragt, wann mit einer Umsetzung des Bebauungsplans zu rechnen sei. Ja Ja Nein Ja Ja Ja Wohnquartieren zu keiner unverträglichen Mehrbelastung kommt. Die Ergebnisse der Verkehrsuntersuchung werden im Rahmen des nächsten Beteiligungsverfahrens zur Veröffentlichung gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 veröffentlicht. Zur Grundschule siehe Stellungnahme 04 Zur Schulbedarfsplanung siehe Stellungnahme 13. Zur ÖPNV-Anbindung siehe Stellungnahme 13. Zur Schulbedarfsplanung siehe Stellungnahme 13. Bei der Flächennutzungsplanänderung handelt es sich um eine Planung auf gesamtstädtischer Ebene, die kein unmittelbares Baurecht begründet. Sie dient lediglich der vorbereitenden Darstellung und ermöglicht zukünftige Bebauungsplanungen gemäß den Zielen des Regionalplanes. Bis zum Satzungsbeschluss wird voraussichtlich noch ein Zeitraum von etwa vier Jahren vergehen. Anschließend folgen das Bauantragsverfahren sowie die Bauausführung durch d ie Vorhabenträgerin. Eine detaillierte Eingriffs -/ Ausgleichsbilanzierung wird im weiteren Verfahren erarbeitet, um den Umfang der benötigten Ausgleichsfläche festzulegen. Darstellung und Bewertung der zum Bebauungsplan 61589/03 während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Stellungnahmen Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung Einwender/in 28 fragt wie viel Quadratmeter Ausgleichsfläche benötigt werden. Einwender/in 29 fragt, ob eine zentrale Wärmepumpe geplant sei. Einwender/in 31 fragt, wie hoch die Erschließungskosten für die Anrainer der Straße Auf der Füllenweide seien. Einwender/in 32 a) fragt, ob die Abstände zu dem FFH -Gebiet Worringer Bruch eingehalten werden. b) fragt, ob durch die Wärmepumpen eine Lärmbelästigung im Plangebiet entstehen kann. Ja Ja Ja Ja Es werden mehrere Technikzentralen mit Wärmepumpen im Plangebiet eingeplant. Für die Anrainer werden keine Erschließungskosten erhoben, da die Grundstücke bereits über die Alte Neusser Landstraße erschlossen sind. Eine Erschließung der Grundstücke über die Straße „Auf der Füllenweide“ ist nicht vorgesehen. Zu den Auswirkungen auf den Worringer Bruch siehe Stellungnahme 08. Zu Schallschutz von technischen Anlagen siehe Stellungnahme 09.
Anlage 2 Geltungsbereich
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Planwirkungsbereich der Vorlage zur Orientierung von Mitgliedern des Rates, der Ausschüsse und der Bezirksver- tretungen, die wegen Befangenheit an den Beratungen zu diesem Tagesordnungspunkt nicht teilnehmen dürfen. N Geltungsbereich des Bebauungsplanes 61589/03 Brombeergasse in Köln - Worringen Anlage 2Stadtplanungsamt 0 10050 150 300 Meter
Anlage 5 Darstellung und Bewertung Stellungnahmen TöB
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Darstellung und Bewertung der zum Bebauungsplan 61589/03 während der frühzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen Anlage 5 Tabellarische Darstellung und Bewertung des Abwägungsmaterials im Bebauungsplanverfahren Darstellung und Bewertung der zu m Bebauungsplan 61589/03 – Arbeitstitel: „Brombeergasse“ in Köln -Worringen eingegangenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) wurde vom 15.04.2024 bis zum 15.05.2024 durchgeführt. Im Zeitraum der Beteiligung sind 14 Stellungnahmen eingegangen. Nachfolgend werden die eingegangenen Stellungnahmen fortlaufend nummeriert. Daran anschließend werden in Übereinstimmung mit der laufenden Nummerierung die Inhalte der Stellungnahmen sowie ihre Berücksichtigung im weiteren Verfahren dargestellt. Bei inhaltlich gleichen Stellungnahmen wird auf die jeweilige erste Stellungnahme der Verwaltung verwiesen. Die Behandlung der in der Tabelle enthaltenen Stellungnahmen durch die Verwaltung ist vorläufig und entspricht dem Stand zum Abschluss des Verfahrens nach § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB. Diese Stellungnahmen werden bei der Erstellung des Bebauungsplanentwurfs inklusive Begründung, welcher Gegenstand der Veröffentlichung nach § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB ist, be- rücksichtigt. Aufgrund des vorläufigen Charakters ist es möglich, dass es im weiteren Verfahren vor der endgültigen Abwägung zum Satzungs- beschluss zu einer abweichenden Behandlung der Inhalte der frühen Beteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB kommt. Insofern sind insbesondere die Ergebnisse der Beteiligungen nach § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB sowie die Begründung zum endgültigen Planentwurf zu berücksichtigen. Stand 05.05.2026 Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 1 Institution: Straßen.NRW Datum: 24.04.2024 Aufgrund anhaltender Personalengpässe senden wir Ihnen eine standardisierte Stellungnahme zu Ihrer Bauleitplanung Ja Das Neubaugebiet wird über die Alte Neusser Landstraße erschlossen, die weder als Landes- oder als Bundesstraße klassifiziert ist. Die Alte Neusser Stadtplanungsamt Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung zu. Wenn Ihr Vorhaben voraussichtlich keine, oder nur gering- fügige, verkehrliche Auswirkungen auf das Netz der Bundes- und Landesstraßen hat, so bestehen grundsätzlich keine Be- denken gegenüber Ihrem Vorhaben seitens Straßen.NRW als zuständigem Straßenbaulastträger. Die Verkehrssicherheit der durch Straßen.NRW verwalteten Straßen darf nicht beein- trächtigt werden. Eine Minderung der Leistungsfähigkeit des Verkehrsflusses kann nur bedingt hingenommen werden. Bitte prüfen Sie, welche nachfolgend geschilderten Sachver- halte auf Ihr Vorhaben zutreffen und welche Erfordernisse sich dadurch ergeben. 1. Prüfung von Grunddaten, straßenrechtlichen Verboten und Beschränkungen Erschließung des Gebietes/Vorhabens direkt oder indirekt über Landes- oder Bundesstraße Der Verlauf von Bundes- und Landesstraßen in Nordrhein-Westfalen kann der Website www.nwsibonline.nrw.de entnommen werden. Bitte prüfen Sie, welcher Abschnitt einer Bundes-/Landes- straße betroffen ist. Hierbei sind auch straßenbegleitende und unabhängig geführte Fuß- und Radwege zu betrachten. Um das Ziel der Mobilitätswende zu erreichen, sind alle Bau- lastträger gehalten, Anlagen für Zufußgehende und Radfah- rende zu errichten soweit nicht vorhanden. Um dieses Ziel zu erreichen, benötigt der Landesbetrieb die Unterstützung der Gebietskörperschaften. Wenn eine Bauleitplanung an eine Bundes- oder Landesstraße angrenzt, an der keine oder nicht ausreichende Geh-/Radwege vorhanden sind, ist eine planeri- sche Berücksichtigung einer Verkehrsfläche für diese Neben- anlage parallel zum vorhandenen Fahrbahnrand in ausrei- chender Breite sowie um Schaffung des Baurechtes im Bau- leitplanverfahren unabdingbar. Mit diesem Baurecht kann der Landesbetrieb zu einem späteren Zeitpunkt den Geh-/Radweg realisieren. Lage des Gebietes/Vorhabens außerhalb oder innerhalb der festgesetzten Ortsdurchfahrt Die festgesetzten Ortsdurchfahrten (OD) von Bundes- und Landesstraßen in Nordrhein-Westfalen können der Website Landstraße mündet südöstlich des Plangebiets in die Bundesstraße 9. Das Plangebiet liegt jedoch außerhalb der Anbaubeschränkungszone der B 9. Eine vorläufige Verkehrsuntersuchung hat ergeben, dass dieser Knoten- punkt auch im Planfall leistungsfähig bleibt und somit keiner baulichen Än- derung bedarf. Stadtplanungsamt Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung www.nwsib-online.nrw.de (Reiter: Sichtbarkeiten/Thematische Karten/Ortsdurchfahrten) oder den Amtsblättern der Bezirks- regierung Köln entnommen werden. Bitte prüfen Sie, ob der betroffene Abschnitt einer Bundes-/Landesstraße inner- halb/außerhalb der OD liegt. Einer neuen Zufahrt an freier Strecke (außerhalb der OD) kann nicht zugestimmt werden, da die freie Strecke qua Gesetz nicht der Erschließung dient. Außerhalb der OD: Einhaltung der Anbauverbotszone und Zu- stimmungspflicht innerhalb der Anbaubeschränkungszone Gem. § 9 Bundesfernstraßengesetz gilt für Hochbauten, Wer- beanlagen, Aufschüttungen und Abgrabungen eine Anbauver- botszone von 20,0 m, gemessen vom äußeren Fahrbahnrand einer Bundesstraße. Zustimmungsbedürftig sind die Errich- tung, erhebliche Änderung oder Nutzungsänderungen bauli- cher Anlagen außerhalb der Ortsdurchfahrt im Abstand bis 40,0 m gemessen vom äußeren Fahrbahnrand. Bei Windener- gieanlagen darf gem. § 9 Abs. 2 b FStrG der Rotor in die An- baubeschränkungszone der Bundesstraße hineinragen. Für Anlagen zur Erzeugung von Strom aus solarer Strahlungs- energie gibt es gesonderte Regelungen nach § 9 Abs. 2 c FStrG. Zustimmungsbedürftig sind auch bauliche Anlagen, die außer- halb der Ortsdurchfahrt über Zufahrten oder Zugänge an die Bundesstraße bereits unmittelbar oder mittelbar angeschlos- sen sind, jedoch erheblich geändert oder anders genutzt wer- den sollen. Sollten Maßnahmen vorgesehen sein, die gem. Landesbauordnung baugenehmigungsfrei sind, so entbehrt dies nicht der Genehmigung/Zustimmung des Straßenbaulast- trägers Straßen.NRW. Letztere Aussage gilt auch für Werbe- anlagen jeder Art, Hochbauten, bauliche Anlagen, Aufschüt- tungen, Abgrabungen, Einfriedungen u. ä. im Abstand bis zu 40,0 m vom Fahrbahnrand einer Landesstraße gem. § 25 Straßen- und Wegegesetz Nordrhein-Westfalen. Grundsätz- lich sind Werbeanlagen innerhalb von 20,0 m vom Fahrbahn- rand untersagt. Entlang einer Landesstraße darf zudem in ei- nem Abstand von 10,0 m (gemessen vom Fahrbahnrand) Stadtplanungsamt Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung keine Anlage errichtet werden (auch keine Zäune, Photovol- taik, Windkraftanlage, parallele Zuwegung o. ä.). Batterie- Speicheranlagen, Umspannstationen u. ä. sind mind. 20,0 m entfernt zu errichten. Die entsprechenden Abstände sind durch fahrbahnparallele Linien in den Plänen darzustellen. 2. Mögliche Betroffenheit der Straßenbaulastbelange durch Ihr Vorhaben 2.1 Beeinträchtigung der Leistungsfähigkeit des Verkehrsnet- zes Die Verkehrsdaten von Bundes- und Landesstraßen in Nord- rhein-Westfalen können der Website www.nwsib-on- line.nrw.de entnommen werden (Reiter: Sichtbarkeiten/Ver- kehrsdaten). Bitte schätzen Sie ein, ob in dem betroffenen Ab- schnitt bereits eine hohe durchschnittliche tägliche Verkehrs- stärke (DTV) vorliegt und ein - durch Ihr Vorhaben künftig ver- ursachtes - zusätzliches Verkehrsaufkommen die Leistungsfä- higkeit des Netzes erheblich beeinträchtigt. Dazu muss in der Regel ein Verkehrsgutachten (Analyse, Prognose mit und ohne Planfall 2035) durch Sie in Absprache mit Straßen.NRW erstellt werden. 2.2 Verkehrssicherheitsrelevante Auswirkungen durch Ihr Vor- haben Sicherheitsaudit Sind sicherheitsrelevante Auswirkungen auf Bundes- oder Landesstraße durch das Vorhaben zu vermuten, so ist seitens unabhängiger und zertifizierter Stelle ein Sicherheitsaudit we- nigstens der Phasen 3-5 der RSAS (Richtlinien für das Sicher- heitsaudit von Straßen) in Absprache mit Straßen.NRW durchzuführen. Die Kosten hierfür obliegen der Kom- mune/dem Vorhabenträger. Das Audit ist von fachkundiger Stelle der Kommune im Vorfeld zu beurteilen. Die Abwägung der Defizite erfolgt durch Straßen.NRW. Notwendige Anpas- sungen des Bestandes aufgrund Ihrer Bauleitplanung sind durch den Vorhabenträger/Sie als Kommune zu tragen. Stadtplanungsamt Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung Entwässerung Aus dem Plangebiet darf kein Oberflächenwasser auf Flächen bzw. in Entwässerungseinrichtungen von Straßen.NRW gelei- tet werden. Blendwirkung Durch das geplante Vorhaben darf nachweislich weder ablen- kende Wirkung, noch eine Blendwirkung (bspw. durch Photo- voltaik-Anlagen), für die Verkehrsteilnehmenden einer Bun- des-/Landesstraße eintreten. Es sind entsprechende Maßnah- men vorzusehen und zu benennen. Freihaltung von Sichtfeldern Im Bereich der Anbindung an eine Bundes-/Landesstraße ist sicherzustellen, dass die Sichtfelder entsprechend der RAL (Richtlinien für die Anlage von Landstraßen) bzw. RASt (Richtlinie für die Anlage von Stadtstraßen) im Bereich der Einmündung dauerhaft von Bewuchs und Baukörpern freige- halten werden. Für die Bepflanzung sind die RAL Ziffer 7.12 bzw. RASt Kap. 7.3 sowie die „Richtlinien für die landschafts- pflegerische Begleitplanung im Straßenbau“ -RLBP- und die „Empfehlungen für die landschaftspflegerische Ausführung im Straßenbau“ -ELA- maßgebend. Hilfen für die Einfügung der Straße im Landschaftsraum geben die "Empfehlungen für die Einbindung von Straßen in die Landschaft" -ESLa-. Anprallhindernisse Sollen Bäume in Fahrbahnnähe gepflanzt werden, ist zu be- rücksichtigen, dass diese zu gefährlichen Hindernissen im Sinne der RPS (Richtlinien für passiven Schutz an Straßen durch Fahrzeug-Rückhaltesysteme) heranwachsen. Bäume sollen deshalb nur in Bereichen gepflanzt werden, die von ab- kommenden Fahrzeugen nicht erreicht werden können (z. B. hinter Fahrzeug-Rückhaltesystemen oder auf Einschnittsbö- schungen). Auch hinter Fahrzeug-Rückhaltesystemen sollen sie mindestens 3,00 m vom Rand der befestigten Fläche ge- pflanzt werden, damit deren Wirkungsweise nicht beeinträch- tigt ist. Strauchpflanzungen gelten im Sinne der RPS nicht als gefährliche Hindernisse, sofern sie ausgeschnitten werden, Stadtplanungsamt Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung wenn ein Stammdurchmesser von 0,08 m überschritten wird. Sie sollen mindestens 3,00 m vom Rand der befestigten Flä- che entfernt stehen. 2.3 Bauzeitliche Zufahrten Sollten für die Umsetzung des Vorhabens bauzeitliche Zufahr- ten zu einer Bundes- oder Landesstraße erforderlich sein, so ist dies durch Straßen.NRW im Vorfeld zu genehmigen. Dazu sind entsprechende Planunterlagen vorzulegen. 2.4 Auswirkungen auf Mensch und Umwelt Emissionen Bei Hochbauten können Lärmreflexionen entstehen. Aus der Bauleitplanung heraus, bestehen gegenüber Straßen.NRW keine rechtlichen Ansprüche auf aktive und/oder passive Schutzmaßnahmen gegen Verkehrsemissionen der Bundes- oder Landesstraße, auch künftig nicht. Eventuell notwendige Maßnahmen gehen zu Lasten der Kommune. Im Bebauungs- plan ist zeichnerisch und/oder textlich auf die Verkehrsemissi- onen (Staub, Lärm, Abgase, Sprühfahnen und Spritzwasser bei Nässe) der angrenzenden oder in der Nähe liegenden Straßen hinzuweisen (§ 9 Abs. 1 Ziff. 24 BauGB). Notwendige Schutzmaßnahmen gehen allein zu Lasten der Kommune/des Vorhabenträgers. Wird durch Ihr Vorhaben eine Änderung des Bundes-/Landes- straßenbestandes erforderlich (bspw. Durch Knotenpunktum- gestaltung/-neubau), so ist der Abschluss einer Verwaltungs- vereinbarung zwischen der Kommune und dem Landesbetrieb Straßenbau NRW, Regionalniederlassung Ville-Eifel, erforder- lich. Erforderliche Abstimmungen sind zeitnah vor dem Ver- fahren nach § 4 (2) BauGB mit dem Landesbetrieb durchzu- führen. Mit Arbeiten an der Anbindung darf vor Abschluss der Vereinbarung nicht begonnen werden. Die Flächen für Kno- tenpunktneubauten oder –änderungen sind im Bauleitplanver- fahren baurechtlich zusichern. Kenntnisnahme Die verkehrliche Schallvorbelastung und die Auswirkungen auf das Neu- baugebiet werden im Rahmen der noch ausstehenden Schallimmissions- untersuchung berücksichtigt und die Auswirkungen auf Mensch und Um- welt im Umweltbericht behandelt. Stadtplanungsamt Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 2 Institution: Westnetz GmbH Datum: 24.04.2024 Im Planbereich der o. a. Maßnahme verlaufen keine 110-kV- Hochspannungsleitungen der Westnetz GmbH. Planungen von 110-kV-Hochspannungsleitungen für diesen Bereich liegen aus heutiger Sicht nicht vor. Ferner gehen wir davon aus, dass Sie bezüglich weiterer Ver- sorgungsleitungen die zuständigen Unternehmen beteiligt ha- ben. Diese Stellungnahme betrifft nur die von uns betreuten Anla- gen des 110-kV-Hochspannungsnetzes. Ja Die zuständigen Unternehmen werden bzgl. ihrer Versorgungsleitungen im Verfahren beteiligt. 