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V/0389/2017

Interimsmaßnahme zur Sicherstellung des Rechtsanspruchs auf Kindertagesbetreuung- Errichtungsbeschluss - Ehemalige Wartburghauptschule, Sentrup, Bezirk West

Vorlagen 11.05.2017

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 12.07.2017, TOP 33

Anlage 4 Kostenschätzung

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Ansehen

Anlage 3 Raumprogramm

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Ansehen

Anlage 1 Lageplan

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Ansehen

Beschlussvorlage

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Ansehen

Anlage 2 Grundriss

· application/pdf

Ansehen

Anlage 4 Kostenschätzung

719 Zeichen

Frau Karl
23.24.0012
Tel: 492- 2428
Fax: 492- 7734

Anlage 4: Kostenschätzung

Stadt Münster

Amt für Immobilienmanagement
Albersloher Weg 33

48155 Münster

Kostenschätzung
Leistungen: Umbau von Teilen der Wartburg-Hauptschule als Interimskita
Ort: Von-Esmarch-Straße 15
" 48149 Münster

Kostengruppe
100 Grundstück 0,00 €
200 Herrichten und Erschließen 0,00 €
300 und 400 nice und 234.715,00 €
500 Außenanlagen 63.500,00 €
700 Baunebenkosten 1.785,00 €
999 Unvorhersehbares 0,00 €
Summe Baumaßnahme 300.000,00 €
Budget gem. Errichtungsbeschluss
Unterschreitung voraussichtlich
600 Ausstattungskosten 180.000,00 €
Investition gesamt 480.000,00 €

Investition gesamt gem.
Errichtungsbeschluss

aufgestellt am 09.05.2017

Anlage 3 Raumprogramm

1708 Zeichen

Raumprogramm Kita   
Interimsnutzung der ehemaligen Wartburgschule in Sentrup 
Entwurf für eine 3-Gruppen-Kita 
(Abweichungen sind entwurfsabhängig möglich.) 
 
A - KINDERTAGESEINRICHTUNG 
 Bezeichnung Anzahl qm qm-
ges. 
Mindest-
Raum-
Höhe i. L. 
Bemerkungen 
 Vorgesehene Gruppenstruktur in 
der Einrichtung  
2x GIc = je 20 Kinder im Alter von 2 
– 6 Jahren . 
1x GIIIc: = 20 – 25 Kinder im Alter 
von 3 - 6 Jahren 
 
    Eine Reduzierung des 
Raumprogramms zur 
Kostenreduktion ist  
bereits enthalten. 
 
 Maximale anerkennungsfähige 
Gesamtfläche  
= 530 qm (2 x 185qm + 1x 160qm) 
     
A1 Gruppenraum 3 43 129   
A2 Nebenraum 3 17 51   
A3 Wasch-/WC 3 12 36  inkl. Wickelbereiche 
A3a Duschbereich 1 3   3   
A4 Garderobe 3    in Verkehrsfl. integrieren 
A5 Abstellraum 3 5 15   
A6 Schlaf-/ Differenzierungsraum u3/ü3 2 19 38   
A7 Schlaf-/Differenzierungsraum u3 2 17 34   
A8 Mehrzweck-/Bewegungsraum 1 53 53 ca. 3,5 m  
A9 Abstellraum MZR 1 10 10   
    369   
 Allgemeinräume      
A10 Personalraum 1 15 15   
A11 Personal- D-WC/H-WC 
behindertengerecht 
2   6 12   
A12 Küche 1 17 17   
A12a AR Küche 1 5 5   
A13 Büro Leitung 1 12 12   
    61   
Kindertageseinrichtung gesamt 430 
B - Sonstige entwurfsabhängige Räume 
B1 Hausanschlussraum 1    
für diese Flächen sind noch 
ca. 100 qm möglich  
B2 Putzraum 1    
B3 Eingangsbereich / Verkehrsflächen 
inkl. Kinderwagenabstellfläche 
    
B4 Anschlüsse für Waschmaschine 
und Trockner vorsehen 
     
C1 Außen-/Spielfläche   
ca. 
900 
 
alle Funktionen sind darin 
enthalten 
C2 Stellplätze    
C3 Versorgungs-/Entsorgungsfläche 
(Müllcontainer) 
   
