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Beantwortung einer Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates der CDU-Fraktion zu Handwerkerhöfen im Gewerbegebiet Immendorf (AN/0976/2026)

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 1836/2026 vom 18.06.2026

Stand: Am 18.06.2026 im Ausschuss für Wirtschaft und Digitalisierung beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.

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    Dezernat, Dienststelle IX/IX/3 Vorlagen-Nummer 18.06.2026 1836/2026 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss für Wirtschaft und Digitalisierung 18.06.2026 Beantwortung einer Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates der CDU- Fraktion zu Handwerkerhöfen im Gewerbegebiet Immendorf (AN/0976/2026) Die CDU-Fraktion bittet um die Beantwortung der folgenden Fragen: 1. Hält die Verwaltung die ehemals für die AWB vorgehaltene Fläche im Gewerbegebiet Immendorf grundsätzlich für geeignet, dort einen Handwerker- bzw. Gewerbehof für kleine und mittlere Unternehmen zu entwickeln? 2. Falls ja, welche Betreibermodelle kommen aus Sicht der Verwaltung für die Entwick- lung eines Handwerker- bzw. Gewerbehofes auf dieser Fläche in Betracht, um das Vorhaben zu realisieren? Stellungnahme der Verwaltung: Zu 1.: Aus Sicht der KölnBusiness ist die ehemals für die AWB vorgehaltene Fläche im Gewerbege- biet Immendorf grundsätzlich geeignet, um dort einen kleinteiligen Handwerker- bzw. Gewer- behof zu entwickeln. Die KölnBusiness nimmt einen Bedarf nach kleinteiligen und flexiblen Mietflächen auf dem Markt wahr. Gleichzeitig ist die Fläche auch grundsätzlich für eine klassi- sche Vermarktung an inhabergeführte Unternehmen im Eigentum geeignet. Trotz der konjunk- turellen Entwicklung besteht weiterhin eine hohe Nachfrage nach unbebauten Gewerbegrund- stücken zum Erwerb durch Eigennutzer. Denn für viele Unternehmen ist der Erwerb von Flä- chen ein wichtiger Baustein, um Investitionen planbar zu machen und eine nachhaltige Unter- nehmensentwicklung in Köln zu ermöglichen. Zu 2.: In der Praxis werden unterschiedliche Betreibermodelle für Handwerker- und Gewerbehöfe umgesetzt. Beispiele aus München und Hamburg zeigen städtisch getragene Modelle. Eine entsprechende Gesellschaft besteht in Köln derzeit nicht. Ihre Einrichtung würde einen politi- schen Beschluss voraussetzen und wäre mit entsprechenden Vorlaufzeiten sowie einem Kapi- taleinsatz verbunden. Daneben bestehen auch Lösungen über den privaten Markt, die für die Kommune in der Regel mit geringeren Kosten verbunden sind. Aus Sicht der KölnBusiness ist es dabei maßgeblich und um Mieter*innen Planungssicherheit zu geben, dass Investoren sich dazu bekennen, die Immobilie langfristig zu betreiben und im Bestand zu halten. Gez. Haack

Beratungsverlauf

  1. 18.06.2026

    Ausschuss für Wirtschaft und Digitalisierung

    Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen

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