Mandari Insight

V/0606/2005

6. Änderung FNP - Abschließender Beschluss

Vorlage 03.08.2005

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 21.09.2005, TOP 32.2.3

Beschlussvorlage

· application/pdf

Ansehen

Anlage 2 Plan

· application/pdf

Ansehen

Anlage 1 Begründung

· application/pdf

Ansehen

Beschlussvorlage

1579 Zeichen

DER OBERBÜRGERMEISTER 
Stadtplanungsamt 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
6. Änderung des fortgeschriebenen Flächennutzungsplanes der Stadt Münster für den Bereich 
östlich der Münsterstraße im Stadtteil Wolbeck 
Abschließender Beschluss 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
13.09.2005 Bezirksvertretung Münster-Südost Anhörung 
21.09.2005 Hauptausschuss Vorberatung 
21.09.2005 Rat Entscheidung
 
Beschlussvorschlag: 
Sachentscheidung: 
 
Der Entwurf der 6. Änderung des fortgeschriebenen Flächennutzungsplanes der Stadt Münster für 
den Bereich östlich der Münsterstraße im Stadtteil Wolbeck wird gemäß § 2 Baugesetzbuch ab-
schließend beschlossen. 
 
Die Begründung zur Flächennutzungsplanänderung wird ebenfalls beschlossen. 
 
Kosten/Folgekosten, Finanzierung 
Durch die Flächennutzungsplanänderung entstehen der Stadt Münster keine Kosten und keine 
Folgekosten. 
 
Begründung: 
Der vom Rat am 16.03.2005 aufgestellte Entwurf der 6. Änderung des Flächennutzungsplanes hat 
vom 18.04. bis 18.05.2005 öffentlich ausgelegen. 
 
Da während dieser Offenlegung keine Stellungnahmen zu dieser Planung vorgetragen wurden, 
kann somit der abschließende Beschluss zur Flächennutzungsplanänderung gefasst werden. 
 
Weitere Einzelheiten zur Planung können der anliegenden Begründung sowie dem beigefügten 
Plan entnommen werden. 
 
I.V. 
Anlagen: 
1. Begründung 
2. Plan 
gez. 
Schultheiß 
Stadtdirektor 
Vorlagen-Nr.: 
V/0606/2005 
Auskunft erteilt: 
Herr Krause-Kämereit /  
Herr Husmann 
Ruf: 
492 6111 / 61 94 
E-Mail: 
HusmannN@stadt-muenster.de  
Datum: 
09.08.2005 
Öffentliche Beschlussvorlage

Anlage 2 Plan

34 Zeichen

Anlage 2 
zur Vorlage Nr. 606/2005

Anlage 1 Begründung

48564 Zeichen

Anlage 1 
zur Vorlage Nr. 606/2005 
Begründung  
 
zur 6. Änderung des fortgeschriebenen Flächennutzungsplanes der Stadt Münster für 
den Bereich östlich der Münsterstraße 
 
1. Planungsanlass und Planungsziele  
Anlass zur Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) der Stadt Münster ist die Aufstellung 
des Bebauungsplans Nr. 463:  Wolbeck – Gewerbegebie t östlich der Münsterstraße/ Gren- 
kuhlenweg, der innerhalb seines Geltungsbereichs ein Gewerbegebiet festsetzt.  
Der wirksame Flächennutzungsplan (FNP) stellt den Ä nderungsbereich als Fläche für die 
Landwirtschaft dar.  
 
Gemäß „Handlungsprogramm Gewerbe“ 
1 soll der geplante Standort u.a. zu einem Bereich 
für kleinbetriebliches, stadtteilorientiertes Gewer be entwickelt werden, der Ansiedlungs- so- 
wie Verlagerungs- bzw. Erweiterungsmöglichkeiten vo rrangig für Handwerks- und Gewerbe- 
betriebe aus dem Stadtteil Wolbeck sowie den andere n Stadtteilen des Stadtbezirks Südost 
bietet. Angesichts des umfangreichen Flächenangebots (ca. 19,8 ha) sowie der zukünftig gu- 
ten Verkehrsanbindung ist das Gewerbegebiet östlich  Münsterstraße auch geeignet, mit ei- 
nem Teil des Flächenangebots zur Bedarfsdeckung in der Kategorie „Standorte für gesamt- 
städtisch bedeutsames Gewerbe“ beizutragen. Um städ tebauliche Fehlentwicklungen zu 
vermeiden, werden Einzelhandelsbetriebe innerhalb d es geplanten Gewerbegebietes durch 
Festsetzungen im Rahmen der verbindlichen Bauleitpl anung mit Ausnahmen für Sonderbe- 
triebsformen ausgeschlossen. 
Durch die Darstellung des geplanten Gewerbegebiets entsteht im Norden des Stadtteils 
Wolbeck ein Gewerbeschwerpunkt beiderseits der Müns terstraße in einer Größe von circa 
40 ha. Um eine weitere Belastung des Stadtteils durch den zunehmenden gewerblichen Ver- 
kehr zu verhindern, ist ein Anschluss der Münsterst raße (K 36) an die geplante Umgehungs- 
straße (L 585n) vorgesehen. 
 
2. Änderungsbereich 
Der Geltungsbereich der FNP-Änderung wird im Norden  durch eine Linie ca. 200m südlich 
parallel zur Everswinkeler Straße, im Osten durch den Grenkuhlenweg, im Westen durch die 
Münsterstraße und im Süden durch den Privatweg begr enzt, der zur Hoflage Rosengarten 
führt. Westlich der Münsterstraße wird zudem das Planzeichen für ein geplantes Regenrück-
haltebecken in das wirksam dargestellte Gewerbegebi et im Rahmen der Änderung in den 
FNP eingefügt.  
 
3. Begründung des Gewerbeflächenbedarfs in Münster;  
Diskussion möglicher Gewerbeflächen-Alternativen zu m Gewerbegebiet östlich 
der Münsterstraße 
 
3.1 Flächensicherung im Gebietsentwicklungsplan  
Der Gebietsentwicklungsplan (GEP) bildet durch die Darstellung von Siedlungsbereichen 
den Rahmen, wo überhaupt im Gemeindegebiet einer Ko mmune in deren Flächennutzungs-
plan neue Siedlungsflächen dargestellt und anschlie ßend durch verbindliche Bebauungsplä- 
ne entwickelt werden können. Damit schränkt der GEP  die Siedlungsentwicklung einer 
Kommune auf bestimmte Flächen ein; andere Standorte , die bisher nicht im GEP als Sied- 
lungsflächen dargestellt sind, sind im Grundsatz erst über eine entsprechende Änderung des 
GEP als Siedlungsflächen zu entwickeln.  
Aufgrund dieses Sachverhalts beschränkt sich eine D iskussion von möglichen Standortalter-
nativen zur Entwicklung neuer Siedlungsflächen im S tadtgebiet im Wesentlichen grundsätz- 
lich auf die im GEP dargestellten Flächenreserven a n Siedlungsflächen. Das gilt sowohl für 
die Entwicklung von Wohnbauflächen, die im GEP als Wohnsiedlungsbereiche (WSB) dar- 
gestellt sind, als auch für die Entwicklung von gew erblichen Bauflächen, die im GEP als Ge- 
werbe- und Industrieansiedlungsbereiche (GIB) dargestellt sind.  
                                                           
1 Siehe Vorlage Nr. 767/2000

2 
 
Der geltende Gebietsentwicklungsplan – Teilabschnit t „Münsterland“ – prognostiziert für das 
Oberzentrum Münster einen zusätzlichen Flächenbedar f an GIB von ca. 535 ha (ab 1995) 
bis zum Jahr 2010. Davon sind im GEP im Stadtgebiet  Münster ca. 430 ha gewerbliche Flä- 
chenreserven dargestellt, weitere 105 ha sind zur E ntlastung des Oberzentrums außerhalb 
des Stadtgebiets an den Standorten Senden-Bösensell  (ca. 60 ha), Ascheberg (ca. 15 ha) 
und Ladbergen (ca. 30 ha) dargestellt, die dort vor rangig als interkommunale Gewerbe- und 
Industriestandorte zwischen der jeweils betroffenen  Kommune und der Stadt Münster zu 
entwickeln sind.  
Die im GEP im Stadtgebiet Münster dargestellten gew erblichen Flächenreserven (GIB) sind 
weitgehend durch die Darstellung von gewerblichen B auflächen in den fortgeschriebenen 
FNP übernommen worden; die nicht im fortgeschrieben en FNP dargestellten GIB-Flächen-
reserven haben sich überwiegend als lokal nicht ent wicklungsfähig erwiesen bzw. eine sol- 
che Entwicklung ist voraussichtlich auch zukünftig für diese Flächen aus verschiedenen 
Gründen nicht vorgesehen. Sie könnten daher ggf. in  einem zukünftigen GEP-Fortschrei-
bungsverfahren zugunsten anderer, noch neu zu entwi ckelnder Gewerbestandorte im Stadt- 
gebiet getauscht werden. Das gilt auch für die Entw icklungsflächen außerhalb des Stadtge- 
biets; hier hat sich bislang die gewünschte übergem eindliche Kooperation zwischen den je- 
weils beteiligten Kommunen und der Stadt Münster nicht ergeben.  
 
