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V/0630/2022/1

Konzeptvergabe Gasometer

Vorlagen 06.12.2022

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 14.12.2022, TOP 37

Ergänzungsvorlage Beschluss

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Ergänzungsvorlage Beschluss

2727 Zeichen

V/0630/2022/1 
V/0630/2022/1 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Konzeptvergabe Gasometer 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   14.12.2022 Hauptausschuss Vorberatung 
   14.12.2022 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1.1 Der Rat beschließt auf Basis der dargestellten Rahmenbedingungen die Durchführung eines 
Konzeptvergabeverfahrens, mit dem eine dauerhaft tragfähige, funktional wie architektonisch 
hochwertige Option zur Inwertsetzung des Baudenkmals Gasometer gefunden werden soll.  
1.2 Die Bewertungskriterien werden wie folgt geändert:  
- Preis (10%; Der Kaufpreis wird derzeit gutachterlich ermittelt und geht als Mindestpreis, 
der nicht unterschritten werden darf, in die Ausschreibung ein) 
Dafür:  
- Qualität der Konzeption zur Umsetzung bauökologischer Kriterien wie z.B.  nachhaltige 
Baustoffe, Baustoffrecycling sowie regenerativer Wärme- und Energienutzung (10%) 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Durch die Vergabe des Gasometergrundstücks mittels eines Konzeptvergabeverfahren entstehen der 
Stadt Münster keine Kosten. Das von den Stadtwerken beauftragte Büro übernimmt zusammen mit 
der Stadt Münster die Begleitung des Verfahrens. 
 
 
Begründung: 
 
Der ASS hat in seiner Sitzung am 01.12.2022 den Änderungsantrag der Fraktionen Bündnis 
90/Die Grünen/GAL, SPD und Volt in geänderter Fassung beschlossen. 
Die Verwaltung hat daraufhin Abstimmungsgespräche mit den Stadtwerken Münster als Aus-
loberin der Konzeptvergabe durchgeführt, die Stadtwerke haben einer entsprechenden Ände-
rung des Bewertungskriterienkatalogs zugestimmt.  
 
Damit würde in Abänderung der Darstellung in der ursprünglichen Vorlage folgender Kriteri-
enkatalog veröffentlicht: 
Stadtplanungsamt 
 
12.12.2022 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in:  
Herr Fiegen 
Telefon: 492-6121 
Fiegen@stadt-muenster.de

- 2 - 
V/0630/2022/1 
- Qualität des Nutzungskonzepts (30%) 
- Qualität der Konzeption für Städtebau und Architektur / Gebäudekonzeption (30%) 
- Qualität der Freiraumgestaltung, Erschließung (10%) 
- Qualität des Mobilitätskonzepts (10%) 
- Qualität des Wirtschaftlichkeitskonzeptes (5%) 
- Qualität des Umsetzungs- und Betriebskonzepts (5%) 
- Qualität der Konzeption zur Umsetzung bauökologischer Kriterien (10%). 
 
Die stichwortartigen Ausformulierungen des neuen Kriteriums aus der Beschlussfassung 
werden innerhalb der Ausschreibungsunterlagen als Kriterien-Beschreibung mit aufgenom-
men.  
Derzeit wird eine gutachterliche Ermittlung des Grundstückswertes vorgenommen. Das ehe-
mals als Bewertungskriterium vorgesehene Kaufpreisangebot wird somit entfallen. Die Bie-
tenden werden somit alle auf einen festen Kaufpreis bieten.  
 
 
 
In Vertretung  
 
 
Robin Denstorff  
Stadtbaurat

Beratungsverlauf (2)

14.12.2022 Hauptausschuss
TOP 32 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
14.12.2022 Rat
TOP 37 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/0630/2022/1
Typ
Vorlagen
Datum
06.12.2022
Erstellt
06.12.2022 16:43