V/0606/2005
6. Änderung FNP - Abschließender Beschluss
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Beschlussvorlage
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DER OBERBÜRGERMEISTER Stadtplanungsamt Betrifft 6. Änderung des fortgeschriebenen Flächennutzungsplanes der Stadt Münster für den Bereich östlich der Münsterstraße im Stadtteil Wolbeck Abschließender Beschluss Beratungsfolge 13.09.2005 Bezirksvertretung Münster-Südost Anhörung 21.09.2005 Hauptausschuss Vorberatung 21.09.2005 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: Sachentscheidung: Der Entwurf der 6. Änderung des fortgeschriebenen Flächennutzungsplanes der Stadt Münster für den Bereich östlich der Münsterstraße im Stadtteil Wolbeck wird gemäß § 2 Baugesetzbuch ab- schließend beschlossen. Die Begründung zur Flächennutzungsplanänderung wird ebenfalls beschlossen. Kosten/Folgekosten, Finanzierung Durch die Flächennutzungsplanänderung entstehen der Stadt Münster keine Kosten und keine Folgekosten. Begründung: Der vom Rat am 16.03.2005 aufgestellte Entwurf der 6. Änderung des Flächennutzungsplanes hat vom 18.04. bis 18.05.2005 öffentlich ausgelegen. Da während dieser Offenlegung keine Stellungnahmen zu dieser Planung vorgetragen wurden, kann somit der abschließende Beschluss zur Flächennutzungsplanänderung gefasst werden. Weitere Einzelheiten zur Planung können der anliegenden Begründung sowie dem beigefügten Plan entnommen werden. I.V. Anlagen: 1. Begründung 2. Plan gez. Schultheiß Stadtdirektor Vorlagen-Nr.: V/0606/2005 Auskunft erteilt: Herr Krause-Kämereit / Herr Husmann Ruf: 492 6111 / 61 94 E-Mail: HusmannN@stadt-muenster.de Datum: 09.08.2005 Öffentliche Beschlussvorlage
Anlage 2 Plan
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Anlage 2 zur Vorlage Nr. 606/2005
Anlage 1 Begründung
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Anlage 1
zur Vorlage Nr. 606/2005
Begründung
zur 6. Änderung des fortgeschriebenen Flächennutzungsplanes der Stadt Münster für
den Bereich östlich der Münsterstraße
1. Planungsanlass und Planungsziele
Anlass zur Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) der Stadt Münster ist die Aufstellung
des Bebauungsplans Nr. 463: Wolbeck – Gewerbegebie t östlich der Münsterstraße/ Gren-
kuhlenweg, der innerhalb seines Geltungsbereichs ein Gewerbegebiet festsetzt.
Der wirksame Flächennutzungsplan (FNP) stellt den Ä nderungsbereich als Fläche für die
Landwirtschaft dar.
Gemäß „Handlungsprogramm Gewerbe“
1 soll der geplante Standort u.a. zu einem Bereich
für kleinbetriebliches, stadtteilorientiertes Gewer be entwickelt werden, der Ansiedlungs- so-
wie Verlagerungs- bzw. Erweiterungsmöglichkeiten vo rrangig für Handwerks- und Gewerbe-
betriebe aus dem Stadtteil Wolbeck sowie den andere n Stadtteilen des Stadtbezirks Südost
bietet. Angesichts des umfangreichen Flächenangebots (ca. 19,8 ha) sowie der zukünftig gu-
ten Verkehrsanbindung ist das Gewerbegebiet östlich Münsterstraße auch geeignet, mit ei-
nem Teil des Flächenangebots zur Bedarfsdeckung in der Kategorie „Standorte für gesamt-
städtisch bedeutsames Gewerbe“ beizutragen. Um städ tebauliche Fehlentwicklungen zu
vermeiden, werden Einzelhandelsbetriebe innerhalb d es geplanten Gewerbegebietes durch
Festsetzungen im Rahmen der verbindlichen Bauleitpl anung mit Ausnahmen für Sonderbe-
triebsformen ausgeschlossen.
Durch die Darstellung des geplanten Gewerbegebiets entsteht im Norden des Stadtteils
Wolbeck ein Gewerbeschwerpunkt beiderseits der Müns terstraße in einer Größe von circa
40 ha. Um eine weitere Belastung des Stadtteils durch den zunehmenden gewerblichen Ver-
kehr zu verhindern, ist ein Anschluss der Münsterst raße (K 36) an die geplante Umgehungs-
straße (L 585n) vorgesehen.
2. Änderungsbereich
Der Geltungsbereich der FNP-Änderung wird im Norden durch eine Linie ca. 200m südlich
parallel zur Everswinkeler Straße, im Osten durch den Grenkuhlenweg, im Westen durch die
Münsterstraße und im Süden durch den Privatweg begr enzt, der zur Hoflage Rosengarten
führt. Westlich der Münsterstraße wird zudem das Planzeichen für ein geplantes Regenrück-
haltebecken in das wirksam dargestellte Gewerbegebi et im Rahmen der Änderung in den
FNP eingefügt.
3. Begründung des Gewerbeflächenbedarfs in Münster;
Diskussion möglicher Gewerbeflächen-Alternativen zu m Gewerbegebiet östlich
der Münsterstraße
3.1 Flächensicherung im Gebietsentwicklungsplan
Der Gebietsentwicklungsplan (GEP) bildet durch die Darstellung von Siedlungsbereichen
den Rahmen, wo überhaupt im Gemeindegebiet einer Ko mmune in deren Flächennutzungs-
plan neue Siedlungsflächen dargestellt und anschlie ßend durch verbindliche Bebauungsplä-
ne entwickelt werden können. Damit schränkt der GEP die Siedlungsentwicklung einer
Kommune auf bestimmte Flächen ein; andere Standorte , die bisher nicht im GEP als Sied-
lungsflächen dargestellt sind, sind im Grundsatz erst über eine entsprechende Änderung des
GEP als Siedlungsflächen zu entwickeln.
Aufgrund dieses Sachverhalts beschränkt sich eine D iskussion von möglichen Standortalter-
nativen zur Entwicklung neuer Siedlungsflächen im S tadtgebiet im Wesentlichen grundsätz-
lich auf die im GEP dargestellten Flächenreserven a n Siedlungsflächen. Das gilt sowohl für
die Entwicklung von Wohnbauflächen, die im GEP als Wohnsiedlungsbereiche (WSB) dar-
gestellt sind, als auch für die Entwicklung von gew erblichen Bauflächen, die im GEP als Ge-
werbe- und Industrieansiedlungsbereiche (GIB) dargestellt sind.
1 Siehe Vorlage Nr. 767/2000
2
Der geltende Gebietsentwicklungsplan – Teilabschnit t „Münsterland“ – prognostiziert für das
Oberzentrum Münster einen zusätzlichen Flächenbedar f an GIB von ca. 535 ha (ab 1995)
bis zum Jahr 2010. Davon sind im GEP im Stadtgebiet Münster ca. 430 ha gewerbliche Flä-
chenreserven dargestellt, weitere 105 ha sind zur E ntlastung des Oberzentrums außerhalb
des Stadtgebiets an den Standorten Senden-Bösensell (ca. 60 ha), Ascheberg (ca. 15 ha)
und Ladbergen (ca. 30 ha) dargestellt, die dort vor rangig als interkommunale Gewerbe- und
Industriestandorte zwischen der jeweils betroffenen Kommune und der Stadt Münster zu
entwickeln sind.
