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V/0251/2022

Errichtungsbeschluss für einzelne Gebäude des ehemaligen Heerde-Kollegs am Hoppengarten

Vorlagen 08.04.2022

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 14.06.2022, TOP 32

Anlage A

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Ansehen

Anlage 1: Machbarkeitsstudie WBI final 14.12.2021

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Ansehen

Anlage 2: Folgelastenberechnung Heerde-Kolleg

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Ansehen

Beschlussvorlage

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Ansehen

Anlage A

1734 Zeichen

Anlage A zur V/0251/2022
Ziele/Teilziele/Zielerreichung
Mit der Vorlage wird das Ziel „ein kulturelles Zentrum unseres Landes - Projekte mit
internationaler Ausstrahlung entwickeln“ nachhaltig gestärkt.
Die Sanierung des ehem. Heerde-Kollegs soll nach den jetzigen Planungen in 2026
abgeschlossen sein.
Zur Erreichung dieses Ziels ist mit einem finanziellen Bedarf von rd. 12 Mio Euro zu kalkulieren.
Finanzierung
Produktgruppe: 0111 Immobilienmanagement
Auswirkungen auf den Ergebnisplan X Ja Nein
Auswirkungen auf den Finanzplan X Ja Nein
Im beschlossenen Haushaltsplan 2022 enthalten? Ja Nein X teilw.
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? X Ja Nein
Bereits veranschlagt? Ja Nein X teilw.
Pflichtigkeitsgrad
Die Maßnahme/Leistung ist vollständig
pflichtig
überwiegend
pflichtig
x überwiegend
freiwillig
vollständig
freiwillig
Das ehemalige Heerde-Kolleg, aus den 60-er Jahren des vorigen Jahrhunderts, ist in den letzten
Jahrzehnten hauptsächlich unter den Gesichtspunkten Gefahrenabwehr und Betriebssicherheit
unterhalten worden. Wesentliche Instandsetzungen wurden nicht vorgenommen. Gebäudeteile
können bereits heute aufgrund fehlender Statik und fehlendem Brandschutz nicht mehr genutzt
werden und stehen seit geraumer Zeit leer. Daher ist eine umfassende Sanierung von Gebäuden
und Haustechnik unumgänglich.
Beeinflussung der finanziellen Auswirkungen:
Eine Reduzierung der finanziellen Auswirkungen ist unter Berücksichtigung des gefassten
Beschlusses des Haushaltsbegleitantrages und der, auf das notwendige Maß reduzierten,
Maßnahmen (Vergleiche Anlage 1 Machbarkeitsstudie der WBI) nicht möglich.
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration)

Anlage 1: Machbarkeitsstudie WBI final 14.12.2021

23759 Zeichen

S e i t e  | 1 
  
 
Machbarkeitsstudie    
 
1. Fortschreibung 07.12.2021 
 
Sanierung des ehemaligen Heerde-Kollegs Münster

S e i t e  | 2 
  
 
 
I. Einführung 
 
1. Ausgangslage 
 
Die Gebäude des ehemaligen Heerde -Kollegs, die der Stadt Münster gehören, sind stark sanie-
rungsbedürftig. Die Stadt beabsichtigt, die vorhandenen Nutzungen zu erhalten, auszubauen und 
mit substanziellen Funktionen für den Bereich der Bildenden Kunst weiterzuentwickeln, um einen 
vitalen, interdisziplinären Standort der Kunstszene zu verfestigen. Hierfür wurden im Etat 2019 mit 
Beschluss des Kulturausschusses 6 Mio. Euro bereitgestellt.  
 
− Erhalt, Ausbau und die Weiterentwicklung der Probenräume, Produktionsbüros ggf. erweitert 
um Produktionen des Kindertheaters, sowie Gästewohnungen ori entiert an den Bedarfsmel-
dungen und in Abstimmung mit dem Kernnutzer Theaterhaus Pumpenhaus gGmbH, 
− Unterbringung von künstlerischen und kuratorischen Stipendiat:innen im Rahmen des Stipen-
dienprogramms Residence NRW+ („artists in residence“-Programm) als Kooperation zwischen 
dem Land NRW, der Kunststiftung NRW, der Schweizer Kulturstiftung und der Stadt Münster) 
zwischen sechs bis zwölf Monaten am Standort, orientiert an der Bedarfsmeldung und in Ab-
stimmung mit der Kunsthalle Münster, 
− Erhalt von Atelier-Nutzungen für die Freie Szene mit freier Ateliervergabe und 
− Schaffung von temporären/offenen Co -Working-Spaces für freischaffende Künstler/ -innen 
und Kulturschaffende der Bildenden und Darstellenden Künste. 
 
− Fortschreibung: Die vorgesehene Kita wird als eigenständiges Projekt außerhalb der Bestand-
gebäude auf dem Gelände verfolgt. 
 
Ziel ist es, Nutzungsbereiche (Werkstätten, Versammlungsräume, Sozial- und Verpflegungsräume) 
synergetisch miteinander zu verknüpfen und mischgenutzt zu organisieren.  
 
2. Bauplanungsrechtliche Rahmenbedingungen 
 
 
 
 
 
Der Bebauungsplan Nr. 286 setzt um den Gebäudebestand des Ensembles herum Baugrenzen fest 
und macht ihn damit im Wesentlichen unveränderlich. Als Nutzungsart wird eine Gemeinbedarfs-
fläche gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 5 Baugesetzbuch fest gesetzt. Für die kulturellen  Nutzungen liegen 
Baugenehmigungen vor.

S e i t e  | 3 
  
 
Die Planungsverwaltung hat dementsprechend bestätigt, dass die ausgeübten Kulturnutzungen im 
Heerde-Kolleg planungsrechtlich zulässig seien und dafür maßvolle Erweiterungen im Wege einer 
städtebaulichen Befreiung auch außerhalb der eigentlichen Baugrenzen in Betracht kämen. Ein 
entsprechender kultureller Nutzungsschwerpunkt sei auch Gegenstand einer Vorstellung mögli-
cher Entwickl ungsoptionen für den Standort im Ausschuss für Stadtentwicklung, Stadtplanung, 
Verkehr und Wohnen im Juni 2018  gewesen. Der Ausschuss habe die Zielsetzung Kulturstandort 
nebst Kindertagesstätte und Unterkunft für die Stipendiaten positiv begleitet.  
Nach Einschätzung der Stadtplanung ermögliche gerade das axiale Grundgerüst des Entwurfs eine 
entsprechende Erweiterung. In Betracht kommen danach Erweiterungen am nördlichen Ende der 
Mittelachse und darüber hinaus in Fortsetzung der nördlichen Achse an deren südlichem Ende.  
 
 
3. Denkmalrechtliche Rahmenbedingungen 
 
Das „Collegium Heerde“ wurde nach den Plänen des Münsteraner Architekten Harald Deilmann, 
(siehe Abb. Auf der Titelseite) erbaut und von 1965 bis Ende der 1970er Jahre als katholisches 
Kolleg genutzt. In der Folgezeit nahm das Heerde-Kolleg unterschiedliche Nutzungen auf.  
 
Harald Deilmann (1920 -2008) zählt zu den bedeutenden Architekten der Nachkriegsmoderne in 
Deutschland. Die Bauwerke Deilmann s prägten vielfältig die Architekturentwicklung in Deutsch-
land, vor allem in den 1960 er und 1970 er Jahre. Mit seinem 1955 gegründeten Büro schuf er von 
Münster aus Bauten in Westfalen und im Rheinland, zunehmend auch bundesweit und internati-
onal. 
 
Die Untere Denkmalbehörde stuft das Gebäudeensemble als städtebaulich, architektonisch wert-
vollen Komplex ein. Es erfolgten aber einige umfangreichere Umbauten im Innern, die auf einen 
möglichen Denkmalwert einen erheblichen Einfluss haben.  
 
Fortschreibung: Seitens der Unteren Denkmalbehörde wird von einer Einstufung als Baudenkmal 
abgesehen. 
 
 
4. Konkretisierung der Nutzungsidee mit den Nutzer:innen 
 
a. Stipendienprogramm Residence NRW+ 
 
Das Stipendiatenprogramm wurde von der WBI in Abstimmung mit der Leiterin der Kunsthalle 
im Haus 32 geplant. In dem zukünftig solitär stehenden Gebäude 32 besteht die Möglichkeit 
das Stipendiatenprogramm in einem 1. Bauabschnitt schnell und unabhängig von den übrigen 
Nutzungen zu starten. 
 
b. Entwicklung der Kindertagesstätte 
 
Das Raumprogramm einer zweizügigen Kindertagesstätte lässt sich in den baugleichen Gebäu-
den 24 und 28 grundsätzlich abbilden. Allerdings fehlt die notwendige Raumhöhe für die Be-
wegungsräume. Als Kompromiss wurde vom Amt für Kinder, Jugendliche und Familien eine gut 
ausgestaltete Außenfläche gefordert. Zwischenzeitlich hat die Stadt entschieden, eine tempo-
räre Containeranlage auf der nördlichen Freifläche für eine Zwischenlösung der Kindertages-
stätte „Regenbogenkinder“ aufzustellen.  
 
Fortschreibung: Neuer Standort für eine Kita soll nach Planungen der Stadtverwaltung der Be-
reich des Hauses 20 sein. Diese Erweiterungen sind nicht Teil dieser Machbarkeitsstudie.

S e i t e  | 4 
  
 
 
c. Projektbeteiligung der im Heerde Kolleg beheimateten darstellenden und bild enden Künst -
ler:Innen ghgf 
 
 
Mit den Künstler:innen der Theatergruppen und Ateliers wurden Beteiligungstermine in un-
terschiedlicher Besetzung und verschiedenen Formaten (Begehungen, Versammlungen, Be-
sprechungen) durchgeführt.  
 
Fortschreibung: Daraus entwickelte sich ausgehend von einem abgestimmten Raumprogramm 
ein bis zum 04.10.2021 abgestimmtes Nutzungskonzept, siehe Anlagen. 
 
