V/0016/2015
Grundzüge Errichtungsbeschluss 2. Städtische Gesamtschule
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11.02.2015_Vorlage_Gesamtschule2_ErrichtungNeu03_Anlage1b
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SZENARIO 1 Gesamtschule Münster Ost 6-zügiger Neubau auf OFD-Gelände Schuljahr Fürstenbergschule Fürstin von Gallitzin Neubauten Provisorien 2015/16 Herrichtung Räume 6 BK-Klassen 10 Klassen Realschule 5 Diff-räume Reals. 2 BK-Klassen Wettbewerb 2016/17 Neu: 4 Klassen GS 2 Diff-räume GS + Nutzung Fachräume und Hauswirtschaft GS 4 BK-Klassen 7 Klassen Realschule 5 Diff-räume Reals. 4 BK-Klassen VOF-Verfahren und Planung Provisorische Nutzung Fürstenbergschule über 3 Jahre 2017/18 Neu: 8 Klassen GS 4 Diff-räume GS + Nutzung Fachräume und Hauswirtschaft GS Planung Folgenutzung durch Berufskollegs 5 Klassen Realschule 2 Diff-räume Reals. 8 BK-Klassen Baubeginn GS SEK1 2018/19 Neu: 12 Klassen GS 6 Diff-räume GS (3K) + Nutzung Fachräume und Hauswirtschaft GS Planung Folgenutzung durch Berufskollegs 3 Klassen Realschule 2 Diff-räume Reals. 8-10 BK-Klassen Bauphase GS Sek1 Ggf Erweiterung Speisepavillion Fürstenberg durch Container 2019/20 Denkmalgerechte Sanierung und Umbau für Berufskollegs 1 Klasse Realschule 8-10 BK-Klassen Bezug GS SEK 1 18 Klassen 9 Diff-räume Mensa, Forum, Bibliothek 2020/21 Denkmalgerechte Sanierung und Umbau für Berufskollegs Barrierefreier Umbau für SEK2 Neubau GS: 24 Klassen 12 Diff-räume + Bauphase Sport Nutzung neuer GS „Überhang-Klassen“ durch BK 2021/22 Nutzung durch Berufskollegs Barrierefreier Umbau für SEK2 Neubau GS: 30 Klassen 15 Diff-räume + Bauphase Sport 2022/23 Nutzung SEK 2 GS mit 4 Klassen Neubau GS: 36 Klassen 18 Diff-räume 2023/24 Nutzung SEK 2 GS mit 8 Klassen 2024/25 bis 2027/28 Nutzung SEK 2 GS mit 12 (14/16/18) Klassen Anlage 1
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3299 Zeichen
40.10.0011 Ute Meyering 21.01.2015 40 56 Bildungsgang Hauptschule 20 %, Bildungsgang Realschule 40 %, Bildungsgang Gymnasium 40 % Prog. Abzug Verbl. Züge Prog. Abzug Verbl. Züge Prog. Abzug V erbl. Züge Prog. Abzug Verbl. Züge Prog. Abzug Verbl. Züge Pr og. Abzug Verbl. Züge HS (10 Züge) 24 126 17 109 4,5 124 17 107 4,4 124 17 107 4,5 125 2 5 100 4,2 136 25 111 4,6 133 25 108 4,5 RS (20 Züge o. FvG) 28 570 40 530 18,9 558 40 518 18,5 561 40 5 21 18,6 566 56 510 18,2 613 56 557 19,9 601 56 545 19,5 GY (46,5 Züge) 28 1.210 44 1.166 41,7 1.185 44 1.141 40,8 1.1 91 44 1.147 41,0 1.203 60 1.143 40,8 1.303 60 1.243 44,4 1.278 6 0 1.218 43,5 GesS (4 Züge) 28 115 - 115 4,1 115 - 115 4,1 115 - 115 4,1 115 - 115 4,1 115 - 115 4,1 115 - 115 4,1 SekS (4 Züge) 25 78 9 69 2,8 77 9 68 2,7 77 9 68 2,7 78 9 69 2,7 84 9 7 5 3,0 83 9 74 2,9 PRIMUS (3 Züge) 25 74 - 74 3,0 72 - 72 2,9 73 - 73 2,9 74 - 74 2 ,9 80 - 80 3,2 78 - 78 3,1 Summe 2.173 110 2.063 2.130 110 2.020 2.141 110 2.031 2.161 15 0 2.011 2.332 150 2.182 2.288 150 2.138 Bildungsgang Hauptschule 20 %, Bildungsgang Realschule 50 %, Bildungsgang Gymnasium 30 % Prog. Abzug Verbl. Züge Prog. Abzug Verbl. Züge Prog. Abzug V erbl. Züge Prog. Abzug Verbl. Züge Prog. Abzug Verbl. Züge Pr og. Abzug Verbl. Züge HS (10 Züge) 24 126 17 109 4,5 124 17 107 4,4 124 17 107 4,5 125 2 5 100 4,2 136 25 111 4,6 133 25 108 4,5 RS (20 Züge o. FvG) 28 570 51 519 18,5 558 51 507 18,1 561 51 5 10 18,2 566 71 495 17,7 613 71 542 19,4 601 71 530 18,9 GY (46,5 Züge) 28 1.210 33 1.177 42,0 1.185 33 1.152 41,1 1.1 91 33 1.158 41,4 1.203 45 1.158 41,4 1.303 45 1.258 44,9 1.278 4 5 1.233 44,0 GesS (4 Züge) 28 115 - 115 4,1 115 - 115 4,1 115 - 115 4,1 115 - 115 4,1 115 - 115 4,1 115 - 115 4,1 SekS (4 Züge) 25 78 9 69 2,8 77 9 68 2,7 77 9 68 2,7 78 9 69 2,7 84 9 7 5 3,0 83 9 74 2,9 PRIMUS (3 Züge) 25 74 - 74 3,0 72 - 72 2,9 73 - 73 2,9 74 - 74 2 ,9 80 - 80 3,2 78 - 78 3,1 Summe 2.173 110 2.063 2.130 110 2.020 2.141 110 2.031 2.161 15 0 2.011 2.332 150 2.182 2.288 150 2.138 Bildungsgang Hauptschule 20 %, Bildungsgang Realschule 30 %, Bildungsgang Gymnasium 50 % Prog. Abzug Verbl. Züge Prog. Abzug Verbl. Züge Prog. Abzug V erbl. Züge Prog. Abzug Verbl. Züge Prog. Abzug Verbl. Züge Pr og. Abzug Verbl. Züge HS (10 Züge) 24 126 17 109 4,5 124 17 107 4,4 124 17 107 4,5 125 2 5 100 4,2 136 25 111 4,6 133 25 108 4,5 RS (20 Züge o. FvG) 28 570 29 541 19,3 558 29 529 18,9 561 29 5 32 19,0 566 41 525 18,8 613 41 572 20,4 601 41 560 20,0 GY (46,5 Züge) 28 1.210 55 1.155 41,3 1.185 55 1.130 40,4 1.1 91 55 1.136 40,6 1.203 75 1.128 40,3 1.303 75 1.228 43,9 1.278 7 5 1.203 43,0 GesS (4 Züge) 28 115 - 115 4,1 115 - 115 4,1 115 - 115 4,1 115 - 115 4,1 115 - 115 4,1 115 - 115 4,1 SekS (4 Züge) 25 78 9 69 2,8 77 9 68 2,7 77 9 68 2,7 78 9 69 2,7 84 9 7 5 3,0 83 9 74 2,9 PRIMUS (3 Züge) 25 74 - 74 3,0 72 - 72 2,9 73 - 73 2,9 74 - 74 2 ,9 80 - 80 3,2 78 - 78 3,1 Summe 2.173 110 2.063 2.130 110 2.020 2.141 110 2.031 2.161 15 0 2.011 2.332 150 2.182 2.288 150 2.138 2021/2022 2017/2018 2018/2019 2019/2020 2020/2021 2021/2022 2019/2020 2020/2021 2020/2021 2021/2022 Richt- wert 2016/2017 Richt- wert 2016/2017 2018/2019 2017/2018 2018/2019 2019/2020 Schulform Richt- wert 2016/2017 2017/2018 Schulform Schulform
11.02.2015_Vorlage_Gesamtschule2_ErrichtungNeu03_Anlage1a
