Mandari Insight

V/0121/2015

Errichtungsbeschluss: Neubau einer Kindertageseinrichtung als Dependance mit betrieblichen Plätzen des evangelischen Kindergartens Hiltrup

Vorlagen 24.03.2015

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 06.05.2015, TOP 24

Anlage 1 Grundriss EG

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Ansehen

Anlage 1 Grundriss OG

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Ansehen

Beschlussvorlage

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Ansehen

Anlage 2 Lageplan

· application/pdf

Ansehen

Anlage 1 Grundriss EG

604 Zeichen

GSPublisherEngine 0.98.100.100 
PROJEKT/BAUORT:
MSTB:
An der Gräfte 4
48165 Münster 
1:100 
LWV Neubau einer Kita 
Grundriss EG 
 17 x 27 x 18 
1
2
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4
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 17 x 27 x 18 
1
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5
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7
8
9
10 
11 
12 
13 
14 
15 
16 
17 
3,81 7,15 9,36 3,15 
361,17 m2
40,79 m2
4,05 m2
Gruppenraum 
41,94 m2
Bad 
8,71 m
2
WC 
3,67 m
2
Mehrzweckr.
59,09 m2
Nebenraum 
13,54 m2
Küche 
10,66 m
2
Flur 
48,04 m
2
Abst./ HAR 
8,16 m2
Leitung 
13,06 m2
Schlafen 
22,90 m2
Beh.- WC 
5,41 m2C3
C4
3 PKW Stellpl.
Zugang 
Freifläche/
Spielbereich 
Grünfläche 
Abstellfläche 
BGF EG: ca. 275 m²

Anlage 1 Grundriss OG

853 Zeichen

GSPublisherEngine 0.94.100.100
PROJEKT/BAUORT:
MSTB:
An der Gräfte 4
48165  Münster
1:100
LWV Neubau einer Kita
Grundriss OG
 17 x 27 x 18
1
2
3
4
5
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7
8
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 17 x 27 x 18
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7
8
9
10
11
12
13
14
15
16
17
3,81 7,15 9,36 3,15
361,17 m 2
40,79 m 2
4,05 m 2
Gruppenraum
41,94 m2
Bad
8,71 m2
WC
3,67 m2
Mehrzweckr.
59,09 m2
Nebenraum
13,54 m2
Küche
10,66 m2
Flur
48,04 m2
Abst./ HAR
8,16 m2
Leitung
13,06 m2
Schlafen
22,90 m2
Beh.- WC
5,41 m2C3
C4
3 PKW Stellpl.
Zugang
Freifläche/
Spielbereich Grünfläche
Abstellfläche
 17 x 27 x 18
1
2
3
4
5
6
7
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 17 x 27 x 18
1
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9
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11
12
13
14
15
16
17
Gruppenraum
41,94 m2
Flur
23,41 m2
ZBV
13,11 m2
Personal
13,16 m2
Schlafen
20,16 m2
Nebenraum
25,49 m2
Schlafen
20,43 m2
Bad
9,69 m2
Vorr
2,15 m2
Abst
2,00 m2
C3
C4
Garderobe
BGF OG: ca. 207 m²

Beschlussvorlage

8964 Zeichen

V/0121/2015 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Kinder, Jugendliche und Familien 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Errichtungsbeschluss: Neubau einer Kindertageseinrichtung mit betrieblichen Plätzen als 
Dependance des evangelischen Kindergartens Hiltrup 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
23.04.2015 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup Anhörung 
29.04.2015 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Vorberatung 
06.05.2015 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 
06.05.2015 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Der Rat der Stadt Münster stimmt der Errichtung einer neuen Dependance des evangel i-
schen Kindergartens Hilt rup zur Weiterentwicklung bedarfsgerechter Kindertagesbetre u-
ungsangebote in Hiltrup zu.  
 
2. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die Rahmenstruktur der künftigen Dependance folge n-
de Gruppen beinhaltet:  
- 1 Gruppe für 10 Kinder im Alter von 0-3 Jahren (GII) 
- 1 Gruppe für 20 Kinder im Alter von 3-6 Jahren (GIII) 
und insgesamt 30 Plätze umfasst. Davon wird ein noch mit dem Landwirtschaftsverlag 
abzustimmender Anteil mit betrieblichen Belegplätzen vorgehalten.  
 Die Rahmenstruktur wird mit der Inbetriebnahme jährlich den Bedarfen angepasst. 
Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass dabei bedarfsgerecht, neben dem Angebot einer w ö-
chentlichen Betreuung von 45 Stunden ebenfalls elterliche Bedarfe nach einer wöchentl i-
chen Betreuung von 25 Stunden und 35 Stunden mit Übermittagsbetreu ung (Blocköf f-
nungszeit) flexibel angeboten werden.  
Die Inbetriebnahme der Gruppen ist voraussichtlich für Sommer 2016 vorgesehen.  
 
3. Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, ob ein Bedarf besteht, die Kita in das Pr o-
gramm „Extrazeit“ zu integrieren, um so  den Eltern die Möglichkeit zu geben, flexible Öf f-
nungszeiten der Kita wahrzunehmen.  
 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0121/2015 
Auskunft erteilt: 
Frau Jungkamp 
Ruf: 
492-5134 
E-Mail: 
JungkampL@stadt-muenster.de  
Datum: 
25.03.2015 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0121/2015 
4. Die Kindertageseinrichtung wird von der Landwirtschaftsverlag GmbH Hiltrup als Inve stor 
auf ihrem eigenen Betriebsgrundstück errichtet und anschließend an den evangelisc hen 
Kirchenkreis im Rahmen der gesetzlichen Mietpauschalen vermietet.  
 
II. Finanzielle Auswirkungen:  
 
Für die Umsetzung der vorgeschlagenen Maßnahme sind Kosten für Inventar, Möblierung und 
Herrichtung der Spiel-/Außenanlagen in Höhe von max. 120.000 € erforderlich. Für die Ausstattung 
der u3 -Gruppe werden Bundesmittel aus dem U3 -Investitionsprogramm 2015 – 2018 beantragt. 
Bei Bewilligung reduzieren sich die städtischen Investitionskostenzuschüsse. 
 
Ab dem Jahr 2017 fallen p. a. Betriebskostenzuschüsse in  Höhe von rd. 319.770 € an. Diesen 
Aufwendungen stehen Erträge aus Landesmitteln in Höhe von rd. 132.630 € gegenüber. In A b-
hängigkeit von den noch mit dem Betrieb zu vereinbarenden Belegplätzen (sh. Beschlusspunkt 2) 
reduzieren sich die Zuschüsse durch den  Anteil der Kosten, den dafür der Betrieb übernimmt. Der 
Träger übernimmt 1% der Betriebskosten als Trägeranteil. Die zur Deckung der gesamten B e-
triebskosten dann noch benötigten Mittel von 11% werden durch einen jährlichen freiwilligen, stä d-
tischen Zuschuss in H öhe von p. a. rd. 39.980 € gegenfinanziert. Die anteiligen Beträge für das 
Jahr 2016 ab Inbetriebnahme der Kita werden in der Tabelle unter III. zum Teilergebnisplan au s-
gewiesen. 
 
III. Mittelbereitstellung / Finanzierung 
 
Teilfinanzplan 
 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
 
Produktgruppe 0601 Förderung von Kindern in 
Tagesbetreuung 
   
Zeile 11 Auszahlungen von aktivierb a-
ren Zuwendungen 
   
 0210  Zusch.z.Ausbau 
KiTa-Betr. 
2016 120.000 Im Budget vor-
gesehen 
 
Teilergebnisplan 
 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
 
Produktgruppe 0601 Förderung von Kindern in 
Tagesbetreuung 
   
Zeile 02 Zuwendungen und  
allgemeine Umlagen 
2016 
2017ff. 
54.920   
132.630 
Landeszu-
schüsse zu den 
Betriebskosten 
Zeile 04 Öffentlich-rechtliche Leistun gs-
entgelte 
2016 
2017ff. 
11.250   
27.000 
Elternbeiträge 
(Kita) 
Zeile 15  Transferaufwendungen 
 1. Betriebskostenzuschuss 
 
 
 2. Freiwilliger Zuschuss  
 
2016 
2017ff. 
 
