V/0737/2014
Erstellung einer Kindertageseinrichtung im Bereich der ehemaligen Oxford-Kaserne
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Anlage 2
8 Zeichen
Anlage 2
Anlage 6
4398 Zeichen
Anlage 6 Darstellung der Kosten und Kostenreduzierung/Hochbau: KOSTENSCHÄTZUNG nach DIN 276 Einrichtung einer KiTa in der Oxford Kaserne für 2+2 Jahre Kostengruppe Kostenschätzung nach DIN 276 März 2014 Standort dauerhaft Beschluss Ratssitzung 02.04.2014 Kostenschätzung nach DIN 276 Juni 2014 Standort 2+2 Jahre Jour Fixe Amt 23/51 19.05.2014 Fachplanung 300 Bauwerk Baukonstruktion 637.000,00 € (brutto) 397.000,00 € (brutto) Brandschutzkonzept Schadstoffgutachten 400 Bauwerk Technische Anlagen 233.000,00 € (brutto) 192.000,00 € (brutto) -Technische Gebäudeausrüstung TGA Elektro, Versorgungstechnik 700 Baunebenkosten 213.000,00 € (brutto) 142.000,00 € (brutto) Honorare Fachplanung, Architektenleistung Sonstiges 117.000.00 € (brutto) 209.000.00 € (brutto) Summe ca. 1.200.000.00 € (brutto ca. 940.000 € (brutto) Kostenreduzierungen im Einzelnen (Auszug 2te Ebene aus Kostengruppe 300 nach DIN 276): • Fensterbauarbeiten – Die vorhandene Einscheibenverglasung kann durch eine Fensterfolienbeschichtung für einen ausreichenden Splitterschutz ertüchtigt werden. Auf den Komplettaustausch aller Einscheiben-Fensterverglasung (ESG) in eine Verbundsicherheitsverglasung (VSG) kann verzichtet werden. • Fliesenarbeiten in den WC-Waschanlagen – Die vorhandenen Versorgungs- Entsorgungsleitungen (Unterputz) können nicht weiter genutzt werden. (Legionellengefahr) Notwendige neue Leitungen werden für die Nutzungsdauer Aufputz verlegt. Die vorhandenen WC-Anlagen sind größtenteils mit intakter Badkeramik ausgestattet die in Funktion bleiben soll. • Schlosserarbeiten – Fluchttreppe inklusive der Absturzsicherung in Abstimmung mit dem Brandschutzkonzept entfallen. • Bodenbelagsarbeiten – vorhandener intakter Linoleum Belag in den Gruppenräumen kann belassen werden. Vorhandener Teppichbelag ist auf Wunsch des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien rückzubauen und neu zu verlegen. • Rohbauarbeiten, Abbrucharbeiten – Neue Versorgungsleitungen werden Aufputz verlegt. Mengenminderung der Rohbauarbeiten für benötigte Leitungslegung. Künftig wird das ehemalige Schulgebäude Block 8 und Block 43a der britischen Streitkräfte für eine befristete Nutzung (2+2 Jahre) für 6 Gruppen, davon 32 u3-Plätze und 68 ü3-Plätze genutzt. Die vorhandene Gebäudestruktur und deren räumliche Aufteilung kann für diesen KiTa- Betrieb größtenteils übernommen werden. Eine erforderliche Nutzflächenerweiterung für Sozi al,- und Besprechungsräume sowie Leitungsbüro wurde effektiv und kostensparend durch die Umnutzung der großzügig vorhande nen Verkehrsflächen im Bereich der Treppenhäuser erreicht. Das Konzept der Umbaupl anung basiert auf einem geringfügigen Eingriff in die Gebäudesubstanz, so dass in den G ewerken Abbruch -, Rohbauarbeiten und Trockenbau Kosten eingespart werden konnten. Die vorhandenen fertigen Oberflächen, Oberbeläge (Linoleum, Terrazzo, Fliesen) in den Räumlichkeiten und Treppenhäusern sind auf ihre Weit erverwendung geprüft worden und verbleiben größtenteils an Ort und Stelle. Der textile Bodenbelag wird komplett erneuert. Für die Wand- und Deckenoberflächen sind umfassende Überarbeitungen im Gewerk Malerar beiten vorgesehen. Im Erdgeschoss im Personaltrakt ist ein geschlechtsneutrales behindertengerechtes WC geplant. Eine barrierefreie Erschließung ist durch die Ausbildung von Rampen am Haupteingang zu Block 43a und an den Austritten der Gruppenräume zum Spielgelände gewährleistet. Umfangreiche Baumaßnahmen sind u.a. aufgrund der Legionellengefahr in der haustechni schen Installation notwendig. Die Wasserversorgung ist vollständig zu erneuern und wird kos tensparend als Aufputzinstallation der Leitungen in den Räumen verlegt. Elektrotechnisch geplante Maßnahmen umfassen u.a. die Neuversorgung der Gebäude mit Telefonanschluss, Datennetz und Brandmeldeanlage. Die Beleuchtungskörper können nur zum Teil wiederverwendet werden und werden daher insbesondere in den Umbaubereichen erneuert. In jedem der Gewerke wird auf den Rückbau im Bestand vorhandener bautechnischer und versorgungstechnischer Installationen die den KiTa-Betrieb nicht tangieren verzichtet. Außenanlagen: Die Außenanlagen werden nach Plänen, die das Amt für Grünflächen und Umweltschutz in Abstimmung mit dem Bedarfsamt erarbeitet, neu gestaltet und angepasst.
