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V/0250/2022

Bildungsnetzwerk

Vorlagen 12.04.2022

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 18.05.2022, TOP 25

Anlage A

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Beschlussvorlage

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Anlage A

1617 Zeichen

Anlage A zur V/0250/2022
Kurzüberblick
Die Beschlussvorlage zielt auf die Fortführung und Weiterentwicklung der Bildungslandschaft
Münster. Mit Auslaufen des Bundesprogrammes „Bildung integriert“, in dessen Rahmen
Grundlagen einer datenbasierten Steuerung erprobt und eingeführt wurden, sind die personellen
Ressourcen nicht verstetigt worden. Mit einer Fortführung des regionalen Bildungsnetzwerkes
und einer Antragstellung für das ESF-Plus-Programm „Bildungskommunen“ soll dennoch eine
Fortführung und Weiterentwicklung des Bildungsmanagements ermöglichst werden.
Ziele/Teilziele/Zielerreichung
Mit der Vorlage wird das Ziel „Wir werden einer der führenden Bildungs-, Wissenschafts-,
Forschungs- und Entwicklungsstandorte verfolgt. Die Teilziele lauten
 Neuaufbau des regionalen Bildungsnetzwerks
 Antragstellung beim ESF-Plus-Programm „Bildungskommunen“
Finanzierung
Produktgruppe: 0301 Leistungen für Schulen
Auswirkungen auf den Ergebnisplan x Ja Nein
Auswirkungen auf den Finanzplan Ja x Nein
Im beschlossenen Haushaltsplan 2022 enthalten? x Ja Nein teilw.
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? x Ja Nein
Bereits veranschlagt? x Ja Nein
Die Mittel sind bereits im Haushaltsplan 2022 veranschlagt.
Pflichtigkeitsgrad
Die Maßnahme/Leistung ist vollständig
pflichtig
überwiegend
pflichtig
überwiegend
freiwillig
x vollständig
freiwillig
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration)
Hohe Relevanz für die Aufgaben im Zusammenhang mit der Schulentwicklungsplanung
(Schulstruktur, Inklusion, Ganztag, Bildungsgerechtigkeit, Übergänge)

Beschlussvorlage

11756 Zeichen

V/0250/2022
V/0250/2022
Öffentliche Beschlussvorlage
Betrifft
Bildungsnetzwerk
Beratungsfolge
04.05.2022 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Vorberatung
12.05.2022 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Vorberatung
18.05.2022 Hauptausschuss Vorberatung
18.05.2022 Rat Entscheidung
Beschlussvorschlag:
I. Sachentscheidung:
1. Der Rat befürwortet und unterstützt die Bestrebungen zu einem datenbasierten kommunalen
Bildungsmanagement und beschließt die Fortführung des regionalen Bildungsnetzwerkes auf
der Grundlage der bestehenden Kooperationsvereinbarung.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, mit der Bezirksregierung Münster bzw. dem Ministerium für
Schule und Bildung eine Vereinbarung zur Fortsetzung des regionalen Bildungsnetzwerkes
Münster zu treffen.
3. Die Verwaltung wird ferner beauftragt, eine Antragstellung für das ESF Plus-Programm
„Bildungskommunen“ des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF)
vorzunehmen.
II. Finanzielle Auswirkungen:
Im Fall einer Fortsetzung des regionalen Bildungsnetzwerkes ist zu erwarten, dass landesseitig eine
Pädagog*innenstelle eingebracht wird. Der/die Stelleninhaber*in wird danach mit einem üblichen
Büroarbeitsplatz/T echnikauszustatten sein.
Amt für Schule und
Weiterbildung
28.04.2022
Ihr/e Ansprechpartner/in:
Herr Ehling
T elefon:492-4000
Ehling@stadt-muenster.de

