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Bericht zum Umsetzungsstand des ZMI-Eckpunktepapiers

Mitteilung Ausschuss 2484/2019 vom 13.01.2020

Stand: Am 14.02.2020 im Gremium „Runder Tisch für Flüchtlingsfragen“ beraten. Ein Ergebnis ist nicht angegeben.

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    1 Anlage Handlungsfeld Handlungsempfehlung Umsetzungsstand Mitwirkende 1. Sprachförder- gruppen und Übergang in eine Regelklasse 1.1 Neu zugewanderte Kinder und Jugendliche ohne Deutschkenntnisse werden zunächst in Sprachfördergruppen der Primarstufe, der Sekundarstufen I oder der Sekundarstufe II vermittelt. 1.1.1 Zugewanderte Schulneulinge (Primarstufe) erhalten unter bestimmten Umständen keine Zuweisung in eine Vorbereitungsklasse – diese Problematik wird derzeit im „Lenkungskreis Regionale Bildungslandschaft“ erörtert. 1.1.2 Allgemeine Sprachförderung steht jedem Kind mit Sprachförderbedarf zur Verfügung (z.B. durch Einzelförderung). Regionales Bildungsbüro (RBB) Schulaufsicht 1.2 Der Übergang der neu zugewanderten Schülerinnen und Schüler von den Sprachfördergruppen in den Regelunterricht ist zu allen weiterführenden Schulen möglich. 1.2.1 Flächendeckende Nutzung eines Übergangs-/ Wechslerbogens von der Sprachfördergruppe in die Regelklasse ist gelebte Praxis im Schulbezirk Köln. 1.2.2 Der Übergang in den Regelunterricht findet statt, die Möglichkeit des Wechsels an andere Schulformen wird wenig genutzt. Hier besteht Bedarf für weitere Prüfung der Ursachen und Handlungsempfehlungen. 1.2.3 Der Übergang von der KiTa in die Grundschule wird aktuell analysiert. Kommunales Integrations- zentrum (KI) RBB Schulamt für die Stadt Köln Schulaufsicht Zentrale Dienste für Tageseinrich- tungen für Kinder 1.3 Schulplätze für die Teilnahme neu zugewanderter Schülerinnen und Schüler an Sprachfördergruppen und am Regelunterricht sind an allen allgemein bildenden Schulen bereitzustellen. 1.3.1 Es werden ausreichend Plätze bereitgestellt. 1.3.2 Handlungsbedarf: Siehe 1.2.2 Schulamt für die Stadt Köln 2 2. Alphabetisie- rung in den Sekundarstu- fen I und II 2.1 Bestehende Konzepte zur Alphabetisierung in Deutsch in den Sekundarstufen I und II werden gesammelt und systematisch auf ihre Eignung für Schülerinnen und Schüler mit geringen schriftsprachlichen Kompetenzen hin gesichtet. 2.1.1 Bereitstellung eines Pools an Links zu Materialsammlungen ist in Arbeit. Die Pro Daz- Plattform der Uni Duisburg-Essen wurde begutachtet und ausgewertet. Eine weitere Zusammenarbeit für eine nutzerorientierte Aufbereitung der Links und Materialien ist geplant. 2.1.2 Jede Schule soll im nächsten Schuljahr Informationen zu der Plattform erhalten. Die Homepage des ZMI soll als Orientierungshilfe empfohlen werden, von der aus alle anderen Links verschiedener Plattformen mit Kommentaren und Hinweisen zu finden sind. 2.1.3 Unterjähriger Einstieg im Berufskolleg für 16-18 Jährige möglich in neu geschaffenen Alphabetisierungsklassen (Fit für Mehr-Klassen). Danach gezielte Beschulung in Berufskollegs. Regulärer Einstieg in IFK-Alpha-Klassen ebenfalls möglich. Bezirksregierung Bildungskoordi- nation für Neuzugewan- derte (Biko) KI Schulaufsicht Zentrum für Mehrsprachig- keit und Integration (ZMI) 2.2 Bestehende konzeptionelle Lücken werden mit Hilfe der vorhandenen Ressourcen (VHS, Universität, u.a.) geschlossen. 2.2.1 Qualitätszirkel mit Lehrkräften verschiedener Bildungseinrichtungen wird initiiert. Zwischen Lehrkräften aus Schule, Universität sowie außerschulischen Bildungseinrichtungen wird es ein Vernetzungstreffen zum Methodenaustausch geben. Biko KI ZMI 2.3 Geeignete Konzepte werden den Lehrkräften mit entsprechenden Fortbildungs-und Weiterbildungsangeboten zur Verfügung gestellt (VHS, Universität) 2.3.1 Die Ergebnisse (Methoden und Material) aus dem Qualitätszirkel werden den Lehrkräften zur Verfügung gestellt. Siehe Punkt 2.1 und 2.2 KI ZMI 2.4 Im Rahmen des Herkunftssprachlichen Unterrichts (HSU) werden nicht alphabetisierte Schülerinnen und Schüler auch in der jeweiligen Herkunftssprache alphabetisiert. 