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V/0348/2009/1

Städtebauförderung: Programm "Aktive Stadt- und Ortsteilzentren Münster Gievenbeck-Ortsmitte"

Vorlagen 19.06.2009

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 24.06.2009, TOP 13

Anlage 1

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Ansehen

Hauptvorlage V/0348/2009 mit Anlagen

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Ansehen

Ergänzungsvorlage Beschluss

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Ansehen

Anlage 1

748 Zeichen

Anlage 1 zur Vorlage V/0348/2009 
 
 
 
 
 
 
 
 
RATSFRAKT ION  
 
 
Münster, 08.06.2009 
 
 
 
Vorlage V/0348/2009 
 
 
Änderungsantrag 
 
 
Der Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, V erkehr und Wirtschaft möge 
beschließen:  
 
Der Beschlussvorschlag wird wie folgt geändert:  
 
1. […] 
2. […] 
3. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die Verwaltung  nach der Erörterung mit Poli- 
tik und Bürgerschaft ein Konzept für einzelne Maßnah men und Projekte entwi- 
ckelt und den zuständigen politischen Gremien vorlegt. 
4. wie vorher 3 
4.1 wie vorher 3.1 
4.2 wie vorher 3.2 
4.3 wie vorher 3.3 
4.4 wie vorher 3.4 
 
 
Begründung:  
 
erfolgt mündlich 
 
 
gez. gez. 
 
Sybille Benning Jürgen Reuter 
CDU-Fraktion im Rat FDP-Fraktion im Rat

Hauptvorlage V/0348/2009 mit Anlagen

15406 Zeichen

DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung 
 Vorlagen-Nr.: 
 
V/0348/2009  
Öffentliche Beschlussvorlage Auskunft erteilt: 
Herr Leifken 
Ruf: 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Städtebauförderung: Programm "Aktive Stadt- und Ortsteilzentren Münster Gievenbeck-Ortsmitte"
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
18.06.2009 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung 
18.06.2009 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft Vorberatung 
23.06.2009 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften Vorberatung 
24.06.2009 Hauptausschuss Vorberatung 
24.06.2009 Rat Entscheidung
 
 
Beschlussvorschlag: 
 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Auf der Basis des neuen Bund-Länder-Programms „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“ be-
schließt der Rat das städtebauliche Programmgebiet „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren 
Münster Gievenbeck-Ortsmitte“ im Sinne von § 171b (2) BauGB. Die Abgrenzung des Pro-
grammgebietes ist aus dem anliegenden Übersichtsplan (vgl. Anlage 1) ersichtlich. 
 
2. Der Rat nimmt den vorläufigen Maßnahmenvorschlag für das Programmgebiet „Aktive 
Stadt- und Ortsteilzentren Münster-Gievenbeck“ (vgl. Anlage 2) als Diskussionsgrundlage 
für eine umfassende Erörterung mit Politik und Bürgerschaft zur Kenntnis. 
 
3. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die Verwaltung zur Umsetzung einzelner Maßnahmen 
und Projekte des Programms für Münster-Gievenbeck notwendige Städtebauförderanträge 
ggf. vorsorglich vorbereiten wird, und dass 
 
3.1 bei Förderanträgen für eigene Maßnahmen der Stadt Münster der Eigenanteil von der Stadt 
Münster zu leisten ist, Private können ggf. im kleinen Rahmen kofinanzieren; 
 
3.2 bei gemeinsamen Maßnahmen privater und öf fentlicher Träger bei den verbleibenden Ei-
genanteilen eine Mitfinanzierung durch die Privaten zwingend erforderlich ist, der Eigenan-
teil der Stadt Münster darf 10% nicht unterschreiten; 
 
3.3 bei Förderanträgen für sog. Dritte der Eigenanteil von diesen selbst aufzubringen ist, so 
dass die Maßnahme für die Stadt Münster kostenneutral zu veranschlagen ist; 
 
492 61 81 
 
E-Mail: 
LeifkenA@stadt-muenster.de  
Datum: 
02.06.2009 
V/0348/2009

- 2 - 
3.4 die Verwaltung entsprechende Verhandlungen zur Finanzierung bzw. Kofinanzierung von 
Maßnahmen und Projekten mit privaten Dritten führen wird.  
 
