1575/2017
Kombinierter Planungs- und Baubeschluss zur nutzungsunabhängigen Haldenstabilisierung des Kalkbergs, Bauabschnitte 2 und 3 (Los 2/3)
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Anlage 3.2 Schnitt G2-G2'_Los 2_3
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NHN 30,00 M = 1:200/200 Böschungsbereich Zufahrt Grundstückgrenze - Kalkberg vorh. Berme 1 : 1,61 1 : 1,59 1 : 2,35 vorh. Rad- und Gehweg Grünstreifen Böschung Grünfläche vorh. Stützmauer H~3,00m vorh. Entwässerungsrinne 1 : 3,16 1 : 1,61 1 : 1,93 Schnitt G2 - G2' Rohrsohle = 47,49 NHN 47,95mNN 1 : 2,00 1 : 2,00 1,00 gepl. Berme-1 Randgraben vorh. Zufahrt zur Hubschrauberbetriebsstation Bolz- und Spielplatz "Im Bischofsacker" Detail 6241 Legende - LOS 2-3 OK Rekultivierung Feinplanum vorh. Gelände, Aufmass-2017 gepl. Stützwand, H≤3,00m Auftragsbereich, V~3.600m³ Abtragsbereich, V~7.500m3 Auszug aus: "Schnitt G2-G2'-Bereich Los 2/3-vorh. Stützmauer" Ingenieurbüro oder Planverfasser/in : GFP Ingenieurbüro für Geotechnik und Umweltplanung Keetmannstraße 39, D-47058 Duisburg 1604.220 Projekt-Nr.: Gabionenhwand, H~3,00m, d=0,50m
Anlage 0 - Begründung der besonderen Dringlichkeit zur Vorlage 1575
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Begründung der besonderen Dringlichkeit zur Vorlage 1575/2017 Eine Entscheidung des Rates in der Sitzung am 11.07.2017 ist unbedingt erforderlich, um die notwendige Planungssicherheit unter den Beteiligten zu erhalten und um eine zeitliche Verzögerung bei der zur Gefahrenabwehr notwendigen Umsetzung der Haldenstabilisierung im Bereich des Loses 2/3 zu vermeiden. Das Planungsbüro hat ergänzende Bodenerkundungsmaßnahmen im Los 2 + 3 durchgeführt. Hierdurch konnten die für die Fertigstellung dieser Beschlussvorlage nötigen Planungsunterlagen der Verwaltung erst Mitte Mai 2017 zur Verfügung gestellt werden; eine frühere Fertigstellung dieser Vorlage war somit nicht möglich.
Anlage 6.1 - Anfrage der Fraktion DIE LINKE 03.07.2017
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Rathaus, Spanischer Bau Rathausplatz· 50667 Köln Postanschrift: Postfach 103564 · 50475 Köln Tel: 0221/221-27840 · Fax: 0221/221-27841 Email: DieLinke.Koeln@stadt-koeln.de www.linksfraktion-koeln.de Köln, 03.07.2017 Sehr geehrter Herr Neweling, in Bezug auf die Vorlage zur Haldenstabilisierung am Kalkberg (1575/2017) aus der heutigen Sitzung des Bauausschusses stellen sich uns einige Fragen. Ich sende sie Ihnen vorab schriftlich zu, damit Sie und Ihre Mitarbeiter die Möglichkeit haben, sich vorzubereiten. Sicherlich ist zur heutigen Sitzung nur eine mündliche Beantwortung möglich. Ich bitte aber darum, bis zur Sitzung des Umweltausschusses am 7. Juli auch eine schriftliche Beantwortung unserer Fragen vorzunehmen. Für die Mitglieder des Bauausschusses und der folgenden Ausschüsse wäre es sehr hilfreich, wenn die unter 4. und 7. erbetenen Unterlagen bereits heute vorgelegt werden könnten. Der von Prof. Benner erstellte Entwurf für eine Sanierung des Kalkberges sah eine deutlich geringere Steigung für die Hänge des Kalkberges vor, ebenfalls einen deutlich höheren Auftrag von Material zur Stabilisierung der Hänge (als gegen den Druck von innen gerichtete Auflast). Im unteren Bereich hätte dies den Haldenfuß deutlich vergrößert. Es wären hierzu stärkere Aufschüttungen notwendig, als in der Beschlussvorlage vorgesehen. Damit dennoch die durch den Kalkberg eingenommene Fläche nicht ausgedehnt wird, wären deutlich höhere Stützwände nötig gewesen. 1. Wäre mit einer geringeren Neigung der Hänge, einer höheren Auflast auf ihnen und mit höheren Stützwänden eine höhere Sicherheit erreichbar? 2. Würde durch ein (teilweises) Abtragen der Aufschüttung auf der Kuppe der Druck auf den Kalkschlamm im Inneren gesenkt werden und wäre damit eine höhere Sicherheit erreichbar? In der Vorlage wird auf Seite 4 ferner dargelegt: „Erste Erkenntnisse deuten an, dass die vorhandene Zufahrtsstraße in ihrer Lage erhalten bleibt und auf eine Umverlegung verzichtet werden kann.“ DIE LINKE. im Rat der Stadt Köln Postfach 103564 · 50475 Köln An Herrn Neweling Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau Diese Zufahrtsstraße liegt oberhalb der Bauabschnitte 2 und 3 und ist somit nicht Teil der Vorlage. 3. Wir bitten um eine ausführliche Darstellung der in der Vorlage genannten „ersten Erkenntnisse“ und der Daten, die diesen Erkenntnissen zu Grunde liegen 4. Wir bitten darum, dem Rat und den zuständigen Fachausschüssen die Gutachten der Firma GFP inklusive der Ergebnisse der Bodenerkundungen zur Verfügung zu stellen. 5. Falls eine Umverlegung der Zufahrtsstraße entgegen der „ersten Erkenntnisse“ sich doch als notwendig herausstellen sollte: a. Verliefe dann die Zufahrtsstraße innerhalb der Bauabschnitte 2 und 3? Die Darstellungen von Professor Benner legen dies nahe. b. Welche Umplanungen bzw. (bei entsprechendem Baufortschritt) welche Umgestaltungen an den Bauabschnitten 2 und 3 wären notwendig um die neue Zufahrtsstraße anzulegen? 6. Im Bereich des Loses 4b wurden beim Bau der Zufahrtsstraße die Dämme angeschnitten, die das Deponiegut (im Wesentlichen Kalkschlamm) einhegen. a. Wie dick ist an den dünnsten Stellen die Deckschicht zwischen Deponiegut und Straße? b. Inwieweit besteht an diesen Stellen die Möglichkeit, dass es zu einem Grundbruch kommt, d.h. dass das Deponiegut in diesen Bereichen austritt? 7. Wir bitten um Bereitstellung des Schnittes G3-G3‘, der in der Anlage „Lageplan“ zur Vorlage eingezeichnet ist. Wir bitten darum, in diesen Schnitt die Lage des Deponieguts einzuzeichnen. Mit freundlichen Grüßen Heiner Kockerbeck Mitglied des Rates und des Bauausschusses
Beschlussvorlage Rat
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Die Oberbürgermeisterin
Dezernat, Dienststelle
VIII/69/693/1
VIII Schilling KB-2/3
Vorlagen-Nummer
1575/2017
Freigabedatum
22.06.2017
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung
Betreff
Kombinierter Planungs- und Baubeschluss zur nutzungsunabhängigen Haldenstabilisierung
des Kalkbergs, Bauabschnitte 2 und 3 (Los 2/3)
Beschlussorgan
Rat
Gremium Datum
Beschluss:
1. Im Rahmen der Gefahrenabwehr beschließt der Rat der Stadt Köln, dass die für den zweiten
und dritten Bauabschnitt (Lose 2/3, Nordseite) notwendigen Planungen der Leistungsphasen
(Lph.) 4 bis 8 der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) zur nutzungsunab-
hängigen Haldenstabilisierung und die notwendigen Projektsteuerungs- und Gutachterleistun-
gen beauftragt werden. Die Lph. 9 der HOAI wird in Eigenregie erbracht.
Die anfallenden Baunebenaufwendungen (Planung der Lph. 1 bis 8 der HOAI sowie Projekt-
steuerungs- und Gutachterleistungen für den zweiten und dritten Bauabschnitt) betragen ca.
969.900 EUR brutto. Für Baunebenaufwendungen ist in der Rückstellung bisher nur ein Be-
trag in Höhe von rund 473.300 EUR brutto enthalten (vgl. Session-Nr.: 1992/2016), so dass
sich Mehraufwendungen in Höhe von 496.600 EUR brutto ergeben.
2. Im Rahmen der Gefahrenabwehr beschließt der Rat weiterhin die geplante bauliche Umset-
zung des zweiten und dritten Bauabschnitts (Lose 2/3, Nordseite), die insgesamt mit Kosten in
Höhe von 3.418.900 EUR brutto verbunden ist. Diese Bauaufwendungen sind in der Rückstel-
lung bisher nur mit einem Betrag in Höhe von rund 1.893.300 EUR brutto enthalten (vgl. Ses-
sion-Nr.: 1992/2016), so dass sich Mehraufwendungen in Höhe von 1.525.600 EUR brutto er-
geben.
3. Die Finanzierung der zuvor genannten Mehraufwendungen in Höhe von insgesamt 2.022.200
EUR erfolgt aus der für die Gesamtmaßnahme (Lose 1-5) bestehenden sonstigen Rückstel-
lung in Höhe von 7.581.788 EUR, die im Rahmen des Jahresabschlusses 2016 durch eine Zu-
führung in Höhe von 2.022.200 EUR für die Lose 2 und 3 erhöht wird.
Alternative:
Aus technischen Gründen sowie aus Gründen der Standsicherheit ist die Durchführung der
nutzungsunabhängigen Haldenstabilisierung im Bereich des zweiten und dritten Bauabschnit-
tes alternativlos. Es besteht lediglich die Möglichkeit aus Wirtschaftlichkeitsaspekten auf die
Gabionen-Vorsatzschale, die nicht aus technischen sondern aus optischen Gründen vorgese-
hen wird, zu verzichten.
Bauausschuss 03.07.2017
Ausschuss für Umwelt und Grün 07.07.2017
Finanzausschuss 10.07.2017
Rat 11.07.2017
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Haushaltsmäßige Auswirkungen
Nein
Ja, investiv Investitionsauszahlungen €
Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja %
Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme (Lose 2 /3) 4.388.800 €
davon Mehraufwendungen in Höhe von 2.022.200 €
Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja %
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:
a) Personalaufwendungen €
b) Sachaufwendungen etc. €
c) bilanzielle Abschreibungen €
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:
a) Erträge €
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten €
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:
a) Personalaufwendungen €
b) Sachaufwendungen etc. €
Beginn, Dauer
Vorbemerkung
Grundsätzlich ist zu den nachfolgenden Ausführungen für die Lose 2 und 3 festzuhalten, dass die
Planung noch mit Unsicherheiten behaftet ist. Zum Zeitpunkt der Erstellung dieser Beschlussvorlage
lagen keine anderen Informationen als die nachfolgend aufgeführten vor, da nach Wechsel des Pla-
ners zum Ende des Jahres 2016 noch eine umfangreiche Überarbeitung und Ergänzung der Unterla-
gen notwendig war und diese Ergebnisse erst nach Erstellung der Vorlage im Mai 2017 an die Ver-
waltung übermittelt werden.
