V/0290/2022
Europa.Brücke.Münster plus - Zuschussantrag der Bischof-Hermann-Stiftung
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Antrag_Bischof_Hermann_Stiftung_EBM+
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Stadt Münster Eing: 13. April 2022 BISCHOF-HERMANN- STIFTUNG IN Kommunales Integrationszenirum Münster \ m ———— Bischof-Hermann-Stiftung + Schillerstr. 46 * 48155 Münster Stadt Münster Bischof-Hermann-Stiftung Münster z. Hd. Stadtdirektor Thomas Paal Geschäftsführung 48127 Münster Schillerstraße 46 Ansprechpartner 48155 Münster Dietmar Davids Tel. 0251.60 63 01 Tel. 0251.60 63 127 Fax 0251.60 63 130 ket.davids@bhst.de a1 www.bhst.de Unser Zeichen Datum DA 07.04.2022 Antrag auf unterjährige Finanzierung des Beratungsangebotes Europa.Brücke.Münster plus 2022 Sehr geehrter Herr Paal, wie telefonisch besprochen stellt die Bischof-Hermann-Stiftung (BHST) hiermit einen Antrag auf unterjährige Finanzierung des seit 2016 in Münster existierenden niedrigschwelligen Beratungsangebotes für neuzuge- wanderte Unionsbürger*innen in prekären Lebenslagen Europa.Brücke.Münster plus (EBM+) für den Zeit- raum vom 01.07.2022 bis längstens 31.12.2022. Die aktuelle Förderung des Projekts durch den Europäischen Hilfsfonds für die am stärksten benachteiligten Personen (EHAP), das BMAS sowie das BMFSFJ endet zum 30.06.2022. Die unterjährige Finanzierung soll eine Förderlücke von mindestens drei bis maximal sechs Monaten überbrücken. Wie in der Anregung gemäß $ 24 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen zum Haushalt 2022 dargelegt, bemüht sich die BHST um eine Förderung durch den EhAP plus zur Aufrechterhaltung und Weiterentwicklung des etablierten Beratungsangebots. Anders als in 2021 von den Fördergebern in Aussicht gestellt, ist eine nahtlose Anschlussfinanzierung des Projektes über eine Neuauflage des EHAP im Rahmen des EhAP plus nicht möglich. Aktuell liegen der BHST folgende Informationen vor: e Der Förderaufruf für den EhAP plus soll Anfang April 2022 erfolgen. ® Für die Einreichung von Interessensbekundungen werden fünf bis sechs Wochen Zeit gewährt. ° Träger, die erfolgreich am Interessensbekundungsverfahren teilgenommen haben, sollen bis Ende Juni eine Zusage für die Antragstellung erhalten. ® Die Einreichung der Förderanträge soll von Juli bis Mitte August 2022 erfolgen, Zeitfenster ebenfalls sechs Wochen. e Ab Beginn des vierten Quartals — eine Bewilligung vorausgesetzt - sollen die ersten Projekte starten können. Demnach ist eine Finanzierung über den EhAP plus frühestens ab dem vierten Quartal 2022 möglich. Der BHST ist nicht bekannt, ob der oben genannte Zeitplan seitens der Bundesministerien eingehalten werden kann. Mit unserem Antrag berufen wir uns auf die Absichtserklärung der derzeitigen Rathaus-Koalition, im Falle einer Förderlücke eine unterjährige Finanzierung bis zum 31.12.2022 sicherzustellen. Ohne diese Möglich- keit droht der Wegfall eines wirksamen Beratungsangebots mit weitreichenden negativen Folgen für die In- tegration der marginalisierten Zielgruppe. Bm nn BISCHOF-RERMANN-STIFTUNG MÜNSTER BANKVERBINDUNG Dietmar Davids, Geschäftsführer, IBAN: DE40 4006 0265 0003 5940 00 a] www.bhst.de Schillerstraße 46, 48155 Münster