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SZENARIO 2 Gesamtschule Münster Ost 6-zügiger Neubau Fürstenberg ohne OFD Schuljahr Fürstenbergschule Fürstin von Gallitzin Neubauten Provisorien 2015/16 Denkmalrechtlicher Rückbauantrag Hauptgebäude: 8 BK-Klassen 10 Klassen Realschule 5 Diff-räume Reals. Wettbewerb Keine Barrierefreiheit Fürstin von Gallitzin . 2016/17 Rückbau 1 BA Laubengänge und Pavillions, Verwaltung (ggf. noch Erhalt Speisepavillion) Hauptgebäude: 8 BK-Klassen + Nutzung Fachräume und Hauswirtschaft GS 7 Klassen Realschule 5 Diff-räume Reals. Aufgabe Lehrerraumprinzip Neu: 4 Klassen GS 2 Diff-räume GS (1K) Gem. Aula (300 qm) VOF-Verfahren und Planung Gemeinsame Verwaltungsbereiche und Lehrerzimmer Realschule und GS ?? Ggf.Verwaltungsbereich GS in 144 qm Grossraumklasse OG Fürstenberg 2017/18 Hauptgebäude: 8 BK-Klassen + Nutzung Fachräume und Hauswirtschaft GS (ggf. noch Erhalt Speisepavillion) 5 Klassen Realschule 2 Diff-räume Reals. Neu: 8 Klassen GS 4 Diff-räume GS (2K) Gem. Aula (300 qm) Baubeginn GS SEK1 2018/19 Hauptgebäude: 8 BK-Klassen + Nutzung Fachräume und Hauswirtschaft GS (ggf. noch Erhalt Speisepavillion) 3 Klassen Realschule Kein Diff-raum Neu: 12 Klassen GS 6 Diff-räume GS (3K) Gem. Aula (300 qm) Bauphase GS Sek1 Ggf Erweiterung Speisepavillion Fürstenberg durch Container 2019/20 Rückbau 2 BA Hauptgebäude 1 Klasse Realschule 8 Klassen BK Bezug GS SEK 1 18 Klassen 9 Diff-räume Mensa, Forum, Bibliothek 2020/21 Barrierefreier Umbau für SEK2 Neubau GS: 24 Klassen 12 Diff-räume + Bauphase Sport Nutzung neuer GS „Überhang-Klassen“ durch BK 2021/22 Barrierefreier Umbau für SEK2 Neubau GS: 30 Klassen 15 Diffräume + Bauphase Sport Nutzung neuer GS „Überhang-Klassen“ durch BK 2022/23 Nutzung SEK 2 GS mit 4 Klassen 8-10 BK-Klassen Neubau GS: 36 Klassen 18 Diffräume 2024/25 bis 2027/28 Nutzung SEK 2 GS mit 8 (12/14/16/18) Klassen 8 (6/4/2) BK-Klassen Anlage 1
Beschlussvorlage
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V/0016/2015 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Schule und Weiterbildung Betrifft Grundzüge Errichtungsbeschluss 2. Städtische Gesamtschule Beratungsfolge 28.01.2015 Ausschuss für Liegenschaften, Wirtschaft und strategisches Flächenmanagement Vorberatung 24.02.2015 Sportausschuss Vorberatung 24.02.2015 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Vorberatung 03.03.2015 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Vorberatung 03.03.2015 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung 11.03.2015 Ausschuss für Liegenschaften, Wirtschaft und strategisches Flächenmanagement Vorberatung 12.03.2015 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen Vorberatung 17.03.2015 Ausschuss für Personal, Organisation, Sicherheit, Ordnung und E -Government Vorberatung 18.03.2015 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 25.03.2015 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: 1. Der Rat beschließt gemäß § 81 Absatz 2 Schulgesetz NW die Errichtung einer 2. Städt i- schen Gesamtschule mit 6 Zügen in gebundener Ganztagsform am Standort Man fred- von-Richthofen-Straße / An dreas-Hofer-Straße zum Schuljahr 2016/2017. Die Schule nimmt ihren Betrieb zunächst mit 4 Zügen auf und wird mit der Fertigstellung ergänze n- der Neubauflächen für den Unterricht auf 6 Züge erweitert. 2. Der Rat nimmt die für die Entwicklung der 2. Städtischen Gesamtschule zum 6 -zügigen Endausbau erarbeiteten alternativen Projektzeitpläne (Anlagen 1) zur Kenntnis. 3. Der Rat beauftragt die Verwaltung, die Verhandlungen mit dem Bau - und Liegenschaftsbetrieb des Landes NRW zum Ankauf des OFD -Grundstücks auf Basis eines Wertgutachtens bis zum IV. Quartal 2015 für eine Entscheidung des Rates zum Abschluss zu bringen. Vorlagen-Nr.: V/0016/2015 Auskunft erteilt: Herr Wimmer Ruf: 492-4050 E-Mail: WimmerWo@stadt-muenster.de Datum: 12.02.2015 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0016/2015 parallel zu den Verhandlungen mit dem Bau - und Liegenschaftsbetrieb für das G e- bäudeensemble der Fürstenbergschule und Fürstin -von-Gallitzin-Schule sowie der Sporthalle des Shotokan Karate Dojo Münster e. V. ein Alternativkonzept für eine städtische Gesamtschule mit 6 Zügen ohne OFD -Grundstück bis zum IV. Quartal 2015 zu erarbeiten. die Verlagerung des Shotokan Karate Dojo Münster e.V. zeitsynchron zum Projek t- ablauf der Entwicklung der Gesamtschule zu realisieren. 4. Die städtische Gesamtschule wird zunächst unter dem Namen „Städtische Gesamtsch u- le Münster-Ost“ geführt. Die endgültige Namensgebung erfolgt zu einem späteren Zei t- punkt durch Ratsbeschluss unter Beteiligung der Schulkonferenz. 5. Die 2. Städtische Gesamtschule ist im Einvernehmen mit der Bezirksregierung Münster eine Schule des Gemeinsamen Lernens. Sie wird mit der Erweiterung auf 6-Züge zudem mit entsprechender Ausstattung auf den Unterstützungsbedarf körperlich -motorische Entwicklung ausgerichtet. 6. Für die 2. Städtische Gesamtschule mit 6 Zügen wird das in der Anlage 2 dargestellte Raumprogramm als Grundlage der weiteren Planungsschritte beschlossen. Das Rau m- programm umfasst auch die mit Ratsbeschluss zum Rahmenkonzept für Inklusion an Schulen bes chlossenen Grundstandards für Schulen des Gemeinsamen Lernens und berücksichtigt die Erfordernisse für den sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf körperlich-motorische Entwicklung. 7. Die für den geordneten Betrieb einer 6 -zügigen Schule erforderlichen Pe rsonalressour- cen für Sekretariat, Gebäudebetreuung und hauswirtschaftliche Aufgaben sowie einer 0,5 Stelle Schulsozialarbeit zur Unterstützung des Schulaufbaus und einer 0,5 Stelle Schulsozialarbeit für Gemeinsames Lernen ab dem Schuljahr 2016/2017 werden im Rahmen des Stellenplans für 2016 bereitgestellt. 8. Der Rat nimmt den aktuellen Sachstand zu dem mit den Umlandstädten und -gemeinden gemäß §80 SchulG NW angestrebten regionalen Konsens zur Kenntnis. 