V/0568/2025
Bestellung von Vertretungen der Stadt Münster in den Ausschuss des Unterhaltungsverbandes St. Mauritz - Altenberge
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Beschlussvorlage
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V/0568/2025 V/0568/2025 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Bestellung von Vertretungen der Stadt Münster in den Ausschuss des Unterhaltungsverbandes St. Mauritz - Altenberge Beratungsfolge 10.12.2025 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. In den Ausschuss des Unterhaltungsverbades St. Mauritz - Altenberge wird als Vertretung der Stadt Münster für die Zeit vom 01.01.2026 bis 31.12.2030 entsandt: Gruppe C (Städte und Gemeinden) Mitglieder Stellvertretung 1._________________________ 1.____________________________ 2._________________________ 2.____________________________ 2. Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Verwaltung in der Gruppe A (Erschwerer) durch eine Mitarbeiterin des Amtes für Mobilität und Tiefbau, Maj-Britt Straub, (Stellvertretung: Hel- mut Hohenlöchter) vertreten wird. Begründung: Nach § 113 Abs. 2 GO NRW bestellt der Rat die Vertreter der Gemeinde, die zur Wahrnehmung von Mitgliedschaften in Organe, Beiräte oder Ausschüsse juristischer Personen oder Personenvereini- gungen, an denen die Gemeinde beteiligt ist, entsandt werden. Amt für Bürger - und Ratsservice 24.11.2025 Ihr/e Ansprechpartner/in: Frau Smolka Telefon: 492-3361 Smolka@stadt -muenster.de - 2 - V/0568/2025 Der Unterhaltungsverband St. Mauritz – Altenberge ist gemäß § 1 Abs. 2 der Satzung des Unterhal- tungsverbandes St. Mauritz-Altenberge vom 01.02.2024 ein Wasser- und Bodenverband im Sinne des Gesetzes über Wasser- und Bodenverbände. Mitglieder des Verbandes sind gemäß § 5 der Satzung: a) Gruppe A (Erschwerer): die Eigentümer und Erbbauberechtigten von Grundstücken und Anlagen, die die Unterhaltung der Gewässer und seiner Ufer über die bloße Beteiligung am Abflussvorgang hinaus erschweren, b) Gruppe B (Anlieger): die Gewässereigentümer, die Erbbauberechtigten und Anlieger der vom Verband zu unter- haltenden Gewässer, c) Gruppe C (Städte und Gemeinden): die Städte und Gemeinden, soweit zum Gemeindebezirk gehörende Grundstücke im seitlichen Einzugsgebiet der in § 2 genannten und zu unterhaltenden Gewässer liegen. Der Verband hat gemäß § 9 der Satzung einen Ausschuss und einen Vorstand. Nach § 12 der Sat- zung hat der Ausschuss die ihm im Wasserverbandsgesetz zugewiesenen Aufgaben. Insbesondere sind dies folgende: 1. Wahl und Abberufung der Vorstandsmitglieder sowie ihrer Stellvertreter, 2. Beschlussfassung über Änderungen der Verbandssatzung, des Unternehmens, des Verbands- plans oder der Aufgaben sowie über die Grundsätze der Geschäftspolitik, 3. Beschlussfassung über die Umgestaltung und die Auflösung des Verbandes, 4. Wahl der Schaubeauftragten, 5. Festsetzung des Haushaltsplanes sowie von Nachtragshaushaltsplänen, 6. Entlastung des Vorstands, 7. Beschlussfassung über Rechtsgeschäfte zwischen Vorstandsmitgliedern und dem Verband, 8. Beratung des Vorstands in allen wichtigen Angelegenheiten, 9. Festsetzung von Vergütungen, Aufwandsentschädigungen und Sitzungsgeldern. Der Ausschuss hat gemäß § 10 der Satzung 16 Mitglieder, die ehrenamtlich tätig sind. Von den Aus- schussmitgliedern entfallen auf: a) die Gruppe A = 2 Mitglieder b) die Gruppe B = 8 Mitglieder c) die Gruppe C = 6 Mitglieder Von den 6 Ausschussmitgliedern der Gruppe C entfallen 2 auf die Stadt Münster. Nach § 10 Abs. 2 der Satzung des Unterhaltungsverbandes St. Mauritz-Altenberge werden die Aus- schussmitglieder der Gruppe C von der Stadt/Gemeinde benannt. Ihre Vertretung richtet sich nach den Vorschriften der Gemeindeordnung. Sie sollten Landwirte und mit land- oder forstwirtschaftlich genutztem Grundbesitz am Verband beteiligt sein. Gemäß § 113 Abs. 2 Satz 2 GO NRW muss, sofern zwei oder mehr Vertreter der Gemeinde in Beirä- te, Ausschüsse, Gesellschafterversammlungen, Aufsichtsräten oder entsprechenden Organen von juristischen Personen oder Personenvereinigungen, an denen die Gemeinde beteiligt ist, zu benen- nen sind, der Bürgermeister oder ein/e von ihm vorgeschlagene/r Beamter/in oder Angestellte/r der Gemeinde dazuzählen. Da