Mandari Insight

V/0837/2008

Bebauungsplan Nr. 516: Gievenbeck - Austermannstraße / Parkanlage Kinderbachtal

Vorlagen 02.10.2008

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 05.11.2008, TOP 21.2.1

Anlage 2 - Begründung

· application/pdf

Ansehen

V-0837-2008-Anlage-3-Planverkleinerung

· application/pdf

Ansehen

Beschlussvorlage

· application/pdf

Ansehen

Anlage 1 - Stellungnahmen zur Offenlegung

· application/pdf

Ansehen

Anlage 2 - Begründung

78924 Zeichen

Stadtplanung 
Verkehrsplanung 
Stadtentwicklung Amt für 
  Bebauungsplan Nr. 516 
  Stand - Satzungsbeschluss 
  
 
 Seite 1 
 
Anlage 2 zur 
Vorlage Nr. 837/2008 
 
B e g r ü n d u n g 
 
zum Bebauungsplan Nr. 516:  
Gievenbeck – Austermannstraße / Parkanlage Kinderbachtal 
 
Inhalt              
 
1. Planungsanlass                
2. Geltungsbereich                
3. Planungsrechtliche Situation               
3.1  Entwicklung aus dem Flächennutzungsplan            
4. Räumliche und strukturelle Situation              
5. Planungsziele                 
6. Inhalt des Bebauungsplanes               
6.1   Straßenverkehrsflächen              
6.2 Öffentliche Grünflächen              
6.3 Wasserflächen               
6.4 Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur  
Entwicklung von Natur und Landschaft            
 6.5 Flächen für Wald        
7. Auswirkungen auf die Umwelt / Umweltbericht gemä ß § 2a BauGB   
7.1  Rahmen der Umweltprüfung              
7.2  Kurzdarstellung der Planung              
7.3 Fachgesetzliche Ziele und Vorgaben des Umweltschu tzes          
7.4 Umweltbeschreibung / Umweltbewertung und Wirkun gsprognose         
7.5 Nichtdurchführung der Planung (Prognose-Null-Va riante)        
7.6 Anderweitige Planungsmöglichkeiten          
7.7 Überwachung (Monitoring)            
7.8 Zusammenfassung             
8. Gesamtabwägung              
9. Flächenbilanz               
10. Durchführungsmaßnahmen             
 
 
 
1. Planungsanlass 
 
Durch den Bebauungsplan Nr. 516: Gievenbeck – Auste rmannstraße / Parkanlage Kinderbachtal sol- 
len die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den  Weiterbau der Austermannstraße durch das 
Kinderbachtal geschaffen werden. Durch den Lückenschluss zwischen Horstmarer Landweg (K 12) im 
Nordosten und Gievenbecker Weg – Mendelstraße (K 4) im Süden soll in einem letzten Bauabschnitt 
eine durchgehende Hauptverkehrsstraße zwischen der Roxeler Straße (L 843) und der Steinfurter 
Straße (B 54) geschaffen werden. Weiterhin schafft d er Bebauungsplan die planungsrechtlichen Vor- 
aussetzungen zur Entwicklung der Flächen westlich un d östlich der Austermannstraße als öffentliche 
Grünfläche / Parkanlage. 
 
2. Geltungsbereich 
 
Das Plangebiet liegt im Stadtteil Gievenbeck des St adtbezirks Münster-West. Im Nordosten wird das 
Plangebiet durch den Horstmarer Landweg und im Süde n durch den Gievenbecker Weg und die 
Mendelstraße begrenzt. Im Osten grenzt das Plangebie t an den Bebauungsplan Nr. 285 und im Wes- 
ten an die Kleingartenanlage „Am Kinderbach“.

Stadtplanung 
Verkehrsplanung 
Stadtentwicklung Amt für 
  Bebauungsplan Nr. 516 
  Stand - Satzungsbeschluss 
  
 
 Seite 2 
Die Abgrenzung des Bebauungsplanes ist so gewählt, dass die landschaftliche Einbindung der Straße 
gewährleistet werden kann. Ferner ist durch die gewä hlte Abgrenzung die Möglichkeit gegeben,  Aus- 
gleichsmaßnahmen nachzuweisen und einen strukturell sinnvollen Kernbereich der Parkanlage Kin- 
derbachtal zu schaffen. 
 
Innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Nr. 516 liegen folgende Grundstücke: 
 
Gemarkung Münster, 
Flur 64, Flurstücke 32, 34, 64 – 67, 69, 70, Teile der Flurstücke 57, 68, 74, 
Flur 67, Flurstücke 237, 283 – 286, Teile der Flurstücke 282, 287, 288. 
 
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist im Plan  durch einen grauen Farbstreifen gekennzeich- 
net. 
 
3. Planungsrechtliche Situation 
 
3.1 Entwicklung aus dem Flächennutzungsplan 
 
Im wirksamen Flächennutzungsplan (FNP) ist die Auste rmannstraße im Bereich des Kinderbachtals 
als Teil einer durchgehenden Straße zwischen Roxeler Straße und Steinfurter Straße in der Funktion 
als sonstige überörtliche oder örtliche Hauptverkeh rsstraße dargestellt. Westlich und östlich dieser 
Straße weist der FNP im Bereich des Kinderbachtals öf fentliche Grünflächen mit den Funktionen 
Parkanlage, Spielbereich A und Maßnahmen zum Schutz,  zur Pflege und Entwicklung von Boden, 
Natur und Landschaft aus. 
 
Der Bebauungsplan sieht den Darstellungen des Fläche nnutzungsplanes entsprechende Festsetzun- 
gen vor und ist somit aus ihm entwickelt. 
 
4. Räumliche und strukturelle Situation 
 
Die Trasse der Austermannstraße quert das Kinderbach tal in Nord-Süd-Richtung. Das Kinderbachtal 
wird in diesem Bereich weitestgehend landwirtschaft lich genutzt und ist durch Acker- und Grünland- 
nutzung charakterisiert.  
 
Südlich des Plangebietes sind Gievenbecker Weg (K 4 ), Busso-Peus-Straße und Mendelstraße (K 4) 
durch einen Kreisverkehr miteinander verknüpft. Der  Kreisverkehr weist nach Norden bereits die bau- 
lichen Voraussetzungen für die Anbindung der Auster mannstraße auf. Nordöstlich des Plangebietes 
verläuft der Horstmarer Landweg (K 12). Er ist mit dem bereits fertig gestellten Abschnitt der Auster-
mannstraße ebenfalls durch einen Kreisverkehr verkn üpft. Auch an diesem Kreisverkehr sind bereits 
die baulichen Voraussetzungen zur Weiterführung der Austermannstraße nach Süden geschaffen.  
 
Nordöstlich des Horstmarer Landweges schließen sich  Wohnbauflächen an. Im Nordwesten schließt 
das Plangebiet an die Kleingartenanlage „Am Kinderbach“ bzw. an die offene Landschaft an. 
 
5. Planungsziele 
 
In Übereinstimmung mit verschiedenen parlamentarisc hen Beschlüssen sollen mit dem Bebauungs- 
plan Nr. 516 die planungsrechtlichen Voraussetzunge n zum Bau der Austermannstraße zwischen 
Gievenbecker Weg – Mendelstraße (K 4) und Horstmarer  Landweg (K 12) sowie zur Realisierung der 
Parkanlage Kinderbachtal geschaffen werden. Mit dem  Bau dieses letzten Teilstückes der Auster- 
mannstraße soll eine durchgehende Hauptverkehrsstra ße von der Roxeler Straße (L 843) zur Stein- 
furter Straße (B 54) entstehen.  
 
Verkehrliche Entwicklung 
 
Entsprechend der Verkehrsuntersuchung Gievenbeck 20 06 ist folgende verkehrliche Entwicklung im 
Bereich der Austermannstraße und den angrenzenden Straßen zu erwarten:

Stadtplanung 
Verkehrsplanung 
Stadtentwicklung Amt für 
  Bebauungsplan Nr. 516 
  Stand - Satzungsbeschluss 
  
 
 Seite 3 
Tabelle 1:  Verkehrsentwicklung im Bereich der Austermannstraße 
 
Straßenabschnitt Analyse 2006 
Prognose 2015 - 
FNP ohne  Kinder- 
bachquerung 
Prognose 2015 - 
FNP mit  Kinder- 
bachquerung 
  [Kfz/24h] [Kfz/24h] [Kfz/24h] 
Steinfurter Straße (B 54)   
nordwestlich Austermann- 
straße  
31.500 33.400 36.100 
Steinfurter Straße  (B 54)  
 südöstlich Austermannstraße  31.600 31.700 30.600 
Austermannstraße 
 zw. Steinfurter Str. u. 
Horstmarer Landweg  
2.200 5.600 10.200 
Austermannstraße 
 zw. Horstmarer Landweg 
und Gievenbecker Weg / 
Mendelstr.  
0 0 10.100 
Busso-Peus-Straße 
 südl. Gievenb. Weg / Men- 
delstr.  
3.300 5.100 7.300 
Horstmarer Landweg  (K 12)  
nordwestl. Austermannstr.  4.300 5.500 5.700 
Horstmarer Landweg  (K 12)  
südöstl. Austermannstr.  4.900 6.300 3.700 
Gievenbecker Weg  (K 4)  
westl. Austermannstr.  8.400 12.300 12.600 
Mendelstraße (K 4) 
östl. Austermannstr.  11.300 12.400 10.000 
Corrensstraße   
zw. Mendelstr. u. Horstmarer 
Landweg  
5.800 6.800 4.200 
Quelle: Verkehrsuntersuchung Gievenbeck 2006, Amt f ür Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrs- 
planung 
 
Die dargestellten Verkehrsbelastungsdaten zeigen de utlich, dass der Straßenzug Busso-Peus-Straße 
– Austermannstraße erst mit dem Lückenschluss zwisch en Horstmarer Landweg und Gievenbecker 
Weg seine volle Verkehrsfunktion erhält. Die ca. 55 0 m weiter östlich verlaufende Corrensstraße kann 
die Funktion der Austermannstraße nicht übernehmen. Ein Vergleich der Verkehrsbelastungsdaten 
der beiden Planfälle mit und ohne Kinderbachquerung  zeigt, dass von den 10.100 Kfz/24h die die 
Austermannstraße befahren nur 2.600 Kfz/24h den ca. 1 km langen Umweg über die Corrensstraße 
wählen würden, wenn auf den Abschnitt der Kinderbac hquerung verzichtet würde. Der übrige Verkehr 
würde andere Routen, z.B. über den zweiten Tangente nring, wählen. Dabei ist zu berücksichtigen, 
dass sowohl die Knotenpunkte am Ring, hier insbeson dere das Coesfelder Kreuz, als auch der Ein- 
mündungsbereich Corrensstraße/ Horstmarer Landweg Unfallhäufungsstellen sind. 
 
Den Anregungen auf den Bebauungsplan für den geplan ten Lückenschluss der Austermannstraße zu 
verzichten wurde nach Abwägung der öffentlichen und  privaten Belange gegeneinander und unterein- 
ander nicht gefolgt.  
Das mit der Straße durchschnittene Kinderbachtal ist  insgesamt als empfindlicher Raum zu betrach- 
ten. Der Eingriff durch den Straßenbau wird erheblic he und nachhaltige Beeinträchtigungen nach sich 
ziehen. Die gewählte Trasse zwischen den beiden Anschlusskreisverkehren stellt sich im Rahmen der 
Raumwiderstandsanalyse als am wenigsten konfliktträ chtig heraus. Innerhalb dieser Trasse wurden

Stadtplanung 
Verkehrsplanung 
Stadtentwicklung Amt für 
  Bebauungsplan Nr. 516 
  Stand - Satzungsbeschluss 
  
 
 Seite 4 
eine Brückenvariante und eine etwas niedriger geleg ene Dammvariante untersucht. Die Brückenvari- 
ante stellt sich dabei durchgehend als günstigste L ösung heraus. Mit der gewählten Spannweite der 
Brücke von 60 m wird die Kinderbachaue mit ihrer Be deutung für den Gewässer-, Natur- und Klima- 
schutz weitestgehend gesichert. 
Die mit dem Bau der Straße verbundenen Eingriffe in Natur und Landschaft wurden in einem Land- 
schaftspflegerischen Fachbeitrag ermittelt und bewe rtet. Danach kann der Ausgleich für die entste- 
henden Eingriffe vollständig innerhalb des Plangebietes realisiert werden. 
 
Der Anregung südlich des Horstmarer Landweges zwisc hen der vorhandenen Bebauung und der ge- 
planten Austermannstraße Wohnbauflächen auszuweisen  wurde nicht gefolgt. Dies würde den Dar- 
stellungen des Flächennutzungsplanes widersprechen und ist daher derzeit abzulehnen.  
 
6. Inhalt des Bebauungsplanes 
 
6.1 Straßenverkehrsflächen 
 
Der Bebauungsplan Nr. 516 beinhaltet die Festsetzung  der Verkehrsflächen zum Bau der Auster- 
mannstraße zwischen dem Horstmarer Landweg (K 12) i m Nordosten und dem Straßenzug Gieven- 
becker Weg – Mendelstraße (K 4) im Süden. Die Auster mannstraße erhält sowohl am Horstmarer 
Landweg als auch am Gievenbecker Weg Anschluss an d ie dort vorhandenen Kreisverkehre, die be- 
reits entsprechende bauliche Vorkehrungen aufweisen . Die Austermannstraße ist als zweistreifige 
Straße mit einer Fahrbahnbreite von 6,50 m geplant. Die Straße erhält im Dammbereich beidseitig an 
die Fahrbahn angrenzende Grünstreifen in einer Breite von je 3,00 m. Daran angrenzend sind beidsei- 
tige gemeinsame Geh- und Radwege in einer Breite vo n 2,50 m geplant. Der Kinderbach soll mittels 
eines Brückenbauwerks gequert werden. Im Bereich de r Brücke liegen die gemeinsamen Geh- und 
Radwege unmittelbar neben der Fahrbahn. 
 
Die Kreisverkehre am Horstmarer Landweg und am Giev enbecker Weg liegen beide auf einer Höhe 
von ca. 66,5 m über NN. Zum Kinderbach hin fällt da s Gelände auf ca. 61,0 m über NN ab. Aufgrund 
der topografischen Gegebenheiten besteht die Möglic hkeit, die Austermannstraße in Dammlage zu 
führen und den Kinderbach mit einem Brückenbauwerk zu überspannen. Im Rahmen der Bearbeitung 
der Umweltverträglichkeitsstudie hat sich gezeigt, dass mit einem Brückenbauwerk das Nebeneinan- 
der von Park und Straße am verträglichsten hergestel lt wird. Die Brücke ermöglicht die Erhaltung ei- 
ner durchgängigen Aue des Kinderbaches, als zentrales Element der geplanten Parkanlage.  
 
