Mandari Insight

V/0016/2015

Grundzüge Errichtungsbeschluss 2. Städtische Gesamtschule

Vorlagen 09.01.2015

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11.02.2015_Vorlage_Gesamtschule2_ErrichtungNeu03_Anlage1b

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11.02.2015_Vorlage_Gesamtschule2_ErrichtungNeu03_Anlage3

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11.02.2015_Vorlage_Gesamtschule2_ErrichtungNeu03_Anlage1a

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Beschlussvorlage

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Ansehen

11.02.2015_Vorlage_Gesamtschule2_ErrichtungNeu03_Anlage2

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Ansehen

11.02.2015_Vorlage_Gesamtschule2_ErrichtungNeu03_Anlage1c

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Ansehen

11.02.2015_Vorlage_Gesamtschule2_ErrichtungNeu03_Anlage1b

1774 Zeichen

SZENARIO 1 Gesamtschule Münster Ost  6-zügiger Neubau auf OFD-Gelände 
Schuljahr Fürstenbergschule Fürstin von Gallitzin Neubauten Provisorien 
2015/16 
 
Herrichtung Räume 
 
6 BK-Klassen  
 
10 Klassen 
Realschule 
5 Diff-räume Reals. 
 
2 BK-Klassen 
Wettbewerb   
2016/17 
 
 Neu: 
4 Klassen GS 
2 Diff-räume GS  
+ Nutzung Fachräume 
und Hauswirtschaft GS 
 
4 BK-Klassen 
7 Klassen Realschule 
5 Diff-räume Reals. 
 
4 BK-Klassen 
VOF-Verfahren und 
Planung 
Provisorische Nutzung 
Fürstenbergschule 
über 3 Jahre 
 
2017/18 
 
Neu: 
8 Klassen GS 
4 Diff-räume GS   
+ Nutzung Fachräume 
und Hauswirtschaft GS 
 
Planung Folgenutzung  
durch Berufskollegs 
5 Klassen Realschule 
2 Diff-räume Reals. 
 
8 BK-Klassen 
Baubeginn GS SEK1  
2018/19 
 
Neu: 
12 Klassen GS 
6 Diff-räume GS (3K) 
+ Nutzung Fachräume 
und Hauswirtschaft GS 
 
Planung Folgenutzung  
durch Berufskollegs 
3 Klassen Realschule 
2 Diff-räume Reals. 
 
8-10 BK-Klassen  
Bauphase GS Sek1 Ggf Erweiterung 
Speisepavillion 
Fürstenberg durch 
Container 
2019/20 
 
Denkmalgerechte 
Sanierung und Umbau 
für Berufskollegs 
1 Klasse Realschule 
8-10 BK-Klassen 
Bezug GS SEK 1 
18 Klassen 
9 Diff-räume 
Mensa, Forum, 
Bibliothek 
 
2020/21 
 
Denkmalgerechte 
Sanierung und Umbau 
für Berufskollegs 
Barrierefreier 
Umbau für SEK2 
Neubau GS: 
24 Klassen 
12 Diff-räume 
+ Bauphase Sport 
Nutzung neuer GS 
„Überhang-Klassen“ 
durch BK  
2021/22 
 
Nutzung durch 
Berufskollegs 
Barrierefreier 
Umbau für SEK2 
Neubau GS: 
30 Klassen 
15 Diff-räume 
+ Bauphase Sport 
 
2022/23 
 
 Nutzung SEK 2 GS  
mit 4 Klassen 
 
Neubau GS: 
36 Klassen 
18 Diff-räume 
 
2023/24 
 
 Nutzung SEK 2 GS  
mit 8 Klassen 
 
  
2024/25 
bis  
2027/28 
 
 Nutzung SEK 2 GS  
mit 12 (14/16/18) 
Klassen 
 
  
 
Anlage 1

11.02.2015_Vorlage_Gesamtschule2_ErrichtungNeu03_Anlage3

3299 Zeichen

40.10.0011 
Ute Meyering 
21.01.2015 
40 56 
Bildungsgang Hauptschule 20 %, Bildungsgang Realschule  40 %, Bildungsgang Gymnasium 40 % 
Prog. Abzug Verbl. Züge Prog. Abzug Verbl. Züge Prog. Abzug V erbl. Züge Prog. Abzug Verbl. Züge Prog. Abzug Verbl. Züge Pr og. Abzug Verbl. Züge 
HS (10 Züge) 24 126 17 109 4,5 124 17 107 4,4 124 17 107 4,5 125 2 5 100 4,2 136 25 111 4,6 133 25 108 4,5 
RS (20 Züge o. FvG) 28 570 40 530 18,9 558 40 518 18,5 561 40 5 21 18,6 566 56 510 18,2 613 56 557 19,9 601 56 545 19,5 
GY (46,5 Züge) 28 1.210 44 1.166 41,7 1.185 44 1.141 40,8 1.1 91 44 1.147 41,0 1.203 60 1.143 40,8 1.303 60 1.243 44,4 1.278 6 0 1.218 43,5 
GesS (4 Züge) 28 115 - 115 4,1 115 - 115 4,1 115 - 115 4,1 115 - 115 4,1 115 - 115 4,1 115 - 115 4,1 
SekS (4 Züge) 25 78 9 69 2,8 77 9 68 2,7 77 9 68 2,7 78 9 69 2,7 84 9 7 5 3,0 83 9 74 2,9 
PRIMUS (3 Züge) 25 74 - 74 3,0 72 - 72 2,9 73 - 73 2,9 74 - 74 2 ,9 80 - 80 3,2 78 - 78 3,1 
Summe 2.173 110 2.063 2.130 110 2.020 2.141 110 2.031 2.161 15 0 2.011 2.332 150 2.182 2.288 150 2.138 
Bildungsgang Hauptschule 20 %, Bildungsgang Realschule 50 %, Bildungsgang Gymnasium 30 % 
Prog. Abzug Verbl. Züge Prog. Abzug Verbl. Züge Prog. Abzug V erbl. Züge Prog. Abzug Verbl. Züge Prog. Abzug Verbl. Züge Pr og. Abzug Verbl. Züge 
HS (10 Züge) 24 126 17 109 4,5 124 17 107 4,4 124 17 107 4,5 125 2 5 100 4,2 136 25 111 4,6 133 25 108 4,5 
RS (20 Züge o. FvG) 28 570 51 519 18,5 558 51 507 18,1 561 51 5 10 18,2 566 71 495 17,7 613 71 542 19,4 601 71 530 18,9 
GY (46,5 Züge) 28 1.210 33 1.177 42,0 1.185 33 1.152 41,1 1.1 91 33 1.158 41,4 1.203 45 1.158 41,4 1.303 45 1.258 44,9 1.278 4 5 1.233 44,0 
GesS (4 Züge) 28 115 - 115 4,1 115 - 115 4,1 115 - 115 4,1 115 - 115 4,1 115 - 115 4,1 115 - 115 4,1 
SekS (4 Züge) 25 78 9 69 2,8 77 9 68 2,7 77 9 68 2,7 78 9 69 2,7 84 9 7 5 3,0 83 9 74 2,9 
PRIMUS (3 Züge) 25 74 - 74 3,0 72 - 72 2,9 73 - 73 2,9 74 - 74 2 ,9 80 - 80 3,2 78 - 78 3,1 
Summe 2.173 110 2.063 2.130 110 2.020 2.141 110 2.031 2.161 15 0 2.011 2.332 150 2.182 2.288 150 2.138 
Bildungsgang Hauptschule 20 %, Bildungsgang Realschule 30 %, Bildungsgang Gymnasium 50 % 
Prog. Abzug Verbl. Züge Prog. Abzug Verbl. Züge Prog. Abzug V erbl. Züge Prog. Abzug Verbl. Züge Prog. Abzug Verbl. Züge Pr og. Abzug Verbl. Züge 
HS (10 Züge) 24 126 17 109 4,5 124 17 107 4,4 124 17 107 4,5 125 2 5 100 4,2 136 25 111 4,6 133 25 108 4,5 
RS (20 Züge o. FvG) 28 570 29 541 19,3 558 29 529 18,9 561 29 5 32 19,0 566 41 525 18,8 613 41 572 20,4 601 41 560 20,0 
GY (46,5 Züge) 28 1.210 55 1.155 41,3 1.185 55 1.130 40,4 1.1 91 55 1.136 40,6 1.203 75 1.128 40,3 1.303 75 1.228 43,9 1.278 7 5 1.203 43,0 
GesS (4 Züge) 28 115 - 115 4,1 115 - 115 4,1 115 - 115 4,1 115 - 115 4,1 115 - 115 4,1 115 - 115 4,1 
SekS (4 Züge) 25 78 9 69 2,8 77 9 68 2,7 77 9 68 2,7 78 9 69 2,7 84 9 7 5 3,0 83 9 74 2,9 
PRIMUS (3 Züge) 25 74 - 74 3,0 72 - 72 2,9 73 - 73 2,9 74 - 74 2 ,9 80 - 80 3,2 78 - 78 3,1 
Summe 2.173 110 2.063 2.130 110 2.020 2.141 110 2.031 2.161 15 0 2.011 2.332 150 2.182 2.288 150 2.138 
2021/2022 
2017/2018 2018/2019 2019/2020 2020/2021 2021/2022 
2019/2020 2020/2021 
2020/2021 2021/2022 
Richt- 
wert 
2016/2017 
Richt- 
wert 
2016/2017 
2018/2019 
2017/2018 2018/2019 2019/2020 
Schulform 
Richt- 
wert 
2016/2017 2017/2018 
Schulform 
Schulform

