Mandari Insight

V/0257/2017

Interimsmaßnahme zur Sicherstellung des Rechtsanspruchs auf Kindertagesbetreuung - Errichtungs- und Baubeschluss für einen 2-Gruppen-Pavillon - Hohe Geist in Albachten, Bezirk West

Vorlagen 23.05.2017

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 12.07.2017, TOP 32

Anlage 3 Kostenschätzung

· application/pdf

Ansehen

Anlage 1 Lageplan

· application/pdf

Ansehen

Beschlussvorlage

· application/pdf

Ansehen

Anlage 2 Grundriss

· application/pdf

Ansehen

Anlage 3 Kostenschätzung

1022 Zeichen

Bauherr: Amt für Immobilienmanagment der Münster, 22.05.2017
Stadt Münster
Albersloher Weg 33, 48155 Münster
Bauvorhaben: Kita Albachten
Maßnahme: Containeranlage
Bruttofläche 480 qm
Containeranlage Mietanlage für 5 Jahre 720.000,00 €
Menge Einheit Bezeichnung Einzelpreis Gesamtpreis
Anschlüsse (Strom, Wasser , Gas, Telefon) 38.000,00 €
Entsorgungsanschlüsse (Regen-,Schmutzwasser) 18.000,00 €
500,00 m² Gründung 45,00 € 22.500,00 €
Erdarbeiten sonst. (Gräben, Schächte, Doku…) 20.000,00 €
Reinigung 2.000,00 €
Schließanlage 3.000,00 €
Containeranlage Aufbau 45.000,00 €
Containeranalge Rückbau 23.000,00 €
500,00 m² Gründung Rückbau 30,00 € 15.000,00 €
Unvorhergesehenes / Abrundung 3.500,00 €
Summe 190.000,00 €
Nebenkosten 25.000,00 €
Gesamtsumme Containeranlage 215.000,00 €
15.000,00 €
Kostenrahmen 
(incl. MwSt.)
Freianlagen 70.000,00 €
Elektrokosten 4.000,00 €
Freianlagen (Rückbau)
Heizung- / Sanitärkosten 9.000,00 €
Summe 98.000,00 €
Gesamtsumme (einmalig) 1.033.000,00 €
Kostenschätzung Pavillon Albachten.xls

Anlage 1 Lageplan

253 Zeichen

H5758 321 |

R 399 253 '

TTEIGESIEH

_ me

asus ee  BAN_-- H-----I--..

R 398 879

IE

Druckansicht

Maßstab
Datum: 08.05.2017

Notizen:

, Bauekt
KINDERGARTEN ALBACHTEN |
HoHe Gi
48

ln.

RT
EIST 7A |
163 MÜNSTER 1

© Stadt Münster

Anlage 1: Lageplan

Beschlussvorlage

9646 Zeichen

V/0257/2017 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Kinder, Jugendliche und Familien 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Interimsmaßnahme zur Sicherstellung des Rechtsanspruchs auf Kindertagesbetreuung 
- Errichtungs- und Baubeschluss für einen 2-Gruppen-Pavillon - Hohe Geist in Albachten,  
Bezirk West 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
07.06.2017 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Vorberatung 
20.06.2017 Sportausschuss Vorberatung 
27.06.2017 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Vorberatung 
29.06.2017 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung 
05.07.2017 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 
12.07.2017 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Der Rat stimmt der Errichtung einer zweigruppigen Pavillonanlage als Interimskita am Stan dort 
Hohe Geist in Albachten zur Weiterentwicklung bedarfsgerechter Kinderbetreuungsangebote zu. 
 
2. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die Einrichtung mit 
 
 1 Gruppe G Ic für 20 Kinder im Alter von 2-6 Jahren  
 1 Gruppe G IIIc für 20 bis 25 Kinder im Alter von 3-6 Jahren 
 
mit insgesamt 40 – 45 Plätzen, davon 6 u3-Plätzen und 34 - 39 ü3-Plätzen errichtet wird. 
 