SWIFT-BIC: GENODEMIDKM Die BHST hofft sehr, dass der Rat der Stadt Münster das Anliegen, bestehende und etablierte Unterstützungs- strukturen für Unionsbürger*innen in prekären Lebenslagen zu erhalten und auszubauen, unterstützen wird. Neue Informationen hinsichtlich einer möglichen Finanzierung über den EhAP plus ab dem vierten Quartal 2022 werden wir Ihnen umgehend mitteilen. Selbstverständlich stehen wir Ihnen für Fragen und Austausch jederzeit zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen Dompropst Kurt Schulte Dietmar Davids (Vorstandsvorsitzender) (Geschäftsführer) In der Anlage erhalten Sie einen Überblick über die bisherigen Tätigkeiten der EBM+. Dieser enthält die wichtigsten Eckdaten aus der Anregung gemäß 8 24 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfa- len zum Haushalt 2022. m nn m nn BISCHOF-HERMANN-STIFTUNG MÜNSTER BANKVERBINDUNG Dietmar Davids, Geschäftsführer, IBAN: DE40 4006 0265 00035940 00 [a1 www.bhst.de Schillerstraße 46, 48155 Münster SWIFT-BIC: GENODEMIDKM Zeitraum der Förderung: 01.07.2022 bis maximal 31.12.2022 Umfang der Förderung: e 2,75 Vollzeitstellen Sozialarbeit e 1,0 Vollzeitstelle Pflege- und Gesundheitsmanagement e 0,25 Vollzeitstelle Verwaltung sowie die Kosten für Sachmittel und die Miete für die Büroräumlich- keiten in der Hafenstraße 3-5 Kosten für den Zeitraum 01.07.2022 bis 31.12.2022: | Personalkosten 2,75 Vollzeitstellen Sozialarbeit 85.690,71€ | 1,00 Vollzeitstelle Pflegemanagement 32.347,61€ 0,25 Vollzeitstelle Verwaltung 8.533,30 € Sachkosten Miete und Sachmittel 1asoome| | Gesamt 139.072,12 € Tätigkeitschwerpunkte und Beratungsansatz: Die BHST geht davon aus, dass aufgrund der unterschiedlichen Lebensstandards in den EU-Mitgliedstaaten auch in den nächsten Jahren Migration von Unionsbürger*innen in prekären Lebenslagen nach Münster stattfinden wird. Dies belegt auch die Tatsache, dass jährlich ca. 250-300 neue Personen (einschließlich ca. 50-70 Kinder), das Angebot der EBM+ aufsuchen. Seit ihrem Bestehen wurden in der EBM+ und ihren Vor- läuferprojekten insgesamt 1431 Personen erfolgreich beraten. Die gleichbleibend hohe Anzahl der Nutzer*in- nen unterstreicht die Wichtigkeit einer dauerhaften Implementierung des Angebots für die Zielgruppe. Nach fünfeinhalbjähriger Erfahrung in der Beratung und Unterstützung von Unionsbürger*innen in komple- xen Problemlagen verfügt die EBM+ über fundierte Kenntnisse darüber, welche Hilfsmaßnahmen notwendig sind, damit die Aufnahme einer Arbeit, die Integration in Nachbarschaft, Schule und Kita, die Anbindung an das Gesundheitssystem sowie gesellschaftliche Teilhabe nachhaltig gelingen können. Die EBM+ verfügt zu- dem über ein tragfähiges Netzwerk mit zahlreichen Akteur*innen, die an der Beratung, Begleitung und Un- terstützung der Zielgruppe beteiligt sind. Ein wichtiges Erfolgskriterium für die Beratung ist der niedrigschwellige Beratungsansatz, der das Angebot für die ratsuchenden Personen besonders einfach zugänglich macht. Am Anfang eines jeden Beratungsprozesses steht ein umfassendes Clearingverfahren in dem die Lebenslagen der Zielgruppe ganzheitlich in den Blick genommen werden. Das Clearingverfahren ermöglicht es den Bera- tenden die Wünsche