3.2. Handlungsprogramm Gewerbeflächen 
Seit 1997 erfolgt die bedarfs- sowie nachfragegerec hte Steuerung der Gewerbeflächenbe- 
reitstellung im Stadtgebiet Münster über das gesamt städtische „Handlungsprogramm Ge- 
werbeflächen“ 
2 (HPG); das HPG dient auch der Unterstützung der st rategischen Ausrichtung 
der Gewerbeflächenpolitik der Stadt. Wesentliche Elemente des HPG sind  
• das datenbasierte Flächenmonitoring,  
• der Soll-/Ist-Vergleich in Verbindung mit der Mögl ichkeit zum strategischen Controlling,  
• die Modellrechnung zur Prognose der voraussichtlic hen Entwicklung der verfügbaren 
Gewerbeflächenreserven.  
 
Dadurch können Handlungsbedarfe und Erforderlichkeiten zur Flächenbereitstellung abgelei- 
tet werden. Ein wesentliches Ziel des HPG war und ist es, günstige Rahmenbedingungen zur 
Verstetigung eines quantitativ ausreichenden und qu alitativ differenzierten Gewerbeflächen- 
angebots in Münster zu schaffen. 
 
In diesem Zusammenhang wurde die so genannte " Manövriermasse " als Zielkategorie des 
HPG definiert. Sie umfasst die Gewerbeflächen in st ädtischem Eigentum, die für Vermark- 
tungs- und Ansiedlungszwecke verfügbar und steuerba r sind, d.h. sie sind baureif 
(=Planungsrecht und Erschließung sind vorhanden) od er werden kurzfristig (innerhalb von 
ca. einem halben Jahr spätestens) baureif. Als Soll -Wert für eine permanente Flächenver- 
fügbarkeit wurde die Größenordnung von 60 ha gewerb licher Bauflächen festgelegt. Die 60 
ha entsprechen dem vierfachen durchschnittlichen Jahresverbrauch an gewerblichen Bauflä- 
chen in Münster, der ca. 15 ha/Jahr beträgt.  
Die 60 ha werden differenziert nach vier qualitativ  unterschiedlichen Angebotskategorien mit 
spezifischen bedarfsorientierten SOLL-Angebotsflächen: 
 
 Bauflächen für "gesamtstädtisches Gewerbe" (15 ha) ,  
 Bauflächen für "großbetriebliches Gewerbe / Indust rie" (30 ha),  
 Bauflächen für "kleinbetriebliches / stadtteilorie ntiertes Gewerbe" (12 ha, verteilt auf die 
Außenstadtbezirke) und 
 Bauflächen für "technologieorientiertes Gewerbe" ( 3 ha).  
 
3.3. Flächensicherung im Flächennutzungsplan 
Um über eine stetig ausreichende Manövriermasse von ca. 60 ha an gewerblichen Bauflächen 
verfügen zu können, müssen die Flächenabgänge für V erlagerungen und Ansiedlungen von 
                                                           
2 Siehe Vorlagen Nr. 981/1997 "Zwischenbericht zum Handlungsprogramm Gewerbeflächen", Nr. 
767/2000 „Sachstandsbericht zum Handlungsprogramm Gewerbeflächen (Fortschreibung 2000)“ so- 
wie Nr. 539/2003 „Handlungsprogramm Gewerbeflächen – Fortschreibung 2003“

3 
Betrieben stets durch einen entsprechenden Neuzugang an baureifen Flächen ausgeglichen 
werden. Um  die erforderlichen Schritte zur Baureifmachung zeit nah ergreifen zu  können,  
mussten deshalb auf der Ebene der vorbereitenden Ba uleitplanung im Rahmen der Fort- 
schreibung des FNP in quantitativer und qualitativer Hinsicht ausreichend geeignete Standorte 
durch ihre Darstellung im FNP gesichert werden. 
 
Das kalkulatorische Mengengerüst, das die quantitat ive Grundlage für eine langfristig (min- 
destens bis 2010) ausreichende Sicherung von neuen Gewerbe- und Industrieflächen im 
Rahmen der Fortschreibung des FNP darstellt, beträg t ca. 180 ha und setzt sich zusammen 
aus: 
•  ca. 60 ha für eine permanent zur Verfügung stehen de Manövriermasse  
(vierfacher durchschnittlicher Jahresverbrauch von 15 ha/Jahr)  und 
•  ca. 120 ha für die Gesamtsumme des durchschnittli chen Jahresverbrauchs der Jahre  
2003 bis 2010 (8 Jahre x 15 ha). 
 
Zum Stichtag 31.12.2002 betrug die in Münster vorhandene Manövriermasse an baureifen und 
städtisch verfügbaren Gewerbe- und Industrieansiedlungsflächen rund 70 ha und lag damit um 
ca. 10 ha über dem vorgegebenen Orientierungswert z ur Bereitstellung einer ausreichenden 
Manövriermasse in der Stadt.  
Hieraus ergab sich für die Fortschreibung des FNP ( mit dem Prognosezieljahr 2010), dass 
der kalkulatorische Orientierungswert zur Bereitste llung einer ausreichenden aufsummierten 
Manövriermasse von ca. 180 ha neuen Gewerbe- und In dustrieflächen – bei einer Ende 
2002 noch in der Stadt Münster vorhandenen Manövriermasse von ca. 70 ha – dann erreicht 
werden konnte, wenn mindestens noch weitere ca. 110 ha neue gewerbliche und/oder indus- 
trielle Bauflächen im Rahmen der Fortschreibung des  FNP neu dargestellt und mittelfristig 
durch liegenschaftlichen Grunderwerb für die städti sche Verfügbarkeit gesichert werden 
können. 
Dabei war jedoch zu berücksichtigen, dass diese run d 110 ha zusätzlicher Flächenbedarf  
„Netto-Bauflächen“ darstellen. Für die Darstellung der erforderlichen neuen gewerblichen 
und industriellen „Brutto-Bauflächen“ im FNP, d.h. einschließlich der erforderlichen Flächen 
für die innere Erschließung, musste noch ein Zuschl ag von rund 30 % (= ca. 33 ha) ange- 
rechnet werden. Daraus ergab sich ein Orientierungs wert von rund 143 ha (110 ha + 33 ha) 
an neuen Gewerbe- und Industrieflächen, die im fort geschriebenen FNP der Stadt Münster 
neu dargestellt werden mussten, um über eine mittelfristig ausreichende Manövriermasse an 
gewerblichen und industriellen Bauflächen in Münster verfügen zu können.  
 
Die Darstellung neuer Flächen für Gewerbe- und Indu strieansiedlungen im Rahmen der 
Fortschreibung des FNP und deren anschließende plan erische Aktivierung ist aus Sicht der 
Stadt Münster dringend erforderlich, um die Handlun gsfähigkeit der Stadt als Standort für 
Wirtschaft und Arbeit in Zukunft aufrecht erhalten zu können. Die Ausweisung bzw. Darstel- 
lung und Aktivierung neuer Gewerbe- und Industriefl ächen muss dabei in erster Linie darauf 
ausgerichtet sein, die erforderlichen Flächenangebo te in den Kategorien „Gesamtstädtisch 
bedeutsames Gewerbe“ und „Großbetriebliches Gewerbe/Industrie“ langfristig sicherzustel- 
len. In zweiter Linie ist auf eine Feinsteuerung de r Flächenbereitstellung in allen Angebots-
Kategorien hinzuwirken, die der Erreichung des definierten Angebotssolls Rechnung trägt. 
 
