Mandari Insight

V/0861/2015

Canisiusgraben - naturnaher Ausbau, ökologische Gewässerverbesserung und Hochwasserschutz

Vorlagen 27.10.2015

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen, Sitzung am 26.11.2015, TOP 5.21

Beschlussvorlage

· application/pdf

Ansehen

AUKB_V_0861_2015_Canisiusgraben_Anlage_1_02 Uebersicht_5000

· application/pdf

Ansehen

AUKB_V_0861_2015_Canisiusgraben_Anlage_2_03 Lageplan

· application/pdf

Ansehen

Beschlussvorlage

15438 Zeichen

V/0861/2015 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Tiefbauamt 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Canisiusgraben - naturnaher Ausbau, ökologische Gewässerverbesserung und 
Hochwasserschutz des Unterlaufs vom Canisiusweg bis zur Mündung in den Aasee 
- Baubeschluss - 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
17.11.2015 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung 
26.11.2015 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
Der vom Tiefbauamt der Stadt Münster aufgestellten Planung (Lageplan Nr. WL 10 (P) 2015 Blatt 
2 und 3 vom 30.09.2015) und der baulichen Ausführung wird zugestimmt.  
 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Stadt Münster Baukosten in Höhe von ca. 729 .000 € 
entstehen. Dem gegenüber stehen Einnahmen in Höhe von voraussichtlich ca. 583.200 €. 
 
Zusätzliche Folgekosten fallen nicht an, da es sich um eine Ersatzinvestition handelt. 
 
Die v.g. Sachentscheidung ist wie folgt zu finanzieren: 
 
Teilfinanzplan 
 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ Bemerkungen  
Produktgruppe 1304 Fließende Gewässer    
Investitionsmaßnah-
me 
0010 „Gewässer Umbau/ökologische 
Verbesserung“ 
  
Auszahlungen   2016 729.000 
Einzahlungen   2016 583.200 
Saldo 145.800  
 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0861/2015 
Auskunft erteilt: 
Herr Grimm 
Ruf: 
492 66 00 
E-Mail: 
Grimm@stadt-muenster.de  
Datum: 
04.11.2015 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0861/2015 
Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplanentwurf 2016 bei der 
o.g. Produktgruppe veranschlagt. Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Beschlussausführung 
unter dem Vorbehalt steht, dass der Rat im Rahmen der Haushaltssatzung 2016 bzw. der mittel-
fristigen Ergebnis- und Finanzplanung die Ermächtigungen bereitstellt. 
 
 
 
Begründung: 
1. Voraussetzung 
 
Im Planungsgebiet stellt der Canisiusgraben (Gew. Nr.: 33256) kein intaktes Fließgewässer dar, 
der Gewässerabschnitt ist naturfern und bietet keinen Lebensraum für Flora und Fauna. Die heuti-
ge ökologische Situation ist äußerst unbefriedigend und entspricht nicht den Anforderungen der 
“Blauen Richtlinie“ (Richtlinie für die Entwicklung naturnaher Fließgewässer in NRW vom Ministeri-
um für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz) und der EG-
Wasserrahmenrichtlinie (EG-WRRL).  
Zurzeit wird der Canisiusgraben im Oberlauf naturnah ausgebaut und ökologisch verbessert. Hier 
wird ein rd. 350 m verrohrter Gewässerabschnitt verlegt und offen gelegt. Die Maßnahme resultiert 
aus Anforderungen von Einleitungserlaubnissen. Eine Rückhaltung/Zwischenspeicherung der Ein-
leitungsmengen ist hier nicht möglich. Die ökologische Verbesserung des Canisiusgrabens im 
Oberlauf wird zur Kompensation der Einleitungsmengen gebaut. 
 