11.02.2015_Vorlage_Gesamtschule2_ErrichtungNeu03_Anlage1a

2048 Zeichen

SZENARIO 2 Gesamtschule Münster Ost  6-zügiger Neubau Fürstenberg ohne OFD 
Schuljahr Fürstenbergschule Fürstin von Gallitzin Neubauten Provisorien 
2015/16 
 
Denkmalrechtlicher 
Rückbauantrag 
Hauptgebäude: 
8 BK-Klassen  
 
10 Klassen 
Realschule 
5 Diff-räume Reals. 
 
Wettbewerb  Keine Barrierefreiheit 
Fürstin von Gallitzin 
. 
2016/17 
 
Rückbau 1 BA 
Laubengänge und 
Pavillions, Verwaltung  
(ggf. noch Erhalt 
Speisepavillion) 
Hauptgebäude: 
8 BK-Klassen  
+ Nutzung Fachräume 
und Hauswirtschaft GS 
7 Klassen Realschule 
5 Diff-räume Reals. 
Aufgabe 
Lehrerraumprinzip 
Neu: 
4 Klassen GS 
2 Diff-räume GS (1K) 
 
Gem. Aula (300 qm) 
VOF-Verfahren und 
Planung 
Gemeinsame 
Verwaltungsbereiche 
und Lehrerzimmer 
Realschule und GS ?? 
 
 
Ggf.Verwaltungsbereich 
GS in 144 qm 
Grossraumklasse OG 
Fürstenberg 
2017/18 
 
Hauptgebäude: 
8 BK-Klassen  
+ Nutzung Fachräume 
und Hauswirtschaft GS 
(ggf. noch Erhalt 
Speisepavillion) 
 
5 Klassen Realschule 
2 Diff-räume Reals. 
Neu: 
8 Klassen GS 
4 Diff-räume GS (2K)  
 
Gem. Aula (300 qm) 
 
Baubeginn GS SEK1  
2018/19 
 
Hauptgebäude: 
8 BK-Klassen  
+ Nutzung Fachräume 
und Hauswirtschaft GS 
(ggf. noch Erhalt 
Speisepavillion) 
 
3 Klassen Realschule 
Kein Diff-raum 
Neu: 
12 Klassen GS 
6 Diff-räume GS (3K) 
 
Gem. Aula (300 qm) 
Bauphase GS Sek1 Ggf Erweiterung 
Speisepavillion 
Fürstenberg durch 
Container 
2019/20 
 
Rückbau 2 BA 
Hauptgebäude 
1 Klasse Realschule 
8 Klassen BK 
Bezug GS SEK 1 
18 Klassen 
9 Diff-räume 
Mensa, Forum, 
Bibliothek 
 
2020/21 
 
 Barrierefreier 
Umbau für SEK2 
Neubau GS: 
24 Klassen 
12 Diff-räume 
+ Bauphase Sport 
Nutzung neuer GS 
„Überhang-Klassen“ 
durch BK  
2021/22 
 
 Barrierefreier 
Umbau für SEK2 
Neubau GS: 
30 Klassen 
15 Diffräume 
+ Bauphase Sport 
Nutzung neuer GS  
„Überhang-Klassen“ 
durch BK  
 
2022/23 
 
 Nutzung SEK 2 GS  
mit 4 Klassen 
8-10 BK-Klassen 
Neubau GS: 
36 Klassen 
18 Diffräume 
 
2024/25 
bis  
2027/28 
 
 Nutzung SEK 2 GS  
mit 8 (12/14/16/18) 
Klassen 
8 (6/4/2) BK-Klassen 
  
 
Anlage 1

Beschlussvorlage

34356 Zeichen

V/0016/2015 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Schule und Weiterbildung 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Grundzüge Errichtungsbeschluss 2. Städtische Gesamtschule 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
28.01.2015 Ausschuss für Liegenschaften, Wirtschaft und strategisches Flächenmanagement
 Vorberatung 
24.02.2015 Sportausschuss Vorberatung 
24.02.2015 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Vorberatung 
03.03.2015 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Vorberatung 
03.03.2015 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung 
11.03.2015 Ausschuss für Liegenschaften, Wirtschaft und strategisches Flächenmanagement
 Vorberatung 
12.03.2015 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen Vorberatung 
17.03.2015 Ausschuss für Personal, Organisation, Sicherheit, Ordnung und E -Government
 Vorberatung 
18.03.2015 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 
25.03.2015 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
 
1. Der Rat beschließt gemäß § 81 Absatz 2 Schulgesetz NW die Errichtung einer 2. Städt i-
schen Gesamtschule mit 6 Zügen in gebundener Ganztagsform am Standort Man fred-
von-Richthofen-Straße / An dreas-Hofer-Straße zum Schuljahr 2016/2017. Die Schule 
nimmt ihren Betrieb zunächst mit 4 Zügen auf und wird mit der Fertigstellung ergänze n-
der Neubauflächen für den Unterricht auf 6 Züge erweitert.  
 
2. Der Rat nimmt die für die Entwicklung der 2. Städtischen Gesamtschule zum 6 -zügigen 
Endausbau erarbeiteten alternativen Projektzeitpläne (Anlagen 1) zur Kenntnis. 
 
3. Der Rat beauftragt die Verwaltung,  
 
 die Verhandlungen mit dem Bau - und Liegenschaftsbetrieb des Landes NRW zum 
Ankauf des OFD -Grundstücks auf Basis eines Wertgutachtens bis zum IV. Quartal 
2015 für eine Entscheidung des Rates zum Abschluss zu bringen. 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0016/2015 
Auskunft erteilt: 
Herr Wimmer 
Ruf: 
492-4050 
E-Mail: 
WimmerWo@stadt-muenster.de  
Datum: 
12.02.2015 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0016/2015 
 
 parallel zu den Verhandlungen mit dem Bau - und Liegenschaftsbetrieb für das G e-
bäudeensemble der Fürstenbergschule und Fürstin -von-Gallitzin-Schule sowie der 
Sporthalle des Shotokan Karate Dojo Münster e. V. ein Alternativkonzept für eine 
städtische Gesamtschule mit 6 Zügen ohne OFD -Grundstück bis zum IV. Quartal 
2015 zu erarbeiten.  
 
 die Verlagerung des Shotokan Karate Dojo Münster e.V. zeitsynchron zum Projek t-
ablauf der Entwicklung der Gesamtschule zu realisieren. 
 