Insgesamt werden im wirksam fortgeschriebenen FNP d er Stadt Münster ca. 161 ha Gewer- 
be- und Industrieflächen (GE/GI) im Stadtgebiet neu dargestellt 
3; dies sind im Einzelnen: 
                                                           
3 Die in der Vorlage Nr. 325/2003 enthaltene Auflistung wurde entsprechend den Darstellungen des 
wirksam fortgeschriebenen FNP aktualisiert.

4 
a) städtische Flächen, für die noch die Aufstellung eines Bebauungsplans erfolgen muss, um 
der Manövriermasse zugeführt werden zu können: 
 GE Gremmendorf, Heumannsweg ca.   6,6 ha 
 
b) nicht-städtische Flächen, bei denen sich die Stadt Münster zurzeit um den Erwerb bemüht, 
um diese – nach zuvor erfolgter verbindlicher Bauleitplanung – der  Manövriermasse zufüh- 
ren zu können:  
 GE/GI Amelsbüren, Münster-Südwest, BAB A 1/DEK ca.  92,6 ha 
 GE/SO Gievenbeck, Technologiepark 2 ca. 16,5 ha  
Summe                  ca. 109,1 ha 
 
c) nicht-städtische Flächen, die auch zukünftig nicht der Manövriermasse zugerechnet wer- 
den können: 
 GE Amelsbüren, Grafschaft/Kappenberger Damm ca.   9,2 ha 
 GE Albachten, Erweiterung westlich Steinbrede ca.   2,9 ha 
 GE Roxel, Erweiterung südlich Nottulner Landweg ca . 14,2 ha 
 GE Roxel, Erweiterung nördlich Nottulner Landweg  ca.   2,7 ha 
 GE Nienberge, Erweiterung südlich Feldstiege   ca.  12,8 ha 
 GE Innenstadt, östlich Salzmannstraße ca.   1,3 ha  
 GE Innenstadt, ehem. Bahnflächen südlich Stückgutb ahnhof ca.   2,3 ha 
 
Summe ca. 45,4 ha 
 
Die unter a) und b) aufgeführten Potenziale an gewerblichen Bauflächen, die im Rahmen der 
FNP-Fortschreibung inzwischen wirksam dargestellt worden sind und die durch liegenschaft- 
lichen, städtischen Grunderwerb sowie die noch auss tehende verbindliche Bauleitplanung 
zukünftig (voraussichtlich mittelfristig) der vorge gebenen Manövriermasse zugeführt werden 
können bzw. sollen, ergeben in der Summe ca. 115,7 ha.  
Gemessen an der als Orientierungswert für die Größe nordnung der durch die FNP-
Fortschreibung zu gewährleistenden Manövriermasse von ca. 143 ha ergibt sich daraus mit- 
telfristig noch ein Defizit von ca. 27,3 ha. Um die ses Defizit abzubauen, ist die zügige bau- 
leitplanerische Entwicklung des geplanten neuen Gew erbegebiets in Wolbeck, östlich der 
Münsterstraße, dringend erforderlich; diese notwend ige Änderung des Flächennutzungs- 
plans war zuletzt nicht mehr Gegenstand des Verfahr ens zur Fortschreibung des FNP, son- 
dern wird als separates Änderungsverfahren parallel  zum Verfahren zur Aufstellung des Be- 
bauungsplanes Nr. 463 durchgeführt. Durch vorbereit enden Grunderwerb konnten zwi- 
schenzeitlich die liegenschaftlichen Voraussetzunge n geschaffen werden, diesen geplanten 
Gewerbestandort der Manövriermasse zuzuführen.  
 
Die Erforderlichkeit des geplanten Gewerbegebiets ö stlich der Münsterstraße in Wolbeck ist 
auch mit den folgenden Argumenten zu begründen:  
Gemäß der letzten Fortschreibung des HPG (31.12.200 2) hatte die aktuelle Verfügbarkeit 
über Flächen der Kategorie „kleinbetriebliches/stad tteilorientiertes Gewerbe“ mit nur rd. 1,3 
ha im Stadtbezirk Münster-Südost den angestrebten S ollwert von 3 ha deutlich unterschrit- 
ten. Es ist davon auszugehen, dass sich die Angebot ssituation bis heute mangels Flächen- 
zuwachs weiter verschlechtert hat. Der durchschnitt liche Verbrauch an Gewerbeflächen in 
der Gebietskategorie „kleinbetriebliches, stadtteilorientiertes Gewerbe“ betrug im Stadtbezirk 
Münster-Südost in den vergangenen elf Jahren (1992 – 2002) ebenfalls rd. 1,3 ha pro Jahr.  
Daher ist das geplante Gewerbegebiet östlich der Münsterstraße dringend vor allem auch zur 
Deckung des mittel- und langfristigen Bedarfs von U nternehmen im Stadtbezirk Münster-
Südost erforderlich.  
 
3.4. Standortalternativen zum Gewerbegebiet östlich  Münsterstraße 
Die im GEP zusätzlich dargestellten Flächenreserven  von Gewerbe- und Industrieansied- 
lungsbereichen (GIB) im Stadtgebiet, die nicht im R ahmen der zum 08.04.2004 wirksam ge- 
wordenen Fortschreibung des FNP in diesen übernommen worden sind, sind im Sinne einer 
Umweltprüfung  gem. Ziffer 2 der Anlage zu § 2 (4) und § 2a BauGB  grundsätzlich als 
Standort-Alternativen für das geplante Gewerbegebiet in Wolbeck-Nord, östlich der Münster- 
straße, in Betracht zu ziehen und zu untersuchen.

5 
Diese GEP-Reservestandorte  liegen: 
 in Albachten, östlich der Osthofstraße, nördlich d er BAB A 43, ca. 22,2 ha, 
 in Amelsbüren, nördlich der Wiedaustraße und westl ich des Kappenberger Dammes, ca. 
38,7 ha,  
 ggf. in Roxel, westlich der Welsingheide, östlich der Bahnstrecke Münster – Coesfeld, ca. 
10,5 ha. 
Es handelt sich hierbei ausdrücklich nicht um solch e Flächen, die bereits im fortgeschrie-
benen Flächennutzungsplan als gewerbliche Baufläche n (z.B. in Amelsbüren das Industrie-
gebiet südlich bzw. das Gewerbegebiet nördlich der Wiedaustraße) wirksam dargestellt sind. 
Die aufgelisteten GEP-Reservestandorte (s. auch Lag eplan in Anlage 1a) könnten allenfalls 
mittel- bis langfristig im Bedarfsfall durch weiter e Flächennutzungsplan-Änderungsverfahren 
zusätzlich in den Flächennutzungsplan aufgenommen werden. 
 
Nachverdichtungspotenzial 
 
Ein Aspekt bei der Betrachtung von Standortalternat iven ist auch die Prüfung der Zugriffs- 
möglichkeit auf ggf. bestehende Flächenpotenziale i n bestehenden Industrie- und Gewerbe- 
gebieten im Stadtgebiet, die sich nicht in städtisc hem Eigentum befinden und daher auch 
nicht Bestandteil der Manövriermasse sind.   
Der mit der Vorlage „Handlungsprogramm Gewerbefläch en – Fortschreibung 2003 “ (HPG; 
Vorlage 539/2003) verbundene Sachstandsbericht zum HPG zum 31.12.2002 enthält keine 
Angaben über entsprechende Gewerbeflächenreserven i n den einzelnen bestehenden Ge- 
werbegebieten. Gesamtstädtisch betrachtet beträgt d as Volumen der nicht städtischen, frei- 
en Flächen ca. 10,15 ha, das sind ca. 5,8 % der bau reifen bzw. kurzfristig baureifen Gewer- 
beflächenreserven. Diese Flächen gehören nicht zur Manövriermasse und können somit 
zwar als Nachverdichtungspotenzial angesehen werden , haben angesichts der insgesamt 
geringen Größe und deren Verteilung auf verschieden e Standorte aber keine Bedeutung 
hinsichtlich der Betrachtung von Standortalternativen.  
 
