V/0828/2017
ESPA-Berufskolleg, hier: Aufgabe der Trägerschaft der von Bodelschwinghschen Stiftungen Bethel und Übernahme der Bildungsgänge durch die Stadt Münster
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Beschlussvorlage
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V/0828/2017 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Schule und Weiterbildung Betrifft ESPA-Berufskolleg; hier: Aufgabe der Trägerschaft der von Bodelschwinghschen Stiftungen Bethel und Übernahme der Bildungsgänge durch die Stadt Münster Beratungsfolge 10.10.2017 Ausschuss für Personal, Organisation, Sicherheit, Ordnung und E-Government Vorberatung 11.10.2017 Ausschuss für Liegenschaften, Wirtschaft und strategisches Flächenmanagement Vorberatung 17.10.2017 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Vorberatung 18.10.2017 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 18.10.2017 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: 1. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass der Schulträger des ESPA -Berufskollegs, die Evangel ische sozialpädagogische Ausbildungsstätte Münster gGmbH, eine 100 -prozentige Tochtergesel l- schaft der Stiftung Bethel aus dem Verbund der v. Bodelschwinghsch en Stiftungen Bethel, die Trägerschaft der Schule beenden wird. 2. Der Rat stellt fest, dass mit Blick auf den hohen Fachkräftebedarf im sozialpädag ogischen und insbesondere erzieherischen Bereich ein Erhalt der Bildungsgänge und damit der Ausbildung s- kapazitäten im Rahmen der Schulentwicklungsplanung sicherzustellen ist. 3. Der Rat beauftragt deshalb die Verwaltung, 3.1 mit dem bisherigen Schulträger und der Bezirksregierung Münster den Fortbestand der Bildungsgänge und die Übernahme der Bildungsgänge in die Trägerschaft der Stadt Münster zu verhandeln und 3.2 eine Zusammenführung der Bildungsgänge des ESPA -Berufskollegs mit dem Anne - Frank-Berufskolleg und daraus mögliche Synergien zu prüfen, insbesondere aber die Ausbildungskapazitäten insgesamt zu e rhalten und ggf. perspektivisch ausbaufähig zu gestalten. Vorlagen-Nr.: V/0828/2017 Auskunft erteilt: Herr Ehling Ruf: 492 40 00 E-Mail: Ehling@stadt-muenster.de Datum: 21.09.2017 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0828/2017 4. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die Bezirksregierung Münster gleichermaßen die Notwendig- keit des Erhalts der Bildungsgänge sieht und sowohl die Übernahme des lehrenden Personals in den Landesdienst wie auch die Genehmigung zur Übernahme der Bildungsgänge im Rahmen der rechtlichen Vorgaben konstruktiv begleitet. 5. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass es sich bei der Übernahme der Trägerschaft hinsichtlich des Personals voraussichtlich um einen Bet riebsübergang i.S.d. § 613a BGB handelt und die A r- beitsverhältnisse des nichtlehrenden Personals grundsätzlich auf die Stadt Münster übe rgehen. Dafür werden zum 01.08.2018 im Teilergebnisplan 0301 wahrscheinlich folgende Planstellen eingerichtet 0,71 EGr. 6 Sekretär/-in / Verwaltung 1,00 EGr. 6 Schulhausmeister/-in 0,14 Hilfskraft 6. Im Interesse aller Beteiligter, insbesondere der Schülerinnen und Schüler sowie der Leh rkräfte der Schule ist eine schnellstmögliche Einigung und Übernahme der Bildungsgänge angestrebt. Finanzielle Auswirkungen 7. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die v. Bodelschwinghschen Stiftungen Bethel erklärt h aben, im Sinne eines gelingenden und auch für die Stadt Münster verkraftbaren Übergangs die Hau s- haltsbelastungen aus der Übern ahme der Bildungsgänge bis einschließlich des Schuljahrs 2019/2020 vollständig zu erstatten. Der städtische Haushalt würde die mit der Übernahme ve r- bundenen finanziellen Belastungen somit ab August 2020 zu tragen haben 8. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass eine Übernahme der Bildungsgänge in d ie Trägerschaft der Stadt Münster nach aktueller Kalkulation zu Aufwendungen von rd. 700.000 € jährlich führen wird; diesen stehen übernahmebedingte, höhere Einzahlungen bzw. Erträge bei der Schul -/ Bil- dungspauschale und ggf. den Schlüsselzuweisungen gegenüber. 9. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die finanziellen Auswirkungen einer Übernahme der Bi l- dungsgänge im Haushaltsplanentwurf 2018 nicht enthalten sind. Im Falle einer Übernahme werden Veränderungsblätter mit den finanziellen Auswirkungen zu den Haush altsberatungen 2018 vorgelegt. Begründung: Zu 1 Die von Bodelschwinghschen Stiftungen Bethel sind ein Verbund von 4 Stiftungen (Stiftung Bethel, Stiftung Nazareth, Stiftung Sarepta sowie Hoffnungstaler Stiftung Lobetal). Die Stiftungen unterha lten Einrichtungen in 8 Bundesländern mit insgesamt 280 Standorten. Regionale Schwerpunkte sind dabei Bielefeld-Bethel, Hannover, das Ruhrgebiet sowie Berlin/Brandenburg; fachliche Schwerpunkte sind Epilepsie, Eingliederungshilfen und Kranke npflege. Insgesamt verfü gen die Stiftungen über 21.000 Betten / Plätze bundesweit. Die ESPA gGmbH wurde am 21.12.2001 vom Verein zur Unterhaltung des evangelischen Diakoni s- senmutterhauses in Münster und vom Diakonischen Werk Münster e.V. als gemeinnützige Gesel l- schaft mit beschr änkter Haftung gegründet. Die ESPA ist in die evangelisch -diakonische Struktur im Münsterland eingebunden und im Münsterland die einzige evangel ische Schule ihrer Art. Aufgrund der Insolvenz des damaligen Trägers übernahm die Stiftung Bethel die Trägerscha ft in Form einer gGmbH im Jahr 2004. - 3 - V/0828/2017 Die Schule besuchen ca. 550 Schüler/ -innen; die Schülerzahl ist seit Jahren auf diesem Niveau ko n- stant und entspricht den Kapazitäten der Schule. Das Berufskolleg bildet folgende Bildungsgänge an: Erzieher/-in mit Allgemeiner Hochschulreife Fachschule für Sozialpädagogik mit Fachhochschulreife - Erzieher/-in Fachschule für Heilerziehungspflege mit Fachhochschulreife - Heilerziehungspfleger/-in FOS für Sozial- und Gesundheitswesen FOS 11/12 - Fachhochschulreife BFS für Sozial- und Gesundheitswesen - Kinderpfleger/-in mit FOR BFS für Sozial- und Gesundheitswesen - Sozialhelfer/-in mit FOR Fachschule für Heilpädagogik - Heilpädagoge/-in Das Spektrum an Bildungsgängen des ESPA -Berufskollegs entspricht in der Ausrichtung damit weit- gehend den Angeboten des Anne-Frank-Berufskollegs sowie der Hildegardisschule. Im Frühjahr 2017 sind die von Bodelschwinghschen Stiftungen Bethel an die Stadt Münster herang e- treten mit dem Hinweis, die Trägerschaft der Schule beenden zu wollen. Gründe dafür waren Keine weitere Geschäftsaktivität von Bethel in Münster; die Region Münster zählt nicht zum regionalen Kernbereich der Stiftung und eine unternehmerische Entwicklung wird hier auch nicht angestrebt. Die Strategie der Vernetzung von Ausb ildung und eigenen Einrichtungen (Generierung von Nachwuchs für