V/0480/2017
Einrichtung Bildungsgang: Fachschule für Wirtschaft, Fachrichtung Betriebswirtschaftlehre: Schwerpunkt Handelsmanagement am Ludwig-Erhard-Berufskolleg zum Schuljahr 2018/2019
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Beschlussvorlage
8220 Zeichen
V/0480/2017 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Schule und Weiterbildung Betrifft Einrichtung: Fachschule für Wirtschaft, Fachrichtung Betriebswirtschaftlehre, Schwerpunkt: Handelsmanagement (APO-BK Anlage E) am Ludwig-Erhard-Berufskolleg zum Schuljahr 2018/2019 Beratungsfolge 27.06.2017 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Vorberatung 05.07.2017 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 12.07.2017 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: 1. Gem. § 81 Abs. 2 Schulgesetz (SchulG) wird zum Schuljahr 2018/2019 am Ludwig -Erhard- Berufskolleg, Schule der Sekundarstufe II der Stadt Münster, der Bildun gsgang „Fachschule für Wirtschaft, Fachrichtung Betriebswirtschaftslehre mit dem neuen Schwerpunkt: Handelsm a- nagement“ gem. APO-BK Anlage E in Teilzeitform unbefristet errichtet. 2. Die Verwaltung wird beauftragt, über die Bezirksregierung Münster beim Ministerium für Sch ule und Weiterbildung des Landes NRW den Antrag auf Teilnahme am Schulversuch einzureichen. 1.1 Finanzielle Auswirkungen: Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass bei einer angenommenen Belegung mit 25 Schüler*innen pro Schuljahr Haushaltsmittel für Lehrmittelbedarfe in Höhe von 37,50 € erforderlich werden. Die Mittel stehen im Teilergebnisplan Zeile 13 „Aufwendungen für Sach - und Dienstleistungen“ der Produktgruppe 03.01 „Leistungen für Schulen“ (Schuletat und Schulbücher) zur Verfügung. Begründung: 1. Einführung 1.1 Rechtsgrundlagen und Zuständigkeiten Über die Einrichtung, die Änderung und die Auflösung einer Schule (…), für die das Land nicht Schulträger ist, beschließt der Schulträger (vgl. § 81 Abs. 2 Schulgesetz – SchulG). Als Errich- Vorlagen-Nr.: V/0480/2017 Auskunft erteilt: Herr Schützner Ruf: 492-4016 E-Mail: Schuetzner@stadt-muenster.de Datum: 26.05.2017 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0480/2017 tung sind auch die Teilung und die Zusammenlegung von Schulen, als Änderung sind der Aus- und Abbau bestehenden Schulen einschließlich der Errichtung und Erweiterung von Bildungs- gängen an Berufskollegs (…) zu behandeln. Der Rat ist gemäß § 41 Abs. 1 Buchstabe I GO für die Beschlussfassung zuständig. Der Beschluss des Rates bedarf der Genehmigung der Schulaufsichtsbehörde (vgl. § 81 Abs. 3 SchulG). Die Genehmigung über die Errichtung, Änderung und Auflösung öffentlicher Schulen ist der Bezirksregierung Münster übertragen. Die Bezirksregierung Münster hat in Absprache mit dem Ludwig-Erhard-Berufskolleg die Mög- lichkeit eröffnet, am Schulversuch teilzunehmen, der dann allerdings im zweiten Schritt vom Mi- nisterium für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen (MSW) genehmigt werden muss. Das MSW wird diesen Bildungsgang aber nach Rücksprache mit der Bezirksre- gierung Münster demnächst in die Ausbildungs- und Prüfungsordnung Berufskollegs (APO-BK) übernehmen. Das Berufskolleg Bachstraße in Düsseldorf hat diesen Bildungsgang bereits eingerichtet. 2. Anlass Das Ludwig-Erhard-Berufskolleg hat einen Vorschlag zur Errichtung des Bildungsganges „Fachschule für Wirtschaft, Fachrichtung Betriebswirtschaftslehre, Schwerpunkt: Handelsma- nagement“ nach APO-BK Anlage E in Teilzeitform (3-jährig) unterbreitet. 3 Zu Beschlussvorschlag 1 3.1 Darstellung des zur Errichtung vorgeschlagenen Bildungsganges Ludwig-Erhard-Berufskolleg (LEBK) Das Ludwig-Erhard-Berufskolleg (LEBK) beantragt die Erweiterung der Fachschule für Wirt- schaft, Fachrichtung Betriebswirtschaftslehre um den Schwerpunkt „Handelsmanagement“ (3- jährig) in Teilzeitform. Stellungnahmen Im Rahmen des üblichen Beteiligungsverfahrens hat das Amt für Schule und Weiterbildung Stellungnahmen der beteiligten Institutionen (Industrie und Handelskammer Nord Westfalen, Handwerkskammer, Agentur für Arbeit, Bezirksregierung Münster) sowie der Nachbarkreise er- beten. Seitens der Kreise Borken, Coesfeld, Steinfurt und Warendorf sowie der Bundesagentur für Ar- beit bestehen keine Bedenken, die geplanten Bildungsgänge einzurichten. Aus schulfachlicher Sicht