V/0680/2018
Errichtungsbeschluss: Neubau einer Kindertageseinrichtung am Meckmannweg in Mecklenbeck
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Beschlussvorlage
8244 Zeichen
V/0680/2018
V/0680/2018
Öffentliche Beschlussvorlage
Betrifft
Errichtungsbeschluss: Neubau einer Kindertageseinrichtung am Meckmannweg in Mecklenbeck
Beratungsfolge
05.09.2018 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Vorberatung
06.09.2018 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung
19.09.2018 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung
19.09.2018 Rat Entscheidung
Beschlussvorschlag:
Sachentscheidung:
1. Der Rat der Stadt Münster stimmt der Errichtung einer neuen Kindertageseinrichtung mit vier
Gruppen am Meckmannweg in Mecklenbeck zur Weiterentwicklung bedarfsgerechter Kinder-
tagesbetreuungsangebote zu.
2. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die Rahmenstruktur der künftigen Einrichtung folgende
Gruppen beinhaltet
2 Gruppen für je 20 Kinder im Alter von 2-6 Jahren (G1)
1 Gruppe für 10 Kinder im Alter von 0-3 Jahren (G2)
1 Gruppe für 20-25 Kinder im Alter von 3-6 Jahren (G3)
und insgesamt 70 - 75 Plätze umfasst, davon 22 u3 - Plätze und 48 - 53 ü3 - Plätze.
Die Rahmenstruktur wird mit der Inbetriebnahme jährlich den Bedarfen angepasst.
Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass dabei bedarfsgerecht, neben dem Angebot einer wöchent-
lichen Betreuung von 45 Stunden, ebenfalls elterliche Bedarfe nach einer wöchentlichen B e-
treuung von 25 Stunden und 35 Stunden mit Übermittagsbetreuung (Blocköffnungszeit) fl e-
xibel angeboten werden.
Die Inbetriebnahme der Einrichtung wird voraussichtlich im Juni 2020 erfolgen.
3. Die Kindertageseinrichtung wird von der Wohn - und Stadtbau GmbH, entsprechend der Vo r-
lage V/0009/2016, wonach Kombinationsprojekte Wohnen/Kita vorrangig von der Wohn - und
Amt für Kinder, Jugendliche
und Familien
30.07.2018
Ihr/e Ansprechpartner/in:
Frau Sroka, Frau Eschert,
Frau Kratz-Trutti
Telefon: 492-5777
SrokaS@stadt-muenster.de
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Stadtbau durchgeführt werden, als Investor errichtet und an den Träger im Rahmen der Mie t-
konditionen des KiBiz vermietet.
4. Es ist vorgesehen, die Einrichtung von einem freien Träger der Kinder - und Jugendhilfe b e-
treiben zu lassen und diese an den Träger im Rahmen der gesetzlichen Mietpauschalen zu
vermieten. Ein Vorschlag für einen geeigneten Betreiber wird rechtzeitig vor Inbetriebnahme in
einem üblichen Auswahlverfahren den beteiligten Gremien zur Entscheidung vorgelegt.
Der Rat nimmt weiterhin zur Kenntnis, dass die Verwaltung im Rahmen der Trägeraus-
schreibung prüft, ob ein Bedarf besteht, die KiTa in das Programm „Extrazeit“ zu integrieren,
um so den Eltern die Möglichkeit zu geben, flexible Öffnungszeiten der KiTa wahrzunehmen.
II. Finanzielle Auswirkungen:
Für die Umsetzung der vorgeschlagenen Maßnahme sind Finanzmittel für Inventar und Möblierung in
Höhe von max. 240.000 € erforderlich. Für die Ausstattung der Gruppen werden gegebenenfalls Bun-
des- bzw. Landesmittel beantragt, soweit die entsprechenden Fö rdervoraussetzungen für die Ma ß-
nahme vorliegen sollten. Bei Bewilligung reduzieren sich die städtischen Zuschüsse entsprechend.
Ab dem Jahr 2021 fallen p. a. Betriebskostenzuschüsse in Höhe von rd. 814.853 € (für 2020 anteilig:
458.410 €) an. Diesen Aufwe ndungen stehen Erträge aus Landesmitteln in Höhe von rd. 293.347 €
(für 2020 anteilig: 169.336 €) und Elternbeiträge von voraussichtlich 97.782 € (für 2020 anteilig:
56.445 €) gegenüber.
