Mandari Insight

1575/2017

Kombinierter Planungs- und Baubeschluss zur nutzungsunabhängigen Haldenstabilisierung des Kalkbergs, Bauabschnitte 2 und 3 (Los 2/3)

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 22.06.2017

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 11.07.2017, TOP 10.11

Anlage 3.2 Schnitt G2-G2'_Los 2_3

· application/pdf

Ansehen

Anlage 0 - Begründung der besonderen Dringlichkeit zur Vorlage 1575

· application/pdf

Ansehen

Anlage 6.1 - Anfrage der Fraktion DIE LINKE 03.07.2017

· application/pdf

Ansehen

Beschlussvorlage Rat

· application/pdf

Ansehen

Anlage 4 - Aufbau der Oberflächenabdichtung

· application/pdf

Ansehen

Anlage 3.1 Schnitt D2-D2'_Los 2_3

· application/pdf

Ansehen

Anlage 8 - Kostenberechnung Kalkberg Los 2_3

· application/pdf

Ansehen

Anlage 2 - Detaildarstellung Winkelstützwand mit Gabionenvorsatzschale

· application/pdf

Ansehen

Anlage 6.2 - Stellungnahme der Verwaltung

· application/pdf

Ansehen

Anlage 1 - Übersichtslageplan

· application/pdf

Ansehen

Anlage 5 - Schnitt G3-G3'_Los 2_3

· application/pdf

Ansehen

Anlage 7 - Auszug Entwurf Niederschrift Bauausschuss 03.07.17

· application/pdf

Ansehen

Anlage 3.2 Schnitt G2-G2'_Los 2_3

879 Zeichen

NHN    30,00 
M = 1:200/200 Böschungsbereich Zufahrt 
Grundstückgrenze - Kalkberg 
vorh. Berme 
1 : 1,61 
1 : 1,59 
1 : 2,35 
vorh. Rad- und Gehweg 
Grünstreifen Böschung Grünfläche 
vorh. Stützmauer 
H~3,00m 
vorh. Entwässerungsrinne 
1 : 3,16 
1 : 1,61 
1 : 1,93 
Schnitt G2 - G2' 
Rohrsohle = 47,49 NHN 47,95mNN 
1 : 2,00 
1 : 2,00 
1,00 
gepl. Berme-1 
Randgraben 
vorh. Zufahrt zur Hubschrauberbetriebsstation 
Bolz- und Spielplatz 
"Im Bischofsacker" 
Detail 
6241 
Legende - LOS 2-3 
OK Rekultivierung 
Feinplanum 
vorh. Gelände, Aufmass-2017 
gepl. Stützwand, H≤3,00m 
Auftragsbereich, V~3.600m³ 
Abtragsbereich, V~7.500m3 
Auszug aus: "Schnitt G2-G2'-Bereich Los 2/3-vorh. Stützmauer" 
Ingenieurbüro oder Planverfasser/in : GFP Ingenieurbüro für Geotechnik 
und Umweltplanung 
Keetmannstraße 39, D-47058 Duisburg 
1604.220 
Projekt-Nr.: 
Gabionenhwand, 
H~3,00m, d=0,50m

Anlage 0 - Begründung der besonderen Dringlichkeit zur Vorlage 1575

691 Zeichen

Begründung der besonderen Dringlichkeit zur Vorlage 1575/2017 
 
Eine Entscheidung des Rates in der Sitzung am 11.07.2017 ist unbedingt erforderlich, um 
die notwendige Planungssicherheit unter den Beteiligten zu erhalten und um eine zeitliche 
Verzögerung bei der zur Gefahrenabwehr notwendigen Umsetzung der Haldenstabilisierung 
im Bereich des Loses 2/3 zu vermeiden. 
 
Das Planungsbüro hat ergänzende Bodenerkundungsmaßnahmen im Los 2 + 3 
durchgeführt. Hierdurch konnten die für die Fertigstellung dieser Beschlussvorlage nötigen 
Planungsunterlagen der Verwaltung erst Mitte Mai 2017 zur Verfügung gestellt werden; eine  
frühere Fertigstellung dieser Vorlage war somit nicht möglich.

Anlage 6.1 - Anfrage der Fraktion DIE LINKE 03.07.2017

3609 Zeichen

Rathaus, Spanischer Bau Rathausplatz· 50667 Köln Postanschrift: Postfach 103564 · 50475 Köln Tel: 0221/221-27840 · Fax: 0221/221-27841 Email: DieLinke.Koeln@stadt-koeln.de www.linksfraktion-koeln.de   Köln, 03.07.2017  Sehr geehrter Herr Neweling, in Bezug auf die Vorlage zur Haldenstabilisierung am Kalkberg (1575/2017) aus der heutigen Sitzung des Bauausschusses stellen sich uns einige Fragen. Ich sende sie Ihnen vorab schriftlich zu, damit Sie und Ihre Mitarbeiter die Möglichkeit haben, sich vorzubereiten. Sicherlich ist zur heutigen Sitzung nur eine mündliche Beantwortung möglich. Ich bitte aber darum, bis zur Sitzung des Umweltausschusses am 7. Juli auch eine schriftliche Beantwortung unserer Fragen vorzunehmen.  Für die Mitglieder des Bauausschusses und der folgenden Ausschüsse wäre es sehr hilfreich, wenn die unter 4. und 7. erbetenen Unterlagen bereits heute vorgelegt werden könnten. Der von Prof. Benner erstellte Entwurf für eine Sanierung des Kalkberges sah eine deutlich geringere Steigung für die Hänge des Kalkberges vor, ebenfalls einen deutlich höheren Auftrag von Material zur Stabilisierung der Hänge (als gegen den Druck von innen gerichtete Auflast). Im unteren Bereich hätte dies den Haldenfuß deutlich vergrößert. Es wären hierzu stärkere Aufschüttungen notwendig, als in der Beschlussvorlage vorgesehen. Damit dennoch die durch den Kalkberg eingenommene Fläche nicht ausgedehnt wird, wären deutlich höhere Stützwände nötig gewesen. 1. Wäre mit einer geringeren Neigung der Hänge, einer höheren Auflast auf ihnen und mit höheren Stützwänden eine höhere Sicherheit erreichbar? 2. Würde durch ein (teilweises) Abtragen der Aufschüttung auf der Kuppe der Druck auf den Kalkschlamm im Inneren gesenkt werden und wäre damit eine höhere Sicherheit erreichbar? In der Vorlage wird auf Seite 4 ferner dargelegt: „Erste Erkenntnisse deuten an, dass die vorhandene Zufahrtsstraße in ihrer Lage erhalten bleibt und auf eine Umverlegung verzichtet werden kann.“ 
DIE LINKE. im Rat der Stadt Köln   Postfach 103564 · 50475 Köln  An Herrn Neweling Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau

Diese Zufahrtsstraße liegt oberhalb der Bauabschnitte 2 und 3 und ist somit nicht Teil der Vorlage. 3. Wir bitten um eine ausführliche Darstellung der in der Vorlage genannten „ersten Erkenntnisse“ und der Daten, die diesen Erkenntnissen zu Grunde liegen 4. Wir bitten darum, dem Rat und den zuständigen Fachausschüssen die Gutachten der Firma GFP inklusive der Ergebnisse der Bodenerkundungen zur Verfügung zu stellen. 5. Falls eine Umverlegung der Zufahrtsstraße entgegen der „ersten Erkenntnisse“ sich doch als notwendig herausstellen sollte: a. Verliefe dann die Zufahrtsstraße innerhalb der Bauabschnitte 2 und 3? Die Darstellungen von Professor Benner legen dies nahe. b. Welche Umplanungen bzw. (bei entsprechendem Baufortschritt) welche Umgestaltungen an den Bauabschnitten 2 und 3 wären notwendig um die neue Zufahrtsstraße anzulegen? 6. Im Bereich des Loses 4b wurden beim Bau der Zufahrtsstraße die Dämme angeschnitten, die das Deponiegut (im Wesentlichen Kalkschlamm) einhegen. a. Wie dick ist an den dünnsten Stellen die Deckschicht zwischen Deponiegut und Straße? b. Inwieweit besteht an diesen Stellen die Möglichkeit, dass es zu einem Grundbruch kommt, d.h. dass das Deponiegut in diesen Bereichen austritt? 7. Wir bitten um Bereitstellung des Schnittes G3-G3‘, der in der Anlage „Lageplan“ zur Vorlage eingezeichnet ist. Wir bitten darum, in diesen Schnitt die Lage des Deponieguts einzuzeichnen.  Mit freundlichen Grüßen  Heiner Kockerbeck Mitglied des Rates und des Bauausschusses

Beschlussvorlage Rat

19856 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
VIII/69/693/1 
VIII Schilling KB-2/3 
Vorlagen-Nummer 
 1575/2017 
Freigabedatum 
22.06.2017 
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Kombinierter Planungs- und Baubeschluss zur nutzungsunabhängigen Haldenstabilisierung 
des Kalkbergs, Bauabschnitte 2 und 3 (Los 2/3) 
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
1. Im Rahmen der Gefahrenabwehr beschließt der Rat der Stadt Köln, dass die für den zweiten 
und dritten Bauabschnitt (Lose 2/3, Nordseite) notwendigen Planungen der Leistungsphasen 
(Lph.) 4 bis 8 der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) zur nutzungsunab-
hängigen Haldenstabilisierung und die notwendigen Projektsteuerungs- und Gutachterleistun-
gen beauftragt werden. Die Lph. 9 der HOAI wird in Eigenregie erbracht.  
Die anfallenden Baunebenaufwendungen (Planung der Lph. 1 bis 8 der HOAI sowie Projekt-
steuerungs- und Gutachterleistungen für den zweiten und dritten Bauabschnitt) betragen ca. 
969.900 EUR brutto. Für Baunebenaufwendungen ist in der Rückstellung bisher nur ein Be-
trag in Höhe von rund 473.300 EUR brutto enthalten (vgl. Session-Nr.: 1992/2016), so dass 
sich Mehraufwendungen in Höhe von 496.600 EUR brutto ergeben.  
2. Im Rahmen der Gefahrenabwehr beschließt der Rat weiterhin die geplante bauliche Umset-
zung des zweiten und dritten Bauabschnitts (Lose 2/3, Nordseite), die insgesamt mit Kosten in 
Höhe von 3.418.900 EUR brutto verbunden ist. Diese Bauaufwendungen sind in der Rückstel-
lung bisher nur mit einem Betrag in Höhe von rund 1.893.300 EUR brutto enthalten (vgl. Ses-
sion-Nr.: 1992/2016), so dass sich Mehraufwendungen in Höhe von 1.525.600 EUR brutto er-
geben. 
3. Die Finanzierung der zuvor genannten Mehraufwendungen in Höhe von insgesamt 2.022.200 
EUR erfolgt aus der für die Gesamtmaßnahme (Lose 1-5) bestehenden sonstigen Rückstel-
lung in Höhe von 7.581.788 EUR, die im Rahmen des Jahresabschlusses 2016 durch eine Zu-
führung in Höhe von 2.022.200 EUR für die Lose 2 und 3 erhöht wird.  
Alternative: 
Aus technischen Gründen sowie aus Gründen der Standsicherheit ist die Durchführung der 
nutzungsunabhängigen Haldenstabilisierung im Bereich des zweiten und dritten Bauabschnit-
tes alternativlos. Es besteht lediglich die Möglichkeit aus Wirtschaftlichkeitsaspekten auf die 
Gabionen-Vorsatzschale, die nicht aus technischen sondern aus optischen Gründen vorgese-
hen wird, zu verzichten. 
Bauausschuss 03.07.2017 
Ausschuss für Umwelt und Grün 07.07.2017 
Finanzausschuss 10.07.2017 
Rat 11.07.2017

2

3 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme (Lose 2 /3) 4.388.800 € 
        davon Mehraufwendungen in Höhe von  2.022.200 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
 
Vorbemerkung 
Grundsätzlich ist zu den nachfolgenden Ausführungen für die Lose 2 und 3 festzuhalten, dass die 
Planung noch mit Unsicherheiten behaftet ist. Zum Zeitpunkt der Erstellung dieser Beschlussvorlage 
lagen keine anderen Informationen als die nachfolgend aufgeführten vor, da nach Wechsel des Pla-
ners zum Ende des Jahres 2016 noch eine umfangreiche Überarbeitung und Ergänzung der Unterla-
gen notwendig war und diese Ergebnisse erst nach Erstellung der Vorlage im Mai 2017 an die Ver-
waltung übermittelt werden.  
Aufgrund des Umstandes, dass es sich bei der nutzungsunabhängigen Haldenstabilisierung jedoch 
um eine Maßnahme zur Gefahrenabwehr handelt und weiterhin eine nahtlose Weiterführung der 
Bauaktivitäten nach Abschluss der Arbeiten in Los 1 angestrebt ist, sollte die Vorlage zeitnah be-
schlossen werden.  
 
