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V/0574/2020

Zuschüsse zur Flexibilisierung der Betreuungszeiten nach § 48 Kinderbildungsgesetz ab dem 01.08.2020

Vorlagen 24.06.2020

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 26.08.2020, TOP 39

Anlage A

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Ansehen

Anlage 1 Modelle zur flexiblen Kindertagesbetreuung in Münster

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Ansehen

Beschlussvorlage

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Ansehen

Anlage A

5403 Zeichen

Anlage A zur V/0574/2020 
Kurzüberblick 
Mit dem Beschluss zum Zuschuss zur Flexibilisierung der Betreuungszeiten in der Kindertagesbe-
treuung werden bereits bestehende Angebotsformen in Münster durch eine deutlich bessere fi-
nanzielle Ausstattung abgesichert und flächendeckend ausgeweitet. Zusätzliche werden bedarfs-
gerechte und individuelle Betreuungsformen für Familien in Münster entwickelt und etabliert. 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Der Bundesgesetzgeber hat für den Ausbau von bedarfsgerechten Betreuungsangeboten in 
Deutschland einen gesetzlichen Rechtsanspruch geschaffen. Dieser Rechtsanspruch auf einen 
Betreuungsplatz gilt seit dem 1. August 2013 für alle Kinder ab dem vollendeten ersten Lebens-
jahr.  
 
Die Stadt Münster greift die Pflichtaufgabe zum bedarfsgerechten Ausbau der Kindertagesbe-
treuung in der Produktgruppe 0601 „Förderung von Kindern in Tagesbetreuung“ auf.  
 
Die kontinuierliche Entwicklung und Verstetigung von bedarfsgerechten und flexiblen Angebots-
formen in der Kindertagesbetreuung wurde vom Rat der Stadt Münster mit der Vorlage 
V/0210/2014 beschlossen.  
 
Mit dem quantitativen und qualitativen Ausbau von Betreuungsangeboten werden die ISM Leitzie-
le „Wir werden einer der führenden Bildungs-, Wissenschafts-, Forschungs- und Entwicklungs-
standorte in Europa“ und „Wir werden Münster zu einer Stadt mit höchster Lebens- und Erlebnis-
qualität mit hohem Wohnwert, Familienfreundlichkeit und sozialer Balance in der Stadtgesell-
schaft weiterentwickeln“ forciert.   
 
Mit der Neufassung des § 48 “Zuschuss zur Flexibilisierung der Betreuungszeiten“ KiBiz stellt der 
Gesetzgeber umfassende finanzielle Mittel bereit, um die Flexibilisierung der Betreuungszeiten im 
Rahmen der Kindertagesbetreuung auszubauen. 
 
Durch den Zuschuss zur Flexibilisierung der Betreuungszeiten erhalten Kindertageseinrichtungen 
in Münster eine erhöhte finanzielle Ausstattung zur Absicherung bereits bestehender Angebote in 
der flexiblen Kindertagesbetreuung.  
Darüber hinaus werden mit den zusätzlichen finanziellen Mitteln Anreize geschaffen, weitere be-
darfsgerechte flexible Angebotsformen im Stadtgebiet zu schaffen sowie neue, individuelle Be-
treuungsmodelle zu entwickeln und einzurichten, um damit Familien in der Vereinbarkeit von Fa-
milie und Beruf zu unterstützen. 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 0601 Förderung von Kindern in Tagesbetreuung 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan x Ja  Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja x Nein   
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? x Ja  Nein   
Bereits veranschlagt?  Ja  Nein x tlw 
Gemäß § 48 Abs. 1 i. V. m. Abs. 3 KiBiz n.F. gewährt das Land NRW dem Jugendamt einen pau-
schalierten Zuschuss für die Flexibilisierung der Kindertagesbetreuung. Der Zuschuss bezieht sich 
zunächst auf die Kindergartenjahre 2020/2021, 2021/2022 und 2022/2023.  
Voraussetzung für den Zuschuss ist, dass das Jugendamt diesen Zuschuss mit einer Erhöhung