9. Die Verwaltung wird beauftragt, bei der Bezirksregie rung Münster die Genehmigung für eine im End ausbau 6 - zügige Gesamtschule zu beantragen, die zum Schuljahr 2016/2017 mit z unächst 4 Zügen den Unterricht aufnimmt, gegenüber der Bezirksregierung den Nachweis für die erforderlichen Flächen einer 6-zügigen Ge samtschule mit Sekundarstufe II durch die Nutzung des Gebäudes bzw. des Geländes der Fürstin -von-Gallitzin-Schule, übergangsweise der Fürste n- bergschule, des Shotokan Karate Dojo Münster e.V. sowie auf dem Ge lände der Oberfinanzdirektion zu füh ren. Alternat iv erfolgt der Nachweis statt Nutzung des Grundstücks der OFD durch Nutzung des Grundstücks der Fürstenbergschule. - 3 - V/0016/2015 10. Die Verwaltung wird zudem beauftragt, die Kosten aller der für die Errichtung der Gesamtschule mit 6 Zügen erforderlichen liegenschaftlichen, planerischen und baulichen Maßnahmen belastbar zu ermitteln, auf dieser Basis die Auslobung eines Architektenwettbewerbs im I. Quartal 2016 - sollten belastbare liegenschaftliche Rahmenbedingungen schon frühzeitiger vorli e- gen bereits im IV. Quartal 2015 - und die Finanzierung aller erforderlichen Maßnahmen zur Errichtung der Gesamtschule vorzubereiten. 11. Die notwendige Anpassung der Satzung „Sicherung des geordneten Schulbetriebs für die städtischen Schulen - Allgemeiner Rahmen zur Aufnahme von S chülerinnen / Schü- lern in die städtischen Schulen“ erfolgt mit einer Beschlussvorlage nach Abschluss des Genehmigungsverfahrens. Kosten / Folgekosten: Eine aussagekräftige Darstellung von Kosten und Folgekosten für liegenschaftliche, bauliche und personelle Maßnahmen erfolgt mit der für das IV. Quartal 2015 vorgesehenen Ratsent- scheidung zum Erwerb des Grundstücks der OFD oder zur Nutzung des Geländes der Für s- tenbergschule und zur Auslobung des Architektenwettbewerbes. Begründung: Zu 1. Der Rat hat mit seinem Beschluss am 11.12.2013 den Bedarf für eine zweite städtische G e- samtschule mit 6 Zügen festgestellt und die Verwaltung beauftragt, vorbereitende Prüfungen am Stan dort Manfred -von-Richthofen-Straße für eine Errichtung der Schule zum Schuljahr 2015/2016 durchzuführen. Die Ergebnisse der vorgenommenen Prüfungen sind dem Au s- schuss für Schule und Weiterbildung sowie nachfolgend dem Ausschuss für Liegenschaften, Wirtschaft und strateg isches Flächenmanagement, dem Haupt - und Finanzausschuss sowie dem Ra t mit der Vorlage V/0778/2014 „Sachstandsbericht zur Projektentwicklung 2. Städt. Gesamtschule“ mitgeteilt worden. Grundlage des Errichtungsbeschlusses ist der durch das Elternwahlverhalten offenkund ige Bedarf an einer Erweiterung dieses Schulformangebotes. Das Elternwahlverhalten im Rahmen der Anmeldeverfahren zu den weiterführenden Schulen zeigt eine beständig hohe, über den Kapazitäten liegende Nachfrage nach der Schulform G e- samtschule. Allein die zum Schuljahr 2012/2013 errichtete 4 -zügige Gesamtschule Münster- Mitte hat bei einer Aufnahmekapazität von 115 Schülerinnen und Schüler in allen drei Au f- nahmeverfahren weit mehr Schülerinnen und Schüler abweisen müssen, als sie aufnehmen konnte: - 4 - V/0016/2015 Abweisungen städt. Gesamtschule Münster-Mitte Schuljahr Anmeldungen Aufnahmen Abweisungen 2012/2013 278 115 163 2013/2014 340 115 225 2014/2015 322 114 207 Die hohe Zahl der Abweisungen rechtfertigt auch die Planungen zu einer im Endausbau 6 - zügigen Gesamtschule, die dann maximal 180 Schülerinnen und Schüler je J ahrgang au f- nehmen kann. Die Nachfrage nach dem Angebot in einer spezifischen Schulform allein begründet j edoch nicht die Errichtung eines zusätzlichen Schulangebotes neben den bereits bestehenden A n- geboten auch in anderen Schulformen. Der zusätzliche Beda rf muss auch über eine mittelfri s- tig steigende Schülerzahl in der Eingangsphase der Sekundarstufe I und / oder eine gleichze i- tige Angebotsreduzierung in anderen Schulformen gerechtfertigt sein. Mit der auslaufenden Auflösung der Fürstin -von-Gallitzin-Realschule (Beschluss des Rates vom 10.12.2014) wird das Angebot in der Schulform Realschule ab dem Schuljahr 2015/2016 um nominell 3 Züge reduziert. Parallel dazu bestätigt die auf Basis der aktualisierten kleinräumigen Bevölkerungsprognose entwickelte Schülerprognose eine steigende Schülerzahl: Entwicklung SuS in der Sekundarstufe I der städt. Schulen Schuljahr SuS Eingangsstufe Eingangsquote Sek I gesamt 2014 / 2015 2.022 89,43 12.013 2017 / 2018 2.130 91,07 11.762 2019 / 2020 2.161 91,00 11.815 2021 / 2022 2.288 90,72 12.329 Mit im Vergleich zum aktuellen Schuljahr jährlich zunehmenden Anmeldezahlen in der Ei n- gangsklasse (+ 266 im Schuljahr 2021/2022) sowie der Aufgabe von 3 Zügen im Bildungsgang Realschule ist der Ausbau der Gesamtkapazität um 3 Züge ab dem Schuljahr 2019/2020 im Bereich der Sekundarstufe I auch unter dem Aspekt der mittelfristigen Schülerzahlentwicklung gerechtfertigt. Diese Entwicklung in der Eingangsstufe der Sekundarstufe gleicht auch die Abwanderungse f- fekte, die das neue Schulan gebot der Gesamtschule bei den anderen Schulformen auslösen könnte, prognostisch aus. Dies zeigt sich beispielhaft am Vergleich der gebildeten Eingang s- klassen je Schulform im Schuljahr 2014/2015 und der prognostizierten Eingangsklassen je Schulform im mittelfristigen Zeitfenster: Eingangsklassen / Züge je Schulform nach Gründung der 2. Städt. Gesamtschule Schuljahr Eingangsklassen nach Schulform HS RS Gym 2014/2015* 4 19 40 2017/2018** 4,4 18,5 40,8 2019/2020** 4,2 18,2 40,8 2021/2022** 4,5*** 19,5 43,5 *Schulstatistik 2014/2015 ** Prognose Amt 40 ***die prognostisch steigende Nachfrage b egründet sich aus den steigenden Schülerzahlen zur Eingangsklasse der Sekundarstufe I - 5 - V/0016/2015 Auch die bestehenden integrativen System e Gesamtschule Münster -Mitte, Se kundarschule Roxel und PRIMUS -Schule werden die Zahl ihrer aktuellen Eingangsklassen