V/0990/2020
Wirtschaftsförderung Münster GmbH: Jahresabschluss 2019 incl. der Feststellung nicht verbrauchter Kapitaleinlagen im Geschäftsjahr und Rückgewährung
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Beschlussvorlage
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V/0990/2020 V/0990/2020 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Wirtschaftsförderung Münster GmbH: Jahresabschluss 2019 incl. der Feststellung nicht verbrauchter Kapitaleinlagen im Geschäftsjahr 2019 und Rückgewährung Beratungsfolge 09.12.2020 Hauptausschuss Vorberatung 09.12.2020 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung sowie der Lagebericht für das Geschäftsjahr 2019 (Anlage 1 bis 3) der Wirtschaftsförderung Münster GmbH werden zur Kenntnis genom- men. 2. Es wird zur Kenntnis genommen, dass dem Jahresabschluss 2019 der Wirtschaftsförderung Münster GmbH d urch den Wirtschaftsprüfer am 19.05.2020 der uneingeschränkte Bestäti- gungsvermerk erteilt wurde. 3. Die Stadt Münster ermächtigt den Vertreter in der Gesellschafterversammlung folgende Ent- scheidungen zu treffen: a) Der Jahresabschluss der Wirtschaftsförderung Münster GmbH für das Geschäftsjahr 2019, abschließend in der Bilanz bei Aktiva und Passiva mit 31.326.013,58 € sowie einem in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesenen Jahresfehlbetrag von 249.274,58 €, wird festgestellt. b) Dem Aufsichtsrat und der Geschäftsführung werden für das Geschäftsjahr 201 9 Ent- lastung erteilt. c) Der Jahresfehlbetrag von 249.274,58 € wird durch eine Entnahme aus der Kapitalrück- lage ausgeglichen. Amt für Finanzen und Beteiligungen 25.11.2020 Ihr/e Ansprechpartner/in: Frau Haubner Telefon: 492-2032 HaubnerG@stadt- muenster.de - 2 - V/0990/2020 d) Mit der Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2020 der Wirtschaftsförderung Münster GmbH wird die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Niehoff, Heitkamp & Kollegen, Münster, beauftragt. 4. Die Stadt Münster ermächtigt den Vertreter in der Gesellschafterversammlung festzustellen, dass die für das Geschäftsjahr 2019 vorgesehene Kapitaleinlage der - Festbetragseinlage I Nr. 1 in Höhe von 16.702.12 € - Festbetragseinlage I Nr. 2 in Höhe von 3.927,34 € - Festbetragseinlage II in Höhe von 16.875,20 € - Festbetragseinlage III in Höhe von 33.478,43 € nicht verbraucht worden und für eine Anpassung der jeweiligen Kapitaleinlage des Jahres 2020 einzusetzen ist. 5. Es wird zur Kenntnis genommen, dass aus dem für die Wirtschaftsförderung Münster GmbH erlassenen Betrauungsakt a) die nach Beschlusspunkt 4 bei der Wirtschaftsförderung Münster GmbH nicht ver- brauchten Kapitaleinlagen für 2019 von insgesamt 70.983,09 € für eine Anpassung der Kapitaleinlagen des Jahres 2020 einzusetzen und zunächst nicht zurück zu zahlen sind b) die in der Gesellschafterversammlung der Technologieförderung Münster GmbH auf der Grundlage des Jahresabschlusses für 2019 festgestellten nicht verbrauch ten Ein- lagen für 2019 von insgesamt 2.500,31 € zunächst nicht zurück zu zahlen sind und dass die Gesellschafterversammlung der CeNTech GmbH auf der Grundlage des Jah- resabschlusses für 2019 festgestellt hat, dass von der für das Jahr 2019 vorgesehenen Kapitaleinlage 243,34 € nicht verbraucht wurden und, da auch hier die Überkompensa- tion den durchschnittlichen jährlichen Ausgleich um weniger als 10% übersteigt, auf