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V/0568/2025

Bestellung von Vertretungen der Stadt Münster in den Ausschuss des Unterhaltungsverbandes St. Mauritz - Altenberge

Vorlagen 20.11.2025

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 10.12.2025, TOP 14.10

Beschlussvorlage

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Anlage A

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Beschlussvorlage

6649 Zeichen

V/0568/2025 
V/0568/2025 
 
 
Öffentliche  Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Bestellung von Vertretungen der Stadt Münster in den Ausschuss des Unterhaltungsverbandes 
St. Mauritz - Altenberge 
 
 
 
Beratungsfolge  
 
   10.12.2025 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. In den Ausschuss des Unterhaltungsverbades St. Mauritz - Altenberge wird als Vertretung der 
Stadt Münster für die Zeit vom 01.01.2026 bis 31.12.2030 entsandt: 
 
 Gruppe C (Städte und Gemeinden) 
 
 Mitglieder Stellvertretung 
 
 
 1._________________________ 1.____________________________ 
 
 
 2._________________________ 2.____________________________ 
 
 
2. Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Verwaltung in der Gruppe A (Erschwerer) durch 
eine Mitarbeiterin des Amtes für Mobilität und Tiefbau, Maj-Britt Straub, (Stellvertretung: Hel-
mut Hohenlöchter) vertreten wird. 
 
 
Begründung: 
 
Nach § 113 Abs. 2 GO NRW bestellt der Rat die Vertreter der Gemeinde, die zur Wahrnehmung von 
Mitgliedschaften in Organe, Beiräte oder Ausschüsse juristischer Personen oder Personenvereini-
gungen, an denen die Gemeinde beteiligt ist, entsandt werden. 
 
Amt für Bürger - und 
Ratsservice  
 
24.11.2025 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in:  
Frau Smolka 
Telefon: 492-3361 
Smolka@stadt -muenster.de

- 2 - 
V/0568/2025 
Der Unterhaltungsverband St. Mauritz – Altenberge ist gemäß § 1 Abs. 2 der Satzung des Unterhal-
tungsverbandes St. Mauritz-Altenberge vom 01.02.2024 ein Wasser- und Bodenverband im Sinne 
des Gesetzes über Wasser- und Bodenverbände. 
 
Mitglieder des Verbandes sind gemäß § 5 der Satzung: 
 
a) Gruppe A (Erschwerer): 
die Eigentümer und Erbbauberechtigten von Grundstücken und Anlagen, die die Unterhaltung der 
Gewässer und seiner Ufer über die bloße Beteiligung am Abflussvorgang hinaus erschweren, 
 
b) Gruppe B (Anlieger): 
die Gewässereigentümer, die Erbbauberechtigten und Anlieger der vom Verband zu unter-
haltenden Gewässer, 
 
c) Gruppe C (Städte und Gemeinden): 
die Städte und Gemeinden, soweit zum Gemeindebezirk gehörende Grundstücke im seitlichen 
Einzugsgebiet der in § 2 genannten und zu unterhaltenden Gewässer liegen. 
 
Der Verband hat gemäß § 9 der Satzung einen Ausschuss und einen Vorstand. Nach § 12 der Sat-
zung hat der Ausschuss die ihm im Wasserverbandsgesetz zugewiesenen Aufgaben. 
Insbesondere sind dies folgende: 
 
1. Wahl und Abberufung der Vorstandsmitglieder sowie ihrer Stellvertreter,  
2. Beschlussfassung über Änderungen der Verbandssatzung, des Unternehmens, des Verbands-
plans oder der Aufgaben sowie über die Grundsätze der Geschäftspolitik, 
3. Beschlussfassung über die Umgestaltung und die Auflösung des Verbandes, 
4. Wahl der Schaubeauftragten, 
5. Festsetzung des Haushaltsplanes sowie von Nachtragshaushaltsplänen, 
6. Entlastung des Vorstands, 
7. Beschlussfassung über Rechtsgeschäfte zwischen Vorstandsmitgliedern und dem Verband, 
8. Beratung des Vorstands in allen wichtigen Angelegenheiten, 
9. Festsetzung von Vergütungen, Aufwandsentschädigungen und Sitzungsgeldern. 
 
Der Ausschuss hat gemäß § 10 der Satzung 16 Mitglieder, die ehrenamtlich tätig sind. Von den Aus-
schussmitgliedern entfallen auf: 
 
a) die Gruppe A = 2 Mitglieder 
b) die Gruppe B = 8 Mitglieder 
c) die Gruppe C = 6 Mitglieder 
 
Von den 6 Ausschussmitgliedern der Gruppe C entfallen 2 auf die Stadt Münster.  
 
Nach § 10 Abs. 2 der Satzung des Unterhaltungsverbandes St. Mauritz-Altenberge werden die Aus-
schussmitglieder der Gruppe C von der Stadt/Gemeinde benannt. Ihre Vertretung richtet sich nach 
den Vorschriften der Gemeindeordnung. Sie sollten Landwirte und mit land- oder forstwirtschaftlich 
genutztem Grundbesitz am Verband beteiligt sein. 
 
Gemäß § 113 Abs. 2 Satz 2 GO NRW muss, sofern zwei oder mehr Vertreter der Gemeinde in Beirä-
te, Ausschüsse, Gesellschafterversammlungen, Aufsichtsräten oder entsprechenden Organen von 
juristischen Personen oder Personenvereinigungen, an denen die Gemeinde beteiligt ist, zu benen-
nen sind, der Bürgermeister oder ein/e von ihm vorgeschlagene/r Beamter/in oder Angestellte/r der 
Gemeinde dazuzählen.  
 