Aufgrund des Umstandes, dass es sich bei der nutzungsunabhängigen Haldenstabilisierung jedoch
um eine Maßnahme zur Gefahrenabwehr handelt und weiterhin eine nahtlose Weiterführung der
Bauaktivitäten nach Abschluss der Arbeiten in Los 1 angestrebt ist, sollte die Vorlage zeitnah be-
schlossen werden.
I. Baufortschritt bei den Losen 1 und 4 a/b
I. a. Los 1 (Bauabschnitt 1, Westseite des Kalkbergs)
Die Ausführungsplanung (Leistungsphase 5 der HOAI) wurde Anfang April 2017 an die Verwaltung
übergeben und nach Freigabe durch das Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau dem bauausfüh-
renden Unternehmen Mitte April 2017 zur Ausführung der Arbeiten bereitgestellt. Seit dem 20. April
2017 liegen alle erforderlichen Freigaben, auch für den Abdichtungsboden vor.
Die Bauarbeiten konnten nach Ende der Schlechtwetterperiode ab Ende April 2017 wieder aufge-
nommen werden.
Gemäß aktuellem Bauzeitenplan können die Arbeiten im Los 1 voraussichtlich im Spätsommer /
Herbst 2017 abgeschlossen werden.
Gegenüber der bisherigen Planung, die einen Abschluss der Arbeiten Ende 2016 vorsahen, ergibt
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sich ein Zeitverzug von ca. 9 Monaten. Dieser Zeitverzug begründet sich in der umfangreichen Über-
arbeitung und Ergänzung der Unterlagen, zusätzlich durchgeführten Baugrunduntersuchungen die
nach Übernahme der alten Planungsunterlagen notwendig wurden und dem ca. viermonatigen
Schlechtwetterzeitraum. Es sei darauf hingewiesen, dass die Stabilisierungsmaßnahmen bereits im
November 2016 abgeschlossen werden konnten und insofern keine Gefahr von Böschungsrutschun-
gen mehr besteht.
I. b. Los 4 a/b (Bauabschnitt 4, Ostseite des Kalkbergs)
Nach der Zustimmung des Rates zum kombinierten Planungs- und Baubeschluss am 14. Februar
2017 wird die Ausführungsplanung (Leistungsphase 5 der HOAI) erarbeitet und bis Ende Mai an die
Verwaltung übergeben. Nach Freigabe durch das Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau wird
dem bauausführenden Unternehmen die Planung Ende Juni zur Ausführung der Arbeiten bereitge-
stellt.
Nach einer entsprechenden Dispositionszeit und Arbeitsvorbereitung durch das Bauunternehmen
können die Arbeiten voraussichtlich ab Ende Juni beginnen und - vorbehaltlich guter Witterungsver-
hältnisse - bis zum IV. Quartal 2017 beendet werden. Die Sicherungs- und Abdichtungsarbeiten wer-
den jedoch nur im Los 4b vollständig abgeschlossen werden können, da die Teilfläche 4a dieses Lo-
ses als Einbaufläche für anfallende Überschussmassen Boden aus dem Los 2 und 3 (Nordseite) offen
gehalten wird (wirtschaftliche Optimierung).
Durch den Planer GFP wurden im Bereich der Zufahrtsstraße und des darüber liegenden Loses 4b
zusätzliche und vertiefende Bodenerkundungen durchgeführt. Erste Erkenntnisse deuten an, dass die
vorhandene Zufahrtsstraße in ihrer Lage erhalten bleibt und auf eine Umverlegung verzichtet werden
kann. Die Stabilität der Böschungen oberhalb der Zufahrtsstraße wird durch Nachprofilierung, d. h.
durch Abflachung der Böschung, dauerhaft gesichert werden können.
II. Beabsichtigte Planung und bauliche Ausführung für die Lose 2 und 3 (Nordseite)
Bei den Bauabschnitten 2 und 3 handelt es sich um die Lose 2 und 3. Die Lose 2 und 3 (Nordseite)
beginnen westlich im Anschluss an die Losgrenze Los 1 (aktuell im Bau), beginnend beim Schnitt D2
/ D2‘ und erstrecken sich in östlicher Richtung über den Schnitt G2 / G2‘ hinaus bis an die nord-östlich
angrenzende Baugrenze Los 4a/4b (siehe Anlage 1 - Übersichtslageplan).
Vorweg sei betont, dass ein Globalversagen der nördlichen Hangseite weiterhin sehr unwahrschein-
lich ist, jedoch in Teilbereichen der Lose 2 und 3 Standsicherheitsdefizite bestehen, aus denen örtli-
che Rutschungen entstehen können. Aufgrund der vorhandenen Baustellenabsperrungen kann eine
Gefährdung von Personen oder Vermögenswerten in dem an den Kalkberg angrenzenden Bereich de
facto nicht eintreten.
Für die Lose 2 und 3 (Bauabschnitte 2 und 3, Nordseite) wird die Entwurfsplanung (Leistungsphase 3
der HOAI) Ende Juni an die Stadtverwaltung übergeben. Die sich hieraus ergebenden geplanten
Bauaktivitäten sind im Abschnitt „Bauliche Maßnahmen für die Lose 2 und 3 (Nordseite)“ beschrie-
ben.
Dieser Weiterplanungs- und Baubeschluss für die Lose 2 und 3 (Nordseite) basiert auf den Ergebnis-
sen und Maßnahmenempfehlungen des seinerzeit beauftragten externen Fachplaners, auf den seit
Übergang des Projektes im vierten Quartal 2016 gewonnenen Erkenntnissen des Fachamtes sowie
der überarbeiteten Planung des neuen beauftragten externen Fachplaners.
Primäres Planungsziel ist die Herstellung standsicherer Böschungen am „Kalkberg“. Eine weitere zu
berücksichtigende Sicherungskomponente ist hierzu auch die Reduzierung des Eindringens von Nie-
derschlagswasser in den Deponiekörper durch das Aufbringen einer Oberflächenabdichtung.
Basierend auf aktuell durchgeführten Baugrunduntersuchungen im Bereich der Lose 2 und 3 (Nord-
seite) und daraus resultierenden umfangreichen Standsicherheitsberechnungen, wurde im Rahmen
einer Entwurfsplanung eine Böschungsgeometrie verbunden mit einer Stützkonstruktion entwickelt,
welche es ermöglicht die Anforderungen an die Standsicherheit und die Minimierung des Eintrags von
Oberflächenwasser zu verbinden.
Das Eindringen von Niederschlagswasser in den Deponiekörper wird durch das Aufbringen einer
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Oberflächenabdichtung erreicht. Diese Oberflächenabdichtung weist aktuell eine Aufbaustärke von
ca. 1,0 m bzw. 1,8 m auf und besteht aus verschiedenen Elementen (Ausgleichsschicht, Kunststoff-
dichtungsbahn und Drainagematten) sowie einer 0,8 m bis 1,0 m dicken Kultur- und Rekultivierungs-
schicht (siehe Anlage 2). Die Verwaltung wird abschnittsweise prüfen, ob alternative Abdichtungs-
möglichkeiten technisch und wirtschaftlich vorteilhafter sind und jeweils die vorteilhaftere Lösung rea-
lisieren.
Zur besseren Darstellung liegen der Beschlussvorlage zwei Böschungsschnitte bei, sie stellen zum
einen die aktuelle Böschungsgeometrie und zum anderen die nach Abschluss der Baumaßnahme
endgültige, gesicherte und abgedichtete Haldengeometrie mit Stützkonstruktion dar (siehe Anlage 3 –
Schnittdarstellungen Böschungsgeometrie Alt / Neu).
Aufgrund des weiteren Planungsziels hinsichtlich des Erhalts des augenblicklichen Böschungsfußes
insbesondere im Bereich des Spielplatzes (und anderer Bereiche) ergibt sich in Verbindung mit den
geringen Baufeldabmessungen die Notwendigkeit, den Böschungsfuß des Kalkberges mit einer
Stützkonstruktion zu versehen. Gemäß den statischen Berechnungen sollen hierzu 1,0 m bis 3,0 m
hohe Winkelstützelemente (Anlage 4) eingesetzt werden. Lediglich im Bereich der Hebestation ist für
einen kleinen Bereich eine 3,0 m hohe Stützkonstruktion erforderlich. Die vorhandene, alte Stützmau-
er im östlichen Bereich (Spielplatz „Im Bischhofsacker“) bleibt erhalten und wird ertüchtigt.
Die baulichen Maßnahmen in den Schnitten D2 / D2‘ und G2 /G2‘ bestehen im Ergebnis unter Be-
rücksichtigung des primären Planungsziels somit aus Stützkonstruktionen im Bereich des Böschungs-
fußes in Verbindung mit einer Geländeprofilierung unter Beachtung der vorgesehenen Oberflächen-
abdichtung.
Der Kalkberg soll mit einer Oberflächenabdichtung (siehe oben) versehen werden. Hierdurch wird das
Eindringen von Niederschlagswasser in den Untergrund des Kalkberges unterbunden. Oberhalb der
eigentlichen Dichtungsschicht (Kunststoffdichtungsbahn) wird das über den darüber liegenden Rekul-
tivierungsboden versickerte Wasser gefasst und hangabwärts analog dem oberflächennahen Abfluss
in einen abgedichteten Randgraben geleitet.
Die Entwässerung der Lose 2 und 3 (Nordseite) erfolgt etwa zur Hälfte Richtung Westen und zur Hälf-
te Richtung Osten über Randgräben mit eingelegten Drainage-Entwässerungsrohren. Im Westen
wird das gefasste Niederschlagswasser über ein vorgeschaltetes Regenrückhaltebecken (ca. 370 m³)
mit Hilfe von zwei Versickerungsbrunnen in den Untergrund abgeleitet.
Im Osten wird das gefasste Niederschlagswasser durch eine etwa 570 m³ große Versickerungsrigole
ebenfalls dem Grundwasserleiter zugeführt. Diese Rigole liegt etwa in dem Bereich, in dem sich das
aktuelle Versickerungsbecken für den Ostteil des Kalkberges befindet.
