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V/0103/2010

Benutzungs- und Gebührensatzung der Lehranstalt für pharmazeutisch-technische Assistenten/innen

Vorlagen 02.02.2010

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 28.04.2010, TOP 15

Beschlussvorlage

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Vorlage Satzung Anl 1 2010

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Vorlage 2009 Gebhren PTA Anlage 2

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Beschlussvorlage

4614 Zeichen

V/0103/2010 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Schule und Weiterbildung 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Benutzungs- und Gebührensatzung der Lehranstalt für pharmazeutisch-technische 
Assistenten/innen 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
23.02.2010 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Vorberatung 
10.03.2010 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften Vorberatung 
17.03.2010 Hauptausschuss Vorberatung 
17.03.2010 Rat Entscheidung
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
Die Satzung zur Änderung der Benutzungs- und Gebührensatzung der Lehranstalt für pharmazeu-
tisch-technische Assistenten/innen der Stadt Münster wird gemäß Anlage 1 beschlossen. 
 
Kosten/Folgekosten 
 
Es entstehen keine Kosten und keine Folgekosten.  
 
Für das Haushaltsjahr 2010 wurden im Etatentwurf Mehreinnahmen in Höhe von insgesamt  
976,00 € (2,00 € Erhöhung der Lehrgangsgebühr x 4 Monate x durchschnittlich 122 Lehrgangsteil-
nehmer/innen) berücksichtigt. Insgesamt werden an Lehrgangsgebühren 273.210,00 € für 2010 
einkalkuliert (siehe Zeile 04  „öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte“ des Teilergebnisplanes der 
Produktgruppe 0301 - Seite 36, Band 2 - des Etatentwurfs 2010). Für die Folgejahre wurde die 
Gebührenerhöhung entsprechend fortgeschrieben.  
 
Begründung: 
 
1.  Zum Beschlussvorschlag
  
 
 Die Verwaltung schlägt vor, die Lehrgangsgebühr von derzeit monatlich 183,00 € ab dem 
01.09.2010 auf insgesamt monatlich 185,00 € zu erhöhen. Dies führt zu einer Reduzierung 
des Zuschussbedarfs der Stadt Münster in 2010 um ca. 976,00 € und um ca. 2.926,00  € ab 
2011 jährlich (bei durchschnittlich 122 Lehrgangsteilnehmer/innen).  
 Eine Anhebung um 2,00 € ist auf Grund der allgemeinen Kostensteigerungen notwendig; in 
den letzten Jahren wurde der Sachkostenbeitrag jeweils um 5,00 € erhöht. Unter Berücksich-
tigung der ohnehin hohen Belastung wird in diesem Jahr nur eine ca. 1 % Steigerung vorge-
sehen. Die Erhöhung ist im Entwurf des Haushaltsplanes 2010 berücksichtigt.   
Vorlagen-Nr.: 
V/0103/2010 
Auskunft erteilt: 
Frau Beuckmann / Herr Müller 
Ruf: 
492 40 32 / 492 4033 
E-Mail: 
BeuckmannE@stadt-muenster.de 
Muellerht@stadt-muenster.de  
Datum: 
11.02.2010 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0103/2010 
 
Die Änderungen in § 12 bzw. § 13, Absatz 3 dienen der redaktionellen Anpassung und der 
Rechtssicherheit. Die Gebühr nach § 13, Absatz 3 wird seit vielen Jahren in dieser Höhe  er-
hoben (Aufnahmegebühr). 
 
2.  Finanzierung
 
 
 Für jede/n Lehrgangsteilnehmer/in werden rechnerisch in 2010 Einnahmen in Höhe von ins-
gesamt 268,23 € (bis einschließlich August 2010 = 266,23 €) je Monat erzielt. Die durch die-
se Einnahmen nicht gedeckten Kosten in Höhe von ca. 143.080,00 € (Etatentwurf 2010 - oh-
ne kalkulatorische Zinsen -) werden von der  Stadt Münster finanziert. Dies bedeutet, dass 
jeder bereitgestellte Platz mit etwa 993,61 € und jeder belegte Platz mit ca. 1.172,79 € bezu-
schusst wird. Insoweit liegt der Zuschuss für die Schüler/innen der PTA-Lehranstalt unter 
dem als Ziel 2 definierten  Zuschussbetrag je Schüler/in für die Produktgruppe 0301 (siehe 
Seite 21 des Haushaltsplanes / Band 2).  
 
