Mandari Insight

2484/2019

Bericht zum Umsetzungsstand des ZMI-Eckpunktepapiers

Mitteilung Ausschuss 13.01.2020

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Runder Tisch für Flüchtlingsfragen, Sitzung am 14.02.2020, TOP 7.5

Umsetzungsstand_ZMI_Eckpunktepapier_2019_Tabelle

· application/pdf

Ansehen

Mitteilung Ausschuss

· application/pdf

Ansehen

Umsetzungsstand_ZMI_Eckpunktepapier_2019_Tabelle

15969 Zeichen

1 
 
Anlage 
 
Handlungsfeld Handlungsempfehlung Umsetzungsstand  Mitwirkende 
1. Sprachförder-
gruppen und 
Übergang in 
eine 
Regelklasse 
1.1 Neu zugewanderte Kinder und Jugendliche 
ohne Deutschkenntnisse werden zunächst in 
Sprachfördergruppen der Primarstufe, der 
Sekundarstufen I oder der Sekundarstufe II 
vermittelt. 
1.1.1 Zugewanderte Schulneulinge (Primarstufe) 
erhalten unter bestimmten Umständen keine 
Zuweisung in eine Vorbereitungsklasse – diese 
Problematik wird derzeit im „Lenkungskreis 
Regionale Bildungslandschaft“ erörtert. 
1.1.2 Allgemeine Sprachförderung steht jedem Kind mit 
Sprachförderbedarf zur Verfügung (z.B. durch 
Einzelförderung).  
Regionales 
Bildungsbüro 
(RBB) 
Schulaufsicht 
 
1.2 Der Übergang der neu zugewanderten 
Schülerinnen und Schüler von den 
Sprachfördergruppen in den Regelunterricht 
ist zu allen weiterführenden Schulen möglich. 
1.2.1 Flächendeckende Nutzung eines Übergangs-/ 
Wechslerbogens von der Sprachfördergruppe in 
die Regelklasse ist gelebte Praxis im Schulbezirk 
Köln. 
1.2.2 Der Übergang in den Regelunterricht findet statt, 
die Möglichkeit des Wechsels an andere 
Schulformen wird wenig genutzt. Hier besteht 
Bedarf für weitere Prüfung der Ursachen und 
Handlungsempfehlungen. 
1.2.3 Der Übergang von der KiTa in die Grundschule 
wird aktuell analysiert. 
Kommunales 
Integrations-
zentrum (KI) 
RBB 
Schulamt für die 
Stadt Köln  
Schulaufsicht 
Zentrale Dienste 
für Tageseinrich-
tungen für 
Kinder 
1.3 Schulplätze für die Teilnahme neu 
zugewanderter Schülerinnen und Schüler an 
Sprachfördergruppen und am Regelunterricht 
sind an allen allgemein bildenden Schulen 
bereitzustellen. 
1.3.1 Es werden ausreichend Plätze bereitgestellt. 
1.3.2 Handlungsbedarf: Siehe 1.2.2 
Schulamt für die 
Stadt Köln