das Geschäftsjahr 2020 zu übertragen und damit nicht an die Stadt Münster zurück zu gewähren ist c) und mithin aus den in 2019 im System bewirtschafteten Einlagen keine Rückzahlungen aus Überkompensation anstehen. Zu Beschlusspunkt 1 bis 3: Dem Jahresabschluss 2019 der Wirtschaftsförderung Münster GmbH wurde von der Wirtschaftsprü- fungsgesellschaft Niehoff, Heitkamp & Kollegen GmbH am 19. Mai 2020 der uneingeschränkte Bestä- tigungsvermerk erteilt. Kurzanalyse zum Jahresabschluss 2019: Die WFM schließt das Geschäftsjahr 2019 unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten erfolgreich ab. Der Jahresfehlbetrag beträgt rund 249 T€, kalkuliert war ein Defizit in Höhe von rund 1,3 Mio. €. Das gute Ergebnis ist vor allem auf höhere Erträge aus dem Grundstücks - und Maklergeschäft sowie auf ein deutlich besseres Beteiligungsergebnis zurückzuführen. Die Gesellschaft verkaufte im Jahr 2019 aus eigenem Bestand 11 Grundstücke (2018: 13) mit einem Volumen von rund 40.500 qm (2018: 54.000 qm). Die strukturpolitischen Ergebnisse lagen in 2019 bei der Hälfte der Kriterien über dem Niveau des Vorjahres. Bei ebenfalls fünf Krit erien wurden die Durchschnittswerte der vergangenen fünf Jahre übertroffen. Besonders hohe Werte konnten bei den neuen Arbeitsplätzen, den bewilligten Förderan- - 3 - V/0990/2020 trägen und den eingeworbenen Fördermitteln erzielt werden. Gleichzeitig lag die vermark tete Grund- stücksfläche sowie die Zahl der Immobilienvermittlungen deutlich unter dem Niveau der Vorjahre. Hier zeigt sich, dass der Gewerbe- und Büroflächenmarkt in Münster zunehmend knapp wird. Insgesamt – so stellt die Geschäftsführung in ihrem Lagebericht fest – sind die Ergebnisse der WFM als sehr zu- friedenstellend zu bezeichnen. Aufgrund der strukturpolitischen Zielsetzung wird die Gesellschaft voraussichtlich künftig weiter defizi- tär arbeiten. Für das Jahr 2020 wird mit einem Jahresfehlbetrag in Höhe von 1.59 0 T€ gerechnet. In den Folgejahren wird die WFM Fehlbeträge ausweisen, die voraussichtlich zwischen 864 T€ und 1.092 T€ liegen werden. Weitere Einzelheiten zum Jahresabschluss der Gesellschaft können der Bilanz, der Gewinn- und Ver- lustrechnung sowie dem Lagebericht für das Geschäftsjahr 2019 in den Anlagen 1 bis 3 entnommen werden. Zu Beschlusspunkt 4: Hierzu darf die Darstellung in der Vorlage 08/2020 an den Aufsichtsrat der Wirtschaftsförderung wie- dergegeben werden: Die Übernahme von Aufgaben der allgemeinen Wirtschaftsförderung ist im Sinne des eu- ropäischen Beihilferechts eine Dienstleistung von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse (kurz: DAWI). Die Wirtschaftsförderung Münster GmbH (WFM) ist durch Betrauungsakt der Stadt Münster mit der Vornahme d ieser Dienstleistungen förmlich betraut worden. Im Betrauungsakt waren zur Wahrung der Beihilferechtskonformität die seitens der Stadt Münster an die Gesellschaft zuzuführenden Kapitaleinlagen mit aufzunehmen. Nach Arti- kel 6 des Freistellungsbeschlusses de r EU-Kommission vom 20.12.2011 ist zur Vermei- dung einer Übe-kompensation sicherzustellen, dass der Ausgleich für die Erbringung ei- ner „DAWI“ die in diesem Freistellungsbeschluss festgelegten Voraussetzungen erfüllt und insbesondere, dass die Unternehmen keinen höheren Ausgleich erhalten, als in Arti- kel 5 vorgesehen. Im Betrauungsakt ist weiter festgehalten, dass die