des Betrages um 25 % für zeitlich flexible Angebotsformen der Kindertagesbetreuung einsetzt.  
Die Stadt erhält für die drei Kindergartenjahre eine Zuwendung i. H. v. 3.137.400 €. 
Inklusive des städtischen Anteils von 784.350 € ergibt sich eine Gesamtsumme von 3.921.750 €, 
die für die Flexibilisierung der Kindertagesbetreuung in den Jahres 2020 bis 2023 zur Verfügung 
gestellt werden. 
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist  vollständig 
pflichtig 
x überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig 
freiwillig 
Gesetzliche Grundlagen:  SGB VIII §§ 22 – 26, insbesondere § 24 
§ 48 des Gesetztes zur frühen Bildung und Förderung von Kindern in der Fassung des Gesetztes 
zur qualitativen Weiterentwicklung der frühen Bildung vom 03.12.2019 (Kinderbildungsgesetz – 
KiBiz – n.F.) Maßnahmenprogramm 2020 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
Münster gehört zu den am stärksten wachsenden Städten in Nordrhein-Westfalen. Nach aktuellen 
städtischen Vorausberechnungen könnte die Bevölkerung bis 2030 ohne starke Flüchtlingszuzü-
ge im Basisszenario "Dynamischer Wissenschafts- und Wirtschaftsstandort" auf 326.000 Einwoh-
ner steigen. Unter Berücksichtigung zusätzlicher Flüchtlingszuwanderungen könnte das Wachs-
tum noch deutlich stärker ausfallen und Münster in 2030 bis zu 347.000 Einwohner zählen. Die 
wachsende Stadt, die alle Bereiche des Lebens betrifft, ist eine zentrale Herausforderung, der 
sich Münster stellen muss.  
Die demographische Entwicklung der Stadt Münster ist ein grundlegender Bestandteil der Kita-
ausbauplanung.  
Alle Maßnahmen zum Ausbau und der Flexibilisierung der Tagesbetreuung für Kinder orientieren 
sich an der kleinräumigen Bevölkerungsprognose der Stadt Münster und sind darauf ausgerichtet, 
eine familienfreundliche Stadtentwicklung zu fördern. Dazu tragen insbesondere die bedarfsge-
rechte Schaffung von Plätzen zur Erfüllung des Rechtsanspruchs für ü3-Kinder und der Ausbau 
von u3-Plätzen bei.  
Im Rahmen der unterschiedlichen Arbeitsfelder der Kindertagesbetreuung werden wichtige As-
pekte wie Barrierefreiheit, Inklusion, Sprachförderung und Qualifizierung differenziert berücksich-
tigt und unterstützen eine familienfreundliche Entwicklung in Münster. Weiterhin steht der Ausbau 
von Kindertagesbetreuungsangeboten im Einklang mit der Ausrichtung Münsters als führender 
Wirtschaftsstandort.

Anlage 1 Modelle zur flexiblen Kindertagesbetreuung in Münster

2508 Zeichen

Anlage 1 zur Vorlage V/0574/2020 
Modelle zur flexiblen Kindertagesbetreuung in Münster 
 
Das Modell ExtraZeit 
 
Im Jahr 2012 wurde das Modell der ExtraZeit erfolgr eich eingeführt. Unter ExtraZeit ist 
insbesondere eine Ausweitung der regulären Betreuungszeit einer Kindertageseinrichtung zu 
verstehen. Die konkrete Ausgestaltung der ExtraZeit  hängt immer vom Standort, den 
jeweiligen Ressourcen und den strukturellen Möglichkeiten der Kindertageseinrichtung ab. Mit 
der ExtraZeit wird Eltern ermöglicht – über die festgelegten Betreuungszeiten von 25, 35 oder 
45 Wochenstunden hinaus – bei Bedarf zusätzliche Be treuungszeiten hinzu zu buchen. Für 
die zusätzlichen Betreuungszeiten wurde bisher von den Eltern ein Kostenbeitrag erhoben.  
 
Anzahl Bezirk Stadtteil stat. Glied. Kindertageseinrichtung 
1 Mitte Schlachthof 26 Elterninitiative K.E.K.K.I 
2 Mitte Geist 32 Städt. Kita Am Inselbogen 
3 Mitte Uppenberg 47 Outlaw-Kita Uppenberg 
4 Mitte Uppenberg 47 Outlaw-Kita Wienburgstraße 
5 West Gievenbeck 51 Outlaw-Kita Hensenstraße 
6 West Mecklenbeck 54 Städt. Kita Mecklenbeck 
7 Nord Kinderhaus 62 Outlaw-Kita Kinderbachtal 
8 Nord Sprakel 68 Outlaw-Kita Sprakel 
9 Ost Mauritz-Ost 71 Ev. Kita Schmittingheide 
10 Süd-Ost Gremmendorf 82 CVJM Janusz-Korczak-Haus 
11 Süd-Ost Wolbeck 87 Outlaw-Kita Holtrode 
12 Hiltrup Hiltrup-West 97 Outlaw-Kita Marie-Curie- Str. 
 
In den letzten Jahren hat sich die ExtraZeit in zwö lf Kindertageseinrichtungen in Münster mit 
individuell großen Zeitkontingenten etabliert.  
 