Die weitere Detailplanung und endgültige Bemessung der Versickerungs- und Rückhaltebecken so-
wie der Entwässerungsanlagen im Allgemeinen befinden sich in der Bearbeitung des externen Fach-
planers. Die Randbedingungen sind mit dem Umwelt- und Verbraucherschutzamt abgestimmt, der
Antrag auf wasserrechtliche Erlaubnis wird aktuell fertiggestellt.
III. Weitere Planungsleistungen bis Lph. 9 der HOAI für die Lose 2 und 3 (Nordseite)
Auf Grundlage der Lph. 3 der HOAI für die Lose 2 und 3 soll die Planung schnellstmöglich bis zur
Lph. 8 der HOAI weiter beauftragt werden. Die Leistungsphase 9 der HOAI wird durch das Fachamt
in Eigenleistung erbracht.
Die Planung enthält bis Lph. 9 der HOAI nachfolgende Leistungen:
- Lph. 4: Genehmigungsplanung
- Lph. 5: Ausführungsplanung
- Lph. 6: Vorbereitung der Vergabe
- Lph. 7: Mitwirkung bei der Vergabe
- Lph 8: Bauoberleitung und -überwachung
- Lph 9: Objektbetreuung
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Der zeitliche Ablauf der Planung ist im Abschnitt VI „Zeit-/Maßnahmenplan sowie weiterer Verlauf der
Haldenstabilisierung“ dargestellt.
IV. Berücksichtigung der umweltschutztechnischen Belange
Alle Belange des Wasser-, Abfall-, Bodenschutz- und Naturschutzrechts werden eng mit dem Um-
welt- und Verbraucherschutzamt abgestimmt.
V. Zeit-/Maßnahmenplan sowie weiterer Verlauf der Haldenstabilisierung
Aufgrund der nicht ausreichenden Planungstiefe der Ausführungsplanung des ehemaligen Planungs-
büros, der sich hieran anschließenden Neuaufstellung der Planung (vgl. auch Vorlage 4158/2016)
und der Schlechtwetterperiode gibt es einen circa neunmonatigen Zeitverzug im Los 1 (Bauabschnitt
1, Westseite). Nach derzeitigem Stand wird die Ausführung bis Spätsommer / Herbst 2017 andauern.
Für die Lose 2 und 3 kann voraussichtlich unmittelbar nach dem Ratsbeschluss mit der Planung bis
Lph. 5 der HOAI begonnen werden. Die Durchführung bis Lph. 7 der HOAI inklusive Durchführung
der Vergabe soll bis August 2017 abgeschlossen werden, so dass mit der Ausführung begonnen
werden kann. Diese wird – bei normalen Wetterbedingungen – voraussichtlich bis zum ersten Quartal
2018 andauern.
Für das Los 4b (Bauabschnitt 4, Ostseite) ist die Planung bis Lph. 5 der HOAI in Bearbeitung. Nach
derzeitigem Stand wird die Ausführung – bei normalen Wetterbedingungen – bis zum vierten Quartal
2017 andauern.
VI. Qualifizierte Kostenschätzung für die Lose 2 und 3 sowie Kostenrisiken
Derzeit liegt noch keine Kostenberechnung nach DIN 276 vor. Die nachfolgend dargestellten Bau-
und Baunebenkosten (Stand: 18.05.2017, qualifizierte Kostenschätzung) sind jedoch analog zur DIN
276 errechnet bzw. – sofern noch keine Planungsunterlagen der Lph. 3 HOAI vorhanden waren –
geschätzt. Die exakte Kostenberechnung wird voraussichtlich Ende Juni 2017 vorliegen und soll für
den Bauausschuss am 03.07.2017 fristgerecht als nachzureichende Anlage zu dieser Vorlage beige-
fügt werden.
Bei einem Abwarten der Fertigstellung der Kostenberechnung müsste bei regulärer Beratungsfolge
(keine Dringlichkeits- oder Hauptausschussentscheidung) der nächste Sitzungszug im September
2017 ausgewählt werden. Dann jedoch könnte die bauausführende Firma nach Abschluss des Loses
1 nicht nahtlos weiterbeschäftigt werden, was zu kostenträchtigen Baustillständen und weiteren Bau-
verzögerungen führen würde.
Die Bau- und Baunebenkosten stellen sich wie folgt dar:
Pos. Bezeichnung Betrag
netto
Betrag
brutto
Baukosten
1 Baustelleneinrichtung 255.100 EUR 303.600 EUR
2 Gabionenwände 164.900 EUR 196.200 EUR
3 Winkelstützelemente 231.500 EUR 275.500 EUR
4 Erdarbeiten 1.547.200 EUR 1.841.200EUR
5 Rodungsarbeiten 2.200 EUR 2.600 EUR
6 Oberflächenentwässerung 135.000 EUR 160.700 EUR
7 sonstige Baukosten 60.700 EUR 72.200 EUR
8 Zwischensumme (Pos. 1-7) 2.396.600 EUR 2.852.000 EUR
9 Unvorhergesehenes (rund 20 % auf Pos. 8) 476.400 EUR 566.900 EUR
10 Gesamtsumme Baukosten (Pos. 8-9) 2.873.000 EUR 3.418.900 EUR
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Baunebenkosten
11 Projektleitung 89.800 EUR 106.800 EUR
12 Projektsteuerung 93.700 EUR 111.500 EUR
13 Architekten- und Ingenieurleistungen 322.800 EUR 384.200 EUR
14 Gutachten und Beratung 143.600 EUR 170.900 EUR
15 allgemeine und sonstige Baunebenkosten 165.200 EUR 196.500 EUR
16 Gesamtsumme Baunebenkosten (Pos. 11 - 15) 815.100 EUR 969.900 EUR
Gesamtkosten
17 Gesamtsumme Bau- und Baunebenkosten 3.688.100 EUR 4.388.800 EUR
Gegenüber der dem Beschluss zu Grunde liegenden Budgetberechnung in Höhe von 2.366.600 EUR
(vgl. Session-Nr.: 1992/2016) ergeben sich somit voraussichtlich Mehraufwendungen in Höhe von
2.022.200 EUR.
Bei den bisherigen Umsetzungsmaßnahmen und den daraus resultierenden fortschreitenden Er-
kenntnissen hat sich gezeigt, dass mit der Haldenstabilisierung bestimmte Risikofaktoren einherge-
hen, die im Rahmen der zu beschließenden Planung weiter ermittelt, bewertet und durch geeignete
Gegenmaßnahmen minimiert werden müssen.
Hierzu zählen u.a. allgemeine Ausschreibungsrisiken, Marktrisiken (bei Einzelangebotseinholung
bzw. Einholung von Nachtragsangeboten bestehen andere Risiken), unvorhergesehene Boden- und
Baugrundrisiken, Mehraufwand für Umplanungen, Erhöhung der Baunebenkosten infolge der Erhö-
hung anrechenbarer Kosten sowie Massenmehrungen bei Dämmschuttmaterial, Abdichtungsboden,
Kies, Oberboden und diversen Geokunststoffen (z.B. Krallmatten etc.). Zur monetären Absicherung
dieser Risiken sind auf die Baukosten rund 566.900 EUR für Unvorhergesehenes (UVG) aufgeschla-
gen.
Bei einem Entfall der Gabionenwände (Alternative im Beschlussvorschlag) kann eine Ersparnis von
rund 196.200 EUR erzielt werden.
VII. Rechnungsprüfungsamt
Das Rechnungsprüfungsamt und das Zentrale Vergabeamt wurden wegen „Gefahr im Verzuge“ nicht
beteiligt.
VIII. Finanzierung
Zur Finanzierung der nutzungsunabhängigen Sanierung der Halde wurde im Haushaltsjahr 2015 im
Teilplan 0212 – Brand- u. Bevölkerungsschutz, Rettungsdienst, in der Teilplanzeile 13 – Aufwendun-
gen für Sach- und Dienstleistungen eine sonstige Rückstellung im städtischen Haushalt in Höhe von
7.581.788 EUR gebildet.
In der Rückstellung in Höhe von 7.581.788 EUR waren für die Lose 2 und 3 lediglich rund
2.366.600 EUR enthalten (vgl. Session-Nr.: 1992/2016), so dass sich Mehraufwendungen in Höhe
von rund 2.022.200 EUR. ergeben.
Die Finanzierung der zuvor genannten Mehraufwendungen erfolgt aus der für die Gesamtmaßnahme
(Lose 1-5) bestehenden sonstigen Rückstellung in Höhe von 7.581.788 EUR, die im Rahmen des
Jahresabschlusses 2016 unter anderem durch eine Zuführung in Höhe von maximal 2.022.200 EUR
für die Lose 2 und 3 erhöht wird. Zusammen mit der Erhöhung für das Los 4 a/b (972.200 EUR, vgl.
Vorlage 4158/2016) und unter Berücksichtigung der alten Kostenansätze (vgl. 1992/2016) ergibt sich
derzeit eine neue Gesamthöhe von maximal 10.576.188 EUR.
Die Kostenansätze für das Los 1 werden derzeit überprüft. Die Ratsgremien werden über das Ergeb-
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nis in Form einer Mitteilung informiert. Hierdurch kann sich ggfls. eine weitere Erhöhung des Gesamt-
rückstellungsbedarfs ergeben.
Sofern für die spätere Unterhaltung der betreffenden Bereiche noch weitergehende Aufwendungen
(Monitoring, Überwachung o.Ä.) notwendig werden, werden diese Aufwendungen im Rahmen des
Aufstellungsverfahrens zum Haushaltsplan 2019 für die Haushaltsjahre 2019 ff. verursachungsge-
recht angemeldet.