Beschlussvorlage
18644 Zeichen
V/0737/2014 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Immobilienmanagement Betrifft Erstellung einer Kindertageseinrichtung im Bereich der ehemaligen Oxford-Kaserme Beratungsfolge 22.10.2014 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Vorberatung 22.10.2014 Ausschuss für Liegenschaften, Wirtschaft und strategisches Flächenmanagement Vorberatung 22.10.2014 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung 28.10.2014 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Vorberatung 29.10.2014 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 05.11.2014 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1) Es wird zur Kenntnis genommen, dass im Rahmen der durchgeführten Wirtschaftlichkeitsb e- rechnung die Alternative 1 (Anmietung der Gebäude 8 und 43 a auf dem Areal der ehemaligen Oxford-Kaserne und deren Herrichtung) die günstigste Variante darstellt ( vgl. Ausführungen unter dem Punkt „Darstellung der Alternativen und deren Wirtschaftlichkeitsvergleich“, Seite 5 und Anlage 9) 2) Der Herrichtung einer Kindertageseinrichtung auf dem Areal der ehemaligen Oxford -Kaserne (Alternative 1) wird zugestimmt. Die Herrichtung u nd Ausführung der o. g. Kindertageseinric h- tung wird nach den Plänen des Architekturbüros a.l.s.o. architekten ausgeführt (Anlagen 1 – 4). 3) Es wir zur Kenntnis genommen, dass die geplanten Herrichtungskosten 940.000 € betr agen (ursprünglich 1.200.000; Anlage 5 und 6). 4) Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Checkliste zur Berücksichtigung bauökolog ischer Kriterien nicht beigefügt ist, da das s Mietobjekt nur für einen Mietzeitraum von 4 Jahren a n- gemietet wird und darüber hinaus die vorhandene Gebäudestruktur unverändert bleibt und durch die Umbaumaßnahmen keine baulichen Veränderungen mit ökologischem oder energe- tisch relevantem Bezug durchgef ührt werden. Unabhängig hiervon werden die in den Gebä u- deleitlinien genannten und im Rahmen der Baumaßnahmen beeinflussbaren Faktoren, im B e- sonderen zur raumakustischen Ausbildung sowie der Einsatz schadstoffarmer Baustoffe, b e- rücksichtigt bzw. bei Bedarf nachgerüstet. Vorlagen-Nr.: V/0737/2014 Auskunft erteilt: Herr Kistler Ruf: 492-2340 E-Mail: KistlerM@stadt-muenster.de Datum: 16.10.2014 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0737/2014 5) Die Erläuterungen zur Berücksichtigung der Belange von Menschen mit Behinderungen we r- den zur Kenntnis genommen (Anlage 7). 6) Es wird zur Kenntnis genommen, dass nach derzeitigem Verhandlungsstand der mit der Bun- desanstalt für Immobilienaufga ben (BImA) abzuschließende Mietvertrag eine Laufzeit von 4 Jahren haben wird und sich i m Anschluss auf unbestimmte Zeit mit einer Kündigungsfrist von 9 Monaten verlängern soll. 7) Es wird zur Kenntnis genommen, dass mit dem Bau voraussichtlich im Dezember 20 14 be- gonnen wird und die Fertigstellung ca. Ende Mai 2015 erfolgt. Zur Erreichung dieses Ziels ist es erforderlich von der Vergabeordnung der Stadt Münster für dieses Projekt abzuweichen und für einige Bauleistungen, welche den geplanten Fertigstellungstermin ansonsten erheblich verzögern würden, nach Angebotseinholung , freihändige Vergaben vorzunehmen. Diese Vergabeerleichterung ist gemäß den Vergabegrundsätzen für Gemeinden nach § 25 Gemei n- dehaushaltsverordnung für Bauleistungen bis zu einem Auftragswert von ca. 100.000 € (netto) zulässig. II. Finanzielle Auswirkungen: Teilergebnisplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 0601 Förderung von Kindern in Tagesbetreuung Teilergebnisplan (Zeile) 02 Zuwendung und allgemei ne Umlagen 2015 2016 ff. 244.000 385.000 Landeszu- schüsse zu den Betriebskosten Teilergebnisplan (Zeile) 15 Transferaufwendungen 2015 2016 ff. 666.800 1.053.000 Betriebskos- tenzuschüsse für Kitas freier Träger Teilfinanzplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 0601 Förderung von Kindern in Tagesbetreuung Investitionsmaßnahme 0210 Zuschuss zum Ausbau Kita - Betreuung freier Träger 2014 360.000 Zuschuss an Träger Investitionsmaßnahme 4760 Umbaukosten Kita Oxford - Kaserne 2014 940.000 (urspr. 