V/0519/2012
Benennung von Mitgliedern für den Beirat der Justizvollzugsanstalt
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Beschlussvorlage
3277 Zeichen
V/0519/2012 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt des Rates und des Oberbürgermeisters Betrifft Benennung von Mitgliedern für den Beirat der Justizvollzugsanstalt Beratungsfolge 20.06.2012 Integrationsrat Vorberatung 27.06.2012 Hauptausschuss Vorberatung 27.06.2012 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Zur Berufung in den Beirat bei der Justizvollzugsanstalt werden benannt: 1. _____________________________________________ 2. _____________________________________________ 3. _____________________________________________ 4. _____________________________________________ 5. _____________________________________________ 6. _____________________________________________ 7. _____________________________________________ 8. _____________________________________________ Begründung: Die Amtszeit des Beirates bei der Justizvollzugsanstalt entspricht der Wa hlperiode des Landtages. Sie beträgt fünf Jahre und beginnt jeweils mit der konstituierenden Sitzung des Beirates. Die Amtszeit des bisherigen Beirates ist durch die Neuwahl des Landtages NRW im Mai 2012 abgelau- fen. Vorlagen-Nr.: V/0519/2012 Auskunft erteilt: Frau Smolka Ruf: 492 60 47 E-Mail: Smolka@stadt-muenster.de Datum: 14.06.2012 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0519/2012 Die Leiterin der Justizvollzugsanstalt bittet mit Schreiben vom 11.06.2012 darum, dass der Rat der Stadt Münster Persönlichkeiten benennt, die bereit sind, ein Beiratsmandat zu übernehmen. Die benannten Personen sollten allgemein Interesse an den Aufgaben des Strafvollzuges und im b e- sonderen Interesse an der JVA Münster und den Belangen der dort Inhaftierten haben. Die Bestellung zum Mitglied des Beirates erfolgt durch die Anstaltsleitung. Dem bisherigen Beirat gehörten an: 1. Herr Ratsherr Jürgen Ohm (CDU) 2. Herr Ratsherr Thomas Marquardt (SPD) 3. Herr Ratsherr Carsten Peters (Bündnis 90/Die Grünen/GAL) 4. Frau Gisela Schulze Horn (FDP) 5. Frau Anna Weiß-Kumar als Vertreterin der Arbeitnehmerschaft – DGB 6. Herr Josef Rickfelder als Mitglied des Landtages NRW 7. Herr Hans Rath als Vertreter einer Arbeitgebereinrichtung 8. Herr Ahmet Özdemir als Vertreter des Integrationsrates Aufgrund der vom Justizministerium erlassenen Richtlinien gehören dem Beirat mindestens 4 und je nach Größe der Anstalt bis zu 8 Mitglieder an. Dem Beirat sollen ein Mitglied des Landtages und je ein Vertreter einer Arbeitnehmer - und Arbeitgeberorganisation sowie eine in der Sozialarbeit tätige Person angehören. Die Anstaltsleiterin teilt mit‚ dass ihr bekannt sei, dass Herr Ratsherr Ohm, Herr Ratsherr Peters, Frau Schulze Horn, Frau Weiß -Kumar, Herr Rath und Herr Özdemir an einer weiteren Mitglie d- schaft im Beirat interessiert seien. Herr Josef Rickfelder ist nicht mehr Mitglied des Landtages NRW, so dass diese Position neu b e- setzt werden muss. Gemäß § 12 des Gesetzes zur Gleichstellung von Frauen und Männern für das Land Nordrhein - Westfalen (Landesgleichstellungsgesetz) ist bei der Besetzung von Kommissionen, Beiräten, Ve r- waltungs- und Aufsichtsräten sowie sonstigen Gremien auf eine geschlechtsparitätische Bese t- zung zu achten. I.V. Schultheiß Stadtdirektor
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungDetails
- Vorlagen-Nr.
- V/0519/2012
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 14.06.2012
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37