 
II. Finanzielle Auswirkungen 
 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass - sofern  Maßnahmen für das Programmgebiet „Aktive 
Stadt- und Ortsteilzentren Münster Gievenbeck-Ortsmitte“ zukünftig realisiert werden sollen - ggf. 
der Stadt und/oder privaten Partnern Kosten und/oder Folgekosten entstehen werden.   
 
Die entsprechenden Auszahlungen bzw. Aufwendungen sind dann über die jeweiligen Fachämter 
sicherzustellen. Die Fachämter sorgen darüber hi naus für die Veranschlagung im Haushaltsplan 
der Stadt Münster sowie bei den Mitteln für Dritte für eine entsprechende Veranschlagung der Er-
träge und Aufwendungen im jeweiligen Fachbudget. 
 
Derzeit beträgt die Förderquote für Münster nur 50% der zuwendungsfähigen Kosten für investive 
Maßnahmen. Münster ist als finanzstarke Gemeinde seitens des Landes NRW eingestuft und 
muss damit einen Abschlag auf die maximale Förderhöhe in Kauf nehmen. Durch die Neufassung 
der Städtebau-Förderrichtlinien wurde der Förderhöchstsatz für alle Kommunen dauerhaft abge-
senkt. Daraus könnten sich ggf. weitere Abschläge, u. U. auch maßnahmebezogen ergeben. 
 
Um den Haushalt nicht unnötig mit Auszahlungen für Investitionen zu belasten, denen (noch) keine 
entsprechenden Einzahlungen aus Städtebaufördermitteln verbindlich gegenüberstehen, werden 
derzeit keine neuen Komplementärmittel in die mittelfristige Finanzplanung eingestellt. 
 
 
 
Begründung: 
 
Gebietsbezug  und Förderrichtlinien 
 
Der Beschluss zur Gebietsabgrenzung „Programmgebiet Aktive Stadt- und Ortsteilzentren Münster 
Gievenbeck-Ortsmitte“ ist die grundlegende Voraussetzung für eine Antragstellung zur Förderung 
von Stadterneuerungsmaßnahmen.  
Durch die Neufassung der Förderrichtlinien im Jahre 2008 wurde das Prozedere des Verfahrens 
dahingehend verändert, dass nur noch Maßnahmen beantragt werden können, für die vorher ein 
entsprechender Gebietsbezug nach den Möglichkeiten des Baugesetzbuches definiert werden 
kann. Vorschläge für Maßnahmen außerhalb festgelegter Gebiete haben nach Aussage des Minis-
teriums für Bauen und Verkehr des Landes NRW keine Aussichten mehr auf eine Förderung. 
Konkret bedeutet dies, dass es zukünftig eines lokalen Gebietsbezuges, gemäß Baugesetzbuch, 
für die dann zu beantragenden Maßnahmen bedarf. Fünf Gebietskategorien sind derzeit möglich: 
ƒ Städtebauliches Sanierungsgebiet (§ 136ff BauGB), 
ƒ Städtebauliches Entwicklungsgebiet (§ 169 BauGB), 
ƒ Programmgebiet Stadtumbau West (§ 171a und b BauGB) 
ƒ Programmgebiet Soziale Stadt (§ 171e BauGB) oder 
ƒ Programmgebiet Aktive Stadt- und Ortsteilzentren (§ 171b BauGB). 
 
Entsprechende Einzelmaßnahmen müssen sich zukünftig einerseits fachlich-inhaltlich an den 
Schwerpunktbereichen der Förderung (gem. Förderri chtlinien 2008) orientieren und andererseits 
über einen der fünf möglichen Gebietsbezüge definiert werden. 
 
