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V/0221/2012

Ersatzbauten und Ergänzung der Gebäude der Flüchtlingsunterkunft auf dem städtischen Grundstück Grevener Straße 217 - Errichtungs- und Baubeschluss

Vorlagen 30.03.2012

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 09.05.2012, TOP 22

Beschlussvorlage

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Ansehen

Anlage - Folgelastenberechnung

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Ansehen

Beschlussvorlage

10578 Zeichen

V/0221/2012 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Sozialamt 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Ersatzbauten und Ergänzung der Gebäude der Flüchtlingsunterkunft auf dem städtischen 
Grundstück Grevener Straße 217 
Errichtungs- und Baubeschluss 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
17.04.2012 Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen Vorberatung 
18.04.2012 Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Arbeitsförderung Vorberatung 
24.04.2012 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung 
24.04.2012 Bezirksvertretung Münster-Nord Anhörung 
25.04.2012 Integrationsrat Vorberatung 
08.05.2012 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften Vorberatung 
09.05.2012 Hauptausschuss Vorberatung 
09.05.2012 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Die Gebäude der Flüchtlingsunterkunft auf dem städtischen Grundstück Grevener Straße 217 
werden sukzessive und in Abhängigkeit von ihrer tatsächlichen Bausubstanz durch Ersatzbau-
ten in Einfachbauweise ersetzt und der Standort 
 
2. durch zwei weitere Gebäude - ebenfalls in vergleichbarer Bauweise - für die Unterbringung 
von Flüchtlingen vertretbar auf 55 Plätze erweitert. 
 
II. Finanzielle Auswirkungen 
 
Teilfinanzplan 
 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
 
Produktgruppe 0503 Sicherung besonderer  
sozialer Bedarfe 
   
Investitionsmaßnahme 4010 Sanierung und Ergänzung 
Flüchtlingsunterkunft Grevener 
Straße 217 
   
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0221/2012 
Auskunft erteilt: 
Herr Lembeck 
Ruf: 
492-5040 
E-Mail: 
Lembeck@stadt-muenster.de  
Datum: 
04.04.2012 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0221/2012 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
 
Auszahlungen  Auszahlungen für  
Baumaßnahmen 
2012 
2013 
VE f. 2014 
2014 
240.000 
160.000 
240.000 
240.000 
außerplanmäßig 
Summe aller Auszahlungen  640.000  
 
 
Teilergebnisplan 
 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
 
Produktgruppe 0111 Immobilienmanagement    
Zeile 13 Aufwendungen für Sach- und 
Dienstleistungen 
2014 ff. 13.940 Folgeaufwand 
Zeile 14 Bilanzielle Abschreibungen 2014 ff. 32.000 Folgeaufwand 
Produktgruppe 1601 Allgemeine Finanzwirtschaft    
Zeile 20 Zinsen und sonstige  
Finanzaufwendungen 
2014 ff. 24.000 Folgeaufwand 
Summe aller Aufwendungen  69.940  
 
Die Folgelastenberechnung wird zur Kenntnis genommen. 
 
Die durch die Stadt Münster zu tragenden Folgeaufwendungen werden für die Jahre 2014 ff. in 
den Haushaltsplan aufgenommen. Die Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen beziehen 
sich auf die zusätzlich zu errichtenden zwei Gebäudeeinheiten. Bilanzielle Abschreibungen bezie-
hen sich auf die gesamte Investitionssumme, da die vorhandenen Gebäude bereits vollständig 
abgeschrieben sind. 
 
Den zur Finanzierung in 2012 erforderlichen außerplanmäßigen Auszahlungen wird nach 
§ 83 GO NRW zugestimmt. Vorläufige Deckung: Minderauszahlungen in der Produktgruppe 0111 
„Immobilienmanagement“, Investitionsmaßnahme 0000 „An- und Verkauf von Grundvermögen“ in 
Höhe von 240.000 €. Endgültige Deckung: Nachtragshaushaltsplan 2012. 
 
 
Begründung: 
 
 
Bisherige Entwicklung 
 
Am 10.02.1993 fasste der Rat den Beschluss zur Errichtung einer Übergangseinrichtung zur Un-
terbringung von voraussichtlich 50 Asylbewerbern bzw. Aussiedlern auf dem städtischen Grund-
stück Grevener Straße 217 (Vorlagen-Nr. 36/93). Nach dem Baubeginn am 14.06.1993 konnten 
die Gebäude bereits am 02.08.1993 bezogen werden. Zum 01.05.1998 wurde das Übergangsheim 
für Aussiedler in ein Übergangsheim für Asylbewerber umgewidmet. 
 
