V/0250/2022
Bildungsnetzwerk
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Anlage A
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Anlage A zur V/0250/2022 Kurzüberblick Die Beschlussvorlage zielt auf die Fortführung und Weiterentwicklung der Bildungslandschaft Münster. Mit Auslaufen des Bundesprogrammes „Bildung integriert“, in dessen Rahmen Grundlagen einer datenbasierten Steuerung erprobt und eingeführt wurden, sind die personellen Ressourcen nicht verstetigt worden. Mit einer Fortführung des regionalen Bildungsnetzwerkes und einer Antragstellung für das ESF-Plus-Programm „Bildungskommunen“ soll dennoch eine Fortführung und Weiterentwicklung des Bildungsmanagements ermöglichst werden. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Mit der Vorlage wird das Ziel „Wir werden einer der führenden Bildungs-, Wissenschafts-, Forschungs- und Entwicklungsstandorte verfolgt. Die Teilziele lauten Neuaufbau des regionalen Bildungsnetzwerks Antragstellung beim ESF-Plus-Programm „Bildungskommunen“ Finanzierung Produktgruppe: 0301 Leistungen für Schulen Auswirkungen auf den Ergebnisplan x Ja Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja x Nein Im beschlossenen Haushaltsplan 2022 enthalten? x Ja Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? x Ja Nein Bereits veranschlagt? x Ja Nein Die Mittel sind bereits im Haushaltsplan 2022 veranschlagt. Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig x vollständig freiwillig Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Hohe Relevanz für die Aufgaben im Zusammenhang mit der Schulentwicklungsplanung (Schulstruktur, Inklusion, Ganztag, Bildungsgerechtigkeit, Übergänge)
Beschlussvorlage
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V/0250/2022 V/0250/2022 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Bildungsnetzwerk Beratungsfolge 04.05.2022 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Vorberatung 12.05.2022 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Vorberatung 18.05.2022 Hauptausschuss Vorberatung 18.05.2022 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Der Rat befürwortet und unterstützt die Bestrebungen zu einem datenbasierten kommunalen Bildungsmanagement und beschließt die Fortführung des regionalen Bildungsnetzwerkes auf der Grundlage der bestehenden Kooperationsvereinbarung. 2. Die Verwaltung wird beauftragt, mit der Bezirksregierung Münster bzw. dem Ministerium für Schule und Bildung eine Vereinbarung zur Fortsetzung des regionalen Bildungsnetzwerkes Münster zu treffen. 3. Die Verwaltung wird ferner beauftragt, eine Antragstellung für das ESF Plus-Programm „Bildungskommunen“ des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) vorzunehmen. II. Finanzielle Auswirkungen: Im Fall einer Fortsetzung des regionalen Bildungsnetzwerkes ist zu erwarten, dass landesseitig eine Pädagog*innenstelle eingebracht wird. Der/die Stelleninhaber*in wird danach mit einem üblichen Büroarbeitsplatz/T echnikauszustatten sein. Amt für Schule und Weiterbildung 28.04.2022 Ihr/e Ansprechpartner/in: Herr Ehling T elefon:492-4000 Ehling@stadt-muenster.de - 2 - V/0250/2022 Teilergebnisplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 0301 Leistungen für Schulen Zeile 13 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 2022 9.700 / 12 * X Monate Sachkostenpa uschale gem. KGSt-Bericht 07/2021 2023ff 9.700 s. o. Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan 2022 bei der o. g. Produktgruppe veranschlagt. Begründung: Ausgangslage Mit der „Aachener Erklärung“ des Deutschen Städtetags aus dem Jahr 2007 https://www.staedtetag.de/files/dst/docs/Dezernat-3/Archiv/aachener-erklaerung-2007.pdf ist die Idee der Bildungslandschaften und die Einrichtung regionaler Bildungsnetzwerke zur systematischen Aufstellung und Weiterentwicklung von Bildungsregionen auf den Weg gebracht worden. In NRW wurden die ersten Kooperationsverträge zwischen Land und Kommunen zur Einrichtung Regionaler Bildungsnetzwerke bereits im Jahr 2008 unterzeichnet. Ausgehend vom Konzept der „Regional Governance“ wurde ein ganzheitlicher Ansatz für die regionale Steuerung im Bildungswesen entwickelt, bei dem Land, Kommune und alle relevanten Bildungsakteure einer Region kooperieren. Mit der Unterzeichnung des Kooperationsvertrags verpflichten sich die Partner zur Einrichtung einer festen Struktur aus drei Gremien: Bildungskonferenz, Lenkungskreis und Regionales Bildungsbüro. Die kommunal-staatliche Verantwortungsgemeinschaft übernimmt im Rahmen dieser Struktur auf vielfältige Weise Verantwortung bei der Bearbeitung und Steuerung der gemeinsam festgelegten Handlungsfelder. Das damalige Schulministerium NRW und die drei kommunalen Spitzenverbände haben die Netzwerke gemeinsam ins Leben gerufen; alle für das Gelingen von Bildungsbiografien Verantwortlichen in einer Region sollen entsprechend der regionalen Bedürfnisse systematisch und verbindlich zusammenarbeiten. Ausgangspunkt war die Erkenntnis, dass die komplexen Herausforderungen nur durch gemeinsames Handeln und enge Abstimmung aller Bildungsakteure vor Ort bewältigt werden können. Die Regionalen Bildungsnetzwerke können dazu eine gut funktionierende Plattform bieten. Das jedoch funktioniert nicht ohne Koordination: Die Geschäftsstellen der Regionalen Bildungsnetzwerke wurden und werden deshalb von Land und Kommune mit jeweils einer Stelle ausgestattet und sind in der Regel in einem kommunalen Bildungsbüro verortet. In Münster erfolgte die Gründung des regionalen Bildungsnetzwerkes in 2008 (Vorlage V/0399/2008). Nach Beschluss des Rates am 18.06.2008 haben am 23.06.2008 die Stadt Münster und das Land NRW die Kooperation unterzeichnet. Das zentrale Ziel ist eine stärkere Zusammenarbeit der verschiedenen Bildungsträger der Stadt, um vorhandene Ressourcen besser zu nutzen, Übergänge optimal zu gestalten und Strategien aufeinander abzustimmen. - 3 - V/0250/2022 - 4 - V/0250/2022 Zur Umsetzung wurde zum 01.08.2008 im Amt für Schule und Weiterbildung eine Geschäftsstelle Bildungsnetzwerk Münster eingerichtet. Die Besetzung mit 2,5 kommunalen Stellen (2,0 Pädagog*innenstellen, 0,5 Verwaltungskraft) erfolgte stellenplanneutral durch Umorganisation innerhalb des Amtes. Die Geschäftsstelle wurde neben dem städtischen Personal um eine landesbedienstete Pädagogin ergänzt. Am 08.10.2010 hat der Rat der Stadt Münster anlässlich der Etatberatungen für 2011 mehrheitlich beschlossen, sämtliche kommunalen Stellen (2,5 VZÄ) zu streichen. Auf der Grundlage eines Beschlusses des ASW vom 07.12.2010 sollte die Arbeit des Bildungsnetzwerkes ausgesetzt und ein Neustart konzipiert werden. Das Land NRW hat in der Folge des Beschlusses auch die Landesstelle unmittelbar aus dem Bildungsnetzwerk abgezogen, sich jedoch ausdrücklich damit einverstanden erklärt, den Kooperationsvertrag auszusetzen, um eine Neukonzeption