V/0018/2007
16. Änderung FNP - Beschluss über die Stellungnahmen - Abschließender Beschluss
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V-0018-2007-Anlage-4-Plan.pdf
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Anlage 4 zur Vor- isherige D arstellung lage Nr. 18/2007 Neue Darstellung Tr Hr H H. H error Gewerbliche Baufläche Industriegebiet Flächen für die Landwirtschaft Flächen für vorwiegend lineare und punktuelle Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft DN 800 Hauptverkehrs- straße Landschafts- schutzgebiet Altlast- / Verdachts- fläche < 1ha Fernwasserleitung DN 800 * Richtfunk * Amt für _ WZ Stadtentwicklung | Stadtplanung Verkehrsplanung Plan zur 16. Änderung des fortge- schriebenen Flächennutzungsplanes _—— M.: 115.000 Stand: 08.02.2006
Beschlussvorlage
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V/0018/2007 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung Betrifft 16. Änderung des fortgeschriebenen Flächennutzungsplanes der Stadt Münster für den Bereich östlich Schifffahrter Damm / nördlich Haurottheide im Stadtteil Gelmer - Dyckburg 1. Beschluss über die Stellungnahmen 2. Abschließender Beschluss Beratungsfolge 08.02.2007 Bezirksvertretung Münster-Ost Anhörung 14.02.2007 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft Vorberatung 21.02.2007 Hauptausschuss Vorberatung 21.02.2007 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Nach Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander wird den nachfolgenden Stellungnahmen zur 16. Änderung des fortgeschriebenen Flächen- nutzungsplanes der Stadt Münster für den Bereich östlich Schifffahrter Damm / nördlich Hau- rottheide im Stadtteil Gelmer – Dyckburg nicht gefolgt: 1.1 Der Anregung, die Immissionsradien des landwirtschaftlichen Betriebes eines Eingebers und des sich im Änderungsbereich befindlichen Gewerbebetriebes auf der Basis der ge- planten Entwicklungen neu zu berechnen und in den Planungen entsprechend zu berück- sichtigen (Anlage 1, Punkt 1). 1.2 Der Anregung, entweder die neu dargestellte Fläche für Ausgleichsmaßnahmen soweit zurückzunehmen, dass zukünftige Ausgleichs-Anpflanzungen die landwirtschaftliche Nut- zung auf der Nachbarfläche nicht beeinträchtigen, oder durch entsprechende Dar- stellungen im FNP sicher zu stellen, dass durch Ausgleichs-Anpflanzungen Bewirt- schaftungshindernisse für die Nachbarfläche nicht entstehen können. 2. Der Entwurf der 16. Änderung des fortgeschriebenen Flächennutzungsplanes der Stadt Müns- ter für den Bereich östlich Schifffahrter Damm / nördlich Haurottheide im Stadtteil Gelmer – Dyckburg wird gemäß § 2 Baugesetzbuch (BauGB) abschließend beschlossen. Die Begründung zur Flächennutzungsplanänderung wird ebenfalls beschlossen. Vorlagen-Nr.: V/0018/2007 Auskunft erteilt: Herr Krause-Kämereit / Herr Husmann Ruf: 492 61 11 / 492 61 94 E-Mail: Husmann@stadt-muenster.de Datum: 12.01.2007 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0018/2007 II. Kosten/Folgekosten Durch die Flächennutzungsplanänderung entstehen der Stadt Münster keine Kosten und keine Folgekosten. Begründung: 1. Der vom Rat der Stadt Münster am 23.08.2006 aufgestellte Entwurf zur 16. Änderung des fortgeschriebenen Flächennutzungsplanes hat vom 11.09.2006 