V/0056/2008
Einrichtung integrativer Lerngruppen an der Droste-Hauptschule Roxel ab dem Schuljahr 2008/2009
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Anlage 1 zur Vorlage V/0056/2008
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ANLAGE 1 zur Vorlage V/0056./2008 Position Sachkonto/Maßnahme Auftrag HHPlan Seite Zeile Teilergebnis-/finanzplan Betrag 2008 Betrag 2009 Betrag 2010 Betrag 2011 Investive Beschaffungen 0200 Beschaffungen für Hauptschulen 254 09 -Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Anlagevermögen 5.000 € 5.000 € 5.000 € 5.000 € Schuletat 524110 Lehr- und Lernmittel 3401000002 252 13 -Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen- 2.800 € 3.500 € 4.200 € 4.900 € PK Soz. Päd./freier Träger 530800 Zuschüsse an übrige Bereiche für laufende Zwecke 3401000002 252 15 -Transferaufwendungen- 11.000 € 26.400 € 37.400 € 52.800 € gesamt 18.800 € 34.900 € 46.600 € 62.700 € Ergebnisplan ges. 3401000002 13.800 € 29.900 € 41.600 € 57.700 € Finanzplan ges. 5.000 € 5.000 € 5.000 € 5.000 € gesamt 18.800 € 34.900 € 46.600 € 62.700 €
Beschlussvorlage
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V/0056/2008 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Schule und Weiterbildung Betrifft Einrichtung integrativer Lerngruppen an der Droste-Hauptschule Roxel ab dem Schuljahr 2008/2009 Beratungsfolge 29.01.2008 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Vorberatung 07.02.2008 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung 28.02.2008 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Vorberatung 28.02.2008 Ausschuss für Personal, Recht und Ordnung Vorberatung 05.03.2008 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften Vorberatung 11.03.2008 Kommission zur Förderung der Integration von Menschen mit Behinderungen Vorberatung 12.03.2008 Hauptausschuss Vorberatung 12.03.2008 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: 1. Der Rat der Stadt Münster stimmt zu, dass an der Droste-Hauptschule Roxel ab dem Schul- jahr 2008/09 aufbauend ein integrativer Hauptschulzweig (Jahrgänge 5 bis 10) eingerichtet wird. Eine integrative Lerngruppe wird ab dem 01.08.2008 zunächst in einer Klasse 5 ange- boten. 2. Kosten/Folgekosten 2.1 Es wird zur Kenntnis genommen, dass für die personelle und sächliche Ausstattung der inte- grativen Lerngruppen in den Haushaltsjahren 2008 ff. insgesamt folgende zusätzlichen Kos- ten entstehen: Position Betrag 2008 Betrag 2009 Betrag 2010 Betrag 2011 Betrag 2012 Betrag 2013 Investive Beschaf- fungen 5.000 € 5.000 € 5.000 € 5.000 € 5.000 € 5.000 € Schuletat 2.800 € 3.500 € 4. 200 € 4.900 € 5.600 € 6.300 € PK Soz. Päd./ freier Träger 11.000 € 26.400 € 37.400 € 52.800 € 52.800 € 52.800 € gesamt 18.800 € 34.900 € 46.600 € 62.700 € 63.400 € 64.100 € Vorlagen-Nr.: V/0056/2008 Auskunft erteilt: Herr Mörchen Ruf: 492 40 50 E-Mail: Moerchen@stadt-muenster.de Datum: 16.01.2008 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0056/2008 (Ab dem Haushaltsjahr 2013 entfallen die einmaligen Beschaffungen sowie die einmaligen Lehrmittel.) 2.2 Die erforderlichen Mittel werden im Haushaltsplan 2008 ff. zusätzlich bereitgestellt (vgl. An- lage). 