V/0630/2022/1
Konzeptvergabe Gasometer
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Ergänzungsvorlage Beschluss
2727 Zeichen
V/0630/2022/1 V/0630/2022/1 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Konzeptvergabe Gasometer Beratungsfolge 14.12.2022 Hauptausschuss Vorberatung 14.12.2022 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1.1 Der Rat beschließt auf Basis der dargestellten Rahmenbedingungen die Durchführung eines Konzeptvergabeverfahrens, mit dem eine dauerhaft tragfähige, funktional wie architektonisch hochwertige Option zur Inwertsetzung des Baudenkmals Gasometer gefunden werden soll. 1.2 Die Bewertungskriterien werden wie folgt geändert: - Preis (10%; Der Kaufpreis wird derzeit gutachterlich ermittelt und geht als Mindestpreis, der nicht unterschritten werden darf, in die Ausschreibung ein) Dafür: - Qualität der Konzeption zur Umsetzung bauökologischer Kriterien wie z.B. nachhaltige Baustoffe, Baustoffrecycling sowie regenerativer Wärme- und Energienutzung (10%) II. Finanzielle Auswirkungen: Durch die Vergabe des Gasometergrundstücks mittels eines Konzeptvergabeverfahren entstehen der Stadt Münster keine Kosten. Das von den Stadtwerken beauftragte Büro übernimmt zusammen mit der Stadt Münster die Begleitung des Verfahrens. Begründung: Der ASS hat in seiner Sitzung am 01.12.2022 den Änderungsantrag der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen/GAL, SPD und Volt in geänderter Fassung beschlossen. Die Verwaltung hat daraufhin Abstimmungsgespräche mit den Stadtwerken Münster als Aus- loberin der Konzeptvergabe durchgeführt, die Stadtwerke haben einer entsprechenden Ände- rung des Bewertungskriterienkatalogs zugestimmt. Damit würde in Abänderung der Darstellung in der ursprünglichen Vorlage folgender Kriteri- enkatalog veröffentlicht: Stadtplanungsamt 12.12.2022 Ihr/e Ansprechpartner/in: Herr Fiegen Telefon: 492-6121 Fiegen@stadt-muenster.de - 2 - V/0630/2022/1 - Qualität des Nutzungskonzepts (30%) - Qualität der Konzeption für Städtebau und Architektur / Gebäudekonzeption (30%) - Qualität der Freiraumgestaltung, Erschließung (10%) - Qualität des Mobilitätskonzepts (10%) - Qualität des Wirtschaftlichkeitskonzeptes (5%) - Qualität des Umsetzungs- und Betriebskonzepts (5%) - Qualität der Konzeption zur Umsetzung bauökologischer Kriterien (10%). Die stichwortartigen Ausformulierungen des neuen Kriteriums aus der Beschlussfassung werden innerhalb der Ausschreibungsunterlagen als Kriterien-Beschreibung mit aufgenom- men. Derzeit wird eine gutachterliche Ermittlung des Grundstückswertes vorgenommen. Das ehe- mals als Bewertungskriterium vorgesehene Kaufpreisangebot wird somit entfallen. Die Bie- tenden werden somit alle auf einen festen Kaufpreis bieten. In Vertretung Robin Denstorff Stadtbaurat
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- V/0630/2022/1
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 06.12.2022
- Erstellt
- 06.12.2022 16:43