bis zum 11.10.2006 öffentlich ausgelegen. Während der Offenlegung wurden die in der Anlage 1 dargestellten Stel- lungnahmen eingereicht, über die entsprechend den oben stehenden Beschlussvorschlägen Beschluss gefasst werden soll. 2. Nach der erfolgten Änderung des FNP der Stadt Münster ist zusätzlich die Aufstellung einer Satzung gemäß § 34 (4) Satz 1 Nr. 2 Baugesetzbuch (BauGB) notwendig, um im Ände- rungsbereich die geplante Hallenerweiterung errichten zu können. Gemäß § 29 (4) Landschaftsgesetz (LG) Nordrhein-Westfalen treten bei der Änderung des Flächennutzungsplans im Geltungsbereich eines Landschaftsplans widersprechende Dar- stellungen und Festsetzungen des Landschaftsplans mit dem In-Kraft-Treten der entspre- chenden Satzung gem. § 34 (4) Satz 1 Nr. 2 Baugesetzbuch (BauGB)) außer Kraft, wenn der Träger der Landschaftsplanung im Beteiligungsverfahren dieser Änderung des Flächen- nutzungsplans nicht widersprochen hat. Aus dem Beteiligungsverfahren zur 16. Änderung des Flächennutzungsplans ist dem Rat der Stadt Münster als dem Träger der Landschaftsplanung bekannt, dass die Änderung des Land- schaftsplans Nr. 1 „Werse“ erforderlich ist und die widersprechenden Darstellungen und Fest- setzungen des Landschaftsplans im Zusammenhang mit der Aufstellung einer Satzung gemäß § 34 (4) Satz 1 Nr. 2 BauGB anzupassen sind (vergleiche auch Stellungnahmen in der Anlage 2). 3. Da der Entwurf der Flächennutzungsplanänderung nicht geändert werden soll, kann somit der abschließende Beschluss zur 16. Änderung des fortgeschriebenen Flächennutzungsplanes er- folgen (Beschlussvorschlag 2). Weitere Einzelheiten zur Planung können den beigefügten Anlagen entnommen werden. I. V. gez. Schultheiß Stadtdirektor Anlagen: 1. Stellungnahmen 2. Änderungserfordernis für Festsetzungen eines geltenden Landschaftsplans aufgrund der Neu- darstellung einer Siedlungsfläche 3. Begründung 4. Plan
V-0018-2007-Anlage-1-Stellungnahmen.pdf
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Anlage 1 zur Vorlage Nr. 18/2007 STELLUNGNAHMEN / Seite 1 von 3 16. Änderung des fortgeschriebenen Flächennutzungsp lanes der Stadt Münster im Stadtbezirk Münster – Ost, Stadtteil Gelmer – Dyckb urg im Bereich östlich Schifffahrter Damm / nördlich Haurottheide Zur öffentlichen Auslegung des Entwurfes der 16. Än derung des fortgeschriebenen Flächennut- zungsplanes der Stadt Münster für den Bereich Gelme r – Dyckburg, östlich Schifffahrter Damm / nördlich Haurottheide wurden folgende Stellungnahmen abgegeben: Der Westfälisch- Lippische Landwirtschaftsverband e . V. (WLV) Kreisverband Münster nimmt für eines seiner Mitglieder wie folgt Stellung: Der durch den WLV vertretene Landwirt bewirtschafte t an der Haurottheide einen landwirt- schaftlichen Vollerwerbsbetrieb mit einer Größe von ca. 70 ha. Er betreibt Sauenhaltung mit derzeit 150 genehmigten und Mastschweinehaltung mit 900 genehmigten Stallplätzen. Zukünf- tig ist die Erweiterung auf ca. 180 Sauenplätze und 1.500 Mastschweineplätze geplant. Für die- se geplante Erweiterung wurde von der Landwirtschaf tskammer NRW bereits ein Betriebs- entwicklungsplan aufgestellt. Die 16. Änderung des fortgeschriebenen FNP der Stadt Münster sieht die Darstellung einer neuen gewerblichen Bauf läche