1. Bestätigung der Übereinstimmung mit den Erfordernissen nach § 125 Abs. 2 BauGB für den Ausbau der geplanten Erschließungsanlage Oberdorfstraße / Stichstraße in Bonn-Geislar 2. Genehmigung der baureifen Planung zum Ausbau der Erschließungsanlage Oberdorfstraße / Stichstraße in Bonn-Geislar
Stellungnahme der Verwaltung 200356-1 vom 16.05.2020
Stand: Am 27.05.2020 im Ausschuss für Planung, Verkehr und Denkmalschutz zur Kenntnis genommen.
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Dokumente
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Sammeldokument öffentlich
PDF 62.5 KB
Beratungsverlauf
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27.05.2020
Ausschuss für Planung, Verkehr und Denkmalschutz
TOP 5.2.1, Empfehlung. Ergebnis: zur Kenntnis genommen
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