V/0121/2015
Errichtungsbeschluss: Neubau einer Kindertageseinrichtung als Dependance mit betrieblichen Plätzen des evangelischen Kindergartens Hiltrup
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Anlage 1 Grundriss EG
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GSPublisherEngine 0.98.100.100 PROJEKT/BAUORT: MSTB: An der Gräfte 4 48165 Münster 1:100 LWV Neubau einer Kita Grundriss EG 17 x 27 x 18 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 17 x 27 x 18 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 3,81 7,15 9,36 3,15 361,17 m2 40,79 m2 4,05 m2 Gruppenraum 41,94 m2 Bad 8,71 m 2 WC 3,67 m 2 Mehrzweckr. 59,09 m2 Nebenraum 13,54 m2 Küche 10,66 m 2 Flur 48,04 m 2 Abst./ HAR 8,16 m2 Leitung 13,06 m2 Schlafen 22,90 m2 Beh.- WC 5,41 m2C3 C4 3 PKW Stellpl. Zugang Freifläche/ Spielbereich Grünfläche Abstellfläche BGF EG: ca. 275 m²
Anlage 1 Grundriss OG
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GSPublisherEngine 0.94.100.100 PROJEKT/BAUORT: MSTB: An der Gräfte 4 48165 Münster 1:100 LWV Neubau einer Kita Grundriss OG 17 x 27 x 18 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 17 x 27 x 18 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 3,81 7,15 9,36 3,15 361,17 m 2 40,79 m 2 4,05 m 2 Gruppenraum 41,94 m2 Bad 8,71 m2 WC 3,67 m2 Mehrzweckr. 59,09 m2 Nebenraum 13,54 m2 Küche 10,66 m2 Flur 48,04 m2 Abst./ HAR 8,16 m2 Leitung 13,06 m2 Schlafen 22,90 m2 Beh.- WC 5,41 m2C3 C4 3 PKW Stellpl. Zugang Freifläche/ Spielbereich Grünfläche Abstellfläche 17 x 27 x 18 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 17 x 27 x 18 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 Gruppenraum 41,94 m2 Flur 23,41 m2 ZBV 13,11 m2 Personal 13,16 m2 Schlafen 20,16 m2 Nebenraum 25,49 m2 Schlafen 20,43 m2 Bad 9,69 m2 Vorr 2,15 m2 Abst 2,00 m2 C3 C4 Garderobe BGF OG: ca. 207 m²
Beschlussvorlage
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V/0121/2015 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Kinder, Jugendliche und Familien Betrifft Errichtungsbeschluss: Neubau einer Kindertageseinrichtung mit betrieblichen Plätzen als Dependance des evangelischen Kindergartens Hiltrup Beratungsfolge 23.04.2015 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup Anhörung 29.04.2015 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Vorberatung 06.05.2015 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 06.05.2015 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Der Rat der Stadt Münster stimmt der Errichtung einer neuen Dependance des evangel i- schen Kindergartens Hilt rup zur Weiterentwicklung bedarfsgerechter Kindertagesbetre u- ungsangebote in Hiltrup zu. 2. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die Rahmenstruktur der künftigen Dependance folge n- de Gruppen beinhaltet: - 1 Gruppe für 10 Kinder im Alter von 0-3 Jahren (GII) - 1 Gruppe für 20 Kinder im Alter von 3-6 Jahren (GIII) und insgesamt 30 Plätze umfasst. Davon wird ein noch mit dem Landwirtschaftsverlag abzustimmender Anteil mit betrieblichen Belegplätzen vorgehalten. Die Rahmenstruktur wird mit der Inbetriebnahme jährlich den Bedarfen angepasst. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass dabei bedarfsgerecht, neben dem Angebot einer w ö- chentlichen Betreuung von 45 Stunden ebenfalls elterliche Bedarfe nach einer wöchentl i- chen Betreuung von 25 Stunden und 35 Stunden mit Übermittagsbetreu ung (Blocköf f- nungszeit) flexibel angeboten werden. Die Inbetriebnahme der Gruppen ist voraussichtlich für Sommer 2016 vorgesehen. 3. Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, ob ein Bedarf besteht, die Kita in das Pr o- gramm „Extrazeit“ zu integrieren, um so den Eltern die Möglichkeit zu geben, flexible Öf f- nungszeiten der Kita wahrzunehmen. Vorlagen-Nr.: V/0121/2015 Auskunft erteilt: Frau Jungkamp Ruf: 492-5134 E-Mail: JungkampL@stadt-muenster.de Datum: 25.03.2015 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0121/2015 4. Die Kindertageseinrichtung wird von der Landwirtschaftsverlag GmbH Hiltrup als Inve stor auf ihrem eigenen Betriebsgrundstück errichtet und anschließend an den evangelisc hen Kirchenkreis im Rahmen der gesetzlichen Mietpauschalen vermietet. II. Finanzielle Auswirkungen: Für die Umsetzung der vorgeschlagenen Maßnahme sind Kosten für Inventar, Möblierung und Herrichtung der Spiel-/Außenanlagen in Höhe von max. 120.000 € erforderlich. Für die Ausstattung der u3 -Gruppe werden Bundesmittel aus dem U3 -Investitionsprogramm 2015 – 2018 beantragt. Bei Bewilligung reduzieren sich die städtischen Investitionskostenzuschüsse. Ab dem Jahr 2017 fallen p. a. Betriebskostenzuschüsse in Höhe von rd. 319.770 € an. Diesen Aufwendungen stehen Erträge aus Landesmitteln in Höhe von rd. 132.630 € gegenüber. In A b- hängigkeit von den noch mit dem Betrieb zu vereinbarenden Belegplätzen (sh. Beschlusspunkt 2) reduzieren sich die Zuschüsse durch den Anteil der Kosten, den dafür der Betrieb übernimmt. Der Träger übernimmt 1% der Betriebskosten als Trägeranteil. Die zur Deckung der gesamten B e- triebskosten dann noch benötigten Mittel von 11% werden durch einen jährlichen freiwilligen, stä d- tischen Zuschuss in H öhe von p. a. rd. 39.980 € gegenfinanziert. Die anteiligen Beträge für das Jahr 2016 ab Inbetriebnahme der Kita werden in der Tabelle unter III. zum Teilergebnisplan au s- gewiesen. III. Mittelbereitstellung / Finanzierung Teilfinanzplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 0601 Förderung von Kindern in Tagesbetreuung Zeile 11 Auszahlungen von aktivierb a- ren Zuwendungen 0210 Zusch.z.Ausbau KiTa-Betr. 2016 120.000 Im Budget vor- gesehen Teilergebnisplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 0601 Förderung von Kindern in Tagesbetreuung Zeile 02 Zuwendungen und allgemeine Umlagen 2016 2017ff. 54.920 132.630 Landeszu- schüsse zu den Betriebskosten Zeile 04 Öffentlich-rechtliche Leistun gs- entgelte 2016 2017ff. 11.250 27.000 Elternbeiträge (Kita) Zeile 15 Transferaufwendungen 1. Betriebskostenzuschuss 2. Freiwilliger Zuschuss 2016 2017ff. 2016 2017ff. 136.930 319.770 16.560 39.980 Betriebskos- tenzuschüsse für Kitas freier Träger Die Höhe der öffentlich rechtlichen Leistungsentgelte (Elternbeiträge) ist von der Einkommenssi- tuation der Eltern abhängig, deren Kinder zukünftig die Kita besuchen werden. Der o. g. Wert ist insoweit Ergebnis einer prognostischen Kalkulation. - 3 - V/0121/2015 Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen werden in den jeweiligen Haushaltsplan- Entwürfen bei der o. g. Produktgruppe angemeldet. Die gesetzlich festgesetzte Anhebung der Pauschalen lt. dem Kinderbildungsgesetz NRW (KiBiz) wird dort ebenfalls berücksichtigt. Es wird zur Kenntnis genommen, dass mit diesem Beschluss eine haushaltsmäßige Belastung der kommenden Jahre noch vor den eigentlichen Etatberatungen für die Jahre 2017 ff. erfolgt. Begründung: 1. Bedarfs – und Versorgungssituation: Ab dem 01.08.2013 haben alle Kinder ab einem Jahr einen Rechtsanspruch auf einen Kinde r- tagesbetreuungsplatz. Im Bereich Hiltrup beträgt die u3 - Versorgungsquote derzeit 50,3 % (301 Plätze für 598 Ki n- der). Für die ü3- Kinder liegt die Versorgungsquote derzeit bei 99,5 % (616 Plätze für 619 Kinder). Laut kleinräumiger Bevölkerungsprognose ist bereits zum Kitajahr 2015/2016 mit einem A n- stieg der u3 - und ü3- Kinder in Hiltrup zu rechnen, welcher sich in den nächsten Jahren for t- setzt. Die Steigerung entsprechend der Kleinräumigen Bevölkerungsprognose bis 2020 beträgt im u3 Bereich 110 Kinder und im ü3 Bereich 180 Kinder. Dieser Anstieg wird weitere Bedarfe an Betreuungsplätzen in Hiltrup auslösen, die nicht durch die bestehenden Einrichtungen abgedeckt werden können. Sowohl für die u3 - als auch für die ü3 -Kinder sind daher in Hiltrup weitere Plätze in Kindert a- geseinrichtungen abhängig von der demographischen Entwicklung und den bestehenden B e- darfen erforderlich. Mit