3 Institution: Gascade Gastransport GmbH Datum: 30.04.2024 wir danken für die Übersendung der Unterlagen zu o. g. Vor- haben. Wir antworten Ihnen zugleich auch im Namen und Auf- trag der Anlagenbetreiber WINGAS GmbH sowie NEL Gas- transport GmbH. Nach Prüfung des Vorhabens im Hinblick auf eine Beeinträch- tigung unserer Anlagen teilen wir Ihnen mit, dass unsere Anla- gen zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht betroffen sind. Dies schließt die Anlagen der v. g. Betreiber mit ein. Für Kompensationsmaßnahmen muss sichergestellt sein, dass diese unsere Anlagen nicht beeinträchtigen und nicht im Schutzstreifen unserer Anlagen stattfinden werden. Sollten externe Flächen zur Deckung des Kompensationsbedarfs er- forderlich sein, sind uns diese ebenfalls mit entsprechenden Planunterlagen zur Stellungnahme vorzulegen. Eine Auflis- tung der Flurstücke in der Begründung oder im Umweltbericht ist nicht ausreichend. Ja Im weiteren Verfahren wird eine Eingriffs-/ Ausgleichsbilanzierung erarbei- tet. Es ist geplant, die durch den Bebauungsplan verursachten Eingriffe vollständig innerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplans durch entsprechende Maßnahmen zu kompensieren. Das Ergebnis der Eingriffs-/ Ausgleichsbilanzierung und ggf. erforderliche externe Ausgleichsflächen werden der Gascade Gastransport GmbH im Zuge der Beteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB mitgeteilt. Stadtplanungsamt Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 4 Institution: RMR GmbH Datum: 03.05.2024 Von der vorgenannten Maßnahme werden weder vorhandene Anlagen noch laufende bzw. vorhersehbare Planungen der RMR-GmbH sowie der Mainline Verwaltungs-GmbH betroffen. Falls für Ihre Maßnahme ein Ausgleich für den Eingriff in Na- tur und Landschaft gefordert wird, muss sichergestellt sein, dass dieser nicht im Schutzstreifen unserer Leitungen stattfin- det. Sollten diese Ausgleichsmaßnahmen vorgenommen wer- den, bitten wir um erneute Beteiligung. Ja Im weiteren Verfahren wird eine Eingriffs-/ Ausgleichsbilanzierung erarbei- tet. Es ist geplant, die durch den Bebauungsplan verursachten Eingriffe vollständig innerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplans durch entsprechende Maßnahmen zu kompensieren. Das Ergebnis der Eingriffs-/ Ausgleichsbilanzierung und ggf. erforderliche externe Ausgleichsflächen werden der RMR GmbH im Zuge der Beteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB mitgeteilt. 5 Institution: Thyssengas GmbH Datum: 10.04.2024 Von dem zuvor genannten behördlichen Verfahren werden weder geplante noch vorhandene Anlagen unserer Gesell- schaft betroffen. Unter der Voraussetzung, dass die Planungs- grenzen beibehalten werden, ist eine weitere Beteiligung an dem Verfahren nicht erforderlich. Keine Bedenken 6 Institution: IHK Datum: 10.04.2024 Die Industrie- und Handelskammer zu Köln hat – zum derzeiti- gen Verfahrensstand – keine Bedenken. Keine Bedenken 7 Institution: Polizeipräsidium Köln – Kriminalprävention Datum: 07.05.2024 Es empfiehlt sich bereits in der Planungsphase 1 des Projek- tes die Sicherheitskonzepte zu berücksichtigen: - Amok und Brandmeldeanlage - Einbruch - Diebstahl - Vermeidung von Vandalismus - Nutzung der Schule und Turnhalle durch Externe - Zugang zum Schulgelände nach Betriebsschluss Nein Der Geltungsbereich wurde verkleinert. Die ursprünglich vorgesehene Grundschule ist nicht mehr Teil des Geltungsbereichs. Durch die Stadt Köln wird ein Standort für eine weitere Grundschule in Worringen gesucht. Hierzu werden derzeit verschiedene Flächen in Worringen geprüft. Stadtplanungsamt Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung Diese Sicherheitskonzepte haben Einfluss auf die Anordnung und Gestaltung der Gebäude sowie auf die technische Aus- stattung und sollten frühzeitig berücksichtigt werden. Die Polizei Köln bietet ein kostenfreies und neutrales Bera- tungsangebot zur städtebaulichen Kriminalprävention sowie kriminalpräventiv wirkenden Ausstattungen von Bauobjekten mit einbruchhemmenden Sicherungseinrichtungen (Mechanik / Überfall- und Einbruchmeldetechnik, Beleuchtung etc.) an. Hierzu möchten wir gleichfalls anregen, einen entsprechenden textlichen Hinweis im Bebauungsplan zu platzieren. Dieser könnte wie folgt aussehen: Städtebauliche – und technische Kriminalprävention: Bauliche Anlagen, z.B. Wohngebäude (MFH, EFH), Garagen(- anlagen), Grünanlagen sowie Industrie- und Gewerbeobjekte, sollen zum wirksamen Schutz vor Kriminalität – wie z.B. Ein- brüchen, Vandalismus und Sabotage – im Hinblick auf krimi- nalitätsfördernde Faktoren und Gegebenheiten beurteilt wer- den. Die Empfehlungen der kriminalpolizeilichen Beratungsstellen können durch die frühzeitige Beurteilung und Beratung bereits in der Planung berücksichtigt werden. Nein Es wird kein textlicher Hinweis im Bebauungsplan aufgenommen, da es sich um keine Regelungsinhalte des Bebauungsplans handelt. Der Vorhabenträger erhält den Hinweis auf die kriminalpolizeilichen Bera- tungsstellen und das Angebot einer frühzeitigen Beurteilung und Beratung. 8 Institution: Bezirksregierung Köln – Dezernat 25 (Verkehr, Energieleitungen – Integrierte Gesamtverkehrsplanung) Datum: 13.05.2024 Seitens des Verkehrsdezernates der Bezirksregierung Köln bestehen keine grundsätzlichen Bedenken gegen die o.g. Maßnahme. Folgende Anmerkungen bitte ich zu beachten: Zu prüfen ist, ob die Anordnung von Senkrechtparkplätzen an den Häusern, ein Sicherheitsrisiko für die schwächeren Ver- kehrsteilnehmer sein können. Ist die Anordnung der Senk- rechtparkplätze in diesem Wohngebiet mit voraussichtlich vie- len Kindern die verkehrssicherste Lösung? Z.B. können bei rückwärts einparkenden Fahrzeugen und/oder gleichzeitig in die Parklücke tretenden Fußgängern (mit der Absicht die Ja Im vorliegenden städtebaulichen Konzept sind keine Senkrechtparkstände vorgesehen, die direkt von den Planstraßen aus angefahren werden. Statt- dessen erfolgt die Unterbringung des ruhenden Verkehrs in mehreren de- zentralen Stellplatzhöfen, die gebündelt über die Planstraßen erschlossen werden. Lediglich in den Einfahrtsbereichen dieser Stellplatzhöfe werden Gehwege überfahren. Die in der Stellungnahme beschriebenen Konfliktsi- tuationen treffen daher auf die konkrete Planung nur eingeschränkt zu. Die genauen Straßenquerschnitte werden im weiteren Bebauungsplanver- fahren festgelegt. Hierbei wird auch die Berücksichtigung von Gestaltungs- elementen zur Geschwindigkeitsreduzierung geprüft. Grundsätzlich werden Stadtplanungsamt Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung Straße zu queren) sie von einparkenden Fahrzeugführern übersehen werden. Das Gleiche gilt beim rückwärtigen Über- fahren eines Gehweges, um dahinter liegende Parkplätze zu erreichen. Bei Senkrechtparkständen ist der Weg zwischen Gehweg und Fahrbahn länger als bei der Längsaufstellung. Hinzu kommt, dass Fahrzeugspiegel oder der beengte Raum ein zusätzliches Hindernis darstellen können. Das Queren zwischen senkrechtparkenden Fahrzeugen stellt somit eine größere Barriere dar. Es ist darauf zu achten, dass geeignete Querungsstellen vorhanden sind. Die Straßenbreite sollte so viel Platz bieten, dass sich gegenüberliegende Fahrzeuge beim Rückwärtsausparken nicht touchieren. Bei der Kita ist darauf zu achten, dass Eltern beim Hinbringen und Abholen ihrer Kinder eine gewisse Zeit benötigen und in der Zeit Parkraum blockieren. Hier ist eine ausreichende An- zahl an Stellplätzen mit einer gewissen Standzeit von ca. 5 - 10 Minuten anzusetzen. Auch ist zu prüfen, ob der angren- zende Straßenraum genügend Platz zum z.B. Halten und Wenden bietet. Außerdem ist zu prüfen, ob die Verkehrssi- cherheit der Kinder beim Hinbringen und Abholen gewährleis- tet ist und sie nicht durch Wendemanöver gefährdet sind. Es ist auch mit Radverkehr und Fußverkehr z.B. mit Kinderwagen zu rechnen. Es ist zu prüfen, ob die Breiten der Gehwege und Straßen gemäß der StVO und den einschlägigen Regelwer- ken wie RASt und ERA dimensioniert sind. Hierbei handelt es sich um R1-Regelwerke, die den Stand der Technik abbilden und die höchste Verkehrssicherheit bieten und bei Neuplanun- gen anzuwenden sind. Abweichungen sind sehr gut zu be- gründen. Ja die Planstraßen als Wohngebietsstraßen mit geringem Verkehrsaufkom- men und niedrigen Geschwindigkeiten konzipiert, wodurch potenzielle Nut- zungskonflikte zusätzlich reduziert werden. Im Straßenraum des Senfwegs wird ausreichend Raum für Stellplätze zum Hinbringen und Abholen der Kita-Kinder berücksichtigt. Die genauen Ausbaubreite des Senfwegs wird im weiteren Bebauungs- planverfahren festgelegt und sich an den einschlägigen Regelwerken wie RASt und ERA orientieren. 9 Institution: Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöR Datum: 13.05.2024 Regelentwässerung Das nicht klärpflichtige Niederschlagswasser ist gemäß §44 Abs.1 Landeswassergesetz von Grundstücken zu versickern, Ja Stadtplanungsamt Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung sofern das Wohl der Allgemeinheit nicht beeinträchtigt wird und die Rahmenbedingungen eine Versickerung zulassen. Die Versickerung des Niederschlagswassers ist entsprechend im Bebauungsplan festzusetzen. Sofern eine Versickerung gegen das Wohl der Allgemeinheit verstößt, oder aus techni- schen Gründen nicht möglich ist, kann die Ableitung des Nie- derschlagswassers sowie die Einleitung des Schmutzwassers in den vorhandenen Abwasserkanal in der Brombeergasse er- folgen (vgl. Anlage - „Zeichnung_Bestehendes Kanalnetz“). Auf Grundlage der zu erwartenden Flächenversiegelung muss diesbezüglich von uns noch untersucht werden, inwiefern die Festlegung einer Einleitungsbeschränkung (Drosselwasser- menge) notwendig ist. Die Häuser auf den Grundstücken des Senfweg 10 und 12 verfügen derzeit über keine Anbindung an das öffentliche Ka- nalnetz. Derzeit entwässern die Grundstücke über abflusslose Gruben. Die Realisierung einer Anbindung der Grundstücke an das öffentliche Kanalnetz sollte im Rahmen der weiteren Bauleitplanung offen gehalten werden. Hierzu wird die Be- rücksichtigung eines öffentlichen Korridors mit 6,00m Breite für Errichtung eines öffentlichen Kanals seitens der StEB Köln gewünscht (vgl. Anlage - „Zeichnung_Entwässerung der Grundstücke_Senfweg 10 und 12). Überflutungsvorsorge Starkregen Das Erschließungsgebiet liegt in einer topographischen Tief- lage und ist daher im Starkregenfall überflutungsgefährdet (vgl. Anlage - „Zeichnung_Starkregengefahrenkarte“). Öffentli- che Grünflächen bzw. Multifunktionale Flächen sollten über öf- fentliche Fließwege erschlossen sein, sodass eine schadlose Ableitung und Rückhaltung von Niederschlagswasser gewähr- leistet werden kann. Zum Thema Starkregen möchte ich Sie generell darauf hinweisen, dass geeignete Maßnahmen zur Risikovorsorge bereits in der Bauleitplanung berücksichtigt werden müssen. Da Kanalnetze nicht für die bei Starkregen anfallenden Wassermengen dimensioniert sind, dienen die Die Versickerung von Niederschlagswasser wird im Einklang mit den Vor- gaben des § 44 LWG NRW in Verbindung mit § 55 Abs. 2 WHG im weite- ren Verfahren gutachterlich untersucht. Zudem wird im weiteren Verfahren ein Entwässerungskonzept erarbeitet, das u.a. die Entwässerung des Niederschlagswassers beinhaltet, die An- bindung der Bestandsgrundstücke Senfweg 10 und 12 prüft, Maßnahmen zur Risikominderung bei Starkregenereignissen erarbeitet und einen Über- flutungsnachweis gemäß DIN 1986-100 führen wird. Stadtplanungsamt Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung nachfolgend Konzepte dazu, das Wasser bei außergewöhnli- chen Niederschlagsereignissen möglichst schadlos zwischen zu speichern, abzuleiten bzw. von Gebäuden fernzuhalten. Folgende Maßnahmen sollten bei der Starkregenkonzeptio- nierung berücksichtigt werden: • Wahl der Straßenführung • gezielte bzw. schadlose Ableitung von Starkregener- eignissen über Grünflächen • Rückhaltung von Niederschlagswasser • Notüberläufe • Geländeneigung vom Gebäude abfallend, um Wasser möglichst schadlos vom Gebäude fernzuhalten • Objektschutz besonders gefährdeter Grundstücke/Ge- bäude Vorschläge und Tipps sind aufgeführt im „Leitfaden für eine wassersensible Stadt- und Freiraumgestaltung in Köln“, in der Broschüre „Wassersensibel planen und bauen in Köln“ sowie in der Arbeitshilfe „MURIEL – Multifunktionale Retentionsflä- chen“. Zur Planung sollte die Starkregengefahrenkarte der StEB Köln zu Rate gezogen werden. Alle Dokumente sowie den Kartendienst sind auf Hochwassergefahrenkarten Köln (hw-karten.de) abrufbar. Ein besonderes Augenmerk ist auf die Tiefgarageneinfahrten und Hauseingänge zu legen. Hin- weis: Im Rahmen der Planung wird von den StEB Köln ein Überflutungsnachweis gefordert. Unabhängig von der Größe der abflusswirksamen Fläche ist ein Überflutungsnachweis gemäß DIN 1986-100 einzureichen. Der Überflutungsnach- weis dient dem Nachweis der schadlosen Überflutung des Grundstücks im Falle eines Starkregens. Die anfallenden Wassermengen müssen dabei nachweislich auf dem Bau- grundstück zurückgehalten werden, ohne dass es zu Überflu- tungen von Gebäuden oder benachbarten Grundstücken kommt. Das Thema Starkregen ist bei der Planung entspre- chend zu berücksichtigen, die dafür notwendigen Flächen vor- zuhalten und Konzepte bzw. Maßnahmen zur Risikovorsorge in der Objektplanung zu entwickeln. Zu diesem Zweck ist eine Stadtplanungsamt Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung enge Zusammenarbeit zwischen Entwässerungs-, Freiraum- und TGA-Planung unerlässlich. Wasserhaushaltsbilanz Zur Erreichung eines naturnahen Zustandes in Bezug auf die Wasserhaushaltsbilanz ist eine Bilanzierung gemäß DWA- Merkblatt M 102-4 für die Baumaßnahme durchzuführen. Hier- bei ist durch die Auswahl geeigneter Maßnahmen der dezent- ralen Regenwasserbewirtschaftung das zukünftige Verhältnis zwischen Ableitung, Versickerung und Verdunstung von Nie- derschlagswasser optimal an den Referenzzustand anzupas- sen. Die Bilanzierung sollte bereits mit der Aufstellung des vorhabenbezogenen oder entwässerungstechnischen Entwur- fes erfolgen. Es ist anzustreben, die