2 
 
2.  Alphabetisie-
rung in den 
Sekundarstu-
fen I und II 
2.1 Bestehende Konzepte zur Alphabetisierung in 
Deutsch in den Sekundarstufen I und II 
werden gesammelt und systematisch auf ihre 
Eignung für Schülerinnen und Schüler mit 
geringen schriftsprachlichen Kompetenzen hin 
gesichtet. 
2.1.1 Bereitstellung eines Pools an Links zu 
Materialsammlungen ist in Arbeit. Die Pro Daz-
Plattform der Uni Duisburg-Essen wurde 
begutachtet und ausgewertet. Eine weitere 
Zusammenarbeit für eine nutzerorientierte 
Aufbereitung der Links und Materialien ist geplant.  
2.1.2 Jede Schule soll im nächsten Schuljahr 
Informationen zu der Plattform erhalten.  
Die Homepage des ZMI soll als Orientierungshilfe 
empfohlen werden, von der aus alle anderen Links 
verschiedener Plattformen mit Kommentaren und 
Hinweisen zu finden sind.  
2.1.3 Unterjähriger Einstieg im Berufskolleg für 16-18 
Jährige möglich in neu geschaffenen 
Alphabetisierungsklassen (Fit für Mehr-Klassen). 
Danach gezielte Beschulung in Berufskollegs. 
Regulärer Einstieg in IFK-Alpha-Klassen ebenfalls 
möglich. 
Bezirksregierung  
Bildungskoordi-
nation für 
Neuzugewan-
derte (Biko) 
KI 
Schulaufsicht 
Zentrum für 
Mehrsprachig-
keit und 
Integration (ZMI)  
2.2 Bestehende konzeptionelle Lücken werden 
mit Hilfe der vorhandenen Ressourcen (VHS, 
Universität, u.a.) geschlossen.  
2.2.1 Qualitätszirkel mit Lehrkräften verschiedener 
Bildungseinrichtungen wird initiiert. Zwischen 
Lehrkräften aus Schule, Universität sowie 
außerschulischen Bildungseinrichtungen wird es 
ein Vernetzungstreffen zum Methodenaustausch 
geben.  
Biko  
KI  
ZMI  
2.3 Geeignete Konzepte werden den Lehrkräften 
mit entsprechenden Fortbildungs-und 
Weiterbildungsangeboten zur Verfügung 
gestellt (VHS, Universität) 
2.3.1 Die Ergebnisse (Methoden und Material) aus dem 
Qualitätszirkel werden den Lehrkräften zur 
Verfügung gestellt. Siehe Punkt 2.1 und 2.2 
KI  
ZMI  
2.4 Im Rahmen des Herkunftssprachlichen 
Unterrichts (HSU) werden nicht 
alphabetisierte Schülerinnen und Schüler 
auch in der jeweiligen Herkunftssprache 
alphabetisiert. 
2.4.1 Siehe Handlungsfeld 3

3 
 
3. Unterricht in 
den Herkunfts-
sprachen und 
Feststellungs-
prüfung in der 
Herkunfts-
sprache 
3.1 Die Unterrichtsangebote in den  Bereichen 
des Herkunftssprachlichen Unterrichts (HSU), 
der Koordinierten Alphabetisierung in Deutsch 
und in der Herkunftssprache (KOALA) und 
des bilingualen Lernens werden weiter 
ausgebaut. Ein Kölner Beispiel für die Arbeit 
mit diesen Konzepten sind die Schulen des 
Verbunds Kölner Europäischer Grundschulen. 
3.1.1 Fortbildungsangebot und Plattform zur Sammlung 
der „Kleinen Bücher in Digitaler- und Videoform“ 
wurde initiiert: Erste Fortbildung hat am 10.07.2019 
stattgefunden, weitere Einführungen werden im 
Schuljahr 19/20 stattfinden. 
Schulaufsicht 
ZMI  
 