4. Die städtische Gesamtschule wird zunächst unter dem Namen „Städtische Gesamtsch u-
le Münster-Ost“ geführt. Die endgültige Namensgebung erfolgt zu einem späteren Zei t-
punkt durch Ratsbeschluss unter Beteiligung der Schulkonferenz. 
 
5. Die 2. Städtische  Gesamtschule ist im Einvernehmen mit der Bezirksregierung Münster 
eine Schule des Gemeinsamen Lernens. Sie wird mit der Erweiterung auf 6-Züge zudem 
mit entsprechender Ausstattung auf den Unterstützungsbedarf körperlich -motorische 
Entwicklung ausgerichtet. 
 
6. Für die 2. Städtische Gesamtschule mit 6  Zügen wird das in der Anlage 2  dargestellte 
Raumprogramm als Grundlage der weiteren Planungsschritte beschlossen. Das Rau m-
programm umfasst auch  die mit Ratsbeschluss zum Rahmenkonzept für Inklusion an 
Schulen bes chlossenen Grundstandards für Schulen des Gemeinsamen Lernens  und 
berücksichtigt die  Erfordernisse für den sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf 
körperlich-motorische Entwicklung. 
  
7. Die für den geordneten Betrieb einer 6 -zügigen Schule erforderlichen Pe rsonalressour-
cen für Sekretariat, Gebäudebetreuung und hauswirtschaftliche Aufgaben sowie einer 
0,5 Stelle Schulsozialarbeit zur Unterstützung des Schulaufbaus und einer 0,5 Stelle 
Schulsozialarbeit für Gemeinsames Lernen ab dem Schuljahr 2016/2017 werden im 
Rahmen des Stellenplans für 2016 bereitgestellt.  
 
8. Der Rat nimmt den aktuellen Sachstand zu dem mit den Umlandstädten und -gemeinden 
gemäß §80 SchulG NW angestrebten regionalen Konsens zur Kenntnis. 
 
9. Die Verwaltung wird beauftragt, 
 
 bei der Bezirksregie rung Münster die Genehmigung für eine im End ausbau 6 -
zügige Gesamtschule zu beantragen, die zum Schuljahr 2016/2017 mit z unächst 4 
Zügen den Unterricht aufnimmt, 
 
 gegenüber der Bezirksregierung den Nachweis für die erforderlichen Flächen einer 
6-zügigen Ge samtschule mit Sekundarstufe II durch die Nutzung des Gebäudes 
bzw. des Geländes der Fürstin -von-Gallitzin-Schule, übergangsweise der Fürste n-
bergschule, des Shotokan Karate Dojo Münster e.V. sowie auf dem Ge lände der 
Oberfinanzdirektion zu füh ren. Alternat iv erfolgt der Nachweis statt Nutzung des 
Grundstücks der OFD durch Nutzung des Grundstücks der Fürstenbergschule.

- 3 - 
V/0016/2015 
 
10. Die Verwaltung wird zudem beauftragt, 
  
 die Kosten aller der für die Errichtung der Gesamtschule mit 6 Zügen erforderlichen 
liegenschaftlichen, planerischen und baulichen Maßnahmen belastbar zu ermitteln, 
 
 auf dieser Basis die Auslobung eines Architektenwettbewerbs im I. Quartal 2016 - 
sollten belastbare liegenschaftliche Rahmenbedingungen schon frühzeitiger vorli e-
gen bereits im IV. Quartal 2015 - und  
 
 die Finanzierung aller erforderlichen Maßnahmen zur Errichtung der Gesamtschule  
 
 vorzubereiten. 
 
 
11. Die notwendige Anpassung der Satzung „Sicherung des geordneten Schulbetriebs für 
die städtischen Schulen - Allgemeiner Rahmen zur Aufnahme von S chülerinnen / Schü-
lern in die städtischen Schulen“ erfolgt mit einer Beschlussvorlage nach Abschluss des 
Genehmigungsverfahrens. 
 
 
Kosten / Folgekosten:  
 
Eine aussagekräftige Darstellung von Kosten und Folgekosten für liegenschaftliche, bauliche 
und personelle Maßnahmen erfolgt mit der für das  IV. Quartal 2015 vorgesehenen Ratsent-
scheidung zum Erwerb des Grundstücks der OFD oder zur Nutzung des Geländes der Für s-
tenbergschule und zur Auslobung des Architektenwettbewerbes. 
 
 
 
Begründung: 
 
Zu 1.  
Der Rat hat mit seinem Beschluss am 11.12.2013 den Bedarf für eine zweite städtische G e-
samtschule mit 6 Zügen festgestellt und die Verwaltung beauftragt, vorbereitende Prüfungen 
am Stan dort Manfred -von-Richthofen-Straße für eine Errichtung der Schule zum Schuljahr 
2015/2016 durchzuführen. Die Ergebnisse der vorgenommenen Prüfungen sind dem Au s-
schuss für Schule und Weiterbildung sowie nachfolgend dem Ausschuss für Liegenschaften, 
Wirtschaft und strateg isches Flächenmanagement, dem Haupt - und Finanzausschuss sowie 
dem Ra t mit der Vorlage V/0778/2014 „Sachstandsbericht zur Projektentwicklung 2. Städt. 
Gesamtschule“ mitgeteilt worden.  
 
Grundlage des Errichtungsbeschlusses ist der durch das Elternwahlverhalten offenkund ige 
Bedarf an einer Erweiterung dieses Schulformangebotes. 
Das Elternwahlverhalten im Rahmen der Anmeldeverfahren zu den weiterführenden Schulen 
zeigt eine beständig hohe, über den Kapazitäten liegende Nachfrage nach der Schulform G e-
samtschule. Allein die zum Schuljahr 2012/2013 errichtete 4 -zügige Gesamtschule Münster-
Mitte hat bei einer Aufnahmekapazität von 115 Schülerinnen und Schüler in allen drei Au f-
nahmeverfahren weit mehr Schülerinnen und Schüler abweisen müssen, als sie aufnehmen 
konnte:

- 4 - 
V/0016/2015 
 
Abweisungen städt. Gesamtschule Münster-Mitte 
Schuljahr Anmeldungen Aufnahmen Abweisungen 
2012/2013 278 115 163 
2013/2014 340 115 225 
2014/2015 322 114 207 
 
Die hohe Zahl der Abweisungen rechtfertigt auch die Planungen zu einer im Endausbau 6 -
zügigen Gesamtschule, die dann maximal 180 Schülerinnen und Schüler je J ahrgang au f-
nehmen kann. 
 
Die Nachfrage nach dem Angebot in einer spezifischen Schulform allein begründet j edoch 
nicht die Errichtung eines zusätzlichen Schulangebotes neben den bereits bestehenden A n-
geboten auch in anderen Schulformen. Der zusätzliche Beda rf muss auch über eine mittelfri s-
tig steigende Schülerzahl in der Eingangsphase der Sekundarstufe I und / oder eine gleichze i-
tige Angebotsreduzierung in anderen Schulformen gerechtfertigt sein. 
Mit der auslaufenden Auflösung der Fürstin -von-Gallitzin-Realschule (Beschluss des Rates 
vom 10.12.2014) wird das Angebot in der Schulform Realschule ab dem Schuljahr 2015/2016 
um nominell 3 Züge reduziert. 
Parallel dazu bestätigt die auf Basis der aktualisierten kleinräumigen Bevölkerungsprognose 
entwickelte Schülerprognose eine steigende Schülerzahl: 
 
Entwicklung SuS in der Sekundarstufe I der städt. Schulen 
Schuljahr SuS Eingangsstufe Eingangsquote Sek I gesamt 
2014 / 2015 2.022 89,43 12.013 
2017 / 2018 2.130 91,07 11.762 
2019 / 2020 2.161 91,00 11.815 
2021 / 2022 2.288 90,72 12.329 
 
 
Mit im Vergleich zum aktuellen Schuljahr jährlich zunehmenden Anmeldezahlen in der Ei n-
gangsklasse (+ 266 im Schuljahr 2021/2022) sowie der Aufgabe von 3 Zügen im Bildungsgang 
Realschule ist der Ausbau der Gesamtkapazität um 3 Züge  ab dem Schuljahr 2019/2020 im 
Bereich der Sekundarstufe I auch unter dem Aspekt der mittelfristigen Schülerzahlentwicklung 
gerechtfertigt. 
 