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V/0250/2022
Teilergebnisplan
Nr. Bezeichnung Haush.-
jahr
Betrag
€
Bemerkungen
Produktgruppe 0301 Leistungen für Schulen
Zeile 13 Aufwendungen für Sach- und
Dienstleistungen
2022 9.700 / 12
* X
Monate
Sachkostenpa
uschale gem.
KGSt-Bericht
07/2021
2023ff 9.700 s. o.
Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan 2022 bei der o. g.
Produktgruppe veranschlagt.
Begründung:
Ausgangslage
Mit der „Aachener Erklärung“ des Deutschen Städtetags aus dem Jahr 2007
https://www.staedtetag.de/files/dst/docs/Dezernat-3/Archiv/aachener-erklaerung-2007.pdf
ist die Idee der Bildungslandschaften und die Einrichtung regionaler Bildungsnetzwerke zur
systematischen Aufstellung und Weiterentwicklung von Bildungsregionen auf den Weg gebracht
worden.
In NRW wurden die ersten Kooperationsverträge zwischen Land und Kommunen zur Einrichtung
Regionaler Bildungsnetzwerke bereits im Jahr 2008 unterzeichnet. Ausgehend vom Konzept der
„Regional Governance“ wurde ein ganzheitlicher Ansatz für die regionale Steuerung im
Bildungswesen entwickelt, bei dem Land, Kommune und alle relevanten Bildungsakteure einer
Region kooperieren.
Mit der Unterzeichnung des Kooperationsvertrags verpflichten sich die Partner zur Einrichtung einer
festen Struktur aus drei Gremien: Bildungskonferenz, Lenkungskreis und Regionales Bildungsbüro.
Die kommunal-staatliche Verantwortungsgemeinschaft übernimmt im Rahmen dieser Struktur auf
vielfältige Weise Verantwortung bei der Bearbeitung und Steuerung der gemeinsam festgelegten
Handlungsfelder. Das damalige Schulministerium NRW und die drei kommunalen Spitzenverbände
haben die Netzwerke gemeinsam ins Leben gerufen; alle für das Gelingen von Bildungsbiografien
Verantwortlichen in einer Region sollen entsprechend der regionalen Bedürfnisse systematisch und
verbindlich zusammenarbeiten.
Ausgangspunkt war die Erkenntnis, dass die komplexen Herausforderungen nur durch gemeinsames
Handeln und enge Abstimmung aller Bildungsakteure vor Ort bewältigt werden können. Die
Regionalen Bildungsnetzwerke können dazu eine gut funktionierende Plattform bieten. Das jedoch
funktioniert nicht ohne Koordination: Die Geschäftsstellen der Regionalen Bildungsnetzwerke wurden
und werden deshalb von Land und Kommune mit jeweils einer Stelle ausgestattet und sind in der
Regel in einem kommunalen Bildungsbüro verortet.
In Münster erfolgte die Gründung des regionalen Bildungsnetzwerkes in 2008 (Vorlage V/0399/2008).
Nach Beschluss des Rates am 18.06.2008 haben am 23.06.2008 die Stadt Münster und das Land
NRW die Kooperation unterzeichnet. Das zentrale Ziel ist eine stärkere Zusammenarbeit der
verschiedenen Bildungsträger der Stadt, um vorhandene Ressourcen besser zu nutzen, Übergänge
optimal zu gestalten und Strategien aufeinander abzustimmen.