2.4.1 Siehe Handlungsfeld 3 3 3. Unterricht in den Herkunfts- sprachen und Feststellungs- prüfung in der Herkunfts- sprache 3.1 Die Unterrichtsangebote in den Bereichen des Herkunftssprachlichen Unterrichts (HSU), der Koordinierten Alphabetisierung in Deutsch und in der Herkunftssprache (KOALA) und des bilingualen Lernens werden weiter ausgebaut. Ein Kölner Beispiel für die Arbeit mit diesen Konzepten sind die Schulen des Verbunds Kölner Europäischer Grundschulen. 3.1.1 Fortbildungsangebot und Plattform zur Sammlung der „Kleinen Bücher in Digitaler- und Videoform“ wurde initiiert: Erste Fortbildung hat am 10.07.2019 stattgefunden, weitere Einführungen werden im Schuljahr 19/20 stattfinden. Schulaufsicht ZMI 3.2 Es werden weitere Schulen identifiziert, die aufgrund der Zusammensetzung der Herkunftssprachen geeignet sind, am Verbund Kölner Europäischer Grundschulen oder an vergleichbaren Projekten teilzunehmen. Diese Schulen werden zu einer Teilnahme aufgefordert. Hierfür werden entsprechende Anreize geschaffen. 3.2.1 Das ZMI hat eine weitere Schule (KGS Am Porzenacker) für den Verbund Kölner europäische Grundschulen gewonnen. 3.2.2 Schwerpunktthema des ZMI mit entsprechenden Veranstaltungen für das Jahr 2020 ist der HSU: So wird u.a. das Sprachfest 2020 den Schwerpunkt HSU haben. KI Schulaufsicht ZMI 3.3 Die Anzahl der Stellen für den Herkunftssprachlichen Unterricht (HSU) wird bedarfsgerecht erhöht. Angesichts des verstärkten Zuzugs von Kindern und Jugendlichen mit bislang nicht unterrichteten Herkunftssprachen werden insbesondere Stellen für diese Sprachen bereitgestellt. 3.3.1 Die Bezirksregierung hat zusätzlich mit Wirkung zum 1.8.2019 weitere 7,5 Stellen zusätzlich für das Schulamt für die Stadt Köln verfügt: 5,5 Stellen für Türkisch, 1 Stelle für Farsi sowie eine Stelle zu Spanisch. Bezirksregierung 3.4 An weiterführenden Schulen in Köln sollen Herkunftssprachen anstelle einer zweiten oder dritten Fremdsprache in größerem Umfang angeboten werden. 3.4.1 Siehe 3.3.1 4 3.5 Die Schulen der Sekundarstufe sind umfassend informiert über die Bedingungen der Zulassung der Schülerinnen und Schüler zur Feststellungsprüfung bezüglich der zweiten Fremdsprache. 3.5.1 Zusammenstellung und Weitergabe von vorhandenen Informationen zur Feststellungsprüfung und dessen Möglichkeiten an Schulleitungen und Lehrkräfte. 3.5.2 Ausarbeitung von Informationsmaterialien für Eltern über herkunftssprachlichen Unterricht und Feststellungsprüfung (derzeit in Arbeit). 3.5.3 Das ZMI wird dem ZMI-Magazin ein Sonderheft zum HSU hinzuzufügen, inkl. Faktencheck und Informationen zur Feststellungsprüfung. Biko Schulaufsicht ZMI 4. Deutschlernen in mehr- sprachigen Klassen 4.1 Schulen, die neu zugewanderte Kinder und Jugendliche unterrichten, erhalten unmittelbar die Möglichkeit zur Teilnahme am Programm „DemeK – Deutschlernen in mehrsprachigen Klassen“. 4.1.1 Teilnahmebedingungen für das „DemeK – Programm“ wurden für ein Pilotprojekt geöffnet. Für das Schuljahr 19/20 wurden 16 Plätze in zwei DemeK-Kursen für die Sekundarstufe organisiert. Bezirksregierung 4.2 Die Lehrkräfte erhalten Fortbildung zu sprachsensiblem Unterricht. 4.2.1 Implementierung von Qualifizierungen und /oder Fortbildungen in Köln in Planung. Schulaufsicht 4.3 Eine stärkere Einbindung der Herkunftssprache in das Programm „DemeK – Deutschlernen in mehrsprachigen Klassen“ wird fortgesetzt. 4.3.1 Das Fortbildungsmodul „Gelebte Mehrsprachigkeit“, das im Rahmen von DemeK entstanden ist, wird an Kölner Grundschulen angeboten. Allen Kölner Grundschulen, die die Basis-DemeK-Fortbildung durchgeführt haben (um die 60), steht die Möglichkeit offen diese Fortbildung zu erhalten. Bezirksregierung 5. Bildungs- angebote am Berufskolleg für 16-25 Jährige 5.1 Neu zugewanderte Schülerinnen und Schüler, die mehr als ein Jahr die deutsche Sekundarstufe I besuchten, aber keine Aussicht auf einen Schulabschluss haben, erhalten Zugang zur Internationalen Förderklasse. 