V/0292/2022/1
Beschluss zum Ausbau des städtischen Stadions an der Hammer Straße: Ausschreibung eines Totalübernehmers, Betriebs- und Finanzierungsmodell
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Ergänzungsvorlage Beschluss
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V/0292/2022/1 V/0292/2022/1 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Beschluss zum Ausbau des städtischen Stadions an der Hammer Straße: Bedarfsfeststellung, Betriebs- und Finanzierungsmodell Beratungsfolge 07.09.2022 Hauptausschuss Vorberatung 07.09.2022 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Der Rat stellt den Bedarf für die Umsetzung der folgenden Baumaßnahmen fest: a. Grundlegender Ausbau des Stadionbaukörpers zur Erfüllung der DFL- Anforderungen für die Zweitligatauglichkeit durch die Eigentümerin Stadt Münster: Rückbau und Errichtung der West-, Nord- und Osttribüne und Anpassung der beste- henden S üdtribüne sowie zugehörige Bauvorbereitung, Erschließung und Errich- tung der Außenanlagen b. Ausgestaltung des Stadions mit zusätzlichen Logen und Business- bzw. Veranstal- tungsbereich sowie Ausbau und Ausstattung dieser Bereiche durch den SC Preu- ßen Münster (SCP) und seine Vertragspartner c. Umsetzung des Energie- und Nachhaltigkeitskonzepts durch die Stadt Münster bzw. innerhalb des Stadtkonzerns d. Ausbau der Südostecke einschließlich Errichtung einer Stadion-Kita (vgl. auch Er- richtungsbeschluss mit Vorlage V/ 0275/2022) und zur Deckung weiterer Raumbe- darfe durch die Stadt Münster e. Ausbau der Südwestecke zur Deckung der Raumbedarfe des SCP für die Moderni- sierung der Geschäftsstelle und zur Realisierung der Entwicklungspotenziale des Profi- und NLZ-Bereichs (Nachwuchsleistungszentrum) durch den SC Preußen Münster, seine Investoren und ggf. in Kooperation mit weiteren Sportvereinen aus Münster, wenn diese die Finanzierung sicherstellen f. Schrittweise Deckung de s Stellplatzbedarfs und nachhaltige Mobilitätsent- wicklung des Stadions. Errichtung einer Mobilstation am Stadion zur Abwicklung der spieltagsbezogenen Verkehre einschließlich Deckung der Stellplatzbedarfe und als Beitrag zur nachhaltigen Mobilitätsentwicklung 2. Der Rat nimmt das Mobilitätskonzept (Anlage 1) zur Kenntnis. und beschließt dessen Umsetzung durch die Errichtung der notwendigen Infrastruktur. Der Rat bekräftigt damit Dezernat IV 07.09.2022 Ihr/e Ansprechpartner/in: Herr Ahrens Telefon: 492-7045 Ahrens@stadt-muenster.de - 2 - V/0292/2022/1 das Ziel einer nachhaltigen und klimafreundlichen Lösung für die Verkehrsanbindu ng des Stadions. Dabei steht die Anbindung durch Umweltverkehre im Vordergrund. Für die Abwicklung der spieltagsbezogenen Verkehre - einschließlich der gesetzlich not- wendigen Stellplätze am Stadion - werden vorhandene Parkplatzkapazitäten (inklusi- ve möglicher Kooperationen im Umfeld – zB Parkhaus Stadthaus 3, P+R-Plätze) vor- rangig eingesetzt. Ziel ist es, möglichst wenige neue Kfz-Stellplätze am Stadion vor- zuhalten. Der Rat beauftragt die Verwaltung, auf Basis dieses Mobilitätskonzepts das er- forderliche Verkehrsgutachten zu beauftragen, um die Stellplatzbedarfe nachzuweisen und die Verkehrsabwicklung an Spieltagen optimal auszugestalten. 