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V/0290/2022

Europa.Brücke.Münster plus - Zuschussantrag der Bischof-Hermann-Stiftung

Vorlagen 22.04.2022

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 18.05.2022, TOP 26

Antrag_Bischof_Hermann_Stiftung_EBM+

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Anlage A

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Antrag_Bischof_Hermann_Stiftung_EBM+

20281 Zeichen

Stadt Münster

Eing: 13. April 2022 BISCHOF-HERMANN-

STIFTUNG

IN

Kommunales Integrationszenirum Münster
\ m ————
Bischof-Hermann-Stiftung + Schillerstr. 46 * 48155 Münster
Stadt Münster Bischof-Hermann-Stiftung Münster
z. Hd. Stadtdirektor Thomas Paal Geschäftsführung
48127 Münster Schillerstraße 46 Ansprechpartner
48155 Münster Dietmar Davids
Tel. 0251.60 63 01 Tel. 0251.60 63 127
Fax 0251.60 63 130 ket.davids@bhst.de

a1 www.bhst.de

Unser Zeichen Datum
DA 07.04.2022

Antrag auf unterjährige Finanzierung des Beratungsangebotes Europa.Brücke.Münster plus 2022

Sehr geehrter Herr Paal,

wie telefonisch besprochen stellt die Bischof-Hermann-Stiftung (BHST) hiermit einen Antrag auf unterjährige
Finanzierung des seit 2016 in Münster existierenden niedrigschwelligen Beratungsangebotes für neuzuge-
wanderte Unionsbürger*innen in prekären Lebenslagen Europa.Brücke.Münster plus (EBM+) für den Zeit-
raum vom 01.07.2022 bis längstens 31.12.2022.

Die aktuelle Förderung des Projekts durch den Europäischen Hilfsfonds für die am stärksten benachteiligten
Personen (EHAP), das BMAS sowie das BMFSFJ endet zum 30.06.2022. Die unterjährige Finanzierung soll
eine Förderlücke von mindestens drei bis maximal sechs Monaten überbrücken.

Wie in der Anregung gemäß $ 24 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen zum Haushalt
2022 dargelegt, bemüht sich die BHST um eine Förderung durch den EhAP plus zur Aufrechterhaltung und
Weiterentwicklung des etablierten Beratungsangebots.

Anders als in 2021 von den Fördergebern in Aussicht gestellt, ist eine nahtlose Anschlussfinanzierung des
Projektes über eine Neuauflage des EHAP im Rahmen des EhAP plus nicht möglich.

Aktuell liegen der BHST folgende Informationen vor:

e Der Förderaufruf für den EhAP plus soll Anfang April 2022 erfolgen.

® Für die Einreichung von Interessensbekundungen werden fünf bis sechs Wochen Zeit gewährt.

° Träger, die erfolgreich am Interessensbekundungsverfahren teilgenommen haben, sollen bis Ende
Juni eine Zusage für die Antragstellung erhalten.

® Die Einreichung der Förderanträge soll von Juli bis Mitte August 2022 erfolgen, Zeitfenster ebenfalls
sechs Wochen.

e Ab Beginn des vierten Quartals — eine Bewilligung vorausgesetzt - sollen die ersten Projekte starten
können.

Demnach ist eine Finanzierung über den EhAP plus frühestens ab dem vierten Quartal 2022 möglich. Der
BHST ist nicht bekannt, ob der oben genannte Zeitplan seitens der Bundesministerien eingehalten werden
kann.

Mit unserem Antrag berufen wir uns auf die Absichtserklärung der derzeitigen Rathaus-Koalition, im Falle
einer Förderlücke eine unterjährige Finanzierung bis zum 31.12.2022 sicherzustellen. Ohne diese Möglich-
keit droht der Wegfall eines wirksamen Beratungsangebots mit weitreichenden negativen Folgen für die In-
tegration der marginalisierten Zielgruppe.

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Dietmar Davids, Geschäftsführer, IBAN: DE40 4006 0265 0003 5940 00 a] www.bhst.de
Schillerstraße 46, 48155 Münster SWIFT-BIC: GENODEMIDKM

Die BHST hofft sehr, dass der Rat der Stadt Münster das Anliegen, bestehende und etablierte Unterstützungs-
strukturen für Unionsbürger*innen in prekären Lebenslagen zu erhalten und auszubauen, unterstützen wird.
Neue Informationen hinsichtlich einer möglichen Finanzierung über den EhAP plus ab dem vierten Quartal

2022 werden wir Ihnen umgehend mitteilen.