Diese Entwicklung in der Eingangsstufe der Sekundarstufe gleicht auch die Abwanderungse f-
fekte, die das neue Schulan gebot der Gesamtschule bei den anderen Schulformen auslösen 
könnte, prognostisch aus. Dies zeigt sich beispielhaft am Vergleich der gebildeten Eingang s-
klassen je Schulform im Schuljahr 2014/2015 und der prognostizierten Eingangsklassen je 
Schulform im mittelfristigen Zeitfenster: 
 
Eingangsklassen / Züge je Schulform nach Gründung der 2. Städt. Gesamtschule 
 
Schuljahr 
Eingangsklassen nach Schulform 
HS RS Gym 
2014/2015* 4 19 40 
2017/2018** 4,4 18,5 40,8 
2019/2020** 4,2 18,2 40,8 
2021/2022** 4,5*** 19,5 43,5 
*Schulstatistik 2014/2015   ** Prognose Amt 40   ***die prognostisch steigende Nachfrage b egründet sich aus den 
steigenden Schülerzahlen zur Eingangsklasse der Sekundarstufe I

- 5 - 
V/0016/2015 
Auch die bestehenden integrativen System e Gesamtschule Münster -Mitte, Se kundarschule 
Roxel und PRIMUS -Schule werden die Zahl ihrer aktuellen Eingangsklassen prognostisch 
beibehalten können. Die in der o.a. Tabelle dargestellte Auswirkung der neuen Gesamtschule 
auf andere Schulformen geht von einer Aufnahme von 20 % Schülerinne n und Schülern im 
Bildungsgang Hauptschule, 40 % im Bildungsgang Realschule und 40 % im gymnasialen Bi l-
dungsgang in die neue 2. Städtische Gesamtschule aus. Berücksichtigt wurde zudem die u n-
terschiedliche Aufnahmekapazität der Gesamtschule in der Aufbaupha se. Eine detaillierte 
Aufstellung der prognostizierten Auswirkungen mit variierten Aufnahmen in den einzelnen Bi l-
dungsgängen ist der Anlage 3 zu entnehmen. 
 
Der Aufbau der Schule kann zunächst nur mit 4 Zügen erfolgen, da die im Umfeld bestehe n-
den Schulgebäude, auf die zum Schuljahr 2016/2017 für die Gesamtschule zurückgegriffen 
werden kann, unter Berücksichtigung der bestehenden Nutzungen über eine maximale Rau m-
kapazität für jeweils vier Züge über drei Schuljahre verfügen.  
 
Die Fertigstellung der erforder lichen Neubauflächen auf dem Grundstück der OFD wird ebe n-
falls drei Jahre (1 Jahr Rückbau des bestehenden Gebäudes; 2 Jahre Neubau) in Anspruch 
nehmen und wird - vorausgesetzt der Freizug des Bestandsgebäudes der OFD erfolgt zu Mitte 
2016 - nicht vor Beginn des Schuljahres 2019/2020 realistisch zu erreichen sein.  Gleiches gilt 
inklusive der notwendigen Planungsvorläufe auch für den Fall einer ergänzenden Beba uung 
des Grundstücks bei Erhalt der Fürstenbergschule bzw. gänzlicher Neubebauung des Grun d-
stücks be i ggf. notwendiger Aufgabe des Denkmalschutzes der Fürstenbergschule. Daher 
kann die Gesamtschule bis zu diesem Zeitpunkt lediglich 4 Parallelklassen pro Jahrgang au f-
nehmen. Ab dem Schuljahr 2019/2020 könnte die Gesamtschule dann unter Nutzung der 
Neubauflächen 6-zügig aufnehmen. 
 
Zu 2. 
Die Projektentwicklung ist auf eine im Endausbau 6 -zügige Gesamtschule ausgerichtet. Die 
Realisierung soll alternativ durch Nutzung des Geländes der OFD bzw. einer ergänzenden 
oder kompletten Neubebauung des Grundstücks der Fürstenbergschule erfolgen. In beiden 
Fällen muss zudem auf das zu Erbpacht an den Verein Shotokan Karate Dojo Münster e.V. 
vergebene Grundstück zurückgegriffen werden. Für die alternativen Realisierungsszenarien 
müssen unterschiedliche Projektzeitpläne ( Anlagen 1) zugrunde gelegt werden, da die Für s-
tenbergschule als temporär genutztes Gebäude in der Aufbauphase nur im Fall der Nutzung 
des OFD-Geländes vollständig in Anspruch genommen werden kann. 
 
Der mit diesem Errichtungsbeschluss vorgesehene Schulstart der Gesamtschule zum Schu l-
jahr 2016/2017 mit 4 Zügen und einem Endausbau mit 6 Zügen zum Schuljahr 2019/2020 e r-
fordert einen reibungslosen Projektablauf, für den insbesondere die Klärung der liegenschaftl i-
chen Fragen von grundsätzlicher Bedeutung ist.  
Die neue Gesamtschule kann bei einem Erwerb des OFD -Grundstückes zunächst bis zum 
Ende des Schuljahres 2018/2019  in den Bestandsgebäuden der Fürstenbergschule und der 
Fürstin-von Gallitzin-Schule aufwachsen. Für den Endausbau  mit 6 Zügen müssen im bruc h-
losen Anschluss zum Beginn des Schuljahres 2019/2020 Neubauflächen auf dem Gelände der 
OFD genutzt werden können. Ein verzögerter Grundstückserwerb, ein verzögerter Freizug des 
Bestandsgebäudes, Verzögerungen beim Rückbau des Bestandsgebäudes oder der Er rich-
tung des Neubaus können für einen begrenzten Zeitraum durch temporäre mobile Ergä n-
zungsbauten oder kurzfristige alternative Unterbringungen unter Beibehaltung des 4 -zügigen 
Aufbaus aufgefangen werden. 
An die Fertigstellung der Neubauflächen für die 6-zügige Sekundarstufe I kann der Umbau des 
Gebäudes der Fürstin -von-Gallitzin-Schule für die Sekundarstufe II der Gesamtschule a n-
schließen. Zum Schuljahresbeginn 2022/2023, in dem der erste Jahrgang in die Sekundarst u-
fe II übergeht, müssen diese Maßnahmen abgeschlossen sein.