1.200.000) außerplanmä- ßige Mittelb e- reitstellung Hinweis: Die Mittelbereitstellung wurde bereits durch Beschluss des Rates der Stadt Mün ster in seiner Sitzung vom 02.04.2014 (Vorlagen -Nr.: V/0092/2014/1. Erg.) beschlossen. Es hat sich l e- diglich die Investitionssumme für die Umbaukosten von 1.200.000 € auf 940.000 € reduziert. Die freiwerdenden Mittel i. H. v. 260.000 € werden bei der Finanzstelle 0210 - Zuschüsse zum Ausbau der KiTa -Betr.-u3 - wieder zur Verfügung gestellt, um zur Deckung akt ueller Ausbaupla- nungen genutzt zu werden. - 3 - V/0737/2014 Begründung: Ausgangs- und Beschlusslage: Im Rahmen des Errichtungsbeschlusses zur Erstellung einer Kindertageseinrichtung auf dem Areal der ehemaligen Oxford-Kaserne wurde seitens der Verwaltung empfohlen, die benötigten Gebäu- de 8 und 43 a interimsweise zu nutzen (vgl. V/0092/2014). Abweichend hiervon beschloss der Rat der Stadt Münster in seiner Sitzung am 02.04.2014 auf Empfehlung der Bezirksvertretung-West und des Ausschusses Für Kinder, Jugendliche und Fam i- lien, die Gebäude nicht nur interimsweise, sondern dauerhaft anzumieten (V/0092/214/1. Erg.). Hintergrund für diese Änderung war insbesondere der Wunsch, die notwendigen Investitionskosten zur Herric htung in Höhe von ursprünglich 1.200.000 € für einen längeren Zeitraum abzusichern und so die Rentierlichkeit zu erhöhen. Dementsprechend wurden von der Verwaltung die notwendigen Schritte eingeleitet, um den B e- schluss umzusetzen. Die Bundesimmobilienansta lt (BImA), als aktuelle Eigentümerin der Oxford - Kaserne, lehnte den Abschluss eines längerfristigen Mietvertrag unter Hinweis auf die Vermar k- tungsabsichten jedoch ab (vgl. Vorlagen-Nr.: V/0581/2014). In der Vorlage V/0581/2014/1. Erg. wurde dargelegt, dass u. a. die Bausubstanz und der Raumzu- schnitt eine dauerhafte Nutzung nicht sin nvoll erscheinen lassen. Für eine mittel - bis langfristige Nutzung ist eine grundlegende Sanierung des Schulgebäudes unumgänglich, die anschließende Nutzung jedoch mit zahlreichen nachteiligen Konsequenzen verbunden. Diese Argumentation wurde von den politischen Gremien zur Kenntnis genommen. Die Vorlage V/0581/2014/1.Erg. wurde in der Sitzung des Rates der Stadt Münster am 10.09.2014 gleichwohl abgelehnt und die Verwaltung für die folgende Ratssitzung am 05.11.2014 beauftragt, Alternativen für ein interimsweise Nutzung der Gebäude in der ehemaligen Oxford -Kaserne aufzuzeigen. In s- besondere sollte die Möglichkeit geprüft werden, den Bedarf alternativ durch eine Pavillo nlösung zu decken. Zudem sollten auch weitere Standorte im Bereich Gievenbeck in die Prüfung einbez o- gen werden. Prüfung alternativer Standorte: Zur Prüfung alternativer Standorte ist festzustellen, dass der Standort/die Lage der ehemaligen Oxford-Kaserne für die Deckung des aktuellen fachspezifischen Bedarfs für eine Kita -Einrichtung ideal ist. An diesem Standort können über Gievenbeck hinaus interimsweise weitere a ngrenzende Einzugsbereiche, wie z.B. Roxel und Sentrup oder auch die westliche Innenstadt, abgedeckt wer- den. Zum Standort Hensenstraße ist darauf hinzuweisen, dass die Verwaltung zur dauerhaften Sich e- rung von Kita -Plätzen aktuell Verhandlungen mit der Wohn + Stadtbau GmbH zum Verkauf des Grundstückes He nsenstraße 192 für eine Bebauung mit einer Kindert agesstätte mit 4 Gruppen und mit bis zu 28 öffentlich g eförderten Wohnungen (V/0832/2013) führt. Zwischenzeitlich ist nach einem auf wändigen Abstimmungsverfahren nunmehr die Bauvoranfrage positiv beschieden. Die Wohn + Stadtbau GmbH erstellt gegenwärtig d ie Planunterlagen für den Bauantrag. Die Verwa l- tung geht davon aus, dass der Verkauf des Grundstückes an die Wohn + Stadtbau GmbH in Kürze zur Beschlussfassung vorgelegt wird. Der Baubeginn erfolgt nach Einschätzung der Wohn + Stadtbau GmbH ca. Mitte 2015. Eine Zwischennutzung des Standortes Hensenstraße 192 durch den Bau einer Kindertagesstätte in Modulbauweise als Zwischennutzung würde die Realisierung der geplanten Vorhaben auf den Grundstücken Hensenstraße 192 erheblich zeitlich verzögern. Die Inanspr uchnahme des Grun d- stückes für eine interimsweise Nutzung wird daher von der Verwaltung nicht vorgeschlagen. - 4 - V/0737/2014 Als alternativer Standort wurde ein Grundstück geprüft, welches unmittelbar an das Areal der ehemaligen Oxford-Kaserne angrenzt (vgl. Anlage 8) und somit auf Grund seiner Lage das betre f- fende Einzugsgebiet ebenfalls ideal erschließen würde. Eigentümerin des Grundstückes ist (ebenfalls) die BImA. Auf Anfrage teilte die BImA mit, dass sie das Grundstück für eine Kita -Nutzung mit Pavillons bereitstelle n würde. Die Bereitstellung könnte entsprechend der Nutzungsdauer der Gebäude auf dem Areal der ehemaligen Oxford -Kaserne erfolgen. Darstellung der Alternativen und deren Wirtschaftlichkeitsvergleich: Auf der Grundlage dieser Ergebnisse wurde ein Wirtsc haftlichkeitsvergleich für folgende Alternati- ven durchgeführt: Alternative 1: Anmietung der Gebäude auf dem Areal der ehemaligen Oxford-Kaserne. Alternative 2: Ankauf von Pavillons und Aufstellung auf dem unmittelbar an die ehemalige Oxford-Kaserne angrenzenden Grundstück. Alternative 3: Anmietung von Pavillons und Aufstellung auf dem unmittelbar an die ehemalige Oxford-Kaserne angrenzenden Grundstück. Der Wirtschaftlichkeitsvergleich bezieht sich auf einen Zeitraum von vier Jahren. Dieser Zeitraum wird, nach derzeitigem Verhandlungsstand, von der BImA mietvertraglich zugesagt und würde für die Mietdauer des Gebäudes (Alternative 1) als auch für die Mietdauer des Grundstückes (Alterna- tiven 2 und 3) gelten. Wirtschaftlichkeitsvergleich ** *VoFi- Endwert Summe Haushaltsaus- wirkung berücksichtigte Aufwendungen Alternative 1: Anmietung Gebäude O xford- Kaserne 1.395.000 € 1.253.000 € Mietkosten, Herrichtungskosten, Rückbau- kosten, Erschließung, Bauunterhaltung Alternative 2: Ankauf von Pavillons und Anmietung des angrenze n- den Grundstücks 1.701.000 € 1.483.000 € Anteilige Abschreibungen für 4 Jahre für angekaufte Pavillons, Erschließung, Mietkos- ten Grundstück, Bauunterhaltung, Rückbau- kosten Alternative 3: Anmietung von Pavillons und des angrenzenden Grund- stücks 2.284.000 € 2.092.000 € Mietkosten für Pavillons und Grundstück, Erschließung, Rückbaukosten * vollständiger Finanzplan ** der ausführliche Wirtschaftlichkeitsvergleich mit weitergehenden Hinweisen ist der Anlage 9 zu entnehmen - 5 - V/0737/2014 Die Alternative 1 (Anmietung Gebäude) ist für den Betrachtungszeitraum im Vergleich die wir t- schaftlichste der 3 untersuchten Alternativen. Die Alternative 3 (Anmietung von Pavillons) ist bei den hier geltenden Rahmenbedingungen die unwirtschaftlichste Lösung und sollte daher ausscheiden. Beim Vergleich der verbleibenden Alternativen 1 (Anmietung Gebäude) und 2 (Kauf Pavillons) ist folgendes zu beachten: Die Berechnung bezieht sich auf einen Zeitraum von 4 Jahren. Sofern sich die Nutzungsdauer an diesem Standort verlängert, verschiebt sich das Ergebnis weiter zu Gunsten der Alternative 1 (Anmietung Gebäude). Dies liegt darin begründet, dass sich bei der Alternative 1 (Anmietung G e- bäude) die nur einmalig