WFM entsprechende Nachweise vor- zulegen hat und dass etwaige Überkompensationen an die Stadt Münster zurückzuzahlen sind. Zur Feststellung, ob eine Überkompensation vorliegt, hat die Kommission be- stimmt, dass, soweit eine Überkompensation den durchschnittlichen jährlichen Ausgleich nicht um mehr als 10 % übersteigt, dieser Betrag auf das nächste Geschäftsjahr über- tragen werden kann und sodann von dem für diesen Zeitraum zu zahlenden Ausgleich abzuziehen ist. Für die Feststellung der Überkompensation ist jährlich ein Beschluss der Gesell - schafterversammlung erforderlich. Die Höhe der nicht verbrauchten Kapitaleinlage ergibt sich unter Anwendung d er Vorgaben des Freistellungsbeschlusses der EU -Kommission aus den im Kapitaleinlagetopf gebuchten Einnahmen, abzüglich der Ausgaben, abzüglich einer Eigenkapitalverzinsung (hier: 0,67 %) auf die eingezahlte Kapitaleinlage je Festbe- trag. Die Festbetragseinlage I Nr. 1 (Allgemeine Betriebskosten) weist im Jahr 2019 eine Überzahlung in Höhe von 12.107,61 € aus. Unter Berücksichtigung übertragener Festbe- tragseinlagen der Vorjahre (4.594,51 €) liegt eine Überkompensation in Höhe von 16.702,12 € vor. Die Festbetragseinlagen I Nr. 2 (Personal), II (Kommunikation) und III - 4 - V/0990/2020 (Veranstaltungen) wurden im Jahr 2019 zwar jeweils vollständig verbraucht, allerdings bestehen jeweils übertragene Werte aus den Vorjahren (3.927,34 €; 16.875,20 € und 33.478,43 €). Alle Werte sind der nachfolgenden Tabelle (in €) zu entnehmen: Überkompen. I Nr. 1 I Nr. 2 II III Summe 2019 12.107,61 0 0 0 12.107,61 Vorjahre 4.594,51 3.927,34 16.875,20 33.478,43 58.875,48 Summe 16.702,1 2 3.927,34 16.875,2 0 33.478,4 3 70.983,0 9 in % -- -- -- -- 5,5 % Bezogen auf die Summe aller erhaltenen Kapitaleinlagen im Jahr 2019 (1.300.000 €) übersteigt die Überkompensation den durchschnittlichen jährlichen Ausgleich nicht um mehr als 10 %. Die Beträge der Festbetragseinlage I Nr. 1, I Nr. 2, II und III sind daher in das Geschäftsjahr 2020 zu übertragen und sodann von dem für diesen Zeitraum zu zahlenden Ausgleich der jeweiligen Kapitaleinlage des Jahres 2020 abzuziehen. Beratung: Der Aufsichtsrat der Gesellschaft hat in seiner Sitzung am 16. Juni 2020 die in den Beschlusspunkten 3 und 4 dargestellten Punkte beraten und beschlossen. Zu Beschlusspunkt 5: Die Wirtschaftsförderung ist unmittelbar an der Technologieförderung Münster GmbH und mittelbar an der CeNTech GmbH beteiligt. In den Aufsichtsräten und Gesellschafterversammlungen dieser Beteiligungen sowie im Aufsichtsrat der jeweiligen Mutter wurden die Beschlüsse über die Feststel- lung nicht verbrauchter Kapitaleinlagen in den Geschäftsjahren 2019 bereits gefasst. I.V. Gez. Heuer Stadtrat Anlagen: Anlage 1 – Bilanz zum 31.12.2019 Anlage 2 – Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Jan. bis 31. Dez. 2019 Anlage 3 – Lagebericht für das Geschäftsjahr 2019
Anlagen zur Vorlage 990-2020