Das Modell FlexiZeit 
 
Neben dem Modell der ExtraZeit wurde der Baustein d er FlexiZeit angeboten. Bei diesem 
Modell der flexiblen Kindertagesbetreuung bieten di e Kindertageeinrichtungen deutlich 
erweiterte tägliche Öffnungszeiten (z. B. von 7:00 – 18:00 Uhr) an. Den Eltern wird die 
Möglichkeit gegeben, die von Ihnen gebuchte Betreuu ngszeit von 25, 35 oder 45 
Wochenstunden innerhalb dieser erweiterten Kita-Öff nungszeit individuell und flexible 
einzusetzen.  
Die Betreuungszeit der Kinder kann damit an den verschiedenen Tagen der Woche variieren 
und so dem tatsächlichen und individuellen Betreuungsbedarf der Familie angepasst werden.  
 
Anzahl Bezirk Stadtteil Kindertageseinrichtung 
1 Mitte Uppenberg Outlaw-Kita Uppenberg 
2 West Gievenbeck Outlaw-Kita Hensenstraße 
3 Süd-Ost Gremmendorf DRK-Kita Schatzkiste 
4 Hiltrup Berg Fidel Städt. Kita Berg Fidel 
 
Das Angebot FlexiZeit wird stadtweit kontinuierlich  von vier Kindertageseinrichtungen 
angeboten.

Beschlussvorlage

20170 Zeichen

V/0574/2020 
V/0574/2020 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Zuschüsse zur Flexibilisierung der Betreuungszeiten nach § 48 Kinderbildungsgesetz ab dem 
01.08.2020 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   19.08.2020 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Vorberatung 
   26.08.2020 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 
   26.08.2020 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Der Rat der Stadt Münster stimmt zu, dass die städtischen Modelle zur Flexibilisierung der 
Kindertagesbetreuung – ExtraZeit und FlexiZeit – im Rahmen der Neufassung des Kinderbil-
dungsgesetzes (KiBiz n.F.) bedarfsgerecht weiterentwickelt werden. 
 
2. Der Rat der Stadt Münster stellt gem. § 48 Absatz 3 KiBiz n.F. einen städtischen Eigenanteil in 
Höhe von 25 % zur Flexibilisierung der Kindertagesbetreuungszeiten zur Verfügung. Dieser 
Eigenanteil umfasst im Kitajahr 2020/2021 Mittel in Höhe von 174.300 Euro. Eine Steigerung 
des Eigenanteils wird in den folgenden Kitajahren gemäß den gesetzlichen Vorgaben des 
dann geltenden KiBiz angepasst und bereitgestellt. 
 
3. Der Rat der Stadt Münster beschließt Fördergrundsätze für die Flexibilisierung von Betreu-
ungszeiten gem. § 48 KiBiz n.F. und beauftragt die Verwaltung, die zur Verfügung stehenden 
Mittel bedarfsgerecht an die Träger von Kindertageseinrichtungen weiterzuleiten.  
 
4. Die Förderung wird zunächst für ein Jahr erprobt und evaluiert. Die Ergebnisse des Pilotjahres 
und die Entwicklung individueller Betreuungsmodelle werden im Rahmen der politischen Bera-
tung dargestellt.  
 
5. Der Rat der Stadt Münster nimmt zur Kenntnis, dass durch die Änderung des KiBiz zum 
01.08.2020 Teilnahmebeiträge zusätzlich zum Elternbeitrag ausgeschlossen sind. Die mit der 
Vorlage V/0210/2014 durch den Rat beschlossene Erhebung von Elternbeiträgen für die  
 ExtraZeit endet daher zum 31.07.2020.
Amt für Kinder, Jugendliche 
und Familien 
 
03.08.2020 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in: 
Frau Tigger, Frau Kratz-
Trutti 
Telefon: 492-5768 
Tigger@stadt-muenster.de

- 2 - 
V/0574/2020 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Gemäß § 48 Abs. 1 i. V. m. A bs. 3 KiBiz n.F. gewährt das Land NRW dem Jugendamt  einen pau-
schalierten Zuschuss für die Flexibilisierung der Kindertagesbetreuung . Der Zuschuss bezieht sich 
zunächst auf die Kindergartenjahre 2020/2021, 2021/2022 und 2022/2023. Voraussetzung für den 
Zuschuss ist, dass das Jugendamt diesen Zuschuss mit einer Erhöhung des Betrages um 25 Pr o-
zent für zeitlich flexible Angebotsformen der Kindertagesbetreuung einsetzt.  
 
