V/0837/2008
Bebauungsplan Nr. 516: Gievenbeck - Austermannstraße / Parkanlage Kinderbachtal
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Anlage 2 - Begründung
78924 Zeichen
Stadtplanung
Verkehrsplanung
Stadtentwicklung Amt für
Bebauungsplan Nr. 516
Stand - Satzungsbeschluss
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Anlage 2 zur
Vorlage Nr. 837/2008
B e g r ü n d u n g
zum Bebauungsplan Nr. 516:
Gievenbeck – Austermannstraße / Parkanlage Kinderbachtal
Inhalt
1. Planungsanlass
2. Geltungsbereich
3. Planungsrechtliche Situation
3.1 Entwicklung aus dem Flächennutzungsplan
4. Räumliche und strukturelle Situation
5. Planungsziele
6. Inhalt des Bebauungsplanes
6.1 Straßenverkehrsflächen
6.2 Öffentliche Grünflächen
6.3 Wasserflächen
6.4 Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur
Entwicklung von Natur und Landschaft
6.5 Flächen für Wald
7. Auswirkungen auf die Umwelt / Umweltbericht gemä ß § 2a BauGB
7.1 Rahmen der Umweltprüfung
7.2 Kurzdarstellung der Planung
7.3 Fachgesetzliche Ziele und Vorgaben des Umweltschu tzes
7.4 Umweltbeschreibung / Umweltbewertung und Wirkun gsprognose
7.5 Nichtdurchführung der Planung (Prognose-Null-Va riante)
7.6 Anderweitige Planungsmöglichkeiten
7.7 Überwachung (Monitoring)
7.8 Zusammenfassung
8. Gesamtabwägung
9. Flächenbilanz
10. Durchführungsmaßnahmen
1. Planungsanlass
Durch den Bebauungsplan Nr. 516: Gievenbeck – Auste rmannstraße / Parkanlage Kinderbachtal sol-
len die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Weiterbau der Austermannstraße durch das
Kinderbachtal geschaffen werden. Durch den Lückenschluss zwischen Horstmarer Landweg (K 12) im
Nordosten und Gievenbecker Weg – Mendelstraße (K 4) im Süden soll in einem letzten Bauabschnitt
eine durchgehende Hauptverkehrsstraße zwischen der Roxeler Straße (L 843) und der Steinfurter
Straße (B 54) geschaffen werden. Weiterhin schafft d er Bebauungsplan die planungsrechtlichen Vor-
aussetzungen zur Entwicklung der Flächen westlich un d östlich der Austermannstraße als öffentliche
Grünfläche / Parkanlage.
2. Geltungsbereich
Das Plangebiet liegt im Stadtteil Gievenbeck des St adtbezirks Münster-West. Im Nordosten wird das
Plangebiet durch den Horstmarer Landweg und im Süde n durch den Gievenbecker Weg und die
Mendelstraße begrenzt. Im Osten grenzt das Plangebie t an den Bebauungsplan Nr. 285 und im Wes-
ten an die Kleingartenanlage „Am Kinderbach“.
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Die Abgrenzung des Bebauungsplanes ist so gewählt, dass die landschaftliche Einbindung der Straße
gewährleistet werden kann. Ferner ist durch die gewä hlte Abgrenzung die Möglichkeit gegeben, Aus-
gleichsmaßnahmen nachzuweisen und einen strukturell sinnvollen Kernbereich der Parkanlage Kin-
derbachtal zu schaffen.
Innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Nr. 516 liegen folgende Grundstücke:
Gemarkung Münster,
Flur 64, Flurstücke 32, 34, 64 – 67, 69, 70, Teile der Flurstücke 57, 68, 74,
Flur 67, Flurstücke 237, 283 – 286, Teile der Flurstücke 282, 287, 288.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist im Plan durch einen grauen Farbstreifen gekennzeich-
net.
3. Planungsrechtliche Situation
3.1 Entwicklung aus dem Flächennutzungsplan
Im wirksamen Flächennutzungsplan (FNP) ist die Auste rmannstraße im Bereich des Kinderbachtals
als Teil einer durchgehenden Straße zwischen Roxeler Straße und Steinfurter Straße in der Funktion
als sonstige überörtliche oder örtliche Hauptverkeh rsstraße dargestellt. Westlich und östlich dieser
Straße weist der FNP im Bereich des Kinderbachtals öf fentliche Grünflächen mit den Funktionen
Parkanlage, Spielbereich A und Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und Entwicklung von Boden,
Natur und Landschaft aus.
Der Bebauungsplan sieht den Darstellungen des Fläche nnutzungsplanes entsprechende Festsetzun-
gen vor und ist somit aus ihm entwickelt.
4. Räumliche und strukturelle Situation
Die Trasse der Austermannstraße quert das Kinderbach tal in Nord-Süd-Richtung. Das Kinderbachtal
wird in diesem Bereich weitestgehend landwirtschaft lich genutzt und ist durch Acker- und Grünland-
nutzung charakterisiert.
Südlich des Plangebietes sind Gievenbecker Weg (K 4 ), Busso-Peus-Straße und Mendelstraße (K 4)
durch einen Kreisverkehr miteinander verknüpft. Der Kreisverkehr weist nach Norden bereits die bau-
lichen Voraussetzungen für die Anbindung der Auster mannstraße auf. Nordöstlich des Plangebietes
verläuft der Horstmarer Landweg (K 12). Er ist mit dem bereits fertig gestellten Abschnitt der Auster-
mannstraße ebenfalls durch einen Kreisverkehr verkn üpft. Auch an diesem Kreisverkehr sind bereits
die baulichen Voraussetzungen zur Weiterführung der Austermannstraße nach Süden geschaffen.
Nordöstlich des Horstmarer Landweges schließen sich Wohnbauflächen an. Im Nordwesten schließt
das Plangebiet an die Kleingartenanlage „Am Kinderbach“ bzw. an die offene Landschaft an.
5. Planungsziele
In Übereinstimmung mit verschiedenen parlamentarisc hen Beschlüssen sollen mit dem Bebauungs-
plan Nr. 516 die planungsrechtlichen Voraussetzunge n zum Bau der Austermannstraße zwischen
Gievenbecker Weg – Mendelstraße (K 4) und Horstmarer Landweg (K 12) sowie zur Realisierung der
Parkanlage Kinderbachtal geschaffen werden. Mit dem Bau dieses letzten Teilstückes der Auster-
mannstraße soll eine durchgehende Hauptverkehrsstra ße von der Roxeler Straße (L 843) zur Stein-
furter Straße (B 54) entstehen.
Verkehrliche Entwicklung
Entsprechend der Verkehrsuntersuchung Gievenbeck 20 06 ist folgende verkehrliche Entwicklung im
Bereich der Austermannstraße und den angrenzenden Straßen zu erwarten:
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Tabelle 1: Verkehrsentwicklung im Bereich der Austermannstraße
Straßenabschnitt Analyse 2006
Prognose 2015 -
FNP ohne Kinder-
bachquerung
Prognose 2015 -
FNP mit Kinder-
bachquerung
[Kfz/24h] [Kfz/24h] [Kfz/24h]
Steinfurter Straße (B 54)
nordwestlich Austermann-
straße
31.500 33.400 36.100
Steinfurter Straße (B 54)
südöstlich Austermannstraße 31.600 31.700 30.600
Austermannstraße
zw. Steinfurter Str. u.
Horstmarer Landweg
2.200 5.600 10.200
Austermannstraße
zw. Horstmarer Landweg
und Gievenbecker Weg /
Mendelstr.
0 0 10.100
Busso-Peus-Straße
südl. Gievenb. Weg / Men-
delstr.
3.300 5.100 7.300
Horstmarer Landweg (K 12)
nordwestl. Austermannstr. 4.300 5.500 5.700
Horstmarer Landweg (K 12)
südöstl. Austermannstr. 4.900 6.300 3.700
Gievenbecker Weg (K 4)
westl. Austermannstr. 8.400 12.300 12.600
Mendelstraße (K 4)
östl. Austermannstr. 11.300 12.400 10.000
Corrensstraße
zw. Mendelstr. u. Horstmarer
Landweg
5.800 6.800 4.200
Quelle: Verkehrsuntersuchung Gievenbeck 2006, Amt f ür Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrs-
planung
Die dargestellten Verkehrsbelastungsdaten zeigen de utlich, dass der Straßenzug Busso-Peus-Straße
– Austermannstraße erst mit dem Lückenschluss zwisch en Horstmarer Landweg und Gievenbecker
Weg seine volle Verkehrsfunktion erhält. Die ca. 55 0 m weiter östlich verlaufende Corrensstraße kann
die Funktion der Austermannstraße nicht übernehmen. Ein Vergleich der Verkehrsbelastungsdaten
der beiden Planfälle mit und ohne Kinderbachquerung zeigt, dass von den 10.100 Kfz/24h die die
Austermannstraße befahren nur 2.600 Kfz/24h den ca. 1 km langen Umweg über die Corrensstraße
wählen würden, wenn auf den Abschnitt der Kinderbac hquerung verzichtet würde. Der übrige Verkehr
würde andere Routen, z.B. über den zweiten Tangente nring, wählen. Dabei ist zu berücksichtigen,
dass sowohl die Knotenpunkte am Ring, hier insbeson dere das Coesfelder Kreuz, als auch der Ein-
mündungsbereich Corrensstraße/ Horstmarer Landweg Unfallhäufungsstellen sind.
Den Anregungen auf den Bebauungsplan für den geplan ten Lückenschluss der Austermannstraße zu
verzichten wurde nach Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und unterein-
ander nicht gefolgt.
Das mit der Straße durchschnittene Kinderbachtal ist insgesamt als empfindlicher Raum zu betrach-
ten. Der Eingriff durch den Straßenbau wird erheblic he und nachhaltige Beeinträchtigungen nach sich
ziehen. Die gewählte Trasse zwischen den beiden Anschlusskreisverkehren stellt sich im Rahmen der
Raumwiderstandsanalyse als am wenigsten konfliktträ chtig heraus. Innerhalb dieser Trasse wurden
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eine Brückenvariante und eine etwas niedriger geleg ene Dammvariante untersucht. Die Brückenvari-
ante stellt sich dabei durchgehend als günstigste L ösung heraus. Mit der gewählten Spannweite der
Brücke von 60 m wird die Kinderbachaue mit ihrer Be deutung für den Gewässer-, Natur- und Klima-
schutz weitestgehend gesichert.
Die mit dem Bau der Straße verbundenen Eingriffe in Natur und Landschaft wurden in einem Land-
schaftspflegerischen Fachbeitrag ermittelt und bewe rtet. Danach kann der Ausgleich für die entste-
henden Eingriffe vollständig innerhalb des Plangebietes realisiert werden.
Der Anregung südlich des Horstmarer Landweges zwisc hen der vorhandenen Bebauung und der ge-
planten Austermannstraße Wohnbauflächen auszuweisen wurde nicht gefolgt. Dies würde den Dar-
stellungen des Flächennutzungsplanes widersprechen und ist daher derzeit abzulehnen.
6. Inhalt des Bebauungsplanes
6.1 Straßenverkehrsflächen
Der Bebauungsplan Nr. 516 beinhaltet die Festsetzung der Verkehrsflächen zum Bau der Auster-
mannstraße zwischen dem Horstmarer Landweg (K 12) i m Nordosten und dem Straßenzug Gieven-
becker Weg – Mendelstraße (K 4) im Süden. Die Auster mannstraße erhält sowohl am Horstmarer
Landweg als auch am Gievenbecker Weg Anschluss an d ie dort vorhandenen Kreisverkehre, die be-
reits entsprechende bauliche Vorkehrungen aufweisen . Die Austermannstraße ist als zweistreifige
Straße mit einer Fahrbahnbreite von 6,50 m geplant. Die Straße erhält im Dammbereich beidseitig an
die Fahrbahn angrenzende Grünstreifen in einer Breite von je 3,00 m. Daran angrenzend sind beidsei-
tige gemeinsame Geh- und Radwege in einer Breite vo n 2,50 m geplant. Der Kinderbach soll mittels
eines Brückenbauwerks gequert werden. Im Bereich de r Brücke liegen die gemeinsamen Geh- und
Radwege unmittelbar neben der Fahrbahn.
Die Kreisverkehre am Horstmarer Landweg und am Giev enbecker Weg liegen beide auf einer Höhe
von ca. 66,5 m über NN. Zum Kinderbach hin fällt da s Gelände auf ca. 61,0 m über NN ab. Aufgrund
der topografischen Gegebenheiten besteht die Möglic hkeit, die Austermannstraße in Dammlage zu
führen und den Kinderbach mit einem Brückenbauwerk zu überspannen. Im Rahmen der Bearbeitung
der Umweltverträglichkeitsstudie hat sich gezeigt, dass mit einem Brückenbauwerk das Nebeneinan-
der von Park und Straße am verträglichsten hergestel lt wird. Die Brücke ermöglicht die Erhaltung ei-
ner durchgängigen Aue des Kinderbaches, als zentrales Element der geplanten Parkanlage.
Durch das Brückenbauwerk kann einerseits das hunder tjährige Hochwasser des Kinderbachs stö-
rungsfrei abfließen, andererseits besteht die Möglic hkeit, die im Zusammenhang mit der Parkanlage
Kinderbachtal geplanten Rad- und Gehwege kreuzungsf rei unter der Austermannstraße hindurch zu
führen. Die durch die Dammlage der Straße entstehend en Böschungen weist der Bebauungsplan als
Verkehrsgrün aus.