die eigenen Einrichtungen) funktioniert wegen der solitären Lage nicht Strategisch soll das Segment Bildung vornehmlich im Raum Bielefeld gestärkt und ausg ebaut werden Vor diesem Hintergrund kündigte die Stiftung die Aufgabe der Trägerschaft an, dies jedoch mit dem ausdrücklich formulierten Interesse, die Bildungsgänge zu erhalten und den Übergang in eine andere Trägerschaft vorzubereiten, in der die lehrend und nicht lehrend Beschäftigten de r ESPA weiterhin Beschäftigte bleiben (können). Zu 2 Der Fachkräftebedarf in Pflege und Erziehung zeichnet sich aktuell bereits deutlich ab und wird in der mittleren Perspektive ansteigen. Gerade der Ausbau der Kitaplätze macht sich erheblich b emerkbar. So erfolgte bereits im Jahr 2013 eine Erweiterung der Ausbildungskapazität am Anne -Frank- Berufskolleg um eine Klasse. Im Nachgang trug die Einführung der praxisintegrierten Au sbildung an der ESPA genau dieser Nachfrage Rechnung. Mit der Vorlage ‚Entwicklu ng des Fac hkräftebedarfes an Erzieherinnen und Erziehern (Vorlage V/0662/2016) hat die Verwaltung mit Blick auf die erforderl i- che Nachwuchsgewinnung für den geplanten Kita -Ausbau und die steigenden OGS -Bedarfe bereits auf die Situation hingewiesen. Quintessenz war die Notwendigkeit einer perspektivischen Ausweitung der Ausbildungskapazit äten, die bislang in den in 2017 geführten Gesprächen mit den 3 Schulen und den jeweiligen Schu lträgern aufgrund räumlicher Enge jedoch nicht umgesetzt werden konnte. Vor diesem Hintergrund ist der Erhalt der Bildungsgänge und damit der Ausbildungskapazitäten aus stadtstrategischen und fachlichen Gesichtspunkten unverzichtbar. - 4 - V/0828/2017 Zu 3 Die überwiegende Zahl der Bildungsgänge des ESPA -Berufskollegs ist zugleich am Anne -Frank- Berufskolleg eingerichtet. Es handelt sich dabei um die oben beschriebenen Bildungsgänge im B e- reich Erziehung/Sozialwesen, für die selbst unter Einschluss des ESPA Berufskollegs die Ausbi l- dungskapazitäten nicht ausreichend sind. Lediglich die Fachschule f ür Sozialwesen - Heilpädagogik und Heilerziehungspflege (17, bzw. 72 Schülerinnen und Schüler im Schuljahr 2016/2017) - ist im Anne -Frank-Berufskolleg nicht eingerich- tet. Als einziger Ausbildungsstandort für die Heilpädagogik und - gemeinsam mit der Hildegardisschu- le - einziger Ausbildungsstandort für die Heilerziehungspflege sind aber auch diese Bildungsgänge für den Ausbildungsstandort Münster von hoher Relevanz. In intensiven Vorgesprächen mit den von Bodelschwinghschen Stiftungen Bethel und der Bezirks re- gierung Münster sind die Grundlagen und Rahmenbedingungen für einen Fortbestand der Bildung s- gänge besprochen worden. Formal bedarf die Einrichtung neuer Bildungsgänge bei der Stadt Münster der Genehmigung durch die Schulaufsicht (§ 81 Abs. 2 SchulG). Vor aussetzung dafür ist der B e- darfsnachweis, der hier aber in einem vereinfachten Verfahren erfolgen kann, da allen Beteiligten der Bedarf klar ist. Ob und inwieweit aus schulorganisatorischen und wirtschaftlichen Gründen, aber auch aus Steuerungsgesichtspunkten aus der Sicht des Schulträgers Stadt Münster, eine Zusammenfü h- rung der Bildungsgänge unter dem Dach des Anne -Frank-Berufskollegs sinnvoll ist, ist auch im Z u- sammenhang mit der Schulentwicklungsplanung für die städtischen Berufskollegs zu prüfen. Zur Fortführung der Ausbildungsangebote des ESPA-Berufskollegs wird weiterhin der