C4 Fläche Bring-/Abholmöglichkeiten     Evtl. im öfftl. Verkehrsraum 
 
Stand: 13.04.2017

Anlage 1 Lageplan

1453 Zeichen

Gem Münster (itesif)

k lage des Böugrundstücks: von Esrmorch- Straße Nirrs
Flur: 3 03
a. Phenkage 03590 la 'ge D l an Bouherr: Shoct Minsier *
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/ PLAN ZUR KOSTENSCHÄTZUNG 25.14
‚Standortnummer:
BESTAND
RR 0781 - 068850150 |
LAGEPLAN |STADT w
Maßstab 1:200 Änderungsnummer. ‚AMT FÜR IMMOBILIENMANAGEMENT 1
R Plan-Datum mit aktuellem Ausdruck vom: Hochbautechnisches Gebäudemanagement | | >
2 Wegener Mox |
REED Projektverzeichniss: Bestand / bestand.pro {
$ i en ee i Datei: bestand.pro (wart) PLAN/ EG_KG-200 . ı
ee j De: See 19 Zeichner Architektur und Projektsteuerung WARTBURG HAUPTSCHULE
o © ‚5707 18.16989 Greb. 80.461 z j
129 seoor ERSAERE rer Zeichnerlin Bauen im Bestand VON - ESMARCH - STR. 15
Projektleiter . en 449 MÜNSTER
FRAU KARL i ü
‚Amtsleiter / Technischer Leiter

Nienaber / Michel

Haustechnisches

Gebäudemanagement BESTAND: Re

Bedarfsamt LAGEPLA N 5 ;

Anlage 1: Lageplan

Beschlussvorlage

10020 Zeichen

V/0389/2017 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Kinder, Jugendliche und Familien 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Interimsmaßnahme zur Sicherstellung des Rechtsanspruchs auf Kindertagesbetreuung  
- Errichtungsbeschluss - Ehemalige Wartburghauptschule, Sentrup, Bezirk West 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
07.06.2017 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Vorberatung 
27.06.2017 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Vorberatung 
29.06.2017 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung 
05.07.2017 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 
12.07.2017 Rat Entscheidung 
 
 
 
Beschlussvorschlag: 
 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Der Rat stimmt der interimsweisen Nutzung der östlichen Räume im Gebäude der ehemaligen 
Wartburghauptschule, Von-Esmarch-Straße 15, in Sentrup, zur Weiterentwicklung bedarfsge-
rechter Kinderbetreuungsangebote für den Bezirk Mitte zu. 
 
2. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die Rahmenstruktur der künftigen Einrichtung folgende Grup-
pen beinhaltet 
 
• 2 Gruppen für je 20 Kinder im Alter von 2 – 6 Jahren (G1) 
• 1 Gruppe für 20 bis 25 Kinder im Alter von 3 – 6 Jahren (G3) 
 
und damit insgesamt 60 bis 65 Plätze umfasst, davon 12 u3-Plätze und 48 bis 53 ü3-Plätze. 
 
Die Rahmenstruktur wird mit der Inbetriebnahme den aktuellen Betreuungsbedarfen der Innen-
stadt angepasst. 
 
Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass dabei bedarfsgerecht, neben den Angeboten einer wöchentli-
chen Betreuung von 45 Stunden, ebenfalls elterliche Bedarfe nach einer wöchentlichen Betreu-
ung von 25 Stunden und 35 Stunden mit Übermittagsbetreuung (Blocköffnungszeit) flexibel an-
geboten werden. 
 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0389/2017 
Auskunft erteilt: 
Frau Tigger, Frau Eschert,  
Frau Kratz-Trutti 
Ruf: 
492-5768 
E-Mail: 
Tigger@stadt-muenster.de  
Datum: 
30.05.2017 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0389/2017 
3. Der Ostflügel der ehemaligen Wartburghauptschule wird als Kindertageseinrichtung hergerichtet. 
Die Inbetriebnahme ist für das Frühjahr 2018 vorgesehen. Die Interimskita wird mit der Inbe-
triebnahme der neuen Kindertageseinrichtung an der Hüfferstraße voraussichtlich im Sommer 
2019 abgelöst. 
 