Kindergartenjahr Landeszuschuss (LZ) Städt. Anteil  (25% LZ) Gesamtsumme 
2020 / 2021 697.200 € 174.300 € 871.500 € 
2021 / 2022 1.045.800 € 261.450 € 1.307.250 € 
2022 / 2023 1.394.400 € 348.600 € 1.743.000 € 
 
3.137.400 € 784.350 € 3.921.750 € 
 
Da die Auszahlung der Förderung immer mit dem hälftigen Betrag im August und im Februar des 
jeweiligen Kindergartenjahres erfolgt, teilen sich die Beträge wie folgt auf die insgesamt vier Hau s-
haltsjahre auf. 
 
Teilergebnisplan 
 
 
Nr. Bezeichnung 
Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkun-
gen 
 
Produktgruppe 0601 Förderung von Kindern in  
Tagesbetreuung 
   
Zeile 02 Zuwendungen und allgemeine 
Umlagen 
2020 
2021 
2022 
2023 
348.600 
871.500 
1.220.100 
697.200 
 
Zeile  15 Transferaufwendungen 2020 
2021 
2022 
2023 
435.750 
1.089.375 
1.525.125 
871.500  
 
 
Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind für 2020 im aktuellen Haushaltsansatz 
enthalten. Die Budgets für die Jahre ab 2021 werden zum Haushaltsplan-Entwurf 2021 bei der    o. 
g. Produktgruppe angemeldet. Es wird zur Kenntnis genommen, dass mit diesem Beschluss eine 
haushaltsmäßige Belastung der kommenden Jahre noch vor den eigentlichen Etatberatungen für 
die Jahre 2021 ff. erfolgt. 
 
 
Begründung: 
 
1. Ausgangslage: Bestehende Angebote zur flexiblen Kindertagesbetreuung in Münster 
 
Bereits in 2009 hat sich aus der AG 78 eine einrichtungs- und trägerübergreifendende Unterarbeits-
gruppe (AG flexible Kindertagesbetreuung) entwickelt, die sich mit dem Thema flexible Betreuungs-
zeiten befasst. Die Verwaltung hat auf der Grundlage politischer Anträge und einer umfassenden Be-
darfsabfrage der Eltern durch die TU Dortmund gemeinsam mit der AG flexible Kindertagesbetreuung 
die städtischen Modelle ExtraZeit und FlexiZeit entwickelt. Die Modelle zur flexiblen Kindertagesbe-
treuung in Münster werden in der Anlage 1 dargestellt.

- 3 - 
V/0574/2020 
Mit der Vorlage V/0210/2014 „Flexible Kindertagesbetreuung in Münster“ hat der Rat der Stadt Müns-
ter am 02.04.2014 einen dauerhaften freiwilligen städtischen Zuschuss in Höhe von jährlich 100.000 
Euro beschlossen. Auf dieser Grundlage konnten die beiden Modelle bedarfsgerecht an stadtweit 
insgesamt 14 Standorten etabliert werden. 
 
In der AG flexible Kindertagesbetreuung wurden seither kontinuierlich sowohl fachlich-inhaltliche als 
auch organisatorische Aspekte der flexiblen Kindertagesbetreuung erörtert. Als zusätzlicher Baustein 
der flexiblen Betreuung wurde in 2016 das Bundesprojekt „KitaPlus: Weil gute Bildung keine Frage 
der Uhrzeit ist“ initiiert.  
Das Modell wurde vom Bund an das Deutsche Rote Kreuz (DRK) in Münster vergeben. Das DRK hat 
im Rahmen dieses Projektes in ihren Einrichtungen eine Bedarfsanalyse sowie inhaltliche, personelle, 
rechtliche als auch organisatorische Rahmenbedingungen der individuellen Betreuung von Kindern in 
Rand- und Nachtzeiten sowie an Feiertagen und an Wochenenden überprüft. Am Projektstandort der 
DRK Kita Schatzkiste in Gremmendorf konnten erste Erfahrungen der praktischen Umsetzung ge-
sammelt werden.  
 
Im Kontext der vom Land angekündigten Ausrichtung des nunmehr ab 01.08.2020 geltenden § 48 
„Zuschuss zur flexiblen Kinderkindertagesbetreuung“ hat die Verwaltung den derzeitigen Flexibilisie-
rungsstand von Einrichtungen erhoben. Die Kindertageseinrichtungen stellen jährlich ihre Öffnungs-
zeiten und Schließtage im Rahmen der KiBiz Förderung im KiBiz Web dar. Gemäß dieser Grundlage 
gab es im Kitajahr 2019 / 2020 in Münster bereits rund 60 Kindertageseinrichtungen, die eine Öff-
nungszeit von mehr als 46 Stunden in der Woche anbieten. Rund 15 Kitas führen ihren Betrieb mit 
weniger als 15 Schließtagen im Jahr durch. 
 