Durch das Brückenbauwerk kann einerseits das hunder tjährige Hochwasser des Kinderbachs stö- 
rungsfrei abfließen, andererseits besteht die Möglic hkeit, die im Zusammenhang mit der Parkanlage 
Kinderbachtal geplanten Rad- und Gehwege kreuzungsf rei unter der Austermannstraße hindurch zu 
führen. Die durch die Dammlage der Straße entstehend en Böschungen weist der Bebauungsplan als 
Verkehrsgrün aus. 
 
6.2 Öffentliche Grünflächen 
 
Entsprechend den Darstellungen des wirksamen Flächen nutzungsplanes sind die Flächen westlich 
und östlich der Austermannstraße als öffentliche Grü nfläche mit der Zweckbindung Parkanlage aus- 
gewiesen. Zwischen der Straßenplanung für die Austerm annstraße und der Planung für die Parkanla- 
ge bestehen vielfältige Beziehungen. So bietet die integrierte Planung die Möglichkeit, in der Parkan-
lage die erforderlichen Ausgleichsflächen für den Straßenbau nachzuweisen. 
 
Mit Bezug auf einen Antrag der CDU-Ratsfraktion ein en Bebauungsplan für die Parkanlage Gieven- 
beck aufzustellen, hat der Ausschuss für Stadtplanu ng, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft 
(ASSVW) 1999 beschlossen, dass im Vorfeld ein Works hop durchgeführt werden sollte. Im Rahmen 
dieses Entwurfs-Workshops, der im Jahr 2000 mit dre i Landschaftsarchitekten stattfand, sind Ent- 
wurfspläne bzw. Ideenskizzen für den Kernbereich de r Parkanlage im Kinderbachtal erarbeitet wor- 
den. Ziel des Workshops war es, unter intensiver Ein beziehung der Bürgerschaft, Ideen für die Park- 
gestaltung zu entwickeln, wobei die Berücksichtigung der Austermannstraße Vorgabe war. 
  
Wesentliche Merkmale der Workshopentwürfe sind die Erhaltung einer durchgängigen Kinderbachaue 
mit einer sensiblen ökologischen Aufwertung, die Schaffung von intensiver genutzten Park- und Spiel-

Stadtplanung 
Verkehrsplanung 
Stadtentwicklung Amt für 
  Bebauungsplan Nr. 516 
  Stand - Satzungsbeschluss 
  
 
 Seite 5 
bereichen außerhalb der Aue, die Schaffung von Wegen im Talverlauf in ausreichendem Abstand zum 
Bach sowie die Schaffung einer attraktiven Fuß- Radw egeverbindung zwischen der Bebauung am 
Horstmarer Landweg und dem Zentrum Gievenbecks. Mit  der Berichtsvorlage 765/01 „Ergebnis des 
Entwurfs-Workshops zur Parkanlage Gievenbeck“ wurden Ablauf und Ergebnis, auch der Bürgerbetei- 
ligung, dokumentiert und der Bezirkvertretung Münst er-West sowie dem ASSVW zur Kenntnis gege- 
ben. 
 
Der Bebauungsplan berücksichtigt die Ergebnisse des Entwurfs-Workshops. 
 
6.3 Wasserflächen 
 
Der Bebauungsplan setzt den Kinderbach in seinem jetzigen Verlauf als Wasserfläche fest. 
 
6.4 Flächen für Maßnahme zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und 
Landschaft 
 
Die Uferbereiche südlich und nördlich des Kinderbac hes sind in einer Breite von ca. 20 m als Flächen 
für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft festgesetzt.  
 
6.5 Flächen für Wald 
 
Für die Inanspruchnahme einer Waldfläche im Bereich des Kinderbachtals ist eine Ersatzaufforstung 
nordöstlich des Kreisverkehrs zwischen Austermannstraße und Mendelstraße vorgesehen. 
 
7. Auswirkungen auf die Umwelt / Umweltbericht gemäß § 2a B auGB 
 
7.1 Rahmen der Umweltprüfung  
 
Die auf Grund der Umweltprüfung nach § 2 Abs.4 BauG B ermittelten und bewerteten Belange des 
Umweltschutzes sind im nachfolgenden Umweltbericht zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 516: 
Gievenbeck -Austermannstraße / Parkanlage Kinderbach tal dargelegt. Der Umweltbericht beinhaltet 
jeweils eine Beschreibung und Bewertung der gegenwä rtigen Umweltsituation. Anschließend werden 
die voraussichtlichen Auswirkungen des Vorhabens so wie die in Frage kommenden Maßnahmen zur 
Vermeidung, Verminderung und zum Ausgleich erheblic her nachteiliger Umweltauswirkungen darge- 
stellt.  
 
Maßstab für die Bewertung der Umweltauswirkungen sin d die im Baugesetzbuch sowie in den ein- 
schlägigen Fachgesetzen und Fachplänen festgelegten Ziele des Umweltschutzes. Berücksichtigt 
werden auch mögliche Planungsalternativen einschließlich der so genannten „Nullvariante“. 
 
Die Umweltprüfung beruht insbesondere auf den Ergeb nissen einer Umweltverträglichkeitsstudie 
(UVS) des Büros Bosch & Partner, Herne (2007) einschließlich zugehöriger Fachgutachten.  
 
7.2 Kurzdarstellung der Planung 
 
Die Stadt Münster plant gemäß den Darstellungen im fortgeschriebenen Flächennutzungsplan, die 
Austermannstraße auf einer Länge von ca. 350 m bis z ur Busso-Peus-Straße zu verlängern. Über die 
Busso-Peus-Straße und die Austermannstraße wird die R oxeler Straße mit der Steinfurter Straße 
verbunden. Von ihrer Netzfunktion sind diese als Ha uptverkehrsstraßen einzustufen, denn diese Stra- 
ßenverbindung ist nicht nur für innerstädtische Verk ehrsbeziehungen, sondern auch für Verkehrsbe- 
ziehungen aus der Region von Bedeutung. 
Die Austermannstraße wird jeweils über bereits vorh andene Kreisverkehre an die angrenzenden 
Straßen angebunden. Der Fahrbahnquerschnitt beträgt 6 ,50 m. Ergänzt wird die Straße durch einen 
beidseitigen Geh- und Radweg von je 2,50 m Breite, der durch einen 3 m breiten Grünstreifen von der 
Fahrbahn abgesetzt ist. Im Bereich des engeren Kinderbachtales wird das Tal auf einer Länge von rd. 
60 m von einer Brücke überspannt. 
Die Straßenplanung ist eingebettet in Planungen zu e iner öffentlichen Parkanlage im Kinderbachtal. 
Auf der Grundlage eines Entwurfs-Workshops aus dem Jahr 2000 sollen in der Grünanlage Angebote 
zur intensiveren Erholungsnutzung, wichtige Wegever bindungen zwischen den Ortsteilen sowie öko-

Stadtplanung 
Verkehrsplanung 
Stadtentwicklung Amt für 
  Bebauungsplan Nr. 516 
  Stand - Satzungsbeschluss 
  
 
 Seite 6 
logisch aufgewertete Flächen im Verlauf der Kinderba chaue geschaffen werden. Die im Bebauungs- 
plan festgesetzten öffentlichen Grünflächen umfassen dementsprechend einerseits Flächen zur Reali- 
sierung einer Parkanlage einschließlich Spielplätzen  und andererseits Flächen für Maßnahmen zum 
Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, N atur und Landschaft. Als Ersatz für betroffene 
Waldflächen erfolgt eine Festsetzung von Wald im Süden des Plangebietes. 
 
7.3 Fachgesetzliche Ziele und Vorgaben des Umweltschutzes 
 
Für die Beurteilung der voraussichtlich erheblichen Umweltauswirkungen sind neben den sich unmit- 
telbar aus dem Baugesetzbuch ergebenden Umweltschutzzielen insbesondere folgende fachgesetzli- 
chen Ziele und Vorgabe des Umweltschutzes  zu berücksichtigen.  
 
Tabelle 7.1: Übersicht der fachgesetzlichen Ziele und Vorgabe des Umweltschutzes 
Schutzgut fachgesetzliche Ziele und Vorgaben des Umweltschutzes 
Menschen / Gesundheit - Bundesimmissionsschutzgesetz (§ 50 BImSchG) 
- Verkehrslärmschutzverordnung (16.BImSchV ) 
- DIN 18005, Teil 1, (technisches Regelwerk) 
- 22. BImSchV 
Pflanzen und Tiere / biologi- 
sche Vielfalt 
- Bundesnaturschutzgesetz i.V.m. FFH-Richtlinie und Vogel- 
schutzrichtlinie im Hinblick auf streng geschützte Arten 
- Bundesnaturschutzgesetz / Landschaftsgesetz NRW (Eingriffs- 
regelung §§ 4ff LG-NRW) 
- Landeswaldgesetz  (Waldumwandlung) 
Klima/Luft - Bundesimmissionsschutzgesetz  
- 22. BImSchV 
Landschaft - Bundesnaturschutzgesetz / Landschaftsgesetz NRW (Eingriffs- 
regelung §§ 4ff LG-NRW) 
 
Die Art und Weise, wie die damit verbundenen Ziele im Rahmen des Verfahrens berücksichtigt wer- 
den, wird jeweils bei den einzelnen Schutzgütern dargelegt. 
Die Straßen- und Grünflächenplanung entspricht den D arstellungen des fortgeschriebenen Flächen- 
nutzungsplanes. 
Das Bebauungsplangebiet liegt innerhalb der Gebiets kulisse des im Aufstellungsverfahren befindli- 
chen Landschaftsplanes 3 „Roxeler Riedel“. Rechtswirksame Darstellungen und Festsetzungen liegen 
daraus noch nicht vor.  
 
7.4 Umweltbeschreibung / Umweltbewertung und Wirkungsprognose 
 
7.4.1 Menschen  
Umweltbeschreibung /-bewertung 
Im unmittelbaren Einwirkungsbereich der Straßenplanu ng befindet sich keine Wohnnutzung. Zu be- 
rücksichtigende Wohnnutzungen im Umfeld der Planung  liegen im Bereich des Kreisverkehrs am 
Horstmarer Landweg sowie entlang von Horstmarer Lan dweg, Corrensstraße und Mendelstraße. Die 
Wohnbebauung ist überwiegend als Allgemeines Wohngebiet einzustufen.  
 
Das Kinderbachtal ist durch seine Lage und Ausrichtung für die Erholungsfunktion im Wohnumfeld wie 
auch für das westliche Stadtgebiet bedeutsam. Das Tal wird aufgrund der grünfunktionalen Bedeutung 
in der Grünordnung als Grünzug ausgewiesen. Eine Au sstattung mit Erholungseinrichtungen fehlt 
bislang jedoch weitgehend. 
 
Die gegenwärtige Nutzung des Plangebietes wird über wiegend durch landwirtschaftliche Nutzflächen, 
im Talgrund auch durch kleinflächige Waldflächen geprägt. 
 
Vorbelastungen durch Immissionen: 
 
Der Verkehr zwischen Austermannstraße und Busso-Peus s-Straße wird gegenwärtig im Verlauf von 
Horstmarer Landweg, Corrensstraße und Mendelstraße en tlang von Wohn-/Sondergebieten geführt. 
Damit verbunden sind Lärmbelastungen, die mit Blick auf die Wohnnutzung gegenwärtig zu deutlichen 
Überschreitungen der Orientierungswerte der DIN 18005-1 führen.

Stadtplanung 
Verkehrsplanung 
Stadtentwicklung Amt für 
  Bebauungsplan Nr. 516 
  Stand - Satzungsbeschluss 
  
 
 Seite 7 
 
Auswirkungen der Planung  
Verkehrsentwicklung: 
 
Mit der Fortführung der Austermannstraße sind Verkehr sverlagerungen verbunden, die sich sowohl 
belastend wie auch entlastend auswirken. Entlastung en in einer Größenordnung von 2.400-2.900 
Kfz/24h ergeben sich östlich des Neubauabschnittes im Bereich Horstmarer Landweg, Corrensstraße, 
Mendelstraße, Apffelstaedtstraße sowie am Orleans-Ri ng. Maßgebliche Zunahmen ergeben sich vor 
allem im Verlauf von Steinfurter Straße (nordwestli ch Austermannstraße), Austermannstraße und 
Busso-Peuss-Straße. (vgl. Kap. 5, Tab.1)) 
 
Lärmimmissionen 
 
Beim geplanten Neubau der Straße ist zu prüfen, ob e s durch den vom Neubauabschnitt herrühren- 
den Verkehr zu Anspruchsvoraussetzungen nach der 16 . BImSchV kommt. Nach den Berechnungen 
des Ingenieurbüros Fritz (2007) sind keine Überschre itungen der entsprechenden Grenzwerte zu er- 
warten. 1 Der Immissionspunkt mit der stärksten Belastung du rch den Straßenneubau (Horstmarer 
Landweg 150) liegt mit Werten von 55,4 dB(A) tags u nd 44,4 dB(A) nachts noch deutlich unter den 
Grenzwerten der 16.BImSchV von 59/49 dB(A) tags/nac hts. Lärmschutzmaßnahmen sind daher mit 
Blick auf die angrenzende Wohnbebauung nicht erforderlich.  
 
Auch im Hinblick auf die benachbarten Kleingärten k ommt es nicht zu Überschreitungen des nach der 
16.BImSchV maßgeblichen Wertes von 64 dB(A) tags. Am  äußersten östlichen Rand der Kleingarten- 
anlage werden Immissionspegel von etwa 59 dB(A) tag s erreicht. Der südöstliche Teil der Kleingar- 
tenanlage erfährt eine kaum merkbare Mehrbelastung von ca. 1-2 dB(A).  
 
Neben den unmittelbaren Anspruchsvoraussetzungen na ch der 16.BImSchV wurde gemäß DIN 
18005-1 auch ermittelt, inwieweit es in der näheren  Umgebung zu Mehr- oder Minderbelastungen 
durch Lärmimmissionen kommen kann. Zwischen Austermannstraße und Corrensstraße ergeben sich 
im Verlauf des Horstmarer Landweges für den Prognos ezeitraum 2015 deutlich spürbare Entlastun- 
gen  von 3 - 5 dB(A). Gleiches gilt für die Corrensstra ße vom Horstmarer Landweg bis zur Mendelstra- 
ße. Entlastungen von 1-2 dB(A) sind noch Am Breilbusch zu verzeichnen.  
 
Mehrbelastungen 
 im Vergleich zum Prognose-Nullfall von 2 - 3 dB(A)  werden im bestehenden Stra- 
ßennetz für die Austermannstraße, zwischen Horstmarer Landweg und Johann-Krane-Weg prognosti- 
ziert. Für den betreffenden Straßenabschnitt wurden die Anspruchsvoraussetzungen seinerzeit bereits 
im Zuge des Neubaus dieses Straßenabschnittes berück sichtigt. Nach Einschätzung der Gutachter 
kann eine mögliche Gesundheitsgefährdung infolge ei ner Zunahme des Verkehrsaufkommens in die- 
sem Bereich ausgeschlossen werden. 
 