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V/0016/2015 
 
Im Fall der Errichtung der Gesamtschule ohne Nutzung des OFD Geländes muss auf das G e-
lände der Fürstenbergschule als dauerhafter Standort unter Nutzung des Bestandsgebäudes 
incl. Ergänzungsbauten oder seiner Aufgabe zurückgegriffen werden. Da a uch in diesem Fall 
der Baubeginn für die Neubauflächen der Sekundarstufe I spätestens zum Schulbeginn 
2017/2018 erfolgen muss, ist für den Architektenwettbewerb sowie das anschließende VOF -
Verfahren und die Planung die Zeitphase Anfang 2016 bis Mitte 2017 vorzusehen. Die G e-
samtschule würde ab 2016/2017 in den Räumlichkeiten der auslaufenden Fürstin -von-
Gallitzin-Realschule bis zur Fertigstellung eines ergänzenden oder kompletten Neubaus auf 
dem Gelände der Fürste nbergschule aufwachsen. Auch in diesem Szenar io können für die 
aktuell 8 Klassen der Berufskollegs am Standort für einen begrenzten Zeitraum noch Unte r-
richtsräume zur Verfügung gestellt werden; bei Nutzung des Bestandsgebäudes der Fürste n-
bergschule allerdings nur unter zeitweiliger Beeinträchtigung des Unterrichts durch unmittelbar 
angrenzende Bautätigkeit. 
Der barrierefreie Umbau der Fürstin-von-Gallitzin-Schule zur Nutzung der Sekundarstufe II der 
Gesamtschule würde ab dem Schuljahr 2020/2021 erfolgen. 
Im Rahmen dieses alternativen Projektzeitplans bestehen Risiken in möglichen Verzögeru n-
gen für den Fall einer erforderlichen Aufgabe des Gebäudes der Fürstenbergschule, in der 
Planungsphase oder in der Neubauphase, die gegebenenfalls durch kurzfristige alternative 
Unterbringungen aufgefangen werden müssten. 
 
 
Zu 3. 
Der Erwerb des Grundstücks der OFD ist für den Aufbau einer im Endausbau 6 -zügigen Ge-
samtschule die vorrangige Option. Eine frühzeitige - allerdings von einer entsprechenden Mi t-
wirkung des Landes abhängige - Entscheidung dazu ist für den gepl anten Projektablauf von 
grundlegender Bedeutung. In Abhängigkeit von den Raumkapazitäten der Bestandsg ebäude 
der Fürstin-von-Gallitzin-Realschule und der Fürstenber gschule ist bei einem 4 -zügigen Start 
der Schule zum Schuljahr 2016/2017 laut Zeitplan der P rojektentwicklung die Fertigste llung 
der Neubauten auf dem Grundstück der OFD für Mitte 2019 vorgesehen.  
Der einzukalkulierende Zeitraum für einen erforderlichen Architektenwettbewerb, die anschli e-
ßenden Planungen und die bauliche Realisierung macht den A bschluss der Vertragsverhand-
lungen spätestens im IV. Quartal 2015 für die Einhaltung des Zeitplans zwingend notwendig. 
Die bisherigen Gespräche zum Ankauf des Grundstücks lassen einen rechtzeitigen Eige n-
tumsübergang und eine rechtzeitige Bebauung des Grun dstücks mit den für eine 6 -Zügigkeit 
erforderlichen Flächen zwar möglich erscheinen, sind aber noch nicht gesichert.  Mit dem Auf-
stellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 570 und den damit verbundenen Planungsabsich-
ten zur Nutzung der Fläche für den Gemeinbed arf dürfte der Kreis potenzieller Interessenten 
für das Grundstück erheblich reduziert worden sein. Vorbehaltlich einer entsprechenden Z u-
stimmung des Landes NRW könnte so ggfs. auf ein ursprünglich seitens des Landes NRW 
reklamierten Interessenbekundungsverfahren verzichtet werden. Die Grundstücksverhandlu n-
gen könnten dann auf Basis eines zu erstellenden Wertgutachtens geführt werden. 
 
Für den Fall eines Scheiterns der Verhandlungen muss die angestrebte 6 -Zügigkeit der G e-
samtschule auf den Grundstücken der Fürstenbergschule und Fürstin -von-Gallitzin-Schule 
sowie der Sporthalle des Shotokan Karate Dojo Münster e.V. umgesetzt werden. Die 2. Stä d-
tische Gesamtschule stellt ein stadtweites Angebot auf eine stadtweite Nachfrage dar und b e-
darf deshalb eines für all e Schülerinnen und Schüler gut erreichbaren Standortes im B ereich 
der Innenstadt. A lternative Grundstücke stehen in diesem Stadtbereich außer dem OFD -
Grundstück nicht zur Verfügung. Die Möglichkeit, an diesem Standort ein bestehendes Schu l-
gebäude und beste hende Sportflächen für die neue Schule mitnutzen zu können, ist unter 
wirtschaftlichen Gesichtspunkten ein zusätzlicher Faktor für diesen Standort.

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V/0016/2015 
 
Vor diesem Hintergrund sollen anhand von Machbarkeitsstudien parallel Realisierungsmö g-
lichkeiten einer 6-zügigen Gesamtschule auf den genannten Grundstücken unter Berücksic h-
tigung des erforderlichen Raumprogramms sowie den erforderlichen pädagogischen A spekten 
eingehend untersucht werden. Für den Fall, dass eine Realisierung nur durch Abbruch des 
Gebäudes der Fürstenbergschule möglich ist, müssen die denkmalschutzrechtlichen Belange 
bei der Erteilung der Abbruchgenehmigung berücksichtigt werden (§ 9 Abs. 3 Denkmalschut z-
gesetz NRW). Diese Untersuchungen müssen spätestens bis zum IV. Quartal 2015 vorgelegt 
werden.  
 
Die Verlagerung des Vereins Shotokan Karate Dojo Münster e.V. ist bei beiden Realisierungs-
varianten erforderlich, da die Grundstücksfläche für die 2. Gesamtschule benötigt wird. Eine 
Verlagerung des Vereins Shotokan Karate D ojo Münster e.V. muss so re alisiert werden, dass 
die Maßnahme die Projektentwicklung zur Errichtung der erforderlichen Neubauten und Spor t-
einheiten für die 2. Städtische Gesamtschule auch in der zeitlichen Abfolge nicht beeinträc h-
tigt. Die Verwaltung hat dazu bereits Kontakt mit dem Verein aufgenommen. Danach wird eine 
Verlagerung der Sportstätte im näheren Umfeld des jetzigen Standortes favorisiert.  
 
 
Zu 4. 
Die Namensgebung „Städtische Gesamtschule Münster-Ost erfolgt vorläufig. Der zunächst für 
das Antrags - und Anmeldeverfahren zu m Schuljahr 2016/2017 gültige Name weist auf die 
Trägerschaft der Schule sowie auf die Lage im Stadtgebiet hin. Die neutrale Bezeichnung 
lässt für die endgültige Namensfindung durch Schulgremien und einen anschließenden Rat s-
beschluss breiten Raum und hat z um Anmeldeverfahren für die Eltern des 4. Jahrgangs der 
Grundschulen einen informativen Charakter. Auf Grund der über die Belange der Bezirksve r-
tretung Münster-Mitte deutlich hi nausgehenden Bedeutung der 2. Städtischen Gesamtschule 
obliegt die Entscheidung zur Namensgebung dem Rat.  
 