3. Der Rat nimmt das Energiekonzept (Anlage 2) sowie das Gesamtkonzept Nachhaltig- keit (Anlage 3) zur Kenntnis und beschließt deren Umsetzung nach folgenden Leitlinien. Der Rat bekräftigt damit das Ziel, dass sowohl der Ausbau des Stadions als auch der Be- trieb des Stadions maßgeblich an ökologischen, ökonomischen und sozialen Nachhaltig- keitskriterien ausgerichtet werden soll. De r Rat nimmt dafür erhöhte Investitionskosten in Kauf, um einen nachhaltig eren Bau und Betrieb in allen drei genannten Dimensionen zu erreichen, insbesondere soll der Ausbau als Plus -Energie-Stadion seinen Beitrag zur ge- samtstädtischen Klimaneutralität im Jahr 2030 leisten. Der Rat beschlie ßt daher fol- gende Leitlinien: a. Das Stadion wird als Plus -Energie-Stadion mit maximaler Energieerzeugung und optimalem Beitrag zur städtischen Nachhaltigkeitsstrategie ausgebaut. Dazu werden alle auch optionalen Maßnahmen aus dem Energie - und dem Nachhaltigkeitskonzept umgesetzt, sofern sie sich gegenseitig nicht wider- sprechen und den Stadionausbau nicht zeitlich und im Umfang maßgeblich beeinträchtigen. Insbesondere wird die Finanzierung und der Betrieb der re- generativen Anlagen durch die Stadtwerke mit Bürger*innen -Beteiligungs- modellen geprüft und vorrangig verfolgt. Die Planungen und Bauausführun- gen müssen so umgesetzt werden, dass ausbleibende Maßnahmen spätere Nachrüstungen nicht verhindern (bspw. ausreichende Statik, Raumprogramm für Wärme- und Stromspeicher, Fernwärmeanschluss). Die Finanzierung der Realisierung des Plus -Energie-Standards erfolgt nicht aus dem regulären Stadion-Budget. Eine Finanzierung durch den Stadtwerke-Konzern (ggf. Bür- gerenergiegenossenschaft) hat dabei Priorität vor einer Finanzierung aus dem städtischen Haushalt. b. Die Nachhaltigkeitsbetrachtung unter sozialer, ökologischer und ökonomi- scher Perspektive wird derart ausgeweitet, dass der Stadionausbau möglichst weitreichend förderfähig ist. c. Für die Umsetzung des Energie- und Nachhaltigkeitskonzeptes werden Total- übernehmer und die Bauwerke GmbH parallel zur Vorbereitung weiterer Pro- jektmaßnahmen folgende Aspekte entweder forciert entwickeln oder umfas- send prüfen und bei positiver Bewertung oh ne Zeitverzug in die Bauab- schnittsplanung aufnehmen sowie entsprechende Förderpotenziale umfäng- lich heben: i. Die Kombination von Photovoltaik und Solarthermie oder die zusätzli- che Installation von solarthermischen Anlagen sowie die Installation von energieerzeugenden Fassadenelementen. ii. Die Installation von Wärme- und Stromspeichern im Verbund der Stadt- netze und die Identifikation dafür nutzbarer Teile des Gebäudes. - 3 - V/0292/2022/1 iii. Eine perspektivische Anschlussmöglichkeit an das Fernwärmenetz mit der Integration etwaiger Wä rmespeicher. Die entsprechende n bauli- chen Voraussetzungen werden in jedem Fall umgesetzt. iv. Die Schaffung eines Regenwasserspeichers zur Nutzung bspw. im Sta- dion oder zur Bewässerung des Stadtgrüns und als Beitrag zu einem umfassenden Schwammstadtkonzept. v. Die Erhöhung der Wirtschaftlichkeit durch Direktvermarktungsmodelle des erzeugten Stroms bspw. durch garantierte Abnahmemengen durch die Stadt Münster. 4. Der Rat beschließt für das ausgebaute Stadion folgendes Betriebsmodell: a. Der Rat bekräftigt das Grundmodell, dass die Stadt Eigentümerin des Stadions bleibt und dieses an den SC Preußen Münster verpachtet (vgl. Beschluss zur Vor- lage V/0848/2021/1). Der Rat beschließt, dass die Pacht des ausgebauten Stadions marktüblich sein und liga-abhängig ausgestaltet werden soll, um einen wirtschaftli- chen Betrieb des Stadions und die langfristige Refinanzierung der Investitionen grundsätzlich zu ermöglichen. Der Rat beauftragt die Verwaltung, mit dem SCP die entsprechenden Verträge abzustimmen und dem Rat zur Beschlussfassung vorzu- legen. b. Betreiber des Stadions bleibt der SC Preußen Münster. Dieser ist berechtigt und aufgefordert, insbesondere für den Betrieb der Logen sowie Business - und Veran- staltungsbereiche vertragliche Kooperationen mit professionellen Vermarktungsun- ternehmen einzugehen. Der Rat bekräftigt hierbei