auf dem Grundstück Schifffahrter Damm 510/512 mit dem Ziel der Erweiterung eines bes tehenden Gewerbebetriebes vor. Diese geplante Erweiterung stellt ein Heranrücken des Gew erbebetriebes an den landwirtschaftlichen Betrieb dar. Daraus ergeben sich folgende Bedenken: 1. Aufgrund der geplanten Erweiterung der Tierhaltu ng im betreffenden Betrieb wird sich ein veränderter Immissionsradius des landwirtschaftlich en Betriebes ergeben. Es ist nicht aus- geschlossen, dass die geplante, durch die FNP-Änder ung vorbereitete Erweiterung des Gewerbebetriebes in den zukünftig erweiterten Immis sionsradius des landwirtschaftlichen Betriebes hineinragt und deshalb ggf. die geplante Erweiterung des landwirtschaftlichen Betriebes nicht mehr möglich wäre. Es wird daher angeregt , die Immissionsradien beider Betriebe auf der Basi s der geplanten Entwicklungen neu zu berechnen und in den Planungen entsprechend zu berücksichtigen. Es kann dabei keinesfalls akzeptiert werden, dass e in bestehender landwirtschaftlicher Vollerwerbsbetrieb durch die Ausweisung weiterer Ba uflächen bzw. die dadurch ermög- lichte Erweiterung eines gewerblichen Betriebes in seinem Bestand und in seiner Entwick- lung beeinträchtigt wird. Stellungnahme der Verwaltung Zur Beurteilung der Anregung war das Staatliche Umw eltamt Münster (StUA) um Stellung- nahme gebeten worden. Mit Schreiben vom 05.12.2006 hat sich das StUA Münster zum Thema wie folgt geäußert: Für eine Geruchsbeurteilung maßgeblich ist die Nutz ung Wohnen, für die die Technische Anleitung Luft (TA-Luft) in Abhängigkeit zur Anzahl von Mastplätzen Mindestabstände zwi- schen Mastbetrieb und potenziell betroffener Wohnnu tzung festlegt. Ein Gewerbegebiet besitzt dagegen immissionsrechtlich keinen Schutzanspruch. Abweichend von den Angaben des WLV sind im betreffe nden Betrieb nach Aktenlage des StUA 236 Sauenplätze, 928 Mastschweine- sowie 954 F erkelaufzuchtplätze genehmigt. Daraus würde sich gemäß TA-Luft gegenüber geschloss ener Wohnbebauung (Wohnbe- bauung auf einer Fläche, für die ein rechtskräftige r Bebauungsplan besteht) ein erforderli- cher Mindestabstand von 307 m zwischen Mastbetrieb und geschlossener Wohnbebauung ergeben. Bei der südlich an das Plangebiet der 16. Änderung angrenzenden bestehenden Wohnnutzung handelt es sich jedoch um eine Wohnnutz ung im Außenbereich, weshalb der 16. Änderung des fortgeschriebenen Flächennutzungsplanes STELLUNGNAHMEN / Seite 2 von 3 erforderliche Mindestabstand auf die Hälfte (154 m) reduziert werden kann. Bei der ge- planten Erweiterung auf 1.500 Mastschweinplätze erh öht sich der erforderliche Mindestab- stand auf 316 m gegenüber geschlossener Wohnbebauun g, d. h. 158 m gegenüber Wohn- nutzung im Außenbereich. Tatsächlich beträgt der Abstand zur nächstgelegenen Wohnnutzung (Schifffahrter Damm Nr. 498) ca. 300 m. Der Abstand zum geplanten Gewerbegebiet beträgt ca. 250 m. Durch die Darstellung einer gewerblichen Baufläche im Rahmen der 16. Änderung des fort- geschriebenen FNP werden nicht der Status und der S chutzanspruch der südlich benach- barten Wohnnutzung verändert, so dass der betreffen de landwirtschaftliche Betrieb nicht in seiner Entwicklung eingeschränkt wird. Der Anregung sollte daher nicht gefolgt werden (Beschlussvorschlag 1.1). 