Die Rahmenstruktur wird mit der Inbetriebnahme jährlich den Bedarfen angepasst. 
 
Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass dabei bedarfsgerecht, neben den Angeboten einer wöchentli-
chen Betreuung von 45 Stunden, ebenfalls elterliche Bedarfe nach einer wöchentlichen Betreu-
ung von 25 Stunden und 35 Stunden mit Übermittagsbetreuung (Blocköffnungszeit) flexibel an-
geboten werden. 
 
Die Inbetriebnahme ist für den Sommer 2018 geplant. Die Interimseinrichtung wird voraussichtlich 
in 2022 von einer dauerhaften Kindert ageseinrichtung, die im Baugebiet Albachten -Ost errichtet 
wird, abgelöst. 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0257/2017 
Auskunft erteilt: 
Frau Tigger, Frau Eschert, 
Frau Kratz-Trutti 
Ruf: 
492-5768 
E-Mail: 
Tigger@stadt-muenster.de  
Datum: 
30.05.2017 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0257/2017 
 
3. Es ist vorgesehen, die Einrichtung von einem freien Träger der Kinder - und Jugendhilfe betreiben 
zu lassen und diese an den Träger im Rahmen der gesetzlichen Mietpauschale zu vermi eten. Ein 
Vorschlag für einen geeigneten Betreiber wird rechtzeitig vor Inbetriebnahme in einem Auswah l-
verfahren den beteiligten Gremien zur Entscheidung vorgelegt. 
 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Es entstehen Investitionskosten in Höhe von 433.000 €; dari n enthalten sind Baukosten in Höhe von 
313.000 € und Finanzmittel für Inventar, Möblierung und Herrichtung der Spiel -/Außenanlagen in Hö-
he von max. 120.000 €.  
  
Für die Ausstattung der Gruppen werden gegebenenfalls Bundes - oder Landesmittel beantragt, s o-
weit die entsprechenden Fördervoraussetzungen für die Maßnahme vorliegen sollten. Bei Bewilligung 
reduzieren sich die städtischen Zuschüsse entsprechend. 
 
Ab 2018 fallen für die geplante Laufzeit von fünf Jahren insgesamt Mietkosten in Höhe von 720.000  € 
an. Im Rahmen der weiteren Bauplanung und -ausführung wird eine Optimierung der Flächen ange-
strebt, um eine Reduzierung der Mietkosten zu erreichen. 
Darüber hinaus entstehen ab 2019 p. a. Betriebskostenzuschüsse in Höhe von rd. 588.100 € an. Die-
sen Aufwendungen stehen Erträge aus Landesmitteln in Höhe von rd. 211.700  € und Elternbe iträge 
von voraussichtlich 70.600 € gegenüber. Die anteiligen Beträge sind in der Tabelle zum Teilergebni s-
plan unter III. dargestellt. 
 
III. Mittelbereitstellung / Finanzierung 
 
Teilfinanzplan 
 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
 
Produktgruppe 0601 Förderung von Kindern in 
Tagesbetreuung 
   
 08 Auszahlungen für Baumaß -
nahmen 
   
Investitionsmaß-
nahme- 
4960 Pavillon Albachten 2018 313.000  
Zeile 11 Auszahlungen vo n aktivierb a-
ren Zuwendungen 
   
 0210  Zusch.z.Ausbau 
KiTa-Betr. 
2018 120.000 Zuschuss an den 
Träger 
    433.000  
 
Teilergebnisplan  
Erträge 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
 
Produktgruppe 0111 Immobilienmanagement    
Zeile 05 Privatrechtl. Leistungsen t-
gelte 
2018 
2019 
2020 
2021 
2022 
2023 
18.200 
44.300 
45.600 
47.000 
47.700 
28.200 
Ab 01.08.2018 
Miete

