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1343/2026

Städtebauliches Planungskonzept "Brombeergasse" in Köln-Worringen; Anhörung der Bezirksvertretung Chorweiler zu den Ergebnissen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung; Beschluss über die Vorgaben zur Ausarbeitung des Bebauungsplan-Entwurfes

Beschlussvorlage Ausschuss 13.05.2026

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Nächste Beratung: Ausschuss für Stadtentwicklung und regionale Zusammenarbeit, Sitzung am 30.06.2026, TOP 9.3

Beschlussvorlage Ausschuss

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Anlage 6 Darstellung und Bewertung Stellungnahmen Öffentlichkeit

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Anlage 2 Geltungsbereich

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Anlage 5 Darstellung und Bewertung Stellungnahmen TöB

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Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung

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Anlage 4 Städtebauliches Konzept

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Anlage 3 Erläuterungen

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Anlage 7 Niederschrift frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung

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Beschlussvorlage Ausschuss

15208 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VI/612 
 
Vorlagen-Nummer 
 1343/2026 
Freigabedatum 13.05.2026 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Städtebauliches Planungskonzept "Brombeergasse" in Köln-Worringen; Anhörung der 
Bezirksvertretung Chorweiler zu den Ergebnissen der frühzeitigen 
Öffentlichkeitsbeteiligung; Beschluss über die Vorgaben zur Ausarbeitung des 
Bebauungsplan-Entwurfes  
Beschlussorgan 
Ausschuss für Stadtentwicklung und regionale Zusammenarbeit 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Stadtentwicklungsausschuss  
 
1. nimmt das städtebauliche Planungskonzept (Anlage 4) zur Kenntnis; 
 
2. beauftragt die Verwaltung, auf der Grundlage des städtebaulichen Planungskonzepts 
gemäß Anlage 4 einen Bebauungsplan-Entwurf auszuarbeiten. Die Ergebnisse der 
frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) – 
wie auch die Ergebnisse der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger Trä-
ger öffentlicher Belange nach § 4 Absatz 1 BauGB – sind dabei gemäß der Stellung-
nahme der Verwaltung (Anlage 5 und 6) zu berücksichtigen; 
 
3. verzichtet auf nochmalige Vorlage, falls die Bezirksvertretung Chorweiler ohne Ein-
schränkung zustimmt. 
 
 
Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 25.06.2026 
Ausschuss für Stadtentwicklung und regionale Zusammenarbeit 30.06.2026

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
Die Umsetzung des geplanten Vorhabens hat voraussichtlich negative Auswirkungen auf den 
Klimaschutz durch die Emission von Kohlenstoffmonoxid (CO), das durch Oxidation zum Kli-
maschadgas Kohlendioxid (CO2) wird. Die Emission stammt vor allem aus der Bautätigkeit, 
dem zusätzlich ausgelösten motorisierten Individualverkehr, der Wärmebereitstellung (Hei-
zung / Warmwasser) in den geplanten Gebäuden und dem Stromverbrauch, soweit er nicht im 
Plangebiet erzeugt wird.  
Das Bebauungsplanverfahren fällt unter die Anwendung der Leitlinien zum Klimaschutz der 
Stadt Köln. Die Zustimmung der Investorin zu den Leitlinien zum Klimaschutz liegt vor.  
Nach den gesetzlichen Vorgaben findet eine Bewertung der Umweltbelange statt. Hierfür wer-
den verschiedene Umweltgutachten erstellt. 
 
Begründung: 
 
Anlass und Ziel der Planung 
Die Stadt Köln gehört zu einer der Wachstumsregionen in Nordrhein-Westfalen. In der ak-
tuellen Bevölkerungsprognose mit Stand Dezember 2025 wird bis 2045 von rund 
1.100.500 Einwohner*innen und 585.200 Haushalten ausgegangen. Dies entspricht ei-
nem Zuwachs gegenüber dem Jahr 2024 von circa 10.000 Einwohner*innen und circa 
12.000 Haushalten. Um der ansässigen und der neu hinzukommenden Bevölkerung at-
traktive Wohnangebote zu unterbreiten, ist die Schaffung von Wohnraum ein wesentli-
ches und – in Anbetracht der aktuellen Situation – dringliches Ziel der Stadtentwicklung. 
 
Das Plangebiet umfasst einen Teilbereich der Potenzialfläche 6.02 in Köln-Worringen, die 
im Rahmen des Stadtentwicklungskonzepts Wohnen (STEK Wohnen) für die Schaffung 
von Wohnraum ausgewiesen wurde. 
 
Der Geltungsbereich entlang der Straßen Senfweg, Schmaler Wall und Auf der Füllen-
weide soll einer Wohnnutzung zugeführt werden. Die Deutsche Reihenhaus AG verfügt 
über einen Großteil der Grundstücke. Auf der 4,5 Hektar großen Fläche soll ein Wohn-
quartier mit circa 180 Wohneinheiten und einer viergruppigen Kindertagesstätte entste-
hen. Es wird eine Mischung aus Reihenhäusern und Geschosswohnungsbauten geplant. 
 
Da die Fläche planungsrechtlich gegenwärtig als Außenbereich nach § 35 Baugesetz-
buch (BauGB) zu bewerten ist, erfordert die Planrechtschaffung für die Wohnbebauung 
die Aufstellung eines Bebauungsplanes mit dem Ziel, Wohnen und Kita festzusetzen. 
 
 
V erfahren 
Zur Umsetzung und planungsrechtlichen Sicherung des neu geplanten Vorhabens ist die 
Aufstellung eines Bebauungsplans erforderlich. Es wird ein Vollverfahren mit einer Um-
welt-prüfung und Erstellung eines Umweltberichts durchgeführt.

3 
Der Stadtentwicklungsausschuss hat am 28. Januar 2021 den Beschluss über die Einlei-
tung des Bebauungsplanverfahrens (vorhabenbezogener Bebauungsplan) mit dem Ar-
beitstitel „Brombeergasse“ in Köln-Worringen gefasst mit dem Ziel, eine Wohnbebauung 
festzusetzen (Session Nr. 1284/2020). Der beschlossene Geltungsbereich umfasste die 
Teilfläche im Süden entlang der Straßen Senfweg, Auf der Füllenweide und Schmaler 
Wall mit den Flurstücken Es umfasst die Flurstücke 96, 122, 123, 124, 215, 216, 291 (tw.) 
und 298 (tw.) der Flur 75 sowie die Flurstücke 150 (tw.) und 209 der Flur 57 der Gemar-
kung Worringen. Im Vorfeld fand hierzu bereits eine Beteiligung der Behörden und sonsti-
gen Träger öffentlicher Belange vom 08.07.2019 bis 08.08.2019 und ergänzend vom 
13.09.2019 bis 16.10.2019 statt. Die Wohnbebauung soll auf Basis eines mit dem Stadt-
planungsamt abgestimmten städtebaulichen Planungskonzepts der Deutschen Reihen-
haus AG entwickelt werden. 
 
Da für die Bauleitplanung die Aufstellung des neuen Regionalplans benötigt wurde, wurde 
das Verfahren erst 2024 neu aufgenommen und weitergeführt. 
 
Eine erneute Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 
4 Absatz 1 BauGB wurde vom 15.04.2024 bis 15.05.2024 durchgeführt. Es sind 14 Stel-
lungnahmen eingegangen. Im Wesentlichen umfassten die Stellungnahmen Hinweise zur 
Erstellung von Fachgutachten (Verkehrsermittlung, Schalltechnische Untersuchung, Bio-
toptypenkartierung, Grünordnungsplan, Artenschutzprüfung, Versickerungskonzept / 
Starkregenvorsorge, Grundhochwasser, Immissionsschutzkonzept, Bodenschutz).  
 
Die Stellungnahmen sind in Anlage 5 zusammengefasst. 
 
Da die Deutsche Reihenhaus nicht mehr über alle Grundstücke im Geltungsbereich des 
Einleitungsbeschlusses von 2021 verfügt, wurde das Verfahren von einem vorhabenbezo-
genen Bebauungsplan nach § 12 BauGB auf einen Angebotsbebauungsplan umgestellt. 
In der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses am 26.06.2025 wurde der Einleitungs-
beschluss von 2021 aufgehoben und ein Aufstellungsbeschluss gefasst. Zudem wurde 
die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB in 
Form einer Abendveranstaltung beschlossen. 
 
Das Konzept aus dem Einleitungsbeschluss von 2021 wurde aufgrund der o.g. Grund-
stücksverfügbarkeiten geringfügig angepasst. Der öffentliche Spielplatz wurde östlich ent-
lang des Senfwegs verortet. 
 
Im Zuge der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB fand am 
02.02.2026 in der Aula der Gemeinschaftsgrundschule „An den Kaulen“ ein Bürgerabend statt. 
Zusätzlich konnte die Öffentlichkeit im Zeitraum vom 28.01.2026 bis einschließlich 18.02.2026 
das städtebauliche Planungskonzept einsehen und schriftlich Stellungnahmen einreichen. Es 
sind 21 Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit im Beteiligungszeitraum eingegangen, u. a. zu 
folgenden Themen: 
- Maß der baulichen Nutzung: Baumasse, Höhenentwicklung 
- Entwässerung: Grundhochwasser bei Starkregenereignissen, Geländemodellierung, Ka-
pazität der technischen Infrastruktur 
- Erschließung: V erkehrskonzept (Stärkung des Umweltverbunds), Leistungsfähigkeit der 
V erkehrsknotenpunkte, Erreichbarkeit der landwirtschaftlichen Flächen, Straßenquer-
schnitte im Plangebiet, Stellplätze 
- Soziale Infrastruktur: Kindergarten- und Schulversorgung 
- Eingriffe in Natur und Landschaft: Naturschutz, Naherholung 
- Schallimmissionen, Störfallbetriebe in der Umgebung 
 
Die detaillierten Stellungnahmen und die Stellungnahme der Verwaltung zur Berücksichtigung 
im Bebauungsplanverfahren sind in Anlage 6 dargestellt. 
 
Die Durchführung des Bebauungsplanverfahrens wird durch die Deutsche Reihenhaus

4 
als Vorhabenträgerin unterstützt. Hierzu wurde eine Planungsvereinbarung mit der Stadt 
Köln getroffen. Parallel zum Bebauungsplanverfahren soll der Flächennutzungsplan ge-
ändert werden. 
 
 
Kooperatives Baulandmodell (KoopBLM) 
Das vorliegende Bebauungsplanverfahren zur Schaffung von ca. 17.700 Quadratmetern 
Geschossfläche Wohnen fällt in den Anwendungsbereich des Kooperativen Baulandmo-
dells (KoopBLM). Es ist die Umsetzungsanweisung 2017 anzuwenden, da die Mehrheit 
der Grundstücke durch den Vorhabenträger zwischen dem 20.04.2018 und dem 
04.05.2022 erworben und ein Einleitungsbeschluss bereits am 28.01.2021 gefasst wurde, 
der am 26.06.2025 lediglich in der Art des Verfahrens (Angebotsbebauungsplan) geän-
dert wurde. 
 
Das Kooperative Baulandmodell (KoopBLM) wurde 2014 als Richtlinie zur Förderung des 
öffentlich geförderten Wohnungsbaus und zur Beteiligung der Planbegünstigten an den 
Folgekosten eingeführt und mit Bekanntmachung vom 10.05.2017 im Amtsblatt der Stadt 
Köln fortgeschrieben. Das Modell sieht insbesondere die folgenden Verpflichtungen vor: 
 
Öffentlich geförderter Wohnungsbau 
Mindestens 30 % der Geschossfläche (GF) für Wohnzwecke ist im öffentlich geförderten 
Wohnungsbau innerhalb des Plangebietes zu errichten. Der erforderliche Anteil an öffent-
lich gefördertem Wohnungsbau soll innerhalb des Plangebietes in Form von Mehrfamilien-
häusern umgesetzt werden. 
 
Betreuungsangebot für U3- und Ü3-jährige Kinder 
Der ursächliche Mehrbedarf im Bereich Kindertagesstätte ist nach den Vorgaben der Stadt 
Köln innerhalb des Plangebietes zu errichten. Innerhalb des Plangebietes ist die Errichtung 
einer viergruppigen Kindertagesstätte geplant, die den Mehrbedarf aus dem Vorhaben ab-
deckt und darüber hinaus Betreuungsplätze für weitere Kinder aus dem Stadtteil anbietet. 
 
Öffentliche Grünflächen und Spielplätze 
Die ursächlichen öffentlichen Spielflächen und die ursächlichen öffentlichen beziehungs- 
weise öffentlich zugänglichen Grünflächen sind nach den Vorgaben der Stadt Köln inner-
halb des Plangebietes herzustellen und an die Stadt Köln unentgeltlich, kosten- und lasten-
frei zu übertragen. Unterhalb des maßgeblichen Schwellenwerts ist der Mehrbedarf alterna-
tiv abzulösen. 
 
Es wird je Einwohner im Plangebiet (Erstbelegungsquote = 2,3 Einwohner pro Wohneinheit) 
ein Bedarf von 2 Quadratmetern öffentlicher Spielplatzfläche sowie ein Bedarf von 10 
Quadratmetern öffentlicher Grünfläche begründet. Die Mindestgröße eines öffentlichen 
Spielplatzes, der zweckmäßig zu gestalten und betreiben ist, beträgt 500 Quadratmeter. 
Durch das Projekt wird ein Mehrbedarf von 906 Quadratmetern öffentlicher Spielfläche und 
4.530 Quadratmetern öffentlicher Grünfläche ausgelöst. Im Plangebiet wird eine öffentliche 
Spielfläche von ca. 1.000 Quadratmetern vorgesehen. Der Bedarf an öffentlichen Grünflä-
chen soll abgelöst werden. 
 
Anwendungszustimmung 
Die unterzeichnete Anwendungszustimmung zum Kooperativen Baulandmodell 2017 
liegt vor. 
 
 
Städtebauliches Planungskonzept 
In dem neuen Wohnquartier am Senfweg soll eine gemischte Wohnbebauung mit einer er-
gänzenden Kita entstehen. Es ist eine Kombination aus Reihenhäusern und Geschosswoh-
nungsbauten vorgesehen.

5 
Die Haupterschließung des geplanten Wohnquartiers erfolgt von Norden über die Alte 
Neusser Landstraße und den Senfweg, der im Zuge der Bebauung ausgebaut wird. Die 
weiterführenden Straßen Auf der Füllenweide und Schmaler Wall erschließen das Gebiet 
von Nordwesten nach Südosten. Beide Straßen werden innerhalb des Plangebietes ausge-
baut und für den KFZ-Verkehr freigegeben, um eine Erreichbarkeit der Wohngebäude mit 
dem PKW zu gewährleisten. Die Straßen Schmaler Wall und Auf der Füllenweide werden 
über eine Planstraße miteinander verbunden, um eine verkehrseffiziente Ringerschließung 
zu ermöglichen. Die Verbindungsstraße soll als verkehrsberuhigter Bereich ausgebaut wer-
den. Die genauen Ausbaubreiten der einzelnen Straßenabschnitte werden im weiteren Ver-
fahren festgelegt.  
 
In Richtung Brombeergasse soll auf den Straßen Auf der Füllenweide und Schmaler Wall 
eine Durchfahrtsbeschränkung für KFZ-Verkehre eingerichtet werden, um Durchgangsver-
kehre in beide Richtungen zu vermeiden. Der Fuß- und Radverkehr ist hiervon nicht betrof-
fen. Die Durchfahrbarkeit für die Müllentsorgung soll gewährleistet bleiben. 
 
Im Eingangsbereich des Quartiers zur Alten Neusser Landstraße hin soll der hier geplante 
Geschosswohnungsbaukörper als Entrée zum Quartier fungieren und damit höher sein als 
die übrigen Geschosswohnungsbauten und Reihenhäuser. Hier sind bis zu vier Vollge-
schosse geplant. Die übrigen Geschosswohnungsbauten sind mit drei Vollgeschossen 
vorgesehen. Die Reihenhäuser verfügen über zwei Vollgeschosse mit Satteldach. Es ist 
eine GRZ von ca. 0,3 und eine GFZ von ca. 0,8 geplant. 
 
Im zentralen Quartiersbereich zwischen den Straßen Auf der Füllenweide und Schmaler 
Wall sind die Reihenhausgruppen und Mehrfamilienhäuser jeweils um einen gemeinsamen 
Hof herum angeordnet. Insgesamt entstehen nach diesem Muster drei Höfe. Sowohl in den 
Höfen als auch zwischen den Häusern und Hausgruppen entstehen gemeinschaftliche 
Freiräume für die Bewohner*innen des Quartiers. Eine Durchgrünung und Durchwegung 
wird dadurch sowohl in Nord-Süd- Richtung als auch in West-Ost-Richtung gewährleistet. 
 
Südlich der Straße Schmaler Wall, als Abschluss zum südlich anschließenden Freiraum, 
sind vier Geschosswohnungsbauten situiert. Die Eingangsseiten fassen den Straßenraum 
baulich. Die Rückseiten sind nach Süden zum Freiraum hin orientiert.  
 
Der Anteil des öffentlich geförderten Wohnungsbaus von mindestens 30 %, der durch das 
kooperative Baulandmodell der Stadt Köln vorgegeben wird, findet Berücksichtigung. Der 
öffentlich geförderte Wohnungsbau wird im Geschosswohnungsbau nachgewiesen. Neben 
geförderten Wohnungen sollen aber auch freifinanzierte Wohnungen im Geschosswoh-
nungsbau realisiert werden. 
 
Zudem ist im südlichen Grundstücksbereich östlich des Senfweges eine Fläche zur Errich-
tung einer zweigeschossigen Kindertagesstätte vorgesehen. Die Kita ist damit zum einen 
zentral im neuen Wohnquartier situiert und über den Senfweg gut erreichbar; zum anderen 
ist der Außenbereich der Kita abseits der Straßen zum Freiraum hin orientiert.  
 
Darüber hinaus sieht der Entwurf am Senfweg eine öffentliche Spielfläche mit einer Größe 
von ca. 1.000 Quadratmetern vor. Diese ist zentral im Quartier gelegen und unmittelbar ge-
genüber der geplanten Kindertageseinrichtung angeordnet.  
 
Am südlichen Rand des Wohnquartiers befinden sich Ausgleichsflächen im Übergang zur 
offenen Landschaft. Diese werden im weiteren Verfahren im Rahmen der Eingriffs-/ Aus-
gleichsbilanzierung überprüft.  
 
 
 
Anlagen 
 
Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung 
Anlage 2 Geltungsbereich 
Anlage 3 Erläuterungstext

6 
Anlage 4 Städtebauliches Planungskonzept 
Anlage 5  Darstellung und Bewertung der eingegangenen Stellungnahmen aus der früh-
zeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange 
nach § 4 Absatz 1 BauGB 
Anlage 6 Darstellung und Bewertung der eingegangenen Stellungnahmen aus der früh-
zeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 BauGB 
Anlage 7 Niederschrift über die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung zum städtebaulichen 
Planungskonzept „Brombeergasse“ in Köln-Worringen

Anlage 6 Darstellung und Bewertung Stellungnahmen Öffentlichkeit

140913 Zeichen

Darstellung und Bewertung der zum Bebauungsplan 61589/03 während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Stellungnahmen  
 
Anlage 6 
Tabellarische Darstellung und Bewertung des Abwägungsmaterials im Bebauungsplanverfahren 
 
 
Darstellung und Bewertung der zum  Bebauungsplan 61589/03 – Arbeitstitel: „Brombeergasse“ in Köln -Worringen 
eingegangenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit 
 
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgte gemäß § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) in Form einer Präsenzveranstaltung am 
02.02.2026 in der Alula der Gemeinschaftsgrundschule „An den Kaulen“ und wurde in einer Niederschrift dokumentiert.  
 
Im Zeitraum vom 28.01.20 26 bis einschließlich 18.02.2026 bestand die Möglichkeit die Planunterlagen online auf der Plattform 
„Bauleitplanung Online“ unter der Internetadresse www.beteiligung-bauleitplanung.koeln einzusehen und digital Stellungnahmen zu 
übermitteln. 
 
Im Zeitraum der Beteiligung sind 22 Stellungnahmen eingegangen. 
 
Nachfolgend werden die eingegangenen Stellungnahmen fortlaufend nummeriert. Daran anschließend werden in Übereinstimmung mit 
der laufenden Nummerierung die Inhalte der Stellungnahmen sowie ihre Berücksichtigung im weiteren Verfahren dargestellt. Bei 
inhaltlich gleichen Stellungnahmen wird auf die jeweilige erste Stellungnahme der Verwaltung verwiesen.  
 
Die Behandlung der in der Tabelle enthaltenen Stellungnahmen durch die Verwaltung ist vorläufig und entspricht dem Stand zum 
Abschluss des Verfahrens nach §  3 Abs. 1 BauGB und §  4 Abs. 1 BauGB. Diese Stellungnahmen werden bei der Erstellung des 
Bebauungsplanentwurfs inklusive Begründung, welcher Gegenstand der Veröffentlichung nach § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung 
nach § 4 Abs. 2 BauGB ist, berücksichtigt. Aufgrund des vorläufigen Charakters ist es möglich, dass es im weiteren Verfahren vor der  
endgültigen Abwägung zum Satzungsbeschluss zu einer abweichenden Behandlung der Inhalte der frühen Beteiligung nach § 3 Abs. 1 
BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB kommt. Insofern sind insbesondere die Ergebnisse der Beteiligungen nach §  3 Abs. 2 BauGB und §  4 
Abs. 2 BauGB sowie die Begründung zum endgültigen Planentwurf zu berücksichtigen. 
 
Aus Datenschutzgründen werden keine personenbezogenen Daten (Name und Adresse) aufgeführt.  
 
Stand 08.05.2026

Darstellung und Bewertung der zum Bebauungsplan 61589/03 während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Stellungnahmen  
 
Lfd. 
Nr. 
 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
01. Eingereicht von: Privatperson 
Dokument: Gesamtstellungnahme 
Stellungnahme als Anhang: Angehängte Datei 
Der landwirtschaftliche Pächter, der die Ackerfläche 
zwischen Brombeergasse, Schmaler Wall und 
Senfweg in Köln -Worringen bewirtschaftet, auf den 
die Ausgleichsflächen geplant sind, weist darauf hin, 
dass er Pächter der Fläche sei und seinerseits ke in 
Verkaufsinteresse bestehe. 
 
 
 
 
Damit Baulücken möglichst zügig bebaut würden, 
sollten seines Erachtens die vielen Privatgärten im 
Bereich Füllenweide bis zum Schmalen Wall und bis 
zur Brombeergasse möglichst zügig mit in das 
Genehmigungsverfahren einbezogen werden. 
 
Bezüglich der Ackerflächen wird auf die 
Grundwassergefahren in manchen Wintermonaten 
hingewiesen.  
 
 
 
 
 
Ein weiterer Punkt ist die Planung der Stellplätze. Die 
Stellplatzsatzung des Stadtrates schreibt 0,7 
Stellplätze pro Wohneinheit vor. Dies sei nach 
Nein 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Nein 
 
 
 
 
 
Ja 
 
 
 
 
 
 
 
Nein 
 
 
Die derzeit noch landwirtschaftlich genutzten Ackerflächen, auf 
denen im Rahmen der Planung Ausgleichsmaßnahmen 
vorgesehen sind, befinden sich im Eigentum der Deutschen 
Reihenhaus AG. Die Flächen sind aktuell verpachtet.  Bei der 
Umsetzung der Planung bestehen daher keine 
Eigentumsansprüche Dritter an den betreffenden Flächen. Die 
bestehenden Pachtverträge werden im Zuge der Planumsetzung 
rechtzeitig und unter Einhaltung der vertraglich vereinbarten 
Fristen gekündigt. 
 
Die Privatgärten sind nicht Teil des Geltungsbereiches. Hier 
bestehen keine konkreten Planungsabsichten. Das Plankonzept 
sieht eine Bebauung auf privat erworbenen Grundstücken der 
Deutschen Reihenhaus AG vor.  
 
 
Im weiteren Verfahren wird ein Entwässerungskonzept 
erarbeitet, das insbesondere Maßnahmen zur Versickerung bzw. 
Ableitung des im Neubaugebiet anfallenden 
Niederschlagswassers umfasst und dabei auch die 
Auswirkungen von Starkregenereignissen  sowie die 
Grundwasserstände berücksichtigt. 
 
 
Die geplante Stellplatzanzahl orientiert sich an der geltenden 
Stellplatzsatzung der Stadt Köln. Für das Quartier ist nach 
aktueller Planung ein Stellplatzschlüssel von 1,0 Stellplätzen je

Darstellung und Bewertung der zum Bebauungsplan 61589/03 während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Stellungnahmen  
 
Lfd. 
Nr. 
 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
Ansicht der Privatperson zu wenig. Es sollen 2 
Stellplätze je Wohneinheit eingeplant werden, 
unabhängig von einer Stellplatzsatzung. Dies sei 
realitätsnäher und wenn der ÖPNV später einmal 
besser angenommen w ird, sollte man auch 
bedenken, dass Besucher oder Paketlieferanten 
immer mal temporär einen Parkplatz benötigen. 
 
 
 
 
 
 
 
 
Es wird darauf hingewiesen, dass d er Senfweg 
regelmäßig von landwirtschaftlichem Verkehr 
genutzt werde, um angrenzende Ackerflächen zu 
erreichen. Dabei kommen auch großdimensionierte 
landwirtschaftliche Maschinen zum Einsatz (z. B. 
Mähdrescher, Rübenroder, Maishäcksler mit Breiten 
bis zu 3,49 m sowie Traktoren mit Anbaugeräten bis 
etwa 3,0 m). 
Für die Planung des Senfwegs wird daher angeregt, 
die Anforderungen des landwirtschaftlichen Verkehrs 
zu berücksichtigen. Vorgeschlagen wird eine 
Nettostraßenbreite von etwa 6 m, um 
Begegnungsverkehr zwischen landwirtschaftlichen 
Maschinen und Pkw zu ermöglichen. 
Zur Verkehrsberuhigung werden punktuelle 
Fahrbahnverengungen befürwortet, wobei diese für 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Teilweise 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Reihenhaus sowie 0,7 Stellplätzen je Wohneinheit im 
Geschosswohnungsbau vorgesehen. Zudem wird die 
Umsetzung eines Carsharing -Standortes geprüft. Vor dem 
Hintergrund der städtischen Zielsetzung zur Förderung 
nachhaltiger Mobilität und einer flächensparende n 
Quartiersentwicklung wird der gewählte Stellplatzansatz als 
angemessen bewertet. Im weiteren Verfahren wird im Rahmen 
von Verkehrsuntersuchung und Mobilitätskonzept die genaue 
Anzahl der erforderlichen Stellplätze entsprechend der 
Stellplatzsatzung der S tadt Köln ermittelt.  Neben den privaten 
Stellplätzen werden auch Besucherstellplätze im öffentlichen 
Straßenraum vorgesehen. Zudem wird das Quartier so 
erschlossen, dass eine Erreichbarkeit für Besucher- und 
Lieferverkehre gewährleistet ist.  
 
Die Zufahrt zu den landwirtschaftlichen Flächen wird auch nach 
Realisierung des Wohnquartiers gewährleistet bleiben. Die 
angegebenen Fahrzeugbreiten werden bei der Festlegung der 
Ausbaubreiten des Senfwegs im weiteren Verfahren 
berücksichtigt. Die vorgeschlagene Nettofahrbahnbreite von 6,0 
m, die einen Begegnungsverkehr zwischen landwirtschaftlichen 
Fahrzeugen und Pkw ermöglicht, sowie einer 
Mindestdurchfahrtsbreite von 4,0 m bei verkehrsberuhigenden 
Einengungen werden geprüft. Die genauen Ausbaubreiten des  
Senfwegs werden im weiteren Bebauungsplanverfahren 
festgelegt.

Darstellung und Bewertung der zum Bebauungsplan 61589/03 während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Stellungnahmen  
 
Lfd. 
Nr. 
 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
die Befahrbarkeit durch landwirtschaftliche 
Großmaschinen sowie Einsatzfahrzeuge (z. B. 
Feuerwehr) eine Mindestbreite von etwa 4 m 
aufweisen sollten. 
Zudem wird angeregt, entlang des Senfwegs 
Parkmöglichkeiten auf beiden Seiten vorzusehen, 
um dem Parkraumbedarf Rechnung zu tragen. 
 
Um das Konfliktpotential zwischen Neubewohnern 
und dem landwirtschaftlichen Betrieb nicht zu 
provozieren, wird der Bau von öffentlichen 
Einrichtungen wie Kita, Kindergarten, etc. in 
unmittelbarer Nähe zur Landwirtschaft geeigneter als 
Wohnraum gehalten, um  Immissionskonflikte 
zwischen landwirtschaftlicher Nutzung und dem 
Wohnquartier zu minimieren.  
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Teilweise 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Der städtebauliche Entwurf sieht mit der Kindertagesstätte 
bereits eine öffentliche Einrichtung entlang der 
landwirtschaftlichen Flächen vor.  Ansonsten sieht das 
städtebauliche Konzept keine öffentlichen Einrichtungen im 
Plangebiet vor. Die möglichen Immissionsauswirkungen der 
landwirtschaftlichen Nutzung auf die angrenzend geplante 
Wohnbebauung werden im Rahmen eines 
Immissionsschutzkonzeptes gutachterlich untersucht und 
bewertet. Dabei wird sichergestellt, dass die Anforderungen der 
TA-Lärm eingehalten werden. 
 
02. Eingereicht von: Privatperson 
Dokument: Gesamtstellungnahme 
Es wird erhebliche Kritik an allen  geplanten 
Bauvorhaben der Stadt Köln geäußert, da sie der 
Umwelt schaden. Es wird auf das im Juni 2021  
beschlossene Ziel zum Natur - und Umweltschutz 
verwiesen. Im Zuge dessen wird auf die derzei tig 
laufenden Planungs - und Baufehler aufmerksam 
gemacht. 
 
Alle folgend aufgeführten Neubau - und 
Erweiterungsprojekte im Kölner Norden setzen nach 
Nein Die aktuelle Bevölkerungsprognose der Stadt Köln vom 
Dezember 2025 geht bis zum Jahr 2045 von einem Zuwachs von 
rund 10.000 Einwohnerinnen und Einwohnern sowie etwa 
12.000 Haushalten gegenüber dem Stand von 2024 aus. Vor 
diesem Hintergrund stellt die Schaf fung zusätzlichen 
Wohnraums ein zentrales und dringliches Ziel der 
Stadtentwicklung dar, zu dessen Erreichung das vorliegende 
Vorhaben mit der Realisierung von etwa 183 Wohneinheiten 
beiträgt.

Darstellung und Bewertung der zum Bebauungsplan 61589/03 während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Stellungnahmen  
 
Lfd. 
Nr. 
 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
Ansicht der Privatperson eine umweltzerstörende 
Bodenversiegelung voraus. 
 
• Neuquartier "Brombeergasse", inkl. Erweiterung 
der Bundesstraße "B9" 
• Retentionsbecken "Worringer Bruch", inkl. 
zusätzlicher Erweiterung der Bundesstraße "B9" 
• Neuquartier "Roggendorf -Süd", inkl. erweiterter  
Straßenverkehrsanschlusses an Autobahn "A57" 
• Neustadtteil "Kreuzfeld", inkl. zusätzliche 
erweiterter 
• Straßenverkehrsanschlusses an Autobahn "A57 
• Erweiterung "Alte Stra ße", inkl. 
Fahrradrennstrecke Kölner (Innenstadt-)  
Den Bürgerinnen und Bürgern sei seiner Meinung 
nach die notwendige Frischluftschneise des Kölner 
Nordens wichtiger als die statistische Einwohnerzahl.  
 
Daher wird an die Stadt Köln  appelliert alle 
Bauvorhaben sofort zu stoppen. 
Das Plangebiet ist bereits seit dem Stadtentwicklungskonzept 
Wohnen (StEK Wohnen) aus dem Jahr 2014 als Potenzialfläche 
(Nr. 6.02) ausgewiesen und wird im Regionalplan als 
Allgemeiner Siedlungsbereich dargestellt. Mit der Aufstellung 
des Bebauungsplans sow ie der Änderung des 
Flächennutzungsplans werden die Ziele der Raumordnung 
folglich sowohl in verbindliches als auch in vorbereitendes 
Planungsrecht überführt. 
 
Die Belange von Natur und Umwelt  werden bei der Aufstellung 
des Bebauungsplans  umfassend berücksichtigt und in die 
Abwägung eingestellt . Die zu erwartenden Auswirkungen der 
Planung auf Natur und Landschaft werden im Rahmen der 
Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB ermittelt, beschrieben 
und bewertet.  Unvermeidbare Eingriffe werden entsprechend 
den gesetzlichen Vorgaben durch geeignete Vermeidungs -, 
Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen kompensiert.  Zur 
Ermittlung der Umweltauswirkungen und Erarbeitung von 
Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen werden zahlreiche 
Fachgutachten erstellt.  
 
Die Stadt Köln hat mit Ratsbeschluss vom 24. Juni 2021 das Ziel 
der gesamtstädtischen Klimaneutralität bis 2035 beschlossen. 
Die Freihaltung von Frischluftschneisen und 
Kaltluftentstehungsgebieten ist dabei ausdrücklich als Eckpunkt 
einer klimawandelgerech ten Stadtentwicklung benannt. Diese 
Ziele werden im vorliegenden Verfahren berücksichtigt, die 
klimatischen Auswirkungen der Planung werden gutachterlich 
geprüft und erforderliche Festsetzungen im Bebauungsplan 
verankert.

Darstellung und Bewertung der zum Bebauungsplan 61589/03 während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Stellungnahmen  
 
Lfd. 
Nr. 
 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
Die Forderung nach einem sofortigen Stopp mehrerer 
Bauvorhaben im Kölner Norden ist nicht Gegenstand dieses 
Verfahrens. Jedes Vorhaben wird im Rahmen eines eigenen 
Verfahrens geprüft  und abgewogen . Für den Bebauungsplan 
Brombeergasse wird eine vollständige Umweltprüfung nach § 2 
Abs. 4 BauGB durchgeführt und in die Abwägung eingestellt. Der 
dringende gesamtstädtische Wohnraumbedarf ist dabei den 
Belangen des Umweltschutzes gegenüberzustellen. 
 
03. Eingereicht von: Privatperson 
Dokument: Gesamtstellungnahme 
1. Es wird gefragt, wie sichergestellt werden soll, dass 
bei Starkregenereignissen kein Wasser aus dem 
um 0,5 - 1 m höher geplanten Neubaugebiet in die 
bestehende Bebauung des Ortskerns abfließt und 
dort Schäden verursacht.  
 
 
2. Es bestehen Bedenken, dass der „Schmale Wall“ 
trotz seiner Funktion als Anliegerstraße weiterhin 
als Abkürzung genutzt wird und durch das geplante 
Neubaugebiet zusätzlich belastet werden könnte. 
Vor diesem Hintergrund wird angeregt zu prüfen, ob 
verkehrslenkende Maßnahmen (z. B. Poller) 
erforderlich sind und ob eine ausschließliche 
Erschließung des neuen Quartiers über den 
Senfweg sichergestellt werden sollte . Eine 
Beschilderung dürfte hier nicht ausreichend sein.  
Ja 
 
 
 
 
 
 
Ja 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Ein Entwässerungskonzept wird im weiteren Verfahren 
erarbeitet, in dem auch die Frage der Geländemodellierung und 
der Auswirkungen auf angrenzende Grundstücke zu 
berücksichtigen ist. Dabei wird sichergestellt, dass durch eine 
etwaige Geländeanhebung kein O berflächenwasser auf 
Nachbargrundstücke abgeleitet wird. 
 
Das städtebauliche Konzept sieht vor, die äußere Pkw -
Erschließung ausschließlich über die Alte Neusser Landstraße 
und den Senfweg zu führen. In Richtung Brombeergasse ist eine 
Durchfahrtsbeschränkung für den PKW -Verkehr vorgesehen. 
Das gilt auch für den Sc hmaler Wall. Der Fuß- und Radverkehr 
ist hiervon nicht betroffen. Die Bestandsbebauung wird somit 
nicht zusätzlich durch Pkw -Verkehre zukünftiger 
Bewohner*innen des Neubaugebiets belastet. Lediglich 
Fahrzeuge der Müllentsorgung werden befugt sein , die Straße 
für ihre Zwecke zu befahren. Aus straßenverkehrsrechtlicher 
Sicht können Absperrpfosten und Umlaufsperren nur bei einer 
qualifizierten Gefahrenlage angeordnet werden. Rechtswidrigem

Darstellung und Bewertung der zum Bebauungsplan 61589/03 während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Stellungnahmen  
 
Lfd. 
Nr. 
 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
  
 
 
 
 
 
 
 
3. Es wird gefragt, ob die Kanalkapazität ausreicht, da 
dies im Jahr 2021 leider nicht der Fall war. Das habe 
zu gravierenden Überflutungen geführt. 
  
 
 
 
 
 
 
 
 
Ja 
Verhalten kann aus straßenverkehrsrechtlicher Sicht nicht mit 
den genannten Verkehrseinrichtungen entgegengewirkt werden. 
Die Durchfahrtsbeschränkung wird mit baulichen Maßnahmen 
(Fahrbahneinengung, Straßenbelag) und Beschilderung als Fuß- 
und Radweg mit  Sonderrechten für die Müllabfuhr realisiert. 
 
 
Die Kapazität des Stauraumkanals in der Brombeergasse sowie 
der Handlungsbedarf zur Ertüchtigung der Kanalinfrastruktur 
werden im Rahmen des Entwässerungskonzepts gutachterlich 
geprüft. Die zuständigen Versorgungsträger werden hierzu 
zeitnah beteiligt. 
04. Eingereicht von: Privatperson 
Dokument: Gesamtstellungnahme 
Es wird die k urzfristige Einladung zur Beteiligung 
sowie die knappe Frist zur Rückmeldung kurz nach 
Karneval kritisiert. Es seien noch viele 
unbeantwortete Themen offen. 
 
 
 
 
 
 
 
Landwirtschaft: 
Es wird eine schleichende Enteignung der derzeit 
bewirtschafteten Ackerlandflächen  befürchtet. Eine 
Nein 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Nein 
 
 
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung wurde mit einer 
Stellungnahmefrist von etwa drei Wochen  durchgeführt. Den 
Bürgerinnen und Bürgern wurde damit ausreichend Zeit 
eingeräumt, ihre Anregungen und Bedenken vorzubringen.  Die 
Bürgerveranstaltung diente der Vorstellung des Planvorhabens. 
Im Rahmen der Veranstaltung wurde darauf hingewiesen, dass 
offene Fragen im Nachgang innerhalb der gesetzten Frist  
schriftlich an das Stadtplanungsamt Köln gerichtet werden 
können. Diese werden im Rahmen der vorliegenden Abwägung 
bzw. im weiteren Verfahren beantwortet. 
 
Das Plangebiet umfasst ausschließlich Flächen, die sich im 
Eigentum der Deutschen Reihenhaus AG sowie der Stadt Köln

Darstellung und Bewertung der zum Bebauungsplan 61589/03 während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Stellungnahmen  
 
Lfd. 
Nr. 
 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
uneingeschränkte Nutzung des Senfwegs für die 
Landwirtschaft sei von zentraler Bedeutung ist, um 
die Flächen im Worringer Bruch ganzjährig und 
jederzeit bewirtschaften zu können. 
 
Das geplante Bauprojekt gefährde die 
Existenzgrundlage der Eigentümer *innen und 
Pächter*innen massiv. Daher wird eine klare Lösung 
für die landwirtschaftliche Erschließung gefordert. 
 
Kindergarten- und Schulneubau: 
Die Stadt Köln und die Kirche besitzen Flächen in 
dem geplanten Neubaugebiet. Seit Jahren fehl e ein 
fertiges Kita - und Schulkonzept für Worringen. 
Zudem fehlen viele Kita- und Schulplätze. 
 
 
 
 
 
Konzept zu Parkflächen: 
Die geplanten 150 privaten PKW -Parkflächen und 
zusätzlich 40 öffentliche Parkflächen  reichen nach 
Meinung des Einwenders für 183 Wohneinheiten 
nicht aus. Es wird gefragt, w o die Mitarbeiter *innen 
der Kita  parken. Auch der Umbau an der Alten 
Neusser Landstraße 239 -266 verschärf e das 
Parkplatzproblem massiv. 
  
Art der Bebauung und Nutzung: 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Ja 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Nein 
 
 
 
 
 
 
 
 
Nein 
befinden. Eine Enteignung ist weder erforderlich noch 
vorgesehen.  
 
Zur Erreichbarkeit der landwirtschaftlichen Flächen siehe 
Stellungnahme 01.  
 
 
 
 
 
 
Eine Kita ist Teil der Planung und ist entlang des Senfweges 
eingeplant. Der gewählte Standort östlich des Senfwegs 
ermöglicht eine zentrale Lage im Quartier mit guter 
Erreichbarkeit sowie eine Orientierung des Kitaaußenbereichs 
zum angrenzenden Freiraum hin.  
Durch die Stadt Köln wird ein Standort für eine weitere 
Grundschule in Worringen gesucht. Hierzu werden derzeit 
verschiedene Flächen in Worringen  geprüft. Das städtische 
Grundstück An der Füllenweide ist für eine Grundschule zu klein.  
 
