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V/0391/2007

Ordnungsbehördliche Verordnungen über das Offenhalten der Verkaufsstellen im November und Dezember

Vorlagen 15.05.2007

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 13.06.2007, TOP 11

Beschlussvorlage

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Anlage 1

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Anlage 3

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Anlage 2

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Ansehen

Beschlussvorlage

4938 Zeichen

V/0391/2007 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Ordnungsamt 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Ordnungsbehördliche Verordnungen über das Offenhalten der Verkaufsstellen im November und 
Dezember 2007 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
31.05.2007 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup Anhörung 
31.05.2007 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft Vorberatung 
05.06.2007 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung 
05.06.2007 Ausschuss für Personal, Recht und Ordnung Vorberatung 
12.06.2007 Bezirksvertretung Münster-Nord Anhörung 
13.06.2007 Hauptausschuss Vorberatung 
13.06.2007 Rat Entscheidung
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
Die als Anlage 1, Anlage 2 und Anlage 3 beigefügten ordnungsbehördlichen Verordnungen wer-
den beschlossen. 
 
II. Kosten/Folgekosten 
Es entstehen keine Kosten und keine Folgekosten.  
 
 
Begründung: 
 
Dem Ordnungsamt liegen folgende Anträge auf Freigabe von Verkaufszeiten an Sonntagen vor: 
 
• Antrag der Werbegemeinschaft Kinderhaus vom 14.02.2007 für die Freigabe der Verkaufs-
zeiten am 04.11.2007 in der Zeit von 14.00 – 19.00 Uhr für den Stadtbezirk Münster – 
Nord, Ortsteil Kinderhaus 
 
• Antrag des Einzelhandelsverband Münsterland e. V. vom 12.02.2007 für die Freigabe der 
Verkaufszeiten am 02.12.2007 (1. Adventssonntag) in der Zeit von 13.00 – 18.00 Uhr für 
den Stadtbezirk Münster – Mitte, Innenstadtbereich – innerhalb des Promenadenrings, 
 
• Antrag des Einzelhandelsverband Münsterland e. V. vom 15.02.2007 und ergänzende Stel-
lungnahme vom 29.04.2007 für die Freigabe der Verkaufszeiten am 02.12.2007 (1. Ad-
ventssonntag) in der Zeit von 13.00 – 18.00 Uhr für den Stadtbezirk Münster – Mitte, 
Vorlagen-Nr.: 
V/0391/2007 
Auskunft erteilt: 
Frau  Schulz 
Ruf: 
492 32 65 
E-Mail: 
SchulzElke@stadt-muenster.de  
Datum: 
11.05.2007 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0391/2007 
 
• Antrag des Gewerbevereins Hiltrup vom 07.02.2007, ergänzt durch Telefonat vom 
14.05.2007, für die Freigabe der Verkaufszeiten am 09.12.2007 (2. Adventssonntag) in der 
Zeit von 13.00 – 18.00 Uhr für den Stadtbezirk Münster – Hiltrup beschränkt auf den 
Ortsteil Hiltrup 
 
 
Gem. § 6 LÖG NRW können an jährlich höchstens 4 Sonn- oder Feiertagen Verkaufsstellen bis 
zur Dauer von fünf Stunden geöffnet sein. Die zuständige Ordnungsbehörde wird ermächtigt, die 
Tage durch Verordnungen freizugeben. Die Freigabe kann sich auf bestimmte Bezirke, Ortsteile 
und Handelszweige beschränken. Bei der Festsetzung der Öffnungszeiten ist auf die Zeit des 
Hauptgottesdienstes Rücksicht zu nehmen. Entgegen der alten Bestimmungen des Ladenschluss-
gesetzes darf ein Adventssonntag im jeweiligen Stadtbezirk freigegeben werden.  
 
Für den Stadtbezirk Münster - Nord ist in diesem Jahr kein verkaufsoffener Sonntag genehmigt 
worden. Es ist somit ausreichender Spielraum vorhanden, diesen Sonntag freizugeben.  
Für den Stadtbezirk Münster - Mitte - Innenstadt innerhalb des Promenadenringes - sind in diesem 
Jahren bisher zwei verkaufsoffene Sonntage („Frühjahrssend“ 18.03.2007 und „Herbstsend“ 
28.10.2007) genehmigt worden. Es sind deshalb erst zwei Sonntage verbraucht. Im Stadtbezirk 
Münster Mitte ist im Jahr 2007 ein verkaufsoffener Sonntag genehmigt worden („Hammer Straßen-
fest“ 05.08.2007), so dass auch hier ausreichender Spielraum vorhanden ist, einen weiteren ver-
kaufsoffenen Sonntag freizugeben. 
 