Selbstverständlich stehen wir Ihnen für Fragen und Austausch jederzeit zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Dompropst Kurt Schulte Dietmar Davids
(Vorstandsvorsitzender) (Geschäftsführer)

In der Anlage erhalten Sie einen Überblick über die bisherigen Tätigkeiten der EBM+. Dieser enthält die
wichtigsten Eckdaten aus der Anregung gemäß 8 24 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfa-

len zum Haushalt 2022.

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Zeitraum der Förderung: 01.07.2022 bis maximal 31.12.2022
Umfang der Förderung:

e 2,75 Vollzeitstellen Sozialarbeit

e 1,0 Vollzeitstelle Pflege- und Gesundheitsmanagement

e 0,25 Vollzeitstelle Verwaltung sowie die Kosten für Sachmittel und die Miete für die Büroräumlich-
keiten in der Hafenstraße 3-5

Kosten für den Zeitraum 01.07.2022 bis 31.12.2022:

| Personalkosten 2,75 Vollzeitstellen Sozialarbeit 85.690,71€
| 1,00 Vollzeitstelle Pflegemanagement 32.347,61€
0,25 Vollzeitstelle Verwaltung 8.533,30 €

Sachkosten Miete und Sachmittel 1asoome|
| Gesamt 139.072,12 €

Tätigkeitschwerpunkte und Beratungsansatz:

Die BHST geht davon aus, dass aufgrund der unterschiedlichen Lebensstandards in den EU-Mitgliedstaaten

auch in den nächsten Jahren Migration von Unionsbürger*innen in prekären Lebenslagen nach Münster

stattfinden wird. Dies belegt auch die Tatsache, dass jährlich ca. 250-300 neue Personen (einschließlich ca.

50-70 Kinder), das Angebot der EBM+ aufsuchen. Seit ihrem Bestehen wurden in der EBM+ und ihren Vor-

läuferprojekten insgesamt 1431 Personen erfolgreich beraten. Die gleichbleibend hohe Anzahl der Nutzer*in-

nen unterstreicht die Wichtigkeit einer dauerhaften Implementierung des Angebots für die Zielgruppe.

Nach fünfeinhalbjähriger Erfahrung in der Beratung und Unterstützung von Unionsbürger*innen in komple-

xen Problemlagen verfügt die EBM+ über fundierte Kenntnisse darüber, welche Hilfsmaßnahmen notwendig

sind, damit die Aufnahme einer Arbeit, die Integration in Nachbarschaft, Schule und Kita, die Anbindung an

das Gesundheitssystem sowie gesellschaftliche Teilhabe nachhaltig gelingen können. Die EBM+ verfügt zu-

dem über ein tragfähiges Netzwerk mit zahlreichen Akteur*innen, die an der Beratung, Begleitung und Un-

terstützung der Zielgruppe beteiligt sind.

Ein wichtiges Erfolgskriterium für die Beratung ist der niedrigschwellige Beratungsansatz, der das Angebot für
die ratsuchenden Personen besonders einfach zugänglich macht.

Am Anfang eines jeden Beratungsprozesses steht ein umfassendes Clearingverfahren in dem die Lebenslagen
der Zielgruppe ganzheitlich in den Blick genommen werden. Das Clearingverfahren ermöglicht es den Bera-
tenden die Wünsche und Ressourcen der einzelnen Personen zu erfragen sowie Informationen zu Rechten
und Pflichten an diese weiterzugeben. Dies trägt dazu bei, dass die Zielgruppe realistische Perspektiven für
ihr Leben in Deutschland entwickelt und bestmöglich in Münster ankommen kann. Aufgrund der komplexen
Rechtslage und der gesetzlichen Ausschlüsse von Unionsbürger*innen, dienen das Clearingverfahren sowie
die daran anschließenden Beratungs- und Unterstützungsleistungen der Vermeidung von absoluter Armut
und Verelendung. Die weitergehenden Beratungs- und Unterstützungsleistungen decken folgende Bereiche
ab:

1. Arbeit

Die Unterstützung der Zielgruppe beim Zugang zum Arbeitsmarkt sieht die bisherige EHAP-Förderung
nicht vor. Die Erfahrungen der BHST zeigen jedoch, dass der Großteil der Unionsbürger*innen, der nach
Münster kommt, den Wunsch hat, so schnell wie möglich eine Beschäftigung aufzunehmen. Dies gelingt
den meisten Personen bereits zeitnah nach ihrer Ankunft, obwohl sie mit einer Vielzahl von Problemen
konfrontiert sind. Beispiele sind:
® geringe Sprachkenntnisse, mangelnde berufliche Qualifikation und/oder fehlende Nachweise,
die den Zugang zum Arbeitsmarkt erschweren,
e _prekäre Beschäftigungen, deren Einkommen nicht bedarfsdeckend ist,
e _unvorhersehbare oder unrechtmäßige Kündigungen und
verschiedene Formen von Arbeitsausbeutung.

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Durch eine vorübergehende städtische Förderung kann die EBM+ den Grundstein für die Erweiterung
ihres Beratungsangebots hinsichtlich des Bereichs Arbeit aufbauen. Geplante Aktivitäten sind z. B.:

© _ Hilfe beim Zusammenstellen der erforderlichen Unterlagen für eine Arbeitsaufnahme (z. B. Be-
werbung, Anforderung von Steuer- und Rentenversicherungsnummer),

° Zusammenarbeit mit der Bundesagentur für Arbeit oder dem Jobcenter mit Blick auf die Förder-
möglichkeiten in Form der Teilnahme an Integrationssprachkursen oder anderer berufsbezoge-
ner Förderprogramme,

®e Vermittlung zu den Beratungsstellen Arbeit bei arbeitsrechtlichen Fragestellungen.

Erwerbstätigkeit stellt einen zentralen Baustein für die Integration dar. Durch den alltäglichen Kontakt zu
Kolleg*innen und Vorgesetzten können Sprachkenntnisse erworben und ausgebaut werden. Zudem wirkt
sich die Erwerbstätigkeit u.a. durch die damit einhergehende Tagesstruktur, den Kontakt zu Kolleg*innen
und die zunehmende wirtschaftliche Unabhängigkeit positiv auf die physische und psychische Gesund-
heit sowie auf die gesellschaftliche Teilhabe von Menschen aus.

2. Bildung

Eltern, die sich ratsuchend an die EBM+ wenden, sind in der Regel sehr an der Bildungsteilhabe ihrer
Kinder interessiert. In der Vergangenheit konnten, dank einer hervorragenden Zusammenarbeit mit ver-
schiedenen städtischen Einrichtungen, zahlreiche Erfolge im Hinblick auf den Zugang zu Bildungsangebo-
ten für Kinder und Jugendliche erzielt werden:

®e Zusammen mit der Bildungsberatung des Amtes für Schule und Weiterbildung ist es gelungen,
die schulpflichtigen Kinder und Jugendlichen, die das Beratungsangebot aufgesucht haben, er-
folgreich in entsprechende Schulen zu vermitteln.

e In Kooperation mit dem Familienbüro konnte einem Großteil der Kinder ein Kitaplatz bzw. ein
Platz in der Kindertagespflege vermittelt werden. Dies ist besonders wichtig für Alleinerziehende,
die über keine alternative Betreuungsmöglichkeit für ihre Kinder verfügen.

Es zeigt sich, dass die genannten Unterstützungsleistungen ein hohes Maß an zeitlichen Kapazitäten bin-
den und eine engmaschige Begleitung der Familien über die Anmeldung hinaus erforderlich ist. Im schu-
lischen Bereich hat sich dabei vor allem die Zusammenarbeit mit den an das Amt für Schule und Weiter-
bildung angegliederten Fallscouts als besonders hilfreich herausgestellt.

Der Zugang zu Bildungsangeboten für Kinder und Jugendliche ist eine wesentliche Grundlage gelingender
Integration. Er ermöglicht gesellschaftliche Teilhabe und hilft bei der Überwindung von Armut. Konkrete
positive Auswirkungen sind z. B.:

® Spracherwerb,

e _Ermöglichung sozialer Kontakte und Förderung der Vernetzung innerhalb der Stadtgesellschaft,

® Schaffung zeitlicher Ressourcen für die Eltern, die diese zum Besuch von Sprachkursen oder zur
Teilhabe am Erwerbsleben nutzen können.

In Anbetracht der positiven Auswirkungen und der erfolgreichen Zusammenarbeit mit den genannten
Einrichtungen möchte die EBM+ dieses Angebot sehr gerne fortführen.

