V/0389/2017
Interimsmaßnahme zur Sicherstellung des Rechtsanspruchs auf Kindertagesbetreuung- Errichtungsbeschluss - Ehemalige Wartburghauptschule, Sentrup, Bezirk West
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Anlage 4 Kostenschätzung
719 Zeichen
Frau Karl 23.24.0012 Tel: 492- 2428 Fax: 492- 7734 Anlage 4: Kostenschätzung Stadt Münster Amt für Immobilienmanagement Albersloher Weg 33 48155 Münster Kostenschätzung Leistungen: Umbau von Teilen der Wartburg-Hauptschule als Interimskita Ort: Von-Esmarch-Straße 15 " 48149 Münster Kostengruppe 100 Grundstück 0,00 € 200 Herrichten und Erschließen 0,00 € 300 und 400 nice und 234.715,00 € 500 Außenanlagen 63.500,00 € 700 Baunebenkosten 1.785,00 € 999 Unvorhersehbares 0,00 € Summe Baumaßnahme 300.000,00 € Budget gem. Errichtungsbeschluss Unterschreitung voraussichtlich 600 Ausstattungskosten 180.000,00 € Investition gesamt 480.000,00 € Investition gesamt gem. Errichtungsbeschluss aufgestellt am 09.05.2017
Anlage 3 Raumprogramm
1708 Zeichen
Raumprogramm Kita
Interimsnutzung der ehemaligen Wartburgschule in Sentrup
Entwurf für eine 3-Gruppen-Kita
(Abweichungen sind entwurfsabhängig möglich.)
A - KINDERTAGESEINRICHTUNG
Bezeichnung Anzahl qm qm-
ges.
Mindest-
Raum-
Höhe i. L.
Bemerkungen
Vorgesehene Gruppenstruktur in
der Einrichtung
2x GIc = je 20 Kinder im Alter von 2
– 6 Jahren .
1x GIIIc: = 20 – 25 Kinder im Alter
von 3 - 6 Jahren
Eine Reduzierung des
Raumprogramms zur
Kostenreduktion ist
bereits enthalten.
Maximale anerkennungsfähige
Gesamtfläche
= 530 qm (2 x 185qm + 1x 160qm)
A1 Gruppenraum 3 43 129
A2 Nebenraum 3 17 51
A3 Wasch-/WC 3 12 36 inkl. Wickelbereiche
A3a Duschbereich 1 3 3
A4 Garderobe 3 in Verkehrsfl. integrieren
A5 Abstellraum 3 5 15
A6 Schlaf-/ Differenzierungsraum u3/ü3 2 19 38
A7 Schlaf-/Differenzierungsraum u3 2 17 34
A8 Mehrzweck-/Bewegungsraum 1 53 53 ca. 3,5 m
A9 Abstellraum MZR 1 10 10
369
Allgemeinräume
A10 Personalraum 1 15 15
A11 Personal- D-WC/H-WC
behindertengerecht
2 6 12
A12 Küche 1 17 17
A12a AR Küche 1 5 5
A13 Büro Leitung 1 12 12
61
Kindertageseinrichtung gesamt 430
B - Sonstige entwurfsabhängige Räume
B1 Hausanschlussraum 1
für diese Flächen sind noch
ca. 100 qm möglich
B2 Putzraum 1
B3 Eingangsbereich / Verkehrsflächen
inkl. Kinderwagenabstellfläche
B4 Anschlüsse für Waschmaschine
und Trockner vorsehen
C1 Außen-/Spielfläche
ca.