3.  Übersicht über die Entwicklung der Lehrgangszahlen
 
 
 Die Bewerbungs- und Belegungszahlen stellen sich wie folgt dar: 
 
 Lehrgang 2008  / 2010 Lehrgang 2009 / 2011 
PTA-Plätze   72   72 
Lehrgangsbeginn Belegung   73   74 
Bewerbungen 179 192 
Test eingeladen 118 139 
Test erschienen   75   86 
 
 Das Aufnahme- und Bewerbungsverfahren für den Lehrgang 2010/2012
 läuft derzeit noch. 
Per 30.01.2010 liegen derzeit 115 Bewerbungen vor; an einem ersten Testverfahren haben 
54 Personen teilgenommen; ein weiterer Test ist für Mitte März 2010 vorgesehen. 
 
 Bereits seit Jahren liegt die durchschnittliche Belegung der Schule unter den besetzbaren 
144 Plätzen, da im Laufe des zweijährigen Lehrgangs immer wieder Teilnehmer/innen aus-
scheiden.  
 
4.  Dauerhafte Reduzierung des Zuschussbedarfs für den Betrieb der PTA-Lehranstalt
 
 
Das Amt für Schule und Weiterbildung wird bis zu den Sommerferien 2010 dem Ausschuss 
für Schule und Weiterbildung berichten, welche Reduzierungsmöglichkeiten –unter Berück-
sichtigung des Ratsauftrags vom 05.04.2006 „Privatisierungsverhandlungen“ gesehen wer-
den. 
 
I.V. 
 
 
Dr. Hanke 
Stadträtin 
 
 
Anlagen:
 
 
Anlage 1: Satzung zur Änderung der Benutzungs- und Gebührensatzung für die städtische 
Lehranstalt für pharmazeutisch-technische Assistenten/innen (PTA) der Stadt 
Münster vom 19.06.1998 in der gültigen Fassung. 
Anlage 2: Vergleich der Lehrgangsgebühren mit anderen PTA-Lehranstalten

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V/0103/2010

Vorlage Satzung Anl 1 2010

2170 Zeichen

Anlage 1  
 
 
 
S a t z u n g  
 
 
 
zur Änderung der Benutzungs- und Gebührensatzung fü r die städt. Lehranstalt für pharma- 
zeutisch-technische Assistenten/innen (PTA) der Sta dt Münster vom 19.06.1998 in der Fas- 
sung vom 25.03.2009.  
 
 
 
Aufgrund der §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für da s Land NRW in der Fassung der Bekannt- 
machung vom 14.07.1994 (GV NW 1994 S. 666/SGV NW 20 23) zuletzt geändert durch Gesetz 
vom 24.06.2008 (GV NRW  S. 514) und der §§ 1, 2 und  4 des Kommunalabgabengesetzes für das 
Land NRW vom 21.10.1969 (GV NW S. 712/SGV NW  610),  zuletzt geändert durch Gesetz vom 
17.12.2009 (GV NRW S. 950) hat der Rat der Stadt Mü nster die nachstehende Satzung am 
17.03.2010 beschlossen: 
 
 
Art. 1 
 
§ 12  der Benutzungs- und Gebührensatzung für die städt. Lehranstalt für pharmazeutisch-techni- 
         sche Assistenten/innen (PTA) der Stadt Münster erhält folgende Fassung:  
 