Im Hinblick auf die künftige Erholungsfunktion des Grünzuges ergibt sich durch die neue Straße keine 
wesentliche Einschränkung der Nutzbarkeit des Parks . Da das Kinderbachtal im Bereich der geplan- 
ten neuen Straßenquerung bereits im PrognoseNullfall  eine deutliche Lärmbelastung von ca. 57-60 
dB(A) tags aufweist, ist nur im Nahbereich der gepl anten Straße bis zu einem Abstand von etwa 70 m 
eine wahrnehmbare Erhöhung des Lärmpegels zu erwart en ist. Gleichzeitig kommt es im östlichen 
Bereich des Kinderbachtals zu deutlichen Lärmentlastungen, so dass sich die Mehr- und Minderbelas- 
tungen im Park in etwa ausgleichen.  
 
Luftschadstoffimmissionen 
 
Zur Beurteilung der Luftschadstoffimmissionen wurde im Rahmen der UVS eine grobe Abschätzung 
der zu erwartenden Luftschadstoffimmissionen entspr echend dem Merkblatt über Luftverunreinigun- 
gen an Straßen ohne oder mit lockerer Randbebauung (MLuS-02) durchgeführt.  
Die Ergebnisse der Luftschadstoffuntersuchung zeige n, dass in der Entfernung der nächstgelegenen 
Wohnbebauung (ca. 50 m Entfernung) aufgrund der ver gleichsweise geringen Verkehrsbelastung und 
einem geringen LKW-Anteil für die wesentlichen Luft schadstoffe NO 2, Benzol und PM 10 gemessen 
                                            
1 Die schalltechnische Untersuchung des Büros Fritz Beratende Ingenieure GmbH betrachtet zwei in 
der UVS untersuchten Planvarianten (vgl. Kap. 7.6). Die dem Bebauungsplan zugrunde liegende 
Straßenplanung weicht in lärmtechnischer Hinsicht nur geringfügig von der Brückenvariante der UVS 
ab, so dass die Ergebnisse im Grundsatz übertragbar sind.

Stadtplanung 
Verkehrsplanung 
Stadtentwicklung Amt für 
  Bebauungsplan Nr. 516 
  Stand - Satzungsbeschluss 
  
 
 Seite 8 
an den einschlägigen Grenzwerten nur geringe Zusatz belastungen zu erwarten sind. Die höchsten 
Zusatzbelastungen treten bei NO 2 auf (7 % vom Grenzwert in 50 m Entfernung). Diese geringen Zu- 
satzbelastungen nehmen mit zunehmender Entfernung noch weiter ab.  
 
Aufgrund der geringen Zusatzbelastungen wirkt sich die Straße auch nur gering auf das Gesamtbelas- 
tungsniveau im Untersuchungsraum aus. Selbst im Nah bereich der Straße (10 m Entfernung vom 
Fahrbahnrand) kommt es demnach nicht zu Grenzwertübe rschreitungen. Somit sind insgesamt auch 
keine gesundheitlichen Gefahren für die Bevölkerung  zu erwarten. Für den Bereich des östlichen 
Horstmarer Landweges und der nördlichen Corrensstra ße ist mit geringen Entlastungen im Hinblick 
auf die Luftschadstoffbelastung zu rechnen.  
 
Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich nachteiliger Auswirkungen 
Lärmimmissionen mindernde Maßnahmen sind nicht zwing end erforderlich und werden daher nicht 
vorgesehen. Aktive Lärmschutzmaßnahmen zum Schutz d er geplanten Parkanlage sind vor dem Hin- 
tergrund des extensiven Parkcharakters nicht erforderlich. 
Durch das gemeinsame Entwickeln von Parkanlage und Straßenplanung erfolgt eine optimierte Ein- 
bindung des Straßenbauwerkes in die Erholungslandschaft.  
 
7.4.2 Pflanzen und Tiere / biologische Vielfalt 
Umweltbeschreibung /-bewertung  
Biotoptypen 
 
Das Gebiet des Bebauungsplanes wird geprägt durch d en Kinderbach bzw. die Kinderbachaue mit 
gewässerbegleitenden Biotopstrukturen sowie die zumeist als Ackerflächen genutzten Talflanken. 
 
Gehölzbestände 
liegen vor allem entlang des Kinderbachs. Flächige B estände befinden sich südlich 
der Kleingartenanlage als Weiden-Ufergehölze, Gebüs che und Fichten-Gehölze. Der Orkan „Kyrill" 
führte in dem nicht standortgerechten Fichtenbestand  zu starken Schäden, so dass eine Art „Schnei- 
se" in den Bestand geschlagen wurde. Entlang des Ki nderbaches haben sich abschnittsweise Wei- 
den- und Schwarzerlen-Ufergehölze ausgebildet. Am W estrand des Plangebietes stehen Silber-
Weiden, die als wertvolle, alte Kopfbäume ausgebildet sind. 
An den Böschungskanten, die die Grenzen der Kinderbachaue markieren, kommen Böschungshecken 
vor. Weitere Baum-/ Gehölzgruppen und Gehölzstreife n finden sich zudem innerhalb bzw. am Rande 
der Kleingartenanlage und entlang eines Grabens zwi schen Gievenbecker Weg und Kinderbach. Im 
östlichen Plangebiet werden Gehölze seltener und si nd dort vorwiegend gewässer- oder straßenbe- 
gleitend anzutreffen. 
 
Grünlandstrukturen 
sind im Osten, entlang des gesamten Kinderbachs sowie zwischen Kleingartenan- 
lage und Gievenbecker Weg verbreitet. Entlang des B aches kommt überwiegend Nass- / Feuchtgrün- 
land vor. Außerhalb der Aue sind Fettwiesen bzw. fris che bis mäßig trockene Mähweiden (Ansaat) 
anzutreffen. 
 
Neben dem Kinderbach 
und kleineren Gräben finden sich  im engeren Umfeld des Plangebietes meh- 
rere Kleingewässer. Sie bieten ein hohes Lebensraum potenzial für gewässertypische Arten. Im Osten 
des Untersuchungsgebietes befindet sich unmittelbar  außerhalb des Plangebietes mit der Skulptur 
„Ein Schiff für Münster" ein eutropher Zierteich. 
 
Lineare und flächenhafte Brachstrukturen bzw. Hochs taudenfluren 
sind im gesamten Untersuchungs- 
gebiet verbreitet und tragen neben den Gehölzen, He cken und Gebüschen zum Strukturreichtum der 
Landschaft bei. Fast durchgängig konnte sich entlang  des Kinderbachs ein ca. 5 m breiter Saumstrei- 
fen etablieren, der die Äcker oder das Grünland geg en den Bach abgrenzt. Als weiterhin strukturför- 
dernde, wenn auch geringflächig ausgebildete linear e Brachen sind Ackerraine und wegbegleitende 
Raine nordwestlich des Kreisverkehrs an der Kreuzun g Gievenbecker Weg, Busso-Peus-Straße und 
Mendelstraße zu nennen. 
Das Kinderbachtal ist im Biotopkataster des LANUV a ls schutzwürdiges Biotop erfasst. Die spezielle 
Kartierung der Biotope nach §62 Landschaftsgesetz d urch das LANUV ergab kein Vorkommen ge- 
setzlich geschützter Biotope . Gebiete von gemeinschaftlicher europäischer Bedeu tung (FFH-Gebiete) 
oder Europäische Vogelschutzgebiete werden nicht tangiert.

Stadtplanung 
Verkehrsplanung 
Stadtentwicklung Amt für 
  Bebauungsplan Nr. 516 
  Stand - Satzungsbeschluss 
  
 
 Seite 9 
Tiere  
Bei der Ermittlung der Biotoptypen wie auch bei den  faunistischen Bestandsdaten wird auf die vorlie- 
gende ökologische Inventarisierung des Kinderbachta ls (BROCK et al. 2000) zurückgegriffen. Be- 
trachtet werden die Tiergruppen Amphibien, Fledermäus e, Vögel, Libellen, Schmetterlinge (Tagfalter, 
Widderchen), Heuschrecken, Laufkäfer und Fische. Die  Daten der ökologischen Inventarisierung wur- 
den im Rahmen der UVS auf Plausibilität geprüft und z.T. aktualisiert. 
Die Vogelwelt wurde im Jahr 2007 im Rahmen zweier z usätzlicher Begehungen (Frühjahr, Sommer) 
noch einmal stichprobenhaft überprüft, um die Besta ndserfassung und -bewertung ggf. zu aktualisie- 
ren. Auch die vorliegenden Fledermausdaten wurden im Frühjahr 2007 im Rahmen zweier nächtlicher 
Kartierungen noch einmal aktualisiert und über Netz fänge konnten zusätzlich Flugrouten ermittelt 
werden. 
Die Auswertung der faunistischen Daten belegt die i n Relation zur Stadtnähe hohe Bedeutung des 
Kinderbachtales für die Tierwelt. So ist im Kinderba chtal eine vielfältige Vogelwelt mit mehreren ge- 
fährdeten und/oder geschützten Arten anzutreffen. A uch für insgesamt sieben Fledermausarten ist 
das Kinderbachtal ein wichtiger Lebensraum. Für vers chiedene Gruppen der Insekten wurden gefähr- 
dete Arten der Roten Listen nachgewiesen. Schwerpun kte der Vorkommen liegen dabei überwiegend 
im Bereich des engeren Kinderbachtales mit seinen naturnahen und strukturell vielfältigen Habitaten. 
Für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes liegen z usammenfassend Nachweise für folgende 
planungsrelevante Tierarten gemäß LANUV vor, die eine m besonderen Schutz nach dem Bundesna- 
turschutzgesetz unterliegen (vgl. nachfolgende Tabe lle sowie artenschutzrechtlicher Fachbeitrag, 
Bosch & Partner 2007). 
 
Tabelle 7: 
Planungsrelevante Artnachweise der faunistischen Kartierungen  
im B-Plangebiet und angrenzenden Bereichen 
Artengruppe  nachgewiesene Arten Schutzstatus FFH/V-RL Gefährdung NRW  
Säugetiere /  
Fledermäuse 
- Zwergfledermaus 
- Breitflügelfledermaus 
- Fransenfledermaus  
- Großer Abendsegler 
- Kleiner Abendsegler 
- Rauhhautfledermaus 
- Myotis spec. 
 
- §§, Anh. IV FFH-RL 
- §§, Anh. IV FFH-RL 
- §§, Anh. IV FFH-RL 
- §§, Anh. IV FFH-RL 
- §§, Anh. IV FFH-RL 
- §§, Anh. IV FFH-RL 
- §§, Anh. IV FFH-RL 
 
- *N 
- Rote Liste 3 
- Rote Liste 3 
- Rote Liste I 
- Rote Liste 2 
- Rote Liste I 
- Rote Liste ? 
 
Amphibien − Laubfrosch − §§, Anh.IV, FFH-RL − Rote Liste 2N 
Vögel − Nachtigall  
− Rauchschwalbe  
− Steinkauz  
− Schleiereule 
− Grünspecht 
− Sperber 
− Mäusebussard 
− Turmfalke 
− Rebhuhn 
− Teichrohrsänger 
− Kleinspecht 
− (Ortolan) 
− (Wachtel) 
− Weißstorch 
− Zwergtaucher 
− § 
− § 
− §§ 
− §§ 
− §§ 
− §§ 
− §§ 
− §§ 
− § 
− § 
− § 
− §§ 
− § 
− §§ 
− § 
§   - besonders geschützt 
§§ - streng geschützt 
− Rote Liste 3 
− Rote Liste 3 
− Rote Liste 3 
− *N 
− Rote Liste 3 
− *N 
− * 
− * 
− Rote Liste 2N 
− Rote Liste 3 
− Rote Liste 3 
− Rote Liste 1 
− Rote Liste 2 
− Rote Liste 1N 
− Rote Liste 2 
Abkürzungen der Roten Liste :  
1= vom Aussterben bedroht, 2= stark gefährdet, 3= gefährdet, *= nicht gefährdet, D= Daten nicht aus- 
reichend, I= gefährdete wandernde Tierart, N= von Naturschutzmaßnahmen abhängig, V = Vorwarn- 
liste; Bei den eingeklammerten Arten ist der Nachweis der Art im Jahr 2000 unsicher.

Stadtplanung 
Verkehrsplanung 
Stadtentwicklung Amt für 
  Bebauungsplan Nr. 516 
  Stand - Satzungsbeschluss 
  
 
 Seite 10  
 
Auswirkungen der Planung / Eingriffe in Natur und Landschaft 
Die von der Straßenplanung betroffen bedeutsamen Bio topstrukturen befinden sich im unmittelbaren 
Bereich der Kinderbachquerung. Trotz der geplanten Brücke sind Eingriffe in den Kinderbach und den 
Gehölzbestand unvermeidbar. Dies betrifft heimische  Feldgehölze und Ufergehölze ebenso wie die 
nach dem Orkan Kyrill noch verbliebenen Fichtenbestä nde. Südlich des Kinderbaches sind zudem 
feuchte Wiesenbereiche und Hochstaudensäume betroffen. 
Über die genannten Biotoptypen hinaus werden vorran gig Ackerflächen von geringer Bedeutung in 
Anspruch genommen. Baubedingt kommt es zudem zu temporären Beeinträchtigungen der östlich der 
Straße gelegenen Feuchtwiese, des Kinderbaches sowie seiner begleitenden Saumstrukturen. 
 
Neben der unmittelbaren Beseitigung von Biotopen si nd auch die Zerschneidungswirkunq 
und die 
Randeffekte einer Straße zu berücksichtigen. Bei der  Querung des für den Biotopverbund bedeutsa- 
men Kinderbaches bzw. Kinderbachtales sind mögliche  Zerschneidungswirkungen vor allem für Tiere 
relevant. Durch die Brückenlösung können Beeinträch tigungen vor allem für bodengebundene, aqua- 
tisch und amphibisch lebende Tierarten minimiert wer den. Für Amphibien- und Insektenarten, die sich 
boden- und gewässernah orientieren, ist trotz verän derter Standortbedingungen unterhalb der Brücke 
davon auszugehen, dass die meisten Tiere die Brücke unterqueren werden. Aufgrund der niedrigen 
Gradientenlage kann die Trasse aber auch von Vögeln wie auch von Fledermäusen überflogen wer- 
den. Die Brücke wird daneben von Fledermäusen zusätz lich unterhalb des Bauwerkes gequert wer- 
den. Trotzdem sind Beeinträchtigungen der charakteristischen Tier- und Pflanzenwelt des Kinderbach- 
tales nicht vermeidbar. 
 