III. Mittelbereitstellung / Finanzierung
Teilfinanzplan
Nr. Bezeichnung Haush.-
jahr
Betrag
€
Bemerkungen
Produktgruppe 0601 Förderung von Kindern in
Tagesbetreuung
Zeile 11 Auszahlungen von aktivierb a-
ren Zuwendungen
0210 Zusch.z.Ausbau
KiTa-Betr.
2020 240.000
Teilergebnisplan
Nr. Bezeichnung Haush.-
jahr
Betrag
€
Bemerkungen
Produktgruppe 0601 Förderung von Kindern in
Tagesbetreuung
Zeile 02 Zuwendungen und
allgemeine Umlagen
2020
2021ff.
169.336
293.347
Landeszu-
schüsse zu den
Betriebskosten*
Zeile 04 Öffentlich-rechtliche Leistung s-
entgelte
2020
2021ff.
56.445
97.782
Elternbeiträge
(Kita)
Aufwendungen
Nr. Bezeichnung Haush.-
jahr
Betrag
€
Bemerkungen
Produktgruppe 0601 Förderung von Kindern in
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Tagesbetreuung
15 Transferaufwendungen
2020
2021ff.
458.410
814.853
Betriebskos-
tenzuschüsse
für Kitas freier
Träger *
*maximale Landes- und Betriebskostenzuschüsse in Abhängigkeit von der bedarfsgerechten Rahmenstruktur
Die Höhe der öffentlich rechtlichen Leistungsentgelte (Elternbeiträge) ist von der Einkommenssitua-
tion der Eltern abhängig, deren Kinder zukünftig die Kita besuchen werden. Der o. g. Wert ist inso-
weit Ergebnis einer prognostischen Kalkulation.
Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen werden in den jeweiligen Haushaltsplan-
Entwürfen bei der o. g. Produktgruppe angemeldet.
Es wird zur Kenntnis genommen, dass mit diesem Beschluss eine haushaltsmäßige Belastung der
kommenden Jahre noch vor den eigentlichen Etatberatungen für die Jahre 2020ff. erfolgt.
Begründung:
1. Bedarfs- und Versorgungssituation:
Seit dem 01.08.2013 haben alle Kinder ab einem Jahr einen Rechtsanspruch auf einen Kindertage s-
betreuungsplatz.
In Mecklenbeck beträgt die u3 - Versorgungsquote zum Kitajahr 2018/2019 50,8 % (124 Plätze für
244 Kinder).
Für die ü3 - Kinder liegt die Versorgungsquote bei 113,2 % (257 Plätze für 227 Kinder).
Damit liegt die Versorgungsquote sowohl bei den u3 - Kindern als auch bei den ü3 - Kindern über
dem gesamtstädtischen Durchschnitt.
Aktuell kann daher auch der hereinwachsende Jah rgang der dreijährigen Kinder in Mecklenbeck ve r-
sorgt werden.
In Mecklenbeck entstehen zwei neue Baugebiete am Standort Meyerbeerstr. / Dingbänger Weg und
am Standort Meckmannweg/Schwarzer Kamp.
Beide neuen Baugebiete werden weitere Bedarfe an Betreuungsp lätzen auslösen, die zukünftig nicht
mehr durch die bestehenden Einrichtungen abgedeckt werden können.
Sowohl für die u3 - als auch für die ü3 - Kinder sind daher weitere Plätze in Kindertageseinrichtungen
abhängig von der demographischen Entwicklung und den bestehenden Bedarfen erforderlich.
Die Errichtung dieser Einrichtung dient damit sowohl dem notwendigen u3 - Ausbau, als auch der
Schaffung von zusätzlichen Plätzen im Bereich der ü3 - Kinder.
Eine bedarfsgerechte Umstrukturierung der Gruppen hinsic htlich des Bedarfs von u3 - und ü3 -
Plätzen ist jeweils zum neuen Kitajahr möglich.
Um den durch das Wohngebiet Meyerbeerstr ausgelösten Bedarf abzudecken, wird entsprechend der
neu erforderlichen Kitaplätze eine zusätzliche viergruppige Kita in diesem Wo hngebiet geplant
(V/0166/2017). Mit den beiden neuen viergruppigen Einrichtungen werden die durch die Wohnbeba u-
ung neu entstehenden Bedarfe in Mecklenbeck abgedeckt.