I. Baufortschritt bei den Losen 1 und 4 a/b 
I. a. Los 1 (Bauabschnitt 1, Westseite des Kalkbergs) 
Die Ausführungsplanung (Leistungsphase 5 der HOAI) wurde Anfang April 2017 an die Verwaltung 
übergeben und nach Freigabe durch das Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau dem bauausfüh-
renden Unternehmen Mitte April 2017 zur Ausführung der Arbeiten bereitgestellt. Seit dem 20. April 
2017 liegen alle erforderlichen Freigaben, auch für den Abdichtungsboden vor.  
Die Bauarbeiten konnten nach Ende der Schlechtwetterperiode ab Ende April 2017 wieder aufge-
nommen werden.  
Gemäß aktuellem Bauzeitenplan können die Arbeiten im Los 1 voraussichtlich im Spätsommer / 
Herbst 2017 abgeschlossen werden.  
Gegenüber der bisherigen Planung, die einen Abschluss der Arbeiten Ende 2016 vorsahen, ergibt

4 
sich ein Zeitverzug von ca. 9 Monaten. Dieser Zeitverzug begründet sich in der umfangreichen Über-
arbeitung und Ergänzung der Unterlagen, zusätzlich durchgeführten Baugrunduntersuchungen die 
nach Übernahme der alten Planungsunterlagen notwendig wurden und dem ca. viermonatigen 
Schlechtwetterzeitraum. Es sei darauf hingewiesen, dass die Stabilisierungsmaßnahmen bereits im 
November 2016 abgeschlossen werden konnten und insofern keine Gefahr von Böschungsrutschun-
gen mehr besteht. 
I. b. Los 4 a/b (Bauabschnitt 4, Ostseite des Kalkbergs) 
Nach der Zustimmung des Rates zum kombinierten Planungs- und Baubeschluss am 14. Februar 
2017 wird die Ausführungsplanung (Leistungsphase 5 der HOAI) erarbeitet und bis Ende Mai an die 
Verwaltung übergeben. Nach Freigabe durch das Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau wird 
dem bauausführenden Unternehmen die Planung Ende Juni zur Ausführung der Arbeiten bereitge-
stellt. 
Nach einer entsprechenden Dispositionszeit und Arbeitsvorbereitung durch das Bauunternehmen 
können die Arbeiten voraussichtlich ab Ende Juni beginnen und - vorbehaltlich guter Witterungsver-
hältnisse - bis zum IV. Quartal 2017 beendet werden. Die Sicherungs- und Abdichtungsarbeiten wer-
den jedoch nur im Los 4b vollständig abgeschlossen werden können, da die Teilfläche 4a dieses Lo-
ses als Einbaufläche für anfallende Überschussmassen Boden aus dem Los 2 und 3 (Nordseite) offen 
gehalten wird (wirtschaftliche Optimierung). 
Durch den Planer GFP wurden im Bereich der Zufahrtsstraße und des darüber liegenden Loses 4b 
zusätzliche und vertiefende Bodenerkundungen durchgeführt. Erste Erkenntnisse deuten an, dass die 
vorhandene Zufahrtsstraße in ihrer Lage erhalten bleibt und auf eine Umverlegung verzichtet werden 
kann. Die Stabilität der Böschungen oberhalb der Zufahrtsstraße wird durch Nachprofilierung, d. h. 
durch Abflachung der Böschung, dauerhaft gesichert werden können. 
 
II. Beabsichtigte Planung und bauliche Ausführung für die Lose 2 und 3 (Nordseite) 
Bei den Bauabschnitten 2 und 3 handelt es sich um die Lose 2 und 3. Die Lose 2 und 3 (Nordseite) 
beginnen westlich im Anschluss an die Losgrenze Los 1 (aktuell im Bau), beginnend beim Schnitt D2 
/ D2‘ und erstrecken sich in östlicher Richtung über den Schnitt G2 / G2‘ hinaus bis an die nord-östlich 
angrenzende Baugrenze Los 4a/4b (siehe Anlage 1 - Übersichtslageplan).  
Vorweg sei betont, dass ein Globalversagen der nördlichen Hangseite weiterhin sehr unwahrschein-
lich ist, jedoch in Teilbereichen der Lose 2 und 3 Standsicherheitsdefizite bestehen, aus denen örtli-
che Rutschungen entstehen können. Aufgrund der vorhandenen Baustellenabsperrungen kann eine 
Gefährdung von Personen oder Vermögenswerten in dem an den Kalkberg angrenzenden Bereich de 
facto nicht eintreten.  
Für die Lose 2 und 3 (Bauabschnitte 2 und 3, Nordseite) wird die Entwurfsplanung (Leistungsphase 3 
der HOAI) Ende Juni an die Stadtverwaltung übergeben. Die sich hieraus ergebenden geplanten 
Bauaktivitäten sind im Abschnitt „Bauliche Maßnahmen für die Lose 2 und 3 (Nordseite)“ beschrie-
ben. 
Dieser Weiterplanungs- und Baubeschluss für die Lose 2 und 3 (Nordseite) basiert auf den Ergebnis-
sen und Maßnahmenempfehlungen des seinerzeit beauftragten externen Fachplaners, auf den seit 
Übergang des Projektes im vierten Quartal 2016 gewonnenen Erkenntnissen des Fachamtes sowie 
der überarbeiteten Planung des neuen beauftragten externen Fachplaners. 
Primäres Planungsziel ist die Herstellung standsicherer Böschungen am „Kalkberg“. Eine weitere zu 
berücksichtigende Sicherungskomponente ist hierzu auch die Reduzierung des Eindringens von Nie-
derschlagswasser in den Deponiekörper durch das Aufbringen einer Oberflächenabdichtung.  
Basierend auf aktuell durchgeführten Baugrunduntersuchungen im Bereich der Lose 2 und 3 (Nord-
seite) und daraus resultierenden umfangreichen Standsicherheitsberechnungen, wurde im Rahmen 
einer Entwurfsplanung eine Böschungsgeometrie verbunden mit einer Stützkonstruktion entwickelt, 
welche es ermöglicht die Anforderungen an die Standsicherheit und die Minimierung des Eintrags von 
Oberflächenwasser zu verbinden.  
Das Eindringen von Niederschlagswasser in den Deponiekörper wird durch das Aufbringen einer

5 
Oberflächenabdichtung erreicht. Diese Oberflächenabdichtung weist aktuell eine Aufbaustärke von 
ca. 1,0 m bzw. 1,8 m auf und besteht aus verschiedenen Elementen (Ausgleichsschicht, Kunststoff-
dichtungsbahn und Drainagematten) sowie einer 0,8 m bis 1,0 m dicken Kultur- und Rekultivierungs-
schicht (siehe Anlage 2). Die Verwaltung wird abschnittsweise prüfen, ob alternative Abdichtungs-
möglichkeiten technisch und wirtschaftlich vorteilhafter sind und jeweils die vorteilhaftere Lösung rea-
lisieren. 
Zur besseren Darstellung liegen der Beschlussvorlage zwei Böschungsschnitte bei, sie stellen zum 
einen die aktuelle Böschungsgeometrie und zum anderen die nach Abschluss der Baumaßnahme 
endgültige, gesicherte und abgedichtete Haldengeometrie mit Stützkonstruktion dar (siehe Anlage 3 – 
Schnittdarstellungen Böschungsgeometrie Alt / Neu). 
Aufgrund des weiteren Planungsziels hinsichtlich des Erhalts des augenblicklichen Böschungsfußes 
insbesondere im Bereich des Spielplatzes (und anderer Bereiche) ergibt sich in Verbindung mit den 
geringen Baufeldabmessungen die Notwendigkeit, den Böschungsfuß des Kalkberges mit einer 
Stützkonstruktion zu versehen. Gemäß den statischen Berechnungen sollen hierzu 1,0 m bis 3,0 m 
hohe Winkelstützelemente (Anlage 4) eingesetzt werden. Lediglich im Bereich der Hebestation ist für 
einen kleinen Bereich eine 3,0 m hohe Stützkonstruktion erforderlich. Die vorhandene, alte Stützmau-
er im östlichen Bereich (Spielplatz „Im Bischhofsacker“) bleibt erhalten und wird ertüchtigt. 
Die baulichen Maßnahmen in den Schnitten D2 / D2‘ und G2 /G2‘ bestehen im Ergebnis unter Be-
rücksichtigung des primären Planungsziels somit aus Stützkonstruktionen im Bereich des Böschungs-
fußes in Verbindung mit einer Geländeprofilierung unter Beachtung der vorgesehenen Oberflächen-
abdichtung. 
Der Kalkberg soll mit einer Oberflächenabdichtung (siehe oben) versehen werden. Hierdurch wird das 
Eindringen von Niederschlagswasser in den Untergrund des Kalkberges unterbunden. Oberhalb der 
eigentlichen Dichtungsschicht (Kunststoffdichtungsbahn) wird das über den darüber liegenden Rekul-
tivierungsboden versickerte Wasser gefasst und hangabwärts analog dem oberflächennahen Abfluss 
in einen abgedichteten Randgraben geleitet. 
Die Entwässerung der Lose 2 und 3 (Nordseite) erfolgt etwa zur Hälfte Richtung Westen und zur Hälf-
te Richtung Osten über  Randgräben mit eingelegten Drainage-Entwässerungsrohren. Im Westen 
wird das gefasste Niederschlagswasser über ein vorgeschaltetes Regenrückhaltebecken (ca. 370 m³) 
mit Hilfe von zwei Versickerungsbrunnen in den Untergrund abgeleitet. 
Im Osten wird das gefasste Niederschlagswasser durch eine etwa 570 m³ große Versickerungsrigole 
ebenfalls dem Grundwasserleiter zugeführt. Diese Rigole liegt etwa in dem Bereich, in dem sich das 
aktuelle Versickerungsbecken für den Ostteil des Kalkberges befindet. 
Die weitere Detailplanung und endgültige Bemessung der Versickerungs- und Rückhaltebecken so-
wie der Entwässerungsanlagen im Allgemeinen befinden sich in der Bearbeitung des externen Fach-
planers. Die Randbedingungen sind mit dem Umwelt- und Verbraucherschutzamt abgestimmt, der 
Antrag auf wasserrechtliche Erlaubnis wird aktuell fertiggestellt. 
 
III. Weitere Planungsleistungen bis Lph. 9 der HOAI für die Lose 2 und 3 (Nordseite) 
Auf Grundlage der Lph. 3 der HOAI für die Lose 2 und 3 soll die Planung schnellstmöglich bis zur 
Lph. 8 der HOAI weiter beauftragt werden. Die Leistungsphase 9 der HOAI wird durch das Fachamt 
in Eigenleistung erbracht.  
Die Planung enthält bis Lph. 9 der HOAI nachfolgende Leistungen: 
- Lph. 4: Genehmigungsplanung 
- Lph. 5: Ausführungsplanung 
- Lph. 6: Vorbereitung der Vergabe 
- Lph. 7: Mitwirkung bei der Vergabe  
- Lph 8: Bauoberleitung und -überwachung 
- Lph 9: Objektbetreuung

6 
Der zeitliche Ablauf der Planung ist im Abschnitt VI „Zeit-/Maßnahmenplan sowie weiterer Verlauf der 
Haldenstabilisierung“ dargestellt.  
 
