Mandari Insight

V/0042/2008

Bebauungsplan Nr. 516 - Beschluss zur Aufstellung

Vorlagen 14.01.2008

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 12.03.2008, TOP 31.1.1

Beschlussvorlage

· application/pdf

Ansehen

V-0042-2008-Anlage-3-Stadtplan.pdf

· application/pdf

Ansehen

V-0042-2008-Anlage-2-Luftbild

· application/pdf

Ansehen

V-0042-2008-Anlage-1-Übersichtsplan.pdf

· application/pdf

Ansehen

Beschlussvorlage

4975 Zeichen

V/0042/2008 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Bebauungsplan Nr. 516: Gievenbeck - Austermannstraße / Parkanlage Kinderbachtal 
Beschluss zur Aufstellung 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
07.02.2008 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung 
20.02.2008 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft Vorberatung 
12.03.2008 Hauptausschuss Vorberatung 
12.03.2008 Rat Entscheidung
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
Für den Bereich zwischen Gievenbecker Weg / Mendelstraße und dem Horstmarer Landweg im 
Stadtteil Gievenbeck ist gemäß § 2(1) Baugesetzbuch ein Bebauungsplan zur Festsetzung einer 
Verkehrsfläche (Austermannstraße) und der Parkanlage Kinderbachtal aufzustellen.  
 
Innerhalb dieses Gebietes liegen folgende Grundstücke: 
 
Gemarkung Münster 
 
Flur 64,  
Flurstücke 32, 34, 64 – 67, 69, 70 
Teile der Flurstücke 57, 68, 74 
 
Flur 67,  
Flurstücke 237, 283 – 286 
Teile der Flurstücke 282, 287, 288 
 
II. Kosten/Folgekosten 
Durch den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes entstehen der Stadt Münster keine 
Kosten und keine Folgekosten. 
 
 
Begründung: 
Der Flächennutzungsplan stellt zwischen dem Straßenzug Gievenbecker Weg – Mendelstraße 
(K4) und dem Horstmarer Landweg (K12) eine Hauptverkehrsstraße durch das Kinderbachtal dar. 
Grundlage hierfür war die vor einigen Jahren getroffene Entscheidung zur Verbindung der Roxeler 
Straße mit der Steinfurter Straße. Durch den Lückenschluss zwischen Busso-Peus-Straße und 
Vorlagen-Nr.: 
V/0042/2008 
Auskunft erteilt: 
Herr Witt / Herr  Husmann 
Ruf: 
492 61 57 / 492 61 94 
E-Mail: 
Husmann@stadt-muenster.de  
Datum: 
23.01.2008 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0042/2008 
Austermannstraße soll in einem letzten Bauabschnitt eine durchgehende Hauptverkehrsstraße von 
der Roxeler Straße zur Steinfurter Straße geschaffen werden (Anlage 3). Mit dem Antrag A-
R/0001/2006 der CDU-Fraktion im Rat wurde die Verwaltung beauftragt, für das noch fehlende 
letzte Teilstück der Austermannstraße – zwischen Mendelstraße und Horstmarer Landweg - ein 
Bebauungsplanverfahren einzuleiten. 
 
Der Flächennutzungsplan weist die Flächen westlich und östlich der Austermannstraße als öf-
fentliche Grünfläche / Parkanlage aus. Mit Bezug auf einen Antrag der CDU-Ratsfraktion einen 
Bebauungsplan für die Parkanlage Gievenbeck aufzustellen, hat der Planungsausschuss 1999 
beschlossen, dass im Vorfeld ein Workshop durchgeführt werden sollte. Im Rahmen dieses Ent-
wurfs-Workshops, der im Jahr 2000 mit drei Landschaftsarchitekten stattfand, sind Entwurfspläne 
bzw. Ideenskizzen für den Kernbereich der Parkanlage im Kinderbachtal erarbeitet worden. Ziel 
des Workshops war es, unter intensiver Einbeziehung der Bürgerschaft, Ideen für die Parkgestal-
tung zu entwickeln, wobei die Berücksichtigung der Austermannstraße Vorgabe war. Eine integ-
rierte Realisierung der Straßenplanung und der Grünplanung soll mit dem Aufstellungsbeschluss 
angestoßen werden. 
 