die Verwaltung bereits durch eine Mitarbeiterin des Amtes für Mobilität und Tiefbau in der Gruppe A vertreten ist, können die beiden Positionen in der Gruppe C gänzlich aus dem politischen Raum benannt werden. - 3 - V/0568/2025 Die Bestellung der Mitglieder in der Gruppe C erfolgt nach den Grundsätzen der Verhältniswahl ge- mäß § 50 Abs. 2 – 4 GO NRW – Quotenverfahren nach Hare/Niemeyer. Einigen sich die Fraktionen und Gruppen auf einen einheitlichen Wahlvorschlag beschließt der Rat mit Mehrheit der gesetzlichen Zahl seiner Mitglieder über die Annahme dieses Wahlvorschlages (§ 50 Abs. 3 Satz 1 GO NRW). Kommt ein einheitlicher Wahlvorschlag nicht zustande, findet eine Listen- wahl nach den Grundsätzen der Verhältniswahl gemäß § 50 Abs. 3 Satz 2 ff. GO NRW statt. Die Stadt Münster wird bisher vertreten durch: Mitglied Stellvertretung 1. Ludger Janning 1. Ulrich Oskamp 2. Prof. Dr. Winfried Schmidt 2. RH Noah Börnhorst Die Amtszeit der bisherigen Ausschussmitglieder endet am 31.12.2025. Gemäß § 11 der Satzung des Unterhaltungsverbandes St. Mauritz-Altenberge bleiben bei Beendigung der Amtszeit die ausschei- denden Mitglieder bis zur Neuwahl des Ausschusses im Amt. Für die neu zu wählenden Ausschussmitglieder beginnt gemäß § 11 der Satzung die Amtszeit am 01.01.2026 und endet nach fünf Jahren am 31.12.2030. Hinweis: Der § 12 des Gesetzes zur Gleichstellung von Frauen und Männern für das Land Nordrhein-Westfalen (Landesgleichstellungsgesetz - LGG) regelt die Gleichstellung von Frauen und Männern in Gremien. Nach § 12 Absatz 7 LGG NRW sollen Gremien geschlechtsparitätisch besetzt werden. Eine Bekräftigung der Regelung des § 12 LGG und der bisherigen Beschlüsse findet sich in der am 19.09.2018 durch den Rat beschlossenen Vorlage V/0503/2018 „Europäische Charta für die Gleichstel- lung von Männern und Frauen auf lokaler Ebene - 3. Aktionsplan“, im Themenfeld 1.2 „Frauen ins Rat- haus“ - Paritätische Besetzung von Gremien. Bereits im 2. Aktionsplan für die Jahre 2013-2015 hatte der Rat beschlossen: „Der Rat richtet an die neu gewählten Ratsmitglieder die Erwartung, dass sie bei der Besetzung von Ausschüssen, Kommissionen und Beiräten sowie bei der Besetzung der Auf- sichtsräte aller städtischen Gesellschaften die Verpflichtungen aus dem Landesgleichstellungsgesetz gewissenhaft beachten und diese Gremien nach Maßgabe der Gesetze geschlechtsparitätisch beset- zen werden. gez. Tilman Fuchs Oberbürgermeister Anlage: Anlage A
Anlage A
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Anlage A zur V/0568/2025 Kurzüberblick Gemäß Satzung des Unterhaltungsverbandes St. Mauritz - Altenberge endet die Wahlzeit der Mitglieder im Verbandsausschuss nach fünf Jahren zum 31.12.2025. Die Stadt Münster ist mit zwei Mitgliedern in der Gruppe C vertreten. Diese können beide aus dem politischen Raum be- nannt werden, da in der Gruppe A bereits eine Mitarbeiterin des Amtes für Mobilität und Tiefbau vertreten ist. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Nach den Vorgaben der Satzung des Unterhaltungsverbandes St. Mauritz – Altenberge muss alle fünf Jahre ein neuer Ausschuss gewählt werden. Durch die Neuwahl der Mitglieder sind die ge- setzlichen Vorgaben mit dem Beschluss der Vorlage erfüllt. Finanzierung Produktgruppe: 0102 Geschäftsführung für politische Gremien, Städtepartnerschaften Auswirkungen auf den Ergebnisplan Ja X Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja X Nein Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? Ja Nein teilw. Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? Ja Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? Ja X Nein Bereits veranschlagt? Ja Nein Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist x vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig frei- willig Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Von den zwei politischen Vertretern der Stadt Münster im Verbandsausschuss des Unterhal- tungsverbandes St. Mauritz-Altenberge waren bisher beide männlich.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: einstimmig geändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Vorlagen-Nr.
- V/0568/2025
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 20.11.2025
- Erstellt
- 13.10.2025 18:29