 
II. Empfehlungen 
 
1. Bestandswahrende Sanierung 
 
Auch wenn die Untere Denkmalbehörde den Gebäudekomplex nicht als Denkmal im Sinne des 
Denkmalschutzgesetzes ansieht, wird empfohlen, eine bestandswahrende Sanierung des 
Heerde-Kollegs vorzunehmen.  
Den ungeklärten Denkmalstatus begründet die Untere Denkmalbehörde im Wesentlichen mit 
den nutzungsbedingten Veränderungen im Inneren des Gebäudes. Allerdings lässt sich die 
Deilmannsche Entwurfsidee immer noch am unverändert gebliebenen Gebäudebestand able-
sen. Kubaturen, Tragkonstruktionen und Nebenanlagen, wie die Umfassungsmauern im Süden 
oder der Treppenabgang im Osten oder die verzweigten Laubengänge bezeugen nach wie vor 
die ursprüngliche Planungsidee des renommierten Münsteraner Architekten und sollte n des-
halb auch im Zuge der Sanieru ng weiterhin respektiert werden, erhalten bleiben und wenn 
nötig wiederhergestellt werden. Dies gilt zum Beispiel für den Rückbau eines nachträglichen 
Verbindungsbaus zwischen den Gebäuden 32 und 30 (Rekonstruktion der Gebäudefuge).  
 
Fortschreibung: Zu Planungsentwürfen der Stadtverwaltung siehe oben. 
 
2. Sanierung in analoger Anwendung der städtischen Gebäudeleitlinien 2020 für Denkmäler 
 
Die aktuellen Gebäudeleitlinien schreiben bei der energetischen Sanierung von Bestandsge-
bäuden im Falle umfangreicher Maß nahmen mit mindestens drei Bauteilen (z. B. Dach, Fas-
sade, Fenster) eine Energiebilanz mit dem PHPP-Programm (Passivhaus-Projektierungs-Paket) 
vor. Dabei soll der Jahresheizwärmebedarf mit 50 kWh/m² BGF das Niveau der geltenden 
Norm für Bestandsgebäude deutlich unterschreiten.  
Eine Ausnahme bilden Gebäude, die unter Denkmalschutz stehen. Bei diesen ist unter Berück-
sichtigung der Vorgaben der Denkmalbehörde, ein möglichst geringer Jahresheizwärmebedarf 
anzustreben. 
Die Anbringung einer neuen Fassadendämmung mit Dämmdicken von > 18 cm würde die Pro-
portionalität der schlanken Bestandsgebäude erheblich in Mitleidenschaft ziehen. Dies gilt ins-
besondere mit Blick auf die energetisch schwer beherrschbaren Anschlüsse der Fassade an die 
umlaufenden Stützen der filigranen Tragkonstruktion , die zu ummanteln wären . Eine be-
standswahrende Sanierung erfordert hier mindestens eine analoge Anwendung der städti-
schen Gebäudeleitlinien für Denkmäler. Es wird daher vorgeschlagen, die Fassadensanierung 
außen auf die Erneuerung der Fugen und Sturzabfangungen über den Fenstern (Edelstahlwin-
kel) zu beschränken und eine Innendämmung der Außenwände vorzunehmen. Um einen mög-
lichst geringen Jahresheizwärmebedarf zu erzielen, sollte der vorhandene Gebäudeüberstand 
von unten gedämmt u nd neu verkleidet werd en. Für das Dach, die Fenster und für sonstige

S e i t e  | 5 
  
 
Glasflächen und Bauteile (Lichtkuppeln) sowie für die technische Gebäudeausrüstung sollen 
die Mindestwerte der Gebäudeleitlinien für die Wärmedurchgangskoeffizienten für Bauteile 
möglichst eingehalten werden. Entsprechende Nachweise sind in sinngemäßer Anwendung 
der Anlage 2 zu den Gebäudeleitlinien 2020: Checkliste nachhaltiges Bauen zu führen. 
 
 
3. Keine Integration der Kindertagesstätte im Gebäudeensemble 
 
Aufgrund der baulichen Restriktionen der Bestandsgebäude (Höhe, Breite) und der bestehen-
den Raumkonkurrenzen zwischen den gewünschten Kulturnutzungen wird empfohlen, von ei-
ner baulichen Integration der Kindertagesstätte abzusehen und einen Neubau in maßvoller 
Ergänzung des Bestandes ggf. in axialer Ausrichtung des Ensembles anzustreben. 
 
 
4. Umsetzung des abgestimmten Nutzerkonzeptes 
 
Das abgestimmte Nutzungskonzept wurde partizipativ entwickelt und bildet alle erwünschten 
und umsetzbaren Kulturnutzungen ab. Es wird empfohlen, das Konzept umzusetzen. 
 
 
III.  Kostenidee 
 
1. Methodik und Bedingungen der Kostenermittlung 
 
Unter Berücksichtigung der vorstehenden Em pfehlungen wurde von der WBI ein Kostenrah-
men für die Gebäudesanierung und Umsetzung des Nutzungskonzepts mit folgenden Maßga-
ben gebildet: 
 
Kostenrisiko 
 
Anzustreben ist ein kostenstabiles Bauen. Allerdings kommt es in allen Leistungsphasen 
regelmäßig zu Abweichungen von den ermittelten Kosten, die je nach Planungstiefe er-
fahrungsgemäß zwischen späten 10 % und 40% in ganz f rühen Planungsphasen liegen. 
Dieser Machbarkeitsstudie liegt lediglich eine Grundlagenermittlung zugrunde, die die er-
mittelten Bedarfe in ein erstes grobes Raum- und Funktionsprogramm überführt hat. In-
sofern sind namhafte Abweichungen bei weiterer Durchplanung möglich. 
 
In der nachfolgenden Kostentabelle werden folgende Zuschläge berücksichtigt: 
− Kostenrisiko 20 % (Annahme Hauptbautätigkeit in 2023/2024) 
 
a. Kostenrahmen 
 
Grundlage des von der WBI gebildeten Kostenrahmens ist u. a. eine gutachterliche Ein-
schätzung des Ingenieurbüros Huesmann, das berei ts im Jahre 2016 für die Wohn- und 
Stadtbau eine Beurteilung des baulichen Zustandes abgegeben und Sanierungskosten er-
mittelt hatte. Der vorgelegte Kostenrahmen beruht ferner auf den Bestandsplänen und 
einer Vielzahl von Objektbesichtigungen. Auch aus der laufenden Sanierung der VHS 
durch die WBI konnten Rückschlüsse gezogen werden. Eine Kostenverfeinerung ist aber 
erst in den nächsten Planungsstufen möglich.  
 
Dem Kostenrahmen der WBI liegen folgende Leistungen zugrunde:

S e i t e  | 6 
  
 
 
 Sanierungsumfang 
1 Gerüstbauarbeiten 
2 Fassadenarbeiten 
2.1 Erneuerung der Fugen 
2.2 Erneuerung Sturzabfangungen über fenstern (Edelstahlwinkel) 
3 Dachsanierung 
3.1 Vorh. Dämmung und Abdichtung entfernen 
3.2 Dach neu dämmen und abdichten 
3.3 Erneuerung Lichtkuppeln 
4 Fassadensanierung 
4.1 Innendämmung der Außenwände 
4.2 Erneuerung der Fenster und Türelemente 
5. Elektro 
5.1 Erneuerung der Elektroinstallation inkl. Unterverteilungen 
6 Heizung 
6.1 Erneuerung der Heizkörper 
6.2 Erneuerung der Heizungsleitungen 
7 Sanitär 
7.1 Erneuerung aller Zu- und Abflussleitungen  
7.2 Erneuerungen aller Sanitärgegenstände 
8 Grundrissänderungen 
8.1 Teilweiser Rückbau vorh. Wände unter Berücksichtigung der Statik 
8.2 Einbau von Trockenbauwänden 
9 Erneuerung Innentüren 
10 Bodenbeläge erneuern 
11 Neue Wand und Bodenfliesen in allen Bädern 
12 Malerarbeiten 
13 Aufzüge für 22, 24 und 28  
 
 
▪ Erneuerung / Sanierung der Grundleitungen auf dem Grundstück sind nicht berück-
sichtigt. 
 
▪ Die zentrale Heizungsanlage im Gebäude 22 bleibt erhalten.  
 
▪ Die vorhandenen äußeren Erschließungsanlagen mit den typischen Laubengängen 
bleiben erhalten und werden ebenso wie die Freiflächen nicht von der Gebäudesanie-
rung erfasst. Es entspricht vor allem dem Wunsch der Nutzenden, den teils verwilder-
ten Bereich zwischen dem Ensemble und dem Schleusenweg/Bahndamm zu erhalten 
 
Fortschreibung: Sanierungskosten für Laubengänge, Gehwege, befestigte Flächen und 
eine intensive Grünflächenpflege wurden nachträglich in den Sanierungsrahmen auf-
genommen. 
 
▪ Der Kostenrahmen basiert auf den Sanierungs- und Umbaukosten für das Gebäude 28, 
die über die Brutto grundflächen der Gebäude 20 - 32 hochgerechnet wurden. Dabei 
wurde von einem ähnlichen Sanierungsumfang ausgegangen. Sondernutzungen, wie 
beispielsweise die als Proberaum umfunktionierte Sporthalle, wurden nicht separat 
berücksichtigt.

S e i t e  | 7 
  
 
Fortschreibung: Gebäude 20 ist im aktuellen Kostenrahmen enthalten,  könnte aber 
entfallen, da an diesem Standort die Kita gebaut werden soll. Die Kosten würden sich 
dadurch um rund 185.000 € reduzieren. Kosten für Haus 32 sind ebenfalls enthalten. 
 
Fortschreibung: Im Haus 32 wurde eine Bauschadstoffuntersuchung durchgeführt. Die 
ermittelten Schadstoffwerte ergeben derzeit keinen Anlass die veranschlagten Kosten 
zur Schadstoffsanierung anzupassen. Dennoch könnten in den anderen Häuser auch 
höhere Werte ermittelt werden.  
 