Im Oberlauf des Canisiusgrabens ist im Bereich Weseler Straße / Bonhoefferstraße in 2016 der 
Bau eines neuen Regenklärbeckens zur Behandlung des Niederschlagswassers geplant. Das aus 
dem Einzugsgebiet Weseler Straße kommende Regenwasser muss behandelt werden und durch-
fließt demnächst, vor der Einleitung in den naturnah ausgebauten Canisiusgraben (Oberlauf), das 
Regenklärbecken.  
 
Der naturnahe Gewässerumbau des Canisiusgrabens im Unterlauf, von der Querung des Canisi-
uswegs bis zur Mündung  in den Aasee, ist ein wichtiger Baustein zur Erreichung der Ziele der EG-
WRRL und der „Blauen Richtlinie“, den guten ökologischen Zustand des Gewässers herzustellen. 
Sie trägt auch zur Verbesserung und Stabilisierung der Gewässergüte des Aasees bei. 
 
In dem überplanten Abschnitt befinden sich lange, verrohrte Gewässerabschnitte. Die Verrohrung 
an der Mecklenbecker Straße ist mit einem Einlaufgitter versehen. In der Vergangenheit gab es 
hier häufiger Abfluss-/ Rückstauprobleme und das Gitter wurde mehrfach optimiert. Durch diese 
betrieblichen Probleme besteht die Gefahr von Überflutungen der angrenzenden Bebauung. Bei 
dem Starkregenereignis am 28.07.2014 war dieses Gebiet sehr stark betroffen. Das Einlaufgitter 
vor der Verrohrung an der Mecklenbecker Straße war komplett mit Treibgut belegt und hat den 
Abfluss blockiert. Der Canisiusgraben trat über die Ufer und viele Häuser am Canisiusweg und an 
der Von-Morrien-Straße wurden im Keller und Erdgeschoss überflutet. An den Häusern entstand 
hoher Sachschaden. 
 
Die Maßnahme bietet die Möglichkeit, ökologische Gewässerverbesserung und den Hochwasser-
schutz für die angrenzende Wohnbebauung zu kombinieren und gleichzeitig umzusetzen. Vor den 
großzügigen Durchlässen sind keine Einlaufgitter mehr erforderlich. Die Abflusssituation wird im 
Sinne der EG-Hochwasserrisikomanagementrichtlinie (EG-HWRM-RL) verbessert. Die gravieren-
den Auswirkungen des Starkregenereignisses vom 28.07.2014 werden hierdurch minimiert. 
  
2. Beschreibung der Baumaßnahme 
 
Der Canisiusgraben ist ein typisches Flachlandgewässer, er gehört zu den “Sandgeprägten Tief-
landbächen“. Er liegt im südwestlichen Innenstadtgebiet und beginnt an der Reinhold-Friedrichs-
Straße, nördlich der Weseler Straße (B 51). Von dort fließt er in nordwestliche Richtung und quert 
nach rd. 450 m die Kleihorststraße. Für diesen Abschnitt wird zurzeit die ökologische Verbesse-

- 3 - 
V/0861/2015 
rung des Gewässerabschnittes durchgeführt. Von der Kleihorststraße führt der Gewässerverlauf 
des Canisiusgrabens auf einer Länge von rd. 500 m in nordwestliche Richtung bis zur Mündung in 
den Aasee. Das Einzugsgebiet des Canisiusgrabens aus dem Regenwasserkanalnetz beträgt am 
Aasee rd. 65 ha. 
 
Zahlreiche Regenwassereinleitungen aus dem städtischen Kanalnetz speisen den Canisiusgraben. 
Die hohen Einleitungsmengen prägen sowohl seinen Wasserstand als auch die Nährstoffkonzen-
tration und führen zu nachteiligen Stoßbelastungen im Gewässer. Eine Rückhaltung / Zwischen-
speicherung der Einleitungsmengen ist nicht möglich. Die Nutzung reicht oft bis an die Böschungs-
oberkante des Canisiusgrabens heran.  
Der rd. 313 m lange Gewässerabschnitt nordwestlich des Aasees bis zur Querung des Canisius-
wegs soll durch die Maßnahme ökologisch verbessert und ein naturnaher Gewässerabschnitt ge-
schaffen werden. Durch die ökologische Verbesserungsmaßnahme wird der Gewässerverlauf um 
rd. 68 m auf rd.381 m verlängert. 
 