Zum Stellplatzangebot siehe Stellungnahme 01.  
Für die Mitarbeitenden der geplanten viergruppigen 
Kindertagesstätte werden Stellplätze auf dem eigenen 
Grundstück nachgewiesen. Die genaue Stellplatzanzahl wird im 
Mobilitätsgutachten ermittelt. Der Umbau an der Alten Neusser 
Landstraße 239-266 ist nicht Teil des Vorhabens.

Darstellung und Bewertung der zum Bebauungsplan 61589/03 während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Stellungnahmen  
 
Lfd. 
Nr. 
 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
Aufgrund der Bodenverhältnisse sind nach  
bisherigen Ausführungen keine Keller oder 
Tiefgaragen vorgesehen, obwohl dies  nach Ansicht 
des Einwenders aus technischer Sicht (z. B. „Weiße 
Wanne“) grundsätzlich möglich sei. Stattdessen soll 
das Gelände angehoben und auf Tiefgaragen 
verzichtet werden. 
 
Zudem werden erhebliche Zweifel an der Planung 
zur Wasserableitung geäußert, insbesondere vor 
dem Hintergrund der in Worringen  bekannten 
Hochwasserereignisse und zunehmenden 
Starkregenereignisse. 
 
 
 
 
 
Naherholung: 
Durch das Bauvorhaben werde eine  weitere 
Erholungsfläche dauerhaft verloren gehen. 
 
Zudem wird angemerkt, dass Spaziergänger *innen 
und Rollstuhlfahrende nach Fertigstellung de r 
Deichanlage nur noch über oder hinter dem Deich 
Zugang zur Natur hätten.  Auch dass sich die 
Ausgleichsfläche teilweise auf Bereiche des Deichs 
befinden, wird kritisch gesehen. 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Nein 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Die Entscheidung, auf Keller und Tiefgaragen zu verzichten, liegt 
im planerischen und wirtschaftlichen Ermessen der 
Vorhabenträgerin. Das Plangebiet liegt in einer topographischen 
Tieflage und ist daher im Starkregenfall überflutungsgefährdet. 
Zudem liegt das betroffene Gebiet in einem Risikogebiet 
außerhalb des Überschwemmungsgebiets des Rheins. Bedingt 
durch die vergleichsweise geringe Entfernung zum Rhein und 
zum Retentionsraum Worringen muss bei hohen Rheinwasser -
ständen mit hohen bis sehr hohen Grundwa sserständen 
gerechnet werden. Unter diesen Bedingungen ist der Verzicht 
auf Unterkellerung und Tiefgaragen technisch und wirtschaftlich 
nachvollziehbar. Die geplante Geländeaufschüttung zur 
Erhöhung des Bauniveaus ist ein in Hochwasser - und 
Grundwasserbereichen übliches und anerkanntes Mittel des 
vorbeugenden Hochwasserschutzes. Ihre Verträglichkeit, 
insbesondere hinsichtlich der Auswirkungen auf 
Nachbargrundstücke und den Wasserhaushalt, wird im weiteren 
Verfahren gutachterlich geprüft. 
 
Das Plangebiet ist im Stadtentwicklungskonzept Wohnen als 
Potenzialfläche ausgewiesen und soll zur Deckung des 
dringenden gesamtstädtischen Wohnraumbedarfs entwickelt 
werden. Das öffentliche Interesse an der Schaffung von 
Wohnraum überwiegt in der Abwägung  den Verlust der 
untergeordneten Erholungsfunktion der Flächen an dieser Stelle. 
Die Planung und Ausgestaltung des Deichbauwerks sowie die 
Zugänglichkeit dahinterliegender Flächen für Fußgänger und 
Rollstuhlfahrer sind nicht Gegenstand dieses 
Bebauungsplanverfahrens. De r Hinweis auf die mögliche 
Überschneidung der Ausgleichsflächen mit dem Deichbauwerk 
wird im weiteren Verfahren geprüft.

Darstellung und Bewertung der zum Bebauungsplan 61589/03 während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Stellungnahmen  
 
Lfd. 
Nr. 
 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
Leerstand von Immobilien: 
In Worringen g ebe es viel Leerstand, freie 
Grundstücke und verschiedene Möglichkeiten, 
umweltverträglicheren Wohnraum zu schaffen. Diese 
könnte man vorrangig nutzen. 
  
In diesem Bauprojekt gebe es  noch viele offene 
Punkte, die derzeit nicht geklärt oder berücksichtigt 
und bedacht wurden. 
 
Die Planung solle soweit vertagt werden bis alle 
Fragen geklärt und alle Gutachten vorliegen.  
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Es wird eine Eingangsbestätigung und ein 
Antwortschreiben bis zum 12. März 2026 gefordert. 
  
Nein 
 
 
 
 
 
 
 
Nein 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Nein 
 
 
Der bis 2045 prognostizierte Bedarf von ca. 12.000 zusätzlichen 
Haushalten in Köln lässt sich durch eine Innenentwicklung allein 
nicht decken. Baulücken und leerstehende Immobilien werden 
abhängig von der Entwicklungsbereitschaft der 
Eigentümer*innen zusätzlich genutzt. 
 
 
Das Bauleitplanverfahren befindet sich  noch in einem frühen 
Stadium. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie die 
bereits abgeschlossene frühzeitige Beteiligung der Behörden 
und sonstigen Träger öffentlicher Belange dienen der 
Gewinnung grundlegender Erkenntnisse für die weitere Planung, 
insbesondere für Fachgu tachten und im Hinblick auf den 
erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der 
Umweltprüfung. 
Bereits vorliegend sind Ergebnisse zum Verkehr, zur FFH -
Vorprüfung, zum Boden sowie zur Archäologie. Weitere 
Gutachten zu Artenschutz, Schall, Grünordnung, 
Immissionsschutz, Entwässerung , Mobilität  und Klima sowie 
gegebenenfalls zu Störfallbetrieben werden im weiteren 
Verfahren erarbeitet. 
 
Eine Einzelbeantwortung der Stellungnahme ist nicht 
vorgesehen. Die Abwägung der im Zuge der 
Beteiligungsverfahren eingegangenen Stellungnahmen erfolgt 
gesammelt im Zuge der weiteren Planung. 
 
05. Eingereicht von: Privatperson 
Dokument: Gesamtstellungnahme

Darstellung und Bewertung der zum Bebauungsplan 61589/03 während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Stellungnahmen  
 
Lfd. 
Nr. 
 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
Eine direkte Anwohnerin weist auf bereits eine 
bauliche Prägung durch Wohnhäuser in massiver 
Bauweise in der näheren Umgebung  hin. Vor dem 
Hintergrund der geplanten Entwicklung neuer 
Wohnbauflächen wird angeregt,  angrenzende 
rückwärtige Grundstücksbereiche im weiteren 
Verfahren in eine städtebauliche Gesamtbetrachtung 
einzubeziehen. Eine arrondierende Betrachtung 
dieser Flächen könnte dazu beitragen, eine klar 
definierte Raumkante auszubilden und den 
Übergang zwischen Siedlungsbereich und Freiraum 
langfristig nachvollziehbar zu ordnen. Aufgrund der 
Nähe des Grundstücks der Anwohnerin zur 
Bestandsbebauung sowie vorhandener 
Erschließungsstrukturen erscheine für sie  eine 
Prüfung der künftigen planungsrechtlichen 
Einordnung sinnvoll. Dabei sollte insbesondere die 
Innen- und Außenbereich sabgrenzung geprüft, die 
Flächen entlang des Schmalen Walls städtebaulich 
eingeordnet und die räumliche Fassung der Grün-, 
Ausgleichs- und Siedlungsbereiche geklärt werden. 
 
Es wird gebeten, das Grundstück in die weitere  
Abwägung einzubeziehen. 
 
Nein 
 
 
 
 
 
 
Der Geltungsbereich de s vorliegenden Bebauungsplans 
beschränkt sich ausschließlich auf die Grundstücke der 
Deutschen Reihenhaus AG . Eine großräumigere Betrachtung 
erfolgt auf Ebene des Flächennutzungsplans (FNP) . Das 
laufende Änderungsverfahren des FNP bezieht auch die 
angrenzenden nördlichen Flächen mit ein. Künftig sollen diese 
als Wohnbauflächen dargestellt werden und schaffen damit die 
planungsrechtliche Grundlage für eine künftige, ganzheitliche 
Entwicklung der Siedlung.  Eine neue Abgrenzung von Innen - 
und Außenbereich erfolgt daraus nich t sowie durch den 
Flächennutzungsplan auch noch kein unmittelbares, 
verbindliches Baurecht geschaffen werden kann.  Für eine 
dortige verbindliche  Baugebietsentwicklung ist ein eigenes 
Bebauungsplanverfahren erforderlich. Das benannte 
Grundstück befindet sich im Außenbereich und ist nach § 35 
BauGB zu bewerten.  
 
06. Eingereicht von: Privatperson 
Dokument: Gesamtstellungnahme 
Ein Ortsansässiger schlägt vor, den Verkehr neu zu 
begutachten. Die Einmündung der “Alte Neu sser 
Landstraße” auf die B9 sei seiner Meinung nach seit 
Nein 
 
 
Eine vorläufige Verkehrsuntersuchung hat ergeben, dass der 
Knotenpunkt Neusser Landstraße (B 9)  / Alte Neusser 
Landstraße auch im Planfall leistungsfähig bleibt. Es ergeben

Darstellung und Bewertung der zum Bebauungsplan 61589/03 während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Stellungnahmen  
 
Lfd. 
Nr. 
 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
längerem ein Gefahrenpunkt, der sich mit dem stetig 
steigenden Verkehr nicht verbesser e. Besonders 
beim Linksabbiegen in Richtung Dormagen oder aus 
Köln in den Ort kommend, g ebe es kritische 
Situationen, da sich nicht an das T empolimit 
gehalten werde. Ein Kreisverkehr im Bereich der 
Einmündung würde sich anbieten. Dieser würde 
automatisch die anfahrende Geschwindigkeit 
herabsenken und mit einem eingeplanten Radweg, 
den Radverkehr in Richtung Köln aufnehmen. 
 
Durch die Planung werde sich seiner Meinung nach 
die Verkehrssituation dort zwangsläufig weiter 
verschärfen. 
 
Aufgrund der frühen Planungsphase sollte der 
Vorschlag noch einmal aufgegriffen und überprüft 
werden.  
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
sich somit keine Ausbauerfordernisse aus dem Baugebiet an 
diesem Knotenpunkt. Die konkreten verkehrlichen Auswirkungen 
der Planung auf das gesamte umliegende Straßennetz werden 
im Rahmen des Verkehrsgutachtens gutachterlich untersucht 
und bewertet . Zudem wird der Knotenpunkt Senfweg / Alte 
Neusser Landstraße genauer hinsichtlich einer Anbindung und  
Querungsmöglichkeiten für Fußgänger untersucht und geeignete 
Maßnahmen vorschlagen. 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
07. Eingereicht von: Privatperson 
Dokument: Gesamtstellungnahme 
Stellungnahme als Anhang: Angehängte Datei 
Verfahrensfristen 
Der für beide Verfahren gewählte 
Beteiligungszeitraum der frühzeitigen Beteiligung 
gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sei aus Sicht des BUND 
nicht angemessen  bemessen. Für Sichtung und 
Prüfung der umfangreichen Unterlagen, fachliche 
Bewertung, erforderliche Recherchen sowie interne 
Abstimmungen wurde lediglich ein Zeitraum von rund 
 
Nein  
 
 
 
 
 
 
 
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung wurde mit einer 
Stellungnahmefrist von etwa drei Wochen durchgeführt. 
Zusätzlich fand zusätzlich zu Beginn des Beteiligungszeitraums 
eine Abendveranstaltung statt, auf der Interessierte und 
Betroffene informiert wurden und die Möglichkeit hatten, sich zu 
äußern. Der Öffentlichkeit wurde damit ausreichend Gelegenheit 
gegeben, ihre Anregungen und Bedenken einzubringen. Darüber

Darstellung und Bewertung der zum Bebauungsplan 61589/03 während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Stellungnahmen  
 
Lfd. 
Nr. 
 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
drei Wochen eingeräumt, in dem sich zudem die 
Karnevalswoche befand.  
Eine sachgerechte Wahrnehmung d es 
Beteiligungszwecks der frühzeitigen Beteiligung  
setze eine realistisch nutzbare Prüf - und 
Reaktionsfrist voraus. Vor diesem Hintergrund hält 
der BUND die gewählte Frist für nicht ausreichend 
und fordert  eine Verlängerung bzw. Wiederholung 
der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung mit 
angemessener Fristsetzung. 
 
Unabhängig davon weist der BUND darauf hin, dass 
eine frühzeitige  Beteiligung der anerkannten 
Naturschutzvereinigungen gemäß § 4 Abs. 1 BauGB 
bislang nicht erfolgt ist. 
 
 
 
 
 
 
 
Verfahrensablauf 
Der vorliegende Planungsansatz w erfe laut BUND  
grundlegende verfahrensrechtliche Fragen 
hinsichtlich des Entwicklungsgebots der 
Bauleitplanung auf. 
Es wird darauf hingewiesen, dass die Bauleitplanung 
gemäß §§ 5 –7 BauGB zweistufig ausgestaltet ist; 
Bebauungspläne sind nach § 8 Abs. 2 BauGB 
grundsätzlich aus dem Flächennutzungsplan zu 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Nein  
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Nein 
 
 
 
 
 
 
 
 
hinaus wird der Öffentlichkeit im Rahmen der Veröffentlichung 
gem. § 3 Abs. 2 BauGB erneut eine Möglichkeit zur Beteiligung 
geboten. Eine Wiederholung der frühzeitigen 
Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht als notwendig erachtet.  
 
 
 
 
 
 
 
Anerkannte Naturschutzverbände sind keine Träger öffentlicher 
Belange. Die Bedingungen als Träger öffentlicher Belange zu 
gelten, erfordern bestimmte Voraussetzungen wie zum Beispiel 
die Erfüllung öffentlicher Aufgaben aufgrund gesetzlicher 
Zuweisung. Die Umweltschutzverbände widmen sich zwar mit 
Umwelt- und Naturschutz einer öffentlichen Aufgabe, sie haben 
jedoch keine Zuweisung dieser Aufgaben durch Gesetzgeber. 
Somit erfolgt die Beteiligung im Rahmen der 
Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 BauGB (vgl. auch § 3 Abs. 3 
BauGB).  
 
Das Parallelverfahren ist nach § 8 Absatz 3 BauGB ausdrücklich 
vorgesehen, um eine gleichzeitige Anpassung beider Planwerke 
zu ermöglichen. Die Entwicklung des Standorts entspricht einem 
gesamtstädtischen Planungsziel. Die aktuelle 
Bevölkerungsprognose der Stadt Köln vom Dezember 2025 geht 
bis 2045 von einem Zuwachs von ca. 10.000 Personen und 
12.000 Haushalten gegenüber 2024 aus. Die Schaffun g von 
Wohnraum ist vor diesem Hintergrund ein dringliches 
stadtentwicklungspolitisches Ziel, dem das vorliegende

Darstellung und Bewertung der zum Bebauungsplan 61589/03 während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Stellungnahmen  
 
Lfd. 
Nr. 
 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
entwickeln. Ein Parallelverfahren nach § 8 Abs. 3 
BauGB sei nur  zulässig, wenn der 
Flächennutzungsplan seine eigenständige, 
gesamtstädtische Steuerungsfunktion beh alte und 
eine ergebnisoffene Abwägung erfolge. 
 
Es wird der Eindruck geäußert, dass der 
Bebauungsplan vorwiegend an den Interessen eines 
Investors ausgerichtet wurde und die Änderung des 
Flächennutzungsplans primär der Anpassung an 
dieses konkrete Vorhaben dien e. Die punktuelle 
Änderung des Flächennutzungsplans ausschließlich 
im Geltungsbereich des Bebauungsplans sowie das 
Bestehen einer Planungsvereinbarung mit dem 
Investor werden als Hinweise auf eine 
projektbezogene, nicht gesamtstädtisch begründete 
Planung gewertet. 
 
Der BUND sieht daher die Gefahr, dass das 
Entwicklungsgebot gemäß § 8 Abs. 2 BauGB sowie 
die eigenständige Steuerungsfunktion des 
Flächennutzungsplans beeinträchtigt werden. 
Zudem werden Bedenken hinsichtlich Transparenz, 
Nachvollziehbarkeit und einer erge bnisoffenen 
Planung im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung 
geäußert. 
 
Gefordert wird, das Parallelverfahren so 
auszugestalten, dass das Entwicklungsgebot 
gewahrt bleibt, die Flächennutzungsplanänderung 
auf einer eigenständigen, gesamtstädtischen 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Vorhaben mit ca. 183 Wohneinheiten Rechnung trägt. Das 
Plangebiet ist zudem seit dem Stadtentwicklungskonzept 
Wohnen (STEK  Wohnen) 2014 als Potenzialfläche 6.02 
ausgewiesen und im Regionalplan als Allgemeiner 
Siedlungsbereich dargestellt. Die Aufstellung des 
Bebauungsplans sowie die Änderung des 
Flächennutzungsplanes setzen somit die Ziele der 
Raumordnung in verbindliches und vorbereitendes 
Planungsrecht um.  
 
Der Umfang der FNP-Änderung geht über den Geltungsbereich 
des Bebauungsplans hinaus  und betrachtet den gesamten 
Bereich südlich der Altern Neusser Landstraße zwischen 
Brombeergasse und Senfweg. Eine künftige 
Siedlungsentwicklung wird somit entsprechend des STEK 
Wohnen und des Regionalplan vorbereitet. Eine eigenständige 
städtebauliche Rechtfertigung der 
Flächennutzungsplanänderung ist daher gegeben. Es liegt keine 
„punktuelle Änderung“ des FNP vor, die nur das vorbereitende 
Planungsrecht für die von einem V orhabenträger beabsichtigte 
Wohnbauentwicklung schafft. Der FNP trifft eine eigenständige, 
seinem Maßstab entsprechende Abwägung, die der Politik zur 
Entscheidung vorgelegt wird. 
Die im Rahmen der Stellungnahme geäußerten Bedenken 
hinsichtlich eines Funktionsverlustes des Flächennutzungsplans 
greifen insoweit nicht durch.

Darstellung und Bewertung der zum Bebauungsplan 61589/03 während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Stellungnahmen  
 
Lfd. 
Nr. 
 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
Abwägung beruht und die Anforderungen an 
Transparenz und Beteiligung eingehalten werden. 
Andernfalls wird eine Neustrukturierung des 
Bauleitplanverfahrens angeregt. 
 
Konflikte mit Kompensationsflächen 
Besonders gravierend sei, dass die von der 
Planänderungen betroffene Fläche im geltenden 
Flächennutzungsplan als Vorrangfläche für 
Kompensationsmaßnahmen dargestellt ist. 
 
Damit berühr e die Planung unmittelbar die 
Systematik der naturschutzrechtlichen 
Eingriffsregelung gemäß §§ 13–15 BNatSchG sowie 
deren Umsetzung in der Bauleitplanung nach  § 1a 
Abs. 3 BauGB. 
 
Es sei aus Sicht des BUND zwingend zu klären, 
• ob auf den betroffenen Flächen bereits 
Kompensationsmaßnahmen realisiert wurden 
oder verbindlich festgesetzt sind, 
• welche naturschutzfachlichen Funktionen diese 
Flächen derzeit erfüllen, 
• und in welchem Umfang durch die beabsichtigte 
Überplanung Funktionsverluste eintreten würden 
 
Die Überplanung bereits umgesetzter oder 
verbindlich vorgesehener 
Kompensationsmaßnahmen stell e selbst einen 
erneuten Eingriff in Natur und Landschaft dar. In 
 
 
 
 
 
Ja 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Die Änderung des Flächennutzungsplans in eine Wohnbaufläche 
sowie die Aufstellung des Bebauungsplans entsprechen den 
Zielen der Raumordnung, da das Plangebiet im Regionalplan als 
Allgemeiner Siedlungsbereich dargestellt ist. Die Darstellung der 
Vorrangfläche für Kompensationsmaßnahmen im 
Flächennutzungsplan betrifft lediglich die vorbereitende 
Bauleitplanung und erzeugt noch keine 
Umsetzungsverpflichtung. Maßgeblich ist, dass innerhalb des 
Plangebiets keine Kompensationsmaßnahmen verbindlich 
festgesetzt bzw. tatsächlich umgesetzt wurden. Die betroffenen 
Flächen werden derzeit ausschließlich landwirtschaftlich genutzt. 
Eine Entwertung bereits erbrachter Ausgleichsmaßnahmen liegt 
nicht vor. Die Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung wird im weiteren 
Verfahren gutachterlich erarbeitet und alle Eingriffe in Natur und 
Landschaft werden vollständig kompensiert.

Darstellung und Bewertung der zum Bebauungsplan 61589/03 während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Stellungnahmen  
 
Lfd. 
Nr. 
 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
einem solchen  Fall entsteh e eine neue 
Kompensationspflicht. Die Funktionsfähigkeit der 
ursprünglichen Ausgleichsmaßnahmen d ürfe nicht 
faktisch aufgehoben werden, ohne dass 
gleichwertiger Ersatz rechtlich gesichert und fachlich 
funktionsfähig hergestellt wird.  Eine bloße 
planerische Umwidmung genüg e hierfür nicht. 
Erforderlich sei vielmehr: 
• die vollständige naturschutzfachliche 
Neubewertung der betroffenen Flächen, 
• der nachvollziehbare Nachweis funktionsgleicher 
Ersatzmaßnahmen, 
• deren rechtliche Sicherung, 
• sowie die zeitliche Umsetzung vor oder 
zumindest zeitgleich mit der Inanspruchnahme  
der bisherigen Kompensationsflächen. 
 
Vor dem Hintergrund des bereits dargestellten 
Parallelverfahrens und der punktuellen Anpassung 
des Flächennutzungsplans verstärke sich laut BUND 
hier der Eindruck, dass naturschutzfachliche 
Belange nicht mit dem erforderlichen Gewicht in die 
planerische Grundentscheidung eingestellt wurden. 
Der BUND fordert daher eine transparente und 
nachvollziehbare Darlegun g über den Umfang 
bestehender und geplanter Kompensationsflächen 
sowie deren Sicherung.  
 
Beteiligung des Naturschutzbeirats 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Ja  
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Der Naturschutzbeirat ist kein Träger öffentlicher Belange. Der 
Naturschutzbeirat ist gem. § 70 LNatSchG  ein bei der unteren 
Naturschutzbehörde gebildetes Gremium. Gem. des Erlasses

Darstellung und Bewertung der zum Bebauungsplan 61589/03 während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Stellungnahmen  
 
Lfd. 
Nr. 
 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
Nach § 70 LNatSchG NRW sei der Naturschutzbeirat 
nach Aussage des BUND bei wichtigen 
Angelegenheiten des  Naturschutzes und der 
Landschaftspflege zu beteiligen. Die Überplanung 
von Flächen, die  der Sicherung oder Umsetzung  
naturschutzrechtlicher Kompensationsmaßnahmen 
dienen, stelle regelmäßig eine solche Angelegenheit 
von besonderer fachlicher Bedeutung dar, da hier die 
Funktionsfähigkeit der Eingriffsregelung berührt 
werde. Sollte eine Neubewertung bestehender oder 
vorgesehener Kompensationsmaßnahmen 
erforderlich werden, betr effe dies unmittelbar die 
fachliche Beurteilung von Ausgleichs - und 
Ersatzmaßnahmen sowie deren ökologische 
Gleichwertigkeit.  
 
Der BUND bittet daher um Mitteilung, 
• ob der Naturschutzbeirat in die vorliegenden 
Verfahren einbezogen wurde, 
• und falls nicht, aus welchen Gründen eine 
Befassung bislang nicht vorgesehen ist. 
 
Flächenversiegelung / Eingriffe in die 
Landschaft: 
Der BUND lehnt die  Inanspruchnahme bislang 
unversiegelter Flächen für Wohnbebauung ab, 
sofern keine  nachvollziehbare Alternativenprüfung 
und flächensparende Planung vorliegen. 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Teilweise 
 
 
 
 
 
 
 
 
„Beiräte bei den Landschaftsbehörden“ vom 11.04.1990 werden 
bedeutende Bebauungspläne zum Stand der Offenlage dem 
Naturschutzbeirat zur Kenntnis gegeben.  
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Das Plangebiet ist seit 2014 im STEK Wohnen als 
Potenzialfläche ausgewiesen und wurde im Rahmen dieses 
gesamtstädtischen Konzepts unter Berücksichtigung von 
Alternativstandorten identifiziert. Eine 
Alternativstandortbetrachtung wird im weiteren Verfahren i m 
Rahmen des Umweltberichtes zusammenfassend dargelegt. Die 
aktuelle Bevölkerungsprognose vom Dezember 2025 
verdeutlicht den dringenden Wohnraumbedarf in Köln.

Darstellung und Bewertung der zum Bebauungsplan 61589/03 während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Stellungnahmen  
 
Lfd. 
Nr. 
 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
Die Planung steh e im Gegensatz zum Ziel des 
Landes NRW, den Flächenverbrauch auf  Netto-Null 
zu reduzieren. Neben dauerhaftem 
Flächenverbrauch führ e die geplante  Versiegelung 
u.a. auch 
• zum Verlust potenziell wertvoller Vegetations - 
und Tierlebensräume 
• zum Verlust von Flächen für die Kalt - und 
Frischluftproduktion 
• zu einer potenziellen Gefährdung des 
Naturschutzgebietes „Worringer Bruch“, in 
dessen angrenzendem Gebiet sie sich befindet  
• zum Verlust wertvollen und schutzwürdigen 
Bodens mit großem Wasserrückhaltevermögen. 
 
Die vorgelegte Bauleitplanung widerspr eche der 
gültigen Landschaftsplanung, die für diesen Bereich 
ein Landschaftsschutzgebiet ausweist. Der Bestand 
und die Weiterentwicklung der  wenigen, noch 
verbliebenen naturnahen Landschaftsbereiche 
werde hier wesentlich beeinträchtigt. 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Innerstädtische Nachverdichtungspotenziale allein sind nicht 
ausreichend, um diesen Bedarf zu decken.  Die Fläche wird 
außerdem im Regionalplan als Allgemeiner Siedlungsbereich 
festgelegt und bewertet die Fläche daher ebenfalls als 
Entwicklungspotenzial für eine Siedlungsarrondierung . Die 
Bauleitplanungen folgen damit den Zielen der Raumordnung als 
übergeordnete Planebene.   
 
Die Planung verfolgt einen sparsamen Umgang mit Boden unter 
Berücksichtigung der Wohnraumbedarfe. Ein gezielter Mix aus 
flächeneffizienten Reihenhäusern und Geschosswohnungsbau 
wird gewählt, um dem ländlich geprägten Siedlungscharakter am 
Rand von Worringen sowie der angrenzenden 
Nachbarbebauung mit überwiegend ein - bis zweigeschossigen 
Einfamilienhäusern Rechnung zu tragen.  Vor dem Hintergrund 
der städtischen Zielsetzung zur Förderung nachhaltiger Mobilität 
und einer flächensparenden Quartiersentwicklung w ird die 
Anzahl der Stellplätze möglichst geringgehalten und richtet sich 
ausschließlich nach der Kölner Stellplatzsatzung. 
 
Im weiteren Bebauungsplanverfahren werden Festsetzungen 
zum Versiegelungsgrad und zur Begrünung des Plangebietes 
getroffen, wobei großer Wert daraufgelegt wird, den Eingriff in 
Natur und Landschaft möglichst gering zu halten. Aufgrund der 
derzeitigen Nutzu ng als Ackerfläche ist die ökologische 
Wertigkeit des Plangebietes vergleichsweise niedrig, da 
intensive Bewirtschaftung, Befahrung mit landwirtschaftlichen 
Fahrzeugen sowie der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln den 
ökologischen Wert reduzieren.  Die Eingri ffs-
/Ausgleichsbilanzierung wird im weiteren Verfahren durch

Darstellung und Bewertung der zum Bebauungsplan 61589/03 während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Stellungnahmen  
 
Lfd. 
Nr. 
 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
 
 
 
 
 
 
Da in ca. 2,5km Entfernung der neue Stadtteil 
Kreuzfeld entwickelt wird, der mit 3500 WE  
mindestens 5000 Personen aufnehmen wird, sei 
nach Auffassung des BUND  auf die Darstellung 
neuer Wohnbauflächen im nahegelegenen 
Außenbereich zu verzichten.   
 
 
 
 
 
Es wird darauf hingewiesen, dass die Stadtstrategie 
"Kölner Perspektiven 2030+" diesen Bereich und 
insbesondere die nördlich und westlich 
anschließende Wohnbebauung schon jetzt als 
"Hitzebelastete Siedlungsflächen" ausweist , für die 
eine Verbesserung des kleinräumigen Stadtklimas 
anzustreben ist. Durch die beplante Wohnbebauung 
auf freien Acker - und Wiesenflächen werde dieses 
Ziel konterkariert, da die Bebauung zu einer 
Verschlechterung führen würde. 
 
 
Verkehrliche Anbindung: 
 
 
 
 
Nein 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Ja 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Nein 
 
 
 
fachgutachterliche Untersuchungen erstellt, sodass alle Eingriffe 
in Natur und Landschaft vollständig ausgeglichen werden. 
 
 
 
 
Gemäß aktueller Wohnraumbedarfsanalysen bedarf es sowohl 
des neuen Stadtteils Kreuzfeld als auch ergänzender 
Wohnquartiere, um den Bedarf langfristig zu decken. Das Projekt 
in Kreuzfeld befindet sich noch in der Planungsphase, eine 
Aufsiedlung ist erst Mit te bis Ende der 2030er Jahre absehbar. 
Daher kann den gegenwärtig weiterhin hohen 
Wohnraumbedarfen auf dem Kölner Stadtgebiet mithilfe 
kleinerer, im Zusammenhang mit bestehenden Wohnsiedlungen 
stehenden Wohnungsbauprojekten, kurz - und mittelfristig 
nachgekommen werden. 
 
Im Rahmen der Umweltprüfung werden die klimatischen 
Auswirkungen der Planung gutachterlich untersucht. Mögliche 
Minderungsmaßnahmen, wie Dach - und Fassadenbegrünung, 
wasserdurchlässige Beläge, Baumpflanzungen auf Stellplatz - 
und Verkehrsflächen sowie die Freihaltung von 
Kaltluftschneisen, werden im weiteren Verfahren geprüft und 
soweit möglich verbindlich festgesetzt. Die bereits geplante 
regenerative Energieversorgung sowie das Freiraumkonzept mit 
privaten und gemeinschaftlichen Grünflächen leisten ebenfal ls 
einen Beitrag zur Klimaverträglichkeit des Quartiers. 
 
 
Zum Stellplatzangebot siehe Stellungnahme 01.

Darstellung und Bewertung der zum Bebauungsplan 61589/03 während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Stellungnahmen  
 
Lfd. 
Nr. 
 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
Das Plangebiet sei nach Auffassung des BUND  mit 
mehr als 1 km Entfernung schlecht an die 
bestehende ÖPNV - und 
Nahversorgungsinfrastruktur angebunden. 
Bei dem Stellplatznachweis und zugehöriger 
Flächenplanung s eien die Potentiale zur  
Reduzierung nach der Stellplatz -Satzung nicht 
genutzt worden . S o w erde weiterhin der  
Individualverkehr gefördert. Auch fehl e ein Konzept 
zur Reduzierung des  Individualverkehrs; ein 
autofreies Wohngebiet mit zentraler Parkplatzanlage 
in Zugangsnähe wäre für den BUND zielführend. 
Auch sollten die Parkflächen zum Ausgleich 
möglichst mit Grün überdacht werden. 
 
 
 
 
 
Bebauungsdichte: 
Es wird auf den Köln Katalog hingewiesen, der eine 
Quartiersdichte für dieses Gebiet von 0,8 fordert, die 
mit 0,6 bei  der vorliegenden Planung wesentlich 
unterschritten werde.  
 
Damit werde nicht nur das Entwicklungsziel des Köln 
Katalogs für eine nachhaltige, effiziente Planung , 
sondern auch  der zeitgemäße Grundsatz einer 
flächensparenden Planung neuer Bauflächen 
negiert. Stattdessen sollte nach Ansicht des BUND 
bei der Planung grundsätzlich auf Einfamilienhäuser 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Nein 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Im vorliegenden Planungskonzept ist eine wohnungsnahe 
Unterbringung der Stellplätze vorgesehen. Diese trägt den 
Anforderungen an eine alltagstaugliche Erreichbarkeit der 
Wohnungen Rechnung und berücksichtigt insbesondere die 
Bedürfnisse von Familien, mobil itätseingeschränkten Personen 
sowie von Haushalten mit regelmäßigem Nutzungsbedarf eines 
Kraftfahrzeugs. 
 
Die Stellplatzanlagen sollen durch die Pflanzung von Bäumen 
zwischen den Stellplätzen begrün t werden . Diese Maßnahme 
dient ebenfalls der Verbesserung des Mikroklimas, der 
Verschattung sowie der gestalterischen Einbindung der 
Stellplätze in das Wohnumfeld. Eine gleichzeitige Überdachung 
der Stellplätze würde die Pflanzung großkroniger Bäume und 
deren Entw icklungsmöglichkeiten erheblich einschränken und 
steht dem gewählten Begrünungskonzept entgegen. 
 
 
Aufgrund der langen Laufzeit des Verfahrens stammt das 
abgestimmte städtebauliche Konzept aus 2021. Der Köln 
Katalog wurde erst 2023 beschlossen.  
Die geringere Dichte ist maßgeblich auf den Anteil an 
Reihenhäusern zurückzuführen, der wesentlicher Bestandteil 
des städtebaulichen Konzepts ist. Der Mix aus Reihenhäusern 
und Geschosswohnungsbau wird bewusst gewählt, um dem 
ländlich geprägten Siedlungscharakter am Rand von Worringen 
und der angrenzenden Nachbarbebauung aus überwiegend ein- 
bis zwei-geschossigen Einfamilienhäusern Rechnung zu tragen. 
Eine Verdichtung auf III –IV-Geschosse in diesem Randbereich 
des Ortsteils würde zu einem städtebaulichen Br uch mit der 
umgebenden Bebauungsstruktur führen und wird daher als nicht

Darstellung und Bewertung der zum Bebauungsplan 61589/03 während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Stellungnahmen  
 
Lfd. 
Nr. 
 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
verzichtet und nur  Geschosswohnungsbau geplant 
werden. Auch die Geschossigkeit sollte auf III – IV 
angehoben werden, um die Flächenausnutzung 
wesentlich zu verbessern. Ein Mix  aus 
Wohnungseigentum und gefördertem 
Mietwohnungsbau l asse sich auch im  
Geschosswohnungsbau verwirklichen. 
 
 
Hochwasserschutz: 
Die vorgesehene Bauleitplanung berücksichtige 
nach Ansicht des BUND  nicht die Gefahren durch  
Extremhochwasser und Grundhochwasser, die eine 
solche Bebauung grundsätzlich in Frage stellen. Die 
dort vorgesehene Retentionsfläche für Hochwasser 
werde zudem wesentlich eingeschränkt und der 
Flächenzusammenhang der übrigen Flächen durch 
Einschnürung gestört. Darüber hinaus seien keinerlei 
hierauf abgestimmte  Planungsvorgaben wie 
Kellerverbot, Höherlegung der Erdgeschossniveaus, 
Schutzmauern und Anpassung des 
Entwässerungssystems vorhanden.  Zudem könne 
eine unzureichende Berücksichtigung von 
Hochwasser- und Grundwassergefahren im weiteren 
Planungs- und Umsetzungsprozess zu erheblichen 
zusätzlichen baulichen und finanziellen 
Anforderungen führen. 
 
Aspekte nachhaltigen Bauens: 
Es wird darauf hingewiesen, dass i nsbesondere vor 
dem Hintergrund des in Köln beschlossenen 
 
 
 
 
 
 
Ja 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Teilweise 
 
 
 
 
 
verträglich eingestuft.  Der geforderte Anteil von mindestens 
30 % öffentlich gefördertem Wohnungsbau gemäß dem 
Kooperativen Baulandmodell (KoopBLM) wird im 
Geschosswohnungsbau nachgewiesen und ist Bestandteil der 
Planung. Ein Mix aus freifinanziertem und gefördertem 
Wohnungsbau ist damit auch im vorliegenden Konzept 
gewährleistet. 
 
Die Hochwasser - und Grundwasserproblematik ist der 
Verwaltung bekannt und im Erläuterungstext bereits benannt. 
Das Plangebiet liegt im Bereich der 
Grundhochwassergefahrenzone sowie im Risikobereich eines 
extremen Rheinhochwassers. Die Auswirkungen werden i m 
weiteren Verfahren gutachterlich ermittelt. Konkrete 
Schutzmaßnahmen, wie ein Kellerverbot, die Höherlegung der 
Erdgeschossniveaus oder Anpassungen des 
Entwässerungssystems, sind als mögliche Festsetzungen im 
Bebauungsplan vorgesehen und werden auf Basis  der 
gutachterlichen Ergebnisse verbindlich verankert. Der Verzicht 
auf Unterkellerung , sowie die Geländeanhebung sind  bereits 
Bestandteil des Planungskonzepts. 
 
 
 
 
 
 
Im vorliegenden Konzept ist bereits eine weitgehend 
regenerative Energieversorgung über Wärmepumpe, 
Photovoltaik und Biomethan vorgesehen, die eine 100 % 
regenerative Wärmeerzeugung ermöglicht.

Darstellung und Bewertung der zum Bebauungsplan 61589/03 während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Stellungnahmen  
 
Lfd. 
Nr. 
 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
Klimanotstandes bei allen Neubauvorhaben auf eine 
klimaverträgliche und ressourcenschonende 
Bauweise besonderer Wert zu legen  sei. Geplante 
Vorhaben s eien außerdem CO2 -neutral 
auszuführen. Die übliche Bauweise des  geplanten 
Investors zeichne sich  nach Auffassung des BUND 
durch einen hohen Einsatz von Zement aus und sei 
damit nicht nachhaltig. Als Alternative  zum Einsatz 
recycelter Stoffe sei eine nachhaltige Holzbauweise 
denkbar.  
 
Im Rahmen der weiteren Planung wären auch die 
Aspekte der Energieversorgung, Wasserverbrauch, -
nutzung und -versickerung unter Gesichtspunkten 
der Sparsamkeit und Nachhaltigkeit vorzugeben. 
Die bestehende Baumallee wäre bei de r Planung 
geeignet zu berücksichtigen und in  jedem Fall 
vollständig zu erhalten bzw. zu schützen, 
idealerweise ökologisch sinnvoll in ein  erweitertes 
Grünkonzept einzubinden.  
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Nein 
 
 
 
 
 
 
 
Die Wahl konkreter Baumaterialien, etwa Holz statt Beton, ist 
nicht Gegenstand von Festsetzungen im Bebauungsplan, 
sondern liegt im Ermessen der Vorhabenträgerin. Der Hinweis 
auf die brandschutzkonforme Realisierbarkeit mehrgeschossiger 
Holzbauweise wird d er Vorhabenträgerin empfehlend zur 
Kenntnis gegeben. Hinsichtlich Versickerung und 
Wasserhaushalt wird im weiteren Verfahren ein 
Entwässerungskonzept erarbeitet. 
 
 
Da die Bäume im Zuge des geplanten Ausbaus des Senfwegs 
im Bereich der künftigen Verkehrsflächen liegen, ist ihr 
vollständiger Erhalt nach derzeitigem Planungsstand nicht 
möglich. Der Entfall der Bäume wird im Rahmen der Eingriffs -
/Ausgleichsbilanzierung berücksichtigt und entsprechend durch 
Neupflanzungen kompensiert. 
 
 
 
08. Eingereicht von: Privatperson 
Dokument: Gesamtstellungnahme 
Stellungnahme als Anhang: Angehängte Datei 
1. Unzureichende Kapazität des 
Entwässerungssystems  
Die Privatperson weist darauf hin, dass die Einleitung 
von Schmutz - und Regenwasser aus dem neuen 
Baugebiet in den bestehenden Kanal der 
Brombeergasse aufgrund der Unterdimensionierung 
 
 
Ja 
 
 
 
 
 
Die Kapazität des Stauraumkanals in der Brombeergasse sowie 
der Handlungsbedarf zur Ertüchtigung der Kanalinfrastruktur 
werden im Rahmen des Entwässerungskonzepts gutachterlich

Darstellung und Bewertung der zum Bebauungsplan 61589/03 während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Stellungnahmen  
 
Lfd. 
Nr. 
 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
des Kanalnetz es technisch nicht möglich  sei. Als 
Beleg wird das Starkregenereignis vom 14.07.2021 
angeführt: Damals kam es zu massivem Rückstau, 
bei dem Kanaldeckel durch den Druck angehoben 
wurden und das Gebiet großflächig überflutet wurde. 
 