Die im GEP im Stadtgebiet Münster dargestellten gew erblichen Flächenreserven (GIB) sind
weitgehend durch die Darstellung von gewerblichen B auflächen in den fortgeschriebenen
FNP übernommen worden; die nicht im fortgeschrieben en FNP dargestellten GIB-Flächen-
reserven haben sich überwiegend als lokal nicht ent wicklungsfähig erwiesen bzw. eine sol-
che Entwicklung ist voraussichtlich auch zukünftig für diese Flächen aus verschiedenen
Gründen nicht vorgesehen. Sie könnten daher ggf. in einem zukünftigen GEP-Fortschrei-
bungsverfahren zugunsten anderer, noch neu zu entwi ckelnder Gewerbestandorte im Stadt-
gebiet getauscht werden. Das gilt auch für die Entw icklungsflächen außerhalb des Stadtge-
biets; hier hat sich bislang die gewünschte übergem eindliche Kooperation zwischen den je-
weils beteiligten Kommunen und der Stadt Münster nicht ergeben.
3.2. Handlungsprogramm Gewerbeflächen
Seit 1997 erfolgt die bedarfs- sowie nachfragegerec hte Steuerung der Gewerbeflächenbe-
reitstellung im Stadtgebiet Münster über das gesamt städtische „Handlungsprogramm Ge-
werbeflächen“
2 (HPG); das HPG dient auch der Unterstützung der st rategischen Ausrichtung
der Gewerbeflächenpolitik der Stadt. Wesentliche Elemente des HPG sind
• das datenbasierte Flächenmonitoring,
• der Soll-/Ist-Vergleich in Verbindung mit der Mögl ichkeit zum strategischen Controlling,
• die Modellrechnung zur Prognose der voraussichtlic hen Entwicklung der verfügbaren
Gewerbeflächenreserven.
Dadurch können Handlungsbedarfe und Erforderlichkeiten zur Flächenbereitstellung abgelei-
tet werden. Ein wesentliches Ziel des HPG war und ist es, günstige Rahmenbedingungen zur
Verstetigung eines quantitativ ausreichenden und qu alitativ differenzierten Gewerbeflächen-
angebots in Münster zu schaffen.
In diesem Zusammenhang wurde die so genannte " Manövriermasse " als Zielkategorie des
HPG definiert. Sie umfasst die Gewerbeflächen in st ädtischem Eigentum, die für Vermark-
tungs- und Ansiedlungszwecke verfügbar und steuerba r sind, d.h. sie sind baureif
(=Planungsrecht und Erschließung sind vorhanden) od er werden kurzfristig (innerhalb von
ca. einem halben Jahr spätestens) baureif. Als Soll -Wert für eine permanente Flächenver-
fügbarkeit wurde die Größenordnung von 60 ha gewerb licher Bauflächen festgelegt. Die 60
ha entsprechen dem vierfachen durchschnittlichen Jahresverbrauch an gewerblichen Bauflä-
chen in Münster, der ca. 15 ha/Jahr beträgt.
Die 60 ha werden differenziert nach vier qualitativ unterschiedlichen Angebotskategorien mit
spezifischen bedarfsorientierten SOLL-Angebotsflächen:
Bauflächen für "gesamtstädtisches Gewerbe" (15 ha) ,
Bauflächen für "großbetriebliches Gewerbe / Indust rie" (30 ha),
Bauflächen für "kleinbetriebliches / stadtteilorie ntiertes Gewerbe" (12 ha, verteilt auf die
Außenstadtbezirke) und
Bauflächen für "technologieorientiertes Gewerbe" ( 3 ha).
3.3. Flächensicherung im Flächennutzungsplan
Um über eine stetig ausreichende Manövriermasse von ca. 60 ha an gewerblichen Bauflächen
verfügen zu können, müssen die Flächenabgänge für V erlagerungen und Ansiedlungen von
2 Siehe Vorlagen Nr. 981/1997 "Zwischenbericht zum Handlungsprogramm Gewerbeflächen", Nr.
767/2000 „Sachstandsbericht zum Handlungsprogramm Gewerbeflächen (Fortschreibung 2000)“ so-
wie Nr. 539/2003 „Handlungsprogramm Gewerbeflächen – Fortschreibung 2003“
3
Betrieben stets durch einen entsprechenden Neuzugang an baureifen Flächen ausgeglichen
werden. Um die erforderlichen Schritte zur Baureifmachung zeit nah ergreifen zu können,
mussten deshalb auf der Ebene der vorbereitenden Ba uleitplanung im Rahmen der Fort-
schreibung des FNP in quantitativer und qualitativer Hinsicht ausreichend geeignete Standorte
durch ihre Darstellung im FNP gesichert werden.
Das kalkulatorische Mengengerüst, das die quantitat ive Grundlage für eine langfristig (min-
destens bis 2010) ausreichende Sicherung von neuen Gewerbe- und Industrieflächen im
Rahmen der Fortschreibung des FNP darstellt, beträg t ca. 180 ha und setzt sich zusammen
aus:
• ca. 60 ha für eine permanent zur Verfügung stehen de Manövriermasse
(vierfacher durchschnittlicher Jahresverbrauch von 15 ha/Jahr) und
• ca. 120 ha für die Gesamtsumme des durchschnittli chen Jahresverbrauchs der Jahre
2003 bis 2010 (8 Jahre x 15 ha).
Zum Stichtag 31.12.2002 betrug die in Münster vorhandene Manövriermasse an baureifen und
städtisch verfügbaren Gewerbe- und Industrieansiedlungsflächen rund 70 ha und lag damit um
ca. 10 ha über dem vorgegebenen Orientierungswert z ur Bereitstellung einer ausreichenden
Manövriermasse in der Stadt.
Hieraus ergab sich für die Fortschreibung des FNP ( mit dem Prognosezieljahr 2010), dass
der kalkulatorische Orientierungswert zur Bereitste llung einer ausreichenden aufsummierten
Manövriermasse von ca. 180 ha neuen Gewerbe- und In dustrieflächen – bei einer Ende
2002 noch in der Stadt Münster vorhandenen Manövriermasse von ca. 70 ha – dann erreicht
werden konnte, wenn mindestens noch weitere ca. 110 ha neue gewerbliche und/oder indus-
trielle Bauflächen im Rahmen der Fortschreibung des FNP neu dargestellt und mittelfristig
durch liegenschaftlichen Grunderwerb für die städti sche Verfügbarkeit gesichert werden
können.
Dabei war jedoch zu berücksichtigen, dass diese run d 110 ha zusätzlicher Flächenbedarf
„Netto-Bauflächen“ darstellen. Für die Darstellung der erforderlichen neuen gewerblichen
und industriellen „Brutto-Bauflächen“ im FNP, d.h. einschließlich der erforderlichen Flächen
für die innere Erschließung, musste noch ein Zuschl ag von rund 30 % (= ca. 33 ha) ange-
rechnet werden. Daraus ergab sich ein Orientierungs wert von rund 143 ha (110 ha + 33 ha)
an neuen Gewerbe- und Industrieflächen, die im fort geschriebenen FNP der Stadt Münster
neu dargestellt werden mussten, um über eine mittelfristig ausreichende Manövriermasse an
gewerblichen und industriellen Bauflächen in Münster verfügen zu können.
Die Darstellung neuer Flächen für Gewerbe- und Indu strieansiedlungen im Rahmen der
Fortschreibung des FNP und deren anschließende plan erische Aktivierung ist aus Sicht der
Stadt Münster dringend erforderlich, um die Handlun gsfähigkeit der Stadt als Standort für
Wirtschaft und Arbeit in Zukunft aufrecht erhalten zu können. Die Ausweisung bzw. Darstel-
lung und Aktivierung neuer Gewerbe- und Industriefl ächen muss dabei in erster Linie darauf
ausgerichtet sein, die erforderlichen Flächenangebo te in den Kategorien „Gesamtstädtisch
bedeutsames Gewerbe“ und „Großbetriebliches Gewerbe/Industrie“ langfristig sicherzustel-
len. In zweiter Linie ist auf eine Feinsteuerung de r Flächenbereitstellung in allen Angebots-
Kategorien hinzuwirken, die der Erreichung des definierten Angebotssolls Rechnung trägt.