Dieser grundsätzlichen Anforderung folgend, hat der Rat der Stadt Münster z.B. bereits den erfor-
derlichen Gebietsbezug, gem. § 171b BauGB, für den Bereich Altstadt / Bahnhofsviertel, als Vor-
aussetzung für mögliche Fördermaßnahmen in di esem Bereich, beschlossen (vgl. Vorlage 
V/0902/2008). 
Nunmehr soll für Gievenbeck auf der gleichen rechtlichen Basis ein Gebietsbezug als Programm 
gebiet „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren Münster Gievenbeck-Ortsmitte“.definiert werden. 
V/0348/2009

- 3 - 
 
Im Rahmen eines für das Programmgebiet aufzustellenden „Integrierten Handlungskonzeptes“ 
sind alle Maßnahmen der öffentlichen und privaten Partner darzustellen, sofern sie Auswirkungen 
auf das Stadtquartier haben. Gleichzeitig sollen damit Maßnahmen gebündelt und kombiniert wer-
den können. Die private Beteiligung ist ausdrücklich vorgesehen. Auch rein privat finanzierte Maß-
nahmen im Wirkungsverbund mit öffentlichen Maßnahmen sind darzustellen, sofern diese Auswir-
kungen auf das Quartier haben.  
 
Die Verwaltung hat als Impuls für ergänzendes privates Engagement eine Liste mit vorläufigen 
Maßnahmenvorschlägen für den Bereich Gievenbeck – Ortsmitte zusammengestellt (vgl. Anlage 
2).  
Diese Vorschläge sind gemeinsam mit der Bürgerschaft weiter auszuarbeiten und zu konkretisie-
ren. Dabei ist diese Aufzählung nicht abschließend zu verstehen sondern kann, bei berechtigtem 
Interesse, fortgeschrieben und ergänzt werden. Aus der Kooperation mit privaten Akteuren erhofft 
sich die Verwaltung weitere, ergänzende Vorschläge für die Gievenbecker Ortsmitte. 
Dabei können auch Maßnahmen aufgeführt werden, die rein privat initiiert und finanziert werden, 
also ohne städtische Gelder und ohne entsprechende Fördermittel auskommen. Darüber hinaus 
können Maßnahmenvorschläge Ausgangspunkt einer breiten Beteiligung der Bürgerschaft werden, 
die dann in einem gesteigerten Engagement für den eigenen Stadtteil seine Bestimmung finden 
könnte.  
 
Programm „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren" 
 
Das neue Bund-Länder-Programm „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren" soll zur Vorbereitung und 
Durchführung von Gesamtmaßnahmen zur Erhaltung und Entwicklung dieser Bereiche als Stand-
ort für Wirtschaft, Kultur sowie als Orte zum Wohnen, Arbeiten und Leben dienen. 
 
Zur Erhaltung der Nutzungsvielfalt, zur Stärkung der Aufenthalts- und Gestaltqualität sowie zur 
Vermeidung bzw. Beseitigung von gewerblichem Leerstand können Maßnahmen nach den Städ-
tebauförderrichtlinien NRW (Förderrichtlinien 2008) gefördert werden. 
 
Die Finanzhilfen des Bundes können z.B. eingesetzt werden für Investitionen zur Profilierung der 
Zentren und Standortaufwertung, wie:  
-  Aufwertung des öffentlichen Raumes (Straßen, Wege, Plätze),  
- Instandsetzung und Modernisierung von das Stadtbild prägenden Gebäuden (auch energe-
tische Erneuerung),  
- Bau- und Ordnungsmaßnahmen für die Wiedernutzung von Grundstücken mit leerstehen-
den, fehl- oder mindergenutzten Gebäuden oder Brachen einschließlich vertretbarer Zwi-
schennutzung,  
- Citymanagement, Beteiligung von Nutzungsberechtigten sowie Immobilien- und Standort-
gemeinschaften, 
- Teilfinanzierung von Verfügungsfonds.  
 
Vorteile einer Gebietsabgrenzung als Programmgebiet „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“ liegen 
darin, dass keine boden- und grundstücksrechtlichen Eingriffe und „harten“ Festsetzungen aus 
dem Sanierungsrecht erforderlich werden. Das neue Programm setzt auf Information, Kooperation 
und Dialog, d.h. auf Kriterien, die auch bisher schon für Münsters Stadtentwicklungspolitik (vgl. 
Vorlage V/0118/2004 – Integriertes Stadtentwicklungs- und Stadtmarketingkonzept Münster) prä-
gend waren.  
 