3.2 Es werden weitere Schulen identifiziert, die 
aufgrund der Zusammensetzung der 
Herkunftssprachen geeignet sind, am 
Verbund Kölner Europäischer Grundschulen 
oder an vergleichbaren Projekten 
teilzunehmen. Diese Schulen werden zu einer 
Teilnahme aufgefordert. Hierfür werden 
entsprechende Anreize geschaffen. 
3.2.1 Das ZMI hat eine weitere Schule (KGS Am 
Porzenacker) für den Verbund Kölner europäische 
Grundschulen gewonnen. 
3.2.2 Schwerpunktthema des ZMI mit entsprechenden 
Veranstaltungen für das Jahr 2020 ist der HSU: So 
wird u.a. das Sprachfest 2020 den Schwerpunkt 
HSU haben.  
KI  
Schulaufsicht  
ZMI  
3.3 Die Anzahl der Stellen für den 
Herkunftssprachlichen Unterricht (HSU) wird 
bedarfsgerecht erhöht. Angesichts des 
verstärkten Zuzugs von Kindern und 
Jugendlichen mit bislang nicht unterrichteten 
Herkunftssprachen werden insbesondere 
Stellen für diese Sprachen bereitgestellt. 
3.3.1 Die Bezirksregierung hat zusätzlich mit Wirkung 
zum 1.8.2019 weitere 7,5 Stellen zusätzlich für das 
Schulamt für die Stadt Köln verfügt: 5,5 Stellen für 
Türkisch, 1 Stelle für Farsi sowie eine Stelle zu 
Spanisch. 
Bezirksregierung  
3.4 An weiterführenden Schulen in Köln sollen 
Herkunftssprachen anstelle einer zweiten oder 
dritten Fremdsprache in größerem Umfang 
angeboten werden. 
3.4.1 Siehe 3.3.1

4 
 
3.5 Die Schulen der Sekundarstufe sind 
umfassend informiert über die Bedingungen 
der Zulassung der Schülerinnen und Schüler 
zur Feststellungsprüfung bezüglich der 
zweiten Fremdsprache. 
3.5.1 Zusammenstellung und Weitergabe von 
vorhandenen Informationen zur 
Feststellungsprüfung und dessen Möglichkeiten an 
Schulleitungen und Lehrkräfte. 
3.5.2 Ausarbeitung von Informationsmaterialien für Eltern 
über herkunftssprachlichen Unterricht und 
Feststellungsprüfung (derzeit in Arbeit). 
3.5.3 Das ZMI wird dem ZMI-Magazin ein Sonderheft 
zum HSU hinzuzufügen, inkl. Faktencheck und 
Informationen zur Feststellungsprüfung. 
Biko 
Schulaufsicht  
ZMI  
4. Deutschlernen 
in mehr-
sprachigen 
Klassen 
4.1 Schulen, die neu zugewanderte Kinder und 
Jugendliche unterrichten, erhalten unmittelbar 
die Möglichkeit zur Teilnahme am Programm 
„DemeK – Deutschlernen in mehrsprachigen 
Klassen“. 
4.1.1 Teilnahmebedingungen für das „DemeK – 
Programm“ wurden für ein Pilotprojekt geöffnet. Für 
das Schuljahr 19/20 wurden 16 Plätze in zwei 
DemeK-Kursen für die Sekundarstufe organisiert. 
Bezirksregierung  
4.2 Die Lehrkräfte erhalten Fortbildung zu 
sprachsensiblem Unterricht.  
4.2.1 Implementierung von Qualifizierungen und /oder 
Fortbildungen in Köln in Planung.  
Schulaufsicht  
4.3 Eine stärkere Einbindung der 
Herkunftssprache in das Programm „DemeK – 
Deutschlernen in mehrsprachigen Klassen“ 
wird fortgesetzt. 
4.3.1 Das Fortbildungsmodul „Gelebte 
Mehrsprachigkeit“, das im Rahmen von DemeK 
entstanden ist, wird an Kölner Grundschulen 
angeboten. Allen Kölner Grundschulen, die die 
Basis-DemeK-Fortbildung durchgeführt haben (um 
die 60), steht die Möglichkeit offen diese 
Fortbildung zu erhalten. 
Bezirksregierung  
5. Bildungs-
angebote am 
Berufskolleg 
für 16-25 
Jährige 
5.1 Neu zugewanderte Schülerinnen und Schüler, 
die mehr als ein Jahr die deutsche 
Sekundarstufe I besuchten, aber keine 
Aussicht auf einen Schulabschluss haben, 
erhalten Zugang zur Internationalen 
Förderklasse. 
 
