V/0257/2017
Interimsmaßnahme zur Sicherstellung des Rechtsanspruchs auf Kindertagesbetreuung - Errichtungs- und Baubeschluss für einen 2-Gruppen-Pavillon - Hohe Geist in Albachten, Bezirk West
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Anlage 3 Kostenschätzung
1022 Zeichen
Bauherr: Amt für Immobilienmanagment der Münster, 22.05.2017 Stadt Münster Albersloher Weg 33, 48155 Münster Bauvorhaben: Kita Albachten Maßnahme: Containeranlage Bruttofläche 480 qm Containeranlage Mietanlage für 5 Jahre 720.000,00 € Menge Einheit Bezeichnung Einzelpreis Gesamtpreis Anschlüsse (Strom, Wasser , Gas, Telefon) 38.000,00 € Entsorgungsanschlüsse (Regen-,Schmutzwasser) 18.000,00 € 500,00 m² Gründung 45,00 € 22.500,00 € Erdarbeiten sonst. (Gräben, Schächte, Doku…) 20.000,00 € Reinigung 2.000,00 € Schließanlage 3.000,00 € Containeranlage Aufbau 45.000,00 € Containeranalge Rückbau 23.000,00 € 500,00 m² Gründung Rückbau 30,00 € 15.000,00 € Unvorhergesehenes / Abrundung 3.500,00 € Summe 190.000,00 € Nebenkosten 25.000,00 € Gesamtsumme Containeranlage 215.000,00 € 15.000,00 € Kostenrahmen (incl. MwSt.) Freianlagen 70.000,00 € Elektrokosten 4.000,00 € Freianlagen (Rückbau) Heizung- / Sanitärkosten 9.000,00 € Summe 98.000,00 € Gesamtsumme (einmalig) 1.033.000,00 € Kostenschätzung Pavillon Albachten.xls
Anlage 1 Lageplan
253 Zeichen
H5758 321 | R 399 253 ' TTEIGESIEH _ me asus ee BAN_-- H-----I--.. R 398 879 IE Druckansicht Maßstab Datum: 08.05.2017 Notizen: , Bauekt KINDERGARTEN ALBACHTEN | HoHe Gi 48 ln. RT EIST 7A | 163 MÜNSTER 1 © Stadt Münster Anlage 1: Lageplan
Beschlussvorlage
9646 Zeichen
V/0257/2017
DER OBERBÜRGERMEISTER
Amt für Kinder, Jugendliche und Familien
Betrifft
Interimsmaßnahme zur Sicherstellung des Rechtsanspruchs auf Kindertagesbetreuung
- Errichtungs- und Baubeschluss für einen 2-Gruppen-Pavillon - Hohe Geist in Albachten,
Bezirk West
Beratungsfolge
07.06.2017 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Vorberatung
20.06.2017 Sportausschuss Vorberatung
27.06.2017 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Vorberatung
29.06.2017 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung
05.07.2017 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung
12.07.2017 Rat Entscheidung
Beschlussvorschlag:
I. Sachentscheidung:
1. Der Rat stimmt der Errichtung einer zweigruppigen Pavillonanlage als Interimskita am Stan dort
Hohe Geist in Albachten zur Weiterentwicklung bedarfsgerechter Kinderbetreuungsangebote zu.
2. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die Einrichtung mit
1 Gruppe G Ic für 20 Kinder im Alter von 2-6 Jahren
1 Gruppe G IIIc für 20 bis 25 Kinder im Alter von 3-6 Jahren
mit insgesamt 40 – 45 Plätzen, davon 6 u3-Plätzen und 34 - 39 ü3-Plätzen errichtet wird.
Die Rahmenstruktur wird mit der Inbetriebnahme jährlich den Bedarfen angepasst.
Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass dabei bedarfsgerecht, neben den Angeboten einer wöchentli-
chen Betreuung von 45 Stunden, ebenfalls elterliche Bedarfe nach einer wöchentlichen Betreu-
ung von 25 Stunden und 35 Stunden mit Übermittagsbetreuung (Blocköffnungszeit) flexibel an-
geboten werden.
Die Inbetriebnahme ist für den Sommer 2018 geplant. Die Interimseinrichtung wird voraussichtlich
in 2022 von einer dauerhaften Kindert ageseinrichtung, die im Baugebiet Albachten -Ost errichtet
wird, abgelöst.
Vorlagen-Nr.:
V/0257/2017
Auskunft erteilt:
Frau Tigger, Frau Eschert,
Frau Kratz-Trutti
Ruf:
492-5768
E-Mail:
Tigger@stadt-muenster.de
Datum:
30.05.2017
Öffentliche Beschlussvorlage
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3. Es ist vorgesehen, die Einrichtung von einem freien Träger der Kinder - und Jugendhilfe betreiben
zu lassen und diese an den Träger im Rahmen der gesetzlichen Mietpauschale zu vermi eten. Ein
Vorschlag für einen geeigneten Betreiber wird rechtzeitig vor Inbetriebnahme in einem Auswah l-
verfahren den beteiligten Gremien zur Entscheidung vorgelegt.