Der als offener Gewässerlauf von Südosten kommende Canisiusgraben quert den Canisiusweg 
mit einem langen rd. 16 m langen Betonrohr DN 900. Die Verrohrung wird entfernt und durch einen 
neuen, großzügigen Kastendurchlass (B/H/L) 3,0/1,0/7,0 m ersetzt. In diesem Abschnitt wird der 
Gewässerverlauf auf einem kurzen Abschnitt leicht in westliche Richtung verschoben, um so den 
Einbau des Durchlasses zu ermöglichen. Die ober- und unterhalb des Durchlasses einmündenden 
Regenwässerkanäle DN 400 und DN 600 werden an den neuen Böschungsverlauf angepasst. Im 
weiteren Verlauf bleibt das parallel zum Canisiusweg verlaufende, bereits 1996 naturnah umge-
staltete Gewässerbett des Canisiusgrabens auf einer Länge von rd. 155 m erhalten und wurde 
nicht überplant. Der Canisiusgraben wird rd. 40 m südlich der Mecklenbecker Straße in die westli-
che, öffentliche Grünfläche geleitet und auf einer Länge von rd. 60 m parallel der Mecklenbecker 
Straße geführt. Mit einem neuen Kastendurchlass (B/H/L) 3,0/1,2/34,0 m quert der Canisiusgraben 
die Mecklenbecker Straße. Zur Umleitung des Gewässers am Canisiusweg in den neuen Verlauf 
wird auf einer Länge von rd. 5 m der Altverlauf bis auf eine Höhe von rd. 0,45 m unter Geländeni-
veau mit bindigem Material verfüllt. Der Altverlauf, die Verrohrung DN 800/1000 zur Querung der 
Mecklenbecker Straße und angrenzender Nutzungsbereiche, bleibt erhalten und bietet bei hohen 
Regenwasserabflüssen (über 55,00 m ü.NN) eine zusätzliche Abflussmöglichkeit. Im weiteren 
neuen Gewässerverlauf wird der Canisiusgraben als offener Gewässerlauf um den vorhandenen 
Parkplatz am Aasee und westlich des öffentlichen Aasee-Wegs geführt. Dazu wird der Aasee-Weg 
in östliche Richtung verlegt. Für die Erstellung des neuen Gewässerverlaufes an der östlichen Bö-
schungskante der Flachwasserzone wird Boden abgetragen. Der neue Gewässerverlauf verläuft 
parallel der Flachwasserzone und wird durch einen verbleibenden ca. ein Meter hohen Damm von 
der Flachwasserzone getrennt. Zur Überbrückung des Höhenunterschiedes bis zur Mündung in 
den Aasee werden hier auf einer Länge von 35 m fünf je fünf Meter lange Sohlgleiten, die durch 
2,5 m lange gefälleneutrale Zwischenbereiche verbunden sind, eingebaut. Die Sohlgleiten haben 
eine Neigung von 1:25 und überbrücken einen Höhenunterschied von 1,0 m. Danach verläuft der 
neue Gewässerverlauf Richtung Aasee. Der Trenndamm der Stillwasserzone Aa zum Aasee 
(westlich der Modersohnbrücke) muss weiterhin für Unterhaltungsarbeiten erreichbar sein. Daher 
ist ein zusätzlicher Durchlass im Bereich der Landzunge zwischen Flachwasserbereich Aa und 
Mündung Canisiusgraben erforderlich. Der Durchlass hat die Abmessungen (B/H/L) 3,0/1,0/7,0 m. 
Der Zugangsbereich zur Landzunge wird aus Schotterrasen erstellt. Danach mündet der neue 
Gewässerverlauf in den vorhandenen, offenen Canisiusgraben / Mündungsbereich in den Aasee.  
 
