V/0045/2017
Rekultivierung der Zentraldeponie Münster II
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Anlage
1852 Zeichen
P P P Br 87 8185 83 Zum Heidehof Weg Weg Weg Gasleitung von ZDM I E 5 E 4 E 3 E 2 E 1 E 18 E 17 E 19 E 20E 21 E 22E 23 E 24E 25 E 26 E 27 E 29 E 30 E 31 E 28 E 54 E 53 E 67 E 80 E 79 E 78 E 77 E 76 E 75 E 122 E 121 E 84 E 83 E 82 E 81 E 85 E 86 E 87 E 88 E 89 E 90 E 91 E 114 E 115 E 116 E 117 E 118 E 119 E 120 E 125 E 124 E 123 E 126 E 7E 6 E 8 E 9 E 11 E 12 E 13 E 14 E 15 E 16E 32 E 33 E 34 E 35 E 36 E 10E 42 E 43 E 44 E 45 E 46 E 71 E 72 E 73 E 131 E 130 E 129 E 127 E 128 E 38 E 39 E 37 E 40 E 41 E 74 E 151 E 150 E 149 E 148 E 147 E 146 E 145 E 144 E 143 E 132 E 133 E 134 E 135 E 136 E 137 E 138 E 139 E 140 E 141 E 100 E 101 E 102 E 103 E 104 E 105 E 106 E 107 E 108 E 109 E 110 E 111 E 112 E 113E 92 E 93 E 94 E 95 E 96 E 97 E 98 E 99 E 142 E 114-A 8?K?8B='0B,,B5.$B,9B9?B3OlQH?&$'?B$3?$3BDNWXHOO?B*HVWDPWODJHSODQ?$3B*HVDPWODJHSODQBB$QODJHGZJAnlage 1Plandarstellung JHSUIWY33/ BillionWerner bearbeitetgezeichnetJHSUIW46 U198114Projekt-Nr Plandarstellung Leistungsphase Auftraggeber Planverfasser Projekt=HQWUDOGHSRQLH0QVWHU,,RKA VI/VII Blatt0DVWDEDatum 1 : 1.000Gesamtlageplan E-Mail: awm@stadt-muenster.deTelefax: 0251/6052 - 60Telefon: 0251/6052 - 00QVWHU5|VQHUVWUDH Legende:Begrenzung der Basisabdichtungsbereiche1. BA / 2. BA / 3. BA (ungenau)Begrenzung Baufeld )OXUVWFNVJUHQ]HQ IndexNameDatumbQGHUXQJ Westerbreite 72VQDEUFNE-Mail: info@umtec-partner.dewww.umtec-partner.deTelefon: 0541 / 977825 - 0 Gasbrunnen 18.01.2017 *UXQGODJHGHUGDUJHVWHOOWHQ+|KHQLP%HUHLFKGHV%DXIHOGHVLVWHLQ%HVWDQGVDXIPDLP=XJHGHURekultivierung der RKA IV/V der Firma STRABAG8PZHOWWHFKQLN*PE+YRQ0lU]'LH'DWHQDXHUKDOEGHV%DXIHOGHVEDVLHUHQDXIHLQHUVermessungsaufnahme des Vermessungs- und.DWDVWHUDPWVGHU6WDGW0QVWHUYRP6HSWHPEHU Hinweis: Rekultivierungsabschnitte
Beschlussvorlage
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V/0045/2017 DER OBERBÜRGERMEISTER Abfallwirtschaftsbetriebe Münster Betrifft Rekultivierung der Zentraldeponie Münster II - Rekultivierungsabschnitte VI und VII - Fortschreibung der Rekultivierung des 3. Bauabschnittes Beratungsfolge 15.02.2017 Betriebsausschuss der Abfallwirtschaftsbetriebe Vorberatung 28.02.2017 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Vorberatung 22.03.2017 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 22.03.2017 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Die Abfallwirtschaftsbetriebe Münster werden ermächtigt, die erforderlichen Arbeiten (Planungs- leistungen, Ausschreibung und Vergabe der Bauleistungen) zur Rekultivierung der Zentraldepo- nie Münster II (ZDM II), Rekultivierungsabschnitte VI und VII, durchzuführen. 