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V/0990/2020

Wirtschaftsförderung Münster GmbH: Jahresabschluss 2019 incl. der Feststellung nicht verbrauchter Kapitaleinlagen im Geschäftsjahr und Rückgewährung

Vorlagen 17.11.2020

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 09.12.2020, TOP 17

Beschlussvorlage

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Ansehen

Anlagen zur Vorlage 990-2020

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Ansehen

Anlage A

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Ansehen

Beschlussvorlage

9527 Zeichen

V/0990/2020 
V/0990/2020 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Wirtschaftsförderung Münster GmbH: Jahresabschluss 2019 incl. der Feststellung nicht 
verbrauchter Kapitaleinlagen im Geschäftsjahr 2019 und Rückgewährung 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   09.12.2020 Hauptausschuss Vorberatung 
   09.12.2020 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung sowie der Lagebericht für das Geschäftsjahr 
2019 (Anlage 1 bis 3) der Wirtschaftsförderung Münster GmbH werden zur Kenntnis genom-
men. 
 
2. Es wird zur Kenntnis genommen, dass dem Jahresabschluss 2019 der Wirtschaftsförderung 
Münster GmbH d urch den Wirtschaftsprüfer am 19.05.2020 der uneingeschränkte Bestäti-
gungsvermerk erteilt wurde. 
 
3. Die Stadt Münster ermächtigt den Vertreter in der Gesellschafterversammlung folgende Ent-
scheidungen zu treffen: 
 
a) Der Jahresabschluss der Wirtschaftsförderung Münster GmbH für das Geschäftsjahr 
2019, abschließend 
 
 in der Bilanz bei Aktiva und Passiva mit 31.326.013,58 € 
  
 sowie einem in der Gewinn- und Verlustrechnung 
 ausgewiesenen Jahresfehlbetrag von  249.274,58 €, 
 
 wird festgestellt. 
 
b) Dem Aufsichtsrat und  der Geschäftsführung werden für das Geschäftsjahr 201 9 Ent-
lastung erteilt. 
c) Der Jahresfehlbetrag von 249.274,58 € wird durch eine Entnahme aus der Kapitalrück-
lage ausgeglichen. 
Amt für Finanzen und 
Beteiligungen 
 
25.11.2020 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in: 
Frau Haubner 
Telefon: 492-2032 
HaubnerG@stadt-
muenster.de

- 2 - 
V/0990/2020 
 
d) Mit der Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2020 der Wirtschaftsförderung 
Münster GmbH wird die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Niehoff, Heitkamp & Kollegen, 
Münster, beauftragt. 
4. Die Stadt Münster ermächtigt den Vertreter in der Gesellschafterversammlung festzustellen, 
dass  
die für das Geschäftsjahr 2019 vorgesehene Kapitaleinlage der   
- Festbetragseinlage I Nr. 1 in Höhe von 16.702.12 € 
- Festbetragseinlage I Nr. 2 in Höhe von 3.927,34 € 
- Festbetragseinlage II in Höhe von 16.875,20 € 
- Festbetragseinlage III in Höhe von 33.478,43 € 
nicht verbraucht worden und für eine Anpassung der jeweiligen Kapitaleinlage des Jahres 
2020 einzusetzen ist. 
 