und Ressourcen der einzelnen Personen zu erfragen sowie Informationen zu Rechten und Pflichten an diese weiterzugeben. Dies trägt dazu bei, dass die Zielgruppe realistische Perspektiven für ihr Leben in Deutschland entwickelt und bestmöglich in Münster ankommen kann. Aufgrund der komplexen Rechtslage und der gesetzlichen Ausschlüsse von Unionsbürger*innen, dienen das Clearingverfahren sowie die daran anschließenden Beratungs- und Unterstützungsleistungen der Vermeidung von absoluter Armut und Verelendung. Die weitergehenden Beratungs- und Unterstützungsleistungen decken folgende Bereiche ab: 1. Arbeit Die Unterstützung der Zielgruppe beim Zugang zum Arbeitsmarkt sieht die bisherige EHAP-Förderung nicht vor. Die Erfahrungen der BHST zeigen jedoch, dass der Großteil der Unionsbürger*innen, der nach Münster kommt, den Wunsch hat, so schnell wie möglich eine Beschäftigung aufzunehmen. Dies gelingt den meisten Personen bereits zeitnah nach ihrer Ankunft, obwohl sie mit einer Vielzahl von Problemen konfrontiert sind. Beispiele sind: ® geringe Sprachkenntnisse, mangelnde berufliche Qualifikation und/oder fehlende Nachweise, die den Zugang zum Arbeitsmarkt erschweren, e _prekäre Beschäftigungen, deren Einkommen nicht bedarfsdeckend ist, e _unvorhersehbare oder unrechtmäßige Kündigungen und verschiedene Formen von Arbeitsausbeutung. ee = BISCHOF-HERMANN-STIFTUNG MÜNSTER BANKVERBINDUNG Dietmar Davids, Geschäftsführer, IBAN: DE40 4006 0265 0003 5940 00 ja} www.bhst.de Schillerstraße 46, 48155 Münster SWIFT-BIC: GENODEMIDKM Durch eine vorübergehende städtische Förderung kann die EBM+ den Grundstein für die Erweiterung ihres Beratungsangebots hinsichtlich des Bereichs Arbeit aufbauen. Geplante Aktivitäten sind z. B.: © _ Hilfe beim Zusammenstellen der erforderlichen Unterlagen für eine Arbeitsaufnahme (z. B. Be- werbung, Anforderung von Steuer- und Rentenversicherungsnummer), ° Zusammenarbeit mit der Bundesagentur für Arbeit oder dem Jobcenter mit Blick auf die Förder- möglichkeiten in Form der Teilnahme an Integrationssprachkursen oder anderer berufsbezoge- ner Förderprogramme, ®e Vermittlung zu den Beratungsstellen Arbeit bei arbeitsrechtlichen Fragestellungen. Erwerbstätigkeit stellt einen zentralen Baustein für die Integration dar. Durch den alltäglichen Kontakt zu Kolleg*innen und Vorgesetzten können Sprachkenntnisse erworben und ausgebaut werden. Zudem wirkt sich die Erwerbstätigkeit u.a. durch die damit einhergehende Tagesstruktur, den Kontakt zu Kolleg*innen und die zunehmende wirtschaftliche Unabhängigkeit positiv auf die physische und psychische Gesund- heit sowie auf die gesellschaftliche Teilhabe von Menschen aus. 2. Bildung Eltern, die sich ratsuchend an die EBM+ wenden, sind in der Regel sehr an der Bildungsteilhabe ihrer Kinder interessiert. In der Vergangenheit konnten, dank einer hervorragenden Zusammenarbeit mit ver- schiedenen städtischen Einrichtungen, zahlreiche Erfolge im Hinblick auf den Zugang zu Bildungsangebo- ten für Kinder und Jugendliche erzielt werden: ®e Zusammen mit der Bildungsberatung des Amtes für Schule und Weiterbildung ist es gelungen, die schulpflichtigen Kinder und Jugendlichen, die das Beratungsangebot aufgesucht haben, er- folgreich