die Zielvorgabe, die Wirtschaft- lichkeit des Stadionbetriebs zu steigern und somit das bestehende Defizit des Be- triebs der Stadioninfrastruktur und den daraus folgenden Beihilfebedarf zu senken. Der Rat beauftragt die Verwaltun g, dies bei der Ausarbeitung der Vertragswerke umzusetzen. c. Der Rat beschließt, dass der Betrieb der Mobilstation nicht durch den SCP, sondern gemäß dem grundlegenden Modell zu den Mobilstationen der Stadt Münster (vgl. V/1052/2020) durch die Stadtwerke Münster GmbH oder eines ihrer Tochterunter- nehmen erfolgt, um zukünftig eine Einbindung in das gesamtstädtische Netz an Mobilstationen zu gewährleisten. d. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die Stadion -Kita durch einen freien Träger der Kinder- und Jugendhilfe betrieben werden soll; ein Vorschlag für einen geeigneten Betreiber wird rechtzeitig vor Inbetriebnahme in einem Auswahlverfahren den betei- ligten Gremien zur Entscheidung vorgelegt. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass der Betrieb der Stadion-Kita somit zwar in enger Kooperation mit dem SCP, aber nicht durch diesen als Träger erfolgt. e. Der Rat beschließt, dass der Betrieb der Südwestecke grundsätzlich in der Verant- wortung des SCP, seiner Investoren und Kooperationspartner liegen soll, und be- auftragt die Verwaltung, die Konditionen hierzu im Rahmen der Ausarbeitung der Investoreneinbindung und der erforderlichen Vertragswerke zu verhandeln und dem Rat zur Beschlussfassung vorzulegen. f. Die Bauunterhaltung des Stadions soll im Stadtkonzern sichergestellt werden. Der Rat beauftragt die Verwaltung, rechtzeitig bis zur Fertigstellung des ausgebauten Stadions innerhalb des Stadtkonzerns eine Zuordnung vorzunehmen. Der daraus resultierende geldwerte Vorteil wird im Pachtvertrag abgebildet. g. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass u. a. durch den Verbleib im Eigentum der Stadt die Vorsteuerabzugsberechtigung für den Ausbau des städtischen Stadions an der Hammer Straße u. a. von der Pachtgestaltung abhängig ist. Der Rat beauftragt die Verwaltung, ein Pacht-/Beihilfemodell zu entwickeln, das den Vorsteuerabzug möglichst rechtsverbindlich darstellt. Auf Basis dieses Betriebsmodells und der Annahme einer marktüblichen Pacht ist dazu eine verbindliche Auskunft der Fi- nanzverwaltung einzuholen. Mit der zeitnahen Klärung dieser Frage kann realis- - 4 - V/0292/2022/1 tisch entschieden werden, welche Abschnitte im Budgetrahmen realisiert werden. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die Verwaltung eine Pachtgestaltung anstrebt, die zu einer Vorsteuerabzugsberechtigung führt, deren Realisierung je- doch von der verbindlichen Auskunft abhängig ist. Daher sind in dieser Vorlage so- wohl die Netto- als auch die Bruttowerte angegeben. 5. Der Rat nimmt die aktuelle Fortschreibung der Investitionskostenschätzung vom Dezember 2021 als Kostenrahmen (Preisbasis 2022) für das Gesamtprojekt zur Kenntnis (Anlage 4). Der Rat beschließt folgendes Finanzierungsmodell zu denjenigen Investitionskosten ein- schließlich Baunebenkosten und Risikorückstellung von 10%, die durch die unter 1 .) fest- gestellten Bedarfe ausgelöst werden (Preisbasis 2022, Indexierung auf den jeweiligen Um- setzungszeitpunkt des Moduls ist nicht enthalten): a. Für den grundlegenden Ausbau des Stadions werden 53,7 Mio. Euro netto (63,9 Mio. Euro brutto) benötigt. Dies umfasst den Neubau der West- und Osttribüne, den Neubau der Nordtribüne (im Businessbereich veredelter Rohbau), die notwendigen Umbaumaßnahmen der Südtribüne sowie die erforderlichen Nebengebäude und Funktionseinheiten (Polizeiwache/Verwahrstelle, Eingänge/Ordnungsdienst - gebäude, Greenkeeping/Außenlager). Für den Rückbau der West- (bereits laufend), Nord- und Osttribüne einschließlich Altlastenentsorgung fallen weitere 4,9 Mio. Euro netto (5,8 Mio. Euro brutto) an, sodass für dieses Modul mit Kosten in Höhe von 58,7 Mio. Euro netto (69,8 Mio. Euro brutto) zu rechnen ist. b. Der Ausbau der Logen und des Business- bzw. Veranstaltungsbereichs sowie die spezifische Ausstattung werden derzeit mit 7,8 Mio. Euro netto (9,3 Mio. Euro brut- to) kalkuliert, hängen jedoch von der Nutzungskonfiguration durch den SCP und seine Kooperationspartner (insbesondere dem durch den SCP beauftragten Betrei- ber) ab, denen auch die Finanzierung obliegt, sodass sich hierbei der Vorsteuerab- zug auch nach den steuerlichen Gegebenheiten des SCP bzw. seiner Kooperati- onspartner richtet. c. Die Umsetzung des Nachhaltigkeitskonzepts (vgl. Beschlusspunkt 4) erfordert zu- sätzliche Mittel für die Versorgung mit erneuerbaren Energien durch Photovoltaik, Energieeffizienz, Regenwassermanagement, Einbindung und Nutzung des Pumpwerks etc. Für diese Elem ente kommen in besonderer Weise verschiedene Förderprogramme in Betracht . Die Verwaltung wird beauftragt, nach Konkretisie- rung dieser Kostenpositionen entsprechende Förderanträge zu stellen. Insbesonde- re der Ausbau der PV -Anlagen ist als wirtschaftliche Investition zu betrachten, die durch den Stadtkonzern aus den hierfür vorhandenen Investitionsmitteln erfolgen soll. d. Für die Südostecke werden 4,7 Mio. Euro netto (5,6 Mio. Euro brutto) für die Kita sowie 2,5 Mio. Euro netto (3,0 Mio. Euro brutto) für die Restflächen benötigt. Für die Finanzierung der Kita werden Fördermittel beantragt (vgl. Vorlage V/0275/2022). e. Der Ausbau der Südwestecke liegt in einer Größenordnung von 4,9 Mio. Euro netto (5,8 Mio. Euro brutto), hängt jedoch von der Nutzungskonfiguration durch den SCP und seine Kooperationspartner ab, denen auch die Finanzierung und die entspre- chende steuerliche Klärung obliegt. f. Die Finanzierung des Mobilitätskonzepts in Höhe von 20,4 Mio. Euro netto (24,3 Mi- o. Euro brutto) soll gemäß Beschluss zur Vorlage V/0982/2020/1 durch Stellplatzab- lösemittel, den Mobilitätsfonds und Fördermittel des NWL erfolgen. Aus Stellplatz- ablösemitteln sind bereits 5 Mio. Euro für einen Einsatz vorgesehen sind (vgl. Be- schluss über die Vorlage V/0972/2019). Stellplatzablösemittel sind vorrangig für die Errichtung von Fahrrad-, Fußverkehr und ÖPNV-Infrastruktur einzusetzen. Die Generierung von Fördermitteln ist u. a. auch abhängig von der Auslastung der Mobilstation, die im Verkehrsgutachten konkretisiert werden kann. Hierbei ist jedoch maximal von einer Teilfinanzierung durch Fördermittel auszugehen. - 5 - V/0292/2022/1 6. Zur Umsetzung trifft der Rat die folgenden weiteren Festlegungen: a. Der Rat beauftragt die Verwaltung, die Bauwerke Münster GmbH zu beauftragen, in enger Abstimmung mit der Verwaltun g die Vergabe an einen Totalübernehmer im Rahmen des zur Verfügung stehenden Budgets durchzuführen und die dafür erfor- derlichen Verträge zu schließen. Es ist darin die Planung für das Gesamtprojekt auszuschreiben. Die Planung soll eine stufenweise Umsetzun g in geeigneten Bau- abschnitten ermöglichen. Hierzu legen Stadtverwaltung und Bauwerke einen gemeinsam mit dem SCP unter Einbeziehung der Fans erarbeiteten Stufen- plan vor. In diesem wird die Ausbau-Reihenfolge der Tribünen festgelegt. Die für eine unmittelbare Umsetzung in der Ausschreibung vorzusehenden Stufen hän- gen bewegen sich innerhalb des dabei vom zur Verfügung stehenden Budgets ab. Im Falle einer erwartbaren Budgetüberschreitung werden Reduktionsvari- anten - mit dem Ziel des vollständigen