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V/0250/2022

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V/0250/2022
Zur Umsetzung wurde zum 01.08.2008 im Amt für Schule und Weiterbildung eine Geschäftsstelle
Bildungsnetzwerk Münster eingerichtet. Die Besetzung mit 2,5 kommunalen Stellen (2,0
Pädagog*innenstellen, 0,5 Verwaltungskraft) erfolgte stellenplanneutral durch Umorganisation
innerhalb des Amtes. Die Geschäftsstelle wurde neben dem städtischen Personal um eine
landesbedienstete Pädagogin ergänzt.
Am 08.10.2010 hat der Rat der Stadt Münster anlässlich der Etatberatungen für 2011 mehrheitlich
beschlossen, sämtliche kommunalen Stellen (2,5 VZÄ) zu streichen. Auf der Grundlage eines
Beschlusses des ASW vom 07.12.2010 sollte die Arbeit des Bildungsnetzwerkes ausgesetzt und ein
Neustart konzipiert werden.
Das Land NRW hat in der Folge des Beschlusses auch die Landesstelle unmittelbar aus dem
Bildungsnetzwerk abgezogen, sich jedoch ausdrücklich damit einverstanden erklärt, den
Kooperationsvertrag auszusetzen, um eine Neukonzeption zu ermöglichen. Ende 2011 hat die
Verwaltung nach Vorgesprächen mit der Bezirksregierung Münster einen Vorschlag für eine
Neukonzeption des Bildungsnetzwerkes gemacht (V/0605/2011), der aber nicht beschlossen wurde.
Bundesprogramm „Bildung integriert“
Mit der Umsetzung des Bundesprogramms Bildung integriert in den Jahren 2017 - 2021 wurden
Grundlagen gelegt und Methoden erprobt für ein funktionierendes Bildungsmanagement und
Bildungsmonitoring. Unter der Federführung des Amtes für Schule und Weiterbildung und dem Amt
für Kinder, Jugendliche und Familie wurden in Kooperation mit weiteren städtischen Ämtern, der
Schulaufsicht, der Agentur für Arbeit und diversen Stiftungen T eilprojekteumgesetzt, die aufzeigen,
wie agile Netzwerkarbeit und datenbasierte Steuerung funktionieren können. Beispiele dafür sind die
Umsetzung datenbasierter, kommunaler Steuerung und Qualitätsentwicklung in den Bereichen
Übergang Kita-Grundschule, Schulsozialarbeit und Übergang Schule-Beruf. Das Projekt „Bildung
integriert“ ist zum Jahresende 2021 ausgelaufen, die personellen Ressourcen (1 Stelle
Bildungsmanagement, 0,5 Stelle Bildungsmonitoring) wurden nicht verstetigt und sind demnach nicht
mehr vorhanden.
Regionales Bildungsnetzwerk
Die im Rahmen von Bildung integriert geschaffenen Strukturen wurden nicht verstetigt, sodass aktuell
keine Basis existiert, auf der ein funktionierendes Bildungsmanagement bzw. ein Bildungsbüro
aufsetzen kann. Die Schulverwaltung ist dennoch überzeugt davon, dass die bestehenden
Herausforderungen wie Integration, Inklusion, Bildungsgerechtigkeit, gelingende Übergänge bis hin zu
politischer Bildung und Klimawandel u.v.m. nur in einem engen Verbund von Stadt und Land, inneren
und äußeren Schulangelegenheiten, in einer staatlich-kommunalen Verantwortungsgemeinschaft
gelöst werden können. Dazu bedarf es als Grundlage einer Struktur, die dazu geeignet ist, die starren
Grenzen einzelner Zuständigkeiten zu überwinden und von Anfang an innere und äußere
Schulangelegenheiten gemeinsam zu denken.
Regionale Bildungsnetzwerke sind zwischenzeitlich auch zunehmend Adressat sowohl von
Informationen wie auch Aufgaben- und Mittelzuweisungen des Landes. Dies macht auch Sinn, da die
Aufgaben wie z.B. „Übergänge“ nur gemeinsam sinnvoll angegangen und entwickelt werden können.
Es gibt zudem einen intensiven Austausch zwischen den regionalen Bildungsnetzwerken. Von all
diesen Strukturen ist die Stadt Münster aktuell abgehängt.
Diese Entwicklung wird nach dem 16. Schulrechtsänderungsgesetz, das im Februar 2022 in Kraft
getreten ist, noch verstärkt werden. Die Regionalen Bildungsnetzwerke, die in nahezu allen Kreisen
und allen kreisfreien Städten in Nordrhein-Westfalen bereits bestehen, wurden auf diese Weise
gesetzlich verankert. Damit soll die Bedeutung der Regionalen Bildungsnetzwerke für die
Abstimmung und Vernetzung der für Bildung Verantwortlichen in einer Region und Vorbereitung
wichtiger Entscheidung hervorgehoben werden (§ 78a Schulgesetz NRW).