Insgesamt werden im wirksam fortgeschriebenen FNP d er Stadt Münster ca. 161 ha Gewer-
be- und Industrieflächen (GE/GI) im Stadtgebiet neu dargestellt
3; dies sind im Einzelnen:
3 Die in der Vorlage Nr. 325/2003 enthaltene Auflistung wurde entsprechend den Darstellungen des
wirksam fortgeschriebenen FNP aktualisiert.
4
a) städtische Flächen, für die noch die Aufstellung eines Bebauungsplans erfolgen muss, um
der Manövriermasse zugeführt werden zu können:
GE Gremmendorf, Heumannsweg ca. 6,6 ha
b) nicht-städtische Flächen, bei denen sich die Stadt Münster zurzeit um den Erwerb bemüht,
um diese – nach zuvor erfolgter verbindlicher Bauleitplanung – der Manövriermasse zufüh-
ren zu können:
GE/GI Amelsbüren, Münster-Südwest, BAB A 1/DEK ca. 92,6 ha
GE/SO Gievenbeck, Technologiepark 2 ca. 16,5 ha
Summe ca. 109,1 ha
c) nicht-städtische Flächen, die auch zukünftig nicht der Manövriermasse zugerechnet wer-
den können:
GE Amelsbüren, Grafschaft/Kappenberger Damm ca. 9,2 ha
GE Albachten, Erweiterung westlich Steinbrede ca. 2,9 ha
GE Roxel, Erweiterung südlich Nottulner Landweg ca . 14,2 ha
GE Roxel, Erweiterung nördlich Nottulner Landweg ca. 2,7 ha
GE Nienberge, Erweiterung südlich Feldstiege ca. 12,8 ha
GE Innenstadt, östlich Salzmannstraße ca. 1,3 ha
GE Innenstadt, ehem. Bahnflächen südlich Stückgutb ahnhof ca. 2,3 ha
Summe ca. 45,4 ha
Die unter a) und b) aufgeführten Potenziale an gewerblichen Bauflächen, die im Rahmen der
FNP-Fortschreibung inzwischen wirksam dargestellt worden sind und die durch liegenschaft-
lichen, städtischen Grunderwerb sowie die noch auss tehende verbindliche Bauleitplanung
zukünftig (voraussichtlich mittelfristig) der vorge gebenen Manövriermasse zugeführt werden
können bzw. sollen, ergeben in der Summe ca. 115,7 ha.
Gemessen an der als Orientierungswert für die Größe nordnung der durch die FNP-
Fortschreibung zu gewährleistenden Manövriermasse von ca. 143 ha ergibt sich daraus mit-
telfristig noch ein Defizit von ca. 27,3 ha. Um die ses Defizit abzubauen, ist die zügige bau-
leitplanerische Entwicklung des geplanten neuen Gew erbegebiets in Wolbeck, östlich der
Münsterstraße, dringend erforderlich; diese notwend ige Änderung des Flächennutzungs-
plans war zuletzt nicht mehr Gegenstand des Verfahr ens zur Fortschreibung des FNP, son-
dern wird als separates Änderungsverfahren parallel zum Verfahren zur Aufstellung des Be-
bauungsplanes Nr. 463 durchgeführt. Durch vorbereit enden Grunderwerb konnten zwi-
schenzeitlich die liegenschaftlichen Voraussetzunge n geschaffen werden, diesen geplanten
Gewerbestandort der Manövriermasse zuzuführen.
Die Erforderlichkeit des geplanten Gewerbegebiets ö stlich der Münsterstraße in Wolbeck ist
auch mit den folgenden Argumenten zu begründen:
Gemäß der letzten Fortschreibung des HPG (31.12.200 2) hatte die aktuelle Verfügbarkeit
über Flächen der Kategorie „kleinbetriebliches/stad tteilorientiertes Gewerbe“ mit nur rd. 1,3
ha im Stadtbezirk Münster-Südost den angestrebten S ollwert von 3 ha deutlich unterschrit-
ten. Es ist davon auszugehen, dass sich die Angebot ssituation bis heute mangels Flächen-
zuwachs weiter verschlechtert hat. Der durchschnitt liche Verbrauch an Gewerbeflächen in
der Gebietskategorie „kleinbetriebliches, stadtteilorientiertes Gewerbe“ betrug im Stadtbezirk
Münster-Südost in den vergangenen elf Jahren (1992 – 2002) ebenfalls rd. 1,3 ha pro Jahr.
Daher ist das geplante Gewerbegebiet östlich der Münsterstraße dringend vor allem auch zur
Deckung des mittel- und langfristigen Bedarfs von U nternehmen im Stadtbezirk Münster-
Südost erforderlich.
3.4. Standortalternativen zum Gewerbegebiet östlich Münsterstraße
Die im GEP zusätzlich dargestellten Flächenreserven von Gewerbe- und Industrieansied-
lungsbereichen (GIB) im Stadtgebiet, die nicht im R ahmen der zum 08.04.2004 wirksam ge-
wordenen Fortschreibung des FNP in diesen übernommen worden sind, sind im Sinne einer
Umweltprüfung gem. Ziffer 2 der Anlage zu § 2 (4) und § 2a BauGB grundsätzlich als
Standort-Alternativen für das geplante Gewerbegebiet in Wolbeck-Nord, östlich der Münster-
straße, in Betracht zu ziehen und zu untersuchen.
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Diese GEP-Reservestandorte liegen:
in Albachten, östlich der Osthofstraße, nördlich d er BAB A 43, ca. 22,2 ha,
in Amelsbüren, nördlich der Wiedaustraße und westl ich des Kappenberger Dammes, ca.
38,7 ha,
ggf. in Roxel, westlich der Welsingheide, östlich der Bahnstrecke Münster – Coesfeld, ca.
10,5 ha.
Es handelt sich hierbei ausdrücklich nicht um solch e Flächen, die bereits im fortgeschrie-
benen Flächennutzungsplan als gewerbliche Baufläche n (z.B. in Amelsbüren das Industrie-
gebiet südlich bzw. das Gewerbegebiet nördlich der Wiedaustraße) wirksam dargestellt sind.
Die aufgelisteten GEP-Reservestandorte (s. auch Lag eplan in Anlage 1a) könnten allenfalls
mittel- bis langfristig im Bedarfsfall durch weiter e Flächennutzungsplan-Änderungsverfahren
zusätzlich in den Flächennutzungsplan aufgenommen werden.
Nachverdichtungspotenzial
Ein Aspekt bei der Betrachtung von Standortalternat iven ist auch die Prüfung der Zugriffs-
möglichkeit auf ggf. bestehende Flächenpotenziale i n bestehenden Industrie- und Gewerbe-
gebieten im Stadtgebiet, die sich nicht in städtisc hem Eigentum befinden und daher auch
nicht Bestandteil der Manövriermasse sind.
Der mit der Vorlage „Handlungsprogramm Gewerbefläch en – Fortschreibung 2003 “ (HPG;
Vorlage 539/2003) verbundene Sachstandsbericht zum HPG zum 31.12.2002 enthält keine
Angaben über entsprechende Gewerbeflächenreserven i n den einzelnen bestehenden Ge-
werbegebieten. Gesamtstädtisch betrachtet beträgt d as Volumen der nicht städtischen, frei-
en Flächen ca. 10,15 ha, das sind ca. 5,8 % der bau reifen bzw. kurzfristig baureifen Gewer-
beflächenreserven. Diese Flächen gehören nicht zur Manövriermasse und können somit
zwar als Nachverdichtungspotenzial angesehen werden , haben angesichts der insgesamt
geringen Größe und deren Verteilung auf verschieden e Standorte aber keine Bedeutung
hinsichtlich der Betrachtung von Standortalternativen.