5.1.1. Aktuell erhalten die Schülerinnen und Schüler, die mehr als ein Jahr die deutsche Sekundarstufe I besucht haben, keinen Zugang zu IFK. Dieses ist auf Landesebene (APO-BK Anlage A § 22 Abs. 3) geregelt. Bezirksregierung 5 5.2 Über 18-Jährige haben den Anspruch auf den Besuch einer Internationalen Förderklasse, weil hiermit die Chance auf einen Schulabschluss verbunden ist. 5.2.1 Das Land hat entschieden, dass kein Anspruch für Über 18-Jährige auf den Besuch einer Internationalen Förderklasse besteht. Der entsprechende Bedarf für Zugänge in Internationale Förderklassen in Köln ist vorhanden. 5.2.2 Kölner Bedarfe werden in der Landesinitiative „Durchstarten in Ausbildung und Arbeit /Gemeinsam klappt’s“1 eingebracht (u.a. Thema: Zugang zum Spracherwerb oder Ausbildung und Arbeit) um Angebote zu entwickeln. Bezirksregierung KI 5.3 Zur Verbesserung der Ausbildungs- und Studierfähigkeit der Jugendlichen und jungen Erwachsenen werden Alphabetisierungs- und Sprachförderangebote in der deutschen Sprache sowie Berufsorientierungsangebote an Berufs-und Weiterbildungskollegs bedarfsgerecht auf- bzw. ausgebaut. 5.3.1 Fit-für-Mehr-Klassen (FFM) mit Alphabetisierung sind auch unterjährig bis zur Einschulung möglich. 5.3.2 Berufsfachschul-Klassen mit Sprachförderung werden vermehrt an Kölner Berufskollegs angeboten. Die Vernetzung der Schulen für eine abgestimmte Ausweitung der Angebote ist in Arbeit. 5.3.3 Im Rahmen der Landesinitiative „Durchstarten in Ausbildung und Arbeit/ Gemeinsam klappt‘s“ ist es geplant, entsprechende Module zu initiieren. 5.3.4 Berufliche Orientierung im Rahmen des „Kein Abschluss-ohne-Anschluss“-Programms (KAoA) des Landes NRW in Internationalen Förderklassen am Berufskolleg ist ab dem Schuljahr 2019/2020 KAoA kompakt für alle verpflichtend. 5.3.5 Das ZMI hat in Kooperation mit dem KI eine Begriffsliste zur beruflichen Bildung/Ausbildung in sechs Sprachen für Schülerinnen und Schüler erstellt. Eine Veröffentlichung auf der Homepage Bezirksregierung Bundesagentur für Arbeit Kein Abschluss ohne Anschluss (KAoA) KI Schulaufsicht ZMI 1 Die Landesinitiative „Durchstarten in Ausbildung und Arbeit“ bzw. “Gemeinsam Klappt’s“ richtet sich an 18 -27 Jährigen Geflüchtete, die am wenigsten von der Förderung des Bundes im Rahmen der Regelsysteme profitieren . Im Rahmen der Initiative soll bis Juni 2022 in sechs Bausteinen ( 1. Coaching /2. Berufsbegleitende Qualifizierung/Sprachförderung / 3. Nachholen des Hauptschulabschlusses / 4. Schul- und Ausbildungsvorbereitende Kurse (z.B. Jugendintegrationskurse) / 5. Innovationsfond / 6. Teilhabemanagement) neue Bildungschancen erhalten. Mitteilung des Landes unter https://www.land.nrw/de/pressemitteilung/minister -laumann-und-stamp-50-millionen-euro-zur- integration -ausbildung-und-arbeit 6 des KI und ZMI erfolgt zeitnah. 5.4 Die verschiedenen Angebote werden im Sinne einer Integrations- und Förderkette transparent gemacht und optimal vernetzt. 5.4.1 Systematische Erfassung der Jugendlichen: Ab dem Schuljahr 2019/2020 werden alle 16-18 Jährigen neuzugewanderten berufsschulpflichtigen Jugendlichen, die sich neu in Köln gemeldet haben, zu einem verpflichtenden Beratungstermin ins Kommunale Integrationszentrum eingeladen und über den Zugang ins Bildungssystem informiert. 5.4.2 Die Bildungsangebote für 16-25 Jährige Neuzugewanderte wurden in einer Angebotsübersicht erfasst und werden kontinuierlich aktualisiert2. 5.4.3 Die Internetplattform „Bildungswegweiser Übergang Schule Beruf“ wird aktuell auf städtischer Ebene mit Akteuren wie Industrie- und Handelskammer, Handwerkskammer, Bundesagentur für Arbeit und Jobcenter erarbeitet. Angebote für die Zielgruppe der Neuzugewanderten werden über eine Filterfunktion zugänglich gemacht. KAoA KI 5.5 Für schulpflichtige neu zugewanderte Jugendliche bis zum Alter von 17 Jahren werden auch unterjährige Bildungsangebote vorgehalten. 