   
 
 
Fortschreibung: Nachrichtlich Kostenberechnung Haus 32 Stand 07.12.2021 
 
   
 
 
 
Kostenrahmen Sanierung Hoppengarten 20-32
Kostengruppen
100 Grundstück 0
200 Vorbereitende Maßnahmen Erschließung 350.000 €
300 Bauwerk - Baukonstruktion 4.822.500 €
400 Bauwerk - Technische Anlagen 1.837.500 €
500 Außenanlagen und Freiflächen 180.000 €
600 Ausstattung und Kunstwerke 0
700 Baunebenkosten 2.160.000 €
9.350.000 €
Kostenrisiko 20% rd. 1.870.000 €
Gesamtkosten rd. 11.220.000 €
Darin sind rd. 1,1 Million für Haus 32 enthalten. 1.100.000 €
10.120.000 €
2023 rd. 610.000 €
2024 rd. 640.000 €
2025 rd. 680.000 €
Gesamtkosten ohne Haus 32, indexiert rd. 12.050.000 €
Die Umsetzung der Baumaßnahme erfolgt voraussichtlich von 2023-2024. Die 
Baupreissteigerungen werden mit jährlich 6 % indexiert. 
Bauteil Haus 32
100 Grundstück
200 Herrichten und Erschließen 45.000
300 Bauwerk Baukosntruktion 358.000
400 Bauwerk Technische Anlagen 187.000
500 Außenanlagen 10.000
600 Ausstattung Kunstwerke 11.000
700 Nebenkosten 169.000
Gesamtsumme 200-700 780.000
19 % Ust. 148.200 €
Bruttosumme 928.200 €
10 % Kostenrisiko 92.820 €
Gesamtsumme gerundet 1.021.000 €

S e i t e  | 8 
  
 
IV.  Fazit und Vorschlag: 
 
1. Das Budget von 6 Mio. Euro reicht zur Realisierung der Sanierung des Gesamtensembles und 
Weiterentwicklung zum Produktionsort für Kunst und Kultur nicht aus . Angesichts der hoch-
konjunkturellen Lage der Bauwirtschaft, die seit kurzer Zeit sogar von Verknappung und damit 
deutlicher Verteuerung herkömmlicher Baustoffe geprägt ist, erscheint es nach Lage der Dinge 
und dem noch frühen Verfahrenstand angezeigt, von einem Investitionskorridor von rund 12 
Mio. Euro für die Gesamtmaßnahme auszugehen. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass ggf. der-
zeitig nicht angesetzte Gewerke (siehe oben), z. Bsp. die 2006/2014 erneuerte Heizungsanlage, 
im weiteren Verlauf anzufassen sind. 
 
2. Bei weiterer Verfolgung des Vorhabens wird folgende abschnittsweise Vorgehensweise vorge-
schlagen: 
 
▪ Zur raschen Etablierung des Stipendiatenprogramms wird das Gebäude 32 mit dem vorge-
schlagenen Sanierungsprogramm und einem Kostenrahmen von rd. 1,1 Mio. € zur Ausfüh-
rung gebracht, um es 2023 bezugsfertig zur Verfügung zu stellen. 
 
▪ Auf Basis der konkreten Ausschreibungsergebnisse und einer Entwurfsplanung wird ein 
Vorschlag für die weitere Sanierung des Gebäudeensembles vorbereitet, um über die 
Durchführung weiterer Bauabschnitte im Rahmen zur Verfügung stehender Finanzmittel 
zu entscheiden.  
 
▪ Die baulichen Erweiterungen sind nicht Bestandteil der Machbarkeitsstudie der Westfäli-
schen Bauindustrie GmbH.  
 
 
Aufgestellt: Münster 07.12.2021 
 
WBI GmbH,   gez.  Heinz-Peter Döhring  (Dipl.-Ing. Architekt) 
 
gez.  Peter Todeskino,  (Geschäftsführer) 
 
 
 
Anlagen: Übersichtszeichnungen zum Nutzungskonzept 07.12.2021 
 
 Flächenbilanz 
Übersichtsplan LP 
 Haus 22 KG, EG, 1.OG 
 Haus 24 EG, 1.OG, 2.OG 
 Haus 26 EG 
 Haus 28 EG, 1.OG, 2.OG 
Haus 30 EG 
Haus 32 EG, 1.OG

Kulturzentrum Hoppengarten
Nutzung im Bestand
Pumpenhaus Titanik Bildende Kunst Stadt Münster
Haus 20 64
Haus 22 712
Haus 26 212
Haus 30 115
Haus 24 662 Leerstand
Haus 28 91 588
Haus 32 326 Leerstand
ohne KG 1039 91 588 1052
Kulturzentrum Hoppengarten
Nutzung gem. Konzept 04.10.2021
Pumpenhaus Titanik Bildende Kunst Stadt Münster
Haus 20 64
Haus 22 709
Haus 26 210
Haus 30 114
Haus 24 571 91
Haus 28 91 588
Haus 32 332
ohne KG 1604 91 679 396
Pumpenhaus
Die Flächen für das Pmpenhaus erhöhen sich  von 1.039 m² auf 1.1604 m².
Im Wesentlichen wird der Flächenzuwachs durch die Verlagerung der Gästezimmer in Haus 24 erreicht.
Die  vorh. 4 Gästezimmer mit gemeinsamen Sanitäranlagen werden auf 12 DZ mit DU/WC erweitert.
Der Gästebereich wird aus Haus 22 in Haus 24 verlagert und steigt von rd. 98m² auf rd. 466 m²
Somit wird der Gästebereich um rd. 368 m² vergrößert 
Der Zuwachs für Coworking, Büros, Produktionsflächen und Nebenräume beträgt rd. 197 m².
Für Proberäume können im Bestand keine weiteren Flächen geschaffen werden.
Flächen im KG Haus 22 können als Lagerräume vermietet werden.
Bildende Kunst
Die Flächen für Künstlerateliers erhöhen sich von 588 m² auf 679 m²  
Der Zuwachs wird durch die Anordnung eines Ateliers in Haus 24 erreicht.
Flure, Treppenhäuser und Nebenräume sind darin emthalzen.
Titanick
keine wesentliche Veränderung
Stadt Münster
Die Flächen reduzieren sich, da die Leerstände einer neuen Nutzung zugeführt werden.
Haus 32 wird weiterhin von der Stadt Münster genutzt.
Haus 24, wird für ein Atelier und den Gästebereich Pumpenhaus genutzt.
Flächenbilanz
Pumpenhaus Titanik Bildende Kunst Stadt Münster
Konzept 1604 91 679 396
Bestand 1039 91 588 1052
Differenz 565 0 91 -656
Westfälische Bauindustrie GmbH
07.12.2021
i.V. Döhring

LP
Kulturzentrum Hoppengarten Nutzungskonzept 07.12.2021
22263032
28
24 20
0         5         10      15

Kulturzentrum Hoppengarten Nutzungskonzept 07.12.2021
22
KG
137 m2 123 m2 67 m2
Technik 2
Abstellr. 1 Lager Fundus
Haustechnik
Flur 1
Trhs.
Lichtschacht
Lichtschacht
Technik 1
22 m2 15 m2
HA.
6 m2
38 m2
Heizung /
34 m211 m2
Abstr. 2
Trhs.
Aufzug-
unterfahrt
Maschinen-
raum
ServiceFlur 2
10 m2 9 m2
18 m2
36
5
9.63
5 24 17.38
5 24 9.51 36
5
37.74
36
5
4.63
5
24 2.07
2
24 7.07
3
36
5
9.63
5 24 2.38
5 24 7.26 24 4.76 24 2.26 24 3.38
5
24 1.51 24 4.13
5
62
5
62
5
36
5
2.13
5

Aufzug
Bewegungsfl.
150/150
22
EG
Kulturzentrum Hoppengarten Nutzungskonzept 07.12.2021
Büro Zu
16 m2
Abst. 1
WC
6 m2
8 m2
16 m2
Büro Ke/Ma
17 m2
Cactus 3Cac.
4 m2
Trhs.
Probe 2
131 m2 111 m2
Probe 1
20 m2
Cactus 2Dusche
Flur 2
34 m2
Coworking
18 m2
Abst. 2
8 m2
6 m2
WC WC
3 m2 3 m2
Flur 1
Cactus 1
13m219 m2
10 m2 19 m2
BüroTeek.
BüroBüro
Flur 3
61
5
14.38
5
24 12.38
5
24 3.38
5
24 1.51 24 3.88
5
61
5
61
5
9.13
5
241.38
5
24
61
5
4.26154.72
5
154.47
5
61
5
14.99
61
5
6.88
5 15 4.85 15 2.352.35 2.56
5 2.65 4.63
5 20 2.30 24 2.38
5
24 3.38
5
24 1.51 24 3.88
5
61
5
37.74
242.7661
5

Bewegungsfl.
150/150
Aufzug
Bewegungsfl.
150/150
22
1.OG
Kulturzentrum Hoppengarten Nutzungskonzept 07.12.2021
Büro
17 m2
Büro
17 m2
Archiv
16 m2Abst.
22 m2
Ohrpilot
17 m220 m2
KulturinstitutionBüro
20 m2
Flur 2
30 m2
Bodytalk
Luftraum Luftraum
WC
6 m2
Trhs.
WC WC
3 m2 3 m2
Flur 1
HM.
6 m2
19 m227 m2
Teek.
5 m2
16 m2
61
5
6.99
2
15 7.24
2
15 2.56
5
15 4.63
5
2.65 1524 2.38
5 24 3.38
5
24 1.51 24 3.88
5
61
5
37.74
61
5
4.47
5
15 4.72
5
15 4.26 61
5
14.99
2.76 24 1.38
5
61
5
4.38
5 24 9.13
5
61
5

Bewegungsfl.
150/150
Aufzug
EG
24
Kulturzentrum Hoppengarten Nutzungskonzept 07.12.2021
Cafe Worksshop Ausst.
71 m2
WC
Trhs. 18 Stg. 17.5/28
Atelier Po/Schl
91 m2
22 m2
6 m2
2.50 61
5
11.88
5 36
5
4.71
8 20 2.30 20 2.21
8 36
5
11.88
5
61
5
2.50
40.36
5
87
5
5.99 87
5
7.74
4.12
5
24 1.62
5

24 24 m2 27 m224 m224 m227 m2 14 m2
KücheService
7 m2
Bewegungsfl.
150/150
Aufzug
Flur 1
12 m2
Trhs.
32 m2
12 m2
Gast 1 Gast 2 Gast 3 Gast 4 Gast 5 Gast 6
Flur 2
1.OG
24
Kulturzentrum Hoppengarten Nutzungskonzept 07.12.2021
16 Stg. 17.5/28
61
5
4.49
2 15 4.85 15 4.90
7
20 2.35 15 4.71
7
20 2.21
8 20 4.90
7
15 4.85 15 4.49
3
61
5
61
5
3.06 40 1.70 15 1.20 61
5
61
5
2.98
5
20 1.20 1.49 63
5
61
5
36
5
25
40.36
5