IV. Berücksichtigung der umweltschutztechnischen Belange 
Alle Belange des Wasser-, Abfall-, Bodenschutz- und Naturschutzrechts werden eng mit dem Um-
welt- und Verbraucherschutzamt abgestimmt. 
 
V. Zeit-/Maßnahmenplan sowie weiterer Verlauf der Haldenstabilisierung 
Aufgrund der nicht ausreichenden Planungstiefe der Ausführungsplanung des ehemaligen Planungs-
büros, der sich hieran anschließenden Neuaufstellung der Planung (vgl. auch Vorlage 4158/2016) 
und der Schlechtwetterperiode gibt es einen circa neunmonatigen Zeitverzug im Los 1 (Bauabschnitt 
1, Westseite). Nach derzeitigem Stand wird die Ausführung bis Spätsommer / Herbst 2017 andauern. 
Für die Lose 2 und 3 kann voraussichtlich unmittelbar nach dem Ratsbeschluss mit der Planung bis 
Lph. 5 der HOAI begonnen werden. Die Durchführung bis Lph. 7 der HOAI inklusive Durchführung 
der Vergabe soll bis August 2017 abgeschlossen werden, so dass mit der Ausführung begonnen 
werden kann. Diese wird – bei normalen Wetterbedingungen – voraussichtlich bis zum ersten Quartal 
2018 andauern. 
Für das Los 4b (Bauabschnitt 4, Ostseite) ist die Planung bis Lph. 5 der HOAI in Bearbeitung. Nach 
derzeitigem Stand wird die Ausführung – bei normalen Wetterbedingungen – bis zum vierten Quartal 
2017 andauern. 
 
VI. Qualifizierte Kostenschätzung für die Lose 2 und 3 sowie Kostenrisiken 
Derzeit liegt noch keine Kostenberechnung nach DIN 276 vor. Die nachfolgend dargestellten Bau- 
und Baunebenkosten (Stand: 18.05.2017, qualifizierte Kostenschätzung) sind jedoch analog zur DIN 
276 errechnet bzw. – sofern noch keine Planungsunterlagen der Lph. 3 HOAI vorhanden waren – 
geschätzt. Die exakte Kostenberechnung wird voraussichtlich Ende Juni 2017 vorliegen und soll für 
den Bauausschuss am 03.07.2017 fristgerecht als nachzureichende Anlage zu dieser Vorlage beige-
fügt werden.  
Bei einem Abwarten der Fertigstellung der Kostenberechnung müsste bei regulärer Beratungsfolge 
(keine Dringlichkeits- oder Hauptausschussentscheidung) der nächste Sitzungszug im September 
2017 ausgewählt werden. Dann jedoch könnte die bauausführende Firma nach Abschluss des Loses 
1 nicht nahtlos weiterbeschäftigt werden, was zu kostenträchtigen Baustillständen und weiteren Bau-
verzögerungen führen würde.  
Die Bau- und Baunebenkosten stellen sich wie folgt dar: 
Pos. Bezeichnung Betrag 
netto 
Betrag  
brutto 
Baukosten 
1 Baustelleneinrichtung 255.100 EUR 303.600 EUR  
2 Gabionenwände 164.900 EUR 196.200 EUR  
3 Winkelstützelemente 231.500 EUR 275.500 EUR 
4 Erdarbeiten 1.547.200 EUR 1.841.200EUR 
5 Rodungsarbeiten 2.200 EUR 2.600 EUR  
6 Oberflächenentwässerung 135.000 EUR 160.700 EUR 
7 sonstige Baukosten 60.700 EUR 72.200 EUR 
8 Zwischensumme (Pos. 1-7) 2.396.600 EUR 2.852.000 EUR 
9 Unvorhergesehenes (rund 20 % auf Pos. 8)  476.400 EUR 566.900 EUR 
10 Gesamtsumme Baukosten (Pos. 8-9)  2.873.000 EUR 3.418.900 EUR

7 
 
Baunebenkosten  
11 Projektleitung 89.800 EUR 106.800 EUR 
12 Projektsteuerung 93.700 EUR 111.500 EUR 
13 Architekten- und Ingenieurleistungen 322.800 EUR 384.200 EUR 
14 Gutachten und Beratung 143.600 EUR 170.900 EUR 
15 allgemeine und sonstige Baunebenkosten 165.200 EUR 196.500 EUR 
16 Gesamtsumme Baunebenkosten (Pos. 11 - 15) 815.100 EUR 969.900 EUR 
Gesamtkosten 
17 Gesamtsumme Bau- und Baunebenkosten  3.688.100 EUR 4.388.800 EUR 
 
Gegenüber der dem Beschluss zu Grunde liegenden Budgetberechnung in Höhe von 2.366.600 EUR 
(vgl. Session-Nr.: 1992/2016) ergeben sich somit voraussichtlich Mehraufwendungen in Höhe von 
2.022.200 EUR.  
Bei den bisherigen Umsetzungsmaßnahmen und den daraus resultierenden fortschreitenden Er-
kenntnissen hat sich gezeigt, dass mit der Haldenstabilisierung bestimmte Risikofaktoren einherge-
hen, die im Rahmen der zu beschließenden Planung weiter ermittelt, bewertet und durch geeignete 
Gegenmaßnahmen minimiert werden müssen.  
Hierzu zählen u.a. allgemeine Ausschreibungsrisiken, Marktrisiken (bei Einzelangebotseinholung 
bzw. Einholung von Nachtragsangeboten bestehen andere Risiken), unvorhergesehene Boden- und 
Baugrundrisiken, Mehraufwand für Umplanungen, Erhöhung der Baunebenkosten infolge der Erhö-
hung anrechenbarer Kosten sowie Massenmehrungen bei Dämmschuttmaterial, Abdichtungsboden, 
Kies, Oberboden und diversen Geokunststoffen (z.B. Krallmatten etc.). Zur monetären Absicherung 
dieser Risiken sind auf die Baukosten rund 566.900 EUR für Unvorhergesehenes (UVG) aufgeschla-
gen.  
Bei einem Entfall der Gabionenwände (Alternative im Beschlussvorschlag) kann eine Ersparnis von 
rund 196.200 EUR erzielt werden.  
 
VII. Rechnungsprüfungsamt 
 
Das Rechnungsprüfungsamt und das Zentrale Vergabeamt wurden wegen „Gefahr im Verzuge“ nicht 
beteiligt.  
 
VIII. Finanzierung  
Zur Finanzierung der nutzungsunabhängigen Sanierung der Halde wurde im Haushaltsjahr 2015 im 
Teilplan 0212 – Brand- u. Bevölkerungsschutz, Rettungsdienst, in der Teilplanzeile 13 – Aufwendun-
gen für Sach- und Dienstleistungen eine sonstige Rückstellung im städtischen Haushalt in Höhe von 
7.581.788 EUR gebildet.  
In der Rückstellung in Höhe von 7.581.788 EUR waren für die Lose 2 und 3 lediglich rund 
2.366.600 EUR enthalten (vgl. Session-Nr.: 1992/2016), so dass sich Mehraufwendungen in Höhe 
von rund 2.022.200 EUR. ergeben.  
Die Finanzierung der zuvor genannten Mehraufwendungen erfolgt aus der für die Gesamtmaßnahme 
(Lose 1-5) bestehenden sonstigen Rückstellung in Höhe von 7.581.788 EUR, die im Rahmen des 
Jahresabschlusses 2016 unter anderem durch eine Zuführung in Höhe von maximal 2.022.200 EUR 
für die Lose 2 und 3 erhöht wird. Zusammen mit der Erhöhung für das Los 4 a/b (972.200 EUR, vgl. 
Vorlage 4158/2016) und unter Berücksichtigung der alten Kostenansätze (vgl. 1992/2016) ergibt sich 
derzeit eine neue Gesamthöhe von maximal 10.576.188 EUR. 
Die Kostenansätze für das Los 1 werden derzeit überprüft. Die Ratsgremien werden über das Ergeb-

8 
nis in Form einer Mitteilung informiert. Hierdurch kann sich ggfls. eine weitere Erhöhung des Gesamt-
rückstellungsbedarfs ergeben.  
 
Sofern für die spätere Unterhaltung der betreffenden Bereiche noch weitergehende Aufwendungen 
(Monitoring, Überwachung o.Ä.) notwendig werden, werden diese Aufwendungen im Rahmen des 
Aufstellungsverfahrens zum Haushaltsplan 2019 für die Haushaltsjahre 2019 ff. verursachungsge-
recht angemeldet. 
 
VIII. Anlagen 
Beigefügte Anlagen 
 
 Anlage 0:  Dringlichkeitsbegründung 
 Anlage 1:  Übersichtslageplan – Lage und Lose der Profile 
 Anlage 2: Aufbau der Oberflächenabdichtung 
 Anlage 3:  Schnitte der Lose 2 und 3  
 Anlage 4:  Detaildarstellung Winkelstützwand im Bereich der Schnittdarstellung G2 / G2“

Anlage 4 - Aufbau der Oberflächenabdichtung

793 Zeichen

1
2
3-6 
7
Erosionsschutzmatte oder Faschinen im Böschungsbereich 
Mutterboden (Oberboden), d=0,20m 
Kulturboden (Unterboden), d=0,80m 
Geogitter / Krallmatte, Filtervlies 
geosynthetische Drainagematte (GTD), BAM-zertifiziert 
Kunststoffdichtungsbahn (KDB), BAM-zertifiziert 
Schutzvlies, 800g/m² 
Stabilisierungsmaterial Damm 
1
2
3
4
5
6
7
(1) 
(1) 
geosynthetische Baustoffe (Geogitter, Krallmatten und dgl. sowie 
Filtervliese) gemäß statischen, geotechnischen und hydraulischen 
Erfordernissen lokal anpassen 
1,00 
0,80 0,20 
Systemaufbau der Oberflächenabdichtung 
Los 2_3 
Auszug aus: "Detailskizze-Aufbau der Oberflächenabdichtung" 
Ingenieurbüro oder Planverfasser/in : GFP Ingenieurbüro für Geotechnik 
und Umweltplanung 
Keetmannstraße 39, D-47058 Duisburg 
1604.220 
Projekt-Nr.:

Anlage 3.1 Schnitt D2-D2'_Los 2_3

994 Zeichen

NHN    30,00 
M = 1:200/200 
Schnitt D3 - D3' 
Böschungsbereich Zufahrt 
Hausecke Hangar 
Grundstückgrenze - Kalkberg 
Knick in der Schnittführung 
1 : 1,42 
1 : 1,10 
1 : 1,22 
1 : 1,79 
1 : 2,02 
1 : 1,61 
Grünstreifen 
Grundstück Hebewerk-Pumpwerk Karlsruher Straße 
1 : 1,89 
1 : 3,12 
GOK Hebewerk ~43,62 NHN 
2,81 
1 : 2,00 
1 : 2,00 
1 : 2,00 
1 : 2,00 
3,00% 
3,00% 
Rohrsohle=47,75 NHN 
46,62 NHN 
1,00 
gepl. Stützwand, 
H=3,00m 
gepl. Berme-1 
Plateau 
Randgraben 
vorh. Berme 
vorh. Zufahrt zur Hubschrauberbetriebsstation 
Grünstreifen 
vorh. Rad- und Gehweg 
Detail 
6241 
Legende - LOS 2-3 
OK Rekultivierung 
Feinplanum 
vorh. Gelände, Aufmass-2017 
gepl. Stützwand, H≤3,00m 
Auftragsbereich, V~3.600m³ 
Abtragsbereich, V~7.500m3 
Auszug aus: "Schnitt D^3-D3'-Bereich Los 2/3-Hebewerk"
Ingenieurbüro oder Planverfasser/in : GFP Ingenieurbüro für Geotechnik 
und Umweltplanung 
Keetmannstraße 39, D-47058 Duisburg 
1604.220 
Projekt-Nr.: 
Hebewerk 
Pumpwerk 
(H~3,50m) 
~47,10NHN

