V/0103/2010
Benutzungs- und Gebührensatzung der Lehranstalt für pharmazeutisch-technische Assistenten/innen
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Beschlussvorlage
4614 Zeichen
V/0103/2010 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Schule und Weiterbildung Betrifft Benutzungs- und Gebührensatzung der Lehranstalt für pharmazeutisch-technische Assistenten/innen Beratungsfolge 23.02.2010 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Vorberatung 10.03.2010 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften Vorberatung 17.03.2010 Hauptausschuss Vorberatung 17.03.2010 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Die Satzung zur Änderung der Benutzungs- und Gebührensatzung der Lehranstalt für pharmazeu- tisch-technische Assistenten/innen der Stadt Münster wird gemäß Anlage 1 beschlossen. Kosten/Folgekosten Es entstehen keine Kosten und keine Folgekosten. Für das Haushaltsjahr 2010 wurden im Etatentwurf Mehreinnahmen in Höhe von insgesamt 976,00 € (2,00 € Erhöhung der Lehrgangsgebühr x 4 Monate x durchschnittlich 122 Lehrgangsteil- nehmer/innen) berücksichtigt. Insgesamt werden an Lehrgangsgebühren 273.210,00 € für 2010 einkalkuliert (siehe Zeile 04 „öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte“ des Teilergebnisplanes der Produktgruppe 0301 - Seite 36, Band 2 - des Etatentwurfs 2010). Für die Folgejahre wurde die Gebührenerhöhung entsprechend fortgeschrieben. Begründung: 1. Zum Beschlussvorschlag Die Verwaltung schlägt vor, die Lehrgangsgebühr von derzeit monatlich 183,00 € ab dem 01.09.2010 auf insgesamt monatlich 185,00 € zu erhöhen. Dies führt zu einer Reduzierung des Zuschussbedarfs der Stadt Münster in 2010 um ca. 976,00 € und um ca. 2.926,00 € ab 2011 jährlich (bei durchschnittlich 122 Lehrgangsteilnehmer/innen). Eine Anhebung um 2,00 € ist auf Grund der allgemeinen Kostensteigerungen notwendig; in den letzten Jahren wurde der Sachkostenbeitrag jeweils um 5,00 € erhöht. Unter Berücksich- tigung der ohnehin hohen Belastung wird in diesem Jahr nur eine ca. 1 % Steigerung vorge- sehen. Die Erhöhung ist im Entwurf des Haushaltsplanes 2010 berücksichtigt. Vorlagen-Nr.: V/0103/2010 Auskunft erteilt: Frau Beuckmann / Herr Müller Ruf: 492 40 32 / 492 4033 E-Mail: BeuckmannE@stadt-muenster.de Muellerht@stadt-muenster.de Datum: 11.02.2010 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0103/2010 Die Änderungen in § 12 bzw. § 13, Absatz 3 dienen der redaktionellen Anpassung und der Rechtssicherheit. Die Gebühr nach § 13, Absatz 3 wird seit vielen Jahren in dieser Höhe er- hoben (Aufnahmegebühr). 2. Finanzierung Für jede/n Lehrgangsteilnehmer/in werden rechnerisch in 2010 Einnahmen in Höhe von ins- gesamt 268,23 € (bis einschließlich August 2010 = 266,23 €) je Monat erzielt. Die durch die- se Einnahmen nicht gedeckten Kosten in Höhe von ca. 143.080,00 € (Etatentwurf 2010 - oh- ne kalkulatorische Zinsen -) werden von der Stadt Münster finanziert. Dies bedeutet, dass jeder bereitgestellte Platz mit etwa 993,61 € und jeder belegte Platz mit ca. 1.172,79 € bezu- schusst wird. Insoweit liegt der Zuschuss für die Schüler/innen der PTA-Lehranstalt unter dem als Ziel 2 definierten Zuschussbetrag je Schüler/in für die Produktgruppe 0301 (siehe Seite 21 des Haushaltsplanes / Band 2). 3. Übersicht über die Entwicklung der Lehrgangszahlen Die Bewerbungs- und Belegungszahlen stellen sich wie folgt dar: Lehrgang 2008 / 2010 Lehrgang 2009 / 2011 PTA-Plätze 72 72 Lehrgangsbeginn Belegung 73 74 Bewerbungen 179 192 Test eingeladen 118 139 Test erschienen 75 86 Das Aufnahme- und Bewerbungsverfahren für den Lehrgang 2010/2012 läuft derzeit noch. Per 30.01.2010 liegen derzeit 115 Bewerbungen vor; an einem ersten Testverfahren haben 54 Personen teilgenommen; ein weiterer Test ist für Mitte März 2010 vorgesehen. Bereits seit Jahren liegt die durchschnittliche Belegung der Schule unter den besetzbaren 144 Plätzen, da im Laufe des zweijährigen Lehrgangs immer wieder Teilnehmer/innen aus- scheiden. 4. Dauerhafte Reduzierung des Zuschussbedarfs für den Betrieb der PTA-Lehranstalt Das Amt für Schule und Weiterbildung wird bis zu den Sommerferien 2010 dem Ausschuss für Schule und Weiterbildung berichten, welche Reduzierungsmöglichkeiten –unter Berück- sichtigung des Ratsauftrags vom 05.04.2006 „Privatisierungsverhandlungen“ gesehen wer- den. I.V. Dr. Hanke Stadträtin Anlagen: Anlage 1: Satzung zur Änderung der Benutzungs- und Gebührensatzung für die städtische Lehranstalt für pharmazeutisch-technische Assistenten/innen (PTA) der Stadt Münster vom 19.06.1998 in der gültigen Fassung. Anlage 2: Vergleich der Lehrgangsgebühren mit anderen PTA-Lehranstalten - 3 - V/0103/2010
Vorlage Satzung Anl 1 2010
2170 Zeichen
Anlage 1
S a t z u n g
zur Änderung der Benutzungs- und Gebührensatzung fü r die städt. Lehranstalt für pharma-
zeutisch-technische Assistenten/innen (PTA) der Sta dt Münster vom 19.06.1998 in der Fas-
sung vom 25.03.2009.