2. Die geplante Änderung des FNP sieht südöstlich d er neu dargestellten gewerblichen Bau- fläche eine neue Fläche für Maßnahmen zum Schutz, z ur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft (im Weiteren: Fläche fü r Ausgleichsmaßnahmen) vor. Es ist davon auszugehen, dass aufgrund dieser neuen Festse tzung auf der betreffenden Fläche weitere Anpflanzungen vorgenommen werden. Der durch den WLV vertretene Landwirt bewirtschaftet die östlich angrenzende landwirtscha ftliche Fläche und befürchtet durch die Anpflanzungen auf der Nachbarfläche eine stärkere V erschattung seiner Flächen. Durch den Schattendruck entstünden Bewirtschaftungshinder nisse für seine landwirtschaftliche Produktionsfläche. Eine Einschränkung der Bewirtsch aftung und ein daraus resultierender Ertragsausfall könnten nicht hingenommen werden. Es wird daher angeregt , entweder die neu dargestellte Fläche für Ausgleic hsmaßnahmen soweit zurückzunehmen, dass zukünftige Ausgleichs-A npflanzungen die landwirtschaftliche Nutzung auf der Nachbarfläche nicht beeinträchtigen , oder durch entsprechende Darstel- lungen im FNP sicher zu stellen, dass durch Ausglei chs-Anpflanzungen Bewirtschaftungs- hindernisse für die Nachbarfläche nicht entstehen können. Stellungnahme der Verwaltung Aus der im fortgeschriebenen FNP der Stadt Münster enthaltenen flächigen Darstellung von Ausgleichsflächen als Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft kann keine flächendeckende Inanspruchnahme von Ausgleichsflächen abgeleitet werden. Vielmehr zeige n die flächig dargestellten Kompensa- tionsflächen sog. Suchräume auf, in denen aufgrund fachlicher Eignung vorrangig punktuelle bzw. lineare Ausgleichsmaßnahmen (z.B. Anlage vom Tümpeln, Anpflan- zung von Einzelbäumen, Hecken, Feldgehölzen) oder flächenhafte Maßnahmen (Ausweisung von Pufferzonen , Uferrandstreifen, Flächenex- tensivierungen) analog den Darstellungen in Landschaftsplänen anges trebt werden. Die vorgenommene Abgrenzung der Suchräume stellt lediglich eine Rahm enkulisse zur langfristigen Vorberei- tung und Abwicklung des gesetzlich vorgeschriebenen Ausgleichs innerhalb des Stadtge- biets von Münster dar. Die überlagernde Darstellung der landwirtschaftlichen Nutzflächen bedeutet nicht zwangsläufig eine Änderung der derze itigen Nutzung, sondern kennzeichnet die generelle Eignung der Fläche als Ausgleichsraum . Die Umsetzung der Darstellung er- folgt nur im Einvernehmen mit den jeweiligen Eigentümern. Im vorliegenden Fall ist die Fläche als Suchraum fü r vorwiegend punktuelle bzw. lineare Ausgleichsmaßnahmen vorgesehen. Das bedeutet, dass im Falle der Umsetzung von Aus- 16. Änderung des fortgeschriebenen Flächennutzungsplanes STELLUNGNAHMEN / Seite 3 von 3 gleichsmaßnahmen genügend Abstand zu benachbarten F lächen berücksichtigt werden kann, wenn dort beispielsweise eine Ackernutzung du rch Verschattung beeinträchtigt sein könnte. Der Anregung sollte daher nicht gefolgt werden (Beschlussvorschlag 1.2). 