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V/0680/2018

Errichtungsbeschluss: Neubau einer Kindertageseinrichtung am Meckmannweg in Mecklenbeck

Vorlagen 01.08.2018

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 19.09.2018, TOP 22.4

Beschlussvorlage

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Ansehen

Anlage 2: Raumprogramm

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Ansehen

Anlage 1: Lageplan

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Ansehen

Anlage A

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Ansehen

Beschlussvorlage

8244 Zeichen

V/0680/2018 
V/0680/2018 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Errichtungsbeschluss: Neubau einer Kindertageseinrichtung am Meckmannweg in Mecklenbeck 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   05.09.2018 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Vorberatung 
   06.09.2018 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung 
   19.09.2018 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 
   19.09.2018 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
Sachentscheidung: 
 
1. Der Rat der Stadt Münster stimmt der Errichtung einer neuen Kindertageseinrichtung mit vier 
Gruppen am Meckmannweg in Mecklenbeck zur Weiterentwicklung bedarfsgerechter Kinder-
tagesbetreuungsangebote zu. 
 
2. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die Rahmenstruktur der künftigen Einrichtung folgende 
Gruppen beinhaltet 
 
 2 Gruppen für je 20 Kinder im Alter von 2-6 Jahren (G1) 
 1 Gruppe für 10 Kinder im Alter von 0-3 Jahren (G2)  
 1 Gruppe für 20-25 Kinder im Alter von 3-6 Jahren (G3) 
 
und insgesamt 70 - 75 Plätze umfasst, davon 22 u3 - Plätze und 48 - 53 ü3 - Plätze. 
 
Die Rahmenstruktur wird mit der Inbetriebnahme jährlich den Bedarfen angepasst. 
 
Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass dabei bedarfsgerecht, neben dem Angebot einer wöchent-
lichen Betreuung von 45 Stunden, ebenfalls elterliche Bedarfe nach einer wöchentlichen B e-
treuung von 25 Stunden und 35 Stunden mit Übermittagsbetreuung (Blocköffnungszeit) fl e-
xibel angeboten werden.  
 
Die Inbetriebnahme der Einrichtung wird voraussichtlich im Juni 2020 erfolgen. 
 
3. Die Kindertageseinrichtung wird von der Wohn  - und Stadtbau GmbH, entsprechend der Vo r-
lage V/0009/2016, wonach Kombinationsprojekte Wohnen/Kita vorrangig von der Wohn - und 
Amt für Kinder, Jugendliche 
und Familien 
 
30.07.2018 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in: 
Frau Sroka, Frau Eschert, 
Frau Kratz-Trutti 
Telefon: 492-5777 
SrokaS@stadt-muenster.de

- 2 - 
V/0680/2018 
Stadtbau durchgeführt werden, als Investor errichtet und an den Träger im Rahmen der Mie t-
konditionen des KiBiz vermietet. 
 
4. Es ist vorgesehen, die Einrichtung von einem freien Träger der Kinder - und Jugendhilfe b e-
treiben zu lassen und diese an den Träger im Rahmen der gesetzlichen Mietpauschalen zu 
vermieten. Ein Vorschlag für einen geeigneten Betreiber wird rechtzeitig vor Inbetriebnahme in 
einem üblichen Auswahlverfahren den beteiligten Gremien zur Entscheidung vorgelegt. 
 
Der Rat nimmt weiterhin zur Kenntnis, dass die Verwaltung im Rahmen der Trägeraus-
schreibung prüft, ob ein Bedarf besteht, die KiTa in das Programm „Extrazeit“ zu integrieren, 
um so den Eltern die Möglichkeit zu geben, flexible Öffnungszeiten der KiTa wahrzunehmen. 
 