2. Maßnahmenplanung:
Mit Vorlage V/0009/2016 beschloss der Rat der Stadt Münster am 16.03.2016 die Vorlage „Fortset-
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zung der Ausbauoffensive durch Schaffung neuer Plätze zur Kindertagesbetreuung - Bedarfsentwick-
lung, weitere Ausbaustrategien sowie immobilienwirtschaftliche und Bauliche Handlungsansätze“. Im
Rahmen dieser Vorlage wurde beschlossen, dass Kombinationsprojekte Wohnen/Kita vorrangig
durch die Wohn- und Stadtbau durchgeführt werden. Sofern eine Umsetzung durch die Wohn- und
Stadtbau nicht in Frage kommt, werden städtische Grundstücke für die Umsetzung entsprechender
Investorenprojekte ausgeschrieben.
An diesem Standort hat die Wohn- und Stadtbau einer Kitarealisierung zugestimmt.
Der Verkauf des Grundstücks wird dem Rat in gesonderter Vorlage zur Beschlussfassung vorgelegt.
Die neue Kindertageseinrichtung wird als viergruppige Einrichtung mit 22 u3 - Plätzen und 48 - 53 ü3
- Plätzen errichtet.
Ein Lageplan und ein Raumprogramm sind beigefügt.
Die erforderliche Außenfläche für vier Gruppen ist vorhanden.
Über die Trägerschaft wird mit separater Vorlage zu einem späteren Zeitpunkt entschieden.
3. Fazit:
Mit den oben genannten Ausbauplanungen werden weitere zukünftig benötigte Plätze für u3 - und ü3
- Kinder in Mecklenbeck geschaffen.
i.V.
gez.
Thomas Paal
Stadtdirektor
Anlagen:
Anlage A
Anlage 1: Lageplan
Anlage 2: Raumprogramm
Anlage 2: Raumprogramm
1912 Zeichen
Allgemeines Raumprogramm
Entwurf für eine 4-Gruppen-Kita
(Abweichungen sind entwurfsabhängig möglich.)
mit Refinanzierungsberechnungen über Mietzahlungen
A - KINDERTAGESEINRICHTUNG
Bezeichnung Anzahl qm qm-
ges.
Mindest-
Raum-
Höhe i. L.
Bemerkungen
Vorgesehene Gruppenstruktur in
der Einrichtung
2x GIc = 20 Kinder - 2 - 6 J.
1x GIIc = 10 Kinder - 0 - 3 J.
1x GIIIc = 20 Kinder - 3 - 6 J.
Änderungen können sich
entwurfsbedingt ergeben,
geringe
Raumreduzierungen sind
möglich
Mietvoraussetzungen:
10,68 € im KiTa-Jahr 2018/2019
Anerkennungsfähige Ges. Fläche
= 715 qm
(3 x 185 qm + 1 x 160 qm)
Refinanzierbare Jahresmiete
= 91.634,40 €
(10,68 x 715 x 12)
A1 Gruppenraum 4 45 180
A2 Nebenraum 4 18 72
A3 Wasch-/WC 4 12 48 inkl. Wickelbereiche
A3a Duschbereich 1 in WC integrieren
A4 Garderobe 4 in Verkehrsfl. integrieren
A5 Abstellraum 4 6 24
A6 Schlaf-/Differenzierungsraum u3 1 20 20
A7 Schlaf-/Differenzierungsraum u3/ü3 4 18 72
A7a Schlaf-/Differenzierungsraum ü3 1 20 20
A8 Mehrzweck-/Bewegungsraum 1 55 55 mind. 3,5 m
A9 Abstellraum MZR 1 10 10
501
Allgemeinräume
A10 Personalraum 1 20 20
A11 Personal- D-WC/H-WC
behindertengerecht
2 6 12
A12 Küche 1 17 17
A12a AR Küche 1 5 5
A13 Büro Leitung 1 12 12
66
Kindertageseinrichtung gesamt 567
B - Sonstige entwurfsabhängige Räume
B1 Hausanschlussraum 1 für diese Flächen sind noch
ca. 148 qm möglich (i. Zshg.
mit der Mietobergrenze)
B2 Putzraum 1
B3 Eingangsbereich / Verkehrsflächen
incl. Kinderwagenabstellfläche
B4 Anschlüsse für Waschmaschine
und Trockner vorsehen
C1 Außen-/Spielfläche
ca.