Zusätzlich trat auf der eigenen Liegenschaft Wasser 
unkontrolliert und unter hohem Druck aus einem 
Entwässerungsrohr aus, das an den Kanal 
angeschlossen ist. Dieser Mangel sei bislang nicht 
berücksichtigt worden. 
 
2. Auswirkungen der geplanten 
Geländemodellierung und Versiegelung  
Die geplante Anhebung des Geländeniveaus im 
Neubaugebiet um ca. 1,00 m sowie die  
prognostizierte Vollversiegelung verhindern  nach 
Auffassung der Privatperson  eine natürliche 
Versickerung vor Ort.  Es wird befürchtet, dass das  
zusätzliche Abflussaufkommen  bei 
Starkregenereignissen von schätzungsweise ca. 
2.000 m³/h ohne eine vorherige, hinreichende 
Retention nicht in das bereits überlastete  
Bestandssystem eingeleitet werden könne.  
 
3. Grundwasserproblematik und Qualmwasser  
Durch die geplante Bodenverdichtung und 
Gründungsmaßnahmen sei bei Rheinhochwasser 
oder der Entleerung des Retentionsraums mit einer 
veränderten Grundwasserhydraulik zu rechnen. Das 
Verdrängungsvolumen des Neubaugebiets führ e 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Ja 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Ja 
 
 
 
 
geprüft. Die zuständigen Versorgungsträger werden hierzu 
zeitnah beteiligt. 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Zu den Auswirkungen der Geländemodellierung siehe 
Stellungnahme 03. 
 
Die Kapazität des Stauraumkanals in der Brombeergasse sowie 
der Handlungsbedarf zur Ertüchtigung der Kanalinfrastruktur 
werden im Rahmen des Entwässerungskonzepts gutachterlich 
geprüft. 
 
 
 
 
 
 
Bedingt durch die vergleichsweise geringe Entfernung zum 
Rhein und zum Retentionsraum Worringen sind bei hohen 
Rheinwasserständen hohe bis sehr hohe Grundwasserstände zu 
erwarten. Die möglichen Auswirkungen der Neubebauung auf

Darstellung und Bewertung der zum Bebauungsplan 61589/03 während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Stellungnahmen  
 
Lfd. 
Nr. 
 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
zwangsläufig zu einem beschleunigten und erhöhten 
Anstieg des Grundwasser - bzw. 
Qualmwasserspiegels in der  angrenzenden 
Bestandsbebauung. Dies erhöh e das 
Schadensrisiko für die Bestandsimmobilien massiv 
und gefährde den bestehenden 
Versicherungsschutz. 
  
4. Defizitärer Stellplatzschlüssel und 
medizinische Infrastruktur  
Die kalkulierten 150 Stellplätze für 183 
Wohneinheiten unterschreite  nach Auffassung der 
Privatperson den tatsächlichen Bedarf deutlich. Es 
wird ein Schlüssel von 1,5 Stellplätzen pro 
Wohneinheit (insgesamt 274 Stellplätze ) gefordert , 
um eine weitere Überlastung des öffentlichen 
Verkehrsraums zu vermeiden.  
 
Es wird  die Meinung vertreten , dass die 
hausärztliche Versorgung im Stadtteil Worringen 
bereits heute erschöpft sei. Eine weitere Verdichtung 
ohne entsprechenden Ausbau der sozialen 
Infrastruktur sei daher abzulehnen.  
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Nein 
 
 
 
 
 
 
 
Nein 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
den Grundwasser- und Qualmwasserspiegel in der Umgebung 
werden im weiteren Verfahren gutachterlich ermittelt und 
bewertet. Dabei werden auch die Wechselwirkungen mit dem 
geplanten Retentionsraum Köln -Worringen berücksichtigt. 
Sofern sich relevante Auswirkungen auf die Bestandsbebauung 
ergeben, werden geeignete Maßnahmen geprüft und bei der 
Umsetzung des Planvorhabens berücksichtigt. 
 
 
 
 
Zum Stellplatzangebot siehe Stellungnahme 01.  
 
 
 
 
 
 
 
Die Sicherstellung der medizinischen Versorgung liegt 
grundsätzlich außerhalb des Regelungsbereichs der 
Bauleitplanung und obliegt den Kassenärztlichen Vereinigungen 
sowie den niedergelassenen Ärzten. Das Plangebiet liegt im 
700- bis 1.000 -Meter-Einzugsbereich des Stadtteil -zentrums 
Worringen, in dem sich verschiedene 
Versorgungsinfrastrukturen für den täglichen Bedarf befinden. 
Das Gebiet soll als Allgemeines Wohngebiet gemäß § 4 BauNVO 
festgesetzt werden. Hier sind Anlagen für gesundheitliche 
Zwecke sowie  Räume für die Berufsausübung freiberuflich 
Tätiger (z.B. Arztpraxen) allgemein zulässig.

Darstellung und Bewertung der zum Bebauungsplan 61589/03 während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Stellungnahmen  
 
Lfd. 
Nr. 
 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
 
 
5. Europaweit bedeutsames FFH-Gebiet  
Es wird auf den Worringer Bruch als hochwertiges 
Naturschutzgebiet mit europäischem Rang (FFH -
Gebiet) hingewiesen. Eine angrenzende Bebauung 
wird höchst kritisch gesehen:  
• Der Worringer Bruch ist ein empfindliches 
Niedermoor- und Auengebiet, das auf einen 
stabilen Wasserhaushalt angewiesen ist. 
Eingriffe wie Bodenversiegelung oder 
Veränderungen des Grundwassers gefährden 
diesen Lebensraum unmittelbar. 
• Eine Bebauung bis an die Gebietsgrenzen 
zerstöre wichtige Übergangszonen und führ e zu 
Störungen wie Lärm, Lichtverschmutzung und 
Unruhe, was besonders geschützte Tierarten 
beeinträchtige.  
• Zudem w erde der Biotopverbund geschwächt . 
Der Bruch sei ein wichtiger Lebensraum und 
Vernetzungspunkt für zahlreiche Tierarten (u.a. 
viele Vogelarten, Amphibien, Reptilien und 
Säugetiere). Eine weitere Einschränkung würde 
Populationen isolieren und die Artenvielfalt 
verringern. 
 
Daher wird gefordert, den Schutz des Gebiets höher 
zu gewichten als die Bauinteressen und eine 
 
 
Nein  
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Teilweise 
 
 
 
 
 
 
Im Jahr 2024 wurde eine FFH -Vorprüfung durchgeführt, die zu 
dem Ergebnis kommt, dass die Schutz- und Erhaltungsziele des 
FFH-Gebiets der geplanten Bebauung nicht entgegenstehen und 
keine Verschlechterung der Schutz - und Entwicklungsziele zu 
erwarten ist. Darüber hinaus wird im weiteren Verfahren eine 
Artenschutzprüfung erstellt. Hierbei werden die im Plangebiet 
vorhandenen Tierarten kartiert und mögl iche Auswirkungen auf 
diese sowie entsprechende Vermeidungs - und ggfs. 
Ausgleichsmaßnahmen ermittelt. 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Das FFH- und Naturschutzgebiet „Worringer Bruch" befindet sich 
ca. 450 m südwestlich des Plangebiets. Am südlichen Rand des 
Plangebiets sind Ausgleichsflächen im Übergang zur offenen

Darstellung und Bewertung der zum Bebauungsplan 61589/03 während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Stellungnahmen  
 
Lfd. 
Nr. 
 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
ausreichend große, unbebaute Pufferzone zu 
erhalten. 
 
 
 
 
 
 
 
Ergänzend wird darauf verwiesen, dass der NABU 
Stadtverband Köln sowie der BUND Kreisgruppe 
Köln bereits mit Schriftsatz vom 31.07.2018 
gegenüber der Bezirksregierung Köln eine kritische 
Stellungnahme bezüglich des Retentionsraums 
Köln-Worringen abgegeben haben. Vor diesem 
Hintergrund sei die Planung eines weiteren 
Großbauprojekts kritisch zu prüfen, insbesondere im 
Hinblick auf die kumulativen Auswirkungen der 
Baustellenlogistik und die ökologische 
Gesamtbelastung. 
 
 
 
 
6. Verkehrstechnische Erschließung  
Die aktuelle Verkehrssituation am „Schmalen Wall“ 
(zwischen Brombeergasse und Sankt -Tönnis-
Straße) sei aus Sicht der Privatperson bereits heute 
unzureichend. 
 
 
 
 
 
 
 
 
Teilweise 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Ja 
 
 
 
 
 
 
 
 
Landschaft vorgesehen, die einen räumlichen Puffer zur freien 
Landschaft und zum Worringer Bruch bilden sollen. Die genaue 
Abgrenzung und Ausgestaltung dieser Flächen wird im Rahmen 
der Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung im weiteren Verfahren 
ermittelt. Künftig wird zudem zwischen dem Baugebiet und dem 
Worringer Bruch die Hochwasserschutzanlage Retentionsraum 
Worringen als weitere Pufferzone entstehen. 
 
Der Verweis auf die kritische Stellungnahme von NABU und 
BUND zum Retentionsraum Köln-Worringen aus dem Jahr 2018 
wird zur Kenntnis genommen.  
Das Planfeststellungsverfahren zum Retentionsraum ist jedoch 
abgeschlossen. Der Planfeststellungsbeschluss wurde am 
25.02.2025 erlassen und ist nicht Gegenstand des vorliegenden 
Bebauungsplanverfahrens. 
Der Hinweis auf kumulative Auswirkungen durch die zeitliche 
und räumliche Nähe beider Vorhaben, insbesondere hinsichtlich 
Baustellenlogistik und ökologischer Gesamtbelastung , wird 
aufgegriffen. Im Rahmen der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 
BauGB werden auch Wechselwirkungen mit benachbarten 
Vorhaben und Belastungen berücksichtigt, soweit diese 
planungsrelevant sind. 
 
Zur Durchfahrtsbeschränkung des Schmalen Walls siehe 
Stellungnahme 03.

Darstellung und Bewertung der zum Bebauungsplan 61589/03 während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Stellungnahmen  
 
Lfd. 
Nr. 
 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
Trotz Anliegerregelung g ebe es viel unerlaubten 
Durchgangsverkehr. Die Straße sei zu schmal für 
Begegnungsverkehre und durch das tieferliegende 
angrenzende Gelände komm e es bei 
Ausweichmanövern regelmäßig zu Problemen, bei 
denen Fahrzeuge ins Feld geraten. 
 
Mit Blick auf das geplante Neubaugebiet wird 
gefordert, zusätzliche Verkehrsbelastung unbedingt 
zu vermeiden. Es sollen geeignete Maßnahmen (z.B. 
Verkehrslenkung oder bauliche Barrieren) geprüft 
und umgesetzt werden, um eine Nutzung des 
Schmalen Walls als Durchgangs - oder 
Erschließungsstraße für das Neubaugebiet 
konsequent auszuschließen. 
 
Zudem wird um eine schriftliche 
Eingangsbestätigung und die Berücksichtigung der 
Einwendung im weiteren Planverfahren gebeten. 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
09. Eingereicht von: Privatperson 
Dokument: Gesamtstellungnahme 
Es wird angeregt, die Anzahl der privaten und 
öffentlichen Stellplätze im Neubaugebiet zu erhöhen 
und zusätzliche Zählungen/ Prüfungen (inkl. 
Umfeldanalyse) durchzuführen , da  in Worringen 
bereits ein deutlicher Mangel an Parkplätzen 
bestehe. Auch die Möglichkeit zur Errichtung von 
Tiefgaragen sollte nochmals geprüft werden. 
 
Nein 
 
 
 
 
 
 
 
Zum Stellplatzangebot siehe Stellungnahme 01. 
Eine Unterbauung der Grundstücke durch Kellergeschosse, 
sowie Tiefgaragen ist nicht vorgesehen. Hierzu siehe 
Stellungnahme 04.

Darstellung und Bewertung der zum Bebauungsplan 61589/03 während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Stellungnahmen  
 
Lfd. 
Nr. 
 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
Die geplante Aufschüttung und damit höhere Lage 
der neuen Gebäude w erden sehr bedenklich  
gesehen. Vor dem Hintergrund der bereits mehrfach 
überlasteten Kanalisation besteht die Sorge, dass 
bei Starkregen Wasser in angrenzende, 
tieferliegende Bestandsgebiete abfließt. 
 
Es wird darum gebeten, die Technik flächen für die 
zentrale Wärmepumpen nicht in der Nähe 
bestehender Grundstücke zu planen, um dauerhafte 
Geräuschbelastungen zu vermeiden. 
 
 
 
 
 
 
Die geplanten hohen Mehrfamilienhäuser am Rand 
zum Feld  sowie zum Wald und nahe eines 
Bauernhofs werden als unpassend empfunden. Sie 
würden das gewachsene Landschaftsbild mit 
vorwiegend Einfamilienhäuser n und Gärten 
zerstören und eine visuelle Barriere zur Natur 
schaffen. In vergangenen Projekten wurden in 
ähnlichen Regionen Höhenbeschränkungen in 
Richtung Wald festgelegt.  
 
Es wird  um Berücksichtigung dieser Punkte in der 
weiteren Planung gebeten. 
Ja 
 
 
 
 
 
 
Ja 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Nein 
 
 
Zur Geländemodellierung siehe Stellungnahme 03.  
 
 
 
 
 
Das Versorgungskonzept sieht eine Grundlast -Wärmepumpe in 
Kombination mit einem Spitzenlast-Brennwertkessel sowie einer 
Photovoltaikanlage im Mieterstrommodell vor. Die genaue 
Verortung der technischen Anlagen wird im weiteren Verfahren 
festgelegt. Die Immissionsauswirkungen auf die angrenzende 
Bestandsbebauung werden im Rahmen des 
Immissionsschutzkonzeptes gutachterlich un tersucht und 
bewertet. Dabei werden die Anforderungen der TA -Lärm 
eingehalten. 
 
Das städtebauliche Konzept sieht die dreigeschossigen 
Geschosswohnungsbauten am südwestlichen Rand bewusst als 
baulichen Abschluss zum angrenzenden Freiraum vor. Das 
Landschaftsbild wird sich künftig aufgrund der 
Hochwasserschutzanlage „Retentionsraum Worr ingen“ deutlich 
verändern. Die Neubebauung grenzt nicht unmittelbar an den 
bestehenden Wald. Das städtebauliche Konzept sieht am 
südlichen Rand des Plangebiets Ausgleichsflächen im Übergang 
zum Wald bzw. zur offenen Landschaft vor, die einen geordneten 
Abschluss der Bebauung zum angrenzenden Freiraum und zum 
Worringer Bruch hin gewährleisten sollen. Eine Bewertung der 
Auswirkungen der geplanten Bebauung auf das Orts - und 
Landschaftsbild erfolgt im Rahmen der Umweltprüfung.

Darstellung und Bewertung der zum Bebauungsplan 61589/03 während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Stellungnahmen  
 
Lfd. 
Nr. 
 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
 
10. Eingereicht von: Privatperson 
Dokument: Gesamtstellungnahme 
Es werden Bedenken hinsichtlich der vorgesehenen 
Stellplatzsituation und der städtebaulichen 
Ausgestaltung geäußert. Geplant sind ca. 40 
öffentliche und rund 150 private Stellplätze für etwa 
183 Wohneinheiten, was als unzureichend bewertet 
wird, da im Gebiet bereits heute ein erheblicher 
Parkdruck besteh e und im Umfeld keine freien 
Kapazitäten vorhanden seien. 
 
Kritisch gesehen wird zudem die geplante 3-
geschossige Bebauung am Gebietsrand zum 
Schmalen Wall. Die vorgesehenen dreigeschossigen 
Gebäude werden als nachteilig für das bestehende 
Wohnumfeld empfunden, da sie die 
Sichtbeziehungen zum Grünraum beeinträchtigen 
und keinen abgestuften Übergang zur Landschaft 
erkennen lassen würden. 
 
Nein 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Nein 
 
 
Zum Stellplatzangebot siehe Stellungnahme 01.  
 
 
 
 
 
 
 
 
Zur Geschossigkeit der geplanten Bebauung siehe 
Stellungnahme 09.  
 
 
11. Eingereicht von: Privatperson 
Dokument: Gesamtstellungnahme 
Als Bürgerverein wird das Vorhaben zur 
Arrondierung der Besiedlung am südlichen Ortsrand 
grundsätzlich begrüßt. Gleichzeitig bestehen jedoch 
erhebliche Klärungsbedarfe sowie ergänzende 
Anregungen. 
 
 
 
 
 
Kenntnisnahme.

Darstellung und Bewertung der zum Bebauungsplan 61589/03 während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Stellungnahmen  
 
Lfd. 
Nr. 
 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
 
1. Verkehrserschließung:  
Die einzige Zufahrt soll von der Alte Neu sser 
Landstraße über den Senfweg  erfolgen. Der 
Schmaler Wall wird nördlich durch Poller vor dem 
Befahren mit KFZ in und aus Richtung Ortsmitte 
gesichert. Zwischen Schmaler Wall und An der 
Füllenweide soll eine Verbindungsstraße als 
Mischverkehrsfläche liegen. Folglich müsste 
auch die Str aße An der Füllenweide Poller 
erhalten, um einen Schleichverkehr von und zur 
Brombeergasse zu unterbinden.  
 
Aufgrund der peripheren Lage Worringens und 
der damit verbundenen mangelnden ÖPNV -
Anbindung seien die hier Wohnenden vielfach 
auf das Auto angewiesen, um ihren Arbeitsplatz 
zu erreichen. Auch zum Einkaufen, etwa in der 
Nachbarstadt Dormagen, w erde das KFZ 
benutzt. Somit reich e nach Auffassung des 
Einwenders die Zahl der im Plangebiet 
vorgesehenen Abstellplätze nicht aus. Die vom 
Rat beschlossene Stellplatzsatzung sei daher 
hier nicht anzuwenden. Die Lage des Ortes ließe 
sich diesbezüglich mit Innenstadtverh ältnissen 
nicht vergleichen.  Darüber hinaus erhalten alle 
neuen Gebäude keine Keller (Bodenplatte). 
Daher wird erwartet , dass die Garagen der 
Einfamilien – Reihenhausbebauung nicht zum 
Einstellen von KFZ genutzt werden, sondern 
 
 
Ja 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Nein 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Es ist auch für die Straße „Auf der Füllenweide“ eine 
Durchfahrtsbeschränkung für den Pkw -Verkehr vorgesehen. 
Siehe Stellungnahme 03. 
 
 
 
 
 
 
 
Die Zuverlässigkeit des ÖPNV -Betriebs liegt außerhalb des 
Einflussbereichs der Bauleitplanung und kann im 
Bebauungsplanverfahren nicht geregelt werden. Gleichwohl wird 
die Anregung an die zuständigen Stellen weitergegeben. 
Der Stellplatzbedarf wird im Bebauungsplanverfahren auf 
Grundlage der Stellplatzsatzung Köln festgesetzt. Es ist ein 
Stellplatzschlüssel von 1,0 für Reihenhäuser und 0,7 für den 
Geschosswohnungsbau vorgesehen, der die tatsächlichen 
Mobilitätsbedürfnisse de r künftigen Bewohnerschaft 
berücksichtigt. 
Das städtebauliche Konzept sieht keine Garagen, sondern 
ausschließlich offene Stellplätze vor. Die Reihenhäuser werden 
mit Vorgarten - sowie Terrassenschränken errichtet, die 
ausreichend Lagerflächen trotz fehlender Kellerräume 
sicherstellen sollen.

Darstellung und Bewertung der zum Bebauungsplan 61589/03 während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Stellungnahmen  
 
Lfd. 
Nr. 
 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
fehlende Kellerräume und Lagerfläche ersetzen, 
was den Parkdruck noch weiter erhöhe. 
 
2. Kindertagestätte 
Die geplanten vier Kita-Gruppen stehen einem 
aktuellen Fehlbedarf in Worringen von 
mindestens neun K ita-Gruppen gegenüber. 
Daher wird angeregt, die Einrichtung auf sechs 
Gruppen zu erweitern, um die 
Versorgungssituation insgesamt zu verbessern 
und gleichzeitig eine bessere soziale Integration 
von neu zugezogenen und bereits ansässigen 
Kindern zu ermöglichen. 
 
Zudem wird vorgeschlagen, die Kita nicht am 
Senfweg, sondern am geplanten 
Verbindungsweg zwischen Schmaler Wall und 
An der Füllenweide zu verorten. Die dort 
vorgesehene Mischverkehrsfläche könnte als 
Spielstraße ausgestaltet werden, während die 
geplante Sp iel- und Aufenthaltsfläche für ältere 
Kinder und Jugendliche am Senfweg verbleiben 
könnte. 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Nein 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Nein 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Im städtebaulichen Planungskonzept ist eine viergruppige 
Kindertageseinrichtung mit einer Grundstücksfläche von rund 
1.600 m² vorgesehen. Dem Konzept wurde seitens der 
Kindertagesstättenbedarfsplanung zugestimmt, da hierdurch 
sowohl die durch das neue Wohn gebiet entstehenden Bedarfe 
als auch zusätzliche Bedarfe im Stadtteil gedeckt werden 
können. 
 
 
 
 
Die Dimensionierung der Einrichtung basiert auf einem fachlich 
etablierten, statistischen Verfahren der Jugendhilfeplanung. 
Berücksichtigt werden dabei insbesondere die zu erwartenden 
Kinderzahlen aus dem Neubauvorhaben sowie die bestehende 
Versorgungssituation im Umfeld. Im Ergebnis zeigt sich, dass die 
geplanten Kapazitäten den Bedarf nicht nur decken, sondern 
voraussichtlich auch zusätzliche Plätze für Kinder aus dem 
umliegenden Sozialraum bereitstellen können.  
Hinsichtlich der Standortfrage ist aus Sicht der 
Jugendhilfeplanung entscheidend, dass sich die Einrichtung 
innerhalb des Planungsgebiets des neuen Wohnquartiers 
befindet, um eine gute Erreichbarkeit für die zukünftigen 
Bewohnerinnen und Bewohner sicherzus tellen. Der gewählte 
Standort östlich des Senfwegs ermöglicht eine gute 
Erreichbarkeit für die zukünftigen Bewohnerinnen und Bewohner 
sowie eine Orientierung des Kitaaußenbereichs zum 
angrenzenden Freiraum hin. Ein Standort im Norden des 
Plangebiets würde die durch die Kita verursachten 
Verkehrsmengen in das gesamte Wohnquartier verlagern und

Darstellung und Bewertung der zum Bebauungsplan 61589/03 während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Stellungnahmen  
 
Lfd. 
Nr. 
 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
 
 
 
 
3. Grundschule 
Die Aussage  aus der frühzeitigen 
Öffentlichkeitsveranastaltung, dass bis zur 
Fertigstellung der neuen Bebauung kein e 
Verpflichtung für den Neubau einer Grundschule 
bestehe, wird zurückgewiesen. Bereits seit 2023 
setzt sich der  Bürgerverein auf Grund der uns 
vorliegenden Daten sowohl dafür ein, dass eine 
neue Grundschule und auch mindestens eine 
neue KITA im Ort errichtet werden. Bislang 
konnte nur ein Interimsbau die größte 
Schulplatznot abfedern. Dieses Interim endet 
2029. Bei sofortigem Planungsbeginn könnte bis 
dahin eine Grundschule fertig gestellt sein. Zwar 
hieß es bei der Informationsveranstaltung, das 
Stadtplanungsamt suche nach entsprechenden 
Grundstücken, bislang aber erfolglos.  
Der politische Beschluss, auf dem Gelände der 
ehemaligen Hauptschule am Holzheimer Weg 
eine Gesamtschule entstehen zu lassen, 
verkennt die tatsächlichen Bedürfnisse.  
Grundschule und KITA haben die höhere 
Priorität. Beide lassen sich auf dem gewidmeten 
Schulgelände verwirklichen, insbesondere auch 
zeitgerecht. Im Anschluss oder parallel kann die 
 
 
 
 
 
Teilweise 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
stellt daher im Vergleich zum gewählten Standort keine 
Verbesserung dar. 
 
Zur Grundschulplanung siehe Stellungnahme 04.  
Der Schulausschuss hat sich am 07.03.2025 für die Vorhaltung 
des Schulgeländes am Holzheimer Weg für Weiterführende 
Schule ausgesprochen und die Verwaltung mit der Suche nach 
einem Grundschulstandort beauftragt. Das Stadtplanungsamt 
arbeitet gemeinsam mit der Schulbau GmbH an einer Lösung für 
die fehlenden Grundschulkapazitäten. Dies hat höchste Priorität. 
Zum Satzungsbeschluss des Bebauungsplanverfahrens ist eine 
Lösung bezüglich der fehlenden Grundschulplätze in Worringen 
vorzulegen.

Darstellung und Bewertung der zum Bebauungsplan 61589/03 während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Stellungnahmen  
 
Lfd. 
Nr. 
 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
Suche nach einem  Grundstück für eine 
weiterführende Schule beginnen. Das frühere 
Hauptschulareal halten wir nach wie vor zum Bau 
einer Gesamtschule, die den zwingend 
einzuhaltenden heutigen Standards entspricht, 
flächenmäßig für nicht ausreichend.  
 
 
4. Entwässerung 
Aufgrund des geringen Grundwasserflurabstands 
ist vorgesehen, das Baufeld um etwa einen Meter 
anzuheben. Trotzdem wird diese Maßnahme 
nach Ansicht des Einwenders voraussichtlich 
nicht genügen, das heute beim Bauen 
obligatorische Versickern von 
Oberflächenwässern zu ermöglichen. Folglich 
müsse neben dem Grau - / Abwasser auch das 
Regenwasser zum in der Brombeergasse 
liegenden Vorflutkanal geleitet werden. 
Andernfalls befürchten die Eigentümer der 
nördlich angrenzenden, nicht angehobenen 
Grundstücke eine Verdr ängung des 
versickernden Wassers auf ihre Flächen. Zwar ist 
vorgesehen, den Stauraumkanal in der 
Brombeergasse im Zuge der Planungen des 
Retentionsraumes Worringer Bruch kapazitiv 
leistungsfähiger zu machen. So lange dies aber 
nicht umgesetzt wurde, müsse vor allem bei 
Starkregenereignissen mit verschärften 
 
 
 
 
 
 
 
Ja 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Zur Geländemodellierung siehe Stellungnahme 03.  Das 
anfallende Regenwasser im Gebiet soll bevorzugt vor Ort 
zurückgehalten und versickert werden. Geeignete Maßnahmen 
werden derzeit geprüft. Gegebenenfalls wird ein Teil in den Kanal 
eingeleitet. 
 
Im Rahmen eines Bauprojekts ist die Erschließungsplanung , 
insbesondere die Herstellung der Entwässerung sowie die 
verkehrliche Anbindung , vorrangig vor der eigentlichen 
Bebauung umzusetzen. Dies bedeutet, dass sämtliche 
Maßnahmen zur Sicherstellung einer funktionierenden 
Erschließung bereits im Vorfeld abgeschlossen sein müssen, 
bevor Gebäude an die entsprechenden Infrastrukturen 
angeschlossen werden können.

Darstellung und Bewertung der zum Bebauungsplan 61589/03 während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Stellungnahmen  
 
Lfd. 
Nr. 
 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
Problemen gerechnet werden. Schon heute 
existiere in solchen Fällen eine erhebliche 
Rückstauproblematik beim Zusammenfluss der 
Worringer und Roggendorfer 
Kanalisationsleitungen im Bereich Langeler Weg 
/ Werthweg. Der Kreuzungsbereich Langeler Weg 
/ Alte Neußer Landstraße / In der Lohn wurde in 
der Vergangenheit dabei bis zu 40 cm überstaut. 
Hier seien die StEB gefordert, bauliche Abhilfe zu 
schaffen. 
Während der Arbeiten am Stauraumkanal in der 
Brombeergasse werde das Wasser sogar nur 
durch einen äußerst st ark verengten Bypass 
geführt. Ohnehin könne aus heutiger Sicht nicht 
ausgeschlossen werden, sondern es ist sogar 
eher wahrscheinlich, dass die beiden Vorhaben, 
Siedlungs- und Retentionsraumbau zeitlich 
zusammentreffen. Es wird vermutet, dass 
massivste Stör ungen der Naturschutzbelange 
des Worringer Bruchs und der Erholungsfunktion 
der Landschaft für die Worringer Bevölkerung 
damit verbunden sein werden. 
 
4. Weitere Konflikte zwischen dem Bau des 
Retentionsraumes und der Bauleitplanung für 
die DRH AG 
Es wird darauf hingewiesen, dass d er geplante 
Damm zwischen Senfweg und Brombeergasse 
sich teilweise mit der vorgesehenen Ausgleichs - 
 
 
 
 
 
 
 
Ja 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Ja 
 
 
 
 
 
 
Nein 
 
 
 
 
 
Eine Parallelität der Bauarbeiten für das Wohnquartier 
Brombeergasse und den Retentionsraum Köln -Worringen 
einschließlich der Arbeiten am Stauraumkanal in der 
Brombeergasse, kann zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht 
ausgeschlossen werden. Die damit verbundenen kumulativen 
Beeinträchtigungen für das Naturschutzgebiet Worringer Bruch 
sowie die Erholungsfunktion der Landschaft für die Worringer 
Bevölkerung werden im Rahmen der Umwel tprüfung 
berücksichtigt. Im weiteren Verfahren wird geprüft, ob und in 
welchem Umfang eine bauliche und zeitliche Koordination der 
Vorhaben möglich und geboten  ist, um Beeinträchtigungen zu 
minimieren. 
 
 
 
 
Die Vereinbarkeit von Ausgleichsmaßnahmen auf den 
planfestgestellten Retentionsraum wird im weiteren Verfahren  
abgestimmt.  
 
 
 
 
Die Beeinträchtigung der Sichtbeziehungen ist Folge des 
planfestgestellten Retentionsraumvorhabens und kann im 
Bebauungsplanverfahren nicht kompensiert werden.

Darstellung und Bewertung der zum Bebauungsplan 61589/03 während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Stellungnahmen  
 
Lfd. 
Nr. 
 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
und Abstandsfläche der Reihenhausbebauung 
am Schmalen Wall überlagert. 
 
Mit einer Höhe von rund 4,90 m würde der Damm 
die Blickbeziehungen in die freie Landschaft 
deutlich einschränken.  
 
Trotz bestehendem Planfeststellungsbeschluss 
für den Retentionsraum wird angeregt, den 
Damm westlich auf die Linie des vorhandenen 
Erdweges zu verlagern. Dies könnte Konflikte mit 
der Bauleitplanung reduzieren und zugleich dazu 
beitragen, nahegelegene Altlastflächen zwischen 
Dellenweg und Brombeergasse aus dem 
Retentionsraum herauszuhalten. 
 
Die am Zusammentreffen von Senfweg und Alte 
Neußer Landstraße vorgestellte „bis zu 4 - 
geschossige“ Bebauung wird für verzichtbar  
gehalten, da es für den Erhalt des dörflichen 
Charakters unseres Ortes nach Auffassung  des 
Einwenders keines neuen Stadttores bedarf. 
 
 
 
 
 
5. Offene Fragen zur 249. Änderung des FNP  
Parallel zur Bauleitplanung soll der 
Flächennutzungsplan über das Vorhaben der 
DRH AG (4,5 ha) hinaus bis angrenzend an die 
 
 
 
Nein 
 
 
 
 
 
 
 
 
Nein 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Nein 
 
 
 
 
 
 
 
Die Trassenführung des Hochwasserschutzbauwerks ist nicht 
Gegenstand des vorliegenden Bebauungsplanverfahrens. Der 
Retentionsraum Köln-Worringen wurde am 25.02.2025 von der 
Bezirksregierung Köln planfestgestellt. Die mit dem 
Bebauungsplan beabsichtigte Siedlungsentwicklung, 
insbesondere die Ausgleichsmaßnahmen, werden die geplante 
Trassenführung des Damms berücksichtigen. 
 
 
Die erhöhte Bebauung an diesem Standort ist städtebaulich als 
Entree zum Quartier und zur Betonung des Quartierseingangs 
begründet. Eine höhere Dichte wird hier angesichts des 
dringenden Wohnraumbedarfs als verträglich mit dem dörflichen 
Charakter Worringens eingeschätzt. Die übrige Bebauung bleibt 
auf zwei bis drei Geschosse beschränkt. Insgesamt erreicht das 
Quartier nur eine Quartiersdichte nach Köln Katalog von ca. 0,6. 
Eine weitere Reduzierung der Dichte soll nicht vorgenommen 
werden. 
 
 
Der Änderungsbereich der parallelen Änderung des 
Flächennutzungsplanes geht über den  Geltungsbereich des 
Bebauungsplanes hinaus, um eine weiterhin sinnvolle 
städtebauliche Ordnung und Nutzung auf der deutlich höheren 
Maßstabsebene des Flächennut zungsplanes zu gewährleisten. 
Die Darstellung im Flächennutzungsplan löst nicht unmittelbar 
den Start eines Bebauungsplanverfahrens aus, bereitet jedoch 
perspektivisch die Möglichkeit der städtebaulichen Entwicklung 
vor.

Darstellung und Bewertung der zum Bebauungsplan 61589/03 während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Stellungnahmen  
 
Lfd. 
Nr. 
 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
Brombeergasse (7,2 ha) geändert werden.  
 
6.1. Wann ist voraussichtlich auch hier mit der 
Aufstellung eines Bebauungsplanes zu rechnen? 
 
 
 
6.2. Besteht die Absicht, Grundstücke 
anzukaufen und die Besiedlung der oder ähnlich 
der DRH AG fortzusetzen? 
 
 
6.3. Oder erhalten mittelfristig die Eigentümer 
dortiger Grundstücke die Möglichkeit, eigene 
Bauvorhaben zu realisieren? 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Nein 
 
 
 
 
Nein 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Von Seiten der Stadt besteht keine Absicht, die Grundstücke 
zum Zwecke einer erweiterten Quartiersentwicklung anzukaufen. 
Zu den Absichten der Vorhabenträgerin Deutsche Reihenhaus 
oder anderer Bauträger besteht keine Kenntnis.  
 
Die Grundstücke, die nordöstlich an das Plangebiet anschließen 
und nicht im Geltungsbereich des Bebauungsplans, wohl aber im 
Bereich der Änderung des Flächennutzungsplanes liegen, sind 
als Außenbereich zu bewerten und derzeit und auch nach 
Abschluss der Flächennutzungsplanänderung nur nach den 
restriktiven Vorgaben des § 35 BauGB nutzbar und bebaubar. 
Für eine gesamte wohnbauliche Entwicklung müsste auch hier 
ein Bebauungsplanverfahren durchgeführt werden. Über die 
Einleitung eines solchen Verfahrens entsch eidet die Politik auf 
Antrag eines Vorhabenträgers. Die Stadt Köln führt derzeit keine 
Bebauungsplanverfahren mit einer Vielzahl an Eigentümern 
durch. Ein potentieller Vorhabenträger müsste die Verfügung 
über alle Flächen im Vorhabenbereich nachweisen  und die 
Erschließung herstellen. Zudem besteht aufgrund der Vielzahl an 
Verfahren bei der Verwaltung eine Warteliste für 
Bauleitplanverfahren, die u.a. Größe des Vorhabens und 
Planungsaufwand berücksichtigt. 
 
Für den Geltungsbereich des vorliegenden Bebauungsplans 
werden die Erschließungsstraßen im Zuge der 
Quartiersentwicklung ausgebaut. Die Kostentragung für die 
Erschließung innerhalb des Plangebiets ist im Rahmen der 
Planungsvereinbarung mit der Deutschen Re ihenhaus AG als 
Vorhabenträgerin geregelt. Der einzuhaltende 
Erschließungsstandard richtet sich nach den technischen

Darstellung und Bewertung der zum Bebauungsplan 61589/03 während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Stellungnahmen  
 
Lfd. 
Nr. 
 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
6.4. Welcher Standard der Erschließung wäre in 
diesem Fall einzuhalten? 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
6.5. Sollte die Erschließung und der 
Straßenausbau wie im Baufeld des DRH AG -
Vorhabens fortgesetzt werden müssen, wer trägt 
dann die Kosten? 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Regelwerken sowie den Anforderungen der Stadt Köln und wird 
im weiteren Verfahren festgelegt, ist jedoch nicht Bestandteil der 
Festsetzungen im Bebauungsplan oder der Darstellungen des 
Flächennutzungsplans. 
 
Diese Standards würden auch für eine potenzielle weitere 
Bauleitplanung im Bereich der Änderung des 
Flächennutzungsplanes gelten. Der jeweilige Vorhabenträger 
wäre auch Erschließungsträger und würde die Kosten für die 
Erschließung tragen. 
 
12. Eingereicht von: AWB Abfallwirtschaftsbetriebe Köln GmbH 
Dokument: Gesamtstellungnahme 
Aus Sicht der AWB  bestehen gegen das Verfahren 
keine Bedenken, sofern die Vorgaben zur Errichtung 
von Standplätzen für Abfallbehälter gemäß § 10 der 
Abfallsatzung der Stadt Köln sowie die 
Anforderungen an die Erreichbarkeit dieser 
Standplätze nach den Richtlinien für die Anlage von 
Stadtstraßen (RASt 06) berücksichtigt werden. 
 
Ja 
 
 
 
 
 
 
Die Hinweise werden in der weiteren Planung berücksichtigt. Die 
Errichtung von Standplätzen für Abfallbehälter gemäß der 
Abfallsatzung sowie die Befahrbarkeit für dreiachsige 
Müllsammelfahrzeuge nach den Vorgaben der RASt 06 werden 
bei der weiteren Erschließungsplanung berücksichtigt.

Darstellung und Bewertung der zum Bebauungsplan 61589/03 während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Stellungnahmen  
 
Lfd. 
Nr. 
 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
Hierbei sei insbesondere d er erforderliche 
Bewegungsraum für dreiachsige 
Müllsammelfahrzeuge zu beachten. 
 
Im Einzelnen s eien folgende Punkte zu 
gewährleisten: 
• Neubaugebiet: Die Befahrbarkeit für dreiachsige 
Müllsammelfahrzeuge ist sicherzustellen. 
• Bestandsobjekte nordwestlich des 
Neubaugebiets: Eine Befahrbarkeit bzw. 
Durchfahrtsmöglichkeit für das kleinere 
Müllfahrzeug von der Brombeergasse zum 
Senfweg muss gewährleistet sein. 
 
13. Eingereicht von: Privatperson 
Dokument: Gesamtstellungnahme 
Bei der Informationsveranstaltung zum neuen 
Baugebiet wurde kritisch angemerkt, dass ein 
durchdachtes Verkehrskonzept bislang nicht 
erkennbar sei.  Die Straße „Schmaler Wall“ wird 
bereits heute als problematisch eingeschätzt, da sich 
dort aufgrund der engen Fahrbahn immer wieder 
Fahrzeuge ausweichen müssen und dabei die 
angrenzenden Privatgrundstücke befahren. Schon 
eine weitaus geringere Anzahl an geplanten neuen 
Häusern würde nach Ansicht der Privatperson zum 
Verkehrschaos führen. 
 
Nein 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Ja 
Der Abschnitt des Schmalen Walls innerhalb des 
Geltungsbereiches wird mit neuen Querschnittsbreiten geplant. 
Die exakten Fahrbahnbreiten werden im Rahmen der weiteren 
Verkehrsplanung festgelegt. In Richtung Brombeergasse ist eine 
Durchfahrtsbeschränkung für den Pkw-Verkehr vorgesehen, der 
Fuß- und Radverkehr ist davon aber nicht betroffen. Dadurch 
wird die Bestandsbebauung nicht zusätzlich durch Pkw-Verkehre 
der zukünftigen Bewohner*innen des Neubaugebiets belastet. 
Ausgenommen hiervon sind lediglich Fahrzeuge der 
Müllentsorgung, die die Straße für ihre Zwecke befahren dürfen.

Darstellung und Bewertung der zum Bebauungsplan 61589/03 während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Stellungnahmen  
 
Lfd. 
Nr. 
 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
Unabhängig von der geplanten Erschließung des 
Neubaugebiets wird zudem erwartet, dass der 
Schmale Wall ohne geeignete Maßnahmen (z. B. 
Poller oder Sperrungen) als Ausweich - und 
Verbindungsroute in Richtung Ortszentrum und 
Autobahn genutzt werde. 
 
 
 
 
Für eine leistungsfähige Erschließung wird zudem 
auf den seit Jahren diskutierten Autobahnanschluss 
„Kreuzfeld“ verwiese n. Denn es g ebe von diesem 
Baugebiet aus keine ausreichend breite Straße, die 
auf die St. Tönnies-Str. führt. 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Nein 
 
Aus straßenverkehrsrechtlicher Sicht können Absperrpfosten 
und Umlaufsperren nur bei einer qualifizierten Gefahrenlage 
angeordnet werden . Rechtswidrigem Verhalten kann aus 
straßenverkehrsrechtlicher Sicht nicht mit den genannten 
Verkehrseinrichtungen entgegengewirkt werden.  Die 
Durchfahrtsbeschränkung wird mit baulichen Maßnahmen 
(Fahrbahneinengung, Straßenbelag) und Beschilderung als Fuß- 
und Radweg mit  Sonderrechten für die Müllabfuhr realisiert. 
 
