2484/2019
Bericht zum Umsetzungsstand des ZMI-Eckpunktepapiers
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Umsetzungsstand_ZMI_Eckpunktepapier_2019_Tabelle
15969 Zeichen
1
Anlage
Handlungsfeld Handlungsempfehlung Umsetzungsstand Mitwirkende
1. Sprachförder-
gruppen und
Übergang in
eine
Regelklasse
1.1 Neu zugewanderte Kinder und Jugendliche
ohne Deutschkenntnisse werden zunächst in
Sprachfördergruppen der Primarstufe, der
Sekundarstufen I oder der Sekundarstufe II
vermittelt.
1.1.1 Zugewanderte Schulneulinge (Primarstufe)
erhalten unter bestimmten Umständen keine
Zuweisung in eine Vorbereitungsklasse – diese
Problematik wird derzeit im „Lenkungskreis
Regionale Bildungslandschaft“ erörtert.
1.1.2 Allgemeine Sprachförderung steht jedem Kind mit
Sprachförderbedarf zur Verfügung (z.B. durch
Einzelförderung).
Regionales
Bildungsbüro
(RBB)
Schulaufsicht
1.2 Der Übergang der neu zugewanderten
Schülerinnen und Schüler von den
Sprachfördergruppen in den Regelunterricht
ist zu allen weiterführenden Schulen möglich.
1.2.1 Flächendeckende Nutzung eines Übergangs-/
Wechslerbogens von der Sprachfördergruppe in
die Regelklasse ist gelebte Praxis im Schulbezirk
Köln.
1.2.2 Der Übergang in den Regelunterricht findet statt,
die Möglichkeit des Wechsels an andere
Schulformen wird wenig genutzt. Hier besteht
Bedarf für weitere Prüfung der Ursachen und
Handlungsempfehlungen.
1.2.3 Der Übergang von der KiTa in die Grundschule
wird aktuell analysiert.
Kommunales
Integrations-
zentrum (KI)
RBB
Schulamt für die
Stadt Köln
Schulaufsicht
Zentrale Dienste
für Tageseinrich-
tungen für
Kinder
1.3 Schulplätze für die Teilnahme neu
zugewanderter Schülerinnen und Schüler an
Sprachfördergruppen und am Regelunterricht
sind an allen allgemein bildenden Schulen
bereitzustellen.
1.3.1 Es werden ausreichend Plätze bereitgestellt.
1.3.2 Handlungsbedarf: Siehe 1.2.2
Schulamt für die
Stadt Köln
2
2. Alphabetisie-
rung in den
Sekundarstu-
fen I und II
2.1 Bestehende Konzepte zur Alphabetisierung in
Deutsch in den Sekundarstufen I und II
werden gesammelt und systematisch auf ihre
Eignung für Schülerinnen und Schüler mit
geringen schriftsprachlichen Kompetenzen hin
gesichtet.
2.1.1 Bereitstellung eines Pools an Links zu
Materialsammlungen ist in Arbeit. Die Pro Daz-
Plattform der Uni Duisburg-Essen wurde
begutachtet und ausgewertet. Eine weitere
Zusammenarbeit für eine nutzerorientierte
Aufbereitung der Links und Materialien ist geplant.
2.1.2 Jede Schule soll im nächsten Schuljahr
Informationen zu der Plattform erhalten.
Die Homepage des ZMI soll als Orientierungshilfe
empfohlen werden, von der aus alle anderen Links
verschiedener Plattformen mit Kommentaren und
Hinweisen zu finden sind.
2.1.3 Unterjähriger Einstieg im Berufskolleg für 16-18
Jährige möglich in neu geschaffenen
Alphabetisierungsklassen (Fit für Mehr-Klassen).
Danach gezielte Beschulung in Berufskollegs.
Regulärer Einstieg in IFK-Alpha-Klassen ebenfalls
möglich.