unterstützt die Bezirksregierung Münster als Schulaufsicht für Berufs- kollegs die Errichtung. Die Industrie- und Handwerkskammer (IHK) Nordrhein Westfalen hat in ihrer Stellungnahme vom 28. April 2017 Bedenken gegen die Erweiterung geäußert. Sie weist in ihrem Schreiben auf die eigenen („höherwertigen“) Weiterbildungsangebote hin. Der Weiterbildungsmarkt sei in der Region weitgehend funktionierend, sodass eine Beteiligung der Berufskollegs nicht notwendig sei. Zudem würde die Einrichtung des Bildungsganges durch den Schulträger einer „freiheitli- chen Wettbewerbsordnung“ widersprechen. - 3 - V/0480/2017 Das widerspricht aber ausdrücklich der Intention der Weiterbildungsangebote der Berufskollegs, die der Gesetzgeber ausdrücklich in den Anlagen A - E der APO-BK festgelegt und im § 1 APO- BK konkretisiert hat. Demnach soll ein Berufskolleg den Schülerinnen und Schülern eine umfassende berufliche, ge- sellschaftliche und personale Handlungs kompetenz vermitteln und diese auf ein lebensbegle i- tendes Lernen vorbereiten. Es qualifiziert die Schülerinnen und Schüler, an zunehmend interna- tional geprägten Entwicklungen in Wir tschaft und Gesellschaft teilzu nehmen und diese aktiv mitzugestalten. - 4 - V/0480/2017 3.2 Bewertung durch die Verwaltung Mit dem Errichtungsantrag reagiert das Ludwig-Erhard-Berufskolleg auf eine erhöhte Nachfrage bei den Betrieben sowie Schüler und Schülerinnen nach Spezialisierung im aufstrebenden Be- reich „Handelsmanagement“. Das hat das MSW ebenfalls erkannt. Der aktuell laufende Schul- versuch wird daher zukünftig in das Angebot der APO-BK übernommen. Die Einrichtung bzw. Erweiterung des Bildungsganges beeinträchtigt nicht die aktuell laufende Schulentwicklungs- planung an den Berufskollegs. Im Gegenteil, denn der Bildungsgang schärft das Profil des Lud- wig-Erhard-Berufskollegs weiter. Das Errichtungsvorhaben ist klar begründet, plausibel und stellt für den Standort Münster damit einen Mehrwert dar. Das Errichtungsvorhaben ist mit der Schulaufsicht abgestimmt und wird schulfachlich unterstützt. Die Kosten für den Schulträger beschränken sich auf den Anteil der Lernmittel, variable Verbrauchskosten und auf kalkulatorische Kosten aufgrund der Nutzung der vorhandenen Infrastruktur. Ein zusätzlicher Investitionsbedarf besteht nicht. Die Verwaltung befürwortet daher den Errichtungsantrag. 4. Kosten und Folgekosten/Mittelbereitstellung und Finanzierung Bei dem neu einzurichtenden Bildungsgang ist davon auszugehen, dass dieser zu zusätzlichen Kosten führt, die in Abhängigkeit zur Belegung steht. Da sowohl Schulbuchbeschaffungen als auch die Schuletats an der Schülerstatistik zum 15.10. des jeweiligen Vorjahres orientiert sind, erfolgt eine erstmalige Mittelbereitstellung erst ab dem Jahr 2019. Bei einer kalkulierten Bele- gung von 25 Schülerinnen und Schülern ergeben sich folgende Kosten pro Klasse und Jahr: Position Kosten je SuS und Jahr 2019 ff. Lehrmittelbedarf 1,50 € 37,50 € gesamt 1,50 € 37,50 € Nach derzeitiger Einschätzung wird davon ausgegangen, dass ein nennenswerter Teil der für diesen Bildungsgang infrage kommenden Schülerinnen und Schüler ansonsten die Fachschule für Wirtschaft, Fachrichtung Betriebswirtschaftslehre mit einem anderen Schwerpunkt besuchen würde. Auch hierfür wären für die o.g. Positionen entsprechende Mittel bereit zu stellen. Ein An- spruch auf Schülerfahrkosten besteht bei diesem Bildungsgang nicht. Die Raumkapazität sowie die Ausstattung der Fachräume am Ludwig-Erhard-Berufskolleg ist – schon aufgrund der Ausrichtung in Teilzeitform - ausreichend, um den neuen Bildungsgang ein- zurichten und bestehende Bildungsgänge fortführen zu können. Es entstehen keine weiteren Investitionskosten. - 5 - V/0480/2017 5. Zu Beschlussvorschlag 2: Weiteres Verfahren Sofern der Rat der Stadt Münster der Teilnahme an dem Schulversuch zustimmt, wird die Ver- waltung über die Bezirksregierung Münster einen Antrag auf Genehmigung des Schulversuches beim Ministerium für Schule und Weiterbildung stellen. I.V. gez. Thomas Paal Stadtdirektor Anlagen:
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (1)
- Bachstraße
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- V/0480/2017
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 26.05.2017
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37