6.2 Öffentliche Grünflächen
Entsprechend den Darstellungen des wirksamen Flächen nutzungsplanes sind die Flächen westlich
und östlich der Austermannstraße als öffentliche Grü nfläche mit der Zweckbindung Parkanlage aus-
gewiesen. Zwischen der Straßenplanung für die Austerm annstraße und der Planung für die Parkanla-
ge bestehen vielfältige Beziehungen. So bietet die integrierte Planung die Möglichkeit, in der Parkan-
lage die erforderlichen Ausgleichsflächen für den Straßenbau nachzuweisen.
Mit Bezug auf einen Antrag der CDU-Ratsfraktion ein en Bebauungsplan für die Parkanlage Gieven-
beck aufzustellen, hat der Ausschuss für Stadtplanu ng, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft
(ASSVW) 1999 beschlossen, dass im Vorfeld ein Works hop durchgeführt werden sollte. Im Rahmen
dieses Entwurfs-Workshops, der im Jahr 2000 mit dre i Landschaftsarchitekten stattfand, sind Ent-
wurfspläne bzw. Ideenskizzen für den Kernbereich de r Parkanlage im Kinderbachtal erarbeitet wor-
den. Ziel des Workshops war es, unter intensiver Ein beziehung der Bürgerschaft, Ideen für die Park-
gestaltung zu entwickeln, wobei die Berücksichtigung der Austermannstraße Vorgabe war.
Wesentliche Merkmale der Workshopentwürfe sind die Erhaltung einer durchgängigen Kinderbachaue
mit einer sensiblen ökologischen Aufwertung, die Schaffung von intensiver genutzten Park- und Spiel-
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bereichen außerhalb der Aue, die Schaffung von Wegen im Talverlauf in ausreichendem Abstand zum
Bach sowie die Schaffung einer attraktiven Fuß- Radw egeverbindung zwischen der Bebauung am
Horstmarer Landweg und dem Zentrum Gievenbecks. Mit der Berichtsvorlage 765/01 „Ergebnis des
Entwurfs-Workshops zur Parkanlage Gievenbeck“ wurden Ablauf und Ergebnis, auch der Bürgerbetei-
ligung, dokumentiert und der Bezirkvertretung Münst er-West sowie dem ASSVW zur Kenntnis gege-
ben.
Der Bebauungsplan berücksichtigt die Ergebnisse des Entwurfs-Workshops.
6.3 Wasserflächen
Der Bebauungsplan setzt den Kinderbach in seinem jetzigen Verlauf als Wasserfläche fest.
6.4 Flächen für Maßnahme zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und
Landschaft
Die Uferbereiche südlich und nördlich des Kinderbac hes sind in einer Breite von ca. 20 m als Flächen
für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft festgesetzt.
6.5 Flächen für Wald
Für die Inanspruchnahme einer Waldfläche im Bereich des Kinderbachtals ist eine Ersatzaufforstung
nordöstlich des Kreisverkehrs zwischen Austermannstraße und Mendelstraße vorgesehen.
7. Auswirkungen auf die Umwelt / Umweltbericht gemäß § 2a B auGB
7.1 Rahmen der Umweltprüfung
Die auf Grund der Umweltprüfung nach § 2 Abs.4 BauG B ermittelten und bewerteten Belange des
Umweltschutzes sind im nachfolgenden Umweltbericht zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 516:
Gievenbeck -Austermannstraße / Parkanlage Kinderbach tal dargelegt. Der Umweltbericht beinhaltet
jeweils eine Beschreibung und Bewertung der gegenwä rtigen Umweltsituation. Anschließend werden
die voraussichtlichen Auswirkungen des Vorhabens so wie die in Frage kommenden Maßnahmen zur
Vermeidung, Verminderung und zum Ausgleich erheblic her nachteiliger Umweltauswirkungen darge-
stellt.
Maßstab für die Bewertung der Umweltauswirkungen sin d die im Baugesetzbuch sowie in den ein-
schlägigen Fachgesetzen und Fachplänen festgelegten Ziele des Umweltschutzes. Berücksichtigt
werden auch mögliche Planungsalternativen einschließlich der so genannten „Nullvariante“.
Die Umweltprüfung beruht insbesondere auf den Ergeb nissen einer Umweltverträglichkeitsstudie
(UVS) des Büros Bosch & Partner, Herne (2007) einschließlich zugehöriger Fachgutachten.
7.2 Kurzdarstellung der Planung
Die Stadt Münster plant gemäß den Darstellungen im fortgeschriebenen Flächennutzungsplan, die
Austermannstraße auf einer Länge von ca. 350 m bis z ur Busso-Peus-Straße zu verlängern. Über die
Busso-Peus-Straße und die Austermannstraße wird die R oxeler Straße mit der Steinfurter Straße
verbunden. Von ihrer Netzfunktion sind diese als Ha uptverkehrsstraßen einzustufen, denn diese Stra-
ßenverbindung ist nicht nur für innerstädtische Verk ehrsbeziehungen, sondern auch für Verkehrsbe-
ziehungen aus der Region von Bedeutung.
Die Austermannstraße wird jeweils über bereits vorh andene Kreisverkehre an die angrenzenden
Straßen angebunden. Der Fahrbahnquerschnitt beträgt 6 ,50 m. Ergänzt wird die Straße durch einen
beidseitigen Geh- und Radweg von je 2,50 m Breite, der durch einen 3 m breiten Grünstreifen von der
Fahrbahn abgesetzt ist. Im Bereich des engeren Kinderbachtales wird das Tal auf einer Länge von rd.
60 m von einer Brücke überspannt.
Die Straßenplanung ist eingebettet in Planungen zu e iner öffentlichen Parkanlage im Kinderbachtal.
Auf der Grundlage eines Entwurfs-Workshops aus dem Jahr 2000 sollen in der Grünanlage Angebote
zur intensiveren Erholungsnutzung, wichtige Wegever bindungen zwischen den Ortsteilen sowie öko-
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logisch aufgewertete Flächen im Verlauf der Kinderba chaue geschaffen werden. Die im Bebauungs-
plan festgesetzten öffentlichen Grünflächen umfassen dementsprechend einerseits Flächen zur Reali-
sierung einer Parkanlage einschließlich Spielplätzen und andererseits Flächen für Maßnahmen zum
Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, N atur und Landschaft. Als Ersatz für betroffene
Waldflächen erfolgt eine Festsetzung von Wald im Süden des Plangebietes.
7.3 Fachgesetzliche Ziele und Vorgaben des Umweltschutzes
Für die Beurteilung der voraussichtlich erheblichen Umweltauswirkungen sind neben den sich unmit-
telbar aus dem Baugesetzbuch ergebenden Umweltschutzzielen insbesondere folgende fachgesetzli-
chen Ziele und Vorgabe des Umweltschutzes zu berücksichtigen.
Tabelle 7.1: Übersicht der fachgesetzlichen Ziele und Vorgabe des Umweltschutzes
Schutzgut fachgesetzliche Ziele und Vorgaben des Umweltschutzes
Menschen / Gesundheit - Bundesimmissionsschutzgesetz (§ 50 BImSchG)
- Verkehrslärmschutzverordnung (16.BImSchV )
- DIN 18005, Teil 1, (technisches Regelwerk)
- 22. BImSchV
Pflanzen und Tiere / biologi-
sche Vielfalt
- Bundesnaturschutzgesetz i.V.m. FFH-Richtlinie und Vogel-
schutzrichtlinie im Hinblick auf streng geschützte Arten
- Bundesnaturschutzgesetz / Landschaftsgesetz NRW (Eingriffs-
regelung §§ 4ff LG-NRW)
- Landeswaldgesetz (Waldumwandlung)
Klima/Luft - Bundesimmissionsschutzgesetz
- 22. BImSchV
Landschaft - Bundesnaturschutzgesetz / Landschaftsgesetz NRW (Eingriffs-
regelung §§ 4ff LG-NRW)
Die Art und Weise, wie die damit verbundenen Ziele im Rahmen des Verfahrens berücksichtigt wer-
den, wird jeweils bei den einzelnen Schutzgütern dargelegt.
Die Straßen- und Grünflächenplanung entspricht den D arstellungen des fortgeschriebenen Flächen-
nutzungsplanes.
Das Bebauungsplangebiet liegt innerhalb der Gebiets kulisse des im Aufstellungsverfahren befindli-
chen Landschaftsplanes 3 „Roxeler Riedel“. Rechtswirksame Darstellungen und Festsetzungen liegen
daraus noch nicht vor.
7.4 Umweltbeschreibung / Umweltbewertung und Wirkungsprognose
7.4.1 Menschen
Umweltbeschreibung /-bewertung
Im unmittelbaren Einwirkungsbereich der Straßenplanu ng befindet sich keine Wohnnutzung. Zu be-
rücksichtigende Wohnnutzungen im Umfeld der Planung liegen im Bereich des Kreisverkehrs am
Horstmarer Landweg sowie entlang von Horstmarer Lan dweg, Corrensstraße und Mendelstraße. Die
Wohnbebauung ist überwiegend als Allgemeines Wohngebiet einzustufen.
Das Kinderbachtal ist durch seine Lage und Ausrichtung für die Erholungsfunktion im Wohnumfeld wie
auch für das westliche Stadtgebiet bedeutsam. Das Tal wird aufgrund der grünfunktionalen Bedeutung
in der Grünordnung als Grünzug ausgewiesen. Eine Au sstattung mit Erholungseinrichtungen fehlt
bislang jedoch weitgehend.
Die gegenwärtige Nutzung des Plangebietes wird über wiegend durch landwirtschaftliche Nutzflächen,
im Talgrund auch durch kleinflächige Waldflächen geprägt.
Vorbelastungen durch Immissionen:
Der Verkehr zwischen Austermannstraße und Busso-Peus s-Straße wird gegenwärtig im Verlauf von
Horstmarer Landweg, Corrensstraße und Mendelstraße en tlang von Wohn-/Sondergebieten geführt.
Damit verbunden sind Lärmbelastungen, die mit Blick auf die Wohnnutzung gegenwärtig zu deutlichen
Überschreitungen der Orientierungswerte der DIN 18005-1 führen.
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Auswirkungen der Planung
Verkehrsentwicklung:
Mit der Fortführung der Austermannstraße sind Verkehr sverlagerungen verbunden, die sich sowohl
belastend wie auch entlastend auswirken. Entlastung en in einer Größenordnung von 2.400-2.900
Kfz/24h ergeben sich östlich des Neubauabschnittes im Bereich Horstmarer Landweg, Corrensstraße,
Mendelstraße, Apffelstaedtstraße sowie am Orleans-Ri ng. Maßgebliche Zunahmen ergeben sich vor
allem im Verlauf von Steinfurter Straße (nordwestli ch Austermannstraße), Austermannstraße und
Busso-Peuss-Straße. (vgl. Kap. 5, Tab.1))
Lärmimmissionen
Beim geplanten Neubau der Straße ist zu prüfen, ob e s durch den vom Neubauabschnitt herrühren-
den Verkehr zu Anspruchsvoraussetzungen nach der 16 . BImSchV kommt. Nach den Berechnungen
des Ingenieurbüros Fritz (2007) sind keine Überschre itungen der entsprechenden Grenzwerte zu er-
warten. 1 Der Immissionspunkt mit der stärksten Belastung du rch den Straßenneubau (Horstmarer
Landweg 150) liegt mit Werten von 55,4 dB(A) tags u nd 44,4 dB(A) nachts noch deutlich unter den
Grenzwerten der 16.BImSchV von 59/49 dB(A) tags/nac hts. Lärmschutzmaßnahmen sind daher mit
Blick auf die angrenzende Wohnbebauung nicht erforderlich.
Auch im Hinblick auf die benachbarten Kleingärten k ommt es nicht zu Überschreitungen des nach der
16.BImSchV maßgeblichen Wertes von 64 dB(A) tags. Am äußersten östlichen Rand der Kleingarten-
anlage werden Immissionspegel von etwa 59 dB(A) tag s erreicht. Der südöstliche Teil der Kleingar-
tenanlage erfährt eine kaum merkbare Mehrbelastung von ca. 1-2 dB(A).
Neben den unmittelbaren Anspruchsvoraussetzungen na ch der 16.BImSchV wurde gemäß DIN
18005-1 auch ermittelt, inwieweit es in der näheren Umgebung zu Mehr- oder Minderbelastungen
durch Lärmimmissionen kommen kann. Zwischen Austermannstraße und Corrensstraße ergeben sich
im Verlauf des Horstmarer Landweges für den Prognos ezeitraum 2015 deutlich spürbare Entlastun-
gen von 3 - 5 dB(A). Gleiches gilt für die Corrensstra ße vom Horstmarer Landweg bis zur Mendelstra-
ße. Entlastungen von 1-2 dB(A) sind noch Am Breilbusch zu verzeichnen.
Mehrbelastungen
im Vergleich zum Prognose-Nullfall von 2 - 3 dB(A) werden im bestehenden Stra-
ßennetz für die Austermannstraße, zwischen Horstmarer Landweg und Johann-Krane-Weg prognosti-
ziert. Für den betreffenden Straßenabschnitt wurden die Anspruchsvoraussetzungen seinerzeit bereits
im Zuge des Neubaus dieses Straßenabschnittes berück sichtigt. Nach Einschätzung der Gutachter
kann eine mögliche Gesundheitsgefährdung infolge ei ner Zunahme des Verkehrsaufkommens in die-
sem Bereich ausgeschlossen werden.