Auch Bildungsmaßnahmen für Erwachsene, die über den Zugang zu Integrationssprachkursen hinausge-
hen und zu ihrem Empowerment beitragen, sind von hoher Bedeutung. Diese werden im durch das Kom-
munale Integrationszentrum geförderten Komm-An-Treffpunkt der BHST durch ehrenamtlich Tätige flan-
kierend angeboten. Inhalte der Bildungsangebote sind z. B. Informationen zu Gesundheit, Wohnen und
Konsumverhalten.

3. Wohnen

Ein Teil der ratsuchenden Unionsbürger*innen, die sich an die EBM+ wenden und neu in Münster sind,
ist wohnungslos oder verdeckt wohnungslos. Personen, die akut von Wohnungslosigkeit betroffen sind
und keine alternative Unterbringung finden können, werden in der Regel vorübergehend in den Notun-
terkünften für alleinstehende Personen der BHST und des SKF bzw. den Unterkünften für wohnungslose
Familien der Stadt Münster untergebracht.

Eine wichtige Aufgabe der EBM+ ist daher die Hilfe bei der Wohnungssuche für wohnungslose Unions-
bürger*innen. Trotz des angespannten Wohnungsmarktes und der geringen Leerstandsquote konnten

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seit 2016 insgesamt 245 Personen (Stand 05.04.2022) erfolgreich in Wohnraum vermittelt werden. Allein
in den Jahren 2020 und 2021, konnten trotz Coronapandemie insgesamt 61 Personen aus kommunalen
Notunterkünften in eigenen Wohnraum vermittelt werden, was zum einen zu einer direkten Entlastung
der Unterkünfte beigetragen hat und zum anderen eine unmittelbare Verbesserung der Lebenssituation
der Betroffenen bewirkte.

Für eine erfolgreiche Wohnraumakquise und den langfristigen Erhalt von Mietverhältnissen ist eine Viel-
zahl von Maßnahmen notwendig. Das Angebot der EBM+ umfasst dabei unter anderem:

® Unterstützung bei der Beantragung eines Wohnberechtigungsscheins und der Anmeldung bei
den lokalen Wohnungsbaugesellschaften,

e Vereinbarung von und Begleitung zu Besichtigungsterminen,

e Beratung beim Um- und Einzug (z.B. Antrag auf Einrichtungsbeihilfe, Anmeldung beim Bürger-
amt, Heizen und Lüften, Mülltrennung) sowie

® Unterstützung bei der Anbindung in der Nachbarschaft und im Quartier.

Mit Blick auf die Unterstützung von Unionsbürger*innen, die sich mit der Bitte um Hilfe bei drohender
Wohnungslosigkeit an die EBM+ wenden, sind folgende Anlaufstellen langjährige und wichtige Koopera-
tionspartner*innen:

e Amt für Wohnungswesen (z. B. bei Wohnungsmängeln),

e Fachdienst Wohnungsnotfälle im Stadtteil,

®  Mieter*innenschutzvereine,

e Fachstelle Wohnraumsicherung des Sozialamtes (z. B. zwecks Darlehnsgewährung bei Kündigung

wegen Mietschulden).

In Anbetracht der erzielten Erfolge bei der Abwendung bzw. Überwindung von Wohnungslosigkeit
möchte die EBM+ dieses Angebot in jedem Fall fortführen. Eine Neuauflage des Projekts Wohnen und
Alltag, dass die EBM+ bei den obigen Unterstützungsleistungen sehr effektiv ergänzt hat, wäre hierzu
äußerst wünschenswert.

4. Gesundheit

Der gleichberechtigte Zugang zum Gesundheitssystem stellt für neuzugewanderte Unionsbürger*innen
in prekären Lebenslagen oft eine Herausforderung dar. Dafür gibt es unterschiedliche Gründe, z. B.:

* Beim Zuzug nach Deutschland besteht i. d. R. noch kein Krankenversicherungsschutz, vielfach ist
auch keine Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) vorhanden.

e  DerZugang zur deutschen Krankenversicherung ist aufgrund bürokratischer Hürden nicht unein-
geschränkt möglich.

© Neben dem fehlenden Krankenversicherungsschutz erschweren Sprachbarrieren oder man-
gelnde Kenntnis zur Organisationsstruktur des deutschen Gesundheitswesens die Kontaktauf-
nahme zu Ärzt*innen und weiteren Gesundheitseinrichtungen.