zu ermöglichen. Ende 2011 hat die Verwaltung nach Vorgesprächen mit der Bezirksregierung Münster einen Vorschlag für eine Neukonzeption des Bildungsnetzwerkes gemacht (V/0605/2011), der aber nicht beschlossen wurde. Bundesprogramm „Bildung integriert“ Mit der Umsetzung des Bundesprogramms Bildung integriert in den Jahren 2017 - 2021 wurden Grundlagen gelegt und Methoden erprobt für ein funktionierendes Bildungsmanagement und Bildungsmonitoring. Unter der Federführung des Amtes für Schule und Weiterbildung und dem Amt für Kinder, Jugendliche und Familie wurden in Kooperation mit weiteren städtischen Ämtern, der Schulaufsicht, der Agentur für Arbeit und diversen Stiftungen T eilprojekteumgesetzt, die aufzeigen, wie agile Netzwerkarbeit und datenbasierte Steuerung funktionieren können. Beispiele dafür sind die Umsetzung datenbasierter, kommunaler Steuerung und Qualitätsentwicklung in den Bereichen Übergang Kita-Grundschule, Schulsozialarbeit und Übergang Schule-Beruf. Das Projekt „Bildung integriert“ ist zum Jahresende 2021 ausgelaufen, die personellen Ressourcen (1 Stelle Bildungsmanagement, 0,5 Stelle Bildungsmonitoring) wurden nicht verstetigt und sind demnach nicht mehr vorhanden. Regionales Bildungsnetzwerk Die im Rahmen von Bildung integriert geschaffenen Strukturen wurden nicht verstetigt, sodass aktuell keine Basis existiert, auf der ein funktionierendes Bildungsmanagement bzw. ein Bildungsbüro aufsetzen kann. Die Schulverwaltung ist dennoch überzeugt davon, dass die bestehenden Herausforderungen wie Integration, Inklusion, Bildungsgerechtigkeit, gelingende Übergänge bis hin zu politischer Bildung und Klimawandel u.v.m. nur in einem engen Verbund von Stadt und Land, inneren und äußeren Schulangelegenheiten, in einer staatlich-kommunalen Verantwortungsgemeinschaft gelöst werden können. Dazu bedarf es als Grundlage einer Struktur, die dazu geeignet ist, die starren Grenzen einzelner Zuständigkeiten zu überwinden und von Anfang an innere und äußere Schulangelegenheiten gemeinsam zu denken. Regionale Bildungsnetzwerke sind zwischenzeitlich auch zunehmend Adressat sowohl von Informationen wie auch Aufgaben- und Mittelzuweisungen des Landes. Dies macht auch Sinn, da die Aufgaben wie z.B. „Übergänge“ nur gemeinsam sinnvoll angegangen und entwickelt werden können. Es gibt zudem einen intensiven Austausch zwischen den regionalen Bildungsnetzwerken. Von all diesen Strukturen ist die Stadt Münster aktuell abgehängt. Diese Entwicklung wird nach dem 16. Schulrechtsänderungsgesetz, das im Februar 2022 in Kraft getreten ist, noch verstärkt werden. Die Regionalen Bildungsnetzwerke, die in nahezu allen Kreisen und allen kreisfreien Städten in Nordrhein-Westfalen bereits bestehen, wurden auf diese Weise gesetzlich verankert. Damit soll die Bedeutung der Regionalen Bildungsnetzwerke für die Abstimmung und Vernetzung der für Bildung Verantwortlichen in einer Region und Vorbereitung wichtiger Entscheidung hervorgehoben werden (§ 78a Schulgesetz NRW). - 5 - V/0250/2022 Innerhalb des Amtes für Schule und Weiterbildung wurden organisatorische Veränderungen vorgenommen, um zumindest eine Grundlage für die Andockung des Bildungsnetzwerkes zu schaffen. So wurde der bislang eigenständige Stab „Übergang Schule-Beruf“ (In dem auch das Landesprogramm KAoA ressortiert) in die Abteilung 40.5 integriert, in der die Schulsozialarbeit, die Bildungsberatung, die BuT-Lernförderung