 
II. Finanzielle Auswirkungen:  
 
Für die Umsetzung der vorgeschlagenen Maßnahme sind Finanzmittel für Inventar und Möblierung  in 
Höhe von max. 240.000 € erforderlich. Für die Ausstattung der Gruppen werden gegebenenfalls Bun-
des- bzw. Landesmittel beantragt, soweit die entsprechenden Fö rdervoraussetzungen für die Ma ß-
nahme vorliegen sollten. Bei Bewilligung reduzieren sich die städtischen Zuschüsse entsprechend. 
 
Ab dem Jahr 2021 fallen p. a. Betriebskostenzuschüsse in Höhe von rd. 814.853 € (für 2020 anteilig: 
458.410 €) an. Diesen Aufwe ndungen stehen Erträge aus Landesmitteln in Höhe von rd. 293.347 € 
(für 2020 anteilig: 169.336 €) und Elternbeiträge von voraussichtlich 97.782 € (für 2020 anteilig: 
56.445 €) gegenüber.  
 
III. Mittelbereitstellung / Finanzierung  
Teilfinanzplan 
 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
 
Produktgruppe 0601 Förderung von Kindern in 
Tagesbetreuung 
   
Zeile 11 Auszahlungen von aktivierb a-
ren Zuwendungen 
   
 0210  Zusch.z.Ausbau 
KiTa-Betr. 
2020 240.000  
 
Teilergebnisplan 
 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
 
Produktgruppe 0601 Förderung von Kindern in 
Tagesbetreuung 
   
Zeile 02 Zuwendungen und  
allgemeine Umlagen 
2020 
2021ff. 
169.336 
293.347 
Landeszu-
schüsse zu den 
Betriebskosten* 
Zeile 04 Öffentlich-rechtliche Leistung s-
entgelte 
2020 
2021ff. 
56.445 
97.782 
Elternbeiträge 
(Kita) 
      
Aufwendungen 
 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
 
Produktgruppe 0601 Förderung von Kindern in

- 3 - 
V/0680/2018 
Tagesbetreuung 
 15 Transferaufwendungen 
 
2020 
2021ff. 
458.410 
814.853 
Betriebskos-
tenzuschüsse 
für Kitas freier 
Träger * 
*maximale Landes- und Betriebskostenzuschüsse in Abhängigkeit von der bedarfsgerechten Rahmenstruktur 
 
Die Höhe der öffentlich rechtlichen Leistungsentgelte (Elternbeiträge) ist von der Einkommenssitua-
tion der Eltern abhängig, deren Kinder zukünftig die Kita besuchen werden. Der o. g. Wert ist inso-
weit Ergebnis einer prognostischen Kalkulation. 
 
Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen werden in den jeweiligen Haushaltsplan-
Entwürfen bei der o. g. Produktgruppe angemeldet. 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass mit diesem Beschluss eine haushaltsmäßige Belastung der 
kommenden Jahre noch vor den eigentlichen Etatberatungen für die Jahre 2020ff. erfolgt. 
 
 
 
 
Begründung: 
 
1.   Bedarfs- und Versorgungssituation: 
 
Seit dem 01.08.2013 haben alle Kinder ab einem Jahr einen Rechtsanspruch auf einen Kindertage s-
betreuungsplatz. 
 
In Mecklenbeck beträgt die u3 - Versorgungsquote zum Kitajahr 2018/2019 50,8 % (124 Plätze für 
244 Kinder). 
Für die ü3 - Kinder liegt die Versorgungsquote bei 113,2 % (257 Plätze für 227 Kinder).  
Damit liegt die Versorgungsquote sowohl bei den u3 - Kindern als auch bei den ü3 - Kindern über 
dem gesamtstädtischen Durchschnitt.  
Aktuell kann daher auch der hereinwachsende Jah rgang der dreijährigen Kinder in Mecklenbeck ve r-
sorgt werden. 
In Mecklenbeck entstehen zwei neue Baugebiete am Standort Meyerbeerstr. / Dingbänger Weg und 
am Standort Meckmannweg/Schwarzer Kamp.  
Beide neuen Baugebiete werden weitere Bedarfe an Betreuungsp lätzen auslösen, die zukünftig nicht 
mehr durch die bestehenden Einrichtungen abgedeckt werden können. 
 