Ergebnisse der Wasser- haushaltsbilanzierung in den Regelungen des Bebauungs- plans festzuschreiben und insbesondere das Schulgebäude wassersensibel zu gestalten. Retentionsraum Worringen Zur Verbesserung des Hochwasserschutzes am Niederrhein bis in die Niederlande und zur Abminderung der Wellenschei- tel bei extremen Hochwasserabflüssen im Rhein strebt das Land Nordrhein-Westfalen an mehreren Standorten die Wie- dergewinnung ehemaliger Überflutungsflächen durch die Rückverlegung von Deichen und den Anschluss der Auen an die Hochwasserführung des Rheins und durch den Bau ge- steuerter Retentionsräume zur Kappung von Hochwasserspit- zen an. Einer dieser Standorte liegt in der ehemaligen Rhein- schleife des Worringer Bruchs, linksrheinisch zwischen den Kölner Stadtteilen Worringen, Roggendorf-Thenhoven, Blu- menberg, Fühlingen und Langel. Die Planung des Retentions- raum Worringen befindet sich im Planfeststellungsverfahren. Im Zuge der Anhörung der Träger öffentlicher Belange durch die Bezirksregierung Köln wurde auch die Stadt Köln gehört und hat Einwendungen zur eingereichten Planung erhoben. Die Einwendungen betrafen nicht die Trassenführung im Be- Ja Ja Eine entsprechende Wasserhaushaltsbilanz wird im weiteren Verfahren er- stellt. Die Vorgaben der DSchVO werden in der Planung berücksichtigt. Die Schutzzonen I und II gemäß DSchV betreffen lediglich die Ausgleichsflä- che. Die Schutzzone III betrifft teilweise die geplante Baufläche südlich der Straße Schmaler Wall. Innerhalb der Schutzzone III gelten keine generellen Bauverbote. Die gemäß § 4 DSchVO notwendigen Genehmigungen für dauerhafte und vorübergehende Vertiefungen der Erdoberfläche werden im weiteren Verfahren bei der Bezirksregierung Köln eingeholt. Der mittlerweile planfestgestellte Retentionsraum Worringen wird bei der Herstellung der Ausgleichsmaßnahmen innerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplans berücksichtigt. Zur Erarbeitung der detaillierten Aus- gleichsmaßnahmen wird im weiteren Verfahren ein Grünordnungsplan er- arbeitet. Der Geltungsbereich wurde verkleinert. Die ursprünglich vorgesehene Grundschule ist nicht mehr Teil des Geltungsbereichs. Hier besteht somit kein Konflikt mit der geplanten Deichaufstandsfläche. Stadtplanungsamt Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung reich des städtebaulichen Planungskonzeptes. Sofern die An- tragsunterlagen zum Retentionsraum Worringen bei Amt 61 nicht (mehr) vorliegen, wird um kurze Mitteilung gebeten, da- mit diese dann nochmals digital zur Verfügung gestellt werden können. Die Erörterung der Einwendungen erfolgte am 11. und 12.03.2019 bei der Bezirksregierung Köln. Nach heutigem Sach- und Kenntnisstand kann mit dem Planfeststellungsbe- schluss für den Retentionsraum Worringen im laufenden Jahr 2024 gerechnet werden. Die Abgrenzung des Retentions- raums (siehe Anlage 2.3.1a der Planfeststellungs- bzw. Planänderungsunterlagen) gegenüber Wohn- und Industrieflä- chen erfolgt im Norden östlich der bebauten Ortslage Worrin- gen durch Höherlegung der B 9. Im Anschluss an den soge- nannten PFA 11 (Übergang des sanierten Rheinhauptdeiches in die B 9 bis zur Ortsgrenze Dormagen) nach Süden wird die B 9 zu einem Hochwasserschutzbauwerk ertüchtigt. Etwa 150 m südöstlich des Ortsausgangs Worringen biegt die Schutzli- nie in Richtung Westen zur Brombeergasse ab. Im Anschluss an die Brombeergasse Richtung Südwesten wird die Trasse des Retentionsraums zunächst nordwestlich entlang des na- menlosen Verbindungswegs (zwischen Brombeergasse und Senfweg) und dann in einem Bogen südlich um die Wohnge- bäude und die landwirtschaftliche Halle am Senfweg bis zur B 9 geführt. Zwischen der B 9 und der Brombeergasse wird das Schutzbauwerk als Mehrzonendeich hergestellt. Die geplante Ausgleichsfläche für das städtebauliche Planungskonzept kol- lidiert mit den Aufstandsflächen des geplanten Deiches und Ausgleichsflächen für die Hochwasserschutzanlage (siehe An- lage 8.2.2.11 der Planfeststellungs- bzw. Planänderungsunter- lagen) sowie der Schutzzone I. Die Planung zum städtebauli- chen Planungskonzept Brombeergasse wurde zwar in diesem Punkt insofern überarbeitet, als dass nun auch die geplante Deichanlage eingezeichnet ist. Eine Berücksichtigung der Pla- nungen zum Retentionsraum Worringen ist bislang im Pla- nungskonzept der Brombeergasse jedoch bislang nicht er- Stadtplanungsamt Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung folgt. Zum Schutz von Deichen und sonstigen Hochwasser- schutzanlagen wurde von der Bezirksregierung Köln die soge- nannte Deichschutzverordnung (DSchVO) erlassen (Ord- nungsbehördliche Verordnung zur Neufassung der Verord- nung zum Schutz der Deiche und sonstigen Hochwasser- schutzanlagen an den Gewässern erster Ordnung und deren Rückstaubereichen an den Gewässern erster Ordnung im Re- gierungsbezirk Köln; erste Änderungsverordnung vom 30. No- vember 2004). Die dort definierten Ver- und Gebote sind bei der Fortführung der Planungen „Brombeergasse in Köln-Wor- ringen“ zu beachten (Geltungsbereich der DSchVO 50 m ge- messen ab Deichfuß). Gegebenenfalls erforderliche Befreiun- gen und / oder Genehmigungen sind von der Stadt Köln bzw. dem Vorhabenträger (Deutsche Reihenhaus AG) bei der Be- zirksregierung Köln zu beantragen. Beim geplanten Schulstandort (geplante Fläche für den Ge- meinbedarf) sowie die öffentliche Grünfläche kollidieren zum Teil mit der Deichaufstandsfläche und der bauzeitlichen Baustelleinrichtungs- und Lagerfläche (siehe angehängter La- geplan). Bauablauf und Bauzeit Die Realisierung des Retentionsraums Worringen soll voraus- sichtlich in mehreren Baulosen erfolgen. Hierbei sind jeweils die Grundstücksverfügbarkeiten, die Finanzierung sowie die Minimierung von Anwohnerbeeinträchtigungen (Lärm, Staub, Verkehrsbehinderungen usw.) zu berücksichtigen. Durch die Realisierung der geplanten Hochwasserschutz- und sonstiger Bauwerke wird es bauzeitlich zu Lärm-, Staub- und Erschütterungsimmissionen in den angrenzenden Nachbar- schaften kommen. Die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben wird bauvertraglich geregelt. Zur Andienung der einzelnen Baube- reiche ist vorgesehen, im Rahmen der Ausführungsplanung unter Berücksichtigung der zeitlichen Abläufe der einzelnen Baulose ein bauzeitliches Verkehrswegekonzept mit der Stra- ßenverkehrsbehörde der Stadt Köln aufzustellen, in welcher Ja Die Planung der Baustellenlogistik ist nicht Teil des Bebauungsplanverfah- rens, sondern erfolgt im Zuge der Umsetzung des Bebauungsplans in en- ger Abstimmung mit der Bauphase des Retentionsraums Worringen. Stadtplanungsamt Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung die für den Baustellenverkehr freigegebenen Straßen und Wege gekennzeichnet werden. Nach derzeitigem Sach- und Kenntnisstand muss und wird zumindest ein Teil des Baustel- lenverkehrs für die Errichtung des Deiches im Bereich des städtebaulichen Planungskonzeptes über den Senfweg ge- führt werden. Für die Realisierung des gesamten Bauvorha- bens Retentionsraum Worringen wird wegen des hohen Erd- bauanteils sowie des hohen Investitionsvolumens eine Bau- zeit von mindestens 4 bis 5 Jahren veranschlagt. Dauer und Zeitraum im Bereich des Planungskonzeptes können derzeit noch nicht abgesehen werden, die Festlegung erfolgt im Zuge der Ausführungspla- nung. Durch bzw. bei einer zeitgleichen Realisierung beider Planungen darf es nicht zu gegenseitigen Behinderungen oder Beeinträchtigungen (z. B. Baustellenverkehr, Lärm) kom- men, die unter Umständen auch zu Bauverzögerungen führen können. Diesbezüglich ist im weiteren Verfahren eine enge Abstimmungen unerlässlich. (vgl. Lageplan Baustellenzu- fahrt_Baustelleneinrichtung) Flusshochwasser Hinweise: Nach § 78 b Wasserhaushaltsgesetz (WHG) liegt das be- troffene Gebiet in einem Risikogebiet außerhalb des Über- schwemmungsgebiets des Rheines. Der Bereich befindet sich linksrheinisch auf der Höhe des Rheinstrom-km 708,5. Das Gebiet kann beim Versagen des technischen Hochwasser- schutzes am Rhein bei einem häufigen Hochwasser (9,50 m Kölner Pegel (KP), siehe Hochwassergefahrenkarten) überflu- tet Werden. Im Rahmen des Hochwasserschutzkonzepts der Stadt Köln wurde der Hochwasserschutz für den o. g. Bereich auf 11,90 m KP angepasst. Einen hundertprozentigen Hoch- wasserschutz kann es aber auch in Zukunft nicht geben; Hochwasserschutzanlagen können versagen, überströmt oder hinterflutet werden. Zudem liegt das geplante Vorhaben teil- weise innerhalb der zukünftigen Schutzzonen des geplanten Ja Die Risiken und Auswirkungen für das Neubaugebiet aufgrund der Lage des Plangebiets innerhalb eines Risikogebiets sowie aufgrund höherer Grund- und Qualmwasserstände durch die Nähe zum Rhein werden im weiteren Verfahren gutachterlich geprüft. Zur Anpassung an die beste- hende Hochwassergefährdung und aufgrund des hoch anstehenden Grundwassers werden die geplanten Grundstücksflächen um 0,5 bis 1,0 m angehoben und die Wohngebäude ohne Keller errichtet. Die möglichen Auswirkungen eines wasserführenden Pletschbachs werden ebenfalls im weiteren Verfahren gutachterlich ermittelt und bewertet. Dabei werden auch die Wechselwirkungen mit dem geplanten Retentionsraum Köln-Worringen berücksichtigt. Sofern sich durch die gutachterlichen Untersuchungen relevante Auswir- kungen auf die geplante Bebauung oder die Bestandsbebauung ergeben, werden geeignete Maßnahmen geprüft und bei der Umsetzung des Plan- vorhabens berücksichtigt. Stadtplanungsamt Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung Retentionsraum Worringen nach der Deichschutzverordnung (DSchVO) und bedarf der Genehmigung durch die Bezirksre- gierung Köln. Weitergehende Informationen zur angepassten Bauweise können aus den nachfolgenden Broschüren entnommen wer- den: • „Hochwasserschutzfibel“ des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat, • „Wassersensibel Planen und Bauen in Köln“ der Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöR. Aufgrund der Nähe zum Rhein können im o. g. Bereich auch höhere Grundwasserstände auftreten. Nach einer Grundwas- sermodellrechnung der RheinEnergie aus dem Jahr 2009 kön- nen die Grundwasserstände die Oberfläche erreichen. Be- rechnet wurde der maximale Grundwasserstand auf Basis der Randbedingungen der bisher höchstgemessenen Grundwas- serstände von 1988 und ein Bemessungshochwasser von 11,90m KP. Es ist jedoch nicht auszuschließen, dass sich die Rheinwasserstände langjährig ändern können. Eine Gewähr für die tatsächlichen Wasserstände kann somit nicht übernom- men werden. Es wird noch einmal explizit darauf hingewiesen, dass ein tiefer in das Erdreich eindringender Turnhallenbau sehr gut gegen Grundwasser gesichert werden muss. Des Weiteren ist ein Plan zu erstellen, wo Schülerinnen und Schü- ler bei einer Beschädigung der Schule nach einem Hoch- oder Grundhochwasserereignis unterrichtet werden können. Für Risikogebiete außerhalb von Überschwemmungsgebieten gilt Folgendes und dies bitten wir als Auflage aufzunehmen: Auflagen: § 5 Absatz 2 WHG „Jede Person, die durch Hochwasser betroffen sein kann, ist im Rahmen des ihr Möglichen und Zumutbaren verpflichtet, geeignete Vorsorgemaßnahmen zum Schutz vor nachteiligen Hochwasserfolgen und zur Schadensminderung zu treffen, Die Einhaltung der entsprechenden gesetzlichen Regelungen des WHG wird sichergestellt. Stadtplanungsamt Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung insbesondere die Nutzung von Grundstücken den möglichen nachteiligen Folgen für Mensch, Umwelt oder Sachwerte durch Hochwasser anzupassen.“ § 78 b Absatz 1 WHG (1) Risikogebiete außerhalb von Überschwemmungsgebieten sind Gebiete, für die nach § 74 Absatz 2 Gefahrenkarten zu erstellen sind und die nicht nach § 76 Absatz 2 oder Absatz 3 als Überschwemmungsgebiete festgesetzt sind oder vorläufig gesichert sind; dies gilt nicht für Gebiete, die überwiegend von den Gezeiten beeinflusst sind, soweit durch Landesrecht nichts anderes bestimmt ist. Für Risikogebiete außerhalb von Überschwemmungsgebieten gilt Folgendes: 1. bei der Ausweisung neuer Baugebiete im Außenbereich so- wie bei der Aufstellung, Änderung oder Ergänzung von Bau- leitplänen für nach § 30 Absatz 1 und 2 oder nach § 34 des Baugesetzbuches zu beurteilende Gebiete sind insbesondere der Schutz von Leben und Gesundheit und die Vermeidung erheblicher Sachschäden in der Abwägung nach § 1 Absatz 7 des Baugesetzbuches zu berücksichtigen; dies gilt für Satzun- gen nach § 34 Absatz 4 und § 35 Absatz 6 des Baugesetzbu- ches entsprechend; 2. außerhalb der von Nummer 1 erfassten Gebiete sollen bau- liche Anlagen nur in einer dem jeweiligen Hochwasserrisiko angepassten Bauweise nach den allgemein anerkannten Re- geln der Technik errichtet oder wesentlich erweitert werden, soweit eine solche Bauweise nach Art und Funktion der An- lage technisch möglich ist; bei den Anforderungen an die Bau- weise sollen auch die Lage des betroffenen Grundstücks und die Höhe des möglichen Schadens angemessen berücksich- tigt werden. § 78 c Satz 2 WHG „Die Errichtung neuer Heizölverbraucheranlagen in Gebieten nach § 78b Absatz 1 Satz 1 ist verboten, wenn andere weni- ger wassergefährdende Energieträger zu wirtschaftlich vertret- baren Kosten zur Verfügung stehen oder die Anlage nicht Stadtplanungsamt Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung hochwassersicher errichtet werden kann. Eine Heizölverbrau- cheranlage nach Satz 1 kann wie geplant errichtet werden, wenn das Vorhaben der zuständigen Behörde spätestens sechs Wochen vor der Errichtung mit den vollständigen Unter- lagen angezeigt wird und die Behörde innerhalb einer Frist von vier Wochen nach Eingang der Anzeige weder die Errich- tung untersagt noch Anforderungen an die hochwassersichere Errichtung festgesetzt hat.