900
alle Funktionen sind darin
enthalten
C2 Stellplätze
C3 Versorgungs-/Entsorgungsfläche
(Müllcontainer)
C4 Fläche Bring-/Abholmöglichkeiten Evtl. im öfftl. Verkehrsraum
Stand: 13.04.2017
Anlage 1 Lageplan
1453 Zeichen
Gem Münster (itesif)
k lage des Böugrundstücks: von Esrmorch- Straße Nirrs
Flur: 3 03
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/ PLAN ZUR KOSTENSCHÄTZUNG 25.14
‚Standortnummer:
BESTAND
RR 0781 - 068850150 |
LAGEPLAN |STADT w
Maßstab 1:200 Änderungsnummer. ‚AMT FÜR IMMOBILIENMANAGEMENT 1
R Plan-Datum mit aktuellem Ausdruck vom: Hochbautechnisches Gebäudemanagement | | >
2 Wegener Mox |
REED Projektverzeichniss: Bestand / bestand.pro {
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ee j De: See 19 Zeichner Architektur und Projektsteuerung WARTBURG HAUPTSCHULE
o © ‚5707 18.16989 Greb. 80.461 z j
129 seoor ERSAERE rer Zeichnerlin Bauen im Bestand VON - ESMARCH - STR. 15
Projektleiter . en 449 MÜNSTER
FRAU KARL i ü
‚Amtsleiter / Technischer Leiter
Nienaber / Michel
Haustechnisches
Gebäudemanagement BESTAND: Re
Bedarfsamt LAGEPLA N 5 ;
Anlage 1: Lageplan
Beschlussvorlage
10020 Zeichen
V/0389/2017 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Kinder, Jugendliche und Familien Betrifft Interimsmaßnahme zur Sicherstellung des Rechtsanspruchs auf Kindertagesbetreuung - Errichtungsbeschluss - Ehemalige Wartburghauptschule, Sentrup, Bezirk West Beratungsfolge 07.06.2017 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Vorberatung 27.06.2017 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Vorberatung 29.06.2017 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung 05.07.2017 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 12.07.2017 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Der Rat stimmt der interimsweisen Nutzung der östlichen Räume im Gebäude der ehemaligen Wartburghauptschule, Von-Esmarch-Straße 15, in Sentrup, zur Weiterentwicklung bedarfsge- rechter Kinderbetreuungsangebote für den Bezirk Mitte zu. 2. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die Rahmenstruktur der künftigen Einrichtung folgende Grup- pen beinhaltet • 2 Gruppen für je 20 Kinder im Alter von 2 – 6 Jahren (G1) • 1 Gruppe für 20 bis 25 Kinder im Alter von 3 – 6 Jahren (G3) und damit insgesamt 60 bis 65 Plätze umfasst, davon 12 u3-Plätze und 48 bis 53 ü3-Plätze. Die Rahmenstruktur wird mit der Inbetriebnahme den aktuellen Betreuungsbedarfen der Innen- stadt angepasst. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass dabei bedarfsgerecht, neben den Angeboten einer wöchentli- chen Betreuung von 45 Stunden, ebenfalls elterliche Bedarfe nach einer wöchentlichen Betreu- ung von 25 Stunden und 35 Stunden mit Übermittagsbetreuung (Blocköffnungszeit) flexibel an- geboten werden. Vorlagen-Nr.: V/0389/2017 Auskunft erteilt: Frau Tigger, Frau Eschert, Frau Kratz-Trutti Ruf: 492-5768 E-Mail: Tigger@stadt-muenster.de Datum: 30.05.2017 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0389/2017 3. Der Ostflügel der ehemaligen Wartburghauptschule wird als Kindertageseinrichtung hergerichtet. Die Inbetriebnahme ist für das Frühjahr 2018 vorgesehen. Die Interimskita wird mit der Inbe- triebnahme der neuen Kindertageseinrichtung an der Hüfferstraße voraussichtlich im Sommer 2019 abgelöst. 4. Es ist vorgesehen, das Interimsangebot in der ehemaligen Wartburghauptschule von einem freien Träger der Kinder- und Jugendhilfe betreiben zu lassen. Ein Vorschlag für einen geeigneten Betreiber wird rechtzeitig vor Inbetriebnahme in einem Aus- wahlverfahren den beteiligten Gremien zur Entscheidung vorgelegt. Die Trägerschaft der Kita in der ehemaligen Wartburghauptschule wird nach dem Ende der Inte- rimsnutzung in die neu erstellte Kindertageseinrichtung in der Hüfferstraße übergehen. 