Sowohl für die u3 - als auch für die ü3 - Kinder sind daher weitere Plätze in Kindertageseinrichtungen 
abhängig von der demographischen Entwicklung und den bestehenden Bedarfen erforderlich.  
 
Die Errichtung dieser Einrichtung dient damit sowohl dem notwendigen u3 - Ausbau, als auch der 
Schaffung von zusätzlichen Plätzen im Bereich der ü3 - Kinder. 
 
Eine bedarfsgerechte Umstrukturierung der Gruppen hinsic htlich des Bedarfs von u3 - und ü3 -
Plätzen ist jeweils zum neuen Kitajahr möglich. 
 
Um den durch das Wohngebiet Meyerbeerstr ausgelösten Bedarf abzudecken, wird entsprechend der 
neu erforderlichen Kitaplätze eine zusätzliche viergruppige Kita in diesem Wo hngebiet geplant 
(V/0166/2017). Mit den beiden neuen viergruppigen Einrichtungen werden die durch die Wohnbeba u-
ung neu entstehenden Bedarfe in Mecklenbeck abgedeckt. 
 
 
2.   Maßnahmenplanung: 
 
Mit Vorlage V/0009/2016 beschloss der Rat der Stadt Münster am 16.03.2016 die Vorlage „Fortset-

- 4 - 
V/0680/2018 
zung der Ausbauoffensive durch Schaffung neuer Plätze zur Kindertagesbetreuung - Bedarfsentwick-
lung, weitere Ausbaustrategien sowie immobilienwirtschaftliche und Bauliche Handlungsansätze“. Im 
Rahmen dieser Vorlage wurde beschlossen, dass Kombinationsprojekte Wohnen/Kita vorrangig 
durch die Wohn- und Stadtbau durchgeführt werden. Sofern eine Umsetzung durch die Wohn- und 
Stadtbau nicht in Frage kommt, werden städtische Grundstücke für die Umsetzung entsprechender 
Investorenprojekte ausgeschrieben.  
An diesem Standort hat die Wohn- und Stadtbau einer Kitarealisierung zugestimmt. 
Der Verkauf des Grundstücks wird dem Rat in gesonderter Vorlage zur Beschlussfassung vorgelegt.  
 
Die neue Kindertageseinrichtung wird als viergruppige Einrichtung mit 22 u3 - Plätzen und 48 - 53  ü3 
- Plätzen errichtet. 
 
Ein Lageplan und ein Raumprogramm sind beigefügt. 
Die erforderliche Außenfläche für vier Gruppen ist vorhanden. 
 
Über die Trägerschaft wird mit separater Vorlage zu einem späteren Zeitpunkt entschieden. 
 
 
3.   Fazit: 
 
Mit den oben genannten Ausbauplanungen werden weitere zukünftig benötigte Plätze für u3 - und ü3 
- Kinder in Mecklenbeck geschaffen. 
 
 
i.V. 
 
 
gez. 
 
 
Thomas Paal 
Stadtdirektor 
 
Anlagen: 
Anlage A 
Anlage 1: Lageplan 
Anlage 2: Raumprogramm

Anlage 2: Raumprogramm

1912 Zeichen

Allgemeines Raumprogramm 
Entwurf für eine 4-Gruppen-Kita 
(Abweichungen sind entwurfsabhängig möglich.) 
mit Refinanzierungsberechnungen über Mietzahlungen 
A - KINDERTAGESEINRICHTUNG 
 Bezeichnung Anzahl qm qm-
ges. 
Mindest-
Raum-
Höhe i. L. 
Bemerkungen 
 Vorgesehene Gruppenstruktur in 
der Einrichtung  
2x GIc   = 20 Kinder - 2 - 6 J. 
1x GIIc  = 10 Kinder - 0 - 3 J. 
1x GIIIc = 20 Kinder - 3 - 6 J. 
 