Die Einbautiefe aller Durchlässe ist so gewählt, dass sich ein rd. 0,20 m starkes natürliches Sohl-
substrat auf der Betonsohle bilden kann. Die mittlere Einschnittstiefe des neuen Gewässerverlau-
fes beträgt rd. 2,0 m. Die mittlere Gewässerbreite im Bereich der Böschungsoberkante des offenen 
Gewässerverlaufes beträgt rd. 9,0 m und die Sohlbereite 1,0 m. Die örtlichen Gegebenheiten las-
sen eine schlängelnde bis mäandrierende Linienführung für den geplanten Gewässerverlauf zu. 
Das Längsgefälle liegt bei rd. 1,3 bis 5 ‰. In Anlehnung an das Leitbild sind Querschnittsverbreite-
rungen und unterschiedliche Böschungsneigungen mit Gleit- und Prallufern geplant. Die Bö-
schungsneigungen betragen rd. 1:1,2 bis 1:7,8.

- 4 - 
V/0861/2015 
Strömungslenkend und zur Strukturanreicherung werden Totholzelemente z.B. Holzstubben im 
Gewässerverlauf eingebaut, sie sind eine wichtige Lebensgrundlage für die wertgebenden Orga-
nismen und Tiere.  
 
Durch die Verlegung und Aufweitung des Gewässerquerschnittes wird natürlicher Retentionsraum 
geschaffen. Die Folge ist eine Reduzierung der Fließgeschwindigkeit im Gewässer und somit eine 
Reduzierung der Sohl- und Böschungserosion. Der hydraulische Stress für die Organismen wird 
zurückgenommen und eine Organismenabdrift verhindert. Des Weiteren ist mit einer Dämpfung 
der Hochwasserabflussspitzen zu rechnen.  
 
Im Rohrabschnitt Mecklenbecker Straße befindet sich ein zwischengeschalteter Öl/Sandfang. Auf-
grund der betrieblichen Anforderungen ist dieser Abscheider als ein unüberbrückbares Hindernis 
für alle Organismen anzusehen. Der abgetrennte Altverlauf gehört nach der Durchführung der 
Maßnahme zum städtischen Regenwasserkanalnetz, die Gewässereigenschaft wird aufgehoben.  
 
Im Bereich der Durchlässe Mecklenbecker Straße und Canisiuswege befinden sich Ver- und Ent-
sorgungsleitungen, die verlegt oder neu angeschlossen werden müssen. Der in der Mecklenbecker 
Straße von Südwesten kommende Regenwasserkanal DN 800 wird vor dem neuen Durchlass in 
westliche Richtung verlegt und Richtung Canisiusgraben geleitet. Das Regenwasser stark befah-
rener Straßen muss vor der Einleitung in ein Gewässer eine Niederschlagswasserbehandlungsan-
lage durchfließen. In der Mecklenbecker Straße ist geplant, die Niederschlagswasserbehandlung 
mit einem Lamellenklärer durchzuführen. Nach dem Durchfließen des Lamellenklärers wird das 
behandelte Niederschlagswasser in den Canisiusgraben geleitet. 
 
Drainagen und einmündende Regenwasserkanäle werden gegebenenfalls an den neuen Verlauf 
angeschlossen.  
 
Die an den Canisiusgraben angrenzenden Bereiche bieten einen ausreichenden Entwicklungskor-
ridor für das Gewässer. Nach Abschluss der Arbeiten wird im Gewässer eine natürliche Weiterent-
wicklung erfolgen.  
 
Der vorhandene Bewuchs wurde bei der Planung berücksichtigt und bleibt, soweit es die Baumaß-
nahme ermöglicht, erhalten. Nach Abschluss der Maßnahme werden am Gewässer und in den an-
grenzenden Bereichen Neuanpflanzungen durchgeführt. Die Bepflanzung wird mit dem Amt für 
Grünflächen und Umweltschutz (Amt 67) abgestimmt.  
 