in entsprechende Schulen zu vermitteln. e In Kooperation mit dem Familienbüro konnte einem Großteil der Kinder ein Kitaplatz bzw. ein Platz in der Kindertagespflege vermittelt werden. Dies ist besonders wichtig für Alleinerziehende, die über keine alternative Betreuungsmöglichkeit für ihre Kinder verfügen. Es zeigt sich, dass die genannten Unterstützungsleistungen ein hohes Maß an zeitlichen Kapazitäten bin- den und eine engmaschige Begleitung der Familien über die Anmeldung hinaus erforderlich ist. Im schu- lischen Bereich hat sich dabei vor allem die Zusammenarbeit mit den an das Amt für Schule und Weiter- bildung angegliederten Fallscouts als besonders hilfreich herausgestellt. Der Zugang zu Bildungsangeboten für Kinder und Jugendliche ist eine wesentliche Grundlage gelingender Integration. Er ermöglicht gesellschaftliche Teilhabe und hilft bei der Überwindung von Armut. Konkrete positive Auswirkungen sind z. B.: ® Spracherwerb, e _Ermöglichung sozialer Kontakte und Förderung der Vernetzung innerhalb der Stadtgesellschaft, ® Schaffung zeitlicher Ressourcen für die Eltern, die diese zum Besuch von Sprachkursen oder zur Teilhabe am Erwerbsleben nutzen können. In Anbetracht der positiven Auswirkungen und der erfolgreichen Zusammenarbeit mit den genannten Einrichtungen möchte die EBM+ dieses Angebot sehr gerne fortführen. Auch Bildungsmaßnahmen für Erwachsene, die über den Zugang zu Integrationssprachkursen hinausge- hen und zu ihrem Empowerment beitragen, sind von hoher Bedeutung. Diese werden im durch das Kom- munale Integrationszentrum geförderten Komm-An-Treffpunkt der BHST durch ehrenamtlich Tätige flan- kierend angeboten. Inhalte der Bildungsangebote sind z. B. Informationen zu Gesundheit, Wohnen und Konsumverhalten. 3. Wohnen Ein Teil der ratsuchenden Unionsbürger*innen, die sich an die EBM+ wenden und neu in Münster sind, ist wohnungslos oder verdeckt wohnungslos. Personen, die akut von Wohnungslosigkeit betroffen sind und keine alternative Unterbringung finden können, werden in der Regel vorübergehend in den Notun- terkünften für alleinstehende Personen der BHST und des SKF bzw. den Unterkünften für wohnungslose Familien der Stadt Münster untergebracht. Eine wichtige Aufgabe der EBM+ ist daher die Hilfe bei der Wohnungssuche für wohnungslose Unions- bürger*innen. Trotz des angespannten Wohnungsmarktes und der geringen Leerstandsquote konnten m m BISCHOF-HERMANN-STIFTUNG MÜNSTER BANKVERBINDUNG Dietmar Davids, Geschäftsführer, IBAN: DE40 4006 0265 00035940 00 1a] www.bhst.de Schillerstraße 46, 48155 Münster SWIFT-BIC: GENODEM1DKM seit 2016 insgesamt 245 Personen (Stand 05.04.2022) erfolgreich in Wohnraum vermittelt werden. Allein in den Jahren 2020 und 2021, konnten trotz Coronapandemie insgesamt 61 Personen aus kommunalen Notunterkünften in eigenen Wohnraum vermittelt werden, was zum einen zu einer direkten Entlastung der Unterkünfte beigetragen hat und zum anderen eine unmittelbare Verbesserung der Lebenssituation der Betroffenen bewirkte. Für eine erfolgreiche Wohnraumakquise und den langfristigen Erhalt von Mietverhältnissen ist eine Viel- zahl von Maßnahmen notwendig. Das Angebot der EBM+ umfasst dabei unter anderem: ® Unterstützung bei der