Lancier-Gelände  
Das im wirksamen FNP im Südosten von Wolbeck, südli ch der Straße Am Steintor und der 
Trasse der Westfälschen Landes-Eisenbahn, dargestellte Gewerbegebiet „Petersheide“, das 
im Osten auch noch über Flächenreserven verfügt, st ellt aufgrund der planungsrechtlichen 
Situation keine Standortalternative zum geplanten G ewerbeflächen-Standort östlich der 
Münsterstraße dar und kommt somit als gewerblichen Alternativ- bzw. Reserveflächen in 
Wolbeck nicht in Betracht .  
 
4. Änderungsinhalte 
 
4.1 Gewerbegebiet 
Das geplante Gewerbegebiet mit einer Größe von ca. 19,8 ha wird über die Münsterstraße 
erschlossen. Durch die Anbindung der Münsterstraße an die geplante L 585n sowie die L793 
(Münsterstraße/Freckenhorster Straße) wird die über örtliche Erschließung des Bereiches si- 
chergestellt. 
 
4.2 Flächen für die Ver- und Entsorgung  
– Zweckbestimmung Regenrückhaltebecken –  
Das erforderliche Regenrückhaltebecken für das geplante Gewerbegebiet liegt westlich der 
Münsterstraße innerhalb des bestehenden Gewerbegebietes. 
 
4.3 Flächen für vorwiegend flächenhafte Maßnahmen z um Schutz, zur Pflege und zur 
Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft 
Der Bereich östlich des geplanten Gewerbegebiets wi rd als Fläche für vorwiegend flächen- 
hafte Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entw icklung von Boden, Natur und Land- 
schaft dargestellt.

6 
5. Auswirkungen auf die Umwelt / Umweltbericht  gem . § 2a BauGB 
 
5.1  Rahmen der Umweltprüfung 
Der vorliegende Umweltbericht ist auf Basis einer U mweltprüfung gemäß der Anlage zu § 2 
Abs. 4 und § 2a des Baugesetzbuches (BauGB) erstell t worden. Umfang und Detaillierungs-
grad für die Ermittlung der Umweltbelange entsprech en der Ebene des Flächennutzungs-
planes und beziehen sich vor allem auf die vorliege nden Fachplanungen wie Landschafts- 
pläne, Umweltkataster, Altlastenkataster, Grünordnung etc.  
Die Umweltprüfung ist für den geplanten Gewerbestan dort in Wolbeck sowie für drei poten- 
zielle Alternativstandorte in Albachten, Amelsbüren  und Roxel auf Basis vorhandener Daten 
und Kenntnisse durchgeführt worden. Diese drei Alte rnativstandorte sind Gewerbeflächenre- 
serven, die der Gebietsentwicklungsplan - Teilabsch nitt Münsterland - (GEP) im Stadtgebiet 
Münster noch vorhält, die im Rahmen der Fortschreib ung des Flächennutzungsplanes aber 
von der Stadt Münster nicht aufgegriffen und darges tellt worden sind. Weitere und detaillier- 
tere Ausführungen hierzu enthalten die Kap. 3.1 – 3.4. 
Für die notwendige Aufstellung des Bebauungsplans N r. 463: 
Wolbeck – Gewerbegebiet 
östlich der Münsterstraße/ Grenkuhlenweg im Parallelverfahren wurde eine gesonderte 
Umweltprüfung durchgeführt und ein separater Umwelt bericht als Bestandteil der Begrün- 
dung erstellt.  
Die Ergebnisdarstellung für den Standort Wolbeck so wie für die drei Alternativstandorte er- 
folgt jeweils tabellarisch (s. Tabellen 1 - 4).  
 
5.2  Kurzdarstellung Inhalt und wichtigste Ziele de r Flächennutzungsplanänderung 
Ziel der 6. Änderung des fortgeschriebenen Flächennutzungsplans ist es, ein Gewerbegebiet 
im Norden des Stadtteils Wolbeck östlich der Münste rstraße darzustellen. Der Anlass ist die 
Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 463: Wolbeck – G ewerbegebiet östlich der Münster- 
strasse/ Grenkuhlenweg, der innerhalb seines Geltun gsbereichs ein Gewerbegebiet fest- 
setzt.  
Die Größe der geplanten gewerblichen Flächen liegt bei rund 19,8 ha. Darüber hinaus wird 
östlich der geplanten gewerblichen Flächen eine Flä che für vorwiegend flächenhafte Maß- 
nahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung v on Boden, Natur und Landschaft 
(Ausgleichsfläche) in einer Größe von rd. 4,0 ha da rgestellt. Die Gesamtgröße der Ände- 
rungsfläche beträgt damit rd. 24 ha. 
 
 
5.3  Fachgesetzliche Ziele und Vorgaben des Umwelts chutzes 
Gemäß der Bodenschutz- und Umwidmungssperrklausel (§ 1a Abs. 2 BauGB) soll mit Grund 
und Boden sparsam und schonend umgegangen werden; d abei sind zur Verringerung der 
zusätzlichen Inanspruchnahme von Flächen für baulic he Nutzungen die Möglichkeiten der 
Gemeinde zur Innenentwicklung zu nutzen, insbesonde re durch Wiedernutzbarmachung 
bzw. Nachverdichtung von Flächen und andere Maßnahm en, sowie Bodenversiegelungen 
auf das notwendige Maß zu begrenzen. 
Landwirtschaftlich, als Wald oder für Wohnzwecke ge nutzte Flächen sollen nur im notwendi- 
gen Umfang umgenutzt werden.  
Die generelle Notwendigkeit des Nachweises weiterer  Gewerbeflächen im Stadtgebiet von 
Münster, einschließlich der Fläche in Wolbeck östli ch der Münsterstraße, sowie die Prüfung 
der Nachverdichtungspotenziale werden in den Kapiteln 3.1 - 3.4 
 der Begründung dargelegt.  
 
Weiterhin wurden als Ziele und Vorgaben des Umweltschutzes insbesondere die Fachgeset- 
ze und -pläne gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 7g BauGB berücksichtigt. Es bestehen folgende, rechts-
wirksame Fachpläne und Schutzausweisungen:  
 
Landschaftsplan 
: Der geplante Gewerbestandort in Wolbeck liegt im Geltungsbereich des 
rechtswirksamen Landschaftsplans „Werse“. Der Landschaftsplan stellt in einem Bereich, der 
auch das Plangebiet umfasst, als Entwicklungsziel für die Landschaft die „Anreicherung einer 
im Ganzen erhaltenswürdigen Landschaft mit gliedernden und belebenden Elementen“ dar.  
Für die Bereiche, die einer Bebauung zugeführt werd en sollen, ist eine Entlassung aus dem 
Landschaftsplan und damit eine Aufhebung der besteh enden Festsetzungen notwendig. 
Hierzu bedarf es – im Zusammenhang mit dem abschlie ßenden Beschluss zur 6. Änderung 
des fortgeschriebenen Flächennutzungsplans – noch e ines entsprechenden Beschlusses

7 
durch den Rat als Träger der Landschaftsplanung in der kreisfreien Stadt Münster; mit die- 
sem Beschluss erklärt der Rat (in Kenntnis der jewe iligen Stellungnahmen des Land-
schaftsbeirats und der Unteren Landschaftsbehörde),  dass für das neu darzustellende Ge- 
werbegebiet östlich der Münsterstraße die zurzeit n och entgegenstehende Festsetzung des 
geltenden Landschaftsplans Nr. 1 „Werse“ durch die Aufstellung des aus dem geänderten 
Flächennutzungsplan entwickelten Bebauungsplanes Nr. 463 aufgehoben wird.  
Die Fläche für Ausgleichsmaßnahmen dagegen verbleib t im Geltungsbereich des Land-
schaftsplanes „Werse“.  
Die Alternativstandorte liegen im Bereich der gepla nten Landschaftspläne Nr. 3 (Roxeler 
Riedel) und Nr. 4 (Davert und Hohe Ward), die sich beide noch im Aufstellungsverfahren be- 
finden.   
 