5. Es wird zur Kenntnis genommen, dass aus dem für die Wirtschaftsförderung Münster GmbH 
erlassenen Betrauungsakt 
a) die nach Beschlusspunkt 4 bei der Wirtschaftsförderung Münster GmbH nicht ver-
brauchten Kapitaleinlagen für 2019 von insgesamt 70.983,09 € für eine Anpassung der 
Kapitaleinlagen des Jahres 2020 einzusetzen und zunächst nicht zurück zu zahlen 
sind 
b) die in der Gesellschafterversammlung der Technologieförderung Münster GmbH auf 
der Grundlage des Jahresabschlusses für 2019 festgestellten nicht verbrauch ten Ein-
lagen für 2019 von insgesamt 2.500,31 € zunächst nicht zurück zu zahlen sind und 
dass die Gesellschafterversammlung der CeNTech GmbH auf der Grundlage des Jah-
resabschlusses für 2019 festgestellt hat, dass von der für das Jahr 2019 vorgesehenen 
Kapitaleinlage 243,34 € nicht verbraucht wurden und, da auch hier die Überkompensa-
tion den durchschnittlichen jährlichen Ausgleich um weniger als 10% übersteigt, auf 
das Geschäftsjahr 2020 zu übertragen und damit nicht an die Stadt Münster zurück zu 
gewähren ist 
c) und mithin aus den in 2019 im System bewirtschafteten Einlagen keine Rückzahlungen 
aus Überkompensation anstehen. 
 
 
Zu Beschlusspunkt 1 bis 3: 
 
Dem Jahresabschluss 2019 der Wirtschaftsförderung Münster GmbH wurde von der Wirtschaftsprü-
fungsgesellschaft Niehoff, Heitkamp & Kollegen GmbH am 19. Mai 2020 der uneingeschränkte Bestä-
tigungsvermerk erteilt. 
Kurzanalyse zum Jahresabschluss 2019: 
 
Die WFM schließt das Geschäftsjahr 2019 unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten erfolgreich ab. Der 
Jahresfehlbetrag beträgt rund 249 T€, kalkuliert war ein Defizit in Höhe von rund 1,3 Mio. €. Das gute 
Ergebnis ist vor allem auf höhere Erträge aus dem Grundstücks - und Maklergeschäft sowie auf ein 
deutlich besseres Beteiligungsergebnis zurückzuführen. 
 
Die Gesellschaft verkaufte im Jahr 2019 aus eigenem Bestand 11 Grundstücke (2018: 13)  mit einem 
Volumen von rund 40.500 qm (2018: 54.000 qm).  
 
Die strukturpolitischen Ergebnisse lagen in 2019 bei der Hälfte der Kriterien über dem Niveau des 
Vorjahres. Bei ebenfalls fünf Krit erien wurden die Durchschnittswerte der vergangenen fünf Jahre 
übertroffen. Besonders hohe Werte konnten bei den  neuen Arbeitsplätzen, den bewilligten Förderan-

- 3 - 
V/0990/2020 
trägen und den eingeworbenen Fördermitteln erzielt werden. Gleichzeitig lag die vermark tete Grund-
stücksfläche sowie die Zahl der Immobilienvermittlungen deutlich unter dem Niveau der Vorjahre. Hier 
zeigt sich, dass der Gewerbe- und Büroflächenmarkt in Münster zunehmend knapp wird. Insgesamt – 
so stellt die Geschäftsführung in ihrem Lagebericht fest – sind die Ergebnisse der WFM als sehr zu-
friedenstellend zu bezeichnen.  
 
Aufgrund der strukturpolitischen Zielsetzung wird die Gesellschaft voraussichtlich künftig weiter defizi-
tär arbeiten. Für das Jahr 2020 wird mit einem Jahresfehlbetrag in Höhe von 1.59 0 T€ gerechnet. In 
den Folgejahren wird die WFM Fehlbeträge ausweisen, die voraussichtlich zwischen 864 T€ und 
1.092 T€ liegen werden. 
 
 
Weitere Einzelheiten zum Jahresabschluss der Gesellschaft können der Bilanz, der Gewinn- und Ver-
lustrechnung sowie dem Lagebericht für das Geschäftsjahr 2019 in den Anlagen 1 bis 3 entnommen 
werden.  
 