Im Hinblick auf die künftige Erholungsfunktion des Grünzuges ergibt sich durch die neue Straße keine
wesentliche Einschränkung der Nutzbarkeit des Parks . Da das Kinderbachtal im Bereich der geplan-
ten neuen Straßenquerung bereits im PrognoseNullfall eine deutliche Lärmbelastung von ca. 57-60
dB(A) tags aufweist, ist nur im Nahbereich der gepl anten Straße bis zu einem Abstand von etwa 70 m
eine wahrnehmbare Erhöhung des Lärmpegels zu erwart en ist. Gleichzeitig kommt es im östlichen
Bereich des Kinderbachtals zu deutlichen Lärmentlastungen, so dass sich die Mehr- und Minderbelas-
tungen im Park in etwa ausgleichen.
Luftschadstoffimmissionen
Zur Beurteilung der Luftschadstoffimmissionen wurde im Rahmen der UVS eine grobe Abschätzung
der zu erwartenden Luftschadstoffimmissionen entspr echend dem Merkblatt über Luftverunreinigun-
gen an Straßen ohne oder mit lockerer Randbebauung (MLuS-02) durchgeführt.
Die Ergebnisse der Luftschadstoffuntersuchung zeige n, dass in der Entfernung der nächstgelegenen
Wohnbebauung (ca. 50 m Entfernung) aufgrund der ver gleichsweise geringen Verkehrsbelastung und
einem geringen LKW-Anteil für die wesentlichen Luft schadstoffe NO 2, Benzol und PM 10 gemessen
1 Die schalltechnische Untersuchung des Büros Fritz Beratende Ingenieure GmbH betrachtet zwei in
der UVS untersuchten Planvarianten (vgl. Kap. 7.6). Die dem Bebauungsplan zugrunde liegende
Straßenplanung weicht in lärmtechnischer Hinsicht nur geringfügig von der Brückenvariante der UVS
ab, so dass die Ergebnisse im Grundsatz übertragbar sind.
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an den einschlägigen Grenzwerten nur geringe Zusatz belastungen zu erwarten sind. Die höchsten
Zusatzbelastungen treten bei NO 2 auf (7 % vom Grenzwert in 50 m Entfernung). Diese geringen Zu-
satzbelastungen nehmen mit zunehmender Entfernung noch weiter ab.
Aufgrund der geringen Zusatzbelastungen wirkt sich die Straße auch nur gering auf das Gesamtbelas-
tungsniveau im Untersuchungsraum aus. Selbst im Nah bereich der Straße (10 m Entfernung vom
Fahrbahnrand) kommt es demnach nicht zu Grenzwertübe rschreitungen. Somit sind insgesamt auch
keine gesundheitlichen Gefahren für die Bevölkerung zu erwarten. Für den Bereich des östlichen
Horstmarer Landweges und der nördlichen Corrensstra ße ist mit geringen Entlastungen im Hinblick
auf die Luftschadstoffbelastung zu rechnen.
Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich nachteiliger Auswirkungen
Lärmimmissionen mindernde Maßnahmen sind nicht zwing end erforderlich und werden daher nicht
vorgesehen. Aktive Lärmschutzmaßnahmen zum Schutz d er geplanten Parkanlage sind vor dem Hin-
tergrund des extensiven Parkcharakters nicht erforderlich.
Durch das gemeinsame Entwickeln von Parkanlage und Straßenplanung erfolgt eine optimierte Ein-
bindung des Straßenbauwerkes in die Erholungslandschaft.
7.4.2 Pflanzen und Tiere / biologische Vielfalt
Umweltbeschreibung /-bewertung
Biotoptypen
Das Gebiet des Bebauungsplanes wird geprägt durch d en Kinderbach bzw. die Kinderbachaue mit
gewässerbegleitenden Biotopstrukturen sowie die zumeist als Ackerflächen genutzten Talflanken.
Gehölzbestände
liegen vor allem entlang des Kinderbachs. Flächige B estände befinden sich südlich
der Kleingartenanlage als Weiden-Ufergehölze, Gebüs che und Fichten-Gehölze. Der Orkan „Kyrill"
führte in dem nicht standortgerechten Fichtenbestand zu starken Schäden, so dass eine Art „Schnei-
se" in den Bestand geschlagen wurde. Entlang des Ki nderbaches haben sich abschnittsweise Wei-
den- und Schwarzerlen-Ufergehölze ausgebildet. Am W estrand des Plangebietes stehen Silber-
Weiden, die als wertvolle, alte Kopfbäume ausgebildet sind.
An den Böschungskanten, die die Grenzen der Kinderbachaue markieren, kommen Böschungshecken
vor. Weitere Baum-/ Gehölzgruppen und Gehölzstreife n finden sich zudem innerhalb bzw. am Rande
der Kleingartenanlage und entlang eines Grabens zwi schen Gievenbecker Weg und Kinderbach. Im
östlichen Plangebiet werden Gehölze seltener und si nd dort vorwiegend gewässer- oder straßenbe-
gleitend anzutreffen.
Grünlandstrukturen
sind im Osten, entlang des gesamten Kinderbachs sowie zwischen Kleingartenan-
lage und Gievenbecker Weg verbreitet. Entlang des B aches kommt überwiegend Nass- / Feuchtgrün-
land vor. Außerhalb der Aue sind Fettwiesen bzw. fris che bis mäßig trockene Mähweiden (Ansaat)
anzutreffen.
Neben dem Kinderbach
und kleineren Gräben finden sich im engeren Umfeld des Plangebietes meh-
rere Kleingewässer. Sie bieten ein hohes Lebensraum potenzial für gewässertypische Arten. Im Osten
des Untersuchungsgebietes befindet sich unmittelbar außerhalb des Plangebietes mit der Skulptur
„Ein Schiff für Münster" ein eutropher Zierteich.
Lineare und flächenhafte Brachstrukturen bzw. Hochs taudenfluren
sind im gesamten Untersuchungs-
gebiet verbreitet und tragen neben den Gehölzen, He cken und Gebüschen zum Strukturreichtum der
Landschaft bei. Fast durchgängig konnte sich entlang des Kinderbachs ein ca. 5 m breiter Saumstrei-
fen etablieren, der die Äcker oder das Grünland geg en den Bach abgrenzt. Als weiterhin strukturför-
dernde, wenn auch geringflächig ausgebildete linear e Brachen sind Ackerraine und wegbegleitende
Raine nordwestlich des Kreisverkehrs an der Kreuzun g Gievenbecker Weg, Busso-Peus-Straße und
Mendelstraße zu nennen.
Das Kinderbachtal ist im Biotopkataster des LANUV a ls schutzwürdiges Biotop erfasst. Die spezielle
Kartierung der Biotope nach §62 Landschaftsgesetz d urch das LANUV ergab kein Vorkommen ge-
setzlich geschützter Biotope . Gebiete von gemeinschaftlicher europäischer Bedeu tung (FFH-Gebiete)
oder Europäische Vogelschutzgebiete werden nicht tangiert.
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Tiere
Bei der Ermittlung der Biotoptypen wie auch bei den faunistischen Bestandsdaten wird auf die vorlie-
gende ökologische Inventarisierung des Kinderbachta ls (BROCK et al. 2000) zurückgegriffen. Be-
trachtet werden die Tiergruppen Amphibien, Fledermäus e, Vögel, Libellen, Schmetterlinge (Tagfalter,
Widderchen), Heuschrecken, Laufkäfer und Fische. Die Daten der ökologischen Inventarisierung wur-
den im Rahmen der UVS auf Plausibilität geprüft und z.T. aktualisiert.
Die Vogelwelt wurde im Jahr 2007 im Rahmen zweier z usätzlicher Begehungen (Frühjahr, Sommer)
noch einmal stichprobenhaft überprüft, um die Besta ndserfassung und -bewertung ggf. zu aktualisie-
ren. Auch die vorliegenden Fledermausdaten wurden im Frühjahr 2007 im Rahmen zweier nächtlicher
Kartierungen noch einmal aktualisiert und über Netz fänge konnten zusätzlich Flugrouten ermittelt
werden.
Die Auswertung der faunistischen Daten belegt die i n Relation zur Stadtnähe hohe Bedeutung des
Kinderbachtales für die Tierwelt. So ist im Kinderba chtal eine vielfältige Vogelwelt mit mehreren ge-
fährdeten und/oder geschützten Arten anzutreffen. A uch für insgesamt sieben Fledermausarten ist
das Kinderbachtal ein wichtiger Lebensraum. Für vers chiedene Gruppen der Insekten wurden gefähr-
dete Arten der Roten Listen nachgewiesen. Schwerpun kte der Vorkommen liegen dabei überwiegend
im Bereich des engeren Kinderbachtales mit seinen naturnahen und strukturell vielfältigen Habitaten.
Für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes liegen z usammenfassend Nachweise für folgende
planungsrelevante Tierarten gemäß LANUV vor, die eine m besonderen Schutz nach dem Bundesna-
turschutzgesetz unterliegen (vgl. nachfolgende Tabe lle sowie artenschutzrechtlicher Fachbeitrag,
Bosch & Partner 2007).
Tabelle 7:
Planungsrelevante Artnachweise der faunistischen Kartierungen
im B-Plangebiet und angrenzenden Bereichen
Artengruppe nachgewiesene Arten Schutzstatus FFH/V-RL Gefährdung NRW
Säugetiere /
Fledermäuse
- Zwergfledermaus
- Breitflügelfledermaus
- Fransenfledermaus
- Großer Abendsegler
- Kleiner Abendsegler
- Rauhhautfledermaus
- Myotis spec.
- §§, Anh. IV FFH-RL
- §§, Anh. IV FFH-RL
- §§, Anh. IV FFH-RL
- §§, Anh. IV FFH-RL
- §§, Anh. IV FFH-RL
- §§, Anh. IV FFH-RL
- §§, Anh. IV FFH-RL
- *N
- Rote Liste 3
- Rote Liste 3
- Rote Liste I
- Rote Liste 2
- Rote Liste I
- Rote Liste ?
Amphibien − Laubfrosch − §§, Anh.IV, FFH-RL − Rote Liste 2N
Vögel − Nachtigall
− Rauchschwalbe
− Steinkauz
− Schleiereule
− Grünspecht
− Sperber
− Mäusebussard
− Turmfalke
− Rebhuhn
− Teichrohrsänger
− Kleinspecht
− (Ortolan)
− (Wachtel)
− Weißstorch
− Zwergtaucher
− §
− §
− §§
− §§
− §§
− §§
− §§
− §§
− §
− §
− §
− §§
− §
− §§
− §
§ - besonders geschützt
§§ - streng geschützt
− Rote Liste 3
− Rote Liste 3
− Rote Liste 3
− *N
− Rote Liste 3
− *N
− *
− *
− Rote Liste 2N
− Rote Liste 3
− Rote Liste 3
− Rote Liste 1
− Rote Liste 2
− Rote Liste 1N
− Rote Liste 2
Abkürzungen der Roten Liste :
1= vom Aussterben bedroht, 2= stark gefährdet, 3= gefährdet, *= nicht gefährdet, D= Daten nicht aus-
reichend, I= gefährdete wandernde Tierart, N= von Naturschutzmaßnahmen abhängig, V = Vorwarn-
liste; Bei den eingeklammerten Arten ist der Nachweis der Art im Jahr 2000 unsicher.
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Auswirkungen der Planung / Eingriffe in Natur und Landschaft
Die von der Straßenplanung betroffen bedeutsamen Bio topstrukturen befinden sich im unmittelbaren
Bereich der Kinderbachquerung. Trotz der geplanten Brücke sind Eingriffe in den Kinderbach und den
Gehölzbestand unvermeidbar. Dies betrifft heimische Feldgehölze und Ufergehölze ebenso wie die
nach dem Orkan Kyrill noch verbliebenen Fichtenbestä nde. Südlich des Kinderbaches sind zudem
feuchte Wiesenbereiche und Hochstaudensäume betroffen.
Über die genannten Biotoptypen hinaus werden vorran gig Ackerflächen von geringer Bedeutung in
Anspruch genommen. Baubedingt kommt es zudem zu temporären Beeinträchtigungen der östlich der
Straße gelegenen Feuchtwiese, des Kinderbaches sowie seiner begleitenden Saumstrukturen.
Neben der unmittelbaren Beseitigung von Biotopen si nd auch die Zerschneidungswirkunq
und die
Randeffekte einer Straße zu berücksichtigen. Bei der Querung des für den Biotopverbund bedeutsa-
men Kinderbaches bzw. Kinderbachtales sind mögliche Zerschneidungswirkungen vor allem für Tiere
relevant. Durch die Brückenlösung können Beeinträch tigungen vor allem für bodengebundene, aqua-
tisch und amphibisch lebende Tierarten minimiert wer den. Für Amphibien- und Insektenarten, die sich
boden- und gewässernah orientieren, ist trotz verän derter Standortbedingungen unterhalb der Brücke
davon auszugehen, dass die meisten Tiere die Brücke unterqueren werden. Aufgrund der niedrigen
Gradientenlage kann die Trasse aber auch von Vögeln wie auch von Fledermäusen überflogen wer-
den. Die Brücke wird daneben von Fledermäusen zusätz lich unterhalb des Bauwerkes gequert wer-
den. Trotzdem sind Beeinträchtigungen der charakteristischen Tier- und Pflanzenwelt des Kinderbach-
tales nicht vermeidbar.