Ausbaus des Stadions - erarbeitet und dem Rat zum Beschluss vorgelegt. b. Als Budget für die Totalübernehmer-Ausschreibung (TÜ-Ausschreibung) sind hierbei die derzeit im Haushaltsplan zur Verfügung stehenden Mittel, die 5 Mio. Euro Stell- platzablösemittel sowie zusätzlich mögliche Fördermittel und durch den SCP oder private Dritte zur Verfügung gestellte Mittel vorzusehen. c. Der Rat beauftragt die Verwaltung, mit der Bauwerke Münster GmbH eine ange- messene Vergütung für die Umsetzung des Stadionausbaus einschließlich Durch- führung der TÜ-Ausschreibung und weiteren notwendigen Vergaben, Projektsteue- rung und Bauabwicklung zu vereinbaren und einen Geschäftsbesorgungsvertrag zu schließen. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die Vergütung nicht in den o. g. Pro- jektkosten enthalten ist, und beauftragt die Verwaltung, diese Vergütung darzu- stellen und einen Finanzierungsvorschlag zu erstellen . Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass ein Zahlungsplan über die städtisch finanzierten Anteile des Projekts vereinbart wird, an den die Mittelabflussplanung im Haushalt angepasst wird. 7. Die Stellungnahmen und Vorschläge der AG Preußenstadion sind zu prüfen und so- weit sinnvoll zu berücksichtigen. II. Finanzielle Auswirkungen: Teilfinanzplan Nr. Bezeichnung Haush. - jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 0801 Sportentwicklung, Sportanla- gen und -stätten Investitionsmaßnah- me 4360 Ausbau/Modernisierung Stadi- on Hammer Straße Auszahlungen für Baumaßnahmen Bereit- gestellt bis ein- schl. 2022 10.223.000 2023 15.000.000 2024 15.000.000 Summe aller Auszahlungen/Saldo 40.223.000 - 6 - V/0292/2022/1 Die vorgenannten Beträge sind im Haushaltsplanentwurf 2023 bei der o. g. Investitionsmaßnah- me veranschlagt. Die Veranschlagung wird nach Abschluss des Geschäftsbesorgungsvertrags mit der Bauwerke Münster GmbH an den vereinbarten Zahlungsplan auf Basis des Umsetzungs- zeitplans zum nächstmöglichen Haushaltsplan innerhalb des Dezernatsbudgets angepasst. Das Budget für die Ausschreibung ergibt sich zuzüglich der beschlossenen Stellplatzablösemittel in Höhe von maximal 5 Mio. Euro, möglicher Fördermittel und Mittel des SCP oder privater Drit- ter. Die Folgekosten umfassen ab Fertigstellung die bilanziellen Abschreibung en, die Aufwendungen für die Bauunterhaltung und die Finanzaufwendungen. Dem gegenüber stehen die Pachterträge. Die Betriebskosten übernimmt der Pächter, der für den derzeit defizitären Betrieb eine Beihilfe er- hält. Der Rat nimmt dies zur Kenntnis und beau ftragt die Verwaltung, die Aufwendungen und Er- träge nach Fertigstellung im Haushaltsplan anzupassen. Begründung: Der Änderungsantrag wurde am 06.09.2022 gemeinsam von den Ratsfraktionen CDU, Bündnis 90/Die Grünen, SPD und Volt im Sportausschuss sowie im Ausschuss für Wohnen, Liegenschaf- ten, Finanzen und Wirtschaft eingebracht. Änderungen gegenüber der Vorlage V/0292/2022 sind als Ergänzungen fett und unterstrichen so- wie als Löschungen durchgestrichen formatiert. In Vertretung gez. Thomas Paal Stadtdirektor Anlagen: Anlage A Anlage 1: Mobilitätskonzept Anlage 2: Energiekonzept Anlage 3: Nachhaltigkeitskonzept Anlage 4: Kostenrahmen Anlage 5: Fortschreibung der Machbarkeitsstudie von Drees & Sommer vom 14.12.2021 Anlage 6: Schreiben des SCP zur Südwestecke
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungBeschluss: einstimmig geändert beschlossen
Zur SitzungOrte (2)
- Hammer Straße
- Preußenstadion
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Details
- Aktenzeichen
- V/0292/2022/1
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 07.09.2022
- Erstellt
- 06.09.2022 13:33