 
2. Rechtliche Grundlagen zur Weiterentwicklung der flexiblen Kindertagesbetreuung 
 
Der Landtag Nordrhein-Westfalen hat am 29.11.2019 das Gesetz zur qualitativen Weiterentwicklung 
der frühen Bildung beschlossen. Das Gesetz tritt zum 01.08.2020 in Kraft und ändert das Kinderbil-
dungsgesetz (KiBiz n.F.) umfassend. 
Erstmalig zum Kindergartenjahr 2020/2021 gewährt das Land NRW jedem Jugendamt einen pau-
schalierten Zuschuss zur Flexibilisierung der Betreuungszeiten. Die Bezuschussung dient der finanzi-
ellen Förderung von kind- und bedarfsgerechten, familienunterstützenden Angeboten in der Kinderta-
gesbetreuung. 
 
In § 48 Abs. 1 KiBiz n.F. werden verschiedene Möglichkeiten aufgezeigt, für die eine Bezuschussung 
möglich ist. Diese Aufzählung ist nicht abschließend und dient als Orientierung. 
 
1. Öffnungszeiten in Kindertageseinrichtungen über 47 Stunden wöchentlich hinaus,  
2. Öffnungszeiten in Kindertageseinrichtungen an Wochenend- und Feiertagen,  
3. Öffnungszeiten und Betreuungsangebote nach 17 Uhr und vor 7 Uhr,  
4. Kindertageseinrichtungen, die weniger als 16 Tage jährlich schließen,  
5. zusätzliche Betreuungsangebote bei unregelmäßigem Bedarf oder für ausnahmsweise kurzfristig 
erhöhten Bedarf der Familien und Notfallangebote sowie  
6. ergänzende Kindertagespflege gemäß § 23 Abs. 1 KiBiz n.F.

- 4 - 
V/0574/2020 
3. Finanzielle Auswirkungen 
 
Nach § 48 Abs. 2 KiBiz n.F. stellt das Land einen pauschalierten Zuschuss für die Flexibilisierung der 
Betreuungszeiten im Kindergartenjahr 2020/2021 in Höhe von 40 Millionen Euro, im Kindergartenjahr 
2021/2022 von 60 Millionen Euro und ab dem Kindergartenjahr 2022/2023 von 80 Millionen Euro lan-
desweit zur Verfügung.  
Gemäß § 48 Abs. 2 KiBiz n.F. bestimmt sich die Verteilung der Landesmittel in NRW für die nächsten 
drei Jahre aus der Anzahl der für das Kindergartenjahr 2019/2020 beantragten Kindpauschalen für in 
Tageseinrichtungen betreute Kinder im Verhältnis zur landesweiten Anzahl der Kinder. Demnach er-
hält die Stadt Münster einen Anteil von 1,743 % der Gesamtfördersumme. 
 
Dieser Zuschuss ist gem. § 48 Abs. 3 KiBiz n.F. durch das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien 
um 25 Prozent zu erhöhen und an die Träger von Kindertageseinrichtungen oder Kindertagespflege 
weiterzuleiten. Das Budget für die Stadt Münster bestimmt sich in den nächsten Jahren wie folgt:  
 
 
Finanzrahmen für die Stadt Münster 
   
Kitajahr NRW Mittel % -Anteil Fördersumme 
Land NRW 
25 % Anteil 
Münster 
Gesamtansatz  
in Münster 
2020 / 2021 40.000.000 €  1,743% 697.200 €  174.300 €  871.500 €  
2021 / 2022 60.000.000 €  1,743% 1.045.800 €  261.450 €  1.307.250 €  
2022 / 2023 80.000.000 €  1,743% 1.394.400 €  348.600 €  1.743.000 €  
 
Dem Amt für Kinder, Jugendliche und Familien der Stadt Münster wird für die Angebote der flexiblen 
Betreuungszeiten für das Kindergartenjahr 2020/2021 ein Betrag von 697.200 € zur Verfügung ge-
stellt. Voraussetzung für die Gewährung des Zuschusses ist, dass das Jugendamt diesen Zuschuss 
mit einer Erhöhung des Betrages um 25 Prozent, mithin um 174.300 €, für zeitlich flexible Angebots-
formen einsetzt.  
Die anteiligen Haushaltsmittel sind im Haushaltsplan 2020 enthalten sowie in die Planung für 2021 
aufgenommen. Insgesamt stehen 871.500 € für das Kindergartenjahr 2020/2021 zur Verfügung. 
 