Über die Inanspruchnahme von Biotoptypen und die Zer schneidungswirkung der Straße hinaus ist im
näheren Umfeld der Straße mit Randeffekten
(Lärm, visuelle Beeinträchtigungen) zu rechnen, di e
beidseits der neuen Straße, insbesondere im Auenbere ich zu einer signifikanten Lebensraumver-
schlechterung führen wird.
Mit der Entwicklung der geplanten Parkanlage kann e s in einzelnen Teilbereichen durch die Parknut-
zung zusätzlich zu einem Störungspotenzial für die Tierwelt des Kinderbachtales kommen. Dem ge-
genüber stehen jedoch großflächige extensiv genutzte Parkflächen und zusätzliche Optimierungs-
maßnahmen in der Kinderbachaue, die eine maßgebliche Ausgleichsfunktion übernehmen können
(s.u.).
Maßnahmen zur Minderung/Vermeidung und zum Ausgleich
Für den Bebauungsplan ist durch das Amt für Grünfläc hen und Umweltschutz ein Landschaftspflege-
rischer Fachbeitrag erstellt worden. Dieser beinhal tet in detaillierter Form die erforderlichen Maßnah-
men zur Minderung und zum Ausgleich der Eingriffe i n Natur und Landschaft. Im Umweltbericht wer-
den diese Maßnahmen zusammenfassend dargestellt.
Nach § 18 BNatSchG ist der Verursacher eines Eingri ffs verpflichtet, vermeidbare Beeinträchtigungen
von Natur und Landschaft zu unterlassen. Nicht vermeidbare Beeinträchtigungen sind auf das nötigste
Maß zu verringern. Eine vollständige Vermeidung des Eingriffs ist auf Grund der Bauabsicht der Stra-
ße und Parkanlage nicht möglich. Im Planentwurf werd en jedoch Festsetzungen getroffen, die geeig-
net sind, die Eingriffe auf ein notwendiges Maß zu r eduzieren. Folgende Maßnahmen sind eingriffs-
vermeidend bzw. -mindernd wirksam :
• Straßenquerung des Kernbereichs des Kinderbachtals mittels Brückenbauwerk zur Vermei-
dung von Zerschneidungswirkungen für die Fauna und Gewährleistung des Kaltluftabflusses
• Ausweisung des unmittelbaren Auenbereichs des Kind erbachs nach § 9 (1) Nr. 20 BauGB
• Erhaltung des wervollen Gehölzbestandes innerhalb der Parkanlage
• Beschränkung der intensiven Nutzungsbereiche der P arkanlage auf die Randbereiche des
Kinderbachtals
• Böschungsbegrünung der Austermannstraße (Verkehrsgr ün) mit standortheimischen Gehöl-
zen zur Minderung der landschaftsbildbezogenen Auswirkungen
• Spezielle Artenschutzmaßnahmen
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Als Ausgleichsmaßnahmen
für verbleibende Eingriffe in Natur und Landschaft sind folgende land-
schaftspflegerische Maßnahmen innerhalb des nach § 9 (1) Nr. 20 BauGB zu entwickelnden Auenbe-
reichs vorgesehen:
• Entwicklung des Feldgehölzes (überwiegend Fichten) i n einen Bestand aus standortheimi-
schen Baumarten
• Rodung des standortfremden Feldgehölzes und Entwick lung von extensivem Feucht-
/Nassgrünland
• Extensivierung der Nass-/Feuchtwiese und Fettwiese sowie Anlage von Kleingewässern
• Umwandlung der Feucht-/Nassweide in extensive Wiese nnutzung und Anlage von Gehölz-
strukturen und Kleingewässern
• Umwandlung von Acker in Extensivgrünland durch Ein saat; Anreicherung des Auenrandes mit
Gehölzstrukturen
• Strukturanreicherung des vorhandenen Saumstreifens durch gruppenweise Gehölzbepflan-
zung
Eine Gegenüberstellung der Bestandsbewertung und de r Bewertung der Entwurfsplanung des Be-
bauungsplans ergibt einen Überschuss von 27.890 Wer teinheiten. Hierbei sind alle Maßnahmen zur
Eingriffsvermeidung und Eingriffsminderung bereits berücksichtigt. Ein Kompensationsbedarf, der
über die Grenzen des Bebauungsplans hinausgeht, ergibt sich somit nicht.
Die positive Ausgleichsbilanz innerhalb des Bebauun gsplans ergibt sich insbesondere aus der kon-
zeptionellen Gestaltung der Parkanlage. Neben den g eplanten intensiven Bereichen zur Naherholung
entstehen größere extensiv bewirtschaftete und unter naturschutzfachlichen Aspekten zu entwickeln-
de Pufferzonen zu den wertvollen Biotopstrukturen. Der unmittelbare Bereich der landschaftsökolo-
gisch bedeutsamen Kinderbachaue wird darüber hinaus durch landschaftspflegerische Ausgleichs-
maßnahmen optimiert.
Waldumwandlung
Landwirtschaftlich oder als Wald genutzte Flächen so llen nur im notwendigen Umfang umgenutzt
werden (§ 1a Abs.2 BauGB). Durch die Straßenplanung wird Wald im Sinne des § 2 Abs.1 Bundes-
waldgesetzes in einem Umfang von ca. 1000 m² in Ans pruch genommen. Es handelt sich dabei um
einen durch den Sturm Kyrill stark geschädigten Fich tenbestand mit einzelnen randständigen größe-
ren Laubgehölzen. Die Umwandlung von Wald in eine a ndere Nutzungsart ist unter Einbeziehung der
Vorschriften über die Umwandlung von Wald in eine a ndere Nutzungsart in der Abwägung zu berück-
sichtigen (§39 LFoG). Einer Umwandlungsgenehmigung d urch die Forstbehörde bedarf es nicht (§ 43
Abs.1 LFoG). Für die Waldbeanspruchung ist eine Ersa tzaufforstung erforderlich. Diese erfolgt durch
Festsetzung von Wald im südlichen Plangebiet. Weiter e Waldflächen und eine Wallhecke im Plange-
biet bleiben innerhalb der ausgewiesenen öffentlichen Grünflächen erhalten.
Artenschutzrechtliche Prüfunq
Im Bauleitplanverfahren ist zu prüfen, ob es zu Bee inträchtigungen schutzwürdiger Arten gemäß Bun-
desnaturschutzgesetzes (BNatSchG) bzw. der FFH-Richt linie / Vogelschutz-Richtlinie kommen kann,
die der Realisierung des geplanten Vorhabens entgeg enstehen können. Zu diesem Zweck wurde
durch das Büro Bosch & Partner 2008 eine artenschut zrechtliche Prüfung vorgenommen. Die Vorge-
hensweise orientiert sich an der Allgemeinen Rundve rfügung Nr. 5 des Landesbetriebes Straßenbau
NRW „Berücksichtigung besonders und streng geschütz ter Arten bei der Straßenplanung“
(LANDESBETRIEB STRAßENBAU NRW 2006). Im Fokus der Betrachtung stehen dabei insbeso ndere die
sogenannten planungsrelevanten Arten in Nordrhein-W estfalen gemäß LANUV (Arten nach Anhang
IV der FFH-Richtlinie und gefährdete Vogelarten).
Durch die Ausgestaltung der Straße als Brücke über d as Kinderbachtal werden generell Individuen-
verluste durch Kollision sowie Beeinträchtigungen d urch Zerschneidungswirkungen
und damit das
Eintreten artenschutzrechtlicher Verbotstatbestände (§ 42 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG) weitgehend ver-
mieden.
Der artspezifischen Prognose liegen die folgenden p rojektbezogenen Maßnahmen zur Vermeidung
bzw. Verminderung von Beeinträchtigungen zugrunde.
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• Zum Schutz der Fledermäuse ist auf eine Beleuchtung entlang der geplanten Straße im Zeitraum
1. April bis 30. September in der Zeit zwischen 21. 00 Uhr und 6.00 Uhr zu verzichten. Bauarbei-
ten finden nicht nachts statt.
• Zum Schutz der Avifauna ist die Baufeldvorbereitung generell auf den Zeitraum vom 1. November
bis zum 31. Dezember zu beschränken.
• Zum Schutz der Avifauna (insbesondere Rebhuhn) sind im südlichen Bereich der Trasse im Be-
reich der Dammlage Maßnahmen zur Verminderung des K ollisionsrisikos vorzusehen (Gehölz-
abpflanzungen parallel zur Trasse).
Neben den Vermeidungsmaßnahmen werden der Prognose d ie folgenden vorgezogenen Aus-
gleichsmaßnahmen i.S. des § 42 Abs. 5 BNatSchG zugrunde gelegt:
• Nachtigall:
Anlage von strukturreichen Gehölzanpflanzungen im B ereich vorhandener Vegetationsstrukturen
(bspw. Hochstaudenfluren) im näheren Umfeld der geplanten Trasse.
• Rebhuhn:
Anlage geeigneter Habitatstrukturen südlich des Feldweges zwischen Kinderbach und Gievenbe-
cker Weg sowie im westlichen Bereich des Untersuchu ngsgebietes (Brachflächen, Randstruktu-
ren). Verbesserung der bestehenden Heckenstrukturen östlich der geplanten Trasse entlang der
Terrassenkante der Kinderbachaue durch zusätzliche Heckenbepflanzungen.
• Wachtel:
Anlage nährstoffarmer Saumstrukturen oder Ackerrandstreifen im nordwestlichen Bereich zur ge-
planten Trasse
Anhand der artbezogenen Prognose der Auswirkungen d es Straßenbauvorhabens ergibt sich für die
im Untersuchungsgebiet vorkommenden betrachtungsrel evanten geschützten Arten nach Anhang IV
FFH-RL sowie die europäischen Vogelarten, insbesonder e aufgrund der vorgesehenen Vermei-
dungsmaßnahmen sowie der vorgezogenen Ausgleichsmaßn ahmen, keine Beeinträchtigungen der
Schädigungs- und Störungsverbote des § 42 BNatSchG.
Im Untersuchungsgebiet nachgewiesene Anhang IV-Arte n
sind verschiedene Fledermausarten sowie
der Laubfrosch. Da keine Quartierstandorte der Flede rmausarten nachgewiesen und die Population
von Laubfröschen im von der Trasse entfernt gelegenen Zierteich „Ein Schiff für Münster“ kartiert wur-
de, sind Schädigungen bzw. erhebliche Störungen i.S . des § 42 Abs. 1 BNatSchG dieser Arten aus-
zuschließen. Durch die geplante Brückenvariante sowie die zu erwartenden geringen nächtlichen Ver-
kehrsdichten werden kollisionsbedingte Individuenve rluste weitgehend vermieden. Eine Ausnahme
nach § 43 Abs. 8 BNatSchG für die im Untersuchungsgebiet vorkommenden Anhang IV-Arten ist nicht
erforderlich.
Hinsichtlich der Gruppe der planungsrelevanten Voge larten
können vorhabensbedingte Beeinträchti-
gungen insbesondere für die Arten Rebhuhn ( Perdix perdix) , Nachtigall (Luscinia megarhynchos) und
Wachtel ( Coturnix coturnix ) nicht vollständig ausgeschlossen werden. Die Nach tigall nutzt die südöst-
lich der Kleingartenanlage gelegene größere Gehölzst ruktur im Untersuchungsgebiet als Bruthabitat.
Rebhuhn und Wachtel wurden auf den Ackerflächen im Bereich der geplanten Trasse südlich und
nördlich des Kinderbaches nachgewiesen. Unter Einbe ziehung der oben genannten vorgezogenen
Ausgleichsmaßnahmen, kann ein Eintreten der Schädigu ngs- und Störungsverbote gemäß § 42
BNatSchG jedoch ausgeschlossen werden, da die ökolo gische Funktion der betroffenen Fortpflan-
zungs- oder Ruhestätten trotz des Eingriffs im räumlichen Zusammenhang weiterhin erhalten bleibt.
Artenschutzrechtliche Belange stehen der Planung damit nicht entgegen.
7.4.3 Boden
Umweltbeschreibung /-bewertung
Der geologische Untergrund des Plangebietes wird von Geschiebemergel bedeckt, der fast im gesam-
ten Gebiet von einer wechselnd mächtigen Sandlößsch icht überlagert wird. Deren Mächtigkeit be-
stimmt das Ausmaß des Stauwassereinflusses infolge d er Undurchlässigkeit des lehmig-tonigen Un-
tergrundes.
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Nach der Bodenkarte von NRW (M 1:5.000) herrschen i m Untersuchungsgebiet Braunerde-
Pseudogley-Böden vor. Entlang des Kinderbachs komme n Pseudogley-Gley-Böden vor. Südlich des
Kinderbaches treten auf größeren Flächen Plaggenesche auf.
Der GD NRW hat im Untersuchungsgebiet folgende Böde n mit besonders hoher Erfüllung von Funkti-
onen nach BBodSchG ausgewiesen:
• Plaggenesche (Archivfunktion) und
• Pseudogley-Gleye (Biotopentwicklungspotenzial, hier: Staunässeböden).
Der Plaggenesch ist ein anthropogener Boden, der au fgrund der Entstehung durch die historische
Bewirtschaftungsform der Plaggenwirtschaft als kult urgeschichtlich bedeutend und schutzwürdig an-
gesehen wird.
Der im Untersuchungsgebiet vorkommende Pseudogley-G ley stellt als Staunässeboden einen Boden
mit einem hohen Biotopentwicklungspotenzial für Extremstandorte dar. Er kommt häufig in Auenberei-
chen mit geringem Gefälle vor und wird als "besonders schutzwürdig" angesprochen.
Maßgebliche Vorbelastungen des Bodens sind nicht erkennbar.
