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Klimaneutralität bei Planungen und Vergaben

GUT Antrag nach § 3 AN/1201/2021 vom 08.06.2021

Stand: Am 25.10.2021 im Bauausschuss endgültig abgelehnt.

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  • GUT Antrag nach § 3

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    Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 08.06.2021 AN/1201/2021 Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Bauausschuss 06.09.2021 Klimaneutralität bei Planungen und Vergaben Sehr geehrte FrauOberbürgermeisterin, sehr geehrte Frau Ausschussvorsitzende, wir bitten Sie den folgenden Antrag auf die Tagesordnung der Sitzung des Bauausschusses am 06.09.2021 zu setzen: Klimaneutralität bei Vergabeverfahren Die Verwaltung wird beauftragt, bei künftigen Vergabeverfahren und der Erteilung von Baugenehmigungen den klimaneutralsten Entwurf vorzuziehen. Dies gilt für Neubau, Aufstockung von Bestandsgebäuden und umfassende Sanierungen. Sanierung hat, wo immer möglich, Vorrang vor Neubau. Besonderes Augenmerk soll auf die Bauweise gelegt werden und die Rentabilität unter Gesichtspunkten des Klimanotstandes. Zukünftige Planungen berücksichtigen zwingend die Erfordernisse des Klimanotstandes. Insbesondere die Verwendung von alternativen Baustoffen sowie der Einsatz effizienter Heiz -und Lüftungssysteme ist vorzusehen. Hierzu gehören auch standardmäßig Photovoltaikanlagen sowie die Begrünung von Dächern und/oder Fassaden. Die Richtlinien für den Wohnungsbau so wie beim Bau beispielsweise von Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünften werden dahingehend nachgebessert und dem Ausschuss vorgestellt. An die Oberbürgermeisterin Frau Henriette Reker an die Vorsitzende des Bauausschusses Frau Stefanie Ruffen Ratsgruppe GUT Köln Karina Syndicus, MdR Thor Zimmermann, MdR Referent*innen: Jessica Hoppe Karin Preugschat Frank Theilen von Wrochem Laurenzplatz 1-3, Zi. 512 50667 Köln Tel.: 0221/221-22176 gut@stadt-koeln.de www.dieguten.koeln - 2 - Einer der größten Co2 Verursacher ist der Neubau von Gebäuden. Allein die Herstellung von Beton und Stahl ver- ursacht einen immensen Co2 Ausstoß. Köln hat den Klimanotstand ausgerufen und hier bietet sich eine Möglich- keit aktiv eine zukunftsfähige Stadt zu erhalten. In den aktuellen Vorgaben zur konventionellen Bauweise, entscheidet häufig noch der Preis über den Zuschlag. Die Richtlinien müssen allerdings, um eine Wirtschaftlichkeit auch in Zukunft zu garantieren dahingehend ange- passt werden, dass diese Bauten auch einen Teil zur Klimaverbesserung beitragen. Bauvorhaben welche im „Cradle to Cradle“ Verfahren Gebäude errichten ist unbedingt Vorzug zu geben, da sich die verwendeten Materia- lien sauber trennen lassen und dem Materialkreislauf wieder zukommen können. Die Stadt Köln weist eine hohe Flachdachdichte auf. Nur auf wenigen Prozent dieser Flächen sind bislang Photo- voltaikanlagen oder Dachbegrünung zu finden. Bei umfassenden Sanierungen, Neubau oder Aufstockung bietet sich die Möglichkeit diese neu zu errichten oder nachträglich umzusetzen. Weiter Begründung erfolgt mündlich. Gez.Karina Syndicus

Beratungsverlauf

  1. 25.10.2021

    Bauausschuss

    TOP 2.2, Antrag / Anfrage. Ergebnis: endgültig abgelehnt

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