Die Förderung für die Flexibilisierung von Betreuungszeiten wird aufgrund des Erprobungs- und Ent-
wicklungsauftrages zunächst für ein Jahr festgelegt. Mit dem zweiten Jahr der Laufzeit steht ein an-
gewachsenes Budget zur Verfügung und ermöglicht gegebenenfalls ausgeweitete Förderansätze.  
 
Die finanzielle Förderung sowie der jeweilige Eigenanteil der Stadt Münster werden in den kommen-
den Jahren angepasst. Hierzu hat die Verwaltung entsprechende Haushaltsplananmeldungen in den 
Haushaltsplanansätzen der folgenden Jahre vorgenommen.  
 
Mit der Neufassung des § 51 KiBiz werden ab dem 01.08.2020 Teilnahme- oder Kostenbeiträge von 
Eltern für Angebote in der Kindertagesbetreuung ausgeschlossen. Als einzige Ausnahme gilt das Es-
sensgeld. In der Stadt Münster wurde für die Nutzung der zusätzlichen Betreuungszeit im ExtraZeit 
Modell bisher ein Elternbeitrag erhoben. Aufgrund des nun vorliegenden Zuzahlungsverbotes sind 
alle Angebot der flexiblen Kindertagesbetreuung elternbeitragsfrei umzusetzen. Zum 01.08.2020 en-
det aufgrund der neuen gesetzlichen Regelungen die Erhebung von Elternbeiträgen für alle Angebote 
der flexiblen Kindertagesbetreuung. Eine Änderung der Elternbeitragssatzung ist nicht zwingend er-
forderlich. Eine Anpassung erfolgt, sobald in anderen Bereichen eine Satzungsänderung erforderlich 
wird.

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V/0574/2020 
4. Entwicklung der Förderansätze   
 
Auf der Grundlage bereits vorhandener Erfahrungen zu flexiblen Betreuungsangeboten fand ein inter-
kommunaler Austausch zwischen der Stadt Münster und den Jugendämtern der Münsterlandkreise 
statt. Hier wurden Eckpunkte für die Fördergrundsätze gem. § 48 KiBiz n.F. erörtert.  
Die angeführten Fördergrundsätze wurden in der AG flexible Kindertagesbetreuung und der Arbeits-
gemeinschaft nach § 78 KJHG „Tagesbetreuung für Kinder“ für die Stadt Münster weiterentwickelt 
und abgestimmt. 
 
 
5. Grundsätze der Förderung 
 
5.1. Mit der Förderung nach diesen Grundsätzen sollen für Träger in der Kindertagesbetreuung 
Anreize zur Flexibilisierung von Betreuungszeiten in den Förderpunkten nach § 48 Abs. 1 
KiBiz n.F. gesetzt werden.  
Aufgrund des begrenzten Gesamtbudgets wird eine Vollkostenfinanzierung zu den einzelnen 
Förderpunkten nicht angestrebt.  
 
5.2. Die Förderung setzt eine Antragstellung des Trägers im Rahmen des § 48 KiBiz n.F. und 
dessen Auslegung gemäß Rundschreiben Nr. 06/2020 des Landesjugendamtes sowie die un-
ter Punkt 6 dargestellten Förderansätze voraus.  
Der Träger macht die zusätzlichen Angebote in geeigneter Weise, z.B. im Kitanavigator oder 
der Internetseite der Kita, bekannt.  
 
5.3. Für die Bewilligung von Fördermitteln nach § 48 KiBiz n.F. muss in der Kindertageseinrich-
tung mindestens das Betreuungsmodell von 35 Stunden im Block (über Mittag) oder ein fle-
xibleres Betreuungsmodell angeboten werden, soweit hierfür den räumlichen Gegebenheiten 
nach eine Betriebserlaubnis erreicht werden kann.  
 
5.4. Unabhängig von den Öffnungs- und Betreuungszeiten einer Kindertageseinrichtung soll die 
Verweildauer der einzelnen Kinder ihrem Entwicklungsstand und den jeweiligen Bedarfen der 
Familie entsprechen. In diesem Sinne soll die Verweildauer grundsätzlich nicht über 9 Stun-
den täglich und 45 Stunden wöchentlich hinausgehen. Ausnahmen sind beispielsweise An-
gebote der Notbetreuung (siehe Ziffer 6.3), oder Betreuung in sensiblen Zeiten (siehe Ziffer 
6.5). Diese sind gegenüber dem Jugendamt zu begründen. 
 
5.5. Für zusätzliche Betreuungszeiten wird kein Elternbeitrag erhoben.  
 
5.6. Die Förderung flexibler Betreuungsangebote in Kindertageseinrichtungen steht im Vorder-
grund. Förderleistungen des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien in der Kindertages-
pflege können nachrangig in den Einsatzarten nach § 48 Abs. 1 KiBiz n.F. nachgewiesen 
werden. 
 