Zu Beschlusspunkt 4: 
Hierzu darf die Darstellung in der Vorlage 08/2020 an den Aufsichtsrat der Wirtschaftsförderung wie-
dergegeben werden: 
 
Die Übernahme von Aufgaben der allgemeinen Wirtschaftsförderung ist im Sinne des eu-
ropäischen Beihilferechts eine Dienstleistung von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse 
(kurz: DAWI). Die Wirtschaftsförderung Münster GmbH (WFM) ist durch Betrauungsakt 
der Stadt Münster mit der Vornahme d ieser Dienstleistungen förmlich betraut worden. 
Im Betrauungsakt waren zur Wahrung der Beihilferechtskonformität die seitens der Stadt 
Münster an die Gesellschaft zuzuführenden Kapitaleinlagen mit aufzunehmen. Nach Arti-
kel 6 des Freistellungsbeschlusses de r EU-Kommission vom 20.12.2011 ist zur Vermei-
dung einer Übe-kompensation sicherzustellen, dass der Ausgleich für die Erbringung ei-
ner „DAWI“ die in diesem Freistellungsbeschluss festgelegten Voraussetzungen erfüllt 
und insbesondere, dass die Unternehmen keinen höheren Ausgleich erhalten, als in Arti-
kel 5 vorgesehen.  
Im Betrauungsakt ist weiter festgehalten, dass die WFM entsprechende Nachweise vor-
zulegen hat und dass etwaige Überkompensationen an die Stadt Münster zurückzuzahlen 
sind. Zur Feststellung, ob eine Überkompensation vorliegt, hat die Kommission be-
stimmt, dass, soweit eine Überkompensation den durchschnittlichen jährlichen Ausgleich 
nicht um mehr als 10 % übersteigt, dieser Betrag auf das nächste Geschäftsjahr über-
tragen werden kann und sodann von  dem für diesen Zeitraum zu zahlenden Ausgleich 
abzuziehen ist.  
 
Für die Feststellung der Überkompensation ist jährlich ein Beschluss der Gesell -
schafterversammlung erforderlich. Die Höhe der nicht verbrauchten Kapitaleinlage ergibt 
sich unter Anwendung d er Vorgaben des Freistellungsbeschlusses der EU -Kommission 
aus den im Kapitaleinlagetopf gebuchten Einnahmen, abzüglich der Ausgaben, abzüglich 
einer Eigenkapitalverzinsung (hier: 0,67 %) auf die eingezahlte Kapitaleinlage je Festbe-
trag.     
Die Festbetragseinlage I Nr. 1 (Allgemeine Betriebskosten) weist im Jahr 2019 eine 
Überzahlung in Höhe von 12.107,61 € aus. Unter Berücksichtigung übertragener Festbe-
tragseinlagen der Vorjahre (4.594,51 €) liegt eine Überkompensation in Höhe von 
16.702,12 € vor. Die Festbetragseinlagen I Nr. 2 (Personal), II (Kommunikation) und III

- 4 - 
V/0990/2020 
(Veranstaltungen) wurden im Jahr 2019 zwar jeweils vollständig verbraucht, allerdings 
bestehen jeweils übertragene Werte aus den Vorjahren (3.927,34 €; 16.875,20 € und 
33.478,43 €). Alle Werte sind der nachfolgenden Tabelle (in €) zu entnehmen:   
 
Überkompen. I Nr. 1 I Nr. 2 II III Summe 
2019 12.107,61 0 0  0 12.107,61 
Vorjahre 4.594,51 3.927,34 16.875,20 33.478,43 58.875,48  
Summe 16.702,1
2 
3.927,34  16.875,2
0 
33.478,4
3 
70.983,0
9 
in % -- -- -- -- 5,5 % 
Bezogen auf die Summe aller erhaltenen Kapitaleinlagen im Jahr 2019 (1.300.000 €) 
übersteigt die Überkompensation den durchschnittlichen jährlichen Ausgleich nicht um 
mehr als 10 %. Die Beträge der Festbetragseinlage I Nr. 1, I Nr. 2, II und III sind daher 
in das Geschäftsjahr 2020 zu übertragen und sodann von dem für diesen Zeitraum zu 
zahlenden Ausgleich der jeweiligen Kapitaleinlage des Jahres 2020 abzuziehen.   
 