Lancier-Gelände
Das im wirksamen FNP im Südosten von Wolbeck, südli ch der Straße Am Steintor und der
Trasse der Westfälschen Landes-Eisenbahn, dargestellte Gewerbegebiet „Petersheide“, das
im Osten auch noch über Flächenreserven verfügt, st ellt aufgrund der planungsrechtlichen
Situation keine Standortalternative zum geplanten G ewerbeflächen-Standort östlich der
Münsterstraße dar und kommt somit als gewerblichen Alternativ- bzw. Reserveflächen in
Wolbeck nicht in Betracht .
4. Änderungsinhalte
4.1 Gewerbegebiet
Das geplante Gewerbegebiet mit einer Größe von ca. 19,8 ha wird über die Münsterstraße
erschlossen. Durch die Anbindung der Münsterstraße an die geplante L 585n sowie die L793
(Münsterstraße/Freckenhorster Straße) wird die über örtliche Erschließung des Bereiches si-
chergestellt.
4.2 Flächen für die Ver- und Entsorgung
– Zweckbestimmung Regenrückhaltebecken –
Das erforderliche Regenrückhaltebecken für das geplante Gewerbegebiet liegt westlich der
Münsterstraße innerhalb des bestehenden Gewerbegebietes.
4.3 Flächen für vorwiegend flächenhafte Maßnahmen z um Schutz, zur Pflege und zur
Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft
Der Bereich östlich des geplanten Gewerbegebiets wi rd als Fläche für vorwiegend flächen-
hafte Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entw icklung von Boden, Natur und Land-
schaft dargestellt.
6
5. Auswirkungen auf die Umwelt / Umweltbericht gem . § 2a BauGB
5.1 Rahmen der Umweltprüfung
Der vorliegende Umweltbericht ist auf Basis einer U mweltprüfung gemäß der Anlage zu § 2
Abs. 4 und § 2a des Baugesetzbuches (BauGB) erstell t worden. Umfang und Detaillierungs-
grad für die Ermittlung der Umweltbelange entsprech en der Ebene des Flächennutzungs-
planes und beziehen sich vor allem auf die vorliege nden Fachplanungen wie Landschafts-
pläne, Umweltkataster, Altlastenkataster, Grünordnung etc.
Die Umweltprüfung ist für den geplanten Gewerbestan dort in Wolbeck sowie für drei poten-
zielle Alternativstandorte in Albachten, Amelsbüren und Roxel auf Basis vorhandener Daten
und Kenntnisse durchgeführt worden. Diese drei Alte rnativstandorte sind Gewerbeflächenre-
serven, die der Gebietsentwicklungsplan - Teilabsch nitt Münsterland - (GEP) im Stadtgebiet
Münster noch vorhält, die im Rahmen der Fortschreib ung des Flächennutzungsplanes aber
von der Stadt Münster nicht aufgegriffen und darges tellt worden sind. Weitere und detaillier-
tere Ausführungen hierzu enthalten die Kap. 3.1 – 3.4.
Für die notwendige Aufstellung des Bebauungsplans N r. 463:
Wolbeck – Gewerbegebiet
östlich der Münsterstraße/ Grenkuhlenweg im Parallelverfahren wurde eine gesonderte
Umweltprüfung durchgeführt und ein separater Umwelt bericht als Bestandteil der Begrün-
dung erstellt.
Die Ergebnisdarstellung für den Standort Wolbeck so wie für die drei Alternativstandorte er-
folgt jeweils tabellarisch (s. Tabellen 1 - 4).
5.2 Kurzdarstellung Inhalt und wichtigste Ziele de r Flächennutzungsplanänderung
Ziel der 6. Änderung des fortgeschriebenen Flächennutzungsplans ist es, ein Gewerbegebiet
im Norden des Stadtteils Wolbeck östlich der Münste rstraße darzustellen. Der Anlass ist die
Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 463: Wolbeck – G ewerbegebiet östlich der Münster-
strasse/ Grenkuhlenweg, der innerhalb seines Geltun gsbereichs ein Gewerbegebiet fest-
setzt.
Die Größe der geplanten gewerblichen Flächen liegt bei rund 19,8 ha. Darüber hinaus wird
östlich der geplanten gewerblichen Flächen eine Flä che für vorwiegend flächenhafte Maß-
nahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung v on Boden, Natur und Landschaft
(Ausgleichsfläche) in einer Größe von rd. 4,0 ha da rgestellt. Die Gesamtgröße der Ände-
rungsfläche beträgt damit rd. 24 ha.
5.3 Fachgesetzliche Ziele und Vorgaben des Umwelts chutzes
Gemäß der Bodenschutz- und Umwidmungssperrklausel (§ 1a Abs. 2 BauGB) soll mit Grund
und Boden sparsam und schonend umgegangen werden; d abei sind zur Verringerung der
zusätzlichen Inanspruchnahme von Flächen für baulic he Nutzungen die Möglichkeiten der
Gemeinde zur Innenentwicklung zu nutzen, insbesonde re durch Wiedernutzbarmachung
bzw. Nachverdichtung von Flächen und andere Maßnahm en, sowie Bodenversiegelungen
auf das notwendige Maß zu begrenzen.
Landwirtschaftlich, als Wald oder für Wohnzwecke ge nutzte Flächen sollen nur im notwendi-
gen Umfang umgenutzt werden.
Die generelle Notwendigkeit des Nachweises weiterer Gewerbeflächen im Stadtgebiet von
Münster, einschließlich der Fläche in Wolbeck östli ch der Münsterstraße, sowie die Prüfung
der Nachverdichtungspotenziale werden in den Kapiteln 3.1 - 3.4
der Begründung dargelegt.
Weiterhin wurden als Ziele und Vorgaben des Umweltschutzes insbesondere die Fachgeset-
ze und -pläne gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 7g BauGB berücksichtigt. Es bestehen folgende, rechts-
wirksame Fachpläne und Schutzausweisungen:
Landschaftsplan
: Der geplante Gewerbestandort in Wolbeck liegt im Geltungsbereich des
rechtswirksamen Landschaftsplans „Werse“. Der Landschaftsplan stellt in einem Bereich, der
auch das Plangebiet umfasst, als Entwicklungsziel für die Landschaft die „Anreicherung einer
im Ganzen erhaltenswürdigen Landschaft mit gliedernden und belebenden Elementen“ dar.
Für die Bereiche, die einer Bebauung zugeführt werd en sollen, ist eine Entlassung aus dem
Landschaftsplan und damit eine Aufhebung der besteh enden Festsetzungen notwendig.
Hierzu bedarf es – im Zusammenhang mit dem abschlie ßenden Beschluss zur 6. Änderung
des fortgeschriebenen Flächennutzungsplans – noch e ines entsprechenden Beschlusses
7
durch den Rat als Träger der Landschaftsplanung in der kreisfreien Stadt Münster; mit die-
sem Beschluss erklärt der Rat (in Kenntnis der jewe iligen Stellungnahmen des Land-
schaftsbeirats und der Unteren Landschaftsbehörde), dass für das neu darzustellende Ge-
werbegebiet östlich der Münsterstraße die zurzeit n och entgegenstehende Festsetzung des
geltenden Landschaftsplans Nr. 1 „Werse“ durch die Aufstellung des aus dem geänderten
Flächennutzungsplan entwickelten Bebauungsplanes Nr. 463 aufgehoben wird.
Die Fläche für Ausgleichsmaßnahmen dagegen verbleib t im Geltungsbereich des Land-
schaftsplanes „Werse“.