4. Es ist vorgesehen, das Interimsangebot in der ehemaligen Wartburghauptschule von einem 
freien Träger der Kinder- und Jugendhilfe betreiben zu lassen.  
Ein Vorschlag für einen geeigneten Betreiber wird rechtzeitig vor Inbetriebnahme in einem Aus-
wahlverfahren den beteiligten Gremien zur Entscheidung vorgelegt.  
Die Trägerschaft der Kita in der ehemaligen Wartburghauptschule wird nach dem Ende der Inte-
rimsnutzung in die neu erstellte Kindertageseinrichtung in der Hüfferstraße übergehen.  
 
5. Den Umbaumaßnahmen zur interimsweisen Umnutzung der Wartburghauptschule auf Grundla-
ge der anliegenden Planung wird zugestimmt (Anlagen 1 und 2). 
 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Für die Umsetzung der vorgeschlagenen Maßnahme sind Finanzmittel für den Bau und das Außen-
gelände von 300.000 € und für die Ausstattung in Höhe von 180.000 € erforderlich (siehe Anlage 4). 
Für die Ausstattung werden Bundes- bzw. gegebenenfalls Landesmittel beantragt. Bei einer Bewilli-
gung reduzieren sich die städtischen Zuwendungen entsprechend. 
 
Ab dem Jahr 2018ff. fallen p.a. zusätzlich 571.400 € Betriebskostenzuschüsse an. Der städtische 
Zuschuss reduziert sich, um den bei der Vergabe der Trägerschaft festgesetzten Trägeranteil.  Die-
sen Aufwendungen stehen Erträge aus Landesmitteln in Höhe von rund 205.700 €  und Elternbei-
träge von voraussichtlich 68.600 € gegenüber.  
 
 
III. Mittelbereitstellung / Finanzierung 
 
Teilfinanzplan 
 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
 
Produktgruppe 0601 Förderung von Kindern in 
Tagesbetreuung 
   
Zeile 08 Auszahlungen für Baumaß-
nahmen 
   
Investitionsmaßnah-
me 
4950 Interimsm. Kita Wart-
burghauptschule 
2017 300.000  
Zeile 11 Auszahlung von aktivierbaren 
Zuwendungen 
   
 0210 Zusch. z. Ausbau KiTa-Betr.  2017 180.000 Zuschuss an 
Träger 
Summe aller Auszahlungen/Saldo 480.000  
 
Die im Haushaltsjahr 2017 benötigten Finanzmittel für die Investition in Höhe von 480.000 € werden 
außerplanmäßig gem. §83 GO NRW bereitgestellt. Die Deckung erfolgt innerhalb der Produktgrup-
pe 0601 durch Verlagerung von Auszahlungsermächtigungen von der Maßnahme 4735 „Baukosten 
Kita ehemalige York Kaserne“.

- 3 - 
V/0389/2017 
Teilergebnisplan 
 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
 
Produktgruppe 0601 Förderung von Kindern in 
Tagesbetreuung 
   
Zeile 02 Zuwendungen und allgemeine 
Umlagen 
2018ff. 
 
205.700 Landeszu-
schüsse zu den 
Betriebskosten 
Zeile  04 Öffentlich-rechtliche Leis-
tungsentgelte 
2018ff. 68.600 Elternbeiträge 
(Kita) 
Zeile 15 Transferaufwendungen 2018ff. 571.400 Betriebskosten-
zuschüsse* 
*maximale Zuschüsse in Abhängigkeit von der bedarfsgerechten Rahmenstruktur 
 
Die Höhe der öffentlich-rechtlichen Leistungsentgelte (Elternbeiträge) ist von der Einkommenssitua-
tion der Eltern abhängig, deren Kinder zukünftig die Kita besuchen werden. Der o.g. Wert ist inso-
weit Ergebnis einer prognostischen Kalkulation.  
 
Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen werden in den jeweiligen Haushaltplanentwür-
fen bei der o.g. Produktgruppe angemeldet. Es wird zur Kenntnis genommen, dass mit diesem Be-
schluss eine haushaltsmäßige Belastung der kommenden Jahre noch vor den eigentlichen Etatbe-
ratungen für die Jahre 2018ff erfolgt. 
 