“ Grundhochwasser Bedingt durch die vergleichsweise geringe Entfernung zum Rhein und zum Retentionsraum Worringen muss bei hohen Rheinwasserständen mit hohen bis sehr hohen Grundwasser- ständen gerechnet werden. Die zu erwartenden maximalen Grundwasserstände sind abhängig vom Ausgangwasserstand des Grundwassers zu Beginn des Hochwassers und vom auf- tretenden Wellenverlauf des Hochwassers. Im Zusammen- hang mit der Erstellung der Genehmigungsunterlagen für den Retentionsraum Worringen wurden u. a. auch die Auswirkun- gen des Retentionsraumes auf den Grundwasserstand unter- sucht. Die durchgeführten Untersuchungen der StEB Köln kor- respondieren mit den Untersuchungen der RheinEnergie im Auftrag der Stadt Köln, KVB und StEB Köln zur Ermittlung der maximalen Grundwasserstände bei einem Rheinpegel von 11,90 m KP, entsprechend einem etwa 200-jährlichen Hoch- wasserereignis. Für die Modellberechnungen wurde ein hoher Grundwasserstand zu Beginn der Hochwasserwelle ange- setzt, der Scheitel des Hochwassers liegt bei 11,90 m KP. Die Berechnungsergebnisse bei geflutetem Retentionsraum zei- gen bei den gesetzten Rahmenbedingungen im Bereich des städtebaulichen Plangebietes einen maximalen Grundwasser- stand von ca. 42,60 m NN. Es ist jedoch nicht auszuschlie- ßen, dass sich die Rheinwasserstände langjährig ändern kön- nen. Eine Gewähr für die tatsächlichen Rhein- und Grundwas- serstände kann somit nicht übernommen werden. Der Wert von 42,60 m NN ist für Risikobetrachtungen bezüglich der öf- fentlichen und privaten Infrastruktur, statischen Berechnungen Ja siehe Stellungnahme zum Flusshochwasser Stadtplanungsamt Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung und ggfs. durchzuführenden Überflutungsnachweisen bei ge- planten Niederschlagswasserversickerungen vor dem Hinter- grund des Wiederkehrintervalls des Hochwassers, das sicher- lich außerhalb der üblichen Bemessungskriterien liegt, zu be- rücksichtigen. Besonderes Augenmerk ist auf den oberflächli- chen Austritt von Grundwasser bzw. Qualmwasser vor allem im Bereich eventuell geplanter Versickerungen zu legen, da hier die sonst für den Rückhalt des Grund- bzw. Qualmwas- sers sorgenden Deckschichten, gestört bzw. entfernt worden sind. Die Gefährdung wird in den Grundhochwassergefahren- karten als sehr hoch eingeschätzt. Pletschbach Der Planungsbereich liegt direkt neben dem Pletschbach. Die- ser Bach ist in der Regel trocken. Sollte der Retentionsraum Worringen jedoch gefüllt werden, erfolgt die Entleerung des Retentionsraumes über den Pletschbach. Dieser führt dann planmäßig über mehrere Tage eine Wassermenge von 2 m³/s. Ausuferungen sind nicht vorgesehen, aber stellenweise mög- lich, so dass auch hier Vorkehrungen gegen eindringendes Wasser vorgesehen werden müssen. Die Gefahrenkarten der BezReg Köln weisen für den Planungsbereich im Falle eines Versagens einen Wasserstand von bis zu 4 m über Gelände- oberkante aus. Der Retentionsraum wird bei dieser Darstel- lung nicht berücksichtigt. Weitere städtebauliche Planungen bzw. dazugehörige Ent- wässerungskonzepte sind mit den StEB Köln (GI-GE) abzu- stimmen. Ja siehe Stellungnahme zum Flusshochwasser 10 Institution: Bezirksregierung Köln – Dezernat 53 Datum: 15.05.2024 Das Planverfahren befindet sich innerhalb des Achtungsab- standes (1500 m) der Firma INEOS Manufacturing Deutsch- land GmbH Alte Straße 201, 50769 Köln. Durch die Planung Ja Das Plangebiet liegt nach derzeitigem Kenntnisstand der Verwaltung zwar im Achtungsabstand, nicht aber im angemessenen Sicherheitsabstand der Stadtplanungsamt Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung werden zusätzliche schutzbedürftige Nutzungen innerhalb des Achtungsabstandes ermöglicht. Dies sollte bei der weiteren Planung berücksichtigt werden. Des Weiteren muss von einer Vorbelastung durch Lärm im Plangebiet ausgegangen werden. Dieser Aspekt sollte im wei- teren Verfahren berücksichtigt werden. Firma INEOS. Eine Gefährdung der geplanten schutzbedürftigen Nutzun- gen ist somit nicht zu befürchten. Im weiteren Verfahren wird dazu eine fachgutachterliche Einschätzung eingeholt. Zudem erfolgt eine Abstim- mung mit der Bezirksregierung Köln. Die gewerbliche Schallvorbelastung wird im Rahmen der noch ausstehen- den Schallimmissionsuntersuchung berücksichtigt. 11 Institution: Landwirtschaftskammer NRW Datum: 13.05.2024 Gegen die o.g. Planung bestehen seitens der Landwirtschafts- kammer Nordrhein-Westfalen, Kreisstelle Rhein-Erft-Kreis, er- hebliche Bedenken. Am Senfweg südlich der geplanten Wohnbebauung befinden sich zwei ausgesiedelte Hallen - und damit der betriebliche Schwerpunkt – des landwirtschaftlichen Betriebes Arnold Nesseler. Auch wenn zwischen den geplan- ten Wohnhäusern und der Betriebsstätte die Anlage einer Ausgleichsmaßnahme vorgesehen ist, verbleibt bei Umset- zung der Planungen bis zu den nächstgelegenen Wohnhäu- sern nur ein Abstand von wenigen Metern. Von der Betriebs- stätte gehen - insbesondere während der Sommermonate – Lärmemissionen durch Fahrzeugbewegungen und durch den Betrieb von Anlagen und Geräten (z.B. Getreidetrocknung, Befüllen der Feldspritze) aus. Auch während der frühen Mor- genstunden bzw. abends spät finden Tätigkeiten statt, die er- fahrungsgemäß zu Störungen (der Nachtruhe) und in der Folge zu Konflikten mit den Anwohnern führen. Neben der Geräuschbelästigung kommt es gegebenenfalls auch zu Stö- rungen durch Staub und Licht. Der Bewirtschafter macht sich demzufolge erhebliche Sorgen hinsichtlich der weiteren Nutz- barkeit seiner Hallen. An der ausgesiedelten Hofstelle wird weiterhin eine Legehennenhaltung mit derzeit ca. 250 Tieren betrieben. Der Sohn des Herrn Nesseler, der als Betriebs- nachfolger vorgesehen ist, plant dieses Standbein in Zukunft zu erweitern, was jedoch durch die vorgesehene Bebauung erheblich erschwert werden dürfte. Ja Die Schallimmissionen des landwirtschaftlichen Betriebs unter Volllast wer- den im weiteren Verfahren gutachterlich ermittelt und bewertet. Die geplante Erweiterung der Legehennenhaltung ist als bloße Absichtser- klärung gegenüber der konkreten Bauleitplanung nachrangig. Durch die festgesetzte Pufferzone (Ausgleichsfläche) wird zudem ein räumlicher Ab- stand gewahrt, der eine ordnungsgemäße Bewirtschaftung und moderate Betriebsentwicklung auch künftig ermöglicht, ohne die gesunden Wohnver- hältnisse unzumutbar zu stören Stadtplanungsamt Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung Eine weitere Problematik entsteht durch die geplante, beidsei- tige Bebauung des Senfweges. Die Erreichbarkeit der Flächen auf der östlichen, zum Rhein hin gelegenen Seite der Neusser Landstraße, die der Betrieb bewirtschaftet, wird durch par- kende Autos und zunehmenden Verkehr voraussichtlich er- heblich erschwert. Auch ein zweiter Betrieb, dessen Hofstelle sich am Langeler Weg 44 in Köln befindet, sieht sich mit dem genannten Problem konfrontiert. In diesem Fall ist es so, dass durch die Bebauung des Senfweges erhebliche Umwege zum Erreichen seiner ca. 20 ha Flächen im Bereich des Worringer Bruches erforderlich werden. Eine alternative Route zur Um- fahrung des Senfweges – ohne Inkaufnahme erheblicher Um- wege - ist derzeit nach Einschätzung der Bewirtschafter nicht vorhanden. Durch den geplanten Bau einer Deichanlage, die in den vorliegenden Planunterlagen angedeutet ist, dürfte sich die Problematik der Erreichbarkeit der Flächen nochmals ver- schärfen. In diesem Zusammenhang bitten wir weiterhin um Berücksichtigung der Wertigkeiten betroffener landwirtschaftli- cher Flächen für die menschliche Daseinsvorsorge auch im Hinblick auf die Festsetzungen im LEP Punkt 7.5-1 und 7.5-2. Dies gilt – bei Weiterverfolgung der Planungen - auch für den Aspekt der Platzierung von Ausgleichsmaßnahmen, da für die Ernährungsfürsorge wichtige landwirtschaftliche Flächen zu schützen sind. Für die Berechnung des Kompensationsflächenbedarfs regen wir die Anwendung der „Nummerischen Bewertung von Bio- toptypen für die Eingriffsregelung in NRW, 2021“ des Landes- amtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) als anerkanntes Verfahren nach dem aktuellen Stand an. Dies bestätigt auch der Einführungserlass zum Landschaftsgesetz für Eingriffe durch Straßenbauvorhaben (ELES). Wir gehen davon aus, dass die notwendigen Kompensations- und Aus- gleichsmaßnahmen so weit möglich im Plangebiet vorgenom- men werden. In diesem Zusammenhang sind Dach- und Fas- Ja Ja Die Zufahrt zu den landwirtschaftlichen Flächen wird auch nach Realisie- rung des Wohnquartiers gewährleistet bleiben. Die notwendigen Fahrzeug- breiten werden bei der Festlegung der Ausbaubreiten des Senfwegs im weiteren Verfahren berücksichtigt. Die genauen Ausbaubreiten des Senf- wegs werden im weiteren Bebauungsplanverfahren festgelegt. Die Auswirkungen der geplanten Deichanlage auf die Erreichbarkeit der landwirtschaftlichen Flächen ist nicht Gegenstand des Bebauungsplanver- fahrens. Im weiteren Verfahren wird eine Eingriffs-/ Ausgleichsbilanzierung erarbei- tet. Es ist geplant, die durch den Bebauungsplan verursachten Eingriffe vollständig innerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplans durch entsprechende Maßnahmen zu kompensieren. Hierfür sind am südlichen Rand des Plangebiets ca. 9.640 m² große Ausgleichsflächen vorgesehen. Stadtplanungsamt Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung sadenbegrünungen, Anlagen von Gehölzstrukturen und Grün- streifen zu nennen. Wir weisen in diesem Zusammenhang da- rauf hin, dass nach § 15 Abs. 3 BNatSchG zu prüfen ist, „ob der Ausgleich oder Ersatz auch durch Maßnahmen zur Entsie- gelung, durch Maßnahmen zur Wiedervernetzung von Le- bensräumen oder durch Bewirtschaftungs- oder Pflegemaß- nahmen, die der dauerhaften Aufwertung des Naturhaushalts oder des Landschaftsbildes dienen, erbracht werden kann“. 12 Institution: Stadtwerke Köln, Rheinenergie Datum: 17.05.2024 Gegen o.g. Verfahren bestehen grundsätzlich keine Beden- ken. Wir weisen allerdings auf folgende Sachverhalte hin: Im Senfweg verläuft eine Wasserleitung, die zur Versorgung der geplanten Bebauung erneuert werden muss. In diesem Zusammenhang ist es sinnvoll, sich im Vorfeld der anstehen- den Hochbau- oder gegebenenfalls notwendiger Straßenbau- maßnahmen abzustimmen. Weiterhin ist zu beachten, dass die Bauherren frühzeitig eine Versorgungsanfrage unter Angabe ihrer Bedarfe stellen. So können frühzeitig Planungen und erforderliche Maßnahmen zur Versorgung der geplanten Bebauungen angestoßen wer- den. Bei Lage des Plangebietes in einer Wasserschutzzone, kommt die entsprechende Wasserschutzgebietsverordnung zur Anwendung. Ja Ja Eine entsprechende Abstimmung erfolgt im Zuge der Erschließungspla- nung. Die Versorgungsanfrage wird im weiteren Verfahren rechtzeitig gestellt.
Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung
576 Zeichen
Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung beizufügen. Kreuzen Sie bitte eine der folgenden drei Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. Eine Öffentlichkeitsbeteiligung ist gesetzlich vorgeschrieben. Gibt es gesetzliche Vorgaben zur Ausgestaltung der Beteiligung? - Ja, es gibt gesetzliche Vorgaben zur Ausgestaltung. Wenn ja: Welche Vorgaben zur Ausgestaltung der Beteiligung sind gesetzlich vorgeschrieben? Die Öffentlichkeit wird gem. § 3 Baugesetzbuch im Verfahren beteiligt.
Anlage 4 Städtebauliches Konzept
625 Zeichen
A A A TZ TZ A A A 1: 2000 Anlage 4 Städtebauliches Planungskonzept "Brombeergasse" Köln-Worringen Städtebauliche Kenndaten Gesamt GWB Gesamt RH Gesamt WE 114 73 69 69 183 142 einheiten (WE) Stellplätze Wohn- erforderliche GWB RH KiGa Geschosswohnungsbau Reihenhaus Kindergarten Spielplatz (ca. 1.000m 2) Carsharing Schmaler Wall GWB III+ Ausgleichsfläche 9.638 m 2 Alte Neusser Landstraße Auf der Füllenweide Senfweg geplante Deichanlage inkl. 4 m Schutzzone zu beiden Seiten GWB III+ RHII KiGa GWB III+ GWB III+ GWB III+ GWB III+ GWB III+ II RH II RH II RH II RH II RH II RH II RH II RH II RH II RH II RH III+ GWB IV+ GWB II
Anlage 3 Erläuterungen
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Anlage 3
Erläuterungstext
Bebauungsplan Nr. 61589/03
Arbeitstitel: „Brombeergasse“ in Köln-Worringen
1. Anlass und Ziel der Planung
Die Stadt Köln gehört zu einer der Wachstumsregionen in Nordrhein-Westfalen. In der aktu-
ellen Bevölkerungsprognose mit Stand Dezember 2025 wird bis 2045 von rund 1.100.500
Einwohner*innen und 585.200 Haushalten ausgegangen. Dies entspricht einem Zuwachs
gegenüber dem Jahr 2024 von circa 10.000 Einwohner*innen und circa 12.000 Haushalten.
Um der ansässigen und der neu hinzukommenden Bevölkerung attraktive Wohnangebote
zu unterbreiten, ist die Schaffung von Wohnraum ein wesentliches und – in Anbetracht der
aktuellen Situation – dringliches Ziel der Stadtentwicklung.
Das Plangebiet umfasst einen Teilbereich der Potenzialfläche 6.02 in Köln-Worringen, die
im Rahmen des Stadtentwicklungskonzepts Wohnen (STEK Wohnen) für die Schaffung von
Wohnraum ausgewiesen wurde.
Der Geltungsbereich entlang der Straßen Senfweg, Schmaler Wall und Auf der Füllenweide
soll einer Wohnnutzung zugeführt werden. Die Deutsche Reihenhaus AG verfügt über einen
Großteil der Grundstücke. Auf der 4,5 Hektar großen Fläche soll ein Wohnquartier mit circa
180 Wohneinheiten und einer viergruppigen Kindertagesstätte entstehen. Es wird eine Mi-
schung aus Reihenhäusern und Geschosswohnungsbauten geplant.
Da die Fläche planungsrechtlich gegenwärtig als Außenbereich nach § 35 Baugesetzbuch
(BauGB) zu bewerten ist, erfordert die Planrechtschaffung für die Wohnbebauung die Auf-
stellung eines Bebauungsplanes mit dem Ziel, Wohnen und Kita festzusetzen.
2. Verfahren
Zur Umsetzung und planungsrechtlichen Sicherung des neu geplanten Vorhabens ist die
Aufstellung eines Bebauungsplans erforderlich. Es wird ein Vollverfahren mit einer Umwelt-
prüfung und Erstellung eines Umweltberichts durchgeführt.
Der Stadtentwicklungsausschuss hat am 28. Januar 2021 den Beschluss über die Einleitung
des Bebauungsplanverfahrens (vorhabenbezogener Bebauungsplan) mit dem Arbeitstitel
„Brombeergasse“ in Köln-Worringen gefasst mit dem Ziel, eine Wohnbebauung festzuset-
zen. Der beschlossene Geltungsbereich umfasste die Teilfläche im Süden entlang der Stra-
ßen Senfweg, Auf der Füllenweide und Schmaler Wall mit den Flurstücken Es umfasst die
Flurstücke 96, 122, 123, 124, 215, 216, 291 (tw.) und 298 (tw.) der Flur 75 sowie die Flurstü-
cke 150 (tw.) und 209 der Flur 57 der Gemarkung Worringen der Gemarkung Worringen. Im
Vorfeld fand hierzu bereits eine Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange vom 08.07.2019 bis 08.08.2019 und ergänzend vom 13.09.2019 bis 16.10.2019
statt. Die Wohnbebauung soll auf Basis eines mit dem Stadtplanungsamt abgestimmten
städtebaulichen Planungskonzepts der Deutschen Reihenhaus AG entwickelt werden.
Da für die Bauleitplanung die Aufstellung des neuen Regionalplans benötigt wurde, wurde
das Verfahren erst 2024 neu aufgenommen und weitergeführt.
- 2 -
Eine erneute Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4
Absatz 1 BauGB wurde vom 15.04.2024 bis 15.05.2024 durchgeführt. Es sind 14 Stellung-
nahmen der Träger öffentlicher Belange eingegangen.
Da die Deutsche Reihenhaus nicht mehr über alle Grundstücke im Geltungsbereich des Ein-
leitungsbeschlusses von 2021 verfügt, wurde das Verfahren von einem vorhabenbezogenen
Bebauungsplan nach § 12 BauGB auf einen Angebotsbebauungsplan umgestellt. In der Sit-
zung des Stadtentwicklungsausschusses am 26.06.2025 wurde der Einleitungsbeschluss
von 2021 aufgehoben und ein Aufstellungsbeschluss gefasst. Zudem wurde die Durchfüh-
rung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB in Form einer
Abendveranstaltung beschlossen.
Das Konzept aus dem Einleitungsbeschluss von 2021 wurde aufgrund der o.g. Grund-
stücksverfügbarkeiten geringfügig angepasst. Der öffentliche Spielplatz wurde östlich ent-
lang des Senfwegs verortet.
Im Zuge der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB fand am
02.02.2026 in der Aula der Gemeinschaftsgrundschule „An den Kaulen“ ein Bürgerabend statt.