2.3 Der Rat der Stadt Münster beauftragt die Verwaltung, mit einem freien Träger der Jugendhil- fe über die Bereitstellung der notwendigen sozialpädagogischen Fachkräfte (2 x 0,50 Stelle) wegen Kostenerstattung zu verhandeln. Sollten die Verhandlungen nicht erfolgreich abge- schlossen werden können, werden nach vorherigem Bericht durch die Verwaltung zum 01.08.2008 und 01.08.2010 jeweils 0,5 Stellen EGr. 9 TVöD (VergGr. IVb BAT) im Stellen- plan 2008 und 2010 eingerichtet. 2.4 Im Rahmen der Überarbeitung der Berechnungsgrundlagen für die Sekretariatsstunden wird auch die Ausstattung der Droste-Hauptschule Roxel mit Bezug auf die neu einzurichtende in- tegrative Lerngruppe und ihren Status als erweiterte Ganztagsschule geprüft. Begründung: Ausgangslage Im Februar 2007 hat der Rat der Stadt Münster die Schulentwicklungsplanung 2007 bis 2010 für die städtischen weiterführenden Schulen beraten und u. a. seine Bereitschaft erklärt, mittelfristig an einer städtischen weiterführenden Schule im Bereich der Sekundarstufe I integrative Lerngrup- pen einzurichten. Langfristiges Ziel ist es, dass an mindestens einer Schule jeder weiterführenden Schulform integrative Lerngruppen angeboten werden. Bedarfslage In einer inte grativen Lerngruppe sollen in der Regel mindestens 5 Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf gemeinsam mit nichtbehinderten Schülerinnen und Schülern gefördert werden. In der Stadt Münster ist der Bedarf für integrative Lerngruppen vorhanden. Zur- zeit wird an 6 Grundschulen gemeinsamer, zieldifferenter Unterricht für behinderte und nichtbehin- derte Kinder angeboten. Aktuell werden 130 Schüler/innen mit unterschiedlichen Förderschwer- punkten im gemeinsamen Unterricht gefördert. Nach Abschluss der Grundschule müssen diese Kinder in eine Förderschule wechseln, sofern der sonderpädagogische Förderbedarf weiterhin gegeben ist. Zum Ende des laufenden Schuljahres werden ca. 30 Schülerinnen und Schüler den gemeinsamen Unterricht in der Primarstufe verlassen. Es kann davon ausgegangen werden, dass die Eltern dieser Kinder bei der Einrichtung einer integrativen Lerngruppe in der Sekundarstufe I einen Antrag auf Fortführung des gemeinsamen Unterrichtes stellen werden. Dieses belegen auch Nachfragen der Eltern nach einer zieldifferenten Förderung an weiterführenden Schulen. Ergän- zend dazu hat auch die Arbeitsgruppe „Integration von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwach- senen“ der Kommission zur Förderung der Integration von Menschen mit Behinderungen (AG 1 der KIB) mehrfach auf einen Handlungsbedarf hingewiesen. Formale Zuständigkeit Nach § 20 Abs. 8 Schulgesetz ist die Schulaufsicht für die Einrichtung integrativer Lerngruppen zuständig. Mit Zustimmung des Schulträgers kann an einer Schule der Sekundarstufe I eine inte- grative Lerngruppe eingerichtet werden, wenn die Schule dafür personell und sächlich ausgestattet ist. - 3 - V/0056/2008 Entscheidung der unteren Schulaufsicht / Beteiligung der Schulkonferenz Mit Schreiben vom 20.09.2007 hat die untere Schulaufsicht dem Schulträger ihre Absicht mitge- teilt, an einer Hauptschule der Stadt Münster gemeinsamen Unterricht einzurichten. Nach Vorge- sprächen mit interessierten Hauptschulen, an denen auch der Schulträger beteiligt war, wird die Einrichtung eines gemeinsamen Unterrichtes an der Droste-Hauptschule Roxel von der unteren Schulaufsicht empfohlen. Die Stadt Münster ist als Schulträger um Prüfung der sächlichen Voraus- setzungen und um