2. Die Gesamtkosten für die Rekultivierungsabschnitte VI und VII betragen auf Grundlage der bis- her durchgeführten Rekultivierungsmaßnahmen schätzungsweise brutto rd. 4,60 Mio. EURO. 3. Die Abfallwirtschaftsbetriebe Münster werden ermächtigt, die Gesamtrekultivierungsmaßnahmen fortzuschreiben und für die Rekultivierung des 3. Bauabschnittes die notwendigen Arbeiten (Pla- nungsleistungen, Ausschreibung und Vergabe von Bauleistungen) vorzubereiten und einzuleiten. Die Gesamtkosten werden aktuell auf brutto rd. 5,30 Mio. EURO veranschlagt. II. Finanzielle Auswirkungen: Der aufgrund der o.g. Sachentscheidung entstehende Aufwand ist durch eine entsprechende Inan- spruchnahme der Rückstellungen für Rekultivierung abgedeckt. Begründung: Die Vorgaben zur Rekultivierung der ZDM II basieren auf der Plangenehmigung vom 09.06.2000 zur Errichtung und Verfüllung des 3. Bauabschnittes. Danach sind der 1. und 2. BA sowie die Inertstof f- deponie in 7 Rekultivierungsabschnitte (I bis VII) unterteilt. Für jeden Rekultivierungsabschnitt ist eine Vorlagen-Nr.: V/0045/2017 Auskunft erteilt: Herr Brügmann Ruf: 60 52 51 E-Mail: Bruegmann@awm.stadt-muenster.de Datum: 30.01.2017 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0045/2017 separate Plangenehmigung einzuholen. Mit Beschluss des Rates der Stadt Münster vom 21.02.2007 (V/0022/2007) wurden die AWM ermäch- tigt, die erforderlichen Arbeiten zur Rekultivierung der Zentraldeponie Münster II, Rekultivierungsa b- schnitte I bis V, vorzubereiten und durchzuführen. Aktuell werden die beiden Rekultivierun gsabschnitte IV/V mit einem Oberflächenabdichtungssy stem versehen. Die Arbeiten werden voraussichtlich im Juni 2017 abgeschlossen. In der nachfo lgenden Abbildung ist das aktuelle Abdichtungssystem dargestellt. Als letzte Abschnitte sollen nunmehr d ie Rekultivierungsabschnitte VI/VII (Plateaubereich) rekultiviert werden. Die abschließenden Planungsschritte sehen wie folgt aus: - bis Herbst 2017 Ausschreibung und Vergabe der Planungsleistungen - bis Herbst 2018 Einholung der Plangenehmigung - Herbst/Winter 2018/19 Ausschreibung der Baumaßnahme - Frühjahr 2019 Baubeginn Rekultivierung Auf Basis der aktuellen Baumaßnahme wurde der Mittelbedarf für die abschließende Rekultivierung der Abschnitte VI/VII abgeschätzt. Als Basis für die Kostenschätzung wurde nicht der aktuelle m² - Preis von netto 76,78 €/m² angesetzt, sondern einen Mittelwert aus dem damaligen Ausschreibung s- ergebnis von netto rd. 80,00 €/m². Preisbasis ist das Jahr 2015. Bis zur Ausschreibung in 2018 wurde eine Preissteigerung von 2 %/a berücksichtig t. Damit liegt der zu erwartende m² -Preis bei rd. 85,00 €/m². Die zu rekultivierende Fläche der Rekultivierungsabschnitte VI/VII umfasst ungefähr 40.000 m². Damit ist mit reinen Baukosten von netto rd. 3,40 Mio. € zu rechnen. Einschließlich aller Planungsleistungen, Vermessungsleistungen und Kosten für die Fremdüberwachung sowie weiterer Nebe nleistungen ist mit Gesamtbaukosten von netto rd. 3,87 Mio. € (brutto 4,60 Mio. €) zu rechnen. - 3 - V/0045/2017 Fortschreibung der Gesamtrekultivierungsmaßnahme für den 3. Bauabschnitt (3. BA) Für die Rekultivierung des 3. Bauabschnittes wurde in der Plangenehmigung vom 09.06.2000 kein eigener Rekultivierungszeitraum festgelegt. Im Genehmigungsteil bzw. im dazugehörigen Erläut e- rungsbericht für den 