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V/0250/2022
Innerhalb des Amtes für Schule und Weiterbildung wurden organisatorische Veränderungen
vorgenommen, um zumindest eine Grundlage für die Andockung des Bildungsnetzwerkes zu
schaffen. So wurde der bislang eigenständige Stab „Übergang Schule-Beruf“ (In dem auch das
Landesprogramm KAoA ressortiert) in die Abteilung 40.5 integriert, in der die Schulsozialarbeit, die
Bildungsberatung, die BuT-Lernförderung sowie die Fachstelle für Sprachfördermaßnahmen
beheimatet sind. In der letztgenannten Fachstelle werden aktuell u.a. die Programme „Ais“ und „ggs“
im Rahmen des Landesprogrammes „Aufholen nach Corona“ umgesetzt.
Das Sachgebiet „Übergang Schule-Beruf“ und die Bildungsberatung bilden zusammen die neue
Fachstelle „Bildungsbüro“.
Wenngleich keine personellen Ressourcen für die Aufgaben des Bildungsmanagements und auch des
Monitorings mehr vorhanden sind, ist eine Grundstruktur, ein Verständnis und Wille aller Partnerinnen
für die Notwendigkeit kommunalen Netzwerkens im Bereich Bildung da. Im Fall einer
Wiederaufnahme des Bildungsnetzwerkes würde diese Struktur mit einer zusätzlichen Landesstelle
verstärkt werden.
Sowohl die Bezirksregierung Münster als auch das Ministerium für Schule und Bildung begrüßen die
vorgeschlagene Wiederaufnahme des regionalen Bildungsnetzwerkes ausdrücklich. Themen für das
Bildungsnetzwerk werden in der aktuellen Situation sein „Integration“, „Ganztag“ sowie „Übergänge“;
aber auch Digitalisierung und „Bildung für nachhaltige Entwicklung“ stehen auf der Agenda.
Förderprogramm „Bildungskommunen“
Mit dem neuen ESF Plus-Programm „Bildungskommunen“ unterstützt das Bundesministerium für
Bildung und Forschung (BMBF) Landkreise und kreisfreie Städte bei der Weiterentwicklung ihrer
Bildungslandschaften. Es geht um die Bewältigung drängender Herausforderungen im
Bildungsbereich: von der Digitalisierung über den Aufbau neuer Kooperationen und Angebote hin zum
Ausbau zukunftsträchtiger Bildungsthemen. Insofern ist das Förderprogramm als Folgeprogramm von
„Bildung integriert“ zu verstehen.
Ausgehend von der Erkenntnis, dass Bildung vor Ort stattfindet - da, wo die Menschen leben, lernen
und arbeiten - fördert das BMBF daher in der Förderperiode 2021 bis 2027 des Europäischen
Sozialfonds (ESF) die weitere Entwicklung des datenbasierten Bildungsmanagements in den Kreisen
und kreisfreien Städten in Deutschland. Ein thematischer Schwerpunkt des neuen ESF Plus-
Programms "Bildungskommunen" ist die Etablierung digital-analog vernetzter Bildungslandschaften
für das lebensbegleitende Lernen. Bildungskommunen wählen darüber hinaus spezifische
thematische Schwerpunkte, zum Beispiel im Bereich der kulturellen Bildung, der Demokratiebildung /
politische Bildung, der Bildung für Nachhaltige Entwicklung, der Fachkräftesicherung / Bildung im
Strukturwandel, der Integration durch Bildung oder der Inklusion.
Bezuschusst werden vorrangig Aufwendungen für Personal in den Bereichen Bildungsmanagement
und Bildungsmonitoring. Die Zuschüsse erfolgen aber ausschließlich im Huckepackverfahren und
ergänzen nur eigene Stellen der Kommunen, die diese zusätzlich in das Projekt einbringen müssen.
Nach Einschätzung der Schulverwaltung sollte die Bildungsstadt Münster eine Antragstellung
anstreben und auf diesem Weg versuchen, die grundlegenden Strukturen für ein datenbasiertes
kommunales Bildungsmanagement zu festigen.

- 6 -
V/0250/2022
Die Schulverwaltung befindet sich in einem landes- und bundesweiten Austausch sowohl mit den
Transferagenturen für Großstädte, dem Deutschen Städtetag und zahlreichen anderen Kommunen,
die ebenfalls eine Antragstellung planen.
I. V.
gez.
Thomas Paal
Stadtdirektor
Anlagen:
Anlage A

Beratungsverlauf (4)

04.05.2022 Ausschuss für Schule und Weiterbildung
TOP 6 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
12.05.2022 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien
TOP 7 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
18.05.2022 Hauptausschuss
TOP 19 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
18.05.2022 Rat
TOP 25 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/0250/2022
Typ
Vorlagen
Datum
12.04.2022
Erstellt
06.04.2022 12:16