Zustimmung gebeten worden. Ergänzend wurde auch die Schulkonferenz der Droste-Hauptschule Roxel um eine Stellungnahme gebeten. Die Schulkonferenz der Droste-Hauptschule Roxel hat sich in ihrer Sitzung am 27.11.2007 mit der Einrichtung integrativer Lerngruppen an der Schule befasst und die Entscheidung der unteren Schulaufsicht zur Kenntnis genommen. Räumliche, sächliche und personelle Ausstattung Räumliche Ausstattung Für notwendige innere Differenzierungen muss die Schule über zusätzliche Räume verfügen, die jedoch keine Klassenraumgröße haben müssen. Die für die integrativen Lerngruppen notwendigen zusätzlichen Räume sind in der Droste-Hauptschule Roxel vorhanden bzw. können über eine ent- sprechende Stundenplangestaltung bereitgestellt werden. Alle Klassen- und Fachräume sind bar- rierefrei erreichbar. Sächliche Ausstattung Gemeinsamer Unterricht kann nur dann stattfind en, wenn die erforderlichen sächlichen Vorausset- zungen an der jeweiligen Schule vorliegen. Um im Rahmen der integrativen Erziehung phasenweise eine Differenzierung im Unterricht vor- nehmen zu können, ist es erforderlich, entspre chende Gruppenräume als auch den integrativ ge- nutzten Klassenraum mit dem notwendigen Mobiliar auszustatten (z. B. Raumteilschränke, Stand- regale, höhenverstellbare Einzeltische, Stühle). Die Kosten hierfür werden je Klasse und Gruppen- raum auf ca. 5.000,00 € (einmalige Beschaffungen) geschätzt. Ergänzend sind sowohl für die behinderten als auc h nichtbehinderten Schüler/innen zusätzliche Lehrmittel erforderlich. Für die Grundausstattung wird von einem Betrag in Höhe von 2.500,00 € (einmalige Lehrmittel) ausgegangen. Zur Unterstützung der pädagogischen Arbeit und Ergänzung der Erstausstattung sind den integra- tiven Klassen jährlich zusätzlich laufende Haushaltsmittel zur Verfügung zu stellen. Es wird von jährlichen Kosten in Höhe von 700,00 € ausgegangen (allgemeiner Schulbedarf). Personelle Ausstattung Die notwendige person elle Ausstattung der integrativen Lerngruppe in der Sekundarstufe I wird vom Land NRW durch den Einsatz entsprechender Lehrkräfte sichergestellt. Folgende personelle Ressourcen werden bereitgestellt: • Förderschullehrkraft pro Schüler/in mit sonderpädagogischem Förderbedarf 2,5 Stunden • Hauptschullehrkraft pro Schüler/in mit sonderpädagogischem Förderbedarf 0,1 Stelle - 4 - V/0056/2008 Im Regelfall besteht jede integrative Lerngruppe aus mindestens 5 Schüler/innen mit entsprechen- dem Förderbedarf. Für diese Gruppe stehen damit eine 0,5-Stelle einer Förderschullehrkraft und eine 0,5-Stelle einer Hauptschullehrkraft zur Verfügung. Der zusätzliche Einsatz städtischen Personals ist ni cht erforderlich. Dieses gilt auch für den ge- meinsamen Unterricht im Grundschulbereich. Hier hat der Rat jedoch seinerzeit entschieden, dass jeder integrativen Klasse ein/e städtische/r Erzieher/in mit halber Stundenzahl zur Verfügung ge- stellt wird (so genanntes Münster-Modell). Für eine annähernde Gleichbehandlung des integrativen Unterrichtes auch in der Sekundarstufe I wäre es denkbar, dass der Droste-Hauptschule Roxel bis zum Endausbau des gemeinsamen Un- terrichtes (Jahrgänge 5 - 10) maximal 2 sozial pädagogische Fachkräfte mit jeweils halber Stun- denzahl zur Verfügung gestellt werden. Die Einstellung sollte jedoch nicht über die Stadt Münster sondern gegen Kostenerstattung