Aufgrund der §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für da s Land NRW in der Fassung der Bekannt-
machung vom 14.07.1994 (GV NW 1994 S. 666/SGV NW 20 23) zuletzt geändert durch Gesetz
vom 24.06.2008 (GV NRW S. 514) und der §§ 1, 2 und 4 des Kommunalabgabengesetzes für das
Land NRW vom 21.10.1969 (GV NW S. 712/SGV NW 610), zuletzt geändert durch Gesetz vom
17.12.2009 (GV NRW S. 950) hat der Rat der Stadt Mü nster die nachstehende Satzung am
17.03.2010 beschlossen:
Art. 1
§ 12 der Benutzungs- und Gebührensatzung für die städt. Lehranstalt für pharmazeutisch-techni-
sche Assistenten/innen (PTA) der Stadt Münster erhält folgende Fassung:
„Die Stadt Münster erhebt nach Maßgabe der folgende n Bestimmungen Gebühren. Dies sind die
Kosten, die als Gegenleistung
1. für die Erteilung von Unterricht und die Inanspr uchnahme der Einrichtungen der Lehranstalt für
pharmazeutisch-technische Assistenten/innen und
2. für die bei der Bearbeitung des Aufnahmeantrages im Falle der Zusage erforderliche besonde-
re Verwaltungstätigkeit durch die Lehranstalt für pharmazeutisch-technische Assistenten/innen
erhoben werden.“
Art. 2
§ 13 der Benutzungs- und Gebührensatzung für die städt. Lehranstalt für pharmazeutisch-techni-
sche Assistenten/innen (PTA) der Stadt Münster erhält folgende Fassung:
Absatz 1: „Die Gebühr nach § 12 Nr. 1 ist eine Jah resgebühr. Sie wird in monatlichen Raten in
Höhe von 185,00 € gezahlt und kann während des Lehr gangs durch Ratsbeschluss
angepasst werden.“
Absatz 2: „Die Gebühr wird in monatlichen Raten a b dem 01.09.2010 in Höhe von 185,00 € ge-
zahlt.“
Absatz 3: „Die Höhe der Gebühr nach § 12 Nr. 2 beträgt 30,00 €.“
Art. 3
„Die Satzung zur Änderung der Benutzungs- und Gebüh rensatzung der Lehranstalt für pharma-
zeutisch-technische Assistenten/innen der Stadt Münster tritt am 01.09.2010 in Kraft.“
Vorlage 2009 Gebhren PTA Anlage 2
1069 Zeichen
ANLAGE 2 Gebührenübersicht PTA-Lehranstalten in NRW PTA- Lehranstalt Träger Gebühr 2004 Gebühr 2005 Gebühr 2006 Gebühr 2007 Gebühr 2008 Gebühr 2009 Gebühr 2010 Castrop-Rauxel Apothekerverband 160,00 € 160,00 € 160,00 € 175,00 € 175,00 € 175,00 € 175,00 € Gelsenkirchen Apothekerverband 160,00 € 160,00 € 160,00 € 175,00 € 175,00 € 175,00 € 175,00 € Hamm Stadt Hamm 138,05 € 138,05 € 138,05 € 138,05 € 138,05 € 200,00 € 200,00 € Minden Apothekerverband 160,00 € 160,00 € 160,00 € 175,00 € 175,00 € 175,00 € 175,00 € Münster Stadt Münster 148,00 € 153,00 € 168,00 € 173,00 € 178,00 € 183,00 € 185,00 € Olsberg Hochsauerlandkreis 95,00 € 95,00 € 95,00 € 95,00 € 95,00 € 95,00 € 95,00 € Paderborn Apothekerverband 160,00 € 160,00 € 160,00 € 175,00 € 175,00 € 175,00 € 175,00 € Siegen Apothekerverband 160,00 € 160,00 € 160,00 € 175,00 € 175,00 € 175,00 € 175,00 € Dortmund Blindow-Schulen nicht ermittelt 295,00 € 295,00 € 295,00 € 345,00 € Osnabrück Völker-Schule nicht ermittelt 145,00 € 145,00 € 149,00 € 149,00 €
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: mehrheitlich abgelehnt
Zur SitzungBeschluss: vertagt
Zur SitzungBeschluss: mehrheitlich abgelehnt
Zur SitzungDetails
- Vorlagen-Nr.
- V/0103/2010
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 02.02.2010
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37