 
Der geplante Autobahnanschluss Kreuzfeld ist nicht Gegenstand 
dieses Bebauungsplanverfahrens. Dessen Realisierung ist zum 
gegenwärtigen Zeitpunkt nicht gesichert und kann daher nicht als 
Grundlage der verkehrlichen Erschließungsplanung 
herangezogen werden.  Das Verkehrsgutachten wird die 
Erschließungssituation auf Basis des bestehenden 
Straßennetzes und ihre Leistungsfähigkeit bewerten. 
14. Eingereicht von: Privatperson 
Dokument: Gesamtstellungnahme 
Datei: Angehängte Dateien 
1. Infrastrukturkapazität und -ausbau  
• Wie soll die stark heute ausgelastete Infrastruktur 
in Worringen die zusätzlichen Einwohnerinnen 
und Einwohner des neuen Baugebiets 
aufnehmen?  
• Welche konkreten Maßnahmen sind vorgesehen, 
um Unterversorgung auszugleichen, und bis 
wann sollen diese umgesetzt sein?  
 
Teilweise 
 
 
 
 
 
 
 
 
Teilweise 
Zur technischen Infrastruktur (Wasser, Abwasser)  siehe 
Stellungnahme 03  
 
Der durch das Vorhaben ausgelöste Bedarf an Kitaplätzen wird 
durch die im Plangebiet vorgesehene viergruppige 
Kindertagesstätte gedeckt. Die Grundschulversorgung wird in 
einem gesonderten Verfahren gesichert. Hierzu werden derzeit 
verschiede Flächen in Worringen geprüft.

Darstellung und Bewertung der zum Bebauungsplan 61589/03 während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Stellungnahmen  
 
Lfd. 
Nr. 
 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
• Wurde eine Belastungs- und Bedarfsanalyse für 
Wasser, Abwasser, medizinische Versorgung 
und Nahversorgung durchgeführt? Falls ja, 
welche Ergebnisse liegen vor?  
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
2. Bildung und Betreuung  
• Wie viele zusätzliche Kita - und Schulplätze 
werden benötigt, und wo bzw. wann sollen diese 
Plätze geschaffen werden?  
• Wie wird verhindert, dass Familien aus dem 
neuen Baugebiet auf Kitas und Schulen in 
anderen Stadtteilen ausweichen müssen?  
• Was passiert, wenn der Ausbau der 
Bildungsinfrastruktur zeitlich hinter der Bebauung 
zurückbleibt?  
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Ja 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Die Sicherstellung der medizinischen Versorgung liegt 
grundsätzlich außerhalb des Regelungsbereichs der 
Bauleitplanung und obliegt den Kassenärztlichen Vereinigungen 
sowie den niedergelassenen Ärzten. Das Plangebiet liegt im 
700- bis 1.000 -Meter-Einzugsbereich des Stadtteilzentrums 
Worringen, in dem sich verschiedene 
Versorgungsinfrastrukturen für den täglichen Bedarf befinden. 
Das Gebiet soll als Allgemeines Wohngebiet gemäß § 4 BauNVO 
festgesetzt werden. Hier sind Anlagen für gesundheitliche 
Zwecke sowie Räume für die Berufsausübung freiberuflich 
Tätiger (z.B. Arztpraxen) allgemein zulässig. 
 
Zur Entwässerung siehe Stellungnahme Nr. 11. 
 
 
Zu den Kitaplätzen siehe Stellungnahme 11. 
Zur Schulplanung siehe Stellungnahme 11. 
 
Die Fachdienststellen für die Schulentwicklungsplanung der 
Stadt Köln hat im Jahr 2019 ermittelt, dass je Jahrgangsstufe der 
Grundschulen ein Bedarf an 11 Schüler*innen hinzukommt. 
Diese Plätze können nicht in den bestehenden Grundschulen vor 
Ort gedeckt w erden. Aus diesem Grund wird ein neuer 
Grundschulstandort in Worringen gesucht. Bis zum 
Satzungsbeschluss des Bebauungsplanverfahrens ist eine 
Lösung vorzulegen.  
 
Der durch das Vorhaben ausgelöste Bedarf an Kitaplätzen wird 
durch die im Plangebiet vorgesehene viergruppige 
Kindertagesstätte gedeckt. Sie soll sowohl den quartiersinternen

Darstellung und Bewertung der zum Bebauungsplan 61589/03 während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Stellungnahmen  
 
Lfd. 
Nr. 
 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
 
 
3. Verkehr, Mobilität und Parken  
• Wie ist das Baugebiet an das bestehende 
Verkehrsnetz angebunden, insbesondere wenn 
Verbindungen bereits heute ausfallen oder 
ausgedünnt sind?  
• Welche konkreten Verbesserungen im ÖPNV 
sind zu Stoßzeiten geplant?  
• Wie sollen zusätzliche Verkehrsbelastungen auf 
bestehenden Straßen vermieden werden?  
• Gibt es verbindliche Zusagen zur Stabilisierung 
oder zum Ausbau von Bus - und 
Bahnverbindungen? Wie viele Parkplätze sind im 
Baugebiet vorgesehen, reicht diese Zahl 
realistisch aus, und wie wird verhindert, dass 
umliegende Wohnstraßen zugeparkt werden?  
• Welche Alternativen werden angeboten, falls 
aufgrund mangelhafter ÖPNV -Anbindung viele 
Bewohnerinnen und Bewohner überwiegend das 
Auto nutzen?  
 
4. Parkraumkonzept und Besucher-/Lieferverkehr  
• Ist ein Parkraumkonzept vorgesehen, das auch 
Besucherinnen/Besucher, Pflegekräfte und 
Lieferverkehr berücksichtigt?  
 
5. Finanzielle Verantwortung und nachhaltige  
Investitionen  
 
Teilweise 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Ja 
 
 
 
 
 
Nein 
 
 
 
Bedarf als auch in Teilen die bestehenden Bedarfe im Stadtteil 
Worringen abdecken.  
 
Zur Anbindung an das bestehende Verkehrsnetz siehe 
Stellungnahme 03. 
Zum Stellplatzangebot siehe Stellungnahme 01. 
Zur Verkehrsbelastung siehe Stellungnahme 06. 
 
Konkrete Verbesserungen des ÖPNV -Angebots liegen 
außerhalb des Regelungsbereichs der Bauleitplanung und 
können im Bebauungsplanverfahren nicht festgesetzt werden. 
Die Planung und Umsetzung von ÖPNV -Maßnahmen obliegt 
den zuständigen Verkehrsträgern und dem Aufgabenträger des 
öffentlichen Nahverkehrs. Das Plangebiet ist über die 
Bushaltestelle „Worringen Süd" der Buslinie 120 in ca. 100 
Metern Entfernung an das ÖPNV -Netz angebunden. Die 
Anregung zur Verbesserung des ÖPNV -Angebots wird an die 
zuständigen Stellen weitergegeben. 
 
Zu alternativen Mobilitätsmaßnahmen siehe Stellungnahme 01. 
 
 
 
Zum Parkraumkonzept siehe Stellungnahme 01. 
 
 
 
 
 
Die Verantwortung für die Sicherstellung einer ausreichenden 
Infrastrukturversorgung liegt bei der Stadt Köln als

Darstellung und Bewertung der zum Bebauungsplan 61589/03 während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Stellungnahmen  
 
Lfd. 
Nr. 
 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
• Warum wird ein neues Baugebiet geplant, 
obwohl zentrale infrastrukturelle 
Voraussetzungen offensichtlich noch nicht erfüllt 
sind?  
• Wer trägt die Verantwortung für die Verschärfung 
bekannter Defizite durch die Bebauung?  
 
 
 
 
 
 
 
 
 
• Werden die Einnahmen der Stadt Köln aus der 
Entwicklung des Baugebiets gezielt in Worringen 
reinvestiert, um Infrastruktur wie Kitas, Schulen, 
Verkehrsanbindung und Parkraum nachhaltig zu 
verbessern? Falls ja, in welchem Umfang und mit 
welchen verbindlichen Zusagen?  
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Teilweise 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Ja 
 
 
 
planungsverantwortlicher Behörde sowie  im Rahmen der 
getroffenen Planungsvereinbarung  bei der Deutschen 
Reihenhaus AG als Vorhabenträgerin. Das Kooperative 
Baulandmodell verpflichtet die Vorhabenträgerin ausdrücklich 
zur Deckung des ursächlich ausgelösten Mehrbedarfs  
hinsichtlich Kindertagesstätte sowie öffentlicher Grün - und 
Spielflächen. Die Stadt ist verpflichtet, im weiteren Verfahren 
nachzuweisen, dass die durch das Vorhaben ausgelösten 
Schulbedarfe gedeckt werden können, bevor der 
Bebauungsplan in Kraft tritt. 
 
Zur Entwässerungsinfrastruktur siehe Stellungnahme 03.  
 
 
Eine unmittelbare Zweckbindung städtischer Einnahmen für 
einen bestimmten Stadtteil ist haushaltsrechtlich grundsätzlich 
nicht vorgesehen. Die Vorhabenträgerin wird im Rahmen des 
Kooperativen Baulandmodells verpflichtet, einen Anteil von 
mindestens 30 % de r Geschossfläche Wohnen als öffentlich 
geförderten Wohnungsbau zu realisieren sowie eine 
viergruppige Kindertagesstätte und öffentliche Spielflächen 
innerhalb des Plangebiets herzustellen. Die geplante öffentliche 
Spielplatzfläche wird unentgeltlich an die Stadt Köln übertragen. 
Weitergehende verbindliche Zusagen zur Reinvestition 
städtischer Einnahmen in die Infrastruktur Worringens können im 
Rahmen des Bebauungsplanverfahrens nicht gegeben werden, 
da die Mittelverteilung der gesamtstädtischen Haushaltsplanung 
obliegt.  
 
Zur Entwässerung siehe Stellungnahme 03.

Darstellung und Bewertung der zum Bebauungsplan 61589/03 während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Stellungnahmen  
 
Lfd. 
Nr. 
 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
6. Umwelt, Klima und Regenwasser  
• Wie wird dem Risiko zunehmender 
Starkregenereignisse Rechnung getragen, 
insbesondere vor dem Hintergrund der 
Sommerüberlastung von Kanälen für 
Oberflächenwasser? Hier erinnern wir an die 
Situation im Sommer 2021 als die Kanäle an der 
Brombeergasse und Schmaler Wall übergelaufen 
sind?  
• Welche konkreten Maßnahmen zur 
Regenrückhaltung, Entsiegelung oder 
Anpassung der Entwässerungsinfrastruktur sind 
geplant?  
 
7. Auswirkung auf das Naturschutzgebiet 
Worringer Bruch  
 
7.1. Schutz und Bewertung der Biodiversität  
• Welche Auswirkungen hat das Baugebiet auf 
Flora und Fauna im und am Worringer Bruch (z. 
B. Brut -, Rast - und Jagdgebiete, seltene bzw. 
geschützte Arten)?  
 
• Wurde eine ökologische Voruntersuchung bzw. 
eine begleitende ökologische Baubegleitung 
durchgeführt oder geplant, und welche 
Ergebnisse liegen vor?  Welche 
Maßnahmenpläne dienen dem Schutz sensibler  
Schutzwürdiger oder FFH -Gebiete während der 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Ja 
 
 
 
 
 
Ja 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Zu den Auswirkungen auf das FFH -Gebiet siehe 
Stellungnahme 08.  
 
 
 
 
Eine FFH-Vorprüfung hat ergeben, dass durch die Aufstellung 
des Bebauungsplans keine Beeinträchtigungen des FFH -
Gebiets bzw. des Ökosystems des Worringer Bruchs zu erwarten 
sind. Es sind somit keine unmittelbaren Maßnahmen zur 
Erhaltung oder Stärkung des FFH-Gebiets bzw. des Ökosystems 
des Worringer Bruchs vorgesehen. Grundsätzlich ist zu 
erwarten, dass sich die geplanten Grünflächen zur Abschirmung 
des Wohnquartiers positiv auswirken.

Darstellung und Bewertung der zum Bebauungsplan 61589/03 während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Stellungnahmen  
 
Lfd. 
Nr. 
 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
Bauphase und danach (Verhinderung von 
Verschlickung, Lärmbelästigung, 
Lichtverschmutzung)?  
 
7.2. Eingriffe in Ökosystemdienstleistungen  
• Inwiefern beeinflusst das Baugebiet das 
Ökosystem des Worringer Bruchs 
(Wasserhaushalt, Grundwasser, Naherholung)?  
 
• Welche Maßnahmen zur Erhaltung oder 
Stärkung von Ökosystemdienstleistungen sind 
vorgesehen?  
 
7.3. Flächenverbrauch und Ausgleich  
• Welche Flächenveränderungen im Umfeld des 
Naturschutzgebiets sind vorgesehen, und wie 
wird der verbleibende Schutzstatus 
sichergestellt?  
• Welche Ausgleichs - bzw. 
Kompensationsmaßnahmen sind geplant (z. B. 
Wiederherstellung von Biotopen, Biotopverbund, 
ökologische Infrastruktur), inklusive zeitlicher 
Umsetzung, Kontrolle und Erfolgskontrollen?  
 
7.4. Regenwasser- und Entwässerungsmanagement 
im Naturschutzgebiet  
• Wie wird die Entwässerung gesteuert, um 
zusätzliche Belastungen des Worringer Bruchs 
zu vermeiden?  
 
 
 
 
 
 
 
 
Nein 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Ja 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Ja 
Die Frage nach möglichen Schutzmaßnahmen während 
Bauphase sind nicht Gegenstand des 
Bebauungsplanverfahrens, sondern werden im Zuge der 
Umsetzung des Bebauungsplans geklärt . Dabei ist 
sicherzustellen, dass durch die Bauphase, insbesondere die 
Baustellenverkehre keine Beeinträchtigungen auf das FFH -
Gebiet ausgehen.  
 
 
 
 
Durch die Aufstellung des Bebauungsplans werden keine 
Flächenveränderungen außerhalb des Bebauungsplangebiets 
vorbereitet.  
 
Zu den Kompensationsmaßnahmen siehe Stellungnahme 08. 
 
 
 
 
 
 
 
Zur Entwässerung siehe Stellungnahme 03.

Darstellung und Bewertung der zum Bebauungsplan 61589/03 während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Stellungnahmen  
 
Lfd. 
Nr. 
 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
• Welche Maßnahmen verhindern 
Verschmutzungen (Sediment, Nährstoffe, 
Schadstoffe) aus dem Bauträger - oder 
Straßenbereich, die das NSG beeinträchtigen 
könnten?  
 
7.5. Lärm-, Licht- und Störungsschutz  
• Welche Lärm - und Lichtschutzkonzepte gelten 
speziell zum Schutz des NSG und seiner 
Randbereiche (Begrenzung der Beleuchtung, 
zeitliche Beschränkungen, Schallminderung)?  
• Welche Barriere- bzw. Schutzmaßnahmen gegen 
Störungen durch Bau- und Betriebszeiten sind 
vorgesehen?  
 
8. Hinweis auf Greifvögel und Auswirkungen auf 
deren Lebensraum (u.a. Rot Milan, Habicht)  
 
8.1. Bestandsaufnahme und Monitoring der 
Greifvögel  
• Welche Greifvogelarten (insbesondere Rot Milan 
und Habicht) sind im geplanten Baugebiet bzw. 
im Umfeld regelmäßig nachweisbar? Wurde eine 
ornithologische Bestandsaufnahme durchgeführt 
oder geplant (Ruf - und Sichtbeobachtungen, 
Nistkastenverzeichnisse, Brutperioden)? Falls ja, 
mit welchen Ergebnissen?  
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Ja 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Ja 
 
 
 
 
 
 
Im weiteren Verfahren wird die Artenschutzprüfung durchgeführt. 
Auf dieser Grundlage werden erforderliche Vermeidungs -, 
Minimierungs- und Kompensationsmaßnahmen wie z.B. zur 
Begrenzung der Beleuchtung  oder zur Schallminderung 
festgelegt.  
 
 
 
 
 
 
Ein Vorkommen von Greifvogelarten wird erst im Zuge der 
Artenschutzprüfung untersucht. Aussagen zu möglichen 
Monitoringmaßnahmen sind daher zum jetzigen Zeitpunkt noch 
nicht möglich. 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Mögliche Auswirkungen der Baumaßnahmen auf den 
Lebensraum und die Nahrungsgrundlagen von Vogelarten

Darstellung und Bewertung der zum Bebauungsplan 61589/03 während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Stellungnahmen  
 
Lfd. 
Nr. 
 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
• Welche Monitoring -Maßnahmen sind 
vorgesehen, um  Veränderungen im Bestand 
zeitnah zu erkennen?  
 
8.2. Auswirkungen der Baumaßnahmen auf 
Lebensraum und Nahrungsgrundlagen  
• Welche direkten und indirekten Auswirkungen 
sind durch Bebauung, Baulogistik, 
Flächenversiegelung, Beleuchtung, Lärm - und 
Lichtemissionen sowie der Veränderung von 
Hecken- und Baumstrukturen zu erwarten?  
• Inwiefern könnten Rot Milan - bzw. 
Habichtjagdgebiete, Brutplätze, Flugkorridore 
oder Nahrungsfutter betroffen sein?  
 
8.3. Schutzmaßnahmen und Bauleitplanung  
• Welche konkreten Schutzmaßnahmen werden 
parallel zur Baumaßnahme umgesetzt, um 
Lebensräume zu erhalten (z. B. Verkürzung von 
Bauzeiten in sensiblen Brutzeiten, Ausgleichs - 
und Ersatzmaßnahmen, habitatfreundliche 
Bauweisen)?  
• Sind zeitliche Bauunterbrechungen oder 
saisonale Bauverbote während kritischer Brut - 
und Aufzuchtphasen vorgesehen?  
 
• Welche baulichen oder landschaftsplanerischen 
Maßnahmen (z. B. Heckenstrukturen, Baum -
bzw. Strauchquartiere, naturnahe Grünflächen, 
 
 
 
 
 
 
Ja 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Teilweise 
 
 
 
 
 
werden im Zuge der  Artenschutzprüfung untersucht. Gemäß 
§ 44 BNatSchG sind die artenschutzrechtlichen 
Verbotstatbestände bei der Durchführung von Baumaßnahmen 
zwingend einzuhalten. 
 
 
 
 
 
Im Zuge der noch ausstehenden Artenschutzprüfung werden, 
falls erforderlich, konkrete Schutzmaßnahmen wie 
Bauzeitenregelung, Ausgleich - oder Ersatzmaßnahmen 
festgelegt und ggf. im Bebauungsplan verankert. Die 
vorgesehenen Ausgleichsflächen von ca. 9.640 qm am südlichen 
Rand des Plangebiets bieten grundsätzlich Potenzial für 
entsprechende ökologische Aufwertungsmaßnahmen. 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Konkrete Kooperationsvereinbarungen mit 
Naturschutzbehörden oder -verbänden speziell zum 
Greifvogelschutz bestehen zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht.

Darstellung und Bewertung der zum Bebauungsplan 61589/03 während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Stellungnahmen  
 
Lfd. 
Nr. 
 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
Vermeidung starker Beleuchtung) dienen dem 
Schutz der Greifvögel? 
  
8.4. Förderliche Maßnahmen und Koordination mit 
Naturschutz  
• Welche Kooperationsvereinbarungen mit 
Naturschutzbehörden und -Verbänden bestehen, 
um den Greifvogelschutz sicherzustellen?  
• Sind spezielle Kompensation oder ökologische 
Infrastruktur vorgesehen, die Greifvögeln 
zusätzliche Ruhe- oder Jagdflächen bieten (z. B. 
offenes Gelände mit ausreichender 
Luftraumführung, Schutz- und Reliktbereiche)?  
 
8.5. Langfristige Verantwortung und Transparenz  
• Wie wird der Langzeitschutz der Greifvögel nach 
Fertigstellung des Baugebiets sichergestellt 
(Nachmonitoring, Anpassungen bei 
abweichenden Entwicklungen)?  
• Welche Berichts - und Beteiligungsformate sind 
vorgesehen, um Bürgerinnen und Bürger sowie 
Naturschutzorganisationen regelmäßig über 
Entwicklungen und Schutzmaßnahmen zu 
informieren? 
 
9. Eigentumsrechte 
 
9.1. Eigentumsstruktur und Verfügungsfähigkeit  
 
 
 
 
Nein 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Teilweise 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Die Beteiligung der zuständigen Naturschutzbehörde erfolgt im 
Rahmen der TöB-Beteiligungen gem. § 4 Abs.1 und § 4 Abs.2 
BauGB. 
 
 
 
 
Ein Vorkommen von Greifvögeln wird erst im Zuge der 
Artenschutzprüfung untersucht. Aussagen zu möglichen Schutz- 
und Monitoringmaßnahmen sind daher zum jetzigen Zeitpunkt 
noch nicht möglich. 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Die Eigentumsverhältnisse innerhalb des Geltungsbereichs des 
Bebauungsplans sind für die städtebauliche Zielsetzung und die 
planungsrechtliche Beurteilung im Rahmen des 
Bebauungsplanverfahrens grundsätzlich nicht maßgeblich. Der 
Bebauungsplan wird als Angebotsbebauungsplan aufgestellt 
und schaff t unabhängig von bestehenden 
Eigentumsverhältnissen planungsrechtliche Voraussetzungen 
für eine mögliche städtebauliche Entwicklung des Gebiets.  
Die Umsetzung der Planung sowie etwaige 
Grundstücksverfügbarkeiten, Eigentumsübertragungen oder 
Vereinbarungen zwischen privaten Eigentümer*innen sowie

Darstellung und Bewertung der zum Bebauungsplan 61589/03 während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Stellungnahmen  
 
Lfd. 
Nr. 
 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
• Welche konkreten Grundstücke befinden sich 
aktuell in Eigentum der Deutschen Reihenhaus 
AG, welche Eigentümer sind noch 
Dritteigentümerinnen/-eigentümer oder in 
öffentlichen Händen, und welche Anteile liegen 
bisher bei Tausch- oder anderen Vereinbarungen 
vor?  
 
• Welche rechtlichen Hürden bestehen insgesamt, 
um eine vollständige Verfügbarkeit der Flächen 
für das Bauvorhaben sicherzustellen?  
 
9.2. Koordinierung von Erwerb, Nießbrauch und 
Nutzungsrechten  
• Wie werden Erwerbs- bzw. Eigentumsübergänge 
koordiniert, insbesondere bei Grundstücken, die 
im Rahmen von Tauschvereinbarungen 
angeboten wurden?  
• Welche Zeitpläne gelten für notwenige 
Eigentumsübertragungen, Absprachen zu 
Vorkaufsrechten, Grunddienstbarkeiten oder 
Nutzungsrechten (z. B. Wegerechte, 
Versorgungsleitungen)?  
 
10. Verbindlichkeit, Transparenz und 
Governance  
• Welche Institutionen tragen die Verantwortung 
für die Umsetzung der genannten Maßnahmen?  
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Ja 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
deren Koordinierung erfolgen außerhalb des 
Bebauungsplanverfahrens. Entsprechende privatrechtliche 
Regelungen zu Tausch- oder anderen Vereinbarungen sind nicht 
Gegenstand des Bebauungsplanverfahrens. 
 
Die Deutsche Reihenhaus verfügt über einen Großteil der 
Grundstücke und übernimmt die Planungs - sowie 
Erschließungskosten. 
 
 
 
 
 
 
 
Die Verantwortung zur Umsetzung für die im Bebauungsplan 
festgesetzten Maßnahmen liegt bei der Stadt Köln sowie bei m 
Vorhabenträger im Rahmen der Planungsvereinbarung  sowie 
den abzuschließenden städtebaulichen Vertrag . Im 
städtebaulichen Vertrag werden alle wesentlichen 
Umsetzungsverpflichtungen, insbesondere zu Kita, öffentlichem 
Spielplatz, gefördertem Wohnungsbau, Erschließung und 
Ausgleichsmaßnahmen verbindlich festgeschrieben und durch 
geeignete Sicherungsinstrumente wie Bürgschaften oder 
Vertragsstrafen abgesichert. Parallel dazu werden die 
planungsrechtlich relevanten Inhalte durch Festsetzungen im 
Bebauungsplan verbindlich gesichert . Die  Einhaltung der 
Festsetzungen wird durch die Bauaufsichtsbehörde im Rahmen 
der jeweiligen Baugenehmigungsverfahren überwacht. 
Fachspezifische Zuständigkeiten, wie f ür den Artenschutz, die

Darstellung und Bewertung der zum Bebauungsplan 61589/03 während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Stellungnahmen  
 
Lfd. 
Nr. 
 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
• Wie wird sichergestellt, dass die Entwicklung des 
Baugebiets nicht zu Lasten der bestehenden 
Bevölkerung von Worringen geht?  
 
• Welche Monitoring- und Berichtsmechanismen 
sind vorgesehen, um Fortschritte und 
Zielerreichung regelmäßig öffentlich zu machen? 
 
Forderung  
• Das Baugebiet ist nur realisierbar, wenn klare 
Zeitpläne, konkrete Bau- und 
Investitionsmaßnahmen und verbindliche 
Zusagen vorliegen, die sowohl den Schutz der 
bestehenden Bevölkerung als auch eine 
nachhaltige und faire Entwicklung gewährleisten. 
Transparente Entscheidungsprozesse, offene 
Kommunikation mit der Bürgerschaft sowie 
Ja 
 
 
 
Nein 
 
 
 
 
Nein 
 
Entwässerung oder der Schulversorgung, liegen bei den jeweils 
zuständigen Fachämtern und Trägern öffentlicher Belange. 
 
Zu den Verkehrsauswirkungen siehe Stellungnahme 06. 
Zu den Auswirkungen auf die soziale Infrastruktur (Kita, Schule) 
siehe Stellungnahme 04.  
 
Ein Monitoring oder eine regelmäßige Berichterstattung bzgl. der 
Umsetzung eines Angebotsbebauungsplans sind nicht 
vorgesehen und planungsrechtlich nicht vorgeschrieben. 
 
 
Die gesetzlich vorgeschriebenen Beteiligungsschritte nach 
BauGB gewährleisten eine Einbindung der Öffentlichkeit in dem 
Planverfahren. Verbindliche Festsetzungen zur Infrastruktur und 
zu Ausgleichsmaßnahmen werden im Bebauungsplan 
festgesetzt. Die Umsetzungsverpflichtungen der 
Vorhabenträgerin werden in einem städtebaulichen Vertrag  
geregelt. Alle Planungsdokumente werden im Rahmen der 
politischen Beschlussfassung öffentlich.

Darstellung und Bewertung der zum Bebauungsplan 61589/03 während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Stellungnahmen  
 
Lfd. 
Nr. 
 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
regelmäßige Berichte zu Fortschritt, Kosten und 
Auswirkungen sind dabei unverzichtbar. 
15. Eingereicht von: Privatperson 
Dokument: Gesamtstellungnahme 
Datei: Angehängte Dateien 
Es wird darauf hingewiesen, dass da s Plangebiet 
südlich des CHEMPARK und des INEOS-Standortes 
liegt, die sich sowohl auf Kölner als auch auf 
Dormagener Stadtgebiet befinden. 
 
Es wird darauf hingewiesen, dass die 
Schallimmissionen beider Industriestandorte als 
Gewerbelärm in den Schallimmissionsbetrachtungen 
für das Plangebiet zu berücksichtigen s eien. Eine 
Ausweisung als reines Wohngebiet (WR) wird 
aufgrund der erhöhten Schutzbedürftigkeit gemäß 
TA-Lärm als kritisch eingestuft und sollte in den 
weiteren Planungen entsprechend geprüft werden. 
 
Eine Beteiligung im weiteren Verfahren wird erbeten. 
 
Ja 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Ja 
Im Erläuterungstext wird bereits darauf hingewiesen, dass sich 
im CHEMPARK Dormagen Anlagen und Betriebsbereiche nach 
Störfall-Verordnung befinden und die Einhaltung der 
entsprechenden Abstände im weiteren Verfahren geprüft wird. 
Die gewerbliche Schallvorb elastung durch die genannten 
Betriebe wird im Rahmen der noch ausstehenden 
Schallimmissionsuntersuchung berücksichtigt. Die geplanten 
Wohngrundstücke werden im Bebauungsplan voraussichtlich als 
Allgemeines Wohngebiete (WA) festgesetzt. In einem WA gelten 
gemäß TA -Lärm höhere Immissionsrichtwerte als in einem 
Reinen Wohngebiet (WR). 
 
 
 
Eine erneute Möglichkeit zur Beteiligung findet im Rahmen der 
Veröffentlichung des Bebauungsplanentwurfs gemäß § 3 Abs. 2 
BauGB statt.  
 
16. Eingereicht von: Privatperson 
Dokument: Gesamtstellungnahme 
Aufgrund der Erhöhung des Plangebiets um ca. 100 
cm wird befürchtet, dass ansteigendes Grundwasser 
auf tiefer gelegenen Nachbargrundstücken austrete. 
Ja 
 
 
Zur Geländemodellierung siehe Stellungnahme 03.

Darstellung und Bewertung der zum Bebauungsplan 61589/03 während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Stellungnahmen  
 
Lfd. 
Nr. 
 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
Es wird gefragt, welche Unterstützung betroffenen 
Eigentümern in diesem Fall zukäme. 
 
 
 
Ungeklärt sei zudem, wie anfallende Regen - und 
Abwässer abgeleitet werden sollen. Bei einer 
Entwässerung über den Kanal unter der 
Brombeergasse wäre ein bislang nicht vorhandener 
Anschlusskanal vom Schmaler Wall erforderlich. 
 
Es wird angeregt, die Erweiterungsflächen durch die 
parallel erfolgende FNP -Änderung bei der Planung 
der Baumaßnahmen 1 zu berücksichtigen , um 
spätere Mehrkosten zu vermeiden.  
 
 
 
 
 
 
 
Es wird gefragt , wie der Schmale Wall im Zuge der 
Erweiterung auf Bauphase II angepasst werden soll, 
da die angrenzenden Flächen überwiegend in 
Privatbesitz seien. 
 
 
 
 
 
Ja 
 
 
 
 
 
Nein 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Ja 
 
 
 
 
 
Zur Entwässerung und Kanalkapazität siehe Stellungnahme 
03. 
 
 
 
 
Die Grundstücke, die nordöstlich an das Plangebiet anschließen 
und nicht im Geltungsbereich des Bebauungsplans, wohl aber im 
Bereich der Änderung des Flächennutzungsplanes liegen, sind 
als Außenbereich zu bewerten und sind derzeit nur nach den 
restriktiven Vorgaben des § 35 BauGB nutzbar und bebaubar. 
Für eine dortige Baugebietsentwicklung müsste ein eigenes 
Bebauungsplanverfahren durchgeführt werden.  Die 
Erschließung dieses Bereiches ist dann im Zuge des 
Bebauungsplanes zu planen. Weiteres siehe Stellungnahme Nr. 
11. 
 
Die konkrete Ausgestaltung des Schmalen Walls hinsichtlich 
Fahrbahnbreite, Höhenentwicklung und Gehwegführung ist 
Gegenstand der vertiefenden Erschließungsplanung, die im 
weiteren Verfahren erarbeitet wird. Die Verbreiterung des 
Schmalen Walls innerhalb de s Plangebietes für die 
Ringerschließung erfolgt auf den Flächen der Deutschen 
Reihenhaus AG. Die Durchfahrt der Straße außerhalb des 
Geltungsbereiches zur Brombergasse wird 
straßenverkehrsrechtlich gesperrt und ist ausschließlich für den

Darstellung und Bewertung der zum Bebauungsplan 61589/03 während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Stellungnahmen  
 
Lfd. 
Nr. 
 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
Fuß- und Radverkehr, die Müllentsorgung sowie den Feuer- und 
Rettungsverkehr freigegeben. Dieser Abschnitt des Schmalen 
Walls bleibt somit unberührt, sodass eine Inanspruchnahme von 
Privatflächen und Beteiligung der Eigentümer*innen nicht 
erforderlich ist. 
 
17. Eingereicht von: Privatperson 
Dokument: Gesamtstellungnahme 
Hinsichtlich des Verkehrsflusses ist die geplante 
Ableitung über den Senfweg zur alten Neusser 
Landstraße zwar notwendig, jedoch sind die 
vorhandenen Verbindungen ins Dorf und zur 
Autobahn A57 nicht geeignet, die zusätzliche 
Verkehrslast aufzunehmen.  
Es beste hen zwei mögliche Routen  aus Sicht des 
Anwohnenden:  
Route (a) führt über die Brombeergasse und den 
Schmalen Wall über die Pl etschbachbrücke, die 
bereits im jetzt überlastet sei . Zudem wurde den 
Anwohnern der Brombeergasse  keine zusätzliche 
Verkehrsbelastung zugesagt.  
Route (b) führt über die Sankt -Tönnis-Straße, die 
ebenfalls bereits jetzt an ihrer Belastungsgrenze sei. 
 
Jede Bebauung südlich der Sankt -Tönnis-Straße 
und östlich des Erdwegs würde zu einer Überlastung 
der Straßen führen, die ins Dorf selbst und Richtung 
Autobahn 57 führen. 
 
Ja 
 
Zur Anbindung an das bestehende Verkehrsnetz siehe 
Stellungnahme 03. 
Zur Verkehrsbelastung siehe Stellungnahme 06.

Darstellung und Bewertung der zum Bebauungsplan 61589/03 während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Stellungnahmen  
 
Lfd. 
Nr. 
 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
18. Eingereicht von: Privatperson 
Dokument: Planungskonzept / Städtebauliches Planungskonzept Brombeergasse  
Die Privatperson ist der Auffassung, dass d as 
nordöstlichste Gebäude GWBIII+ den angrenzenden 
Privatgärten durch seine Nähe und Höhe jegliche 
Privatheit nehme. Es wird auf einen in unmittelbarer 
Nähe bestehenden Bungalow hingewiesen. 
Als Übergang zum neuen Viertel wird empfohlen, 
stattdessen ein zweigeschossiges Reihenhaus 
vorzusehen oder auf eine Bebauung an dieser Stelle 
zu verzichten. 
Nein 
 
Die Belange der angrenzenden Bestandsbebauung, 
insbesondere hinsichtlich städtebaulicher Einbindung, 
Abstandssituation und möglicher Einblicke, wurden in der 
Gesamtabwägung berücksichtigt. Maßgeblich sind hierbei 
insbesondere die bauordnungsrechtlichen 
Abstandsflächenregelungen, die eine verträgliche 
Nachbarschaft sicherstellen sollen und zwischen den Neu -
bebauung und der Bestandsbebauung eingehalten werden. 
Die vorgeschlagene Reduzierung der Bebauung auf 
Reihenhäuser oder ein vollständiger Verzicht auf eine Bebauung 
an dieser Stelle würde die angestrebte städtebauliche Struktur 
des Quartiers sowie die vorgesehene Wohnungszahl erheblich 
verändern. Der Abstand zwischen dem erwähnten Bungalow und 
der geplanten Bebauung beträgt ca. 18,0 m und bietet einen 
ausreichenden Schutz der Privatsp häre. Vor dem Hintergrund 
des gesamtstädtischen Bedarfs an Wohnraum und der 
Zielsetzung, im Plangebiet unterschiedliche Wohnformen zu 
realisieren, wird an der vorgesehenen Grundstruktur des 
städtebaulichen Konzepts festgehalten. 
 
19. Eingereicht von: Privatperson 
Dokument: Gesamtstellungnahme 
Es wird empfohlen, Ladepunkte für Elektrofahrzeuge 
direkt in die Bordsteine zu integrieren. Hierfür 
existiere bereits ein Modellprojekt der Rhein-Energie. 
Diese Lösung hätte den Vorteil, dass keine 
Parkplätze entf ielen und gleichzeitig eine 
Teilweise 
 
Die Ausgestaltung der Ladeinfrastruktur wird im 
Erschließungsvertrag geregelt. Die Anregung wird im Zuge der 
weiteren Erschließungsplanung geprüft.

Darstellung und Bewertung der zum Bebauungsplan 61589/03 während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Stellungnahmen  
 
Lfd. 
Nr. 
 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
zukunftssichere Ladeinfrastruktur im Quartier 
gewährleistet sei. 
20. Eingereicht von: Privatperson 
Dokument: Gesamtstellungnahme 
Es wird bemängelt, dass t rotz eines noch 
ausstehenden Planungszeitraums von drei bis fünf 
Jahren bislang kein Konzept für einen 
Grundschulneubau in die Planung eingeflossen  sei, 
obwohl über 180 neue Wohneinheiten entstehen 
sollen und die bestehenden Worringer Grundschulen 
bereits jetzt mit provisorischen Containerbauten 
arbeiten. 
 
Es wird befürchtet, dass neue Schulplätze erst dann 
zur Verfügung  stehen, wenn der Bedarf längst 
entstanden sei. Dies würde Familien zwingen, sich 
räumlich neu zu orientieren, da eine wohnortnahe 
Schulversorgung nicht gewährleistet wäre. 
 
Es wird gefordert, dass die erforderliche Infrastruktur, 
insbesondere eine neue Grundschule , zeitlich vor 
der Wohnbebauung geplant und realisiert werde. 
 
 
Ja 
 
 
 
 
 
 
 
Ja 
 
 
Zur Grundschulplanung siehe Stellungnahmen 04 und 11.  
 
 
 
 
 
 
 
Zum Satzungsbeschluss des Bebauungsplanverfahrens ist eine 
Lösung bezüglich der fehlenden Grundschulplätze in Worringen 
vorzulegen. 
21. Eingereicht von: Privatperson 
Dokument: Gesamtstellungnahme 
Es wird gefragt, ob der Bauverkehr über die 
Pletschbachbrücke am Schmalen Wall geführt 
werden soll. Bereits heute weich e der sich 
Ja 
 
Die Frage der Verkehrsführung während der Bauphase , 
einschließlich geeigneter Umleitungsstrecken für den 
Baustellenverkehr, werden im Rahmen eines

Darstellung und Bewertung der zum Bebauungsplan 61589/03 während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Stellungnahmen  
 
Lfd. 
Nr. 
 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
begegnende Verkehr auf den Bürgersteig aus, 
obwohl die Straße regelmäßig von Schulkindern und 
Pflegeheimbewohnern genutzt werde. 
 
Baustellenverkehrskonzepts als Anlage zum städtebaulichen 
Vertrag verbindlich geregelt . Dabei ist der Schutz der 
Anwohnerschaft sowie der Schulkinder und 
Pflegeheimbewohner besonders zu berücksichtigen. 
22. Eingereicht von: Privatperson 
Dokument: Gesamtstellungnahme 
Die Privatperson befürwortet den Wohnungsbau, 
jedoch nur in Verbindung mit verbindlich geplanter 
sozialer Infrastruktur. 
 
1. Grundschule:  
Mit dem Neubaugebiet steigt die Kinderzahl 
deutlich. Ein zweiter Grundschulstandort für 
Worringen m üsse daher verbindlich mitgeplant 
werden. 
 
2. Jugendinfrastruktur:  
Es wird darauf hingewiesen, dass Worringen 
derzeit faktisch nur über eine einzige öffentliche 
Einrichtung für Jugendliche  verfüge. Fehlende 
Jugendorte führen zwangsläufig zu Ausweichen 
auf Konfliktflächen , was ein Planungsdefizit ist 
und kein Fehlverhalten  sei. Klar ausgewiesene 
Jugendflächen wirken konfliktpräventiv, weil sie 
Aufenthalte bündeln und Akzeptanz schaffen. 
 
Die Standorte müssen nicht zwingend im neuen 
Baugebiet liegen, aber verbindlich für Worringen 
festgelegt und gesichert werden. 
 
 
 
 
Ja 
 
 
 
 
 
Ja 
 
 
 
 
 
 
Zur Grundschulplanung siehe Stellungnahmen 04 und 11.  
 
 
 
 
 
Im Rahmen des vorliegenden Bebauungsplanverfahrens ist 
innerhalb des Plangebiets eine öffentliche Spielfläche von ca. 
1.000 Quadratmetern vorgesehen. Die konkrete Ausstattung 
dieser Spielfläche wird im weiteren Verfahren festgelegt. Die 
genannten Anregungen zu Skate - oder Bike -Elementen, 
Basketballkörben, überdachten Sitzbereichen oder einem 
Soccer Cage werden dabei als Hinweise für die Gestaltung der 
öffentlichen Spielfläche g eprüft. Insbesondere der 
Immissionsschutz ist diesbezüglich zu prüfen. 
Der Bedarf an darüberhinausgehenden Jugendfreizeitangeboten 
im Stadtteil Worringen geht über den Geltungsbereich des 
vorliegenden Bebauungsplans hinaus und ist im Rahmen der 
gesamtstädtischen Jugend- und Freizeitplanung zu klären.

Darstellung und Bewertung der zum Bebauungsplan 61589/03 während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Stellungnahmen  
 
Lfd. 
Nr. 
 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
 
23. Geäußert von: Privatpersonen (im folgenden Einwender/in genannt) 
Dokument: Gesamtstellungnahme der Bürgerveranstaltung vom 02.02.2026 
 Einwender/in 1 fragt, ob das Verkehrsgutachten 
eingesehen werden kann. 
 