Als Flüchtlingswohnheim weist der Standort Grevener Straße 217 derzeit eine Belegungskapazität 
von 40 Plätzen auf - je acht Personen in fünf Gebäuden und ein Gebäude für Verwaltungs-, Bera-
tungs- und Hausmeisterzwecke sowie für die sozialarbeiterische und pädagogische Betreuung. Die 
Gebäude werden von alleinstehenden männlichen Flüchtlingen bewohnt.

- 3 - 
V/0221/2012 
Sanierungsbedarf 
 
Durch die intensive Nutzung für die Unterbringung von Aussiedlern und Flüchtlingen haben die 
Fertighäuser (Inter-Domus) am Standort Grevener Straße 217 das Ende ihrer Lebensdauer er-
reicht. In der Vorlage V/0570/2011 „Flüchtlinge in Münster - zum Stand des Münsteraner Flücht-
lingskonzepts“ wird der bauliche Zustand als renovierungsbedürftig beschrieben. 
 
Die Gebäude am Standort Grevener Straße entsprechen von der Bauweise den aufgegebenen 
Einrichtungen Warendorfer Straße und Manfred-von-Richthofen-Straße. Sie erfordern wegen des 
inzwischen bestehenden baulichen Zustands dringend eine Ersatzlösung. Ein Gebäude ist wegen 
des erreichten Zustands bereits nicht mehr nutzbar, für die weiteren Gebäude ist diese Entwick-
lung kurzfristig absehbar. Eine Weiternutzung im derzeitigen Zustand der Gebäude ist ohne die 
Einleitung von weitergehenden Maßnahmen nahezu ausgeschlossen. 
 
 
Erweiterungsbedarf 
 
Für die alleinstehenden männlichen Flüchtlinge aus der Flüchtlingsunterkunft York-Ring sind mit 
dem Abriss für die Erweiterung der Feuer- und Rettungswache 1 anderweitige Wohnmöglichkeiten 
zu schaffen. Die dort lebenden Flüchtlinge sollten ursprünglich in das Gebäude Friedrich-Ebert-
Straße (ehem. HUK-Versicherung) umziehen. Gegen diese Lösung bestehen wegen der dort pa-
rallel betriebenen Übernachterunterkunft für Obdachlose erhebliche und berechtigte Bedenken. 
Diese wurden mit dem CDU-Antrag an den Rat Nr. A-R/0072/2011 aufgegriffen. 
 
Am zweiten Standort für alleinstehende männliche Flüchtlinge Grevener Straße 217 (40 Plätze) 
bestehen derzeit in begrenztem Umfang noch freie Kapazitäten. Mit einer moderaten Erweiterung 
des Standorts Grevener Straße in einem durch das Flüchtlingskonzept vorgegebenen Rahmen (bis 
zu 15 Plätze) kann es gelingen, hier zunächst alle alleinstehenden männlichen Flüchtlinge unter-
zubringen. Das Gebäude Friedrich-Ebert-Straße kann so für Flüchtlingsfamilien (jedoch mit eher 
älteren Kindern) genutzt werden und die aktuell und kurzfristig zu erwartende Entwicklung der Zu-
züge auffangen. 
 
Anderweitige Lösungen zur Unterbringung von Flüchtlingen bestehen derzeit nicht. Mit dem Rück-
gang der Flüchtlingszahlen der vergangenen Jahre wurden bestehende Überkapazitäten abgebaut 
und den seinerzeit absehbaren Bedarfen angepasst. Dazu wurden die abgängigen und nicht mehr 
nutzbaren Familienwohnheime Warendorfer Straße und Manfred-von-Richthofen-Straße Ende 
2010 bzw. im Herbst 2011 geräumt und in 2012 zurückgebaut. 
 
Die Zahl der Flüchtlinge im Leistungsbezug des Sozialamtes stieg nach Jahren eines stetigen 
Rückgangs im Jahr 2011 gegenüber dem Vorjahr um ca. 13,9 % an. Die bundesweite Entwicklung 
der Asylantragszahlen bestätigt diesen Trend. Mit der aufgezeigten Entwicklung der Zuzüge von 
Flüchtlingen stoßen die Familieneinrichtungen an ihre Kapazitätsgrenze. Hier bestehen keine Al-
ternativen für die alleinstehenden männlichen Flüchtlinge aus der Flüchtlingsunterkünften York-
Ring und Grevener Straße. Der Standort Grevener Straße ist daher zumindest mittelfristig nicht 
verzichtbar. 
 
