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V/0480/2017

Einrichtung Bildungsgang: Fachschule für Wirtschaft, Fachrichtung Betriebswirtschaftlehre: Schwerpunkt Handelsmanagement am Ludwig-Erhard-Berufskolleg zum Schuljahr 2018/2019

Vorlagen 26.05.2017

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 12.07.2017, TOP 29

Beschlussvorlage

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Beschlussvorlage

8220 Zeichen

V/0480/2017 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Schule und Weiterbildung 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Einrichtung: Fachschule für Wirtschaft, Fachrichtung Betriebswirtschaftlehre, Schwerpunkt: 
Handelsmanagement (APO-BK Anlage E) am Ludwig-Erhard-Berufskolleg zum Schuljahr 
2018/2019 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
27.06.2017 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Vorberatung 
05.07.2017 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 
12.07.2017 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
 
1. Gem. § 81 Abs. 2 Schulgesetz (SchulG) wird zum Schuljahr 2018/2019 am Ludwig -Erhard-
Berufskolleg, Schule der Sekundarstufe II der Stadt Münster, der Bildun gsgang „Fachschule für 
Wirtschaft, Fachrichtung Betriebswirtschaftslehre mit dem neuen Schwerpunkt: Handelsm a-
nagement“ gem. APO-BK Anlage E in Teilzeitform unbefristet errichtet.  
 
2. Die Verwaltung wird beauftragt, über die Bezirksregierung Münster beim Ministerium für Sch ule 
und Weiterbildung des Landes NRW den Antrag auf Teilnahme am Schulversuch einzureichen. 
 
1.1 Finanzielle Auswirkungen: 
 
Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass bei einer angenommenen Belegung mit 25 Schüler*innen pro 
Schuljahr Haushaltsmittel für Lehrmittelbedarfe in Höhe von 37,50 € erforderlich werden. 
 
Die Mittel stehen im Teilergebnisplan Zeile 13 „Aufwendungen für Sach - und Dienstleistungen“ der 
Produktgruppe 03.01 „Leistungen für Schulen“ (Schuletat und Schulbücher) zur Verfügung. 
 
 
Begründung: 
 
1. Einführung 
 
1.1 Rechtsgrundlagen und Zuständigkeiten 
 
Über die Einrichtung, die Änderung und die Auflösung einer Schule (…), für die das Land nicht 
Schulträger ist, beschließt der Schulträger (vgl. § 81 Abs. 2 Schulgesetz – SchulG). Als Errich-
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0480/2017 
Auskunft erteilt: 
Herr Schützner 
Ruf: 
492-4016 
E-Mail: 
Schuetzner@stadt-muenster.de  
Datum: 
26.05.2017 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0480/2017 
tung sind auch die Teilung und die Zusammenlegung von Schulen, als Änderung sind der Aus- 
und Abbau bestehenden Schulen einschließlich der Errichtung und Erweiterung von Bildungs-
gängen an Berufskollegs (…) zu behandeln. 
 
Der Rat ist gemäß § 41 Abs. 1 Buchstabe I GO für die Beschlussfassung zuständig. 
 
Der Beschluss des Rates bedarf der Genehmigung der Schulaufsichtsbehörde (vgl. § 81 Abs. 3 
SchulG). Die Genehmigung über die Errichtung, Änderung und Auflösung öffentlicher Schulen 
ist der Bezirksregierung Münster übertragen. 
 
Die Bezirksregierung Münster hat in Absprache mit dem Ludwig-Erhard-Berufskolleg die Mög-
lichkeit eröffnet, am Schulversuch teilzunehmen, der dann allerdings im zweiten Schritt vom Mi-
nisterium für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen (MSW) genehmigt 
werden muss. Das MSW wird diesen Bildungsgang aber nach Rücksprache mit der Bezirksre-
gierung Münster demnächst in die Ausbildungs- und Prüfungsordnung Berufskollegs (APO-BK) 
übernehmen. 
 
Das Berufskolleg Bachstraße in Düsseldorf hat diesen Bildungsgang bereits eingerichtet.  
 
2. Anlass 
 
Das Ludwig-Erhard-Berufskolleg hat einen Vorschlag zur Errichtung des Bildungsganges 
„Fachschule für Wirtschaft, Fachrichtung Betriebswirtschaftslehre, Schwerpunkt: Handelsma-
nagement“ nach APO-BK Anlage E in Teilzeitform (3-jährig) unterbreitet. 
 
3 Zu Beschlussvorschlag 1 
 
3.1 Darstellung des zur Errichtung vorgeschlagenen Bildungsganges 
 
Ludwig-Erhard-Berufskolleg (LEBK) 
 
Das Ludwig-Erhard-Berufskolleg (LEBK) beantragt die Erweiterung der Fachschule für Wirt-
schaft, Fachrichtung Betriebswirtschaftslehre um den Schwerpunkt „Handelsmanagement“ (3-
jährig) in Teilzeitform. 
 
Stellungnahmen 
 
Im Rahmen des üblichen Beteiligungsverfahrens hat das Amt für Schule und Weiterbildung 
Stellungnahmen der beteiligten Institutionen (Industrie und Handelskammer Nord Westfalen, 
Handwerkskammer, Agentur für Arbeit, Bezirksregierung Münster) sowie der Nachbarkreise er-
beten. 
 
Seitens der Kreise Borken, Coesfeld, Steinfurt und Warendorf sowie der Bundesagentur für Ar-
beit bestehen keine Bedenken, die geplanten Bildungsgänge einzurichten. 
 
Aus schulfachlicher Sicht unterstützt die Bezirksregierung Münster als Schulaufsicht für Berufs-
kollegs die Errichtung. 
 