     Änderungen können sich 
entwurfsbedingt ergeben, 
geringe 
Raumreduzierungen sind 
möglich 
 
 Mietvoraussetzungen: 
10,68 € im KiTa-Jahr 2018/2019 
Anerkennungsfähige Ges. Fläche 
= 715 qm 
(3 x 185 qm + 1 x 160 qm) 
Refinanzierbare Jahresmiete 
= 91.634,40 € 
(10,68 x 715 x 12) 
     
A1 Gruppenraum 4 45 180   
A2 Nebenraum 4 18 72   
A3 Wasch-/WC 4 12 48  inkl. Wickelbereiche 
A3a Duschbereich 1    in WC integrieren 
A4 Garderobe 4    in Verkehrsfl. integrieren 
A5 Abstellraum 4 6 24   
A6 Schlaf-/Differenzierungsraum u3 1 20 20   
A7 Schlaf-/Differenzierungsraum u3/ü3 4 18 72   
A7a Schlaf-/Differenzierungsraum ü3 1 20 20   
A8 Mehrzweck-/Bewegungsraum 1 55 55 mind. 3,5 m  
A9 Abstellraum MZR 1 10 10   
    501   
 Allgemeinräume      
A10 Personalraum 1 20 20   
A11 Personal- D-WC/H-WC 
behindertengerecht 
2   6 12   
A12 Küche 1 17 17   
A12a AR Küche 1 5 5   
A13 Büro Leitung 1 12 12   
    66   
Kindertageseinrichtung gesamt 567 
B - Sonstige entwurfsabhängige Räume 
B1 Hausanschlussraum 1    für diese Flächen sind noch 
ca. 148 qm möglich (i. Zshg. 
mit der Mietobergrenze) 
B2 Putzraum 1    
B3 Eingangsbereich / Verkehrsflächen 
incl. Kinderwagenabstellfläche 
    
B4 Anschlüsse für Waschmaschine 
und Trockner vorsehen 
     
C1 Außen-/Spielfläche   
ca. 
1.200 
 
alle Funktionen sind darin 
enthalten 
C2 Stellplätze    
C3 Versorgungs-/Entsorgungsfläche 
(Müllcontainer) 
   
C4 Fläche Bring-/Abholmöglichkeiten     Evtl. im öfftl. Verkehrsraum 
 
Stand 22.02.2018

Anlage 1: Lageplan

128 Zeichen

Druckansicht
Maßstab 1: 4998
Datum: 17.05.2018
Notizen:
© Stadt Münster
H 5753 369
R 401 322
R 402 106
H 5754 469
0 50 100
Meter

Anlage A

3949 Zeichen

Anlage A zur V/0680/2018 
Kurzüberblick 
Zur Sicherstellung des Rechtsanspruchs auf Kindertagesbetreuung werden mit der Errichtung der 
Kindertageseinrichtung am Meckmannweg 70 – 75 Betreuungsplätze in Mecklenbeck im Bezirk 
West geschaffen. 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Die Bundesregierung hat für den Ausbau von bedarfsgerechten Betreuungsangeboten in 
Deutschland einen gesetzlichen Rechtsanspruch geschaffen. Dieser Rechtsanspruch auf einen 
Betreuungsplatz gilt seit dem 1. August 2013 für alle Kinder ab dem vollendeten ersten Lebens-
jahr.  
 
Die Stadt Münster greift die Pflichtaufgabe zum bedarfsgerechten Ausbau der Kindertagesbe-
treuung in der Produktgruppe 0601 „Förderung von Kindern in Tagesbetreuung“ in zwei Zielen 
auf.  
Zum einen ist der Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz für Kinder im Alter von 3 - 6 Jah-
ren sicherzustellen und weiterhin sollen Tagesbetreuungsangebote für unter 3-jährige Kinder mit 
einer Versorgungsquote von bis zu 50 % ausgebaut werden.  
 