erforderlichen Herrichtungskosten dann über einen längeren Z eitraum verteilen. Bei der Alternative 2 (Kauf Pavillon) entstehen dagegen auch in den Folgejahren gleic h- bleibend jährliche Aufwendungen für die Abschreibungen des Pavillons (Abschreibungszeitraum über 15 Ja hre). Würde sich z. B. die tatsächliche Nutzungsd auer von 4 auf 6 Jahre verlängern, würde die Differenz von 230.000 € auf 396.000 € zu Gunsten der Alternative 1 steigen (im Ve r- gleich der Haushaltsauswirkung). Dieses Szenario ist nach Einschätzung der Verwaltung nicht unrealistisch. Der Rat der Stadt Münster hat in seiner Sitzung am 02.04.2014 (Vo rlagen-Nr.: V/0032/2014) u. a. beschlossen, dass die Grundstücke im Bereich der Oxford-Kaserne durch die Wohn + Stadtbau GmbH erworben und ggf. teilweise vermarktet werden sollen. Es ist davon auszugehen, dass au f Grundlage dieser B e- schlusslage die Stadt Münster auch nach Ablauf des vierjährigen Mietvertrages „Herr des Verfa h- rens“ ist und soweit erforderlich eine Verlängerung der Nutzungsdauer , in Abhängigkeit von der benötigten Dauer zur Erstellung von Neubauten zur dauerhaften Deckung des Kita -Bedarfes, her- beiführen kann. Auch wenn es nicht zu einem Erwerb der Flächen durch die Wohn + Stadtbau GmbH kommt, nehmen die komplexen Prozesse wie Vermarktung, Entwicklung, Auswahl möglicher I nvestoren etc. erhebliche Zeiträume in An spruch. Zudem ist davon auszugehen, dass nach Abschluss aller erforderlichen Verfahrensschritte der Standort tatsächlich erst aufgegeben wird, wenn auch ein Ersatzgebäude bereit steht. Insoweit ist von einer längeren zeitlichen Perspektive auszugehen. Das insgesamt günstige Ergebnis der Alternative 1 ist insbesondere auf den mit der BImA verha n- delten niedrigen Mietpreis zurückzuführen, der u. a. den baulichen Zustand des Objekts und den erforderlichen Investitionsbedarf angemessen preismindernd berücksichtigt. Das Ergebnis wird auch nicht auf Grund der Förderung durch das Land im Rahmen der gewährten Mietkostenpauschale verändert. In allen 3 Alternativen wird unterstellt, dass eine Förderung bis zur Höchstförderungsgrenze erfolgt. Entsprechend ist die Förderung bei allen Alternativen identisch und blieb bei dem Vergleich unberücksichtigt. Die Tatsache, dass bei Realisierung der Alternat ive 1 die Höchstfördergrenze überschritten wird, ist bereits bei den höheren Mietaufwendungen b e- rücksichtigt wo rden. (Ergänzender Hinweis: bezüglich der nicht für Kita -Zwecke benötigten Fl ä- chen, würde eine Nutzung durch andere städtische Einrichtungen geprüft. Nach derzeitigem Kenntnisstand besteht ggf. die Möglichkeit, dass Teilflächen dem Theater Münster, ebenfa lls im Rahmen einer Interimsnutzung, zur Verfügung gestellt werden.) Über den o. g. Wirtschaftlichkeitsvergleich des Betrachtungszeitraums hinaus sind in den En t- scheidungsprozess Aspekte der Folge -/Anschlussnutzung der Kauf -Container einzubeziehen, die nach Beendigung des vorgesehenen Nutzungszeitraums von 4 Jahren von Relevanz sind: Es ist zu beachten, dass die Pavillons bei einer weitergehenden Nutzung nur für Kita -Zwecke vorgesehen werden sollten. Ein Umbau der Pavillons für Flüchtlinge, Schulzwecke od er sons- tiges scheidet nach Ansicht der Verwaltung aus. Die Bedarfe an die jeweiligen Raumpr o- gramme sind so unterschiedlich, dass die notwendigen Umbauten so erheblich sein dürften, - 6 - V/0737/2014 dass dies nicht sinnvoll erscheint. Idealerweise sollten die Pavillons auch nach der Nutzung im Bereich der ehemaligen Oxford-Kaserne an anderen Standorten weiterhin für Kita-Zwecke ge- nutzt werden. Im Kita-Bereich ist aktuell jedoch kein hinreichend konkreter Bedarf für diese zukünftigen P a- villonlösungen absehbar. Hierbei ist zu beachten, dass in den nächsten Jahren mehrere