5.5.1 Ein unterjähriges Bildungsangebot wird in Köln vorgehalten durch Vorklasse „Fit für Mehr“ bis zum Ende des jeweiligen Schuljahres. Noch schulpflichtige und während des Besuchs der Vorklasse das 18. Lebensjahr vollendende Jugendliche können im Anschluss die Internationale Förderklasse besuchen. KI 2 Mitteilung Ausschuss 3506/2018 / Abrufbar unter https://www.ki -koeln.de/assets/50-Bildungsangebote-zugewanderte -07-2018-bfrei.pdf 7 5.6 Durch zielgerichtete Kooperationen auch mit außerschulischen Akteuren der Bildungslandschaft wie z.B. JobCenter, Agentur für Arbeit oder freie Träger und auch mit den Kammern können Schulerfolge und damit auch die Perspektiven im Übergang Schule/Beruf verbessert werden. 5.6.1 Systematische Kooperation in den Bereichen Übergang Schule Beruf mit Integration Point, Bundesagentur für Arbeit, Industrie- und Handelskammern sowie Handwerkskammer und Jugendmigrationsdiensten wurde ausgeweitet. 5.6.2 Durchstarten in Ausbildung und Arbeit /Gemeinsam klappt‘s ist der passende Rahmen, um eine Verbesserung der Angebotslage zu erzielen. Dafür wurden Gespräche zu Förderlücken bei Ausbildungsangeboten bei einzelnen Gruppen wie Jugendlichen mit fehlendem Zugang zu Maßnahmen der beruflichen Rehabilitation (der Bundesagentur für Arbeit) geführt. Handwerks- kammer (HWK) IHK Integration Point Jugendmigra- tionsdienst (JMD) KAoA KI Schulaufsicht 5.7 Eine systematische und passgenaue Versorgung mit Angeboten, die einen Übergang in die Ausbildung ermöglichen, ist dringend geboten. Hierfür ist es erforderlich, Angebote für die Planung der individuellen Bildungsbiographien zu machen. Hierzu gehören die systematische Feststellung der Bedarfe und geeignete Angebote, um diese Bedarfe zu decken. 5.7.1 Als erstes Angebot für die Planung der individuellen Bildungsbiografie ist der im Schuljahr 2019/2020 durch das kommunale Integrationszentrum eingeführte strukturierte Zugang für neuzugewanderte berufsschulpflichtige 16-18 jährige in das Bildungssystem ein erster wichtiger Baustein in der Bildungskette Richtung Ausbildung und Arbeit. 5.7.2 Durch das Landesprogramm Durchstarten in Ausbildung und Arbeit/ Gemeinsam klappt‘s können weitere passgenaue und geeignete Angebote initiiert und umgesetzt werden. Weiterhin können individuelle Bedarfe festgestellt und gedeckt werden. 5.7.3 In den letzten drei Jahren wurde durch das Programm des Landes NRW „Einwanderung gestalten“ intensiv an der passgenauen Versorgung mit Angeboten zum Übergang in Ausbildung und Arbeit gearbeitet (siehe auch Drucksache 5.6 aus der Sitzung des Integrationsrats vom 21.01.2019). 5.7.4 Das Bundesprogramm „Kommunale Koordinierung KI Projektkoordina- tion Einwande- rung gestalten Schulaufsicht 8 der Bildungsangebote für Neuzugewanderte“ ist seit Mitte 2017 fest mit drei Stellen in der Stadt installiert. Jene Mitarbeitenden beschäftigen sich u.a. auch im Bereich des Übergangs Schule – Beruf mit der systematischen Erfassung von Angeboten, dem Feststellen von Lücken in Zugängen und Angeboten sowie der Initiierung von Projekten um die Lücken zu schließen. Das Programm hat eine Laufzeit bis Juli 2021. 6. Interkulturelles Lernen in der Schule Wird zu einem späteren Zeitpunkt bearbeitet. 7. Schulauf- nahme und Eingangs- diagnostik zum Lern- und Sprachstand Wird zu einem späteren Zeitpunkt bearbeitet. 8. Elternarbeit Wird zu einem späteren Zeitpunkt bearbeitet. 9. Ehrenamt Wird zu einem späteren Zeitpunkt bearbeitet. 9 Links: ZMI-Eckpunktepapier https://zmi-koeln.de/wp-content/uploads/2019/01/eckpunkte_zmi_fa_web.pdf Homepage ZMI Köln https://zmi-koeln.de/ Homepage KI Köln https://www.ki-koeln.de Homepage RBB Köln https://www.regionale.bildungsnetzwerke.nrw.de/Regionale-Bildungsnetzwerke/RegBez- K/Stadt-K%C3%B6ln/Handlungsfelder/
  • Mitteilung Ausschuss