Standort Coe r- destraße genutzt. Zu 4/5/6 Das ESPA-Berufskolleg beschäftigt incl. Schulleitung 37 Lehrer/-innen, die zum Teil. in einem „Beam- ten-ähnlichen“ Arbeitsverhältnis stehen. Bereits zu einem frühen Zeitpunkt hat die Bezirksregierung das Signal gegeben, im Sinne des Erhalts der Bildungsgänge die Lehrkräfte entsprechend der gesetzlichen Vorgaben und Möglichke iten in den Landesdienst zu übernehmen. Hierzu werden intensive Ge spräche zwischen Bezirksr egierung und den von Bodelschwinghschen Stiftungen Bethel geführt, um für alle Beschäfti gten, so sie es wollen und es im Rahmen der rechtlichen Vorgaben möglich ist, eine sichere und verlässliche Perspektive zu schaffen. Das nicht lehrende Personal (Sekretariat/Verwaltung/Hausmeister) würde - vorbehaltlich ihrer Z u- stimmung - in den Dienst der Stadt Münster übernommen werden können. Die Ausstattung mit nich t- lehrendem Personal am ESPA -Berufskolleg weicht nicht wesentlich ab von den St andards in städt i- schen Schulen. Der konkrete Umfang und die einzurichtenden Planstellen werden in die noch zu e r- stellende Ratsvorlage aufgenommen. Um möglichst schnell für alle Beteiligten Planungssicherheit zu schaffen und die Phase des Übe r- gangs so kurz wie möglich zu gestalten, soll der Übergang bereits mit Beginn des Schuljahres 2018/2019 in Kraft treten. Das bedeutet, dass ein Beschluss des Rates dazu im Dezember 2017 e r- forderlich ist. - 5 - V/0828/2017 Zu 7/8/9 Im Sinne eines gelingenden Übergangs der Bildungsgänge in die Trägerschaft der Stadt Münster sind die v. Bodelschwinghschen Stiftungen Bethel bereit, der Stadt Münster die aus der Übernahme en t- stehenden finanziellen Belastungen für die ersten beiden Schuljahre vollständig zu ersta tten. Bei der angestrebten m öglichst kurzen Phase des Übergangs wären dies die Schuljahre 2018/2019 und 2019/2020. Der städtische Haushalt würde somit ab dem Schuljahr 2020/2021 die mit der Übernahme verbundenen finanziellen Belastungen zu tragen haben. Bei einer Übernahme der Bildu ngsgänge in die Trägerschaft der Stadt Münster zum Schuljahr 2018/2019 ist nach aktueller Kalkulation ab dem Schuljahr 2020/2021 von einer Belastung für den städtischen Haushalt durch Per sonal- und Sachaufwendungen in Höhe von rd. 700.000 € jährlich auszugehen. Dieser Belastung steht - unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtslage - ab dem Jahr 2020 eine übernahmebedingte, schülerzahlabhängige Erhöhung der Schul -/Bildungspauschale g e- genüber. Hinsichtlich des Gebäudes wird die Frage einer dauerhaften Miete oder eines möglichen Erwerbs unter Wirtschaftlichkeitsgesichtspunkten zu klären sein. Sofern die Stadt Münster in den Jahren ab 2020 Schlüsselzuweisungen erhält, führt die angestre bte Übernahme der Bildungsgänge in die Trägerschaft der Stadt Münster in Abhängigkeit von der jeweil i- gen Schülerzahl zu höheren Erträgen gegenüber dem Status quo und somit zu einer weiteren Hau s- haltsentlastung. I. V. gez. Thomas Paal Stadtdirektor
Beratungsverlauf (5)
Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungBeschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungBeschluss: einstimmig geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig geändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- V/0828/2017
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 22.09.2017
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37