3. Die geplante Fläche für Ausgleichsmaßnahmen sowi e die benachbarte landwirtschaftliche Produktionsfläche werden gemeinsam durch bestehende Drainageleitungen entwässert. Es wird befürchtet, dass durch zukünftige Ausgleichs-A npflanzungen auf der Fläche für Aus- gleichsmaßnahmen die bestehenden Drainageleitungen zerstört bzw. abgeschnitten wer- den. Es wird angeregt , im Fall von Ausgleichs-Anpflanzungen auf die best ehenden Drainagelei- tungen Rücksicht zu nehmen und ggf. zerstörte Leitu ngen zu ersetzen und insgesamt dafür Sorge zu tragen, dass eine Entwässerung der Ackerfl ächen des Eingebers problemlos möglich ist. Stellungnahme der Verwaltung Die Berücksichtigung von berechtigten Nachbarintere ssen bei der Umsetzung von Aus- gleichsmaßnahmen ist lang erprobte Praxis bei der S tadt Münster. Zu diesen Nachbarinte- ressen zählt u. a. auch die Rücksichtnahme auf best ehende Drainageleitungen. Wenn die exakte Lage der Leitungen bekannt ist, kann diese i m Rahmen der Umsetzung von Aus- gleichsmaßnahmen entsprechend berücksichtigt werden . Anderenfalls kann z. B. durch Ausheben eines ausreichend tiefen Grabens entlang der Ausgleichsfläche die Drainage der Fläche weiterhin gewährleistet werden. Die konkrete Umsetzung der Ausgleichs-Anpflanzungen ist nicht Gegenstand des Verfah- rens zur Änderung des Flächennutzungsplanes. Ein Beschluss hierzu erübrigt sich.
V-0018-2007-Anlage-2-LP-Änderungserfordernis.pdf
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Anlage 2 zur Vorlage Nr. 18/2007 ÄNDERUNGSERFORDERNIS LANDSCHAFTSPLAN / Seite 1 von 2 Änderungserfordernis für Festsetzungen eines gelten den Landschaftsplanes (Landschaftsplan Nr. 1 „Werse“) aufgrund der Neudarstellung einer Siedlungsfläche im Rahmen der 16. Änderung des fortgeschriebenen Fl ächennutzungsplanes der Stadt Münster, im Stadtbezirk Ost, Stadtteil Gelmer – Dyc kburg für den Bereich östlich Schiff- fahrter Damm / nördlich Haurottheide hier: Festsetzung von Entwicklungszielen Darstellung der Fläche Der wirksam fortgeschriebene Flächennutzungsplan (F NP) stellt im Stadtteil Gelmer – Dyck- burg, im Bereich östlich Schifffahrter Damm und nördlich Haurottheide, Flächen für die Land- wirtschaft dar. Anlass für die 16. Änderung des wirksamen Flächennu tzungsplans (FNP) der Stadt Münster ist die geplante bauliche Erweiterung eines bestehenden Gewerbebetriebes auf dem Grundstück Schifffahrter Damm Nr. 510/512. Der Gewerbebetrieb liegt im Außenbereich und der bauord- nungsrechtliche Genehmigungsspielraum für bauliche Erweiterungen des Betriebes ist durch bereits erteilte Genehmigungen in den vergangenen J ahren vollständig ausgeschöpft. Für die planungsrechtliche Sicherung der o. g. Erweiterung ist daher die Änderung des FNP gemäß § 2 (1) und (4) Baugesetzbuch (BauGB) erforderlich. Mit der vorliegenden Änderung wird die Flä- che für die Landwirtschaft in eine gewerbliche Baufläche umgewidmet. Stellungnahme der Unteren Landschaftsbehörde Mit Schreiben vom 18.05.2005 hatte die Untere Lands chaftsbehörde mitgeteilt, dass aus grün- und landschaftsplanerischer Sicht keine Bedenken ge gen die beabsichtigte Darstellung einer gewerblichen Baufläche bestehen, weil dadurch im Pl anbereich eine abschließende Regelung bezüglich der Entwicklung der vorhandenen Splitters iedlung erfolgt und damit weitergehende Entwicklungsmöglichkeiten ausgeschlossen und zuglei ch Maßnahmen für den Schutz des an- grenzenden Landschaftsraumes festgelegt werden. Begründung, zugleich auch städtebauliche Begründung