VIII. Anlagen
Beigefügte Anlagen
Anlage 0: Dringlichkeitsbegründung
Anlage 1: Übersichtslageplan – Lage und Lose der Profile
Anlage 2: Aufbau der Oberflächenabdichtung
Anlage 3: Schnitte der Lose 2 und 3
Anlage 4: Detaildarstellung Winkelstützwand im Bereich der Schnittdarstellung G2 / G2“
Anlage 4 - Aufbau der Oberflächenabdichtung
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1 2 3-6 7 Erosionsschutzmatte oder Faschinen im Böschungsbereich Mutterboden (Oberboden), d=0,20m Kulturboden (Unterboden), d=0,80m Geogitter / Krallmatte, Filtervlies geosynthetische Drainagematte (GTD), BAM-zertifiziert Kunststoffdichtungsbahn (KDB), BAM-zertifiziert Schutzvlies, 800g/m² Stabilisierungsmaterial Damm 1 2 3 4 5 6 7 (1) (1) geosynthetische Baustoffe (Geogitter, Krallmatten und dgl. sowie Filtervliese) gemäß statischen, geotechnischen und hydraulischen Erfordernissen lokal anpassen 1,00 0,80 0,20 Systemaufbau der Oberflächenabdichtung Los 2_3 Auszug aus: "Detailskizze-Aufbau der Oberflächenabdichtung" Ingenieurbüro oder Planverfasser/in : GFP Ingenieurbüro für Geotechnik und Umweltplanung Keetmannstraße 39, D-47058 Duisburg 1604.220 Projekt-Nr.:
Anlage 3.1 Schnitt D2-D2'_Los 2_3
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NHN 30,00 M = 1:200/200 Schnitt D3 - D3' Böschungsbereich Zufahrt Hausecke Hangar Grundstückgrenze - Kalkberg Knick in der Schnittführung 1 : 1,42 1 : 1,10 1 : 1,22 1 : 1,79 1 : 2,02 1 : 1,61 Grünstreifen Grundstück Hebewerk-Pumpwerk Karlsruher Straße 1 : 1,89 1 : 3,12 GOK Hebewerk ~43,62 NHN 2,81 1 : 2,00 1 : 2,00 1 : 2,00 1 : 2,00 3,00% 3,00% Rohrsohle=47,75 NHN 46,62 NHN 1,00 gepl. Stützwand, H=3,00m gepl. Berme-1 Plateau Randgraben vorh. Berme vorh. Zufahrt zur Hubschrauberbetriebsstation Grünstreifen vorh. Rad- und Gehweg Detail 6241 Legende - LOS 2-3 OK Rekultivierung Feinplanum vorh. Gelände, Aufmass-2017 gepl. Stützwand, H≤3,00m Auftragsbereich, V~3.600m³ Abtragsbereich, V~7.500m3 Auszug aus: "Schnitt D^3-D3'-Bereich Los 2/3-Hebewerk" Ingenieurbüro oder Planverfasser/in : GFP Ingenieurbüro für Geotechnik und Umweltplanung Keetmannstraße 39, D-47058 Duisburg 1604.220 Projekt-Nr.: Hebewerk Pumpwerk (H~3,50m) ~47,10NHN
Anlage 8 - Kostenberechnung Kalkberg Los 2_3
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Stadt Köln Nutzungsunabhängige Sanierung des Kalkberges Baulos 2/3 Kostenberechnung Aufsteller: Ingenieurbüro für Geotechnik GFP Duisburg im Juni 2017 Stadt Köln Nutzungsunabhängige Sanierung des Kalkberges Kostenberechnung Los 2/3 auf Basis der Leistungspositionen des Angebotes der Fa. Heitkamp Los 2/3 sowie der vorliegenden Entwurfsplanung 1 Baustelleneinrichtung 255.097,20 € 2 Stützelemente Gabionenwände 164.900,30 € Winkelstützelemente 231.462,00 € 3 Erdarbeiten Profilierungsarbeiten 184.215,00 € Oberflächenabdichtung Oberboden/Rekultivierungsboden 303.488,50 € Drainagesystem 233.750,00 € Abdichtung 318.750,00 € Geogitter 150.000,00 € Erosionsschutz 40.532,00 € Entsorgung Bodenabtrag 241.444,00 € Umlagerung Haldenmaterial nach Los 4a 75.000,00 € 4 Rodungsarbeiten 2.200,00 € 5 Oberflächenentwässerung 135.000,00 € Summe 2.335.839,00 € UVG 20% 467.167,80 € Summe 2.803.006,80 € MWSt. 19% 532.571,29 € Gesamtsumme 3.335.578,09 €
Anlage 2 - Detaildarstellung Winkelstützwand mit Gabionenvorsatzschale
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Detailskizze Gabionenwand / L-Steinwand Fundament aus Beton L-Steinwand Gabionenwand, b=0,50m vorh. Geländeoberkante (GOK) X X X X Zaun, H=1,00m Randgraben Detail 6241 Auszug aus: "Detailskizze, L-Stein/Gabionen" Aufbau der Oberflächenabdichtung siehe Detail Anlage 6241 Drainage Hinterfüllung wasserdurchlässig 2,00 1,00 Ingenieurbüro oder Planverfasser/in : GFP Ingenieurbüro für Geotechnik und Umweltplanung Keetmannstraße 39, D-47058 Duisburg 1604.220 Projekt-Nr.:
Anlage 6.2 - Stellungnahme der Verwaltung
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Antwort der Verwaltung auf die Anfrage der Fraktion DIE LINKE zum Pla- nungs- und Baubeschluss 1575/2017 Beantwortung der Anfrage Zur schriftlichen Anfrage der Fraktion DIE LINKE vom 03.07.2017, die mündlich in der Sitzung des Bauausschusses am 03.07.2017 behandelt wurde, legt die Verwaltung die nachfolgenden Antworten vor: 1. Wäre mit einer geringeren Neigung der Hänge, einer höheren Auflast auf ihnen und mit höhe- ren Stützwänden eine höhere Sicherheit erreichbar? Stellungnahme: Planer und Statiker berechnen für die „Böschungen“ nach den anerkannten technischen Re- geln und Normen, insbesondere unter Berücksichtigung der anstehenden Bodenverhältnisse eine Neigung, bei der die Standsicherheit dauerhaft gegeben ist. In diesem statischen Nach- weis sind „Sicherheiten“ enthalten. Die Sicherung des Kalkberges erfolgt neben der Schaffung dauerhaft standsicherer Böschun- gen auch unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten. Eine Sicherung der Böschungen mit einer höheren Auflast und / oder höheren Stützwänden ist immer möglich, jedoch wird hierdurch die Maßnahme nicht wirtschaftlicher, sondern letztendlich kostspieliger. 2. Würde durch ein (teilweises) Abtragen der Aufschüttung auf der Kuppe der Druck auf den Kalkschlamm in Inneren gesenkt werden und wäre damit eine höhere Sicherheit erreichbar? Stellungnahme: Eine Beantwortung dieser Frage ist kurzfristig nicht möglich, da hierzu u. E. ein Gutachter oder der Planer GFP umfangreiche Untersuchungen und statische Berechnungen durchführen muss. Vorbehaltlich eines noch zu beauftragenden Gutachtens um die Auswirkungen eines weiteren Massenabtrages aus dem Bereich der Kuppe und deren Auswirkung auf die Standsicherheit abschließend beurteilen zu können, werden vorab folgende Hinweise geben. - Bei dem abzutragenden Material handelt es sich um ein Gemisch aus Bauschutt, Kalk- und Mörtelresten, Verbrennungsaschen, Schlacken usw. Bei diesem Material handelt es sich aller Wahrscheinlichkeit nach um belastetes Material, welches nicht ohne Deklarati- onsanalytik nach LAGA außerhalb dieses Standortes verbracht werden kann. - Eine Umlagerung von Bodenmassen innerhalb des Geländes Kalkberg benötigt entspre- chende Bereitstellungsflächen, die effektiv nicht zur Verfügung stehen. In diesem Fall müssten diese Massen außerhalb des Kalkberges an einem geeigneten Deponiestandort kostenpflichtig entsorgt werden. Unberücksichtigt bleiben bei dieser Betrachtung die ggf. notwendig werdenden Maßnahmen zur Arbeitssicherheit in kontaminierten Bereichen und der damit zusätzlich entstehenden Kosten. - Weiterhin ist zu bedenken, dass die Auffüllung eine Mächtigkeit von 12,5 m bis 15,0 m aufweist (Gutachten SV Grün, Bezeichnung Deponat, Ergebnisse aus den Tiefenbohrun- gen). Um eine nennenswerte Druckentlastung des Kalkdeponates zu erzielen, müsste ein mehrere Meter mächtiges, umfassendes Auffüllungspaket abgetragen werden. Unter der Voraussetzung, dass das vorhandene Gebäude und die dazugehörenden Flächen erhalten bleiben, besteht nur die Möglichkeit in Randbereichen einen Massenabtrag vorzunehmen. 2 - Bei einer vorläufig angesetzten Abtragsfläche (Bereich Los 4b und der ehemaligen Kuppe) von ca. 10.000 qm und einem Massenabtrag von mindestens 5,0 m würde ein Abtragsvo- lumen von ca. 50.000 m3 entstehen. Bei einer angenommenen Materialdichte von 1,70 t/m3 ergäbe sich eine zu entsorgende Masse von 85.000 t. Unterstellt man einen Entsor- gungspreis (ungesichert) von 65,00 €/t würde dies zu Entsorgungskosten von ca. 5,5 Mio. € führen. 3. Wir bitten um eine ausführliche Darstellung der in der Vorlage genannten „erste Erkenntnisse“ und der Daten, die diesen Erkenntnissen zu Grunde liegen. Stellungnahme: Die Beantwortung dieser Frage ergibt sich aus dem 05. Bericht zur geotechnischen Erkun- dung im Bereich des Loses 4a/4b. In diesem Bericht wird auf Seite 7, 1. Absatz und Seite 8, letzter Absatz, die Aufgabenstellung der ergänzenden Sondierungen und deren Umfang beschrieben. Hier wird ausgeführt, dass die „Standsicherheit der Zufahrtsstraße im Los 4a/4b“ untersucht werden soll. In der Straße wurden 2 Sondierungen (KRB 1 und KRB 2) durchgeführt. Im Bericht wird auf Seite 18, mittle- rer Absatz zusammenfassend aufgeführt „die stichpunktartigen Aufschlussergebnisse zeigen, dass im Bereich der Straßeneinschnitte keine freien Kalkablagerungen an der Geländeober- fläche vorhanden sind“. 4. Wir bitten darum, dem Rat und den zuständigen Fachausschüssen die Gutachten der Firma GFP inklusive der Ergebnisse der Bodenerkundungen zu Verfügung zu stellen. Stellungnahme: Der Planer GFP hat hierzu zwei Berichte erarbeitet: 10. Bericht – geotechnische Erkundungen im Bereich des Loses 2 / 3, Grundlagenermittlung für Standsicherheitsuntersuchungen, Stand 29.05.2017, Posteingang 01.06.2017. Dieser Be- richt umfasst 1 Bericht (20 Seiten), 1 Lageplan, 7 Pläne Bohrprofile 05. Bericht – geotechnische Erkundungen im Bereich des Loses 4a/4b, Grundlagenermittlung für Standsicherheitsberechnungen, Stand 13.06.2017, 14.06.2017. Dieser Bericht umfasst 1 Bericht (28 Seiten), 1 Lageplan, 1 Plan Bohrprofile und Anlagenteil (81 Seiten) Die Unterlagen werden den Ausschussmitgliedern in elektronischer Form zur Verfügung ge- stellt. 5. Falls eine Umverlegung der Zufahrtsstraße entgegen der „ersten Erkenntnisse“ sich doch als notwendig herausstellen sollte: a. Verliefe dann die Zufahrtsstraße innerhalb der Bauabschnitte 2 und 3? Die Darstellung von Prof. Benner legt dies nahe. b. Welche Umplanungen bzw. (bei entsprechendem Baufortschritt) welche Umgestaltungen an den Bauabschnitten 2 und 3 wären notwendig um die neue Zufahrtsstraße anzulegen? Stellungnahme: Aufgrund der ergänzenden geotechnischen Untersuchungen im Bereich des Loses 4a/4b stellt sich die Frage nach der Notwendigkeit einer Umverlegung der Zufahrtsstraße nicht mehr. 6. Im Bereich des Loses 4b wurden beim Bau der Zufahrtsstraße die Dämme angeschnitten, die 3 das Deponiegut (im wesentlichen Kalkschlamm) einhegen (freilegen). a. Wie dick ist an der dünnsten Stelle die Deckschicht zwischen Deponiegut und Straße? b. In wieweit besteht an diesen Stellen die Möglichkeit, dass es zu einem Grundbruch kommt, d. h. dass das Deponiegut in diesem Bereich austritt? Stellungnahme: Zu a.) Im Bereich der Zufahrtsstraße (Anordnung in der Straßenmitte) wurden 2 Sondierungen nieder gebracht. Es handelt sich hierbei um die Sondierungen KRB 1 und KRB 2. Die Sondie- rungsergebnisse (Darstellung im Plan „Bohrprofile“) zeigen auf, dass in der KRB 1 der Kalk ca. 3,20 m unter der Straßenoberfläche und in der KRB 2 der Kalk ca. 5,0 m unter OK-Straße an- steht. Zu b.) Die Standsicherheit wird im Detail in der Ausführungsplanung durch den Planer mittels Variantenberechnungen geprüft. Diese Statik wird anschließend durch einen Dritten unabhän- gig geprüft. Somit ist die Standsicherheit der Böschungen sichergestellt und die Gefahr eines Grundbruches nicht mehr gegeben. 7. Wir bitten um Bereitstellung des Schnittes G3-G3´. Der in der Anlage „Lageplan“ zur Vorlage eingezeichnet ist. Wir bitten darum, in diesem Schnitt die Lage des Deponiegutes einzuzeich- nen. Beantwortung der Frage durch die Verwaltung: Der Schnitt G3-G3´ wird den Ausschussmitgliedern als Anlage 5 zum Planungs- und Baube- schluss 1575/2017 zur Verfügung gestellt. Nach Rücksprache mit dem Planer teilt die Verwaltung mit, dass eine „generelle Eintragung“ von Deponiegut und / oder Auffüllungsmaterial mit Höhenangaben nicht normgerecht ist und die punktuellen Sondierungsergebnisse dann für größere Haldenbereiche generalisiert darge- stellt werden. Die Lage des Deponiegutes kann den Anlagen zu den geotechnischen Berich- ten entnommen werden.