Bezirksregierung
Bildungskoordi-
nation für
Neuzugewan-
derte (Biko)
KI
Schulaufsicht
Zentrum für
Mehrsprachig-
keit und
Integration (ZMI)
2.2 Bestehende konzeptionelle Lücken werden
mit Hilfe der vorhandenen Ressourcen (VHS,
Universität, u.a.) geschlossen.
2.2.1 Qualitätszirkel mit Lehrkräften verschiedener
Bildungseinrichtungen wird initiiert. Zwischen
Lehrkräften aus Schule, Universität sowie
außerschulischen Bildungseinrichtungen wird es
ein Vernetzungstreffen zum Methodenaustausch
geben.
Biko
KI
ZMI
2.3 Geeignete Konzepte werden den Lehrkräften
mit entsprechenden Fortbildungs-und
Weiterbildungsangeboten zur Verfügung
gestellt (VHS, Universität)
2.3.1 Die Ergebnisse (Methoden und Material) aus dem
Qualitätszirkel werden den Lehrkräften zur
Verfügung gestellt. Siehe Punkt 2.1 und 2.2
KI
ZMI
2.4 Im Rahmen des Herkunftssprachlichen
Unterrichts (HSU) werden nicht
alphabetisierte Schülerinnen und Schüler
auch in der jeweiligen Herkunftssprache
alphabetisiert.
2.4.1 Siehe Handlungsfeld 3
3
3. Unterricht in
den Herkunfts-
sprachen und
Feststellungs-
prüfung in der
Herkunfts-
sprache
3.1 Die Unterrichtsangebote in den Bereichen
des Herkunftssprachlichen Unterrichts (HSU),
der Koordinierten Alphabetisierung in Deutsch
und in der Herkunftssprache (KOALA) und
des bilingualen Lernens werden weiter
ausgebaut. Ein Kölner Beispiel für die Arbeit
mit diesen Konzepten sind die Schulen des
Verbunds Kölner Europäischer Grundschulen.
3.1.1 Fortbildungsangebot und Plattform zur Sammlung
der „Kleinen Bücher in Digitaler- und Videoform“
wurde initiiert: Erste Fortbildung hat am 10.07.2019
stattgefunden, weitere Einführungen werden im
Schuljahr 19/20 stattfinden.
Schulaufsicht
ZMI
3.2 Es werden weitere Schulen identifiziert, die
aufgrund der Zusammensetzung der
Herkunftssprachen geeignet sind, am
Verbund Kölner Europäischer Grundschulen
oder an vergleichbaren Projekten
teilzunehmen. Diese Schulen werden zu einer
Teilnahme aufgefordert. Hierfür werden
entsprechende Anreize geschaffen.
3.2.1 Das ZMI hat eine weitere Schule (KGS Am
Porzenacker) für den Verbund Kölner europäische
Grundschulen gewonnen.
3.2.2 Schwerpunktthema des ZMI mit entsprechenden
Veranstaltungen für das Jahr 2020 ist der HSU: So
wird u.a. das Sprachfest 2020 den Schwerpunkt
HSU haben.
KI
Schulaufsicht
ZMI
3.3 Die Anzahl der Stellen für den
Herkunftssprachlichen Unterricht (HSU) wird
bedarfsgerecht erhöht. Angesichts des
verstärkten Zuzugs von Kindern und
Jugendlichen mit bislang nicht unterrichteten
Herkunftssprachen werden insbesondere
Stellen für diese Sprachen bereitgestellt.
3.3.1 Die Bezirksregierung hat zusätzlich mit Wirkung
zum 1.8.2019 weitere 7,5 Stellen zusätzlich für das
Schulamt für die Stadt Köln verfügt: 5,5 Stellen für
Türkisch, 1 Stelle für Farsi sowie eine Stelle zu
Spanisch.
Bezirksregierung
3.4 An weiterführenden Schulen in Köln sollen
Herkunftssprachen anstelle einer zweiten oder
dritten Fremdsprache in größerem Umfang
angeboten werden.
3.4.1 Siehe 3.3.1
4
3.5 Die Schulen der Sekundarstufe sind
umfassend informiert über die Bedingungen
der Zulassung der Schülerinnen und Schüler
zur Feststellungsprüfung bezüglich der
zweiten Fremdsprache.