24 m2 24 m2 27 m224 m224 m227 m2 14 m2
KücheService
7 m2
Bewegungsfl.
150/150
Aufzug
Flur 1
12 m2
Trhs.
32 m2
12 m2
Gast 1 Gast 2 Gast 3 Gast 4 Gast 5 Gast 6
Flur 2
2.OG
24
Kulturzentrum Hoppengarten Nutzungskonzept 07.12.2021
16 Stg. 17.5/28
61
5
4.49
2 15 4.85 15 4.90
7
20 2.35 15 4.71
7
20 2.21
8
20 4.90
7
15 4.85 15 4.49
3
61
5
40.36
5
61
5
3.06 40 1.70 15 1.20 61
5

EG
26
Kulturzentrum Hoppengarten Nutzungskonzept 07.12.2021
Haus 22Probe 3 Küche
GemeinschaftWC105 m2
+ 13 m2 Empore
Tech.
7 m2
3 m2
75 m2
Beh-WC
4 m2
Vorr.
3 m2
39 11.86 24 2.11 14 7.82
2 36
5
398.9639
9.74
22.56
3

Bewegungsfl.
150/150
Aufzug
EG28
Kulturzentrum Hoppengarten Nutzungskonzept 07.12.2021
Atelier Ti Atelier GiWC
6 m2
Trhs. 18 Stg. 17.5/28
21 m2
91 m2 57 m2
At. Fl
12 m2
2.50 61
5
2.05 20 9.63
5 36
5
9.63
5 36
5
61
5
2.50
40.36
5
87
5
5.99 87
5
7.74
4.74
3
15 4.85 15 1.99
2

Aufzug
Bewegungsfl.
150/150Trhs.
32 m2
14 m2
Flur 2
45 m2 28 m224 m224 m2 7 m2
11 m2
Flur 1
14 m236 m2
1.OG28
Kulturzentrum Hoppengarten Nutzungskonzept 07.12.2021
16 Stg. 17.5/28
Atelier So Atelier WiAtelier StAtelier PlAtelier Li Atelier ThWC
61
5
6.88
5 15 7.51
5 20 9.63
5 20 10.01
5 15 4.38
5
61
5
40.36
5
61
5
6.88
5 15 7.51
5 20 4.71
7 20 20 4.80 15 5.06
5
15 4.38
5
61
5
2.30 20 2.21
7
61
5
6.5161
5
61
5
4.91151.4561
5
2.98
5

Aufzug
Bewegungsfl.
150/150Trhs.
32 m2
11 m2
Flur 2
45 m2 24 m2 20 m2 45 m237 m2 7 m2  7 m2
11 m2
Flur 1
28 2.OG
Kulturzentrum Hoppengarten Nutzungskonzept 07.12.2021
16 Stg. 17.5/28
Atelier Schl Atelier Ma Atelier Wi Atelier Al Atelier BaKüche WC
61
5
6.88
5 15 4.85 15 5.06
5 15 2.21
7 20 2.30 20 2.21
7 20 7.51
5 15 6.88
5
61
5
40.36
5
61
5
6.51 61
5
61
5
1.45 15 4.91 61
5

EG
30
Kulturzentrum Hoppengarten Nutzungskonzept 07.12.2021
Probe 4
106 m2
Tech.
Du WC
4 m2
4 m2
39 13.96 39
14.74
39 8.96 39
9.74

EG
32
Kulturzentrum Hoppengarten Nutzungskonzept 07.12.2021
Kurat. 1
Bad K2Bad K1
Gemeinschaftsküche
HA
Kurat. 2 Beh. WC Büro K1+K2
Laubengang
Behelfsgebäude
Rückbau
Der im Bauantrag
von 1965 geplante
Lichthof soll wieder
hergestellt werden.
120/120
Bewegungsfl.
Treppenlift
18 Stg. 17.5/26
Flur
Laubengang
13 m2
5 m2 5 m2
13 m2 13 m2
41 m2
5 m2
3 m2
19 m2
36
5
2.16
10
2.76
11
5
3.37
5
10
2.16
36
5
2.52
5
10
3.37
5
11
5
6.25
10
2.52
5
2.52
5
9.94 2.52
5
14.99
2.00
11
5
1.26
11
5
36
5
37
5
20 1.98 10 1.98 24 24 4.06 20 37
5
36
5
94 4.06 24 24 4.06 94
36
5
4.63
5 36
5
4.63
5 36
5
4.63
5 36
5
15.36
5
2.39
3 10 2.39
2
3.47
5
1.41
4.06 24 4.88
5 24 4.062074 20 74

1.OG
32
Kulturzentrum Hoppengarten Nutzungskonzept 07.12.2021
18 Stg. 17.5/26
120/120
Bewegungsfl.
Atelier 2Schlaf 2Schlaf 1Atelier 1
Atelier 3
Bad 1
Atelier 4Schlaf 4Schlaf 3
Bad 2
Bad 4
Eingang 1 Eingang 2
Bad 3
Trhs.
24 m2 7 m2
5 m2 5 m2
Eingang 3 Eingang 4
5 m2 5 m2
5 m2
5 m2
5 m25 m2
24 m2 24 m2
24 m27 m2
7 m27 m2
13 m2
36
5
20
3.06
24
2.13
5
24
2.51
24
2.13
5
24
3.06
2036
5
56
5
5.43
5
2424
5.43
5
56
5
14.99
2.51
15.36
5
36
5
20 2.29 11
5
2.03 24 4.88
5 24 2.03 11
5
2.29 20 36
5
56
5
4.56 11
5
2.39
2 10 2.39
2 11
5
4.56 56
5

Anlage 2: Folgelastenberechnung Heerde-Kolleg

2686 Zeichen

Folgelastenberechnung (Ermittlung der haushaltsrelevanten Erträge und Aufwendungen) Aufgestellt am: 03.01.22
Amt: 23
A Investitionsmaßnahme
Produktgruppe: 0111 Immobilienmanagement - 0301 Leistungen für Schulen - 1601Allg. Finanzwirtschaft
Investitionsmaßnahme: San. Heerdekolleg, Hoppengarten Geb.20-32
Jahr der Fertigstellung: 2025
Nutzungsdauer Hochbau: 80 Jahre
Nutzungsdauer Außenanlagen: 40 Jahre
B Kapitalbedarf/ Finanzierung
Euro %
1. Zuschüsse und Zuweisungen 0,00 0,00
2. Beiträge 0,00 0,00
3. Eigenanteil Stadt Münster 12.050.000,00 100,00
Gesamt-Kapitalbedarf 12.050.000,00 100,00
C Gesamtkosten der Investitionsmaßnahme
Euro %
1. Grund und Boden 0,00 0,00
2. Baukosten 12.050.000,00 100,00
3. Beschaffungen (ohne Fahrzeuge) 0,00 0,00
4. Fahrzeug (e) 0,00 0,00
Gesamtkosten 12.050.000,00 100,00
D Folgeaufwendungen pro Jahr
Einmalig im
Haushaltsjahr:
Fortlaufend ab dem
Haushaltsjahr: Euro %
Personal- und Versorgungsaufwendungen, Zeilen 11, 12 Ergebnisplan 0,00 0,00
Sach- und Dienstleistungen, Zeile 13 Ergebnisplan
1. Instandhaltung der Grundstücke und baul. Anlagen 142.440,00 26,48
2. Instandhaltung des Infrastrukturvermögens 0,00 0,00
3. Instandhaltung des sonstigen unbewegl. Vermögens 0,00 0,00
4. Haltung von Fahrzeugen 0,00 0,00
5. Bewirtschaftung der Grundstücke und baul. Anlagen 61.820,00 11,49
Zwischensumme 2025 204.260,00 37,97
Bilanzielle Abschreibungen, Zeile 14 Ergebnisplan
6. Bilanzielle Abschreibungen 2025 152.880,00 28,42
Sonstige ordentliche Aufwendungen, Zeile 16 Ergebnisplan
7. Mieten und Pachten 0,00 0,00
8. Sonstige Verwaltungs- und Betriebsaufwendungen 0,00 0,00
Zwischensumme 2025 0,00 0,00
Zinsen, Zeile 20 Ergebnisplan
9. Fremdkapitalzinsen 2025 180.750,00 33,60
NACHRICHTLICH: Zinsen (3,0 %) 180.750 € p.a.
+ Tilgung (3 %) 361.500 € p.a.
= Schuldendienst 542.250 € p.a.
Summe Folgeaufwendungen
537.890,00 100,00
E Folgeerträge pro Jahr
Einmalig im
Haushaltsjahr:
Fortlaufend ab dem
Haushaltsjahr: Euro %
1. Zuweisungen und Zuschüsse für lfd. Zwecke 0,00 0,00
2. Auflösung Sonderposten 2025 0,00 0,00
3. Benutzungsgebühren und ähnliche Entgelte 0,00 0,00
4. Mieten und Pachten 0,00 0,00
5. Sonstige Verwaltungs- und Betriebserträge 0,00 0,00
Summe Folgeerträge
0,00 0,00
Einmalig im
Haushaltsjahr:
Fortlaufend ab dem
Haushaltsjahr: Euro
F Entfallende Aufwendungen pro Jahr 0,00
G Entfallende Erträge pro Jahr 0,00
H Folgelasten (D-E-F+G) pro Jahr Euro
insgesamt 537.890,00
in % der Gesamtkosten (vgl. C) 4,46
I Folgeinvestitionen Zeitpunkt Euro
J Erläuterungen
Die einzelnen Beträge sind kaufmännisch auf ganze Zahlen gerundet; 
Zwischen- und Gesamtsummen zum Ausweis im Teilergebnisplan sind kaufmännisch auf volle 10 €-Beträge gerundet.