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Forderungen aus Lieferungen Euro 0,00 (Euro 94,12) und Leistungen 94.932,56 249.673,14 - davon mit einer Restlaufzeit 2. Forderungen gegen Unternehmen, bis zu einem Jahr mit denen ein Beteiligungs- Euro 567.425,88 verhältnis besteht 14.153,62 15.184,79 (Euro 304.767,89) 3. sonstige Vermögensgegenstände 881.197,76 990.283,94 2.163.088,87 - davon mit einer Restlaufzeit - davon gegen Gesellschafter von mehr als einem Jahr Euro 879.240,81 Euro 0,00 (Euro 324.782,00) (Euro 2.114.082,65) D. Rechnungsabgrenzungsposten 3.266,03 8.840,00 Kassenbestand, Bundesbank- guthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks C. Rechnungsabgrenzungsposten 478.170,34 743.904,65 10.782,33 7.492,21 31.326.013,58 32.943.737,79 31.326.013,58 32.943.737,79 Auczye 2 tür Vor@aye Go [Loldeo Anlage 2 Seite 1 GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG vom 01.01.2019 bis 31.12.2019 Wirtschaftsförderung Münster GmbH Wirtschaftsförderung Münster Geschäftsjahr Vorjahr Euro Euro 1. Umsatzerlöse : 5.089.457,94 5.043.342,17 2. Gesamtleistung ö 5.089.457,94 5.043.342,17 3. sonstige betriebliche Erträge a) Erträge aus dem Abgang von Gegenständen des Anla- gevermögens und aus Zuschreibungen zu Gegenständen des Anlagevermögens 1.496,00 0,00 b) Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen , 6.700,00 37.500,00 c) übrige sonstige betriebliche Erträge Ä 33.540,98 77.248,92 41.736,98 114.748,92 4. Materialaufwand Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene Waren 3.057.912,17 2.712.688,57 5. Personalaufwand a) Löhne und Gehälter 1.039.835,14 1.035.623,17 b) soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung 239.807,73 233.996,35 1.279.642,87 1.269.619,52 - davon für Altersversorgung Euro 70.884,58 (Euro 69.346,59) 6. Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlage- vermögens und Sachanlagen 62.297,25 64.879,48 7. sonstige betriebliche Aufwendungen a) Raumkosten 97.849,27 98.674,79 b) Versicherungen, Beiträge und Abgaben 29.655,66 23.727,96 c) Reparaturen und Instandhaltungen 23.411,39 28.345,00 d) Fahrzeugkosten 10.705,29 9.595,04 e) Werbe- und Reisekosten 495.838,37 402.030,92 f) Kosten der Warenabgabe 16.988,49 17.724,90 9) verschiedene betriebliche Kosten 277.536,88 395.716,11 h) Verluste aus Wertminderungen oder aus dem Abgang von Gegenständen des Umlaufvermögens und Einstellungen in die Wertberichtigung zu Forderungen 37,82 0,00 i) Übrige sonstige betriebliche Aufwendungen 38.171,33 6.600,00 990.194,50 982.414,72 8. sonstige Zinsen und ähnliche Erträge . 27.249,95 0,00 9. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 12.276,37 21.383,70 10. Ergebnis nach Steuern 243.878,29- 107.105,10 11. sonstige Steuern \ 3.396,29 144,00 Übertrag ; 249.274,58- 106.961,10 Anlage 2 Seite 2 GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG vom 01.01.2019 bis 31.12.2019 Wirtschaftsförderung Münster GmbH Wirtschaftsförderung Münster Geschäftsjahr Vorjahr Euro Euro Übertrag j 249.274,58- 106.961,10 12. Jahresfehlbetrag : 249.274,58 106.961,10- 13. Entnahmen aus der Kapitalrücklage 249.274,58 0,00 14. Einstellungen in Gewinnrücklagen in andere Gewinnrücklagen 0,00 106.961,10 15. Bilanzgewinn 0,00 0,00 Aueae 3 Zn Yoreaye 17o [Lets Wirtschaftsförderung Münster GmbH Wirtschaftsförderung Steinfurter Straße 60 a 48149 Münster Seite 1 Wirtschaftsförderung Münster GmbH Lagebericht für das Geschäftsjahr 2019 A. Grundlage des Unternehmens Die Wirtschaftsförderung Münster GmbH (WFM) verfolgt eine öffentliche, strukturpolitische Aufga- be. Gegenstand und Zweck der Gesellschaft ist die Sicherung und Ausweitung der Attraktivität des Wirtschaftsstandortes Münster. Mit der Beratung von Existenzgründern, örtlichen und auswärtigen Unternehmen, der Vermarktung von Grundstücken und Immobilien, der