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    Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle OB/16/162 Vorlagen-Nummer 09.09.2019 2484/2019 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Integrationsrat 07.10.2019 Ausschuss Schule und Weiterbildung 07.10.2019 Wirtschaftsausschuss 10.10.2019 Jugendhilfeausschuss 29.10.2019 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 20.01.2020 Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 23.01.2020 Bezirksvertretung 8 (Kalk) 23.01.2020 Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 27.01.2020 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 30.01.2020 Bezirksvertretung 5 (Nippes) 30.01.2020 Bezirksvertretung 7 (Porz) 30.01.2020 Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 03.02.2020 Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 03.02.2020 Bericht zum Umsetzungsstand des ZMI-Eckpunktepapiers Am 04.12.2017 wurde in der Sitzung des Integrationsrates das unter Federführung des ZMI - Zent- rums für Mehrsprachigkeit und Integration entwickelte Eckpunktepapier zur Integration von neu zu- gewanderten Kindern und Jugendlichen in Kölner Schulen vorgestellt (siehe Link in der Anlage). Das ZMI-Eckpunktepapier gibt einen Überblick über neun zentrale Handlungsfelder der Integration mit Handlungsempfehlungen zu deren Weiterentwicklung. Entsprechend des Beschlusses des Integrationsrates vom 11.06.2018 soll jährlich ein Bericht zum Umsetzungsstand dieser Handlungsempfehlungen des ZMI-Eckpunktepapiers vorgelegt werden. Zur Bearbeitung und Umsetzung des ZMI-Eckpunktepapiers wurde eine Steuerungsgruppe beste- hend aus Vertreterinnen und Vertretern des Zentrums für Mehrsprachigkeit und Integration, des Kommunalen Integrationszentrums (Amt für Integration und Vielfalt) und des Regionalen Bildungsbü- ros (Amt für Schulentwicklung) gebildet. Die Bearbeitung der Handlungsempfehlungen ZMI-Eckpunktepapiers und deren Umsetzung des wur- den durch die Steuerungsgruppe an die Mitarbeitenden aus dem Projekt „Bildungskoordination für Neuzugewanderte“, gefördert vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF), übertra- gen. 2 In einem ersten Schritt hat die Steuerungsgruppe die neun Handlungsfelder priorisiert. Folgende fünf Themen wurden seit Jahresanfang entsprechend bearbeitet: 1. Sprachfördergruppen und Übergang in eine Regelklasse 2. Alphabetisierung in den Sekundarstufen I und II 3. Unterricht in den Herkunftssprachen und Feststellungsprüfung in der Herkunftssprache 4. Deutschlernen in mehrsprachigen Klassen 5. Bildungsangebote am Berufskolleg für 16-25 Jährige Grundlage für die Bearbeitung waren Interviews mit Expertinnen und Experten aus diesen Hand- lungsfeldern, die den jeweiligen Sachstand sowie Bedarfe und (Projekt-) Ideen zur Verbesserung der Situation genannt haben. Im Folgenden sind die Handlungsfelder mit ihren Handlungsempfehlungen und den aktuellen Umset- zungsständen dargestellt. Aktuelle Informationen zu laufenden Projekten und Programmen sind zu finden auf der Homepage des Kommunalen Integrationszentrums, des ZMI und des Regionalen Bildungsbüros (Adressen im Anhang). Anlage Gez. Reker