 
Begründung: 
 
1. Bedarfs- und Versorgungssituation: 
 
Seit dem 01.08.2013 haben alle Kinder ab einem Jahr einen Rechtsanspruch auf einen Kinderbetreu-
ungsplatz in einer Kita oder in der Kindertagespflege. 
 
Im Bezirk Mitte können aktuell mit den bestehenden Einrichtungen nicht alle Kinder über 3 Jahren 
sowie Kinder unter 3 Jahren einen Betreuungsplatz im Stadtzentrum erhalten.  
Die Versorgungsquoten im Bezirk Mitte liegen bei 39,1 % für die u3-Kinder und bei 103,2% für die ü3-
Kinder. Weiterhin ist laut kleinräumiger Bevölkerungsprognose mit einem weiteren Anstieg der u3- 
und ü3-Kinder in der Innenstadt in den nächsten Jahren zu rechnen.  
 
Die Einrichtung der Interimskita im Gebäude der ehemaligen Wartburghauptschule dient zur kurzfris-
tigen Versorgung der hohen Betreuungsbedarfe in der Innenstadt.  
Mit der Neueinrichtung der Kita an der Hüfferstraße in 2019 und der Planung einer acht Gruppen Ein-
richtung durch einen Investor in der ehemaligen Wartburghauptschule ab 2020 wird auf die mittel- 
und langfristigen Betreuungsbedarfe in der Innenstadt reagiert.  
 
Sowohl für die u3- als auch für die ü3-Kinder sind auch nach der Umsetzung dieser Planungen  weite-
re Plätze in Kindertageseinrichtungen, abhängig von der demographischen Entwicklung und den be-
stehenden Bedarfen, in der Innenstadt erforderlich.  
 
2. Maßnahmenplanung:  
 
Die Gebäude der ehemaligen Wartburghauptschule werden aktuell nicht genutzt.  
Derzeit wird für das denkmalgeschützte Gebäude eine Investorenausschreibung erarbeitet, die u.a. 
eine dauerhafte Kitaplanung für ca. 8 Gruppen zur Versorgung der Innenstadtbedarfe einschließen 
soll.

- 4 - 
V/0389/2017 
Um dringend benötigte Betreuungsplätze zu schaffen, soll im Vorgriff auf die neu zu errichtende 3-
Gruppen Kita an der Hüfferstraße ein Gebäudeteil voraussichtlich bis zum Sommer 2019 in entspre-
chendem Umfang genutzt werden. Eine darüber hinausgehende Nutzung scheidet aus, weil ansons-
ten eine einfache Verlagerung an den Standort Hüfferstraße nicht möglich wäre und gleichzeitig die 
Gefahr bestünde, dass die am Standort der ehemaligen Wartburghauptschule verbleibenden Grup-
pen einer Umnutzung infolge der Investorenausschreibung im Wege stünde. 
Für die Interimsnutzung werden die Räumlichkeiten in Abstimmung mit dem Landesjugendamt als 3-
Gruppen Kindertageseinrichtung hergerichtet und ausgestattet. Die erforderliche Außenfläche für die 
drei Gruppen ist vorhanden. Ein Lageplan ist beigefügt (Anlage 1). 
 
In dem eingeschossigen Ostflügel der Wartburghauptschule werden die ehemaligen Klassenräume 
zu drei Gruppenräumen umgenutzt. Aus Kostengründen wird auf eine bauliche Unterteilung der Klas-
senräume in Gruppen- und Gruppennebenräume verzichtet. Es werden jedoch separate Schlaf- und 
Differenzierungsräume hergerichtet. Ein Klassenraum wird zu einer Toilettenanlage mit Wickelbereich 
umgebaut. Die neu einzubauende Küche erhält eine Grundausstattung, die in der neuen Kita an der 
Hüfferstraße weiter verwendet werden soll. Die Kücheneinrichtung und die Elektrogeräte werden vom 
Träger durch die Mittel „Zusch. z. Ausbau KiTa Betr.“ finanziert. In den ehemaligen Verwaltungsräu-
men der Schule werden zwei weitere Differenzierungs- und Schlafräume sowie ein Personalraum und 
ein Leitungsbüro untergebracht.  
Auf dem ehemaligen Schulhof wird die vorhandene Sandfläche mit in die Spielfläche der ü3-Kinder 
einbezogen. Die Sandspielfläche der u3-Kinder wird im Bereich des alten Containerstandortes ange-
legt. Das Gelände für die Kita wird mit einem Gitterzaun einschl. Toranlage eingezäunt.      
 