Erarbeitung von Konzep- ten sowie dem Einsatz von Marketing-Instrumenten begegnet die WFM ihrem Auftrag. B. Wirtschaftsbericht Die strukturpolitischen Ergebnisse der WFM lagen im Jahr 2019 bei der Hälfte der Kriterien über dem Niveau des Vorjahres. Bei ebenfalls fünf Kriterien wurden die Durchschnittswerte der vergan- genen fünf Jahre übertroffen. Besonders hohe Werte konnten bei den neuen Arbeitsplätzen, den bewilligten Förderanträgen und den eingeworbenen Fördermitteln erzielt werden. Gleichzeitig lag die vermarktete Grundstücksfläche (7,0 ha) sowie die Zahl der Immobilienvermittlungen (52) deut- lich unter dem Niveau der Vorjahre. Hier zeigt sich, dass die Gewerbe- und Büroflächen in Münster zurücknehmend knapp werden. Insgesamt sind die Ergebnisse der WFM als sehr zufriedenstel- lend zu bezeichnen. Im Einzelnen führten die Projekte, an denen die WFM und ihre Tochtergesell- schaften im Jahr 2019 beteiligt waren, zu folgenden Ergebnissen: Kriterium 2019 2018 © 2014 - 2018 Arbeitsplätze - Neu 417 289 235 — Gesichert 1.016 1.017 1.186 Verkaufte/vermittelte Grundstücke — Anzahl 16 19 17 - Fläche (in ha) 7,0 10,6 10,1 Immobilienvermittlungen - Anzahl 52 68 71 - Fläche (in m?) 26.100 13.400 24.000 Neuansiediungen 15 15 18 Bestandsentwicklungen 63 71 72 Wirtschaftsförderung Münster GmbH Wirtschaftsförderung Steinfurter Straße 60 a 0] 48149 Münster Seite 2 Erstberatung Existenzgründung 166 156 163 Bewilligte Förderanträge - Anzahl " 589 484 524 - Volumen (in T€) . 1.262 601 551 Mit ihren strukturpolitischen Leistungen hat die WFM ihre öffentliche Zwecksetzung erfüllt. WFM-seitig wurden die Leistungen von dem 13-köpfigen Team erarbeitet, das unter Berücksichti- gung von zwei Teilzeitarbeitskräften aus 12 Vollzeit-Stellen besteht. Alle Mitarbeiterinnen und Mit- arbeiter nehmen zur Entwicklung ihrer grund- und projektbezogenen Qualifikationen regelmäßig an Aus- und Fortbildungen teil. C. Ertragslage Die WFM schließt das Geschäftsjahr 2019 unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten sehr erfolgreich ab. Die Bilanz weist einen Jahresfehlbetrag in Höhe von -249 TE aus, kalkuliert war ein Defizit.in Höhe von -1.318 TE. Das gute Ergebnis ist vor allem auf höhere Erträge aus dem Grundstücks- und dem Maklergeschäft sowie auf ein deutlich besseres Beteiligungsergebnis zurückzuführen. Im Vergleich zu Vorjahr, in dem aufgrund gestiegener Deckungsbeiträge aus dem Grundstücksge- schäfts erstmals ein Überschuss erzielt werden konnte, verschlechterte sich das Ergebnis um knapp 356 TE. Die WFM verkaufte im Jahr 2019 aus eigenem Bestand 11 Grundstücke (2018: 13) mit einem Vo- Iumen von 40.480 m? (2018: 53.982 m?). Die Umsätze lagen mit 4.334 T€ über dem Niveau der Planzahlen (Plan 2019: 2.695 T€). Die Erträge aus dem Grundstücksgeschäft lagen knapp über dem Niveau des Vorjahres (+81 T£). D. Finanzlage Die Investition der Gesellschaft für die weitere Erschließung des Geländes „Hansa-BusinessPark‘ in Münster-Amelsbüren werden im Wesentlichen aus getätigten Grundstücksgeschäften finanziert. Für die Erschließungsinvestitionen steht zudem ein Kreditvolumen von 12 Mio. € zur Verfügung, von dem am 31.12.2019 1,0 Mio. € in Anspruch genommen wurden. Darüber hinaus sehen die gesellschaftsvertraglichen Regelungen für die kommenden Jahre Fest- betragseinlagen seitens der Mehrheitsgesellschafterin, der Stadt Münster, an