Beratung: 
Der Aufsichtsrat der Gesellschaft hat in seiner Sitzung am 16. Juni 2020 die in den Beschlusspunkten 
3 und 4 dargestellten Punkte beraten und beschlossen. 
Zu Beschlusspunkt 5: 
Die Wirtschaftsförderung ist unmittelbar an der Technologieförderung Münster GmbH und mittelbar 
an der CeNTech GmbH beteiligt. In den Aufsichtsräten und Gesellschafterversammlungen dieser 
Beteiligungen sowie im Aufsichtsrat der jeweiligen Mutter wurden die  Beschlüsse über die Feststel-
lung nicht verbrauchter Kapitaleinlagen in den Geschäftsjahren 2019 bereits gefasst. 
 
 
I.V. 
Gez. 
Heuer 
Stadtrat 
 
Anlagen: 
Anlage 1 – Bilanz zum 31.12.2019 
Anlage 2 – Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Jan. bis 31. Dez. 2019 
Anlage 3 – Lagebericht für das Geschäftsjahr 2019

Anlagen zur Vorlage 990-2020

14419 Zeichen

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Anlage 1

- Seite 2
BILANZ
Wirtschaftsförderung Münster GmbH
Wirtschaftsförderung
Münster
zum
31. Dezember 2019
AKTIVA PASSIVA
FR Geschäftsjahr Vorjahr Geschäftsjahr Vorjahr
Euro > Euro Euro Euro Euro Euro
Übertrag 12.613.504,22 10.644.767,53 \ Übertrag 1.1 73.490,16 29.581.831,51 32.305.347,90
B. Umlaufvermögen 3. sonstige Verbindlichkeiten 567.425,88. 1.740.916,04 629.549,89
- davon gegenüber -
I. Vorräte Gesellschaftern
Euro 479.630,81
"1. fertige Erzeugnisse und Waren 17.233.272,75 19.119.626,60 (Euro 629.371,97)
R . - davon aus Steuern "
li. Forderungen und sonstige “ Euro 87.795,07 (Euro 0,00) .
Vermögensgegenstände - davon im Rahmen der
sozialen Sicherheit
1. Forderungen aus Lieferungen Euro 0,00 (Euro 94,12)
und Leistungen 94.932,56 249.673,14 - davon mit einer Restlaufzeit
2. Forderungen gegen Unternehmen, bis zu einem Jahr
mit denen ein Beteiligungs- Euro 567.425,88
verhältnis besteht 14.153,62 15.184,79 (Euro 304.767,89)
3. sonstige Vermögensgegenstände 881.197,76 990.283,94 2.163.088,87 - davon mit einer Restlaufzeit
- davon gegen Gesellschafter von mehr als einem Jahr
Euro 879.240,81 Euro 0,00 (Euro 324.782,00)
(Euro 2.114.082,65)
D. Rechnungsabgrenzungsposten 3.266,03 8.840,00

Kassenbestand, Bundesbank-
guthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks

C. Rechnungsabgrenzungsposten

478.170,34 743.904,65
10.782,33 7.492,21
31.326.013,58

32.943.737,79

31.326.013,58

32.943.737,79

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Anlage 2
Seite 1
GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG vom 01.01.2019 bis 31.12.2019
Wirtschaftsförderung Münster GmbH
Wirtschaftsförderung
Münster
Geschäftsjahr Vorjahr
Euro Euro
1. Umsatzerlöse : 5.089.457,94 5.043.342,17
2. Gesamtleistung ö 5.089.457,94 5.043.342,17
3. sonstige betriebliche Erträge
a) Erträge aus dem Abgang von Gegenständen des Anla-
gevermögens und aus Zuschreibungen zu Gegenständen
des Anlagevermögens 1.496,00 0,00
b) Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen , 6.700,00 37.500,00
c) übrige sonstige betriebliche Erträge Ä 33.540,98 77.248,92
41.736,98 114.748,92
4. Materialaufwand
Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für
bezogene Waren 3.057.912,17 2.712.688,57
5. Personalaufwand
a) Löhne und Gehälter 1.039.835,14 1.035.623,17
b) soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung
und für Unterstützung 239.807,73 233.996,35
1.279.642,87 1.269.619,52
- davon für Altersversorgung Euro 70.884,58
(Euro 69.346,59)
6. Abschreibungen
auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlage-
vermögens und Sachanlagen 62.297,25 64.879,48
7. sonstige betriebliche Aufwendungen
a) Raumkosten 97.849,27 98.674,79
b) Versicherungen, Beiträge und Abgaben 29.655,66 23.727,96
c) Reparaturen und Instandhaltungen 23.411,39 28.345,00
d) Fahrzeugkosten 10.705,29 9.595,04
e) Werbe- und Reisekosten 495.838,37 402.030,92
f) Kosten der Warenabgabe 16.988,49 17.724,90
9) verschiedene betriebliche Kosten 277.536,88 395.716,11
h) Verluste aus Wertminderungen oder aus dem Abgang von
Gegenständen des Umlaufvermögens und Einstellungen
in die Wertberichtigung zu Forderungen 37,82 0,00
i) Übrige sonstige betriebliche Aufwendungen 38.171,33 6.600,00
990.194,50 982.414,72
8. sonstige Zinsen und ähnliche Erträge . 27.249,95 0,00
9. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 12.276,37 21.383,70
10. Ergebnis nach Steuern 243.878,29- 107.105,10
11. sonstige Steuern \ 3.396,29 144,00
Übertrag ; 249.274,58- 106.961,10

Anlage 2

Seite 2
GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG vom 01.01.2019 bis 31.12.2019
Wirtschaftsförderung Münster GmbH
Wirtschaftsförderung
Münster
Geschäftsjahr Vorjahr
Euro Euro
Übertrag j 249.274,58- 106.961,10
12. Jahresfehlbetrag : 249.274,58 106.961,10-
13. Entnahmen aus der Kapitalrücklage 249.274,58 0,00
14. Einstellungen in Gewinnrücklagen
in andere Gewinnrücklagen 0,00 106.961,10
15. Bilanzgewinn 0,00 0,00

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Wirtschaftsförderung Münster GmbH
Wirtschaftsförderung
Steinfurter Straße 60 a

48149 Münster Seite 1

Wirtschaftsförderung Münster GmbH
Lagebericht für das Geschäftsjahr 2019

A. Grundlage des Unternehmens

Die Wirtschaftsförderung Münster GmbH (WFM) verfolgt eine öffentliche, strukturpolitische Aufga-
be. Gegenstand und Zweck der Gesellschaft ist die Sicherung und Ausweitung der Attraktivität des
Wirtschaftsstandortes Münster. Mit der Beratung von Existenzgründern, örtlichen und auswärtigen
Unternehmen, der Vermarktung von Grundstücken und Immobilien, der Erarbeitung von Konzep-

ten sowie dem Einsatz von Marketing-Instrumenten begegnet die WFM ihrem Auftrag.

B. Wirtschaftsbericht

Die strukturpolitischen Ergebnisse der WFM lagen im Jahr 2019 bei der Hälfte der Kriterien über
dem Niveau des Vorjahres. Bei ebenfalls fünf Kriterien wurden die Durchschnittswerte der vergan-
genen fünf Jahre übertroffen. Besonders hohe Werte konnten bei den neuen Arbeitsplätzen, den
bewilligten Förderanträgen und den eingeworbenen Fördermitteln erzielt werden. Gleichzeitig lag
die vermarktete Grundstücksfläche (7,0 ha) sowie die Zahl der Immobilienvermittlungen (52) deut-
lich unter dem Niveau der Vorjahre. Hier zeigt sich, dass die Gewerbe- und Büroflächen in Münster
zurücknehmend knapp werden. Insgesamt sind die Ergebnisse der WFM als sehr zufriedenstel-
lend zu bezeichnen. Im Einzelnen führten die Projekte, an denen die WFM und ihre Tochtergesell-

schaften im Jahr 2019 beteiligt waren, zu folgenden Ergebnissen:

Kriterium 2019 2018 © 2014 - 2018
Arbeitsplätze
- Neu 417 289 235
—  Gesichert 1.016 1.017 1.186
Verkaufte/vermittelte Grundstücke
— Anzahl 16 19 17
- Fläche (in ha) 7,0 10,6 10,1
Immobilienvermittlungen
- Anzahl 52 68 71
- Fläche (in m?) 26.100 13.400 24.000
Neuansiediungen 15 15 18
Bestandsentwicklungen 63 71 72

Wirtschaftsförderung Münster GmbH
Wirtschaftsförderung
Steinfurter Straße 60 a

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48149 Münster Seite 2

Erstberatung Existenzgründung 166 156 163

Bewilligte Förderanträge
- Anzahl " 589 484 524
- Volumen (in T€) . 1.262 601 551

Mit ihren strukturpolitischen Leistungen hat die WFM ihre öffentliche Zwecksetzung erfüllt.
WFM-seitig wurden die Leistungen von dem 13-köpfigen Team erarbeitet, das unter Berücksichti-
gung von zwei Teilzeitarbeitskräften aus 12 Vollzeit-Stellen besteht. Alle Mitarbeiterinnen und Mit-
arbeiter nehmen zur Entwicklung ihrer grund- und projektbezogenen Qualifikationen regelmäßig an
Aus- und Fortbildungen teil.

C. Ertragslage

Die WFM schließt das Geschäftsjahr 2019 unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten sehr erfolgreich
ab. Die Bilanz weist einen Jahresfehlbetrag in Höhe von -249 TE aus, kalkuliert war ein Defizit.in
Höhe von -1.318 TE. Das gute Ergebnis ist vor allem auf höhere Erträge aus dem Grundstücks-
und dem Maklergeschäft sowie auf ein deutlich besseres Beteiligungsergebnis zurückzuführen. Im
Vergleich zu Vorjahr, in dem aufgrund gestiegener Deckungsbeiträge aus dem Grundstücksge-
schäfts erstmals ein Überschuss erzielt werden konnte, verschlechterte sich das Ergebnis um
knapp 356 TE.

Die WFM verkaufte im Jahr 2019 aus eigenem Bestand 11 Grundstücke (2018: 13) mit einem Vo-
Iumen von 40.480 m? (2018: 53.982 m?). Die Umsätze lagen mit 4.334 T€ über dem Niveau der
Planzahlen (Plan 2019: 2.695 T€). Die Erträge aus dem Grundstücksgeschäft lagen knapp über
dem Niveau des Vorjahres (+81 T£).

D. Finanzlage

Die Investition der Gesellschaft für die weitere Erschließung des Geländes „Hansa-BusinessPark‘
in Münster-Amelsbüren werden im Wesentlichen aus getätigten Grundstücksgeschäften finanziert.
Für die Erschließungsinvestitionen steht zudem ein Kreditvolumen von 12 Mio. € zur Verfügung,
von dem am 31.12.2019 1,0 Mio. € in Anspruch genommen wurden.