Beantragung eines Wohnberechtigungsscheins und der Anmeldung bei den lokalen Wohnungsbaugesellschaften, e Vereinbarung von und Begleitung zu Besichtigungsterminen, e Beratung beim Um- und Einzug (z.B. Antrag auf Einrichtungsbeihilfe, Anmeldung beim Bürger- amt, Heizen und Lüften, Mülltrennung) sowie ® Unterstützung bei der Anbindung in der Nachbarschaft und im Quartier. Mit Blick auf die Unterstützung von Unionsbürger*innen, die sich mit der Bitte um Hilfe bei drohender Wohnungslosigkeit an die EBM+ wenden, sind folgende Anlaufstellen langjährige und wichtige Koopera- tionspartner*innen: e Amt für Wohnungswesen (z. B. bei Wohnungsmängeln), e Fachdienst Wohnungsnotfälle im Stadtteil, ® Mieter*innenschutzvereine, e Fachstelle Wohnraumsicherung des Sozialamtes (z. B. zwecks Darlehnsgewährung bei Kündigung wegen Mietschulden). In Anbetracht der erzielten Erfolge bei der Abwendung bzw. Überwindung von Wohnungslosigkeit möchte die EBM+ dieses Angebot in jedem Fall fortführen. Eine Neuauflage des Projekts Wohnen und Alltag, dass die EBM+ bei den obigen Unterstützungsleistungen sehr effektiv ergänzt hat, wäre hierzu äußerst wünschenswert. 4. Gesundheit Der gleichberechtigte Zugang zum Gesundheitssystem stellt für neuzugewanderte Unionsbürger*innen in prekären Lebenslagen oft eine Herausforderung dar. Dafür gibt es unterschiedliche Gründe, z. B.: * Beim Zuzug nach Deutschland besteht i. d. R. noch kein Krankenversicherungsschutz, vielfach ist auch keine Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) vorhanden. e DerZugang zur deutschen Krankenversicherung ist aufgrund bürokratischer Hürden nicht unein- geschränkt möglich. © Neben dem fehlenden Krankenversicherungsschutz erschweren Sprachbarrieren oder man- gelnde Kenntnis zur Organisationsstruktur des deutschen Gesundheitswesens die Kontaktauf- nahme zu Ärzt*innen und weiteren Gesundheitseinrichtungen. Es ist ein zentrales Anliegen der EBM+ die Personen bei der Überwindung dieser Probleme zu unterstüt- zen. Dies geschieht auf unterschiedlichen Ebenen: ® Zur Klärung des Krankenversicherungsschutzes besteht eine enge Kooperation mit der Clearing- stelle „Klar für Gesundheit“ der GGUA Flüchtlingshilfe und der Caritas. Ziel ist die nachhaltige Anbindung der Ratsuchenden an das reguläre Versorgungssystem, die in der Vergangenheit in gegenseitiger Absprache und Arbeitsteilung sehr erfolgreich stattgefunden hat. e Menschen ohne Krankenversicherungsschutz, die einen akuten medizinischen Versorgungsbe- darf haben, werden an den Mobilen Medizinischen Dienst im Haus der Wohnungslosenhilfe oder die Malteser Medizin für Menschen ohne Krankenversicherung vermittelt bzw. persönlich dort- hin begleitet. Folgetermine bzw. Termine, die sich aus der Konsultation bei den oben genannten Angeboten ergeben werden, falls nötig, ebenfalls koordiniert bzw. begleitet. ® Um den Zugang zu regulären medizinischen Angeboten zu verbessern, nehmen die Mitarbei- ter*innen der EBM+ eine vermittelnde Rolle ein: Sie informieren über das Gesundheitssystem und die unterschiedlichen Zugangswege, helfen bei der Vereinbarung von Terminen bei (Fach-) Ärzt*innen und können in Einzelfällen auch Begleitung zu Terminen anbieten. Dies wird sowohl m———— m m