V/0586/2005
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 501- Beschluss zur Aufstellung
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Anlage
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Anlage zur Vorlage Nr. 586/2005
Beschlussvorlage
2863 Zeichen
DER OBERBÜRGERMEISTER Stadtplanungsamt Betrifft Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 501: Westlich "Prins-Claus-Kazerne" (Grevener Straße/ Gasselstiege) Beschluss zur Aufstellung Beratungsfolge 06.09.2005 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung 14.09.2005 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft Vorberatung 21.09.2005 Hauptausschuss Vorberatung 21.09.2005 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: Sachentscheidung: Für den Bereich westlich der „Prins-Claus-Kazerne“ zwischen Grevener Straße und Gasselstiege (ehem. Nelson-Kaserne), südlich der Wohnbebauung an der Von-Einem-Straße und nördlich der DJK-Sportanlage mit dem Freibad Coburg ist gem. § 2 (1) Baugesetzbuch (BauGB) i. V. m. § 12 BauGB ein vorhabenbezogener Bebauungsplan u. a. zur Festsetzung von Art und Maß der bau- lichen Nutzung, der überbaubaren Grundstücksflächen und der Verkehrsflächen aufzustellen. Innerhalb des Plangebietes liegen folgende Grundstücke: Gemarkung Münster, Flur 72, Flurstück 24, Teile der Flurstücke 25 und 30 Kosten/Folgekosten Durch die Einleitung des Bebauungsplanverfahrens entstehen der Stadt Münster keine Kosten und keine Folgekosten. Begründung: Der Bebauungsplan erstreckt sich auf den westlichen Teil der ehemaligen Nelson-Kaserne an der Grevener Straße, deren östlicher Bereich seit einigen Jahren von den niederländischen Streitkräf- ten als „Prins-Claus-Kazerne“ genutzt wird. Die westliche Teilfläche wird für militärische Zwecke nicht mehr benötigt und soll daher vom Bundesvermögensamt an ein Wohnungsbauunternehmen veräußert werden. Vorlagen-Nr.: V/0586/2005 Auskunft erteilt: Frau Voss-Schiffmann / Herr Husmann Ruf: 492 6122 / 6194 E-Mail: HusmannN@stadt-muenster.de Datum: 09.08.2005 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - Der neue Eigentümer will auf dem Grundstück ein von der Grevener Straße erschlossenes Wohn- gebiet mit ca. 80 Wohneinheiten sowie eine Altenwohnanlage realisieren, das die vorhandene Wohnbebauung südlich der Von-Einem-Straße bis zum Freibad Coburg hin erweitert. Da die städtebauliche Planung der Konversion eine Reihe von Problemen aufwirft, die nur im Rahmen eines Bebauungsplanverfahrens zu bewältigen sind (u. a. Altlasten, Lärmschutz, soziale Versorgung) und der Investor an einer zügigen Durchführung der Planung interessiert ist, bietet sich die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes an. Das Projekt ist im aktuellen Arbeitsprogramm des Stadtplanungsamtes enthalten. Nachdem zwischenzeitlich die Rahmenbedingungen für die Planung im Grundsatz geklärt werden konnten, kann nun mit dem Beschluss zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 501 das förmliche Bebauungsplanverfahren eingeleitet werden. I.V. gez. Schultheiß Stadtdirektor Anlagen: Übersichtsplan
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (4)
- Bebauungsplan Nr. 501 (amtlicher Umring) amtlich
- Grevener Straße
- Von-Einem-Straße
- Gasselstiege
Bebauungsplan Nr. 501
Amtlicher Umring, Rechtskräftig – Westlich Prins-Claus-Kazerne (Grevener Straße / Gasselstiege)
Planseite der KommuneQuelle: Land NRW (Bauleitplanung), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – 2.0 (Lizenz)
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Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0586/2005
- Typ
- Vorlage
- Datum
- 02.08.2005
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37