 
 
 
 
Einwender/in 2 
a) befürchtet, dass die geplante vierzügige Kita für 
180 Wohneinheiten zu klein sein könnte und stellt 
die Frage, ob sich die Kita in städtischem Besitz 
befinden wird und ob dafür eine schon 
vorhandene Kita in Worringen geschlossen wird. 
 
b) fragt, warum das Thema Grundschule im 
derzeitigen Planungsstand keine Rolle spielt, da 
er vermutet, dass die vorhandenen Worringer 
Grundschulen nicht ausreichen werden. 
 
Einwender/in 3 äußert Bedenken hinsichtlich der 
spielenden Kinder in der Nähe der Kita und der 
öffentlichen Kinderspielfläche angrenzend an den 
Senfweg, da dieser durch den privaten Kfz -Verkehr 
und den landwirtschaftlichen Verkehr eine 
Gefahrenquelle darstellen könne.  
Ja 
 
 
 
 
 
 
 
Nein 
 
 
 
 
 
 
Ja 
 
 
 
 
Ja 
 
 
 
 
 
Nach Abschluss des Verkehrsgutachtens wird dieses im 
Rahmen des nächsten Beteiligungsverfahrens gemäß § 3 Abs. 2 
sowie § 4 Abs. 2 BauGB mit öffentlich ausgelegt und für alle 
Interessierten zugänglich gemacht. Die Einsichtnahme erfolgt 
über das Ratsinformationssystem  und über das 
Beteiligungsportal (Bauleitplanung Online) der Stadt Köln. 
 
 
Zur Kita siehe Stellungnahmen 04 und 11. 
Es wird keine bestehende Kita in Worringen geschlossen. 
 
 
 
 
 
Zur Grundschule siehe Stellungnahme 04. 
 
 
 
 
Zur Lage der Kita siehe Stellungnahme 11.  
Konkrete Maßnahmen können erst nach Abschluss des 
Verkehrs- und Mobilitäts gutachtens festgelegt werden. Als 
mögliche Maßnahmen kämen beispielsweise eine Querungshilfe 
in Form eines Zebrastreifens, die Einrichtung einer Tempo -30-
Zone sowie eine Einengung der Fahrbahn in Betracht.

Darstellung und Bewertung der zum Bebauungsplan 61589/03 während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Stellungnahmen  
 
Lfd. 
Nr. 
 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
 
Einwender/in 3 vermutet, dass durch die breiten 
landwirtschaftlichen Fahrzeuge keine Einengung der 
Fahrbahn möglich sei. 
 
Einwender/in 4 fragt, ob bei der 
Flächennutzungsplanänderung die daraus 
hervorgerufenen zusätzlichen Verkehre 
berücksichtigt wurden und ob noch weitere 
Flächennutzungsplanänderungen vorgesehen seien. 
 
Einwender/in 5 fragt, wie das anstehende 
Oberflächenwasser im Bereich zwischen der Straße 
„Auf der Füllenweide“ und „Schmaler Wall“ abgeleitet 
werde und befürchtet einen Rückstau an der Straße 
„Langeler Weg“. 
 
Einwender/in 6 hat die Befürchtung, dass die 
geplanten privaten und öffentlichen Stellplätze nicht 
ausreichen werden, da die meisten Familien in 
Worringen seiner Einschätzung nach zwei Pkw 
besitzen. 
 
Einwender/in 7 kritisiert, dass die derzeitige 
Stellplatzsituation in den umliegenden Gebieten des 
Plangebiets, insbesondere in der Straße Am 
Tekelkamp nicht ausreiche. 
 
Einwender/in 8 bittet um eine zeitliche Einordnung 
der Anlage des Retentionsraumes, insbesondere der 
geplanten Deichanlage und befürchtet durch den 
 
Ja 
 
 
 
Ja 
 
 
 
 
 
Ja 
 
 
 
 
 
Nein 
 
 
 
 
 
Nein 
 
 
 
 
Ja 
 
 
 
Zur Verkehrsplanung siehe Stellungnahme 12 
 
 
 
Im Rahmen des Verkehrsgutachtens wird auch der 
Geltungsbereich der Flächennutzungsplanänderung 
berücksichtigt. Weitere Änderungen des Flächennutzungsplans 
sind in Worringen derzeit nicht geplant. 
 
 
Zur Entwässerung siehe Stellungnahme 01. 
 
 
 
 
 
Zu den Stellplätzen siehe Stellungnahme 01. 
 
 
 
 
 
Zu den Stellplätzen siehe Stellungnahme 01. 
Der Bereich des Tekelkamps  liegt nicht innerhalb des 
Geltungsbereiches des Bebauungsplanes.  
 
 
Zur Einschätzung der Verkehrssituation siehe Stellungnahmen 
06 und 12.

Darstellung und Bewertung der zum Bebauungsplan 61589/03 während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Stellungnahmen  
 
Lfd. 
Nr. 
 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
umgeleiteten Schwerlastverkehr, z.B. über die 
Straße In der Lohn, eine zu starke Belastung 
Worringens. 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Einwender/in 9 kritisiert den Umgang der Stadt Köln 
mit der E -Mobilität, speziell die Umwidmung 
bestehender Stellplätze zu E -Ladeplätzen ohne die 
Neuschaffung von Ersatzstellplätzen. Die Verteilung 
der E-Ladeplätze sei seiner Meinung nach nicht gut 
gelungen. In der Vergangenheit ha be er die 
Umwidmung eines Taxistandes im Zentrum zu einem 
E-Ladeplatz vorgeschlagen. Dies wurde von der 
Stadt nicht berücksichtigt. Auch die Wahl des (zu 
teuren) Anbieters bemängelt er. Er fragt, ob auch im 
Neubaugebiet E-Ladesäulen geplant seien. 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Teilweise 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Nein 
Die Anlage des Retentionsraums sowie die baulichen 
Hochwasserschutzmaßnahmen werden ausschließlich auf den 
bereits bekannten Flächen  bzw. auf den Aufstandsflächen des 
Deiches umgesetzt. Der Baustellenverkehr erfolgt über separate 
Baustraßen sowie über die Aufstandsflächen innerhalb der 
beplanten Bereiche des künftigen Retentionsraums bzw. des 
Fangedamms und wird direkt an die Neusser Landst raße 
angebunden. 
 
Eine Inanspruchnahme von Nebenstraßen oder zusätzlichen 
Flächen über die bereits vorgesehenen Bereiche für die 
Hochwasserschutzmaßnahmen einschließlich des 
Baustellenverkehrs hinaus ist nicht erforderlich. Der weitere 
Verlauf des Senfwegs wird während der Bauphase sowie auch 
nach Umsetzung der Maßnahmen nicht mehr passierbar sein. 
Hinweis: Dies ist kein Regelungsinhalt des vorliegenden 
Bebauungsplans. 
 
 
Die Kritik an der gesamtstädtischen E -Ladeinfrastrukturpolitik, 
insbesondere hinsichtlich der Umwidmung bestehender 
Stellplätze, ist nicht Gegenstand des vorliegenden 
Bebauungsplanverfahrens.  
Zu E-Lademöglichkeiten innerhalb des Bebauungsplanes siehe 
Stellungnahme 01.

Darstellung und Bewertung der zum Bebauungsplan 61589/03 während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Stellungnahmen  
 
Lfd. 
Nr. 
 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
Einwender/in 10 fragt, wie die Verkehrsführung auf 
der südwestlichen Parallelstraße zur Straße 
Schmaler Wall in Zukunft aussehen w erde, da dort 
die Deichanlage geplant sei. 
 
Einwender/in 11 geht auf das Thema der Stellplätze 
ein und weist darauf hin, dass die ÖPNV-Anbindung 
von Worringen nicht ausreichend sei. Daher wird 
darum gebeten , dieses Thema zu berücksichtigen, 
da die Anwohnenden aus diesem Grund auf den 
privaten Pkw angewiesen seien. 
 
Einwender/in 12 merkt an, dass die Lkws während 
der Bauphase der Hochwasserschutzanlagen über 
die Brombeergasse zur Deichanlage fahren müssen. 
 
 
Einwender/in 13 
a) fragt, ob es noch weitere Beteiligungsrunden 
geben werde, da zu diesem Zeitpunkt der 
Planung noch nicht alle Fragen beantwortet 
werden können. 
 
b) merkt an, dass es sinnvoll wäre, Alternativen 
zum MIV zu schaffen. Es müssen zuerst die 
Verkehrsalternativen vorhanden sein, bevor 
der MIV eingeschränkt werde.  
 
c) Zudem wird die medizinische Versorgung in 
Worringen bemängelt. 
 
 
 
 
Nein 
 
 
 
 
 
 
Nein 
 
 
 
 
 
Ja 
 
 
 
 
Teilweise 
 
 
 
 
Nein 
 
 
 
Die Straße wird bei, sowie nach der Umsetzung nicht mehr 
befahrbar sein.  
Hinweis: Dies ist kein Regelungsinhalt des vorliegenden 
Bebauungsplans. 
 
Zu den Stellplätzen mit Berücksichtigung des ÖPNV-Angebotes 
siehe Stellungnahmen 01 und 11.  
 
 
 
 
 
Der Baustellenverkehr der Hochwasserschutzanlagen ist nicht 
Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens. 
 
 
 
 
Im weiteren Verfahren wird es im Rahmen der Veröffentlichung 
nochmals eine Beteiligungsmöglichkeit gem. § 3 Abs. 2 geben.  
 
 
 
Die Bezirksregierung Köln hat die Stadtverwaltung beauftragt, 
das ÖPNV-Netz in Worringen zu prüfen und weiterzuentwickeln. 
Zur Verbesserung des ÖPNV-Angebotes siehe Stellungnahme 
13. 
 
Zur medizinischen Versorgung siehe Stellungnahme 13.

Darstellung und Bewertung der zum Bebauungsplan 61589/03 während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Stellungnahmen  
 
Lfd. 
Nr. 
 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
 
Einwender/in 14 
a) fragt, ob Kapazitäten im Bereich Abwasser 
gegeben seien. 
 
b) fragt, ob es ein Konzept zur Versorgung von 
privaten E-Ladeplätzen gibt. 
 
 
 
 
 
 
Einwender/in 15  
a) bittet darum, dass die Stadt im Falle von 
durch Hochwasser verursachten Schäden die 
entstehenden Kosten übernehme. 
 
b) fragt, wie viel Ausgleichsfläche 
nachgewiesen werden m üsse und ob die 
geplante Deichanlage innerhalb der 
Ausgleichsfläche liege. 
 
c) fragt, wieso die Straßenbreite des Senfweges 
noch nicht festgelegt sei und welche Bäume 
dort gepflanzt werden. 
 
 
Einwender/in 16 merkt an, dass das Gebiet zwischen 
den Straßen Auf der Füllenweide und Schmaler Wall 
 
Ja 
 
 
 
Ja 
 
 
 
 
 
 
 
Teilweise 
 
 
 
 
Ja 
 
 
 
 
Teilweise 
 
 
 
 
 
Ja 
 
 
 
Zur Entwässerungssituation siehe Stellungnahme 01.  
 
 
Die privaten Stellplätze sollen mit entsprechenden Stromkabeln 
ausgestattet werden, sodass Anwohnende die Möglichkeit 
besitzen, bei Bedarf eine Ladesäule zu installieren.  Öffentliche 
E-Lademöglichkeiten werden im Rahmen des 
Mobilitätskonzeptes im weiteren Verfahren geprüft.  
 
 
 
Das Plangebiet wird entsprechend eines H Q200-
Hochwasserereignisses geschützt . Zur Entwässerung wird im 
weiteren Verfahren ein Entwässerungskonzept erstellt.  
 
 
Zur Ausgleichsfläche siehe Stellungnahmen 04 und 13.   
 
 
 
 
Zu den Straßenquerschnitten siehe Stellungnahme 12.  
Die Baumarten werden im weiteren Verfahren in den Textlichen 
Festsetzungen über eine standortgerechte abgestimmte 
Pflanzenliste festgesetzt. Darüber hinaus wird bezüglich der 
Durchgrünung des Plangebietes ein Grünordungsplan erstellt.  
 
Zur Entwässerung siehe Stellungnahme 01.

Darstellung und Bewertung der zum Bebauungsplan 61589/03 während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Stellungnahmen  
 
Lfd. 
Nr. 
 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
im Jahr 1994/ 95 aufgrund von Qualmwasser 
überschwemmt war. Aufgrund der stark 
wasserführenden Bodenschichten sei im Falle eines 
Hochwassers damit zu rechnen, dass Keller, sofern 
sie nicht wasserdicht gebaut werden, überschwemmt 
werden. 
 
Einwender/in 17 merkt an, dass die Straße Auf der 
Füllenweide ihrer Meinung nach zurzeit noch zu 
schmal für zusätzlichen ruhenden Verkehr sei und 
fragt, ob im Falle einer Straßenverbreiterung, Teile 
der Gartengrundstücke in Anspruch genommen 
werden müssen. 
 
Einwender/in 18 fragt, inwiefern die Straße Schmaler 
Wall verändert werden müsse. 
 
Einwender/in 19 gibt an, dass sich auf dem derzeit 
als Landschaftsschutzgebiet ausgewiesenen Gebiet 
laut eines Schreibens der Stadt Köln eine 
Saatkrähenkolonie befinde. 
 
Einwender/in 20 
a) fragt, ob die umliegenden Straßen des 
Plangebiets, insbesondere die 
verkehrsberuhigten Bereiche nördlich, auch mit 
in die Planung einbezogen werden. 
 
 
 
 
 
 
 
 
Nein 
 
 
 
 
 
 
Ja 
 
 
Ja 
 
 
 
 
 
Ja 
 
 
 
 
 
Nein 
 
 
 
 
 
 
 
 
Zu Inanspruchnahme von Privatgrundstücken siehe 
Stellungnahme 15.  
 
 
 
 
 
Zu den Straßenquerschnitten siehe Stellungnahmen 12 und 
15. 
 
Zum Erfordernis einer Artenschutzprüfung siehe 
Stellungnahme 08.  
 
 
 
 
Die nördlich an das Plangebiet anschließenden Abschnitte der 
Straßen Schmaler Wall und Auf der Füllenweide  bleiben 
unverändert. Die Erschließung des Plangebiets für den 
motorisierten Individualverkehr erfolgt ausschließlich über den 
Senfweg.  
 
Die Grundstücke innerhalb des Plangebietes befinden sich im 
Eigentum der Deutschen Reihenhaus AG. Die Wegeparzellen

Darstellung und Bewertung der zum Bebauungsplan 61589/03 während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Stellungnahmen  
 
Lfd. 
Nr. 
 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
b) fragt, ob die Stadt Köln im Plangebiet über 
Grundstücke verfüg e und ob aus deren 
Veräußerung Einnahmen erzielt werden. Zudem 
wird gefragt, ob mögliche Erlöse in Worringen 
reinvestiert werden. 
 
Einwender/in 21 fragt, ob der geplante Standort der 
Kita im weiteren Verfahren an einen anderen 
Standort im Plangebiet verschoben werden könne 
und schlägt einen Standort weiter nördlich vor. 
 
Einwender/in 22 
a) geht auf das Thema Qualmwasser ein, da er 
befürchtet, dass dieses durch das Bauvorhaben 
auf den umliegenden Grundstücken an die 
Oberfläche dring e, wenn es im Plangebiet zu 
Versiegelung kommt und damit der Austritt des 
Wassers an dieser Stelle verhindert werde. 
 
b) bittet darum das Thema medizinische 
Versorgung in Worringen aufzunehmen und an 
die Politik weiterzuleiten. 
 
c) vermutet, dass nur eine Lösung mit Pollern an 
den Durchfahrtsbegrenzungen der Straßen 
Schmaler Wall und Auf der Füllenweide 
funktionieren werde. 
 
 
 
 
Nein 
 
 
 
 
 
Ja 
 
 
 
 
 
 
Ja 
 
 
 
Teilweise 
 
 
 
 
Ja 
 
 
 
 
 
sowie ein potentielles Baugrundstück befinden sich im Eigentum 
der Stadt.  
Zu Reinvestitionen siehe Stellungnahme 13.  
 
Zum Standort der Kita siehe Stellungnahme 11. 
 
 
 
 
 
Zur Entwässerung siehe Stellungnahme 01.  
Zum Qualmwasser siehe Stellungnahme 08. 
 
 
 
 
 
Zur medizinischen Versorgung siehe Stellungnahme 13.  
 
 
 
Zur Durchfahrtsbeschränkung siehe Stellungnahme 03.  
 
 
 
 
An allen relevanten Verkehrsknotenpunkten im Umfeld wurden 
Verkehrszählungen durchgeführt, einschließlich der genannten 
Engstelle. Mit dem Verkehrsgutachten wird im weiteren 
Verfahren sichergestellt, dass es in den umliegenden

Darstellung und Bewertung der zum Bebauungsplan 61589/03 während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Stellungnahmen  
 
Lfd. 
Nr. 
 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
d) fragt, an welchen Knotenpunkten eine 
Verkehrszählung durchgeführt wurde. Als 
Beispiel nennt er eine Engstelle, welche über den 
Pletschbach führt. 
 
 
 
Einwender/in 23 kritisiert, dass die Ergebnisse der 
Verkehrsuntersuchung noch nicht vorliegen und 
vermutet eine Überlastung der Straßen. 
 
Einwender/in 24 äußert die Befürchtung, dass das 
Bauvorhaben zu einer weiteren Belastung der 
schulischen Kapazitäten führen könnte, da in 
Worringen sowohl an Grundschulen als auch an 
weiterführenden Schulen ein Mangel bestehe. 
 
Einwender/in 25 kritisiert die derzeitige Anbindung 
Worringens an den ÖPNV, sowie die unzureichende 
Versorgung mit weiterführenden Schulen. 
 
Einwender/in 26 kritisiert, dass die nördlich des 
Plangebiets gelegenen, im Flächennutzungsplan 
neu ausgewiesenen Flächen nicht ausreichend 
behandelt wurden. 
 
 
Einwender/in 27 fragt, wann mit einer Umsetzung 
des Bebauungsplans zu rechnen sei. 
 
 
 
Ja 
 
 
 
Ja 
 
 
 
 
 
Nein 
 
 
 
Ja 
 
 
 
 
 
Ja 
 
 
 
 
 
Ja 
 
 
 
Wohnquartieren zu keiner unverträglichen Mehrbelastung 
kommt. 
 
Die Ergebnisse der Verkehrsuntersuchung werden im Rahmen 
des nächsten Beteiligungsverfahrens zur Veröffentlichung gem. 
§ 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 veröffentlicht. 
 
Zur Grundschule siehe Stellungnahme 04  
Zur Schulbedarfsplanung siehe Stellungnahme 13.  
 
 
 
 
Zur ÖPNV-Anbindung siehe Stellungnahme 13.  
Zur Schulbedarfsplanung siehe Stellungnahme 13.  
 
 
Bei der Flächennutzungsplanänderung handelt es sich um eine 
Planung auf gesamtstädtischer Ebene, die kein unmittelbares 
Baurecht begründet. Sie dient lediglich der vorbereitenden 
Darstellung und ermöglicht zukünftige Bebauungsplanungen  
gemäß den Zielen des Regionalplanes.  
 
Bis zum Satzungsbeschluss wird voraussichtlich noch ein 
Zeitraum von etwa vier Jahren vergehen. Anschließend folgen 
das Bauantragsverfahren sowie die Bauausführung durch d ie 
Vorhabenträgerin. 
 
Eine detaillierte Eingriffs -/ Ausgleichsbilanzierung wird im 
weiteren Verfahren erarbeitet, um den Umfang der benötigten 
Ausgleichsfläche festzulegen.

Darstellung und Bewertung der zum Bebauungsplan 61589/03 während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Stellungnahmen  
 
Lfd. 
Nr. 
 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
 
 
Einwender/in 28 fragt wie viel Quadratmeter 
Ausgleichsfläche benötigt werden. 
 
 
Einwender/in 29 fragt, ob eine zentrale 
Wärmepumpe geplant sei. 
 
Einwender/in 31 fragt, wie hoch die 
Erschließungskosten für die Anrainer der Straße Auf 
der Füllenweide seien. 
 
 
Einwender/in 32  
a) fragt, ob die Abstände zu dem FFH -Gebiet 
Worringer Bruch eingehalten werden. 
 
b) fragt, ob durch die Wärmepumpen eine 
Lärmbelästigung im Plangebiet entstehen 
kann. 
 
Ja 
 
 
Ja 
 
 
 
 
 
Ja 
 
 
Ja 
 
Es werden mehrere Technikzentralen mit Wärmepumpen im 
Plangebiet eingeplant. 
 
Für die Anrainer werden keine Erschließungskosten erhoben, da 
die Grundstücke bereits über die Alte Neusser Landstraße 
erschlossen sind. Eine Erschließung der Grundstücke über die 
Straße „Auf der Füllenweide“ ist nicht vorgesehen. 
 
 
Zu den Auswirkungen auf den Worringer Bruch siehe 
Stellungnahme 08.  
 
Zu Schallschutz von technischen Anlagen siehe 
Stellungnahme 09.

Anlage 2 Geltungsbereich

344 Zeichen

Planwirkungsbereich der Vorlage zur Orientierung von
Mitgliedern des Rates, der Ausschüsse und der Bezirksver-
tretungen, die wegen Befangenheit an den Beratungen zu
diesem Tagesordnungspunkt nicht teilnehmen dürfen.
N
Geltungsbereich des Bebauungsplanes 61589/03
Brombeergasse
in Köln - Worringen
Anlage 2Stadtplanungsamt
0 10050 150 300 Meter

Anlage 5 Darstellung und Bewertung Stellungnahmen TöB

53911 Zeichen

Darstellung und Bewertung der zum Bebauungsplan 61589/03 während der frühzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen  
 
 
Anlage 5 
Tabellarische Darstellung und Bewertung des Abwägungsmaterials im Bebauungsplanverfahren 
 
 
Darstellung und Bewertung der zu m Bebauungsplan 61589/03 – Arbeitstitel: „Brombeergasse“ in Köln -Worringen eingegangenen 
Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange 
 
Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß §  4 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) wurde vom 
15.04.2024 bis zum 15.05.2024 durchgeführt. 
 
Im Zeitraum der Beteiligung sind 14 Stellungnahmen eingegangen. 
 
Nachfolgend werden die eingegangenen Stellungnahmen fortlaufend nummeriert. Daran anschließend werden in Übereinstimmung mit der 
laufenden Nummerierung die Inhalte der Stellungnahmen sowie ihre Berücksichtigung im weiteren Verfahren dargestellt. Bei inhaltlich gleichen 
Stellungnahmen wird auf die jeweilige erste Stellungnahme der Verwaltung verwiesen.  
 
Die Behandlung der in der Tabelle enthaltenen Stellungnahmen durch die Verwaltung ist vorläufig und entspricht dem Stand zum Abschluss 
des Verfahrens nach § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB. Diese Stellungnahmen werden bei der Erstellung des Bebauungsplanentwurfs 
inklusive Begründung, welcher Gegenstand der Veröffentlichung nach § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung nach §  4 Abs. 2 BauGB ist, be-
rücksichtigt. Aufgrund des vorläufigen Charakters ist es möglich, dass es im weiteren Verfahren vor der endgültigen Abwägung zum Satzungs-
beschluss zu einer abweichenden Behandlung der Inhalte der frühen Beteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB kommt. Insofern 
sind insbesondere die Ergebnisse der Beteiligungen nach §  3 Abs. 2 BauGB und §  4 Abs. 2 BauGB sowie die Begründung zum endgültigen 
Planentwurf zu berücksichtigen. 
 
Stand 05.05.2026 
 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung 
 
Stellungnahme der Verwaltung 
1 Institution: Straßen.NRW 
Datum: 24.04.2024 
Aufgrund anhaltender Personalengpässe senden wir Ihnen 
eine standardisierte Stellungnahme zu Ihrer Bauleitplanung 
Ja 
 
Das Neubaugebiet wird über die Alte Neusser Landstraße erschlossen, die 
weder als Landes- oder als Bundesstraße klassifiziert ist. Die Alte Neusser

Stadtplanungsamt  
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung 
 
Stellungnahme der Verwaltung 
zu. Wenn Ihr Vorhaben voraussichtlich keine, oder nur gering-
fügige, verkehrliche Auswirkungen auf das Netz der Bundes- 
und Landesstraßen hat, so bestehen grundsätzlich keine Be-
denken gegenüber Ihrem Vorhaben seitens Straßen.NRW als 
zuständigem Straßenbaulastträger. Die Verkehrssicherheit 
der durch Straßen.NRW verwalteten Straßen darf nicht beein-
trächtigt werden. Eine Minderung der Leistungsfähigkeit des 
Verkehrsflusses kann nur bedingt hingenommen werden. 
Bitte prüfen Sie, welche nachfolgend geschilderten Sachver-
halte auf Ihr Vorhaben zutreffen und welche Erfordernisse 
sich dadurch ergeben. 
 
1. Prüfung von Grunddaten, straßenrechtlichen Verboten und 
Beschränkungen Erschließung des Gebietes/Vorhabens direkt 
oder indirekt über Landes- oder Bundesstraße Der Verlauf 
von Bundes- und Landesstraßen in Nordrhein-Westfalen kann 
der Website www.nwsibonline.nrw.de entnommen werden. 
Bitte prüfen Sie, welcher Abschnitt einer Bundes-/Landes-
straße betroffen ist. Hierbei sind auch straßenbegleitende und 
unabhängig geführte Fuß- und Radwege zu betrachten. 
Um das Ziel der Mobilitätswende zu erreichen, sind alle Bau-
lastträger gehalten, Anlagen für Zufußgehende und Radfah-
rende zu errichten soweit nicht vorhanden. Um dieses Ziel zu 
erreichen, benötigt der Landesbetrieb die Unterstützung der 
Gebietskörperschaften. Wenn eine Bauleitplanung an eine 
Bundes- oder Landesstraße angrenzt, an der keine oder nicht 
ausreichende Geh-/Radwege vorhanden sind, ist eine planeri-
sche Berücksichtigung einer Verkehrsfläche für diese Neben-
anlage parallel zum vorhandenen Fahrbahnrand in ausrei-
chender Breite sowie um Schaffung des Baurechtes im Bau-
leitplanverfahren unabdingbar. Mit diesem Baurecht kann der 
Landesbetrieb zu einem späteren Zeitpunkt den Geh-/Radweg 
realisieren. 
Lage des Gebietes/Vorhabens außerhalb oder innerhalb der 
festgesetzten Ortsdurchfahrt 
Die festgesetzten Ortsdurchfahrten (OD) von Bundes- und 
Landesstraßen in Nordrhein-Westfalen können der Website 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Landstraße mündet südöstlich des Plangebiets in die Bundesstraße 9. Das 
Plangebiet liegt jedoch außerhalb der Anbaubeschränkungszone der B 9.  
Eine vorläufige Verkehrsuntersuchung hat ergeben, dass dieser Knoten-
punkt auch im Planfall leistungsfähig bleibt und somit keiner baulichen Än-
derung bedarf.

Stadtplanungsamt  
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung 
 
Stellungnahme der Verwaltung 
www.nwsib-online.nrw.de (Reiter: Sichtbarkeiten/Thematische 
Karten/Ortsdurchfahrten) oder den Amtsblättern der Bezirks-
regierung Köln entnommen werden. Bitte prüfen Sie, ob der 
betroffene Abschnitt einer Bundes-/Landesstraße inner-
halb/außerhalb der OD liegt. Einer neuen Zufahrt an freier 
Strecke (außerhalb der OD) kann nicht zugestimmt werden, 
da die freie Strecke qua Gesetz nicht der Erschließung dient. 
Außerhalb der OD: Einhaltung der Anbauverbotszone und Zu-
stimmungspflicht innerhalb der Anbaubeschränkungszone 
Gem. § 9 Bundesfernstraßengesetz gilt für Hochbauten, Wer-
beanlagen, Aufschüttungen und Abgrabungen eine Anbauver-
botszone von 20,0 m, gemessen vom äußeren Fahrbahnrand 
einer Bundesstraße. Zustimmungsbedürftig sind die Errich-
tung, erhebliche Änderung oder Nutzungsänderungen bauli-
cher Anlagen außerhalb der Ortsdurchfahrt im Abstand bis 
40,0 m gemessen vom äußeren Fahrbahnrand. Bei Windener-
gieanlagen darf gem. § 9 Abs. 2 b FStrG der Rotor in die An-
baubeschränkungszone der Bundesstraße hineinragen. Für 
Anlagen zur Erzeugung von Strom aus solarer Strahlungs-
energie gibt es gesonderte Regelungen nach § 9 Abs. 2 c 
FStrG. 
Zustimmungsbedürftig sind auch bauliche Anlagen, die außer-
halb der Ortsdurchfahrt über Zufahrten oder Zugänge an die 
Bundesstraße bereits unmittelbar oder mittelbar angeschlos-
sen sind, jedoch erheblich geändert oder anders genutzt wer-
den sollen. Sollten Maßnahmen vorgesehen sein, die gem. 
Landesbauordnung baugenehmigungsfrei sind, so entbehrt 
dies nicht der Genehmigung/Zustimmung des Straßenbaulast-
trägers Straßen.NRW. Letztere Aussage gilt auch für Werbe-
anlagen jeder Art, Hochbauten, bauliche Anlagen, Aufschüt-
tungen, Abgrabungen, Einfriedungen u. ä. im Abstand bis zu 
40,0 m vom Fahrbahnrand einer Landesstraße gem. § 25 
Straßen- und Wegegesetz Nordrhein-Westfalen. Grundsätz-
lich sind Werbeanlagen innerhalb von 20,0 m vom Fahrbahn-
rand untersagt. Entlang einer Landesstraße darf zudem in ei-
nem Abstand von 10,0 m (gemessen vom Fahrbahnrand)

Stadtplanungsamt  
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung 
 
Stellungnahme der Verwaltung 
keine Anlage errichtet werden (auch keine Zäune, Photovol-
taik, Windkraftanlage, parallele Zuwegung o. ä.). Batterie-
Speicheranlagen, Umspannstationen u. ä. sind mind. 20,0 m 
entfernt zu errichten. 
Die entsprechenden Abstände sind durch fahrbahnparallele 
Linien in den Plänen darzustellen.  
 
2. Mögliche Betroffenheit der Straßenbaulastbelange durch Ihr 
Vorhaben 
 
2.1 Beeinträchtigung der Leistungsfähigkeit des Verkehrsnet-
zes 
Die Verkehrsdaten von Bundes- und Landesstraßen in Nord-
rhein-Westfalen können der Website www.nwsib-on-
line.nrw.de entnommen werden (Reiter: Sichtbarkeiten/Ver-
kehrsdaten). Bitte schätzen Sie ein, ob in dem betroffenen Ab-
schnitt bereits eine hohe durchschnittliche tägliche Verkehrs-
stärke (DTV) vorliegt und ein - durch Ihr Vorhaben künftig ver-
ursachtes - zusätzliches Verkehrsaufkommen die Leistungsfä-
higkeit des Netzes erheblich beeinträchtigt. Dazu muss in der 
Regel ein Verkehrsgutachten (Analyse, Prognose mit und 
ohne Planfall 2035) durch Sie in Absprache mit Straßen.NRW 
erstellt werden. 
 
2.2 Verkehrssicherheitsrelevante Auswirkungen durch Ihr Vor-
haben Sicherheitsaudit 
Sind sicherheitsrelevante Auswirkungen auf Bundes- oder 
Landesstraße durch das Vorhaben zu vermuten, so ist seitens 
unabhängiger und zertifizierter Stelle ein Sicherheitsaudit we-
nigstens der Phasen 3-5 der RSAS (Richtlinien für das Sicher-
heitsaudit von Straßen) in Absprache mit Straßen.NRW 
durchzuführen. Die Kosten hierfür obliegen der Kom-
mune/dem Vorhabenträger. Das Audit ist von fachkundiger 
Stelle der Kommune im Vorfeld zu beurteilen. Die Abwägung 
der Defizite erfolgt durch Straßen.NRW. Notwendige Anpas-
sungen des Bestandes aufgrund Ihrer Bauleitplanung sind 
durch den Vorhabenträger/Sie als Kommune zu tragen.

Stadtplanungsamt  
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung 
 
Stellungnahme der Verwaltung 
Entwässerung 
Aus dem Plangebiet darf kein Oberflächenwasser auf Flächen 
bzw. in Entwässerungseinrichtungen von Straßen.NRW gelei-
tet werden. 
Blendwirkung 
Durch das geplante Vorhaben darf nachweislich weder ablen-
kende Wirkung, noch eine Blendwirkung (bspw. durch Photo-
voltaik-Anlagen), für die Verkehrsteilnehmenden einer Bun-
des-/Landesstraße eintreten. Es sind entsprechende Maßnah-
men vorzusehen und zu benennen. 
Freihaltung von Sichtfeldern 
Im Bereich der Anbindung an eine Bundes-/Landesstraße ist 
sicherzustellen, dass die Sichtfelder entsprechend der RAL 
(Richtlinien für die Anlage von Landstraßen) bzw. RASt 
(Richtlinie für die Anlage von Stadtstraßen) im Bereich der 
Einmündung dauerhaft von Bewuchs und Baukörpern freige-
halten werden. Für die Bepflanzung sind die RAL Ziffer 7.12 
bzw. RASt Kap. 7.3 sowie die „Richtlinien für die landschafts-
pflegerische Begleitplanung im Straßenbau“ -RLBP- und die 
„Empfehlungen für die landschaftspflegerische Ausführung im 
Straßenbau“ -ELA- maßgebend. Hilfen für die Einfügung der 
Straße im Landschaftsraum geben die "Empfehlungen für die 
Einbindung von Straßen in die Landschaft" -ESLa-. 
 
Anprallhindernisse 
Sollen Bäume in Fahrbahnnähe gepflanzt werden, ist zu be-
rücksichtigen, dass diese zu gefährlichen Hindernissen im 
Sinne der RPS (Richtlinien für passiven Schutz an Straßen 
durch Fahrzeug-Rückhaltesysteme) heranwachsen. Bäume 
sollen deshalb nur in Bereichen gepflanzt werden, die von ab-
kommenden Fahrzeugen nicht erreicht werden können (z. B. 
hinter Fahrzeug-Rückhaltesystemen oder auf Einschnittsbö-
schungen). Auch hinter Fahrzeug-Rückhaltesystemen sollen 
sie mindestens 3,00 m vom Rand der befestigten Fläche ge-
pflanzt werden, damit deren Wirkungsweise nicht beeinträch-
tigt ist. Strauchpflanzungen gelten im Sinne der RPS nicht als 
gefährliche Hindernisse, sofern sie ausgeschnitten werden,

Stadtplanungsamt  
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung 
 
Stellungnahme der Verwaltung 
wenn ein Stammdurchmesser von 0,08 m überschritten wird. 
Sie sollen mindestens 3,00 m vom Rand der befestigten Flä-
che entfernt stehen. 
 
2.3 Bauzeitliche Zufahrten 
Sollten für die Umsetzung des Vorhabens bauzeitliche Zufahr-
ten zu einer Bundes- oder Landesstraße erforderlich sein, so 
ist dies durch Straßen.NRW im Vorfeld zu genehmigen. Dazu 
sind entsprechende Planunterlagen vorzulegen.  
 
2.4 Auswirkungen auf Mensch und Umwelt Emissionen 
Bei Hochbauten können Lärmreflexionen entstehen. Aus der 
Bauleitplanung heraus, bestehen gegenüber Straßen.NRW 
keine rechtlichen Ansprüche auf aktive und/oder passive 
Schutzmaßnahmen gegen Verkehrsemissionen der Bundes- 
oder Landesstraße, auch künftig nicht. Eventuell notwendige 
Maßnahmen gehen zu Lasten der Kommune. Im Bebauungs-
plan ist zeichnerisch und/oder textlich auf die Verkehrsemissi-
onen (Staub, Lärm, Abgase, Sprühfahnen und Spritzwasser 
bei Nässe) der angrenzenden oder in der Nähe liegenden 
Straßen hinzuweisen (§ 9 Abs. 1 Ziff. 24 BauGB). Notwendige 
Schutzmaßnahmen gehen allein zu Lasten der Kommune/des 
Vorhabenträgers.  
 
Wird durch Ihr Vorhaben eine Änderung des Bundes-/Landes-
straßenbestandes erforderlich (bspw. Durch Knotenpunktum-
gestaltung/-neubau), so ist der Abschluss einer Verwaltungs-
vereinbarung zwischen der Kommune und dem Landesbetrieb 
Straßenbau NRW, Regionalniederlassung Ville-Eifel, erforder-
lich. Erforderliche Abstimmungen sind zeitnah vor dem Ver-
fahren nach § 4 (2) BauGB mit dem Landesbetrieb durchzu-
führen. Mit Arbeiten an der Anbindung darf vor Abschluss der 
Vereinbarung nicht begonnen werden. Die Flächen für Kno-
tenpunktneubauten oder –änderungen sind im Bauleitplanver-
fahren baurechtlich zusichern. 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Kenntnisnahme 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Die verkehrliche Schallvorbelastung und die Auswirkungen auf das Neu-
baugebiet werden im Rahmen der noch ausstehenden Schallimmissions-
untersuchung berücksichtigt und die Auswirkungen auf Mensch und Um-
welt im Umweltbericht behandelt.

Stadtplanungsamt  
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung 
 
Stellungnahme der Verwaltung 
2 Institution: Westnetz GmbH 
Datum: 24.04.2024 
Im Planbereich der o. a. Maßnahme verlaufen keine 110-kV-
Hochspannungsleitungen der Westnetz GmbH. 
 
Planungen von 110-kV-Hochspannungsleitungen für diesen 
Bereich liegen aus heutiger Sicht nicht vor. 
Ferner gehen wir davon aus, dass Sie bezüglich weiterer Ver-
sorgungsleitungen die zuständigen Unternehmen beteiligt ha-
ben. 
 
Diese Stellungnahme betrifft nur die von uns betreuten Anla-
gen des 110-kV-Hochspannungsnetzes. 
 
Ja Die zuständigen Unternehmen werden bzgl. ihrer Versorgungsleitungen im 
Verfahren beteiligt. 
3 Institution: Gascade Gastransport GmbH 
Datum: 30.04.2024 
wir danken für die Übersendung der Unterlagen zu o. g. Vor-
haben. Wir antworten Ihnen zugleich auch im Namen und Auf-
trag der Anlagenbetreiber WINGAS GmbH sowie NEL Gas-
transport GmbH. 
 
Nach Prüfung des Vorhabens im Hinblick auf eine Beeinträch-
tigung unserer Anlagen teilen wir Ihnen mit, dass unsere Anla-
gen zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht betroffen sind. Dies 
schließt die Anlagen der v. g. Betreiber mit ein. 
 
Für Kompensationsmaßnahmen muss sichergestellt sein, 
dass diese unsere Anlagen nicht beeinträchtigen und nicht im 
Schutzstreifen unserer Anlagen stattfinden werden. Sollten 
externe Flächen zur Deckung des Kompensationsbedarfs er-
forderlich sein, sind uns diese ebenfalls mit entsprechenden 
Planunterlagen zur Stellungnahme vorzulegen. Eine Auflis-
tung der Flurstücke in der Begründung oder im Umweltbericht 
ist nicht ausreichend. 
 
 
Ja Im weiteren Verfahren wird eine Eingriffs-/ Ausgleichsbilanzierung erarbei-
tet. Es ist geplant, die durch den Bebauungsplan verursachten Eingriffe 
vollständig innerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplans durch 
entsprechende Maßnahmen zu kompensieren. Das Ergebnis der Eingriffs-/ 
Ausgleichsbilanzierung und ggf. erforderliche externe Ausgleichsflächen 
werden der Gascade Gastransport GmbH im Zuge der Beteiligung gemäß 
§ 4 Abs. 2 BauGB mitgeteilt.

Stadtplanungsamt  
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung 
 
Stellungnahme der Verwaltung 
4 Institution: RMR GmbH 
Datum: 03.05.2024 
Von der vorgenannten Maßnahme werden weder vorhandene 
Anlagen noch laufende bzw. vorhersehbare Planungen der 
RMR-GmbH sowie der Mainline Verwaltungs-GmbH betroffen. 
Falls für Ihre Maßnahme ein Ausgleich für den Eingriff in Na-
tur und Landschaft gefordert wird, muss sichergestellt sein, 
dass dieser nicht im Schutzstreifen unserer Leitungen stattfin-
det. Sollten diese Ausgleichsmaßnahmen vorgenommen wer-
den, bitten wir um erneute Beteiligung. 
 
Ja Im weiteren Verfahren wird eine Eingriffs-/ Ausgleichsbilanzierung erarbei-
tet. Es ist geplant, die durch den Bebauungsplan verursachten Eingriffe 
vollständig innerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplans durch 
entsprechende Maßnahmen zu kompensieren. Das Ergebnis der Eingriffs-/ 
Ausgleichsbilanzierung und ggf. erforderliche externe Ausgleichsflächen 
werden der RMR GmbH im Zuge der Beteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB 
mitgeteilt. 
 