3.5.1 Zusammenstellung und Weitergabe von
vorhandenen Informationen zur
Feststellungsprüfung und dessen Möglichkeiten an
Schulleitungen und Lehrkräfte.
3.5.2 Ausarbeitung von Informationsmaterialien für Eltern
über herkunftssprachlichen Unterricht und
Feststellungsprüfung (derzeit in Arbeit).
3.5.3 Das ZMI wird dem ZMI-Magazin ein Sonderheft
zum HSU hinzuzufügen, inkl. Faktencheck und
Informationen zur Feststellungsprüfung.
Biko
Schulaufsicht
ZMI
4. Deutschlernen
in mehr-
sprachigen
Klassen
4.1 Schulen, die neu zugewanderte Kinder und
Jugendliche unterrichten, erhalten unmittelbar
die Möglichkeit zur Teilnahme am Programm
„DemeK – Deutschlernen in mehrsprachigen
Klassen“.
4.1.1 Teilnahmebedingungen für das „DemeK –
Programm“ wurden für ein Pilotprojekt geöffnet. Für
das Schuljahr 19/20 wurden 16 Plätze in zwei
DemeK-Kursen für die Sekundarstufe organisiert.
Bezirksregierung
4.2 Die Lehrkräfte erhalten Fortbildung zu
sprachsensiblem Unterricht.
4.2.1 Implementierung von Qualifizierungen und /oder
Fortbildungen in Köln in Planung.
Schulaufsicht
4.3 Eine stärkere Einbindung der
Herkunftssprache in das Programm „DemeK –
Deutschlernen in mehrsprachigen Klassen“
wird fortgesetzt.
4.3.1 Das Fortbildungsmodul „Gelebte
Mehrsprachigkeit“, das im Rahmen von DemeK
entstanden ist, wird an Kölner Grundschulen
angeboten. Allen Kölner Grundschulen, die die
Basis-DemeK-Fortbildung durchgeführt haben (um
die 60), steht die Möglichkeit offen diese
Fortbildung zu erhalten.
Bezirksregierung
5. Bildungs-
angebote am
Berufskolleg
für 16-25
Jährige
5.1 Neu zugewanderte Schülerinnen und Schüler,
die mehr als ein Jahr die deutsche
Sekundarstufe I besuchten, aber keine
Aussicht auf einen Schulabschluss haben,
erhalten Zugang zur Internationalen
Förderklasse.
5.1.1. Aktuell erhalten die Schülerinnen und Schüler, die
mehr als ein Jahr die deutsche Sekundarstufe I
besucht haben, keinen Zugang zu IFK. Dieses ist
auf Landesebene (APO-BK Anlage A § 22 Abs. 3)
geregelt.
Bezirksregierung
5
5.2 Über 18-Jährige haben den Anspruch auf den
Besuch einer Internationalen Förderklasse,
weil hiermit die Chance auf einen
Schulabschluss verbunden ist.
5.2.1 Das Land hat entschieden, dass kein Anspruch für
Über 18-Jährige auf den Besuch einer
Internationalen Förderklasse besteht. Der
entsprechende Bedarf für Zugänge in
Internationale Förderklassen in Köln ist vorhanden.
5.2.2 Kölner Bedarfe werden in der Landesinitiative
„Durchstarten in Ausbildung und Arbeit
/Gemeinsam klappt’s“1 eingebracht (u.a. Thema:
Zugang zum Spracherwerb oder Ausbildung und
Arbeit) um Angebote zu entwickeln.
Bezirksregierung
KI
5.3 Zur Verbesserung der Ausbildungs- und
Studierfähigkeit der Jugendlichen und jungen
Erwachsenen werden Alphabetisierungs- und
Sprachförderangebote in der deutschen
Sprache sowie Berufsorientierungsangebote
an Berufs-und Weiterbildungskollegs
bedarfsgerecht auf- bzw. ausgebaut.
5.3.1 Fit-für-Mehr-Klassen (FFM) mit Alphabetisierung
sind auch unterjährig bis zur Einschulung möglich.
