V/0222/2025
Aufhebung der "Benutzungs- und Gebührensatzung für die städtische Berufsfachschule für pharmazeutisch-technische Assistenten/-innen der Stadt Münster"
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Beschlussvorlage
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V/0222/2025 V/0222/2025 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Aufhebung der "Benutzungs- und Gebührensatzung für die städtische Berufsfachschule für pharmazeutisch-technische Assistenten/-innen der Stadt Münster" Beratungsfolge 17.06.2025 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Vorberatung 26.06.2025 Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft Vorberatung 02.07.2025 Hauptausschuss Vorberatung 02.07.2025 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Der Rat beschließt die Aufhebung der „Benutzungs- und Gebührensatzung für die städtische Berufs- fachschule für pharmazeutisch-technische Assistenten/-innen der Stadt Münster“. II. Finanzielle Auswirkungen: Mit dem Beschluss über die Aufhebung der o. g. Benutzungs- und Gebührensatzung sind unmittelbar keine finanziellen Auswirkungen verbunden. Der Wegfall der im Zusammenhang mit der PTA- Berufsfachschule Münster stehenden Erträge und Aufwendungen infolge des Übergangs der Träger- schaft ist im Haushaltsplan 2025 in der Produktgruppe 03 01 „Leistungen für Schulen“ berücksichtigt. Begründung: Der Rat der Stadt Münster hat in seiner Sitzung vom 26.08.2020 mit der Vorlage V/0575/2020 die Übertragung der Trägerschaft der PTA-Berufsfachschule Münster auf den PTA-Fachschule Westfa- len-Lippe e. V. zum Beginn des Lehrgangsjahres beschlossen, in dem durch den Apothekerverband Westfalen-Lippe die baulichen Voraussetzungen für eine zweizügige Fortführung der PTA-Schule am ehemaligen Standort der Peter-Wust-Schule in Mecklenbeck gegeben sind. Die Trägerschaft ist zum 01.08.2024 auf den PTA-Fachschule Westfalen-Lippe e. V. übergegangen. Die „Benutzungs- und Gebührensatzung für die städtische Berufsfachschule für pharmazeutisch- Amt für Schule und Weiterbildung 15.05.2025 Ihr/e Ansprechpartner/in: Herr Koppelberg Telefon: 492-4033 Koppelberg@stadt- muenster.de - 2 - V/0222/2025 technische Assistenten/-innen der Stadt Münster“ wird daher nicht mehr benötigt und ist aufzuheben. i. V. gez. Thomas Paal Stadtdirektor
Anlage A
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Anlage A zur V/0222/2025 Kurzüberblick Die „Benutzungs- und Gebührensatzung für die städtische Berufsfachschule für pharmazeutisch- technische Assistenten/-innen der Stadt Münster“ wird wegen Trägerwechsels nicht mehr benötigt und ist aufzuheben. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Aufhebung der nicht mehr benötigten „Benutzungs- und Gebührensatzung für die städtische Be- rufsfachschule für pharmazeutisch-technische Assistenten/-innen der Stadt Münster“ Finanzierung Produktgruppe: 0301 Leistungen für Schulen Auswirkungen auf den Ergebnisplan Ja Nein X Auswirkungen auf den Finanzplan Ja Nein X Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig x vollständig freiwillig Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) keine
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- V/0222/2025
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 28.04.2025
- Erstellt
- 10.04.2025 14:33