5 Institution: Thyssengas GmbH 
Datum: 10.04.2024 
Von dem zuvor genannten behördlichen Verfahren werden 
weder geplante noch vorhandene Anlagen unserer Gesell-
schaft betroffen. Unter der Voraussetzung, dass die Planungs-
grenzen beibehalten werden, ist eine weitere Beteiligung an 
dem Verfahren nicht erforderlich. 
 
 Keine Bedenken 
6 Institution: IHK 
Datum: 10.04.2024 
Die Industrie- und Handelskammer zu Köln hat – zum derzeiti-
gen Verfahrensstand – keine Bedenken. 
 
 Keine Bedenken 
7 Institution: Polizeipräsidium Köln – Kriminalprävention 
Datum: 07.05.2024 
Es empfiehlt sich bereits in der Planungsphase 1 des Projek-
tes die Sicherheitskonzepte zu berücksichtigen:  
- Amok und Brandmeldeanlage  
- Einbruch  
- Diebstahl  
- Vermeidung von Vandalismus  
- Nutzung der Schule und Turnhalle durch Externe  
- Zugang zum Schulgelände nach Betriebsschluss  
Nein 
 
 
 
 
 
 
 
Der Geltungsbereich wurde verkleinert. Die ursprünglich vorgesehene 
Grundschule ist nicht mehr Teil des Geltungsbereichs. Durch die Stadt 
Köln wird ein Standort für eine weitere Grundschule in Worringen gesucht. 
Hierzu werden derzeit verschiedene Flächen in Worringen geprüft.

Stadtplanungsamt  
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung 
 
Stellungnahme der Verwaltung 
Diese Sicherheitskonzepte haben Einfluss auf die Anordnung 
und Gestaltung der Gebäude sowie auf die technische Aus-
stattung und sollten frühzeitig berücksichtigt werden.  
Die Polizei Köln bietet ein kostenfreies und neutrales Bera-
tungsangebot zur städtebaulichen Kriminalprävention sowie 
kriminalpräventiv wirkenden Ausstattungen von Bauobjekten 
mit einbruchhemmenden Sicherungseinrichtungen (Mechanik 
/ Überfall- und Einbruchmeldetechnik, Beleuchtung etc.) an.  
 
Hierzu möchten wir gleichfalls anregen, einen entsprechenden 
textlichen Hinweis im Bebauungsplan zu platzieren. Dieser 
könnte wie folgt aussehen:  
Städtebauliche – und technische Kriminalprävention:  
Bauliche Anlagen, z.B. Wohngebäude (MFH, EFH), Garagen(-
anlagen), Grünanlagen sowie Industrie- und Gewerbeobjekte, 
sollen zum wirksamen Schutz vor Kriminalität – wie z.B. Ein-
brüchen, Vandalismus und Sabotage – im Hinblick auf krimi-
nalitätsfördernde Faktoren und Gegebenheiten beurteilt wer-
den.  
Die Empfehlungen der kriminalpolizeilichen Beratungsstellen 
können durch die frühzeitige Beurteilung und Beratung bereits 
in der Planung berücksichtigt werden.  
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Nein 
 
 
 
 
 
 
 
 
Es wird kein textlicher Hinweis im Bebauungsplan aufgenommen, da es sich 
um keine Regelungsinhalte des Bebauungsplans handelt. 
 
Der Vorhabenträger erhält den Hinweis auf die kriminalpolizeilichen Bera-
tungsstellen und das Angebot einer frühzeitigen Beurteilung und Beratung.   
 
 
 
 
 
8 Institution: Bezirksregierung Köln – Dezernat 25 (Verkehr, Energieleitungen – Integrierte Gesamtverkehrsplanung) 
Datum: 13.05.2024 
Seitens des Verkehrsdezernates der Bezirksregierung Köln 
bestehen keine grundsätzlichen Bedenken gegen die o.g. 
Maßnahme. 
Folgende Anmerkungen bitte ich zu beachten: 
Zu prüfen ist, ob die Anordnung von Senkrechtparkplätzen an 
den Häusern, ein Sicherheitsrisiko für die schwächeren Ver-
kehrsteilnehmer sein können. Ist die Anordnung der Senk-
rechtparkplätze in diesem Wohngebiet mit voraussichtlich vie-
len Kindern die verkehrssicherste Lösung? Z.B. können bei 
rückwärts einparkenden Fahrzeugen und/oder gleichzeitig in 
die Parklücke tretenden Fußgängern (mit der Absicht die 
Ja 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Im vorliegenden städtebaulichen Konzept sind keine Senkrechtparkstände 
vorgesehen, die direkt von den Planstraßen aus angefahren werden. Statt-
dessen erfolgt die Unterbringung des ruhenden Verkehrs in mehreren de-
zentralen Stellplatzhöfen, die gebündelt über die Planstraßen erschlossen 
werden. Lediglich in den Einfahrtsbereichen dieser Stellplatzhöfe werden 
Gehwege überfahren. Die in der Stellungnahme beschriebenen Konfliktsi-
tuationen treffen daher auf die konkrete Planung nur eingeschränkt zu. 
 
Die genauen Straßenquerschnitte werden im weiteren Bebauungsplanver-
fahren festgelegt. Hierbei wird auch die Berücksichtigung von Gestaltungs-
elementen zur Geschwindigkeitsreduzierung geprüft. Grundsätzlich werden

Stadtplanungsamt  
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung 
 
Stellungnahme der Verwaltung 
Straße zu queren) sie von einparkenden Fahrzeugführern 
übersehen werden. Das Gleiche gilt beim rückwärtigen Über-
fahren eines Gehweges, um dahinter liegende Parkplätze zu 
erreichen. Bei Senkrechtparkständen ist der Weg zwischen 
Gehweg und Fahrbahn länger als bei der Längsaufstellung. 
Hinzu kommt, dass Fahrzeugspiegel oder der beengte Raum 
ein zusätzliches Hindernis darstellen können. Das Queren 
zwischen senkrechtparkenden Fahrzeugen stellt somit eine 
größere Barriere dar. Es ist darauf zu achten, dass geeignete 
Querungsstellen vorhanden sind. Die Straßenbreite sollte so 
viel Platz bieten, dass sich gegenüberliegende Fahrzeuge 
beim Rückwärtsausparken nicht touchieren. 
 
Bei der Kita ist darauf zu achten, dass Eltern beim Hinbringen 
und Abholen ihrer Kinder eine gewisse Zeit benötigen und in 
der Zeit Parkraum blockieren. Hier ist eine ausreichende An-
zahl an Stellplätzen mit einer gewissen Standzeit von ca. 5 - 
10 Minuten anzusetzen. Auch ist zu prüfen, ob der angren-
zende Straßenraum genügend Platz zum z.B. Halten und 
Wenden bietet. Außerdem ist zu prüfen, ob die Verkehrssi-
cherheit der Kinder beim Hinbringen und Abholen gewährleis-
tet ist und sie nicht durch Wendemanöver gefährdet sind. Es 
ist auch mit Radverkehr und Fußverkehr z.B. mit Kinderwagen 
zu rechnen. Es ist zu prüfen, ob die Breiten der Gehwege und 
Straßen gemäß der StVO und den einschlägigen Regelwer-
ken wie RASt und ERA dimensioniert sind. Hierbei handelt es 
sich um R1-Regelwerke, die den Stand der Technik abbilden 
und die höchste Verkehrssicherheit bieten und bei Neuplanun-
gen anzuwenden sind. Abweichungen sind sehr gut zu be-
gründen.  
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Ja 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
die Planstraßen als Wohngebietsstraßen mit geringem Verkehrsaufkom-
men und niedrigen Geschwindigkeiten konzipiert, wodurch potenzielle Nut-
zungskonflikte zusätzlich reduziert werden. 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Im Straßenraum des Senfwegs wird ausreichend Raum für Stellplätze zum 
Hinbringen und Abholen der Kita-Kinder berücksichtigt. 
Die genauen Ausbaubreite des Senfwegs wird im weiteren Bebauungs-
planverfahren festgelegt und sich an den einschlägigen Regelwerken wie 
RASt und ERA orientieren. 
  
9 Institution: Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöR 
Datum: 13.05.2024 
Regelentwässerung 
Das nicht klärpflichtige Niederschlagswasser ist gemäß §44 
Abs.1 Landeswassergesetz von Grundstücken zu versickern, 
 
Ja

Stadtplanungsamt  
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung 
 
Stellungnahme der Verwaltung 
sofern das Wohl der Allgemeinheit nicht beeinträchtigt wird 
und die Rahmenbedingungen eine Versickerung zulassen. 
Die Versickerung des Niederschlagswassers ist entsprechend 
im Bebauungsplan festzusetzen. Sofern eine Versickerung 
gegen das Wohl der Allgemeinheit verstößt, oder aus techni-
schen Gründen nicht möglich ist, kann die Ableitung des Nie-
derschlagswassers sowie die Einleitung des Schmutzwassers 
in den vorhandenen Abwasserkanal in der Brombeergasse er-
folgen (vgl. Anlage - „Zeichnung_Bestehendes Kanalnetz“). 
Auf Grundlage der zu erwartenden Flächenversiegelung muss 
diesbezüglich von uns noch untersucht werden, inwiefern die 
Festlegung einer Einleitungsbeschränkung (Drosselwasser-
menge) notwendig ist. 
 
Die Häuser auf den Grundstücken des Senfweg 10 und 12 
verfügen derzeit über keine Anbindung an das öffentliche Ka-
nalnetz. Derzeit entwässern die Grundstücke über abflusslose 
Gruben. Die Realisierung einer Anbindung der Grundstücke 
an das öffentliche Kanalnetz sollte im Rahmen der weiteren 
Bauleitplanung offen gehalten werden. Hierzu wird die Be-
rücksichtigung eines öffentlichen Korridors mit 6,00m Breite 
für Errichtung eines öffentlichen Kanals seitens der StEB Köln 
gewünscht (vgl. Anlage - „Zeichnung_Entwässerung der 
Grundstücke_Senfweg 10 und 12). 
 
Überflutungsvorsorge Starkregen 
Das Erschließungsgebiet liegt in einer topographischen Tief-
lage und ist daher im Starkregenfall überflutungsgefährdet 
(vgl. Anlage - „Zeichnung_Starkregengefahrenkarte“). Öffentli-
che Grünflächen bzw. Multifunktionale Flächen sollten über öf-
fentliche Fließwege erschlossen sein, sodass eine schadlose 
Ableitung und Rückhaltung von Niederschlagswasser gewähr-
leistet werden kann. Zum Thema Starkregen möchte ich Sie 
generell darauf hinweisen, dass geeignete Maßnahmen zur 
Risikovorsorge bereits in der Bauleitplanung berücksichtigt 
werden müssen. Da Kanalnetze nicht für die bei Starkregen 
anfallenden Wassermengen dimensioniert sind, dienen die 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Die Versickerung von Niederschlagswasser wird im Einklang mit den Vor-
gaben des § 44 LWG NRW in Verbindung mit § 55 Abs. 2 WHG im weite-
ren Verfahren gutachterlich untersucht. 
Zudem wird im weiteren Verfahren ein Entwässerungskonzept erarbeitet, 
das u.a. die Entwässerung des Niederschlagswassers beinhaltet, die An-
bindung der Bestandsgrundstücke Senfweg 10 und 12 prüft, Maßnahmen 
zur Risikominderung bei Starkregenereignissen erarbeitet und einen Über-
flutungsnachweis gemäß DIN 1986-100 führen wird.

Stadtplanungsamt  
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung 
 
Stellungnahme der Verwaltung 
nachfolgend Konzepte dazu, das Wasser bei außergewöhnli-
chen Niederschlagsereignissen möglichst schadlos zwischen 
zu speichern, abzuleiten bzw. von Gebäuden fernzuhalten. 
Folgende Maßnahmen sollten bei der Starkregenkonzeptio-
nierung berücksichtigt werden: 
• Wahl der Straßenführung 
• gezielte bzw. schadlose Ableitung von Starkregener-
eignissen über Grünflächen 
• Rückhaltung von Niederschlagswasser 
• Notüberläufe 
• Geländeneigung vom Gebäude abfallend, um Wasser 
möglichst schadlos vom Gebäude fernzuhalten 
• Objektschutz besonders gefährdeter Grundstücke/Ge-
bäude 
Vorschläge und Tipps sind aufgeführt im „Leitfaden für eine 
wassersensible Stadt- und Freiraumgestaltung in Köln“, in der 
Broschüre „Wassersensibel planen und bauen in Köln“ sowie 
in der Arbeitshilfe „MURIEL – Multifunktionale Retentionsflä-
chen“. Zur Planung sollte die Starkregengefahrenkarte der 
StEB Köln zu Rate gezogen werden. Alle Dokumente sowie 
den Kartendienst sind auf Hochwassergefahrenkarten Köln 
(hw-karten.de) abrufbar. Ein besonderes Augenmerk ist auf 
die Tiefgarageneinfahrten und Hauseingänge zu legen. Hin-
weis: Im Rahmen der Planung wird von den StEB Köln ein 
Überflutungsnachweis gefordert. Unabhängig von der Größe 
der abflusswirksamen Fläche ist ein Überflutungsnachweis 
gemäß DIN 1986-100 einzureichen. Der Überflutungsnach-
weis dient dem Nachweis der schadlosen Überflutung des 
Grundstücks im Falle eines Starkregens. Die anfallenden 
Wassermengen müssen dabei nachweislich auf dem Bau-
grundstück zurückgehalten werden, ohne dass es zu Überflu-
tungen von Gebäuden oder benachbarten Grundstücken 
kommt. Das Thema Starkregen ist bei der Planung entspre-
chend zu berücksichtigen, die dafür notwendigen Flächen vor-
zuhalten und Konzepte bzw. Maßnahmen zur Risikovorsorge 
in der Objektplanung zu entwickeln. Zu diesem Zweck ist eine

Stadtplanungsamt  
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung 
 
Stellungnahme der Verwaltung 
enge Zusammenarbeit zwischen Entwässerungs-, Freiraum- 
und TGA-Planung unerlässlich. 
 
Wasserhaushaltsbilanz 
Zur Erreichung eines naturnahen Zustandes in Bezug auf die 
Wasserhaushaltsbilanz ist eine Bilanzierung gemäß DWA-
Merkblatt M 102-4 für die Baumaßnahme durchzuführen. Hier-
bei ist durch die Auswahl geeigneter Maßnahmen der dezent-
ralen Regenwasserbewirtschaftung das zukünftige Verhältnis 
zwischen Ableitung, Versickerung und Verdunstung von Nie-
derschlagswasser optimal an den Referenzzustand anzupas-
sen. Die Bilanzierung sollte bereits mit der Aufstellung des 
vorhabenbezogenen oder entwässerungstechnischen Entwur-
fes erfolgen. Es ist anzustreben, die Ergebnisse der Wasser-
haushaltsbilanzierung in den Regelungen des Bebauungs-
plans festzuschreiben und insbesondere das Schulgebäude 
wassersensibel zu gestalten. 
 
Retentionsraum Worringen 
Zur Verbesserung des Hochwasserschutzes am Niederrhein 
bis in die Niederlande und zur Abminderung der Wellenschei-
tel bei extremen Hochwasserabflüssen im Rhein strebt das 
Land Nordrhein-Westfalen an mehreren Standorten die Wie-
dergewinnung ehemaliger Überflutungsflächen durch die 
Rückverlegung von Deichen und den Anschluss der Auen an 
die Hochwasserführung des Rheins und durch den Bau ge-
steuerter Retentionsräume zur Kappung von Hochwasserspit-
zen an. Einer dieser Standorte liegt in der ehemaligen Rhein-
schleife des Worringer Bruchs, linksrheinisch zwischen den 
Kölner Stadtteilen Worringen, Roggendorf-Thenhoven, Blu-
menberg, Fühlingen und Langel. Die Planung des Retentions-
raum Worringen befindet sich im Planfeststellungsverfahren. 
Im Zuge der Anhörung der Träger öffentlicher Belange durch 
die Bezirksregierung Köln wurde auch die Stadt Köln gehört 
und hat Einwendungen zur eingereichten Planung erhoben. 
Die Einwendungen betrafen nicht die Trassenführung im Be-
 
 
 
Ja 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Ja 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Eine entsprechende Wasserhaushaltsbilanz wird im weiteren Verfahren er-
stellt. 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Die Vorgaben der DSchVO werden in der Planung berücksichtigt. Die 
Schutzzonen I und II gemäß DSchV betreffen lediglich die Ausgleichsflä-
che. Die Schutzzone III betrifft teilweise die geplante Baufläche südlich der 
Straße Schmaler Wall. Innerhalb der Schutzzone III gelten keine generellen 
Bauverbote. Die gemäß § 4 DSchVO notwendigen Genehmigungen für 
dauerhafte und vorübergehende Vertiefungen der Erdoberfläche werden im 
weiteren Verfahren bei der Bezirksregierung Köln eingeholt. 
Der mittlerweile planfestgestellte Retentionsraum Worringen wird bei der 
Herstellung der Ausgleichsmaßnahmen innerhalb des Geltungsbereichs 
des Bebauungsplans berücksichtigt. Zur Erarbeitung der detaillierten Aus-
gleichsmaßnahmen wird im weiteren Verfahren ein Grünordnungsplan er-
arbeitet.  
Der Geltungsbereich wurde verkleinert. Die ursprünglich vorgesehene 
Grundschule ist nicht mehr Teil des Geltungsbereichs. Hier besteht somit 
kein Konflikt mit der geplanten Deichaufstandsfläche.

Stadtplanungsamt  
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung 
 
Stellungnahme der Verwaltung 
reich des städtebaulichen Planungskonzeptes. Sofern die An-
tragsunterlagen zum Retentionsraum Worringen bei Amt 61 
nicht (mehr) vorliegen, wird um kurze Mitteilung gebeten, da-
mit diese dann nochmals digital zur Verfügung gestellt werden 
können. 
Die Erörterung der Einwendungen erfolgte am 11. und 
12.03.2019 bei der Bezirksregierung Köln. Nach heutigem 
Sach- und Kenntnisstand kann mit dem Planfeststellungsbe-
schluss für den Retentionsraum Worringen im laufenden Jahr 
2024 gerechnet werden. Die Abgrenzung des Retentions-
raums (siehe Anlage 2.3.1a der Planfeststellungs- bzw. 
Planänderungsunterlagen) gegenüber Wohn- und Industrieflä-
chen erfolgt im Norden östlich der bebauten Ortslage Worrin-
gen durch Höherlegung der B 9. Im Anschluss an den soge-
nannten PFA 11 (Übergang des sanierten Rheinhauptdeiches 
in die B 9 bis zur Ortsgrenze Dormagen) nach Süden wird die 
B 9 zu einem Hochwasserschutzbauwerk ertüchtigt. Etwa 150 
m südöstlich des Ortsausgangs Worringen biegt die Schutzli-
nie in Richtung Westen zur Brombeergasse ab. Im Anschluss 
an die Brombeergasse Richtung Südwesten wird die Trasse 
des Retentionsraums zunächst nordwestlich entlang des na-
menlosen Verbindungswegs (zwischen Brombeergasse und 
Senfweg) und dann in einem Bogen südlich um die Wohnge-
bäude und die landwirtschaftliche Halle am Senfweg bis zur B 
9 geführt. Zwischen der B 9 und der Brombeergasse wird das 
Schutzbauwerk als Mehrzonendeich hergestellt. Die geplante 
Ausgleichsfläche für das städtebauliche Planungskonzept kol-
lidiert mit den Aufstandsflächen des geplanten Deiches und 
Ausgleichsflächen für die Hochwasserschutzanlage (siehe An-
lage 8.2.2.11 der Planfeststellungs- bzw. Planänderungsunter-
lagen) sowie der Schutzzone I. Die Planung zum städtebauli-
chen Planungskonzept Brombeergasse wurde zwar in diesem 
Punkt insofern überarbeitet, als dass nun auch die geplante 
Deichanlage eingezeichnet ist. Eine Berücksichtigung der Pla-
nungen zum Retentionsraum Worringen ist bislang im Pla-
nungskonzept der Brombeergasse jedoch bislang nicht er-

Stadtplanungsamt  
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung 
 
Stellungnahme der Verwaltung 
folgt. Zum Schutz von Deichen und sonstigen Hochwasser-
schutzanlagen wurde von der Bezirksregierung Köln die soge-
nannte Deichschutzverordnung (DSchVO) erlassen (Ord-
nungsbehördliche Verordnung zur Neufassung der Verord-
nung zum Schutz der Deiche und sonstigen Hochwasser-
schutzanlagen an den Gewässern erster Ordnung und deren 
Rückstaubereichen an den Gewässern erster Ordnung im Re-
gierungsbezirk Köln; erste Änderungsverordnung vom 30. No-
vember 2004). Die dort definierten Ver- und Gebote sind bei 
der Fortführung der Planungen „Brombeergasse in Köln-Wor-
ringen“ zu beachten (Geltungsbereich der DSchVO 50 m ge-
messen ab Deichfuß). Gegebenenfalls erforderliche Befreiun-
gen und / oder Genehmigungen sind von der Stadt Köln bzw. 
dem Vorhabenträger (Deutsche Reihenhaus AG) bei der Be-
zirksregierung Köln zu beantragen. 
 
Beim geplanten Schulstandort (geplante Fläche für den Ge-
meinbedarf) sowie die öffentliche Grünfläche kollidieren zum 
Teil mit der Deichaufstandsfläche und der bauzeitlichen 
Baustelleinrichtungs- und Lagerfläche (siehe angehängter La-
geplan). 
 
Bauablauf und Bauzeit 
Die Realisierung des Retentionsraums Worringen soll voraus-
sichtlich in mehreren Baulosen erfolgen. Hierbei sind jeweils 
die Grundstücksverfügbarkeiten, die Finanzierung sowie die 
Minimierung von Anwohnerbeeinträchtigungen (Lärm, Staub, 
Verkehrsbehinderungen usw.) zu berücksichtigen. 
Durch die Realisierung der geplanten Hochwasserschutz- und 
sonstiger Bauwerke wird es bauzeitlich zu Lärm-, Staub- und 
Erschütterungsimmissionen in den angrenzenden Nachbar-
schaften kommen. Die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben wird 
bauvertraglich geregelt. Zur Andienung der einzelnen Baube-
reiche ist vorgesehen, im Rahmen der Ausführungsplanung 
unter Berücksichtigung der zeitlichen Abläufe der einzelnen 
Baulose ein bauzeitliches Verkehrswegekonzept mit der Stra-
ßenverkehrsbehörde der Stadt Köln aufzustellen, in welcher 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Ja 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Die Planung der Baustellenlogistik ist nicht Teil des Bebauungsplanverfah-
rens, sondern erfolgt im Zuge der Umsetzung des Bebauungsplans in en-
ger Abstimmung mit der Bauphase des Retentionsraums Worringen.

Stadtplanungsamt  
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung 
 
Stellungnahme der Verwaltung 
die für den Baustellenverkehr freigegebenen Straßen und 
Wege gekennzeichnet werden. Nach derzeitigem Sach- und 
Kenntnisstand muss und wird zumindest ein Teil des Baustel-
lenverkehrs für die Errichtung des Deiches im Bereich des 
städtebaulichen Planungskonzeptes über den Senfweg ge-
führt werden. Für die Realisierung des gesamten Bauvorha-
bens Retentionsraum Worringen wird wegen des hohen Erd-
bauanteils sowie des hohen Investitionsvolumens eine Bau-
zeit von mindestens 4 bis 5 Jahren veranschlagt. Dauer und 
Zeitraum im Bereich des Planungskonzeptes können derzeit 
noch nicht abgesehen 
werden, die Festlegung erfolgt im Zuge der Ausführungspla-
nung. Durch bzw. bei einer zeitgleichen Realisierung beider 
Planungen darf es nicht zu gegenseitigen Behinderungen 
oder Beeinträchtigungen (z. B. Baustellenverkehr, Lärm) kom-
men, die unter Umständen auch zu Bauverzögerungen führen 
können. Diesbezüglich ist im weiteren Verfahren eine enge 
Abstimmungen unerlässlich. (vgl. Lageplan Baustellenzu-
fahrt_Baustelleneinrichtung) 
 
Flusshochwasser 
Hinweise: 
Nach § 78 b Wasserhaushaltsgesetz (WHG) liegt das be-
troffene Gebiet in einem Risikogebiet außerhalb des Über-
schwemmungsgebiets des Rheines. Der Bereich befindet sich 
linksrheinisch auf der Höhe des Rheinstrom-km 708,5. Das 
Gebiet kann beim Versagen des technischen Hochwasser-
schutzes am Rhein bei einem häufigen Hochwasser (9,50 m 
Kölner Pegel (KP), siehe Hochwassergefahrenkarten) überflu-
tet 
Werden. Im Rahmen des Hochwasserschutzkonzepts der 
Stadt Köln wurde der Hochwasserschutz für den o. g. Bereich 
auf 11,90 m KP angepasst. Einen hundertprozentigen Hoch-
wasserschutz kann es aber auch in Zukunft nicht geben; 
Hochwasserschutzanlagen können versagen, überströmt oder 
hinterflutet werden. Zudem liegt das geplante Vorhaben teil-
weise innerhalb der zukünftigen Schutzzonen des geplanten 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Ja 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Die Risiken und Auswirkungen für das Neubaugebiet aufgrund der Lage 
des Plangebiets innerhalb eines Risikogebiets sowie aufgrund höherer 
Grund- und Qualmwasserstände durch die Nähe zum Rhein werden im 
weiteren Verfahren gutachterlich geprüft. Zur Anpassung an die beste-
hende Hochwassergefährdung und aufgrund des hoch anstehenden 
Grundwassers werden die geplanten Grundstücksflächen um 0,5 bis 1,0 m 
angehoben und die Wohngebäude ohne Keller errichtet. 
Die möglichen Auswirkungen eines wasserführenden Pletschbachs werden 
ebenfalls im weiteren Verfahren gutachterlich ermittelt und bewertet. Dabei 
werden auch die Wechselwirkungen mit dem geplanten Retentionsraum 
Köln-Worringen berücksichtigt.  
 
Sofern sich durch die gutachterlichen Untersuchungen relevante Auswir-
kungen auf die geplante Bebauung oder die Bestandsbebauung ergeben, 
werden geeignete Maßnahmen geprüft und bei der Umsetzung des Plan-
vorhabens berücksichtigt.

Stadtplanungsamt  
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung 
 
Stellungnahme der Verwaltung 
Retentionsraum Worringen nach der Deichschutzverordnung 
(DSchVO) und bedarf der Genehmigung durch die Bezirksre-
gierung Köln. 
Weitergehende Informationen zur angepassten Bauweise 
können aus den nachfolgenden Broschüren entnommen wer-
den: 
• „Hochwasserschutzfibel“ des Bundesministeriums des 
Innern, für Bau und Heimat, 
• „Wassersensibel Planen und Bauen in Köln“ der 
Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöR. 
 
Aufgrund der Nähe zum Rhein können im o. g. Bereich auch 
höhere Grundwasserstände auftreten. Nach einer Grundwas-
sermodellrechnung der RheinEnergie aus dem Jahr 2009 kön-
nen die Grundwasserstände die Oberfläche erreichen. Be-
rechnet wurde der maximale Grundwasserstand auf Basis der 
Randbedingungen der bisher höchstgemessenen Grundwas-
serstände von 1988 und ein Bemessungshochwasser von 
11,90m KP. Es ist jedoch nicht auszuschließen, dass sich die 
Rheinwasserstände langjährig ändern können. Eine Gewähr 
für die tatsächlichen Wasserstände kann somit nicht übernom-
men werden. Es wird noch einmal explizit darauf hingewiesen, 
dass ein tiefer in das Erdreich eindringender Turnhallenbau 
sehr gut gegen Grundwasser gesichert werden muss. Des 
Weiteren ist ein Plan zu erstellen, wo Schülerinnen und Schü-
ler bei einer Beschädigung der Schule nach einem Hoch- oder 
Grundhochwasserereignis unterrichtet werden können. 
 
Für Risikogebiete außerhalb von Überschwemmungsgebieten 
gilt Folgendes und dies bitten wir als Auflage aufzunehmen: 
Auflagen: 
 
§ 5 Absatz 2 WHG 
„Jede Person, die durch Hochwasser betroffen sein kann, ist 
im Rahmen des ihr Möglichen und Zumutbaren verpflichtet, 
geeignete Vorsorgemaßnahmen zum Schutz vor nachteiligen 
Hochwasserfolgen und zur Schadensminderung zu treffen, 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Die Einhaltung der entsprechenden gesetzlichen Regelungen des WHG 
wird sichergestellt.

Stadtplanungsamt  
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung 
 
Stellungnahme der Verwaltung 
insbesondere die Nutzung von Grundstücken den möglichen 
nachteiligen Folgen für Mensch, Umwelt oder Sachwerte 
durch Hochwasser anzupassen.“ 
 
§ 78 b Absatz 1 WHG 
(1) Risikogebiete außerhalb von Überschwemmungsgebieten 
sind Gebiete, für die nach § 74 Absatz 2 Gefahrenkarten zu 
erstellen sind und die nicht nach § 76 Absatz 2 oder Absatz 3 
als Überschwemmungsgebiete festgesetzt sind oder vorläufig 
gesichert sind; dies gilt nicht für Gebiete, die überwiegend von 
den Gezeiten beeinflusst sind, soweit durch Landesrecht 
nichts anderes bestimmt ist. Für Risikogebiete außerhalb von 
Überschwemmungsgebieten gilt Folgendes: 
1. bei der Ausweisung neuer Baugebiete im Außenbereich so-
wie bei der Aufstellung, Änderung oder Ergänzung von Bau-
leitplänen für nach § 30 Absatz 1 und 2 oder nach § 34 des 
Baugesetzbuches zu beurteilende Gebiete sind insbesondere 
der Schutz von Leben und Gesundheit und die Vermeidung 
erheblicher Sachschäden in der Abwägung nach § 1 Absatz 7 
des Baugesetzbuches zu berücksichtigen; dies gilt für Satzun-
gen nach § 34 Absatz 4 und § 35 Absatz 6 des Baugesetzbu-
ches entsprechend; 
2. außerhalb der von Nummer 1 erfassten Gebiete sollen bau-
liche Anlagen nur in einer dem jeweiligen Hochwasserrisiko 
angepassten Bauweise nach den allgemein anerkannten Re-
geln der Technik errichtet oder wesentlich erweitert werden, 
soweit eine solche Bauweise nach Art und Funktion der An-
lage technisch möglich ist; bei den Anforderungen an die Bau-
weise sollen auch die Lage des betroffenen Grundstücks und 
die Höhe des möglichen Schadens angemessen berücksich-
tigt werden. 
 
§ 78 c Satz 2 WHG 
„Die Errichtung neuer Heizölverbraucheranlagen in Gebieten 
nach § 78b Absatz 1 Satz 1 ist verboten, wenn andere weni-
ger wassergefährdende Energieträger zu wirtschaftlich vertret-
baren Kosten zur Verfügung stehen oder die Anlage nicht

Stadtplanungsamt  
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung 
 
Stellungnahme der Verwaltung 
hochwassersicher errichtet werden kann. Eine Heizölverbrau-
cheranlage nach Satz 1 kann wie geplant errichtet werden, 
wenn das Vorhaben der zuständigen Behörde spätestens 
sechs Wochen vor der Errichtung mit den vollständigen Unter-
lagen angezeigt wird und die Behörde innerhalb einer Frist 
von vier Wochen nach Eingang der Anzeige weder die Errich-
tung untersagt noch Anforderungen an die hochwassersichere 
Errichtung festgesetzt hat.“ 
 
Grundhochwasser 
Bedingt durch die vergleichsweise geringe Entfernung zum 
Rhein und zum Retentionsraum Worringen muss bei hohen 
Rheinwasserständen mit hohen bis sehr hohen Grundwasser-
ständen gerechnet werden. Die zu erwartenden maximalen 
Grundwasserstände sind abhängig vom Ausgangwasserstand 
des Grundwassers zu Beginn des Hochwassers und vom auf-
tretenden Wellenverlauf des Hochwassers. Im Zusammen-
hang mit der Erstellung der Genehmigungsunterlagen für den 
Retentionsraum Worringen wurden u. a. auch die Auswirkun-
gen des Retentionsraumes auf den Grundwasserstand unter-
sucht. Die durchgeführten Untersuchungen der StEB Köln kor-
respondieren mit den Untersuchungen der RheinEnergie im 
Auftrag der Stadt Köln, KVB und StEB Köln zur Ermittlung der 
maximalen Grundwasserstände bei einem Rheinpegel von 
11,90 m KP, entsprechend einem etwa 200-jährlichen Hoch-
wasserereignis. Für die Modellberechnungen wurde ein hoher 
Grundwasserstand zu Beginn der Hochwasserwelle ange-
setzt, der Scheitel des Hochwassers liegt bei 11,90 m KP. Die 
Berechnungsergebnisse bei geflutetem Retentionsraum zei-
gen bei den gesetzten Rahmenbedingungen im Bereich des 
städtebaulichen Plangebietes einen maximalen Grundwasser-
stand von ca. 42,60 m NN. Es ist jedoch nicht auszuschlie-
ßen, dass sich die Rheinwasserstände langjährig ändern kön-
nen. Eine Gewähr für die tatsächlichen Rhein- und Grundwas-
serstände kann somit nicht übernommen werden. Der Wert 
von 42,60 m NN ist für Risikobetrachtungen bezüglich der öf-
fentlichen und privaten Infrastruktur, statischen Berechnungen 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Ja 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
siehe Stellungnahme zum Flusshochwasser

Stadtplanungsamt  
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung 
 
Stellungnahme der Verwaltung 
und ggfs. durchzuführenden Überflutungsnachweisen bei ge-
planten Niederschlagswasserversickerungen vor dem Hinter-
grund des Wiederkehrintervalls des Hochwassers, das sicher-
lich außerhalb der üblichen Bemessungskriterien liegt, zu be-
rücksichtigen. Besonderes Augenmerk ist auf den oberflächli-
chen Austritt von Grundwasser bzw. Qualmwasser vor allem 
im Bereich eventuell geplanter Versickerungen zu legen, da 
hier die sonst für den Rückhalt des Grund- bzw. Qualmwas-
sers sorgenden Deckschichten, gestört bzw. entfernt worden 
sind. Die Gefährdung wird in den Grundhochwassergefahren-
karten als sehr hoch eingeschätzt. 
 
Pletschbach 
Der Planungsbereich liegt direkt neben dem Pletschbach. Die-
ser Bach ist in der Regel trocken. Sollte der Retentionsraum 
Worringen jedoch gefüllt werden, erfolgt die Entleerung des 
Retentionsraumes über den Pletschbach. Dieser führt dann 
planmäßig über mehrere Tage eine Wassermenge von 2 m³/s. 
Ausuferungen sind nicht vorgesehen, aber stellenweise mög-
lich, so dass auch hier Vorkehrungen gegen eindringendes 
Wasser vorgesehen werden müssen. Die Gefahrenkarten der 
BezReg Köln weisen für den Planungsbereich im Falle eines 
Versagens einen Wasserstand von bis zu 4 m über Gelände-
oberkante aus. Der Retentionsraum wird bei dieser Darstel-
lung nicht berücksichtigt. 
 
Weitere städtebauliche Planungen bzw. dazugehörige Ent-
wässerungskonzepte sind mit den StEB Köln (GI-GE) abzu-
stimmen. 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Ja 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
siehe Stellungnahme zum Flusshochwasser 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
10 Institution: Bezirksregierung Köln – Dezernat 53 
Datum: 15.05.2024 
Das Planverfahren befindet sich innerhalb des Achtungsab-
standes (1500 m) der Firma INEOS Manufacturing Deutsch-
land GmbH Alte Straße 201, 50769 Köln. Durch die Planung 
Ja Das Plangebiet liegt nach derzeitigem Kenntnisstand der Verwaltung zwar 
im Achtungsabstand, nicht aber im angemessenen Sicherheitsabstand der

Stadtplanungsamt  
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung 
 
Stellungnahme der Verwaltung 
werden zusätzliche schutzbedürftige Nutzungen innerhalb des 
Achtungsabstandes ermöglicht. Dies sollte bei der weiteren 
Planung berücksichtigt werden. 
 
Des Weiteren muss von einer Vorbelastung durch Lärm im 
Plangebiet ausgegangen werden. Dieser Aspekt sollte im wei-
teren Verfahren berücksichtigt werden. 
 
Firma INEOS. Eine Gefährdung der geplanten schutzbedürftigen Nutzun-
gen ist somit nicht zu befürchten. Im weiteren Verfahren wird dazu eine 
fachgutachterliche Einschätzung eingeholt. Zudem erfolgt eine Abstim-
mung mit der Bezirksregierung Köln.  
Die gewerbliche Schallvorbelastung wird im Rahmen der noch ausstehen-
den Schallimmissionsuntersuchung berücksichtigt. 
 
11 Institution: Landwirtschaftskammer NRW 
Datum: 13.05.2024 
Gegen die o.g. Planung bestehen seitens der Landwirtschafts-
kammer Nordrhein-Westfalen, Kreisstelle Rhein-Erft-Kreis, er-
hebliche Bedenken. Am Senfweg südlich der geplanten 
Wohnbebauung befinden sich zwei ausgesiedelte Hallen - und 
damit der betriebliche Schwerpunkt – des landwirtschaftlichen 
Betriebes Arnold Nesseler. Auch wenn zwischen den geplan-
ten Wohnhäusern und der Betriebsstätte die Anlage einer 
Ausgleichsmaßnahme vorgesehen ist, verbleibt bei Umset-
zung der Planungen bis zu den nächstgelegenen Wohnhäu-
sern nur ein Abstand von wenigen Metern. Von der Betriebs-
stätte gehen - insbesondere während der Sommermonate – 
Lärmemissionen durch Fahrzeugbewegungen und durch den 
Betrieb von Anlagen und Geräten (z.B. Getreidetrocknung, 
Befüllen der Feldspritze) aus. Auch während der frühen Mor-
genstunden bzw. abends spät finden Tätigkeiten statt, die er-
fahrungsgemäß zu Störungen (der Nachtruhe) und in der 
Folge zu Konflikten mit den Anwohnern führen. Neben der 
Geräuschbelästigung kommt es gegebenenfalls auch zu Stö-
rungen durch Staub und Licht. Der Bewirtschafter macht sich 
demzufolge erhebliche Sorgen hinsichtlich der weiteren Nutz-
barkeit seiner Hallen. An der ausgesiedelten Hofstelle wird 
weiterhin eine Legehennenhaltung mit derzeit ca. 250 Tieren 
betrieben. Der Sohn des Herrn Nesseler, der als Betriebs-
nachfolger vorgesehen ist, plant dieses Standbein in Zukunft 
zu erweitern, was jedoch durch die vorgesehene Bebauung 
erheblich erschwert werden dürfte. 
Ja 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Die Schallimmissionen des landwirtschaftlichen Betriebs unter Volllast wer-
den im weiteren Verfahren gutachterlich ermittelt und bewertet.  
 
Die geplante Erweiterung der Legehennenhaltung ist als bloße Absichtser-
klärung gegenüber der konkreten Bauleitplanung nachrangig. Durch die 
festgesetzte Pufferzone (Ausgleichsfläche) wird zudem ein räumlicher Ab-
stand gewahrt, der eine ordnungsgemäße Bewirtschaftung und moderate 
Betriebsentwicklung auch künftig ermöglicht, ohne die gesunden Wohnver-
hältnisse unzumutbar zu stören

Stadtplanungsamt  
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung 
 
Stellungnahme der Verwaltung 
 
Eine weitere Problematik entsteht durch die geplante, beidsei-
tige Bebauung des Senfweges. Die Erreichbarkeit der Flächen 
auf der östlichen, zum Rhein hin gelegenen Seite der Neusser 
Landstraße, die der Betrieb bewirtschaftet, wird durch par-
kende Autos und zunehmenden Verkehr voraussichtlich er-
heblich erschwert. Auch ein zweiter Betrieb, dessen Hofstelle 
sich am Langeler Weg 44 in Köln befindet, sieht sich mit dem 
genannten Problem konfrontiert. In diesem Fall ist es so, dass 
durch die Bebauung des Senfweges erhebliche Umwege zum 
Erreichen seiner ca. 20 ha Flächen im Bereich des Worringer 
Bruches erforderlich werden. Eine alternative Route zur Um-
fahrung des Senfweges – ohne Inkaufnahme erheblicher Um-
wege - ist derzeit nach Einschätzung der Bewirtschafter nicht 
vorhanden. Durch den geplanten Bau einer Deichanlage, die 
in den vorliegenden Planunterlagen angedeutet ist, dürfte sich 
die Problematik der Erreichbarkeit der Flächen nochmals ver-
schärfen. In diesem Zusammenhang bitten wir weiterhin um 
Berücksichtigung der Wertigkeiten betroffener landwirtschaftli-
cher Flächen für die menschliche Daseinsvorsorge auch im 
Hinblick auf die Festsetzungen im LEP Punkt 7.5-1 und 7.5-2. 
Dies gilt – bei Weiterverfolgung der Planungen - auch für den 
Aspekt der Platzierung von Ausgleichsmaßnahmen, da für die 
Ernährungsfürsorge wichtige landwirtschaftliche Flächen zu 
schützen sind. 
 