Es ist ein zentrales Anliegen der EBM+ die Personen bei der Überwindung dieser Probleme zu unterstüt-
zen. Dies geschieht auf unterschiedlichen Ebenen:

® Zur Klärung des Krankenversicherungsschutzes besteht eine enge Kooperation mit der Clearing-
stelle „Klar für Gesundheit“ der GGUA Flüchtlingshilfe und der Caritas. Ziel ist die nachhaltige
Anbindung der Ratsuchenden an das reguläre Versorgungssystem, die in der Vergangenheit in
gegenseitiger Absprache und Arbeitsteilung sehr erfolgreich stattgefunden hat.

e Menschen ohne Krankenversicherungsschutz, die einen akuten medizinischen Versorgungsbe-
darf haben, werden an den Mobilen Medizinischen Dienst im Haus der Wohnungslosenhilfe oder
die Malteser Medizin für Menschen ohne Krankenversicherung vermittelt bzw. persönlich dort-
hin begleitet. Folgetermine bzw. Termine, die sich aus der Konsultation bei den oben genannten
Angeboten ergeben werden, falls nötig, ebenfalls koordiniert bzw. begleitet.

® Um den Zugang zu regulären medizinischen Angeboten zu verbessern, nehmen die Mitarbei-
ter*innen der EBM+ eine vermittelnde Rolle ein: Sie informieren über das Gesundheitssystem
und die unterschiedlichen Zugangswege, helfen bei der Vereinbarung von Terminen bei (Fach-)
Ärzt*innen und können in Einzelfällen auch Begleitung zu Terminen anbieten. Dies wird sowohl

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von Ratsuchenden, als auch von den im Gesundheitswesen tätigen Personen als großer Gewinn
empfunden.

e In Zusammenarbeit mit verschiedenen Akteur*innen vermittelt die EBM+ adressatengerecht
Wissen, u. a. zu Präventionsangeboten, Hygiene, gesunder Ernährungsweise, Impfvorschriften
sowie notwendigen Untersuchungen im Kindesalter. Ein besonderes Augenmerk wird dabei auf
die gesundheitliche und soziale Unterstützung von besonders schutzbedürftigen Personen, wie
z. B. Schwangeren, Familien mit kleinen Kindern, Menschen mit Behinderungen oder chronisch
erkrankten Personen gelegt, die oftmals von allein keinen Zugang zu den genannten Stellen fin-
den.

Angesichts der Corona-Pandemie ist umso deutlicher geworden, welche Bedeutung ein niedrigschwelli-
ges gesundheitsbezogenes Unterstützungs- und Informationsangebot für Menschen in prekären Lebens-
lagen hat.

5. Existenzsicherung

Für Personen, bei denen das erzielte Erwerbseinkommen nicht ausreicht, um den eigenen Lebensunter-
halt und die Finanzierung der Miete sicher zu stellen, ist die Expertise der Mitarbeiter*innen der EBM+
notwendig, um im Rahmen der komplexen Gesetzeslage zu Leistungsansprüchen von Unionsbürger*in-
nen rechtskreisübergreifend zu beraten.

Bei der zahlenmäßig sehr kleinen Gruppe der Personen, die vollkommen von Sozialleistungen ausge-
schlossen sind, bemühen sich die Beratenden um humanitäre Lösungen. Hierbei kommt erschwerend
hinzu, dass diesem Personenkreis der Zugang zur Münsteraner Tafel verwehrt wird.

Querschnittsziele Antidiskriminierung und Gleichstellung

Zusätzlich zum oben beschriebenen Clearingverfahren sowie den daran angeschlossenen Beratungs- und Un-
terstützungsleistungen verfolgt die EBM+ die Querschnittsziele Antidiskriminierung und Gleichstellung. Als
aktives Mitglied im Netzwerk Rassismuskritik der Stadt Münster beteiligt sie sich regelmäßig an der Auftakt-
veranstaltung der Münsteraner Wochen gegen Rassismus sowie weiteren Bildungsangeboten zum Thema
Rassismuskritik. Ziel ist es, rassistische Strukturen langfristig abzubauen und die Lebenslagen von Unionsbür-
ger*innen, auch im Hinblick auf Diskriminierung, zu thematisieren.