Beschlussvorlage

33644 Zeichen

V/0251/2022
V/0251/2022
Öffentliche Beschlussvorlage
Betrifft
Errichtungsbeschluss für einzelne Gebäude des ehemaligen Heerde-Kollegs am Hoppengarten
Beratungsfolge
24.05.2022 Kulturausschuss Vorberatung
24.05.2022 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung
02.06.2022 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Vorberatung
07.06.2022 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Vorberatung
09.06.2022 Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft Vorberatung
14.06.2022 Hauptausschuss Vorberatung
14.06.2022 Rat Entscheidung
Beschlussvorschlag:
I. Sachentscheidung:
1. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die von der WBI erstellte Machbarkeitsstudie für die
Sanierung des ehemaligen Heerde-Kollegs am Hoppengarten erstellt ist (vgl. Anlage 1).
2. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass für den Standort Sanierungskosten gem. Angabe der WBI
GmbH in Höhe von voraussichtlich rd. 12 Millionen € (Kostenrahmen gem.
Machbarkeitsstudie) sowie Folgekosten entstehen. Für das Gebäude 32 (Stipendiat:innen)
wurden mit der Vorlage V/0107/2022 bereits ein Baubeschluss gefasst. Die Kosten in Höhe
von ca. 1,09 Mio Euro sind in den Kosten in Höhe von 12 Millionen € inkludiert.
3. Der Rat fasst für die Gebäude 22, 26 und ggf. 30 den Errichtungsbeschluss.
4. Der Rat nimmt zu Kenntnis, dass nach Bereitstellung der für die Gesamtsanierung
notwendigen restlichen Mittel im Jahr 2023 der Errichtungsbeschluss für die noch
ausstehenden Gebäudeteile des Gebäudeensembles Hoppengarten zur Beschlussfassung
dem Rat der Stadt Münster in 2023 vorgelegt wird.
Dezernat V
13.05.2022
Ihr/e Ansprechpartner/in:
Frau Wallmann
T elefon:492-7057
Wallmann@stadt-
muenster.de

- 2 -
V/0251/2022
5. Der Rat nimmt das Raumprogramm für die einzelnen Gebäudeteile 22, 24, 26, 28, 30 und 32
mit insgesamt ca. 2.800 qm Nutzfläche (siehe Machbarkeitsstudie) des Gesamtbestandes
Heerde-Kolleg zur Kenntnis.
6. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass eine Übertragung des ehemaligen Heerde-Kollegs in das
Eigentum der WBI mit erheblichen steuerlichen Risiken verbunden ist, so dass das
ehemalige Heerde-Kolleg im Eigentum der Stadt Münster verbleibt.
7. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die Stadt Münster Vermieterin und somit ‚Betreiberin‘ des
Kunst- und Kulturzentrums Hoppengarten ist. Die Stadt vermietet die Ateliers für den
bildenden Bereich direkt an die Künstler:innen sowie die vom Theater Titanick zu nutzenden
Räumlichkeiten direkt an diese.
Für die Vermietung der Räume für den darstellenden Bereich inklusive der Probebühnen, der
Büros sowie der Artists-in-Residence-Zimmer beauftragt die Stadt Münster, die Theater im
Pumpenhaus gGmbH die Betreuung der Mietverträge im Namen der Stadt Münster zu
übernehmen.
Die Stadt stellt darüber hinaus die Räumlichkeiten im Gebäude 32 dem Stipendienprogramm
Residence NRW+ kostenfrei zur Verfügung.
8. Die Verwaltung wird beauftragt, ein Konzept zur zukünftigen Vergabe der Ateliers im
Hoppengarten zu entwickeln.
9. Die WBI wird beauftragt in Abstimmung mit der Verwaltung, zur Vergabe der Architekten- und
Fachplanerleistungen ein Vergabeverfahren zur Erlangung des Sanierungs- und
Raumkonzeptes einschl. Kostenermittlung durchzuführen.
II. Finanzielle Auswirkungen:
Es wird zur Kenntnis genommen, dass Investitionskosten für den Standort Hoppengarten gemäß
Kostenrahmen der Machbarkeitsstudie in Höhe von voraussichtlich 12.050.000 Euro für die
Bereitstellung bzw. Sanierung der Gebäude 22, 24, 26, 28, 30 und 32 entstehen.
Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Kostenangabe vorläufig ist und auf dem aktuellen
Kenntnisstand (Machbarkeitsstudie und überschlägige Kalkulation über Kostenkennwerte je BGF)
beruht. Preissteigernde Faktoren aufgrund der aktuellen Krisensituation sowie der dynamischen
Energie- und Materialpreise lassen sich z.Zt. nicht seriös beziffern.
Die Sachentscheidung ist wie folgt im Haushaltsplan 2022 veranschlagt:
Teilfinanzplan
Nr. Bezeichnung
Haush.-
jahr
Haushalts-
ansatz
gesamt €
Produktgruppe 0111 Immobilienmanagement
Investitionsmaßnahme 4180 Sanierung Heerde-
Kolleg, Hoppengarten
Auszahlungen für
Baumaßnahmen
2021 1.800.000
VE (2.000.000)
2024 4.000.000
Summe aller Auszahlungen 5.800.000

- 3 -
V/0251/2022
Somit sind von den insgesamt erforderlichen Mitteln in Höhe von 12.050.000 Euro bisher 6.250.000
Euro nicht veranschlagt.
Im Rahmen der Aufstellung des Haushaltsplanentwurfs 2023 bzw. 2024 wird der Haushaltsansatz
für die o.g. Investitionsmaßnahme an die voraussichtlichen Investitionskosten angepasst und um
den Mehrbedarf in Höhe von 6.250.000 Euro durch Deckung innerhalb der Dezernatsbudgets
erhöht.
Nach Bereitstellung der noch fehlenden Mittel soll der Errichtungsbeschluss für die restlichen
Gebäudeteile des Gebäudeensembles Heerde-Kolleg gefasst werden.
Begründung:
1. Ausgangslage
Für die Kunstszene des darstellenden und bildenden Bereichs hat das ehemalige Heerde-Kolleg am
Hoppengarten eine bedeutende Funktion. Aufgrund seiner innenstadtnahen Lage und der Nähe zum
Pumpenhaus, der bereits bestehenden kulturellen Nutzung und der vorhandenen Gebäudestruktur
bietet es ideale Voraussetzungen für eine Weiterentwicklung als zentraler sowie herausgehobener
Produktionsort für Münsters Kunst- und Kulturszene, an dem lokale, nationale und internationale
Kulturschaffende aufeinandertreffen.
Das Heerde-Kolleg ist in den letzten Jahrzehnten unter den Gesichtspunkten Gefahrenabwehr und
Betriebssicherheit unterhalten worden. Wesentliche Instandhaltungsmaßnahmen wurden nicht
vorgenommen. Die Gebäude 24 und 32 können aufgrund von Sanierungsnotwendigkeiten nicht mehr
genutzt werden und stehen leer. Eine umfassende Sanierung von Gebäuden und Haustechnik ist in
absehbarer Zeit unumgänglich.
Abbildung 1: aktueller Übersichtsplan mit Nummerierung der Gebäude des ehem. Heerde-Kollegs
Um die Funktion des Kunst- und Kulturzentrums zu sichern und für die Freie Szene auch zukünftig
zeitgemäße Produktionsmöglichkeiten vorhalten zu können, ist eine Sanierung und Weiterentwicklung
des ehemaligen Heerde-Kollegs für einen Produktionsort für Kunst und Kultur notwendig.

- 4 -
V/0251/2022
Die Untere Denkmalbehörde stuft das Gebäudeensemble als einen städtebaulich, architektonisch
wertvollen Komplex ein, der aber aufgrund der zwischenzeitlich erfolgten Umbauten im Inneren, seine
mögliche Qualität als Baudenkmal eingebüßt hat. Daher findet eine fassadenwahrende Sanierung des
Heerde-Kollegs statt. Für Ergänzungsbauten gibt es ebenfalls klare Anforderungen insbesondere an
Größe und Form neuer Gebäude.
2. Grundlage
Das Grundstück sowie die Gebäude des Heerde-Kollegs wurden im Dezember 1987 von der Heerde-
Stiftung an die Stadt Münster verkauft. Es wurde daraufhin ein Erbbaurecht zugunsten der
Wohn+Stadtbau GmbH bestellt und die Gebäude wurden zunächst als Spätaussiedlerunterkunft
sowie auch als Flüchtlingsunterkunft zur Verfügung gestellt. Seit über zehn Jahren werden die
Gebäude seitdem von bildenden und darstellenden Künstler:innen genutzt.
Zum 30.06.2017 lief das Erbbaurecht aus, so dass der Gebäudekomplex an die Stadt Münster als
Grundstückseigentümerin übergegangen ist, von der Wohn+Stadtbau GmbH wurden die Mietverträge
mit den Künstler:innen übernommen.
Grundlage für die Sanierung und künftige Ausrichtung des ehemaligen Heerde-Kollegs am
Hoppengarten bildet der Beschluss des Haushaltsbegleitantrages des Rates der Stadt Münster zum
Haushalt 2019. Folgender Etat-Antrag wurde von den Fraktionen von CDU und Bündnis 90/Die
Grünen/GAL eingebracht und mehrheitlich beschlossen:
1. Die Räumlichkeiten im Hoppengarten, die bisher von Akteuren der Kunstszene genutzt werden, sollen auch
nach Sanierung weiterhin von Akteuren der Kunstszene genutzt werden. Bei der Planung der anstehenden
Arbeiten sind die Belange und Bedarfe der einzelnen Nutzergruppen zu berücksichtigen.
2. Der Gebäudeteil, der bisher als Flüchtlingseinrichtung genutzt wurde, soll auch in Zukunft für Wohnzwecke
zur Verfügung stehen. Dies kann z.B. temporäres Wohnen, u.a. mit Nutzung durch den Kulturbereich, oder
studentisches Wohnen sein. Die Verwaltung wird beauftragt, ein entsprechendes Konzept zu erarbeiten und
dem Rat zum Beschluss vorzulegen. Die Sanierungsarbeiten werden auf dieses Konzept abgestimmt.
3. Die im Haushalt eingestellten Mittel von 6 Millionen € sollen für die obigen Zwecke genutzt werden.
3. Weiterentwicklung zum Produktionsort für Kunst und Kultur am Hoppengarten
Die Stadt beabsichtigt, die vorhandenen Nutzungen zu erhalten, auszubauen und mit substanziellen
Funktionen für den Bereich der bildenden und darstellenden Kunst weiterzuentwickeln, um am
Hoppengarten einen interdisziplinär ausgerichteten Standort der Freien Kunst- und Kulturszene zu
verfestigen. Der Komplex mit seiner kulturbedeutsamen gewachsenen Infrastruktur, die über die reine
Vorhaltung von Arbeitsräumen deutlich hinausgeht, erfüllt nicht nur stadtweit die zentrale Funktion als
lokalem Produktions- und Probezentrum, sondern ist unverzichtbares Bindeglied für nationale und
internationale Kooperationen und Co-Produktionen in der freien professionellen Szene. Ziel der
Maßnahme ist Erhalt und Ausbau zu einem nachhaltig wirksamen und zukunftsorientierten
Kulturstandort Hoppengarten. Die spartenübergreifende Ausrichtung des Zentrums bei gleichzeitiger
starker lokaler Anbindung markieren ein Alleinstellungsmerkmal des Gesamtkomplexes
Hoppengarten, das es zu bewahren gilt und dessen Fortbestand nachhaltig gesichert und
weiterentwickelt werden sollte.
Aufbauend auf den genannten Rahmenbedingungen haben die Verwaltung und die WBI GmbH mit
den aktuellen Nutzer:innen, Mitgliedern der Freien Szene, dem Kulturamt, der Kunsthalle Münster
sowie dem Amt für Kinder, Jugendliche und Familien die bestehende Konzeption des
Probenzentrums Hoppengarten weiterentwickelt. Hierbei wurden insbesondere die Wünsche der
bestehenden Nutzer:innen sowie zeitgemäße Anforderungen an ein gemeinsames Wirken
berücksichtigt. Ein von der Freien Szene beauftragter Architekt hat in Zusammenarbeit mit der WBI