Die Alternativstandorte liegen im Bereich der gepla nten Landschaftspläne Nr. 3 (Roxeler
Riedel) und Nr. 4 (Davert und Hohe Ward), die sich beide noch im Aufstellungsverfahren be-
finden.
Schutzausweisungen
: Der Alternativstandort in Roxel liegt im Bereich des Landschafts-
schutzgebiets „Altenroxel“. Für den Bereich des gep lanten Gewerbestandorts in Wolbeck
sowie für die Alternativstandorte in Albachten und Amelsbüren bestehen keine Schutzaus-
weisungen des Natur- und Landschaftsschutzes wie Ge biete von gemeinschaftlicher Bedeu-
tung (FFH-Gebiete) oder Europäische Vogelschutzgebi ete im Sinne des Bundesnatur-
schutzgesetzes etc.. Weiterhin bestehen keine Schut zausweisungen als Wasserschutzge-
biet, Überschwemmungsgebiet o.ä..
5.4 Zusammenfassung
Für die 6. Änderung des fortgeschriebenen Flächennutzungsplanes
mit dem Ziel, ein Gewer-
begebiet im Norden des Stadtteils Wolbeck darzustel len, wurde eine Umweltprüfung für den
Standort in Wolbeck sowie für drei Alternativstando rte (GEP-Reserveflächen außer-halb des
wirksamen Flächennutzungsplans; s. auch Lageplan in Anlage 1a) durchgeführt.
Die erheblichen, nachteiligen Umweltauswirkungen entstehen an allen vier Standorten durch
die Inanspruchnahme und Versiegelung bislang weitge hend unversiegelter Flächen und den
damit verbundenen Eingriff in Natur und Landschaft. Für alle Standorte stellt der Flächennut-
zungsplan geeignete Ausgleichsflächen in Form von F lächen für Maßnahmen zum Schutz,
zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft dar. Im Vergleich mit den
anderen drei Standorten zeichnet sich die Fläche in Roxel durch die bestehende Land-
schaftsschutzgebietsausweisung sowie eine im Biotopkataster erfasste Waldfläche aus.
Im Bereich der drei Alternativstandorte sind darübe r hinaus Wohnnutzungen vorhanden, die
bei einer Gewerbeansiedlung voraussichtlich von Lär mimmissionen durch Kfz-Verkehr und
ggf. aus den Betrieben betroffen wären. Die Wohnnutzung in Amelsbüren wäre jedoch durch
das Vorhandensein eines allgemeinen Wohngebiets (Si edlung Kappenberger Feld), einer
Streusiedlung mit Dorfgebietscharakter (Von-Renesse -Weg) sowie weiterer Einzelhäuser
besonders intensiv betroffen. Darüber hinaus ist an diesem Standort die Vorbelastung mit
Immissionen (Lärm) auf Grund der geplanten und im F lächennutzungsplan dargestellten
Gewerbe- und Industrieansiedlungen sowie entlang ei nes Streifens parallel zur Autobahn zu
berücksichtigen.
Zusammenfassend ergibt der Vergleich der Alternativ standorte in Amelsbüren und Roxel
deutlich nachteiligere Umweltauswirkungen im Vergle ich mit dem Standort Wolbeck. Der
Standort in Albachten ist - bezogen auf die vorhandene Wohnnutzung - etwas ungünstiger zu
beurteilen als das Plangebiet in Wolbeck.
Als Monitoringmaßnahme bezüglich der Darstellung vo n Gewerbeflächen auf Ebene des
Flächennutzungsplans ist eine bedarfsorientierte Üb erprüfung des Gewerbeflächenbedarfs
und ggf. Anpassung der Planungsziele im Zusammenhan g mit der Fortschreibung des
„Handlungsprogramms Gewerbe“ sinnvoll.
6. Gesamtabwägung
6.1 Abwägende Bewertung der Standortalternativen zu m Gewerbegebiet östlich
Münsterstraße (Umweltbericht)
Die vergleichende Untersuchung und Bewertung des ge planten Gewerbestandortes in Wol-
beck-Nord, östlich Münsterstraße, sowie der drei St andort-Alternativen in den Ortsteilen Alb-
achten, Amelsbüren und Roxel im Sinne einer Umweltp rüfung gem. Ziffer 2 der Anlage zu §
8
2 (4) und § 2a BauGB kommt zu dem Ergebnis, dass au ch hinsichtlich der Kriterien der Um-
weltprüfung der vorgesehene Standort in Wolbeck-Nor d der besser geeignete Standort ist
(vgl. auch Kap. 5.4).
6.2 Eingriffe in Natur und Landschaft: Ausgleich
Mit der Darstellung von zusätzlichen Gewerbeflächen im Stadtteil Wolbeck werden Freiflä-
chen, die im wirksamen Flächennutzungsplan als Fläc hen für die Landwirtschaft dargestellt
sind, überplant. Die damit verbundene Inanspruchnah me von Freiflächen kann im Sinne der
gesetzlichen Ausgleichsregelung auf Flächen für Maß nahmen zum Schutz, zur Pflege und
zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft, die in ausreichendem Umfang auch in di-
rekter räumlich-funktionaler Nähe zum geplanten Gew erbegebiet im wirksamen FNP darge-
stellt sind, kompensiert werden. Die konkrete Regel ung der erforderlichen Ausgleichsmaß-
nahmen erfolgt im Rahmen des Bebauungsplans Nr. 463 : Wolbeck - Gewerbegebiet östlich
der Münsterstraße / Grenkuhlenweg, der parallel zur Flächennutzungsplan-Änderung aufge-
stellt wird.
Diese mit dem geplanten Gewerbegebiet verbundene Inanspruchnahme von Freiraum erfolgt
an einem dafür städtebaulich geeigneten Standort un d unter Berücksichtigung der Ziele der
Raumordnung und Landesplanung. Die Anforderungen de r gesetzlichen Ausgleichsregelung
werden dabei berücksichtigt.
6.3 Altlasten
Im Flächennutzungsplan werden gemäß § 5 Abs. 3 Nr. 3 BauGB für bauliche Nutzungen
vorgesehene Flächen, die erheblich mit umweltgefähr denden Stoffen belastet sind, gekenn-
zeichnet. Innerhalb des Änderungsbereichs sind nach derzeitigem Kenntnisstand keine Alt-
lastenverdachtsflächen vorhanden, die einer Kennzeichnungspflicht unterliegen.
Damit sind diesbezüglich im weiteren Verfahren keine Komplikationen zu erwarten.
6.4 Ziele der Raumordnung und Landesplanung
Der gültige Gebietsentwicklungsplan (GEP) für den R egierungsbezirk Münster -Teilabschnitt
Münsterland- stellt den Änderungsbereich überwiegen d als Gewerbe- und Industrieansied-
lungsbereich dar. Lediglich die geplante Gewerbegebietsdarstellung südlich des Privatweges
und eine geringe Flächendarstellung östlich der Hof anlage Rosengarten werden im Gebiets-
entwicklungsplan als Agrarbereich dargestellt. Im R ahmen von Abstimmungsgesprächen mit
Vertretern der Bezirksplanungsbehörde im Jahre 2001 wurde eine Vereinbarkeit der gesam-
ten vorliegenden Flächendarstellung mit den Zielen der Raumordnung und Landesplanung
festgestellt.
Die geplante Änderung des Flächennutzungsplans steh t damit in Einklang mit den landes-
planerischen Vorgaben.
6.5 Gewerbeflächenbedarf
Zur Sicherstellung eines ausreichenden Angebots an Gewerbeflächen (Manövriermasse) im
Stadtgebiet Münster bis zum Planungshorizont 2010 i st die zügige bauleitplanerische Ent-
wicklung des geplanten Gewerbegebiets östlich Münsterstraße dringend erforderlich, um das
mittelfristig bestehende Defizit bei der zu gewährleistenden Manövriermasse in etwa ausglei-
chen zu können.