Die EBM+ berät unabhängig von Geschlecht und sexueller Orientierung. Die Erfahrungen zeigen, dass Frauen
in einigen Fällen besondere Bedarfe äußern oder Schutzräume benötigen. Vor dieser Hintergrund wurde von
den Beratenden eine Frauensprechstunde initiiert. Diese bietet Möglichkeiten der Unterstützung bei frauen-
spezifische Themen (z.B. Schwangerschaft, Kontrazeption, Frauengesundheit) in einem geschützten und ver-
traulichen Rahmen. In Einzelfällen kooperiert die EBM+ außerdem mit Frauenschutzhäusern sowie Beratungs-
stellen für von Gewalt betroffene Frauen. Frauen die der Armutsprostitution nachgehen, werden an das Pro-
jekt Marischa weitervermittelt.

Ausblick

Die Personengruppe findet aufgrund von Sprachbarrieren, unterschiedlichen Formen von Diskriminierung,
prekären Lebenslagen sowie der komplexen Rechtslage nur erschwert Zugänge zu Arbeit, Bildung, Wohn-
raum, Gesundheitsversorgung und dem bestehenden Hilfesystem. Es braucht daher unbedingt weiterhin An-
gebote, die im Rahmen einer niedrigschwelligen Beratung, Begleitung und Unterstützung einen nachhaltigen
Zugang zu den genannten Bereichen ermöglichen und damit zu einer Normalisierung der Lebensumstände
führen. Hierzu hat die Arbeit der EBM+ in der Vergangenheit nachhaltig wirksam beigetragen. Bei einem
Wegfall des bestehenden Angebots wäre der erforderliche niedrigschwellige Zugang zu bestehenden Struk-
turen nicht mehr gewährleistet.

Durch die Finanzierung der oben beschriebenen sozial integrativen Arbeit kann den Herausforderungen, die
mit der Migration benachteiligter Unionsbürger*innen einhergehen, begegnet werden. Nachhaltige positive
Effekte der Beratungsarbeit, wie beispielsweise Arbeitsaufnahme, Wohnraumakquise sowie Kita- und Schul-
besuch, verhindern negative Entwicklungen, ermöglichen gesellschaftliche Teilhabe und reduzieren Armut.

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Berichtsvorlage

3210 Zeichen

V/0290/2022
V/0290/2022
Öffentliche Berichtsvorlage
Betrifft
Europa.Brücke.Münster plus - Zuschussantrag der Bischof-Hermann-Stiftung
Beratungsfolge
05.05.2022 Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Verbraucherschutz und
Arbeitsförderung
Bericht
17.05.2022 Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft Bericht
18.05.2022 Hauptausschuss Bericht
18.05.2022 Rat Bericht
Bericht:
Die Bischof-Hermann-Stiftung hat am 18.06.2021 mit der Anregung gemäß § 24 der
Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen Nr. 2021-00140 einen Zuschuss für die
Förderung des Projektes Europa.Brücke.Münster plus vom 01.07. bis 31.12.2022 in Höhe von
139.072 € beantragt.
Insbesondere wurde dargestellt, dass
 die derzeitige Förderung eines Anteils in Höhe von 85% durch den Europäischen Hilfsfonds
für die am stärksten benachteiligten Personen (EHAP) am 30.06.2022 endet
 eine Anschlussfinanzierung über ein neues Bundesprogramm angestrebt wird, für das das
Fördervolumen noch nicht bekannt und eine Antragstellung noch nicht möglich ist
 ein städtischer Zuschuss die Weiterführung des Projekts über den 30.06.2022 hinaus sichern
soll.
Die Verwaltung hatte für die Beratung des Haushalts 2022 mitgeteilt, dass keine Mittel zur Verfügung
stehen. Der Antrag wurde nicht aufgegriffen.
Mit Schreiben vom 07.04.2022 (Eingang 11.04.2022) hat die Bischof-Hermann-Stiftung erneut Mittel
zur Zwischenfinanzierung des Projektes beantragt (s. Anlage). Die weitere Förderung des Projektes
über eine Neuauflage des EHAP sei nach dem aktuellen Zeitplan frühestens ab dem 4. Quartal 2022
möglich. Voraussetzung dafür sei eine erfolgreiche Interessenbekundung (bis Mai 2022) sowie eine
Antragstellung (bis Mitte August 2022) und entsprechende Bewilligung.
Beantragt wird ein Zuschuss zur Schließung der Förderlücke ab 01.07. bis längstens 31.12.2022. Der
Finanzbedarf für diesen Zeitraum wird erneut mit 139.072 € beziffert.
Dezernat IV/Kommunales
Integrationszentrum
03.05.2022
Ihr/e Ansprechpartner/in:
Herr Gunsthövel
T elefon:492-7085
Gunsthoevel@stadt-
muenster.de