Auswirkungen der Planung
Durch die Realisierung des Bebauungsplanes werden bislang unversiegelte Flächen im Außenbereich
beansprucht und neu versiegelt. Durch die Straße un d begleitende Fuß-/Radwege werden ca. 5000
m² neu versiegelt. Dabei gehen schutzwürdige Böden in einem Umfang von knapp 700 m² verloren.
Zusätzliche Versiegelungen ergeben sich durch Wegebaumaßnahmen und intensiver gestaltete Erho-
lungsbereiche (z.B. Spiel-/Sitzplätze) innerhalb der geplanten Parkanlage.
Maßnahmen zur Minderung
Durch die Wahl einer möglichst kurzen Trassenführung können Bodenversiegelungen auf das not-
wendige Maß beschränkt werden. Der gewählte Ausbau entspricht den Standards einer entsprechend
klassifizierten Straße. Der verbleibende Eingriff in den Boden wird im Rahmen des Landschaftspflege-
rischen Begleitplanes ermittelt und in das Ausgleichskonzept eingestellt.
7.4.4 Wasser
Umweltbeschreibung /-bewertung
Grundwasserverhältnisse (Hydrogeologie)
Im Untersuchungsgebiet können zwei hydrogeologische Einheiten unterschieden werden:
• Bereiche mit oberflächennahem Geschiebemergel / -le hm und bereichsweise Überlagerung durch
geringmächtige Sande im Nordwesten des Stadtgebietes,
• Ost-West verlaufender Bereich mit überwiegend Löß an der Oberfläche.
Die Grenze zwischen den beiden Einheiten verläuft i m Untersuchungsgebiet von Osten nach Westen
nördlich zur Mendelstraße.
Eine besondere Funktion im Landschaftswasserhaushalt
übernehmen die Bereiche, die grundwasser-
beeinflusst sind. Im Untersuchungsgebiet ist dies n ach der Karte der schutzwürdigen Böden der Be-
reich des Pseudogley-Gleys, der im östlichen Kinder bachtal vorkommt. Alle weiteren Bereiche sind
lediglich von allgemeiner Bedeutung für den Landsch aftswasserhaushalt. Die Grundwasserschutz-
funktion ist im Bereich der Kinderbachaue als hoch einzustufen, nördlich des Hofes Laxenburg entlang
eines Grabens als mittel. Nördlich des Kinderbaches und südlich bis auf Höhe der Mendelstraße ist
sie gering.
Oberflächengewässer
Prägendes Fließgewässer ist im Untersuchungsgebiet de r Kinderbach. Das Einzugsgebiet des Kin-
derbachs erstreckt sich auf den nordwestlichen Teil des Stadtgebietes von Münster. Eine gewässer-
speisende Quelle ist nicht vorhanden, so dass die W asserführung im Oberlauf ausschließlich vom
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Oberflächenwasser und dem austretendem Grundwasser abhängt. Kennzeichnend für das Gewässer
sind das tiefe Einschneiden der Gewässersohle sowie eine geringe Breiten- und Tiefenvarianz.
Weitergehende anthropogene Veränderungen des Fließgew ässers beschränken sich im Plangebiet
auf Befestigungen bei Durchlässen und Zuflüssen. Etw a 1995 konnte im Untersuchungsgebiet fast
durchgängig ein Uferrandstreifen von 5 m Breite ein gerichtet werden. Die obere Böschung wurde im
selben Jahr bzw. im Frühjahr 2000 meist beidseitig m it standortgerechten Gehölzen wie Eschen und
vor allem Schwarz-Erlen sowie Weiden bepflanzt.
Die Strukturgüte
des Kinderbachs ist im Untersuchungsgebiet überwie gend als bedingt naturnah zu
bezeichnen. In dem Bereich östlich der Kleingartena nlage, in dem ein verrohrter Graben in den Kin-
derbach mündet, ist der Kinderbach als mäßig beeinträchtig bewertet.
Im Jahr 2004 wurde die Gewässergüte
des Kinderbachs in die Gewässergüteklasse II-III eingestuft, d.
h. das Gewässer ist kritisch belastet.
In der im Zuge der UVS vorgenommenen Gesamtbewertun g des Kinderbaches wird der Fließgewäs-
serabschnitt im Plangebiet als hochwertig bezeichnet.
Neben dem Kinderbach befindet sich am südwestlichen Rand des Plangebietes das namenlose Ge-
wässer Nr. 3328000.94 sowie nördlich des Kinderbach tales der verrohrte Lauf des Gewässers Nr.
3328000.1.
Retentionsraum / festgesetztes Überschwemmungsgebiet:
Nach der hydrologisch-hydraulischen Nachrechnung fü r den Kinderbach (Sönnichsen & Partner,
2008) ergibt sich im Bereich der geplanten Brückenq uerung eine Wasserspiegellage bei einem hun-
dertjährigen Regenereignis (HQ 100 ) zwischen 61,55 und 61,80 m ü. NN. Zur Sicherung de r Hochwas-
serfreiheit wird eine Konstruktionsunterkante von 62,30 m ü. NN empfohlen.
Ein gesetzlich festgesetztes Überschwemmungsgebiet ist im Untersuchungsgebiet nicht vorhanden.
Auswirkungen der Planung
Das Grundwasser wird zum einen durch die vermindert e Grundwasserneubildung infolge der Versie-
gelung von ca. 5.000 m² Boden betroffen. Zum anderen ergibt sich mit Blick auf mögliche Schadstoff-
einträge durch den Straßenverkehr im Bereich von emp findlichen Flächen in der Kinderbachaue ein
Gefährdungspotenzial. Durch die Ableitung der Niede rschlagswässer über die Böschungsschulter
bzw. in Straßenseitengräben erfolgt jedoch eine Rein igung des anfallenden Wassers durch die Pas-
sage einer belebten Bodenschicht. Erhebliche Schädi gungen des Grundwassers sind daher nicht zu
erwarten.
Durch den Bau einer Brücke mit rund 60 m Überspannu ng kann das Fließgewässer und die Aue in
seinen Funktionen weitgehend erhalten bleiben. Insb esondere die Durchgängigkeit des Gewässers
kann erhalten bzw. wiederhergestellt werden.
Der Bau einer Brücke von ca. 3,0 m lichter Höhe führt allerdings zu einer eingeschränkten Sonnenein-
strahlung und einem verminderten Eintrag von Nieder schlägen. Eine damit verbundene Beeinträchti-
gung des Gewässers, der Aue und der Ufer ist unverm eidbar. Ein vorhandener Rohrdurchlass als
Wanderungshindernis für aquatisch lebende Tiere östl ich der Trasse kann im Gegenzug beseitigt
werden. Für den Bau der Brücke über das Kinderbacht al ist eine Genehmigung nach § 99 LWG erfor-
derlich.
Für den Bau der im Bebauungsplan nachrichtlich darge stellten Wegeverbindung / Brücke über den
Kinderbach für Fußgänger und Radfahrer ist ebenfalls eine Genehmigung nach § 99 LWG einzuholen.
Erhebliche Auswirkungen auf den Wasserhaushalt sind diesbezüglich nicht zu erwarten.
Das verrohrte Gewässer nördlich des Kinderbaches li egt im Verlauf der geplanten Straßentrasse. Im
Bereich des Brückenwiderlagers muss das Gewässer ve rlegt werden. Das massive Einlaufbauwerk
kann in diesem Zuge zurückgebaut werden. Auf eine vo llständige Öffnung des Gewässers soll insbe-
sondere wegen der großen Tiefenlage der heutigen Verr ohrung im Verlauf der geplanten Trasse ver-
zichtet werden.
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Verbleibende Eingriffe in den Wasserhaushalt werden im Rahmen des Landschaftspflegerischen Be-
gleitplanes berücksichtigt und in das Ausgleichskonzept eingestellt.
7.4.5 Klima/Luft
Umweltbeschreibung /-bewertung
Die wesentliche Datengrundlage für die Erfassung un d Bewertung des Klimas im Untersuchungsraum
bildet das im Rahmen der UVS 2007 erstellte Teilguta chten Klimaschutz (P
FLITSCH 2006). Dieses
Gutachten beurteilt die bisherigen für den Bereich Kinderbachtals vorliegenden Klimaanalysen der
Stadt Münster und überprüft die bisherigen Annahmen zur klimatischen Funktion des Raumes anhand
von insgesamt drei im Herbst 2006 durchgeführten Messkampagnen.
Basierend auf den erhobenen Klimaparametern ist das Kinderbachtal als Kaltluftbildungs-, Kaltluft-
sammel- und Kaltluftabflussgebiet zu beschreiben. D amit werden die Aussagen des Klimagutachtens
der Stadt Münster diesbezüglich bestätigt. Aufgrund des geringen Flächenanteils an Gehölzen und
fehlender stärkerer Emittenten im unmittelbaren Nah bereich des Kinderbachtals tritt die lufthygieni-
sche Ausgleichsfunktion (Frischluftproduktion) hinte r der klimatischen Ausgleichsfunktion zurück und
ist für das Untersuchungsgebiet eher von untergeordneter Bedeutung.
Die Freiflächen sind während austauscharmer Strahlun gsnächte (Bodeninversion) eindeutige Kaltluft-
produzenten. Die Kaltluft fließt bzw. sickert in Abh ängigkeit von den Witterungsbedingungen in die
Mulde des Kinderbaches ab, wo sie sich zunächst ansammelt, um dann bei ausreichender Mächtigkeit
entlang der Talachse abzufließen bzw. abzusickern. A ufgrund dieser Prozesse lässt sich das Kinder-
bachtal in einen Randbereich und in einen Kernberei ch der Kaltluftbildung, -sammlung und des Kalt-
luftabflusses untergliedern.
Trotz der insgesamt nur mäßigen bis schwachen Kaltluf tabflüsse ist die Kaltluftdynamik des Kinder-
bachtales gut ausgeprägt und stellt sich in Strahlu ngsnächten rasch ein. Die Mächtigkeit der Kaltluft
bleibt jedoch begrenzt, was sich zum einen durch de n weiten, offenen und damit windanfälligen Cha-
rakter der Talmulde und zum anderen durch den Kaltluftabfluss unter der Corrensstraße und der damit
einhergehenden „Entlüftung“ des Kinderbachtales erklären lässt.
Da das Kinderbachtal stadteinwärts durch den Straßen damm der Corrensstraße mit seinen Gehölz-
strukturen begrenzt wird, ist die Wirkung der sich im Kinderbachtal im Bereich des Untersuchungsge-
bietes sammelnden Kaltluft auf die stadteinwärts ge legenen bebauten Bereiche gering. Selbst bei
einer nordwestlichen bis westlichen Luftströmung, d ie eigentlich einen in die Stadt wirksamen Luft-
massenversatz zur Folge hätte, wird die Kaltluft sow ohl durch den massiven Straßendamm als auch
durch die in diesem Bereich befindlichen Gehölzstru kturen überwiegend geblockt. Die durch den
Durchlass des Kinderbaches unter der Corrensstraße abfließende Kaltluft ist der Menge nach zu ge-
ring, um sich merklich positiv auf die umgebende Be bauung auswirken zu können. Somit kann dem
Kinderbachtal, trotz intakter Kaltluftbildung und - dynamik, aktuell nur eine begrenzte, lediglich loka l
wirksame Kaltluftfunktion zugeschrieben werden, die für den Abbau der städtischen Wärmeinsel von
Münster derzeit keine weitreichende Rolle hat. Davo n unberührt bleibt allerdings die positive Wirkung
des Kinderbachtales als Freifläche, die begrenzend in Bezug auf ein weiteres Anwachsen der städti-
schen Wärmeinsel von Münster wirkt.
Auswirkungen der Planung
Durch den Bau einer Brücke ergeben sich keine nenne nswerten Auswirkungen auf das Schutzgut
Klima, da die nachgewiesenen Kaltluftströmungen wei terhin weitgehend ungehindert talabwärts ab-
fließen können. Die Versiegelung von Kaltluft produz ierenden Flächen ist zwar grundsätzlich negativ
zu bewerten, jedoch ergeben sich nach gutachterlich er Einschätzung keine maßgeblichen Auswirkun-
gen auf das Kaltluftregime des Kinderbachtales.
Die unvermeidbaren Eingriffe in das Klima werden im Zuge der Abhandlung der Eingriffsregelung
berücksichtigt.
Die Auswirkungen auf die Luft werden unter dem Kapi tel „Mensch“ abgehandelt, da Beeinträchtigun-
gen der Luft in erster Linie auf den Menschen einwirken.
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7.4.6 Landschaft
Umweltbeschreibung /-bewertung
Das Untersuchungsgebiet gehört naturräumlich zur Gr oßlandschaft Westfälische Bucht und zum Na-
turraum Kernmünsterland, Untereinheit Roxeler Riede l. Dieser wird als vorwiegend ebene, von der
Münsterschen Aa und ihren Nebenbächen geprägte Land schaft beschrieben, dem zahlreiche kleine
Wäldchen, Baumgruppen in der Umgebung der Höfe sowi e Gehölzstreifen an Bächen und Gräben
einen parkartigen Charakter verleihen („Münsterländer Parklandschaft“)
Im Untersuchungsgebiet werden folgende Landschaftsbildeinheiten unterschieden:
I.: Überwiegend durch Grünlandnutzung geprägter Au enbereich des Kinderbachs
Die Charakteristik des in West-Ost-Richtung verlauf enden Bachtals wird von einem kleinen, teilweise
naturnahen Muldental bzw. Wiesenbachtal bestimmt. D ie Talsituation ist dabei deutlich zu erkennen,
wobei das Ufergelände ohne merkliche Stufung allmäh lich ansteigt. Die Nutzung entspricht mit der
überwiegenden Grünlandnutzung der historischen Land nutzung. An Einzelstrukturen finden sich ins-
besondere bachbegleitende Ruderalfluren und Ufergeh ölzstrukturen, südlich der Kleingartenanlage
Gehölzstrukturen und Teichanlagen sowie im östlichen Teil der Landschaftsbildeinheit größere feuch-
te Hochstaudenfluren. Besonders hervorzuheben sind alte Kopfweiden, die sich ebenfalls südlich der
Kleingartenanlage befinden. Im Bereich der nördlich en Terrassenkante findet sich zudem eine mar-
kante Böschungshecke.