Darüber hinaus sehen die gesellschaftsvertraglichen Regelungen für die kommenden Jahre Fest-
betragseinlagen seitens der Mehrheitsgesellschafterin, der Stadt Münster, an die Gesellschaft in
Höhe von jährlich 1.700 T€ vor. Von diesem Betrag sind jährlich 400 TE an die Tochtergesell-

schaft, die Technologieförderung Münster GmbH, weiterzuleiten. Eine Rückzahlung dieser Festbe-

Wirtschaftsförderung Münster GmbH

Wirtschaftsförderung
Steinfurter Straße 60 a

1
48149 Münster Seite 3

tragseinlagen ist nur zur Vermeidung von Überkompensationen aus europäischem Beihilferecht

vorgesehen.

Zudem sind aus den getätigten Grundstückserlösen Teilbeträge in Höhe der im Rahmen der
Grundstückseinbringungen angesetzten Teilwerte sowie die bisher von der Stadt Münster finan-

zierten Erschließungskosten an diese zurückzuführen.

E. Vermögenslage n

Die Anlagenintensität beträgt zum Bilanzstichtag 40,3 % (Vorjahr: 32,3 %). Der zur Veräußerung
bestimmte Grundstücksbestand beträgt 55,0 % (Vorjahr: 58,2 %) der Bilanzsumme. Das Anlage-
vermögen sowie der Grundstücksbestand ist zu 86,2 % (Vorjahr: 86,1 %) durch Eigenkapital finan-
ziert. Unter Berücksichtigung des langfristigen Fremakapitals ergibt sich eine Anlagendeckung in
Höhe von 89,6 % (Vorjahr 95,1 %).

F.. Prognose, Chancen und Risikobericht

Die WFM verfolgt eine öffentliche Zwecksetzung. Ihre strukturpolitischen Leistungen werden vor-
‚ aussichtlich dauerhaft zu Jahresfehlbeträgen führen. Gleiches gilt für die Technologieförderung
Münster GmbH (TFM), an der die WFM knapp 94 % des Stammkapitals hält und die wiederum zu
79 % an der CeNTech GmbH beteiligt ist. Auch diese beiden Gesellschaften arbeiten aufgrund ih-
res strukturpolitischen Auftrags defizitär. In diesem Lichte wurde zu Ende des Jahres 2010 in der
WFM - wie auch in den Tochtergesellschaften TFM und CeNTech GmbH: ein Risiko- und Liquidi-
tätsmanagement eingeführt. Daraus ergibt sich, in Verbindung mit den am 16. Dezember 2013 ge-
änderten Gesellschaftsverträgen, u.a. die Verpflichtung des Mehrheitsgesellschafters Stadt Müns-
ter, ab dem Jahr 2017 bis auf Weiteres eine in Festbetragseinlagen differenzierte kapitalähnliche
Einlage in Höhe von jährlich 1.700 T€ in die WFM einzuzahlen. Von diesem Betrag werden 400 T€
an die TFM weitergeleitet. Damit ist die Eigenkapitalausstattung der Gesellschaft nach heutiger

Kenntnis ausreichend gesichert.

Damit diese Zahlungen im Sinne des europäischen Beihilferechts zulässig gewährt werden, hat die
Stadt Münster für die WVFM mit Datum vom 26. Juli 2012 einen Betrauungsakt erlassen. Er defi-
niert Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse in Form der allgemeinen und be-
sonderen Wirtschaftsförderung und legt die Parameter für die Ausgleichszahlungen fest. Auf der
Grundlage einer Prüfung der Voraussetzungen für die Betrauung mit dieser Aufgabe, der Para-
meter zur Berechnung der Ausgleichszahlungen sowie zur Vermeidung der Überkompensation,
wurde der Betrauungsakt mit Schreiben der: Stadt Münster vom 23. November 2016 angepasst.