- 2 -
V/0290/2022
Die Bischof-Hermann-Stiftung bezieht sich in ihrem Antrag auf die in der Niederschrift der Sitzung des
Ausschusses für Soziales, Gesundheit, Verbraucherschutz und Arbeitsförderung am 30.11.2021
dokumentierte Protokollerklärung, die im Rahmen der Beratungen des Haushaltsplanentwurfs für das
Jahr 2022 abgegeben wurde:
Frau Winkel gab für die Fraktionen von Bündnis 90/Die Grünen/GAL, SPD, Volt folgende
Protokollerklärung zu dem Antrag der Bischof-Hermann-Stiftung, Europabrücke (Nr. 4) ab:
„Das Projekt Europabrücke wird noch bis zum 30.06.2022 aus EU-Mitteln gefördert. Ein
Antrag auf weitere Förderung durch die EU kann und soll sobald wie möglich gestellt werden.
Sollte ein entsprechender Antrag abgelehnt werden, verpflichten wir uns, gemeinsam
unterjährig die Finanzierung bis zum 31.12.2022 sicherzustellen“.
Mit dieser Berichtsvorlage gibt die Verwaltung dem Rat den Antrag der Bischof-Hermann-Stiftung zur
Kenntnis. Auch nach aktuellem Stand stehen im Haushalt 2022 keine Mittel für das Projekt zur
Verfügung.
I.V.
gez.
Thomas Paal
Stadtdirektor
Anlagen:
 Anlage A
 Anlage 1 (Antrag der Bischof-Hermann-Stiftung vom 07.04.2022)

Anlage A

1689 Zeichen

Anlage A zur V/0290/2022
Kurzüberblick
Mit dieser Vorlage wird dem Rat der Antrag der Bischof-Hermann-Stiftung für eine unterjährige
Zwischenfinanzierung des Projektes Europa.Brücke.Münster plus ab 1.7.2022 bekanntgegeben.
Ziele/Teilziele/Zielerreichung
Das Projekt Europa.Brücke.Münster plus hat Bezug zu folgenden Leitorientierungen aus dem
ISM-Prozess:
 Wir werden Münster zu einer Stadt mit höchster Lebens- und Erlebnisqualität
weiterentwickeln:
o mit hohem Wohnwert, Familienfreundlichkeit und sozialer Balance in der
Stadtgesellschaft
 Wir werden Münster auf der Basis unserer Geschichte und des Prinzips von „T oleranzdurch
Dialog“ zu einer weltoffenen Stadt weiterentwickeln.
Zudem wirkt das Projekt an der Umsetzung von Leit- und T eilzielendes Migrationsleitbildes mit,
insbesondere in den Handlungsfeldern Wirtschaft und Arbeit, Bildung und Sprachen, Wohnen und
sozialräumliche Stadtentwicklung, Gesundheit und Pflege sowie Soziale Leistungen und Dienste.
Finanzierung
Produktgruppe: 0116 Migrations- und Integrationsmanagement
Auswirkungen auf den Ergebnisplan Ja x Nein
Auswirkungen auf den Finanzplan Ja x Nein
Im beschlossenen Haushaltsplan 2022 enthalten? Ja x Nein teilw.
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? Ja x Nein
Bereits veranschlagt? Ja x Nein
Pflichtigkeitsgrad
Die Maßnahme/Leistung ist vollständig
pflichtig
überwiegend
pflichtig
überwiegend
freiwillig
x vollständig
freiwillig
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration)
Das Projekt ist insbesondere für die Querschnittsthemen Migration und Integration relevant und
hat einen Fokus auf Antidiskriminierung und Gleichstellung.

Beratungsverlauf (4)

05.05.2022 Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Verbraucherschutz und Arbeitsförderung
TOP 6 Bericht Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
17.05.2022 Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft
TOP 7.7 Bericht Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich geändert beschlossen

Zur Sitzung
18.05.2022 Hauptausschuss
TOP 20 Bericht Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
18.05.2022 Rat
TOP 26 Bericht Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (2)

  • Schillerstraße 46
  • Hafenstraße 3

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Details

Aktenzeichen
V/0290/2022
Typ
Vorlagen
Datum
22.04.2022
Erstellt
22.04.2022 10:20