In der Landschaftsbildeinheit befinden sich auch die Skulptur "Ein Schiff für Münster" sowie eine bis in
den Auenbereich hinein ragende Kleingartenanlage.
II.: Überwiegend durch Ackernutzung geprägte Berei che nördlich und südlich des Kinderbachs.
Die vorliegende Landschaftsbildeinheit wird geprägt durch eine überwiegend intensive Ackernutzung.
Im Osten der Einheit nördlich des Kinderbaches ist ein größeres Grünland prägend. Die Einheit stellt
sich insgesamt als strukturarm dar. Die Empfindlich keit der Landschaftsbildeinheit beruht auf ihrer
Einsehbarkeit, die durch das Fehlen von abschirmende n Strukturelementen bedingt ist. Sichtbezie-
hungen bestehen insbesondere von Norden nach Süden und umgekehrt über das Kinderbachtal hin-
weg. Begrenzt wird die Landschaftsbildeinheit durch die sich im Norden, Osten und Süden anschlie-
ßenden Straßentrassen.
Das Plangebiet ist Bestandteil des in der Grünordnu ng ausgewiesenen 2.Grünringes. Der 2.Grünring
umfasst innenstadtbezogene ökologische Ausgleichsfl ächen, die u.a. für die Stadtgliederung und die
Erholung von großer Bedeutung sind.
Auswirkungen der Planung / Maßnahmen zur Minderung
Mit dem Bau der Straße und des Brückenbauwerkes wir d maßgeblich in den Landschaftsraum einge-
griffen. Der bislang landschaftliche Charakter des Kinderbachtales wird in erheblichem Umfang über-
formt. Charakteristische Sichtbeziehungen über das Tal hinweg werden in Mitleidenschaft gezogen.
Zur Vermeidung der landschaftlichen Eingriffe erfolg t einerseits eine Begrünung der Trasse (Bö-
schungen) außerhalb des engeren Kinderbachtales. And ererseits bleibt durch die gewählte Brücken-
lösung die Transparenz des engeren Talzuges so weit wie möglich erhalten. Anpflanzungen im Be-
reich der geplanten Parkanlage tragen ebenso zur Ko mpensation der Eingriffe in das Landschaftsbild
bei.
Durch die beschriebenen Minderungsmaßnahmen wird sic hergestellt, dass der Landschaftsraum
landschaftsgerecht wieder hergestellt bzw. neu gest altet ist. Der Eingriff in das Landschaftsbild ist
damit ausgeglichen (§ 4 Abs.4 LG-NRW). Die charakteristische landschaftliche Ausprägung des Ortes
erfährt jedoch eine starke Überformung.
Die Nutzbarkeit des Freiraums wird durch die geplan te Anlage einer extensiven Parkanlage deutlich
verbessert. Dies betrifft einerseits die verbessert e Vernetzung der angrenzenden Ortsteile mit Rad-
und Fußwegen, andererseits werden auch Angebote zur ruhigen Erholung und zum Verweilen im Park
geschaffen. Eine durch den Verkehrslärm begründete Minderung der Aufenthaltsqualität ist dabei im
westlichen Teil des Parks in Kauf zu nehmen. Gleich zeitig kommt es im östlichen Bereich des Kinder-
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bachtals zu deutlichen Lärmentlastungen, so dass si ch die Mehr- und Minderbelastungen im Park in
etwa ausgleichen.
7.4.7 Kulturgüter und sonstige Sachgüter
Umweltbeschreibung/-bewertung
Innerhalb des Plangebietes befinden sich nach derze itigem Kenntnisstand keine Bodendenkmale im
Sinne des Denkmalschutzgesetzes NW. Da die Ufer von Wasserläufen in der Frühzeit jedoch zu den
bevorzugten Siedlungsplätzen gehören, gelten sie ge nerell als archäologisch hochsensible Bereiche.
Bei Bodeneingriffen auch in der näheren Umgebung is t daher stets mit dem Auftreten von archäologi-
schen Funden und Befunden sowie der Entdeckung von B odendenkmalen zu rechnen. Einzelfunde,
die in der Vergangenheit auf den höher gelegenen Uferterrassen des Kinderbaches im Plangebiet und
in der Nähe desselben zutage getreten sind, belegen, dass dies auch für diesen Gewässerlauf gilt.
Um Planungssicherheit für die Realisierungsphase de s Straßenbauprojektes und der Parkanlage zu
gewinnen, und um unnötige Verzögerungen sowie gegeb enenfalls notwendige Bauunterbrechungen
zu vermeiden, empfiehlt die Untere Denkmalbehörde d er Stadt Münster das von Bodeneingriffen be-
troffene Gelände im Vorfeld des Bauvorhabens archäologisch zu prospektieren.
Baudenkmäler gemäß § 2 DSchG sind im Untersuchungsgebiet nicht vorhanden.
Auswirkung der Planung / Maßnahmen zur Minderung
Im Plangebiet potentiell vorhandene Bodendenkmäler können bei Bodeneingriffen empfindlich beein-
trächtig und zerstört werden. Die Auswirkungen könn en dadurch gemindert werden, dass entdeckte
Bodendenkmäler geborgen sowie dokumentiert werden.
Den Umgang mit Bodendenkmälern regelt das Denkmalschutzgesetz NW. Gemäß § 15 DSchG ist die
Entdeckung eines Bodendenkmals unverzüglich der Sta dt oder der LWL- Archäologie für Westfalen
anzuzeigen. Die Fundstelle ist nach § 16 DSchG unve rändert zu erhalten. Der Baubeginn ist rechtzei-
tig 2 Wochen vor Maßnahmebeginn anzuzeigen. Der Beb auungsplan enthält einen entsprechenden
Hinweis.
7.4.8 Wechselwirkungen der Schutzgüter
Umweltbeschreibung/-bewertung
Zwischen den einzelnen Schutzgütern bestehen oftmals Wechselwirkungen, auf die bei besonderer
Relevanz an dieser Stelle hingewiesen wird. Innerha lb der Talaue des Kinderbaches bestehen enge
Verflechtungen zwischen den Belangen des Naturhaush altes. Die Auswirkungen auf das Ökosystem
Kinderbachaue sind bereits unter den jeweiligen Sch utzgütern soweit dokumentiert, dass auf weitere
Ausführungen an dieser Stelle verzichtet werden kann.
7.4.9 Zusammenfassung der erheblich nachteiligen Umweltauswirk ungen
Als erheblich nachteilige Umweltauswirkungen sind s olche Wirkungen zu verstehen, die auch unter
Berücksichtigung von vorgesehenen Maßnahmen zur Vermeidung, zur Minderung und zum Ausgleich
die Umwelt beeinträchtigen.
Durch den Bau einer Brücke im Kernbereich des Kinde rbachtales können schwerwiegende Beein-
trächtigungen des Naturhaushaltes vermieden werden. Die Querung des empfindlichen Kinderbachta-
les führt dennoch zu einem erheblichen Eingriff in Natur und Landschaft. Mit den vorgesehenen na-
turschutzrechtlichen Ausgleichsmaßnahmen erfolgt jed och ein vollständiger Ausgleich des Eingriffes
in Natur und Landschaft. Bedingt durch die Umsetzun g der überwiegend extensiv gestalteten Parkan-
lage ergibt sich darüber hinaus ein Kompensationsüb erschuss innerhalb des Plangebietes. Für ein-
zelne geschützte Tierarten kann es zu Störungen in ihren Lebensräumen kommen, denen mit speziel-
len Maßnahmen des Artenschutzes begegnet wird. Unter Berücksichtigung der genannten Kompensa-
tions- und Artenschutzmaßnahmen verbleiben daher kei ne erheblich nachteiligen Umweltauswirkun-
gen.
Maßgebliche Immissionen von Lärm oder Luftschadstoff en auf empfindliche Nutzungen sind im Plan-
gebiet nicht gegeben, so dass entsprechende Vermeidungsmaßnahmen entbehrlich sind.
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7.5 Nichtdurchführung der Planung (Prognose-Null-Variante)
Zur besseren Vergleichbarkeit wird auch dargestellt, wie sich ein Verzicht der Planung auf die Umwelt
auswirken würde. Dabei kann für die Belange des Naturhaushaltes grundsätzlich festgehalten werden,
dass sich absehbar keine signifikanten Änderungen g egenüber dem Status Quo einstellen werden.
Gegebenenfalls wäre mit Blick auf die Schädigungen durch den Orkan Kyrill von einer naturnäheren
Wiederherstellung der Aue im Bereich des Fichtenbestandes auszugehen. Das stadtnahe „Ökosystem
Kinderbachtal“ bliebe in seinen Wert gebenden Funktionen insgesamt erhalten.
Mit Blick auf die absehbare Verkehrsentwicklung sin d allerdings negative Umweltauswirkungen insbe-
sondere für das Schutzgut Mensch dahingehend zu erw arten, dass vor allem die Straßen, die heute
als Ausweichstrecke für die direkte Verbindung zwischen Austermannstraße und Busso-Peuss-Straße
genutzt werden, weiterhin mit hohen und künftig noc h gesteigerten Verkehrsmengen belastet würden
(vgl. Kap.5, Tab.1). Damit verbunden ist von entspre chenden Steigerungen von Immissionsbelastun-
gen auszugehen.
7.6 Anderweitige Planungsmöglichkeiten
Im Rahmen der vorgelagerten UVS wurden innerhalb de s ermittelten konfliktärmsten Korridors zwei
Varianten untersucht, die sich in der Höhenlage (Gr adiente) unterscheiden, ansonsten jedoch die
gleiche Linienführung aufweisen:
Variante 1: Dammvariante (mit Gewässerdurchlass)
Variante 2: Brückenvariante
Die nachfolgende Tabelle stellt die Ergebnisse des s chutzgutübergreifenden Variantenvergleichs zu-
sammenfassend dar.
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Variante
Schutzgut
1
(Damm-
variante)
2
(Brücken-
variante)
Kurz-Erläuterung
Menschen 1 1 Keine signifikanten Unterschiede zwischen den Varianten.
Pflanzen und
Biotope
-2 1 Variante 2 führt zu geringeren anlage-, bau- und betriebsbe-
dingten Verlusten / Funktionsbeeinträchtigungen von bedeu-
tenden Biotoptypen.
Tiere +2 1 Bezüglich der Zerschneidungswirkung für Tiere stellt sich
Variante 2 als erheblich günstigere Variante dar. Auch bezüg-
lich des Kollisionsrisikos ist Variante 2 günstiger zu beurteilen.
Boden 1 1 Keine signifikanten Unterschiede zwischen den Varianten.
Grundwas-
ser
1 1 Keine signifikanten Unterschiede zwischen den Varianten.
Oberflä-
chenwasser
+2 1 Das Brückenbauwerk überspannt bei Variante 2 den Talbe-
reich vollständig. Das Fließgewässer muss nicht verlegt wer-
den. Der Auenzusammenhang bleibt erhalten.
Klima/ Luft +2 1 Bei Variante 2 werden im Vergleich zu Variante 1 weder die
Kaltluftbildung noch die Kaltluftdynamik maßgeblich beein-
trächtigt oder gestört.
Landschaft /
Erholung
-2 1 Variante 1 ist weniger günstig zu beurteilen als Variante 2, da
Variante 1 den Talraum in Dammlage quert und eine Sichtbar-
riere bildet.
Gesamtrei-
hung
2 1
1 = Rang 1 = günstigere Variante - = geringer Abstand zur günstigeren Variante
2 = Rang 2 = ungünstigere Variante + = deutlicher Abstand zur günstigeren Variante
Insgesamt erweist sich nach den Ergebnissen der UVS die Brück envariante (Variante 2) als die
aus Umweltsicht zu bevorzugende Variante. Dabei ist zu berücksichtigen, dass in der UVS von
einer Brücke mit einer Spannweite von rund 100 m au sgegangen wurde. Im Zuge der Fortentwicklung
der Planung wurde die Spannweite der Brücke aus stä dtebaulichen und finanziellen Erwägungen auf
60 m verringert. Die Reduzierung der Brückenspannwe ite im Bebauungsplan auf 60 m hat auf das
Ergebnis der Variantenbeurteilung jedoch keine rele vanten Auswirkungen, da die Vorteile gegenüber
der Dammvariante im Grundsatz bestehen bleiben. Vor allem wird mit der gewählten Spannweite von
60 m auch weiterhin eine weiträumige Überspannung d er Kinderbachaue mit ihrer Bedeutung für den
Gewässer-, Natur- und Klimaschutz gesichert.
7.7 Überwachung (Monitoring)
Die Gemeinden sind verpflichtet, die erheblichen Um weltauswirkungen, die auf Grund der Durchfüh-
rung der Bauleitpläne entstehen, zu überwachen. Sie werden damit in die Lage versetzt, nachteilige
Auswirkungen frühzeitig zu ermitteln und ggf. geeignete Maßnahmen zur Abhilfe zu ergreifen.