Anlage 1 - Übersichtslageplan
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Plakatwand Plakatwand 44,32 44,35 44,37 44,23 44,27 44,23 44,29 44,39 44,48 44,49 44,56 44,63 44,63 44,69 44,71 44,75 44,77 44,87 44,86 45,44 46,61 46,57 46,72 46,66 46,64 46,68 44,14 44,25 44,22 44,13 43,81 43,65 43,50 43,35 43,19 43,32 43,32 43,10 42,85 42,71 42,60 42,56 42,41 42,48 42,58 42,78 42,94 43,08 43,23 43,41 43,56 43,71 43,85 43,95 43,97 44,27 44,29 44,36 44,45 49,69 49,65 51,02 52,06 53,18 54,06 55,46 56,84 58,00 58,77 59,67 63,21 66,38 69,71 71,37 74,27 74,41 74,42 74,44 74,69 74,65 74,61 74,57 74,55 74,51 74,49 74,48 74,48 74,52 74,54 74,56 74,58 74,59 74,61 74,61 74,61 47,32 49,59 51,03 52,32 53,32 54,32 56,14 57,20 58,24 59,00 60,28 63,37 66,41 68,16 68,36 74,66 74,60 74,55 74,51 74,46 68,37 65,50 62,51 59,41 58,63 57,63 56,74 55,13 54,11 53,52 53,06 52,24 50,83 49,52 48,98 48,94 49,39 Grün Grün Grün Grün W eg W eg Weg Weg 68,18 67,20 65,82 64,40 62,97 61,95 60,50 59,24 57,45 55,97 54,38 53,19 51,81 51,83 50,43 49,30 71,52 70,97 70,27 69,59 68,94 67,94 66,64 65,18 65,48 63,53 62,02 62,00 58,62 58,34 58,14 56,72 52,82 52,55 49,78 71,50 71,85 70,84 71,01 70,16 70,35 69,51 69,76 68,70 68,83 67,84 67,98 66,46 66,56 64,60 64,52 65,40 65,34 63,77 63,39 62,83 62,42 61,78 62,32 61,45 60,70 60,43 61,28 58,43 58,10 58,64 57,89 57,47 56,97 56,19 55,73 54,76 55,26 57,21 52,38 52,65 52,39 51,95 52,23 49,48 49,81 48,77 49,18 63,43 OK Mauer=47,95 45,14 OK Mauer=47,94 45,21 OK Mauer=47,96 OK Mauer=47,93 45,20 OK Mauer=47,94 OK Mauer=47,93 45,18 OK Mauer=47,94 45,15 45,06 OK Mauer=47,95 45,25 OK Mauer=47,93 45,22 45,23 45,39 OK Mauer=47,94 OK Mauer=47,94 OK Mauer=46,64 OK Mauer=47,94 45,33 OK Mauer=46,63 OK Mauer=46,62 45,36 OK Mauer=46,62 OK Mauer=46,64 OK Mauer=46,64 45,64 OK Mauer=46,63 OK Mauer=46,61 49,33 OK=44,90 Sohle=44,29 Schacht KD=44,25 KD=44,24 KD=45,11 7 12 16 17 18 19 21 22 23 24 25 29 30 33 1 = 1.70/11.0 7 = 1.00/6.0 12 = 1.40/10.0 16 = 1.00/10.0 17 = 1.30/11.0 18 = 1.40/12.0 19 = 0.80/8.0 21 = 1.10/8.0 22 = 1.00/11.0 23 = 1.30/10.0 24 = 1.30/8.0 25 = 1.20/7.0 29 = 0.80/5.0 30 = 1.30/8.0 33 = 2.40/13.0 Grundw.- messst. OK Leitung=43,62 OK Leitung=43,44 OK Leitung=42,81 OK Leitung=43,73 OK Leitung=43,82 OK Leitung=44,49 Suchschlitz 1 Suchschlitz 3 Suchschlitz 4 Suchschlitz 5 Suchschlitz 6 Suchschlitz 7 5005 Eisenrohr RW=5172,459 HW=5342,414 H=47,92 ü. NHN 5004 Bolzen RW=5365,671 HW=5093,534 H=46,80 ü. NHN 5003 Bolzen RW=5101,401 HW=4141,398 H=47,02 ü. NHN Suchschlitz 8 Tiefe der Grabung=45,43 OK Leitung nicht messbar 44,83 44,68 44,34 44,89 RKS4A/RS4A RS8 RS6 RS5 RS2 RKS9/RS9 RK S7 RKS5A RKS5 RKS4 RKS3/RS3 RKS21 RKS20/RS 20 RKS2 RKS19 RKS17 RKS16A/RS16A RKS16/RS 16 RKS15/RS 15 RKS14/RS 14 RKS13/RS 13 RKS12/RS 12 RKS11/RS11 RKS10/RS 10 RKS1/RS1 LFP3 LFP6 LFP5 LFP4 LFP2 LFP1 60,20 63,12 63,35 63,08 62,94 60,01 60,16 61,30 61,41 59,45 59,59 62,33 62,54 62,35 62,19 59,38 59,58 58,60 58,57 58,27 58,40 60,98 61,19 60,99 60,83 58,32 58,54 57,15 57,16 57,06 57,21 59,61 59,82 59,73 59,52 57,22 57,21 55,38 55,41 55,44 55,56 57,59 57,77 57,72 57,50 55,51 55,30 55,10 55,07 54,25 56,18 54,34 54,47 56,46 56,65 56,65 56,46 54,64 54,55 54,22 55,17 54,69 54,55 54,10 53,02 52,84 53,04 53,25 54,74 54,97 54,96 54,98 54,78 53,22 53,08 53,15 54,70 54,78 51.91 50.68 50.39 51.31 51.36 60.66 60.53 63.45 63.60 63.83 LFP7 Zoobrücke Abfahrt Abfahrt Gleisachse Brücke Brücke Auffahrt Bohrpunkt 4 OK Ring=74,673 Bohrpunkt 1 OK Ring=74,460 OK Rohr=nicht vorhanden/messbar Bohrpunkt 2 OK Ring=74,037 Bohrpunkt 3 OK Ring=73,494 OK Rohr=74,103 OK Rohr=73,675 OK Rohr=73,474 BOHRPUNKT19 Gelände=54,13 BOHRPUNKT18 Gelände=55,00 BOHRPUNKT17 Gelände=54,50 BOHRPUNKT16 Gelände=53,92 BOHRPUNKT15 Gelände=54,24 BOHRPUNKT13 Gelände=64,69 BOHRPUNKT12 Gelände=62,86 BOHRPUNKT11 Gelände=62,20 BOHRPUNKT10 Gelände=60,49 BOHRPUNKT9 Gelände=59,60 BOHRPUNKT8 Gelände=58,72 BOHRPUNKT7 Gelände=55,86 BOHRPUNKT6 Gelände=53,80 BOHRPUNKT14 Gelände=66,76 BOHRPUNKT5 Gelände=51,78 674 803 822 642 678 934 2123 186 802 931 528 527 900 676 677 675 801 673 838 807 901 804 932 1781 1661 732 2628 2116 2631 2118 182 2498 1659 1664 2629 1658 490 491 1660 902 1657 488 2801 2497 1653 489 485 2128 182 933 526 833 834 808 809 Istanbulstraße Im Bischofsacker Karlsruher Straße 60,392 60,492 44,799 49,322 48,307 46,430 47,750 43,623 43,529 74,618 74,404 74,269 74,447 74,234 73,744 67,170 70,445 66,973 55,969 56,069 59,600 59,700 59,207 58,789 59,107 58,689 48,357 49,372 47,820 48,472 49,487 47,920 45,680 48,557 49,572 48,000 44,877 56,155 56,257 48,100 49,590 48,553 47,215 48,551 49, 59 7 48,000 60,448 60,588 56,390 56,290 50,491 47,100 48,531 58,641 58,724 54,743 54,643 48,464 48,472 46,900 46,970 47,951 48,965 47,390 45,00 47,50 47,50 47,50 50,00 52,50 52,50 52,50 55,00 55,00 55,00 57,50 57,50 57,50 60,00 60,00 62,50 62,50 65,00 65,00 67,50 67,50 70,00 72,50 S-NW-05 RS: 47,75 NHN S-NW-06 RS: 47,92 NHN S-NW-07 RS: 48,00 NHN S-Hoch-N RS: 48,10 NHN S-NO-01 RS: 47,39 NHN S-NO-03 RS: 46,90 NHN S-NO-02 RS: 47,11 NHN G2 G2' D3 D3' gepl. Stützmauer, H~1,00-2,00m F F' G3' G3 E E' LOS 2-3 Böschung, n ~ 1 : 2,0 BERM E-1 Böschung, n ~ 1 : 2,0 Böschung, n ~ 1 : 2,0 Böschung, n ~ 1 : 2,0 LOS 2-3 Plateau Zufahrt Plateau LOS 4b Anschlußbereich LOS 1 Anschlußbereich LOS 1 Kanalbauwerk 27031 KD: 56,03 NHN DN400 - L=26,00 - i=0,96% DN400 - L=55,33 - i=0,30% DN350 - L=27,82 - i=0,30% DN350 - L=32,22 - i=0,30% DN350 - L=50,03 - i=1,42% DN350 - L=50,00 - i=0,55% DN350 - L=38,03 - i=0,55% Schnitt D3 - D3' Schnitt G2 - G2' 47,50 47,50 47,50 50,00 50,00 50,00 52,50 52,50 52,50 55,00 55,00 55,00 57,50 57,50 57,50 60,00 60,00 60,00 62,50 62,50 62,50 65,00 65,00 65,00 67,50 67,50 67,50 70,00 70,00 70,00 72,50 72,50 72,50 Grenze DB Grenze DB Randgraben 74,970 74,603 Rev-Schacht DN1000 Koordinate: 5300,5200 Lage: Lokales System, festgelegt durch ÖBVI Kühnhausen, Dübbert und Semler Höhe. NHN Höhensystem DHHN92, Status 160 Lage: 5214,80/5228,51 Höhe: 74,017 NHN Überquerung Randgraben mit Anschluß an das Wegenetz 0,00m 50,00m 25,00m Maßstab: 1 : 500 674 803 822 642 802 931 528 527 675 801 673 838 807 901 804 2628 2116 2631 2498 1664 2629 902 1657 2497 833 834 808 Gleisachse Brücke Brücke Abfahrt Auffahrt Abfahrt << L-Stein 0,13 Hinterkante Kantstein >> Plakatwand Plakatwand Geländer 44,32 44,35 44,37 44,23 44,27 44,23 44,29 44,39 44,48 44,49 44,56 44,58 44,63 44,63 44,69 44,71 44,75 44,76 44,83 44,14 44,25 44,22 44,13 43,96 43,81 43,65 43,50 43,35 43,19 43,32 43,32 43,10 42,85 