5.1.1. Aktuell erhalten die Schülerinnen und Schüler, die    
mehr als ein Jahr die deutsche Sekundarstufe I 
besucht haben, keinen Zugang zu IFK. Dieses ist 
auf Landesebene (APO-BK Anlage A § 22 Abs. 3) 
geregelt. 
Bezirksregierung

5 
 
5.2 Über 18-Jährige haben den Anspruch auf den 
Besuch einer Internationalen Förderklasse, 
weil hiermit die Chance auf einen 
Schulabschluss verbunden ist. 
5.2.1 Das Land hat entschieden, dass kein Anspruch für 
Über 18-Jährige auf den Besuch einer 
Internationalen Förderklasse besteht. Der 
entsprechende Bedarf für Zugänge in 
Internationale Förderklassen in Köln ist vorhanden.  
5.2.2 Kölner Bedarfe werden in der Landesinitiative 
„Durchstarten in Ausbildung und Arbeit 
/Gemeinsam klappt’s“1 eingebracht (u.a. Thema: 
Zugang zum Spracherwerb oder Ausbildung und 
Arbeit) um Angebote zu entwickeln.  
Bezirksregierung  
KI  
 
5.3 Zur Verbesserung der Ausbildungs- und 
Studierfähigkeit der Jugendlichen und jungen 
Erwachsenen werden Alphabetisierungs- und 
Sprachförderangebote in der deutschen 
Sprache sowie Berufsorientierungsangebote 
an Berufs-und Weiterbildungskollegs 
bedarfsgerecht auf- bzw. ausgebaut. 
5.3.1 Fit-für-Mehr-Klassen (FFM) mit Alphabetisierung 
sind auch unterjährig bis zur Einschulung möglich.  
5.3.2 Berufsfachschul-Klassen mit Sprachförderung 
werden vermehrt an Kölner Berufskollegs 
angeboten. Die Vernetzung der Schulen für eine 
abgestimmte Ausweitung der Angebote ist in 
Arbeit.  
5.3.3 Im Rahmen der Landesinitiative „Durchstarten in 
Ausbildung und Arbeit/ Gemeinsam klappt‘s“ ist es 
geplant, entsprechende Module zu initiieren. 
5.3.4 Berufliche Orientierung im Rahmen des „Kein 
Abschluss-ohne-Anschluss“-Programms (KAoA) 
des Landes NRW in Internationalen Förderklassen 
am Berufskolleg ist ab dem Schuljahr 2019/2020 
KAoA kompakt für alle verpflichtend.  
5.3.5 Das ZMI hat in Kooperation mit dem KI eine 
Begriffsliste zur beruflichen Bildung/Ausbildung in 
sechs Sprachen für Schülerinnen und Schüler 
erstellt. Eine Veröffentlichung auf der Homepage 
Bezirksregierung  
Bundesagentur 
für Arbeit  
Kein Abschluss 
ohne Anschluss 
(KAoA)  
KI  
Schulaufsicht 
ZMI  
                                                 
1 Die Landesinitiative „Durchstarten in Ausbildung und Arbeit“ bzw. “Gemeinsam Klappt’s“ richtet sich an 18 -27 Jährigen Geflüchtete, die am wenigsten von der Förderung des 
Bundes im Rahmen der Regelsysteme profitieren . Im Rahmen der Initiative soll bis Juni 2022 in sechs Bausteinen ( 1. Coaching  /2. Berufsbegleitende 
Qualifizierung/Sprachförderung  / 3. Nachholen des Hauptschulabschlusses  / 4. Schul- und Ausbildungsvorbereitende Kurse (z.B. Jugendintegrationskurse)  / 5. Innovationsfond  / 6. 
Teilhabemanagement)  neue Bildungschancen erhalten. Mitteilung des Landes unter https://www.land.nrw/de/pressemitteilung/minister -laumann-und-stamp-50-millionen-euro-zur-
integration -ausbildung-und-arbeit