Anlage 8 - Kostenberechnung Kalkberg Los 2_3

1130 Zeichen

Stadt Köln 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Nutzungsunabhängige Sanierung 
des Kalkberges 
 
Baulos 2/3 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Kostenberechnung 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Aufsteller: 
Ingenieurbüro für Geotechnik GFP 
Duisburg im Juni 2017

Stadt Köln 
 
Nutzungsunabhängige Sanierung des Kalkberges 
 
 
Kostenberechnung 
 
Los 2/3 
 
auf Basis der Leistungspositionen des Angebotes der Fa. Heitkamp Los 2/3 
sowie der vorliegenden Entwurfsplanung 
 
 
1 Baustelleneinrichtung 255.097,20 € 
2 Stützelemente 
  Gabionenwände 164.900,30 € 
  Winkelstützelemente 231.462,00 € 
3 Erdarbeiten  
  Profilierungsarbeiten 184.215,00 € 
  Oberflächenabdichtung 
   Oberboden/Rekultivierungsboden 303.488,50 € 
   Drainagesystem 233.750,00 € 
   Abdichtung  318.750,00 € 
  Geogitter 150.000,00 € 
  Erosionsschutz 40.532,00 € 
  Entsorgung Bodenabtrag 241.444,00 € 
  Umlagerung Haldenmaterial nach Los 4a 75.000,00 € 
4 Rodungsarbeiten 2.200,00 € 
5 Oberflächenentwässerung 135.000,00 € 
 
   Summe  2.335.839,00 € 
 
   UVG 20% 467.167,80 € 
 
   Summe  2.803.006,80 € 
 
   MWSt. 19% 532.571,29 € 
 
   Gesamtsumme 3.335.578,09 €

Anlage 2 - Detaildarstellung Winkelstützwand mit Gabionenvorsatzschale

489 Zeichen

Detailskizze Gabionenwand / L-Steinwand 
Fundament aus Beton 
L-Steinwand 
Gabionenwand, 
b=0,50m 
vorh. Geländeoberkante (GOK) 
X
X
X
X
Zaun, H=1,00m 
Randgraben 
Detail 
6241 
Auszug aus: "Detailskizze, L-Stein/Gabionen" 
Aufbau der Oberflächenabdichtung 
siehe Detail Anlage 6241 
Drainage 
Hinterfüllung 
wasserdurchlässig 
2,00 1,00 
Ingenieurbüro oder Planverfasser/in : GFP Ingenieurbüro für Geotechnik 
und Umweltplanung 
Keetmannstraße 39, D-47058 Duisburg 
1604.220 
Projekt-Nr.:

Anlage 6.2 - Stellungnahme der Verwaltung

7827 Zeichen

Antwort der Verwaltung auf die Anfrage der Fraktion DIE LINKE zum Pla-
nungs- und Baubeschluss 1575/2017 
 
Beantwortung der Anfrage  
 
Zur schriftlichen Anfrage der Fraktion DIE LINKE vom 03.07.2017, die mündlich in der Sitzung des 
Bauausschusses am 03.07.2017 behandelt wurde, legt die Verwaltung die nachfolgenden Antworten 
vor: 
 
 
1. Wäre mit einer geringeren Neigung der Hänge, einer höheren Auflast auf ihnen und mit höhe-
ren Stützwänden eine höhere Sicherheit erreichbar? 
 
 
 Stellungnahme: 
Planer und Statiker berechnen für die „Böschungen“ nach den anerkannten technischen Re-
geln und Normen, insbesondere unter Berücksichtigung der anstehenden Bodenverhältnisse 
eine Neigung, bei der die Standsicherheit dauerhaft gegeben ist. In diesem statischen Nach-
weis sind „Sicherheiten“ enthalten. 
Die Sicherung des Kalkberges erfolgt neben der Schaffung dauerhaft standsicherer Böschun-
gen auch unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten. Eine Sicherung der Böschungen mit einer 
höheren Auflast und / oder höheren Stützwänden ist immer möglich, jedoch wird hierdurch die 
Maßnahme nicht wirtschaftlicher, sondern letztendlich kostspieliger. 
 
 
2. Würde durch ein (teilweises) Abtragen der Aufschüttung auf der Kuppe der Druck auf den 
Kalkschlamm in Inneren gesenkt werden und wäre damit eine höhere Sicherheit erreichbar? 
 
 Stellungnahme: 
Eine Beantwortung dieser Frage ist kurzfristig nicht möglich, da hierzu u. E. ein Gutachter oder 
der Planer GFP umfangreiche Untersuchungen und statische Berechnungen durchführen 
muss.  
 
Vorbehaltlich eines noch zu beauftragenden Gutachtens um die Auswirkungen eines weiteren 
Massenabtrages aus dem Bereich der Kuppe und deren Auswirkung auf die Standsicherheit 
abschließend beurteilen zu können, werden vorab folgende Hinweise geben.  
 
- Bei dem abzutragenden Material handelt es sich um ein Gemisch aus Bauschutt, Kalk- 
und Mörtelresten, Verbrennungsaschen, Schlacken usw. Bei diesem Material handelt es 
sich aller Wahrscheinlichkeit nach um belastetes Material, welches nicht ohne Deklarati-
onsanalytik nach LAGA außerhalb dieses Standortes verbracht werden kann.  
- Eine Umlagerung von Bodenmassen innerhalb des Geländes Kalkberg benötigt entspre-
chende Bereitstellungsflächen, die effektiv nicht zur Verfügung stehen. In diesem Fall 
müssten diese Massen außerhalb des Kalkberges an einem geeigneten Deponiestandort 
kostenpflichtig entsorgt werden. Unberücksichtigt bleiben bei dieser Betrachtung die ggf. 
notwendig werdenden Maßnahmen zur Arbeitssicherheit in kontaminierten Bereichen und 
der damit zusätzlich entstehenden Kosten. 
- Weiterhin ist zu bedenken, dass die Auffüllung eine Mächtigkeit von 12,5 m bis 15,0 m 
aufweist (Gutachten SV Grün, Bezeichnung Deponat, Ergebnisse aus den Tiefenbohrun-
gen). Um eine nennenswerte Druckentlastung des Kalkdeponates zu erzielen, müsste ein 
mehrere Meter mächtiges, umfassendes Auffüllungspaket abgetragen werden. Unter der 
Voraussetzung, dass das vorhandene Gebäude und die dazugehörenden Flächen erhalten 
bleiben, besteht nur die Möglichkeit in Randbereichen einen Massenabtrag vorzunehmen.

2 
 
- Bei einer vorläufig angesetzten Abtragsfläche (Bereich Los 4b und der ehemaligen Kuppe) 
von ca. 10.000 qm und einem Massenabtrag von mindestens 5,0 m würde ein Abtragsvo-
lumen von ca. 50.000 m3 entstehen. Bei einer angenommenen Materialdichte von 1,70 
t/m3 ergäbe sich eine zu entsorgende Masse von 85.000 t. Unterstellt man einen Entsor-
gungspreis (ungesichert) von 65,00 €/t würde dies zu Entsorgungskosten von ca. 5,5 Mio. 
€ führen.  
 
 
3. Wir bitten um eine ausführliche Darstellung der in der Vorlage genannten „erste  Erkenntnisse“ 
und der Daten, die diesen Erkenntnissen zu Grunde liegen. 
 
 Stellungnahme: 
Die Beantwortung dieser Frage ergibt sich aus dem 05. Bericht zur geotechnischen Erkun-
 dung im Bereich des Loses 4a/4b.  
 
In diesem Bericht wird auf Seite 7, 1. Absatz und Seite 8, letzter Absatz, die Aufgabenstellung 
der ergänzenden Sondierungen und deren Umfang beschrieben. Hier wird ausgeführt, dass 
die „Standsicherheit der Zufahrtsstraße im Los 4a/4b“ untersucht werden soll. In der Straße 
wurden 2 Sondierungen (KRB 1 und KRB 2) durchgeführt. Im Bericht wird auf Seite 18, mittle-
rer Absatz zusammenfassend aufgeführt „die stichpunktartigen Aufschlussergebnisse zeigen, 
dass im Bereich der Straßeneinschnitte keine freien Kalkablagerungen an der Geländeober-
fläche vorhanden sind“. 
 
 
4. Wir bitten darum, dem Rat und den zuständigen Fachausschüssen die Gutachten der Firma 
GFP inklusive der Ergebnisse der Bodenerkundungen zu Verfügung zu stellen. 
 
 Stellungnahme: 
Der Planer GFP hat hierzu zwei Berichte erarbeitet: 
10. Bericht – geotechnische Erkundungen im Bereich des Loses 2 / 3, Grundlagenermittlung 
für Standsicherheitsuntersuchungen, Stand 29.05.2017, Posteingang 01.06.2017. Dieser Be-
richt umfasst 1 Bericht (20 Seiten), 1 Lageplan, 7 Pläne Bohrprofile 
 
05. Bericht – geotechnische Erkundungen im Bereich des Loses 4a/4b, Grundlagenermittlung 
für Standsicherheitsberechnungen, Stand 13.06.2017, 14.06.2017. Dieser Bericht umfasst 1 
Bericht (28 Seiten), 1 Lageplan, 1 Plan Bohrprofile und Anlagenteil (81 Seiten) 
 
Die Unterlagen werden den Ausschussmitgliedern in elektronischer Form zur Verfügung ge-
stellt. 
 
 
5. Falls eine Umverlegung der Zufahrtsstraße entgegen der „ersten Erkenntnisse“ sich doch als 
notwendig herausstellen sollte: 
 
a. Verliefe dann die Zufahrtsstraße innerhalb der Bauabschnitte 2 und 3? Die Darstellung 
 von Prof. Benner legt dies nahe. 
 
b. Welche Umplanungen bzw. (bei entsprechendem Baufortschritt) welche Umgestaltungen an 
 den Bauabschnitten 2 und 3 wären notwendig um die neue Zufahrtsstraße anzulegen? 
 
Stellungnahme: 
Aufgrund der ergänzenden geotechnischen Untersuchungen im Bereich des Loses 4a/4b stellt 
sich die Frage nach der Notwendigkeit einer Umverlegung der Zufahrtsstraße nicht mehr. 
 
 
 
 
6. Im Bereich des Loses 4b wurden beim Bau der Zufahrtsstraße die Dämme angeschnitten, die

3 
 
das Deponiegut (im wesentlichen Kalkschlamm) einhegen (freilegen). 
 
a. Wie dick ist an der dünnsten Stelle die Deckschicht zwischen Deponiegut und Straße? 
 
b. In wieweit besteht an diesen Stellen die Möglichkeit, dass es zu einem Grundbruch 
 kommt, d. h. dass das Deponiegut in diesem Bereich austritt? 
 
 Stellungnahme: 
Zu a.) Im Bereich der Zufahrtsstraße (Anordnung in der Straßenmitte) wurden 2 Sondierungen 
nieder gebracht. Es handelt sich hierbei um die Sondierungen KRB 1 und KRB 2. Die Sondie-
rungsergebnisse (Darstellung im Plan „Bohrprofile“) zeigen auf, dass in der KRB 1 der Kalk ca. 
3,20 m unter der Straßenoberfläche und in der KRB 2 der Kalk ca. 5,0 m unter OK-Straße an-
steht. 
 
Zu b.) Die Standsicherheit wird im Detail in der Ausführungsplanung durch den Planer mittels 
Variantenberechnungen geprüft. Diese Statik wird anschließend durch einen Dritten unabhän-
gig geprüft. Somit ist die Standsicherheit der Böschungen sichergestellt und die Gefahr eines 
Grundbruches nicht mehr gegeben. 
 
 
7. Wir bitten um Bereitstellung des Schnittes G3-G3´. Der in der Anlage „Lageplan“ zur Vorlage 
eingezeichnet ist. Wir bitten darum, in diesem Schnitt die Lage des Deponiegutes einzuzeich-
nen. 
 
 Beantwortung der Frage durch die Verwaltung: 
Der Schnitt G3-G3´ wird den Ausschussmitgliedern als Anlage 5 zum Planungs- und Baube-
schluss 1575/2017 zur Verfügung gestellt.  
 