Zusätzlich konnte die Öffentlichkeit im Zeitraum vom 28.01.2026 bis einschließlich 18.02.2026
das städtebauliche Planungskonzept einsehen und schriftlich Stellungnahmen einreichen. Es
sind 22 Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit im Beteiligungszeitraum eingegangen, u. a. zu
folgenden Themen:
- Maß der baulichen Nutzung: Baumasse, Höhenentwicklung
- Entwässerung: Grundhochwasser bei Starkregenereignissen, Geländemodellierung, Kapa-
zität der technischen Infrastruktur
- Erschließung: Verkehrskonzept (Stärkung des Umweltverbunds), Leistungsfähigkeit der
Verkehrsknotenpunkte, Erreichbarkeit der landwirtschaftlichen Flächen, Straßenquer-
schnitte im Plangebiet, Stellplätze
- Soziale Infrastruktur: Kindergarten- und Schulversorgung
- Eingriffe in Natur und Landschaft: Naturschutz, Naherholung
- Schallimmissionen, Störfallbetriebe in der Umgebung
Die Durchführung des Bebauungsplanverfahrens wird durch die Deutsche Reihenhaus als
Vorhabenträgerin unterstützt. Hierzu wurde eine Planungsvereinbarung mit der Stadt Köln
getroffen. Parallel zum Bebauungsplanverfahren soll der Flächennutzungsplan geändert
werden.
3. Erläuterungen zum Plangebiet
3.1 Abgrenzung des Plangebietes
Das Plangebiet befindet sich im Stadtteil Worringen im linksrheinischen Norden der Stadt
Köln, im Stadtbezirk Chorweiler. Die Fläche hat eine Gesamtgröße von circa 4,5 Hektar.
Das Plangebiet wird im Norden durch die Straßen Auf der Füllenweide, Senfweg und Alte
Neusser Landstraße, im Süden durch eine bestehende Hofanlage und im Osten und Wes-
ten durch landwirtschaftliche Flächen begrenzt. Es umfasst die Flurstücke 96, 122, 123,
124, 215, 216, 291 (tw.) und 298 (tw.) der Flur 75 sowie die Flurstücke 150 (tw.) und 209 der
Flur 57 der Gemarkung Worringen.
Die genaue Lage der Flächen kann der Anlage 2 – Geltungsbereich – entnommen werden.
- 3 -
3.2 Vorhandene Struktur im Plangebiet und in der Umgebung
Das Plangebiet ist unbebaut. Es wird in Teilen durch die drei Straßen Schmaler Wall, Auf
der Füllenweide und den Senfweg erschlossen und zurzeit als Ackerland und in Teilen als
Grünlandstandort (Pferdeweide) mit einer Baumhecke bestehend aus 28 Bäumen entlang
des Senfweges genutzt.
Die Umgebung des Plangebiets am südöstlichen Siedlungsrand des Ortsteils Köln-Worrin-
gen wird im Norden und Westen durch eine ein- bis zweigeschossige Wohnbebauung in
Form von vorwiegend Einfamilienhäusern geprägt. Entlang der Alten Neusser Landstraße
befinden sich zudem Mehrfamilienhäuser. Im Süden und Osten schließen landwirtschaftlich
genutzte Flächen mit einzelnen Hofstellen an das Plangebiet an sowie im weiteren Verlauf
der Worringer Bruch.
3.3 Bestehende Erschließung
Die äußere Erschließung des Plangebiets erfolgt über die Alte Neusser Landstraße. Die öffentli-
chen Straßen Senfweg, Auf der Füllenweide und Schmaler Wall dienen der inneren Erschlie-
ßung. Der Senfweg erschließt das Gebiet in Nord-Süd-Richtung. In Richtung Norden stellt er die
überörtliche Anbindung an die Alte Neusser Landstraße bzw. im Weiteren an die Neusser Land-
straße (B9) dar. Nach Süden bindet er das Plangebiet an den Worringer Bruch an. Die Straßen
Schmaler Wall sowie Auf der Füllenweide erschließen das Gebiet von Nordwesten nach Südos-
ten. Über die Brombeergasse, die etwa parallel zum Senfweg verläuft, besteht eine weitere An-
bindung an die Alte Neusser Landstraße und den Worringer Bruch.
Im Zuge der Quartiersentwicklung werden die bestehenden Straßen ausgebaut und die Ver-
kehrsführung angepasst (siehe Kapitel 5.2).
Nördlich des Plangebietes in rund 100 Metern Entfernung befindet sich die Bushaltestelle
„Worringen Süd“ der Buslinie 120, die werktags im 20-Minuten-Takt und an Samstagen und
Sonntagen im 30-Minutentakt in die Richtungen Roggendorf/Thenhoven und Blumenberg
verkehrt. In ca. 12 Minuten Fahrtzeit erreicht man über diese Busverbindung den Stadtteil
Chorweiler sowie durch Umstieg in Chorweiler in die S-Bahn in innerhalb von ca. 40 Minuten
die Kölner Innenstadt.
Im Zuge der Planfeststellung zum Retentionsraum Worringer Bruch soll die nördliche Ab-
zweigung der Neusser Landstraße (L183) im Bereich der Deichtrasse um etwa 130 Meter in
Richtung Worringen verschoben werden und damit die dortige Bushaltestelle „Alte Neusser
Landstraße“ ersatzlos entfallen. Inwiefern hierdurch auch eine Änderung der bestehenden
Busverbindung zur Bushaltestelle „Worringen Süd“ verbunden ist, wird im weiteren Verfah-
ren geprüft.
3.4 Versorgungsinfrastruktur und Soziale Infrastruktur
Das Plangebiet liegt gemäß des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes der Stadt Köln,
Teil B für den Stadtbezirk Chorweiler im 700 bis 1000-Meter Einzugsgebiet des Stadtteil-
zentrums Worringen. Das Zentrum Worringens mit den nächstgelegenen sozialen sowie
versorgungsrelevanten Infrastruktureinrichtungen befindet sich etwa 750 Meter nördlich des
Plangebiets. Der nächstgelegene Nahversorgungsbetrieb (Edeka) in der Worringer Kern-
stadt liegt rund 1,3 Kilometer entfernt. Weitere Einrichtungen des täglichen Bedarfs wie Bä-
ckereien, Restaurants, Apotheken und Dienstleister befinden sich in vergleichbaren Entfer-
nungen. Damit befinden sich verschiedenste Versorgungsinfrastrukturen für den täglichen
Bedarf in fußläufiger Entfernung zum Plangebiet.
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Die nächstgelegene Kindertagesstätte liegt an der Alten Neusser Landstraße unmittelbar
nordwestlich der Zufahrt zum Plangebiet. Eine weitere Kindertagesstätte befindet sich in
etwa 1,6 Kilometer Entfernung. Trotz der bestehenden Kindertagesstätten besteht im Stadt-
teil Worringen ein Bedarf an weiteren Kitaplätzen. Auch ein öffentlicher Spielplatz ist im un-
mittelbaren Umfeld des Plangebiets nicht vorhanden. Der nächstgelegene Spielplatz liegt
ebenfalls in einer Entfernung von über einem Kilometer zum geplanten Wohnquartier. In
dem neuen Wohngebiet soll eine 4-gruppige Kita entstehen, womit sowohl die durch den
Bau des neuen Wohnbaugebietes erzeugten Bedarfe als auch weitere Bedarfe im Stadtteil
gedeckt werden können.
In Hinblick auf die Grundschulplätze bestehen in Worringen zwei Grundschulen: die KGS
und die GGS An den Kaulen, die etwa 2,0 Kilometer entfernt liegen. Diese verfügen aller-
dings über keine weiteren Kapazitäten, um die neu hinzuziehenden Kinder im Plangebiet
aufzunehmen. Aus diesem Grund wird ein weiterer Schulstandort gesucht. Hierzu werden
derzeit verschiedene Flächen in Worringen geprüft.
Die nächstgelegenen weiterführenden Schulen liegen im Ortsteil Köln-Chorweiler sowie in
der Stadt Dormagen in 2,0 bis 6,0 Kilometer Entfernung.
4. Planungsvorgaben
4.1 Regionalplan
Der Regionalplan für den Regierungsbezirk Köln aus dem Jahr 2025 legt für das Plangebiet
Allgemeinen Siedlungsbereich (ASB) fest. In den Allgemeinen Siedlungsbereichen sollen
Wohnungen, Wohnfolgeeinrichtungen, wohnungsnahe Freiflächen, zentralörtliche Einrich-
tungen und sonstige Dienstleistungen sowie gewerbliche Arbeitsstätten in der Weise zusam-
mengefasst werden (Ziel B.2.1 Regionalplan Köln). Somit entspricht die Planung eines
Wohnquartiers mit Kita den Zielen der Raumordnung gemäß § 1 Abs. 4 BauGB.
Im Rahmen der Anpassung der Bauleitplanung an die Ziele der Raumordnung gemäß § 34
Landesplanungsgesetz NRW wird die Vereinbarkeit der vorliegenden Bauleitplanung mit
den Zielen der Raumordnung in Hinblick auf die Vorgaben des Landesentwicklungsplans
und des Regionalplans Köln geprüft.
4.2 Flächennutzungsplan
Der Flächennutzungsplan stellt den Bereich des Plangebietes überwiegend als Grünfläche
und Vorrangfläche für Kompensationsmaßnahmen dar. Lediglich ein kleinerer Bereich an
der Alten Neusser Landstraße ist als Wohnbaufläche dargestellt. Damit erfordern die ge-
planten Festsetzungen des Bebauungsplans eine Änderung des Flächennutzungsplans.
Diese soll im Parallelverfahren erfolgen. Der Umfang der FNP-Änderung geht über den Gel-
tungsbereich des Bebauungsplans hinaus, da ansonsten ein isolierter Bereich zwischen der
rückwärtigen Bebauung an der Alten Neusser Landstraße und der Plangebietsgrenze als
Grünfläche und Vorrangfläche für Kompensationsmaßnahmen innerhalb der geplanten
Wohnbaufläche verbleiben würde. Im Norden werden die Flächen bis zur Brombeergasse
einbezogen, um den Siedlungsbereich städtebaulich sinnvoll abzurunden.
Künftig soll die Fläche im FNP als Wohnbaufläche mit Signet „Kindereinrichtung“ dargestellt
werden.
4.3 Landschaftsplan
Der Landschaftsplan der Stadt Köln setzt für das Plangebiet das Landschaftsschutzgebiet
L3 „Alte Worringer Rheinschleife“ fest. Der Schutzzweck des Landschaftsschutzgebietes ist
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die Erhaltung und Wiederherstellung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts, insbeson-
dere zur Sicherung und Anreicherung der Umgebung von Naturschutzgebieten als Lebens-
raum bedrohter Tier- und Pflanzenarten. Die Festsetzung erfolgt aufgrund der Vielfalt, Ei-
genart und Schönheit der alten Rheinschleife und ihrer Auenvegetation sowie aufgrund des
ländlich geprägten Landschaftsbildes sowie wegen der besonderen Bedeutung für die Erho-
lung in einer naturnahen Umgebung. In der Karte der Entwicklungsziele liegt das Plangebiet
im „EZ 1: Erhaltung und Weiterentwicklung einer weitgehend naturnahen Landschaft“. Das
Planvorhaben widerspricht damit den Festsetzungen und Zielen des Landschaftsplans.
Der Planraum ist von der geplanten Polderplanung im Worringer Bruch betroffen. Durch die
geplante Hochwasserschutzmaßnahme werden die derzeit zugeordneten Schutzzwecke
des Landschaftsschutzgebietes L3 teilweise ihre Gültigkeit verlieren. In Anbetracht dessen
wurde in der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Be-
lange 2019 seitens des Trägers der Landschaftsplanung kein Widerspruch nach § 20 Abs. 4
LNatSchG NRW formuliert. Nach Inkrafttreten des Bebauungsplans tritt somit der Land-
schaftsschutz innerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplans außer Kraft.
4.4 Bebauungsplan
Für das Plangebiet besteht kein rechtswirksamer Bebauungsplan. Der Standort ist gegen-
wärtig planungsrechtlich als Außenbereich nach § 35 BauGB zu beurteilen.
4.5 Denkmalschutz
Es liegen keine Hinweise zu Bau- oder Gartendenkmälern vor.
Es liegen Hinweise zu Bodendenkmälern vor. Das Plangebiet liegt in einem Areal, in dem
sich eine wichtige römische Straßenverbindung entlang der Außengrenze des Römischen
Reiches im Verlauf des Rheins befand. Im Umfeld des Plangebiets wurden römische und
vorgeschichtliche Oberflächenfunde registriert. Aufgrund der vorhandenen archäologischen
Datenbasis sind im Plangebiet Bodendenkmäler und archäologische Fundstellen zu erwar-
ten. Eine archäologische Sachverhaltsermittlung hat nur wenige Befunde mit archäologi-
schem Wert festgestellt.
4.6 Naturschutz
Im Plangebiet östlich des Senfwegs und unmittelbar südlich angrenzend befindet sich die
Biotopverbundfläche VB-K-4907-102 „Acker-Grünland-Kleingehölzkomplex südlich von Wor-
ringen“ mit dem Ziel des Erhalts aller strukturierenden und kulturhistorisch wertvollen Land-
schaftselemente der Rheinaue.
Das Fauna-Flora-Habitat- (FFH-) und Naturschutzgebiet „Worringer Bruch“ ist ein ehemali-
ger, beinahe vollständig verlandeter Altarm des Rheins und befindet sich ca. 450 Meter süd-
westlich des Plangebietes. Der Altarm weist stark schwankende, mit dem Rheinwasserstand
korrespondierende Grundwasserstände auf. Er wird großflächig von zahlreichen verschiede-
nen Waldtypen und ausgedehnten Röhrichten bestanden. Hinzu kommen im Randbereich
typische Elemente der Kulturlandschaft wie Obstwiesen und Weiden.
Im Jahr 2024 wurde eine FFH-Vorprüfung durchgeführt. Diese kommt zu dem Ergebnis,
dass die Schutz- und Erhaltungsziele des FFH-Gebietes der geplanten Bebauung nicht ent-
gegenstehen. Es ist nicht mit einer Verschlechterung der Schutz- und Entwicklungsziele des
Gebietes zu rechnen.
4.7 Stadtentwicklungskonzept Wohnen (STEK Wohnen)
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Der Rat der Stadt Köln hat am 11.02.2014 das Stadtentwicklungskonzept Wohnen (STEK
Wohnen) beschlossen. Darin wurde, basierend auf der städtischen Bevölkerungsprognose
2011, für den Zeitraum von 2010 bis 2029 ein Neubaubedarf von 52.100 Wohneinheiten er-
mittelt. Auf Grundlage einer neueren Bevölkerungsprognose wird mittlerweile bis Ende 2029
von rund 1.161.000 Einwohnern und 609.900 Haushalten ausgegangen. Der Gesamtwoh-
nungsbedarf beläuft sich nach der neuen Bevölkerungsprognose aktuell auf rund 66.000
Wohnungen. Stadtentwicklungspolitisches Ziel ist es, ein ausreichendes Wohnungsangebot
– als Mietwohnung oder als Wohneigentum – bereitzustellen.
Das vorliegende Plangebiet ist im Stadtentwicklungskonzept Wohnen (STEK Wohnen) als
Potenzialfläche 6.02 ausgewiesen. Im Rahmen der vorliegenden Planung soll mit dem Bau
von ca. 183 Wohneinheiten, davon 69 Wohneinheiten in Reihenhäusern und ca. 114
Wohneinheiten im Geschosswohnungsbau ein Beitrag zur Wohnraumschaffung im Sinne
des STEK Wohnen geleistet werden.
4.8 Kooperatives Baulandmodell (KoopBLM)
Das vorliegende Bebauungsplanverfahren zur Schaffung von ca. 17.700 Quadratmetern Ge-
schossfläche Wohnen fällt in den Anwendungsbereich des Kooperativen Baulandmodells
(KoopBLM). Es ist die Umsetzungsanweisung 2017 anzuwenden, da die Mehrheit der
Grundstücke durch den Vorhabenträger zwischen dem 20.04.2018 und dem 04.05.2022 er-
worben und ein Einleitungsbeschluss bereits am 28.01.2021 gefasst wurde, der am
26.06.2025 lediglich in der Art des Verfahrens (Angebotsbebauungsplan) geändert wurde.
Das Kooperative Baulandmodell (KoopBLM) wurde 2014 als Richtlinie zur Förderung des
öffentlich geförderten Wohnungsbaus und zur Beteiligung der Planbegünstigten an den Fol-
gekosten eingeführt und mit Bekanntmachung vom 10.05.2017 im Amtsblatt der Stadt Köln
fortgeschrieben. Das Modell sieht insbesondere die folgenden Verpflichtungen vor:
Öffentlich geförderter Wohnungsbau
Mindestens 30 % der Geschossfläche (GF) für Wohnzwecke ist im öffentlich geförderten
Wohnungsbau innerhalb des Plangebietes zu errichten. Der erforderliche Anteil an öffentlich
gefördertem Wohnungsbau soll innerhalb des Plangebietes in Form von Mehrfamilienhäu-
sern umgesetzt werden.
Betreuungsangebot für U3- und Ü3-jährige Kinder
Der ursächliche Mehrbedarf im Bereich Kindertagesstätte ist nach den Vorgaben der Stadt
Köln innerhalb des Plangebietes zu errichten. Innerhalb des Plangebietes ist die Errichtung
einer viergruppigen Kindertagesstätte geplant , die den Mehrbedarf aus dem Vorhaben ab-
deckt und darüber hinaus Betreuungsplätze für weitere Kinder aus dem Stadtteil anbietet.