Kita - Bauten in Massivbauweise geplant und umgesetzt werden. Ob und inwieweit hierdurch der Bedarf an Interimslösungen abnimmt, kann nicht prognostiziert werden. Denkbar ist somit auch ein Szenario, wonach es keine unmittelbar anschließende Verwe n- dung gibt und die Anlage abgebaut und zwischengelagert werden muss. Die Stadt Münster hat zudem für die Standorte Mariendorf und Kardinalstraße in jüngster Zeit zwei Anlagen für insgesam t 3 Gruppen gekauft. Diese Kapazität würde durch den Ankauf e i- ner weiteren 6-Gruppen-Anlage erheblich erweitert. Bei einer Umsetzung der Alternative 2 müsste die Anlage an die/den neuen Bedarf/e ba ulich angepasst werden. Es ist nicht auszuschließen, dass je nach konkreter Bedarfslage, die Anla- ge z. B. auf zwei neue Standorte aufgeteilt würde. Die dargestellten möglichen Szenarien sind alle mit entsprechenden zusätzlichen Kosten verbu n- den, welche aber zum jetzigen Zeitpunkt nicht beziffert werden können. Auch unter Berücksichtigung der vorgenannten Aspekte wäre die Variante 1 (Anmietung Gebäude) in diesem konkreten Fall zu bevorzugen. Es ist darauf hinzuweisen, dass das vorliegende Ergebnis der Wirtschaftlichkeitsprüfung je nach Fallkonstellation für andere Standorte anders ausfallen kann. Für jeden Einzelfall bedarf es daher einer gesonderten Analyse unter Einbezug der Variante „Kauf von Pavillons“. Zeitliche Restriktionen bei der Umsetzung der Alternativen: Bei Anmietung des benötigten Grundstück es weist die BImA darauf hin, dass eine abschließende Untersuchung der Fläche auf Kampfmittel noch nicht stattgefunden hat. Sofern Blindgängerve r- dachtspunkte gefunden würden, entstehen zusätzliche Kosten. In jedem Fall muss die Fläche überprüft werden, wa s, je nach konkreter Verdachtslage, zwei W o- chen bis zwei Monate Zeit in Anspruch nimmt. Die Umsetzung der Alternative 1 (Anmietung Gebäude) könnte bis ca. Mai 2015 erfolgen, während die Umsetzung der Alternative 2 (Kauf Pavillon) erst bis ca. November 2015 erfolgen könnte. Einige Arbeiten (z. B. Baugenehmigungsverfahren/Herrichtung) können zwar parallel erfolgen, trotzdem sind auch für eine Pavillonlösung alle Schritte (Planung, Ausschreibungen usw.) wie bei einem festen Gebäude, nur in etwas geringerem Umfang, erforderlich. - 7 - V/0737/2014 Fazit: Die Variante 1 (Anmietung Gebäude) ist für den Betrachtungszeitraum im Vergleich die wirtschaf t- lichste der 3 u ntersuchten Alternativen. Auch bei einer evtl. Erweiterung des Nutzungszeitraumes über die 4 Jahre hinaus verblei bt es bei diesem Ergebnis bzw. verschiebt sich das Ergebnis noch weiter zu Gunsten dieser Variante. Dies ist in der Kombination aus der niedrigeren Grun dmiete und den nur einmalig erforderlichen Herstellungskosten begründet. Die Alternative 2 (Kauf von Pavillons) stellt sich in diesem konkreten Fall ebenfalls als unwirtschaft- licher dar. Darüber hinaus ist die Nutzung der Kauf -Pavillons für eine 6 -Gruppen-Kita nach Been- digung dieser konkreten Nutzung mit Unwägbarkeiten (Folgenutzung, Folgekosten etc.) verbu n- den, die zum heutigen Zeitpunkt nicht bzw. nur schwer abschätzbar sind. Seitens der Verwaltung wird die Umsetzung der Variante 1 (Anmietung Gebäude) vorgeschlagen. I. V. gez. Reinkemeier Stadtkämmerer Anlagen
Anlage 5
8 Zeichen
Anlage 5
Anlage 1
18 Zeichen
Anlage 1: Lageplan
Anlage 4
8 Zeichen
Anlage 4
Anlage 3
8 Zeichen
Anlage 3
Anlage 8
56 Zeichen
Standort Variante 2 u. 3 Standort Variante 1 Anlage 8
Anlage 7
8 Zeichen
Anlage 7
Anlage 9
7729 Zeichen