Die großzügige Gewässeraufweitung verbessert die hydraulischen Bedingungen und die Abfluss-
verhältnisse erheblich. Die Straßen- und Wegequerungen erfolgen mit großen Kastendurchlässen 
ohne abflusshindernde Einlaufgitter. Damit ist Verstopfung der Gitter und die damit verbundene 
Rückstauproblematik behoben. Der Schutz der Anwohner vor Überflutungen wird somit erheblich 
gesteigert. 
 
Die Beibehaltung des jetzigen Zustandes (= Null-Lösung) widerspricht den Zielsetzungen und Vor-
gaben der EG-WRRL. Die Bemessung und Planung der ökologischen Gewässerverbesserung 
wurde nach den Mindestanforderungen der aktuellen Gesetze, Verordnungen und technischen 
Richtlinien durchgeführt. Reduktionen hiervon sind dementsprechend nicht möglich. 
 
Für die dargestellten Planungen und Maßnahmen im Ausbauabschnitt des Canisiiusgrabens be-
laufen sich die Kosten laut Kostenschätzung, inklusive der Kanalbauarbeiten, auf ca. 729.000 €. 
 
3. Ausschreibung und Bau 
 
Die bauliche Umsetzung der Maßnahme ist für das II./III. Quartal 2016 geplant. Sie ist witterungs-
abhängig und die geplante Bauzeit wird 6 Monate betragen.

- 5 - 
V/0861/2015 
Die Zufahrt während der Bauphase kann über die Mecklenbecker Straße erfolgen. Gravierende 
Auswirkungen auf den Verkehr sind besonders während Verlegung der Versorgungsleitungen und 
des Durchlassbaus in der Mecklenbecker Straße zu erwarten. Die Verkehrsführung wird vor Be-
ginn der Baumaßnahme mit den zuständigen Ämtern abgestimmt. 
 
4. Beiträge Dritter/Zuschüsse 
 
Von der Bezirksregierung Münster wurde aus dem Förderprogramm „Lebendige Gewässer“ eine 
Förderung von bis zu 80 % in Aussicht gestellt. Der Förderantrag wird nach der wasserrechtlichen 
Genehmigung nach § 68 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) gestellt. 
 
5. Genehmigungen/Vereinbarungen 
 
Für die ökologische Verbesserung des Canisiusgrabens ist ein Genehmigungsverfahren nach § 68 
Wasserhaushaltsgesetzt (WHG) erforderlich. Der Antrag auf Plangenehmigung wurde am 
30.09.2015 bei der unteren Wasserbehörde gestellt.  
 
Für die Regenwasserbehandung (Lamellenklärer) ist ein Genehmigungsverfahren nach § 58 Lan-
deswassergesetz (LWG) und für die neue Einleitungsstelle nach § 8 (LWG) erforderlich. Diese 
Anträge werden in Kürze gestellt. 
 
Die Planung wurde mit allen beteiligten Ämtern und der Bezirksregierung Münster abgestimmt. Die 
Anwohner wurden im Vorfeld über über die geplante Maßnahme informiert. Sie befürworten diese 
Planung und erwarten eine kurzfristige Durchführung. 
 
6. Liegenschaftliche Regelungen 
 
Die für die Verlegung und ökologische Verbesserung des Canisiusgrabens vorgesehenen Flächen 
befinden sich ausschließlich auf dem Gebiet der Stadt Münster. Die Stadt Münster ist Eigentümerin 
aller beplanten Liegenschaften, liegenschaftliche Regelungen sind nicht erforderlich. Die an die 
überplante Fläche angrenzenden Grundstückseigentümer werden im Rahmen des wasserrechtli-
chen Genehmigungsverfahrens beteiligt und über die geplante Maßnahme informiert. 
 
Die Anwohner und Eigentümer werden entsprechend dem Serviceversprechen des Tiefbauamtes 
frühzeitig über die Maßnahme informiert. 
 