Öffentliche Grünflächen und Spielplätze
Die ursächlichen öffentlichen Spielflächen und die ursächlichen öffentlichen beziehungs-
weise öffentlich zugänglichen Grünflächen sind nach den Vorgaben der Stadt Köln innerhalb
des Plangebietes herzustellen und an die Stadt Köln unentgeltlich, kosten- und lastenfrei zu
übertragen. Unterhalb des maßgeblichen Schwellenwerts ist der Mehrbedarf alternativ abzulö-
sen.
Es wird je Einwohner im Plangebiet (Erstbelegungsquote = 2,3 Einwohner pro Wohneinheit)
ein Bedarf von 2 Quadratmetern öffentlicher Spielplatzfläche sowie ein Bedarf von 10 Quad-
ratmetern öffentlicher Grünfläche begründet. Die Mindestgröße eines öffentlichen Spielplat-
zes, der zweckmäßig zu gestalten und betreiben ist, beträgt 500 Quadratmeter. Durch das
Projekt wird ein Mehrbedarf von 906 Quadratmetern öffentlicher Spielfläche und 4.530
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Quadratmetern öffentlicher Grünfläche ausgelöst. Im Plangebiet wird eine öffentliche Spielflä-
che von ca. 1.000 Quadratmetern vorgesehen. Der Bedarf an öffentlichen Grünflächen soll ab-
gelöst werden.
Anwendungszustimmung
Die unterzeichnete Anwendungszustimmung zum Kooperativen Baulandmodell 2017 liegt
vor.
4.9 Köln Katalog
Als städtebauliches Entwicklungskonzept für eine nachhaltige Siedlungsentwicklung hat der Rat
der Stadt Köln den Köln Katalog am 23. März 2023 beschlossen. Ziel des Köln-Kataloges ist es,
das Stadtwachstum durch eine effiziente und nachhaltige Flächennutzung zu gestalten. Er
kommt bei allen planbedürftigen Vorhaben ab einer Projektgröße von 44 Wohneinheiten zur An-
wendung. Der Köln-Katalog unterscheidet im Kölner Stadtgebiet zwischen drei Kategorien: In-
nenstadt – Innere Stadt – Äußere Stadt, für die unterschiedliche Quartiersdichten erzielt werden
sollen. Die Quartiersdichte gibt das Verhältnis zwischen Bebauung (hier: oberirdische Geschoss-
fläche inkl. Staffelgeschosse) und Quartiersfläche (hier: Bruttobauland inkl. Öffentliche Grün-,
Spiel- und Verkehrsflächen) wieder.
Das Vorhaben Brombeergasse liegt im Gebiet der Äußeren Stadt, in der eine Quartiersdichte
von 0,8 oder höher erzielt werden soll. Zudem empfiehlt der Köln Katalog in der äußeren Stadt
eine Nutzungsmischung von 15 %, um dem Prinzip der Stadt der kurzen Wege gerecht zu wer-
den.
Das städtebauliche Planungskonzept sieht lediglich eine Quartiersdichte von ca. 0,6 vor und
bleibt somit hinter den Dichte-Anforderungen des Köln Katalog zurück. Dies ist vor allem auf die
Wohnform der Reihenhäuser zurückzuführen, die wesentlicher Bestandteil des Konzepts sind.
Der Mix aus Reihenhäusern und Geschosswohnungsbau wird bewusst gewählt, um dem länd-
lich geprägten Siedlungscharakter am Rand von Worringen und der angrenzenden Nachbarbe-
bauung aus überwiegend ein- bis zwei-geschossigen Einfamilienhäusern Rechnung zu tragen.
4.10 Planfeststellung Retentionsraum Köln-Worringen
Der Retentionsraum Köln-Worringen ist der letzte Baustein des Hochwasserschutzkonzeptes
Köln. Das geplante Hochwasserschutzbauwerk wurde am 25.02.2025 von der Bezirksregie-
rung Köln planfestgestellt. Dieses verläuft im südlichen Bereich des Plangebiets über die ge-
planten Ausgleichsflächen. Inwiefern auf diesen Flächen ein Ausgleich möglich ist, oder die
Flächen verlegt werden müssten, wird im weiteren Verfahren geprüft.
4.11 Hochwassergefahrenkarte, Starkregengefahrenkarte
Das Erschließungsgebiet liegt in einer topographischen Tieflage und ist daher im Starkregen-
fall überflutungsgefährdet. Zudem liegt das betroffene Gebiet in einem Risikogebiet außer-
halb des Überschwemmungsgebiets des Rheines. Bedingt durch die vergleichsweise geringe
Entfernung zum Rhein und zum Retentionsraum Worringen muss bei hohen Rheinwasser-
ständen mit hohen bis sehr hohen Grundwasserständen gerechnet werden. Die Themen wer-
den im weiteren Verfahren gutachterlich überprüft.
4.12 Wasserschutzzone
Das Plangebiet liegt zum Teil (südöstlicher Teil zwischen Schmaler Wall und Auf der Füllen -
weide sowie südöstlich des Senfweges) in der Wasserschutzzone III B des WWK Weiler. Die
Wasserschutzgebietsverordnung vom 21.10.1991 ist daher zu beachten. Es gelten die dort
aufgeführten Genehmigungspflichten, Verbote und Duldungspflichten , die jedoch für die
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Entwicklung eines Wohngebietes nicht grundsätzlich hinderlich sind.
4.13 Betriebe und Anlagen nach Störfall-Verordnung
Es befinden sich u.a. im CHEMPARK Dormagen Anlagen und Betriebsbereiche nach Stör -
fall-Verordnung. Die Einhaltung der Abstände gemäß Störfall -Verordnung wird im weiteren
Verfahren geprüft und berücksichtigt.
4.14 Lärmaktionsplan Köln
Teile des Plangebiets südlich des Schmalen Walls und östlich des Senfwegs (Flurstücke 122,
123, 124 und südwestlicher Teil des Flurstücks 209) befinden sich im mit Ratsbeschluss zum
Kölner Lärmaktionsplan vom 19.12. 2017 festgesetzten ruhigen Gebiet „Worringer Bruch (teil-
weise)“. Nach § 47 d Abs. 2 BImSchG sollen ruhige Gebiete vor einer Zunahme des Lärms
geschützt werden. Gemäß dem Erlass des Landes NRW zur Lärmaktionsplanung sind pla-
nungsrechtliche Festlegungen eines Lärmaktionsplanes - im vorliegenden Fall zum ruhigen
Gebiet „Worringer Bruch“ - bei der Bauleitplanung zu berücksichtigen.
5 Planungs- und Nutzungskonzept
Das vorliegende städtebauliche Konzept dient als Grundlage für das angestrebte Bebauungs-
planverfahren.
5.1 Wohnquartier
In dem neuen Wohnquartier am Senfweg soll eine gemischte Wohnbebauung mit einer ergän-
zenden Kita entstehen. Im zentralen Bereich des Plangebietes zwischen Schmaler Wall und
Auf der Füllenweide ist eine Kombination aus Reihenhäusern und Geschosswohnungsbauten
vorgesehen. Jeweils drei Reihenhausgruppen, mit je vier bis sieben Reihenhäusern, sind ge-
meinsam mit einem Mehrfamilienhaus um einen gemeinsamen Hof herum angeordnet. Insge-
samt entstehen nach diesem Muster drei Höfe mit insgesamt 49 Reihenhäusern und drei Ge-
schosswohnungsbauten mit insgesamt ca. 36 Wohneinheiten. Sowohl in den Höfen als auch
zwischen den Häusern und Hausgruppen entstehen gemeinschaftliche Freiräume für die Be-
wohner*innen des Quartiers. Eine Durchgrünung und Durchwegung wird dadurch sowohl in
Nord-Süd- Richtung als auch in West-Ost-Richtung gewährleistet.
Südlich der Straße Schmaler Wall, als Abschluss zum südlich anschließenden Freiraum, sind
vier Geschosswohnungsbauten situiert. Die Eingangsseiten fassen den Straßenraum baulich.
Die Rückseiten sind nach Süden zum Freiraum hin orientiert. In den vier Mehrfamilienhäu-
sern sind ca. 56 Wohneinheiten vorgesehen.
Östlich des Senfweges schließt sich ebenfalls ein Bereich mit einer Mischung von Reihen-
häusern und Geschosswohnungsbau an. Die Geschosswohnungsbauten mit ca. 22 Wohnun-
gen befinden sich straßenbegleitend zum Senfweg und zur Alten Neusser Landstraße, die
Reihenhäuser schließen südlich daran an. Zwischen zwei der drei Reihenhausgruppen wird
zum Senfweg hin ebenfalls eine kleine Hofsituation geschaffen. Insgesamt sind östlich der
Senfweges 20 Reihenhäuser geplant.
Im Eingangsbereich des Quartiers zur Alten Neusser Landstraße hin soll der hier geplante
Geschosswohnungsbaukörper als Entrée zum Quartier fungieren und damit höher sein als
die übrigen Geschosswohnungsbauten und Reihenhäuser. Hier sind bis zu vier Vollge-
schosse geplant. Die übrigen Geschosswohnungsbauten sind mit drei Vollgeschossen vor-
gesehen. Die Reihenhäuser verfügen über zwei Vollgeschosse mit Satteldach.
Zudem ist im südlichen Grundstücksbereich östlich des Senfweges eine Fläche zur
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Errichtung einer zweigeschossigen Kindertagesstätte vorgesehen. Die Kita ist damit zum ei-
nen zentral im neuen Wohnquartier situiert und über den Senfweg gut erreichbar; zum ande-
ren ist der Außenbereich der Kita abseits der Straßen zum Freiraum hin orientiert. An der
Ostseite dieses Grundstückes grenzen unmittelbar landwirtschaftlich genutzte Flächen an.
Für den städtebaulichen Entwurf wurde von einer viergruppigen Kindertagesstätte mit einer
erforderlichen Grundstücksfläche von 1.700 Quadratmetern ausgegangen.
Der Anteil des öffentlich geförderten Wohnungsbaus von mindestens 30 %, der durch das ko-
operative Baulandmodell der Stadt Köln vorgegeben wird, findet Berücksichtigung. Der öffent-
lich geförderte Wohnungsbau wird im Geschosswohnungsbau nachgewiesen. Neben geför-
derten Wohnungen sollen aber auch freifinanzierte Wohnungen im Geschosswohnungsbau
realisiert werden.
Neben den privaten Grünflächen (Gartenflächen von Reihenhäusern und Geschosswoh-
nungsbauten) und den ebenfalls privaten gemeinschaftlichen Grünflächen (Hofanlagen,
Kleinkinderspielplätze der Geschosswohnungsbauten) sieht der Entwurf am Senfweg eine öf-
fentliche Spielfläche mit einer Größe von ca. 1.000 Quadratmetern vor. Diese ist zentral im
Quartier gelegen und unmittelbar gegenüber der geplanten Kindertageseinrichtung angeord-
net. Am südlichen Rand des Wohnquartiers befinden sich Ausgleichsflächen im Übergang zur
offenen Landschaft. Diese werden im weiteren Verfahren im Rahmen der Eingriffs-/ Aus-
gleichsbilanzierung überprüft. Die im Bestand vorhandene Bäume entlang der östlichen Seite
des Senfwegs liegen künftig im Bereich der geplanten Verkehrsflächen und müssen daher
entfallen. Der Entfall dieser sowie weitere Verluste der innerhalb des Plangebiets befindlichen
Gehölze werden im Rahmen der Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung berücksichtigt.
5.2 Verkehrliche Erschließung
Die äußere Erschließung des geplanten Wohnquartiers erfolgt hauptsächlich von Norden über
die Alte Neusser Landstraße und den Senfweg, der im Zuge der Bebauung ausgebaut wird.
Die weiterführenden Straßen Auf der Füllenweide und Schmaler Wall erschließen das Gebiet
von Nordwesten nach Südosten. Beide Straßen werden innerhalb des Plangebietes ausge-
baut und für den KFZ-Verkehr freigegeben, um eine Erreichbarkeit der Wohngebäude mit
dem PKW zu gewährleisten. Die Straßen Schmaler Wall und Auf der Füllenweide werden
über eine Planstraße miteinander verbunden, um eine verkehrseffiziente Ringerschließung zu
ermöglichen. Die Verbindungsstraße soll als verkehrsberuhigter Bereich ausgebaut werden.
Die genauen Ausbaubreiten der einzelnen Straßenabschnitte werden im weiteren Verfahren
festgelegt.
In Richtung Brombeergasse soll auf den Straßen Auf der Füllenweide und Schmaler Wall eine
Durchfahrtsbeschränkung für KFZ-Verkehre eingerichtet werden, um Durchgangsverkehre in
beide Richtungen zu vermeiden. Der Fuß- und Radverkehr ist hiervon nicht betroffen. Die
Durchfahrbarkeit für die Müllentsorgung soll gewährleistet bleiben.
Für die Reihenhäuser wird ein Stellplatzschlüssel von 1,0 zugrunde gelegt, für den Ge-
schosswohnungsbau (gefördert und freifinanziert) von 0,7. Die genaue Anzahl der erforderli-
chen Stellplätze wird im Rahmen von Verkehrsuntersuchung und Mobilitätskonzept ermittelt.
Die Stellplätze werden vollständig oberirdisch nachgewiesen. Dies erfolgt in Form von privaten
Stellplatzhöfen bzw. privaten Erschließungsstichen, die von den öffentlichen Straßen aus an-
gefahren werden.
Im Sinne einer nachhaltigen Mobilität soll die Integration eines Carsharing-Systems geprüft
werden. Ein Standort für die Carsharing-Fahrzeuge wurde am Senfweg gegenüber der Kita
verortet.
5.3 Ver- und Entsorgung
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Die Versorgung der Häuser der Deutschen Reihenhaus AG mit Wärme und Strom wird über
eine Grundlast-Wärmepumpe, einen Spitzenlast-Brennwertkessel sowie eine Photovoltaikan-
lage im sogenannten „Quartiersstrommodell“ realisiert. Neben der vorwiegenden Nutzung des
PV-Stroms in der Wärmepumpe wird der Zusatz- und Reservestrom aus zertifiziertem
Grünstrom und das zur Spitzenlast nötige Gas aus reinem Biomethan in Lieferverträgen ver-
pflichtend bezogen. Dadurch ist eine 100 % regenerative Wärmeerzeugung möglich.
Die Verteilung innerhalb der Wohnanlage wird durch ein eigenes Nahwärme-, Strom- und
Kaltwasserverteilernetz zu den einzelnen Wohngebäuden gewährleistet. Innerhalb der
Wohneinheiten befinden sich sogenannte Hausübergabestationen zur dezentralen Trinkwarm-
wasserbereitung und Deckung der Heizlast. Dieses Versorgungssystem ist ökonomisch und
ökologisch vorteilhafter als die Einzelversorgung jedes Hauses, da auf einen separaten Heiz-
kessel bzw. eine Heiztherme je Wohneinheit verzichtet werden kann.
Ein Entwässerungskonzept wird im weiteren Verfahren erarbeitet.
5.4 Kennwerte des städtebaulichen Planungskonzeptes
Größe des Plangebiets 4,5 ha
Geschossfläche (GF) über alle Baufelder ca. 18.670 qm
− GF Wohnen ca. 17.730 qm
davon öffentlich gefördert ca. 5.350 qm
− GF Gemeinbedarf 940 qm Kita
− GF sonstige Nutzungen -/-
Anzahl der geplanten WE
ca. 183
69 Wohneinheiten in Reihenhäusern
114 Wohneinheiten im Geschosswohnungsbau
Frei- und Grünfläche ca. 14.100 qm
davon öffentlich ca. 1.000 qm als öffentlicher Spielplatz
davon privat ca. 13.100 qm
Ausgleichsfläche ca. 9.640 qm
Verkehrsfläche ca. 8.600 qm
davon öffentlich ca. 6.230 qm
davon privat ca. 3.000 qm
Grundstücksfläche Kita 1.733 qm
GRZ I 0,3
GRZ II 0,55
GFZ 0,77
6 Auswirkungen der Planung
6.1 Verkehr
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Die verkehrlichen Auswirkungen der Planung sind im Zuge des Bebauungsplanverfahrens
über eine gutachterliche Bewertung im Rahmen des Verkehrsgutachtens zu klären. Eine
vorläufige Verkehrsuntersuchung hat ergeben, dass die umliegenden Knotenpunkte auch im
Planfall leistungsfähig bleiben.
6.2 Immissionen
Die Immissionen auf das Plangebiet und die Auswirkungen der Planung auf schützenswerte
Nutzungen im Umfeld werden im weiteren Verfahren untersucht und im Rahmen eines Immis-
sionsschutzkonzeptes berücksichtigt. Die für den Schutz vor Immissionen erforderlichen Maß -
nahmen werden im Bebauungsplan entsprechend festgesetzt.
6.3 Natur und Landschaft / Eingriff-Ausgleichsbilanzierung
Die Auswirkungen der Planung auf die Natur und Landschaft werden gemäß der natur-
schutzfachlichen Eingriffsregelung im weiteren Verfahren ermittelt und entsprechende Aus-
gleichsmaßnahmen definiert.