Beratungsverlauf

  1. 07.10.2019

    Integrationsrat

    TOP 5.2, Kenntnisnahme (Mitteilung).
  2. 07.10.2019

    Ausschuss Schule und Weiterbildung

    TOP 5.1, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: zur weiteren Bearbeitung in die Verwaltung überwiesen
  3. 10.10.2019

    Wirtschaftsausschuss

    TOP 14.3, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen
  4. 29.10.2019

    Jugendhilfeausschuss

    TOP 8.2.1, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen
  5. 20.01.2020

    Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)

    TOP 10.2.6, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen
  6. 23.01.2020

    Bezirksvertretung 6 (Chorweiler)

    TOP 10.2.9, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen
  7. 23.01.2020

    Bezirksvertretung 8 (Kalk)

    TOP 10.2.12, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen
  8. 27.01.2020

    Bezirksvertretung 9 (Mülheim)

    TOP 10.2.9, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen
  9. 30.01.2020

    Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)

    TOP 9.9, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen
  10. 30.01.2020

    Bezirksvertretung 7 (Porz)

    TOP 10.2.7, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen
  11. 30.01.2020

    Bezirksvertretung 5 (Nippes)

    TOP 10.2.4, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen
  12. 03.02.2020

    Bezirksvertretung 3 (Lindenthal)

    TOP 11.3.3, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen
  13. 03.02.2020

    Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld)

    TOP 12.9, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen
  14. 14.02.2020 zuletzt

    Runder Tisch für Flüchtlingsfragen

    TOP 7.5, Kenntnisnahme (Mitteilung).

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