Programmgebiet „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren  Münster / Gievenbeck-Ortsmitte“ 
 
In Kenntnis der Ergebnisse zum „Integrierten Stadtentwicklungs- und Stadtmarketingkonzept 
Münster“ (vgl. Vorlage V/0118/2004 – Integriertes Stadtentwicklungs- und Stadtmarketingkonzept 
Münster (ISM)), des Integrierten Handlungskonzeptes Gievenbeck aus dem Jahr 2000 (vgl. Vorla-
ge V/1359/2000) sowie den daraus resultierenden Zielen des Bebauungsplanes Nr. 446 Gieven-
V/0348/2009

- 4 - 
beck – Ortsmitte (vgl. Vorlage V/0336/2002) kann mit der Anwendung des Programms ein Ziel 
führendes Instrument für die Stärkung der Ortsmitte Gievenbeck aufgestellt werden. Die Inhalte 
und Ergebnisse aus dem stadtweiten ISM-Prozess sind weiterhin aktuell und werden als grundle-
gende Basis für das neue Programmgebiet verwendet.  
Somit erübrigt sich eine erneute Herleitung und Definition der Ziele zur Stadtentwicklung Münsters. 
Die funktionalen Zusammenhänge für die Gebietsabgrenzung und den Orientierungsrahmen sind 
darüber hinaus über den Bezug zum Einzelhandelskonzept der Stadt Münster (vgl. Vorlage 
V/0878/2008) gegeben. 
 
Die vorläufige Maßnahmenliste gem. Anlage 2 nimmt die Ziele des Bebauungsplanes Nr. 446 so-
wie in Teilen des Handlungskonzeptes Gievenbeck auf und ergänzt sie um weitere Aspekte zur 
Stärkung der Ortsmitte. Die Ziele des Bebauungsplanes, die noch nicht realisiert werden konnten, 
sind im Wesentlichen: 
- Wirksame gestalterische Aufwertung des öffentlichen Raums bei gleichzeitiger Er-
haltung des Kfz-Verkehrs in verringerter Form und Verbesserung der Aufenthalts-
qualität für Fußgänger, sowie ausreichendes Stellplatzangebot in räumlicher Nähe 
zu den Einzelhandels- und Infrastrukturstandorten, 
 
- Schaffung eines zentralen Aufenthaltsplatzes mit räumlicher Fassung im Mün-
dungsbereich des Arnheimwegs, 
 
- Verbesserung der Wegeverbindungen aus den Wohngebieten in die Ortsmitte, so-
wie zwischen Rüschhausweg und Appelbreistiege und zur Waldorfschule. 
 
Die Schwerpunkte des Bebauungsplanes zur Erweiterung des Einzelhandelsangebotes konnten 
mittlerweile im großen Umfang realisiert werden.  
 
Nunmehr sollen mit der Anwendung des Programms die vorhandenen Strukturen gestärkt werden. 
Durch den beschlossenen Ausbau der Austermannstraße in Verbindung mit der anvisierten Ein-
richtung eines „Verkehrsberuhigten Geschäftsbereiches“ im Bereich des Knotenpunktes Von-
Esmarch-Straße/Rüschhausweg/Enschedeweg ist eine deutliche Reduzierung der Durchgangs-
verkehre zu erreichen. Hier besteht die Chance zur Umgestaltung der Straßenräume in der Orts-
mitte.  
 
Für Gievenbeck-Ortsmitte umfasst dieses Gebiet (vgl. Anlage 1) den Bereich der Abgrenzung des 
neuen zentralen Versorgungsbereiches Gievenbeck-Mitte gem. Fortschreibung Einzelhandels- und 
Zentrenkonzept Stadt Münster. Ebenfalls ist mit dieser Abgrenzung der Geltungsbereich des Be-
bauungsplanes Nr. 446 Gievenbeck – Ortsmitte abgedeckt. Eine parzellenscharfe Abgrenzung ist 
für das Programm „Aktive Stadt- und Ortsteilzentr en" nicht erforderlich, sie weist somit Ergän-
zungs- und Überschneidungsbereiche auf.  
 