Mit dem Umzug in die neu zu erstellenden Kindertageseinrichtung an der Hüfferstraße wird die Ein-
richtung an der Wartburghauptschule abgelöst. Die Inbetriebnahme ist voraussichtlich im Sommer 
2019 vorgesehen. Mit dem Umzug werden die neu angeschafften Einrichtungsgegenstände in die 
Hüfferstraße übernommen.  
 
3. Vergabe der Trägerschaft: 
 
Die Trägerschaft der Einrichtung wird im Rahmen eines öffentlichen Trägervergabeverfahrens in 2017 
vergeben. Die Vergabe dieser Trägerschaft wird die Interimskita in der ehemaligen Wartburghaupt-
schule und die sich anschließende Einrichtung an der Hüfferstraße umfassen.  
 
4. Fazit: 
 
Mit der oben genannten Interimskita in den Räumen der ehemaligen Wartburghauptschule werden 
zur Rechtsanspruchssicherung  kurzfristig weitere dringend benötigte Plätze für den u3- und ü3-
Ausbau in der Innenstadt geschaffen. 
 
 
I.V.  
 
Gez. 
 
Thomas Paal 
Stadtdirektor 
 
 
Anlagen: 
 
Anlage 1: Lageplan 
Anlage 2: Grundriss 
Anlage 3: Raumprogramm  
Anlage 4: Kostenschätzung

Anlage 2 Grundriss

1145 Zeichen

HAUPTEINGANG
PLAN ZUR KOSTENSCHÄTZUNG
A7
A6
B2
Pumi
B3KiWa Abstellfl.
Flur
Mehrzweck-/
Bewegungsraum
60 qm
AR
MZR
10 qm
A8
A9
A12a
AR
Küche
10 qmA12
Küche
30 qm
A3 / A3a
Wasch-/ WC-
Wickel-/
Duschbereich
50 qm
Gruppe / GNR 
          3
     64,70 qm
A1 / A2
Diff.
Schlafen
28 qm
A7
A6
Diff.
Schlafen
32 qm
A1 / A2
Gruppe / GNR 
          2
     64,70 qm
0781
Projektleitung
Standortnummer
Bauen im BestandZeichnung
ENTWURF
Amtsleitung / Technische Leitung
Fachstellenleitung / Abteilungsleitung
Zeichnung Architektur und Projektsteuerung
Projektdatei
Planbezeichnung
Projektverzeichniss
ErstellungMaßstab
WARTBURG HAUPTSCHULE
VON-ESMARCH-STR. 15
48149 MÜNSTER
E/0 NUTZUNG KITA
ERDGESCHOSS
Index
Projektnummer Planphase
Planart/Bauteil Planinhalt Plangröße
09.05.2017
420x297
1:300
0781_eheml. Wartburgschule\_23_4_Hochbau
kita-kostenschaetzung.pro
_PLAN / E_EG-0_M200 + E_EG-0_M200_Rahm
               
Sürken
Nienaber / Michel
Hemmenl / Mümken 
Fr.Karl
ENTWURF
A1 / A2
Gruppe / GNR 
          1
     64,70 qm
A10
Personal
26 qm
A13
Leitung
13 qm
Innenhof 
nicht überdacht
15 qmA11
Personal WC
Diff.
Schlafen
22 qm
Differenzierung
Schlafen
47 qm

Beratungsverlauf (5)

20.06.2017 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien
TOP 12 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
27.06.2017 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen
TOP 6.1 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
29.06.2017 Bezirksvertretung Münster-West
TOP 7.6 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
12.07.2017 Haupt- und Finanzausschuss
TOP 29 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
12.07.2017 Rat
TOP 33 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich geändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (3)

  • Von-Esmarch-Straße 15
  • Hüfferstraße
  • Albersloher Weg 33

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
V/0389/2017
Typ
Vorlagen
Datum
11.05.2017
Erstellt
06.10.2020 14:37