- 5 -
V/0251/2022
die Entwicklung sowie das Raumkonzept begleitet. Auf die Ergebnisse der Machbarkeitsstudie
(Anlage 1) wird verwiesen.
Im Ergebnis soll das gesamte Gebäudeensemble auch künftig über den bisherigen Bestand hinaus
als Produktionsstätte für die darstellende und bildende Kunst genutzt werden. Das Vorhaben umfasst
im Einzelnen:
 Erhalt, Ausbau und die Weiterentwicklung der Probenräume, Produktionsbüros ggf. erweitert
um Produktionen des Kindertheaters sowie Gästewohnungen (Artists in Residence) orientiert
an den Bedarfsmeldungen und in Abstimmung mit dem Kernnutzer Theaterhaus Pumpenhaus
gGmbH,
 Unterbringung von Künstler:innen und Kurator:innen des Stipendienprogramms Residence
NRW+ als Kooperation zwischen dem Land NRW, der Kunststiftung NRW, der Schweizer
Kulturstiftung Pro Helvetia und der Stadt Münster,
 Erhalt, Ausbau und die Weiterentwicklung der Ateliernutzungen für die lokale bildende
Kunstszene,
 Schaffung von temporären/offenen Co-Working-Spaces für freischaffende Künstler:innen und
Kulturschaffende der bildenden und darstellenden Künste sowie die
 Schaffung eines Gemeinschaftsraumes und/ oder Flächen, die die Produktionsstätte und das
Quartier verbindet und lokale sowie temporäre Akteure der darstellenden und bildenden Kunst
verbindet, die
 Errichtung einer 2-Gruppen Kita mit Ganztagsbetreuung und die
 Ausweisung von potentiellen Erweiterungsflächen für eine zusätzliche Probebühne.
3.1 Darstellende Künste
Das ehemalige Heerde-Kolleg ist ein notweniger Ausgangspunkt für nationale und internationale
Koproduktionen der Theaterhaus Pumpenhaus gGmbH. Es zählt aufgrund dieser
Rahmenbedingungen heute zu den größten Produktionszentren der freien darstellenden Kunst in
Nordrhein-Westfalen. Im Verlauf der Jahre sind hier über 200 Theater- und T anzstückeentstanden,
die nicht nur in Münster, sondern auch international erfolgreich waren. So ist das Theater
Pumpenhaus 2019 beispielsweise bei den Berliner Festspielen für eine der besten zehn
T anzproduktionenim deutschsprachigen Raum ausgezeichnet worden.
Ein Schwerpunkt der bisherigen Nutzung ist des Produktionszentrum Hoppengarten, das mit bisher
gut 1.000 qm Nutzfläche von der Theaterhaus Pumpenhaus gGmbH betrieben wird. Zukünftig würde
dem Produktionszentrum über 1.600 qm zur Verfügung stehen. Dies entspricht einem
Flächenzuwachs in Höhe von rund 600 qm und ist auf die wichtige sowie dringend benötigte
Ausweitung der Gästezimmer (Artists-in-Residence) i.H.v. rd. 370 qm und einen Zuwachs von
Büros/Coworking-Fläche und Produktionsflächen i.H.v. ca. 200 qm zurückzuführen. Ein für diesen
Standort bedeutender und wichtiger Aspekt der Unterbringung von Künstler:innen kann somit
ausgebaut werden. Dadurch wird ein produktives Arbeiten mit Raum zum Experimentieren ermöglicht.
Zusätzlich können auch Schauspieler:innen bei Gastauftritten hier untergebracht werden. Die
Vergangenheit hat gezeigt, dass insbesondere das Konzept der Artists-in-Residence Gästezimmer,
ein überregional bedeutender Standortfaktor für das Produktionszentrum ist. Der Ausbau wäre somit
ein großer Gewinn für das Pumpenhaus. Bislang bestand für acht Schauspieler:innen die Möglichkeit
in vier Doppelzimmer mit Gemeinschaftsbad zu übernachten, dies wird auf zwölf Doppelzimmer und
somit auf 24 Betten mit jeweils eigenem Sanitärbereich erhöht.
Das Probezentrum am Hoppengarten bietet darstellenden Künstler:innen die erforderlichen
Rahmenbedingungen für die Produktion ihrer Werke. Hierzu zählen vor allem geeignete Proberäume,
die über eine ausreichende Größe sowie Höhe verfügen. Das Probezentrum wird nach wie vor vier
Studios unterschiedlicher Größe und Ausstattung für Theater- und T anzproduktionenumfassen. Von

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V/0251/2022
den vier Studios sind zwei ausschließlich für T anz- bzw. Jugendtheaterproduktionen reserviert bzw.
ausgelastet.
Darüber hinaus ist auch das Theater Titanick mit seinen Produktionsbüros im Hoppengarten Mieter. In
der über 30jährigen Geschichte hat das Theater Titanick 16 Open Air-T ourneeproduktionen,sieben
Stadtinszenierungen und zahlreiche Specials für besondere Orte und Anlässe produziert. Mit
insgesamt mehr als 1.000 Aufführungen in 29 Ländern auf vier Kontinenten, die über drei Millionen
Zuschauer:innen erreicht haben, bildet es eine feste Größe in der Kulturszene in Münster und auch
darüber hinaus.
Hier werden weiterhin, die von Theater Titanick präferierten 91 qm zur Verfügung gestellt werden
können.
3.2 Bildende Künste
Ein weiterer Schwerpunkt der Nutzung im Hoppengarten sind 13 Einzelateliers sowie ein
Gemeinschaftsatelier von bildenden Künstler:innen. Der Mix an Künstler:innen birgt eine besondere
Vielfalt in deren Werdegängen. Neben Absolvent:innen von Kunst- und Fachhochschulen arbeiten
hier auch Autodidakt:innen mit langjähriger Erfahrung. Der Austausch und das Miteinander sowie
Gruppenausstellungen im Stadtgebiet Münsters haben die Hoppengarten-Szene immer weiter
professionalisiert. Die ansässigen Künstler:innen zeichnen sich in ihrer Arbeit durch die
Unterschiedlichkeit in den T echniken und Materialien aus: Fotografie, Malerei, Grafik, Druckgrafik,
Plastik und Bildhauerei, Pulp and Concrete Art, Holz, Sandstein und Marmor sind u.a. Gegenstand
der Werke. Themenbereiche wie Umwelt oder Installationen zu aktuellen Fragen der Gesellschaft
werden darüber hinaus immer wieder aufgegriffen.
Durch die seit 2001 gewachsenen Strukturen sind die Mieter:innen der Ateliers gut intern sowie extern
vernetzt. Die „offenen Ateliers Hoppengarten“ wurden verstetigt.
Auch hier gibt es Anforderungen an die Raumgröße und Höhe sowie an Licht und
Staubschutzmaßnahmen. Die Möglichkeit, draußen arbeiten zu können, stellt einen bedeutenden
Standortfaktor für die Stein- und Holzbildhauer:innen dar.
Durch ein vorhandenes Gemeinschaftsatelier soll es zusätzlich möglich sein, dass Kunst- und
Kulturschaffende einen erleichterten Eintritt in die Kunstszene haben können. Es besteht im
Gemeinschaftsatelier durch die gemeinsame Nutzung von Arbeitsflächen sowie insbesondere von
Arbeitsgeräten ein kostengünstiger guter Einstiegs- und Ergänzungsort.
Die aktuelle Gesamtfläche der Ateliers von ca. 590 qm würde auf voraussichtlich ca. 680 qm erweitert
werden.
Wie attraktiv die Ateliers am Hoppengarten sind, zeigt nicht zuletzt auch die Nachfrage. Aktuell
befinden sich 18 Interessierte auf einer Warteliste für die Anmietung von Ateliers. Pro Woche werden
im Schnitt zwei Künstler:innen beim Amt für Immobilienmanagement vorstellig, die Interesse an einer
Mietmöglichkeit von Ateliers im Hoppengarten zeigen. Hieran lässt sich auch der Mangel an
bezahlbaren Ateliers insgesamt ablesen.
Unter Bezugnahme auf die Vorlage V/0702/2011 ist festzuhalten, dass die Stadt Münster, auch im
Vergleich mit anderen Städten gleicher Größe, zwar immer noch ein gutes qualitatives wie
quantitatives Angebot an professionellen Ateliers vorhält. Der anhaltende Wohnraummangel und der
in allen Bereichen geringe Leerstand erhöhen aber dennoch den Nachfragedruck. Eine strategische
Einbringung dieser Bedarfe durch das Stadtteilkulturmanagement im Kulturamt in die Stadtteile ist
daher von Bedeutung.