Die Industrie- und Handwerkskammer (IHK) Nordrhein Westfalen hat in ihrer Stellungnahme 
vom 28. April 2017 Bedenken gegen die Erweiterung geäußert. Sie weist in ihrem Schreiben auf 
die eigenen („höherwertigen“) Weiterbildungsangebote hin. Der Weiterbildungsmarkt sei in der 
Region weitgehend funktionierend, sodass eine Beteiligung der Berufskollegs nicht notwendig 
sei. Zudem würde die Einrichtung des Bildungsganges durch den Schulträger einer „freiheitli-
chen Wettbewerbsordnung“ widersprechen.

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V/0480/2017 
Das widerspricht aber ausdrücklich der Intention der Weiterbildungsangebote der Berufskollegs, 
die der Gesetzgeber ausdrücklich in den Anlagen A - E der APO-BK festgelegt und im § 1 APO-
BK konkretisiert hat. 
Demnach soll ein Berufskolleg den Schülerinnen und Schülern eine umfassende berufliche, ge-
sellschaftliche und personale Handlungs kompetenz vermitteln und diese auf ein lebensbegle i-
tendes Lernen vorbereiten. Es qualifiziert die Schülerinnen und Schüler, an zunehmend interna-
tional geprägten Entwicklungen in Wir tschaft und Gesellschaft teilzu nehmen und diese aktiv 
mitzugestalten.

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V/0480/2017 
 
3.2 Bewertung durch die Verwaltung 
 
Mit dem Errichtungsantrag reagiert das Ludwig-Erhard-Berufskolleg auf eine erhöhte Nachfrage 
bei den Betrieben sowie Schüler und Schülerinnen nach Spezialisierung im aufstrebenden Be-
reich „Handelsmanagement“. Das hat das MSW ebenfalls erkannt. Der aktuell laufende Schul-
versuch wird daher zukünftig in das Angebot der APO-BK übernommen. Die Einrichtung bzw. 
Erweiterung des Bildungsganges beeinträchtigt nicht die aktuell laufende Schulentwicklungs-
planung an den Berufskollegs. Im Gegenteil, denn der Bildungsgang schärft das Profil des Lud-
wig-Erhard-Berufskollegs weiter.  
 
Das Errichtungsvorhaben ist klar begründet, plausibel und stellt für den Standort Münster damit 
einen Mehrwert dar. Das Errichtungsvorhaben ist mit der Schulaufsicht abgestimmt und wird 
schulfachlich unterstützt. Die Kosten für den Schulträger beschränken sich auf den Anteil der 
Lernmittel, variable Verbrauchskosten und auf kalkulatorische Kosten aufgrund der Nutzung der 
vorhandenen Infrastruktur. Ein zusätzlicher Investitionsbedarf besteht nicht. 
 
Die Verwaltung befürwortet daher den Errichtungsantrag. 
 
4. Kosten und Folgekosten/Mittelbereitstellung und Finanzierung 
 
Bei dem neu einzurichtenden Bildungsgang ist davon auszugehen, dass dieser zu zusätzlichen 
Kosten führt, die in Abhängigkeit zur Belegung steht. Da sowohl Schulbuchbeschaffungen als 
auch die Schuletats an der Schülerstatistik zum 15.10. des jeweiligen Vorjahres orientiert sind, 
erfolgt eine erstmalige Mittelbereitstellung erst ab dem Jahr 2019. Bei einer kalkulierten Bele-
gung von 25 Schülerinnen und Schülern ergeben sich folgende Kosten pro Klasse und Jahr: 
 
Position Kosten je SuS und Jahr 2019 ff. 
 
Lehrmittelbedarf 
 
1,50 €  
 
37,50 € 
gesamt 1,50 € 37,50 € 
 
Nach derzeitiger Einschätzung wird davon ausgegangen, dass ein nennenswerter Teil der für 
diesen Bildungsgang infrage kommenden Schülerinnen und Schüler ansonsten die Fachschule 
für Wirtschaft, Fachrichtung Betriebswirtschaftslehre mit einem anderen Schwerpunkt besuchen 
würde. Auch hierfür wären für die o.g. Positionen entsprechende Mittel bereit zu stellen. Ein An-
spruch auf Schülerfahrkosten besteht bei diesem Bildungsgang nicht. 
 
Die Raumkapazität sowie die Ausstattung der Fachräume am Ludwig-Erhard-Berufskolleg ist – 
schon aufgrund der Ausrichtung in Teilzeitform - ausreichend, um den neuen Bildungsgang ein-
zurichten und bestehende Bildungsgänge fortführen zu können. Es entstehen keine weiteren 
Investitionskosten.

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V/0480/2017 
5. Zu Beschlussvorschlag 2: Weiteres Verfahren 
 
Sofern der Rat der Stadt Münster der Teilnahme an dem Schulversuch zustimmt, wird die Ver-
waltung über die Bezirksregierung Münster einen Antrag auf Genehmigung des Schulversuches 
beim Ministerium für Schule und Weiterbildung stellen. 
 
 
I.V. 
 
gez. 
Thomas Paal 
Stadtdirektor 
 
Anlagen:

Beratungsverlauf (3)

27.06.2017 Ausschuss für Schule und Weiterbildung
TOP 13 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
12.07.2017 Haupt- und Finanzausschuss
TOP 25 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
12.07.2017 Rat
TOP 29 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Bachstraße

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Details

Aktenzeichen
V/0480/2017
Typ
Vorlagen
Datum
26.05.2017
Erstellt
06.10.2020 14:37