5. Den Umbaumaßnahmen zur interimsweisen Umnutzung der Wartburghauptschule auf Grundla- ge der anliegenden Planung wird zugestimmt (Anlagen 1 und 2). II. Finanzielle Auswirkungen: Für die Umsetzung der vorgeschlagenen Maßnahme sind Finanzmittel für den Bau und das Außen- gelände von 300.000 € und für die Ausstattung in Höhe von 180.000 € erforderlich (siehe Anlage 4). Für die Ausstattung werden Bundes- bzw. gegebenenfalls Landesmittel beantragt. Bei einer Bewilli- gung reduzieren sich die städtischen Zuwendungen entsprechend. Ab dem Jahr 2018ff. fallen p.a. zusätzlich 571.400 € Betriebskostenzuschüsse an. Der städtische Zuschuss reduziert sich, um den bei der Vergabe der Trägerschaft festgesetzten Trägeranteil. Die- sen Aufwendungen stehen Erträge aus Landesmitteln in Höhe von rund 205.700 € und Elternbei- träge von voraussichtlich 68.600 € gegenüber. III. Mittelbereitstellung / Finanzierung Teilfinanzplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 0601 Förderung von Kindern in Tagesbetreuung Zeile 08 Auszahlungen für Baumaß- nahmen Investitionsmaßnah- me 4950 Interimsm. Kita Wart- burghauptschule 2017 300.000 Zeile 11 Auszahlung von aktivierbaren Zuwendungen 0210 Zusch. z. Ausbau KiTa-Betr. 2017 180.000 Zuschuss an Träger Summe aller Auszahlungen/Saldo 480.000 Die im Haushaltsjahr 2017 benötigten Finanzmittel für die Investition in Höhe von 480.000 € werden außerplanmäßig gem. §83 GO NRW bereitgestellt. Die Deckung erfolgt innerhalb der Produktgrup- pe 0601 durch Verlagerung von Auszahlungsermächtigungen von der Maßnahme 4735 „Baukosten Kita ehemalige York Kaserne“. - 3 - V/0389/2017 Teilergebnisplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 0601 Förderung von Kindern in Tagesbetreuung Zeile 02 Zuwendungen und allgemeine Umlagen 2018ff. 205.700 Landeszu- schüsse zu den Betriebskosten Zeile 04 Öffentlich-rechtliche Leis- tungsentgelte 2018ff. 68.600 Elternbeiträge (Kita) Zeile 15 Transferaufwendungen 2018ff. 571.400 Betriebskosten- zuschüsse* *maximale Zuschüsse in Abhängigkeit von der bedarfsgerechten Rahmenstruktur Die Höhe der öffentlich-rechtlichen Leistungsentgelte (Elternbeiträge) ist von der Einkommenssitua- tion der Eltern abhängig, deren Kinder zukünftig die Kita besuchen werden. Der o.g. Wert ist inso- weit Ergebnis einer prognostischen Kalkulation. Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen werden in den jeweiligen Haushaltplanentwür- fen bei der o.g. Produktgruppe angemeldet. Es wird zur Kenntnis genommen, dass mit diesem Be- schluss eine haushaltsmäßige Belastung der kommenden Jahre noch vor den eigentlichen Etatbe- ratungen für die Jahre 2018ff erfolgt. Begründung: 1. Bedarfs- und Versorgungssituation: Seit dem 01.08.2013 haben alle Kinder ab einem Jahr einen Rechtsanspruch auf einen Kinderbetreu- ungsplatz in einer Kita oder in der Kindertagespflege. Im Bezirk Mitte können aktuell mit den bestehenden Einrichtungen nicht alle Kinder über 3 Jahren sowie Kinder unter 3 Jahren einen Betreuungsplatz im Stadtzentrum erhalten. Die Versorgungsquoten im Bezirk Mitte liegen bei 39,1 % für die u3-Kinder und bei 103,2% für die ü3- Kinder. Weiterhin ist laut kleinräumiger Bevölkerungsprognose mit einem weiteren Anstieg der u3- und ü3-Kinder in der Innenstadt in den nächsten Jahren zu rechnen. Die Einrichtung der Interimskita im Gebäude der ehemaligen Wartburghauptschule dient zur kurzfris- tigen Versorgung der hohen Betreuungsbedarfe in der Innenstadt. Mit der Neueinrichtung der Kita an der Hüfferstraße in 2019 und der Planung einer acht Gruppen Ein- richtung durch einen Investor in der ehemaligen Wartburghauptschule ab 2020 wird auf die mittel- und langfristigen Betreuungsbedarfe in der Innenstadt reagiert. Sowohl für die u3- als auch für die ü3-Kinder sind auch nach der Umsetzung dieser Planungen weite- re Plätze in Kindertageseinrichtungen, abhängig von der demographischen Entwicklung und den be- stehenden Bedarfen, in der Innenstadt erforderlich. 