Ausblick 
 
Ab der zweiten Jahreshälfte wird die Verwaltung zusammen mit der Bezirksvertretung Münster-
West die Art und den Umfang der öffentlichen Beteiligung klären.  
Ergänzend zu den städtischen Vorschlägen sind gem. Städtebau-Förderrichtlinien 2008 Vorschlä-
ge privater Partner zu ermitteln und privates Engagement darzustellen, nicht nur ideell sondern 
auch finanziell. Auf der Basis des neuen Programms „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“ wird die 
Verwaltung - gemeinsam mit privaten Akteuren vor Ort - die Inhalte des Programms für eine Um-
setzung vorbereiten und ggf. notwendige Städtebauförderanträge für einzelne Maßnahmen und 
Projekte in den Folgejahren beim Land NRW stellen. Für die Bewilligung entsprechender Städte-
baufördermittel für privat initiierte Maßnahmen im Rahmen des Programms „Aktive Stadt- und 
Ortsteilzentren“ ist eine Mitfinanzierung durch private Akteure erforderlich.  Das Programm kann 
nur funktionieren, wenn es partnerschaftlich von öffentlichen und privaten Akteuren getragen wird. 
 
V/0348/2009

- 5 - 
V/0348/2009 
Ergänzend werden die Einzelmaßnahmen (vgl. Anlage 2) im weiteren Erarbeitungsprozess in sog. 
„Integrierten Handlungskonzepten“ dargestellt, um die Gemeinsamkeiten und Abhängigkeiten so-
wie die verschiedenen öffentlichen und privaten Partner heraus zu arbeiten. 
 
 
 
I.V. 
 
gez.  
 
Schultheiß 
Stadtdirektor 
 
 
 
Anlagen: 
 
Anlage 1: Abgrenzung Programmgebiet „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren Münster Gievenbeck“ 
Anlage 2: vorläufiger Maßnahmenvorschlag, stadtquartiersbezogen

	




	

	


	 		
 

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Ergänzungsvorlage Beschluss

4797 Zeichen

V/0348/2009/1 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Städtebauförderung: Programm "Aktive Stadt- und Ortsteilzentren Münster Gievenbeck-Ortsmitte"
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
23.06.2009 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften Vorberatung 
24.06.2009 Rat Entscheidung
24.06.2009 Hauptausschuss Vorberatung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Auf der Basis des neuen Bund-Länder-Programms „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“ be-
schließt der Rat das städtebauliche Programmgebiet „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren 
Münster Gievenbeck-Ortsmitte“ im Sinne von § 171b (2) BauGB. Die Abgrenzung des Pro-
grammgebietes ist aus dem anliegenden Übersichtsplan ersichtlich. 
 
2. Der Rat nimmt den vorläufigen Maßnahmenvorschlag für das Programmgebiet „Aktive 
Stadt- und Ortsteilzentren Münster-Gievenbeck“ als Diskussionsgrundlage für eine umfas-
sende Erörterung mit Politik und Bürgerschaft zur Kenntnis. 
 
3. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die Verwaltung nach der Erörterung mit Politik und 
Bürgerschaft ein Konzept für einzelne Maßnahmen und Projekte entwickelt und den 
zuständigen politischen Gremien vorlegt. 
 
4. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die Verwaltung zur Umsetzung einzelner Maßnahmen 
und Projekte des Programms für Münster-Gievenbeck notwendige Städtebauförderanträge 
ggf. vorsorglich vorbereiten wird, und dass 
 
4.1 bei Förderanträgen für eigene Maßnahmen der Stadt Münster der Eigenanteil von der Stadt 
Münster zu leisten ist, Private können ggf. im kleinen Rahmen kofinanzieren; 
 
4.2 bei gemeinsamen Maßnahmen privater und öf fentlicher Träger bei den verbleibenden Ei-
genanteilen eine Mitfinanzierung durch die Privaten zwingend erforderlich ist, der Eigenan-
teil der Stadt Münster darf 10% nicht unterschreiten; 
 
4.3 bei Förderanträgen für sog. Dritte der Eigenanteil von diesen selbst aufzubringen ist, so 
dass die Maßnahme für die Stadt Münster kostenneutral zu veranschlagen ist; 
Vorlagen-Nr.: 
V/0348/2009/1. Erg.
Auskunft erteilt: 
Herr Thiel 
Ruf: 
492 61 80 
E-Mail: 
Thiel@stadt-muenster.de  
Datum: 
19.06.2009 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0348/2009/1 
 
4.4 die Verwaltung entsprechende Verhandlungen zur Finanzierung bzw. Kofinanzierung von 
Maßnahmen und Projekten mit privaten Dritten führen wird.  
 