BISCHOF-HERMANN-STIFTUNG MÜNSTER BANKVERBINDUNG Dietmar Davids, Geschäftsführer, IBAN: DE40 4006 0265 0003 5940 00 ed www.bhst.de Schillerstraße 46, 48155 Münster SWIFT-BIC:GENODEMIDKM von Ratsuchenden, als auch von den im Gesundheitswesen tätigen Personen als großer Gewinn empfunden. e In Zusammenarbeit mit verschiedenen Akteur*innen vermittelt die EBM+ adressatengerecht Wissen, u. a. zu Präventionsangeboten, Hygiene, gesunder Ernährungsweise, Impfvorschriften sowie notwendigen Untersuchungen im Kindesalter. Ein besonderes Augenmerk wird dabei auf die gesundheitliche und soziale Unterstützung von besonders schutzbedürftigen Personen, wie z. B. Schwangeren, Familien mit kleinen Kindern, Menschen mit Behinderungen oder chronisch erkrankten Personen gelegt, die oftmals von allein keinen Zugang zu den genannten Stellen fin- den. Angesichts der Corona-Pandemie ist umso deutlicher geworden, welche Bedeutung ein niedrigschwelli- ges gesundheitsbezogenes Unterstützungs- und Informationsangebot für Menschen in prekären Lebens- lagen hat. 5. Existenzsicherung Für Personen, bei denen das erzielte Erwerbseinkommen nicht ausreicht, um den eigenen Lebensunter- halt und die Finanzierung der Miete sicher zu stellen, ist die Expertise der Mitarbeiter*innen der EBM+ notwendig, um im Rahmen der komplexen Gesetzeslage zu Leistungsansprüchen von Unionsbürger*in- nen rechtskreisübergreifend zu beraten. Bei der zahlenmäßig sehr kleinen Gruppe der Personen, die vollkommen von Sozialleistungen ausge- schlossen sind, bemühen sich die Beratenden um humanitäre Lösungen. Hierbei kommt erschwerend hinzu, dass diesem Personenkreis der Zugang zur Münsteraner Tafel verwehrt wird. Querschnittsziele Antidiskriminierung und Gleichstellung Zusätzlich zum oben beschriebenen Clearingverfahren sowie den daran angeschlossenen Beratungs- und Un- terstützungsleistungen verfolgt die EBM+ die Querschnittsziele Antidiskriminierung und Gleichstellung. Als aktives Mitglied im Netzwerk Rassismuskritik der Stadt Münster beteiligt sie sich regelmäßig an der Auftakt- veranstaltung der Münsteraner Wochen gegen Rassismus sowie weiteren Bildungsangeboten zum Thema Rassismuskritik. Ziel ist es, rassistische Strukturen langfristig abzubauen und die Lebenslagen von Unionsbür- ger*innen, auch im Hinblick auf Diskriminierung, zu thematisieren. Die EBM+ berät unabhängig von Geschlecht und sexueller Orientierung. Die Erfahrungen zeigen, dass Frauen in einigen Fällen besondere Bedarfe äußern oder Schutzräume benötigen. Vor dieser Hintergrund wurde von den Beratenden eine Frauensprechstunde initiiert. Diese bietet Möglichkeiten der Unterstützung bei frauen- spezifische Themen (z.B. Schwangerschaft, Kontrazeption, Frauengesundheit) in einem geschützten und ver- traulichen Rahmen. In Einzelfällen kooperiert die EBM+ außerdem mit Frauenschutzhäusern sowie Beratungs- stellen für von Gewalt betroffene Frauen. Frauen die der Armutsprostitution nachgehen, werden an das Pro- jekt Marischa weitervermittelt. Ausblick Die Personengruppe findet aufgrund von Sprachbarrieren, unterschiedlichen Formen von Diskriminierung, prekären Lebenslagen sowie der komplexen Rechtslage nur erschwert Zugänge zu Arbeit, Bildung, Wohn- raum, Gesundheitsversorgung