Über die Inanspruchnahme von Biotoptypen und die Zer schneidungswirkung der Straße hinaus ist im 
näheren Umfeld der Straße mit Randeffekten 
 (Lärm, visuelle Beeinträchtigungen) zu rechnen, di e 
beidseits der neuen Straße, insbesondere im Auenbere ich zu einer signifikanten Lebensraumver- 
schlechterung führen wird. 
 
Mit der Entwicklung der geplanten Parkanlage kann e s in einzelnen Teilbereichen durch die Parknut- 
zung zusätzlich zu einem Störungspotenzial für die Tierwelt des Kinderbachtales kommen. Dem ge- 
genüber stehen jedoch großflächige extensiv genutzte  Parkflächen und zusätzliche Optimierungs- 
maßnahmen in der Kinderbachaue, die eine maßgebliche  Ausgleichsfunktion übernehmen können 
(s.u.). 
 
 
Maßnahmen zur Minderung/Vermeidung und zum Ausgleich
 
Für den Bebauungsplan ist durch das Amt für Grünfläc hen und Umweltschutz  ein Landschaftspflege- 
rischer Fachbeitrag erstellt worden. Dieser beinhal tet in detaillierter Form die erforderlichen Maßnah- 
men zur Minderung und zum Ausgleich der Eingriffe i n Natur und Landschaft. Im Umweltbericht wer- 
den diese Maßnahmen zusammenfassend dargestellt. 
 
Nach § 18 BNatSchG ist der Verursacher eines Eingri ffs verpflichtet, vermeidbare Beeinträchtigungen 
von Natur und Landschaft zu unterlassen. Nicht vermeidbare Beeinträchtigungen sind auf das nötigste 
Maß zu verringern. Eine vollständige Vermeidung des Eingriffs ist auf Grund der Bauabsicht der Stra- 
ße und Parkanlage nicht möglich. Im Planentwurf werd en jedoch Festsetzungen getroffen, die geeig- 
net sind, die Eingriffe auf ein notwendiges Maß zu r eduzieren. Folgende Maßnahmen sind eingriffs- 
vermeidend bzw. -mindernd wirksam : 
• Straßenquerung des Kernbereichs des Kinderbachtals mittels Brückenbauwerk zur Vermei- 
dung von Zerschneidungswirkungen für die Fauna und Gewährleistung des Kaltluftabflusses 
• Ausweisung des unmittelbaren Auenbereichs des Kind erbachs nach § 9 (1) Nr. 20 BauGB 
• Erhaltung des wervollen Gehölzbestandes innerhalb der Parkanlage 
• Beschränkung der intensiven Nutzungsbereiche der P arkanlage auf die Randbereiche des 
Kinderbachtals 
• Böschungsbegrünung der Austermannstraße (Verkehrsgr ün) mit standortheimischen Gehöl- 
zen zur Minderung der landschaftsbildbezogenen Auswirkungen 
• Spezielle Artenschutzmaßnahmen

Stadtplanung 
Verkehrsplanung 
Stadtentwicklung Amt für 
  Bebauungsplan Nr. 516 
  Stand - Satzungsbeschluss 
  
 
 Seite 11  
 
Als Ausgleichsmaßnahmen 
 für verbleibende Eingriffe in Natur und Landschaft  sind folgende land- 
schaftspflegerische Maßnahmen innerhalb des nach § 9  (1) Nr. 20 BauGB zu entwickelnden Auenbe- 
reichs vorgesehen: 
 
• Entwicklung des Feldgehölzes (überwiegend Fichten) i n einen Bestand aus standortheimi- 
schen Baumarten 
• Rodung des standortfremden Feldgehölzes und Entwick lung von extensivem Feucht-
/Nassgrünland 
• Extensivierung der Nass-/Feuchtwiese und Fettwiese sowie Anlage von Kleingewässern 
• Umwandlung der Feucht-/Nassweide in extensive Wiese nnutzung und Anlage von Gehölz- 
strukturen und Kleingewässern 
• Umwandlung von Acker in Extensivgrünland durch Ein saat; Anreicherung des Auenrandes mit 
Gehölzstrukturen 
• Strukturanreicherung des vorhandenen Saumstreifens  durch gruppenweise Gehölzbepflan- 
zung 
 
Eine Gegenüberstellung der Bestandsbewertung und de r Bewertung der Entwurfsplanung des Be- 
bauungsplans ergibt einen Überschuss von 27.890 Wer teinheiten. Hierbei sind alle Maßnahmen zur 
Eingriffsvermeidung und Eingriffsminderung bereits berücksichtigt. Ein Kompensationsbedarf, der 
über die Grenzen des Bebauungsplans hinausgeht, ergibt sich somit nicht. 
 
Die positive Ausgleichsbilanz innerhalb des Bebauun gsplans ergibt sich insbesondere aus der kon- 
zeptionellen Gestaltung der Parkanlage. Neben den g eplanten intensiven Bereichen zur Naherholung 
entstehen größere extensiv bewirtschaftete und unter  naturschutzfachlichen Aspekten zu entwickeln- 
de Pufferzonen zu den wertvollen Biotopstrukturen. Der unmittelbare Bereich der landschaftsökolo- 
gisch bedeutsamen Kinderbachaue wird darüber hinaus  durch landschaftspflegerische Ausgleichs- 
maßnahmen optimiert. 
 
Waldumwandlung 
 
Landwirtschaftlich oder als Wald genutzte Flächen so llen nur im notwendigen Umfang umgenutzt 
werden (§ 1a Abs.2 BauGB). Durch die Straßenplanung wird Wald im Sinne des § 2 Abs.1 Bundes- 
waldgesetzes in einem Umfang von ca. 1000 m² in Ans pruch genommen. Es handelt sich dabei um 
einen durch den Sturm Kyrill stark geschädigten Fich tenbestand mit einzelnen randständigen größe- 
ren Laubgehölzen. Die Umwandlung von Wald in eine a ndere Nutzungsart ist unter Einbeziehung der 
Vorschriften über die Umwandlung von Wald in eine a ndere Nutzungsart in der Abwägung zu berück- 
sichtigen (§39 LFoG). Einer Umwandlungsgenehmigung d urch die Forstbehörde bedarf es nicht (§ 43 
Abs.1 LFoG). Für die Waldbeanspruchung ist eine Ersa tzaufforstung erforderlich. Diese erfolgt durch 
Festsetzung von Wald im südlichen Plangebiet. Weiter e Waldflächen und eine Wallhecke im Plange- 
biet bleiben innerhalb der ausgewiesenen öffentlichen Grünflächen erhalten. 
 
Artenschutzrechtliche Prüfunq 
 
Im Bauleitplanverfahren ist zu prüfen, ob es zu Bee inträchtigungen schutzwürdiger Arten gemäß Bun- 
desnaturschutzgesetzes (BNatSchG) bzw. der FFH-Richt linie / Vogelschutz-Richtlinie kommen kann, 
die der Realisierung des geplanten Vorhabens entgeg enstehen können. Zu diesem Zweck wurde 
durch das Büro Bosch & Partner 2008 eine artenschut zrechtliche Prüfung vorgenommen. Die Vorge- 
hensweise orientiert sich an der Allgemeinen Rundve rfügung Nr. 5 des Landesbetriebes Straßenbau 
NRW „Berücksichtigung besonders und streng geschütz ter Arten bei der Straßenplanung“ 
(LANDESBETRIEB STRAßENBAU NRW  2006). Im Fokus der Betrachtung stehen dabei insbeso ndere die 
sogenannten planungsrelevanten Arten in Nordrhein-W estfalen gemäß LANUV (Arten nach Anhang 
IV der FFH-Richtlinie und gefährdete Vogelarten). 
Durch die Ausgestaltung der Straße als Brücke über d as Kinderbachtal werden generell Individuen- 
verluste durch Kollision sowie Beeinträchtigungen d urch Zerschneidungswirkungen 
 und damit das 
Eintreten artenschutzrechtlicher Verbotstatbestände  (§ 42 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG) weitgehend ver- 
mieden. 
 
Der artspezifischen Prognose liegen die folgenden p rojektbezogenen Maßnahmen zur Vermeidung 
bzw. Verminderung von Beeinträchtigungen zugrunde.

Stadtplanung 
Verkehrsplanung 
Stadtentwicklung Amt für 
  Bebauungsplan Nr. 516 
  Stand - Satzungsbeschluss 
  
 
 Seite 12  
 
• Zum Schutz der Fledermäuse ist auf eine Beleuchtung entlang der geplanten Straße im Zeitraum 
1. April bis 30. September in der Zeit zwischen 21. 00 Uhr und 6.00 Uhr zu verzichten. Bauarbei- 
ten finden nicht nachts statt. 
• Zum Schutz der Avifauna ist die Baufeldvorbereitung  generell auf den Zeitraum vom 1. November 
bis zum 31. Dezember zu beschränken. 
• Zum Schutz der Avifauna (insbesondere Rebhuhn) sind  im südlichen Bereich der Trasse im Be- 
reich der Dammlage Maßnahmen zur Verminderung des K ollisionsrisikos vorzusehen (Gehölz- 
abpflanzungen parallel zur Trasse). 
Neben den Vermeidungsmaßnahmen werden der Prognose d ie folgenden vorgezogenen Aus- 
gleichsmaßnahmen i.S. des § 42 Abs. 5 BNatSchG zugrunde gelegt: 
 
• Nachtigall:  
Anlage von strukturreichen Gehölzanpflanzungen im B ereich vorhandener Vegetationsstrukturen 
(bspw. Hochstaudenfluren) im näheren Umfeld der geplanten Trasse. 
• Rebhuhn:  
Anlage geeigneter Habitatstrukturen südlich des Feldweges zwischen Kinderbach und Gievenbe- 
cker Weg sowie im westlichen Bereich des Untersuchu ngsgebietes (Brachflächen, Randstruktu- 
ren). Verbesserung der bestehenden Heckenstrukturen  östlich der geplanten Trasse entlang der 
Terrassenkante der Kinderbachaue durch zusätzliche Heckenbepflanzungen.  
• Wachtel:  
Anlage nährstoffarmer Saumstrukturen oder Ackerrandstreifen im nordwestlichen Bereich zur ge- 
planten Trasse 
Anhand der artbezogenen Prognose der Auswirkungen d es Straßenbauvorhabens ergibt sich für die 
im Untersuchungsgebiet vorkommenden betrachtungsrel evanten geschützten Arten nach Anhang IV 
FFH-RL sowie die europäischen Vogelarten, insbesonder e aufgrund der vorgesehenen Vermei- 
dungsmaßnahmen sowie der vorgezogenen Ausgleichsmaßn ahmen, keine Beeinträchtigungen der 
Schädigungs- und Störungsverbote des § 42 BNatSchG.  
 
Im Untersuchungsgebiet nachgewiesene Anhang IV-Arte n 
 sind verschiedene Fledermausarten sowie 
der Laubfrosch. Da keine Quartierstandorte der Flede rmausarten nachgewiesen und die Population 
von Laubfröschen im von der Trasse entfernt gelegenen Zierteich „Ein Schiff für Münster“ kartiert wur- 
de, sind Schädigungen bzw. erhebliche Störungen i.S . des § 42 Abs. 1 BNatSchG dieser Arten aus- 
zuschließen. Durch die geplante Brückenvariante sowie die zu erwartenden geringen nächtlichen Ver- 
kehrsdichten werden kollisionsbedingte Individuenve rluste weitgehend vermieden. Eine Ausnahme 
nach § 43 Abs. 8 BNatSchG für die im Untersuchungsgebiet vorkommenden Anhang IV-Arten ist nicht 
erforderlich. 
 
Hinsichtlich der Gruppe der planungsrelevanten Voge larten 
 können vorhabensbedingte Beeinträchti- 
gungen insbesondere für die Arten Rebhuhn ( Perdix perdix) , Nachtigall (Luscinia megarhynchos)  und 
Wachtel ( Coturnix coturnix ) nicht vollständig ausgeschlossen werden. Die Nach tigall nutzt die südöst- 
lich der Kleingartenanlage gelegene größere Gehölzst ruktur im Untersuchungsgebiet als Bruthabitat. 
Rebhuhn und Wachtel wurden auf den Ackerflächen im Bereich der geplanten Trasse südlich und 
nördlich des Kinderbaches nachgewiesen. Unter Einbe ziehung der oben genannten vorgezogenen 
Ausgleichsmaßnahmen, kann ein Eintreten der Schädigu ngs- und Störungsverbote gemäß § 42 
BNatSchG jedoch ausgeschlossen werden, da die ökolo gische Funktion der betroffenen Fortpflan- 
zungs- oder Ruhestätten trotz des Eingriffs im räumlichen Zusammenhang weiterhin erhalten bleibt.  
 
Artenschutzrechtliche Belange stehen der Planung damit nicht entgegen.  
 
7.4.3  Boden  
Umweltbeschreibung /-bewertung 
Der geologische Untergrund des Plangebietes wird von Geschiebemergel bedeckt, der fast im gesam- 
ten Gebiet von einer wechselnd mächtigen Sandlößsch icht überlagert wird. Deren Mächtigkeit be- 
stimmt das Ausmaß des Stauwassereinflusses infolge d er Undurchlässigkeit des lehmig-tonigen Un- 
tergrundes.

Stadtplanung 
Verkehrsplanung 
Stadtentwicklung Amt für 
  Bebauungsplan Nr. 516 
  Stand - Satzungsbeschluss 
  
 
 Seite 13  
Nach der Bodenkarte von NRW (M 1:5.000) herrschen i m Untersuchungsgebiet Braunerde-
Pseudogley-Böden vor. Entlang des Kinderbachs komme n Pseudogley-Gley-Böden vor. Südlich des 
Kinderbaches treten auf größeren Flächen Plaggenesche auf.  
Der GD NRW hat im Untersuchungsgebiet folgende Böde n mit besonders hoher Erfüllung von Funkti- 
onen nach BBodSchG ausgewiesen: 
 
• Plaggenesche (Archivfunktion) und  
• Pseudogley-Gleye (Biotopentwicklungspotenzial, hier: Staunässeböden). 
Der Plaggenesch ist ein anthropogener Boden, der au fgrund der Entstehung durch die historische 
Bewirtschaftungsform der Plaggenwirtschaft als kult urgeschichtlich bedeutend und schutzwürdig an- 
gesehen wird.  
Der im Untersuchungsgebiet vorkommende Pseudogley-G ley stellt als Staunässeboden einen Boden 
mit einem hohen Biotopentwicklungspotenzial für Extremstandorte dar. Er kommt häufig in Auenberei- 
chen mit geringem Gefälle vor und wird als "besonders schutzwürdig" angesprochen. 
 
Maßgebliche Vorbelastungen des Bodens sind nicht erkennbar. 
 
