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Gesetz zur Verbesserung der Korruptionsbekämpfung und zur Errichtung und Führung eines Vergaberegisters in Nordrhein-Westfalen (KorruptionsbG); hier: Anzeigepflicht von Nebentätigkeiten gemäß § 17 KorruptionsbG

Drucksache XI. 121 /XI. vom 17.03.2021

Stand: Am 17.03.2021 im Haupt- und Finanzausschuss beraten. Ein Ergebnis ist nicht angegeben.

Dokumente

Beratungsverlauf

  1. 17.03.2021

    Haupt- und Finanzausschuss

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