Nach Rücksprache mit dem Planer teilt die Verwaltung mit, dass eine „generelle Eintragung“ 
von Deponiegut und / oder Auffüllungsmaterial mit Höhenangaben nicht normgerecht ist und 
die punktuellen Sondierungsergebnisse dann für größere Haldenbereiche generalisiert darge-
stellt werden. Die Lage des Deponiegutes kann den Anlagen zu den geotechnischen Berich-
ten entnommen werden.

Anlage 1 - Übersichtslageplan

9837 Zeichen

Plakatwand 
Plakatwand 
44,32 
44,35 
44,37 
44,23 
44,27 
44,23 
44,29 
44,39 
44,48 
44,49 
44,56 
44,63 
44,63 
44,69 
44,71 44,75 
44,77 
44,87 
44,86 
45,44 
46,61 
46,57 
46,72 
46,66 
46,64 
46,68 
44,14 
44,25 
44,22 
44,13 
43,81 
43,65 
43,50 
43,35 
43,19 
43,32 
43,32 43,10 
42,85 
42,71 
42,60 
42,56 
42,41 
42,48 
42,58 
42,78 
42,94 
43,08 
43,23 
43,41 
43,56 
43,71 
43,85 
43,95 
43,97 
44,27 
44,29 
44,36 
44,45 
49,69 
49,65 
51,02 
52,06 
53,18 
54,06 
55,46 
56,84 
58,00 
58,77 
59,67 
63,21 
66,38 
69,71 
71,37 
74,27 
74,41 
74,42 
74,44 
74,69 
74,65 
74,61 
74,57 
74,55 
74,51 
74,49 
74,48 
74,48 
74,52 
74,54 
74,56 74,58 
74,59 
74,61 
74,61 
74,61 
47,32 
49,59 
51,03 
52,32 
53,32 
54,32 
56,14 
57,20 
58,24 
59,00 
60,28 
63,37 
66,41 
68,16 
68,36 
74,66 
74,60 
74,55 
74,51 
74,46 
68,37 
65,50 
62,51 
59,41 
58,63 
57,63 
56,74 
55,13 
54,11 
53,52 
53,06 
52,24 
50,83 
49,52 
48,98 
48,94 
49,39 
Grün 
Grün 
Grün 
Grün 
W
eg 
W
eg 
Weg 
Weg 
68,18 
67,20 
65,82 
64,40 
62,97 
61,95 
60,50 
59,24 
57,45 
55,97 
54,38 
53,19 
51,81 
51,83 
50,43 
49,30 
71,52 
70,97 
70,27 
69,59 
68,94 
67,94 
66,64 
65,18 
65,48 
63,53 
62,02 
62,00 
58,62 
58,34 
58,14 
56,72 
52,82 
52,55 
49,78 
71,50 
71,85 
70,84 
71,01 
70,16 
70,35 
69,51 69,76 
68,70 68,83 
67,84 
67,98 
66,46 66,56 
64,60 
64,52 
65,40 
65,34 
63,77 63,39 62,83 62,42 
61,78 
62,32 
61,45 
60,70 
60,43 
61,28 
58,43 58,10 
58,64 
57,89 57,47 
56,97 
56,19 
55,73 
54,76 
55,26 
57,21 
52,38 
52,65 52,39 
51,95 52,23 
49,48 
49,81 
48,77 
49,18 
63,43 
OK Mauer=47,95 
45,14 
OK Mauer=47,94 45,21 
OK Mauer=47,96 
OK Mauer=47,93 45,20 
OK Mauer=47,94 
OK Mauer=47,93 
45,18 
OK Mauer=47,94 
45,15 
45,06 
OK Mauer=47,95 
45,25 
OK Mauer=47,93 45,22 
45,23 
45,39 
OK Mauer=47,94 
OK Mauer=47,94 
OK Mauer=46,64 
OK Mauer=47,94 45,33 
OK Mauer=46,63 
OK Mauer=46,62 45,36 
OK Mauer=46,62 
OK Mauer=46,64 
OK Mauer=46,64 
45,64 
OK Mauer=46,63 
OK Mauer=46,61 
49,33 
OK=44,90 
Sohle=44,29 
Schacht 
KD=44,25 
KD=44,24 
KD=45,11 
7
12 
16 
17 
18 
19 
21 
22 
23 
24 
25 
29 
30 
33 
1 = 1.70/11.0 
7 = 1.00/6.0 
12 = 1.40/10.0 
16 = 1.00/10.0 
17 = 1.30/11.0 
18 = 1.40/12.0 
19 = 0.80/8.0 
21 = 1.10/8.0 
22 = 1.00/11.0 
23 = 1.30/10.0 
24 = 1.30/8.0 
25 = 1.20/7.0 
29 = 0.80/5.0 
30 = 1.30/8.0 
33 = 2.40/13.0 
Grundw.- 
messst. 
OK Leitung=43,62 
OK Leitung=43,44 
OK Leitung=42,81 
OK Leitung=43,73 
OK Leitung=43,82 
OK Leitung=44,49 
Suchschlitz 1 
Suchschlitz 3 
Suchschlitz 4 
Suchschlitz 5 
Suchschlitz 6 
Suchschlitz 7 
5005  Eisenrohr 
RW=5172,459 
HW=5342,414 
H=47,92 ü. NHN 
5004  Bolzen 
RW=5365,671 
HW=5093,534 
H=46,80 ü. NHN 
5003  Bolzen 
RW=5101,401 
HW=4141,398 
H=47,02 ü. NHN 
Suchschlitz 8 
Tiefe der Grabung=45,43 
OK Leitung nicht messbar 
44,83 
44,68 
44,34 
44,89 
RKS4A/RS4A 
RS8 
RS6 
RS5 
RS2 
RKS9/RS9 
RK
S7 
RKS5A 
RKS5 
RKS4 
RKS3/RS3 
RKS21 
RKS20/RS
20 
RKS2 
RKS19 
RKS17 
RKS16A/RS16A 
RKS16/RS
16 
RKS15/RS
15 
RKS14/RS
14 
RKS13/RS
13 
RKS12/RS
12 
RKS11/RS11 
RKS10/RS
10 
RKS1/RS1 
LFP3 
LFP6 
LFP5 
LFP4 
LFP2 
LFP1 
60,20 
63,12 
63,35 
63,08 
62,94 
60,01 
60,16 
61,30 
61,41 
59,45 
59,59 
62,33 
62,54 
62,35 
62,19 59,38 
59,58 
58,60 58,57 
58,27 
58,40 
60,98 
61,19 
60,99 
60,83 58,32 
58,54 
57,15 57,16 57,06 
57,21 
59,61 
59,82 
59,73 
59,52 57,22 
57,21 
55,38 55,41 55,44 55,56 
57,59 
57,77 
57,72 
57,50 
55,51 
55,30 
55,10 
55,07 
54,25 
56,18 
54,34 
54,47 
56,46 
56,65 
56,65 
56,46 
54,64 
54,55 
54,22 
55,17 
54,69 
54,55 
54,10 
53,02 
52,84 
53,04 
53,25 
54,74 
54,97 
54,96 
54,98 
54,78 
53,22 
53,08 
53,15 
54,70 
54,78 
51.91 
50.68 
50.39 51.31 
51.36 
60.66 60.53 
63.45 
63.60 
63.83 
LFP7 
Zoobrücke 
Abfahrt 
Abfahrt 
Gleisachse 
Brücke 
Brücke 
Auffahrt 
Bohrpunkt 4 
OK Ring=74,673 
Bohrpunkt 1 
OK Ring=74,460 
OK Rohr=nicht vorhanden/messbar 
Bohrpunkt 2 
OK Ring=74,037 
Bohrpunkt 3 
OK Ring=73,494 
OK Rohr=74,103 
OK Rohr=73,675 
OK Rohr=73,474 
BOHRPUNKT19 
Gelände=54,13 
BOHRPUNKT18 
Gelände=55,00 
BOHRPUNKT17 
Gelände=54,50 
BOHRPUNKT16 
Gelände=53,92 
BOHRPUNKT15 
Gelände=54,24 
BOHRPUNKT13 
Gelände=64,69 
BOHRPUNKT12 
Gelände=62,86 
BOHRPUNKT11 
Gelände=62,20 
BOHRPUNKT10 
Gelände=60,49 
BOHRPUNKT9 
Gelände=59,60 
BOHRPUNKT8 
Gelände=58,72 
BOHRPUNKT7 
Gelände=55,86 
BOHRPUNKT6 
Gelände=53,80 
BOHRPUNKT14 
Gelände=66,76 
BOHRPUNKT5 
Gelände=51,78 
674 
803 
822 
642 
678 
934 
2123 
186 
802 
931 
528 
527 
900 
676 
677 
675 
801 
673 
838 807 
901 
804 
932 
1781 
1661 
732 2628 
2116 
2631 
2118 
182 
2498 
1659 
1664 
2629 
1658 
490 
491 
1660 
902 
1657 
488 
2801 
2497 
1653 
489 
485 
2128 
182 
933 
526 
833 
834 
808 
809 
Istanbulstraße 
Im
 Bischofsacker 
Karlsruher Straße 
60,392 
60,492 
44,799 
49,322 
48,307 
46,430 
47,750 
43,623 
43,529 
74,618 
74,404 
74,269 
74,447 
74,234 73,744 
67,170 
70,445 
66,973 
55,969 
56,069 
59,600 
59,700 
59,207 
58,789 
59,107 
58,689 
48,357 
49,372 
47,820 
48,472 
49,487 
47,920 
45,680 
48,557 
49,572 
48,000 
44,877 
56,155 
56,257 
48,100 
49,590 
48,553 47,215 
48,551 
49,
59
7 
48,000 
60,448 
60,588 
56,390 
56,290 
50,491 
47,100 
48,531 
58,641 
58,724 54,743 
54,643 
48,464 
48,472 
46,900 
46,970 
47,951 
48,965 
47,390 
45,00 
47,50 
47,50 
47,50 
50,00 
52,50 
52,50 
52,50 
55,00 
55,00 
55,00 
57,50 
57,50 
57,50 
60,00 
60,00 
62,50 
62,50 
65,00 
65,00 
67,50 
67,50 
70,00 
72,50 
S-NW-05 
RS: 47,75 NHN 
S-NW-06 
RS: 47,92 NHN 
S-NW-07 
RS: 48,00 NHN 
S-Hoch-N 
RS: 48,10 NHN 
S-NO-01 
RS: 47,39 NHN 
S-NO-03 
RS: 46,90 NHN 
S-NO-02 
RS: 47,11 NHN 
G2 
G2' 
D3 
D3' 
gepl. Stützmauer, 
H~1,00-2,00m 
F
F' 
G3' 
G3 
E
E' 
LOS 2-3 
Böschung, n ~ 1 : 2,0 
BERM
E-1 
Böschung, n ~ 1 : 2,0 
Böschung, n ~ 1 : 2,0 
Böschung, n ~ 1 : 2,0 LOS 2-3 
Plateau 
Zufahrt 
Plateau 
LOS 4b 
Anschlußbereich LOS 1 
Anschlußbereich LOS 1 
Kanalbauwerk 27031 
KD: 56,03 NHN 
DN400 - L=26,00 - i=0,96% 
DN400 - L=55,33 - i=0,30% 
DN350 - L=27,82 - i=0,30% 
DN350 - L=32,22 - i=0,30% 
DN350 - L=50,03 - i=1,42% 
DN350 - L=50,00 - i=0,55% 
DN350 - L=38,03 - i=0,55% 
Schnitt D3 - D3' 
Schnitt G2 - G2' 
47,50 
47,50 
47,50 
50,00 
50,00 
50,00 
52,50 
52,50 
52,50 
55,00 
55,00 
55,00 
57,50 
57,50 
57,50 
60,00 
60,00 
60,00 
62,50 
62,50 
62,50 
65,00 
65,00 
65,00 
67,50 
67,50 
67,50 
70,00 
70,00 
70,00 
72,50 
72,50 
72,50 
Grenze DB 
Grenze DB 
Randgraben 
74,970 
74,603 
Rev-Schacht 
DN1000 Koordinate: 5300,5200 
Lage: Lokales System, festgelegt durch ÖBVI Kühnhausen, Dübbert und Semler 
Höhe. NHN Höhensystem DHHN92, Status 160 
Lage: 5214,80/5228,51 
Höhe: 74,017 NHN 
Überquerung Randgraben 
mit Anschluß an das Wegenetz 
0,00m 50,00m 25,00m 
Maßstab: 1 : 500 
674 
803 
822 
642 
802 
931 
528 
527 
675 
801 673 
838 807 
901 
804 
2628 
2116 
2631 
2498 
1664 
2629 
902 
1657 
2497 
833 
834 
808 
Gleisachse 
Brücke 
Brücke 
Abfahrt 
Auffahrt 
Abfahrt 
<< 
L-Stein 0,13 
Hinterkante 
Kantstein 
>> 
Plakatwand 
Plakatwand 
Geländer 
44,32 
44,35 
44,37 
44,23 
44,27 
44,23 
44,29 
44,39 
44,48 
44,49 
44,56 
44,58 
44,63 
44,63 
44,69 
44,71 44,75 
44,76 
44,83 
44,14 
44,25 
44,22 
44,13 
43,96 
43,81 
43,65 
43,50 
43,35 
43,19 
43,32 
43,32 43,10 
42,85 
42,71 
42,60 
42,56 
42,41 
42,48 
42,58 
42,78 
42,94 
43,08 
43,23 
43,41 
43,56 
43,71 
43,85 
43,95 
43,97 
44,27 
44,29 
44,36 
44,45 
66,38 
69,71 
71,37 
73,92 
74,27 
74,41 
74,42 
74,44 
74,69 
74,65 
74,61 
74,57 
74,55 
74,51 
74,49 
74,48 
74,48 
74,52 
74,54 
74,56 74,58 
74,59 
74,61 
74,61 
74,61 
66,41 
68,16 
68,52 
68,36 
69,44 
71,12 
71,28 71,43 
73,84 
74,20 
74,33 
74,50 
74,66 
74,60 
74,55 
74,51 
74,46 
68,37 
65,50 
Grün 
Grün 
Grün 
Grün 
W
eg 
W
eg 
Weg 
68,18 
67,20 
65,82 
45,64 
OK Mauer=47,95 
OK Mauer=47,94 Entwässerungsrinnen 
wegen starkem
 Bewuchs 
nicht m
essbar 
Pfeiler 
Pfeiler 
Pfeiler 
Pfeiler 
Pfeiler 
Pfeiler 
Pfeiler 
Pfeiler 
Istanbulstraße 
Karlsruher Straße 
Randgraben Randgraben 
Lande-H 
Böschung, n = 1 : 2,0 
Böschung, n ~ 1 : 2,5 
Böschung, n ~ 1 : 2,1 
Plateau, i ~ 3,0% 
Böschung, n ~ 1 : 2,1 
Böschung, n ~ 1 : 2,25 
RRB-West (~370m³) 
Station 0+100,00 
Station 0+50,00 
Stati
on 0
+150
,00 
Station 0+200,00 Kanalbauwerk 27031 
KD: 56,03 NHN 
S-NW-01 
RS: 44,66 NHN 
S-NW-02 
RS: 44,89 NHN 
S-NW-03 
RS: 45,14 NHN 
S-NW-04 
RS:47,50 NHN 
S-SW-01 
RS: 44,70 NHN 
S-SW-02 
RS: 45,21 NHN 
Versickerungsbrunnen-01 
Versickerungsbrunnen-02 
S-Tief-W RS:44,40 NHN 
46,260 
46,704 
46,911 
3,00 
Bankett, ~0,90m 
Weg 
0,60 Bankett, ~0,90m 
Weg 
BERME-2 
BERME-1 
63,465 
60,319 
74,266 
74,924 
74,441 
49,321 
55,769 
67,254 
65,947 
74,059 
61,102 
Hebewerk/Pum
pwerk 
61,62 
75,05 
44,98 
60,71 
74,23 
69,35 
46,79 
Sedimentationsschacht DN1500 
46,49 
Detail 
6242 
LOS_1 - aktueller Bauabschnitt 
in Bau 
vorh. Stützmauer, 
H~1,00-3,00m 
gepl. Stützm
auer, 
H~1,00-3,00m 
Berme-1, Los 2-3, L~250,00m 
Böschung OK Rekultivierung, Los 2-3 
Plateau OK Rekultivierung, Los 2-3 
Legende - LOS 2-3 
Höhenlinien DGM OK Rekultivierung, Los 2-3 
Lage der zusätzlichen Profile E2-E2', F-F' und G3-G3' 
Randgraben, Entwässerung OFA 
Kanalbauwerk 27031 - KD=56,03 m.ü.NN 
Endhöhe OK Rekultivierung=60,01 m.ü.NN 
Spül- und Kontrollschächte DN600 
(Schacht-Nordost-02, Rohrsohle 47,11 NHN) 
Rohrleitung DN350/DN400, mit Fließrichtung 
vorh. Stützmauer, H=1,00 bis 3,00m, L~60,00m 
S-NO-02 
RS: 47,11 NHN 
Höhen (NHN) OK Rekultivierung, Los 2-3 74,603 
Lage der Profile D3-D3' und G2-G2' 
gepl. Stützmauer, H=1,00 bis 2,00m, L~190,00m 
gepl. Stützmauer, H≤ 3,00m, L~20,00m 
(Aufbau der Oberflächenabdichtung - siehe Detail Anlage 6241) 
Auszug aus: "Lageplan Bereich Los 2_3, OK Rekultivierung"
gepl. Stützmauer, 
H~1,00-2,00m 
gepl. Stützm
auer, 
H~1,00-2,00m 
Ingenieurbüro oder Planverfasser/in : GFP Ingenieurbüro für Geotechnik 
und Umweltplanung 
Keetmannstraße 39, D-47058 Duisburg 
1604.220 
Projekt-Nr.:

Anlage 5 - Schnitt G3-G3'_Los 2_3

12782 Zeichen

5,96 45,96 
17,88 46,64 
20,73 46,68 
23,80 46,93 
29,14 47,29 
40,99 53,35 
46,64 53,69 
55,67 58,66 
58,29 58,76 
64,21 58,70 
64,86 58,66 
65,53 58,65 
71,36 62,77 
74,96 62,73 
79,37 65,31 
83,24 65,33 
87,45 67,51 
91,27 67,32 
96,77 69,77 
0,35 70,25 
1,71 70,06 
3,07 70,23 
5,00 70,47 
Station 0+100 
NHN    30,00 
M = 1:200/200 Böschungsbereich Zufahrt 
Grundstückgrenze - Kalkberg 
Berme 
1 : 1,82 
L=11,85 
H=6,06 
n= 1 : 1,96 
W=27,08 
o
vorh. Rad- und Gehweg 
Grünstreifen Böschung Plateau Grünfläche 
Entwässerungsrinne 
Entwässerungsrinne 
1 : 1,96 
1 : 1,41 
1 : 1,72 
1 : 1,93 
Los_4 
Los_2/3 
L=9,03 
H=4,97 
n= 1 : 1,82 
W=28,82 
o
L=5,82 
H=4,12 
n= 1 : 1,41 
W=35,28 
o
L=4,41 
H=2,57 
n= 1 : 1,72 
W=30,23 
o
L=4,21 
H=2,18 
n= 1 : 1,93 
W=27,39 
o
L=5,51 
H=2,45 
n= 1 : 2,25 
W=23,97 
o
Rohrsohle=46,90 NHN 46,97 NHN 
1 : 2,00 
1 : 2,00 
vorh. Gelände Aufmass-2017 
Station 
OK Rekultivierung Los 2-3 
Station 
Feinplanum Los 2-3 
Station 
Länge (L) 
Höhe (H) 
Neigung (n) 
Winkel (W) 
Böschungs- 
24,45 46,97 
48,47 
48,47 
54,64 
54,74 
58,64 
58,71 
27,44 
30,05 
42,39 
46,39 
54,19 
57,30 
29,15 
42,64 
46,64 
54,44 
57,30 
46,90 
53,65 
53,75 
57,65 
57,69 
58,72 
56,26 
gepl. Berme-1 
Randgraben 
vorh. Zufahrt zur Hubschrauberbetriebsstation 
Schnitt G3 - G3' 
Plakatw
and 
Plakatwand 
44 ,32 
44 ,35 
44,37 
44,23 
44,27 
44,23 
44 ,29 
44 ,39 
44 ,48 
44 ,49 
44 ,56 
44 ,63 
44 ,63 
44 ,69 
44 ,71 44 ,75 
44,77 
44,87 
44 ,86 
45 ,44 
46 ,61 
46,57 
46 ,72 
46 ,66 
46 ,64 
46 ,68 
44,14 
44,25 
44,22 
44,13 
43,81 
43,65 
43,50 
43,35 
43,19 
43,32 
43,32 43,10 
42,85 
42,71 
42,60 
42,56 
42,41 
42,48 
42,58 
42,78 
42,94 
43,08 
43,23 
43,41 
43,56 
43,71 
43,85 
43,95 
43,97 
44,27 
44,29 
44,36 
44,45 
49 ,69 
49 ,65 
51 ,02 
52 ,06 
53 ,18 
54 ,06 
55 ,46 
56 ,84 
58 ,00 
58 ,77 
59 ,67 
63 ,21 
66 ,38 
69 ,71 
71 ,37 
74 ,27 
74 ,41 
74 ,42 
74 ,44 
74 ,69 
74 ,65 
74 ,61 
74 ,57 
74 ,55 
74 ,51 
74 ,49 
74 ,48 
74 ,48 
74 ,52 
74 ,54 
74 ,56 74 ,58 
74 ,59 
74 ,61 
74 ,61 
74 ,61 
47 ,32 
49 ,59 
51 ,03 
52 ,32 
53 ,32 
54 ,32 
56 ,14 
57 ,20 
58 ,24 
59 ,00 
60 ,28 
63 ,37 
66 ,41 
68 ,16 
68 ,36 
74 ,66 
74 ,60 
74 ,55 
74 ,51 
74 ,46 
68 ,37 
65 ,50 
62 ,51 
59 ,41 
58 ,63 
57 ,63 
56 ,74 
55 ,13 
54 ,11 
53 ,52 
53 ,06 
52 ,24 
50 ,83 
49 ,52 
48 ,98 
48 ,94 
49 ,39 
Grün 
Grün 
Grün 
Grün 
W
eg 
W
eg 
Weg 
Weg 
68 ,18 
67 ,20 
65 ,82 
64 ,40 
62 ,97 
61 ,95 
60 ,50 
59 ,24 
57 ,45 
55 ,97 
54 ,38 
53 ,19 
51 ,81 
51 ,83 
50 ,43 
49 ,30 
71 ,52 
70 ,97 
70 ,27 
69 ,59 
68 ,94 
67 ,94 
66 ,64 
65 ,18 
65 ,48 
63,53 
62,02 
62,00 
58,62 
58,34 
58,14 
56,72 
52,82 
52,55 
49,78 
71 ,50 
71 ,85 
70 ,84 
71 ,01 
70 ,16 
70 ,35 
69,51 69 ,76 
68 ,70 68 ,83 
67 ,84 
67 ,98 
66 ,46 66 ,56 
64 ,60 
64 ,52 
65 ,40 
65 ,34 
63,77 63,39 62,83 
62,42 
61,78 
62,32 
61,45 
60,70 
60,43 
61,28 
58,43 58,10 
58,64 
57,89 57,47 
56,97 
56,19 
55,73 
54,76 
55,26 
57,21 
52,38 
52,65 52,39 
51,95 52,23 
49,48 
49,81 
48,77 
49 ,18 
63,43 
OK Mauer=47,95 
45 ,14 
OK Mauer=47,94 45 ,21 
OK Mauer=47,96 
OK Mauer=47,93 45 ,20 
OK Mauer=47,94 
OK Mauer=47,93 
45 ,18 
OK Mauer=47,94 
45 ,15 
45 ,06 
OK Mauer=47,95 
45 ,25 
OK Mauer=47,93 45 ,22 
45 ,23 
45 ,39 
OK Mauer=47,94 
OK Mauer=47,94 
OK Mauer=46,64 
OK Mauer=47,94 45 ,33 
OK Mauer=46,63 
OK Mauer=46,62 45 ,36 
OK Mauer=46,62 
OK Mauer=46,64 
OK Mauer=46,64 
45 ,64 
OK Mauer=46,63 
OK Mauer=46,61 
49 ,33 
OK= 44 ,9 0 
Sohle=44,29 
Schacht 
KD=44,25 
KD=44,24 
K D= 45 ,11 
7
12 
16 
17 
18 
19 
21 
22 
23 
24 
25 
29 
30 
33 
1 = 1. 70/11.0 
7 = 1. 00/6 .0 
12  = 1 .40 /10. 0 
16  = 1 .00 /10. 0 
17  = 1 .30 /11.0 
18  = 1 .40 /12. 0 
19  = 0 .80 /8.0 
21  = 1 .10 /8.0 
22  =  1.0 0/ 11. 0 
23  =  1.3 0/ 10 .0 
24  =  1.3 0/ 8.0 
25  =  1.2 0/ 7.0 
29  =  0.8 0/ 5.0 
30  =  1.3 0/ 8.0 
33  =  2.4 0/ 13 .0 
Grundw.- 
messst. 
OK Leitung=43,62 
OK Leitung=43,44 
OK Leitung=42,81 
OK Leitung=43,73 
OK Leitung=43,82 
OK Leitung=44,49 
Suchschlitz 1 
Suchschlitz 3 
Suchschlitz 4 
Suchschlitz 5 
Suchschlitz 6 
Suchschlitz 7 
5005  Eisenrohr 
RW=5172,459 
HW=5342,414 
H=47,92 ü. NHN 
5004  Bolzen 
RW=5365,671 
HW=5093,534 
H=46,80 ü. NHN 
5003  Bolzen 
RW=5101,401 
HW=4141,398 
H=47,02 ü. NHN 
Suchschlitz 8 
Tiefe der Grabung=45,43 
OK Leitung nicht messbar 
44,83 
44,68 
44,34 
44,89 
RKS4A/RS4A 
RS8 
RS6 
RS5 
RS2 
RKS9/RS9 
RKS7 
RKS5A 
RKS5 
RKS4 
RKS3/RS3 
RKS21 
RKS20/R
S20 
RKS2 
RKS19 
RKS17 
RKS16A/RS16A 
RKS16/R
S16 
RKS15/R
S15 
RKS14/R
S14 
RKS13/R
S13 
RKS12/R
S12 
RKS11/RS11 
RKS10/R
S10 
RKS1/RS1 
LFP 3 
LFP 6 
LFP 5 
LFP 4 
LFP 2 
LFP1 
60,20 
63,12 
63,35 
63,08 
62,94 
60,01 
60,16 
61,30 
61,41 
59,45 
59,59 
62,33 
62,54 
62,35 
62,19 59,38 
59,58 
58,60 58,57 
58,27 
58,40 
60,98 
61,19 
60,99 
60,83 
58,32 
58,54 
57,15 57,16 57,06 
57,21 
59,61 
59,82 
59,73 
59,52 57,22 
57,21 
55,38 55,41 55,44 55,56 
57,59 
57,77 
57,72 
57,50 
55,51 
55,30 
55,10 
55,07 
54,25 
56,18 
54,34 
54,47 
56,46 
56,65 
56,65 
56,46 
54,64 
54,55 
54,22 
55,17 
54,69 
54,55 
54,10 
53,02 
52,84 
53,04 
53,25 
54,74 
54,97 
54,96 
54,98 
54,78 
53,22 
53,08 
53,15 
54,70 
54,78 
51.91 
50.68 
50.39 51.31 
51.36 
60.66 60.53 
63.45 
63.60 
63.83 
LFP 7 
Zoobrücke 
A
bfahrt 
Abfahrt 
Gleisachse 
Gleisachse 
Gleisachse 
Außenkante Brücke 
Außenkante Brücke 
Gleisachse 
Brücke 
Brücke 
Auffahrt 
Bohrpunk t 4 
OK Ring=74,673 
Bohrpunk t 1 
OK Ring=74,460 
OK Rohr=nicht vorhanden/messbar 
Bohrpunkt 2 
OK Ring=74,037 
Bohrpunk t 3 
OK Ring=73,494 
OK Rohr=74,103 
OK Rohr=73,675 
OK Rohr=73,474 
BOHRPUNKT19 
Gelände=54,13 
BOHRPUNKT18 
Gelände=55,00 
BOHRPUNKT17 
Gelände=54,50 
BOHRPUNKT16 
Gelände=53,92 
BOHRPUNKT15 
Gelände=54,24 
BOHRPUNKT13 
Gelände=64,69 
BOHRPUNKT12 
Gelände=62,86 
BOHRPUNKT11 
Gelände=62,20 
BOHRPUNKT10 
Gelände=60,49 
BOHRPUNKT9 
Gelände=59,60 
BOHRPUNKT8 
Gelände=58,72 
BOHRPUNKT7 
Gelände=55,86 
BOHRPUNKT6 
Gelände=53,80 
BOHRPUNKT14 
Gelände=66,76 
BOHRPUNKT5 
Gelände=51,78 
67 4 
8 03 
8 22 
6 42 
6 78 
9 34 
2 12 3 
1 86 
8 02 
93 1 
5 28 
5 27 
9 00 
6 76 
6 77 
6 75 
801 
67 3 
8 38 8 07 
90 1 
8 04 
9 32 
178 1 
166 1 
73 2 2 62 8 
2 11 6 
26 31 
2118 
182 
2 49 8 
16 59 
16 64 
2 62 9 
4406 
44 
16 58 
4 90 
49 1 
16 60 
9 02 
1 65 7 
4 88 
28 01 
2 49 7 
16 53 
4 89 
4 85 
2128 
182 
2 76 0 
9 33 
5 26 
8 33 
8 34 
8 08 
8 09 
Istanbulstraße 
Im
 Bischofsacker 