 
Vorgeschlagene Maßnahme 
 
Für die Gebäude am Standort Grevener Straße ist wegen des inzwischen erreichten baulichen 
Zustands dringend Ersatz zu schaffen. Gleichzeitig werden zusätzliche Kapazitäten benötigt, um 
die aus der Einrichtung York-Ring ausziehenden Menschen mit Wohnraum zu versorgen. Hier 
können anstehende Baumaßnahmen zur Sanierung wirtschaftlich für eine Anpassung der Kapazi-
täten genutzt werden.

- 4 - 
V/0221/2012 
Die Gebäude am Standort Grevener Straße sollen durch neue Gebäude ebenfalls in Einfachbau-
weise ersetzt und der Standort auf bis zu 55 Plätze für Flüchtlinge ausgebaut werden. In einem 
ersten Schritt schlägt die Verwaltung vor, das wegen des erreichten baulichen Zustands bereits 
nicht mehr nutzbare Gebäude im laufenden Jahr 2012 zu ersetzen und auf einer dafür schon bei 
der erstmaligen Bebauung geplanten Fläche zwei neue Gebäude gleicher Bauweise zu errichten. 
 
Raumprogramm, Grundriss und Konzeption werden  den vorhandenen Gebäuden entsprechen. 
Nach einem Beschluss über diese Vorlage soll mit der konkreten Umsetzung begonnen werden. 
Der Ersatz der vorhandenen Gebäude bedeutet, dass sie für einen voraussichtlichen Zeitraum von 
10 bis 20 Jahren in monolitischer Einfachbauweise, jedoch dem heutigen Stand der Technik ent-
sprechend, errichtet werden. Je Gebäude wird eine Nutzfläche von insgesamt ca. 55 qm realisiert. 
Bezogen auf die energetische Ausrichtung orientieren sich die Gebäude an den jüngst im Aus-
schuss für Umweltschutz und Bauwesen beschlossenen Gebäudeleitlinien. Nach einer ersten Kos-
tenschätzung entstehen Kosten von ca. 80.000 € pro Haus. 
 
Eine grundlegende Sanierung der vorhandenen Gebäude wäre nicht wirtschaftlich und sachge-
recht. Mit der Durchführung unabweisbarer Reparatur- und Funktionserhaltungsmaßnahmen wä-
ren in der aktuellen Situation erhebliche Kosten verbunden, die zu keinerlei Wertverbesserung 
führen würden. Unabhängig davon wären kurzfristig weitere Reparaturarbeiten (z. B. Fenster, Hei-
zung) zu erwarten. Umfangreiche Sanierungsmaßnahmen im Bestand wären kostenintensiv und 
würden nur zu einer begrenzten Nutzungszeit von weiteren etwa 2 bis 3 Jahren führen. 
 
Für die Folgejahre schlägt die Verwaltung den sukzessiven Ersatz der weiteren fünf Gebäude vor. 
Hierbei soll der jeweils aktuelle bauliche Zustand sowie der zu dem jeweiligen Zeitpunkt bestehen-
de Unterbringungsbedarf für alleinstehende männliche Flüchtlinge berücksichtigt werden. Nach 
jetzigem Stand ist davon auszugehen, dass im kommenden Jahr zwei und im darauf folgenden 
Jahr die letzten drei Gebäude abgängig sind. Sie müssen ersetzt werden, wenn zu dem Zeitpunkt 
von einem gleichbleibend hohen Bedarf ausgegangen werden kann. Allerdings ist der bauliche 
Zustand der Gebäude insgesamt so kritisch, dass auch eine frühere Realisierung der Ersatzbauten 
erforderlich werden kann. 
 
Der Standort Grevener Straße liegt auf der Grenze zwischen den Stadtbezirken Münster-Nord und 
Münster-Mitte. Daher wird die Zuständigkeit beider Bezirksvertretungen gesehen und ihre Beteili-
gung vorgeschlagen. 
 
 
Fazit 
 
Der eklatant schlechte Zustand der Gebäude am Standort Grevener Straße und der aktuell äu-
ßerst hohe Druck bei der Unterbringung von Flüchtlingen in Münster erfordern dringend kurzfristige 
Maßnahmen. Mit dem Ersatz der Gebäudesubstanz in Einfachbauweise und einer moderaten Er-
weiterung der Plätze in einem durch das Flüchtlingskonzept vorgegebenen Rahmen kann eine 
wirksame Entlastung und mittelfristige Planungssicherheit für den Standort erreicht werden. 
 