Schutzausweisungen 
: Der Alternativstandort in Roxel liegt im Bereich des Landschafts- 
schutzgebiets „Altenroxel“. Für den Bereich des gep lanten Gewerbestandorts in Wolbeck 
sowie für die Alternativstandorte in Albachten und Amelsbüren bestehen keine Schutzaus- 
weisungen des Natur- und Landschaftsschutzes wie Ge biete von gemeinschaftlicher Bedeu- 
tung (FFH-Gebiete) oder Europäische Vogelschutzgebi ete im Sinne des Bundesnatur- 
schutzgesetzes etc.. Weiterhin bestehen keine Schut zausweisungen als Wasserschutzge- 
biet, Überschwemmungsgebiet o.ä.. 
 
5.4  Zusammenfassung  
Für die 6. Änderung des fortgeschriebenen Flächennutzungsplanes 
 mit dem Ziel, ein Gewer- 
begebiet im Norden des Stadtteils Wolbeck darzustel len, wurde eine Umweltprüfung für den 
Standort in Wolbeck sowie für drei Alternativstando rte (GEP-Reserveflächen außer-halb des 
wirksamen Flächennutzungsplans; s. auch Lageplan in Anlage 1a)  durchgeführt.  
Die erheblichen, nachteiligen Umweltauswirkungen entstehen an allen vier Standorten durch 
die Inanspruchnahme und Versiegelung bislang weitge hend unversiegelter Flächen und den 
damit verbundenen Eingriff in Natur und Landschaft. Für alle Standorte stellt der Flächennut- 
zungsplan geeignete Ausgleichsflächen in Form von F lächen für Maßnahmen zum Schutz, 
zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und  Landschaft dar. Im Vergleich mit den 
anderen drei Standorten zeichnet sich die Fläche in  Roxel durch die bestehende Land- 
schaftsschutzgebietsausweisung sowie eine im Biotopkataster erfasste Waldfläche aus.  
 
Im Bereich der drei Alternativstandorte sind darübe r hinaus Wohnnutzungen vorhanden, die 
bei einer Gewerbeansiedlung voraussichtlich von Lär mimmissionen durch Kfz-Verkehr und 
ggf. aus den Betrieben betroffen wären. Die Wohnnutzung in Amelsbüren wäre jedoch durch 
das Vorhandensein eines allgemeinen Wohngebiets (Si edlung Kappenberger Feld), einer 
Streusiedlung mit Dorfgebietscharakter (Von-Renesse -Weg) sowie weiterer Einzelhäuser 
besonders intensiv betroffen. Darüber hinaus ist an  diesem Standort die Vorbelastung mit 
Immissionen (Lärm) auf Grund der geplanten und im F lächennutzungsplan dargestellten 
Gewerbe- und Industrieansiedlungen sowie entlang ei nes Streifens parallel zur Autobahn zu 
berücksichtigen.  
 
Zusammenfassend ergibt der Vergleich der Alternativ standorte in Amelsbüren und Roxel 
deutlich nachteiligere Umweltauswirkungen im Vergle ich mit dem Standort Wolbeck. Der 
Standort in Albachten ist - bezogen auf die vorhandene Wohnnutzung - etwas ungünstiger zu 
beurteilen als das Plangebiet in Wolbeck.  
Als Monitoringmaßnahme bezüglich der Darstellung vo n Gewerbeflächen auf Ebene des 
Flächennutzungsplans ist eine bedarfsorientierte Üb erprüfung des Gewerbeflächenbedarfs 
und ggf. Anpassung der Planungsziele im Zusammenhan g mit der Fortschreibung des 
„Handlungsprogramms Gewerbe“ sinnvoll.  
 
6. Gesamtabwägung  
 
6.1 Abwägende Bewertung der Standortalternativen zu m Gewerbegebiet östlich 
Münsterstraße (Umweltbericht) 
Die vergleichende Untersuchung und Bewertung des ge planten Gewerbestandortes in Wol- 
beck-Nord, östlich Münsterstraße, sowie der drei St andort-Alternativen in den Ortsteilen Alb- 
achten, Amelsbüren und Roxel im Sinne einer Umweltp rüfung gem. Ziffer 2 der Anlage zu §

8 
2 (4) und § 2a BauGB kommt zu dem Ergebnis, dass au ch hinsichtlich der Kriterien der Um- 
weltprüfung der vorgesehene Standort in Wolbeck-Nor d der besser geeignete Standort ist 
(vgl. auch Kap. 5.4). 
 
6.2 Eingriffe in Natur und Landschaft: Ausgleich 
Mit der Darstellung von zusätzlichen Gewerbeflächen  im Stadtteil Wolbeck werden Freiflä- 
chen, die im wirksamen Flächennutzungsplan als Fläc hen für die Landwirtschaft dargestellt 
sind, überplant. Die damit verbundene Inanspruchnah me von Freiflächen kann im Sinne der 
gesetzlichen Ausgleichsregelung auf Flächen für Maß nahmen zum Schutz, zur Pflege und 
zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft, die in ausreichendem Umfang auch in di- 
rekter räumlich-funktionaler Nähe zum geplanten Gew erbegebiet im wirksamen FNP darge- 
stellt sind, kompensiert werden. Die konkrete Regel ung der erforderlichen Ausgleichsmaß- 
nahmen erfolgt im Rahmen des Bebauungsplans Nr. 463 : Wolbeck - Gewerbegebiet östlich 
der Münsterstraße / Grenkuhlenweg, der parallel zur  Flächennutzungsplan-Änderung aufge- 
stellt wird. 
Diese mit dem geplanten Gewerbegebiet verbundene Inanspruchnahme von Freiraum erfolgt 
an einem dafür städtebaulich geeigneten Standort un d unter Berücksichtigung der Ziele der 
Raumordnung und Landesplanung. Die Anforderungen de r gesetzlichen Ausgleichsregelung 
werden dabei berücksichtigt. 
  
6.3 Altlasten 
Im Flächennutzungsplan werden gemäß § 5 Abs. 3 Nr. 3 BauGB für bauliche Nutzungen 
vorgesehene Flächen, die erheblich mit umweltgefähr denden Stoffen belastet sind, gekenn-
zeichnet. Innerhalb des Änderungsbereichs sind nach  derzeitigem Kenntnisstand keine Alt-
lastenverdachtsflächen vorhanden, die einer Kennzeichnungspflicht unterliegen. 
Damit sind diesbezüglich im weiteren Verfahren keine Komplikationen zu erwarten.  
 
6.4 Ziele der Raumordnung und Landesplanung 
Der gültige Gebietsentwicklungsplan (GEP) für den R egierungsbezirk Münster -Teilabschnitt 
Münsterland- stellt den Änderungsbereich überwiegen d als Gewerbe- und Industrieansied-
lungsbereich dar. Lediglich die geplante Gewerbegebietsdarstellung südlich des Privatweges 
und eine geringe Flächendarstellung östlich der Hof anlage Rosengarten werden im Gebiets-
entwicklungsplan als Agrarbereich dargestellt. Im R ahmen von Abstimmungsgesprächen mit 
Vertretern der Bezirksplanungsbehörde im Jahre 2001  wurde eine Vereinbarkeit der gesam- 
ten vorliegenden Flächendarstellung mit den Zielen der Raumordnung und Landesplanung 
festgestellt.  
Die geplante Änderung des Flächennutzungsplans steh t damit in Einklang mit den landes-
planerischen Vorgaben.  
 
6.5 Gewerbeflächenbedarf 
Zur Sicherstellung eines ausreichenden Angebots an Gewerbeflächen (Manövriermasse) im 
Stadtgebiet Münster bis zum Planungshorizont 2010 i st die zügige bauleitplanerische Ent- 
wicklung des geplanten Gewerbegebiets östlich Münsterstraße dringend erforderlich, um das 
mittelfristig bestehende Defizit bei der zu gewährleistenden Manövriermasse in etwa ausglei- 
chen zu können.  
Die aktuelle Verfügbarkeit über Flächen der Kategor ie „kleinbetriebliches/stadtteilorientiertes 
Gewerbe“ im Stadtbezirk Münster-Südost weist keine nennenswerten Flächenreserven mehr 
auf; der angestrebte Sollwert von 3 ha an Manövrier masse wird zurzeit deutlich unterschrit- 
ten.  
Das geplante Gewerbegebiet östlich Münsterstraße ist daher dringend vor allem auch zur De- 
ckung des mittel- und langfristigen Bedarfs von Unt ernehmen im Stadtbezirk Münster-Südost 
erforderlich (vgl. auch Kap. 3.1 - 3.3).