5.7.  Die Fördergrundsätze werden zunächst zur Erprobung für ein Jahr festgelegt. Die Erfahrun-
gen aus dem Jahr werden in die Weiterentwicklung eingebracht.  
 
5.8. Zudem sollen gemeinsam mit der AG flexible Kindertagesbetreuung Ansätze entwickelt wer-
den, die eine individuelle familienbezogene Betreuung von Kindern in Rand- und Nachtzeiten 
sowie an Wochenenden und Feiertagen (sensible Betreuungszeiten) umfasst.

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V/0574/2020 
6. Förderansätze in der Stadt Münster 
 
6.1. Der pauschale Fördersatz für erweiterte Betreuungszeiten beträgt für Kitas mit 1 bis 2 Grup-
pen 50 Euro und für Einrichtungen ab 3 Gruppen 40 Euro pro Stunde, in der mindestens ein 
Kind betreut wird. Die Personalplanung wird bedarfsgerecht von den Einrichtungen vorge-
nommen (siehe Ziffer 5.2).  
 
6.2. Öffnungszeiten in Kindertageseinrichtungen über 45 Stunden / FlexiZeit  
Entsprechend der Gesetzesbegründung zum KiBiz und der Auslegung des Landesjugendam-
tes werden Öffnungszeiten bereits ab 46 Wochenstunden gefördert. Für eine Ausweitung der 
Öffnungszeit bis zu 50 Wochenstunden kann die Förderung einer Kindertageseinrichtung – 
abhängig von einer Bedarfsprüfung für den Sozialraum – bewilligt werden. Eltern haben in 
Absprache mit der Einrichtung die Möglichkeit – analog zum Modell FlexiZeit – die Betreu-
ungszeiten individuell einzusetzen.  
 
6.3. Zusätzliche Betreuungsangebote bei unregelmäßigem Bedarf oder für ausnahmsweise kurz-
fristig erhöhten Bedarf der Familien und Notfallangebote / ExtraZeit 
Ausnahmsweise kurzfristig erhöhte Bedarfe und Notfallangebote können mit dem bestehen-
den städtischen ExtraZeit Modell aufgegriffen werden. Eine ExtraZeit kann in begründeten 
Betreuungsengpässen genutzt werden, wenn sich z.B. der Dienstplan der Eltern kurzzeitig 
ändert oder eine unvorhersehbare Verspätung der Eltern eintritt. Die Inanspruchnahme der 
ExtraZeit ist individuell zwischen den Erziehungsberechtigen und der Einrichtung zu verein-
baren. Die Nutzungsdauer darf die gebuchte Betreuungszeit von 25, 35 oder 45 Stunden ma-
ximal um 2,5 Stunden in der Woche bzw. maximal um 10 Stunden im Monat überschreiten. 
Die ExtraZeit wird gemäß dem Zuzahlungsverbot nach § 51 KiBiz n.F. für die Eltern kostenlos 
angeboten. 
Die Förderung der Kindertageseinrichtung kann abhängig von der Bedarfsprüfung und von 
verfügbaren Budgetmitteln entsprechend Ziffer 6.1 bewilligt werden.  
 
6.4. Förderung geringer Schließtage 
Kindertageseinrichtungen, die weniger als 16 Tage jährlich schließen, erhalten unabhängig 
von einer Bedarfsprüfung für den Sozialraum (Jugendhilfeplanung) pro Tag reduzierter 
Schließzeit einen pauschalen Förderbetrag. Ausgehend von einem Grundbetrag von 1.000 
EUR pro Tag wird die Förderung entsprechend der besseren Personaleinsatzplanung in grö-
ßeren Kindertageseinrichtungen nach der Anzahl der Gruppen wie folgt abgestuft: 
- bis 2 Gruppen 100% des Grundbetrages, 
- bei 3 Gruppen 90% des Grundbetrages, 
- bei 4 Gruppen 80% des Grundbetrages, 
- bei 5 und mehr Gruppen 70% des Grundbetrages. 
Bei der Anzahl der Schließtage werden halbe Schließtage nach § 27 Abs. 3 KiBiz n.F. be-
rücksichtigt. 
 
6.5. Kindertagesbetreuung in sensiblen Zeiten  
Betreuungsangebote für einzelne Kinder an Wochenend- und Feiertagen sowie Betreuungs-
angebote nach 18 Uhr und vor 7 Uhr werden als sensible Zeiten der Betreuung definiert.  
Für diese Zeiten können bedarfsgerecht individuelle und familiennahe Betreuungsangebote 
gemäß Ziffer 5.2 entwickelt werden.  
Eine Förderung in Kindertageseinrichtungen kann, abhängig von einer Bedarfsprüfung durch 
die Jugendhilfeplanung für den Sozialraum, entsprechend Ziffer 6.1 bewilligt werden.  
 