sowie die Fachstelle für Sprachfördermaßnahmen beheimatet sind. In der letztgenannten Fachstelle werden aktuell u.a. die Programme „Ais“ und „ggs“ im Rahmen des Landesprogrammes „Aufholen nach Corona“ umgesetzt. Das Sachgebiet „Übergang Schule-Beruf“ und die Bildungsberatung bilden zusammen die neue Fachstelle „Bildungsbüro“. Wenngleich keine personellen Ressourcen für die Aufgaben des Bildungsmanagements und auch des Monitorings mehr vorhanden sind, ist eine Grundstruktur, ein Verständnis und Wille aller Partnerinnen für die Notwendigkeit kommunalen Netzwerkens im Bereich Bildung da. Im Fall einer Wiederaufnahme des Bildungsnetzwerkes würde diese Struktur mit einer zusätzlichen Landesstelle verstärkt werden. Sowohl die Bezirksregierung Münster als auch das Ministerium für Schule und Bildung begrüßen die vorgeschlagene Wiederaufnahme des regionalen Bildungsnetzwerkes ausdrücklich. Themen für das Bildungsnetzwerk werden in der aktuellen Situation sein „Integration“, „Ganztag“ sowie „Übergänge“; aber auch Digitalisierung und „Bildung für nachhaltige Entwicklung“ stehen auf der Agenda. Förderprogramm „Bildungskommunen“ Mit dem neuen ESF Plus-Programm „Bildungskommunen“ unterstützt das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) Landkreise und kreisfreie Städte bei der Weiterentwicklung ihrer Bildungslandschaften. Es geht um die Bewältigung drängender Herausforderungen im Bildungsbereich: von der Digitalisierung über den Aufbau neuer Kooperationen und Angebote hin zum Ausbau zukunftsträchtiger Bildungsthemen. Insofern ist das Förderprogramm als Folgeprogramm von „Bildung integriert“ zu verstehen. Ausgehend von der Erkenntnis, dass Bildung vor Ort stattfindet - da, wo die Menschen leben, lernen und arbeiten - fördert das BMBF daher in der Förderperiode 2021 bis 2027 des Europäischen Sozialfonds (ESF) die weitere Entwicklung des datenbasierten Bildungsmanagements in den Kreisen und kreisfreien Städten in Deutschland. Ein thematischer Schwerpunkt des neuen ESF Plus- Programms "Bildungskommunen" ist die Etablierung digital-analog vernetzter Bildungslandschaften für das lebensbegleitende Lernen. Bildungskommunen wählen darüber hinaus spezifische thematische Schwerpunkte, zum Beispiel im Bereich der kulturellen Bildung, der Demokratiebildung / politische Bildung, der Bildung für Nachhaltige Entwicklung, der Fachkräftesicherung / Bildung im Strukturwandel, der Integration durch Bildung oder der Inklusion. Bezuschusst werden vorrangig Aufwendungen für Personal in den Bereichen Bildungsmanagement und Bildungsmonitoring. Die Zuschüsse erfolgen aber ausschließlich im Huckepackverfahren und ergänzen nur eigene Stellen der Kommunen, die diese zusätzlich in das Projekt einbringen müssen. Nach Einschätzung der Schulverwaltung sollte die Bildungsstadt Münster eine Antragstellung anstreben und auf diesem Weg versuchen, die grundlegenden Strukturen für ein datenbasiertes kommunales Bildungsmanagement zu festigen. - 6 - V/0250/2022 Die Schulverwaltung befindet sich in einem landes- und bundesweiten Austausch sowohl mit den Transferagenturen für Großstädte, dem Deutschen Städtetag und zahlreichen anderen Kommunen, die ebenfalls eine Antragstellung planen. I. V. gez. Thomas Paal Stadtdirektor Anlagen: Anlage A
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- V/0250/2022
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 12.04.2022
- Erstellt
- 06.04.2022 12:16