Anlage 9 Amt für Immobilienmanagement 09.10.2014 Ines Flieger 2314 Wirtschaftlichkeit der Unterbringung einer Kita in der Oxford-Kaserne 1. Fragestellung Die Stadtverwaltung hat vorgeschlagen, interimsweise im Bereich der Oxford-Kaserne eine Kindertagesstätte einzurichten. Daraufhin beauftragte der Rat die Verwaltung, Alternativlö- sungen zu suchen. Daher werden in der hier vorgelegten Untersuchung mit der Methode der „Vollständigen Fi- nanzplanung“ sowohl die Anmietung eines Gebäudeteils der Oxford -Kaserne als auch ver- schiedene Pavillon-Lösungen betrachtet. 2. Methodik Die Untersuchung wird anhand der Vollständigen Finanzplanung (VoFi) durchgeführt. In ei- nem vollständigen Finanzplan wird die einem Investitionsobjekt direkt oder indirekt zur e- chenbare gesamte Liquidität periodisch erfasst und summiert. Es ergibt sich zum Ende des Betrachtungszeitraums der Endwert des Vermögens. Es wird also gleichsam die Frage be- antwortet, welchen Wert das anfangs eingesetzte Eigenkapital am Ende hat. Dieser sog e- nannte V oFi-Endwert der Investition wird zum Vergleich mit konkurrierenden Investitionen herangezogen. Die Vorteile des VoFi s gegenüber anderen Methoden (Kostenvergleichsm e- thode, Kapitalwertmethode etc) bestehen in der Transparenz, weil es keine impliziten A n- nahmen gibt, die nicht sofort ersichtlich sind. Da die notwendige Liquidität eines öffentlichen Investitionsprojektes sich vom tat sächlichen Aufwand unterscheidet, ist es sinnvoll, auch eine Betrachtung der Auswi rkungen auf den Haushalt vorzunehmen. In der Haushaltssystematik sind die Abschreibungen deutlich geri n- ger als die Kredittilgung. Somit ergeben sich Unterschiede bei der Betrachtung der Wir t- schaftlichkeit, die auf die Liquidit ät abstellt und somit die Kredit tilgungsleistung anstelle der Abschreibung erfasst. Da die Stadt Münster derzeit ein strukturelles Haushaltsdefizit aufweist, ist es no twendig, Aussagen zur Haushaltsbelastung zu treffen. Damit kann vermieden werden, dass wir t- schaftlich richtige Entscheidungen zu einer kurzfristigen Belastung des Haushalts beitragen. ... 3. Szenarien Alternative 1: Anmietung Gebäude Oxford-Kaserne Die Gebäude auf dem Areal der ehemaligen Oxford- Kaserne werden von der Stadt Münster angemietet und entsprechend der Nutzung als Kindertagesstätte umgebaut. Die Kosten für die Herrichtung übernimmt die Stadt Münster. Alternative 2: Ankauf von Pavillons Die Stadt Münster kauft Pavillons und stellt diese auf dem unmittelbar an die Oxford-Kaserne angrenzenden Grundstück auf. Das Grundstück wird von der BImA an die Stadt Münster vermietet und muss von der Stadt Münster zunächst hergerichtet werden. Es b esteht die Möglichkeit, dass die Pavillons nach Beendigung der Nutzung an einem anderen Standort eingesetzt werden. Alternative 3: Anmietung von Pavillons Die Stadt Münster mietet Pavi llons an und stellt diese auf dem unmittelbar an die Oxford- Kaserne angrenzenden Grundstück auf. Das Grundstück wird von der BImA an die Stadt Münster vermietet und muss von der Stadt Münster zunächst hergerichtet werden. 4. Annahmen Alternative 1 Investitionskosten 938.178,86 € Nettogrundfläche Oxford-Kaserne 1821,55 m² Verwaltungskosten pro m² 7,63 € Nutzungsdauer 4 Jahre Miete Oxford-Kaserne werden berücksichtigt, aber nicht ausgewiesen * Alternative 2 Kaufpreis Pavillons 1.306.200,00 € Herrichtung, Planung 843.800,00 € Nettogrundfläche Pavillons 1000 m² Verwaltungskosten pro m² 7,63 € Nutzungsdauer Pavillons 15 Jahre Miete Grundstück werden berücksichtigt, aber nicht ausgewiesen * Alternative 3 Herrichtung, Planung 894.720,00 € Nettogrundfläche Pavillons 1000 m² Verwaltungskosten pro m² 7,63 € Miete Pavillons werden berücksichtigt, aber nicht ausgewiesen * Miete Grundstück werden berücksichtigt, aber nicht ausgewiesen * * Die entstehenden Mietzahlungen dürfen in öffentlichen Vorlagen nicht dargestellt werden. Die entstehenden Mietzahlungen sind jedoch bei der Berechnung der (Gesamt-) Ergebnisse unter Ziffer 5 berücksichtigt worden. ... Es