9 
 
6.6 Liegenschaftliche Verfügbarkeit 
Durch vorbereitenden Grunderwerb durch die Stadt Mü nster wurden bereits die Grundlagen 
dafür geschaffen, nach Abschluss der Bauleitplanver fahren kurzfristig das geplante Gewer- 
begebiet realisieren zu können.  
Damit sind die Voraussetzungen für eine zügige Umsetzung der Planungsziele gegeben.  
 
Nähere Einzelheiten sind aus dem Plan zur 6. Änderu ng des fortgeschriebenen Flächennut- 
zungsplanes ersichtlich. 
 
Durch die vorliegende Änderung des Flächennutzungsp lanes werden dessen Grundzüge 
nicht verändert. 
 
 
Diese Begründung dient gemäß § 5 (5) Baugesetzbuch als Anlage zu der 
durch den Rat  am    abschließend beschlossenen 6. Änderung 
des fortgeschriebenen Flächennutzungsplanes. 
 
 
Münster, 
 
 
 
Dr. Tillmann 
Oberbürgermeister

10 
 Anlage 1a   
zur Begründung

11 
 
 Tab. 1: Umweltprüfung Gewerbegebiet Wolbeck östl. Münsterstr. / Grenkuhlenweg  
Kurzbeschreibung Darstellung eines Gewerbegebietes am nördlichen Ortsrand östlich der Münsterstra- 
ße. Westlich der Münsterstraße sind bereits Gewerbegebiete dargestellt, dort erfolgt 
neu die Darstellung des geplanten Regenrückhaltebeckens. Das Gebiet wird derzeit 
überwiegend landwirtschaftlich genutzt.  
Größe : 
Gewerbefläche:  
rd. 19,8 ha 
 
Derzeitiger Umweltzustand und zu erwartende Auswirkungen bei Realisierung der Planung  
Schutzgut  Ausprägung Prognose d. Auswirkungen Bewe rtung 1) 
Mensch 
 
• Nächstgelegene Wohnsiedlung in rd. 200 
m Entfernung, Einzelhäuser in der Um- 
gebung 
• Keine besondere Erholungsfunktion ge- 
mäß Grünordnung 
• Immissionsbelastung durch Kfz-
Verkehr u. ggf. Betriebe  
• Verlust des Freiraums als Teil der 
Erholungslandschaft 
 
mittel 
 
Tiere, Pflanzen, bio- 
logische Vielfalt 
Schutzausweisungen 
(FFH-, Vogelschutzge- 
biete, NSG, LSG) 
 
• Überwiegend landwirtschaftliche Nutz- 
fläche mit geringer ökologischer Wertig- 
keit vorhanden 
• Entwicklungsziel LP Werse: Anreiche- 
rung  
• Keine Schutzausweisungen 
• Keine schutzwürdigen Biotope 
• Inanspruchnahme, Versiegelung 
und Überbauung von Freiflächen  
 
• Verringerungs- und Ausgleichs- 
maßnahmen erforderlich 
mittel 
Boden 
(Altlasten) 
• Keine schutzwürdigen Böden  
• Im Bereich des Regenrückhaltebeckens 
(RRB) grundwasserbeeinflusste Böden 
vorhanden 
• Ggf. Kampfmittel und verfüllte Bomben- 
trichter vorhanden** 
• Verlust der Bodenfunktionen 
durch Versiegelung  
• Abdichtungsmaßnahmen beim 
RRB erforderlich 
• Ggf. Umweltentlastung durch 
fachgerechte Behandlung vorh. 
Materialien im Boden**  
mittel 
Wasser 
Schutzausweisungen 
(WSG, ÜSG) 
• Grundwasserneubildungspotenzial mittel  
• Keine Schutzausweisungen 
• 1 Stillgewässer mit geringer ökologischer 
Funktion vorhanden  
• Grundwasserneubildung durch 
Versiegelung des Bodens verrin- 
gert 
• Überplanung Stillgewässer, Neu- 
anlage auf Kompensationsfläche 
erforderlich 
mittel 
Klima / Luft • Lokalklima der Freilandbereiche • Lokale Wärmeinsel  
• Luftschadstoff-Emissionen durch 
Kfz-Verkehr und ggf. Betriebe 
mittel 
Landschaft • Nur eingeschränkte Übereinstimmung mit 
Münsterländer Parklandschaft 
• Entwicklungsziel LP Werse: Anreiche- 
rung  
• Qualitätsverlust des Landschafts- 
raumes 
• Verringerungs- und Ausgleichs- 
maßnahmen erforderlich 
mittel 
Kultur- / Sachgüter • Keine Baudenkmäler vorhanden • Nicht erkennbar keine/gering 
Wechselwirkungen* • Nicht erkennbar • Nicht erkennbar keine/gering 
Prognose der Entwicklung bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante)  
Das Gebiet verbleibt voraussichtlich in überwiegend  landwirtschaftlicher Nutzung. Der Zustand von Natu r und Landschaft bleibt er- 
halten. 
Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausg leich 
Einbindung des Gewerbegebietes durch Pflanzmaßnahmen und Gestaltung der Kompensationsfläche in die Landschaft, Neuanlage 
eines Kleingewässers als Kompensation, es entsteht erheblicher Ausgleichsflächenbedarf. 
Anderweitige Planungsmöglichkeiten: Standortvergleich Albachten, Amelsbüren, Roxel 
Der Standortvergleich ergibt, dass die drei geprüften anderweitigen Planungsmöglichkeiten hinsichtlich der betroffenen Schutzgüter 
aufgrund der Ausprägung und der möglichen Umweltauswirkungen negativer zu bewerten sind, insbesondere die Standorte Roxel 
und Amelsbüren (s. Tabellen 2 - 4).  
Geplante Maßnahmen zur Überwachung (Monitoring) 
Bedarfsorientierte Überprüfung des Gewerbeflächenbedarfs, ggf. Anpassung der Planungsziele. Überprüfung des Flächennutzungs- 
plans spätestens 15 Jahre nach seiner erstmaligen oder erneuten Aufstellung gem. § 5 (1) BauGB. 
Zusammenfassung 
Durch die Inanspruchnahme bisher weitgehend unversiegelter Fläche entstehen grundsätzlich erhebliche nachteilige Umweltauswir- 
kungen für Natur und Landschaft, die nur teilweise vermieden werden können und dementsprechend auszugleichen sind. Die Prü- 
fung der 3 Planalternativen hat jedoch ergeben, dass diese Standorte (insbes. Amelsbüren und Roxel) aufgrund der möglichen Um- 
weltauswirkungen negativer zu bewerten sind.   
Erläuterung der Abkürzungen:  FFH-Gebiet: Schutzgebiet nach Fauna-Flora-Habitatrichtlinie, LP: Landschaftsplan, 
NSG / LSG: Natur-/Landschaftsschutzgebiet, WSG: Wasserschutzgebiet, ÜSG: Überschwemmungsgebiet  
1)  * ** Erläuterung der Bewertung  bzw. der Zeichen : s. Tabelle 2 
Anlage 1b   
zur Begründung

12 
  
Tab. 2: Umweltprüfung der Planalternativen: Standort Albachten  
Kurzbeschreibung Die Fläche liegt südlich des Stadtteils Albachten und der Bahnlinie Münster-
Wanne-Eickel, nördlich der A 43, östlich der Osthofstraße (K 60), westlich der 
Straße „Vogelsang. Das Gebiet wird überwiegend landwirtschaftlich genutzt.  
Größe : 
22,2 ha  
Derzeitiger Umweltzustand und zu erwartende Auswirkungen bei Realisierung der Planung  
Schutzgut Ausprägung Prognose d. Auswirkungen Bewer tung 1) 
Mensch 
 