Da die Verwaltung bereits durch eine Mitarbeiterin des Amtes für Mobilität und Tiefbau in der Gruppe 
A vertreten ist, können die beiden Positionen in der Gruppe C gänzlich aus dem politischen Raum 
benannt werden.

- 3 - 
V/0568/2025 
 
Die Bestellung der Mitglieder in der Gruppe C erfolgt nach den Grundsätzen der Verhältniswahl ge-
mäß § 50 Abs. 2 – 4 GO NRW – Quotenverfahren nach Hare/Niemeyer. 
 
Einigen sich die Fraktionen und Gruppen auf einen einheitlichen Wahlvorschlag beschließt der Rat 
mit Mehrheit der gesetzlichen Zahl seiner Mitglieder über die Annahme dieses Wahlvorschlages (§ 50 
Abs. 3 Satz 1 GO NRW). Kommt ein einheitlicher Wahlvorschlag nicht zustande, findet eine Listen-
wahl nach den Grundsätzen der Verhältniswahl gemäß § 50 Abs. 3 Satz 2 ff. GO NRW statt.  
 
Die Stadt Münster wird bisher vertreten durch: 
 
Mitglied     Stellvertretung 
 
1. Ludger Janning 
 
 1. Ulrich Oskamp 
 
2.  Prof. Dr. Winfried Schmidt 
 
 2. RH Noah Börnhorst 
 
Die Amtszeit der bisherigen Ausschussmitglieder endet am 31.12.2025. Gemäß § 11 der Satzung des 
Unterhaltungsverbandes St. Mauritz-Altenberge bleiben bei Beendigung der Amtszeit die ausschei-
denden Mitglieder bis zur Neuwahl des Ausschusses im Amt.  
 
Für die neu zu wählenden Ausschussmitglieder beginnt gemäß § 11 der Satzung die Amtszeit am 
01.01.2026 und endet nach fünf Jahren am 31.12.2030. 
 
Hinweis: 
Der § 12 des Gesetzes zur Gleichstellung von Frauen und Männern für das Land Nordrhein-Westfalen 
(Landesgleichstellungsgesetz - LGG) regelt die Gleichstellung von Frauen und Männern in Gremien. 
Nach § 12 Absatz 7 LGG NRW sollen Gremien geschlechtsparitätisch besetzt werden. 
 
Eine Bekräftigung der Regelung des § 12 LGG und der bisherigen Beschlüsse findet sich in der am 
19.09.2018 durch den Rat beschlossenen Vorlage V/0503/2018 „Europäische Charta für die Gleichstel-
lung von Männern und Frauen auf lokaler Ebene - 3. Aktionsplan“, im Themenfeld 1.2 „Frauen ins Rat-
haus“ - Paritätische Besetzung von Gremien. Bereits im 2. Aktionsplan für die Jahre 2013-2015 hatte 
der Rat beschlossen: „Der Rat richtet an die neu gewählten Ratsmitglieder die Erwartung, dass sie bei 
der Besetzung von Ausschüssen, Kommissionen und Beiräten sowie bei der Besetzung der Auf-
sichtsräte aller städtischen Gesellschaften die Verpflichtungen aus dem Landesgleichstellungsgesetz 
gewissenhaft beachten und diese Gremien nach Maßgabe der Gesetze geschlechtsparitätisch beset-
zen werden. 
 
 
 
gez. 
 
Tilman Fuchs 
Oberbürgermeister 
 
Anlage: 
Anlage A

Anlage A

1586 Zeichen

Anlage A zur V/0568/2025 
Kurzüberblick 
Gemäß Satzung des Unterhaltungsverbandes St. Mauritz - Altenberge endet die Wahlzeit der 
Mitglieder im Verbandsausschuss nach fünf Jahren zum 31.12.2025. Die Stadt Münster ist mit 
zwei Mitgliedern in der Gruppe C vertreten. Diese können beide aus dem politischen Raum be-
nannt werden, da in der Gruppe A bereits eine Mitarbeiterin des Amtes für Mobilität und Tiefbau 
vertreten ist. 
 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Nach den Vorgaben der Satzung des Unterhaltungsverbandes St. Mauritz – Altenberge muss alle 
fünf Jahre ein neuer Ausschuss gewählt werden. Durch die Neuwahl der Mitglieder sind die ge-
setzlichen Vorgaben mit dem Beschluss der Vorlage erfüllt. 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 0102 Geschäftsführung für politische Gremien, Städtepartnerschaften 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan  Ja X Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja X Nein   
Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten?  Ja  Nein  teilw. 
Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten?  Ja  Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren?  Ja X Nein   
Bereits veranschlagt?  Ja  Nein   
 
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist x vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig frei-
willig 
 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
Von den zwei politischen Vertretern der Stadt Münster im Verbandsausschuss des Unterhal-
tungsverbandes St. Mauritz-Altenberge waren bisher beide männlich.

Beratungsverlauf (1)

10.12.2025 Rat
TOP 14.10 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Vorlagen-Nr.
V/0568/2025
Typ
Vorlagen
Datum
20.11.2025
Erstellt
13.10.2025 18:29