42,71 42,60 42,56 42,41 42,48 42,58 42,78 42,94 43,08 43,23 43,41 43,56 43,71 43,85 43,95 43,97 44,27 44,29 44,36 44,45 66,38 69,71 71,37 73,92 74,27 74,41 74,42 74,44 74,69 74,65 74,61 74,57 74,55 74,51 74,49 74,48 74,48 74,52 74,54 74,56 74,58 74,59 74,61 74,61 74,61 66,41 68,16 68,52 68,36 69,44 71,12 71,28 71,43 73,84 74,20 74,33 74,50 74,66 74,60 74,55 74,51 74,46 68,37 65,50 Grün Grün Grün Grün W eg W eg Weg 68,18 67,20 65,82 45,64 OK Mauer=47,95 OK Mauer=47,94 Entwässerungsrinnen wegen starkem Bewuchs nicht m essbar Pfeiler Pfeiler Pfeiler Pfeiler Pfeiler Pfeiler Pfeiler Pfeiler Istanbulstraße Karlsruher Straße Randgraben Randgraben Lande-H Böschung, n = 1 : 2,0 Böschung, n ~ 1 : 2,5 Böschung, n ~ 1 : 2,1 Plateau, i ~ 3,0% Böschung, n ~ 1 : 2,1 Böschung, n ~ 1 : 2,25 RRB-West (~370m³) Station 0+100,00 Station 0+50,00 Stati on 0 +150 ,00 Station 0+200,00 Kanalbauwerk 27031 KD: 56,03 NHN S-NW-01 RS: 44,66 NHN S-NW-02 RS: 44,89 NHN S-NW-03 RS: 45,14 NHN S-NW-04 RS:47,50 NHN S-SW-01 RS: 44,70 NHN S-SW-02 RS: 45,21 NHN Versickerungsbrunnen-01 Versickerungsbrunnen-02 S-Tief-W RS:44,40 NHN 46,260 46,704 46,911 3,00 Bankett, ~0,90m Weg 0,60 Bankett, ~0,90m Weg BERME-2 BERME-1 63,465 60,319 74,266 74,924 74,441 49,321 55,769 67,254 65,947 74,059 61,102 Hebewerk/Pum pwerk 61,62 75,05 44,98 60,71 74,23 69,35 46,79 Sedimentationsschacht DN1500 46,49 Detail 6242 LOS_1 - aktueller Bauabschnitt in Bau vorh. Stützmauer, H~1,00-3,00m gepl. Stützm auer, H~1,00-3,00m Berme-1, Los 2-3, L~250,00m Böschung OK Rekultivierung, Los 2-3 Plateau OK Rekultivierung, Los 2-3 Legende - LOS 2-3 Höhenlinien DGM OK Rekultivierung, Los 2-3 Lage der zusätzlichen Profile E2-E2', F-F' und G3-G3' Randgraben, Entwässerung OFA Kanalbauwerk 27031 - KD=56,03 m.ü.NN Endhöhe OK Rekultivierung=60,01 m.ü.NN Spül- und Kontrollschächte DN600 (Schacht-Nordost-02, Rohrsohle 47,11 NHN) Rohrleitung DN350/DN400, mit Fließrichtung vorh. Stützmauer, H=1,00 bis 3,00m, L~60,00m S-NO-02 RS: 47,11 NHN Höhen (NHN) OK Rekultivierung, Los 2-3 74,603 Lage der Profile D3-D3' und G2-G2' gepl. Stützmauer, H=1,00 bis 2,00m, L~190,00m gepl. Stützmauer, H≤ 3,00m, L~20,00m (Aufbau der Oberflächenabdichtung - siehe Detail Anlage 6241) Auszug aus: "Lageplan Bereich Los 2_3, OK Rekultivierung" gepl. Stützmauer, H~1,00-2,00m gepl. Stützm auer, H~1,00-2,00m Ingenieurbüro oder Planverfasser/in : GFP Ingenieurbüro für Geotechnik und Umweltplanung Keetmannstraße 39, D-47058 Duisburg 1604.220 Projekt-Nr.:
Anlage 5 - Schnitt G3-G3'_Los 2_3
12782 Zeichen
5,96 45,96 17,88 46,64 20,73 46,68 23,80 46,93 29,14 47,29 40,99 53,35 46,64 53,69 55,67 58,66 58,29 58,76 64,21 58,70 64,86 58,66 65,53 58,65 71,36 62,77 74,96 62,73 79,37 65,31 83,24 65,33 87,45 67,51 91,27 67,32 96,77 69,77 0,35 70,25 1,71 70,06 3,07 70,23 5,00 70,47 Station 0+100 NHN 30,00 M = 1:200/200 Böschungsbereich Zufahrt Grundstückgrenze - Kalkberg Berme 1 : 1,82 L=11,85 H=6,06 n= 1 : 1,96 W=27,08 o vorh. Rad- und Gehweg Grünstreifen Böschung Plateau Grünfläche Entwässerungsrinne Entwässerungsrinne 1 : 1,96 1 : 1,41 1 : 1,72 1 : 1,93 Los_4 Los_2/3 L=9,03 H=4,97 n= 1 : 1,82 W=28,82 o L=5,82 H=4,12 n= 1 : 1,41 W=35,28 o L=4,41 H=2,57 n= 1 : 1,72 W=30,23 o L=4,21 H=2,18 n= 1 : 1,93 W=27,39 o L=5,51 H=2,45 n= 1 : 2,25 W=23,97 o Rohrsohle=46,90 NHN 46,97 NHN 1 : 2,00 1 : 2,00 vorh. Gelände Aufmass-2017 Station OK Rekultivierung Los 2-3 Station Feinplanum Los 2-3 Station Länge (L) Höhe (H) Neigung (n) Winkel (W) Böschungs- 24,45 46,97 48,47 48,47 54,64 54,74 58,64 58,71 27,44 30,05 42,39 46,39 54,19 57,30 29,15 42,64 46,64 54,44 57,30 46,90 53,65 53,75 57,65 57,69 58,72 56,26 gepl. Berme-1 Randgraben vorh. Zufahrt zur Hubschrauberbetriebsstation Schnitt G3 - G3' Plakatw and Plakatwand 44 ,32 44 ,35 44,37 44,23 44,27 44,23 44 ,29 44 ,39 44 ,48 44 ,49 44 ,56 44 ,63 44 ,63 44 ,69 44 ,71 44 ,75 44,77 44,87 44 ,86 45 ,44 46 ,61 46,57 46 ,72 46 ,66 46 ,64 46 ,68 44,14 44,25 44,22 44,13 43,81 43,65 43,50 43,35 43,19 43,32 43,32 43,10 42,85 42,71 42,60 42,56 42,41 42,48 42,58 42,78 42,94 43,08 43,23 43,41 43,56 43,71 43,85 43,95 43,97 44,27 44,29 44,36 44,45 49 ,69 49 ,65 51 ,02 52 ,06 53 ,18 54 ,06 55 ,46 56 ,84 58 ,00 58 ,77 59 ,67 63 ,21 66 ,38 69 ,71 71 ,37 74 ,27 74 ,41 74 ,42 74 ,44 74 ,69 74 ,65 74 ,61 74 ,57 74 ,55 74 ,51 74 ,49 74 ,48 74 ,48 74 ,52 74 ,54 74 ,56 74 ,58 74 ,59 74 ,61 74 ,61 74 ,61 47 ,32 49 ,59 51 ,03 52 ,32 53 ,32 54 ,32 56 ,14 57 ,20 58 ,24 59 ,00 60 ,28 63 ,37 66 ,41 68 ,16 68 ,36 74 ,66 74 ,60 74 ,55 74 ,51 74 ,46 68 ,37 65 ,50 62 ,51 59 ,41 58 ,63 57 ,63 56 ,74 55 ,13 54 ,11 53 ,52 53 ,06 52 ,24 50 ,83 49 ,52 48 ,98 48 ,94 49 ,39 Grün Grün Grün Grün W eg W eg Weg Weg 68 ,18 67 ,20 65 ,82 64 ,40 62 ,97 61 ,95 60 ,50 59 ,24 57 ,45 55 ,97 54 ,38 53 ,19 51 ,81 51 ,83 50 ,43 49 ,30 71 ,52 70 ,97 70 ,27 69 ,59 68 ,94 67 ,94 66 ,64 65 ,18 65 ,48 63,53 62,02 62,00 58,62 58,34 58,14 56,72 52,82 52,55 49,78 71 ,50 71 ,85 70 ,84 71 ,01 70 ,16 70 ,35 69,51 69 ,76 68 ,70 68 ,83 67 ,84 67 ,98 66 ,46 66 ,56 64 ,60 64 ,52 65 ,40 65 ,34 63,77 63,39 62,83 62,42 61,78 62,32 61,45 60,70 60,43 61,28 58,43 58,10 58,64 57,89 57,47 56,97 56,19 55,73 54,76 55,26 57,21 52,38 52,65 52,39 51,95 52,23 49,48 49,81 48,77 49 ,18 63,43 OK Mauer=47,95 45 ,14 OK Mauer=47,94 45 ,21 OK Mauer=47,96 OK Mauer=47,93 45 ,20 OK Mauer=47,94 OK Mauer=47,93 45 ,18 OK Mauer=47,94 45 ,15 45 ,06 OK Mauer=47,95 45 ,25 OK Mauer=47,93 45 ,22 45 ,23 45 ,39 OK Mauer=47,94 OK Mauer=47,94 OK Mauer=46,64 OK Mauer=47,94 45 ,33 OK Mauer=46,63 OK Mauer=46,62 45 ,36 OK Mauer=46,62 OK Mauer=46,64 OK Mauer=46,64 45 ,64 OK Mauer=46,63 OK Mauer=46,61 49 ,33 OK= 44 ,9 0 Sohle=44,29 Schacht KD=44,25 KD=44,24 K D= 45 ,11 7 12 16 17 18 19 21 22 23 24 25 29 30 33 1 = 1. 70/11.0 7 = 1. 00/6 .0 12 = 1 .40 /10. 0 16 = 1 .00 /10. 0 17 = 1 .30 /11.0 18 = 1 .40 /12. 0 19 = 0 .80 /8.0 21 = 1 .10 /8.0 22 = 1.0 0/ 11. 0 23 = 1.3 0/ 10 .0 24 = 1.3 0/ 8.0 25 = 1.2 0/ 7.0 29 = 0.8 0/ 5.0 30 = 1.3 0/ 8.0 33 = 2.4 0/ 13 .0 Grundw.