Karlsruher Straße 
47,50 
47,50 
47,50 
50,00 
50,00 
50,00 
52,50 
52,50 
52,50 
55,00 
55,00 
55,00 
57,50 
57,50 
57,50 
60,00 
60,00 
60,00 
62,50 
62,50 
62,50 
65,00 
65,00 
65,00 
67,50 
67,50 
67,50 
70,00 
70,00 
70,00 
72,50 
72,50 
72,50 
Grenze DB 
Grenze DB 
Grenze DB 
Randgraben 
74,970 
74,603 
Rev-Schacht 
DN1000 Koordinate: 5300,5200 
Lage: Lokales System, festgelegt durch ÖBVI Kühnhausen, Dübbert und Semler 
Höhe. NHN Höhensystem DHHN92, Status 160 
Lage: 5214,80/5228,51 
Höhe: 74,017 NHN 
Überquerung Randgraben 
mit Anschluß an das Wegenetz 
0,00m 50,00m 25,00m 
Maßstab: 1 : 500 
67 4 
8 03 
8 22 
6 42 
8 02 
93 1 
5 28 
5 27 
6 75 
801 67 3 
8 38 8 07 
90 1 
8 04 
2 62 8 
2 11 6 
26 31 
2 49 8 
16 64 
2 62 9 
4406 
9 02 
1 65 7 
2 49 7 
2 76 0 
8 33 
8 34 
8 08 
Gleisachse 
Gleisachse 
Gleisachse 
Außenkante Brücke 
Außenkante Brücke 
Gleisachse 
Brücke 
Brücke 
A
bfahrt 
Auffahrt 
Abfahrt 
<< 
L-Stein 0,13 
Hinterkante 
Kantstein 
>> 
Plakatw
and 
Plakatwand 
G
eländer 
44 ,32 
44 ,35 
44,37 
44,23 
44,27 
44,23 
44 ,29 
44 ,39 
44 ,48 
44 ,49 
44 ,56 
44 ,58 
44 ,63 
44 ,63 
44 ,69 
44 ,71 44 ,75 
44 ,76 
44 ,83 
44,14 
44,25 
44,22 
44,13 
43,96 
43,81 
43,65 
43,50 
43,35 
43,19 
43,32 
43,32 43,10 
42,85 
42,71 
42,60 
42,56 
42,41 
42,48 
42,58 
42,78 
42,94 
43,08 
43,23 
43,41 
43,56 
43,71 
43,85 
43,95 
43,97 
44,27 
44,29 
44,36 
44,45 
66 ,38 
69 ,71 
71 ,37 
73 ,92 
74 ,27 
74 ,41 
74 ,42 
74 ,44 
74 ,69 
74 ,65 
74 ,61 
74 ,57 
74 ,55 
74 ,51 
74 ,49 
74 ,48 
74 ,48 
74 ,52 
74 ,54 
74 ,56 74 ,58 
74 ,59 
74 ,61 
74 ,61 
74 ,61 
66 ,41 
68 ,16 
68 ,52 
68 ,36 
69 ,44 
71 ,12 
71 ,28 71 ,43 
73 ,84 
74 ,20 
74 ,33 
74 ,50 
74 ,66 
74 ,60 
74 ,55 
74 ,51 
74 ,46 
68 ,37 
65 ,50 
Grün 
Grün 
Grün 
Grün 
W
eg 
W
eg 
Weg 
68 ,18 
67 ,20 
65 ,82 
45 ,64 
OK Mauer=47,95 
OK Mauer=47,94 
Entwässerungsrinnen 
wegen starkem
 Bewuchs 
nicht m
essbar 
Pfeiler 
Pfeiler 
Pfeiler 
Pfeiler 
Pfeiler 
Pfeiler 
Pfeiler 
Pfeiler 
Istanbulstraße 
Karlsruher Straße 
Randgraben Randgraben 
LOS_1 
Lande-H 
Böschung, n = 1 : 2,0 
Böschung, n ~ 1 : 2,5 
Böschung, n ~ 1 : 2,1 
Plateau, i ~ 3,0% 
Böschung, n ~ 1 : 2,1 
Böschung, n ~ 1 : 2,25 
RRB-West (~370m³) 
Station 0+100,00 
Station 0+50,00 
Station
 0+150,
00 
Station 0+200,00 Kanalbauwerk 27031 
KD: 56,03 NHN 
S-NW-01 
RS: 44,66 NHN 
S-NW-02 
RS: 44,89 NHN 
S-NW-03 
RS: 45,14 NHN 
S-NW-04 
RS:47,50 NHN 
S-SW-01 
RS: 44,70 NHN 
S-SW-02 
RS: 45,21 NHN 
Versickerungsbrunnen-01 
Versickerungsbrunnen-02 
S-Tief-W RS:44,40 NHN 
46,260 
46,704 
46,911 
3,00 
Bankett, ~0,90m 
Weg 
3,00 Bankett, ~0,90m 
Weg 
BERME-2 
BERME-1 
63,465 
60,319 
74,266 
74,924 
74,441 
49,321 
55,769 
67,254 
65,947 
74,059 
61,102 
Hebewerk/Pum
pwerk 
61,62 
75,05 
44,98 
60,71 
74,23 
69,35 
46,79 
Sedimentationsschacht DN1500 
46,49 
60,392 
60,492 
44,799 
49,322 
48,307 
46,430 
47,750 
43,623 
43,529 
74,618 
74,404 
74,269 
74,447 
74,234 73,744 
67,170 
70,445 
66,973 
55,969 
56,069 
59,600 
59,700 
59,207 
58,789 
59,107 
58,689 
48,357 
49,372 
47,820 
48,472 
49,487 
47,920 
45,680 
48,557 
49,572 
48,000 
44,877 
56,155 
56,257 
48,100 
49,590 48,553 47,215 
48,551 
49,597 
48,000 
60,448 
60,588 
56,390 
56,290 
50,491 
47,100 
48,531 
58,641 
58,724 54,743 
54,643 
48,464 
48,472 
46,900 
46,970 
47,951 
48,965 
47,390 
45,00 
47,50 
47,50 
47,50 
50,00 
52,50 
52,50 
52,50 
55,00 
55,00 
55,00 
57,50 
57,50 
57,50 
60,00 
60,00 
62,50 
62,50 
65,00 
65,00 
67,50 
67,50 
70,00 
72,50 
S-NW-05 
RS: 47,75 NHN 
S-NW-06 
RS: 47,92 NHN 
S-NW-07 
RS: 48,00 NHN 
S-Hoch-N 
RS: 48,10 NHN 
S-NO-01 
RS: 47,39 NHN 
S-NO-03 
RS: 46,90 NHN 
S-NO-02 
RS: 47,11 NHN 
vorh. Stützmauer, 
H~1,00-3,00m 
gepl. Stützmauer, 
H~1,00-2,00m 
gepl. Stützmauer, 
H~1,00-2,00m 
gepl. Stützm
auer, 
H~1,00-2,00m 
gepl. Stützm
auer, 
H~1,00-3,00m 
Böschung, n ~ 1 : 2,0 
BERM
E-1 
Böschung, n ~ 1 : 2,0 
Böschung, n ~ 1 : 2,0 
Böschung, n ~ 1 : 2,0 LOS 2-3 
Plateau 
Zufahrt 
Plateau 
LOS 4b 
Anschlußbereich LOS 1 
Anschlußbereich LOS 1 
Kanalbauwerk 27031 
KD: 56,03 NHN 
DN400 - L=26,00 - i=0,96% 
DN400 - L=55,33 - i=0,30% 
DN350 - L=27,82 - i=0,30% 
DN350 - L=32,22 - i=0,30% 
DN350 - L=50,03 - i=1,42% 
DN350 - L=50,00 - i=0,55% 
DN350 - L=38,03 - i=0,55% 
Lageplanauszug 
0,00m 200,00m 100,00m 
Maßstab: 1 : 2000 
G3' 
LOS 2-3 
Schnitt G3-G3' 
G3' 
Datum / Unterschrift 
N
1 2 3 4 5 6 7 8 9 11 10 
Örtlichkeit bzw. Bauwerk/Haltestelle 
Projekt, Vorhaben bzw. Maßnahme 
Darstellungsart 
Ingenieurbüro oder 
Planverfasser/in : 
Datum / Unterschrift 
Datei : 
Datum / Unterschrift 
Datum / Unterschrift 
Einträge 
Einträge 
übernommen 
keine 
Einträge 
Einträge 
Einträge 
übernommen 
keine 
Einträge 
Datum / Unterschrift 
freigegeben 
mit Einträgen 
freigegeben 
ohne Einträge 
freigegeben 
mit Einträgen 
freigegeben 
ohne Einträge 
Datum / Unterschrift 
Stadt Köln 
Amt 69 
Datum / Unterschrift 
Einträge 
Einträge 
übernommen 
keine 
Einträge 
Einträge 
Einträge 
übernommen 
keine 
Einträge 
Einträge 
Einträge 
übernommen 
keine 
Einträge 
Einträge 
Einträge 
übernommen 
keine 
Einträge 
Datum / Unterschrift 
Stadt Köln 
Amt 69/4 
Stadt Köln 
Stadt Köln 
Amt 69/692 
Stadt Köln 
Amt 66 
Köln-Kalkberg 
Sanierung Los 2_3 
gepr. 
gez. 
bearb. 
Datum Name 
Plan-Nr. 
Index Zeichnungsnummer Phase Status Plantyp Inhalt 
Maßstab: 
Blattgröße: 
Bauwerks-Nr: 
Planinhalt: 
E OB - - QS - - - Schnitt G3-G3' 1105 Va
GPL0010202.plt 
freigegeben 
mit Einträgen 
freigegeben 
ohne Einträge 
Stadt Köln 
Amt 690/2 
Datum / Unterschrift 
Stadt Köln 
Amt 26 
StEB 
Amt 69/692 
Planstufe: 
ENTWURFSPLANUNG
Planskizze: 
Prüfingenieur / Prüfingenieurin: 
Bauwerk: 
Das Urheberrecht an dieser Zeichnung verbleibt bei der Stadt Köln (§§ 1, 2, 15-18, 96 des 
Urheberrechtsgesetzes vom 09.09.1965 BGBI S. 1273). 
Die Einspeicherung und Verarbeitung in elektronischen Systemen ist nur mit unserer schriftlichen 
Genehmigung zulässig. Die Zeichnung ist Dritten nicht zugänglich zu machen. Zuwiderhandlungen werden 
zivil- und strafrechtlich verfolgt. 
Bereich: Los-2/3 
Übergang Los_4 
22.05.2017 D.Bellscheidt 
1 : 200 
GFP Ingenieurbüro für Geotechnik 
und Umweltplanung 
Keetmannstraße 39, D-47058 Duisburg 
1604.220 
Projekt-Nr.: 
Stadt Köln 
Amt 57 
22.05.2017 D.Bellscheidt 
400*860 
Legende - LOS 2-3 
OK Rekultivierung 
Feinplanum 
vorh. Gelände, Aufmass-2017 
gepl. Stützwand, H≤3,00m 
Auftragsbereich, V~3.600m³ 
Abtragsbereich, V~7.500m3