• Im Gebiet und der Umgebung liegen 
einzelne Wohnhäuser 
• Nächstgelegene Wohnsiedlung in rd. 
160 m Entfernung, dazwischen Misch- 
u. Gewerbeflächen  
• Keine besondere Erholungsfunktion 
gemäß Grünordnung 
• Immissionsbelastung durch 
KFZ-Verkehr und ggf. Betriebe 
zusätzlich zur Lärmvorbe- 
lastung (überwiegend Schie- 
nenverkehr) 
mittel 
 
Tiere, Pflanzen, bio- 
logische Vielfalt 
Schutzausweisungen 
(FFH-, Vogelschutzge- 
biete, NSG, LSG) 
• Überwiegend landwirtschaftliche Nut- 
zung mit geringer ökologischer Wertig- 
keit vorhanden  
• Keine Schutzausweisungen 
• Keine schutzwürdigen Biotope 
• Inanspruchnahme, Versiegelung 
und Überbauung von Freiflä- 
chen  
• Verringerungs- und Aus- 
gleichsmaßnahmen erforderlich 
mittel 
Boden 
(Altlasten) 
• Keine schutzwürdigen Böden 
• Altlasten nicht bekannt 
• Verlust der Bodenfunktionen 
durch Versiegelung und Bebau- 
ung 
 
mittel 
Wasser 
Schutzausweisungen 
(WSG, ÜSG) 
• Grundwasserneubildungspotenzial mit- 
tel  
• Kein Wasserschutzgebiet 
• Keine Fließ- oder Stillgewässer im Ge- 
biet 
• Grundwasserneubildung durch 
Versiegelung des Bodens ver- 
ringert 
 
mittel 
Klima / Luft • Lokalklima der Freilandbereiche • Lokale Wärmeinsel 
• Luftschadstoff-Emissionen 
durch Kfz-Verkehr und ggf. Be- 
triebe  
mittel 
Landschaft • Strukturarmer Landschaftsraum gemäß 
Grünordnung 
• Vorbelastung durch BAB und Bahn 
• Qualitätsverlust des Land- 
schaftsraumes 
• Verringerungs- und Ausgleichs-
Maßnahmen erforderlich 
mittel 
Kultur- u. sonstige 
Sachgüter 
• Keine Baudenkmäler • Nicht erkennbar keine/gering 
Wechselwirkungen • Nicht erkennbar • Nicht erkennbar keine/gering 
Prognose der Entwicklung bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante)  
Das Gebiet verbleibt voraussichtlich in überwiegend landwirtschaftlicher Nutzung. Der Zustand von Natur und Landschaft bleibt er- 
halten. Die vorhandene Wohnnutzung wird nicht durch zusätzliche Immissionen belastet. 
Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausg leich 
Untergliederung des Gewerbegebietes in Abstandsklassen gemäß Abstandserlass NRW entsprechend der vorhandenen Wohnnut- 
zung. Planung von Begrünungsmaßnahmen zwischen Wohn- und Gewerbenutzungen. Es entsteht erheblicher Ausgleichsflächenbe- 
darf.  
Zusammenfassung 
Durch die Inanspruchnahme bisher weitgehend unversiegelter Flächen entstehen grundsätzlich erhebliche nachteilige Umweltaus- 
wirkungen für Natur und Landschaft, die nur teilweise vermieden werden können und dementsprechend auszugleichen sind. Im Ge- 
biet sind einige Wohnhäuser vorhanden, die durch entsprechende Abgrenzung und Untergliederung des Gewerbegebietes in Ab- 
standsklassen vor Immissionen zu schützen sind. Im Vergleich mit dem geplanten Standort Wolbeck sind über die Betroffenheit der 
Wohnnutzung im Gebiet hinaus ansonsten hinsichtlich der Schutzgüter keine gravierenden Positiv- / Negativmerkmale festzustellen.  
Erläuterung der Abkürzungen s. Tabelle 1 
Erläuterung der Zeichen:  
 1) Bewertung der Umwelterheblichkeit : keine bis gering , 
mittel   (grundsätzliche Betroffenheit, aber keine besondere Situation), 
hoch   (Schutzausweisung vorhanden., höhere Wohndichte v orhanden, beson- 
dere Funktion / Schutzwürdigkeit vorhanden).  
* Wechselwirkungen: hier Nennung erheblicher Wechselwirkungen;   
** Klärung erst im Rahmen der Erdarbeiten möglich, daher keine Bewertung. 
 
Anlage 1c   
zur Begründung

13 
 
Tab. 3: Umweltprüfung der Planalternativen: Standort Amelsbüren  
Kurzbeschreibung 
 
Die Fläche liegt nordwestlich des Stadtteils Amelsbüren und des dort geplanten,  im 
FNP dargestellten Gewerbe- und Industrieparks MS-Amelsbüren (93 ha) östlich der 
BAB A 1 und westlich des Kappenberger Damms. Das Gebiet wird zum Wohnen und 
ansonsten überwiegend landwirtschaftlich genutzt.  
Größe : 
38,7 ha 
 
Derzeitiger Umweltzustand und zu erwartende Auswirkungen bei Realisierung der Planung  
Schutzgut Ausprägung Prognose d. Auswirkungen Bewertung 1 
Mensch 
 
• Wohnsiedlung Kappenberger Feld (WA) mit 
Grundschule, Streusiedlung mit Dorfgebiets- 
charakter (Von-Renesse-Weg) sowie etliche 
Einzelhäuser im Plangebiet und Umgebung 
betroffen. 
• Vorbelastung durch Immissionen der BAB 
sowie durch die im FNP dargestellten ge- 
werblichen u. industriellen Bauflächen im 
GEP-Gebiet mit Auswirkungen auf Wohnen, 
Erholung, Landschaft 
• Keine besondere Erholungsfunktion gemäß 
Grünordnung 
.  
• Immissionsbelastung durch Kfz-
Verkehr u. ggf. Betriebe zusätzlich 
zur Lärmvorbelastung 
hoch 
 
Tiere, Pflanzen, bio- 
logische Vielfalt 
Schutzausweisungen 
(FFH-
/Vogelschutzgebiete, 
NSG, LSG) 
• Überwiegend landwirtschaftliche Nutzfläche 
mit geringer ökologischer Wertigkeit vorhan- 
den 
• Keine Schutzausweisungen 
• Keine schutzwürdigen Biotope vorhanden 
• Inanspruchnahme, Versiegelung 
und Überbauung von Freiflächen  
• Verringerungs- u. Ausgleichsmaß- 
nahmen erforderlich 
mittel 
 
Boden 
(Altlasten) 
• Teilweise schutzwürdige Böden (Staunässe- 
und Felsböden mittlerer bis hoher Nutzungs- 
intensität ) vorhanden 
• Altlasten nicht bekannt 
• Verlust der Bodenfunktionen durch 
Versiegelung 
 
mittel 
Wasser 
Schutzausweisungen 
(WSG, ÜSG) 
• Grundwasserneubildungspotenzial mittel  
• Keine Schutzausweisungen 
• Mehrere Wasserläufe vorhanden 
• Grundwasserneubildung durch Ver- 
siegelung des Bodens verringert 
• Ggf. Inanspruchnahme / Überpla- 
nung der Wasserläufe  
mittel 
Klima / Luft • Lage im südwestlichen Belüftungskorridor 
• Lokalklima der Freilandbereiche 
• Lokale Luftschadstoffbelastung entlang  
BAB, voraussichtlich Emissionen des geplan- 
ten Gewerbe- und Industriegebiets Amelsbü- 
ren gemäß FNP 
• Qualitative u. quantitative Ver- 
schlechterung im Belüftungskorri-
or durch Verringerung des Freiflä- 
chenanteils 
• Lokale Wärmeinsel 
• Luftschadstoff-Emissionen durch 
Kfz-Verkehr und ggf. Betriebe 
hoch 
Landschaft • Geringe Übereinstimmung mit Münsterländer 
Parklandschaft  
• Vorbelastung durch BAB 1 (akustisch) 
• Qualitätsverlust des Landschafts- 
raumes 
• Verringerungs- u. Ausgleichsmaß- 
nahmen erforderlich 
mittel 
Kultur- u. sonstige 
Sachgüter 
• Keine Baudenkmäler vorhanden 
• Archäologische Fundstelle westlich Siedlung 
„Kappenberger Feld“ 
• Aus bodendenkmalpflegerischer 
Sicht bestehen keine Bedenken 
keine/gering 
 