In Vertretung 
 
gez. 
 
Schultheiß 
Stadtdirektor 
 
 
Anlagen

AUKB_V_0861_2015_Canisiusgraben_Anlage_1_02 Uebersicht_5000

462 Zeichen

0DÀVWDELageplan/ÅQJHQDatum Name bearbeitet gezeichnet JHSUÝIWgenehmigt :i. A.0ÝQVWHUGHQTiefbauamt
Planung
1 : 5000+×KHQ1 :1 : 02.09.2015Dreyer02.09.2015%×PHUCanisiusgraben
Stadtteil:  AaseestadtBezirk:     Mitte
naturnaher Ausbau und|NRORJLVFKH9HUEHVVHUXQJ$D1HEHQJHZlVVHU
Anlage Nr. :Fach Nr. :Blatt Nr. :           2Wl 10  (P) 2015
hEHUVLFKWVODJHSODQ
Gew.-Nr.:   33256Unterlauf
Plot 05.11.2015
DatumName Nr.12345
$UWGHUbQGHUXQJ
28.09.2015%×PHU

AUKB_V_0861_2015_Canisiusgraben_Anlage_2_03 Lageplan

1249 Zeichen

Plot 29.10.2015
0DÀVWDELageplan/ÅQJHQDatum Name bearbeitet gezeichnet JHSUÝIWgenehmigt :i. A.0ÝQVWHUGHQTiefbauamt
Planung
1 : 500+×KHQ1 :1 : 02.09.2015Dreyer02.09.2015%×PHUCanisiusgraben
Stadtteil:  AaseestadtBezirk:     Mitte
naturnaher Ausbau und|NRORJLVFKH9HUEHVVHUXQJ$D1HEHQJHZlVVHU
Anlage Nr. :Fach Nr. :Blatt Nr. :           3Wl 10  (P) 2015
Lageplan
*HZlVVHU
WasserbausteineCP 45 / 125  auf Geotextil
Darstellung nachrichtlich*HZlVVHU%|VFKXQJWallWegSchotterrasen
Bewuchs%DXPHQWIlOOWX0+100.001 ProfilStation*HZlVVHUYHUODXI*HZlVVHUDFKVH%|VFKXQJSymbol. Darstellungder Totholzelemente
gepl. Pfahlreihelg.=1,50m; d=0,12m
Sohlgleite  1 : 25Mattengitterzaun
RKQH0D‰VWDERaubaum - Dreieck
Kette /QuerholzPfahl
W DN 300
Telekomkabel / Unity MediaSchmutzwasserkanalRegenwasserkanal
StromkabelWasserleitungGASGASGAS G DN 300 Gasleitung
.DQDOHQWIÅOOWZLUGYHUGÅPPWX
RKQH0D‰VWDE
MittelwasserSohlprofilGXUFKVWU|PWHVWurzelwerk(Fischunterstand)Wurzelwerk in Sohle/%|VFKXQJ(LQJHEXQGHQ(Ufersicherung)Einbau in Boden(2/3 des Volumens)
ErsatzauePositionierung direkt ander Mittelwasserlinie
]XVlW]OLFKH6LFKHUXQJmit Pfahl etc.
Kette / Seil0.1030 - 40cm80 - 150cm
Gew.-Nr.:   33256Unterlauf
DatumName Nr.12345
$UWGHU¥QGHUXQJ
28.09.2015%×PHU

Beratungsverlauf (2)

17.11.2015 Bezirksvertretung Münster-Mitte
TOP 5.5 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
26.11.2015 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen
TOP 5.21 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (7)

  • Bonhoefferstraße
  • Mecklenbecker Straße
  • Von-Morrien-Straße
  • Weseler Straße
  • Kleihorststraße
  • Canisiusweg
  • Reinhold-Friedrichs-Straße

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
V/0861/2015
Typ
Vorlagen
Datum
27.10.2015
Erstellt
06.10.2020 14:37