V/0042/2008
Bebauungsplan Nr. 516 - Beschluss zur Aufstellung
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Beschlussvorlage
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V/0042/2008 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung Betrifft Bebauungsplan Nr. 516: Gievenbeck - Austermannstraße / Parkanlage Kinderbachtal Beschluss zur Aufstellung Beratungsfolge 07.02.2008 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung 20.02.2008 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft Vorberatung 12.03.2008 Hauptausschuss Vorberatung 12.03.2008 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Für den Bereich zwischen Gievenbecker Weg / Mendelstraße und dem Horstmarer Landweg im Stadtteil Gievenbeck ist gemäß § 2(1) Baugesetzbuch ein Bebauungsplan zur Festsetzung einer Verkehrsfläche (Austermannstraße) und der Parkanlage Kinderbachtal aufzustellen. Innerhalb dieses Gebietes liegen folgende Grundstücke: Gemarkung Münster Flur 64, Flurstücke 32, 34, 64 – 67, 69, 70 Teile der Flurstücke 57, 68, 74 Flur 67, Flurstücke 237, 283 – 286 Teile der Flurstücke 282, 287, 288 II. Kosten/Folgekosten Durch den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes entstehen der Stadt Münster keine Kosten und keine Folgekosten. Begründung: Der Flächennutzungsplan stellt zwischen dem Straßenzug Gievenbecker Weg – Mendelstraße (K4) und dem Horstmarer Landweg (K12) eine Hauptverkehrsstraße durch das Kinderbachtal dar. Grundlage hierfür war die vor einigen Jahren getroffene Entscheidung zur Verbindung der Roxeler Straße mit der Steinfurter Straße. Durch den Lückenschluss zwischen Busso-Peus-Straße und Vorlagen-Nr.: V/0042/2008 Auskunft erteilt: Herr Witt / Herr Husmann Ruf: 492 61 57 / 492 61 94 E-Mail: Husmann@stadt-muenster.de Datum: 23.01.2008 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0042/2008 Austermannstraße soll in einem letzten Bauabschnitt eine durchgehende Hauptverkehrsstraße von der Roxeler Straße zur Steinfurter Straße geschaffen werden (Anlage 3). Mit dem Antrag A- R/0001/2006 der CDU-Fraktion im Rat wurde die Verwaltung beauftragt, für das noch fehlende letzte Teilstück der Austermannstraße – zwischen Mendelstraße und Horstmarer Landweg - ein Bebauungsplanverfahren einzuleiten. Der Flächennutzungsplan weist die Flächen westlich und östlich der Austermannstraße als öf- fentliche Grünfläche / Parkanlage aus. Mit Bezug auf einen Antrag der CDU-Ratsfraktion einen Bebauungsplan für die Parkanlage Gievenbeck aufzustellen, hat der Planungsausschuss 1999 beschlossen, dass im Vorfeld ein Workshop durchgeführt werden sollte. Im Rahmen dieses Ent- wurfs-Workshops, der im Jahr 2000 mit drei Landschaftsarchitekten stattfand, sind Entwurfspläne bzw. Ideenskizzen für den Kernbereich der Parkanlage im Kinderbachtal erarbeitet worden. Ziel des Workshops war es, unter intensiver Einbeziehung der Bürgerschaft, Ideen für die Parkgestal- tung zu entwickeln, wobei die Berücksichtigung der Austermannstraße Vorgabe war. Eine integ- rierte Realisierung der Straßenplanung und der Grünplanung soll mit dem Aufstellungsbeschluss angestoßen werden. Derzeit wird die Fläche geprägt durch eine landwirtschaftliche Nutzung (Anlage 2). In den Work- shopentwürfen wurden auch die Erhaltung einer durchgängigen Kinderbachaue mit einer ökologi- schen Aufwertung, die Schaffung von intensiver genutzten Park- und Spielbereichen außerhalb der Aue, die Schaffung von Wegen im Talverlauf sowie die Schaffung einer attraktiven Fuß- Radwege- verbindung zwischen der Bebauung am Horstmarer Landweg und dem Zentrum Gievenbecks an- geregt. Mit der Berichtsvorlage 765/01 „Ergebnis des Entwurfs-Workshops zur Parkanlage Gie- venbeck“ wurden Ablauf und Ergebnis, auch der Bürgerbeteiligung, dokumentiert und der BV West sowie dem ASSWV zur Kenntnis gegeben. Zwischen der Planung für die Parkanlage und der Straßenplanung für die Austermannstraße be- stehen vielfältige Beziehungen, beispielsweise bietet sich die Möglichkeit in der Parkanlage die erforderlichen Ausgleichsflächen für den Straßenbau nachzuweisen. Die Abgrenzung des Bebauungsplanes ist so gewählt, dass die landschaftliche Einbindung der Straße gewährleistet werden kann, die Möglichkeit gegeben ist Ausgleichsmaßnahmen nachzu- weisen und ein strukturell sinnvoller Kernbereich der Parkanlage im Kinderbachtal geschaffen werden kann. Um die beiden Vorhaben möglichst kurzfristig realisieren zu können ist es erforderlich, den Aufstel- lungsbeschluss zum Bebauungsplan zu fassen. Mit der Bekanntmachung des Aufstellungsbe- schlusses kann zur Sicherung der Planung von § 15 Baugesetzbuch (Zurückstellung von Bauge- suchen) Gebrauch gemacht werden bzw. es kann eine Veränderungssperre erlassen werden. Vor dem Hintergrund der Beantragung von Fördermitte ln nach dem GVFG für das Jahr 2009 ist beabsichtigt, möglichst bis zum Jahresende 2008 das hierfür erforderliche Bau- und Planungsrecht zu schaffen. In Vertretung gez. Schultheiß Stadtdirektor Anlagen: 1. Übersichtsplan 2. Luftbild 3. Ausschnitt Stadtplan
V-0042-2008-Anlage-3-Stadtplan.pdf
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Anlage 3 zur Vorlage Nr. 42/2008 Bebauungsplan Nr. 516 Ausschnitt aus dem Stadtplan – ohne Maßstab
V-0042-2008-Anlage-2-Luftbild
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A Anlage 2 Amt für Y Stadtentwicklung zur Vorlage Nr. 42 / 2008 u Bebauungsplan Nr. 516 Stadtplanung v MÜNSTER
V-0042-2008-Anlage-1-Übersichtsplan.pdf
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Flur 67 Anlage 1 zur Vorlage Nr. 42/2008 Bebauungsplan Nr. 516 Stadtplanung Verkehrsplanung Stadtentwicklung Amt für Plangebiet / Maßstab 1:5000 ST ADT M TÜNS ER
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Zur SitzungBeschluss: mehrheitlich beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungOrte (8)
- Bebauungsplan Nr. 516 (amtlicher Umring) amtlich
- Austermannstraße
- Mendelstraße
- Steinfurter Straße
- Busso-Peus-Straße
- Roxeler Straße
- Gievenbecker Weg
- Horstmarer Landweg
Bebauungsplan Nr. 516
Amtlicher Umring, Rechtskräftig – Gievenbeck - Austermannstraße / Parkanlage Kinderbachtal
Planseite der KommuneQuelle: Land NRW (Bauleitplanung), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – 2.0 (Lizenz)
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Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0042/2008
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 14.01.2008
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37