2016 
2017ff. 
 
136.930 
319.770 
 
16.560 
39.980 
 
Betriebskos-
tenzuschüsse 
für Kitas freier 
Träger  
 
Die Höhe der öffentlich rechtlichen Leistungsentgelte (Elternbeiträge) ist von der Einkommenssi-
tuation der Eltern abhängig, deren Kinder zukünftig die Kita besuchen werden. Der o. g. Wert ist 
insoweit Ergebnis einer prognostischen Kalkulation.

- 3 - 
V/0121/2015 
Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen werden in den jeweiligen Haushaltsplan-
Entwürfen bei der o. g. Produktgruppe angemeldet. Die gesetzlich festgesetzte Anhebung der 
Pauschalen lt. dem Kinderbildungsgesetz NRW (KiBiz) wird dort ebenfalls berücksichtigt. 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass mit diesem Beschluss eine haushaltsmäßige Belastung der 
kommenden Jahre noch vor den eigentlichen Etatberatungen für die Jahre 2017 ff. erfolgt. 
 
 
Begründung: 
 
1. Bedarfs – und Versorgungssituation: 
 
Ab dem 01.08.2013 haben alle Kinder ab einem Jahr einen Rechtsanspruch auf einen Kinde r-
tagesbetreuungsplatz.  
 
Im Bereich Hiltrup beträgt die u3 - Versorgungsquote derzeit 50,3 % (301 Plätze für 598 Ki n-
der). 
Für die ü3- Kinder liegt die Versorgungsquote derzeit bei 99,5 % (616 Plätze für 619 Kinder).  
 
Laut kleinräumiger Bevölkerungsprognose ist bereits zum Kitajahr 2015/2016 mit einem A n-
stieg der u3 - und ü3- Kinder in Hiltrup zu rechnen, welcher sich in den nächsten Jahren for t-
setzt. Die Steigerung entsprechend der Kleinräumigen Bevölkerungsprognose bis 2020 beträgt 
im u3 Bereich 110 Kinder und im ü3 Bereich 180 Kinder. 
Dieser Anstieg wird weitere Bedarfe an Betreuungsplätzen in Hiltrup auslösen, die nicht durch 
die bestehenden Einrichtungen abgedeckt werden können. 
 
Sowohl für die u3 - als auch für die ü3 -Kinder sind daher in Hiltrup weitere Plätze in Kindert a-
geseinrichtungen abhängig von der demographischen Entwicklung und den bestehenden B e-
darfen erforderlich.  
 
Mit Planung dieser Maßnahme erhöhen sich die Versorgungsquot en bei gleichbleibender Ki n-
derzahl in Hiltrup auf 52 % und für die u3-Kinder und auf 102,7 % für die ü3-Kinder.  
 
Die Errichtung dieser Einrichtung in Hiltrup dient damit sowohl dem notwendigen u3 -Ausbau, 
als auch der Schaffung von zusätzlichen Plätzen im Bereich der ü3-Kinder.  
 
Bereits im Jahr 2013 ist der Landwirtschaftsverlag auf das Amt für Kinder, Jugendliche und 
Familien zugekommen, um über Möglichkeiten der betrieblichen Kinderbetreuung beraten zu 
werden. Die Landwirtschaftsverlag GmbH (Landwirtscha ftsverlag) mit Sitz in Münster Hiltrup 
hat großes Interesse daran, unter dem Aspekt der Vereinbarkeit von Familie und Beruf, ihren 
Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern Kindertagesbetreuungsplätze zur Verfügung zu stellen. Da r-
über hinaus möchte das Unternehmen  die Betreuungsbedarfe des umliegenden Wohngebiets 
durch den Ausbau von u3 sowie ü3 Plätzen unterstützen.  
Diese Planungen sind entsprechend der gesetzlichen Voraussetzungen durch das Amt für Ki n-
der, Jugendliche und Familien umfassend begleitet und unterstützt worden.  
 