prognostisch beibehalten können. Die in der o.a. Tabelle dargestellte Auswirkung der neuen Gesamtschule auf andere Schulformen geht von einer Aufnahme von 20 % Schülerinne n und Schülern im Bildungsgang Hauptschule, 40 % im Bildungsgang Realschule und 40 % im gymnasialen Bi l- dungsgang in die neue 2. Städtische Gesamtschule aus. Berücksichtigt wurde zudem die u n- terschiedliche Aufnahmekapazität der Gesamtschule in der Aufbaupha se. Eine detaillierte Aufstellung der prognostizierten Auswirkungen mit variierten Aufnahmen in den einzelnen Bi l- dungsgängen ist der Anlage 3 zu entnehmen. Der Aufbau der Schule kann zunächst nur mit 4 Zügen erfolgen, da die im Umfeld bestehe n- den Schulgebäude, auf die zum Schuljahr 2016/2017 für die Gesamtschule zurückgegriffen werden kann, unter Berücksichtigung der bestehenden Nutzungen über eine maximale Rau m- kapazität für jeweils vier Züge über drei Schuljahre verfügen. Die Fertigstellung der erforder lichen Neubauflächen auf dem Grundstück der OFD wird ebe n- falls drei Jahre (1 Jahr Rückbau des bestehenden Gebäudes; 2 Jahre Neubau) in Anspruch nehmen und wird - vorausgesetzt der Freizug des Bestandsgebäudes der OFD erfolgt zu Mitte 2016 - nicht vor Beginn des Schuljahres 2019/2020 realistisch zu erreichen sein. Gleiches gilt inklusive der notwendigen Planungsvorläufe auch für den Fall einer ergänzenden Beba uung des Grundstücks bei Erhalt der Fürstenbergschule bzw. gänzlicher Neubebauung des Grun d- stücks be i ggf. notwendiger Aufgabe des Denkmalschutzes der Fürstenbergschule. Daher kann die Gesamtschule bis zu diesem Zeitpunkt lediglich 4 Parallelklassen pro Jahrgang au f- nehmen. Ab dem Schuljahr 2019/2020 könnte die Gesamtschule dann unter Nutzung der Neubauflächen 6-zügig aufnehmen. Zu 2. Die Projektentwicklung ist auf eine im Endausbau 6 -zügige Gesamtschule ausgerichtet. Die Realisierung soll alternativ durch Nutzung des Geländes der OFD bzw. einer ergänzenden oder kompletten Neubebauung des Grundstücks der Fürstenbergschule erfolgen. In beiden Fällen muss zudem auf das zu Erbpacht an den Verein Shotokan Karate Dojo Münster e.V. vergebene Grundstück zurückgegriffen werden. Für die alternativen Realisierungsszenarien müssen unterschiedliche Projektzeitpläne ( Anlagen 1) zugrunde gelegt werden, da die Für s- tenbergschule als temporär genutztes Gebäude in der Aufbauphase nur im Fall der Nutzung des OFD-Geländes vollständig in Anspruch genommen werden kann. Der mit diesem Errichtungsbeschluss vorgesehene Schulstart der Gesamtschule zum Schu l- jahr 2016/2017 mit 4 Zügen und einem Endausbau mit 6 Zügen zum Schuljahr 2019/2020 e r- fordert einen reibungslosen Projektablauf, für den insbesondere die Klärung der liegenschaftl i- chen Fragen von grundsätzlicher Bedeutung ist. Die neue Gesamtschule kann bei einem Erwerb des OFD -Grundstückes zunächst bis zum Ende des Schuljahres 2018/2019 in den Bestandsgebäuden der Fürstenbergschule und der Fürstin-von Gallitzin-Schule aufwachsen. Für den Endausbau mit 6 Zügen müssen im bruc h- losen Anschluss zum Beginn des Schuljahres 2019/2020 Neubauflächen auf dem Gelände der OFD genutzt werden können. Ein verzögerter Grundstückserwerb, ein verzögerter Freizug des Bestandsgebäudes, Verzögerungen beim Rückbau des Bestandsgebäudes oder der Er rich- tung des Neubaus können für einen begrenzten Zeitraum durch temporäre mobile Ergä n- zungsbauten oder kurzfristige alternative Unterbringungen unter Beibehaltung des 4 -zügigen Aufbaus aufgefangen werden. An die Fertigstellung der Neubauflächen für die 6-zügige Sekundarstufe I kann der Umbau des Gebäudes der Fürstin -von-Gallitzin-Schule für die Sekundarstufe II der Gesamtschule a n- schließen. Zum Schuljahresbeginn 2022/2023, in dem der erste Jahrgang in die Sekundarst u- fe II übergeht, müssen diese Maßnahmen abgeschlossen sein. - 6 - V/0016/2015 Im Fall der Errichtung der Gesamtschule ohne Nutzung des OFD Geländes muss auf das G e- lände der Fürstenbergschule als dauerhafter Standort unter Nutzung des Bestandsgebäudes incl. Ergänzungsbauten oder seiner Aufgabe zurückgegriffen werden. Da a uch in diesem Fall der Baubeginn für die Neubauflächen der Sekundarstufe I spätestens zum Schulbeginn 2017/2018 erfolgen muss, ist für den Architektenwettbewerb sowie das anschließende VOF - Verfahren und die Planung die Zeitphase Anfang 2016 bis Mitte 2017 vorzusehen. Die G e- samtschule würde ab 2016/2017 in den Räumlichkeiten der auslaufenden Fürstin -von- Gallitzin-Realschule bis zur Fertigstellung eines ergänzenden oder kompletten Neubaus auf dem Gelände der Fürste nbergschule aufwachsen. Auch in diesem Szenar io können für die aktuell 8 Klassen der Berufskollegs am Standort für einen begrenzten Zeitraum noch Unte r- richtsräume zur Verfügung gestellt werden; bei Nutzung des Bestandsgebäudes der Fürste n- bergschule allerdings nur unter zeitweiliger Beeinträchtigung des Unterrichts durch unmittelbar angrenzende Bautätigkeit. Der barrierefreie Umbau der Fürstin-von-Gallitzin-Schule zur Nutzung der Sekundarstufe II der Gesamtschule würde ab dem Schuljahr 2020/2021 erfolgen. Im Rahmen dieses alternativen Projektzeitplans bestehen Risiken in möglichen Verzögeru n- gen für den Fall einer erforderlichen Aufgabe des Gebäudes der Fürstenbergschule, in der Planungsphase oder in der Neubauphase, die gegebenenfalls durch kurzfristige alternative Unterbringungen aufgefangen werden müssten. Zu 3. Der Erwerb des Grundstücks der OFD ist für den Aufbau einer im Endausbau 6 -zügigen Ge- samtschule die vorrangige Option. Eine frühzeitige - allerdings von einer entsprechenden Mi t- wirkung des Landes abhängige - Entscheidung dazu ist für den gepl anten Projektablauf