1.200
alle Funktionen sind darin
enthalten
C2 Stellplätze
C3 Versorgungs-/Entsorgungsfläche
(Müllcontainer)
C4 Fläche Bring-/Abholmöglichkeiten Evtl. im öfftl. Verkehrsraum
Stand 22.02.2018
Anlage 1: Lageplan
128 Zeichen
Druckansicht Maßstab 1: 4998 Datum: 17.05.2018 Notizen: © Stadt Münster H 5753 369 R 401 322 R 402 106 H 5754 469 0 50 100 Meter
Anlage A
3949 Zeichen
Anlage A zur V/0680/2018 Kurzüberblick Zur Sicherstellung des Rechtsanspruchs auf Kindertagesbetreuung werden mit der Errichtung der Kindertageseinrichtung am Meckmannweg 70 – 75 Betreuungsplätze in Mecklenbeck im Bezirk West geschaffen. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Die Bundesregierung hat für den Ausbau von bedarfsgerechten Betreuungsangeboten in Deutschland einen gesetzlichen Rechtsanspruch geschaffen. Dieser Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz gilt seit dem 1. August 2013 für alle Kinder ab dem vollendeten ersten Lebens- jahr. Die Stadt Münster greift die Pflichtaufgabe zum bedarfsgerechten Ausbau der Kindertagesbe- treuung in der Produktgruppe 0601 „Förderung von Kindern in Tagesbetreuung“ in zwei Zielen auf. Zum einen ist der Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz für Kinder im Alter von 3 - 6 Jah- ren sicherzustellen und weiterhin sollen Tagesbetreuungsangebote für unter 3-jährige Kinder mit einer Versorgungsquote von bis zu 50 % ausgebaut werden. Mit dem Erreichen dieser Zielwerte werden die ISM Leitziele „Wir werden einer der führenden Bildungs-, Wissenschafts-, Forschungs- und Entwicklungsstandorte in Europa“ und „Wir werden Münster zu einer Stadt mit höchster Lebens- und Erlebnisqualität mit hohem Wohn- wert, Familienfreundlichkeit und sozialer Balance in der Stadtgesellschaft weiterentwickeln“ for- ciert. Mit der Errichtung der Kindertageseinrichtung am Meckmannweg werden die u3- und ü3-Bedarfe in Mecklenbeck entsprechend der neu entstehenden Wohngebiete ausgebaut. Ab dem Jahr 2021 fallen p. a. Betriebskostenzuschüsse in Höhe von rd. 814.853 € an. Diesen Aufwendungen stehen Erträge aus Landesmitteln in Höhe von rd. 293.347 € und Elternbeiträge von voraussichtlich 97.782 € gegenüber. Für das Jahr 2020 anteilig s. Tabelle in der Vorlage. Finanzierung Produktgruppe: 0601 Förderung von Kindern in Tagesbetreuung Auswirkungen auf den Ergebnisplan x Ja Nein Auswirkungen auf den Finanzplan x Ja Nein Im beschlossenen Haushaltsplan 2018 enthalten? Ja x Nein Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? x Ja Nein Bereits veranschlagt? Ja x Nein Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist X vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig freiwillig Gesetzliche Grundlagen: SGB VIII §§ 22 – 26 Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Münster gehört zu den am stärksten wachsenden Städten in Nordrhein-Westfalen. Nach aktuellen städtischen Vorausberechnungen könnte die Bevölkerung bis 2030 ohne starke Flüchtlingszuzü- ge im Basisszenario "Dynamischer Wissenschafts- und Wirtschaftsstandort" auf 326.000 Einwoh- ner steigen. Unter Berücksichtigung zusätzlicher Flüchtlingszuwanderungen könnte das Wachs- tum noch deutlich stärker ausfallen und Münster in 2030 bis zu 347.000 Einwohner zählen. Die wachsende Stadt, die alle Bereiche des Lebens betrifft, ist eine zentrale Herausforderung, der sich Münster stellen muss. Die demographische Entwicklung der Stadt Münster ist ein grundlegender Bestandteil der Kita- ausbauplanung. Alle Maßnahmen zum Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder orientieren sich an der kleinräumi- gen Bevölkerungsprognose der Stadt Münster und sind darauf ausgerichtet, eine familienfreundli- che Stadtentwicklung zu fördern. Dazu tragen insbesondere die bedarfsgerechte Schaffung von Plätzen zur Erfüllung des Rechtsanspruchs für ü3-Kinder und der Ausbau von u3-Plätzen bei. Im Rahmen der unterschiedlichen Arbeitsfelder der Kindertagesbetreuung werden wichtige As- pekte wie Barrierefreiheit, Inklusion, Sprachförderung und Qualifizierung differenziert berücksich- tigt und unterstützen eine familienfreundliche Entwicklung in Münster. Weiterhin steht der Ausbau von Kindertagesbetreuungsangeboten im Einklang mit der Ausrichtung Münsters als führender Wirtschaftsstandort.
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungOrte (3)
- Meckmannweg 70
- Meyerbeerstraße
- Schwarzer Kamp
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- V/0680/2018
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 01.08.2018
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37