 
I. V. 
 
 
gez. 
Thomas Paal 
Stadtrat

Anlage - Folgelastenberechnung

2321 Zeichen

Folgelastenberechnung (Ermittlung der haushaltsrelevanten Erträge und Aufwendungen) Aufgestellt am: 27.03.2012
Amt: 23
A Investitionsmaßnahme
Bezeichnung: Flüchtlingsunterkunft Grevener Str. 217
Finanzstelle(n):
Jahr der Fertigstellung: 2014
Nutzungsdauer Hochbau: 20 Jahre
B Kapitalbedarf/ Finanzierung
Euro %
1. Zuschüsse und Zuweisungen 0,00 0,00
2. Beiträge 0,00 0,00
3. Eigenanteil Stadt Münster 640.000,00 100,00
Gesamt-Kapitalbedarf 640.000,00 100,00
C Gesamtkosten der Investitionsmaßnahme Euro %
1. Grund und Boden 0,00 0,00
2. Baukosten 640.000,00 100,00
3. Beschaffungen (ohne Fahrzeuge) 0,00 0,00
4. Fahrzeug (e) 0,00 0,00
Gesamtkosten 640.000,00 100,00
D Folgeaufwendungen pro Jahr Ab Haushaltsjahr: Euro %
Sach- und Dienstleistungen, Zeile 13 Ergebnisplan
1. Instandhaltung der Grundstücke und baul. Anlagen 2014 7.680,00 10,98
2. Instandhaltung des Infrastrukturvermögens 0,00 0,00
3. Instandhaltung des sonstigen unbewegl. Vermögens 0,00 0,00
4. Haltung von Fahrzeugen 0,00 0,00
5. Bewirtschaftung der Grundstücke und baul. Anlagen 6.256,00 8,94
Zwischensumme 13.940,00 19,93
Bilanzielle Abschreibungen, Zeile 14 Ergebnisplan
6. Bilanzielle Abschreibungen 2014 32.000,00 45,75
Sonstige ordentliche Aufwendungen, Zeile 16 Ergebnisplan
7. Mieten und Pachten 0,00 0,00
8. Sonstige Verwaltungs- und Betriebsaufwendungen 0,00 0,00
Zwischensumme 0,00 0,00
Zinsen, Zeile 20 Ergebnisplan
9. Fremdkapitalzinsen 2014 24.000,00 34,32
NACHRICHTLICH: Zinsen (3,75 %) 24.000 € p.a.
+ Tilgung (3 %) 19.200 € p.a.
= Schuldendienst 43.200 € p.a.
Summe Folgeaufwendungen
69.940,00 100,00
E Folgeerträge pro Jahr Ab Haushaltsjahr: Euro %
1. Zuweisungen und Zuschüsse für lfd. Zwecke 0,00 0,00
2. Auflösung Sonderposten 0,00 0,00
3. Benutzungsgebühren und ähnliche Entgelte 0,00 0,00
4. Mieten und Pachten 0,00 0,00
5. Sonstige Verwaltungs- und Betriebserträge 0,00 0,00
Summe Folgeerträge 0,00 0,00
Ab Haushaltsjahr: Euro
F Entfallende Aufwendungen pro Jahr 0,00
G Entfallende Erträge pro Jahr 0,00
H Folgelasten (D-E-F+G) pro Jahr Euro
insgesamt 69.940,00
in % der Gesamtkosten (vgl. C) 10,93
I Folgeinvestitionen Zeitpunkt Euro
J Erläuterungen
Die einzelnen Beträge sind kaufmännisch auf ganze Zahlen gerundet; 
Zwischen- und Gesamtsummen zum Ausweis im Teilergebnisplan sind kaufmännisch auf volle 10 €-Beträ ge gerundet.

Beratungsverlauf (8)

17.04.2012 Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen
TOP 4.1 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
18.04.2012 Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Arbeitsförderung
TOP 7 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
24.04.2012 Bezirksvertretung Münster-Nord
TOP 4.3 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
24.04.2012 Bezirksvertretung Münster-Mitte
TOP 5.11 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
25.04.2012 Integrationsrat
TOP 5.1 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
08.05.2012 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
TOP 7.4 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
09.05.2012 Hauptausschuss
TOP 20 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
09.05.2012 Rat
TOP 22 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (5)

  • Grevener Straße 217
  • Warendorfer Straße
  • Manfred-von-Richthofen-Straße
  • Friedrich-Ebert-Straße
  • York-Ring

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Details

Vorlagen-Nr.
V/0221/2012
Typ
Vorlagen
Datum
30.03.2012
Erstellt
06.10.2020 14:37