von grundlegender Bedeutung. In Abhängigkeit von den Raumkapazitäten der Bestandsg ebäude der Fürstin-von-Gallitzin-Realschule und der Fürstenber gschule ist bei einem 4 -zügigen Start der Schule zum Schuljahr 2016/2017 laut Zeitplan der P rojektentwicklung die Fertigste llung der Neubauten auf dem Grundstück der OFD für Mitte 2019 vorgesehen. Der einzukalkulierende Zeitraum für einen erforderlichen Architektenwettbewerb, die anschli e- ßenden Planungen und die bauliche Realisierung macht den A bschluss der Vertragsverhand- lungen spätestens im IV. Quartal 2015 für die Einhaltung des Zeitplans zwingend notwendig. Die bisherigen Gespräche zum Ankauf des Grundstücks lassen einen rechtzeitigen Eige n- tumsübergang und eine rechtzeitige Bebauung des Grun dstücks mit den für eine 6 -Zügigkeit erforderlichen Flächen zwar möglich erscheinen, sind aber noch nicht gesichert. Mit dem Auf- stellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 570 und den damit verbundenen Planungsabsich- ten zur Nutzung der Fläche für den Gemeinbed arf dürfte der Kreis potenzieller Interessenten für das Grundstück erheblich reduziert worden sein. Vorbehaltlich einer entsprechenden Z u- stimmung des Landes NRW könnte so ggfs. auf ein ursprünglich seitens des Landes NRW reklamierten Interessenbekundungsverfahren verzichtet werden. Die Grundstücksverhandlu n- gen könnten dann auf Basis eines zu erstellenden Wertgutachtens geführt werden. Für den Fall eines Scheiterns der Verhandlungen muss die angestrebte 6 -Zügigkeit der G e- samtschule auf den Grundstücken der Fürstenbergschule und Fürstin -von-Gallitzin-Schule sowie der Sporthalle des Shotokan Karate Dojo Münster e.V. umgesetzt werden. Die 2. Stä d- tische Gesamtschule stellt ein stadtweites Angebot auf eine stadtweite Nachfrage dar und b e- darf deshalb eines für all e Schülerinnen und Schüler gut erreichbaren Standortes im B ereich der Innenstadt. A lternative Grundstücke stehen in diesem Stadtbereich außer dem OFD - Grundstück nicht zur Verfügung. Die Möglichkeit, an diesem Standort ein bestehendes Schu l- gebäude und beste hende Sportflächen für die neue Schule mitnutzen zu können, ist unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten ein zusätzlicher Faktor für diesen Standort. - 7 - V/0016/2015 Vor diesem Hintergrund sollen anhand von Machbarkeitsstudien parallel Realisierungsmö g- lichkeiten einer 6-zügigen Gesamtschule auf den genannten Grundstücken unter Berücksic h- tigung des erforderlichen Raumprogramms sowie den erforderlichen pädagogischen A spekten eingehend untersucht werden. Für den Fall, dass eine Realisierung nur durch Abbruch des Gebäudes der Fürstenbergschule möglich ist, müssen die denkmalschutzrechtlichen Belange bei der Erteilung der Abbruchgenehmigung berücksichtigt werden (§ 9 Abs. 3 Denkmalschut z- gesetz NRW). Diese Untersuchungen müssen spätestens bis zum IV. Quartal 2015 vorgelegt werden. Die Verlagerung des Vereins Shotokan Karate Dojo Münster e.V. ist bei beiden Realisierungs- varianten erforderlich, da die Grundstücksfläche für die 2. Gesamtschule benötigt wird. Eine Verlagerung des Vereins Shotokan Karate D ojo Münster e.V. muss so re alisiert werden, dass die Maßnahme die Projektentwicklung zur Errichtung der erforderlichen Neubauten und Spor t- einheiten für die 2. Städtische Gesamtschule auch in der zeitlichen Abfolge nicht beeinträc h- tigt. Die Verwaltung hat dazu bereits Kontakt mit dem Verein aufgenommen. Danach wird eine Verlagerung der Sportstätte im näheren Umfeld des jetzigen Standortes favorisiert. Zu 4. Die Namensgebung „Städtische Gesamtschule Münster-Ost erfolgt vorläufig. Der zunächst für das Antrags - und Anmeldeverfahren zu m Schuljahr 2016/2017 gültige Name weist auf die Trägerschaft der Schule sowie auf die Lage im Stadtgebiet hin. Die neutrale Bezeichnung lässt für die endgültige Namensfindung durch Schulgremien und einen anschließenden Rat s- beschluss breiten Raum und hat z um Anmeldeverfahren für die Eltern des 4. Jahrgangs der Grundschulen einen informativen Charakter. Auf Grund der über die Belange der Bezirksve r- tretung Münster-Mitte deutlich hi nausgehenden Bedeutung der 2. Städtischen Gesamtschule obliegt die Entscheidung zur Namensgebung dem Rat. Zu 5. Nach der Klärung der rechtlichen Rahmenbedingungen sowie der konnexitätsbedingten F i- nanzierungsverantwortung des Landes für den Aufbau einer inklusiven Schullandschaft hat der Rat im Dezember 2014 das Rahmenkonzept für I nklusion an Schulen beschlossen. Schon zum Schuljahr 2015/2016 hat die Zahl der Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagog i- schem Unterstützung sbedarf, deren Eltern eine Aufnahme in eine Regelschule wünschen, unabhängig von den Förde rschwerpunkten um 50 % z ugenommen. Vor diesem Hintergrund sind weitere weiterführende Schulen von Bezirksregierung und Verwaltung einvernehmlich zur Benennung als Schulen des G emeinsamen Lernens vorgesehen. Es ist davon auszugehen, dass die Zahlen auch zukünftig weiter ansteigen werden und damit zusätzliche Schulangebote mit dem Angebot des gemeinsamen Lernens benötigt werden. Mit der auslaufenden Aufl ö- sung der Fürstin -von-Gallitzin-Realschule, die ebenfalls Schule mit Gemeinsamen Lernen ist, hat sich die Zahl der Aufnahmeplätze an weiterführenden Schulen für Schülerinnen und Schü- ler mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf reduziert. Dieser Verlust soll durch die 2. Städtische Gesamtschule kompensiert und das Platzangebot darüber hinaus ausgeweitet werden. Sie soll zudem in besonderer Weise für Bedarfe des sonderpädagogischen Unterstüt- zungsbedarfes „körperliche und motorische Entwicklung (KM)“ ausgestattet