Anlage 7 - Auszug Entwurf Niederschrift Bauausschuss 03.07.17

5025 Zeichen

Anlage 7 
 
 
Geschäftsführung  
Bauausschuss 
Frau Weber 
Telefon:  (0221) 221 - 22443  
Fax       :  (0221) 221 - 24447 
E-Mail:  simone.weber@stadt-koeln.de 
Datum: 05.07.2017 
Auszug 
aus dem Entwurf der Niederschrift der 21. Sitzung des 
Bauausschusses vom 03.07.2017 
öffentlich 
5.2 Kombinierter Planungs- und Baubeschluss zur nutzungsunabhängigen 
Haldenstabilisierung des Kalkbergs, Bauabschnitte 2 und 3 (Los 2/3) 
1575/2017 
TOP 5.2 wird aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam mit TOP 7.1 beraten. 
 
RM Kockerbeck informiert, dass er an den Leiter des Amtes für Brücken und Stadt-
bahnbau, Herrn Neweling, einen schriftlichen Fragenkatalog formuliert habe (s. Anla-
ge 1), welchen er in der Sitzung mündlich vorträgt.  
 
Herr Neweling und Herr Jost, zuständiger Projektleiter beim Amt für Brücken und 
Stadtbahnbau, nehmen mündlich Stellung zu den aufgeworfenen Fragen. Eine aus-
führlichere schriftliche Beantwortung soll zur Sitzung des Ausschusses Umwelt und 
Grün sowie den nachfolgenden Gremien zur Verfügung gestellt werden.  
 
Zu Frage 1 wird ausgeführt, dass durch die vorgesehenen Maßnahmen, die auf neu-
en, detaillierteren Untersuchungen und Berechnungen des neuen Planers beruhen, 
die notwendige Sicherheit hergestellt sowie die statischen Erfordernisse und Best-
immungen eingehalten werden.  
 
Die Frage 2 könne nur durch einen zu beauftragenden Gutachter beantwortet werden. 
 
Hinsichtlich Frage 3 wird angemerkt, dass die erzielten „ersten Erkenntnisse“ inzwi-
schen verifiziert wurden und die vorliegende Planung bestätigen.  
 
Unter Bezugnahme auf Ziffer 4 kündigt Herr Neweling an, die gewünschten geotechnischen 
Berichte zur Verfügung zu stellen. Die Ergebnisse der Bodenerkundungen könnten nach 
noch erforderlicher Rücksprache mit dem Gutachter sicherlich auch zur Verfügung gestellt 
werden; die Frage der Übermittlungsform müsste dann noch intern abgestimmt werden. 
 
Die Frage 5 erübrige sich, da die Straße nicht mehr verlegt werde.

Eingehend auf Frage 6a wird mitgeteilt, dass die Deckschicht an der dünnsten Stelle 
ca. drei Meter betrage. Infolgedessen und nach erfolgten Standsicherheitsprüfungen 
durch den Planer bestehe das Risiko eines Grundbruchs nicht (Frage 6b). 
 
Der unter Ziffer 7 erbetene  Schnitt G3-G3‘ könnte zu den nächsten Gremiensitzun-
gen in der Beratungsfolge der Beschlussvorlage zur Verfügung gestellt werden.  
 
Herr Neweling bestätigt auf Nachfrage von SE Kuschewski, dass auch die Erdbe-
bensicherheit berechnet werde.  
 
RM Brust fragt nach der auf Seite 6, Punkt 6 angekündigten Kostenschätzung. Diese 
wird erst zur Sitzung des Ausschusses Umwelt und Grün vorgelegt, da sie erst heute 
bei der Verwaltung eingegangen ist.  
 
Zudem bittet Herr Brust konkreter auf die zu steile Böschung oberhalb der Zufahrts-
straße einzugehen, denn wenn die Zufahrtsstraße erhalten bleibe, bliebe dieser Zu-
stand. Er bittet die Verwaltung darzulegen, wie das Risiko ausgeschlossen werde, 
dass die Straße dort absacke.  
Unter Bezugnahme auf die Straße im Norden sei zuletzt mitgeteilt worden, dass ein 
Teil der Kostenerhöhung daraus resultiere, dass an der Stelle, wo die Mauer gesetzt 
werden soll, Leitungen gefunden worden seien. Seinerzeit sei mitgeteilt worden, dass 
weiter nach innen und damit einhergehend höhere Mauern gebaut werden müssten. 
Die aktuelle Vorlage enthalte keine diesbezüglichen Angaben; er bittet die Verwal-
tung daher um Auskunft.  
 
Eingehend auf die Fragen von Herrn Brust beschreibt die Verwaltung zunächst das 
grundsätzliche Bemühen, drohende Kostenerhöhungen nach Möglichkeit zu minimie-
ren. Herr Neweling führt im Einzelnen aus: 
 Die Böschung oberhalb der Zufahrtsstraße (hier Los 4b) wird –falls erforderlich 
- durch einen Bodenabtrag flacher gestellt. Durch diese Maßnahme kann die 
Standsicherheit hergestellt werden. 
 Im Bereich der vorhandenen alten Stützwand, Spielplatz Am Bischofsacker, 
kann diese erhalten bleiben und wird baulich ertüchtigt. Vor diesem Hinter-
grund bliebe in diesem Fall ein Teil der alten Stützwand bestehen, so dass nur 
in den Anschlussbereichen eine neue Stützwand gebaut werden muss.  
 Im Bereich der Karlsruher Straße wird eine ein- bis zwei Meter hohe Stützwand  
gebaut.  
 Im Bereich der SteB Hebeanlage am Pumpwerk wird diese Stützwand drei 
Meter hoch.  
 Die Planung sieht grundsätzlich vor, dass die vorhandene Kabeltrasse in die-
sem Bereich unter und neben dem Rad- und Gehweg „frei gehalten“ und nicht 
überbaut wird. Dies lässt in Teilbereichen die aktuelle Situation vor Ort zu und 
wird in anderen Bereichen durch die zu errichtende Stützwand sichergestellt. 
 Im Weiteren veranschaulicht Herr Neweling anhand der Pläne, in welchen Be-
reichen angeschüttet und in welchen Bereichen abgeflacht wird. Das Gelände 
werde „modelliert“, d. h. Erdmassen werden abgetragen oder aufgetragen 
(siehe Schnitt D3 – D3´) um die notwendige Stabilität zu erreichen.   
Beschluss: 
Der Bauausschuss verweist die Vorlage einstimmig ohne Votum in die nachfolgen-
den Gremien.

Beratungsverlauf (4)

03.07.2017 Bauausschuss
TOP 5.2 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien

Zur Sitzung
07.07.2017 Ausschuss Klima, Umwelt und Grün
TOP 4.11 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien

Zur Sitzung
10.07.2017 Finanzausschuss
TOP 12.16 Vorberatung (Fachausschuss)

Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien

Zur Sitzung
11.07.2017 Rat
TOP 10.11 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1575/2017
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
22.06.2017
Erstellt
03.08.2017 00:27