und dem bestehenden Hilfesystem. Es braucht daher unbedingt weiterhin An- gebote, die im Rahmen einer niedrigschwelligen Beratung, Begleitung und Unterstützung einen nachhaltigen Zugang zu den genannten Bereichen ermöglichen und damit zu einer Normalisierung der Lebensumstände führen. Hierzu hat die Arbeit der EBM+ in der Vergangenheit nachhaltig wirksam beigetragen. Bei einem Wegfall des bestehenden Angebots wäre der erforderliche niedrigschwellige Zugang zu bestehenden Struk- turen nicht mehr gewährleistet. Durch die Finanzierung der oben beschriebenen sozial integrativen Arbeit kann den Herausforderungen, die mit der Migration benachteiligter Unionsbürger*innen einhergehen, begegnet werden. Nachhaltige positive Effekte der Beratungsarbeit, wie beispielsweise Arbeitsaufnahme, Wohnraumakquise sowie Kita- und Schul- besuch, verhindern negative Entwicklungen, ermöglichen gesellschaftliche Teilhabe und reduzieren Armut. ee BISCHOF-HERMANN-STIFTUNGMÜNSTER BANKVERBINDUNG Dietmar Davids, Geschäftsführer, IBAN: DE40 4006 0265 0003 5940 00 ja} www.bhst.de Schillerstraße 46, 48155 Münster SWIFT-BIC: GENODEMIDKM
Berichtsvorlage
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V/0290/2022 V/0290/2022 Öffentliche Berichtsvorlage Betrifft Europa.Brücke.Münster plus - Zuschussantrag der Bischof-Hermann-Stiftung Beratungsfolge 05.05.2022 Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Verbraucherschutz und Arbeitsförderung Bericht 17.05.2022 Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft Bericht 18.05.2022 Hauptausschuss Bericht 18.05.2022 Rat Bericht Bericht: Die Bischof-Hermann-Stiftung hat am 18.06.2021 mit der Anregung gemäß § 24 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen Nr. 2021-00140 einen Zuschuss für die Förderung des Projektes Europa.Brücke.Münster plus vom 01.07. bis 31.12.2022 in Höhe von 139.072 € beantragt. Insbesondere wurde dargestellt, dass die derzeitige Förderung eines Anteils in Höhe von 85% durch den Europäischen Hilfsfonds für die am stärksten benachteiligten Personen (EHAP) am 30.06.2022 endet eine Anschlussfinanzierung über ein neues Bundesprogramm angestrebt wird, für das das Fördervolumen noch nicht bekannt und eine Antragstellung noch nicht möglich ist ein städtischer Zuschuss die Weiterführung des Projekts über den 30.06.2022 hinaus sichern soll. Die Verwaltung hatte für die Beratung des Haushalts 2022 mitgeteilt, dass keine Mittel zur Verfügung stehen. Der Antrag wurde nicht aufgegriffen. Mit Schreiben vom 07.04.2022 (Eingang 11.04.2022) hat die Bischof-Hermann-Stiftung erneut Mittel zur Zwischenfinanzierung des Projektes beantragt (s. Anlage). Die weitere Förderung des Projektes über eine Neuauflage des EHAP sei nach dem aktuellen Zeitplan frühestens ab dem 4. Quartal 2022 möglich. Voraussetzung dafür sei eine erfolgreiche Interessenbekundung (bis Mai 2022) sowie eine Antragstellung (bis Mitte August 2022) und entsprechende Bewilligung. Beantragt wird ein Zuschuss zur Schließung der Förderlücke ab 01.07. bis längstens 31.12.2022. Der Finanzbedarf für diesen Zeitraum wird erneut mit 139.072 € beziffert. Dezernat IV/Kommunales Integrationszentrum 03.05.2022 Ihr/e Ansprechpartner/in: Herr Gunsthövel T