Wechselwirkungen • Nicht erkennbar • Nicht erkennbar keine/gering  
Prognose der Entwicklung bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante)  
Das Gebiet verbleibt voraussichtlich in landwirtschaftlicher Nutzung. Der Zustand von Natur und Landschaft bleibt erhalten. Die 
Wohnnutzung wird nicht zusätzlich durch Immissionen belastet.  
Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausg leich 
Untergliederung des Gewerbegebietes in Abstandsklassen gemäß Abstandserlass NRW entsprechend der vorhandenen Wohnnut- 
zung. Planung von Begrünungsmaßnahmen zwischen Wohn- und Gewerbenutzungen sowie Einbindung des Gewerbegebietes in die 
freie Landschaft. Es entsteht erheblicher Ausgleichsflächenbedarf. 
Zusammenfassung                                                                 
Durch die Inanspruchnahme bisher weitgehend unversiegelter Fläche entstehen grundsätzlich erhebliche nachteilige Umweltauswir- 
kungen für Natur und Landschaft, die nur teilweise vermieden werden können und dementsprechend auszugleichen sind. Im Ver- 
gleich mit dem Standort Wolbeck und den anderen Alternativstandorten ist hier die höchste Dichte der Wohnnutzung im Gebiet und 
der Umgebung. Darüber hinaus besteht hinsichtlich der Immissionssituation eine Vorbelastung durch die BAB und potenziell durch 
das geplante Gewerbe- und Industriegebiet gemäß FNP. Aufgrund der Lage im Belüftungskorridor ist auch die stadtklimatische Situ- 
ation bei der Standortwahl zu berücksichtigen. Insgesamt ist dieser Standort im Vergleich mit dem Standort in Wolbeck ungünstiger 
zu beurteilen.  
1)  * ** Erläuterung der Abkürzungen / Zeichen: s. Tabellen 1 und 2 
Anlage 1 d   
zur Begründung

14 
 
Tab. 4: Umweltprüfung der Planalternativen: Standort Roxel                                           
Kurzbeschreibung Die Fläche liegt  südlich des Stadtteils Roxel zwischen der Bahnlinie MS-Coesfeld 
im Westen und der Straße Welsingheide im Osten sowie südlich des bestehenden 
Gewerbegebietes Nottulner Landweg und östlich eines im FNP dargestellten poten- 
ziellen Gewerbegebietes. 
Größe : 
10,5 ha  
Derzeitiger Umweltzustand und zu erwartende Auswirkungen bei Realisierung der Planung  
Schutzgut Ausprägung Prognose d. Auswirkungen Bewer tung 1) 
Mensch 
 
• Im Gebiet  und angrenzend einzelne 
Wohnhäuser vorhanden  
• Keine besondere Erholungsfunktion 
gemäß Grünordnung 
 
• Immissionsbelastung durch Kfz-
Verkehr und ggf. Betriebe  
mittel 
 
Tiere, Pflanzen, bio- 
logische Vielfalt 
Schutzausweisungen 
(FFH-
/Vogelschutzgebiete, 
NSG, LSG) 
 
• Bestehende Schutzausweisung als 
Landschaftsschutzgebiet (LSG Altenro- 
xel) 
• Vorhandene Waldfläche schutzwürdi- 
ger Biotop gemäß Biotopkataster NRW 
• Ansonsten überwiegend landwirtschaft- 
liche Nutzung des Gebietes 
• Aufhebung der Schutzausweisung 
erforderlich 
• Bei Erhalt des Waldes verringerte 
ökologische Wertigkeit aufgrund 
isolierter Lage im Gewerbegebiet, 
bei Überplanung völliger Funkti- 
onsverlust 
• Inanspruchnahme, Versiegelung 
und Überbauung von Freiflächen  
• Verringerungs- und Ausgleichs- 
maßnahmen erforderlich 
hoch 
Boden 
(Altlasten) 
• Teilweise schutzwürdige Böden auf 
Grund hoher Bodenfruchtbarkeit  
• Natürliche Bodeneigenschaften unter 
Waldfläche erhalten 
• Altlasten nicht bekannt 
• Verlust der besonderen Boden- 
funktionen durch Versiegelung 
und Bebauung 
 
hoch 
Wasser 
Schutzausweisungen 
(WSG, ÜSG) 
• Grundwasserneubildungspotenzial mit- 
tel  
• Keine Schutzausweisungen 
• Wasserläufe im Gebiet vorhanden 
• Grundwasserneubildung durch 
Versiegelung des Bodens verrin- 
gert 
• Ggf. Inanspruchnahme / Überpla- 
nung der Wasserläufe 
mittel 
Klima / Luft • Lokalklima der Freilandbereiche • Lokale Wärmeinsel 
• Luftschadstoff-Emissionen durch 
Kfz-Verkehr und ggf. Betriebe 
mittel 
Landschaft • Lage im LSG Altenroxel 
• Erhalt der Münsterländer Parkland- 
schaft Schutzziel der LSG-Verordnung  
• Aufhebung der LSG-Verordnung 
erforderlich 
• Qualitätsverlust des Landschafts- 
raumes 
• Verringerungs- u. Ausgleichs- 
maßnahmen erforderlich 
hoch 
Kultur- u. sonstige 
Sachgüter 
• keine Baudenkmäler vorhanden • Nicht erkennbar keine/gering 
Wechselwirkungen • Nicht erkennbar • Nicht erkennbar keine/gering 
Prognose der Entwicklung bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante)  
Das Gebiet verbleibt voraussichtlich in der gegenwärtigen Nutzung. Die Schutzausweisung als LSG und der Zustand von Natur und 
Landschaft bleiben erhalten. Die vorhandene Wohnnutzung wird nicht durch zusätzliche Immissionen belastet.  
Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausg leich 
Untergliederung des Gewerbegebietes in Abstandsklassen gemäß Abstandserlass NRW entsprechend der vorhandenen Wohnnutzung  
Planung von Begrünungsmaßnahmen zwischen Wohn- und Gewerbenutzungen. Es entsteht erheblicher Ausgleichsflächenbedarf. 
Zusammenfassung 
Im Gebiet und der Nachbarschaft sind Wohnhäuser vorhanden, die durch entsprechende Abgrenzung und Untergliederung des Ge- 
werbegebietes in Abstandsklassen vor Immissionen zu schützen sind. Durch die Inanspruchnahme bisher weitgehend unversiegelter 
Fläche entstehen grundsätzlich erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen für Natur und Landschaft, die nur teilweise vermieden 
werden können und dementsprechend auszugleichen sind. Gegenüber dem geplanten Standort Wolbeck steht bei diesem Standort die 
bestehende Schutzausweisung als LSG sowie der schutzwürdige Biotop einer Überplanung als Gewerbefläche entgegen.  
1)  * ** Erläuterung der Abkürzungen / Zeichen: s. Tabellen 1  und 2 
 
 
 
 
Anlage 1 e   
zur Begründung

Beratungsverlauf (3)

13.09.2005 Bezirksvertretung Münster-Südost
TOP 2.5 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
21.09.2005 Hauptausschuss
TOP 33.2.3 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
21.09.2005 Rat
TOP 32.2.3 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (21)

  • Münsterstraße 1
  • Everswinkeler Straße
  • Salzmannstraße
  • Osthofstraße
  • Wiedaustraße
  • Grenkuhlenweg
  • Heumannsweg
  • Nottulner Landweg
  • Von-Renesse-Weg
  • Am Steintor
  • Kappenberger Damm
  • Freckenhorster Straße
  • Kappenberger Feld
  • Rosengarten
  • Welsingheide
  • Grafschaft
  • Steinbrede
  • Feldstiege
  • Petersheide
  • Hohe Ward
  • Werse

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Vorlagen-Nr.
V/0606/2005
Typ
Vorlage
Datum
03.08.2005
Erstellt
06.10.2020 14:37