2. Maßnahmeplanung:  
 
Aus den o.g. Gründen beabsichtigt der Landwirtschaftsverlag, sowohl betriebliche als auch 
Stadtteilbedarfe auf dem eigenen Betriebsgelände „an der Gräfte 4“ durch eine Kindertagesein-
richtung abzudecken.  
Die Kindertageseinrichtung wird als Dependance zum nahgelegenen ev. Kindergarten Hiltrup 
geführt. Der evangelische Kirchenkreis wird die Trägerschaft für diese Einrichtung überne h-
men.  
Ebenfalls wird der Landwirtschaftsverlag in Abstimmung mit dem Amt für Kinder, Jugendliche 
und Familien und dem evangelischen Kirchenkreis Münster Belegplätze reservieren, die den 
Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zur Verfügung stehen.

- 4 - 
V/0121/2015 
 
Das Gebäude für die Kindertageseinrichtung soll nach Erteilung der entsprechenden bauor d-
nungsrechtlichen (inkl. Brandschutz und Unfallverhütung) Genehmigungen und der Erteilung 
der Betriebserlaubnis durch den LWL bzw. deren Inaussichtstellung im Jahr 2016 fertiggestellt 
werden.  
 
Die neue Dependance des ev. Kindergartens Hiltrup wird als zweig ruppen Einrichtung mit 30 
Plätzen errichtet. Hiervon sind 10 Plätze für unter 3 Jahren und 20 Plätze für Kinder von 3 -6 
Jahren. Die Stammeinrichtung des ev. Kindergartens Hiltrup bietet derzeit 45 Kindern im Alter 
von 2-6 Jahren eine Betreuung.  
 
Die beschrieben Rahmenstrukturen werden jährlich dem jugendhilfeplanerischen Bedarf ang e-
passt.  
 
3. Fazit:  
 
Mit der geplanten Maßnahme werden dringend benötigte dauerhafte Plätze für u3 und ü3 Ki n-
der in Hiltrup geschaffen.  
Weitere Maßnahmen für Hiltrup sind entsprec hender der demographischen Entwicklung in 
Planung. 
 
 
 
 
I. V. 
 
 
 
Thomas Paal  
Beigeordneter 
 
Anlagen: 
1. Grundrissplan 
2. Lageplan

Anlage 2 Lageplan

810 Zeichen

GSPublisherEngine 0.98.100.100 
PROJEKT/BAUORT:
MSTB:
An der Gräfte 4
48165 Münster 
1:500 
LWV Neubau einer Kita 
Lageplan 
 17 x 27 x 18 
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16 
17 
 17 x 27 x 18 
1
2
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4
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6
7
8
9
10 
11 
12 
13 
14 
15 
16 
17 
3,81 7,15 9,36 3,15 
3,80 516,51 3,00 
6,93 21,67 5 5,26 
8,32 9,52 5 12,31 5 4,78 
16,51 
21,84 
361,17 m2
40,79 m2
861,20 m2
4,05 m2
Gruppenraum 
41,94 m2
Bad 
8,71 m2
WC 
3,67 m2
Mehrzweckr.
59,09 m2
Nebenraum 
13,54 m2
Küche 
10,66 m2
Flur 
48,04 m2
Abst./ HAR 
8,16 m2
Leitung 
13,06 m2
Schlafen 
22,90 m2
Beh.- WC 
5,41 m2
EG 
NF: 274,72 m2
C3 C3
C4 C4
Gräfte 
3 PKW Stellpl.
Verbindung zum 
Verlagsgebäude 
Zugang 
Verlagsgebäude Bestand 
Villa 
Verbindung zum 
Verlagsgebäude 
Freifläche/
Spielbereich 
Grünfläche 
Grundstück 
Abstellfläche 
N
LWV

Beratungsverlauf (4)

23.04.2015 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup
TOP 5.3 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
29.04.2015 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien
TOP 10 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
06.05.2015 Haupt- und Finanzausschuss
TOP 23 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
06.05.2015 Rat
TOP 24 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • An der Gräfte 4

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Details

Aktenzeichen
V/0121/2015
Typ
Vorlagen
Datum
24.03.2015
Erstellt
06.10.2020 14:37