Auswirkungen der Planung  
Durch die Realisierung des Bebauungsplanes werden bislang unversiegelte Flächen im Außenbereich 
beansprucht und neu versiegelt. Durch die Straße un d begleitende Fuß-/Radwege werden ca. 5000 
m² neu versiegelt. Dabei gehen schutzwürdige Böden in einem Umfang von knapp 700 m² verloren. 
Zusätzliche Versiegelungen ergeben sich durch Wegebaumaßnahmen und intensiver gestaltete Erho- 
lungsbereiche (z.B. Spiel-/Sitzplätze) innerhalb der geplanten Parkanlage. 
 
Maßnahmen zur Minderung 
 
Durch die Wahl einer möglichst kurzen Trassenführung  können Bodenversiegelungen auf das not- 
wendige Maß beschränkt werden. Der gewählte Ausbau entspricht den Standards einer entsprechend 
klassifizierten Straße. Der verbleibende Eingriff in den Boden wird im Rahmen des Landschaftspflege- 
rischen Begleitplanes ermittelt und in das Ausgleichskonzept eingestellt. 
 
7.4.4 Wasser 
Umweltbeschreibung /-bewertung 
 
Grundwasserverhältnisse (Hydrogeologie) 
 
Im Untersuchungsgebiet können zwei hydrogeologische  Einheiten unterschieden werden: 
 
• Bereiche mit oberflächennahem Geschiebemergel / -le hm und bereichsweise Überlagerung durch 
geringmächtige Sande im Nordwesten des Stadtgebietes, 
• Ost-West verlaufender Bereich mit überwiegend Löß an der Oberfläche. 
Die Grenze zwischen den beiden Einheiten verläuft i m Untersuchungsgebiet von Osten nach Westen 
nördlich zur Mendelstraße. 
 
Eine besondere Funktion im Landschaftswasserhaushalt
 übernehmen die Bereiche, die grundwasser- 
beeinflusst sind. Im Untersuchungsgebiet ist dies n ach der Karte der schutzwürdigen Böden der Be- 
reich des Pseudogley-Gleys, der im östlichen Kinder bachtal vorkommt. Alle weiteren Bereiche sind 
lediglich von allgemeiner Bedeutung für den Landsch aftswasserhaushalt. Die Grundwasserschutz- 
funktion  ist im Bereich der Kinderbachaue als hoch einzustufen, nördlich des Hofes Laxenburg entlang 
eines Grabens als mittel. Nördlich des Kinderbaches  und südlich bis auf Höhe der Mendelstraße ist 
sie gering.  
 
Oberflächengewässer 
Prägendes Fließgewässer ist im Untersuchungsgebiet de r Kinderbach. Das Einzugsgebiet des Kin- 
derbachs erstreckt sich auf den nordwestlichen Teil  des Stadtgebietes von Münster. Eine gewässer- 
speisende Quelle ist nicht vorhanden, so dass die W asserführung im Oberlauf ausschließlich vom

Stadtplanung 
Verkehrsplanung 
Stadtentwicklung Amt für 
  Bebauungsplan Nr. 516 
  Stand - Satzungsbeschluss 
  
 
 Seite 14  
Oberflächenwasser und dem austretendem Grundwasser abhängt. Kennzeichnend für das Gewässer 
sind das tiefe Einschneiden der Gewässersohle sowie eine geringe Breiten- und Tiefenvarianz. 
 
Weitergehende anthropogene Veränderungen des Fließgew ässers beschränken sich im Plangebiet 
auf Befestigungen bei Durchlässen und Zuflüssen. Etw a 1995 konnte im Untersuchungsgebiet fast 
durchgängig ein Uferrandstreifen von 5 m Breite ein gerichtet werden. Die obere Böschung wurde im 
selben Jahr bzw. im Frühjahr 2000 meist beidseitig m it standortgerechten Gehölzen wie Eschen und 
vor allem Schwarz-Erlen sowie Weiden bepflanzt. 
 
Die Strukturgüte 
 des Kinderbachs ist im Untersuchungsgebiet überwie gend als bedingt naturnah zu 
bezeichnen. In dem Bereich östlich der Kleingartena nlage, in dem ein verrohrter Graben in den Kin- 
derbach mündet, ist der Kinderbach als mäßig beeinträchtig bewertet. 
 
Im Jahr 2004 wurde die Gewässergüte 
 des Kinderbachs in die Gewässergüteklasse II-III eingestuft, d. 
h. das Gewässer ist kritisch belastet.  
 
In der im Zuge der UVS vorgenommenen Gesamtbewertun g des Kinderbaches wird der Fließgewäs- 
serabschnitt im Plangebiet als hochwertig bezeichnet. 
 
Neben dem Kinderbach befindet sich am südwestlichen  Rand des Plangebietes das namenlose Ge- 
wässer Nr. 3328000.94 sowie nördlich des Kinderbach tales der verrohrte Lauf des Gewässers Nr. 
3328000.1. 
 
Retentionsraum / festgesetztes Überschwemmungsgebiet: 
 
Nach der hydrologisch-hydraulischen Nachrechnung fü r den Kinderbach (Sönnichsen & Partner, 
2008) ergibt sich im Bereich der geplanten Brückenq uerung eine Wasserspiegellage bei einem hun- 
dertjährigen Regenereignis (HQ 100 ) zwischen 61,55 und 61,80 m ü. NN. Zur Sicherung de r Hochwas- 
serfreiheit wird eine Konstruktionsunterkante von 62,30 m ü. NN empfohlen. 
Ein gesetzlich festgesetztes Überschwemmungsgebiet ist im Untersuchungsgebiet nicht vorhanden.  
 
Auswirkungen der Planung  
Das Grundwasser wird zum einen durch die vermindert e Grundwasserneubildung infolge der Versie- 
gelung von ca. 5.000 m² Boden betroffen. Zum anderen  ergibt sich mit Blick auf mögliche Schadstoff- 
einträge durch den Straßenverkehr im Bereich von emp findlichen Flächen in der Kinderbachaue ein 
Gefährdungspotenzial. Durch die Ableitung der Niede rschlagswässer über die Böschungsschulter 
bzw. in Straßenseitengräben erfolgt jedoch eine Rein igung des anfallenden Wassers durch die Pas- 
sage einer belebten Bodenschicht. Erhebliche Schädi gungen des Grundwassers sind daher nicht zu 
erwarten. 
 
Durch den Bau einer Brücke mit rund 60 m Überspannu ng kann das Fließgewässer und die Aue in 
seinen Funktionen weitgehend erhalten bleiben. Insb esondere die Durchgängigkeit des Gewässers 
kann erhalten bzw. wiederhergestellt werden. 
 
Der Bau einer Brücke von ca. 3,0 m lichter Höhe führt allerdings zu einer eingeschränkten Sonnenein- 
strahlung und einem verminderten Eintrag von Nieder schlägen. Eine damit verbundene Beeinträchti- 
gung des Gewässers, der Aue und der Ufer ist unverm eidbar. Ein vorhandener Rohrdurchlass als 
Wanderungshindernis für aquatisch lebende Tiere östl ich der Trasse kann im Gegenzug beseitigt 
werden. Für den Bau der Brücke über das Kinderbacht al ist eine Genehmigung nach § 99 LWG erfor- 
derlich. 
 
Für den Bau der im Bebauungsplan nachrichtlich darge stellten Wegeverbindung / Brücke über den 
Kinderbach für Fußgänger und Radfahrer ist ebenfalls eine Genehmigung nach § 99 LWG einzuholen. 
Erhebliche Auswirkungen auf den Wasserhaushalt sind diesbezüglich nicht zu erwarten.  
 
Das verrohrte Gewässer nördlich des Kinderbaches li egt im Verlauf der geplanten Straßentrasse. Im 
Bereich des Brückenwiderlagers muss das Gewässer ve rlegt werden. Das massive Einlaufbauwerk 
kann in diesem Zuge zurückgebaut werden. Auf eine vo llständige Öffnung des Gewässers soll insbe- 
sondere wegen der großen Tiefenlage der heutigen Verr ohrung im Verlauf der geplanten Trasse ver- 
zichtet werden.

Stadtplanung 
Verkehrsplanung 
Stadtentwicklung Amt für 
  Bebauungsplan Nr. 516 
  Stand - Satzungsbeschluss 
  
 
 Seite 15  
 
Verbleibende Eingriffe in den Wasserhaushalt werden  im Rahmen des Landschaftspflegerischen Be- 
gleitplanes berücksichtigt und in das Ausgleichskonzept eingestellt. 
 
7.4.5 Klima/Luft   
Umweltbeschreibung /-bewertung 
Die wesentliche Datengrundlage für die Erfassung un d Bewertung des Klimas im Untersuchungsraum 
bildet das im Rahmen der UVS 2007 erstellte Teilguta chten Klimaschutz (P
FLITSCH  2006). Dieses 
Gutachten beurteilt die bisherigen für den Bereich Kinderbachtals vorliegenden Klimaanalysen der 
Stadt Münster und überprüft die bisherigen Annahmen zur klimatischen Funktion des Raumes anhand 
von insgesamt drei im Herbst 2006 durchgeführten Messkampagnen. 
 
Basierend auf den erhobenen Klimaparametern ist das  Kinderbachtal als Kaltluftbildungs-, Kaltluft- 
sammel- und Kaltluftabflussgebiet zu beschreiben. D amit werden die Aussagen des Klimagutachtens 
der Stadt Münster diesbezüglich bestätigt. Aufgrund  des geringen Flächenanteils an Gehölzen und 
fehlender stärkerer Emittenten im unmittelbaren Nah bereich des Kinderbachtals tritt die lufthygieni- 
sche Ausgleichsfunktion (Frischluftproduktion) hinte r der klimatischen Ausgleichsfunktion zurück und 
ist für das Untersuchungsgebiet eher von untergeordneter Bedeutung.  
 
Die Freiflächen sind während austauscharmer Strahlun gsnächte (Bodeninversion) eindeutige Kaltluft- 
produzenten. Die Kaltluft fließt bzw. sickert in Abh ängigkeit von den Witterungsbedingungen in die 
Mulde des Kinderbaches ab, wo sie sich zunächst ansammelt, um dann bei ausreichender Mächtigkeit 
entlang der Talachse abzufließen bzw. abzusickern. A ufgrund dieser Prozesse lässt sich das Kinder- 
bachtal in einen Randbereich und in einen Kernberei ch der Kaltluftbildung, -sammlung und des Kalt- 
luftabflusses untergliedern.  
 
Trotz der insgesamt nur mäßigen bis schwachen Kaltluf tabflüsse ist die Kaltluftdynamik des Kinder- 
bachtales gut ausgeprägt und stellt sich in Strahlu ngsnächten rasch ein. Die Mächtigkeit der Kaltluft 
bleibt jedoch begrenzt, was sich zum einen durch de n weiten, offenen und damit windanfälligen Cha- 
rakter der Talmulde und zum anderen durch den Kaltluftabfluss unter der Corrensstraße und der damit 
einhergehenden „Entlüftung“ des Kinderbachtales erklären lässt. 
 
Da das Kinderbachtal stadteinwärts durch den Straßen damm der Corrensstraße mit seinen Gehölz- 
strukturen begrenzt wird, ist die Wirkung der sich im Kinderbachtal im Bereich des Untersuchungsge- 
bietes sammelnden Kaltluft auf die stadteinwärts ge legenen bebauten Bereiche gering. Selbst bei 
einer nordwestlichen bis westlichen Luftströmung, d ie eigentlich einen in die Stadt wirksamen Luft- 
massenversatz zur Folge hätte, wird die Kaltluft sow ohl durch den massiven Straßendamm als auch 
durch die in diesem Bereich befindlichen Gehölzstru kturen überwiegend geblockt. Die durch den 
Durchlass des Kinderbaches unter der Corrensstraße abfließende Kaltluft ist der Menge nach zu ge- 
ring, um sich merklich positiv auf die umgebende Be bauung auswirken zu können. Somit kann dem 
Kinderbachtal, trotz intakter Kaltluftbildung und - dynamik, aktuell nur eine begrenzte, lediglich loka l 
wirksame Kaltluftfunktion zugeschrieben werden, die  für den Abbau der städtischen Wärmeinsel von 
Münster derzeit keine weitreichende Rolle hat. Davo n unberührt bleibt allerdings die positive Wirkung 
des Kinderbachtales als Freifläche, die begrenzend in Bezug auf ein weiteres Anwachsen der städti- 
schen Wärmeinsel von Münster wirkt.  
 
Auswirkungen der Planung  
Durch den Bau einer Brücke ergeben sich keine nenne nswerten Auswirkungen auf das Schutzgut 
Klima, da die nachgewiesenen Kaltluftströmungen wei terhin weitgehend ungehindert talabwärts ab- 
fließen können. Die Versiegelung von Kaltluft produz ierenden Flächen ist zwar grundsätzlich negativ 
zu bewerten, jedoch ergeben sich nach gutachterlich er Einschätzung keine maßgeblichen Auswirkun- 
gen auf das Kaltluftregime des Kinderbachtales.  
 
Die unvermeidbaren Eingriffe in das Klima werden im  Zuge der Abhandlung der Eingriffsregelung 
berücksichtigt. 
 
Die Auswirkungen auf die Luft werden unter dem Kapi tel „Mensch“ abgehandelt, da Beeinträchtigun- 
gen der Luft in erster Linie auf den Menschen einwirken.

Stadtplanung 
Verkehrsplanung 
Stadtentwicklung Amt für 
  Bebauungsplan Nr. 516 
  Stand - Satzungsbeschluss 
  
 
 Seite 16  
 
 
7.4.6 Landschaft 
Umweltbeschreibung /-bewertung 
Das Untersuchungsgebiet gehört naturräumlich zur Gr oßlandschaft Westfälische Bucht und zum Na- 
turraum Kernmünsterland, Untereinheit Roxeler Riede l. Dieser wird als vorwiegend ebene, von der 
Münsterschen Aa und ihren Nebenbächen geprägte Land schaft beschrieben, dem zahlreiche kleine 
Wäldchen, Baumgruppen in der Umgebung der Höfe sowi e Gehölzstreifen an Bächen und Gräben 
einen parkartigen Charakter verleihen („Münsterländer Parklandschaft“)  
 
Im Untersuchungsgebiet werden folgende Landschaftsbildeinheiten unterschieden: 
 
I.:  Überwiegend durch Grünlandnutzung geprägter Au enbereich des Kinderbachs 
Die Charakteristik des in West-Ost-Richtung verlauf enden Bachtals wird von einem kleinen, teilweise 
naturnahen Muldental bzw. Wiesenbachtal bestimmt. D ie Talsituation ist dabei deutlich zu erkennen, 
wobei das Ufergelände ohne merkliche Stufung allmäh lich ansteigt. Die Nutzung entspricht mit der 
überwiegenden Grünlandnutzung der historischen Land nutzung. An Einzelstrukturen finden sich ins- 
besondere bachbegleitende Ruderalfluren und Ufergeh ölzstrukturen, südlich der Kleingartenanlage 
Gehölzstrukturen und Teichanlagen sowie im östlichen  Teil der Landschaftsbildeinheit größere feuch- 
te Hochstaudenfluren. Besonders hervorzuheben sind alte Kopfweiden, die sich ebenfalls südlich der 
Kleingartenanlage befinden. Im Bereich der nördlich en Terrassenkante findet sich zudem eine mar- 
kante Böschungshecke. 
In der Landschaftsbildeinheit befinden sich auch die Skulptur "Ein Schiff für Münster" sowie eine bis in 
den Auenbereich hinein ragende Kleingartenanlage.  
 