Im Rahmen der Pflege und Unterhaltung der städtischen Ausgleichsflächen erfolgt eine kontinuierliche
Überwachung der Funktionsfähigkeit der vorgesehenen Ausgleichsmaßnahmen für Eingriffe in Natur
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und Landschaft. Dabei kann auch die Entwicklung von Maßnahmen des speziellen Artenschutzes
beobachtet werden.
Darüber hinaus unterrichten die zuständigen Behörde n im Rahmen ihrer Mitwirkungspflicht die Stadt
Münster, sofern sie im Zusammenhang mit der Durchfüh rung des Bebauungsplans Erkenntnisse über
erheblich nachteilige Umweltauswirkungen erlangt haben (§ 4 Abs. 3 BauGB).
Sonstige überwachungsbedürftige Umweltauswirkungen des Bebauungsplans sind nicht erkennbar.
7.8 Zusammenfassung
Die Stadt Münster plant gemäß den Darstellungen im fortgeschriebenen Flächennutzungsplan, die
Austermannstraße auf einer Länge von ca. 350 m bis z ur Busso-Peus-Straße zu verlängern. Über die
Busso-Peus-Straße und die Austermannstraße wird die R oxeler Straße mit der Steinfurter Straße
verbunden. Die angrenzenden Flächen sollen als Parkanlage und im engeren Talverlauf als naturnahe
Aue entwickelt werden.
Im vorliegenden Umweltbericht werden die mit der Planung verbundenen Auswirkungen auf Natur und
Umwelt dargestellt und bewertet. Der Umweltbericht fußt auf den Ergebnissen der Umweltverträglich-
keitsstudie des Büros Bosch & Partner, Herne (2007).
Das siedlungsnahe Kinderbachtal stellt sich insgesa mt betrachtet als empfindlicher Raum dar, in dem
Eingriffe stets erhebliche und nachhaltige Beeinträ chtigungen nach sich ziehen. Die gewählte Trasse
zwischen den beiden Anschlusskreisverkehren stellt sich im Rahmen der Raumwiderstandsanalyse
als am wenigsten konfliktträchtig heraus. Innerhalb dieser Trasse wurden eine Brückenvariante und
eine etwas niedriger gelegene Dammvariante untersuc ht. Die Brückenvariante stellt sich dabei durch-
gehend als günstigste Lösung heraus. Mit der gewähl ten Spannweite der Brücke von 60 m wird die
Kinderbachaue mit ihrer Bedeutung für den Gewässer- , Natur- und Klimaschutz weitestgehend gesi-
chert.
Die mit dem Bau der Straße verbundenen Eingriffe in Natur und Landschaft werden in einem Land-
schaftspflegerischen Fachbeitrag ermittelt und bewe rtet. Danach kann der Ausgleich für die entste-
henden Eingriffe vollständig innerhalb des Plangebi etes realisiert werden. Zur Sicherung geschützter
Tierarten werden spezielle Artenschutzmaßnahmen vorge sehen, die den Fortbestand der Population
sicherstellen. Für die Inanspruchnahme von Waldfläch en im Talgrund ist eine Ersatzaufforstung in-
nerhalb des Plangebietes erforderlich.
Möglichen kulturhistorisch bedeutsamen Funden soll n ach einer Empfehlung der Denkmalschutzbe-
hörde durch eine Prospektion im Vorfeld der Baumaßnahme begegnet werden.
Fachgutachten:
Bosch & Partner GmbH (2007): Umweltverträglichkeits studie zum Ausbau der Austermannstraße,
Herne
Bosch & Partner GmbH (2008): Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag zum Ausbau der Austermannstra-
ße, Herne
Fritz Beratende Ingenieure GmbH (2007): Schalltechnische Untersuchung zur Ermittlung der Straßen-
verkehrslärmimmissionen im Rahmen der Planungen für die Austermannstraße, Querung Kinderbach-
tal, in Münster, Stadtteil GIevenbeck, Einhausen
Pflitsch, Andreas (2006): Teilgutachten Klimaschutz zur UVS Austermannstraße, Solingen
Simon & Widdig (2007): Ergänzende Fledermauserfassung, Münster - Austermannstraße, Marburg
Stadt Münster, Amt für Grünflächen und Umweltschutz (2008): Landschaftspflegerischer Begleitplan,
Bebauungsplan Nr. 516, Austermannstraße / Kinderbachtal, Münster
Weluga Umweltplanung (2007): Erfassung planungsrele vanter Brutvogelarten im Bereich Münster-
Gievenbeck zum Ausbau der Austermannstraße, Bochum
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8. Gesamtabwägung
Durch den Bebauungsplan Nr. 516: Gievenbeck – Auste rmannstraße / Parkanlage Kinderbachtal sol-
len die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Weiterbau der Austermannstraße durch das
Kinderbachtal geschaffen werden. Mit dem Lückenschl uss zwischen Horstmarer Landweg (K 12) im
Nordosten und Gievenbecker Weg – Mendelstraße (K 4) im Süden wird in einem letzten Bauabschnitt
eine durchgehende Hauptverkehrsstraße zwischen der Roxeler Straße (L 843) und der Steinfurter
Straße (B 54) geschaffen.
Erst mit diesem Lückenschluss erhält der Straßenzug Roxeler Straße - Busso-Peus-Straße - Auster-
mannstraße seine volle Verkehrsfunktion. Die ca. 55 0 m weiter östlich verlaufende Corrensstraße
kann die Funktion der Austermannstraße nicht überneh men. Ein Vergleich der beiden Planfälle mit
und ohne Kinderbachquerung in Tabelle 1 zeigt, dass von den 10.100 Kfz/24h die die Austermann-
straße befahren nur 2.600 Kfz/24h den ca. 1 km lang en Umweg über die Corrensstraße wählen wür-
den, wenn auf den Abschnitt der Kinderbachquerung v erzichtet würde. Der übrige Verkehr würde an-
dere Routen, z.B. über den zweiten Tangentenring, wählen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass sowohl
die Knotenpunkte am Ring, hier insbesondere das Coe sfelder Kreuz, als auch der Einmündungsbe-
reich Corrensstraße/ Horstmarer Landweg Unfallhäufungsstellen sind.
Das mit der Straße durchschnittene Kinderbachtal ist insgesamt als empfindlicher Raum zu betrach-
ten. Der Eingriff durch den Straßenbau wird erheblic he und nachhaltige Beeinträchtigungen nach sich
ziehen. Die gewählte Trasse zwischen den beiden Anschlusskreisverkehren stellt sich im Rahmen der
Raumwiderstandsanalyse als am wenigsten konfliktträ chtig heraus. Innerhalb dieser Trasse wurden
eine Brückenvariante und eine etwas niedriger geleg ene Dammvariante untersucht. Die Brückenvari-
ante stellt sich dabei durchgehend als günstigste L ösung heraus. Mit der gewählten Spannweite der
Brücke von 60 m wird die Kinderbachaue mit ihrer Be deutung für den Gewässer-, Natur- und Klima-
schutz weitestgehend gesichert.
Die mit dem Bau der Straße verbundenen Eingriffe in Natur und Landschaft wurden in einem Land-
schaftspflegerischen Fachbeitrag ermittelt und bewe rtet. Danach kann der Ausgleich für die entste-
henden Eingriffe vollständig innerhalb des Plangebi etes realisiert werden. Zur Sicherung geschützter
Tierarten werden spezielle Artenschutzmaßnahmen vorge sehen, die den Fortbestand der Population
sicherstellen. Für die Inanspruchnahme von Waldfläch en im Talgrund ist eine Ersatzaufforstung in-
nerhalb des Plangebietes erforderlich.
Möglichen kulturhistorisch bedeutsamen Funden soll n ach einer Empfehlung der Denkmalschutzbe-
hörde durch eine Prospektion im Vorfeld der Baumaßnahme begegnet werden.
9. Flächenbilanz
Plangebietsgröße = 12,8 ha 100 %
Verkehrsfläche (davon Verkehrsgrün 0,6 ha) = 1, 1 ha 8,6 %
Öffentliche Grünflächen = 8,4 ha 65 ,7 %
Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege
und zur Entwicklung von Natur und Landschaft = 2,5 ha 19,5 %
Wasserflächen = 0,5 ha 3,9 %
Flächen für Wald = 0,3 ha 2,3 %
10. Durchführungsmaßnahmen
Zur Verwirklichung des Bebauungsplanes sind als Maßna hmen zur Ordnung des Grund und Bodens
freihändige vertragliche Vereinbarungen zwischen de r Stadt Münster und den beteiligten Grund-
stückseigentümern vorgesehen, und, falls diese Verh andlungen nicht zum Ziel führen, hilfsweise die
Enteignung.
Zur Beurteilung der Auswirkungen der Planung auf die unterschiedlichen Bedürfnisse der Bevölke-
rung, -insbesondere auf die sozialen, wirtschaftlic hen und kulturellen Bedürfnisse, die Belange der
Familien, der jungen, alten und behinderten Menschen sowie die unterschiedliche Auswirkungen auf
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Frauen und Männer- wurden die zuständigen Ämter, Beh örden und sonstigen Träger öffentlicher Be-
lange beteiligt. Während dieser Behördenbeteiligung en sowie während der Beteiligungen der Bürge-
rinnen und Bürgern im Planverfahren wurden keine we iteren Anhaltspunkte ersichtlich die eine nicht
berücksichtigte Betroffenheit der verschiedenen Bevölkerungsgruppen erkennen lassen.
Die Verwirklichung des Bebauungsplanes wird sich auf die persönlichen Lebensumstände der im Um-
feld des Plangebietes lebenden und arbeitenden Mens chen zwar auswirken, nachteilige Auswirkun-
gen in wirtschaftlicher und sozialer Hinsicht sind jedoch nicht ersichtlich. Ein Sozialplan ist daher nicht
erforderlich.
Der Ausbau soll auf der Grundlage des Bebauungsplan es erfolgen. Ein Ausbau in Teilabschnitten
bleibt vorbehalten.
Diese Begründung dient gemäß § 9 (8) Baugesetzbuch a ls Anlage
zu dem durch den Rat der Stadt Münster am
als Satzung beschlossenen Bebauungsplan Nr. 516: Gi evenbeck -
Austermannstraße / Parkanlage Kinderbachtal.