II. Finanzielle Auswirkungen:
Es entstehen Investitionskosten in Höhe von 433.000 €; dari n enthalten sind Baukosten in Höhe von
313.000 € und Finanzmittel für Inventar, Möblierung und Herrichtung der Spiel -/Außenanlagen in Hö-
he von max. 120.000 €.
Für die Ausstattung der Gruppen werden gegebenenfalls Bundes - oder Landesmittel beantragt, s o-
weit die entsprechenden Fördervoraussetzungen für die Maßnahme vorliegen sollten. Bei Bewilligung
reduzieren sich die städtischen Zuschüsse entsprechend.
Ab 2018 fallen für die geplante Laufzeit von fünf Jahren insgesamt Mietkosten in Höhe von 720.000 €
an. Im Rahmen der weiteren Bauplanung und -ausführung wird eine Optimierung der Flächen ange-
strebt, um eine Reduzierung der Mietkosten zu erreichen.
Darüber hinaus entstehen ab 2019 p. a. Betriebskostenzuschüsse in Höhe von rd. 588.100 € an. Die-
sen Aufwendungen stehen Erträge aus Landesmitteln in Höhe von rd. 211.700 € und Elternbe iträge
von voraussichtlich 70.600 € gegenüber. Die anteiligen Beträge sind in der Tabelle zum Teilergebni s-
plan unter III. dargestellt.
III. Mittelbereitstellung / Finanzierung
Teilfinanzplan
Nr. Bezeichnung Haush.-
jahr
Betrag
€
Bemerkungen
Produktgruppe 0601 Förderung von Kindern in
Tagesbetreuung
08 Auszahlungen für Baumaß -
nahmen
Investitionsmaß-
nahme-
4960 Pavillon Albachten 2018 313.000
Zeile 11 Auszahlungen vo n aktivierb a-
ren Zuwendungen
0210 Zusch.z.Ausbau
KiTa-Betr.
2018 120.000 Zuschuss an den
Träger
433.000
Teilergebnisplan
Erträge
Nr. Bezeichnung Haush.-
jahr
Betrag
€
Bemerkungen
Produktgruppe 0111 Immobilienmanagement
Zeile 05 Privatrechtl. Leistungsen t-
gelte
2018
2019
2020
2021
2022
2023
18.200
44.300
45.600
47.000
47.700
28.200
Ab 01.08.2018
Miete
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Produktgruppe 0601 Förderung von Kindern in
Tagesbetreuung
Zeile 02 Zuwendungen und
allgemeine Umlagen
2018
2019 ff.
57.200
211.700
Landeszuschüsse
zu den Betriebs-
kosten*
Zeile 04 Öffentlich-rechtliche Leis-
tungsentgelte
2018
2019 ff.
19.100
70.600
Elternbeiträge
Aufwendungen
Produktgruppe 0601 Förderung von Kindern in
Kindertagesbetreuung
Betriebskostenzu-
schüsse*
Zeile 15 Transferaufwendungen 2018
2019 ff.
158.900
588.100
Produktgruppe 0111 Immobilienmanagement
Zeile 16 Sonstige ordentliche Auf-
wendungen
2018
2019
2020
2021
2022
2023
60.000
144.000
144.000
144.000
144.000
84.000
Ab 01.08.2018
Miete, Mietnebe n-
kosten
*maximale Landes- und Betriebskostenzuschüsse in Abhängigkeit von der bedarfsgerechten Rahmenstruktur
Die Höhe der öffentlich rechtlichen Leistungsentgelte (Elternbeiträge) ist von der Einkommenssitua-
tion der Eltern abhängig, deren Kinder zukünftig die Kita besuchen werden. Der o. g. Wert ist inso-
weit Ergebnis einer prognostischen Kalkulation.
Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen werden in den jeweiligen Haushaltsplan-
Entwürfen bei den o. g. Produktgruppen angemeldet.
Es wird zur Kenntnis genommen, dass mit diesem Beschluss eine haushaltsmäßige Belastung der
kommenden Jahre noch vor den eigentlichen Etatberatungen für die Jahre 2018ff. erfolgt.
Begründung:
1. Bedarfs- und Versorgungssituation:
Seit dem 01.08.2013 haben alle Kinder ab einem Jahr einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungs-
platz.
Die Versorgungsquote in Albachten liegt zum Kitajahr 2017/2018 für u3-Kinder bei 39,1 % (86 Plätze
für 220 Kinder). Für die ü3-Kinder liegt die Versorgungsquote bei 88,3 % (219 Plätze für 248 Kinder).
Damit liegen die Versorgungsquoten sowohl bei den u3-Kindern als auch bei den ü3-Kindern deutlich
unter dem gesamtstädtischen Durchschnitt.
Mit der Errichtung der Pavillonanlange sollen kurzfristig die u3- und ü3-Bedarfe im Stadtteil Albachten
bis zur Inbetriebnahme einer neuen Kita im Baugebiet Albachten-Ost abgedeckt werden.