Mit dem Erreichen dieser Zielwerte werden die ISM Leitziele „Wir werden einer der führenden 
Bildungs-, Wissenschafts-, Forschungs- und Entwicklungsstandorte in Europa“ und  
„Wir werden Münster zu einer Stadt mit höchster Lebens- und Erlebnisqualität mit hohem Wohn-
wert, Familienfreundlichkeit und sozialer Balance in der Stadtgesellschaft weiterentwickeln“ for-
ciert.   
 
Mit der Errichtung der Kindertageseinrichtung am Meckmannweg werden die u3- und ü3-Bedarfe 
in Mecklenbeck entsprechend der neu entstehenden Wohngebiete ausgebaut. 
 
Ab dem Jahr 2021 fallen p. a. Betriebskostenzuschüsse in Höhe von rd. 814.853 € an. Diesen 
Aufwendungen stehen Erträge aus Landesmitteln in Höhe von rd. 293.347 € und Elternbeiträge 
von voraussichtlich 97.782 € gegenüber. Für das Jahr 2020 anteilig s. Tabelle in der Vorlage. 
 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 0601 Förderung von Kindern in Tagesbetreuung 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan x Ja  Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan x Ja  Nein   
Im beschlossenen Haushaltsplan 2018 enthalten?  Ja x Nein   
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? x Ja  Nein   
Bereits veranschlagt?  Ja x Nein   
 
Pflichtigkeitsgrad

Die Maßnahme/Leistung ist X vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig 
freiwillig 
Gesetzliche Grundlagen:  SGB VIII §§ 22 – 26 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
Münster gehört zu den am stärksten wachsenden Städten in Nordrhein-Westfalen. Nach aktuellen 
städtischen Vorausberechnungen könnte die Bevölkerung bis 2030 ohne starke Flüchtlingszuzü-
ge im Basisszenario "Dynamischer Wissenschafts- und Wirtschaftsstandort" auf 326.000 Einwoh-
ner steigen. Unter Berücksichtigung zusätzlicher Flüchtlingszuwanderungen könnte das Wachs-
tum noch deutlich stärker ausfallen und Münster in 2030 bis zu 347.000 Einwohner zählen. Die 
wachsende Stadt, die alle Bereiche des Lebens betrifft, ist eine zentrale Herausforderung, der 
sich Münster stellen muss.  
Die demographische Entwicklung der Stadt Münster ist ein grundlegender Bestandteil der Kita-
ausbauplanung.  
Alle Maßnahmen zum Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder orientieren sich an der kleinräumi-
gen Bevölkerungsprognose der Stadt Münster und sind darauf ausgerichtet, eine familienfreundli-
che Stadtentwicklung zu fördern. Dazu tragen insbesondere die bedarfsgerechte Schaffung von 
Plätzen zur Erfüllung des Rechtsanspruchs für ü3-Kinder und der Ausbau von u3-Plätzen bei.  
Im Rahmen der unterschiedlichen Arbeitsfelder der Kindertagesbetreuung werden wichtige As-
pekte wie Barrierefreiheit, Inklusion, Sprachförderung und Qualifizierung differenziert berücksich-
tigt und unterstützen eine familienfreundliche Entwicklung in Münster. Weiterhin steht der Ausbau 
von Kindertagesbetreuungsangeboten im Einklang mit der Ausrichtung Münsters als führender 
Wirtschaftsstandort.

Beratungsverlauf (4)

05.09.2018 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien
TOP 11.2.2 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
06.09.2018 Bezirksvertretung Münster-West
TOP 7.6 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
19.09.2018 Haupt- und Finanzausschuss
TOP 18.4 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
19.09.2018 Rat
TOP 22.4 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung

Orte (3)

  • Meckmannweg 70
  • Meyerbeerstraße
  • Schwarzer Kamp

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
V/0680/2018
Typ
Vorlagen
Datum
01.08.2018
Erstellt
06.10.2020 14:37