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V/0519/2012

Benennung von Mitgliedern für den Beirat der Justizvollzugsanstalt

Vorlagen 14.06.2012

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 27.06.2012, TOP 42.1

Beschlussvorlage

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Beschlussvorlage

3277 Zeichen

V/0519/2012 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt des Rates und des Oberbürgermeisters 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Benennung von Mitgliedern für den Beirat der Justizvollzugsanstalt 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
20.06.2012 Integrationsrat Vorberatung 
27.06.2012 Hauptausschuss Vorberatung 
27.06.2012 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
Zur Berufung in den Beirat bei der Justizvollzugsanstalt werden benannt: 
 
 
1. _____________________________________________ 
 
2. _____________________________________________ 
 
3. _____________________________________________ 
 
4. _____________________________________________ 
 
5. _____________________________________________ 
 
6. _____________________________________________ 
 
7. _____________________________________________ 
 
8. _____________________________________________ 
 
 
Begründung: 
 
Die Amtszeit des Beirates bei der Justizvollzugsanstalt entspricht der Wa hlperiode des Landtages. 
Sie beträgt fünf Jahre und beginnt jeweils mit der konstituierenden Sitzung des Beirates. Die 
Amtszeit des bisherigen Beirates ist durch die Neuwahl des Landtages NRW im Mai 2012 abgelau-
fen. 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0519/2012 
Auskunft erteilt: 
Frau Smolka 
Ruf: 
492 60 47 
E-Mail: 
Smolka@stadt-muenster.de  
Datum: 
14.06.2012 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0519/2012 
 
Die Leiterin der Justizvollzugsanstalt bittet mit Schreiben vom 11.06.2012 darum, dass der Rat der 
Stadt Münster Persönlichkeiten benennt, die bereit sind, ein Beiratsmandat zu übernehmen. Die 
benannten Personen sollten allgemein Interesse an den Aufgaben des Strafvollzuges und im b e-
sonderen Interesse an der JVA Münster und den Belangen der dort Inhaftierten haben. 
 
Die Bestellung zum Mitglied des Beirates erfolgt durch die Anstaltsleitung. 
 
Dem bisherigen Beirat gehörten an: 
 
1. Herr Ratsherr Jürgen Ohm (CDU) 
2. Herr Ratsherr Thomas Marquardt (SPD) 
3. Herr Ratsherr Carsten Peters (Bündnis 90/Die Grünen/GAL) 
4. Frau Gisela Schulze Horn (FDP) 
5. Frau Anna Weiß-Kumar als Vertreterin der Arbeitnehmerschaft – DGB 
6. Herr Josef Rickfelder als Mitglied des Landtages NRW 
7. Herr Hans Rath als Vertreter einer Arbeitgebereinrichtung 
8. Herr Ahmet Özdemir als Vertreter des Integrationsrates 
 
Aufgrund der vom Justizministerium erlassenen Richtlinien gehören dem Beirat mindestens 4 und 
je nach Größe der Anstalt bis zu 8 Mitglieder an. Dem Beirat sollen ein Mitglied des Landtages und 
je ein Vertreter einer Arbeitnehmer - und Arbeitgeberorganisation sowie eine in der Sozialarbeit 
tätige Person angehören. 
 
Die Anstaltsleiterin teilt mit‚ dass ihr bekannt sei, dass Herr Ratsherr Ohm, Herr Ratsherr Peters, 
Frau Schulze Horn, Frau Weiß -Kumar, Herr Rath und Herr Özdemir an einer weiteren Mitglie d-
schaft im Beirat interessiert seien.  
 
Herr Josef Rickfelder ist nicht mehr Mitglied des Landtages NRW, so dass diese Position neu b e-
setzt werden muss. 
 
Gemäß § 12 des Gesetzes zur Gleichstellung von Frauen  und Männern für das Land Nordrhein -
Westfalen (Landesgleichstellungsgesetz) ist bei der Besetzung von Kommissionen, Beiräten, Ve r-
waltungs- und Aufsichtsräten sowie sonstigen Gremien auf eine geschlechtsparitätische Bese t-
zung zu achten. 
 
 
I.V. 
Schultheiß 
Stadtdirektor

Beratungsverlauf (3)

20.06.2012 Integrationsrat
TOP 3.4 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
27.06.2012 Hauptausschuss
TOP 42.1 Vorberatung
Zur Sitzung
27.06.2012 Rat
TOP 42.1 Entscheidung
Zur Sitzung

Details

Vorlagen-Nr.
V/0519/2012
Typ
Vorlagen
Datum
14.06.2012
Erstellt
06.10.2020 14:37