die Gesellschaft in Höhe von jährlich 1.700 T€ vor. Von diesem Betrag sind jährlich 400 TE an die Tochtergesell- schaft, die Technologieförderung Münster GmbH, weiterzuleiten. Eine Rückzahlung dieser Festbe- Wirtschaftsförderung Münster GmbH Wirtschaftsförderung Steinfurter Straße 60 a 1 48149 Münster Seite 3 tragseinlagen ist nur zur Vermeidung von Überkompensationen aus europäischem Beihilferecht vorgesehen. Zudem sind aus den getätigten Grundstückserlösen Teilbeträge in Höhe der im Rahmen der Grundstückseinbringungen angesetzten Teilwerte sowie die bisher von der Stadt Münster finan- zierten Erschließungskosten an diese zurückzuführen. E. Vermögenslage n Die Anlagenintensität beträgt zum Bilanzstichtag 40,3 % (Vorjahr: 32,3 %). Der zur Veräußerung bestimmte Grundstücksbestand beträgt 55,0 % (Vorjahr: 58,2 %) der Bilanzsumme. Das Anlage- vermögen sowie der Grundstücksbestand ist zu 86,2 % (Vorjahr: 86,1 %) durch Eigenkapital finan- ziert. Unter Berücksichtigung des langfristigen Fremakapitals ergibt sich eine Anlagendeckung in Höhe von 89,6 % (Vorjahr 95,1 %). F.. Prognose, Chancen und Risikobericht Die WFM verfolgt eine öffentliche Zwecksetzung. Ihre strukturpolitischen Leistungen werden vor- ‚ aussichtlich dauerhaft zu Jahresfehlbeträgen führen. Gleiches gilt für die Technologieförderung Münster GmbH (TFM), an der die WFM knapp 94 % des Stammkapitals hält und die wiederum zu 79 % an der CeNTech GmbH beteiligt ist. Auch diese beiden Gesellschaften arbeiten aufgrund ih- res strukturpolitischen Auftrags defizitär. In diesem Lichte wurde zu Ende des Jahres 2010 in der WFM - wie auch in den Tochtergesellschaften TFM und CeNTech GmbH: ein Risiko- und Liquidi- tätsmanagement eingeführt. Daraus ergibt sich, in Verbindung mit den am 16. Dezember 2013 ge- änderten Gesellschaftsverträgen, u.a. die Verpflichtung des Mehrheitsgesellschafters Stadt Müns- ter, ab dem Jahr 2017 bis auf Weiteres eine in Festbetragseinlagen differenzierte kapitalähnliche Einlage in Höhe von jährlich 1.700 T€ in die WFM einzuzahlen. Von diesem Betrag werden 400 T€ an die TFM weitergeleitet. Damit ist die Eigenkapitalausstattung der Gesellschaft nach heutiger Kenntnis ausreichend gesichert. Damit diese Zahlungen im Sinne des europäischen Beihilferechts zulässig gewährt werden, hat die Stadt Münster für die WVFM mit Datum vom 26. Juli 2012 einen Betrauungsakt erlassen. Er defi- niert Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse in Form der allgemeinen und be- sonderen Wirtschaftsförderung und legt die Parameter für die Ausgleichszahlungen fest. Auf der Grundlage einer Prüfung der Voraussetzungen für die Betrauung mit dieser Aufgabe, der Para- meter zur Berechnung der Ausgleichszahlungen sowie zur Vermeidung der Überkompensation, wurde der Betrauungsakt mit Schreiben der: Stadt Münster vom 23. November 2016 angepasst. Wirtschaftsförderung Münster GmbH Wirtschaftsförderung Steinfurter Straße 60 a | 48149 Münster Seite 4 Hinweise auf unzulässige Beihilfen, die die WFM bis zum 31. Dezember 2011 möglicherweise er- halten haben könnte, liegen nicht vor. j Als Investor und Betreiber hat die NBZ - Nano-Bioanalytik-Zentrum GmbH, eine 100 %-ige Toch- tergesellschaft der WFM, das Nano-Bioanalytik-Zentrum Münster gebaut. Das Gesamtprojekt um- fasst ein Volumen von 10,4 Mio. € und ist in Höhe von 6,6 Mio. € mit Fördermitteln des Landes