- messst. OK Leitung=43,62 OK Leitung=43,44 OK Leitung=42,81 OK Leitung=43,73 OK Leitung=43,82 OK Leitung=44,49 Suchschlitz 1 Suchschlitz 3 Suchschlitz 4 Suchschlitz 5 Suchschlitz 6 Suchschlitz 7 5005 Eisenrohr RW=5172,459 HW=5342,414 H=47,92 ü. NHN 5004 Bolzen RW=5365,671 HW=5093,534 H=46,80 ü. NHN 5003 Bolzen RW=5101,401 HW=4141,398 H=47,02 ü. NHN Suchschlitz 8 Tiefe der Grabung=45,43 OK Leitung nicht messbar 44,83 44,68 44,34 44,89 RKS4A/RS4A RS8 RS6 RS5 RS2 RKS9/RS9 RKS7 RKS5A RKS5 RKS4 RKS3/RS3 RKS21 RKS20/R S20 RKS2 RKS19 RKS17 RKS16A/RS16A RKS16/R S16 RKS15/R S15 RKS14/R S14 RKS13/R S13 RKS12/R S12 RKS11/RS11 RKS10/R S10 RKS1/RS1 LFP 3 LFP 6 LFP 5 LFP 4 LFP 2 LFP1 60,20 63,12 63,35 63,08 62,94 60,01 60,16 61,30 61,41 59,45 59,59 62,33 62,54 62,35 62,19 59,38 59,58 58,60 58,57 58,27 58,40 60,98 61,19 60,99 60,83 58,32 58,54 57,15 57,16 57,06 57,21 59,61 59,82 59,73 59,52 57,22 57,21 55,38 55,41 55,44 55,56 57,59 57,77 57,72 57,50 55,51 55,30 55,10 55,07 54,25 56,18 54,34 54,47 56,46 56,65 56,65 56,46 54,64 54,55 54,22 55,17 54,69 54,55 54,10 53,02 52,84 53,04 53,25 54,74 54,97 54,96 54,98 54,78 53,22 53,08 53,15 54,70 54,78 51.91 50.68 50.39 51.31 51.36 60.66 60.53 63.45 63.60 63.83 LFP 7 Zoobrücke A bfahrt Abfahrt Gleisachse Gleisachse Gleisachse Außenkante Brücke Außenkante Brücke Gleisachse Brücke Brücke Auffahrt Bohrpunk t 4 OK Ring=74,673 Bohrpunk t 1 OK Ring=74,460 OK Rohr=nicht vorhanden/messbar Bohrpunkt 2 OK Ring=74,037 Bohrpunk t 3 OK Ring=73,494 OK Rohr=74,103 OK Rohr=73,675 OK Rohr=73,474 BOHRPUNKT19 Gelände=54,13 BOHRPUNKT18 Gelände=55,00 BOHRPUNKT17 Gelände=54,50 BOHRPUNKT16 Gelände=53,92 BOHRPUNKT15 Gelände=54,24 BOHRPUNKT13 Gelände=64,69 BOHRPUNKT12 Gelände=62,86 BOHRPUNKT11 Gelände=62,20 BOHRPUNKT10 Gelände=60,49 BOHRPUNKT9 Gelände=59,60 BOHRPUNKT8 Gelände=58,72 BOHRPUNKT7 Gelände=55,86 BOHRPUNKT6 Gelände=53,80 BOHRPUNKT14 Gelände=66,76 BOHRPUNKT5 Gelände=51,78 67 4 8 03 8 22 6 42 6 78 9 34 2 12 3 1 86 8 02 93 1 5 28 5 27 9 00 6 76 6 77 6 75 801 67 3 8 38 8 07 90 1 8 04 9 32 178 1 166 1 73 2 2 62 8 2 11 6 26 31 2118 182 2 49 8 16 59 16 64 2 62 9 4406 44 16 58 4 90 49 1 16 60 9 02 1 65 7 4 88 28 01 2 49 7 16 53 4 89 4 85 2128 182 2 76 0 9 33 5 26 8 33 8 34 8 08 8 09 Istanbulstraße Im Bischofsacker Karlsruher Straße 47,50 47,50 47,50 50,00 50,00 50,00 52,50 52,50 52,50 55,00 55,00 55,00 57,50 57,50 57,50 60,00 60,00 60,00 62,50 62,50 62,50 65,00 65,00 65,00 67,50 67,50 67,50 70,00 70,00 70,00 72,50 72,50 72,50 Grenze DB Grenze DB Grenze DB Randgraben 74,970 74,603 Rev-Schacht DN1000 Koordinate: 5300,5200 Lage: Lokales System, festgelegt durch ÖBVI Kühnhausen, Dübbert und Semler Höhe. NHN Höhensystem DHHN92, Status 160 Lage: 5214,80/5228,51 Höhe: 74,017 NHN Überquerung Randgraben mit Anschluß an das Wegenetz 0,00m 50,00m 25,00m Maßstab: 1 : 500 67 4 8 03 8 22 6 42 8 02 93 1 5 28 5 27 6 75 801 67 3 8 38 8 07 90 1 8 04 2 62 8 2 11 6 26 31 2 49 8 16 64 2 62 9 4406 9 02 1 65 7 2 49 7 2 76 0 8 33 8 34 8 08 Gleisachse Gleisachse Gleisachse Außenkante Brücke Außenkante Brücke Gleisachse Brücke Brücke A bfahrt Auffahrt Abfahrt << L-Stein 0,13 Hinterkante Kantstein >> Plakatw and Plakatwand G eländer 44 ,32 44 ,35 44,37 44,23 44,27 44,23 44 ,29 44 ,39 44 ,48 44 ,49 44 ,56 44 ,58 44 ,63 44 ,63 44 ,69 44 ,71 44 ,75 44 ,76 44 ,83 44,14 44,25 44,22 44,13 43,96 43,81 43,65 43,50 43,35 43,19 43,32 43,32 43,10 42,85 42,71 42,60 42,56 42,41 42,48 42,58 42,78 42,94 43,08 43,23 43,41 43,56 43,71 43,85 43,95 43,97 44,27 44,29 44,36 44,45 66 ,38 69 ,71 71 ,37 73 ,92 74 ,27 74 ,41 74 ,42 74 ,44 74 ,69 74 ,65 74 ,61 74 ,57 74 ,55 74 ,51 74 ,49 74 ,48 74 ,48 74 ,52 74 ,54 74 ,56 74 ,58 74 ,59 74 ,61 74 ,61 74 ,61 66 ,41 68 ,16 68 ,52 68 ,36 69 ,44 71 ,12 71 ,28 71 ,43 73 ,84 74 ,20 74 ,33 74 ,50 74 ,66 74 ,60 74 ,55 74 ,51 74 ,46 68 ,37 65 ,50 Grün Grün Grün Grün W eg W eg Weg 68 ,18 67 ,20 65 ,82 45 ,64 OK Mauer=47,95 OK Mauer=47,94 Entwässerungsrinnen wegen starkem Bewuchs nicht m essbar Pfeiler Pfeiler Pfeiler Pfeiler Pfeiler Pfeiler Pfeiler Pfeiler Istanbulstraße Karlsruher Straße Randgraben Randgraben LOS_1 Lande-H Böschung, n = 1 : 2,0 Böschung, n ~ 1 : 2,5 Böschung, n ~ 1 : 2,1 Plateau, i ~ 3,0% Böschung, n ~ 1 : 2,1 Böschung, n ~ 1 : 2,25 RRB-West (~370m³) Station 0+100,00 Station 0+50,00 Station 0+150, 00 Station 0+200,00 Kanalbauwerk 27031 KD: 56,03 NHN S-NW-01 RS: 44,66 NHN S-NW-02 RS: 44,89 NHN S-NW-03 RS: 45,14 NHN S-NW-04 RS:47,50 NHN S-SW-01 RS: 44,70 NHN S-SW-02 RS: 45,21 NHN Versickerungsbrunnen-01 Versickerungsbrunnen-02 S-Tief-W RS:44,40 NHN 46,260 46,704 46,911 3,00 Bankett, ~0,90m Weg 3,00 Bankett, ~0,90m Weg BERME-2 BERME-1 63,465 60,319 74,266 74,924 74,441 49,321 55,769 67,254 65,947 74,059 61,102 Hebewerk/Pum pwerk 61,62 75,05 44,98 60,71 74,23 69,35 46,79 Sedimentationsschacht DN1500 46,49 60,392 60,492 44,799 49,322 48,307 46,430 47,750 43,623 43,529 74,618 74,404 74,269 74,447 74,234 73,744 67,170 70,445 66,973 55,969 56,069 59,600 59,700 59,207 58,789 59,107 58,689 48,357 49,372 47,820 48,472 49,487 47,920 45,680 48,557 49,572 48,000 44,877 56,155 56,257 48,100 49,590 48,553 47,215 48,551 49,597 48,000 60,448 60,588 56,390 56,290 50,491 47,100 48,531 58,641 58,724 54,743 54,643 48,464 48,472 46,900 46,970 47,951 48,965 47,390 45,00 47,50 47,50 47,50 50,00 52,50 52,50 52,50 55,00 55,00 55,00 57,50 57,50 57,50 60,00 60,00 62,50 62,50 65,00 65,00 67,50 67,50 70,00 72,50 S-NW-05 RS: 47,75 NHN S-NW-06 RS: 47,92 NHN S-NW-07 RS: 48,00 NHN S-Hoch-N RS: 48,10 NHN S-NO-01 RS: 47,39 NHN S-NO-03 RS: 46,90 NHN S-NO-02 RS: 47,11 NHN vorh. Stützmauer, H~1,00-3,00m gepl. Stützmauer, H~1,00-2,00m gepl. Stützmauer, H~1,00-2,00m gepl. Stützm auer, H~1,00-2,00m gepl. Stützm auer, H~1,00-3,00m Böschung, n ~ 1 : 2,0 BERM E-1 Böschung, n ~ 1 : 2,0 Böschung, n ~ 1 : 2,0 Böschung, n ~ 1 : 2,0 LOS 2-3 Plateau Zufahrt Plateau LOS 4b Anschlußbereich LOS 1 Anschlußbereich LOS 1 Kanalbauwerk 27031 KD: 56,03 NHN DN400 - L=26,00 - i=0,96% DN400 - L=55,33 - i=0,30% DN350 - L=27,82 - i=0,30% DN350 - L=32,22 - i=0,30% DN350 - L=50,03 - i=1,42% DN350 - L=50,00 - i=0,55% DN350 - L=38,03 - i=0,55% Lageplanauszug 0,00m 200,00m 100,00m Maßstab: 1 : 2000 G3' LOS 2-3 Schnitt G3-G3' G3' Datum / Unterschrift N 1 2 3 4 5 6 7 8 9 11 10 Örtlichkeit bzw. Bauwerk/Haltestelle Projekt, Vorhaben bzw. Maßnahme Darstellungsart Ingenieurbüro oder Planverfasser/in : Datum / Unterschrift Datei : Datum / Unterschrift Datum / Unterschrift Einträge Einträge übernommen keine Einträge Einträge Einträge übernommen keine Einträge Datum / Unterschrift freigegeben mit Einträgen freigegeben ohne Einträge freigegeben mit Einträgen freigegeben ohne Einträge Datum / Unterschrift Stadt Köln Amt 69 Datum / Unterschrift Einträge Einträge übernommen keine Einträge Einträge Einträge übernommen keine Einträge Einträge Einträge übernommen keine Einträge Einträge Einträge übernommen keine Einträge Datum / Unterschrift Stadt Köln Amt 69/4 Stadt Köln Stadt Köln Amt 69/692 Stadt Köln Amt 66 Köln-Kalkberg Sanierung Los 2_3 