für die vom Landschaftsplan abwei- chende Darstellung im FNP Die Grundstücke im Änderungsbereich (Schifffahrter Damm Nr. 506 – 512) liegen im Außenbe- reich und sind bereits heute bebaut und überwiegend gewerblich genutzt. Die Grundstücke Schifffahrter Damm 506 – 512 liegen zugleich im Geltungsbereich des Land- schaftsplans Nr. 1 Werse , die Grundstücke Schifffahrter Damm Nr. 510, 510a und 512 liegen zudem im Landschaftsschutzgebiet Werse-Ems-Niederung, Kreuzbach, Angel und Wolbecker Tiergarten . Schon während des Verfahrens zur Fortschreibung des Flächennutzungsplans (FNP) hatten verschiedene Anreger die Darstellung der betroffene n Grundstücke als Gewerbegebiet vorge- schlagen. Der Rat der Stadt Münster jedoch hatte du rch seinen Beschluss vom 10.07.2002 die- sen Anregungen mit Verweis auf die fehlende Darstel lung und rechtliche Absicherung als Ge- werbe- und Industrieansiedlungsbereich (GIB) im Geb ietsentwicklungsplan (GEP) für den Re- gierungsbezirk Münster, Teilabschnitt Münsterland, nicht entsprochen. Zwischenzeitlich hat die Bezirksregierung Münster ( Bezirksplanungsbehörde) nunmehr signali- siert, dass eine Änderung des FNP, die sich ausschl ießlich auf die Darstellung des Gewerbebe- stands östlich des Schifffahrter Damms beschränkt, ohne e ine Änderung des GEP oder die Durchführung eines Zielabweichungsverfahrens möglic h ist. Dabei sollte die neue gewerbliche Baufläche nach Osten durch die Darstellung einer Fl äche für „Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Lan dschaft“ mit der Zweckbestimmung „Flä- chen für vorwiegend lineare und punktuelle Maßnahme n“ begrenzt werden, um so die Belange des angrenzenden Landschaftsraumes und vor allem di e Belange des angrenzenden Land- schaftsschutzgebiets zu berücksichtigen. 16. Änderung des fortgeschriebenen Flächennutzungsplanes ÄNDERUNGSERFORDERNIS LANDSCHAFTSPLAN / Seite 2 von 2 Nach der wirksam erfolgten Änderung des FNP der Sta dt Münster ist zusätzlich die Aufstellung einer Satzung gemäß § 34 (4) Satz 1 Nr. 2 Baugesetzbuch (BauGB) notwendig, um eine Rücknahme des Landschaftsschutzgebietes fü r den Bereich der neu dargestellten gewerblichen Baufläche vornehmen zu können, um die Zielaussagen des Landschaftsplans aufheben bzw. zurücknehmen zu können sowie um im Änderungsbereich die geplante Hallenerweiter ung errichten zu können. Stellungnahme des Landschaftsbeirats Mit Schreiben vom 21.11.2006 hat die Untere Landsch aftsbehörde mitgeteilt, dass die Beteili- gung des Landschaftsbeirates im Rahmen einer Bespre chung mit den Vorsitzenden des Land- schaftsbeirates, Herrn Prof. Surholt und Herrn Oskamp, am 13.11.2006 erfolgt ist. Als Ergebnis ist festzuhalten, dass aus der Sicht d es Landschaftsbeirates keine Bedenken ge- gen die 16. Änderung des fortgeschriebenen Flächenn utzungsplans im Bereich östlich Schiff- fahrter Damm / nördlich Haurottheide bestehen.
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (5)
- Schifffahrter Damm 506
- Haurottheide
- Kreuzbach
- Tiergarten
- Werse
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Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0018/2007
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 09.01.2007
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37