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3.3 Residence NRW+:
In der Vorlage V/0899/2018 „Stärkung des Fachbereichs Bildende Kunst“ hat der Rat der Stadt
Münster beschlossen, die Entwicklung und Förderung von Programmen und Initiativen, die ein hohes
Innovations- und Impulspotential für die professionelle Kunstszene vor Ort haben, auszubauen. In
diesem Zusammenhang begrüßte der Rat der Stadt Münster die dauerhafte Ansiedlung des
Stipendienprogramms Residence NRW+ in Münster, um so den Bereich der bildenden Kunst
nachhaltig zu stärken.
Residence NRW+ ist ein neu gestartetes Programm der Spitzenförderung des besonders begabten
Nachwuchses im Feld der bildenden Gegenwartskunst. Grundlage sind die Residenzstipendien, die
seit über 40 Jahren das Kulturministerium des Landes NRW und die Kunststiftung NRW sowie seit
2020 erstmals die Schweizer Kulturstiftung Pro Helvetia vergeben. Eine ausführliche Darstellung zu
diesem Programm findet sich u.a. in der Vorlage V/0386/2021 wieder.
Alle Stipendiat:innen erklären sich mit dem Antritt des Stipendiums bereit, ihren Lebensmittelpunkt für
sechs bzw. zwölf Monate an den Residenzort in Münster zu verlegen. Daher benötigt das Programm
ein Gebäude, das geeignete Räume für die sechs gleichzeitig anwesenden Stipendiat:innen (vier
Künstler:innen und je zwei Kurator:innen) bietet.
Für das Gebäude 32 am Hoppengarten wurde ein Raumkonzept mit rd. qm 330 qm entwickelt und mit
der Beschlussvorlage V/0386/2021 der Errichtungsbeschluss sowie mit Beschlussvorlage
V/0107/2022 der Baubeschluss hierzu gefasst. Mit einer Fertigstellung für das Gebäude 32 aktuell im
zweiten Quartal 2023 gerechnet.
Die jährlichen haushaltsrelevanten Aufwendungen (Instandhaltung, Abschreibung und Verzinsung) für
die Herrichtung des Gebäudes 32 wurden im Baubeschluss in Form der Folgelastenberechnung
dargestellt und belaufen sich auf 45.880 Euro p.a..
Darüber hinaus sind die Betriebs- und Nebenkosten des Gebäudes 32 mit einem Betrag in Höhe von
3,50 € pro m² und Monat anzusetzen, so dass hierfür jährlich ein Betrag von rund 13.900 € von der
Stadt Münster zu übernehmen wäre.
Aus den Förderrichtlinien geht hervor, dass die Stadt Münster den Stipendiat:innen kostenlos einen
Wohn-/ Arbeitsort zur Verfügung stellt.
Das Nachwuchsförderprogramm ist aktuell in einer Interimsimmobilie am Wangeroogeweg
untergebracht, die bis 2023 genutzt werden kann.
3.4 Potentielle weitere Proberäume
Mit der Beschlussvorlage V0386/2021/1 wurde die Verwaltung beauftragt, die 2-Gruppen Kita so auf
dem Gelände zu planen, dass künftig eine Erweiterung für den künstlerischen Bereich, z.B. um
weitere Proberäume, möglich ist. In Zusammenarbeit mit der Theaterhaus Pumpenhaus gGmbH und
auch unter Berücksichtigung des Bedarfs des Theater Münster an einem weiteren Proberaum,
wurden gemeinsam Parameter an die potentiell benötigte Fläche und den benötigten Raumschnitt
entwickelt.
Aufgrund baurechtlicher Anforderungen an das architektonisch wertvolle und erhaltenswerte
Ensemble Heerde-Kolleg sowie an den Schutz von Naturdenkmälern (Eichen) gibt es keine
Möglichkeit eine entsprechend große zusammenhängende Fläche für Kita (siehe Punkt 4) und
künstlerischen Bereich/ Proberäume auf dem Gelände vorzuhalten.
In Abstimmung zwischen dem Stadtplanungsamt, der unteren Denkmalbehörde und dem Amt für
Immobilienmanagement konnte lediglich ein separater Standort auf dem Areal bestimmt werden, der
die Möglichkeit von einem zusätzlichen Baukörper bietet (siehe Abbildung 2).
Für den Gesamtstandort wurde im Auftrag des Amtes für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit
durch einen externen Dienstleister ein Baumkataster angefertigt, das seit dem 10.12.21 der

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Verwaltung vorliegt. Eine abschließende Beurteilung seitens des Amtes für Grünflächen, Umwelt und
Nachhaltigkeit hat ergeben, dass für den geplanten Baukörper der erweiterten Proberäume insgesamt
8 vitale Bäume gefällt werden müssen. Unter Berücksichtigung aller Parameter die zukünftig auf
dieser Fläche unterzubringen sind, bedeutet die geplante Erweiterung an diesem Standort den
geringsten Eingriff in den Gehölzbestand. Der extensive Baumbestand wird zwar am Randbereich
verringert, der sehr erhaltungswürdige angrenzende Baumbestand kann jedoch erhalten bleiben.
Aufgrund des angrenzenden Gehölzbestands könnte daher eine maximale Fläche von ca. 213 m² für
die zusätzlichen Proberäume realisiert werden.
Abbildung 2: Übersichtsplan mit der potenziellen Erweiterungsfläche
4. Errichtung einer Kita am Hoppengarten
Mit der Entscheidung des Rates vom 09.12.2020, zur Vorlage V/0987/2020 „Interimsmaßnahme zum
Erhalt der Betreuungsplätze der Kita Regenbogenkinder e.V. - Errichtungsbeschluss für einen Ein-
Gruppen-Pavillon am Hoppengarten im Stadtteil Rumphorst, Bezirk Mitte“ wurde die Errichtung einer
neuen zweigruppigen Kita beschlossen.
Für die Errichtung einer neuen Kita bereitet die Verwaltung eine gesonderte Beschlussvorlage vor. In
Abstimmung zwischen dem Stadtplanungsamt, der unteren Denkmalbehörde und dem Amt für
Immobilienmanagement ist vorgesehen, dass das Gebäude 20 für einen Kitaneubau weicht und
abgerissen wird (siehe Abbildung 2). Aktuell befindet sich in Gebäude 20 die ehemalige
Hausmeisterwohnung mit 64 qm.
5. Eigentumsgestaltung und Betreiberschaft am Heerde-Kolleg
5.1 Eigentumsgestaltung am Heerde-Kolleg
Mit der Beschlussvorlage V/0386/2021 wurde die Verwaltung beauftragt die Chancen und Risiken,
Vor- und Nachteile der Übertragung des Eigentums an der Liegenschaft Heerde-Kolleg an die WBI zu
prüfen. Es sind grundsätzlich drei Eigentumsmöglichkeiten beim Hoppengarten denkbar, die die

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Verwaltung mit Blick auf die Wirtschaftlichkeit und mit Blick auf die steuerrechtliche Komponente
geprüft hat:
A. Verkauf der Immobilie an die WBI
B. Einräumung eines Erbbaurechts an die WBI
C. Der Hoppengarten bleibt im Eigentum der Stadt Münster
Die Prüfung ist bislang ohne die Einbindung des Aufsichtsrats der WBI erfolgt und hat unabhängig
von einer Geschäftsfeldüberprüfung der WBI stattgefunden.
A:
Bei einem Verkauf an die WBI fällt Grunderwerbssteuer auf der Basis eines gutachterlich
festgestellten Wertes für das Grundstück samt den aktuell darauf befindlichen Gebäuden an. Zwar ist
diese durch die WBI zu tragen und belastet damit nicht unmittelbar den städtischen Haushalt. Aus
Sicht des Stadtkonzerns stellt diese Steuerbelastung eine mittelbare Vermögensminderung der Stadt
Münster dar. Die Steuerlast wird in Höhe von 6,5 % der Bemessungsgrundlage, also dem
gutachterlich festgestellten Wert der Immobilie, betragen.
Nach der Realisierung wäre die WBI in diesem Falle Eigentümerin und damit auch Vermieterin an die
Theaterhaus Pumpenhaus gGmbH sowie die anderen Nutzer:innen. Die WBI muss aus steuerlichen
Gründen eine ortsübliche Miete erheben. Sollte insbesondere gegenüber der Theaterhaus
Pumpenhaus gGmbH ein vergünstigter Mietzins zum Tragen kommen, würde das Finanzamt auf eine
verdeckte Gewinnausschüttung schließen (da das Pumpenhaus eine städtische T ochterist).
Hier wäre die Folge, dass die WBI ggf. einen wirtschaftlichen Verlust aus der Vermietung der
Immobilie erleidet und darüber hinaus in Höhe der Differenz der tatsächlich erhobenen Miete zu einer
durch das Finanzamt geschätzten bzw. angesetzten ortsüblichen Miete eine Gewinnzurechnung
hinnehmen muss, auf die zusätzlich Ertragssteuern anfallen.
Sollte die Miethöhe in ortsüblicher Höhe realisiert werden, wird die Miete nicht mehr in voller Höhe
durch die Theaterhaus Pumpenhaus gGmbH getragen werden können. Es ist daher damit zu
rechnen, dass der Zuschuss zur Finanzierung des Betriebs des Hoppengartens von der Stadt an die
Theaterhaus Pumpenhaus gGmbH entsprechend steigen müsste. Darüber hinaus muss auch die
Stadt Münster an die WBI für das Gebäude 32 die ortsübliche Miete abführen. Es wäre zudem
fraglich, ob und wie mit einem Zuschuss für die anderen Nutzer:innen umgegangen werden soll, da
weder die Mieter:innen der Ateliers noch Theater Titanick wirtschaftlich dazu in der Lage wären, eine
ortsübliche Miete zu zahlen.
Um die WBI vor einem langfristigen Verlust durch den Betrieb der Immobilie zu schützen, ist bei der
Gestaltung der Miethöhe zu berücksichtigen, dass die laufenden Aufwendungen (z.B.
Abschreibungen und Finanzierungskosten) als auch eine ausreichende Instandhaltungsrücklage
durch den erhobenen Mietzins gedeckt werden können.
B:
Die Immobilie Hoppengarten liegt innerhalb des Zirkelschlages für Grundstücke, die gem.
Ratsbeschluss ausschließlich im Erbbaurecht an Dritte weitergegeben bzw. veräußert werden sollen.
Sollte der WBI zur Realisierung des Projektes ein entsprechendes Erbbaurecht eingeräumt werden,
so fällt mit der Einräumung des Erbbaurechtes Grunderwerbsteuer in Höhe von 6,5 % auf den
Barwert das Erbpachtzinses für die Laufzeit der Erbpacht an.
Die WBI wäre dann wirtschaftliche Eigentümerin und damit dann auch Vermieterin. Hinsichtlich der
Frage der Gestaltung der Mietpreishöhe, gelten die unter A, ausgeführten Aussagen analog. Es ist
grundsätzlich eine ortsübliche Miete anzusetzen, die so kalkuliert ist, dass die WBI auch langfristig