„Die Stadt Münster erhebt nach Maßgabe der folgende n Bestimmungen Gebühren. Dies sind die 
Kosten, die als Gegenleistung 
1. für die Erteilung von Unterricht und die Inanspr uchnahme der Einrichtungen der Lehranstalt für 
pharmazeutisch-technische Assistenten/innen und 
2. für die bei der Bearbeitung des Aufnahmeantrages  im Falle der Zusage erforderliche besonde- 
re Verwaltungstätigkeit durch die Lehranstalt für pharmazeutisch-technische Assistenten/innen  
erhoben werden.“ 
 
Art. 2 
 
§ 13  der Benutzungs- und Gebührensatzung für die städt. Lehranstalt für pharmazeutisch-techni- 
         sche Assistenten/innen (PTA) der Stadt Münster erhält folgende Fassung:  
   
Absatz 1:  „Die Gebühr nach § 12 Nr. 1 ist eine Jah resgebühr. Sie wird in monatlichen Raten in   
Höhe von 185,00 € gezahlt und kann während des Lehr gangs durch Ratsbeschluss 
angepasst werden.“ 
 
Absatz 2:   „Die Gebühr wird in monatlichen Raten a b dem 01.09.2010 in Höhe von 185,00 € ge- 
zahlt.“ 
 
Absatz 3:  „Die Höhe der Gebühr nach § 12 Nr. 2 beträgt 30,00 €.“ 
 
 
          Art. 3 
 
„Die Satzung zur Änderung der Benutzungs- und Gebüh rensatzung der Lehranstalt für pharma- 
zeutisch-technische Assistenten/innen der Stadt Münster tritt am 01.09.2010 in Kraft.“

Vorlage 2009 Gebhren PTA Anlage 2

1069 Zeichen

ANLAGE 2  
 
 
 
 
 
 
 
 
Gebührenübersicht PTA-Lehranstalten in NRW 
 
PTA-
Lehranstalt Träger 
Gebühr 
2004 
Gebühr 
2005 
Gebühr 
2006 
Gebühr 
2007 
Gebühr 
2008 
Gebühr 
2009 
Gebühr 
2010 
Castrop-Rauxel Apothekerverband 160,00 €  160,00 € 160,00 € 175,00 € 175,00 € 175,00 € 175,00 € 
Gelsenkirchen Apothekerverband 160,00 €  160,00 € 160,00 € 175,00 € 175,00 € 175,00 € 175,00 € 
Hamm Stadt Hamm 138,05 €  138,05 € 138,05 € 138,05 € 138,05 € 200,00 € 200,00 € 
Minden Apothekerverband 160,00 €  160,00 € 160,00 € 175,00 € 175,00 € 175,00 € 175,00 € 
Münster Stadt Münster 148,00 €  153,00 € 168,00 € 173,00 € 178,00 € 183,00 € 185,00 € 
Olsberg Hochsauerlandkreis  95,00 € 95,00 € 95,00 € 95,00 € 95,00 € 95,00 € 95,00 € 
Paderborn Apothekerverband 160,00 €  160,00 € 160,00 € 175,00 € 175,00 € 175,00 € 175,00 € 
Siegen Apothekerverband 160,00 €  160,00 € 160,00 € 175,00 € 175,00 € 175,00 € 175,00 € 
 
Dortmund Blindow-Schulen nicht ermittelt 295,00 €  295,00 € 295,00 € 345,00 € 
Osnabrück Völker-Schule nicht ermittelt 145,00 €  145,00 € 149,00 € 149,00 €

Beratungsverlauf (4)

23.02.2010 Ausschuss für Schule und Weiterbildung
TOP 7 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich abgelehnt

Zur Sitzung
10.03.2010 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
TOP 5.1 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: vertagt

Zur Sitzung
28.04.2010 Hauptausschuss
TOP 11 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich abgelehnt

Zur Sitzung
28.04.2010 Rat
TOP 15 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich abgelehnt

Zur Sitzung

Details

Vorlagen-Nr.
V/0103/2010
Typ
Vorlagen
Datum
02.02.2010
Erstellt
06.10.2020 14:37