gepr. gez. bearb. Datum Name Plan-Nr. Index Zeichnungsnummer Phase Status Plantyp Inhalt Maßstab: Blattgröße: Bauwerks-Nr: Planinhalt: E OB - - QS - - - Schnitt G3-G3' 1105 Va GPL0010202.plt freigegeben mit Einträgen freigegeben ohne Einträge Stadt Köln Amt 690/2 Datum / Unterschrift Stadt Köln Amt 26 StEB Amt 69/692 Planstufe: ENTWURFSPLANUNG Planskizze: Prüfingenieur / Prüfingenieurin: Bauwerk: Das Urheberrecht an dieser Zeichnung verbleibt bei der Stadt Köln (§§ 1, 2, 15-18, 96 des Urheberrechtsgesetzes vom 09.09.1965 BGBI S. 1273). Die Einspeicherung und Verarbeitung in elektronischen Systemen ist nur mit unserer schriftlichen Genehmigung zulässig. Die Zeichnung ist Dritten nicht zugänglich zu machen. Zuwiderhandlungen werden zivil- und strafrechtlich verfolgt. Bereich: Los-2/3 Übergang Los_4 22.05.2017 D.Bellscheidt 1 : 200 GFP Ingenieurbüro für Geotechnik und Umweltplanung Keetmannstraße 39, D-47058 Duisburg 1604.220 Projekt-Nr.: Stadt Köln Amt 57 22.05.2017 D.Bellscheidt 400*860 Legende - LOS 2-3 OK Rekultivierung Feinplanum vorh. Gelände, Aufmass-2017 gepl. Stützwand, H≤3,00m Auftragsbereich, V~3.600m³ Abtragsbereich, V~7.500m3
Anlage 7 - Auszug Entwurf Niederschrift Bauausschuss 03.07.17
5025 Zeichen
Anlage 7 Geschäftsführung Bauausschuss Frau Weber Telefon: (0221) 221 - 22443 Fax : (0221) 221 - 24447 E-Mail: simone.weber@stadt-koeln.de Datum: 05.07.2017 Auszug aus dem Entwurf der Niederschrift der 21. Sitzung des Bauausschusses vom 03.07.2017 öffentlich 5.2 Kombinierter Planungs- und Baubeschluss zur nutzungsunabhängigen Haldenstabilisierung des Kalkbergs, Bauabschnitte 2 und 3 (Los 2/3) 1575/2017 TOP 5.2 wird aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam mit TOP 7.1 beraten. RM Kockerbeck informiert, dass er an den Leiter des Amtes für Brücken und Stadt- bahnbau, Herrn Neweling, einen schriftlichen Fragenkatalog formuliert habe (s. Anla- ge 1), welchen er in der Sitzung mündlich vorträgt. Herr Neweling und Herr Jost, zuständiger Projektleiter beim Amt für Brücken und Stadtbahnbau, nehmen mündlich Stellung zu den aufgeworfenen Fragen. Eine aus- führlichere schriftliche Beantwortung soll zur Sitzung des Ausschusses Umwelt und Grün sowie den nachfolgenden Gremien zur Verfügung gestellt werden. Zu Frage 1 wird ausgeführt, dass durch die vorgesehenen Maßnahmen, die auf neu- en, detaillierteren Untersuchungen und Berechnungen des neuen Planers beruhen, die notwendige Sicherheit hergestellt sowie die statischen Erfordernisse und Best- immungen eingehalten werden. Die Frage 2 könne nur durch einen zu beauftragenden Gutachter beantwortet werden. Hinsichtlich Frage 3 wird angemerkt, dass die erzielten „ersten Erkenntnisse“ inzwi- schen verifiziert wurden und die vorliegende Planung bestätigen. Unter Bezugnahme auf Ziffer 4 kündigt Herr Neweling an, die gewünschten geotechnischen Berichte zur Verfügung zu stellen. Die Ergebnisse der Bodenerkundungen könnten nach noch erforderlicher Rücksprache mit dem Gutachter sicherlich auch zur Verfügung gestellt werden; die Frage der Übermittlungsform müsste dann noch intern abgestimmt werden. Die Frage 5 erübrige sich, da die Straße nicht mehr verlegt werde. Eingehend auf Frage 6a wird mitgeteilt, dass die Deckschicht an der dünnsten Stelle ca. drei Meter betrage. Infolgedessen und nach erfolgten Standsicherheitsprüfungen durch den Planer bestehe das Risiko eines Grundbruchs nicht (Frage 6b). Der unter Ziffer 7 erbetene Schnitt G3-G3‘ könnte zu den nächsten Gremiensitzun- gen in der Beratungsfolge der Beschlussvorlage zur Verfügung gestellt werden. Herr Neweling bestätigt auf Nachfrage von SE Kuschewski, dass auch die Erdbe- bensicherheit berechnet werde. RM Brust fragt nach der auf Seite 6, Punkt 6 angekündigten Kostenschätzung. Diese wird erst zur Sitzung des Ausschusses Umwelt und Grün vorgelegt, da sie erst heute bei der Verwaltung eingegangen ist. Zudem bittet Herr Brust konkreter auf die zu steile Böschung oberhalb der Zufahrts- straße einzugehen, denn wenn die Zufahrtsstraße erhalten bleibe, bliebe dieser Zu- stand. Er bittet die Verwaltung darzulegen, wie das Risiko ausgeschlossen werde, dass die Straße dort absacke. Unter Bezugnahme auf die Straße im Norden sei zuletzt mitgeteilt worden, dass ein Teil der Kostenerhöhung daraus resultiere, dass an der Stelle, wo die Mauer gesetzt werden soll, Leitungen gefunden worden seien. Seinerzeit sei mitgeteilt worden, dass weiter nach innen und damit einhergehend höhere Mauern gebaut werden müssten. Die aktuelle Vorlage enthalte keine diesbezüglichen Angaben; er bittet die Verwal- tung daher um Auskunft. Eingehend auf die Fragen von Herrn Brust beschreibt die Verwaltung zunächst das grundsätzliche Bemühen, drohende Kostenerhöhungen nach Möglichkeit zu minimie- ren. Herr Neweling führt im Einzelnen aus: Die Böschung oberhalb der Zufahrtsstraße (hier Los 4b) wird –falls erforderlich - durch einen Bodenabtrag flacher gestellt. Durch diese Maßnahme kann die Standsicherheit hergestellt werden. Im Bereich der vorhandenen alten Stützwand, Spielplatz Am Bischofsacker, kann diese erhalten bleiben und wird baulich ertüchtigt. Vor diesem Hinter- grund bliebe in diesem Fall ein Teil der alten Stützwand bestehen, so dass nur in den Anschlussbereichen eine neue Stützwand gebaut werden muss. Im Bereich der Karlsruher Straße wird eine ein- bis zwei Meter hohe Stützwand gebaut. Im Bereich der SteB Hebeanlage am Pumpwerk wird diese Stützwand drei Meter hoch. Die Planung sieht grundsätzlich vor, dass die vorhandene Kabeltrasse in die- sem Bereich unter und neben dem Rad- und Gehweg „frei gehalten“ und nicht überbaut wird. Dies lässt in Teilbereichen die aktuelle Situation vor Ort zu und wird in anderen Bereichen durch die zu errichtende Stützwand sichergestellt. Im Weiteren veranschaulicht Herr Neweling anhand der Pläne, in welchen Be- reichen angeschüttet und in welchen Bereichen abgeflacht wird. Das Gelände werde „modelliert“, d. h. Erdmassen werden abgetragen oder aufgetragen (siehe Schnitt D3 – D3´) um die notwendige Stabilität zu erreichen. Beschluss: Der Bauausschuss verweist die Vorlage einstimmig ohne Votum in die nachfolgen- den Gremien.
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien
Zur SitzungBeschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien
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Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1575/2017
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 22.06.2017
- Erstellt
- 03.08.2017 00:27