werden. Die bei einem Ausbau zur 6 -Zügigkeit erforderliche Planung eröffnet die Chance, zu einem frühen Zeitpunkt Bedarfe dieses Förderschwerpunktes sowohl baulich als auch pädagogisch - konzeptionell zu berücksichtigen. Mit dem umfassenden Angebot an Bildungsgängen der G e- samtschule kann für die relativ geringe Zahl an Schülerinnen und Schüler in Münster in di e- sem Förderschwerpunkt dem Peer-Group-Gedanken ideal Rechnung getragen und eine Bü n- delung unterstützender Ressourcen besser organisiert werden. - 8 - V/0016/2015 Zu 6. Das Raumprogramm ( Anlage 2) für die 2. Städtische Gesamtschule mit 6 Zügen in der S e- kundarstufe I und 6 Zügen in der Sekun darstufe II orientiert sich im Grundsatz an den Rau m- programmen für allgemein bildende Schulen mit Ganztagsangebot. Neben den erforderlichen allgemeinen Klassen- und Fachräumen, pauschalen Flächenzuschlägen zur flexiblen Nutzung für unterschiedliche Lerngru ppenkonstellationen sowie den Verwaltungsräumen umfasst das Raumprogramm auch Flächen für den Ganztagsbetrieb der Gesamtschule wie Mensa und Aufenthaltsräume. Es berücksichtigt zudem die nach dem Rahmenkonzept für Inklusion an Schulen gesetzten Standards von 1,5 Differenzierungsräumen je Zug für weiterführende Schulen mit Gemeins a- men Lernen. Für den Endausbau mit 6 Zügen werden zudem im Rahmen des Neubaus von Flächen bzw. des Umbaus bestehender Flächen der Fürstin -von-Gallitzin-Schule Raumanfor- derungen für den sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf körperlich -motorische Entwick- lung berücksichtigt. Hierzu gehören insbesondere entsprechende Sanitäreinrichtungen sowie Flächen für Pflege und Therapie aber auch größere Unterrichtsräume für einen Zug, um z u- sätzliche Bewegungs- und Aufstellflächen für mobilitätsunterstützende Geräte in diesen Kla s- sen zu gewinnen. Im Rahmen der Detailplanungen müssen diese spezifischen Anforderungen zudem bei der Errichtung der Fachräume und Sporthallen berücksichtigt werden. Mit dem Ab- schluss der Neu- und Umbaumaßnahmen muss ebenso die Barrierefreiheit aller Gebäude der Gesamtschule gewährleistet sein. Das Raumprogramm für Sporthalleneinheiten wird auf der Basis je 10 Klassen eine Übung s- einheit Sport berechnet. Für eine im Endaus bau 6-zügige Gesamtschule in Sekundarstufe I und II ergibt sich auf dieser Basis und einem Bestand von 2 Übungshalleneinheiten ein z u- sätzlicher Flächenbedarf von 4 Übungshalleneinheiten (Vierfachsporthalle). Ergänzende Sportaußenflächen können in Teilen au f den benachbarten städtischen Sportanlagen Man f- red-von-Richthofen-Straße und Maurit z-Lindenweg nachgewiesen werden. Die Zahl der Übungshalleneinheiten und Kleinspielfelder, die auf dem für die Gesamts chule vorgesehenen Areal hergestellt werden können, hängt von der umzusetzenden Realisierungsvariante ab. Das dargestellte Raumprogramm ist im Rahmen des genannten maximalen Gesamtfläche n- bedarfs für den Endausbau mit 6 Zügen in der aktuellen Projektphase variabel. Veränderu n- gen können sich insbesondere zur B erücksichtigung von Nutzungsanforderungen auf der B a- sis pädagogischer Konzepte für die Gesamtschule ergeben. Das pädagogische Konzept der Gesamtschule soll unter Mitwirkung eines von der Bezirksregierung vorgeschlagenen exte r- nen Fachexperten und Vertr etern des Kollegiums der Fürstin -von-Gallitzin-Schule erarbeitet werden und in die Auslobung des Architektenwettbewerbs eingehen. Die für die 2.städtische Gesamtschule erforderlichen Raumkapazitäten bei einem zunächst 4 - zügigen Aufbau stehen in den Bestandsgeb äuden der Fürstin -von-Gallitzin-Schule sowie der Fürstenbergschule unter Berücksichtigung der bestehenden Nutzungen für insgesamt 3 Jah r- gänge zur Verfügung. Ergänzende Flächen müssen daher bei einem Start zum Schuljahr 2016/2017 und einem 6 -zügigen Endausb au spätestens zum Schuljahr 2019/2020 fertig ge- stellt sein. - 9 - V/0016/2015 Zu 7. Die für den geordneten Schulbetrieb erforderlichen Personalressourcen für Sekretariat, G e- bäudebetreuung und Mittagsverpflegung sind vom Schulträger bereit zu stellen. Der Aufbau einer Schule und die Entwicklung einer Schulgemeinschaft stellt Kollegium, Mita r- beiter, Schüler- und Elternschaft vor besondere Herausforderungen. Um eine positive Entwick- lung des Schulsystems in der schwierigen Aufbauphase zu unterstützen, wird eine 0,5 Stelle Schulsozialarbeit zur Verfügung gestellt. Ihr Aufgabenfeld wird im Rahmen der Konzepten t- wicklung mit der Konzeptgruppe respektive der späteren Schulleitung abgestimmt. Als Schule mit Gemeinsamen Lernen und einer im Endausbau besonderen Ausstattung für den sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf körperliche -motorische Entwicklung ist eine personelle Unterstützung der inklusiven Schularbeit mit einer zusätzlichen 0,5 Stelle Sozialp ä- dagogik gerechtfertigt. Der Rat hat mit seinem Beschluss zur Neuausrichtung der Schulsozial- arbeit (V/0723/2014) Inklusion als vorrangiges Kriterium für den Einsatz von Schulsozialarbeit beschlossen. Der in der Vorlage beschriebene Stellenbedarf nahm dabei Bezug auf den akt u- ellen Stand der schulischen Angebote. Mit der Errichtung der 2. Städtischen Gesamtschule weitet sich das Angebot des Gemeinsamen Lernens der zukünftig erkennbaren Nachfrage entsprechend aus. Die Stelle kann im Rahmen der detaillierten Konzeptentwicklung zur Schulsozialarbeit auch für andere Aufgabenfelder eingebunden werden. Da die Personalressourcen erst zum Schuljahresbeginn 2016/2017 zur Verfügung gestellt werden müssen, ist eine Beratung und Beschlussfassung zum Stellenplan 2016 hinreichend. Zu 8. Das Schulgesetz NW sieht in § 80 bei Maßnahmen der Schulentwickl ungsplanung eine A b- stimmung mit benachbarten Schulträgern vor. In Abs. 2 werden die Schulträger verpflichtet, „in enger Zusammenarbeit und gegenseitiger Rücksichtnahme auf ein regional ausgewogenes, vielfältiges, inklusives und umfassendes Angebot zu achte n und benachbarte Schulträger rechtzeitig anzuhören, die durch die Planungen in ihren Rechten betroffen sein können.