elefon:492-7085 Gunsthoevel@stadt- muenster.de - 2 - V/0290/2022 Die Bischof-Hermann-Stiftung bezieht sich in ihrem Antrag auf die in der Niederschrift der Sitzung des Ausschusses für Soziales, Gesundheit, Verbraucherschutz und Arbeitsförderung am 30.11.2021 dokumentierte Protokollerklärung, die im Rahmen der Beratungen des Haushaltsplanentwurfs für das Jahr 2022 abgegeben wurde: Frau Winkel gab für die Fraktionen von Bündnis 90/Die Grünen/GAL, SPD, Volt folgende Protokollerklärung zu dem Antrag der Bischof-Hermann-Stiftung, Europabrücke (Nr. 4) ab: „Das Projekt Europabrücke wird noch bis zum 30.06.2022 aus EU-Mitteln gefördert. Ein Antrag auf weitere Förderung durch die EU kann und soll sobald wie möglich gestellt werden. Sollte ein entsprechender Antrag abgelehnt werden, verpflichten wir uns, gemeinsam unterjährig die Finanzierung bis zum 31.12.2022 sicherzustellen“. Mit dieser Berichtsvorlage gibt die Verwaltung dem Rat den Antrag der Bischof-Hermann-Stiftung zur Kenntnis. Auch nach aktuellem Stand stehen im Haushalt 2022 keine Mittel für das Projekt zur Verfügung. I.V. gez. Thomas Paal Stadtdirektor Anlagen: Anlage A Anlage 1 (Antrag der Bischof-Hermann-Stiftung vom 07.04.2022)
Anlage A
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Anlage A zur V/0290/2022 Kurzüberblick Mit dieser Vorlage wird dem Rat der Antrag der Bischof-Hermann-Stiftung für eine unterjährige Zwischenfinanzierung des Projektes Europa.Brücke.Münster plus ab 1.7.2022 bekanntgegeben. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Das Projekt Europa.Brücke.Münster plus hat Bezug zu folgenden Leitorientierungen aus dem ISM-Prozess: Wir werden Münster zu einer Stadt mit höchster Lebens- und Erlebnisqualität weiterentwickeln: o mit hohem Wohnwert, Familienfreundlichkeit und sozialer Balance in der Stadtgesellschaft Wir werden Münster auf der Basis unserer Geschichte und des Prinzips von „T oleranzdurch Dialog“ zu einer weltoffenen Stadt weiterentwickeln. Zudem wirkt das Projekt an der Umsetzung von Leit- und T eilzielendes Migrationsleitbildes mit, insbesondere in den Handlungsfeldern Wirtschaft und Arbeit, Bildung und Sprachen, Wohnen und sozialräumliche Stadtentwicklung, Gesundheit und Pflege sowie Soziale Leistungen und Dienste. Finanzierung Produktgruppe: 0116 Migrations- und Integrationsmanagement Auswirkungen auf den Ergebnisplan Ja x Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja x Nein Im beschlossenen Haushaltsplan 2022 enthalten? Ja x Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? Ja x Nein Bereits veranschlagt? Ja x Nein Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig x vollständig freiwillig Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Das Projekt ist insbesondere für die Querschnittsthemen Migration und Integration relevant und hat einen Fokus auf Antidiskriminierung und Gleichstellung.
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungBeschluss: mehrheitlich geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungOrte (2)
- Schillerstraße 46
- Hafenstraße 3
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Details
- Aktenzeichen
- V/0290/2022
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 22.04.2022
- Erstellt
- 22.04.2022 10:20