5.3.2 Berufsfachschul-Klassen mit Sprachförderung
werden vermehrt an Kölner Berufskollegs
angeboten. Die Vernetzung der Schulen für eine
abgestimmte Ausweitung der Angebote ist in
Arbeit.
5.3.3 Im Rahmen der Landesinitiative „Durchstarten in
Ausbildung und Arbeit/ Gemeinsam klappt‘s“ ist es
geplant, entsprechende Module zu initiieren.
5.3.4 Berufliche Orientierung im Rahmen des „Kein
Abschluss-ohne-Anschluss“-Programms (KAoA)
des Landes NRW in Internationalen Förderklassen
am Berufskolleg ist ab dem Schuljahr 2019/2020
KAoA kompakt für alle verpflichtend.
5.3.5 Das ZMI hat in Kooperation mit dem KI eine
Begriffsliste zur beruflichen Bildung/Ausbildung in
sechs Sprachen für Schülerinnen und Schüler
erstellt. Eine Veröffentlichung auf der Homepage
Bezirksregierung
Bundesagentur
für Arbeit
Kein Abschluss
ohne Anschluss
(KAoA)
KI
Schulaufsicht
ZMI
1 Die Landesinitiative „Durchstarten in Ausbildung und Arbeit“ bzw. “Gemeinsam Klappt’s“ richtet sich an 18 -27 Jährigen Geflüchtete, die am wenigsten von der Förderung des
Bundes im Rahmen der Regelsysteme profitieren . Im Rahmen der Initiative soll bis Juni 2022 in sechs Bausteinen ( 1. Coaching /2. Berufsbegleitende
Qualifizierung/Sprachförderung / 3. Nachholen des Hauptschulabschlusses / 4. Schul- und Ausbildungsvorbereitende Kurse (z.B. Jugendintegrationskurse) / 5. Innovationsfond / 6.
Teilhabemanagement) neue Bildungschancen erhalten. Mitteilung des Landes unter https://www.land.nrw/de/pressemitteilung/minister -laumann-und-stamp-50-millionen-euro-zur-
integration -ausbildung-und-arbeit
6
des KI und ZMI erfolgt zeitnah.
5.4 Die verschiedenen Angebote werden im Sinne
einer Integrations- und Förderkette transparent
gemacht und optimal vernetzt.
5.4.1 Systematische Erfassung der Jugendlichen: Ab
dem Schuljahr 2019/2020 werden alle 16-18
Jährigen neuzugewanderten berufsschulpflichtigen
Jugendlichen, die sich neu in Köln gemeldet
haben, zu einem verpflichtenden Beratungstermin
ins Kommunale Integrationszentrum eingeladen
und über den Zugang ins Bildungssystem
informiert.
5.4.2 Die Bildungsangebote für 16-25 Jährige
Neuzugewanderte wurden in einer
Angebotsübersicht erfasst und werden
kontinuierlich aktualisiert2.
5.4.3 Die Internetplattform „Bildungswegweiser
Übergang Schule Beruf“ wird aktuell auf
städtischer Ebene mit Akteuren wie Industrie- und
Handelskammer, Handwerkskammer,
Bundesagentur für Arbeit und Jobcenter erarbeitet.
Angebote für die Zielgruppe der
Neuzugewanderten werden über eine Filterfunktion
zugänglich gemacht.
KAoA
KI
5.5 Für schulpflichtige neu zugewanderte
Jugendliche bis zum Alter von 17 Jahren
werden auch unterjährige Bildungsangebote
vorgehalten.
5.5.1 Ein unterjähriges Bildungsangebot wird in Köln
vorgehalten durch Vorklasse „Fit für Mehr“ bis zum
Ende des jeweiligen Schuljahres. Noch
schulpflichtige und während des Besuchs der
Vorklasse das 18. Lebensjahr vollendende
Jugendliche können im Anschluss die
Internationale Förderklasse besuchen.