 
Zu 5. 
Nach der Klärung der rechtlichen Rahmenbedingungen sowie der konnexitätsbedingten F i-
nanzierungsverantwortung des Landes für den Aufbau einer inklusiven Schullandschaft hat 
der Rat im Dezember 2014 das Rahmenkonzept für I nklusion an Schulen beschlossen. Schon 
zum Schuljahr 2015/2016 hat die Zahl der Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagog i-
schem Unterstützung sbedarf, deren Eltern eine Aufnahme in eine Regelschule wünschen, 
unabhängig von den Förde rschwerpunkten um 50 % z ugenommen. Vor diesem Hintergrund 
sind weitere weiterführende Schulen von Bezirksregierung und Verwaltung einvernehmlich zur 
Benennung als Schulen des G emeinsamen Lernens vorgesehen. Es ist davon auszugehen, 
dass die Zahlen auch zukünftig weiter ansteigen werden und damit zusätzliche Schulangebote 
mit dem Angebot des gemeinsamen Lernens benötigt werden. Mit der auslaufenden Aufl ö-
sung der Fürstin -von-Gallitzin-Realschule, die ebenfalls Schule mit Gemeinsamen Lernen ist, 
hat sich die Zahl der Aufnahmeplätze an weiterführenden Schulen für Schülerinnen und Schü-
ler mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf reduziert. Dieser Verlust soll durch die 2. 
Städtische Gesamtschule kompensiert und das Platzangebot darüber hinaus ausgeweitet 
werden. Sie soll zudem in besonderer Weise für Bedarfe des sonderpädagogischen Unterstüt-
zungsbedarfes „körperliche und motorische Entwicklung (KM)“ ausgestattet werden.  
Die bei einem Ausbau zur 6 -Zügigkeit erforderliche Planung eröffnet die Chance, zu einem 
frühen Zeitpunkt Bedarfe dieses Förderschwerpunktes sowohl baulich als auch pädagogisch -
konzeptionell zu berücksichtigen. Mit dem umfassenden Angebot an Bildungsgängen der G e-
samtschule kann für die relativ geringe Zahl an Schülerinnen und Schüler in Münster in di e-
sem Förderschwerpunkt dem Peer-Group-Gedanken ideal Rechnung getragen und eine Bü n-
delung unterstützender Ressourcen besser organisiert werden.

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V/0016/2015 
 
Zu 6. 
Das Raumprogramm ( Anlage 2) für die 2. Städtische Gesamtschule mit 6 Zügen in der S e-
kundarstufe I und 6 Zügen in der Sekun darstufe II orientiert sich im Grundsatz an den Rau m-
programmen für allgemein bildende Schulen mit Ganztagsangebot. Neben den erforderlichen 
allgemeinen Klassen- und Fachräumen, pauschalen Flächenzuschlägen zur flexiblen Nutzung 
für unterschiedliche Lerngru ppenkonstellationen sowie den Verwaltungsräumen umfasst das 
Raumprogramm auch Flächen für den Ganztagsbetrieb der Gesamtschule wie Mensa und 
Aufenthaltsräume. 
 
Es berücksichtigt zudem die nach dem Rahmenkonzept für Inklusion an Schulen gesetzten 
Standards von 1,5 Differenzierungsräumen je Zug für weiterführende Schulen mit Gemeins a-
men Lernen. Für den Endausbau mit 6 Zügen werden zudem im Rahmen des Neubaus von 
Flächen bzw. des Umbaus bestehender Flächen der Fürstin -von-Gallitzin-Schule Raumanfor-
derungen für den sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf körperlich -motorische Entwick-
lung berücksichtigt. Hierzu gehören insbesondere entsprechende Sanitäreinrichtungen sowie 
Flächen für Pflege und Therapie aber auch größere Unterrichtsräume für einen Zug, um z u-
sätzliche Bewegungs- und Aufstellflächen für mobilitätsunterstützende Geräte in diesen Kla s-
sen zu gewinnen. Im Rahmen der Detailplanungen müssen diese spezifischen Anforderungen 
zudem bei der Errichtung der Fachräume und Sporthallen berücksichtigt werden. Mit dem Ab-
schluss der Neu- und Umbaumaßnahmen muss ebenso die Barrierefreiheit aller Gebäude der 
Gesamtschule gewährleistet sein. 
 
Das Raumprogramm für Sporthalleneinheiten wird auf der Basis je 10 Klassen eine Übung s-
einheit Sport berechnet. Für eine im Endaus bau 6-zügige Gesamtschule in Sekundarstufe I 
und II ergibt sich auf dieser Basis und einem Bestand von 2 Übungshalleneinheiten ein z u-
sätzlicher Flächenbedarf von 4 Übungshalleneinheiten (Vierfachsporthalle). Ergänzende 
Sportaußenflächen können in Teilen au f den benachbarten städtischen Sportanlagen Man f-
red-von-Richthofen-Straße und Maurit z-Lindenweg nachgewiesen werden.  Die Zahl der 
Übungshalleneinheiten und Kleinspielfelder, die auf dem für die Gesamts chule vorgesehenen 
Areal hergestellt werden können, hängt von der umzusetzenden Realisierungsvariante ab.  
 
Das dargestellte Raumprogramm ist im Rahmen des genannten maximalen Gesamtfläche n-
bedarfs für den Endausbau mit 6 Zügen in der aktuellen Projektphase variabel. Veränderu n-
gen können sich insbesondere zur B erücksichtigung von Nutzungsanforderungen auf der B a-
sis pädagogischer Konzepte für die Gesamtschule ergeben. Das pädagogische Konzept der 
Gesamtschule soll unter Mitwirkung eines von der Bezirksregierung vorgeschlagenen exte r-
nen Fachexperten und Vertr etern des Kollegiums der Fürstin -von-Gallitzin-Schule erarbeitet 
werden und in die Auslobung des Architektenwettbewerbs eingehen. 
 
Die für die 2.städtische Gesamtschule erforderlichen Raumkapazitäten bei einem zunächst 4 -
zügigen Aufbau stehen in den Bestandsgeb äuden der Fürstin -von-Gallitzin-Schule sowie der 
Fürstenbergschule unter Berücksichtigung der bestehenden Nutzungen für insgesamt 3 Jah r-
gänge zur Verfügung. Ergänzende Flächen müssen daher bei einem Start zum Schuljahr 
2016/2017 und einem 6 -zügigen Endausb au spätestens  zum Schuljahr 2019/2020 fertig ge-
stellt sein.

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V/0016/2015 
Zu 7. 
Die für den geordneten Schulbetrieb erforderlichen Personalressourcen für Sekretariat, G e-
bäudebetreuung und Mittagsverpflegung sind vom Schulträger bereit zu stellen. 
 
Der Aufbau einer Schule und die Entwicklung einer Schulgemeinschaft stellt Kollegium, Mita r-
beiter, Schüler- und Elternschaft vor besondere Herausforderungen. Um eine positive Entwick-
lung des Schulsystems in der schwierigen Aufbauphase zu unterstützen, wird eine 0,5 Stelle 
Schulsozialarbeit zur Verfügung gestellt. Ihr Aufgabenfeld wird im Rahmen der Konzepten t-
wicklung mit der Konzeptgruppe respektive der späteren Schulleitung abgestimmt. 
 
Als Schule mit Gemeinsamen Lernen und einer im Endausbau besonderen Ausstattung für 
den sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf körperliche -motorische Entwicklung ist eine 
personelle Unterstützung der inklusiven Schularbeit mit einer zusätzlichen 0,5 Stelle Sozialp ä-
dagogik gerechtfertigt. Der Rat hat mit seinem Beschluss zur Neuausrichtung der  Schulsozial-
arbeit (V/0723/2014) Inklusion als vorrangiges Kriterium für den Einsatz von Schulsozialarbeit 
beschlossen. Der in der Vorlage beschriebene Stellenbedarf nahm dabei Bezug auf den akt u-
ellen Stand der schulischen Angebote. Mit der Errichtung der 2. Städtischen Gesamtschule 
weitet sich das Angebot des Gemeinsamen Lernens der zukünftig erkennbaren Nachfrage 
entsprechend aus. Die Stelle kann im Rahmen der detaillierten Konzeptentwicklung zur 
Schulsozialarbeit auch für andere Aufgabenfelder eingebunden werden. 
Da die Personalressourcen erst zum Schuljahresbeginn 2016/2017 zur Verfügung gestellt 
werden müssen, ist eine Beratung und Beschlussfassung zum Stellenplan 2016 hinreichend. 
 