II.:  Überwiegend durch Ackernutzung geprägte Berei che nördlich und südlich des Kinderbachs. 
Die vorliegende Landschaftsbildeinheit wird geprägt  durch eine überwiegend intensive Ackernutzung. 
Im Osten der Einheit nördlich des Kinderbaches ist ein größeres Grünland prägend. Die Einheit stellt 
sich insgesamt als strukturarm dar. Die Empfindlich keit der Landschaftsbildeinheit beruht auf ihrer 
Einsehbarkeit, die durch das Fehlen von abschirmende n Strukturelementen bedingt ist. Sichtbezie- 
hungen bestehen insbesondere von Norden nach Süden und umgekehrt über das Kinderbachtal hin- 
weg. Begrenzt wird die Landschaftsbildeinheit durch  die sich im Norden, Osten und Süden anschlie- 
ßenden Straßentrassen. 
 
Das Plangebiet ist Bestandteil des in der Grünordnu ng ausgewiesenen 2.Grünringes. Der 2.Grünring 
umfasst innenstadtbezogene ökologische Ausgleichsfl ächen, die u.a. für die Stadtgliederung und die 
Erholung von großer Bedeutung sind.  
 
Auswirkungen der Planung / Maßnahmen zur Minderung 
Mit dem Bau der Straße und des Brückenbauwerkes wir d maßgeblich in den Landschaftsraum einge- 
griffen. Der bislang landschaftliche Charakter des Kinderbachtales wird in erheblichem Umfang über- 
formt. Charakteristische Sichtbeziehungen über das Tal hinweg werden in Mitleidenschaft gezogen. 
Zur Vermeidung der landschaftlichen Eingriffe erfolg t einerseits eine Begrünung der Trasse (Bö- 
schungen) außerhalb des engeren Kinderbachtales. And ererseits bleibt durch die gewählte Brücken- 
lösung die Transparenz des engeren Talzuges so weit  wie möglich erhalten. Anpflanzungen im Be- 
reich der geplanten Parkanlage tragen ebenso zur Ko mpensation der Eingriffe in das Landschaftsbild 
bei.  
Durch die beschriebenen Minderungsmaßnahmen wird sic hergestellt, dass der Landschaftsraum 
landschaftsgerecht wieder hergestellt bzw. neu gest altet ist. Der Eingriff in das Landschaftsbild ist 
damit ausgeglichen (§ 4 Abs.4 LG-NRW). Die charakteristische landschaftliche Ausprägung des Ortes 
erfährt jedoch eine starke Überformung. 
 
Die Nutzbarkeit des Freiraums wird durch die geplan te Anlage einer extensiven Parkanlage deutlich 
verbessert. Dies betrifft einerseits die verbessert e Vernetzung der angrenzenden Ortsteile mit Rad- 
und Fußwegen, andererseits werden auch Angebote zur ruhigen Erholung und zum Verweilen im Park 
geschaffen. Eine durch den Verkehrslärm begründete Minderung der Aufenthaltsqualität ist dabei im 
westlichen Teil des Parks in Kauf zu nehmen. Gleich zeitig kommt es im östlichen Bereich des Kinder-

Stadtplanung 
Verkehrsplanung 
Stadtentwicklung Amt für 
  Bebauungsplan Nr. 516 
  Stand - Satzungsbeschluss 
  
 
 Seite 17  
bachtals zu deutlichen Lärmentlastungen, so dass si ch die Mehr- und Minderbelastungen im Park in 
etwa ausgleichen.  
 
7.4.7 Kulturgüter und sonstige Sachgüter 
Umweltbeschreibung/-bewertung 
Innerhalb des Plangebietes befinden sich nach derze itigem Kenntnisstand keine Bodendenkmale im 
Sinne des Denkmalschutzgesetzes NW. Da die Ufer von  Wasserläufen in der Frühzeit jedoch zu den 
bevorzugten Siedlungsplätzen gehören, gelten sie ge nerell als archäologisch hochsensible Bereiche. 
Bei Bodeneingriffen auch in der näheren Umgebung is t daher stets mit dem Auftreten von archäologi- 
schen Funden und Befunden sowie der Entdeckung von B odendenkmalen zu rechnen. Einzelfunde, 
die in der Vergangenheit auf den höher gelegenen Uferterrassen des Kinderbaches im Plangebiet und 
in der Nähe desselben zutage getreten sind, belegen, dass dies auch für diesen Gewässerlauf gilt.  
 
Um Planungssicherheit für die Realisierungsphase de s Straßenbauprojektes und der Parkanlage zu 
gewinnen, und um unnötige Verzögerungen sowie gegeb enenfalls notwendige Bauunterbrechungen 
zu vermeiden, empfiehlt die Untere Denkmalbehörde d er Stadt Münster das von Bodeneingriffen be- 
troffene Gelände im Vorfeld des Bauvorhabens archäologisch zu prospektieren. 
 
Baudenkmäler gemäß § 2 DSchG sind im Untersuchungsgebiet nicht vorhanden. 
 
Auswirkung der Planung / Maßnahmen zur Minderung 
Im Plangebiet potentiell vorhandene Bodendenkmäler können bei Bodeneingriffen empfindlich beein- 
trächtig und zerstört werden. Die Auswirkungen könn en dadurch gemindert werden, dass entdeckte 
Bodendenkmäler geborgen sowie dokumentiert werden. 
 
Den Umgang mit Bodendenkmälern regelt das Denkmalschutzgesetz NW. Gemäß § 15 DSchG ist die 
Entdeckung eines Bodendenkmals unverzüglich der Sta dt oder der LWL- Archäologie für Westfalen 
anzuzeigen. Die Fundstelle ist nach § 16 DSchG unve rändert zu erhalten. Der Baubeginn ist rechtzei- 
tig 2 Wochen vor Maßnahmebeginn anzuzeigen. Der Beb auungsplan enthält einen entsprechenden 
Hinweis. 
 
7.4.8  Wechselwirkungen der Schutzgüter 
Umweltbeschreibung/-bewertung 
Zwischen den einzelnen Schutzgütern bestehen oftmals  Wechselwirkungen, auf die bei besonderer 
Relevanz an dieser Stelle hingewiesen wird. Innerha lb der Talaue des Kinderbaches bestehen enge 
Verflechtungen zwischen den Belangen des Naturhaush altes. Die Auswirkungen auf das Ökosystem 
Kinderbachaue sind bereits unter den jeweiligen Sch utzgütern soweit dokumentiert, dass auf weitere 
Ausführungen an dieser Stelle verzichtet werden kann. 
 
7.4.9  Zusammenfassung der erheblich nachteiligen Umweltauswirk ungen 
Als erheblich nachteilige Umweltauswirkungen sind s olche Wirkungen zu verstehen, die auch unter 
Berücksichtigung von vorgesehenen Maßnahmen  zur Vermeidung, zur Minderung und zum Ausgleich 
die Umwelt beeinträchtigen.  
 
Durch den Bau einer Brücke im Kernbereich des Kinde rbachtales können schwerwiegende Beein- 
trächtigungen des Naturhaushaltes vermieden werden. Die Querung des empfindlichen Kinderbachta- 
les führt dennoch zu einem erheblichen  Eingriff in  Natur und Landschaft. Mit den vorgesehenen na- 
turschutzrechtlichen Ausgleichsmaßnahmen erfolgt jed och ein vollständiger Ausgleich des Eingriffes 
in Natur und Landschaft. Bedingt durch die Umsetzun g der überwiegend extensiv gestalteten Parkan- 
lage ergibt sich darüber hinaus ein Kompensationsüb erschuss innerhalb des Plangebietes. Für ein- 
zelne geschützte Tierarten kann es zu Störungen in ihren Lebensräumen kommen, denen mit speziel- 
len Maßnahmen des Artenschutzes begegnet wird. Unter Berücksichtigung der genannten Kompensa- 
tions- und Artenschutzmaßnahmen verbleiben daher kei ne erheblich nachteiligen Umweltauswirkun- 
gen. 
 
Maßgebliche Immissionen von Lärm oder Luftschadstoff en auf empfindliche Nutzungen sind im Plan- 
gebiet nicht gegeben, so dass entsprechende Vermeidungsmaßnahmen entbehrlich sind.

Stadtplanung 
Verkehrsplanung 
Stadtentwicklung Amt für 
  Bebauungsplan Nr. 516 
  Stand - Satzungsbeschluss 
  
 
 Seite 18  
7.5  Nichtdurchführung der Planung (Prognose-Null-Variante) 
 
Zur besseren Vergleichbarkeit wird auch dargestellt, wie sich ein Verzicht der Planung auf die Umwelt 
auswirken würde. Dabei kann für die Belange des Naturhaushaltes grundsätzlich festgehalten werden, 
dass sich absehbar keine signifikanten Änderungen g egenüber dem Status Quo einstellen werden. 
Gegebenenfalls wäre mit Blick auf die Schädigungen durch den Orkan Kyrill von einer naturnäheren 
Wiederherstellung der Aue im Bereich des Fichtenbestandes auszugehen. Das stadtnahe „Ökosystem 
Kinderbachtal“ bliebe in seinen Wert gebenden Funktionen insgesamt erhalten. 
 
Mit Blick auf die absehbare Verkehrsentwicklung sin d allerdings negative Umweltauswirkungen insbe- 
sondere für das Schutzgut Mensch dahingehend zu erw arten, dass vor allem die Straßen, die heute 
als Ausweichstrecke für die direkte Verbindung zwischen Austermannstraße und Busso-Peuss-Straße 
genutzt werden, weiterhin mit hohen und künftig noc h gesteigerten Verkehrsmengen belastet würden 
(vgl. Kap.5, Tab.1). Damit verbunden ist von entspre chenden Steigerungen von Immissionsbelastun- 
gen auszugehen. 
 
7.6  Anderweitige Planungsmöglichkeiten 
 
Im Rahmen der vorgelagerten UVS wurden innerhalb de s ermittelten konfliktärmsten Korridors zwei 
Varianten untersucht, die sich in der Höhenlage (Gr adiente) unterscheiden, ansonsten jedoch die 
gleiche Linienführung aufweisen: 
 
Variante 1:  Dammvariante (mit Gewässerdurchlass) 
Variante 2:  Brückenvariante 
 
Die nachfolgende Tabelle stellt die Ergebnisse des s chutzgutübergreifenden Variantenvergleichs zu- 
sammenfassend dar.

Stadtplanung 
Verkehrsplanung 
Stadtentwicklung Amt für 
  Bebauungsplan Nr. 516 
  Stand - Satzungsbeschluss 
  
 
 Seite 19  
 
Variante  
 
 
Schutzgut 
1 
(Damm-
variante) 
 
2  
(Brücken-
variante) 
Kurz-Erläuterung 
Menschen 1 1 Keine signifikanten Unterschiede zwischen den Varianten. 
Pflanzen und  
Biotope 
-2 1 Variante 2 führt zu geringeren anlage-, bau- und betriebsbe- 
dingten Verlusten / Funktionsbeeinträchtigungen von bedeu- 
tenden Biotoptypen. 
Tiere +2 1 Bezüglich der Zerschneidungswirkung für Tiere stellt sich 
Variante 2 als erheblich günstigere Variante dar. Auch bezüg- 
lich des Kollisionsrisikos ist Variante 2 günstiger zu beurteilen.  
Boden 1 1 Keine signifikanten Unterschiede zwischen den Varianten. 
Grundwas- 
ser 
1 1 Keine signifikanten Unterschiede zwischen den Varianten. 
Oberflä- 
chenwasser 
+2 1 Das Brückenbauwerk überspannt bei Variante 2 den Talbe- 
reich vollständig. Das Fließgewässer muss nicht verlegt wer- 
den. Der Auenzusammenhang bleibt erhalten. 
Klima/ Luft +2 1 Bei Variante 2 werden im Vergleich zu Variante 1 weder die 
Kaltluftbildung noch die Kaltluftdynamik maßgeblich beein- 
trächtigt oder gestört. 
Landschaft / 
Erholung 
-2 1 Variante 1 ist weniger günstig zu beurteilen als Variante 2, da 
Variante 1 den Talraum in Dammlage quert und eine Sichtbar- 
riere bildet. 
Gesamtrei- 
hung 
2 1  
1 = Rang 1 = günstigere Variante        -  = geringer Abstand zur günstigeren Variante 
2 = Rang 2 = ungünstigere Variante        + = deutlicher Abstand zur günstigeren Variante 
 
 
Insgesamt erweist sich nach den Ergebnissen der UVS die Brück envariante (Variante 2) als die 
aus Umweltsicht zu bevorzugende Variante.  Dabei ist zu berücksichtigen, dass in der UVS von 
einer Brücke mit einer Spannweite von rund 100 m au sgegangen wurde. Im Zuge der Fortentwicklung 
der Planung wurde die Spannweite der Brücke aus stä dtebaulichen und finanziellen Erwägungen auf 
60 m verringert. Die Reduzierung der Brückenspannwe ite im Bebauungsplan auf 60 m hat auf das 
Ergebnis der Variantenbeurteilung jedoch keine rele vanten Auswirkungen, da die Vorteile gegenüber 
der Dammvariante im Grundsatz bestehen bleiben. Vor  allem wird mit der gewählten Spannweite von 
60 m auch weiterhin eine weiträumige Überspannung d er Kinderbachaue mit ihrer Bedeutung für den 
Gewässer-, Natur- und Klimaschutz gesichert. 
 
7.7 Überwachung (Monitoring) 
 
Die Gemeinden sind verpflichtet, die erheblichen Um weltauswirkungen, die auf Grund der Durchfüh- 
rung der Bauleitpläne entstehen, zu überwachen. Sie  werden damit in die Lage versetzt, nachteilige 
Auswirkungen frühzeitig zu ermitteln und ggf. geeignete Maßnahmen zur Abhilfe zu ergreifen. 
 
Im Rahmen der Pflege und Unterhaltung der städtischen Ausgleichsflächen erfolgt eine kontinuierliche 
Überwachung der Funktionsfähigkeit der vorgesehenen  Ausgleichsmaßnahmen für Eingriffe in Natur

Stadtplanung 
Verkehrsplanung 
Stadtentwicklung Amt für 
  Bebauungsplan Nr. 516 
  Stand - Satzungsbeschluss 
  
 
 Seite 20  
und Landschaft. Dabei kann auch die Entwicklung von  Maßnahmen des speziellen Artenschutzes 
beobachtet werden. 
 