Für den Stadtbezirk Münster – Hiltrup ist ebenfalls im Jahr 2007 ein verkaufsoffener Sonntag ge-
nehmigt („Hiltruper Frühlingsfest“ 06.05.2007). Die Genehmigung eines weiteren verkaufsoffenen 
Sonntags ist in diesem Stadtbezirk somit möglich.  
 
Die beantragten Verkaufszeiten liegen sämtlich außerhalb der Hauptgottesdienstzeit und über-
schreiten den Zeitraum von fünf Stunden nicht. Die gesetzlichen Voraussetzungen für die Freigabe 
der Verkaufszeiten an den beantragten Sonntagen werden erfüllt. 
 
Die in der Leitlinie zur Genehmigungspraxis bei der Freigabe von Verkaufssonntagen nach dem 
Ladenschlussgesetz (Ratsbeschluss vom 21.09.2005, Vorlagen-Nummer V/0691/2005) aufgeführ-
ten Eckpunkte, werden eingehalten. Hiernach sind die rechtlichen Rahmenbedingungen erfüllt. In 
den zu beschließenden ordnungsbehördlichen Verordnungen werden die Sonntagsöffnungen aus-
schließlich nur für die Betriebe genehmigt, die in Bereichen liegen, welche nach dem „Einzelhan-
delskonzept Münster - Leitlinien der räumlichen Entwicklung“ als „Typ A: City/Geschäftszentrum“, 
„Typ B: Stadtbereichszentrum/Stadtbezirkszentrum“, „Typ C: Stadtteilzentrum“ oder „Typ D: Ge-
schäftslage der Grundversorgung“ ausgewiesen sind. 
 
Die Voraussetzungen zum Erlass der ordnungsbehördlichen Verordnungen zur beantragten Frei-
gabe der Verkaufszeiten an den Sonntagen 04.11.2007, 02.12.2007 und 09.12.2007 liegen vor, so 
dass dem Rat empfohlen wird, die als Anlage 1, Anlage 2 und Anlage 3 beigefügten Verordnungen 
zu beschließen. 
 
 
I. V. 
 
gez. 
Bickeböller 
Stadtkämmerin 
 
Anlagen

Anlage 1

1253 Zeichen

Anlage 1 zur öffentlichen Beschlussvorlage an den Rat V/0391/2007 
 
 
Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten  der Verkaufsstellen am 04.11.2007 
im Stadtbezirk Münster - Nord 
 
Aufgrund des § 6 Abs. 4 des Gesetzes zur Regelung d er Ladenöffnungszeiten (Ladenöffnungsge- 
setz – LÖG NRW) vom 16.11.2006 (GV. NRW. 2006 S. 51 6) in Verbindung  mit §§ 25 ff. des Ge- 
setzes über Aufbau und Befugnisse der Ordnungsbehör den (OBG) in der Fassung der Bekannt- 
machung vom 13.05.1980 (GV. NW. S. 528), zuletzt ge ändert durch Gesetz vom 05.04.2005 (GV. 
NW. S. 274), wird von der Stadt Münster als örtlich e Ordnungsbehörde für die Stadt Münster fol- 
gende Verordnung erlassen: 
 
§ 1 
 
Die Verkaufsstellen im Stadtbezirk Münster - Nord, Ortsteil Kinderhaus, die in dem im „Ein- 
zelhandelskonzept Münster - Leitlinien der räumlich en Entwicklung“ ausgewiesenen Stand- 
ortbereich, „Typ B: Stadtbezirks-/Stadtbereichszent rum“ oder „Typ D: Geschäftslage der 
Grundversorgung“ liegen, dürfen am Sonntag, dem 04.11.2007, in der Zeit von 14.00 – 19.00 
Uhr geöffnet sein. 
 
Auszug aus dem Plan „Standortbereiche für die EH-Entwicklung“ 
 
 
§ 2 
Diese Verordnung tritt eine Woche nach ihrer Verkün dung im Amtsblatt der Stadt Münster 
in Kraft.