 
Zu 8. 
Das Schulgesetz NW sieht in § 80 bei Maßnahmen der Schulentwickl ungsplanung eine A b-
stimmung mit benachbarten Schulträgern vor. In Abs. 2 werden die Schulträger verpflichtet, „in 
enger Zusammenarbeit und gegenseitiger Rücksichtnahme auf ein regional ausgewogenes, 
vielfältiges, inklusives und umfassendes Angebot zu achte n und benachbarte Schulträger 
rechtzeitig anzuhören, die durch die Planungen in ihren Rechten betroffen sein können.“ 
 
Die Verwaltung hat deshalb mit Schreiben vom 29.09.2014 die Schulträger Ascheberg, Dre n-
steinfurt, Everswinkel, Greven, Havixbeck, Nottuln, Ostbevern, Senden, Sendenhorst und Te l-
gte sowie das Generalvikariat des Bistums Münster über das Vorhaben zur Errichtung einer 2. 
Städtischen Gesamtschule am Standort Manfred -von-Richthofen-Straße informiert und um 
entsprechende Stellungnahmen gebeten.  
 
Die Stadt Greven, die Gemeinde Nottuln und das Generealvikariat des Bistums Münster h a-
ben gegen die Errichtung der Gesamtschule keine Einwände erhoben. 
 
Die Städte Telgte, Sendenhorst und Drensteinfurt sowie die Gemeinde Everswinkel haben in 
einer gemeinsamen Stellungnahme grundsätzlich den Bedarf für eine 2. Städtische Gesam t-
schule in Münster anerkannt, äußern jedoch zugleich die Sorge, dass das neue Schulangebot 
auf Grund seiner Attraktivität und guten Verkehrsanbindung auch zu vermehrten Anmeldu n-
gen aus ihren Kommunen an dieser Schule führen könnte. Bei gleichzeitig rückläufigen Sch ü-
lerzahlen in diesen Kommunen wird eine potenzielle Schwächung insbesondere der Seku n-
darschulen und der Ve rbundschule in den Kommunen befürchtet. Sie schlagen deshalb eine 
Verlagerung von 2 Zügen der geplanten Gesamtschule zur bereits bestehenden Gesamtsch u-
le Münster-Mitte vor.  
Die Verwaltung hat den Kommunen ein Schreiben übermittelt, in dem auf die steigenden Za h-
len der Schülerprognose für Münster verwiesen wird, die das neu e zusätzliche Angebot von 3 
Zügen ab dem Schuljahr 20 19/2020 noch deutlich übersteigen  und insofern eine Gefährdung 
der dortigen Schulstandorte nicht gegeben ist. Eine Verlagerung von 2 Zügen zur Gesam t-
schule Münster-Mitte scheidet aus Raumkapazitätsgründen aus.

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V/0016/2015 
 
Die Gemeinde Ascheberg hat mit Schreiben 26.01.2015 mitgeteilt, dass in der Sitzung des 
Schul- und Kulturausschusses am 22.01.2015 zu dem Vorhaben eine entsprechende Ste l-
lungnahme beschlossen wurde. Danach erhebt die Gemeinde Ascheberg keine Einwä nde 
gegen die Errichtung einer vierzügigen Gesamtschule zum Schuljahr 2016/2017. Eine Ste l-
lungnahme zur 6-Zügigkeit könne erst in Kenntnis der dann folgenden Anmeldeverfahren a b-
gegeben werden. Sollte sich dabei eine erhebliche Aufnahme von Schülerinnen und  Schülern 
aus den Nachbarkommunen ergeben, würde die Bezirksregierung aufgefordert, dies bei einer 
endgültigen Genehmigung der zu berücksichtigen. 
 
Die Gemeinde Havixbeck hat mit Schreiben vom 07.11.2014 auf Grund des erhöhten Angeb o-
tes an Gesamtschulplätz en für Schülerinnen und Schüler aus Münster, die in den zurückli e-
genden Jahren an der Anne -Frank-Gesamtschule in Havixbeck angemeldet wurden, und den 
in der Gemeinde bis 2019/2020 um rd. 35 % zurückgehenden Schülerzahlen Bedenken gegen 
die geplante 6-Zügigkeit erhoben. Sie hält eine Reduzierung der Zügigkeit für erforderlich und 
weist zugleich vorsorglich darauf hin, dass ein alternativer Standort der Gesamtschule in 
Münster-Roxel für Havixbeck nicht tragbar wäre. 
In einem ergänzenden Schreiben vom 16.01.2015 hat Herr Bürgermeister Gromöller die pro g-
nostische Schülerzahlentwicklung und befürchtete geringere Anmeldezahlen an der Anne -
Frank-Gesamtschule in Havixbeck aus Sicht der Gemeinde detaillierter erläutert. Es sei daher 
„…aus Sicht des Schulträgers in Ha vixbeck dringend erforderlich, die geplanten 6 Züge der 
neuen Gesamtschule zu reduzieren, um den Standort in Havixbeck nicht zu gefährden. Die 
Verwaltung wird in Abstimmung mit der Bezirksregierung die Durchführung des vom Schulg e-
setz für diesen Fall vorge sehenen Moderationsverfahrens unmittelbar angehen . Gegebenen-
falls sind in dieses Moderationsverfahren auch die Städte Telgte, Sendenhorst und Drenstei n-
furt sowie die Gemeinde Everswinkel mit einzubeziehen. Sollte im Rahmen des Moderation s-
verfahrens keine E inigung zwischen den Schulträgern erzielt werden können, muss die B e-
zirksregierung auf dieser Basis über den Genehmigungsantrag entscheiden. Die Entscheidung 
der Bezirksregierung kann von den beteiligten Schulträgern gerichtlich überprüft werden.  
 
 
Zu 9. 
Die Errichtung, Änderung und Auflösung von Schulen durch Beschluss des Schulträgers b e-
darf gemäß §81 Abs. 3 Schulgesetz NW der Genehmigung durch die obere Schulaufsichtsb e-
hörde. Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens ist dazu die Schulentwicklungsplanung a n-
lassbezogen darzulegen. Dazu gehört u.a. die Darstellung über das gegenwärtige und zukün f-
tige Schulangebot, die Schulgrößen sowie die mittelfristige Entwicklung des Schüleraufko m-
mens und eine differenzierte Aufstellung zur mittelfristigen Entwicklung des Sc hulraumbestan-
des. 
Beantragt wird die Genehmigung einer im Endausbau 6 -zügigen Gesamtschule mit Sekundar-
stufe II im gebundenen Ganztag zum Schuljahr 2016/2017. Der Aufbau erfolgt über 3 Jahre 
mit 4 Zügen, die Erweiterung auf 6 Züge beginnt mit dem Schuljahr  2019/2020, mit Fertigstel-
lung der Neubauflächen für die gesamte 6-zügige Sekundarstufe I.  
Der gesamte Raumbedarf wird auf den Flächen der Fürstin -von-Gallitzin-Realschule, des in 
Erbpacht an den Verein Shotokan Karate Dojo Münster e.V. vergebenen Grundst ücks sowie 
des Grundstücks der OFD respektive des Grundstücks der Fürstenbergschule nachgewiesen.

- 11 - 
V/0016/2015 
Zu 10. 
Für die grundsätzliche Entscheidung des Rates zum Ankauf des Grundstücks der OFD und 
dem damit verbundenen Projektfortschritt sollen die Kosten für alle liegenschaftlichen, planeri-
schen und baulichen Maßnahmen, die in unmittelbaren Zusammenhang mit der Errichtung der 
2. Städtischen Gesamtschule stehen, dem Projektstand entsprechend ermittelt werden. Der 
Rat muss so im IV. Quartal 2015 auf Basis des Ge samtkostenvolumens eine abschließende 
Entscheidung zur Realisierung der 6-zügigen Gesamtschule treffen.; 
Mit der Klärung des Grundstückserwerbs respektive der Nutzungsmöglichkeiten des Geländes 
der Fürstenbergschule muss im unmittelbaren Anschluss ein Architektenwettbewerb ausgelobt 
werden, so dass der Start der Bautätigkeiten auf dem OFD Grundstück  oder dem Grundstück 
der Fürstenbergschule spätestens zu Mitte 2017 möglich ist. Die Verwaltung wird die Erarbe i-
tung der Auslobung des Wettbewerbs paral lel zu de n Grundstücksverhandlungen zum OFD -
Gelände sowie den Untersuchungen zur Nutzung des Fürstenberggrundstücks angehen. 
 