Derzeit wird die Fläche geprägt durch eine landwirtschaftliche Nutzung (Anlage 2). In den Work-
shopentwürfen wurden auch die Erhaltung einer durchgängigen Kinderbachaue mit einer ökologi-
schen Aufwertung, die Schaffung von intensiver genutzten Park- und Spielbereichen außerhalb der 
Aue, die Schaffung von Wegen im Talverlauf sowie die Schaffung einer attraktiven Fuß- Radwege-
verbindung zwischen der Bebauung am Horstmarer Landweg und dem Zentrum Gievenbecks an-
geregt. Mit der Berichtsvorlage 765/01 „Ergebnis des Entwurfs-Workshops zur Parkanlage Gie-
venbeck“ wurden Ablauf und Ergebnis, auch der Bürgerbeteiligung, dokumentiert und der BV West 
sowie dem ASSWV zur Kenntnis gegeben. 
 
Zwischen der Planung für die Parkanlage und der Straßenplanung für die Austermannstraße be-
stehen vielfältige Beziehungen, beispielsweise bietet sich die Möglichkeit in der Parkanlage die 
erforderlichen Ausgleichsflächen für den Straßenbau nachzuweisen. 
 
Die Abgrenzung des Bebauungsplanes ist so gewählt, dass die landschaftliche Einbindung der 
Straße gewährleistet werden kann, die Möglichkeit gegeben ist Ausgleichsmaßnahmen nachzu-
weisen und ein strukturell sinnvoller Kernbereich der Parkanlage im Kinderbachtal geschaffen 
werden kann. 
 
Um die beiden Vorhaben möglichst kurzfristig realisieren zu können ist es erforderlich, den Aufstel-
lungsbeschluss zum Bebauungsplan zu fassen. Mit der Bekanntmachung des Aufstellungsbe-
schlusses kann zur Sicherung der Planung von § 15 Baugesetzbuch (Zurückstellung von Bauge-
suchen) Gebrauch gemacht werden bzw. es kann eine Veränderungssperre erlassen werden. 
 
Vor dem Hintergrund der Beantragung von Fördermitte ln nach dem GVFG für das Jahr 2009 ist 
beabsichtigt, möglichst bis zum Jahresende 2008 das hierfür erforderliche Bau- und Planungsrecht 
zu schaffen. 
 
 
In Vertretung 
 
gez. 
Schultheiß 
Stadtdirektor 
 
Anlagen: 
1. Übersichtsplan  
2. Luftbild  
3. Ausschnitt Stadtplan

V-0042-2008-Anlage-3-Stadtplan.pdf

105 Zeichen

Anlage 3  
zur Vorlage Nr. 42/2008 
Bebauungsplan Nr. 516 
Ausschnitt aus dem Stadtplan – ohne Maßstab 


V-0042-2008-Anlage-2-Luftbild

113 Zeichen

A Anlage 2
Amt für Y Stadtentwicklung zur Vorlage Nr. 42 / 2008
u Bebauungsplan Nr. 516

Stadtplanung

v

MÜNSTER

V-0042-2008-Anlage-1-Übersichtsplan.pdf

167 Zeichen

Flur 67 
Anlage 1 
zur Vorlage Nr. 42/2008 
Bebauungsplan Nr. 516 Stadtplanung 
Verkehrsplanung 
Stadtentwicklung Amt für 
Plangebiet / Maßstab 1:5000 ST ADT M TÜNS ER

Beratungsverlauf (4)

07.02.2008 Bezirksvertretung Münster-West
TOP 5.5 Anhörung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung
20.02.2008 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft
TOP 7.1 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung
12.03.2008 Hauptausschuss
TOP 28.1.1 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
12.03.2008 Rat
TOP 31.1.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung

Orte (8)

  • Bebauungsplan Nr. 516 (amtlicher Umring) amtlich
  • Austermannstraße
  • Mendelstraße
  • Steinfurter Straße
  • Busso-Peus-Straße
  • Roxeler Straße
  • Gievenbecker Weg
  • Horstmarer Landweg

Bebauungsplan Nr. 516

Amtlicher Umring, Rechtskräftig – Gievenbeck - Austermannstraße / Parkanlage Kinderbachtal

Planseite der Kommune

Quelle: Land NRW (Bauleitplanung), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – 2.0 (Lizenz)

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Vorlagen-Nr.
V/0042/2008
Typ
Vorlagen
Datum
14.01.2008
Erstellt
06.10.2020 14:37