6.6. Ergänzende Kindertagespflege gemäß § 23 Abs. 1 KiBiz n.F.  
Die ergänzende Kindertagespflege kann gemäß den gesonderten Förderrichtlinien zur Kin-
dertagespflege im Einzelfall gefördert werden.

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V/0574/2020 
 
6.7. Einzelfallentscheidungen 
In begründeten Einzelfällen kann die Verwaltung des Amtes für Kinder, Jugendliche und Fa-
milien von diesen Fördergrundsätzen abweichen.  
 
 
7. Ausblick 
 
Die Fördergrundsätze werden zunächst zur Erprobung für ein Jahr festgelegt. In dieser Phase werden 
die Auswirkungen auf die Elternnachfrage wie beispielsweise ein möglicher Rückgang der Nachfrage 
nach kurzzeitiger Randzeitenbetreuung betrachtet. Weiterhin werden die Auswirkungen der erweiter-
ten bzw. flexibleren Angebote der Träger und Einrichtungen sowie der zu erwartende Personalmehr-
bedarf in Kindertageseinrichtungen überprüft. Hierbei wird insbesondere die finanzielle Ausstattung 
zur Flexibilisierung von Einrichtungen mit weniger als 3 Gruppen in den Blick genommen.  
Im Erprobungszeitraum soll die bedarfsorientierte Umsetzung von individuellen und familienorientier-
ten Betreuungsangeboten für Kinder in „sensiblen Zeiten“ – nach 18 Uhr und vor 7 Uhr, sowie an Wo-
chenenden und Feiertagen – konzeptionell entwickelt werden.  
 
Die Auswirkungen der aktuellen Corona-Pandemie stellt die Kindertagesbetreuung aktuell insbeson-
dere beim Personaleinsatz vor besondere Herausforderungen. Dies ist im Kontext der Evaluation des 
Erprobungszeitraums besonders in den Blick zu nehmen.  
 
Die Entwicklung neuer Angebotsformen wird weiterhin im Rahmen der AG flexible Kindertagesbe-
treuung mit den Trägern der öffentlichen Jugendhilfe erörtert und im Rahmen der AG 78 dargestellt. 
Die Themen der Evaluation und Weiterentwicklung werden in der AG flexible Kindertagesbetreuung 
sowie der AG 5 § 78 KJHG vertiefend betrachtet. Die Erfahrungen aus dem Pilotjahr werden von der 
Verwaltung zusammengefasst, in den Fördergrundsätzen fortgeschrieben und nach Ablauf des Er-
probungszeitraums in die politische Beratung eingebracht.  
 
 
8. Fazit 
 
Mit der Verteilung der Landeszuschüsse zur Flexibilisierung der Betreuungszeiten gemäß § 48 Kin-
derbildungsgesetz, erhalten die Kindertageseinrichtungen in Münster eine deutlich verbesserte finan-
zielle Ausstattung der vorhandenen Angebote.  
Zusätzlich bietet die finanzielle Ausstattung den Trägern Anreize, neue und flexible Angebote in der 
Stadt Münster etablieren zu können.  
Mit der Entwicklung von Betreuungsangeboten in den „sensiblen“ Betreuungszeiten, sollen insbeson-
dere Familien unterstützt werden, die individuelle Betreuungsbedarfe haben, welche nicht durch die 
institutionelle Betreuung in der Kita gedeckt werden können. 
 
Insgesamt entwickelt die Stadt Münster mit der Förderung von flexiblen Betreuungsangeboten weitere 
wichtige Bausteine zum qualitativen und quantitativen Ausbau der Angebotspalette im Kontext der 
Vereinbarkeit von Familie und Beruf. 
 
I.V. 
Gez. 
 
Thomas Paal 
Stadtdirektor 
 
Anlagen: 
Anlage A 
Anlage 1: Modelle zur flexiblen Kindertagesbetreuung in MünsterV/0574/2020

Beratungsverlauf (3)

19.08.2020 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien
TOP 17 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
26.08.2020 Haupt- und Finanzausschuss
TOP 45 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
26.08.2020 Rat
TOP 39 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (7)

  • Marie-Curie-Straße
  • Wienburgstraße 5
  • Schmittingheide 10s
  • Hensenstraße 6
  • Inselbogen 3
  • Kinderhaus 62
  • Holtrode 12

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
V/0574/2020
Typ
Vorlagen
Datum
24.06.2020
Erstellt
06.10.2020 14:37