Für die Berechnung des Kompensationsflächenbedarfs regen 
wir die Anwendung der „Nummerischen Bewertung von Bio-
toptypen für die Eingriffsregelung in NRW, 2021“ des Landes-
amtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) als 
anerkanntes Verfahren nach dem aktuellen Stand an. Dies 
bestätigt auch der Einführungserlass zum Landschaftsgesetz 
für Eingriffe durch Straßenbauvorhaben (ELES). Wir gehen 
davon aus, dass die notwendigen Kompensations- und Aus-
gleichsmaßnahmen so weit möglich im Plangebiet vorgenom-
men werden. In diesem Zusammenhang sind Dach- und Fas-
 
 
Ja 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Ja 
 
 
Die Zufahrt zu den landwirtschaftlichen Flächen wird auch nach Realisie-
rung des Wohnquartiers gewährleistet bleiben. Die notwendigen Fahrzeug-
breiten werden bei der Festlegung der Ausbaubreiten des Senfwegs im 
weiteren Verfahren berücksichtigt. Die genauen Ausbaubreiten des Senf-
wegs werden im weiteren Bebauungsplanverfahren festgelegt. 
Die Auswirkungen der geplanten Deichanlage auf die Erreichbarkeit der 
landwirtschaftlichen Flächen ist nicht Gegenstand des Bebauungsplanver-
fahrens. 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Im weiteren Verfahren wird eine Eingriffs-/ Ausgleichsbilanzierung erarbei-
tet. Es ist geplant, die durch den Bebauungsplan verursachten Eingriffe 
vollständig innerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplans durch 
entsprechende Maßnahmen zu kompensieren. Hierfür sind am südlichen 
Rand des Plangebiets ca. 9.640 m² große Ausgleichsflächen vorgesehen.

Stadtplanungsamt  
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung 
 
Stellungnahme der Verwaltung 
sadenbegrünungen, Anlagen von Gehölzstrukturen und Grün-
streifen zu nennen. Wir weisen in diesem Zusammenhang da-
rauf hin, dass nach § 15 Abs. 3 BNatSchG zu prüfen ist, „ob 
der Ausgleich oder Ersatz auch durch Maßnahmen zur Entsie-
gelung, durch Maßnahmen zur Wiedervernetzung von Le-
bensräumen oder durch Bewirtschaftungs- oder Pflegemaß-
nahmen, die der dauerhaften Aufwertung des Naturhaushalts 
oder des Landschaftsbildes dienen, erbracht werden kann“. 
 
12 Institution: Stadtwerke Köln, Rheinenergie 
Datum: 17.05.2024 
Gegen o.g. Verfahren bestehen grundsätzlich keine Beden-
ken. Wir weisen allerdings auf folgende Sachverhalte hin: 
 
Im Senfweg verläuft eine Wasserleitung, die zur Versorgung 
der geplanten Bebauung erneuert werden muss. In diesem 
Zusammenhang ist es sinnvoll, sich im Vorfeld der anstehen-
den Hochbau- oder gegebenenfalls notwendiger Straßenbau-
maßnahmen abzustimmen.  
 
Weiterhin ist zu beachten, dass die Bauherren frühzeitig eine 
Versorgungsanfrage unter Angabe ihrer Bedarfe stellen. So 
können frühzeitig Planungen und erforderliche Maßnahmen 
zur Versorgung der geplanten Bebauungen angestoßen wer-
den. Bei Lage des Plangebietes in einer Wasserschutzzone, 
kommt die entsprechende Wasserschutzgebietsverordnung 
zur Anwendung. 
 
 
 
 
Ja 
 
 
 
 
 
Ja 
 
 
 
Eine entsprechende Abstimmung erfolgt im Zuge der Erschließungspla-
nung. 
 
 
 
 
Die Versorgungsanfrage wird im weiteren Verfahren rechtzeitig gestellt.

Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung

576 Zeichen

Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung 
Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung beizufügen. Kreuzen Sie 
bitte eine der folgenden drei Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. 
 
Eine Öffentlichkeitsbeteiligung ist gesetzlich vorgeschrieben. 
Gibt es gesetzliche Vorgaben zur Ausgestaltung der Beteiligung? 
- Ja, es gibt gesetzliche Vorgaben zur Ausgestaltung. 
Wenn ja: Welche Vorgaben zur Ausgestaltung der Beteiligung sind gesetzlich vorgeschrieben? 
Die Öffentlichkeit wird gem. § 3 Baugesetzbuch im Verfahren beteiligt.

Anlage 4 Städtebauliches Konzept

625 Zeichen

A
A
A
TZ
TZ
A
A
A
1: 2000
Anlage 4
Städtebauliches Planungskonzept "Brombeergasse" Köln-Worringen
Städtebauliche Kenndaten
Gesamt GWB
Gesamt RH
Gesamt WE
114 73
69 69
183 142
einheiten (WE) Stellplätze
Wohn- erforderliche
GWB
RH
KiGa
Geschosswohnungsbau
Reihenhaus
Kindergarten
Spielplatz (ca. 1.000m
2)
Carsharing
Schmaler Wall
GWB
III+
Ausgleichsfläche 9.638 m
2
Alte Neusser Landstraße
Auf der Füllenweide
Senfweg
geplante Deichanlage
inkl. 4 m Schutzzone
zu beiden Seiten
GWB
III+
RHII
KiGa
GWB
III+
GWB
III+
GWB
III+
GWB
III+
GWB
III+
II
RH
II
RH
II
RH
II
RH
II
RH
II
RH
II
RH
II
RH
II
RH
II
RH
II
RH
III+
GWB
IV+
GWB
II

Anlage 3 Erläuterungen

34778 Zeichen

- 1 -  
      
Anlage 3 
Erläuterungstext 
Bebauungsplan Nr. 61589/03 
Arbeitstitel: „Brombeergasse“ in Köln-Worringen 
 
 
 
1. Anlass und Ziel der Planung 
 
Die Stadt Köln gehört zu einer der Wachstumsregionen in Nordrhein-Westfalen. In der aktu-
ellen Bevölkerungsprognose mit Stand Dezember 2025 wird bis 2045 von rund 1.100.500 
Einwohner*innen und 585.200 Haushalten ausgegangen. Dies entspricht einem Zuwachs 
gegenüber dem Jahr 2024 von circa 10.000 Einwohner*innen und circa 12.000 Haushalten. 
Um der ansässigen und der neu hinzukommenden Bevölkerung attraktive Wohnangebote 
zu unterbreiten, ist die Schaffung von Wohnraum ein wesentliches und – in Anbetracht der 
aktuellen Situation – dringliches Ziel der Stadtentwicklung. 
 
Das Plangebiet umfasst einen Teilbereich der Potenzialfläche 6.02 in Köln-Worringen, die 
im Rahmen des Stadtentwicklungskonzepts Wohnen (STEK Wohnen) für die Schaffung von 
Wohnraum ausgewiesen wurde. 
 
Der Geltungsbereich entlang der Straßen Senfweg, Schmaler Wall und Auf der Füllenweide 
soll einer Wohnnutzung zugeführt werden. Die Deutsche Reihenhaus AG verfügt über einen 
Großteil der Grundstücke. Auf der 4,5 Hektar großen Fläche soll ein Wohnquartier mit circa 
180 Wohneinheiten und einer viergruppigen Kindertagesstätte entstehen. Es wird eine Mi-
schung aus Reihenhäusern und Geschosswohnungsbauten geplant. 
 
Da die Fläche planungsrechtlich gegenwärtig als Außenbereich nach § 35 Baugesetzbuch 
(BauGB) zu bewerten ist, erfordert die Planrechtschaffung für die Wohnbebauung die Auf-
stellung eines Bebauungsplanes mit dem Ziel, Wohnen und Kita festzusetzen. 
 
 
2. Verfahren 
 
Zur Umsetzung und planungsrechtlichen Sicherung des neu geplanten Vorhabens ist die 
Aufstellung eines Bebauungsplans erforderlich. Es wird ein Vollverfahren mit einer Umwelt-
prüfung und Erstellung eines Umweltberichts durchgeführt. 
 
Der Stadtentwicklungsausschuss hat am 28. Januar 2021 den Beschluss über die Einleitung 
des Bebauungsplanverfahrens (vorhabenbezogener Bebauungsplan) mit dem Arbeitstitel 
„Brombeergasse“ in Köln-Worringen gefasst mit dem Ziel, eine Wohnbebauung festzuset-
zen. Der beschlossene Geltungsbereich umfasste die Teilfläche im Süden entlang der Stra-
ßen Senfweg, Auf der Füllenweide und Schmaler Wall mit den Flurstücken Es umfasst die 
Flurstücke 96, 122, 123, 124, 215, 216, 291 (tw.) und 298 (tw.) der Flur 75 sowie die Flurstü-
cke 150 (tw.) und 209 der Flur 57 der Gemarkung Worringen der Gemarkung Worringen. Im 
Vorfeld fand hierzu bereits eine Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher 
Belange vom 08.07.2019 bis 08.08.2019 und ergänzend vom 13.09.2019 bis 16.10.2019 
statt. Die Wohnbebauung soll auf Basis eines mit dem Stadtplanungsamt abgestimmten 
städtebaulichen Planungskonzepts der Deutschen Reihenhaus AG entwickelt werden. 
 
Da für die Bauleitplanung die Aufstellung des neuen Regionalplans benötigt wurde, wurde 
das Verfahren erst 2024 neu aufgenommen und weitergeführt.

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Eine erneute Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 
Absatz 1 BauGB wurde vom 15.04.2024 bis 15.05.2024 durchgeführt. Es sind 14 Stellung-
nahmen der Träger öffentlicher Belange eingegangen. 
 
Da die Deutsche Reihenhaus nicht mehr über alle Grundstücke im Geltungsbereich des Ein-
leitungsbeschlusses von 2021 verfügt, wurde das Verfahren von einem vorhabenbezogenen 
Bebauungsplan nach § 12 BauGB auf einen Angebotsbebauungsplan umgestellt. In der Sit-
zung des Stadtentwicklungsausschusses am 26.06.2025 wurde der Einleitungsbeschluss 
von 2021 aufgehoben und ein Aufstellungsbeschluss gefasst. Zudem wurde die Durchfüh-
rung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB in Form einer 
Abendveranstaltung beschlossen. 
 
Das Konzept aus dem Einleitungsbeschluss von 2021 wurde aufgrund der o.g. Grund-
stücksverfügbarkeiten geringfügig angepasst. Der öffentliche Spielplatz wurde östlich ent-
lang des Senfwegs verortet. 
 
Im Zuge der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB fand am 
02.02.2026 in der Aula der Gemeinschaftsgrundschule „An den Kaulen“ ein Bürgerabend statt. 
Zusätzlich konnte die Öffentlichkeit im Zeitraum vom 28.01.2026 bis einschließlich 18.02.2026 
das städtebauliche Planungskonzept einsehen und schriftlich Stellungnahmen einreichen. Es 
sind 22 Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit im Beteiligungszeitraum eingegangen, u. a. zu 
folgenden Themen: 
- Maß der baulichen Nutzung: Baumasse, Höhenentwicklung 
- Entwässerung: Grundhochwasser bei Starkregenereignissen, Geländemodellierung, Kapa-
zität der technischen Infrastruktur 
- Erschließung: Verkehrskonzept (Stärkung des Umweltverbunds), Leistungsfähigkeit der 
Verkehrsknotenpunkte, Erreichbarkeit der landwirtschaftlichen Flächen, Straßenquer-
schnitte im Plangebiet, Stellplätze 
- Soziale Infrastruktur: Kindergarten- und Schulversorgung 
- Eingriffe in Natur und Landschaft: Naturschutz, Naherholung 
- Schallimmissionen, Störfallbetriebe in der Umgebung 
 
Die Durchführung des Bebauungsplanverfahrens wird durch die Deutsche Reihenhaus als 
Vorhabenträgerin unterstützt. Hierzu wurde eine Planungsvereinbarung mit der Stadt Köln 
getroffen. Parallel zum Bebauungsplanverfahren soll der Flächennutzungsplan geändert 
werden. 
 
 
3. Erläuterungen zum Plangebiet 
 
3.1 Abgrenzung des Plangebietes 
 
Das Plangebiet befindet sich im Stadtteil Worringen im linksrheinischen Norden der Stadt 
Köln, im Stadtbezirk Chorweiler. Die Fläche hat eine Gesamtgröße von circa 4,5 Hektar. 
 
Das Plangebiet wird im Norden durch die Straßen Auf der Füllenweide, Senfweg und Alte 
Neusser Landstraße, im Süden durch eine bestehende Hofanlage und im Osten und Wes-
ten durch landwirtschaftliche Flächen begrenzt. Es umfasst die Flurstücke 96, 122, 123, 
124, 215, 216, 291 (tw.) und 298 (tw.) der Flur 75 sowie die Flurstücke 150 (tw.) und 209 der 
Flur 57 der Gemarkung Worringen. 
 
Die genaue Lage der Flächen kann der Anlage 2 – Geltungsbereich – entnommen werden.

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3.2 Vorhandene Struktur im Plangebiet und in der Umgebung 
 
Das Plangebiet ist unbebaut. Es wird in Teilen durch die drei Straßen Schmaler Wall, Auf 
der Füllenweide und den Senfweg erschlossen und zurzeit als Ackerland und in Teilen als 
Grünlandstandort (Pferdeweide) mit einer Baumhecke bestehend aus 28 Bäumen entlang 
des Senfweges genutzt. 
 
Die Umgebung des Plangebiets am südöstlichen Siedlungsrand des Ortsteils Köln-Worrin-
gen wird im Norden und Westen durch eine ein- bis zweigeschossige Wohnbebauung in 
Form von vorwiegend Einfamilienhäusern geprägt. Entlang der Alten Neusser Landstraße 
befinden sich zudem Mehrfamilienhäuser. Im Süden und Osten schließen landwirtschaftlich 
genutzte Flächen mit einzelnen Hofstellen an das Plangebiet an sowie im weiteren Verlauf 
der Worringer Bruch. 
 
3.3 Bestehende Erschließung 
 
Die äußere Erschließung des Plangebiets erfolgt über die Alte Neusser Landstraße. Die öffentli-
chen Straßen Senfweg, Auf der Füllenweide und Schmaler Wall dienen der inneren Erschlie-
ßung. Der Senfweg erschließt das Gebiet in Nord-Süd-Richtung. In Richtung Norden stellt er die 
überörtliche Anbindung an die Alte Neusser Landstraße bzw. im Weiteren an die Neusser Land-
straße (B9) dar. Nach Süden bindet er das Plangebiet an den Worringer Bruch an. Die Straßen 
Schmaler Wall sowie Auf der Füllenweide erschließen das Gebiet von Nordwesten nach Südos-
ten. Über die Brombeergasse, die etwa parallel zum Senfweg verläuft, besteht eine weitere An-
bindung an die Alte Neusser Landstraße und den Worringer Bruch. 
 
Im Zuge der Quartiersentwicklung werden die bestehenden Straßen ausgebaut und die Ver-
kehrsführung angepasst (siehe Kapitel 5.2). 
 
Nördlich des Plangebietes in rund 100 Metern Entfernung befindet sich die Bushaltestelle 
„Worringen Süd“ der Buslinie 120, die werktags im 20-Minuten-Takt und an Samstagen und 
Sonntagen im 30-Minutentakt in die Richtungen Roggendorf/Thenhoven und Blumenberg 
verkehrt. In ca. 12 Minuten Fahrtzeit erreicht man über diese Busverbindung den Stadtteil 
Chorweiler sowie durch Umstieg in Chorweiler in die S-Bahn in innerhalb von ca. 40 Minuten 
die Kölner Innenstadt. 
 
Im Zuge der Planfeststellung zum Retentionsraum Worringer Bruch soll die nördliche Ab-
zweigung der Neusser Landstraße (L183) im Bereich der Deichtrasse um etwa 130 Meter in 
Richtung Worringen verschoben werden und damit die dortige Bushaltestelle „Alte Neusser 
Landstraße“ ersatzlos entfallen. Inwiefern hierdurch auch eine Änderung der bestehenden 
Busverbindung zur Bushaltestelle „Worringen Süd“ verbunden ist, wird im weiteren Verfah-
ren geprüft. 
 
3.4 Versorgungsinfrastruktur und Soziale Infrastruktur 
 
Das Plangebiet liegt gemäß des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes der Stadt Köln, 
Teil B für den Stadtbezirk Chorweiler im 700 bis 1000-Meter Einzugsgebiet des Stadtteil-
zentrums Worringen. Das Zentrum Worringens mit den nächstgelegenen sozialen sowie 
versorgungsrelevanten Infrastruktureinrichtungen befindet sich etwa 750 Meter nördlich des 
Plangebiets. Der nächstgelegene Nahversorgungsbetrieb (Edeka) in der Worringer Kern-
stadt liegt rund 1,3 Kilometer entfernt. Weitere Einrichtungen des täglichen Bedarfs wie Bä-
ckereien, Restaurants, Apotheken und Dienstleister befinden sich in vergleichbaren Entfer-
nungen. Damit befinden sich verschiedenste Versorgungsinfrastrukturen für den täglichen 
Bedarf in fußläufiger Entfernung zum Plangebiet.

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Die nächstgelegene Kindertagesstätte liegt an der Alten Neusser Landstraße unmittelbar 
nordwestlich der Zufahrt zum Plangebiet. Eine weitere Kindertagesstätte befindet sich in 
etwa 1,6 Kilometer Entfernung. Trotz der bestehenden Kindertagesstätten besteht im Stadt-
teil Worringen ein Bedarf an weiteren Kitaplätzen. Auch ein öffentlicher Spielplatz ist im un-
mittelbaren Umfeld des Plangebiets nicht vorhanden. Der nächstgelegene Spielplatz liegt 
ebenfalls in einer Entfernung von über einem Kilometer zum geplanten Wohnquartier. In 
dem neuen Wohngebiet soll eine 4-gruppige Kita entstehen, womit sowohl die durch den 
Bau des neuen Wohnbaugebietes erzeugten Bedarfe als auch weitere Bedarfe im Stadtteil 
gedeckt werden können. 
 
In Hinblick auf die Grundschulplätze bestehen in Worringen zwei Grundschulen: die KGS 
und die GGS An den Kaulen, die etwa 2,0 Kilometer entfernt liegen. Diese verfügen aller-
dings über keine weiteren Kapazitäten, um die neu hinzuziehenden Kinder im Plangebiet 
aufzunehmen. Aus diesem Grund wird ein weiterer Schulstandort gesucht. Hierzu werden 
derzeit verschiedene Flächen in Worringen geprüft.  
Die nächstgelegenen weiterführenden Schulen liegen im Ortsteil Köln-Chorweiler sowie in 
der Stadt Dormagen in 2,0 bis 6,0 Kilometer Entfernung. 
 
 
4. Planungsvorgaben 
 
4.1 Regionalplan 
 
Der Regionalplan für den Regierungsbezirk Köln aus dem Jahr 2025 legt für das Plangebiet 
Allgemeinen Siedlungsbereich (ASB) fest. In den Allgemeinen Siedlungsbereichen sollen 
Wohnungen, Wohnfolgeeinrichtungen, wohnungsnahe Freiflächen, zentralörtliche Einrich-
tungen und sonstige Dienstleistungen sowie gewerbliche Arbeitsstätten in der Weise zusam-
mengefasst werden (Ziel B.2.1 Regionalplan Köln). Somit entspricht die Planung eines 
Wohnquartiers mit Kita den Zielen der Raumordnung gemäß § 1 Abs. 4 BauGB. 
 
Im Rahmen der Anpassung der Bauleitplanung an die Ziele der Raumordnung gemäß § 34 
Landesplanungsgesetz NRW wird die Vereinbarkeit der vorliegenden Bauleitplanung mit 
den Zielen der Raumordnung in Hinblick auf die Vorgaben des Landesentwicklungsplans 
und des Regionalplans Köln geprüft. 
 
4.2 Flächennutzungsplan 
 
Der Flächennutzungsplan stellt den Bereich des Plangebietes überwiegend als Grünfläche 
und Vorrangfläche für Kompensationsmaßnahmen dar. Lediglich ein kleinerer Bereich an 
der Alten Neusser Landstraße ist als Wohnbaufläche dargestellt. Damit erfordern die ge-
planten Festsetzungen des Bebauungsplans eine Änderung des Flächennutzungsplans. 
Diese soll im Parallelverfahren erfolgen. Der Umfang der FNP-Änderung geht über den Gel-
tungsbereich des Bebauungsplans hinaus, da ansonsten ein isolierter Bereich zwischen der 
rückwärtigen Bebauung an der Alten Neusser Landstraße und der Plangebietsgrenze als 
Grünfläche und Vorrangfläche für Kompensationsmaßnahmen innerhalb der geplanten 
Wohnbaufläche verbleiben würde. Im Norden werden die Flächen bis zur Brombeergasse 
einbezogen, um den Siedlungsbereich städtebaulich sinnvoll abzurunden.  
 
Künftig soll die Fläche im FNP als Wohnbaufläche mit Signet „Kindereinrichtung“ dargestellt 
werden. 
 
4.3 Landschaftsplan 
 
Der Landschaftsplan der Stadt Köln setzt für das Plangebiet das Landschaftsschutzgebiet 
L3 „Alte Worringer Rheinschleife“ fest. Der Schutzzweck des Landschaftsschutzgebietes ist

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die Erhaltung und Wiederherstellung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts, insbeson-
dere zur Sicherung und Anreicherung der Umgebung von Naturschutzgebieten als Lebens-
raum bedrohter Tier- und Pflanzenarten. Die Festsetzung erfolgt aufgrund der Vielfalt, Ei-
genart und Schönheit der alten Rheinschleife und ihrer Auenvegetation sowie aufgrund des 
ländlich geprägten Landschaftsbildes sowie wegen der besonderen Bedeutung für die Erho-
lung in einer naturnahen Umgebung. In der Karte der Entwicklungsziele liegt das Plangebiet 
im „EZ 1: Erhaltung und Weiterentwicklung einer weitgehend naturnahen Landschaft“. Das 
Planvorhaben widerspricht damit den Festsetzungen und Zielen des Landschaftsplans. 
 
Der Planraum ist von der geplanten Polderplanung im Worringer Bruch betroffen. Durch die 
geplante Hochwasserschutzmaßnahme werden die derzeit zugeordneten Schutzzwecke 
des Landschaftsschutzgebietes L3 teilweise ihre Gültigkeit verlieren. In Anbetracht dessen 
wurde in der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Be-
lange 2019 seitens des Trägers der Landschaftsplanung kein Widerspruch nach § 20 Abs. 4 
LNatSchG NRW formuliert. Nach Inkrafttreten des Bebauungsplans tritt somit der Land-
schaftsschutz innerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplans außer Kraft. 
 
4.4 Bebauungsplan 
 
Für das Plangebiet besteht kein rechtswirksamer Bebauungsplan. Der Standort ist gegen-
wärtig planungsrechtlich als Außenbereich nach § 35 BauGB zu beurteilen. 
 
4.5 Denkmalschutz 
 
Es liegen keine Hinweise zu Bau- oder Gartendenkmälern vor. 
 
Es liegen Hinweise zu Bodendenkmälern vor. Das Plangebiet liegt in einem Areal, in dem 
sich eine wichtige römische Straßenverbindung entlang der Außengrenze des Römischen 
Reiches im Verlauf des Rheins befand. Im Umfeld des Plangebiets wurden römische und 
vorgeschichtliche Oberflächenfunde registriert. Aufgrund der vorhandenen archäologischen 
Datenbasis sind im Plangebiet Bodendenkmäler und archäologische Fundstellen zu erwar-
ten. Eine archäologische Sachverhaltsermittlung hat nur wenige Befunde mit archäologi-
schem Wert festgestellt.  
 
4.6 Naturschutz 
 
Im Plangebiet östlich des Senfwegs und unmittelbar südlich angrenzend befindet sich die 
Biotopverbundfläche VB-K-4907-102 „Acker-Grünland-Kleingehölzkomplex südlich von Wor-
ringen“ mit dem Ziel des Erhalts aller strukturierenden und kulturhistorisch wertvollen Land-
schaftselemente der Rheinaue. 
 
Das Fauna-Flora-Habitat- (FFH-) und Naturschutzgebiet „Worringer Bruch“ ist ein ehemali-
ger, beinahe vollständig verlandeter Altarm des Rheins und befindet sich ca. 450 Meter süd-
westlich des Plangebietes. Der Altarm weist stark schwankende, mit dem Rheinwasserstand 
korrespondierende Grundwasserstände auf. Er wird großflächig von zahlreichen verschiede-
nen Waldtypen und ausgedehnten Röhrichten bestanden. Hinzu kommen im Randbereich 
typische Elemente der Kulturlandschaft wie Obstwiesen und Weiden. 
 
Im Jahr 2024 wurde eine FFH-Vorprüfung durchgeführt. Diese kommt zu dem Ergebnis, 
dass die Schutz- und Erhaltungsziele des FFH-Gebietes der geplanten Bebauung nicht ent-
gegenstehen. Es ist nicht mit einer Verschlechterung der Schutz- und Entwicklungsziele des 
Gebietes zu rechnen. 
 
4.7 Stadtentwicklungskonzept Wohnen (STEK Wohnen)

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Der Rat der Stadt Köln hat am 11.02.2014 das Stadtentwicklungskonzept Wohnen (STEK 
Wohnen) beschlossen. Darin wurde, basierend auf der städtischen Bevölkerungsprognose 
2011, für den Zeitraum von 2010 bis 2029 ein Neubaubedarf von 52.100 Wohneinheiten er-
mittelt. Auf Grundlage einer neueren Bevölkerungsprognose wird mittlerweile bis Ende 2029 
von rund 1.161.000 Einwohnern und 609.900 Haushalten ausgegangen. Der Gesamtwoh-
nungsbedarf beläuft sich nach der neuen Bevölkerungsprognose aktuell auf rund 66.000 
Wohnungen. Stadtentwicklungspolitisches Ziel ist es, ein ausreichendes Wohnungsangebot 
– als Mietwohnung oder als Wohneigentum – bereitzustellen. 
 
Das vorliegende Plangebiet ist im Stadtentwicklungskonzept Wohnen (STEK Wohnen) als 
Potenzialfläche 6.02 ausgewiesen. Im Rahmen der vorliegenden Planung soll mit dem Bau 
von ca. 183 Wohneinheiten, davon 69 Wohneinheiten in Reihenhäusern und ca. 114 
Wohneinheiten im Geschosswohnungsbau ein Beitrag zur Wohnraumschaffung im Sinne 
des STEK Wohnen geleistet werden. 
 
 
 
4.8 Kooperatives Baulandmodell (KoopBLM) 
 
Das vorliegende Bebauungsplanverfahren zur Schaffung von ca. 17.700 Quadratmetern Ge-
schossfläche Wohnen fällt in den Anwendungsbereich des Kooperativen Baulandmodells 
(KoopBLM). Es ist die Umsetzungsanweisung 2017 anzuwenden, da die Mehrheit der 
Grundstücke durch den Vorhabenträger zwischen dem 20.04.2018 und dem 04.05.2022 er-
worben und ein Einleitungsbeschluss bereits am 28.01.2021 gefasst wurde, der am 
26.06.2025 lediglich in der Art des Verfahrens (Angebotsbebauungsplan) geändert wurde. 
 
Das Kooperative Baulandmodell (KoopBLM) wurde 2014 als Richtlinie zur Förderung des 
öffentlich geförderten Wohnungsbaus und zur Beteiligung der Planbegünstigten an den Fol-
gekosten eingeführt und mit Bekanntmachung vom 10.05.2017 im Amtsblatt der Stadt Köln 
fortgeschrieben. Das Modell sieht insbesondere die folgenden Verpflichtungen vor: 
 
Öffentlich geförderter Wohnungsbau 
Mindestens 30 % der Geschossfläche (GF) für Wohnzwecke ist im öffentlich geförderten 
Wohnungsbau innerhalb des Plangebietes zu errichten. Der erforderliche Anteil an öffentlich 
gefördertem Wohnungsbau soll innerhalb des Plangebietes in Form von Mehrfamilienhäu-
sern umgesetzt werden. 
 
Betreuungsangebot für U3- und Ü3-jährige Kinder 
Der ursächliche Mehrbedarf im Bereich Kindertagesstätte ist nach den Vorgaben der Stadt 
Köln innerhalb des Plangebietes zu errichten. Innerhalb des Plangebietes ist die Errichtung 
einer viergruppigen Kindertagesstätte geplant , die den Mehrbedarf aus dem Vorhaben ab-
deckt und darüber hinaus Betreuungsplätze für weitere Kinder aus dem Stadtteil anbietet. 
 
Öffentliche Grünflächen und Spielplätze 
Die ursächlichen öffentlichen Spielflächen und die ursächlichen öffentlichen beziehungs- 
weise öffentlich zugänglichen Grünflächen sind nach den Vorgaben der Stadt Köln innerhalb 
des Plangebietes herzustellen und an die Stadt Köln unentgeltlich, kosten- und lastenfrei zu 
übertragen. Unterhalb des maßgeblichen Schwellenwerts ist der Mehrbedarf alternativ abzulö-
sen. 
 
Es wird je Einwohner im Plangebiet (Erstbelegungsquote = 2,3 Einwohner pro Wohneinheit) 
ein Bedarf von 2 Quadratmetern öffentlicher Spielplatzfläche sowie ein Bedarf von 10 Quad-
ratmetern öffentlicher Grünfläche begründet. Die Mindestgröße eines öffentlichen Spielplat-
zes, der zweckmäßig zu gestalten und betreiben ist, beträgt 500 Quadratmeter. Durch das 
Projekt wird ein Mehrbedarf von 906 Quadratmetern öffentlicher Spielfläche und 4.530

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Quadratmetern öffentlicher Grünfläche ausgelöst. Im Plangebiet wird eine öffentliche Spielflä-
che von ca. 1.000 Quadratmetern vorgesehen. Der Bedarf an öffentlichen Grünflächen soll ab-
gelöst werden. 
 
Anwendungszustimmung 
Die unterzeichnete Anwendungszustimmung zum Kooperativen Baulandmodell 2017 liegt 
vor. 
 
4.9 Köln Katalog 
 
Als städtebauliches Entwicklungskonzept für eine nachhaltige Siedlungsentwicklung hat der Rat 
der Stadt Köln den Köln Katalog am 23. März 2023 beschlossen. Ziel des Köln-Kataloges ist es, 
das Stadtwachstum durch eine effiziente und nachhaltige Flächennutzung zu gestalten. Er 
kommt bei allen planbedürftigen Vorhaben ab einer Projektgröße von 44 Wohneinheiten zur An-
wendung. Der Köln-Katalog unterscheidet im Kölner Stadtgebiet zwischen drei Kategorien: In-
nenstadt – Innere Stadt – Äußere Stadt, für die unterschiedliche Quartiersdichten erzielt werden 
sollen. Die Quartiersdichte gibt das Verhältnis zwischen Bebauung (hier: oberirdische Geschoss-
fläche inkl. Staffelgeschosse) und Quartiersfläche (hier: Bruttobauland inkl. Öffentliche Grün-, 
Spiel- und Verkehrsflächen) wieder.  
 
Das Vorhaben Brombeergasse liegt im Gebiet der Äußeren Stadt, in der eine Quartiersdichte 
von 0,8 oder höher erzielt werden soll. Zudem empfiehlt der Köln Katalog in der äußeren Stadt 
eine Nutzungsmischung von 15 %, um dem Prinzip der Stadt der kurzen Wege gerecht zu wer-
den. 
 
Das städtebauliche Planungskonzept sieht lediglich eine Quartiersdichte von ca. 0,6 vor und 
bleibt somit hinter den Dichte-Anforderungen des Köln Katalog zurück. Dies ist vor allem auf die 
Wohnform der Reihenhäuser zurückzuführen, die wesentlicher Bestandteil des Konzepts sind. 
Der Mix aus Reihenhäusern und Geschosswohnungsbau wird bewusst gewählt, um dem länd-
lich geprägten Siedlungscharakter am Rand von Worringen und der angrenzenden Nachbarbe-
bauung aus überwiegend ein- bis zwei-geschossigen Einfamilienhäusern Rechnung zu tragen. 
 
4.10 Planfeststellung Retentionsraum Köln-Worringen 
 
Der Retentionsraum Köln-Worringen ist der letzte Baustein des Hochwasserschutzkonzeptes 
Köln. Das geplante Hochwasserschutzbauwerk wurde am 25.02.2025 von der Bezirksregie-
rung Köln planfestgestellt. Dieses verläuft im südlichen Bereich des Plangebiets über die ge-
planten Ausgleichsflächen. Inwiefern auf diesen Flächen ein Ausgleich möglich ist, oder die 
Flächen verlegt werden müssten, wird im weiteren Verfahren geprüft. 
 
4.11 Hochwassergefahrenkarte, Starkregengefahrenkarte 
 
Das Erschließungsgebiet liegt in einer topographischen Tieflage und ist daher im Starkregen- 
fall überflutungsgefährdet. Zudem liegt das betroffene Gebiet in einem Risikogebiet außer- 
halb des Überschwemmungsgebiets des Rheines. Bedingt durch die vergleichsweise geringe 
Entfernung zum Rhein und zum Retentionsraum Worringen muss bei hohen Rheinwasser-
ständen mit hohen bis sehr hohen Grundwasserständen gerechnet werden. Die Themen wer-
den im weiteren Verfahren gutachterlich überprüft. 
 
4.12 Wasserschutzzone 
 
Das Plangebiet liegt zum Teil (südöstlicher Teil zwischen Schmaler Wall und Auf der Füllen - 
weide sowie südöstlich des Senfweges) in der Wasserschutzzone III B des WWK Weiler. Die 
Wasserschutzgebietsverordnung vom 21.10.1991 ist daher zu beachten. Es gelten die dort 
aufgeführten Genehmigungspflichten, Verbote und Duldungspflichten , die jedoch für die

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Entwicklung eines Wohngebietes nicht grundsätzlich hinderlich sind. 
 
4.13 Betriebe und Anlagen nach Störfall-Verordnung 
 
Es befinden sich u.a. im CHEMPARK Dormagen Anlagen und Betriebsbereiche nach Stör - 
fall-Verordnung. Die Einhaltung der Abstände gemäß Störfall -Verordnung wird im weiteren 
Verfahren geprüft und berücksichtigt. 
 
4.14 Lärmaktionsplan Köln 
 
Teile des Plangebiets südlich des Schmalen Walls und östlich des Senfwegs (Flurstücke 122, 
123, 124 und südwestlicher Teil des Flurstücks 209) befinden sich im mit Ratsbeschluss zum 
Kölner Lärmaktionsplan vom 19.12. 2017 festgesetzten ruhigen Gebiet „Worringer Bruch (teil-
weise)“. Nach § 47 d Abs. 2 BImSchG sollen ruhige Gebiete vor einer Zunahme des Lärms 
geschützt werden. Gemäß dem Erlass des Landes NRW zur Lärmaktionsplanung sind pla-
nungsrechtliche Festlegungen eines Lärmaktionsplanes - im vorliegenden Fall zum ruhigen 
Gebiet „Worringer Bruch“ - bei der Bauleitplanung zu berücksichtigen. 
 
5 Planungs- und Nutzungskonzept 
 
Das vorliegende städtebauliche Konzept dient als Grundlage für das angestrebte Bebauungs-
planverfahren. 
 
5.1 Wohnquartier 
 
In dem neuen Wohnquartier am Senfweg soll eine gemischte Wohnbebauung mit einer ergän-
zenden Kita entstehen. Im zentralen Bereich des Plangebietes zwischen Schmaler Wall und 
Auf der Füllenweide ist eine Kombination aus Reihenhäusern und Geschosswohnungsbauten 
vorgesehen. Jeweils drei Reihenhausgruppen, mit je vier bis sieben Reihenhäusern, sind ge-
meinsam mit einem Mehrfamilienhaus um einen gemeinsamen Hof herum angeordnet. Insge-
samt entstehen nach diesem Muster drei Höfe mit insgesamt 49 Reihenhäusern und drei Ge-
schosswohnungsbauten mit insgesamt ca. 36 Wohneinheiten. Sowohl in den Höfen als auch 
zwischen den Häusern und Hausgruppen entstehen gemeinschaftliche Freiräume für die Be-
wohner*innen des Quartiers. Eine Durchgrünung und Durchwegung wird dadurch sowohl in 
Nord-Süd- Richtung als auch in West-Ost-Richtung gewährleistet. 
 
Südlich der Straße Schmaler Wall, als Abschluss zum südlich anschließenden Freiraum, sind 
vier Geschosswohnungsbauten situiert. Die Eingangsseiten fassen den Straßenraum baulich. 
Die Rückseiten sind nach Süden zum Freiraum hin orientiert. In den vier Mehrfamilienhäu-
sern sind ca. 56 Wohneinheiten vorgesehen. 
 
Östlich des Senfweges schließt sich ebenfalls ein Bereich mit einer Mischung von Reihen-
häusern und Geschosswohnungsbau an. Die Geschosswohnungsbauten mit ca. 22 Wohnun-
gen befinden sich straßenbegleitend zum Senfweg und zur Alten Neusser Landstraße, die 
Reihenhäuser schließen südlich daran an. Zwischen zwei der drei Reihenhausgruppen wird 
zum Senfweg hin ebenfalls eine kleine Hofsituation geschaffen. Insgesamt sind östlich der 
Senfweges 20 Reihenhäuser geplant. 
 
Im Eingangsbereich des Quartiers zur Alten Neusser Landstraße hin soll der hier geplante 
Geschosswohnungsbaukörper als Entrée zum Quartier fungieren und damit höher sein als 
die übrigen Geschosswohnungsbauten und Reihenhäuser. Hier sind bis zu vier Vollge-
schosse geplant. Die übrigen Geschosswohnungsbauten sind mit drei Vollgeschossen vor-
gesehen. Die Reihenhäuser verfügen über zwei Vollgeschosse mit Satteldach. 
 
Zudem ist im südlichen Grundstücksbereich östlich des Senfweges eine Fläche zur

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Errichtung einer zweigeschossigen Kindertagesstätte vorgesehen. Die Kita ist damit zum ei-
nen zentral im neuen Wohnquartier situiert und über den Senfweg gut erreichbar; zum ande-
ren ist der Außenbereich der Kita abseits der Straßen zum Freiraum hin orientiert. An der 
Ostseite dieses Grundstückes grenzen unmittelbar landwirtschaftlich genutzte Flächen an. 
Für den städtebaulichen Entwurf wurde von einer viergruppigen Kindertagesstätte mit einer 
erforderlichen Grundstücksfläche von 1.700 Quadratmetern ausgegangen. 
 
Der Anteil des öffentlich geförderten Wohnungsbaus von mindestens 30 %, der durch das ko-
operative Baulandmodell der Stadt Köln vorgegeben wird, findet Berücksichtigung. Der öffent-
lich geförderte Wohnungsbau wird im Geschosswohnungsbau nachgewiesen. Neben geför-
derten Wohnungen sollen aber auch freifinanzierte Wohnungen im Geschosswohnungsbau 
realisiert werden. 
 
Neben den privaten Grünflächen (Gartenflächen von Reihenhäusern und Geschosswoh-
nungsbauten) und den ebenfalls privaten gemeinschaftlichen Grünflächen (Hofanlagen, 
Kleinkinderspielplätze der Geschosswohnungsbauten) sieht der Entwurf am Senfweg eine öf-
fentliche Spielfläche mit einer Größe von ca. 1.000 Quadratmetern vor. Diese ist zentral im 
Quartier gelegen und unmittelbar gegenüber der geplanten Kindertageseinrichtung angeord-
net. Am südlichen Rand des Wohnquartiers befinden sich Ausgleichsflächen im Übergang zur 
offenen Landschaft. Diese werden im weiteren Verfahren im Rahmen der Eingriffs-/ Aus-
gleichsbilanzierung überprüft. Die im Bestand vorhandene Bäume entlang der östlichen Seite 
des Senfwegs liegen künftig im Bereich der geplanten Verkehrsflächen und müssen daher 
entfallen. Der Entfall dieser sowie weitere Verluste der innerhalb des Plangebiets befindlichen 
Gehölze werden im Rahmen der Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung berücksichtigt. 
 
5.2 Verkehrliche Erschließung 
 
Die äußere Erschließung des geplanten Wohnquartiers erfolgt hauptsächlich von Norden über 
die Alte Neusser Landstraße und den Senfweg, der im Zuge der Bebauung ausgebaut wird. 
Die weiterführenden Straßen Auf der Füllenweide und Schmaler Wall erschließen das Gebiet 
von Nordwesten nach Südosten. Beide Straßen werden innerhalb des Plangebietes ausge-
baut und für den KFZ-Verkehr freigegeben, um eine Erreichbarkeit der Wohngebäude mit 
dem PKW zu gewährleisten. Die Straßen Schmaler Wall und Auf der Füllenweide werden 
über eine Planstraße miteinander verbunden, um eine verkehrseffiziente Ringerschließung zu 
ermöglichen. Die Verbindungsstraße soll als verkehrsberuhigter Bereich ausgebaut werden. 
Die genauen Ausbaubreiten der einzelnen Straßenabschnitte werden im weiteren Verfahren 
festgelegt.  
 