Anlage 3

1504 Zeichen

Anlage 3 zur öffentlichen Beschlussvorlage an den Rat V/0391/2007 
 
 
Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten  der Verkaufsstellen am 09.12.2007 
im Stadtbezirk Münster - Hiltrup 
 
Aufgrund des § 6 Abs. 4 des Gesetzes zur Regelung d er Ladenöffnungszeiten (Ladenöffnungsge- 
setz – LÖG NRW) vom 16.11.2006 (GV. NRW. 2006 S. 51 6) in Verbindung  mit §§ 25 ff. des Ge- 
setzes über Aufbau und Befugnisse der Ordnungsbehör den (OBG) in der Fassung der Bekannt- 
machung vom 13.05.1980 (GV. NW. S. 528), zuletzt ge ändert durch Gesetz vom 05.04.2005 (GV. 
NW. S. 274), wird von der Stadt Münster als örtlich e Ordnungsbehörde für die Stadt Münster fol- 
gende Verordnung erlassen: 
 
§ 1 
 
Die Verkaufsstellen im Stadtbezirk Münster - Hiltru p, Ortsteil Hiltrup, die in dem im „Einzel- 
handelskonzept Münster - Leitlinien der räumlichen Entwicklung“ ausgewiesenen Standort- 
bereich „Typ B: Stadtbereichszentrum/Stadtbezirksze ntrum“, „Typ C: Stadtteilzentrum“ 
oder „Typ D: Geschäftslage der Grundversorgung“ lie gen, dürfen am Sonntag, dem 
09.12.2007 (2. Adventssonntag), in der Zeit von 13.00 – 18.00 Uhr geöffnet sein. 
 
Auszug aus dem Plan „Standortbereiche für die EH-Entwicklung“ 
Bereich „Meesenstiege  
 
 
Auszug aus dem Plan „Standortbereiche für die EH-Entwicklung“ 
Bereich „Marktallee“

Auszug aus dem Plan „Standortbereiche für die EH-Entwicklung“ 
Bereich „Osttor 
 
 
 
§ 2 
Diese Verordnung tritt eine Woche nach ihrer Verkün dung im Amtsblatt der Stadt Münster 
in Kraft.

Anlage 2

1498 Zeichen

Anlage 2 zur öffentlichen Beschlussvorlage an den Rat V/0391/2007 
 
 
Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten  der Verkaufsstellen am 02.12.2007 
im Stadtbezirk Münster - Mitte, Innenstadtbereich - innerhalb des Promenadenrings - und im 
Stadtbezirk Münster - Mitte  
 
 
Aufgrund des § 6 Abs. 4 des Gesetzes zur Regelung d er Ladenöffnungszeiten (Ladenöffnungsge- 
setz – LÖG NRW) vom 16.11.2006 (GV. NRW. 2006 S. 51 6) in Verbindung  mit §§ 25 ff. des Ge- 
setzes über Aufbau und Befugnisse der Ordnungsbehör den (OBG) in der Fassung der Bekannt- 
machung vom 13.05.1980 (GV. NW. S. 528), zuletzt ge ändert durch Gesetz vom 05.04.2005 (GV. 
NW. S. 274), wird von der Stadt Münster als örtlich e Ordnungsbehörde für die Stadt Münster fol- 
gende Verordnung erlassen: 
 
§ 1 
 
Die Verkaufsstellen im Stadtbezirk Münster - Mitte,  Innenstadtbereich - innerhalb des Pro- 
menadenrings- und im Stadtbezirk Münster - Mitte, d ie in dem im „Einzelhandelskonzept 
Münster - Leitlinien der räumlichen Entwicklung“ au sgewiesenen Standortbereich „Typ A: 
City/Geschäftszentrum, „Typ B: Stadtbereichszentrum/Stadtbezirkszentrum“, „Typ C: Stadt- 
teilzentrum“ oder „Typ D: Geschäftslage der Grundversorgung“ liegen, dürfen am Sonntag, 
dem 02.12.2007 (1. Adventssonntag), in der Zeit von 13.00 – 18.00 Uhr geöffnet sein. 
 
Auszug aus dem Plan „Standortbereiche für die EH-Entwicklung“ 
 
 
§ 2 
Diese Verordnung tritt eine Woche nach ihrer Verkün dung im Amtsblatt der Stadt Münster 
in Kraft.

Beratungsverlauf (7)

31.05.2007 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft
TOP 9.1 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
31.05.2007 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup
TOP 7.1 Anhörung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung
05.06.2007 Ausschuss für Personal, Recht und Ordnung
TOP 6 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
05.06.2007 Bezirksvertretung Münster-Mitte
TOP 5.2 Anhörung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung
12.06.2007 Bezirksvertretung Münster-Nord
TOP 4.2 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
13.06.2007 Hauptausschuss
TOP 12 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
13.06.2007 Rat
TOP 11 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich geändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (4)

  • Marktallee
  • Meesenstiege
  • Kinderhaus
  • Osttor

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Details

Vorlagen-Nr.
V/0391/2007
Typ
Vorlagen
Datum
15.05.2007
Erstellt
06.10.2020 14:37