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durch die Vermietung der Immobilie keinen wirtschaftlichen Schaden erleidet. Im Vergleich zur Lösung
unter A ist mit einem noch höheren Zuschussbedarf zu rechnen, da der Mietzins neben den
Investitionen in das Projekt bzw. dem Kaufpreis bei diesem Modell dann auch die Refinanzierung des
Erbpachtzinses gewährleisten müsste.
C:
Bei diesem Durchführungsweg bleibt das Eigentum bei der Stadt Münster. Mangels
Übertragungsvorgang fallen dann weder GrErwSt noch sonstige Nebenkosten (Notar- oder
Grundbuchgebühren) an. Die Mietpreisgestaltung sowie die sonstige Vertragsgestaltung mit allen
Nutzer:innen würde allein die Stadt Münster steuern. Bei einer etwaigen Unterschreitung der
ortüblichen Miete wäre ein entsprechender Beschluss über die Förderung der Miete in einer
gesonderten Vorlage zu treffen.
Die WBI würde im Rahmen eines Inhouse-Geschäftes durch die Stadt mit der baulichen Realisierung
des Projektes beauftragt und für die Stadt als Dienstleisterin bei der Sanierung des Hoppengartens
tätig werden.
Aus wirtschaftlicher Sicht ist der Realisierungsweg C weiter zu verfolgen. Daher ist die Prüfung der
Erhöhung des Gesellschafteranteils der Stadt Münster an den Stadtwerken Münster (die WBI ist eine
99-prozentige Stadtwerke-T ochter)hier nicht weiter relevant.
5.2 Betreiberschaft für das Kunst-und Kulturzentrum Hoppengarten
Hierauf aufbauend ist zu prüfen, wie eine Betreiberschaft für den Immobilienkomplex Hoppengarten
langfristig gestaltet werden kann.
Wie in der Beschlussvorlage V/0386/2021/1 beschlossen, wurden die bisherigen Nutzer:innen in die
Konzeptionierung eines Betreibermodells eingebunden.
Als Ergebnis wurde auch hier mit großem Einvernehmen deutlich, dass die Stadt Münster
Eigentümerin bzw. Betreiberin bleiben soll.
Die Theaterhaus Pumpenhaus gGmbH hat dabei den Wunsch sowie die Notwendigkeit geäußert,
dass es selbst die Flächenvergabe des Probezentrums steuert. Keine zusätzlichen Schnittstellen sind
hierbei ebenso von Bedeutung, wie die Möglichkeit des gezielten und schnellen Lenkens.
Deswegen soll die Theaterhaus Pumpenhaus gGmbH mit der Vermietung der Räumlichkeiten des
Probezentrums entgeltlich beauftragt werden. Die für die Nutzung der jeweiligen Räumlichkeiten zu
zahlenden Mieten sind von der Stadt Münster zu gegebener Zeit festzulegen. Es zeichnet sich bei der
o.g. Investitionssumme ab, dass der Mietzins nicht kostendeckend sein wird.
Die Künstler:innen der Ateliers möchten weiterhin einzelne Mietverträge von der Stadt Münster
erhalten, um keinem wirtschaftlichen Risiko, insbesondere bei Überlegungen zu Ankermieter:innen
oder Mietverträgen über Vereinsgründungen, ausgesetzt zu sein. Theater Titanick präferiert ebenso,
weiterhin einen direkten Mitvertrag mit der Stadt Münster abzuschließen.
Des Weiteren würde zukünftig die Stadt Münster das Gebäude 32 dem Programm Resicence NRW+
kostenfrei zur Verfügung stellen.
Zusätzlich werden aktuell wie auch zukünftig vier Kellerräume mit einer Gesamtgröße i.H.v. ca. 187
qm im Gebäude 22 als Lagerräume durch die Stadt Münster vermietet.
Zusammenfassend soll daher auch die ‚Betreiberschaft‘ bei der Stadt Münster liegen.
Die sich hierdurch insgesamt verändernden haushaltsmäßigen Mittelab- und –zuflüsse
(Veränderungen bei den Empfängern von Miet- / Nebenkostenzahlungen und den Zuschüssen an

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die Theaterhaus Pumpenhaus gGmbH) werden für den städtischen Haushalt belastungsneutral
umgesetzt.
6. Vergabe der Atelierräume im Hoppengarten
Ausgehend von dem festgelegten Betreiberkonzept entwickelt die Verwaltung ein Konzept zur
zukünftigen Vergabe der Ateliers im Hoppengarten
Dabei gilt es sowohl die bisherige Nutzung als auch die Gesamtsituation aller geförderten
Ateliers/Atelierhäuser in Münster im Blick zu haben, um somit die bildende Kunst in Münster
nachhaltig weiterzuentwickeln und mit ihrer Vielfalt zu erhalten. Auch der Hoppengarten als
bedeutender Standort für darstellende und bildende Künste soll bei den Überlegungen zur zukünftigen
Vergabe eine Rolle spielen.
Sobald das Betreiberkonzept feststeht, kann geprüft werden, welcher fachlichen Kompetenz es
bedarf, um die Ateliers zu vergeben und wie Vergabe und Vermietung miteinander abgestimmt
werden.
7. Ausblick zum weiteren Verfahren
Der Abschluss eines Projektmanagementvertrages ist zwischen dem Amt für Immobilienmanagement
und der WBI in Abstimmung.
Eine Sanierung des Gebäudes 32 erfolgt in einem ersten Bauabschnitt voraussichtlich ab dem
zweiten Quartal 2022. Der Baubeschluss V/0107/2022 dazu wurde gesondert im Rat am 06.04.2022
gefasst.
Nach positiver Errichtungs- sowie anschließender Baubeschlussfassung ist aktuell von einem
Sanierungsbeginn für einen zweiten Abschnitt mit den Gebäuden 22, 26 und ggf. 30 frühestens Ende
2024 auszugehen.
Die aktuell ermittelte Folgelastenberechnung für das ehemalige Heerde-Kolleg beläuft sich auf
537.890 Euro p.a. (siehe Anlage 2).
Aufgrund der derzeit noch groben Planung lässt sich die zukünftige Mietfläche noch nicht exakt bzw.
endgültig ermitteln. Im derzeitigen Projektstadium sind darüber hinaus noch Veränderungen der
Kostenkomponenten möglich. Daher ist zum jetzigen Zeitpunkt noch keine valide Aussage zu einer
Kostenmiete pro qm möglich. Mit dem weiteren Fortgang des Projektes und mit den noch
zufassenden Beschlüssen wird die Verwaltung diese Information liefern und die
Folgelastenberechnung anpassen. Das gilt auch für die nachfolgenden Einschätzungen zu Miet- und
Nebenkosten.
Basierend auf dem aktuellen Mietzins für die Ateliers im Hoppengarten, dem Mietzins für die Ateliers
im Speicher II sowie an der Schulstraße wird aktuell mit einer zukünftigen Durchschnittmiete i.H.v.
3,90 Euro kalt pro qm/ pro Monat kalkuliert, sollte das ehemalige Heerde-Kolleg im Eigentum der
Stadt Münster verbleiben. Die von Theater Titanick und den bildenden Künstler:innen angemietete
Fläche von ca. 834 qm würden daher Mieteinnahmen i.H.v. voraussichtlich rund 39.000 Euro p.a.
generieren. Um diesen Betrag würden sich die Folgelasten reduzieren.
Hiervon ausgenommen ist das Gebäude 32 sowie die Flächen, die für das Produktionszentrum des
Theaterhaus Pumpenhaus gGmbH vorgehalten werden.

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Für Flächen des Produktionszentrums des Theaterhaus Pumpenhaus gGmbH hat sich in der
Vergangenheit gezeigt, dass hier lediglich die Nebenkosten von den nutzenden Künstler:innen
vereinnahmt werden konnten, so dass sich dieser Bereich voraussichtlich nicht auf die
Folgelastenberechnung auswirkt.
Das Gebäude 32 wird den Stipendiat:innen kostenfrei zur Verfügung gestellt, daher wären hier die
Nebenkosten i.H.v. Durchschnittlich ca. 3,50 Euro pro qm und Monat bzw. ca. 14.000 Euro p.a. von
der Stadt Münster zu übernehmen.
Die verkehrliche Erschließung wird im Zuge der ausstehenden Gesamtentwicklung des Grundstücks
erarbeitet. Die generelle verkehrliche Erschließung ist aufgrund der Vornutzung des Heerde-Kollegs
grundsätzlich gesichert. Das zu erwartende geringe Verkehrsaufkommen ist insbesondere durch die
Kunst- und Kulturnutzung als unauffällig zu beurteilen. Eine verbesserte, sicherere Verbindung für den
Fuß- und Radverkehr des Hoppengartens wird im Zuge einer separaten Vorlage erarbeitet. Diese
steht nicht im Widerspruch zur hier dargelegten Umnutzung des Areals. Es unterstützt die Zielsetzung
eines ruhigen Umfeldes, die ein künstlerisches und kulturelles Wirken unterstützt.
In Vertretung
gez.
Wilkens
Stadträtin
Anlagen:
Anlage A
Anlage 1 Machbarkeitsstudie der WBI
Anlage 2 Folgelastenberechnung

Beratungsverlauf (7)

24.05.2022 Bezirksvertretung Münster-Mitte
TOP 6.10 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
24.05.2022 Kulturausschuss
TOP 11 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
02.06.2022 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien
TOP 5 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
07.06.2022 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen
TOP 5.10 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
09.06.2022 Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft
TOP 7.18 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
14.06.2022 Hauptausschuss
TOP 24 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
14.06.2022 Rat
TOP 32 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (4)

  • Schulstraße
  • Wangeroogeweg
  • Schleusenweg
  • Hoppengarten 20

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
V/0251/2022
Typ
Vorlagen
Datum
08.04.2022
Erstellt
06.04.2022 12:46