In Richtung Brombeergasse soll auf den Straßen Auf der Füllenweide und Schmaler Wall eine 
Durchfahrtsbeschränkung für KFZ-Verkehre eingerichtet werden, um Durchgangsverkehre in 
beide Richtungen zu vermeiden. Der Fuß- und Radverkehr ist hiervon nicht betroffen. Die 
Durchfahrbarkeit für die Müllentsorgung soll gewährleistet bleiben. 
 
Für die Reihenhäuser wird ein Stellplatzschlüssel von 1,0 zugrunde gelegt, für den Ge- 
schosswohnungsbau (gefördert und freifinanziert) von 0,7. Die genaue Anzahl der erforderli-
chen Stellplätze wird im Rahmen von Verkehrsuntersuchung und Mobilitätskonzept ermittelt. 
Die Stellplätze werden vollständig oberirdisch nachgewiesen. Dies erfolgt in Form von privaten 
Stellplatzhöfen bzw. privaten Erschließungsstichen, die von den öffentlichen Straßen aus an-
gefahren werden. 
 
Im Sinne einer nachhaltigen Mobilität soll die Integration eines Carsharing-Systems geprüft 
werden. Ein Standort für die Carsharing-Fahrzeuge wurde am Senfweg gegenüber der Kita 
verortet. 
 
5.3 Ver- und Entsorgung

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Die Versorgung der Häuser der Deutschen Reihenhaus AG mit Wärme und Strom wird über 
eine Grundlast-Wärmepumpe, einen Spitzenlast-Brennwertkessel sowie eine Photovoltaikan-
lage im sogenannten „Quartiersstrommodell“ realisiert. Neben der vorwiegenden Nutzung des 
PV-Stroms in der Wärmepumpe wird der Zusatz- und Reservestrom aus zertifiziertem 
Grünstrom und das zur Spitzenlast nötige Gas aus reinem Biomethan in Lieferverträgen ver-
pflichtend bezogen. Dadurch ist eine 100 % regenerative Wärmeerzeugung möglich. 
 
Die Verteilung innerhalb der Wohnanlage wird durch ein eigenes Nahwärme-, Strom- und 
Kaltwasserverteilernetz zu den einzelnen Wohngebäuden gewährleistet. Innerhalb der 
Wohneinheiten befinden sich sogenannte Hausübergabestationen zur dezentralen Trinkwarm-
wasserbereitung und Deckung der Heizlast. Dieses Versorgungssystem ist ökonomisch und 
ökologisch vorteilhafter als die Einzelversorgung jedes Hauses, da auf einen separaten Heiz-
kessel bzw. eine Heiztherme je Wohneinheit verzichtet werden kann. 
 
Ein Entwässerungskonzept wird im weiteren Verfahren erarbeitet. 
 
 
 
5.4 Kennwerte des städtebaulichen Planungskonzeptes 
 
Größe des Plangebiets 4,5 ha 
Geschossfläche (GF) über alle Baufelder ca. 18.670 qm 
− GF Wohnen ca. 17.730 qm 
davon öffentlich gefördert ca. 5.350 qm 
− GF Gemeinbedarf 940 qm Kita 
− GF sonstige Nutzungen -/- 
Anzahl der geplanten WE 
ca. 183 
69 Wohneinheiten in Reihenhäusern 
114 Wohneinheiten im Geschosswohnungsbau 
Frei- und Grünfläche ca. 14.100 qm 
davon öffentlich ca. 1.000 qm als öffentlicher Spielplatz 
davon privat ca. 13.100 qm 
Ausgleichsfläche ca. 9.640 qm 
Verkehrsfläche ca. 8.600 qm 
davon öffentlich ca. 6.230 qm 
davon privat ca. 3.000 qm 
Grundstücksfläche Kita 1.733 qm 
 
GRZ I 0,3 
GRZ II 0,55 
GFZ 0,77 
 
 
6 Auswirkungen der Planung 
 
6.1 Verkehr

- 11 -  
      
Die verkehrlichen Auswirkungen der Planung sind im Zuge des Bebauungsplanverfahrens 
über eine gutachterliche Bewertung im Rahmen des Verkehrsgutachtens zu klären. Eine 
vorläufige Verkehrsuntersuchung hat ergeben, dass die umliegenden Knotenpunkte auch im 
Planfall leistungsfähig bleiben.  
 
6.2 Immissionen 
 
Die Immissionen auf das Plangebiet und die Auswirkungen der Planung auf schützenswerte 
Nutzungen im Umfeld werden im weiteren Verfahren untersucht und im Rahmen eines Immis-
sionsschutzkonzeptes berücksichtigt. Die für den Schutz vor Immissionen erforderlichen Maß - 
nahmen werden im Bebauungsplan entsprechend festgesetzt. 
 
6.3 Natur und Landschaft / Eingriff-Ausgleichsbilanzierung 
 
Die Auswirkungen der Planung auf die Natur und Landschaft werden gemäß der natur- 
schutzfachlichen Eingriffsregelung im weiteren Verfahren ermittelt und entsprechende Aus-
gleichsmaßnahmen definiert. 
 
Die rückwärtigen Bereiche der Flurstücke 122, 123 und 124 wurden ebenfalls durch die Inves-
torin erworben, sodass in diesem Bereich die Möglichkeit besteht, den erforderlichen ökologi-
schen Ausgleich zu erbringen. 
 
6.4 Artenschutz 
 
Im weiteren Verfahren wird eine Artenschutzprüfung durchgeführt. 
 
6.5 Boden und Wasser 
 
Im Plangebiet finden sich natürliche Bodenverhältnisse mit Vega (Braunauenboden). Die Bö- 
den sind aufgrund der Funktion als Wasserspeicher und durch ihre Regulations- und Küh-
lungsfunktion als schutzwürdig zu berücksichtigen. Ein Ausgleich der entfallenden Bodenfunk-
tionen wird im Verfahren ermittelt. 
 
Im Verfahren wird geprüft, ob das anfallende Niederschlagswasser im Starkregenfall versi-
ckert werden kann. Gegebenenfalls kann eine Dachbegrünung zu einem verzögerten Nieder-
schlagswasserabfluss beitragen. Das Plangebiet liegt im Bereich der Grundhochwassergefah-
renzone sowie im Risikobereich eines extremen Rheinhochwassers. Die möglichen Risiken 
und Auswirkungen werden gutachterlich ermittelt. 
 
6.6 Klimaschutz 
 
Das Plangebiet befindet sich im Bereich einer klimaaktiven Freifläche. Im weiteren Verfahren 
wird geprüft, welche Festsetzungen zur Vermeidung von zusätzlicher Erwärmung und zur An-
passung an den Klimawandel erforderlich sind. Die Klimaschutzleitlinien der Stadt Köln (KLL) 
wurden am 17.03.2022 vom Rat der Stadt Köln als Baustein des Klimaschutzmaßnahmenpro-
gramms KölnKlimaAktiv 2022 beschlossen. Die Einhaltung der Anforderungen ist als verbind-
licher Bestandteil im Bebauungsplanverfahren nachzuweisen. 
 
 
7 Umweltprüfung 
 
Für das Bebauungsplanverfahren wird eine Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchge-
führt. Deren Ergebnisse werden in einem Umweltbericht gemäß Anlage 1 zum BauGB doku-
mentiert und nach § 2a Satz 3 BauGB der Begründung zum Bebauungsplan beigefügt.

Anlage 7 Niederschrift frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung

28114 Zeichen

Stadt Köln n
Der Oberbürgermeister
Stadtplanungsamt
61, 61/1
Willy-Brandt-Platz 2/Stadthaus
50679 Köln
Datum 02.02.2026
Frau Kötterheinrich
Telefon 0221 221 31922
N I E D E RSC H RI F T
über die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung zum städtebaulichen Planungskonzept
II
Brombeergasse" in Köln-Worringen
Veranstaltungsort: An den Kaulen 62 - 64, 50769 Köln (in der Aula der 
Gemeinschaftsgrundschule „An den Kaulen“)
Termin: 02.02.2026
Beginn: 18:00 Uhr
Ende: 20:00 Uhr
Besucherinnen: ca. 150 Bürgerinnen und Bürger
Teilnehmerinnen: Podium:
Herr Kastenholz, Bezirksbürgermeister des Stadtbezirks 
Chorweiler
Frau Klehr, Stadtplanungsamt
Frau Kötterheinrich, Stadtplanungsamt
Frau Burkhardt-Dellmann, Stadtplanungsamt
Herr Colmer, Amt für nachhaltige Verkehrsentwicklung
Herr Mörchen, Stadtentwässerungsbetriebe
Frau Hoffmann, Deutsche Reihenhaus AG
Herr Strack, Deutsche Reihenhaus AG
Niederschrift:
Frau Kerec, H+B Stadtplanung
Herr Johnecke, H+B Stadtplanung
Frau Bayer, H+B Stadtplanung
Anlage 7

Niederschrift über die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung zum Bauleitplanverfahren
 "Brombeergasse" in Köln-Worringen
Herr Kastenholz, Bezirksbürgermeister des Stadtbezirks Chorweiler begrüßt um 
18:00 Uhr die anwesenden Bürgerinnen und Bürger und erläutert den Ablauf der 
Veranstaltung. Es wird darauf hingewiesen, dass die Veranstaltung zwecks 
Protokollerstellung aufgezeichnet wird und dass die Vortragenden der Aufzeichnung 
widersprechen können.
Frau Klehr, Stadtplanungsamt erläutert den aktuellen Stand des 
Bebauungsplanverfahrens. Das Verfahren wurde im Jahr 2021 mit einem 
Einleitungsbeschluss begonnen. Dann gab es eine Verfahrensverzögerung, da erst 
eine Änderung des Regionalplans, die für das Plangebiet Allgemeinen 
Siedlungsbereich vorsieht, erforderlich war. Nachdem diese 2025 erfolgt ist, wurde 
das Verfahren mit einem Aufstellungsbeschluss am 26.06.2026 weitergeführt. Die 
frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange ist bereits erfolgt. Mit dieser 
Veranstaltung wird die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung eingeleitet. Die 
Stellungnahmen können mündlich oder schriftlich an Herrn Kastenholz bzw. über das 
Beteiligungsportal der Stadt Köln abgegeben werden. Die Frist zur Abgabe von 
Stellungnahmen endet am 18.02.2026. Frau Klehr führt außerdem die zukünftigen 
Planungsschritte auf. Als nächsten Schritt wird der Vorgabenbeschluss für den 
Bebauungsplanentwurf gefasst. Nach der Erarbeitung des Bebauungsplanentwurfs 
und der Gutachten erfolgt eine weitere Beteiligung der Träger öffentlicher Belange. 
Anschließend folgt die Veröffentlichung des Bebauungsplanentwurfs im Internet. 
Hierzu hat die Öffentlichkeit erneut die Möglichkeit sich zu äußern.
Frau Kötterheinrich, Stadtplanungsamt stellt die Lage des Plangebiets und 
planerischen Rahmenbedingungen vor. Das Plangebiet stellt sich im Bestand zurzeit 
als Wiesen- und Ackerfläche dar. Der derzeitige Status des Plangebiets als Teil des 
Landschaftsschutzgebiets gemäß dem Landschaftsplan der Stadt Köln wird mit der 
Planung entfallen. Frau Kötterheinrich erläutert ebenfalls das Verfahren zur 
parallelen Änderung des Flächennutzungsplans (FNP). In diesem Verfahren werden 
zusätzlich zu den Flächen des Plangebiets auch Flächen nördlich angrenzend als 
Wohnbaufläche ausgewiesen, um einen geschlossenen Siedlungsrand zu schaffen. 
Für die zusätzlichen Flächen gibt es derzeit kein Bebauungsplanvorhaben. Sie zeigt, 
dass die Aufstellung des Bebauungsplans sowie die FNP-Änderung den Zielen des 
Regionalplans entspricht, der für das Plangebiet einen Allgemeinen Siedlungsbereich 
ausweist. Abschließend stellt Frau Kötterheinrich eine Liste mit erforderlichen 
Gutachten vor. Für das Verkehrsgutachten, die FFH-Vorprüfung, das 
Bodengutachten und das archäologische Gutachten liegen bereits Ergebnisse vor. 
Ein Artenschutzgutachten, ein Schallgutachten, ein Grünordnungsplan, ein 
Immissionsschutzkonzept, ein Entwässerungskonzept, ein Klimagutachten und ggf. 
ein Gutachten zu Auswirkungen von Störfallbetrieben werden im weiteren Verfahren 
noch erarbeitet.
Frau Hoffmann, Deutsche Rheinhaus AG präsentiert das städtebauliche Konzept. 
Im Plangebiet sollen 183 Wohneinheiten und eine viergruppige Kita entstehen. Es ist 
eine gemischte Wohnbebauung, bestehend aus Reihenhäusern mit 69 
Wohneinheiten und Geschosswohnungsbau mit 114 Wohneinheiten, geplant. Zwei

Niederschrift über die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung zum Bauleitplanverfahren
II
Brombeergasse" in Köln-Worringen
Drittel der Wohneinheiten im Geschosswohnungsbau sollen förderfähig errichtet 
werden. Es sollen eine öffentliche Kinderspielfläche und eine Ausgleichsfläche als 
Grünflächen entstehen. Im zentralen Bereich zwischen den Straßen Auf der 
Füllenweide und Schmaler Wall sollen Reihenhäuser und Geschosswohnungsbau 
um einen Hof mit gemeinschaftlich nutzbaren Freiräumen angeordnet werden. Dieser 
wird durch Wege für den Fuß- und Radverkehr ergänzt. Im Bereich südwestlich der 
Straße Schmaler Wall werden vier Geschosswohnungsbauten platziert, die zur 
öffentlichen Straße orientiert sind und ebenfalls durch öffentliche Zwischenräume 
ergänzt werden. Im Bereich, der östlich an den Senfweg anschließt, werden im 
Norden ein Geschosswohnungsbau und in Richtung Süden Reihenhäuser, eine 
öffentliche Kinderspielfläche und die Kindertagesstätte geplant. Das Plangebiet wird 
für die äußere Erschließung über den Senfweg an die Alte Neusser Landstraße 
angebunden. Innerhalb des Quartiers ist eine Ringerschließung über die Straßen 
Senfweg, Schmaler Wall und Auf der Füllenweide, die im Trennsystem ausgebaut 
werden, geplant. Die Straßen Schmaler Wall und Auf der Füllenweide werden durch 
eine weitere Straße im Mischprinzip verbunden. Es soll keine Durchfahrtsmöglichkeit 
für den privaten Kfz-Verkehr in Richtung Brombeergasse geben. Es sind insgesamt 
150 private Stellplätze geplant, die durch öffentliche Stellplätze ergänzt werden.
Herr Strack gibt zum Abschluss der Vorträge einen kurzen Überblick über die 
Vorgehensweise des Bauträgers Deutsche Reihenhaus AG, die hauptsächlich 
Reihenhäuser und Mehrfamilienhäuser und ausschließlich im Bereich des Eigentums 
baut. Die Deutsche Reihenhaus AG setzt auf die Strategie des seriellen Bauens, die 
für eine kürzere Bauphase sorgen soll, und arbeitet mit 100 % erneuerbarer Energie. 
Dabei werden vor allem zentrale Wärmepumpen und PV-Anlagen eingesetzt. Die 
Deutsche Reihenhaus AG arbeitet mit einer Wohnungseigentümergemeinschaft, die 
durch eine Teilungserklärung Gemeinschafts- und Sondereigentum bildet. Zum 
Abschluss zeigt er einige bereits umgesetzte Wohnquartiere als Referenzbeispiele 
für das in Worringen geplante Quartier.
Herr Kastenholz erklärt, dass das kooperative Baulandmodell eingesetzt wird, 
wonach im Plangebiet öffentlich geförderter Wohnungsbau nachzuweisen ist. Der 
öffentlich geförderte Wohnungsbau wird nicht durch die Deutsche Reihenhaus AG im 
Bereich Eigentumswohnungen, sondern innerhalb der geplanten 
Geschosswohnungsbauten erfolgen.
Herr Kastenholz eröffnet gegen 18:35 Uhr die offizielle Fragerunde und macht 
deutlich, dass auch im Nachgang an diese Veranstaltung Stellungnahmen an ihn 
herangetragen werden kann.
Einwender/in 1 fragt, ob das Verkehrsgutachten eingesehen werden kann.
Herr Colmer, Amt für nachhaltige Verkehrsentwicklung erläutert zunächst das 
Vorgehen und die Inhalte des Verkehrsgutachtens, einschließlich Verkehrszählung 
und Verkehrsermittlung und erklärt, dass das Verkehrsgutachten im Laufe des 
weiteren Verfahrens veröffentlicht wird.

Niederschrift über die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung zum Bauleitplanverfahren
II
Brombeergasse" in Köln-Worringen
Einwender/in 2
a) befürchtet, dass die geplante vierzügige Kita für 180 Wohneinheiten zu klein 
sein könnte und stellt die Frage, ob sich die Kita in städtischem Besitz befinden 
wird und ob dafür eine schon vorhandene Kita in Worringen geschlossen wird.
Frau Kötterheinrich erläutert, dass ein statistisches Verfahren angewandt wurde, 
um die Auslastung der Kita zu ermitteln. Das Verfahren kam zu dem Ergebnis, dass 
die Anzahl der Kitaplätze den Bedarf, der aus dem Neubaugebiet entsteht, übererfüllt 
und voraussichtlich weitere Plätze für Kinder außerhalb des Neubaugebiets zur 
Verfügung stehen werden. Die Stellungnahme wird aufgenommen und von der 
zuständigen Fachdienststelle noch einmal mit allgemeinen statistischen Daten aus 
Worringen überprüft.
Herr Kastenholz ergänzt, dass es noch unklar ist, ob die Kita städtisch oder von 
einem privaten Träger betrieben wird.
b) fragt, warum das Thema Grundschule im derzeitigen Planungsstand keine 
Rolle spielt, da er vermutet, dass die vorhandenen Worringer Grundschulen 
nicht ausreichen werden.
Frau Kötterheinrich stimmt zu, dass in Worringen eine weitere Grundschule 
benötigt wird. Seitens der Stadt findet zurzeit eine Standortsuche statt.
Frau Klehr erklärt, dass das kooperative Baulandmodell die Vorhabenträger eines 
Bebauungsplanverfahrens dazu verpflichtet, Kinderbetreuungsplätze im Rahmen des 
zusätzlichen Bedarfs vorzusehen. Die Planung der Grundschule ist Aufgabe der 
Stadt Köln. Die Stadt ist sich dessen bewusst und arbeitet zurzeit an einer Lösung.
Einwender/in 3 äußert Bedenken hinsichtlich der spielenden Kinder in der Nähe der 
Kita und der öffentlichen Kinderspielfläche angrenzend an den Senfweg, da dieser 
durch den privaten Kfz-Verkehr und den landwirtschaftlichen Verkehr eine 
Gefahrenquelle darstellen kann.
Herr Colmar bestätigt, dass dieser Stelle aufgrund der querenden Kinder besondere 
Aufmerksamkeit geschenkt werden muss. Mögliche Maßnahmen sind z.B. eine 
Querungshilfe in Form eines Zebrastreifens, eine Tempo 30 Zone und/oder die 
Einengung der Fahrbahn. Ausgearbeitete Maßnahmen können erst nach Abschluss 
des Verkehrsgutachtens festgelegt werden.
Frau Klehr fügt hinzu, dass die Bedenken aufgenommen, geprüft und im Anschluss 
zusammen mit den Fachdienststellen diskutiert werden. Bezüglich der 
Straßenplanung können zu diesem Zeitpunkt noch keine genauen Angaben gemacht 
werden, da sich das Verfahren noch in der Anfangsphase befindet.

Niederschrift über die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung zum Bauleitplanverfahren
____________________"Brombeergasse" in Köln-Worringen
Einwender/in 3 vermutet, dass durch die breiten landwirtschaftlichen Fahrzeuge 
keine Einengung der Fahrbahn möglich ist.
Herr Colmer nimmt den Einwand auf und betont, dass die Fahrbahnverengung eine 
von vielen Möglichkeiten ist, die Verkehrssicherheit zu gewährleisten.
Einwender/in 4 fragt, ob bei der Flächennutzungsplanänderung die daraus 
hervorgerufenen zusätzlichen Verkehre berücksichtigt wurden und ob noch weitere 
Flächennutzungsplanänderungen vorgesehen sind.
Herr Colmer erläutert, dass im Verkehrsgutachten auch die 
Flächennutzungsplanänderung beachtet wird.
Einwender/in 5 fragt, wie das anstehende Oberflächenwasser im Bereich zwischen 
der Straße „Auf der Füllenweide“ und „Schmaler Wall“ abgeleitet werde und 
befürchtet einen Rückstau an der Straße „Langeier Weg“.
Herr Mörchen, Stadtentwässerungsbetriebe erklärt, dass das Kanalnetz über 
weitere Kapazitäten verfügt. Bezogen auf das im Plangebiet anfallende 
Niederschlagswasser ist zunächst eine Rückhaltung und Versickerung innerhalb des 
Plangebiets zu prüfen. Es sind keine großen Abflüsse zu erwarten.
Einwender/in 6 hat die Befürchtung, dass die geplanten privaten und öffentlichen 
Stellplätze nicht ausreichen werden, da die meisten Familien in Worringen seiner 
Einschätzung nach zwei Pkw besitzen.
Herr Colmer erläutert, dass sich die festgelegte Stellplatzanzahl nach der vom Rat 
der Stadt beschlossenen Stellplatzsatzung der Stadt Köln richtet und diese für die 
Vorhabenträger verpflichtend ist. Für den Bereich des Plangebiets sind ein Stellplatz 
pro Wohneinheit und 0,7 Stellplätze für Wohneinheiten im geförderten Wohnungsbau 
festgelegt. Aus diesen Vorgaben wurden die geplanten Stellplätze geplant. Zudem 
sollen die Ziele des Mobilitätskonzepts der Stadt Köln verfolgt werden und eine 
stärkere Pkw-Verkehrsbelastung durch zu viele Stellplätze vermieden werden.
Einwender/in 7 kritisiert, dass die derzeitige Stellplatzsituation in den umliegenden 
Gebieten des Plangebiets, insbesondere in der Straße Am Tekelkamp nicht 
ausreicht.
Herr Colmer: Die Stellplatzsituation im umliegenden Gebiet ist von dem hier 
betrachteten Bebauungsplan getrennt zu betrachten, da das Vorhaben die möglichen 
vorhandenen Defizite nicht beseitigen kann.

Niederschrift über die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung zum Bauleitplanverfahren ‘
____________________"Brombeergasse" in Köln-Worringen
Frau Klehr nimmt die Kritik an der allgemeinen Stellplatzsituation in Worringen auf, 
betont aber, dass es sich bei der Stellplatzsatzung um eine politische Entscheidung 
handelt, auf welche die Planenden keinen direkten Einfluss haben.
Herr Kastenholz regt an, bestehende Probleme an die politischen Vertreter/innen 
heranzutragen.
Einwender/in 8 bittet um eine zeitliche Einordnung der Anlage des 
Retentionsraumes, insbesondere der geplanten Deichanlage und befürchtet durch 
den umgeleiteten Schwerlastverkehr, z.B. über die Straße In der Lohn, eine zu starke 
Belastung Worringens.
Herr Mörchen erläutert, dass die Anlage des Retentionsraumes und die baulichen 
Hochwasserschutzmaßnahmen auf den bereits bekannten Flächen bzw. auf den 
Aufstandsflächen des Deiches umsetztwerden. Die Baustellenverkehr wird über 
separate Baustraßen und die Aufstandsflächen auf den beplanten Flächen des 
künftigen Retentionsraumes abgewickelt und direkt an die Neusser Landstraße 
angebunden. Es müssen keine Nebenstraßen oder zusätzliche Flächen als die 
bereits bekannten Flächen für die Hochwasserschutzmaßnahmen inkl. 
Baustellenverkehre in Anspruch genommen werden. Der weitere Verlauf des 
Senfwegs wird während der Baumaßnahmen und nach Umsetzung der Maßnahmen 
nicht mehr passierbar sein.
Durch die erforderliche europaweite Ausschreibung aller Leistungen ist eine 
belastbare Aussage zur Zeitplanung schwierig. Mit den Baumaßnahmen kann 
frühestens 2028 begonnen werden.
Einwender/in 9 kritisiert den Umgang der Stadt Köln mit der E-Mobilität, speziell die 
Umwidmung bestehender Stellplätze zu E-Ladeplätzen ohne die Neuschaffung von 
Ersatzstellplätzen. Die Verteilung der E-Ladeplätze ist seiner Meinung nach nicht gut 
gelungen. In der Vergangenheit hat er die Umwidmung eines Taxistandes vor der 
Schule zu einem E-Ladeplatz vorgeschlagen. Dies wurde von der Stadt nicht 
berücksichtigt. Auch die Wahl des (zu teuren) Anbieters bemängelt er. Er fragt, ob 
auch im Neubaugebiet E-Ladesäulen geplant sind.
Herr Colmer erklärt, dass die Stadt Köln die E-Mobilität fördert und potentielle 
Standorte in einem entsprechenden Verfahren bewertet werden. Er weist darauf hin, 
dass jeder geeignete Anbieter bei der Stadt Köln einen Antrag auf Errichtung von E- 
Ladeplätzen stellen kann und dieser dann auf Realisierbarkeit geprüft wird. Es wird 
versprochen, den genannten Standort als potentiellen Standort für E-Ladeplätze 
nochmal zu prüfen. Bezüglich des Vorhabens gibt die Stellplatzsatzung vor, welche 
Anzahl an Stellplätzen als potentielle E-Ladeplätze vorbereitet werden müssen.

Niederschrift über die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung zum Bauleitplanverfahren
"Brombeergasse" in Köln-Worringen
Einwender/in 10 fragt, wie die Verkehrsführung auf der südwestlichen Parallelstraße 
zur Straße Schmaler Wall in Zukunft aussehen wird, da dort die Deichanlage geplant 
ist.
Herr Mörchen erklärt, dass die Straße in Richtung der neuen Deichanlage in Zukunft 
nicht mehr passierbar sein wird.
Einwender/in 11 geht auch auf das Thema der Stellplätze ein und fügt hinzu, dass 
die ÖPNV-Anbindung von Worringen nicht ausreichend ist. Daher bittet sie darum, 
dieses Thema zu berücksichtigen, da die Anwohnenden aus diesem Grund auf den 
privaten Pkw angewiesen sind.
Herr Kastenholz nimmt die Kritik zur Kenntnis und äußert diesbezüglich 
Verständnis.
Einwender/in 12 merkt an, dass die Lkws während der Bauphase der 
Hochwasserschutzanlagen über die Brombeergasse zur Deichanlage fahren 
müssen.
Herr Mörchen entgegnet, dass eine Lkw-Erschließung über die Neusser Landstraße 
und eigene Baustraßen auf den Flächen des künftigen Deiches erfolgen wird.
Einwender/in 13
a) fragt, ob es noch weitere Beteiligungsrunden geben wird, da zu diesem 
Zeitpunkt der Planung noch nicht alle Fragen beantwortet werden können.
Frau Kötterheinrich erklärt, dass es im Zuge der Veröffentlichung des
Bebauungsplanentwurfs im Internet eine weitere Beteiligungsmöglichkeit geben wird.
b) merkt an, dass er es für sinnvoll hält, Alternativen zum MIV zu schaffen, dies 
allerdings in Worringen nicht gegeben ist. Es müssen zuerst die 
Verkehrsalternativen vorhanden sein, bevor der MIV eingeschränkt wird.
Herr Colmer teilt mit, dass die Bezirksregierung Köln der Stadtverwaltung 
aufgetragen hat, das ÖPNV-Netz in Worringen zu betrachten und zu verbessern.
c) Zudem kritisiert er die medizinische Versorgung in Worringen, da er findet, 
dass die Hausärzte zurzeit schon ausgelastet sind und die 
Neuhinzugezogenen diese noch stärker auslasten werden.

Niederschrift über die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung zum Bauleitplanverfahren
II
Brombeergasse" in Köln-Worringen
Frau Klehr erläutert, dass die medizinische Versorgung kein Thema der 
Bauleitplanung ist und erst im Anschluss an das Verfahren durch die 
kassenärztlichen Vereinigungen analysiert und bewertet werden kann.
Einwender/in 14
a) fragt, ob Kapazitäten im Bereich Abwasser gegeben sind.
Herr Mörchen bestätigt, dass die Kapazitäten vorgehalten sind.
b) fragt, ob es ein Konzept zur Versorgung von privaten E-Ladeplätzen gibt.
Herr Strack erklärt, dass zu den privaten Stellplätzen entsprechend Stromkabel 
vorverlegt werden, sodass die Anwohnenden die Option haben, sich eine Ladesäule 
zu installieren.
Einwender/in 15
a) bittet darum, dass die Stadt im Falle von durch Hochwasser verursachten 
Schäden die entstehenden Kosten übernimmt.
Herr Mörchen erklärt, dass das Gebiet auch im Falle eines HQ200-Ereignisses 
ausreichend geschützt ist. Anstehendes Grundwasser ist jedoch nicht zu verhindern.
b) fragt, wie viel Ausgleichsfläche nachgewiesen werden muss und ob die 
geplante Deichanlage innerhalb der Ausgleichsfläche liegt.
Herr Mörchen teilt mit, dass sich die Stadt Köln beim Thema Überlagerung von 
Ausgleichsfläche und Deichanlage zurzeit in Detailabstimmungen befindet, um 
diesen Konflikt zu lösen.
Frau Burkhardt-Dellmann, Stadtplanungsamt erklärt, dass im weiteren Verfahren 
ein Grünordnungsplan erarbeitet wird, der den Umfang der erforderlichen 
Ausgleichsmaßnahmen festlegen wird.
c) fragt, wieso die Straßenbreite des Senfweges noch nicht festgelegt ist und 
welche Bäume dort gepflanzt werden.
Frau Hoffmann teilt mit, dass die genauen Straßenbreiten derzeit noch abgestimmt 
werden.

Niederschrift über die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung zum Bauleitplanverfahren
"Brombeergasse" in Köln-Worringen
Einwender/in 16 merkt an, dass das Gebiet zwischen den Straßen Auf der 
Füllenweide und Schmaler Wall im Jahr 1994/ 95 aufgrund von Qualmwasser 
überschwemmt war. Aufgrund der stark wasserführenden Bodenschichten ist im Falle 
eines Hochwassers damit zu rechnen, dass Keller, sofern sie nicht wasserdicht 
gebaut werden, überschwemmt werden.
Herr Strack erläutert, dass aufgrund des hoch anstehenden Grundwassers, die 
geplanten Grundstücksflächen um 0,5 bis 1,0 m angehoben werden und die 
Wohngebäude ohne Keller errichtet werden. Das Thema Qualmwasser wird 
ernstgenommen und im weiteren Verfahren gutachterlich untersucht.
Frau Burkhardt-Dellmann erklärt, dass das anstehende Grundwasser in einem 
Gutachten untersucht wird und im noch zu erarbeitenden Umweltbericht 
Berücksichtigung finden wird.
Einwender/in 17 merkt an, dass die Straße Auf der Füllenweide ihrer Meinung nach 
zurzeit noch zu schmal für zusätzlichen ruhenden Verkehr ist und fragt, ob im Falle 
einer Straßenverbreiterung, Teile der Gartengrundstücke in Anspruch genommen 
werden müssen.
Frau Hoffmann teilt mit, dass der Ausbau der Straßen zur Erschließung des 
geplanten Wohnquartiers vollständig innerhalb der Grundstücksflächen der 
Deutschen Reihenhaus erfolgt. Eine Beanspruchung von Nachbargrundstücken wird 
nicht erfolgt.
Einwender/in 18 fragt, inwiefern die Straße Schmaler Wall verändert werden muss.
Frau Hoffmann: Es ist geplant, alle Straßen auszubauen. Die Straßenabschnitte der 
Straßen Schmaler Wall sowie Auf der Füllenweide, die im Norden an das Plangebiet 
anschließen, werden nicht verändert.
Einwender/in 19 gibt an, dass sich auf dem derzeit als Landschaftsschutzgebiet 
ausgewiesenen Gebiet laut eines Schreibens der Stadt Köln eine Saatkrähenkolonie 
befindet.
Frau Burkhardt-Dellmann erläutert, dass dies im Zuge des noch zu erarbeitenden 
Artenschutzgutachtens untersucht wird.
Einwender/in 20
a) fragt, ob die umliegenden Straßen des Plangebiets, insbesondere die 
verkehrsberuhigten Bereiche nördlich, auch mit in die Planung einbezogen 
werden.

Niederschrift über die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung zum Bauleitplanverfahren
11
Brombeergasse" in Köln-Worringen
Frau Hoffmann: Die Straßenabschnitte der Straßen Schmaler Wall sowie Auf der 
Füllenweide, die im Norden an das Plangebiet anschließen, werden nicht verändert. 
Das Plangebiet wird für den MIV ausschließlich über den Senfweg erschlossen. Es 
ist keine MIV-Erschließung über die Brombeergasse vorgesehen, damit die engen 
Straßenabschnitte nicht zusätzlich belastet werden. Für Fuß- und Radverkehr, sowie 
Entsorgungs- und Einsatzfahrzeuge wird es keine Durchfahrtsbeschränkung geben.
b) fragt, ob die Stadt Köln im Plangebiet über Grundstücke verfügt und ob aus 
deren Veräußerung Einnahmen erzielt werden. Zudem wird gefragt, ob 
mögliche Erlöse in Worringen reinvestiert werden.
Frau Kötterheinrich teilt mit, dass die Stadt Köln im Besitz eines Grundstücks ist, 
welches entweder veräußert oder in Erbpacht an die Deutsche Reihenhaus AG 
vergeben wird.
Herr Kastenholz ergänzt, dass nicht beantwortet werden kann, ob die potenziellen 
Gelder in Worringen reinvestiert werden.
Frau Klehr erklärt, dass die Gelder voraussichtlich in den Liegenschaftsetat fließen, 
aus welchem ggf. wieder Grundstücke angekauft werden. Die Gelder könnten so 
beispielsweise in Schulen fließen.
Einwender/in 21 fragt, ob der geplante Standort der Kita im weiteren Verfahren an 
einen anderen Standort im Plangebiet verschoben werden kann und schlägt einen 
Standort weiter nördlich vor.
Frau Kötterheinrich erklärt, dass der Standort für die Kita noch nicht feststeht und 
Vorschläge für einen alternativen Standort gerne entgegengenommen werden. Ein 
Standort im Norden des Plangebiets würde die durch die Kita verursachten 
Verkehrsmengen in das gesamte Wohnquartier verlagern. Der zurzeit vorgesehene 
Standort, in der Nähe der Haupterschließungsstraße ist besser geeignet.
Einwender/in 22
a) geht noch einmal auf das Thema Qualmwasser ein, da er befürchtet, dass 
dieses durch das Bauvorhaben auf den umliegenden Grundstücken an die 
Oberfläche dringt, wenn es im Plangebiet zu Versiegelung kommt und damit 
der Austritt des Wassers an dieser Stelle verhindert wird.
Herr Kastenholz nimmt die Anregung auf und verweist auf die dazu bereits 
getätigten Aussagen.

Niederschrift über die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung zum Bauleitplanverfahren
____________________"Brombeergasse" in Köln-Worringen
b) bittet darum das Thema medizinische Versorgung in Worringen aufzunehmen 
und an die Politik weiterzuleiten.
c) vermutet, dass nur eine Lösung mit Pollern an den Durchfahrtsbegrenzungen 
der Straßen Schmaler Wall und Auf der Füllenweide funktionieren wird.
Herr Colmer stimmt zu, dass zur Unterbindung von Durchgangsverkehren eine 
verkehrstechnisch sinnvolle Lösung gewährleistet werden muss. Wie diese 
letztendlich aussehen wird, kann aktuell noch nicht beantwortet werden, sondern wird 
im weiteren Verfahren diskutiert.
d) fragt, an welchen Knotenpunkten eine Verkehrszählung durchgeführt wurde.
Als Beispiel nennt er eine Engstelle, welche über den Pletschbach führt.
Herr Colmer teilt mit, dass an allen relevanten Verkehrsknotenpunkten im Umfeld 
gezählt wurde, auch die genannte Engstelle. Es wird sichergestellt, dass es in 
umliegenden Wohnquartieren zu keiner unverträglichen Mehrbelastung kommen 
wird.
Einwender/in 23 kritisiert, dass die Ergebnisse der Verkehrsuntersuchung noch nicht 
vorliegen und vermutet eine Überlastung der Straßen.
Herr Colmer nimmt die Befürchtung der Überlastung der Straßen durch 
Mehrverkehre mit in die Bewertung auf.
Herr Kastenholz teilt mit, dass die Ergebnisse der Verkehrsuntersuchung im 
Rahmen der nächsten Beteiligung zum Verfahren veröffentlicht werden.
Einwender/in 24 äußert die Befürchtung, dass das Bauvorhaben zu einerweiteren 
Belastung der schulischen Kapazitäten führen könnte, da in Worringen sowohl an 
Grundschulen als auch an weiterführenden Schulen ein Mangel bestehet.
Einwender/in 25 kritisiert ebenfalls die derzeitige Anbindung Worringens an den 
ÖPNV, sowie die unzureichende Versorgung mit weiterführenden Schulen.
Herr Kastenholz erklärt, dass seitens der Politik Bestrebungen bezüglich eines 
weiteren Grundschul- und eines Gesamtschulstandorts herrschen. Die 
Standortsuche sollte nun priorisiert werden.

Niederschrift über die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung zum Bauleitplanverfahren
____________________"Brombeergasse" in Köln-Worringen
Einwender/in 26 kritisiert, dass die nördlich des Plangebiets gelegenen, im 
Flächennutzungsplan neu ausgewiesenen Flächen nicht ausreichend behandelt 
wurden.
Frau Kötterheinrich erklärt, dass es sich bei der Flächennutzungsplanänderung um 
eine Planung aufgesamtstädtischer Ebene handelt, die kein direktes Baurecht 
schafft. Sie bereitet lediglich potenzielle zukünftige Bebauungsplanungen 
entsprechend der Darstellungen im Regionalplan vor. Um keine „Insellage“ einer 
Außenbereichsfläche zu erzeugen, werden das Gebiet nördlich des Plangebiets 
sowie die rückwärtigen Gärten an der Alten Neusser Landstraße mit in die 
Flächennutzungsplanänderung aufgenommen.
Einwender/in 27 fragt, wann mit einer Umsetzung des Bebauungsplans zu rechnen 
ist.
Frau Kötterheinrich schätzt, dass es noch ungefähr 4 Jahre bis zum 
Satzungsbeschluss dauern wird. Dann folgen noch das Bauantragsverfahren und die 
Bauausführung durch den Vorhabenträger.
Einwender/in 28 fragt wie viel Quadratmeter Ausgleichsfläche benötigt werden.
Herr Strack erklärt, dass die genaue Größe der Ausgleichsfläche noch nicht 
feststeht. Im nächsten Schritt erfolgt die Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung.
Einwender/in 29 fragt, ob eine zentrale Wärmepumpe geplant ist.
Herr Strack erläutert, dass es mehrere Technikzentralen mit Wärmepumpen im 
Quartier geben wird.
Einwender/in 30 fragt warum keine Grundschule auf dem Grundstück, welches der 
Stadt Köln gehört, gebaut wird.
Frau Kötterheinrich teilt mit, dass das städtische Grundstück für eine Grundschule 
zu klein ist.
Einwender/in 31 fragt, wie hoch die Erschließungskosten für die Anrainer der Straße 
Auf der Füllenweide sind.
Frau Kötterheinrich erklärt, dass für die Anrainer keine Erschließungskosten 
erhoben werden, da diese Grundstücke bereits über die Alte Neusser Landstraße

Niederschrift über die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung zum Bauleitplanverfahren 
____________________"Brombeergasse" in Köln-Worringen
erschlossen sind. Eine Erschließung der Grundstücke über die Straße Auf der 
Füllenweide ist nicht geplant.
Einwender/in 32
a) fragt, ob die Abstände zu dem FFH-Gebiet Worringer Bruch eingehalten 
werden.
Frau Burkhardt-Dellmann erklärt, dass eine FFH-Vorprüfung erstellt wurde und hier 
keine Auswirkungen auf das FFH-Gebiet festgestellt wurden.
b) fragt, ob durch die Wärmepumpen eine Lärmbelästigung im Plangebiet 
entstehen kann.
Herr Strack teilt mit, dass die Emissionen, die von den Wärmepumpen ausgehen 
können, geprüft werden.
.Herr Käste. 
(Bezipksbür
:enholz
ürgermeister Chorweiler)
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Herr Johnecke
(Schriftführer/ H+B Stadtplanung)
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Beratungsverlauf (2)

25.06.2026 Bezirksvertretung 6 (Chorweiler)
TOP 9.2.2 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: vertagt

Zur Sitzung
30.06.2026 Ausschuss für Stadtentwicklung und regionale Zusammenarbeit
TOP 9.3 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: vertagt

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1343/2026
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
13.05.2026
Erstellt
05.05.2026 15:57