Die aktuelle Verfügbarkeit über Flächen der Kategor ie „kleinbetriebliches/stadtteilorientiertes
Gewerbe“ im Stadtbezirk Münster-Südost weist keine nennenswerten Flächenreserven mehr
auf; der angestrebte Sollwert von 3 ha an Manövrier masse wird zurzeit deutlich unterschrit-
ten.
Das geplante Gewerbegebiet östlich Münsterstraße ist daher dringend vor allem auch zur De-
ckung des mittel- und langfristigen Bedarfs von Unt ernehmen im Stadtbezirk Münster-Südost
erforderlich (vgl. auch Kap. 3.1 - 3.3).
9
6.6 Liegenschaftliche Verfügbarkeit
Durch vorbereitenden Grunderwerb durch die Stadt Mü nster wurden bereits die Grundlagen
dafür geschaffen, nach Abschluss der Bauleitplanver fahren kurzfristig das geplante Gewer-
begebiet realisieren zu können.
Damit sind die Voraussetzungen für eine zügige Umsetzung der Planungsziele gegeben.
Nähere Einzelheiten sind aus dem Plan zur 6. Änderu ng des fortgeschriebenen Flächennut-
zungsplanes ersichtlich.
Durch die vorliegende Änderung des Flächennutzungsp lanes werden dessen Grundzüge
nicht verändert.
Diese Begründung dient gemäß § 5 (5) Baugesetzbuch als Anlage zu der
durch den Rat am abschließend beschlossenen 6. Änderung
des fortgeschriebenen Flächennutzungsplanes.
Münster,
Dr. Tillmann
Oberbürgermeister
10
Anlage 1a
zur Begründung
11
Tab. 1: Umweltprüfung Gewerbegebiet Wolbeck östl. Münsterstr. / Grenkuhlenweg
Kurzbeschreibung Darstellung eines Gewerbegebietes am nördlichen Ortsrand östlich der Münsterstra-
ße. Westlich der Münsterstraße sind bereits Gewerbegebiete dargestellt, dort erfolgt
neu die Darstellung des geplanten Regenrückhaltebeckens. Das Gebiet wird derzeit
überwiegend landwirtschaftlich genutzt.
Größe :
Gewerbefläche:
rd. 19,8 ha
Derzeitiger Umweltzustand und zu erwartende Auswirkungen bei Realisierung der Planung
Schutzgut Ausprägung Prognose d. Auswirkungen Bewe rtung 1)
Mensch
• Nächstgelegene Wohnsiedlung in rd. 200
m Entfernung, Einzelhäuser in der Um-
gebung
• Keine besondere Erholungsfunktion ge-
mäß Grünordnung
• Immissionsbelastung durch Kfz-
Verkehr u. ggf. Betriebe
• Verlust des Freiraums als Teil der
Erholungslandschaft
mittel
Tiere, Pflanzen, bio-
logische Vielfalt
Schutzausweisungen
(FFH-, Vogelschutzge-
biete, NSG, LSG)
• Überwiegend landwirtschaftliche Nutz-
fläche mit geringer ökologischer Wertig-
keit vorhanden
• Entwicklungsziel LP Werse: Anreiche-
rung
• Keine Schutzausweisungen
• Keine schutzwürdigen Biotope
• Inanspruchnahme, Versiegelung
und Überbauung von Freiflächen
• Verringerungs- und Ausgleichs-
maßnahmen erforderlich
mittel
Boden
(Altlasten)
• Keine schutzwürdigen Böden
• Im Bereich des Regenrückhaltebeckens
(RRB) grundwasserbeeinflusste Böden
vorhanden
• Ggf. Kampfmittel und verfüllte Bomben-
trichter vorhanden**
• Verlust der Bodenfunktionen
durch Versiegelung
• Abdichtungsmaßnahmen beim
RRB erforderlich
• Ggf. Umweltentlastung durch
fachgerechte Behandlung vorh.
Materialien im Boden**
mittel
Wasser
Schutzausweisungen
(WSG, ÜSG)
• Grundwasserneubildungspotenzial mittel
• Keine Schutzausweisungen
• 1 Stillgewässer mit geringer ökologischer
Funktion vorhanden
• Grundwasserneubildung durch
Versiegelung des Bodens verrin-
gert
• Überplanung Stillgewässer, Neu-
anlage auf Kompensationsfläche
erforderlich
mittel
Klima / Luft • Lokalklima der Freilandbereiche • Lokale Wärmeinsel
• Luftschadstoff-Emissionen durch
Kfz-Verkehr und ggf. Betriebe
mittel
Landschaft • Nur eingeschränkte Übereinstimmung mit
Münsterländer Parklandschaft
• Entwicklungsziel LP Werse: Anreiche-
rung
• Qualitätsverlust des Landschafts-
raumes
• Verringerungs- und Ausgleichs-
maßnahmen erforderlich
mittel
Kultur- / Sachgüter • Keine Baudenkmäler vorhanden • Nicht erkennbar keine/gering
Wechselwirkungen* • Nicht erkennbar • Nicht erkennbar keine/gering
Prognose der Entwicklung bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante)
Das Gebiet verbleibt voraussichtlich in überwiegend landwirtschaftlicher Nutzung. Der Zustand von Natu r und Landschaft bleibt er-
halten.
Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausg leich
Einbindung des Gewerbegebietes durch Pflanzmaßnahmen und Gestaltung der Kompensationsfläche in die Landschaft, Neuanlage
eines Kleingewässers als Kompensation, es entsteht erheblicher Ausgleichsflächenbedarf.
Anderweitige Planungsmöglichkeiten: Standortvergleich Albachten, Amelsbüren, Roxel
Der Standortvergleich ergibt, dass die drei geprüften anderweitigen Planungsmöglichkeiten hinsichtlich der betroffenen Schutzgüter
aufgrund der Ausprägung und der möglichen Umweltauswirkungen negativer zu bewerten sind, insbesondere die Standorte Roxel
und Amelsbüren (s. Tabellen 2 - 4).
Geplante Maßnahmen zur Überwachung (Monitoring)
Bedarfsorientierte Überprüfung des Gewerbeflächenbedarfs, ggf. Anpassung der Planungsziele. Überprüfung des Flächennutzungs-
plans spätestens 15 Jahre nach seiner erstmaligen oder erneuten Aufstellung gem. § 5 (1) BauGB.
Zusammenfassung
Durch die Inanspruchnahme bisher weitgehend unversiegelter Fläche entstehen grundsätzlich erhebliche nachteilige Umweltauswir-
kungen für Natur und Landschaft, die nur teilweise vermieden werden können und dementsprechend auszugleichen sind. Die Prü-
fung der 3 Planalternativen hat jedoch ergeben, dass diese Standorte (insbes. Amelsbüren und Roxel) aufgrund der möglichen Um-
weltauswirkungen negativer zu bewerten sind.
Erläuterung der Abkürzungen: FFH-Gebiet: Schutzgebiet nach Fauna-Flora-Habitatrichtlinie, LP: Landschaftsplan,
NSG / LSG: Natur-/Landschaftsschutzgebiet, WSG: Wasserschutzgebiet, ÜSG: Überschwemmungsgebiet
1) * ** Erläuterung der Bewertung bzw. der Zeichen : s. Tabelle 2
Anlage 1b
zur Begründung
12
Tab. 2: Umweltprüfung der Planalternativen: Standort Albachten
Kurzbeschreibung Die Fläche liegt südlich des Stadtteils Albachten und der Bahnlinie Münster-
Wanne-Eickel, nördlich der A 43, östlich der Osthofstraße (K 60), westlich der
Straße „Vogelsang. Das Gebiet wird überwiegend landwirtschaftlich genutzt.