Die rückwärtigen Bereiche der Flurstücke 122, 123 und 124 wurden ebenfalls durch die Inves-
torin erworben, sodass in diesem Bereich die Möglichkeit besteht, den erforderlichen ökologi-
schen Ausgleich zu erbringen.
6.4 Artenschutz
Im weiteren Verfahren wird eine Artenschutzprüfung durchgeführt.
6.5 Boden und Wasser
Im Plangebiet finden sich natürliche Bodenverhältnisse mit Vega (Braunauenboden). Die Bö-
den sind aufgrund der Funktion als Wasserspeicher und durch ihre Regulations- und Küh-
lungsfunktion als schutzwürdig zu berücksichtigen. Ein Ausgleich der entfallenden Bodenfunk-
tionen wird im Verfahren ermittelt.
Im Verfahren wird geprüft, ob das anfallende Niederschlagswasser im Starkregenfall versi-
ckert werden kann. Gegebenenfalls kann eine Dachbegrünung zu einem verzögerten Nieder-
schlagswasserabfluss beitragen. Das Plangebiet liegt im Bereich der Grundhochwassergefah-
renzone sowie im Risikobereich eines extremen Rheinhochwassers. Die möglichen Risiken
und Auswirkungen werden gutachterlich ermittelt.
6.6 Klimaschutz
Das Plangebiet befindet sich im Bereich einer klimaaktiven Freifläche. Im weiteren Verfahren
wird geprüft, welche Festsetzungen zur Vermeidung von zusätzlicher Erwärmung und zur An-
passung an den Klimawandel erforderlich sind. Die Klimaschutzleitlinien der Stadt Köln (KLL)
wurden am 17.03.2022 vom Rat der Stadt Köln als Baustein des Klimaschutzmaßnahmenpro-
gramms KölnKlimaAktiv 2022 beschlossen. Die Einhaltung der Anforderungen ist als verbind-
licher Bestandteil im Bebauungsplanverfahren nachzuweisen.
7 Umweltprüfung
Für das Bebauungsplanverfahren wird eine Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchge-
führt. Deren Ergebnisse werden in einem Umweltbericht gemäß Anlage 1 zum BauGB doku-
mentiert und nach § 2a Satz 3 BauGB der Begründung zum Bebauungsplan beigefügt.
Anlage 7 Niederschrift frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
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Stadt Köln n Der Oberbürgermeister Stadtplanungsamt 61, 61/1 Willy-Brandt-Platz 2/Stadthaus 50679 Köln Datum 02.02.2026 Frau Kötterheinrich Telefon 0221 221 31922 N I E D E RSC H RI F T über die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung zum städtebaulichen Planungskonzept II Brombeergasse" in Köln-Worringen Veranstaltungsort: An den Kaulen 62 - 64, 50769 Köln (in der Aula der Gemeinschaftsgrundschule „An den Kaulen“) Termin: 02.02.2026 Beginn: 18:00 Uhr Ende: 20:00 Uhr Besucherinnen: ca. 150 Bürgerinnen und Bürger Teilnehmerinnen: Podium: Herr Kastenholz, Bezirksbürgermeister des Stadtbezirks Chorweiler Frau Klehr, Stadtplanungsamt Frau Kötterheinrich, Stadtplanungsamt Frau Burkhardt-Dellmann, Stadtplanungsamt Herr Colmer, Amt für nachhaltige Verkehrsentwicklung Herr Mörchen, Stadtentwässerungsbetriebe Frau Hoffmann, Deutsche Reihenhaus AG Herr Strack, Deutsche Reihenhaus AG Niederschrift: Frau Kerec, H+B Stadtplanung Herr Johnecke, H+B Stadtplanung Frau Bayer, H+B Stadtplanung Anlage 7 Niederschrift über die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung zum Bauleitplanverfahren "Brombeergasse" in Köln-Worringen Herr Kastenholz, Bezirksbürgermeister des Stadtbezirks Chorweiler begrüßt um 18:00 Uhr die anwesenden Bürgerinnen und Bürger und erläutert den Ablauf der Veranstaltung. Es wird darauf hingewiesen, dass die Veranstaltung zwecks Protokollerstellung aufgezeichnet wird und dass die Vortragenden der Aufzeichnung widersprechen können. Frau Klehr, Stadtplanungsamt erläutert den aktuellen Stand des Bebauungsplanverfahrens. Das Verfahren wurde im Jahr 2021 mit einem Einleitungsbeschluss begonnen. Dann gab es eine Verfahrensverzögerung, da erst eine Änderung des Regionalplans, die für das Plangebiet Allgemeinen Siedlungsbereich vorsieht, erforderlich war. Nachdem diese 2025 erfolgt ist, wurde das Verfahren mit einem Aufstellungsbeschluss am 26.06.2026 weitergeführt. Die frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange ist bereits erfolgt. Mit dieser Veranstaltung wird die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung eingeleitet. Die Stellungnahmen können mündlich oder schriftlich an Herrn Kastenholz bzw. über das Beteiligungsportal der Stadt Köln abgegeben werden. Die Frist zur Abgabe von Stellungnahmen endet am 18.02.2026. Frau Klehr führt außerdem die zukünftigen Planungsschritte auf. Als nächsten Schritt wird der Vorgabenbeschluss für den Bebauungsplanentwurf gefasst. Nach der Erarbeitung des Bebauungsplanentwurfs und der Gutachten erfolgt eine weitere Beteiligung der Träger öffentlicher Belange. Anschließend folgt die Veröffentlichung des Bebauungsplanentwurfs im Internet. Hierzu hat die Öffentlichkeit erneut die Möglichkeit sich zu äußern. Frau Kötterheinrich, Stadtplanungsamt stellt die Lage des Plangebiets und planerischen Rahmenbedingungen vor. Das Plangebiet stellt sich im Bestand zurzeit als Wiesen- und Ackerfläche dar. Der derzeitige Status des Plangebiets als Teil des Landschaftsschutzgebiets gemäß dem Landschaftsplan der Stadt Köln wird mit der Planung entfallen. Frau Kötterheinrich erläutert ebenfalls das Verfahren zur parallelen Änderung des Flächennutzungsplans (FNP). In diesem Verfahren werden zusätzlich zu den Flächen des Plangebiets auch Flächen nördlich angrenzend als Wohnbaufläche ausgewiesen, um einen geschlossenen Siedlungsrand zu schaffen. Für die zusätzlichen Flächen gibt es derzeit kein Bebauungsplanvorhaben. Sie zeigt, dass die Aufstellung des Bebauungsplans sowie die FNP-Änderung den Zielen des Regionalplans entspricht, der für das Plangebiet einen Allgemeinen Siedlungsbereich ausweist. Abschließend stellt Frau Kötterheinrich eine Liste mit erforderlichen Gutachten vor. Für das Verkehrsgutachten, die FFH-Vorprüfung, das Bodengutachten und das archäologische Gutachten liegen bereits Ergebnisse vor. Ein Artenschutzgutachten, ein Schallgutachten, ein Grünordnungsplan, ein Immissionsschutzkonzept, ein Entwässerungskonzept, ein Klimagutachten und ggf. ein Gutachten zu Auswirkungen von Störfallbetrieben werden im weiteren Verfahren noch erarbeitet. Frau Hoffmann, Deutsche Rheinhaus AG präsentiert das städtebauliche Konzept. Im Plangebiet sollen 183 Wohneinheiten und eine viergruppige Kita entstehen. Es ist eine gemischte Wohnbebauung, bestehend aus Reihenhäusern mit 69 Wohneinheiten und Geschosswohnungsbau mit 114 Wohneinheiten, geplant. Zwei Niederschrift über die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung zum Bauleitplanverfahren II Brombeergasse" in Köln-Worringen Drittel der Wohneinheiten im Geschosswohnungsbau sollen förderfähig errichtet werden. Es sollen eine öffentliche Kinderspielfläche und eine Ausgleichsfläche als Grünflächen entstehen. Im zentralen Bereich zwischen den Straßen Auf der Füllenweide und Schmaler Wall sollen Reihenhäuser und Geschosswohnungsbau um einen Hof mit gemeinschaftlich nutzbaren Freiräumen angeordnet werden. Dieser wird durch Wege für den Fuß- und Radverkehr ergänzt. Im Bereich südwestlich der Straße Schmaler Wall werden vier Geschosswohnungsbauten platziert, die zur öffentlichen Straße orientiert sind und ebenfalls durch öffentliche Zwischenräume ergänzt werden. Im Bereich, der östlich an den Senfweg anschließt, werden im Norden ein Geschosswohnungsbau und in Richtung Süden Reihenhäuser, eine öffentliche Kinderspielfläche und die Kindertagesstätte geplant. Das Plangebiet wird für die äußere Erschließung über den Senfweg an die Alte Neusser Landstraße angebunden. Innerhalb des Quartiers ist eine Ringerschließung über die Straßen Senfweg, Schmaler Wall und Auf der Füllenweide, die im Trennsystem ausgebaut werden, geplant. Die Straßen Schmaler Wall und Auf der Füllenweide werden durch eine weitere Straße im Mischprinzip verbunden. Es soll keine Durchfahrtsmöglichkeit für den privaten Kfz-Verkehr in Richtung Brombeergasse geben. Es sind insgesamt 150 private Stellplätze geplant, die durch öffentliche Stellplätze ergänzt werden. Herr Strack gibt zum Abschluss der Vorträge einen kurzen Überblick über die Vorgehensweise des Bauträgers Deutsche Reihenhaus AG, die hauptsächlich Reihenhäuser und Mehrfamilienhäuser und ausschließlich im Bereich des Eigentums baut. Die Deutsche Reihenhaus AG setzt auf die Strategie des seriellen Bauens, die für eine kürzere Bauphase sorgen soll, und arbeitet mit 100 % erneuerbarer Energie. Dabei werden vor allem zentrale Wärmepumpen und PV-Anlagen eingesetzt. Die Deutsche Reihenhaus AG arbeitet mit einer Wohnungseigentümergemeinschaft, die durch eine Teilungserklärung Gemeinschafts- und Sondereigentum bildet. Zum Abschluss zeigt er einige bereits umgesetzte Wohnquartiere als Referenzbeispiele für das in Worringen geplante Quartier. Herr Kastenholz erklärt, dass das kooperative Baulandmodell eingesetzt wird, wonach im Plangebiet öffentlich geförderter Wohnungsbau nachzuweisen ist. Der öffentlich geförderte Wohnungsbau wird nicht durch die Deutsche Reihenhaus AG im Bereich Eigentumswohnungen, sondern innerhalb der geplanten Geschosswohnungsbauten erfolgen. Herr Kastenholz eröffnet gegen 18:35 Uhr die offizielle Fragerunde und macht deutlich, dass auch im Nachgang an diese Veranstaltung Stellungnahmen an ihn herangetragen werden kann. Einwender/in 1 fragt, ob das Verkehrsgutachten eingesehen werden kann. Herr Colmer, Amt für nachhaltige Verkehrsentwicklung erläutert zunächst das Vorgehen und die Inhalte des Verkehrsgutachtens, einschließlich Verkehrszählung und Verkehrsermittlung und erklärt, dass das Verkehrsgutachten im Laufe des weiteren Verfahrens veröffentlicht wird. Niederschrift über die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung zum Bauleitplanverfahren II Brombeergasse" in Köln-Worringen Einwender/in 2 a) befürchtet, dass die geplante vierzügige Kita für 180 Wohneinheiten zu klein sein könnte und stellt die Frage, ob sich die Kita in städtischem Besitz befinden wird und ob dafür eine schon vorhandene Kita in Worringen geschlossen wird. Frau Kötterheinrich erläutert, dass ein statistisches Verfahren angewandt wurde, um die Auslastung der Kita zu ermitteln. Das Verfahren kam zu dem Ergebnis, dass die Anzahl der Kitaplätze den Bedarf, der aus dem Neubaugebiet entsteht, übererfüllt und voraussichtlich weitere Plätze für Kinder außerhalb des Neubaugebiets zur Verfügung stehen werden. Die Stellungnahme wird aufgenommen und von der zuständigen Fachdienststelle noch einmal mit allgemeinen statistischen Daten aus Worringen überprüft. Herr Kastenholz ergänzt, dass es noch unklar ist, ob die Kita städtisch oder von einem privaten Träger betrieben wird. b) fragt, warum das Thema Grundschule im derzeitigen Planungsstand keine Rolle spielt, da er vermutet, dass die vorhandenen Worringer Grundschulen nicht ausreichen werden. Frau Kötterheinrich stimmt zu, dass in Worringen eine weitere Grundschule benötigt wird. Seitens der Stadt findet zurzeit eine Standortsuche statt. Frau Klehr erklärt, dass das kooperative Baulandmodell die Vorhabenträger eines Bebauungsplanverfahrens dazu verpflichtet, Kinderbetreuungsplätze im Rahmen des zusätzlichen Bedarfs vorzusehen. Die Planung der Grundschule ist Aufgabe der Stadt Köln. Die Stadt ist sich dessen bewusst und arbeitet zurzeit an einer Lösung. Einwender/in 3 äußert Bedenken hinsichtlich der spielenden Kinder in der Nähe der Kita und der öffentlichen Kinderspielfläche angrenzend an den Senfweg, da dieser durch den privaten Kfz-Verkehr und den landwirtschaftlichen Verkehr eine Gefahrenquelle darstellen kann. Herr Colmar bestätigt, dass dieser Stelle aufgrund der querenden Kinder besondere Aufmerksamkeit geschenkt werden muss. Mögliche Maßnahmen sind z.B. eine Querungshilfe in Form eines Zebrastreifens, eine Tempo 30 Zone und/oder die Einengung der Fahrbahn. Ausgearbeitete Maßnahmen können erst nach Abschluss des Verkehrsgutachtens festgelegt werden. Frau Klehr fügt hinzu, dass die Bedenken aufgenommen, geprüft und im Anschluss zusammen mit den Fachdienststellen diskutiert werden. Bezüglich der Straßenplanung können zu diesem Zeitpunkt noch keine genauen Angaben gemacht werden, da sich das Verfahren noch in der Anfangsphase befindet. Niederschrift über die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung zum Bauleitplanverfahren ____________________"Brombeergasse" in Köln-Worringen Einwender/in 3 vermutet, dass durch die breiten landwirtschaftlichen Fahrzeuge keine Einengung der Fahrbahn möglich ist. Herr Colmer nimmt den Einwand auf und betont, dass die Fahrbahnverengung eine von vielen Möglichkeiten ist, die Verkehrssicherheit zu gewährleisten. Einwender/in 4 fragt, ob bei der Flächennutzungsplanänderung die daraus hervorgerufenen zusätzlichen Verkehre berücksichtigt wurden und ob noch weitere Flächennutzungsplanänderungen vorgesehen sind. Herr Colmer erläutert, dass im Verkehrsgutachten auch die Flächennutzungsplanänderung beachtet wird. Einwender/in 5 fragt, wie das anstehende Oberflächenwasser im Bereich zwischen der Straße „Auf der Füllenweide“ und „Schmaler Wall“ abgeleitet werde und befürchtet einen Rückstau an der Straße „Langeier Weg“. Herr Mörchen, Stadtentwässerungsbetriebe erklärt, dass das Kanalnetz über weitere Kapazitäten verfügt. Bezogen auf das im Plangebiet anfallende Niederschlagswasser ist zunächst eine Rückhaltung und Versickerung innerhalb des Plangebiets zu prüfen. Es sind keine großen Abflüsse zu erwarten. Einwender/in 6 hat die Befürchtung, dass die geplanten privaten und öffentlichen Stellplätze nicht ausreichen werden, da die meisten Familien in Worringen seiner Einschätzung nach zwei Pkw besitzen. Herr Colmer erläutert, dass sich die festgelegte Stellplatzanzahl nach der vom Rat der Stadt beschlossenen Stellplatzsatzung der Stadt Köln richtet und diese für die Vorhabenträger verpflichtend ist. Für den Bereich des Plangebiets sind ein Stellplatz pro Wohneinheit und 0,7 Stellplätze für Wohneinheiten im geförderten Wohnungsbau festgelegt. Aus diesen Vorgaben wurden die geplanten Stellplätze geplant. Zudem sollen die Ziele des Mobilitätskonzepts der Stadt Köln verfolgt werden und eine stärkere Pkw-Verkehrsbelastung durch zu viele Stellplätze vermieden werden. Einwender/in 7 kritisiert, dass die derzeitige Stellplatzsituation in den umliegenden Gebieten des Plangebiets, insbesondere in der Straße Am Tekelkamp nicht ausreicht. Herr Colmer: Die Stellplatzsituation im umliegenden Gebiet ist von dem hier betrachteten Bebauungsplan getrennt zu betrachten, da das Vorhaben die möglichen vorhandenen Defizite nicht beseitigen kann. Niederschrift über die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung zum Bauleitplanverfahren ‘ ____________________"Brombeergasse" in Köln-Worringen Frau Klehr nimmt die Kritik an der allgemeinen Stellplatzsituation in Worringen auf, betont aber, dass es sich bei der Stellplatzsatzung um eine politische Entscheidung handelt, auf welche die Planenden keinen direkten Einfluss haben. Herr Kastenholz regt an, bestehende Probleme an die politischen Vertreter/innen heranzutragen. Einwender/in 8 bittet um eine zeitliche Einordnung der Anlage des Retentionsraumes, insbesondere der geplanten Deichanlage und befürchtet durch den umgeleiteten Schwerlastverkehr, z.B. über die Straße In der Lohn, eine zu starke