6 
 
des KI und ZMI erfolgt zeitnah.  
5.4 Die verschiedenen Angebote werden im Sinne 
einer Integrations- und Förderkette transparent 
gemacht und optimal vernetzt. 
5.4.1 Systematische Erfassung der Jugendlichen: Ab 
dem Schuljahr 2019/2020 werden alle 16-18 
Jährigen neuzugewanderten berufsschulpflichtigen 
Jugendlichen, die sich neu in Köln gemeldet 
haben, zu einem verpflichtenden Beratungstermin 
ins Kommunale Integrationszentrum eingeladen 
und über den Zugang ins Bildungssystem 
informiert.  
5.4.2 Die Bildungsangebote für 16-25 Jährige 
Neuzugewanderte wurden in einer 
Angebotsübersicht erfasst und werden 
kontinuierlich aktualisiert2.  
5.4.3 Die Internetplattform „Bildungswegweiser 
Übergang Schule Beruf“ wird aktuell auf 
städtischer Ebene mit Akteuren wie Industrie- und 
Handelskammer, Handwerkskammer, 
Bundesagentur für Arbeit und Jobcenter erarbeitet. 
Angebote für die Zielgruppe der 
Neuzugewanderten werden über eine Filterfunktion 
zugänglich gemacht. 
KAoA  
KI  
 
5.5 Für schulpflichtige neu zugewanderte 
Jugendliche bis zum Alter von 17 Jahren 
werden auch unterjährige Bildungsangebote 
vorgehalten. 
5.5.1 Ein unterjähriges Bildungsangebot wird in Köln 
vorgehalten durch Vorklasse „Fit für Mehr“ bis zum 
Ende des jeweiligen Schuljahres. Noch 
schulpflichtige und während des Besuchs der 
Vorklasse das 18. Lebensjahr vollendende 
Jugendliche können im Anschluss die 
Internationale Förderklasse besuchen. 
KI 
                                                 
2 Mitteilung Ausschuss 3506/2018 / Abrufbar unter https://www.ki -koeln.de/assets/50-Bildungsangebote-zugewanderte -07-2018-bfrei.pdf

7 
 
5.6 Durch zielgerichtete Kooperationen auch mit 
außerschulischen Akteuren der 
Bildungslandschaft wie z.B. JobCenter, 
Agentur für Arbeit oder freie Träger und auch 
mit den Kammern können Schulerfolge und 
damit auch die Perspektiven im Übergang 
Schule/Beruf verbessert werden. 
5.6.1 Systematische Kooperation in den Bereichen 
Übergang Schule Beruf mit Integration Point, 
Bundesagentur für Arbeit, Industrie- und 
Handelskammern sowie Handwerkskammer und 
Jugendmigrationsdiensten wurde ausgeweitet. 
5.6.2 Durchstarten in Ausbildung und Arbeit 
/Gemeinsam klappt‘s ist der passende Rahmen, 
um eine Verbesserung der Angebotslage zu 
erzielen. Dafür wurden Gespräche zu Förderlücken 
bei Ausbildungsangeboten bei einzelnen Gruppen 
wie Jugendlichen mit fehlendem Zugang zu 
Maßnahmen der beruflichen Rehabilitation (der 
Bundesagentur für Arbeit) geführt.  
Handwerks-
kammer (HWK) 
IHK  
Integration Point  
Jugendmigra-
tionsdienst 
(JMD)  
KAoA  
KI  
Schulaufsicht 
5.7 Eine systematische und passgenaue 
Versorgung mit Angeboten, die einen 
Übergang in die Ausbildung ermöglichen, ist 
dringend geboten. Hierfür ist es erforderlich, 
Angebote für die Planung der individuellen 
Bildungsbiographien zu machen. Hierzu 
gehören die systematische Feststellung der 
Bedarfe und geeignete Angebote, um diese 
Bedarfe zu decken. 
5.7.1 Als erstes Angebot für die Planung der 
individuellen Bildungsbiografie ist der im Schuljahr 
2019/2020 durch das kommunale 
Integrationszentrum eingeführte strukturierte 
Zugang für neuzugewanderte berufsschulpflichtige 
16-18 jährige in das Bildungssystem ein erster 
wichtiger Baustein in der Bildungskette Richtung 
Ausbildung und Arbeit.  
5.7.2 Durch das Landesprogramm Durchstarten in 
Ausbildung und Arbeit/ Gemeinsam klappt‘s 
können weitere passgenaue und geeignete 
Angebote initiiert und umgesetzt werden. Weiterhin 
können individuelle Bedarfe festgestellt und 
gedeckt werden.  
5.7.3 In den letzten drei Jahren wurde durch das 
Programm des Landes NRW „Einwanderung 
gestalten“ intensiv an der passgenauen 
Versorgung mit Angeboten zum Übergang in 
Ausbildung und Arbeit gearbeitet (siehe auch 
Drucksache 5.6 aus der Sitzung des 
Integrationsrats vom 21.01.2019).  
5.7.4 Das Bundesprogramm „Kommunale Koordinierung 
KI 
Projektkoordina-
tion Einwande-
rung gestalten 
Schulaufsicht