“ Die Verwaltung hat deshalb mit Schreiben vom 29.09.2014 die Schulträger Ascheberg, Dre n- steinfurt, Everswinkel, Greven, Havixbeck, Nottuln, Ostbevern, Senden, Sendenhorst und Te l- gte sowie das Generalvikariat des Bistums Münster über das Vorhaben zur Errichtung einer 2. Städtischen Gesamtschule am Standort Manfred -von-Richthofen-Straße informiert und um entsprechende Stellungnahmen gebeten. Die Stadt Greven, die Gemeinde Nottuln und das Generealvikariat des Bistums Münster h a- ben gegen die Errichtung der Gesamtschule keine Einwände erhoben. Die Städte Telgte, Sendenhorst und Drensteinfurt sowie die Gemeinde Everswinkel haben in einer gemeinsamen Stellungnahme grundsätzlich den Bedarf für eine 2. Städtische Gesam t- schule in Münster anerkannt, äußern jedoch zugleich die Sorge, dass das neue Schulangebot auf Grund seiner Attraktivität und guten Verkehrsanbindung auch zu vermehrten Anmeldu n- gen aus ihren Kommunen an dieser Schule führen könnte. Bei gleichzeitig rückläufigen Sch ü- lerzahlen in diesen Kommunen wird eine potenzielle Schwächung insbesondere der Seku n- darschulen und der Ve rbundschule in den Kommunen befürchtet. Sie schlagen deshalb eine Verlagerung von 2 Zügen der geplanten Gesamtschule zur bereits bestehenden Gesamtsch u- le Münster-Mitte vor. Die Verwaltung hat den Kommunen ein Schreiben übermittelt, in dem auf die steigenden Za h- len der Schülerprognose für Münster verwiesen wird, die das neu e zusätzliche Angebot von 3 Zügen ab dem Schuljahr 20 19/2020 noch deutlich übersteigen und insofern eine Gefährdung der dortigen Schulstandorte nicht gegeben ist. Eine Verlagerung von 2 Zügen zur Gesam t- schule Münster-Mitte scheidet aus Raumkapazitätsgründen aus. - 10 - V/0016/2015 Die Gemeinde Ascheberg hat mit Schreiben 26.01.2015 mitgeteilt, dass in der Sitzung des Schul- und Kulturausschusses am 22.01.2015 zu dem Vorhaben eine entsprechende Ste l- lungnahme beschlossen wurde. Danach erhebt die Gemeinde Ascheberg keine Einwä nde gegen die Errichtung einer vierzügigen Gesamtschule zum Schuljahr 2016/2017. Eine Ste l- lungnahme zur 6-Zügigkeit könne erst in Kenntnis der dann folgenden Anmeldeverfahren a b- gegeben werden. Sollte sich dabei eine erhebliche Aufnahme von Schülerinnen und Schülern aus den Nachbarkommunen ergeben, würde die Bezirksregierung aufgefordert, dies bei einer endgültigen Genehmigung der zu berücksichtigen. Die Gemeinde Havixbeck hat mit Schreiben vom 07.11.2014 auf Grund des erhöhten Angeb o- tes an Gesamtschulplätz en für Schülerinnen und Schüler aus Münster, die in den zurückli e- genden Jahren an der Anne -Frank-Gesamtschule in Havixbeck angemeldet wurden, und den in der Gemeinde bis 2019/2020 um rd. 35 % zurückgehenden Schülerzahlen Bedenken gegen die geplante 6-Zügigkeit erhoben. Sie hält eine Reduzierung der Zügigkeit für erforderlich und weist zugleich vorsorglich darauf hin, dass ein alternativer Standort der Gesamtschule in Münster-Roxel für Havixbeck nicht tragbar wäre. In einem ergänzenden Schreiben vom 16.01.2015 hat Herr Bürgermeister Gromöller die pro g- nostische Schülerzahlentwicklung und befürchtete geringere Anmeldezahlen an der Anne - Frank-Gesamtschule in Havixbeck aus Sicht der Gemeinde detaillierter erläutert. Es sei daher „…aus Sicht des Schulträgers in Ha vixbeck dringend erforderlich, die geplanten 6 Züge der neuen Gesamtschule zu reduzieren, um den Standort in Havixbeck nicht zu gefährden. Die Verwaltung wird in Abstimmung mit der Bezirksregierung die Durchführung des vom Schulg e- setz für diesen Fall vorge sehenen Moderationsverfahrens unmittelbar angehen . Gegebenen- falls sind in dieses Moderationsverfahren auch die Städte Telgte, Sendenhorst und Drenstei n- furt sowie die Gemeinde Everswinkel mit einzubeziehen. Sollte im Rahmen des Moderation s- verfahrens keine E inigung zwischen den Schulträgern erzielt werden können, muss die B e- zirksregierung auf dieser Basis über den Genehmigungsantrag entscheiden. Die Entscheidung der Bezirksregierung kann von den beteiligten Schulträgern gerichtlich überprüft werden. Zu 9. Die Errichtung, Änderung und Auflösung von Schulen durch Beschluss des Schulträgers b e- darf gemäß §81 Abs. 3 Schulgesetz NW der Genehmigung durch die obere Schulaufsichtsb e- hörde. Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens ist dazu die Schulentwicklungsplanung a n- lassbezogen darzulegen. Dazu gehört u.a. die Darstellung über das gegenwärtige und zukün f- tige Schulangebot, die Schulgrößen sowie die mittelfristige Entwicklung des Schüleraufko m- mens und eine differenzierte Aufstellung zur mittelfristigen Entwicklung des Sc hulraumbestan- des. Beantragt wird die Genehmigung einer im Endausbau 6 -zügigen Gesamtschule mit Sekundar- stufe II im gebundenen Ganztag zum Schuljahr 2016/2017. Der Aufbau erfolgt über 3 Jahre mit 4 Zügen, die Erweiterung auf 6 Züge beginnt mit dem Schuljahr 2019/2020, mit Fertigstel- lung der Neubauflächen für die gesamte 6-zügige Sekundarstufe I. Der gesamte Raumbedarf wird auf den Flächen der Fürstin -von-Gallitzin-Realschule, des in Erbpacht an den Verein Shotokan Karate Dojo Münster e.V. vergebenen Grundst ücks sowie des Grundstücks der OFD respektive des Grundstücks der Fürstenbergschule nachgewiesen. - 11 - V/0016/2015 Zu 10. Für die grundsätzliche Entscheidung des Rates