Darüber hinaus unterrichten die zuständigen Behörde n im Rahmen ihrer Mitwirkungspflicht die Stadt 
Münster, sofern sie im Zusammenhang mit der Durchfüh rung des Bebauungsplans Erkenntnisse über 
erheblich nachteilige Umweltauswirkungen erlangt haben (§ 4 Abs. 3 BauGB).  
 
Sonstige überwachungsbedürftige Umweltauswirkungen des Bebauungsplans sind nicht erkennbar. 
 
7.8  Zusammenfassung 
 
Die Stadt Münster plant gemäß den Darstellungen im fortgeschriebenen Flächennutzungsplan, die 
Austermannstraße auf einer Länge von ca. 350 m bis z ur Busso-Peus-Straße zu verlängern. Über die 
Busso-Peus-Straße und die Austermannstraße wird die R oxeler Straße mit der Steinfurter Straße 
verbunden. Die angrenzenden Flächen sollen als Parkanlage und im engeren Talverlauf als naturnahe 
Aue entwickelt werden. 
 
Im vorliegenden Umweltbericht werden die mit der Planung verbundenen Auswirkungen auf Natur und 
Umwelt dargestellt und bewertet. Der Umweltbericht fußt auf den Ergebnissen der Umweltverträglich- 
keitsstudie des Büros Bosch & Partner, Herne (2007).  
 
Das siedlungsnahe Kinderbachtal stellt sich insgesa mt betrachtet als empfindlicher Raum dar, in dem 
Eingriffe stets erhebliche und nachhaltige Beeinträ chtigungen nach sich ziehen. Die gewählte Trasse 
zwischen den beiden Anschlusskreisverkehren stellt sich im Rahmen der Raumwiderstandsanalyse 
als am wenigsten konfliktträchtig heraus. Innerhalb  dieser Trasse wurden eine Brückenvariante und 
eine etwas niedriger gelegene Dammvariante untersuc ht. Die Brückenvariante stellt sich dabei durch- 
gehend als günstigste Lösung heraus. Mit der gewähl ten Spannweite der Brücke von 60 m wird die 
Kinderbachaue mit ihrer Bedeutung für den Gewässer- , Natur- und Klimaschutz weitestgehend gesi- 
chert. 
 
Die mit dem Bau der Straße verbundenen Eingriffe in Natur und Landschaft werden in einem Land- 
schaftspflegerischen Fachbeitrag ermittelt und bewe rtet. Danach kann der Ausgleich für die entste- 
henden Eingriffe vollständig innerhalb des Plangebi etes realisiert werden. Zur Sicherung geschützter 
Tierarten werden spezielle Artenschutzmaßnahmen vorge sehen, die den Fortbestand der Population 
sicherstellen. Für die Inanspruchnahme von Waldfläch en im Talgrund ist eine Ersatzaufforstung in- 
nerhalb des Plangebietes erforderlich. 
 
Möglichen kulturhistorisch bedeutsamen Funden soll n ach einer Empfehlung der Denkmalschutzbe- 
hörde durch eine Prospektion im Vorfeld der Baumaßnahme begegnet werden. 
 
Fachgutachten: 
 
 
Bosch & Partner GmbH (2007): Umweltverträglichkeits studie zum Ausbau der Austermannstraße, 
Herne 
Bosch & Partner GmbH (2008): Artenschutzrechtlicher  Fachbeitrag zum Ausbau der Austermannstra- 
ße, Herne 
Fritz Beratende Ingenieure GmbH (2007): Schalltechnische Untersuchung zur Ermittlung der Straßen- 
verkehrslärmimmissionen im Rahmen der Planungen für die Austermannstraße, Querung Kinderbach- 
tal, in Münster, Stadtteil GIevenbeck, Einhausen 
Pflitsch, Andreas (2006): Teilgutachten Klimaschutz zur UVS Austermannstraße, Solingen 
Simon & Widdig (2007): Ergänzende Fledermauserfassung, Münster - Austermannstraße, Marburg 
Stadt Münster, Amt für Grünflächen und Umweltschutz  (2008): Landschaftspflegerischer Begleitplan, 
Bebauungsplan Nr. 516, Austermannstraße / Kinderbachtal, Münster 
Weluga Umweltplanung (2007): Erfassung planungsrele vanter Brutvogelarten im Bereich Münster-
Gievenbeck zum Ausbau der Austermannstraße, Bochum

Stadtplanung 
Verkehrsplanung 
Stadtentwicklung Amt für 
  Bebauungsplan Nr. 516 
  Stand - Satzungsbeschluss 
  
 
 Seite 21  
 
8. Gesamtabwägung 
 
Durch den Bebauungsplan Nr. 516: Gievenbeck – Auste rmannstraße / Parkanlage Kinderbachtal sol- 
len die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den  Weiterbau der Austermannstraße durch das 
Kinderbachtal geschaffen werden. Mit dem Lückenschl uss zwischen Horstmarer Landweg (K 12) im 
Nordosten und Gievenbecker Weg – Mendelstraße (K 4) im Süden wird in einem letzten Bauabschnitt 
eine durchgehende Hauptverkehrsstraße zwischen der Roxeler Straße (L 843) und der Steinfurter 
Straße (B 54) geschaffen. 
 
Erst mit diesem Lückenschluss erhält der Straßenzug Roxeler Straße - Busso-Peus-Straße - Auster- 
mannstraße seine volle Verkehrsfunktion. Die ca. 55 0 m weiter östlich verlaufende Corrensstraße 
kann die Funktion der Austermannstraße nicht überneh men. Ein Vergleich der beiden Planfälle mit 
und ohne Kinderbachquerung in Tabelle 1 zeigt, dass von den 10.100 Kfz/24h die die Austermann- 
straße befahren nur 2.600 Kfz/24h den ca. 1 km lang en Umweg über die Corrensstraße wählen wür- 
den, wenn auf den Abschnitt der Kinderbachquerung v erzichtet würde. Der übrige Verkehr würde an- 
dere Routen, z.B. über den zweiten Tangentenring, wählen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass sowohl 
die Knotenpunkte am Ring, hier insbesondere das Coe sfelder Kreuz, als auch der Einmündungsbe- 
reich Corrensstraße/ Horstmarer Landweg Unfallhäufungsstellen sind. 
 
Das mit der Straße durchschnittene Kinderbachtal ist  insgesamt als empfindlicher Raum zu betrach- 
ten. Der Eingriff durch den Straßenbau wird erheblic he und nachhaltige Beeinträchtigungen nach sich 
ziehen. Die gewählte Trasse zwischen den beiden Anschlusskreisverkehren stellt sich im Rahmen der 
Raumwiderstandsanalyse als am wenigsten konfliktträ chtig heraus. Innerhalb dieser Trasse wurden 
eine Brückenvariante und eine etwas niedriger geleg ene Dammvariante untersucht. Die Brückenvari- 
ante stellt sich dabei durchgehend als günstigste L ösung heraus. Mit der gewählten Spannweite der 
Brücke von 60 m wird die Kinderbachaue mit ihrer Be deutung für den Gewässer-, Natur- und Klima- 
schutz weitestgehend gesichert. 
 
Die mit dem Bau der Straße verbundenen Eingriffe in Natur und Landschaft wurden in einem Land- 
schaftspflegerischen Fachbeitrag ermittelt und bewe rtet. Danach kann der Ausgleich für die entste- 
henden Eingriffe vollständig innerhalb des Plangebi etes realisiert werden. Zur Sicherung geschützter 
Tierarten werden spezielle Artenschutzmaßnahmen vorge sehen, die den Fortbestand der Population 
sicherstellen. Für die Inanspruchnahme von Waldfläch en im Talgrund ist eine Ersatzaufforstung in- 
nerhalb des Plangebietes erforderlich. 
 
Möglichen kulturhistorisch bedeutsamen Funden soll n ach einer Empfehlung der Denkmalschutzbe- 
hörde durch eine Prospektion im Vorfeld der Baumaßnahme begegnet werden. 
 
9. Flächenbilanz 
 
Plangebietsgröße      = 12,8 ha           100 % 
Verkehrsfläche (davon Verkehrsgrün 0,6 ha)   =   1, 1 ha            8,6 % 
Öffentliche Grünflächen      =   8,4 ha          65 ,7 % 
Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege 
und zur Entwicklung von Natur und Landschaft   =   2,5 ha          19,5 % 
Wasserflächen       =   0,5 ha            3,9 % 
Flächen für Wald      =   0,3 ha            2,3 % 
 
10. Durchführungsmaßnahmen 
 
Zur Verwirklichung des Bebauungsplanes sind als Maßna hmen zur Ordnung des Grund und Bodens 
freihändige vertragliche Vereinbarungen zwischen de r Stadt Münster und den beteiligten Grund- 
stückseigentümern vorgesehen, und, falls diese Verh andlungen nicht zum Ziel führen, hilfsweise die 
Enteignung. 
 
Zur Beurteilung der Auswirkungen der Planung auf die  unterschiedlichen Bedürfnisse der Bevölke- 
rung, -insbesondere auf die sozialen, wirtschaftlic hen und kulturellen Bedürfnisse, die Belange der 
Familien, der jungen, alten und behinderten Menschen  sowie die unterschiedliche Auswirkungen auf

Stadtplanung 
Verkehrsplanung 
Stadtentwicklung Amt für 
  Bebauungsplan Nr. 516 
  Stand - Satzungsbeschluss 
  
 
 Seite 22  
Frauen und Männer- wurden die zuständigen Ämter, Beh örden und sonstigen Träger öffentlicher Be- 
lange beteiligt. Während dieser Behördenbeteiligung en sowie während der Beteiligungen der Bürge- 
rinnen und Bürgern im Planverfahren wurden keine we iteren Anhaltspunkte ersichtlich die eine nicht 
berücksichtigte Betroffenheit der verschiedenen Bevölkerungsgruppen erkennen lassen. 
 
Die Verwirklichung des Bebauungsplanes wird sich auf die persönlichen Lebensumstände der im Um- 
feld des Plangebietes lebenden und arbeitenden Mens chen zwar auswirken, nachteilige Auswirkun- 
gen in wirtschaftlicher und sozialer Hinsicht sind jedoch nicht ersichtlich. Ein Sozialplan ist daher nicht 
erforderlich. 
 
Der Ausbau soll auf der Grundlage des Bebauungsplan es erfolgen. Ein Ausbau in Teilabschnitten 
bleibt vorbehalten. 
 
Diese Begründung dient gemäß § 9 (8) Baugesetzbuch a ls Anlage 
zu dem durch den Rat der Stadt Münster am                   
als Satzung beschlossenen Bebauungsplan Nr. 516: Gi evenbeck - 
Austermannstraße / Parkanlage Kinderbachtal. 
   
Münster,  
 
 
 
Dr. Tillmann 
Oberbürgermeister

V-0837-2008-Anlage-3-Planverkleinerung

2292 Zeichen

P
P
P
P
P
P
P
P
P
P
P
P
6
IV 
II 
80 
523 
II 
524 
68 II 
66 II 
64 
62 
526 
525 
567 
566 
II 
54 
52 
598 
597 
596 
II 
568 
570 
571 572 
573 
574 
587 
577 
578 
579 
569 
575 
576 
II 
50 
II 
589 
anlage 
Grün- 
590 
595 
270 
I
17 
I
17a 
I
19 
19a 
439 
440 
I15 
I
13 
II 
22 
II 
20 
210 I
II 
I
217 
I
100 II 
113 
IV 
78 
508 
507 
II 
76 
II 
74 
II 
528 
527 
I21 
443 
I
442 
I
441 
437 
438 67 I
I
III 
125 
282 
509 
510 549 
548 
547 
546 
534 
72 
555 
513 
512 
511 
II 
70 556 
554 
553 
552 
551 
550 
216 
I
29 
223 
23 
25 
I
27 
267 
I
247 
225 
I
I
59 I
61a 
I
61 
59a 
I
450 
I
63 
65 
278 
62 
451 
435 
452 
-I 
215 
68 
III 66 
III 
64 
III 
III 70 
I
211 
210 
5
I
1
II 
426 
129 III 
192 
III 127 
290 
289 
291 
292 
IV 
IV 
III 
39 
III 
41 
244 
245 
219 
221 
264 
47 I
49 
268 
I
263 
45 
I
275 II 
58 
II 
60 
43 
12 
II 
10 
II 
II 
390 
274 
6
273 
128 
II 
8
III 
67 
262 
II 
II 
126 
465 
I
466 
I
120 
122 
I
124 
288 
300 
I
IV 
I
427 
35 
IV 
39 
IV 
37 
IV 
120 
41 
I
29 
I
IV 
33 
IV 
31 
-I 
27 
I
456 
200 
II 
7
9
163 
129 
23 
II 
21 
19 
II 
13 
11 
15 
II 
17 
II 
II 
II 
25 II 
152 
153 
154 
158 
II 
II 
146 
155 
156 
157 
159 
160 
133 
142 
I
132 
I
136 
I 144 
II 1
3
I
I
139 
329 
II 
II 
5
328 
134 
164 
140 
I
265 
287 
283 
286 
11 
268 
Technologiehof 
IV 
15 
II 
166 165 
151 
I
152 
I 150 
137 
135 
6 II 
131 
138 
284 
285 
237 
202 
67 
267 
28 
26 
I
I
1
270 
8
II 
45 
34 
67 
66 
70 
65 
75 
135 
14 
V
16 
IV III 
16a 
350 
Kleingartenanlage 
Am Kinderbach 
32 
69 
74 
61 
I
161 
64 
68 
261 
57 
14 
15 
I173 II 171 
294 
184 
I
I
784 
Westhues 
62 
78 
50 
9
II 
Haus IV 111 
V
7
Radweg 
Radweg 
Radweg 
Radweg 
Radweg 
Radweg 
Ra
dweg 
Weg 
Rudolf - Harbig - Weg 
Bentelerstraße 
Forschebeckswiese 
Rudolf - Harbig - Weg 
K 12   Horstmarer Landweg 
Weg 
Weg 
M
endelstraße 
Lehmkamp 
K 12   Horstmarer Landweg 
Busso-Peus-Straße 
Forschebeck 
Weg 
K 4   Gievenbecker W
eg 
499 
501 
588 
279 
495 
497 
280 
407 
454 
222 
405 
455 
162 
310 
453 
161 
315 
64 
69 
70 63 
62 
65 
11 
76 
358 
344 
73 
342 
343 
277 
357 
348 
346 
Flur 64 
Anlage 3 
zur Vorlage Nr. 837/2008 
Bebauungsplan Nr. 516 Stadtplanung 
Verkehrsplanung 
Stadtentwicklung Amt für 
Planverkleinerung / ohne Maßstab ST ADT M TÜNS ER

Beschlussvorlage

4732 Zeichen

V/0837/2008 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Bebauungsplan Nr. 516: Gievenbeck - Austermannstraße / Parkanlage Kinderbachtal 
1. Beschluss über die Stellungnahmen 
2. Satzungsbeschluss 
 
Beratungsfolge 
 
 
29.10.2008 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft Vorberatung 
30.10.2008 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung 
05.11.2008 Hauptausschuss Vorberatung 
05.11.2008 Rat Entscheidung
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
1. Über die vorliegenden Stellungnahmen zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 516: Gievenbeck – 
Austermannstraße / Parkanlage Kinderbachtal wird wie folgt Beschluss gefasst: 
 
1.1 Nach Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander wird 
den nachfolgenden Anregungen zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 516 nicht gefolgt: 
 
1.1.1 Der Anregung, auf den Lückenschluss der Austermannstraße zu verzichten. (Anlage 1, 
Punkt 1) 
 
1.1.2 Der Anregung, den Bereich südlich des Horstmarer Landweges zwischen der vorhan-
denen Wohnbebauung und der geplanten Austermannstraße als Wohnbaufläche aus-
zuweisen. (Anlage 1, Punkt 3a) 
 
1.1.3 Der Anregung, den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 516 nach Osten bis 
zum Kreuzungsbereich Mendelstraße / Corrensstraße auszuweiten. (Anlage 1, Punkt 
3b) 
 
1.2 Nach Abwägung der öffentlichen und privaten Belange wird der nachfolgenden Anregung zum 
Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 516 gefolgt: 
 
1.2.1 Der Anregung, den Landesbetrieb Wald und Holz Nordrhein-Westfalen bei der Planung 
der Ersatzaufforstung zu beteiligen. (Anlage 1, Punkt 2) 
 
2. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 516: Gievenbeck – Austermannstraße / Parkanlage Kinder-
bachtal wird gemäß §§ 2 und 10 Baugesetzbuch und §§ 7 und 41 Gemeindeordnung NW (GO 
NW) als Satzung beschlossen.  
 