Größe :
22,2 ha
Derzeitiger Umweltzustand und zu erwartende Auswirkungen bei Realisierung der Planung
Schutzgut Ausprägung Prognose d. Auswirkungen Bewer tung 1)
Mensch
• Im Gebiet und der Umgebung liegen
einzelne Wohnhäuser
• Nächstgelegene Wohnsiedlung in rd.
160 m Entfernung, dazwischen Misch-
u. Gewerbeflächen
• Keine besondere Erholungsfunktion
gemäß Grünordnung
• Immissionsbelastung durch
KFZ-Verkehr und ggf. Betriebe
zusätzlich zur Lärmvorbe-
lastung (überwiegend Schie-
nenverkehr)
mittel
Tiere, Pflanzen, bio-
logische Vielfalt
Schutzausweisungen
(FFH-, Vogelschutzge-
biete, NSG, LSG)
• Überwiegend landwirtschaftliche Nut-
zung mit geringer ökologischer Wertig-
keit vorhanden
• Keine Schutzausweisungen
• Keine schutzwürdigen Biotope
• Inanspruchnahme, Versiegelung
und Überbauung von Freiflä-
chen
• Verringerungs- und Aus-
gleichsmaßnahmen erforderlich
mittel
Boden
(Altlasten)
• Keine schutzwürdigen Böden
• Altlasten nicht bekannt
• Verlust der Bodenfunktionen
durch Versiegelung und Bebau-
ung
mittel
Wasser
Schutzausweisungen
(WSG, ÜSG)
• Grundwasserneubildungspotenzial mit-
tel
• Kein Wasserschutzgebiet
• Keine Fließ- oder Stillgewässer im Ge-
biet
• Grundwasserneubildung durch
Versiegelung des Bodens ver-
ringert
mittel
Klima / Luft • Lokalklima der Freilandbereiche • Lokale Wärmeinsel
• Luftschadstoff-Emissionen
durch Kfz-Verkehr und ggf. Be-
triebe
mittel
Landschaft • Strukturarmer Landschaftsraum gemäß
Grünordnung
• Vorbelastung durch BAB und Bahn
• Qualitätsverlust des Land-
schaftsraumes
• Verringerungs- und Ausgleichs-
Maßnahmen erforderlich
mittel
Kultur- u. sonstige
Sachgüter
• Keine Baudenkmäler • Nicht erkennbar keine/gering
Wechselwirkungen • Nicht erkennbar • Nicht erkennbar keine/gering
Prognose der Entwicklung bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante)
Das Gebiet verbleibt voraussichtlich in überwiegend landwirtschaftlicher Nutzung. Der Zustand von Natur und Landschaft bleibt er-
halten. Die vorhandene Wohnnutzung wird nicht durch zusätzliche Immissionen belastet.
Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausg leich
Untergliederung des Gewerbegebietes in Abstandsklassen gemäß Abstandserlass NRW entsprechend der vorhandenen Wohnnut-
zung. Planung von Begrünungsmaßnahmen zwischen Wohn- und Gewerbenutzungen. Es entsteht erheblicher Ausgleichsflächenbe-
darf.
Zusammenfassung
Durch die Inanspruchnahme bisher weitgehend unversiegelter Flächen entstehen grundsätzlich erhebliche nachteilige Umweltaus-
wirkungen für Natur und Landschaft, die nur teilweise vermieden werden können und dementsprechend auszugleichen sind. Im Ge-
biet sind einige Wohnhäuser vorhanden, die durch entsprechende Abgrenzung und Untergliederung des Gewerbegebietes in Ab-
standsklassen vor Immissionen zu schützen sind. Im Vergleich mit dem geplanten Standort Wolbeck sind über die Betroffenheit der
Wohnnutzung im Gebiet hinaus ansonsten hinsichtlich der Schutzgüter keine gravierenden Positiv- / Negativmerkmale festzustellen.
Erläuterung der Abkürzungen s. Tabelle 1
Erläuterung der Zeichen:
1) Bewertung der Umwelterheblichkeit : keine bis gering ,
mittel (grundsätzliche Betroffenheit, aber keine besondere Situation),
hoch (Schutzausweisung vorhanden., höhere Wohndichte v orhanden, beson-
dere Funktion / Schutzwürdigkeit vorhanden).
* Wechselwirkungen: hier Nennung erheblicher Wechselwirkungen;
** Klärung erst im Rahmen der Erdarbeiten möglich, daher keine Bewertung.
Anlage 1c
zur Begründung
13
Tab. 3: Umweltprüfung der Planalternativen: Standort Amelsbüren
Kurzbeschreibung
Die Fläche liegt nordwestlich des Stadtteils Amelsbüren und des dort geplanten, im
FNP dargestellten Gewerbe- und Industrieparks MS-Amelsbüren (93 ha) östlich der
BAB A 1 und westlich des Kappenberger Damms. Das Gebiet wird zum Wohnen und
ansonsten überwiegend landwirtschaftlich genutzt.
Größe :
38,7 ha
Derzeitiger Umweltzustand und zu erwartende Auswirkungen bei Realisierung der Planung
Schutzgut Ausprägung Prognose d. Auswirkungen Bewertung 1
Mensch
• Wohnsiedlung Kappenberger Feld (WA) mit
Grundschule, Streusiedlung mit Dorfgebiets-
charakter (Von-Renesse-Weg) sowie etliche
Einzelhäuser im Plangebiet und Umgebung
betroffen.
• Vorbelastung durch Immissionen der BAB
sowie durch die im FNP dargestellten ge-
werblichen u. industriellen Bauflächen im
GEP-Gebiet mit Auswirkungen auf Wohnen,
Erholung, Landschaft
• Keine besondere Erholungsfunktion gemäß
Grünordnung
.
• Immissionsbelastung durch Kfz-
Verkehr u. ggf. Betriebe zusätzlich
zur Lärmvorbelastung
hoch
Tiere, Pflanzen, bio-
logische Vielfalt
Schutzausweisungen
(FFH-
/Vogelschutzgebiete,
NSG, LSG)
• Überwiegend landwirtschaftliche Nutzfläche
mit geringer ökologischer Wertigkeit vorhan-
den
• Keine Schutzausweisungen
• Keine schutzwürdigen Biotope vorhanden
• Inanspruchnahme, Versiegelung
und Überbauung von Freiflächen
• Verringerungs- u. Ausgleichsmaß-
nahmen erforderlich
mittel
Boden
(Altlasten)
• Teilweise schutzwürdige Böden (Staunässe-
und Felsböden mittlerer bis hoher Nutzungs-
intensität ) vorhanden
• Altlasten nicht bekannt
• Verlust der Bodenfunktionen durch
Versiegelung
mittel
Wasser
Schutzausweisungen
(WSG, ÜSG)
• Grundwasserneubildungspotenzial mittel
• Keine Schutzausweisungen
• Mehrere Wasserläufe vorhanden
• Grundwasserneubildung durch Ver-
siegelung des Bodens verringert
• Ggf. Inanspruchnahme / Überpla-
nung der Wasserläufe
mittel
Klima / Luft • Lage im südwestlichen Belüftungskorridor
• Lokalklima der Freilandbereiche
• Lokale Luftschadstoffbelastung entlang
BAB, voraussichtlich Emissionen des geplan-
ten Gewerbe- und Industriegebiets Amelsbü-
ren gemäß FNP
• Qualitative u. quantitative Ver-
schlechterung im Belüftungskorri-
or durch Verringerung des Freiflä-
chenanteils
• Lokale Wärmeinsel
• Luftschadstoff-Emissionen durch
Kfz-Verkehr und ggf. Betriebe
hoch
Landschaft • Geringe Übereinstimmung mit Münsterländer
Parklandschaft
• Vorbelastung durch BAB 1 (akustisch)
• Qualitätsverlust des Landschafts-
raumes
• Verringerungs- u. Ausgleichsmaß-
nahmen erforderlich
mittel
Kultur- u. sonstige
Sachgüter
• Keine Baudenkmäler vorhanden
• Archäologische Fundstelle westlich Siedlung
„Kappenberger Feld“
• Aus bodendenkmalpflegerischer
Sicht bestehen keine Bedenken
keine/gering
Wechselwirkungen • Nicht erkennbar • Nicht erkennbar keine/gering
Prognose der Entwicklung bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante)
Das Gebiet verbleibt voraussichtlich in landwirtschaftlicher Nutzung. Der Zustand von Natur und Landschaft bleibt erhalten. Die
Wohnnutzung wird nicht zusätzlich durch Immissionen belastet.
Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausg leich
Untergliederung des Gewerbegebietes in Abstandsklassen gemäß Abstandserlass NRW entsprechend der vorhandenen Wohnnut-
zung. Planung von Begrünungsmaßnahmen zwischen Wohn- und Gewerbenutzungen sowie Einbindung des Gewerbegebietes in die
freie Landschaft. Es entsteht erheblicher Ausgleichsflächenbedarf.
Zusammenfassung
Durch die Inanspruchnahme bisher weitgehend unversiegelter Fläche entstehen grundsätzlich erhebliche nachteilige Umweltauswir-
kungen für Natur und Landschaft, die nur teilweise vermieden werden können und dementsprechend auszugleichen sind. Im Ver-
gleich mit dem Standort Wolbeck und den anderen Alternativstandorten ist hier die höchste Dichte der Wohnnutzung im Gebiet und
der Umgebung. Darüber hinaus besteht hinsichtlich der Immissionssituation eine Vorbelastung durch die BAB und potenziell durch
das geplante Gewerbe- und Industriegebiet gemäß FNP. Aufgrund der Lage im Belüftungskorridor ist auch die stadtklimatische Situ-
ation bei der Standortwahl zu berücksichtigen. Insgesamt ist dieser Standort im Vergleich mit dem Standort in Wolbeck ungünstiger
zu beurteilen.
1) * ** Erläuterung der Abkürzungen / Zeichen: s. Tabellen 1 und 2
Anlage 1 d
zur Begründung
14
Tab. 4: Umweltprüfung der Planalternativen: Standort Roxel
Kurzbeschreibung Die Fläche liegt südlich des Stadtteils Roxel zwischen der Bahnlinie MS-Coesfeld
im Westen und der Straße Welsingheide im Osten sowie südlich des bestehenden
Gewerbegebietes Nottulner Landweg und östlich eines im FNP dargestellten poten-
ziellen Gewerbegebietes.
Größe :
10,5 ha
Derzeitiger Umweltzustand und zu erwartende Auswirkungen bei Realisierung der Planung
Schutzgut Ausprägung Prognose d. Auswirkungen Bewer tung 1)
Mensch
• Im Gebiet und angrenzend einzelne
Wohnhäuser vorhanden
• Keine besondere Erholungsfunktion
gemäß Grünordnung
• Immissionsbelastung durch Kfz-
Verkehr und ggf. Betriebe
mittel
Tiere, Pflanzen, bio-
logische Vielfalt
Schutzausweisungen
(FFH-
/Vogelschutzgebiete,
NSG, LSG)
• Bestehende Schutzausweisung als
Landschaftsschutzgebiet (LSG Altenro-
xel)
• Vorhandene Waldfläche schutzwürdi-
ger Biotop gemäß Biotopkataster NRW
• Ansonsten überwiegend landwirtschaft-
liche Nutzung des Gebietes
• Aufhebung der Schutzausweisung
erforderlich
• Bei Erhalt des Waldes verringerte
ökologische Wertigkeit aufgrund
isolierter Lage im Gewerbegebiet,
bei Überplanung völliger Funkti-
onsverlust
• Inanspruchnahme, Versiegelung
und Überbauung von Freiflächen
• Verringerungs- und Ausgleichs-
maßnahmen erforderlich
hoch
Boden
(Altlasten)
• Teilweise schutzwürdige Böden auf
Grund hoher Bodenfruchtbarkeit
• Natürliche Bodeneigenschaften unter
Waldfläche erhalten
• Altlasten nicht bekannt
• Verlust der besonderen Boden-
funktionen durch Versiegelung
und Bebauung
hoch
Wasser
Schutzausweisungen
(WSG, ÜSG)
• Grundwasserneubildungspotenzial mit-
tel
• Keine Schutzausweisungen
• Wasserläufe im Gebiet vorhanden
• Grundwasserneubildung durch
Versiegelung des Bodens verrin-
gert
• Ggf. Inanspruchnahme / Überpla-
nung der Wasserläufe
mittel
Klima / Luft • Lokalklima der Freilandbereiche • Lokale Wärmeinsel
• Luftschadstoff-Emissionen durch
Kfz-Verkehr und ggf. Betriebe
mittel
Landschaft • Lage im LSG Altenroxel
• Erhalt der Münsterländer Parkland-
schaft Schutzziel der LSG-Verordnung
• Aufhebung der LSG-Verordnung
erforderlich
• Qualitätsverlust des Landschafts-
raumes
• Verringerungs- u. Ausgleichs-
maßnahmen erforderlich
hoch
Kultur- u. sonstige
Sachgüter
• keine Baudenkmäler vorhanden • Nicht erkennbar keine/gering
Wechselwirkungen • Nicht erkennbar • Nicht erkennbar keine/gering
Prognose der Entwicklung bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante)
Das Gebiet verbleibt voraussichtlich in der gegenwärtigen Nutzung. Die Schutzausweisung als LSG und der Zustand von Natur und
Landschaft bleiben erhalten. Die vorhandene Wohnnutzung wird nicht durch zusätzliche Immissionen belastet.
Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausg leich
Untergliederung des Gewerbegebietes in Abstandsklassen gemäß Abstandserlass NRW entsprechend der vorhandenen Wohnnutzung
Planung von Begrünungsmaßnahmen zwischen Wohn- und Gewerbenutzungen. Es entsteht erheblicher Ausgleichsflächenbedarf.
Zusammenfassung
Im Gebiet und der Nachbarschaft sind Wohnhäuser vorhanden, die durch entsprechende Abgrenzung und Untergliederung des Ge-
werbegebietes in Abstandsklassen vor Immissionen zu schützen sind. Durch die Inanspruchnahme bisher weitgehend unversiegelter
Fläche entstehen grundsätzlich erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen für Natur und Landschaft, die nur teilweise vermieden
werden können und dementsprechend auszugleichen sind. Gegenüber dem geplanten Standort Wolbeck steht bei diesem Standort die
bestehende Schutzausweisung als LSG sowie der schutzwürdige Biotop einer Überplanung als Gewerbefläche entgegen.
1) * ** Erläuterung der Abkürzungen / Zeichen: s. Tabellen 1 und 2
Anlage 1 e
zur Begründung
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (21)
- Münsterstraße 1
- Everswinkeler Straße
- Salzmannstraße
- Osthofstraße
- Wiedaustraße
- Grenkuhlenweg
- Heumannsweg
- Nottulner Landweg
- Von-Renesse-Weg
- Am Steintor
- Kappenberger Damm
- Freckenhorster Straße
- Kappenberger Feld
- Rosengarten
- Welsingheide
- Grafschaft
- Steinbrede
- Feldstiege
- Petersheide
- Hohe Ward
- Werse
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Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0606/2005
- Typ
- Vorlage
- Datum
- 03.08.2005
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37