8 
 
der Bildungsangebote für Neuzugewanderte“ ist 
seit Mitte 2017 fest mit drei Stellen in der Stadt 
installiert. Jene Mitarbeitenden beschäftigen sich 
u.a. auch im Bereich des Übergangs Schule – 
Beruf mit der systematischen Erfassung von 
Angeboten, dem Feststellen von Lücken in 
Zugängen und Angeboten sowie der Initiierung von 
Projekten um die Lücken zu schließen. Das 
Programm hat eine Laufzeit bis Juli 2021. 
6. Interkulturelles 
Lernen in der 
Schule  
Wird zu einem späteren Zeitpunkt bearbeitet.  
7. Schulauf-
nahme und 
Eingangs-
diagnostik zum 
Lern- und 
Sprachstand 
Wird zu einem späteren Zeitpunkt bearbeitet.  
8. Elternarbeit Wird zu einem späteren Zeitpunkt bearbeitet.  
9. Ehrenamt Wird zu einem späteren Zeitpunkt bearbeitet.

9 
 
Links: 
 
ZMI-Eckpunktepapier 
https://zmi-koeln.de/wp-content/uploads/2019/01/eckpunkte_zmi_fa_web.pdf 
 
Homepage ZMI Köln 
https://zmi-koeln.de/ 
 
Homepage KI Köln 
https://www.ki-koeln.de 
 
Homepage RBB Köln 
https://www.regionale.bildungsnetzwerke.nrw.de/Regionale-Bildungsnetzwerke/RegBez-
K/Stadt-K%C3%B6ln/Handlungsfelder/

Mitteilung Ausschuss

3003 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
OB/16/162 
 
Vorlagen-Nummer  09.09.2019 
 2484/2019 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Integrationsrat 07.10.2019 
Ausschuss Schule und Weiterbildung 07.10.2019 
Wirtschaftsausschuss 10.10.2019 
Jugendhilfeausschuss 29.10.2019 
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 20.01.2020 
Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 23.01.2020 
Bezirksvertretung 8 (Kalk) 23.01.2020 
Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 27.01.2020 
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 30.01.2020 
Bezirksvertretung 5 (Nippes) 30.01.2020 
Bezirksvertretung 7 (Porz) 30.01.2020 
Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 03.02.2020 
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 03.02.2020 
 