Bei gleichbleibender Kinderzahl, ausgehend von den Versorgungsquoten des Kitaberichtes 2017,
ohne Berücksichtigung weiterer Ausbaumaßnahmen, steigt durch Realisierung dieser Maßnahme die
u3-Quote in Albachten von 39,1 % auf 41,8 %. Die ü3-Quote steigt von 88,3 % auf 104,0 %.
Zur Versorgung der ungedeckten Betreuungsbedarfe müssen neben dieser Maßnahme weitere Plät-
ze in Albachten geschaffen werden. Zu diesem Zweck plant die Verwaltung die Errichtung einer wei-
teren dauerhaften Gruppe an der ev. Claudius Kita, Wierling 31, in Albachten. Ein entsprechender
Errichtungsbeschluss wird vorbereitet. Mit dieser Maßnahme kann die Einrichtung voraussichtlich ab
dem III. Quartal 2019 weitere langfristige Betreuungsbedarfe für den Stadtteil abdecken.
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2. Maßnahmenplanung:
Auf der städtischen Fläche östlich der Dreifachturnhalle, Hohe Geist 7 a, in Albachten wird interims-
weise eine Pavillonanlage in Containerbauweise für zwei Gruppen gemäß dem Raumprogramm des
Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien errichtet werden, um kurzfristig die aktuellen Bedarfe
abzudecken zu können. Ein Grundriss ist in der Anlage 2 beigefügt. Im Rahmen der weiteren Baupla-
nung und –ausführung wird das Amt für Immobilienmanagement eine weitere Optimierung der darge-
stellten Flächen anstreben. Die Anbindung der Hausanschlüsse für Ver- und Entsorgungsleitungen
kann über die im öffentlichen Bereich der Straßen liegenden Leitungen erfolgen. Ausreichend Park-
flächen stehen im Bereich der Dreifachsporthalle zur Verfügung.
Die Inbetriebnahme der neuen Pavillonanlage ist für den Sommer 2018 geplant.
Die Interimsmaßnahme ist bis zur Ablösung der Betreuungsbedarfe durch eine dauerhafte Kinderta-
geseinrichtung, die zur Deckung der Betreuungsbedarfe im Stadtteil Albachten sowie der maßnah-
mebedingten Betreuungsbedarfe aus dem Neubaugebiet dient, geplant.
Die vorgesehene Fläche ist im Bebauungsplan Nr. 466 als „Option Erweiterung Freizeitsport“ be-
nannt. Sie wurde in die Bebauungsplanung des Baugebietes „Albachten-Ost“ integriert. Durch die
vorübergehende Nutzung der Fläche für Kitazwecke kommt es zu keinen Einschränkungen der Reali-
sierung des Baugebietes „Albachten-Ost“.
Vorbehaltlich der Weiterentwicklung des städtebaulichen Wettbewerbsergebnisses ist auf der für die
Interimskita vorgesehen Fläche eine spätere Nutzung als Sportfläche vorgesehen.
Die Errichtung einer dauerhaften Einrichtung im Neubaugebiet „Albachten-Ost“ soll möglichst im ers-
ten Bauabschnitt erfolgen, so dass der Abbau der Interimskita und die Anlage der vorgesehenen
Sportflächen schnellstmöglich realisiert werden können.
Die Rahmenstrukturen werden jährlich dem jugendhilfeplanerischen Bedarf angepasst.
3. Vergabe der Trägerschaft:
Die Trägerschaft der Einrichtung wird im Rahmen eines öffentlichen Trägervergabeverfahrens in 2017
vergeben.
Vorbehaltlich der Entscheidung zum Errichtungsbeschluss der zu erstellenden Einrichtung im Bauge-
biet Albachten-Ost, wird die Vergabe dieser Trägerschaft der Interimskita in die neue Einrichtung
übergehen.
4. Fazit:
Mit der geplanten Maßnahme werden dringend benötigte Plätze für u3 - und ü3-Kinder in Albac hten
geschaffen. Die Inbetriebnahme ist zum Sommer 2018 geplant.
I.V.
Gez.
Thomas Paal
Stadtdirektor
Anlagen:
Anlage 1: Lageplan
Anlage 2: Grundriss
Anlage 3: Kostenschätzung
Anlage 2 Grundriss
221 Zeichen
Anlage 2: Grundriss —— 1.00 — BRUPPENRAUM 2 Begeee NEBENRAUM 2 20,43 m2 PERSunAL 19,73 m2 35.08 NEBENRAUM 1 GRUPPENRAUM 1 3.00 — 14.47 OBJEKT KINDERGARTEN ALBACHTEN NEBEN SPDRTHALLE HOHE GEIST 7A 48163 MÜNSTER
Beratungsverlauf (6)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungOrte (3)
- Albersloher Weg 33
- Hohe Geist 7a
- Wierling 31
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Details
- Aktenzeichen
- V/0257/2017
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 23.05.2017
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37