Planung dieser Maßnahme erhöhen sich die Versorgungsquot en bei gleichbleibender Ki n- derzahl in Hiltrup auf 52 % und für die u3-Kinder und auf 102,7 % für die ü3-Kinder. Die Errichtung dieser Einrichtung in Hiltrup dient damit sowohl dem notwendigen u3 -Ausbau, als auch der Schaffung von zusätzlichen Plätzen im Bereich der ü3-Kinder. Bereits im Jahr 2013 ist der Landwirtschaftsverlag auf das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien zugekommen, um über Möglichkeiten der betrieblichen Kinderbetreuung beraten zu werden. Die Landwirtschaftsverlag GmbH (Landwirtscha ftsverlag) mit Sitz in Münster Hiltrup hat großes Interesse daran, unter dem Aspekt der Vereinbarkeit von Familie und Beruf, ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern Kindertagesbetreuungsplätze zur Verfügung zu stellen. Da r- über hinaus möchte das Unternehmen die Betreuungsbedarfe des umliegenden Wohngebiets durch den Ausbau von u3 sowie ü3 Plätzen unterstützen. Diese Planungen sind entsprechend der gesetzlichen Voraussetzungen durch das Amt für Ki n- der, Jugendliche und Familien umfassend begleitet und unterstützt worden. 2. Maßnahmeplanung: Aus den o.g. Gründen beabsichtigt der Landwirtschaftsverlag, sowohl betriebliche als auch Stadtteilbedarfe auf dem eigenen Betriebsgelände „an der Gräfte 4“ durch eine Kindertagesein- richtung abzudecken. Die Kindertageseinrichtung wird als Dependance zum nahgelegenen ev. Kindergarten Hiltrup geführt. Der evangelische Kirchenkreis wird die Trägerschaft für diese Einrichtung überne h- men. Ebenfalls wird der Landwirtschaftsverlag in Abstimmung mit dem Amt für Kinder, Jugendliche und Familien und dem evangelischen Kirchenkreis Münster Belegplätze reservieren, die den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zur Verfügung stehen. - 4 - V/0121/2015 Das Gebäude für die Kindertageseinrichtung soll nach Erteilung der entsprechenden bauor d- nungsrechtlichen (inkl. Brandschutz und Unfallverhütung) Genehmigungen und der Erteilung der Betriebserlaubnis durch den LWL bzw. deren Inaussichtstellung im Jahr 2016 fertiggestellt werden. Die neue Dependance des ev. Kindergartens Hiltrup wird als zweig ruppen Einrichtung mit 30 Plätzen errichtet. Hiervon sind 10 Plätze für unter 3 Jahren und 20 Plätze für Kinder von 3 -6 Jahren. Die Stammeinrichtung des ev. Kindergartens Hiltrup bietet derzeit 45 Kindern im Alter von 2-6 Jahren eine Betreuung. Die beschrieben Rahmenstrukturen werden jährlich dem jugendhilfeplanerischen Bedarf ang e- passt. 3. Fazit: Mit der geplanten Maßnahme werden dringend benötigte dauerhafte Plätze für u3 und ü3 Ki n- der in Hiltrup geschaffen. Weitere Maßnahmen für Hiltrup sind entsprec hender der demographischen Entwicklung in Planung. I. V. Thomas Paal Beigeordneter Anlagen: 1. Grundrissplan 2. Lageplan
Anlage 2 Lageplan
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GSPublisherEngine 0.98.100.100 PROJEKT/BAUORT: MSTB: An der Gräfte 4 48165 Münster 1:500 LWV Neubau einer Kita Lageplan 17 x 27 x 18 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 17 x 27 x 18 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 3,81 7,15 9,36 3,15 3,80 516,51 3,00 6,93 21,67 5 5,26 8,32 9,52 5 12,31 5 4,78 16,51 21,84 361,17 m2 40,79 m2 861,20 m2 4,05 m2 Gruppenraum 41,94 m2 Bad 8,71 m2 WC 3,67 m2 Mehrzweckr. 59,09 m2 Nebenraum 13,54 m2 Küche 10,66 m2 Flur 48,04 m2 Abst./ HAR 8,16 m2 Leitung 13,06 m2 Schlafen 22,90 m2 Beh.- WC 5,41 m2 EG NF: 274,72 m2 C3 C3 C4 C4 Gräfte 3 PKW Stellpl. Verbindung zum Verlagsgebäude Zugang Verlagsgebäude Bestand Villa Verbindung zum Verlagsgebäude Freifläche/ Spielbereich Grünfläche Grundstück Abstellfläche N LWV
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (1)
- An der Gräfte 4
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Details
- Aktenzeichen
- V/0121/2015
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 24.03.2015
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37