Bericht zum Umsetzungsstand des ZMI-Eckpunktepapiers 
Am 04.12.2017 wurde in der Sitzung des Integrationsrates das unter Federführung des ZMI - Zent-
rums für Mehrsprachigkeit und Integration entwickelte Eckpunktepapier zur Integration von neu zu-
gewanderten Kindern und Jugendlichen in Kölner Schulen vorgestellt (siehe Link in der Anlage). Das 
ZMI-Eckpunktepapier gibt einen Überblick über neun zentrale Handlungsfelder der Integration mit 
Handlungsempfehlungen zu deren Weiterentwicklung.  
Entsprechend des Beschlusses des Integrationsrates vom 11.06.2018 soll jährlich ein Bericht zum 
Umsetzungsstand dieser Handlungsempfehlungen des ZMI-Eckpunktepapiers vorgelegt werden. 
Zur Bearbeitung und Umsetzung des ZMI-Eckpunktepapiers wurde eine Steuerungsgruppe beste-
hend aus Vertreterinnen und Vertretern des Zentrums für Mehrsprachigkeit und Integration, des 
Kommunalen Integrationszentrums (Amt für Integration und Vielfalt) und des Regionalen Bildungsbü-
ros (Amt für Schulentwicklung) gebildet. 
Die Bearbeitung der Handlungsempfehlungen ZMI-Eckpunktepapiers und deren Umsetzung des wur-
den durch die Steuerungsgruppe an die Mitarbeitenden aus dem Projekt „Bildungskoordination für 
Neuzugewanderte“, gefördert vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF), übertra-
gen.

2 
 
In einem ersten Schritt hat die Steuerungsgruppe die neun Handlungsfelder priorisiert. Folgende fünf 
Themen wurden seit Jahresanfang entsprechend bearbeitet:  
1. Sprachfördergruppen und Übergang in eine Regelklasse 
2. Alphabetisierung in den Sekundarstufen I und II  
3. Unterricht in den Herkunftssprachen und Feststellungsprüfung in der Herkunftssprache 
4. Deutschlernen in mehrsprachigen Klassen 
5. Bildungsangebote am Berufskolleg für 16-25 Jährige 
 
Grundlage für die Bearbeitung waren Interviews mit Expertinnen und Experten aus diesen Hand-
lungsfeldern, die den jeweiligen Sachstand sowie Bedarfe und (Projekt-) Ideen zur Verbesserung der 
Situation genannt haben.  
 
Im Folgenden sind die Handlungsfelder mit ihren Handlungsempfehlungen und den aktuellen Umset-
zungsständen dargestellt. 
Aktuelle Informationen zu laufenden Projekten und Programmen sind zu finden auf der Homepage 
des Kommunalen Integrationszentrums, des ZMI und des Regionalen Bildungsbüros (Adressen im 
Anhang). 
 
Anlage 
 
Gez. Reker

Beratungsverlauf (14)

07.10.2019 Ausschuss Schule und Weiterbildung
TOP 5.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: zur weiteren Bearbeitung in die Verwaltung überwiesen

Zur Sitzung
07.10.2019 Integrationsrat
TOP 5.2 Kenntnisnahme (Mitteilung)
Zur Sitzung
10.10.2019 Wirtschaftsausschuss
TOP 14.3 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
29.10.2019 Jugendhilfeausschuss
TOP 8.2.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
20.01.2020 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)
TOP 10.2.6 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
23.01.2020 Bezirksvertretung 8 (Kalk)
TOP 10.2.12 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
23.01.2020 Bezirksvertretung 6 (Chorweiler)
TOP 10.2.9 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
27.01.2020 Bezirksvertretung 9 (Mülheim)
TOP 10.2.9 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
30.01.2020 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)
TOP 9.9 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
30.01.2020 Bezirksvertretung 5 (Nippes)
TOP 10.2.4 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
30.01.2020 Bezirksvertretung 7 (Porz)
TOP 10.2.7 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
03.02.2020 Bezirksvertretung 3 (Lindenthal)
TOP 11.3.3 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
03.02.2020 Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld)
TOP 12.9 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
14.02.2020 Runder Tisch für Flüchtlingsfragen
TOP 7.5 Kenntnisnahme (Mitteilung)
Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2484/2019
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
13.01.2020
Erstellt
15.07.2019 15:53