wird davon ausgegangen, dass es sich um eine Interimslösung handel t. Daher wird die Nutzungsdauer auf 4 Jahre festgesetzt. Lediglich bei dem Ankauf von Pavillons wird eine Nutzungsdauer von 15 Jahren angenommen, da eine weitere Nutzung der Pavillons an ei- nem anderen Standort denkbar ist. Entsprechend der Nutzungsdauern wird daher unterstellt, dass Kredite für Investitionskosten (Alternative 1) und die Her richtungskosten ( Alternativen 2+3) innerhalb von 4 Jahren und Kredite für die Anschaffungskosten der Pavillons (Alternative 2) innerhalb von 15 Jahren getilgt werden. Die Berechnung umfasst einen Betrachtungszeitraum von 4 Jahren. 5. Ergebnisse In der folgenden Abbildung ist das Gesamtergebnis jeweils für den VoFi als auc h für den Haushalt dargestellt. VoFi Endwert und Summe Haushaltwirkung -2.500.000 € -2.000.000 € -1.500.000 € -1.000.000 € -500.000 € - € Miete Oxford- Kaserne Kauf Pavillons Miete Pavillons VoFi Endwert Summe Haushaltswirkung Im Ergebnis ist festzuhalten, dass unt er „Renditegesichtspunkten“ die Gebäude auf dem Areal der Oxford-Kaserne angemietet werden sollten. In der Haushaltsbetrachtung ist das Bild identisch. In der folgenden Grafik ist die Entwicklung der kumulierten Wirkung auf den Haushalt unter der Betrachtung von 4 Jahren dargestellt. ... Kummulierte Haushaltsbelastung -2.500.000 -2.000.000 -1.500.000 -1.000.000 -500.000 0 1 2 3 4 Miete Oxford-Kaserne Kauf Pavillons Miete Pavillons Die geringste Haushaltsbelastung liegt bei der Alternative 1, also der Anmietung der Gebäu- de der ehemaligen Oxford-Kaserne, vor. In der folgenden Tabelle ist sowohl der Endwert des Vollständigen Finanzplans (VoFi) als auch die Haushaltsbelastung für 4 Jahre der einzelnen Varianten dargestellt. VoFi Endwert Summe Haushaltswirkung Alternative 1: Miete Oxford- Kaserne - 1.394.756 € - 1.253.063 € Alternative 2: Kauf Pavillons - 1.700.525 € - 1.483.471 € Alternative 3: Miete Pavillons - 2.284.299 € - 2.091.797 € Auch anhand dieser Aufstellung ist deutlich zu erkennen, dass die Anmietung der Gebäude der ehemaligen Oxford-Kaserne die wirtschaftlichste Alternative darstellt. Es ergibt sich folgende Rangfolge der Wirtschaftlichkeit: Rang Variante 1 Alternative 1: Miete Oxford-Kaserne 2 Alternative 2: Kauf Pavillons 3 Alternative 3: Miete Pavillons ... Selbst bei einer angenommenen Verlängerung der Nutzungsdauer auf 6 Jahre, verändert sich die Rangfolge der Al ternativen nicht, sondern verschiebt sich weiter zu Gunsten der A l- ternative 1. Zudem ist zu berücksichtigen, dass bei der Realisierung der Alternative 2 und 3 die bereits für die Alternative1 aufgewendeten Planungskosten zusätzlich als Kosten der Alternativen 2 und 3 berücksichtigt werden müssten, da die sich aus den Planungen ergebenden Ergebnis- se nicht weiterverwendet werden könnten. Fazit: Anhand der oben aufgeführten Informationen ist ersichtlich, dass die Alternative 1 die wirt- schaftlichste ist. Es wird daher vorgeschlagen, die Gebäude der ehemaligen Oxford-Kaserne anzumieten und herzurichten. Eine alternative Umsetzung in Form von Pavillons ist nicht wirtschaftlich. gez. Ute Schwarte
Beratungsverlauf (6)
Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungBeschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungBeschluss: mehrheitlich geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: mehrheitlich geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: mehrheitlich geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: mehrheitlich geändert beschlossen
Zur SitzungOrte (2)
- Kardinalstraße
- Hensenstraße 192
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- V/0737/2014
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 30.09.2014
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37