mandari

1. Bestätigung der Übereinstimmung mit den Erfordernissen nach § 125 Abs. 2 BauGB für den Ausbau der geplanten Erschließungsanlage Oberdorfstraße / Stichstraße in Bonn-Geislar 2. Genehmigung der baureifen Planung zum Ausbau der Erschließungsanlage Oberdorfstraße / Stichstraße in Bonn-Geislar

Stellungnahme der Verwaltung 200356-1 vom 16.05.2020

Stand: Am 27.05.2020 im Ausschuss für Planung, Verkehr und Denkmalschutz zur Kenntnis genommen.

Dokumente

Beratungsverlauf

  1. 27.05.2020

    Ausschuss für Planung, Verkehr und Denkmalschutz

    TOP 5.2.1, Empfehlung. Ergebnis: zur Kenntnis genommen

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