bei einem Jugendhilfeträger erfolgen. Sollte diesem Vorschlag gefolgt werden, könnte der Schule eine sozialpädagogische Fachkraft sofort und die zweite Kraft erst zu einem späteren Zeitpunkt (z. B. ab der Jahrgangsstufe 8) zur Verfügung gestellt werden. Die Kosten je halbe Stelle belaufen sich jährlich auf 26.400,00 € (Egr. 9 TVöD). Schulsekretariatsstunden Mit der Einrichtung der integrativen Lerngruppen ist nicht ausgeschlossen, dass sich zusätzliche Verwaltungsaufgaben ergeben, die einen erhöhten Sekretariatsstundenbedarf nach sich ziehen. Die Verwaltung erarbeitet zurzeit einen neuen Berechnungsmodus für die Bereitstellung der Schulsekretariatsstunden. Im Rahmen dieser Überarbeitung wird die integrative Lerngruppe mit berücksichtigt. Sonstige Kosten Behinderungsspezifische Mehrkosten können aufgrund spezieller Behinderungen bei einzelnen Schülern anfallen. Dieses können zusätzliche technische Einrichtungen oder Hilfsmittel, War- tungs-, Unterhaltungs-, Reparaturkosten technischer Geräte, sein. Ohne Kenntnis der Behinderung lassen sich die Kosten hierfür nicht beziffern. Ebenfalls können zusätzliche Schülerfahrkosten da- durch entstehen, dass Schüler/innen aufgrund ihrer Behinderung befördert werden müssen. Neben den Kosten der jeweiligen Schulwegjahreskarte in Höhe von jährlich rd. 400,00 € können zusätzli- che Kosten für eine Begleitperson, Kosten für einen Taxeneinsatz oder für einen rollstuhlgerechten Spezialtransport entstehen. Der Umfang dieser Kosten kann weder im Vorfeld in die entsprechen- den Etatansätze einkalkuliert noch im laufenden Schuljahr durch den Schuletat ausgeglichen wer- den. Gegebenenfalls können auch Aufwendungen für individuelle Schulbegleiter anfallen; die Kos- ten hierfür sind dann vom örtlichen Sozialhilfeträger zu übernehmen. Zusammenfassung der Kosten Für die Einrichtung integrativer Lerngruppen an der Droste-Hauptschule Roxel entstehen für die Jahrgänge 5 bis 10 insgesamt folgende Kosten: Position Betrag 2008 Betrag 2009 Betrag 2010 Betrag 2011 Betrag 2012 Betrag 2013 Investive Beschaffungen 5.000 € 5.000 € 5.000 € 5.000 € 5.000 € 5.000 € Schuletat 2.800 € 3.500 € 4. 200 € 4.900 € 5.600 € 6.300 € PK Soz. Päd./ freier Träger 11.000 € 26.400 € 37.400 € 52.800 € 52.800 € 52.800 € gesamt 18.800 € 34.900 € 46.600 € 62.700 € 63.400 € 64.100 € - 5 - V/0056/2008 Weiteres Verfahren Sofern der Rat dem Beschlussvorschlag zur aufbauenden Einrichtung eines integrativen Haupt- schulzweiges an der Droste-Hauptschule Roxel zustimmt und die entsprechenden Haushaltsmittel bereitstellt, wird das Amt für Schule und Weiterbildung gemeinsam mit dem Amt für Kinder, Ju- gendliche und Familien mit einem geeignetem Jugendhilfeträger zu der Einstellung einer sozialpä- dagogischen Fachkraft Kontakt aufnehmen. Über das weitere Verfahren wird der Kommission zur Förderung der Integration von Menschen mit Behinderungen und den Ausschüssen zu gegebener Zeit berichtet. I. V. gez. Dr. Hanke Stadträtin Anlage: Übersicht über die erforderlichen Mittel „Integrative Lerngruppen Droste-Hauptschule Roxel“
Beratungsverlauf (8)
Beschluss: einstimmig beschlossen
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Zur SitzungDetails
- Vorlagen-Nr.
- V/0056/2008
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 16.01.2008
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37