 
Zu 11. 
Die Satzung zur „Sicherung des geordneten Schulbetriebs für die städtischen Schulen - All-
gemeiner Rahmen zur Aufnahme von Schülerin nen / Schülern in den städtischen Schulen“ 
regelt die Zahl der Schulen in den jeweiligen Schulformen und die Zahl der dort maximal zu 
bildenden Eingangsklassen. Mit der Errichtung einer neuen Schule ist die Satzung entspr e-
chend anzupassen. 
 
 
I. V. 
 
gez. 
 
Dr. Hanke 
Stadträtin 
 
 
 
Anlagen: 
 
Anlagen 1: Projektzeitpläne 
Anlage 2:  Raumprogramm 6 Züge 
Anlage 3:  Auswirkungen der 2. Städt. Gesamtschule auf andere Schulformen

11.02.2015_Vorlage_Gesamtschule2_ErrichtungNeu03_Anlage2

1761 Zeichen

Anlage 2
qm Größe Anzahl der
Räume
Fläche
gesamt
qm
qm Größe Anzahl der
Räume
Fläche
gesamt
qm
Anzahl der
Räume
Größe
von bis
qm
Fläche
gesamt
qm
Klassen- und Fachräume
Unterrichtsraum 65 30 1950 65 9 585 54 47,25 bis 75 3410,25
47,25 9 425,25
Unterrichtsraum (gemeinsames Lernen) 75 6 450
Differenzierungsflächen allgemein 30 9 270 9 30 270
Differenzierungsraum (gemeinsames Lernen) 30 9 270 9 30 270
Raum für neue Technologien 81 2 162 63 1 63 3 63 bis 81 225
Chemie-/großer naturwiss. Raum 81 2 162 63 6 378 8 63 bis 81 540
Naturwissenschaften 67,5 5 337,5 5 67,5 337,5
Hauswirtschaft 150 2 300 2 150 300
Raum für Textiles Gestalten 81 1 81 1 81 81
Technikraum 81 2 162 2 81 162
Kunstraum 67,5 2 135 52,5 1 52,5 3 52,5 bis 67,5 187,5
Musikraum 67,5 2 135 52,5 1 52,5 3 52,5 bis 67,5 187,5
Mehrzweckraum 67,5 2 135 52,5 2 105 4 52,5 bis 67,5 240
sonstige Räume
Lehrmittelraum 80 80 35 35 115
Nebenräume 660 660 210 210 870
Schüleraufenthaltsraum 72 72 72
Forum 360 360 150 150 510
Biblio-/ Mediothek 260 260 110 110 370
Therapie-  bzw. Pflegeraum (gemeinsames Lernen) 30 2 60 2 30 60
Ganztagsbereich
Küche
Speiseraum 2/3 qm je Schüler
Spiel-, Musik- und Aufenthaltsraum 1/3 qm je Schüler
gesamt 36 Kl.à 30 Schüler = 1080 1080 1080
Sporthalle
für je 10 angefangene Klassen
eine Übungseinheit (15 m x 27 m)
Verwaltungsräume 183
Lehrerbereich 320
Geschäftszimmer mit Kopierraum 64
sonstiger Verwaltungsbereich 91
Zuschlag  25 % 119 45,75
gesamt 594 228,75 822,75
Fläche insgesamt (ohne Sporthallen) 7.643,50 2.467,00 10.110,50
6 Übungseinheiten Sport
Raumprogramm 
für die Gesamtschule Münster-Ost mit sechszügiger S I  und sechszügiger S II mit Ganztag
6-zügige S I 6-zügige S II insgesamt
als Schule des gemeinsamen Lernens insbes. mit dem Förderschwerpunkt KM

11.02.2015_Vorlage_Gesamtschule2_ErrichtungNeu03_Anlage1c

1814 Zeichen

4. Quartal
3. Jahrgang Sek 2 3. Quartal 3. Jahrgang Sek 2
2. Quartal
1. Quartal 2024
4. Quartal
2. Jahrgang Sek2 3. Quartal 2. Jahrgang Sek2
2. Quartal
1. Quartal 2023
4. Quartal
1. Jahrgang Sek2 3. Quartal 1. Jahrgang Sek2
2. Quartal
1. Quartal 2022
4. Quartal
6. Jahrgang Sek1 3. Quartal 6. Jahrgang Sek1
2. Quartal
1. Quartal 2021
4. Quartal
5. Jahrgang Sek1 3. Quartal 5. Jahrgang Sek1
2. Quartal Rückbau
1. Quartal 2020 2 BA
4. Quartal Fürstenberg
4. sechszügiger Jahrgang Neubau 3. Quartal 4. sechszügiger Jahrgang Neubau 
(incl. Mensa, Forum, Bibliothek 2. Quartal (incl. Mensa, Forum, Bibliothek)
und Sporthalle) 1. Quartal 2019
4. Quartal
3. vierzügiger Jahrgang Fürstenberg 3. Quartal 3. vierzügiger Jahrgang Fürstenberg
2. Quartal
1. Quartal 2018
4. Quartal
2. Jahrgang Sek1 3. Quartal 2. Jahrgang Sek1
2. Quartal Planung Rückbau
Planung 1. Quartal 2017 1 BA
4. Quartal Fürstenberg
4-zügig prov. Start Fürstenberg VOF 3. Quartal VOF AV 4- zügig prov. Start Fürstin v.G.
Wettbewerb Herrichtung 2. Quartal Herrichtung Wettbewerb
Fürstenberg 1. Quartal 2016
Erstellung ERWERB 4. Quartal Erstellung denkmalr.
Auslobung OFD 3. Quartal Auslobung Erlaubnis
2. Quartal Rückbau
1. Quartal 2015 Fürstenberg
provisorische Nutzung Fürstin v.G. 
und Teile Fürstenberg
NEUBAU                                                           
SEK1                                               
(Gelände Fürstenberg)
Rückbau 
OFD
6-zügiger Endausbau 
mit OFD
GESAMTSCHULE 
MÜNSTER-OST
6-zügiger                            
Endausbau ohne OFD
UMBAU FÜRSTIN v.G.   
zu  SEK2
ggf. provi. 
Nutzung 
FÜRSTIN
provisorische Nutzung Fürstenberg
Neubau SEK1                                       
incl. SPORTHALlE
UMBAU FÜRSTIN v.G.   
zu  SEK2
NEUBAU                       
SPORTHALLE                           
und -ANLAGEN
Anlage 1

Beratungsverlauf (10)

28.01.2015 Ausschuss für Liegenschaften, Wirtschaft und strategisches Flächenmanagement
TOP 4.2 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: zurückgezogen

Zur Sitzung
24.02.2015 Ausschuss für Schule und Weiterbildung
TOP 3 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung
24.02.2015 Sportausschuss
TOP 3 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung
03.03.2015 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen
TOP 5.3 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung
03.03.2015 Bezirksvertretung Münster-Mitte
TOP 5.3 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung
11.03.2015 Ausschuss für Liegenschaften, Wirtschaft und strategisches Flächenmanagement
TOP 5.2 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung
12.03.2015 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen
TOP 5.4 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung
17.03.2015 Ausschuss für Personal, Organisation, Sicherheit, Ordnung und E-Government
TOP 4 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung
18.03.2015 Haupt- und Finanzausschuss
TOP 12 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung
25.03.2015 Rat
TOP 15.1 Entscheidung
Zur Sitzung

Orte (1)

  • Manfred-von-Richthofen-Straße

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Details

Aktenzeichen
V/0016/2015
Typ
Vorlagen
Datum
09.01.2015
Erstellt
06.10.2020 14:37