NRW und der Europäischen Union ausgestattet. Die Stadt Münster und die WFM haben sich je- weils mit zusätzlichen 1,5 Mio. € an dem Projekt beteiligt. Sollte im Ergebnis das Defizit des Zen- trums größer sein als im Förderantrag angenommen, dann ist mit zusätzlichen Zuschüssen durch das Land NRW nicht zu rechnen. Hier wäre die WFM als alleinige Gesellschafterin gefordert, mög- liche Liquiditätsdefizite zu kompensieren. Für das Jahr 2020 wird mit einem Jahresfehlbetrag in Höhe von -1.590 T€ gerechnet. In den Fol- gejahren wird die WFM Fehlbeträge auszuweisen haben, die voraussichtlich zwischen 864 T€ und 1.092 T& liegen werden. Die Auswirkungen des Coronavirus können wir momentan nicht absehen. Münster, 25. März 2020 Dr. Thomas Robbers Geschäftsführer Anlage A zur V/0990/2020 Kurzüberblick Jahresabschluss 2019 der Wirtschaftsförderung Münster GmbH incl. der Ermächtigung des Ver- treters der Stadt Münster in der Gesellschafterversammlung und der Feststellung nicht verbrauch- ter Kapitaleinlagen im Geschäftsjahr 2019 und Rückgewährung. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Zustimmung des Gesellschafters Stadt Münster zum Jahresabschluss und damit Ermächtigung für ein entsprechendes Votum des Vertreters der Stadt Münster in der Gosellschafterversamm- lung sowie Rückforderung von nicht verbrauchten Kapitaleinlagen. Finanzierung Produktgruppe: | 1501 Anteile an Unternehmen Auswirkungen auf den Ergebnisplan Ja X |Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja X | Nein Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan 2020 enthalten? Ja |X |Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? Ja |X |Nein Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist | X| vollständig überwiegend überwiegend vollständig pflichtig pflichtig freiwilig freiwillig HGB, GO NRW, Satzung der Gesellschaft, Betrauungsakt Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) keine
Anlage A
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Anlage A zur V/0990/2020 Kurzüberblick Jahresabschluss 2019 der Wirtschaftsförderung Münster GmbH incl. der Ermächtigung des Ver- treters der Stadt Münster in der Gesellschafterversammlung und der Feststellung nicht verbrauch- ter Kapitaleinlagen im Geschäftsjahr 2019 und Rückgewährung. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Zustimmung des Gesellschafters Stadt Münster zum Jahresabschluss und damit Ermächtigung für ein entsprechendes Votum des Vertreters der Stadt Münster in der Gesellschafterversamm- lung sowie Rückforderung von nicht verbrauchten Kapitaleinlagen. Finanzierung Produktgruppe: 1501 Anteile an Unternehmen Auswirkungen auf den Ergebnisplan Ja X Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja X Nein Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan 2020 enthalten? Ja X Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? Ja X Nein Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist X vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig freiwillig HGB, GO NRW, Satzung der Gesellschaft, Betrauungsakt Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) keine
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (1)
- Steinfurter Straße 60a
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Details
- Aktenzeichen
- V/0990/2020
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 17.11.2020
- Erstellt
- 17.11.2020 09:25