Belastung Worringens. Herr Mörchen erläutert, dass die Anlage des Retentionsraumes und die baulichen Hochwasserschutzmaßnahmen auf den bereits bekannten Flächen bzw. auf den Aufstandsflächen des Deiches umsetztwerden. Die Baustellenverkehr wird über separate Baustraßen und die Aufstandsflächen auf den beplanten Flächen des künftigen Retentionsraumes abgewickelt und direkt an die Neusser Landstraße angebunden. Es müssen keine Nebenstraßen oder zusätzliche Flächen als die bereits bekannten Flächen für die Hochwasserschutzmaßnahmen inkl. Baustellenverkehre in Anspruch genommen werden. Der weitere Verlauf des Senfwegs wird während der Baumaßnahmen und nach Umsetzung der Maßnahmen nicht mehr passierbar sein. Durch die erforderliche europaweite Ausschreibung aller Leistungen ist eine belastbare Aussage zur Zeitplanung schwierig. Mit den Baumaßnahmen kann frühestens 2028 begonnen werden. Einwender/in 9 kritisiert den Umgang der Stadt Köln mit der E-Mobilität, speziell die Umwidmung bestehender Stellplätze zu E-Ladeplätzen ohne die Neuschaffung von Ersatzstellplätzen. Die Verteilung der E-Ladeplätze ist seiner Meinung nach nicht gut gelungen. In der Vergangenheit hat er die Umwidmung eines Taxistandes vor der Schule zu einem E-Ladeplatz vorgeschlagen. Dies wurde von der Stadt nicht berücksichtigt. Auch die Wahl des (zu teuren) Anbieters bemängelt er. Er fragt, ob auch im Neubaugebiet E-Ladesäulen geplant sind. Herr Colmer erklärt, dass die Stadt Köln die E-Mobilität fördert und potentielle Standorte in einem entsprechenden Verfahren bewertet werden. Er weist darauf hin, dass jeder geeignete Anbieter bei der Stadt Köln einen Antrag auf Errichtung von E- Ladeplätzen stellen kann und dieser dann auf Realisierbarkeit geprüft wird. Es wird versprochen, den genannten Standort als potentiellen Standort für E-Ladeplätze nochmal zu prüfen. Bezüglich des Vorhabens gibt die Stellplatzsatzung vor, welche Anzahl an Stellplätzen als potentielle E-Ladeplätze vorbereitet werden müssen. Niederschrift über die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung zum Bauleitplanverfahren "Brombeergasse" in Köln-Worringen Einwender/in 10 fragt, wie die Verkehrsführung auf der südwestlichen Parallelstraße zur Straße Schmaler Wall in Zukunft aussehen wird, da dort die Deichanlage geplant ist. Herr Mörchen erklärt, dass die Straße in Richtung der neuen Deichanlage in Zukunft nicht mehr passierbar sein wird. Einwender/in 11 geht auch auf das Thema der Stellplätze ein und fügt hinzu, dass die ÖPNV-Anbindung von Worringen nicht ausreichend ist. Daher bittet sie darum, dieses Thema zu berücksichtigen, da die Anwohnenden aus diesem Grund auf den privaten Pkw angewiesen sind. Herr Kastenholz nimmt die Kritik zur Kenntnis und äußert diesbezüglich Verständnis. Einwender/in 12 merkt an, dass die Lkws während der Bauphase der Hochwasserschutzanlagen über die Brombeergasse zur Deichanlage fahren müssen. Herr Mörchen entgegnet, dass eine Lkw-Erschließung über die Neusser Landstraße und eigene Baustraßen auf den Flächen des künftigen Deiches erfolgen wird. Einwender/in 13 a) fragt, ob es noch weitere Beteiligungsrunden geben wird, da zu diesem Zeitpunkt der Planung noch nicht alle Fragen beantwortet werden können. Frau Kötterheinrich erklärt, dass es im Zuge der Veröffentlichung des Bebauungsplanentwurfs im Internet eine weitere Beteiligungsmöglichkeit geben wird. b) merkt an, dass er es für sinnvoll hält, Alternativen zum MIV zu schaffen, dies allerdings in Worringen nicht gegeben ist. Es müssen zuerst die Verkehrsalternativen vorhanden sein, bevor der MIV eingeschränkt wird. Herr Colmer teilt mit, dass die Bezirksregierung Köln der Stadtverwaltung aufgetragen hat, das ÖPNV-Netz in Worringen zu betrachten und zu verbessern. c) Zudem kritisiert er die medizinische Versorgung in Worringen, da er findet, dass die Hausärzte zurzeit schon ausgelastet sind und die Neuhinzugezogenen diese noch stärker auslasten werden. Niederschrift über die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung zum Bauleitplanverfahren II Brombeergasse" in Köln-Worringen Frau Klehr erläutert, dass die medizinische Versorgung kein Thema der Bauleitplanung ist und erst im Anschluss an das Verfahren durch die kassenärztlichen Vereinigungen analysiert und bewertet werden kann. Einwender/in 14 a) fragt, ob Kapazitäten im Bereich Abwasser gegeben sind. Herr Mörchen bestätigt, dass die Kapazitäten vorgehalten sind. b) fragt, ob es ein Konzept zur Versorgung von privaten E-Ladeplätzen gibt. Herr Strack erklärt, dass zu den privaten Stellplätzen entsprechend Stromkabel vorverlegt werden, sodass die Anwohnenden die Option haben, sich eine Ladesäule zu installieren. Einwender/in 15 a) bittet darum, dass die Stadt im Falle von durch Hochwasser verursachten Schäden die entstehenden Kosten übernimmt. Herr Mörchen erklärt, dass das Gebiet auch im Falle eines HQ200-Ereignisses ausreichend geschützt ist. Anstehendes Grundwasser ist jedoch nicht zu verhindern. b) fragt, wie viel Ausgleichsfläche nachgewiesen werden muss und ob die geplante Deichanlage innerhalb der Ausgleichsfläche liegt. Herr Mörchen teilt mit, dass sich die Stadt Köln beim Thema Überlagerung von Ausgleichsfläche und Deichanlage zurzeit in Detailabstimmungen befindet, um diesen Konflikt zu lösen. Frau Burkhardt-Dellmann, Stadtplanungsamt erklärt, dass im weiteren Verfahren ein Grünordnungsplan erarbeitet wird, der den Umfang der erforderlichen Ausgleichsmaßnahmen festlegen wird. c) fragt, wieso die Straßenbreite des Senfweges noch nicht festgelegt ist und welche Bäume dort gepflanzt werden. Frau Hoffmann teilt mit, dass die genauen Straßenbreiten derzeit noch abgestimmt werden. Niederschrift über die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung zum Bauleitplanverfahren "Brombeergasse" in Köln-Worringen Einwender/in 16 merkt an, dass das Gebiet zwischen den Straßen Auf der Füllenweide und Schmaler Wall im Jahr 1994/ 95 aufgrund von Qualmwasser überschwemmt war. Aufgrund der stark wasserführenden Bodenschichten ist im Falle eines Hochwassers damit zu rechnen, dass Keller, sofern sie nicht wasserdicht gebaut werden, überschwemmt werden. Herr Strack erläutert, dass aufgrund des hoch anstehenden Grundwassers, die geplanten Grundstücksflächen um 0,5 bis 1,0 m angehoben werden und die Wohngebäude ohne Keller errichtet werden. Das Thema Qualmwasser wird ernstgenommen und im weiteren Verfahren gutachterlich untersucht. Frau Burkhardt-Dellmann erklärt, dass das anstehende Grundwasser in einem Gutachten untersucht wird und im noch zu erarbeitenden Umweltbericht Berücksichtigung finden wird. Einwender/in 17 merkt an, dass die Straße Auf der Füllenweide ihrer Meinung nach zurzeit noch zu schmal für zusätzlichen ruhenden Verkehr ist und fragt, ob im Falle einer Straßenverbreiterung, Teile der Gartengrundstücke in Anspruch genommen werden müssen. Frau Hoffmann teilt mit, dass der Ausbau der Straßen zur Erschließung des geplanten Wohnquartiers vollständig innerhalb der Grundstücksflächen der Deutschen Reihenhaus erfolgt. Eine Beanspruchung von Nachbargrundstücken wird nicht erfolgt. Einwender/in 18 fragt, inwiefern die Straße Schmaler Wall verändert werden muss. Frau Hoffmann: Es ist geplant, alle Straßen auszubauen. Die Straßenabschnitte der Straßen Schmaler Wall sowie Auf der Füllenweide, die im Norden an das Plangebiet anschließen, werden nicht verändert. Einwender/in 19 gibt an, dass sich auf dem derzeit als Landschaftsschutzgebiet ausgewiesenen Gebiet laut eines Schreibens der Stadt Köln eine Saatkrähenkolonie befindet. Frau Burkhardt-Dellmann erläutert, dass dies im Zuge des noch zu erarbeitenden Artenschutzgutachtens untersucht wird. Einwender/in 20 a) fragt, ob die umliegenden Straßen des Plangebiets, insbesondere die verkehrsberuhigten Bereiche nördlich, auch mit in die Planung einbezogen werden. Niederschrift über die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung zum Bauleitplanverfahren 11 Brombeergasse" in Köln-Worringen Frau Hoffmann: Die Straßenabschnitte der Straßen Schmaler Wall sowie Auf der Füllenweide, die im Norden an das Plangebiet anschließen, werden nicht verändert. Das Plangebiet wird für den MIV ausschließlich über den Senfweg erschlossen. Es ist keine MIV-Erschließung über die Brombeergasse vorgesehen, damit die engen Straßenabschnitte nicht zusätzlich belastet werden. Für Fuß- und Radverkehr, sowie Entsorgungs- und Einsatzfahrzeuge wird es keine Durchfahrtsbeschränkung geben. b) fragt, ob die Stadt Köln im Plangebiet über Grundstücke verfügt und ob aus deren Veräußerung Einnahmen erzielt werden. Zudem wird gefragt, ob mögliche Erlöse in Worringen reinvestiert werden. Frau Kötterheinrich teilt mit, dass die Stadt Köln im Besitz eines Grundstücks ist, welches entweder veräußert oder in Erbpacht an die Deutsche Reihenhaus AG vergeben wird. Herr Kastenholz ergänzt, dass nicht beantwortet werden kann, ob die potenziellen Gelder in Worringen reinvestiert werden. Frau Klehr erklärt, dass die Gelder voraussichtlich in den Liegenschaftsetat fließen, aus welchem ggf. wieder Grundstücke angekauft werden. Die Gelder könnten so beispielsweise in Schulen fließen. Einwender/in 21 fragt, ob der geplante Standort der Kita im weiteren Verfahren an einen anderen Standort im Plangebiet verschoben werden kann und schlägt einen Standort weiter nördlich vor. Frau Kötterheinrich erklärt, dass der Standort für die Kita noch nicht feststeht und Vorschläge für einen alternativen Standort gerne entgegengenommen werden. Ein Standort im Norden des Plangebiets würde die durch die Kita verursachten Verkehrsmengen in das gesamte Wohnquartier verlagern. Der zurzeit vorgesehene Standort, in der Nähe der Haupterschließungsstraße ist besser geeignet. Einwender/in 22 a) geht noch einmal auf das Thema Qualmwasser ein, da er befürchtet, dass dieses durch das Bauvorhaben auf den umliegenden Grundstücken an die Oberfläche dringt, wenn es im Plangebiet zu Versiegelung kommt und damit der Austritt des Wassers an dieser Stelle verhindert wird. Herr Kastenholz nimmt die Anregung auf und verweist auf die dazu bereits getätigten Aussagen. Niederschrift über die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung zum Bauleitplanverfahren ____________________"Brombeergasse" in Köln-Worringen b) bittet darum das Thema medizinische Versorgung in Worringen aufzunehmen und an die Politik weiterzuleiten. c) vermutet, dass nur eine Lösung mit Pollern an den Durchfahrtsbegrenzungen der Straßen Schmaler Wall und Auf der Füllenweide funktionieren wird. Herr Colmer stimmt zu, dass zur Unterbindung von Durchgangsverkehren eine verkehrstechnisch sinnvolle Lösung gewährleistet werden muss. Wie diese letztendlich aussehen wird, kann aktuell noch nicht beantwortet werden, sondern wird im weiteren Verfahren diskutiert. d) fragt, an welchen Knotenpunkten eine Verkehrszählung durchgeführt wurde. Als Beispiel nennt er eine Engstelle, welche über den Pletschbach führt. Herr Colmer teilt mit, dass an allen relevanten Verkehrsknotenpunkten im Umfeld gezählt wurde, auch die genannte Engstelle. Es wird sichergestellt, dass es in umliegenden Wohnquartieren zu keiner unverträglichen Mehrbelastung kommen wird. Einwender/in 23 kritisiert, dass die Ergebnisse der Verkehrsuntersuchung noch nicht vorliegen und vermutet eine Überlastung der Straßen. Herr Colmer nimmt die Befürchtung der Überlastung der Straßen durch Mehrverkehre mit in die Bewertung auf. Herr Kastenholz teilt mit, dass die Ergebnisse der Verkehrsuntersuchung im Rahmen der nächsten Beteiligung zum Verfahren veröffentlicht werden. Einwender/in 24 äußert die Befürchtung, dass das Bauvorhaben zu einerweiteren Belastung der schulischen Kapazitäten führen könnte, da in Worringen sowohl an Grundschulen als auch an weiterführenden Schulen ein Mangel bestehet. Einwender/in 25 kritisiert ebenfalls die derzeitige Anbindung Worringens an den ÖPNV, sowie die unzureichende Versorgung mit weiterführenden Schulen. Herr Kastenholz erklärt, dass seitens der Politik Bestrebungen bezüglich eines weiteren Grundschul- und eines Gesamtschulstandorts herrschen. Die Standortsuche sollte nun priorisiert werden. Niederschrift über die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung zum Bauleitplanverfahren ____________________"Brombeergasse" in Köln-Worringen Einwender/in 26 kritisiert, dass die nördlich des Plangebiets gelegenen, im Flächennutzungsplan neu ausgewiesenen Flächen nicht ausreichend behandelt wurden. Frau Kötterheinrich erklärt, dass es sich bei der Flächennutzungsplanänderung um eine Planung aufgesamtstädtischer Ebene handelt, die kein direktes Baurecht schafft. Sie bereitet lediglich potenzielle zukünftige Bebauungsplanungen entsprechend der Darstellungen im Regionalplan vor. Um keine „Insellage“ einer Außenbereichsfläche zu erzeugen, werden das Gebiet nördlich des Plangebiets sowie die rückwärtigen Gärten an der Alten Neusser Landstraße mit in die Flächennutzungsplanänderung aufgenommen. Einwender/in 27 fragt, wann mit einer Umsetzung des Bebauungsplans zu rechnen ist. Frau Kötterheinrich schätzt, dass es noch ungefähr 4 Jahre bis zum Satzungsbeschluss dauern wird. Dann folgen noch das Bauantragsverfahren und die Bauausführung durch den Vorhabenträger. Einwender/in 28 fragt wie viel Quadratmeter Ausgleichsfläche benötigt werden. Herr Strack erklärt, dass die genaue Größe der Ausgleichsfläche noch nicht feststeht. Im nächsten Schritt erfolgt die Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung. Einwender/in 29 fragt, ob eine zentrale Wärmepumpe geplant ist. Herr Strack erläutert, dass es mehrere Technikzentralen mit Wärmepumpen im Quartier geben wird. Einwender/in 30 fragt warum keine Grundschule auf dem Grundstück, welches der Stadt Köln gehört, gebaut wird. Frau Kötterheinrich teilt mit, dass das städtische Grundstück für eine Grundschule zu klein ist. Einwender/in 31 fragt, wie hoch die Erschließungskosten für die Anrainer der Straße Auf der Füllenweide sind. Frau Kötterheinrich erklärt, dass für die Anrainer keine Erschließungskosten erhoben werden, da diese Grundstücke bereits über die Alte Neusser Landstraße Niederschrift über die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung zum Bauleitplanverfahren ____________________"Brombeergasse" in Köln-Worringen erschlossen sind. Eine Erschließung der Grundstücke über die Straße Auf der Füllenweide ist nicht geplant. Einwender/in 32 a) fragt, ob die Abstände zu dem FFH-Gebiet Worringer Bruch eingehalten werden. Frau Burkhardt-Dellmann erklärt, dass eine FFH-Vorprüfung erstellt wurde und hier keine Auswirkungen auf das FFH-Gebiet festgestellt wurden. b) fragt, ob durch die Wärmepumpen eine Lärmbelästigung im Plangebiet entstehen kann. Herr Strack teilt mit, dass die Emissionen, die von den Wärmepumpen ausgehen können, geprüft werden. .Herr Käste. (Bezipksbür :enholz ürgermeister Chorweiler) f; 0 ■ I Herr Johnecke (Schriftführer/ H+B Stadtplanung) ■j;
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: vertagt
Zur SitzungBeschluss: vertagt
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1343/2026
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 13.05.2026
- Erstellt
- 05.05.2026 15:57