KI
2 Mitteilung Ausschuss 3506/2018 / Abrufbar unter https://www.ki -koeln.de/assets/50-Bildungsangebote-zugewanderte -07-2018-bfrei.pdf
7
5.6 Durch zielgerichtete Kooperationen auch mit
außerschulischen Akteuren der
Bildungslandschaft wie z.B. JobCenter,
Agentur für Arbeit oder freie Träger und auch
mit den Kammern können Schulerfolge und
damit auch die Perspektiven im Übergang
Schule/Beruf verbessert werden.
5.6.1 Systematische Kooperation in den Bereichen
Übergang Schule Beruf mit Integration Point,
Bundesagentur für Arbeit, Industrie- und
Handelskammern sowie Handwerkskammer und
Jugendmigrationsdiensten wurde ausgeweitet.
5.6.2 Durchstarten in Ausbildung und Arbeit
/Gemeinsam klappt‘s ist der passende Rahmen,
um eine Verbesserung der Angebotslage zu
erzielen. Dafür wurden Gespräche zu Förderlücken
bei Ausbildungsangeboten bei einzelnen Gruppen
wie Jugendlichen mit fehlendem Zugang zu
Maßnahmen der beruflichen Rehabilitation (der
Bundesagentur für Arbeit) geführt.
Handwerks-
kammer (HWK)
IHK
Integration Point
Jugendmigra-
tionsdienst
(JMD)
KAoA
KI
Schulaufsicht
5.7 Eine systematische und passgenaue
Versorgung mit Angeboten, die einen
Übergang in die Ausbildung ermöglichen, ist
dringend geboten. Hierfür ist es erforderlich,
Angebote für die Planung der individuellen
Bildungsbiographien zu machen. Hierzu
gehören die systematische Feststellung der
Bedarfe und geeignete Angebote, um diese
Bedarfe zu decken.
5.7.1 Als erstes Angebot für die Planung der
individuellen Bildungsbiografie ist der im Schuljahr
2019/2020 durch das kommunale
Integrationszentrum eingeführte strukturierte
Zugang für neuzugewanderte berufsschulpflichtige
16-18 jährige in das Bildungssystem ein erster
wichtiger Baustein in der Bildungskette Richtung
Ausbildung und Arbeit.
5.7.2 Durch das Landesprogramm Durchstarten in
Ausbildung und Arbeit/ Gemeinsam klappt‘s
können weitere passgenaue und geeignete
Angebote initiiert und umgesetzt werden. Weiterhin
können individuelle Bedarfe festgestellt und
gedeckt werden.
5.7.3 In den letzten drei Jahren wurde durch das
Programm des Landes NRW „Einwanderung
gestalten“ intensiv an der passgenauen
Versorgung mit Angeboten zum Übergang in
Ausbildung und Arbeit gearbeitet (siehe auch
Drucksache 5.6 aus der Sitzung des
Integrationsrats vom 21.01.2019).
5.7.4 Das Bundesprogramm „Kommunale Koordinierung
KI
Projektkoordina-
tion Einwande-
rung gestalten
Schulaufsicht
8
der Bildungsangebote für Neuzugewanderte“ ist
seit Mitte 2017 fest mit drei Stellen in der Stadt
installiert. Jene Mitarbeitenden beschäftigen sich
u.a. auch im Bereich des Übergangs Schule –
Beruf mit der systematischen Erfassung von
Angeboten, dem Feststellen von Lücken in
Zugängen und Angeboten sowie der Initiierung von
Projekten um die Lücken zu schließen. Das
Programm hat eine Laufzeit bis Juli 2021.
6. Interkulturelles
Lernen in der
Schule
Wird zu einem späteren Zeitpunkt bearbeitet.
7. Schulauf-
nahme und
Eingangs-
diagnostik zum
Lern- und
Sprachstand
Wird zu einem späteren Zeitpunkt bearbeitet.