- 3 - 
V/0257/2017 
Produktgruppe 0601 Förderung von Kindern in 
Tagesbetreuung 
   
Zeile 02 Zuwendungen und  
allgemeine Umlagen 
2018 
2019 ff. 
57.200 
211.700 
Landeszuschüsse 
zu den Betriebs-
kosten* 
Zeile 04 Öffentlich-rechtliche Leis-
tungsentgelte 
2018 
2019 ff. 
19.100 
70.600 
Elternbeiträge 
Aufwendungen 
Produktgruppe 0601 Förderung von Kindern in  
Kindertagesbetreuung 
  Betriebskostenzu-
schüsse* 
Zeile 15 Transferaufwendungen 2018 
2019 ff. 
158.900 
588.100 
 
Produktgruppe 0111 Immobilienmanagement    
Zeile 16 Sonstige ordentliche Auf-
wendungen 
2018 
2019 
2020 
2021 
2022 
2023 
60.000 
144.000 
144.000 
144.000 
144.000 
84.000 
Ab 01.08.2018 
Miete, Mietnebe n-
kosten 
 
*maximale Landes- und Betriebskostenzuschüsse in Abhängigkeit von der bedarfsgerechten Rahmenstruktur 
 
Die Höhe der öffentlich rechtlichen Leistungsentgelte (Elternbeiträge) ist von der Einkommenssitua-
tion der Eltern abhängig, deren Kinder zukünftig die Kita besuchen werden. Der o. g. Wert ist inso-
weit Ergebnis einer prognostischen Kalkulation. 
 
Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen werden in den jeweiligen Haushaltsplan-
Entwürfen bei den o. g. Produktgruppen angemeldet. 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass mit diesem Beschluss eine haushaltsmäßige Belastung der 
kommenden Jahre noch vor den eigentlichen Etatberatungen für die Jahre 2018ff. erfolgt. 
 
 
Begründung: 
 
1. Bedarfs- und Versorgungssituation: 
 
Seit dem 01.08.2013 haben alle Kinder ab einem Jahr einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungs-
platz.  
 
Die Versorgungsquote in Albachten liegt zum Kitajahr 2017/2018 für u3-Kinder bei 39,1 % (86 Plätze 
für 220 Kinder). Für die ü3-Kinder liegt die Versorgungsquote bei 88,3 % (219 Plätze für 248 Kinder). 
Damit liegen die Versorgungsquoten sowohl bei den u3-Kindern als auch bei den ü3-Kindern deutlich 
unter dem gesamtstädtischen Durchschnitt.  
Mit der Errichtung der Pavillonanlange sollen kurzfristig die u3- und ü3-Bedarfe im Stadtteil Albachten 
bis zur Inbetriebnahme einer neuen Kita im Baugebiet Albachten-Ost abgedeckt werden. 
Bei gleichbleibender Kinderzahl, ausgehend von den Versorgungsquoten des Kitaberichtes 2017, 
ohne Berücksichtigung weiterer Ausbaumaßnahmen, steigt durch Realisierung dieser Maßnahme die 
u3-Quote in Albachten von 39,1 % auf 41,8 %. Die ü3-Quote steigt von 88,3 % auf 104,0 %. 
 
Zur Versorgung der ungedeckten Betreuungsbedarfe müssen neben dieser Maßnahme weitere Plät-
ze in Albachten geschaffen werden. Zu diesem Zweck plant die Verwaltung die Errichtung einer wei-
teren dauerhaften Gruppe an der ev. Claudius Kita, Wierling 31, in Albachten. Ein entsprechender 
Errichtungsbeschluss wird vorbereitet. Mit dieser Maßnahme kann die Einrichtung voraussichtlich ab 
dem III. Quartal 2019 weitere langfristige Betreuungsbedarfe für den Stadtteil abdecken.

- 4 - 
V/0257/2017 
2. Maßnahmenplanung: 
 
Auf der städtischen Fläche östlich der Dreifachturnhalle, Hohe Geist 7 a, in Albachten wird interims-
weise eine Pavillonanlage in Containerbauweise für zwei Gruppen gemäß dem Raumprogramm des 
Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien errichtet werden, um kurzfristig die aktuellen Bedarfe 
abzudecken zu können. Ein Grundriss ist in der Anlage 2 beigefügt. Im Rahmen der weiteren Baupla-
nung und –ausführung wird das Amt für Immobilienmanagement eine weitere Optimierung der darge-
stellten Flächen anstreben. Die Anbindung der Hausanschlüsse für Ver- und Entsorgungsleitungen 
kann über die im öffentlichen Bereich der Straßen liegenden Leitungen erfolgen. Ausreichend Park-
flächen stehen im Bereich der Dreifachsporthalle zur Verfügung.   
 