Wirtschaftsförderung Münster GmbH
Wirtschaftsförderung
Steinfurter Straße 60 a

|
48149 Münster Seite 4

Hinweise auf unzulässige Beihilfen, die die WFM bis zum 31. Dezember 2011 möglicherweise er-
halten haben könnte, liegen nicht vor. j

Als Investor und Betreiber hat die NBZ - Nano-Bioanalytik-Zentrum GmbH, eine 100 %-ige Toch-
tergesellschaft der WFM, das Nano-Bioanalytik-Zentrum Münster gebaut. Das Gesamtprojekt um-
fasst ein Volumen von 10,4 Mio. € und ist in Höhe von 6,6 Mio. € mit Fördermitteln des Landes
NRW und der Europäischen Union ausgestattet. Die Stadt Münster und die WFM haben sich je-
weils mit zusätzlichen 1,5 Mio. € an dem Projekt beteiligt. Sollte im Ergebnis das Defizit des Zen-
trums größer sein als im Förderantrag angenommen, dann ist mit zusätzlichen Zuschüssen durch
das Land NRW nicht zu rechnen. Hier wäre die WFM als alleinige Gesellschafterin gefordert, mög-

liche Liquiditätsdefizite zu kompensieren.

Für das Jahr 2020 wird mit einem Jahresfehlbetrag in Höhe von -1.590 T€ gerechnet. In den Fol-
gejahren wird die WFM Fehlbeträge auszuweisen haben, die voraussichtlich zwischen 864 T€ und
1.092 T& liegen werden.

Die Auswirkungen des Coronavirus können wir momentan nicht absehen.

Münster, 25. März 2020

Dr. Thomas Robbers
Geschäftsführer

Anlage A zur V/0990/2020

Kurzüberblick

Jahresabschluss 2019 der Wirtschaftsförderung Münster GmbH incl. der Ermächtigung des Ver-
treters der Stadt Münster in der Gesellschafterversammlung und der Feststellung nicht verbrauch-
ter Kapitaleinlagen im Geschäftsjahr 2019 und Rückgewährung.

Ziele/Teilziele/Zielerreichung

Zustimmung des Gesellschafters Stadt Münster zum Jahresabschluss und damit Ermächtigung
für ein entsprechendes Votum des Vertreters der Stadt Münster in der Gosellschafterversamm-
lung sowie Rückforderung von nicht verbrauchten Kapitaleinlagen.

Finanzierung

Produktgruppe: | 1501 Anteile an Unternehmen

Auswirkungen auf den Ergebnisplan Ja X |Nein

Auswirkungen auf den Finanzplan Ja X | Nein

Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan 2020 enthalten? Ja |X |Nein teilw.

Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? Ja |X |Nein

Pflichtigkeitsgrad

Die Maßnahme/Leistung ist | X| vollständig überwiegend überwiegend vollständig
pflichtig pflichtig freiwilig freiwillig

HGB, GO NRW, Satzung der Gesellschaft, Betrauungsakt

Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration)

keine

Anlage A

1198 Zeichen

Anlage A zur V/0990/2020 
Kurzüberblick 
Jahresabschluss 2019 der Wirtschaftsförderung Münster GmbH incl. der Ermächtigung des Ver-
treters der Stadt Münster in der Gesellschafterversammlung und der Feststellung nicht verbrauch-
ter Kapitaleinlagen im Geschäftsjahr 2019 und Rückgewährung.  
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Zustimmung des Gesellschafters Stadt Münster zum Jahresabschluss und damit Ermächtigung 
für ein entsprechendes Votum des Vertreters der Stadt Münster in der Gesellschafterversamm-
lung sowie Rückforderung von nicht verbrauchten Kapitaleinlagen. 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 1501 Anteile an Unternehmen 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan  Ja X Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja X Nein   
Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan 2020 enthalten?  Ja X Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren?  Ja X Nein   
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist X vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig 
freiwillig 
HGB, GO NRW, Satzung der Gesellschaft, Betrauungsakt 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
keine

Beratungsverlauf (2)

09.12.2020 Hauptausschuss
TOP 9 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
09.12.2020 Rat
TOP 17 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Steinfurter Straße 60a

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
V/0990/2020
Typ
Vorlagen
Datum
17.11.2020
Erstellt
17.11.2020 09:25