8. Elternarbeit Wird zu einem späteren Zeitpunkt bearbeitet.
9. Ehrenamt Wird zu einem späteren Zeitpunkt bearbeitet.
9
Links:
ZMI-Eckpunktepapier
https://zmi-koeln.de/wp-content/uploads/2019/01/eckpunkte_zmi_fa_web.pdf
Homepage ZMI Köln
https://zmi-koeln.de/
Homepage KI Köln
https://www.ki-koeln.de
Homepage RBB Köln
https://www.regionale.bildungsnetzwerke.nrw.de/Regionale-Bildungsnetzwerke/RegBez-
K/Stadt-K%C3%B6ln/Handlungsfelder/
Mitteilung Ausschuss
3003 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle OB/16/162 Vorlagen-Nummer 09.09.2019 2484/2019 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Integrationsrat 07.10.2019 Ausschuss Schule und Weiterbildung 07.10.2019 Wirtschaftsausschuss 10.10.2019 Jugendhilfeausschuss 29.10.2019 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 20.01.2020 Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 23.01.2020 Bezirksvertretung 8 (Kalk) 23.01.2020 Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 27.01.2020 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 30.01.2020 Bezirksvertretung 5 (Nippes) 30.01.2020 Bezirksvertretung 7 (Porz) 30.01.2020 Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 03.02.2020 Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 03.02.2020 Bericht zum Umsetzungsstand des ZMI-Eckpunktepapiers Am 04.12.2017 wurde in der Sitzung des Integrationsrates das unter Federführung des ZMI - Zent- rums für Mehrsprachigkeit und Integration entwickelte Eckpunktepapier zur Integration von neu zu- gewanderten Kindern und Jugendlichen in Kölner Schulen vorgestellt (siehe Link in der Anlage). Das ZMI-Eckpunktepapier gibt einen Überblick über neun zentrale Handlungsfelder der Integration mit Handlungsempfehlungen zu deren Weiterentwicklung. Entsprechend des Beschlusses des Integrationsrates vom 11.06.2018 soll jährlich ein Bericht zum Umsetzungsstand dieser Handlungsempfehlungen des ZMI-Eckpunktepapiers vorgelegt werden. Zur Bearbeitung und Umsetzung des ZMI-Eckpunktepapiers wurde eine Steuerungsgruppe beste- hend aus Vertreterinnen und Vertretern des Zentrums für Mehrsprachigkeit und Integration, des Kommunalen Integrationszentrums (Amt für Integration und Vielfalt) und des Regionalen Bildungsbü- ros (Amt für Schulentwicklung) gebildet. Die Bearbeitung der Handlungsempfehlungen ZMI-Eckpunktepapiers und deren Umsetzung des wur- den durch die Steuerungsgruppe an die Mitarbeitenden aus dem Projekt „Bildungskoordination für Neuzugewanderte“, gefördert vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF), übertra- gen. 2 In einem ersten Schritt hat die Steuerungsgruppe die neun Handlungsfelder priorisiert. Folgende fünf Themen wurden seit Jahresanfang entsprechend bearbeitet: 1. Sprachfördergruppen und Übergang in eine Regelklasse 2. Alphabetisierung in den Sekundarstufen I und II 3. Unterricht in den Herkunftssprachen und Feststellungsprüfung in der Herkunftssprache 4. Deutschlernen in mehrsprachigen Klassen 5. Bildungsangebote am Berufskolleg für 16-25 Jährige Grundlage für die Bearbeitung waren Interviews mit Expertinnen und Experten aus diesen Hand- lungsfeldern, die den jeweiligen Sachstand sowie Bedarfe und (Projekt-) Ideen zur Verbesserung der Situation genannt haben. Im Folgenden sind die Handlungsfelder mit ihren Handlungsempfehlungen und den aktuellen Umset- zungsständen dargestellt. Aktuelle Informationen zu laufenden Projekten und Programmen sind zu finden auf der Homepage des Kommunalen Integrationszentrums, des ZMI und des Regionalen Bildungsbüros (Adressen im Anhang). Anlage Gez. Reker
Beratungsverlauf (14)
Beschluss: zur weiteren Bearbeitung in die Verwaltung überwiesen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2484/2019
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 13.01.2020
- Erstellt
- 15.07.2019 15:53