Die Inbetriebnahme der neuen Pavillonanlage ist für den Sommer 2018 geplant.  
 
Die Interimsmaßnahme ist bis zur Ablösung der Betreuungsbedarfe durch eine dauerhafte Kinderta-
geseinrichtung, die zur Deckung der Betreuungsbedarfe im Stadtteil Albachten sowie der maßnah-
mebedingten Betreuungsbedarfe aus dem Neubaugebiet dient, geplant.  
 
Die vorgesehene Fläche ist im Bebauungsplan Nr. 466 als „Option Erweiterung Freizeitsport“ be-
nannt. Sie wurde in die Bebauungsplanung des Baugebietes „Albachten-Ost“ integriert. Durch die 
vorübergehende Nutzung der Fläche für Kitazwecke kommt es zu keinen Einschränkungen der Reali-
sierung des Baugebietes „Albachten-Ost“. 
Vorbehaltlich der Weiterentwicklung des städtebaulichen Wettbewerbsergebnisses ist auf der für die 
Interimskita vorgesehen Fläche eine spätere Nutzung als Sportfläche vorgesehen.  
Die Errichtung einer dauerhaften Einrichtung im Neubaugebiet „Albachten-Ost“ soll möglichst im ers-
ten Bauabschnitt erfolgen, so dass der Abbau der Interimskita und die Anlage der vorgesehenen 
Sportflächen schnellstmöglich realisiert werden können.  
 
Die Rahmenstrukturen werden jährlich dem jugendhilfeplanerischen Bedarf angepasst. 
 
3. Vergabe der Trägerschaft: 
 
Die Trägerschaft der Einrichtung wird im Rahmen eines öffentlichen Trägervergabeverfahrens in 2017 
vergeben.  
Vorbehaltlich der Entscheidung zum Errichtungsbeschluss der zu erstellenden Einrichtung im Bauge-
biet Albachten-Ost, wird die Vergabe dieser Trägerschaft der Interimskita in die neue Einrichtung 
übergehen.  
 
4. Fazit: 
 
Mit der geplanten Maßnahme werden dringend benötigte Plätze für u3 - und ü3-Kinder in Albac hten 
geschaffen. Die Inbetriebnahme ist zum Sommer 2018 geplant. 
 
I.V.  
 
Gez. 
 
Thomas Paal 
Stadtdirektor 
 
 
Anlagen: 
 
Anlage 1: Lageplan 
Anlage 2: Grundriss 
Anlage 3: Kostenschätzung

Anlage 2 Grundriss

221 Zeichen

Anlage 2: Grundriss

—— 1.00 —

BRUPPENRAUM 2

Begeee NEBENRAUM 2
20,43 m2

PERSunAL
19,73 m2

35.08

NEBENRAUM 1

GRUPPENRAUM 1

3.00 — 14.47

OBJEKT

KINDERGARTEN ALBACHTEN
NEBEN SPDRTHALLE

HOHE GEIST 7A

48163 MÜNSTER

Beratungsverlauf (6)

20.06.2017 Sportausschuss
TOP 3.6 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
20.06.2017 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien
TOP 13 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
27.06.2017 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen
TOP 6.2 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
29.06.2017 Bezirksvertretung Münster-West
TOP 7.5 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
12.07.2017 Haupt- und Finanzausschuss
TOP 28 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
12.07.2017 Rat
TOP 32 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung

Orte (3)

  • Albersloher Weg 33
  • Hohe Geist 7a
  • Wierling 31

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
V/0257/2017
Typ
Vorlagen
Datum
23.05.2017
Erstellt
06.10.2020 14:37