2. Maßnahmenplanung: Die Gebäude der ehemaligen Wartburghauptschule werden aktuell nicht genutzt. Derzeit wird für das denkmalgeschützte Gebäude eine Investorenausschreibung erarbeitet, die u.a. eine dauerhafte Kitaplanung für ca. 8 Gruppen zur Versorgung der Innenstadtbedarfe einschließen soll. - 4 - V/0389/2017 Um dringend benötigte Betreuungsplätze zu schaffen, soll im Vorgriff auf die neu zu errichtende 3- Gruppen Kita an der Hüfferstraße ein Gebäudeteil voraussichtlich bis zum Sommer 2019 in entspre- chendem Umfang genutzt werden. Eine darüber hinausgehende Nutzung scheidet aus, weil ansons- ten eine einfache Verlagerung an den Standort Hüfferstraße nicht möglich wäre und gleichzeitig die Gefahr bestünde, dass die am Standort der ehemaligen Wartburghauptschule verbleibenden Grup- pen einer Umnutzung infolge der Investorenausschreibung im Wege stünde. Für die Interimsnutzung werden die Räumlichkeiten in Abstimmung mit dem Landesjugendamt als 3- Gruppen Kindertageseinrichtung hergerichtet und ausgestattet. Die erforderliche Außenfläche für die drei Gruppen ist vorhanden. Ein Lageplan ist beigefügt (Anlage 1). In dem eingeschossigen Ostflügel der Wartburghauptschule werden die ehemaligen Klassenräume zu drei Gruppenräumen umgenutzt. Aus Kostengründen wird auf eine bauliche Unterteilung der Klas- senräume in Gruppen- und Gruppennebenräume verzichtet. Es werden jedoch separate Schlaf- und Differenzierungsräume hergerichtet. Ein Klassenraum wird zu einer Toilettenanlage mit Wickelbereich umgebaut. Die neu einzubauende Küche erhält eine Grundausstattung, die in der neuen Kita an der Hüfferstraße weiter verwendet werden soll. Die Kücheneinrichtung und die Elektrogeräte werden vom Träger durch die Mittel „Zusch. z. Ausbau KiTa Betr.“ finanziert. In den ehemaligen Verwaltungsräu- men der Schule werden zwei weitere Differenzierungs- und Schlafräume sowie ein Personalraum und ein Leitungsbüro untergebracht. Auf dem ehemaligen Schulhof wird die vorhandene Sandfläche mit in die Spielfläche der ü3-Kinder einbezogen. Die Sandspielfläche der u3-Kinder wird im Bereich des alten Containerstandortes ange- legt. Das Gelände für die Kita wird mit einem Gitterzaun einschl. Toranlage eingezäunt. Mit dem Umzug in die neu zu erstellenden Kindertageseinrichtung an der Hüfferstraße wird die Ein- richtung an der Wartburghauptschule abgelöst. Die Inbetriebnahme ist voraussichtlich im Sommer 2019 vorgesehen. Mit dem Umzug werden die neu angeschafften Einrichtungsgegenstände in die Hüfferstraße übernommen. 3. Vergabe der Trägerschaft: Die Trägerschaft der Einrichtung wird im Rahmen eines öffentlichen Trägervergabeverfahrens in 2017 vergeben. Die Vergabe dieser Trägerschaft wird die Interimskita in der ehemaligen Wartburghaupt- schule und die sich anschließende Einrichtung an der Hüfferstraße umfassen. 4. Fazit: Mit der oben genannten Interimskita in den Räumen der ehemaligen Wartburghauptschule werden zur Rechtsanspruchssicherung kurzfristig weitere dringend benötigte Plätze für den u3- und ü3- Ausbau in der Innenstadt geschaffen. I.V. Gez. Thomas Paal Stadtdirektor Anlagen: Anlage 1: Lageplan Anlage 2: Grundriss Anlage 3: Raumprogramm Anlage 4: Kostenschätzung
Anlage 2 Grundriss
1145 Zeichen
HAUPTEINGANG
PLAN ZUR KOSTENSCHÄTZUNG
A7
A6
B2
Pumi
B3KiWa Abstellfl.
Flur
Mehrzweck-/
Bewegungsraum
60 qm
AR
MZR
10 qm
A8
A9
A12a
AR
Küche
10 qmA12
Küche
30 qm
A3 / A3a
Wasch-/ WC-
Wickel-/
Duschbereich
50 qm
Gruppe / GNR
3
64,70 qm
A1 / A2
Diff.
Schlafen
28 qm
A7
A6
Diff.
Schlafen
32 qm
A1 / A2
Gruppe / GNR
2
64,70 qm
0781
Projektleitung
Standortnummer
Bauen im BestandZeichnung
ENTWURF
Amtsleitung / Technische Leitung
Fachstellenleitung / Abteilungsleitung
Zeichnung Architektur und Projektsteuerung
Projektdatei
Planbezeichnung
Projektverzeichniss
ErstellungMaßstab
WARTBURG HAUPTSCHULE
VON-ESMARCH-STR. 15
48149 MÜNSTER
E/0 NUTZUNG KITA
ERDGESCHOSS
Index
Projektnummer Planphase
Planart/Bauteil Planinhalt Plangröße
09.05.2017
420x297
1:300
0781_eheml. Wartburgschule\_23_4_Hochbau
kita-kostenschaetzung.pro
_PLAN / E_EG-0_M200 + E_EG-0_M200_Rahm
Sürken
Nienaber / Michel
Hemmenl / Mümken
Fr.Karl
ENTWURF
A1 / A2
Gruppe / GNR
1
64,70 qm
A10
Personal
26 qm
A13
Leitung
13 qm
Innenhof
nicht überdacht
15 qmA11
Personal WC
Diff.
Schlafen
22 qm
Differenzierung
Schlafen
47 qm
Beratungsverlauf (5)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungBeschluss: mehrheitlich geändert beschlossen
Zur SitzungOrte (3)
- Von-Esmarch-Straße 15
- Hüfferstraße
- Albersloher Weg 33
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Details
- Aktenzeichen
- V/0389/2017
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 11.05.2017
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37