zum Ankauf des Grundstücks der OFD und dem damit verbundenen Projektfortschritt sollen die Kosten für alle liegenschaftlichen, planeri- schen und baulichen Maßnahmen, die in unmittelbaren Zusammenhang mit der Errichtung der 2. Städtischen Gesamtschule stehen, dem Projektstand entsprechend ermittelt werden. Der Rat muss so im IV. Quartal 2015 auf Basis des Ge samtkostenvolumens eine abschließende Entscheidung zur Realisierung der 6-zügigen Gesamtschule treffen.; Mit der Klärung des Grundstückserwerbs respektive der Nutzungsmöglichkeiten des Geländes der Fürstenbergschule muss im unmittelbaren Anschluss ein Architektenwettbewerb ausgelobt werden, so dass der Start der Bautätigkeiten auf dem OFD Grundstück oder dem Grundstück der Fürstenbergschule spätestens zu Mitte 2017 möglich ist. Die Verwaltung wird die Erarbe i- tung der Auslobung des Wettbewerbs paral lel zu de n Grundstücksverhandlungen zum OFD - Gelände sowie den Untersuchungen zur Nutzung des Fürstenberggrundstücks angehen. Zu 11. Die Satzung zur „Sicherung des geordneten Schulbetriebs für die städtischen Schulen - All- gemeiner Rahmen zur Aufnahme von Schülerin nen / Schülern in den städtischen Schulen“ regelt die Zahl der Schulen in den jeweiligen Schulformen und die Zahl der dort maximal zu bildenden Eingangsklassen. Mit der Errichtung einer neuen Schule ist die Satzung entspr e- chend anzupassen. I. V. gez. Dr. Hanke Stadträtin Anlagen: Anlagen 1: Projektzeitpläne Anlage 2: Raumprogramm 6 Züge Anlage 3: Auswirkungen der 2. Städt. Gesamtschule auf andere Schulformen
11.02.2015_Vorlage_Gesamtschule2_ErrichtungNeu03_Anlage2
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Anlage 2 qm Größe Anzahl der Räume Fläche gesamt qm qm Größe Anzahl der Räume Fläche gesamt qm Anzahl der Räume Größe von bis qm Fläche gesamt qm Klassen- und Fachräume Unterrichtsraum 65 30 1950 65 9 585 54 47,25 bis 75 3410,25 47,25 9 425,25 Unterrichtsraum (gemeinsames Lernen) 75 6 450 Differenzierungsflächen allgemein 30 9 270 9 30 270 Differenzierungsraum (gemeinsames Lernen) 30 9 270 9 30 270 Raum für neue Technologien 81 2 162 63 1 63 3 63 bis 81 225 Chemie-/großer naturwiss. Raum 81 2 162 63 6 378 8 63 bis 81 540 Naturwissenschaften 67,5 5 337,5 5 67,5 337,5 Hauswirtschaft 150 2 300 2 150 300 Raum für Textiles Gestalten 81 1 81 1 81 81 Technikraum 81 2 162 2 81 162 Kunstraum 67,5 2 135 52,5 1 52,5 3 52,5 bis 67,5 187,5 Musikraum 67,5 2 135 52,5 1 52,5 3 52,5 bis 67,5 187,5 Mehrzweckraum 67,5 2 135 52,5 2 105 4 52,5 bis 67,5 240 sonstige Räume Lehrmittelraum 80 80 35 35 115 Nebenräume 660 660 210 210 870 Schüleraufenthaltsraum 72 72 72 Forum 360 360 150 150 510 Biblio-/ Mediothek 260 260 110 110 370 Therapie- bzw. Pflegeraum (gemeinsames Lernen) 30 2 60 2 30 60 Ganztagsbereich Küche Speiseraum 2/3 qm je Schüler Spiel-, Musik- und Aufenthaltsraum 1/3 qm je Schüler gesamt 36 Kl.à 30 Schüler = 1080 1080 1080 Sporthalle für je 10 angefangene Klassen eine Übungseinheit (15 m x 27 m) Verwaltungsräume 183 Lehrerbereich 320 Geschäftszimmer mit Kopierraum 64 sonstiger Verwaltungsbereich 91 Zuschlag 25 % 119 45,75 gesamt 594 228,75 822,75 Fläche insgesamt (ohne Sporthallen) 7.643,50 2.467,00 10.110,50 6 Übungseinheiten Sport Raumprogramm für die Gesamtschule Münster-Ost mit sechszügiger S I und sechszügiger S II mit Ganztag 6-zügige S I 6-zügige S II insgesamt als Schule des gemeinsamen Lernens insbes. mit dem Förderschwerpunkt KM
11.02.2015_Vorlage_Gesamtschule2_ErrichtungNeu03_Anlage1c
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4. Quartal 3. Jahrgang Sek 2 3. Quartal 3. Jahrgang Sek 2 2. Quartal 1. Quartal 2024 4. Quartal 2. Jahrgang Sek2 3. Quartal 2. Jahrgang Sek2 2. Quartal 1. Quartal 2023 4. Quartal 1. Jahrgang Sek2 3. Quartal 1. Jahrgang Sek2 2. Quartal 1. Quartal 2022 4. Quartal 6. Jahrgang Sek1 3. Quartal 6. Jahrgang Sek1 2. Quartal 1. Quartal 2021 4. Quartal 5. Jahrgang Sek1 3. Quartal 5. Jahrgang Sek1 2. Quartal Rückbau 1. Quartal 2020 2 BA 4. Quartal Fürstenberg 4. sechszügiger Jahrgang Neubau 3. Quartal 4. sechszügiger Jahrgang Neubau (incl. Mensa, Forum, Bibliothek 2. Quartal (incl. Mensa, Forum, Bibliothek) und Sporthalle) 1. Quartal 2019 4. Quartal 3. vierzügiger Jahrgang Fürstenberg 3. Quartal 3. vierzügiger Jahrgang Fürstenberg 2. Quartal 1. Quartal 2018 4. Quartal 2. Jahrgang Sek1 3. Quartal 2. Jahrgang Sek1 2. Quartal Planung Rückbau Planung 1. Quartal 2017 1 BA 4. Quartal Fürstenberg 4-zügig prov. Start Fürstenberg VOF 3. Quartal VOF AV 4- zügig prov. Start Fürstin v.G. Wettbewerb Herrichtung 2. Quartal Herrichtung Wettbewerb Fürstenberg 1. Quartal 2016 Erstellung ERWERB 4. Quartal Erstellung denkmalr. Auslobung OFD 3. Quartal Auslobung Erlaubnis 2. Quartal Rückbau 1. Quartal 2015 Fürstenberg provisorische Nutzung Fürstin v.G. und Teile Fürstenberg NEUBAU SEK1 (Gelände Fürstenberg) Rückbau OFD 6-zügiger Endausbau mit OFD GESAMTSCHULE MÜNSTER-OST 6-zügiger Endausbau ohne OFD UMBAU FÜRSTIN v.G. zu SEK2 ggf. provi. Nutzung FÜRSTIN provisorische Nutzung Fürstenberg Neubau SEK1 incl. SPORTHALlE UMBAU FÜRSTIN v.G. zu SEK2 NEUBAU SPORTHALLE und -ANLAGEN Anlage 1
Beratungsverlauf (10)
Beschluss: zurückgezogen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig geändert beschlossen
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Zur SitzungBeschluss: einstimmig geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig geändert beschlossen
Zur SitzungOrte (1)
- Manfred-von-Richthofen-Straße
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Details
- Aktenzeichen
- V/0016/2015
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 09.01.2015
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37