Die Begründung zum Bebauungsplan Nr. 516 wird ebenfalls beschlossen. 
Vorlagen-Nr.: 
V/0837/2008 
Auskunft erteilt: 
Herr Witt / Herr Hülk 
Ruf: 
492 6157 / 6190 
E-Mail: 
Huelk@stadt-muenster.de  
Datum: 
14.10.2008 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0837/2008 
 
II. Kosten/Folgekosten 
Der Stadt Münster entstehen zur Verwirklichung der Planung Kosten, die zurzeit auf ca. 5,97 Mio. € 
geschätzt werden (2,59 Mio. € Parkanlage und 3,38 Mio. € Austermannstraße).  
 
Die erforderlichen Mittel zum Ausbau der Austermannstraße stehen im Entwurf des Teilfinanzplanes 
2009 unter der Produktgruppe 1201 „Bereitstellung von Verkehrsflächen und –anlagen“ 4132 Auster-
mannstraße Horstmarer Landweg – Mendelstraße mit 3,41 Mio. € zur Verfügung. Die Ausgaben für 
die Austermannstraße werden der Stadt Münster durch Einnahmen von ca. 2,40 Mio. € zum Teil er-
setzt. 
 
Die erforderlichen Mittel zum Bau der Parkanlage Kinderbachtal stehen im Entwurf des Teilfinanzpla-
nes 2009 unter der Produktgruppe 1301 „Grün- und Freiflächen“ 4690 Parkanlage Kinderbachtal Gie-
venbeck mit 2,59 Mio. € zur Verfügung. 
  
Die Maßnahmen stehen unter dem Vorbehalt der Mittelbereitstellung durch den Rat im Rahmen der 
Haushaltssatzung 2009 bzw. der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung 2008 – 2012. 
 
Begründung: 
1. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 516 hat vom 11.08. bis zum 11.09.2008 öffentlich ausge-
legen. Während der Offenlegung wurden die in Anlage 1 dargestellten Stellungnahmen vorgetra-
gen. Über die in den Stellungnahmen vorgetragenen Anregungen soll entsprechend den Be-
schlussvorschlägen 1.1.1 bis 1.2.1 Beschluss gefasst werden. 
 
2. Die Festsetzungen im Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 516 werden aufgrund der Beschlussvor-
schläge nicht geändert oder ergänzt. Somit kann der Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 
516 gefasst werden. 
 
Der Stadt Münster entstehen zur Verwirklichung der Planung Kosten, die zurzeit auf ca. 5,97 Mio. € 
geschätzt werden (2,59 Mio. € Parkanlage und 3,38 Mio. € Austermannstraße).  
 
Die erforderlichen Mittel zum Ausbau der Austermannstraße und der Parkanlage Kinderbachtal ste-
hen im Entwurf des Teilfinanzplanes 2009 zur Verfügung. Die Ausgaben für die Austermannstraße 
werden der Stadt Münster durch Einnahmen von ca. 2,4 Mio. € zum Teil ersetzt. 
 
Mit dem Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan werden keine Vorentscheidungen über die Bereit-
stellung von Mitteln für Durchführungsmaßnahmen getroffen. Demgegenüber ist vielmehr zu einem 
späteren Zeitpunkt im Rahmen der jährlichen Beratung über das Investitionsprogramm unter Berück-
sichtigung der dann gegebenen Haushalts- und Finanzlage zu entscheiden. 
 
Weitere Einzelheiten zur Planung können den beigefügten Anlagen entnommen werden. 
 
I.V. 
 
gez. 
Schultheiß 
Stadtdirektor 
 
Anlagen: 
1. Stellungnahmen 
2. Begründung 
3. Plan (verkleinert)

Anlage 1 - Stellungnahmen zur Offenlegung

6486 Zeichen

Anlage 1 
zur Vorlage Nr. 837/2008 
 
STELLUNGNAHMEN ZUR OFFENLEGUNG / Seite 1 
 
Bebauungsplan Nr. 516: 
Gievenbeck – Austermannstraße / Parkanlage Kinderbachtal  
 
Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 516 hat vom 11. 08. bis zum 11.09.2008 öffentlich ausgelegen. 
Während der Offenlegung wurden folgende Stellungnahmen vorgetragen: 
 
1. Ein Eingeber  regt an, auf den geplanten Lückenschluss der Austermannstraße zu verzichten, da die 
Nachteile gegenüber den Vorteilen überwiegen. Der E ingeber verweist auf die Funktion des Kinder- 
bachtals als Frischluftschneise, deren Funktion durch  die Straßenverbindung beeinträchtigt wird. 
Auch aus ökologischer Sicht wird die Zerschneidung d es Kinderbachtals abgelehnt. Nach Ansicht 
des Eingebers handelt es sich um einen weitgehend i ntakten Lebensraum für Pflanzen und Tiere, 
zum Beispiel die Sumpfschwertlilie und den Laubfrosch. 
 
Der Landschaftsbeirat  hat sich in seiner Sitzung am 28.05.2008 wegen ein er grundsätzlichen Ab- 
lehnung der geplanten Austermannstraße durch das Kin derbachtal gegen den Bebauungsplan ins- 
gesamt ausgesprochen. 
 
Stellungnahme der Verwaltung: 
 
 
Durch den Bebauungsplan Nr. 516: Gievenbeck – Auste rmannstraße / Parkanlage Kinderbachtal 
sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Weiterbau der Austermannstraße durch das 
Kinderbachtal geschaffen werden. Mit dem Lückenschl uss zwischen Horstmarer Landweg (K 12) im 
Nordosten und Gievenbecker Weg – Mendelstraße (K 4) im Süden wird in einem letzten Bauab- 
schnitt eine durchgehende Hauptverkehrsstraße zwischen der Roxeler Straße (L 843) und der Stein- 
furter Straße (B 54) geschaffen. 
 
Erst mit diesem Lückenschluss erhält der Straßenzug Roxeler Straße - Busso-Peus-Straße - Aus- 
termannstraße seine volle Verkehrsfunktion. Die ca.  550 m weiter östlich verlaufende Corrensstraße 
kann die Funktion der Austermannstraße nicht übernehmen.  
 
Das mit der Straße durchschnittene Kinderbachtal ist  insgesamt als empfindlicher Raum zu betrach- 
ten. Der Eingriff durch den Straßenbau wird erheblic he und nachhaltige Beeinträchtigungen nach 
sich ziehen. Die gewählte Trasse zwischen den beiden  Anschlusskreisverkehren stellt sich im Rah- 
men der Raumwiderstandsanalyse als am wenigsten konfliktträchtig heraus. Innerhalb dieser Trasse 
wurden eine Brückenvariante und eine etwas niedriger gelegene Dammvariante untersucht. Die Brü- 
ckenvariante stellt sich dabei durchgehend als güns tigste Lösung heraus. Mit der gewählten Spann- 
weite der Brücke von 60 m wird die Kinderbachaue mi t ihrer Bedeutung für den Gewässer-, Natur- 
und Klimaschutz weitestgehend gesichert. 
 
Die mit dem Bau der Straße verbundenen Eingriffe in Natur und Landschaft wurden in einem Land- 
schaftspflegerischen Fachbeitrag ermittelt und bewer tet. Danach kann der Ausgleich für die entste- 
henden Eingriffe vollständig innerhalb des Plangebietes realisiert werden. 
 
Beschlussvorschlag: Den Anregungen sollte nicht gefolgt werden. (Beschlusspunkt 1.1.1) 
 
 
2. Der Landesbetrieb Wald und Holz Nordrhein-Westfalen  teilt mit, dass gegen den Bebauungsplan 
keine Bedenken bestehen. Es wird darum gebeten, bei  der Erstellung des Gestaltungsplanes für die 
Aufforstung beteiligt zu werden. 
 
Stellungnahme der Verwaltung: 
 
 
Es bestehen keine Bedenken, den Landesbetrieb Wald und Holz bei der Planung der Ersatzauffors- 
tung zu beteiligen. 
 
Beschlussvorschlag: Der Anregung sollte gefolgt werden. (Beschlusspunkt 1.2.1)

Bebauungsplan Nr. 486  
STELLUNGNAHMEN ZUR OFFENLEGUNG / Seite 2 
3. Der Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW Münster (BLB)  bezieht sich auf seine Stellungnahme 
vom 22.04.2008, die im Rahmen der Beteiligung der Tr äger öffentliche Belange abgegeben wurde. 
Hierin wird die Verlängerung der Austermannstraße a ls wichtige verkehrstechnische Verbindung 
grundsätzlich anerkannt. 
 
a) Der BLB regt an, die südlich des Horstmarer Land weges vorhandene Bebauung bis zur geplanten 
Austermannstraße zu verlängern und auf die Ausweisun g Grünfläche / Parkanlage in diesem Be- 
reich zu verzichten. Durch die Ausweisung als Wohnb aufläche könnte nach Ansicht des BLB der 
Bedarf an hochwertigen Baugrundstücken in unmittelbarer Nähe zur Hochschule und den Unikliniken 
zumindest teilweise gedeckt werden.  
 
Stellungnahme der Verwaltung: 
 
 
Im wirksamen Flächennutzungsplan (FNP) ist die Auste rmannstraße im Bereich des Kinderbachtals 
als Teil einer durchgehenden Straße zwischen Roxeler Straße und Steinfurter Straße in der Funktion 
als sonstige überörtliche oder örtliche Hauptverkeh rsstraße dargestellt. Westlich und östlich dieser 
Straße weist der FNP im Bereich des Kinderbachtals öf fentliche Grünflächen mit den Funktionen 
Parkanlage, Spielbereich A und Maßnahmen zum Schutz , zur Pflege und Entwicklung von Boden, 
Natur und Landschaft aus. 
 
Der Bebauungsplan sieht den Darstellungen des Fläche nnutzungsplanes entsprechende Festset- 
zungen vor und ist somit aus ihm entwickelt. Eine A usweisung von Wohnbauflächen südlich des 
Horstmarer Landweges zwischen der vorhandenen Bebau ung und der geplanten Austermannstraße 
würde den Darstellungen des Flächennutzungsplanes wi dersprechen und ist daher derzeit abzuleh- 
nen.  
 
Die Verwaltung kommt dem Anliegen jedoch insofern nach, indem der Baubeschluss für die Grünan- 
lage den Bereich des Grundstücks des Eingebers am H orstmarer Landweg ausklammert. Dadurch 
besteht die Möglichkeit, ggf. in einem späteren Ver fahren den Flächennutzungsplan und den Be- 
bauungsplan mit dem Ziel zu ändern, Wohnbauflächen auszuweisen sofern die Notwendigkeit hierfür 
gegeben ist. 
 
Beschlussvorschlag: Der Anregung sollte nicht gefolgt werden. (Beschlusspunkt 1.1.2) 
 
 
b) Weiterhin wird vom BLB angeregt, den Bebauungspl an bis zum Kreuzungsbereich Mendelstraße / 
Corrensstraße auszudehnen, damit auch dieser Bereic h entsprechend der Darstellung im Flächen- 
nutzungsplan als Grünfläche / Parkanlage ausgewiesen wird. 
 
Stellungnahme der Verwaltung: 
 
 
Eine Ausweitung des Geltungsbereiches des Bebauungs planes Nr. 516 nach Osten bis zum Kreu- 
zungsbereich Mendelstraße / Corrensstraße ist nicht erforderlich, da für diesen Bereich bereits durch 
den seit 1983 rechtsverbindlichen Bebauungsplan Nr.  285: Horstmarer Landweg / Corrensstraße / 
Mendelstraße überplant ist. In diesem Bebauungsplan ist das Kinderbachtal bereits als öffentliche 
Grünfläche festgesetzt. 
 
Beschlussvorschlag: Der Anregung sollte nicht gefolgt werden. (Beschlusspunkt 1.1.3)

Beratungsverlauf (4)

29.10.2008 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft
TOP 7.1 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung
30.10.2008 Bezirksvertretung Münster-West
TOP 5.1 Anhörung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung
05.11.2008 Hauptausschuss
TOP 15.2.1 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung
05.11.2008 Rat
TOP 21.2.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung

Orte (16)

  • Bebauungsplan Nr. 516 (amtlicher Umring) amtlich
  • Austermannstraße 31
  • Bentelerstraße
  • Busso-Peus-Straße
  • Mendelstraße 0
  • Roxeler Straße
  • Steinfurter Straße
  • Corrensstraße
  • Horstmarer Landweg 2
  • Lehmkamp
  • Gievenbecker Weg
  • Johann-Krane-Weg
  • Am Breilbusch
  • Rudolf-Harbig-Weg
  • Schiff für Münster
  • Brock

Bebauungsplan Nr. 516

Amtlicher Umring, Rechtskräftig – Gievenbeck - Austermannstraße / Parkanlage Kinderbachtal

Planseite der Kommune

Quelle: Land NRW (Bauleitplanung), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – 2.0 (Lizenz)

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Vorlagen-Nr.
V/0837/2008
Typ
Vorlagen
Datum
02.10.2008
Erstellt
06.10.2020 14:37