3. Bauabschnitt wurde lediglich ein Verfüllungszeitraum von 2003 bis 2019 da r- gestellt. Tatsächlich wurde der 3. Bauabschnitt 2005 in Betrieb genommen. Dies hatte zur Folge, dass das zu erwartende Ablagerungsende um 2 Jahr e verschoben und für 2020/21 angesetzt wurde. Die Ablage- rung von Restabfällen aus der MBRA wurde im Januar 2016 eingestellt. Derzeit besteht ein Restv o- lumen von ca. 20.000 m³. Dieses Volumen soll für die Annahme von mineralischen Abfällen (belast e- te Böden etc.) verwendet werden. Nach der Betriebsphase ist erfahrungsgemäß mi t einer sogenann- ten Konsolidierungsphase von 2-3 Jahren zu rechnen, in der größere Setzungen des Dep oniekörpers abgebaut werden. Darüber hinaus wird der Einbaubetrieb des 3. Bauabschnittes seit 2005 wisse n- schaftlich durch die Uni Hannover hinsichtlich von Standsicherheitsfragen begleitet. Nach wie vor liegen nur ungenügende Kenntnisse über die Veränderungen der Scherfestigkeit und der sonstigen mechanischen Stoffeigenschaften nach längerfristiger Einlagerung in den Deponiekö r- per vor, so dass das aktuelle Beobachtungsprogramm weitergeführt werden soll. Daher e rscheint trotz des vorzeitigen Ablagerungsendes der g eplante Rekultivierungszeitraum 2020/21 weiterhin als realistisch. Im beiliegenden Lageplan sind der Rekultivierungsabschnitt VI/VII sowie die Reku ltivierungsfläche des 3. Bauabschnittes dargestellt. Derzeit ist noch unklar, wie die Anschlussbereiche zwischen dem 3. BA/RKA VI/VII einerseits und dem 3. BA/RKA IV andererseits abdichtungstechnisch herg estellt werden können. Ggf. sind im Bereich des 3. B auabschnittes bis zum geplanten Rekultivierungszei t- raum 2020/21 vo rlaufende Maßnahmen erforderlich. Um hier unabhängiger planen und agieren zu können, ist es beabsichtigt, bereits heute einen Baubeschluss zur Rekultivierung des 3. Bauabschni t- tes herbeizuführen. Die Fläche der Rekultivierungsabschnitte VI/VII umfasst ungefähr 47.000 m² (In der Vorlage V/0022/2007 wurde irrtümlicherweise eine Fläche von 58.000 m² genannt). Aufgrund der Einlagerung von ausschließlich vorbehandelten Abfällen, ist die Errichtun g eines Gasfassungssystems nicht mehr erforderlich. Außerdem ist aus gleichem Grund zu prüfen, ob ggf. ein reduziertes Abdic htungssystem genehmigungsrechtlich möglich ist. Andererseits ist aktuell noch nicht absehbar, inwieweit zusätzliche bautechnische Maßnahmen aus Standsicherheitsgründen erforderlich werden. Daher werden derzeit reine Baukosten bzw. Gesamtbaukosten zur Rekultivierung des 3. Baua b- schnittes in ähnlicher Größenordnung wie für den RKA VI/VII in Höhe von netto rd. 4,46 Mio. € (brutto 5,30 Mio. €) veranschlagt. I. V. gez. Peck Stadtrat Anlage: Gesamtlageplan ZDM II mit Darstellung der Rekultivierungsabschnitte
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (1)
- Zum Heidehof
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Details
- Aktenzeichen
- V/0045/2017
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 11.01.2017
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37