Münster,
Dr. Tillmann
Oberbürgermeister
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2292 Zeichen
P P P P P P P P P P P P 6 IV II 80 523 II 524 68 II 66 II 64 62 526 525 567 566 II 54 52 598 597 596 II 568 570 571 572 573 574 587 577 578 579 569 575 576 II 50 II 589 anlage Grün- 590 595 270 I 17 I 17a I 19 19a 439 440 I15 I 13 II 22 II 20 210 I II I 217 I 100 II 113 IV 78 508 507 II 76 II 74 II 528 527 I21 443 I 442 I 441 437 438 67 I I III 125 282 509 510 549 548 547 546 534 72 555 513 512 511 II 70 556 554 553 552 551 550 216 I 29 223 23 25 I 27 267 I 247 225 I I 59 I 61a I 61 59a I 450 I 63 65 278 62 451 435 452 -I 215 68 III 66 III 64 III III 70 I 211 210 5 I 1 II 426 129 III 192 III 127 290 289 291 292 IV IV III 39 III 41 244 245 219 221 264 47 I 49 268 I 263 45 I 275 II 58 II 60 43 12 II 10 II II 390 274 6 273 128 II 8 III 67 262 II II 126 465 I 466 I 120 122 I 124 288 300 I IV I 427 35 IV 39 IV 37 IV 120 41 I 29 I IV 33 IV 31 -I 27 I 456 200 II 7 9 163 129 23 II 21 19 II 13 11 15 II 17 II II II 25 II 152 153 154 158 II II 146 155 156 157 159 160 133 142 I 132 I 136 I 144 II 1 3 I I 139 329 II II 5 328 134 164 140 I 265 287 283 286 11 268 Technologiehof IV 15 II 166 165 151 I 152 I 150 137 135 6 II 131 138 284 285 237 202 67 267 28 26 I I 1 270 8 II 45 34 67 66 70 65 75 135 14 V 16 IV III 16a 350 Kleingartenanlage Am Kinderbach 32 69 74 61 I 161 64 68 261 57 14 15 I173 II 171 294 184 I I 784 Westhues 62 78 50 9 II Haus IV 111 V 7 Radweg Radweg Radweg Radweg Radweg Radweg Ra dweg Weg Rudolf - Harbig - Weg Bentelerstraße Forschebeckswiese Rudolf - Harbig - Weg K 12 Horstmarer Landweg Weg Weg M endelstraße Lehmkamp K 12 Horstmarer Landweg Busso-Peus-Straße Forschebeck Weg K 4 Gievenbecker W eg 499 501 588 279 495 497 280 407 454 222 405 455 162 310 453 161 315 64 69 70 63 62 65 11 76 358 344 73 342 343 277 357 348 346 Flur 64 Anlage 3 zur Vorlage Nr. 837/2008 Bebauungsplan Nr. 516 Stadtplanung Verkehrsplanung Stadtentwicklung Amt für Planverkleinerung / ohne Maßstab ST ADT M TÜNS ER
Beschlussvorlage
4732 Zeichen
V/0837/2008 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung Betrifft Bebauungsplan Nr. 516: Gievenbeck - Austermannstraße / Parkanlage Kinderbachtal 1. Beschluss über die Stellungnahmen 2. Satzungsbeschluss Beratungsfolge 29.10.2008 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft Vorberatung 30.10.2008 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung 05.11.2008 Hauptausschuss Vorberatung 05.11.2008 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Über die vorliegenden Stellungnahmen zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 516: Gievenbeck – Austermannstraße / Parkanlage Kinderbachtal wird wie folgt Beschluss gefasst: 1.1 Nach Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander wird den nachfolgenden Anregungen zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 516 nicht gefolgt: 1.1.1 Der Anregung, auf den Lückenschluss der Austermannstraße zu verzichten. (Anlage 1, Punkt 1) 1.1.2 Der Anregung, den Bereich südlich des Horstmarer Landweges zwischen der vorhan- denen Wohnbebauung und der geplanten Austermannstraße als Wohnbaufläche aus- zuweisen. (Anlage 1, Punkt 3a) 1.1.3 Der Anregung, den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 516 nach Osten bis zum Kreuzungsbereich Mendelstraße / Corrensstraße auszuweiten. (Anlage 1, Punkt 3b) 1.2 Nach Abwägung der öffentlichen und privaten Belange wird der nachfolgenden Anregung zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 516 gefolgt: 1.2.1 Der Anregung, den Landesbetrieb Wald und Holz Nordrhein-Westfalen bei der Planung der Ersatzaufforstung zu beteiligen. (Anlage 1, Punkt 2) 2. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 516: Gievenbeck – Austermannstraße / Parkanlage Kinder- bachtal wird gemäß §§ 2 und 10 Baugesetzbuch und §§ 7 und 41 Gemeindeordnung NW (GO NW) als Satzung beschlossen. Die Begründung zum Bebauungsplan Nr. 516 wird ebenfalls beschlossen. Vorlagen-Nr.: V/0837/2008 Auskunft erteilt: Herr Witt / Herr Hülk Ruf: 492 6157 / 6190 E-Mail: Huelk@stadt-muenster.de Datum: 14.10.2008 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0837/2008 II. Kosten/Folgekosten Der Stadt Münster entstehen zur Verwirklichung der Planung Kosten, die zurzeit auf ca. 5,97 Mio. € geschätzt werden (2,59 Mio. € Parkanlage und 3,38 Mio. € Austermannstraße). Die erforderlichen Mittel zum Ausbau der Austermannstraße stehen im Entwurf des Teilfinanzplanes 2009 unter der Produktgruppe 1201 „Bereitstellung von Verkehrsflächen und –anlagen“ 4132 Auster- mannstraße Horstmarer Landweg – Mendelstraße mit 3,41 Mio. € zur Verfügung. Die Ausgaben für die Austermannstraße werden der Stadt Münster durch Einnahmen von ca. 2,40 Mio. € zum Teil er- setzt. Die erforderlichen Mittel zum Bau der Parkanlage Kinderbachtal stehen im Entwurf des Teilfinanzpla- nes 2009 unter der Produktgruppe 1301 „Grün- und Freiflächen“ 4690 Parkanlage Kinderbachtal Gie- venbeck mit 2,59 Mio. € zur Verfügung. Die Maßnahmen stehen unter dem Vorbehalt der Mittelbereitstellung durch den Rat im Rahmen der Haushaltssatzung 2009 bzw. der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung 2008 – 2012. Begründung: 1. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 516 hat vom 11.08. bis zum 11.09.2008 öffentlich ausge- legen. Während der Offenlegung wurden die in Anlage 1 dargestellten Stellungnahmen vorgetra- gen. Über die in den Stellungnahmen vorgetragenen Anregungen soll entsprechend den Be- schlussvorschlägen 1.1.1 bis 1.2.1 Beschluss gefasst werden. 2. Die Festsetzungen im Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 516 werden aufgrund der Beschlussvor- schläge nicht geändert oder ergänzt. Somit kann der Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 516 gefasst werden. Der Stadt Münster entstehen zur Verwirklichung der Planung Kosten, die zurzeit auf ca. 5,97 Mio. € geschätzt werden (2,59 Mio. € Parkanlage und 3,38 Mio. € Austermannstraße). Die erforderlichen Mittel zum Ausbau der Austermannstraße und der Parkanlage Kinderbachtal ste- hen im Entwurf des Teilfinanzplanes 2009 zur Verfügung. Die Ausgaben für die Austermannstraße werden der Stadt Münster durch Einnahmen von ca. 2,4 Mio. € zum Teil ersetzt. Mit dem Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan werden keine Vorentscheidungen über die Bereit- stellung von Mitteln für Durchführungsmaßnahmen getroffen. Demgegenüber ist vielmehr zu einem späteren Zeitpunkt im Rahmen der jährlichen Beratung über das Investitionsprogramm unter Berück- sichtigung der dann gegebenen Haushalts- und Finanzlage zu entscheiden. Weitere Einzelheiten zur Planung können den beigefügten Anlagen entnommen werden. I.V. gez. Schultheiß Stadtdirektor Anlagen: 1. Stellungnahmen 2. Begründung 3. Plan (verkleinert)
Anlage 1 - Stellungnahmen zur Offenlegung
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Anlage 1 zur Vorlage Nr. 837/2008 STELLUNGNAHMEN ZUR OFFENLEGUNG / Seite 1 Bebauungsplan Nr. 516: Gievenbeck – Austermannstraße / Parkanlage Kinderbachtal Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 516 hat vom 11. 08. bis zum 11.09.2008 öffentlich ausgelegen. Während der Offenlegung wurden folgende Stellungnahmen vorgetragen: 1. Ein Eingeber regt an, auf den geplanten Lückenschluss der Austermannstraße zu verzichten, da die Nachteile gegenüber den Vorteilen überwiegen. Der E ingeber verweist auf die Funktion des Kinder- bachtals als Frischluftschneise, deren Funktion durch die Straßenverbindung beeinträchtigt wird. Auch aus ökologischer Sicht wird die Zerschneidung d es Kinderbachtals abgelehnt. Nach Ansicht des Eingebers handelt es sich um einen weitgehend i ntakten Lebensraum für Pflanzen und Tiere, zum Beispiel die Sumpfschwertlilie und den Laubfrosch. Der Landschaftsbeirat hat sich in seiner Sitzung am 28.05.2008 wegen ein er grundsätzlichen Ab- lehnung der geplanten Austermannstraße durch das Kin derbachtal gegen den Bebauungsplan ins- gesamt ausgesprochen. Stellungnahme der Verwaltung: Durch den Bebauungsplan Nr. 516: Gievenbeck – Auste rmannstraße / Parkanlage Kinderbachtal sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Weiterbau der Austermannstraße durch das Kinderbachtal geschaffen werden. Mit dem Lückenschl uss zwischen Horstmarer Landweg (K 12) im Nordosten und Gievenbecker Weg – Mendelstraße (K 4) im Süden wird in einem letzten Bauab- schnitt eine durchgehende Hauptverkehrsstraße zwischen der Roxeler Straße (L 843) und der Stein- furter Straße (B 54) geschaffen. Erst mit diesem Lückenschluss erhält der Straßenzug Roxeler Straße - Busso-Peus-Straße - Aus- termannstraße seine volle Verkehrsfunktion. Die ca. 550 m weiter östlich verlaufende Corrensstraße kann die Funktion der Austermannstraße nicht übernehmen. Das mit der Straße durchschnittene Kinderbachtal ist insgesamt als empfindlicher Raum zu betrach- ten. Der Eingriff durch den Straßenbau wird erheblic he und nachhaltige Beeinträchtigungen nach sich ziehen. Die gewählte Trasse zwischen den beiden Anschlusskreisverkehren stellt sich im Rah- men der Raumwiderstandsanalyse als am wenigsten konfliktträchtig heraus. Innerhalb dieser Trasse wurden eine Brückenvariante und eine etwas niedriger gelegene Dammvariante untersucht. Die Brü- ckenvariante stellt sich dabei durchgehend als güns tigste Lösung heraus. Mit der gewählten Spann- weite der Brücke von 60 m wird die Kinderbachaue mi t ihrer Bedeutung für den Gewässer-, Natur- und Klimaschutz weitestgehend gesichert. Die mit dem Bau der Straße verbundenen Eingriffe in Natur und Landschaft wurden in einem Land- schaftspflegerischen Fachbeitrag ermittelt und bewer tet. Danach kann der Ausgleich für die entste- henden Eingriffe vollständig innerhalb des Plangebietes realisiert werden. Beschlussvorschlag: Den Anregungen sollte nicht gefolgt werden. (Beschlusspunkt 1.1.1) 2. Der Landesbetrieb Wald und Holz Nordrhein-Westfalen teilt mit, dass gegen den Bebauungsplan keine Bedenken bestehen. Es wird darum gebeten, bei der Erstellung des Gestaltungsplanes für die Aufforstung beteiligt zu werden. Stellungnahme der Verwaltung: Es bestehen keine Bedenken, den Landesbetrieb Wald und Holz bei der Planung der Ersatzauffors- tung zu beteiligen. Beschlussvorschlag: Der Anregung sollte gefolgt werden. (Beschlusspunkt 1.2.1) Bebauungsplan Nr. 486 STELLUNGNAHMEN ZUR OFFENLEGUNG / Seite 2 3. Der Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW Münster (BLB) bezieht sich auf seine Stellungnahme vom 22.04.2008, die im Rahmen der Beteiligung der Tr äger öffentliche Belange abgegeben wurde. Hierin wird die Verlängerung der Austermannstraße a ls wichtige verkehrstechnische Verbindung grundsätzlich anerkannt. a) Der BLB regt an, die südlich des Horstmarer Land weges vorhandene Bebauung bis zur geplanten Austermannstraße zu verlängern und auf die Ausweisun g Grünfläche / Parkanlage in diesem Be- reich zu verzichten. Durch die Ausweisung als Wohnb aufläche könnte nach Ansicht des BLB der Bedarf an hochwertigen Baugrundstücken in unmittelbarer Nähe zur Hochschule und den Unikliniken zumindest teilweise gedeckt werden. Stellungnahme der Verwaltung: Im wirksamen Flächennutzungsplan (FNP) ist die Auste rmannstraße im Bereich des Kinderbachtals als Teil einer durchgehenden Straße zwischen Roxeler Straße und Steinfurter Straße in der Funktion als sonstige überörtliche oder örtliche Hauptverkeh rsstraße dargestellt. Westlich und östlich dieser Straße weist der FNP im Bereich des Kinderbachtals öf fentliche Grünflächen mit den Funktionen Parkanlage, Spielbereich A und Maßnahmen zum Schutz , zur Pflege und Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft aus. Der Bebauungsplan sieht den Darstellungen des Fläche nnutzungsplanes entsprechende Festset- zungen vor und ist somit aus ihm entwickelt. Eine A usweisung von Wohnbauflächen südlich des Horstmarer Landweges zwischen der vorhandenen Bebau ung und der geplanten Austermannstraße würde den Darstellungen des Flächennutzungsplanes wi dersprechen und ist daher derzeit abzuleh- nen. Die Verwaltung kommt dem Anliegen jedoch insofern nach, indem der Baubeschluss für die Grünan- lage den Bereich des Grundstücks des Eingebers am H orstmarer Landweg ausklammert. Dadurch besteht die Möglichkeit, ggf. in einem späteren Ver fahren den Flächennutzungsplan und den Be- bauungsplan mit dem Ziel zu ändern, Wohnbauflächen auszuweisen sofern die Notwendigkeit hierfür gegeben ist. Beschlussvorschlag: Der Anregung sollte nicht gefolgt werden. (Beschlusspunkt 1.1.2) b) Weiterhin wird vom BLB angeregt, den Bebauungspl an bis zum Kreuzungsbereich Mendelstraße / Corrensstraße auszudehnen, damit auch dieser Bereic h entsprechend der Darstellung im Flächen- nutzungsplan als Grünfläche / Parkanlage ausgewiesen wird. Stellungnahme der Verwaltung: Eine Ausweitung des Geltungsbereiches des Bebauungs planes Nr. 516 nach Osten bis zum Kreu- zungsbereich Mendelstraße / Corrensstraße ist nicht erforderlich, da für diesen Bereich bereits durch den seit 1983 rechtsverbindlichen Bebauungsplan Nr. 285: Horstmarer Landweg / Corrensstraße / Mendelstraße überplant ist. In diesem Bebauungsplan ist das Kinderbachtal bereits als öffentliche Grünfläche festgesetzt. Beschlussvorschlag: Der Anregung sollte nicht gefolgt werden. (Beschlusspunkt 1.1.3)
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Zur SitzungBeschluss: mehrheitlich beschlossen
Zur SitzungBeschluss: mehrheitlich beschlossen
Zur SitzungOrte (16)
- Bebauungsplan Nr. 516 (amtlicher Umring) amtlich
- Austermannstraße 31
- Bentelerstraße
- Busso-Peus-Straße
- Mendelstraße 0
- Roxeler Straße
- Steinfurter Straße
- Corrensstraße
- Horstmarer Landweg 2
- Lehmkamp
- Gievenbecker Weg
- Johann-Krane-Weg
- Am Breilbusch
- Rudolf-Harbig-Weg
- Schiff für Münster
- Brock
Bebauungsplan Nr. 516
Amtlicher Umring, Rechtskräftig – Gievenbeck - Austermannstraße / Parkanlage Kinderbachtal
Planseite der KommuneQuelle: Land NRW (Bauleitplanung), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – 2.0 (Lizenz)
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Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0837/2008
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 02.10.2008
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37