 
II. Finanzielle Auswirkungen 
 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass - sofern  Maßnahmen für das Programmgebiet „Aktive 
Stadt- und Ortsteilzentren Münster Gievenbeck-Ortsmitte“ zukünftig realisiert werden sollen - ggf. 
der Stadt und/oder privaten Partnern Kosten und/oder Folgekosten entstehen werden.   
 
Die entsprechenden Auszahlungen bzw. Aufwendungen sind dann über die jeweiligen Fachämter 
sicherzustellen. Die Fachämter sorgen darüber hi naus für die Veranschlagung im Haushaltsplan 
der Stadt Münster sowie bei den Mitteln für Dritte für eine entsprechende Veranschlagung der Er-
träge und Aufwendungen im jeweiligen Fachbudget. 
 
Derzeit beträgt die Förderquote für Münster nur 50% der zuwendungsfähigen Kosten für investive 
Maßnahmen. Münster ist als finanzstarke Gemeinde seitens des Landes NRW eingestuft und 
muss damit einen Abschlag auf die maximale Förderhöhe in Kauf nehmen. Durch die Neufassung 
der Städtebau-Förderrichtlinien wurde der Förderhöchstsatz für alle Kommunen dauerhaft abge-
senkt. Daraus könnten sich ggf. weitere Abschläge, u. U. auch maßnahmebezogen ergeben. 
 
Um den Haushalt nicht unnötig mit Auszahlungen für Investitionen zu belasten, denen (noch) keine 
entsprechenden Einzahlungen aus Städtebaufördermitteln verbindlich gegenüberstehen, werden 
derzeit keine neuen Komplementärmittel in die mittelfristige Finanzplanung eingestellt. 
 
 
 
Begründung: 
 
Die Vorlage V/0348/2009 - Städtebauförderung: „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren Münster Gie-
venbeck-Ortsmitte“ wurde am 18.06.2009 im Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Ver-
kehr und Wirtschaft beraten. 
 
Zur Sicherung der im Begründungsteil der Vorlage dargelegten Absicht, Bürgerschaft und Politik 
deutlich in die Konzepterstellung einzubinden, schlug der Ausschuss eine Klarstellung im Be-
schlusstenor vor (vgl. Anlage 1) und fasste durch Hinzufügen eines weiteren Beschlusspunktes 
diesbezüglich den o.a. geänderten Beschluss als Beschlussempfehlung an den Rat. 
 
Der Ausschuss beschloss einstimmig, dem Rat den geänderten Beschlussvorschlag der Vorlage 
zu empfehlen.  
 
Die Verwaltung empfiehlt dem Rat, dem so geänderten Beschlussvorschlag zu folgen. 
 
 
I.V. 
 
gez.  
 
Schultheiß 
Stadtdirektor 
 
 
 
Anlagen: 
 
Anlage 1: Änderungsantrag der CDU-Ratsfraktion und der FDP-Ratsfraktion an den Ausschuss für

- 3 - 
V/0348/2009/1 
Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft vom 18.06.2009

Beratungsverlauf (3)

23.06.2009 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
TOP 6.4 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
24.06.2009 Hauptausschuss
TOP 11 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
24.06.2009 Rat
TOP 13 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (5)

  • Rüschhausweg
  • Austermannstraße
  • Von-Esmarch-Straße
  • Appelbreistiege
  • Enschedeweg

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Details

Vorlagen-Nr.
V/0348/2009/1
Typ
Vorlagen
Datum
19.06.2009
Erstellt
06.10.2020 14:37