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Lärmaktionsplanung nach EU-Umgebungslärmrichtlinie bzw. § 47 d BImSchG / Ergebnisse der öffentlichen Auslegung und abschließender Beschluss zur Stufe 2 der Lärmaktionsplanung gemäß EU-Umgebungslärmrichtlinie

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 2437/2017 vom 14.11.2017

Stand: Am 19.12.2017 im Rat ungeändert beschlossen.

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  • Anhang 3 EBA-Stellungnahme

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    FR | Eisenbahn-Bundesamt Zentrale Anhang 3 j 1 ölsincı Köln De EREE Eingang 1 6. Dez, 2015 a N > Harglf /} f& ONE 57 Umwelt. Eisenbahn-Bundesamt, Postfach 20 05 65, 53158 öng Verbraucherschutzggy, eitung: Kay-Dliver Schubert Stadt Köln Telefon: +49 (228) 9826-835 Umwelt- und Verbraucherschutzamt Telefax: +49 (228) 9826-9835 PN EP nie 2 E-Mail: schubertk@eba.bund.de Ref53@eba.bund.de Internet: www.eisenbahn-bundesamt.de Datum: 28.11.2016 Geschäftszeichen (bitte im Schriftverkehr immer angeben) VMS-Nummer: 5355-53pb/003-0029#038 Betreff: Stellungnahme zum Lärmaktionsplan (Runde 2) der Stadt Köln Bezug: 574/3 Kr (Schreiben vom 14.11.2016) Anlagen: O0 Sehr geehrte Damen und Herren, im Schreiben vom 14. November 2016 bitten Sie das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) um Stellung- nahme im Rahmen der Lärmaktionsplanung für die Stadt Köln. Zu den im Lärmaktionsplan ange- gebenen Maßnahmen haben wir folgende Anmerkungen: Zu Maßnahme 26: 1) Das Lärmsanierungsprogramm ist ein freiwilliges Förderprogramm des Bundes, in dem die Deutsche Bahn AG Zuwendungsempfänger ist. Die finanziellen Mittel werden aber vollständig vom Bund bereitgestellt. Vor diesem Hintergrund ist die von Ihnen verwendete Bezeichnung „Lärmsa- nierungsprogramm der Deutschen Bahn AG“ in der Überschrift der Maßnahme 26 irreführend. 2) Ebenfalls in diesem Abschnitt des Lärmaktionsplans wird auf die Immissionsgrenzwerte des Lärmsanierungsprogramms eingegangen. Mit dem Bundeshaushaltsgesetz für das Jahr 2016 wurden die Grenzwerte für die Lärmsanierung um 3 dB(A) abgesenkt und betragen nunmehr für z.B. allgemeine Wohngebiete in der Nacht 57 dB(A). Dies stellt eine Verbesserung des Lärm- schutzes an Strecken des Bundes dar und sollte somit auch Berücksichtigung im Lärmaktionsplan der Stadt Köln finden. Hausanschrift: Überweisungen an Bundeskasse Trier Heinemannstraße 6, 53175 Bonn Deutsche Bundesbank, Filiale Saarbrücken Tel.-Nr. +49 (228) 9826-0 BLZ 590 00000 Konto-Nr. 590 010 20 Fax-Nr. +49 (228) 9826-199 IBAN DE 81 5900 0000 0059001020 BIC: MARKDEF1590 Formgebundene, fristwahrende oder sonstige rechtserhebliche Erklärungen sind ausschließlich auf dem Postweg einzureichen. 3) Im letzten Textabschnitt der Maßnahme 26 wird auf den Wechsel der Zuständigkeit bzgl. der Haupteisenbahnstrecken eingegangen. Das EBA ist ab dem 1. Januar 2015 für die Lärmaktions- planung an Haupteisenbahnstrecken verantwortlich, dementsprechend wird das EBA einen Lärm- aktionsplan für die Haupteisenbahnstrecken im Jahr 2018 veröffentlichen. Dies hat nicht zur Folge, dass die baulichen Maßnahmen des Lärmsanierungsprogramms vom EBA übernommen und durchgeführt werden oder dass das Lärmsanierungsprogramm im Lärmaktionsplan des EBA auf- geht. Zur Erläuterung des Sachverhaltes: In der Bundesrepublik Deutschland gibt es verschiedene Instrumente, die dem Schutz vor Schie- nenverkehrslärm dienen. Als gesetzliche Grundlage gibt es das Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) und die Verkehrslärmschutzverordnung (16. BImSchV). Zudem sind für den Lärm- schutz die EU-Vorgaben der Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG des Europäischen Parlaments und des Rates zu beachten. Seit 1999 erfolgen aktive und passive Lärmschutzmaßnahmen für Bestandsstrecken der Schie- nenwege des Bundes im Rahmen des freiwilligen Lärmsanierungsprogramms. Die Lärmsanierung an Schienenwegen des Bundes ist also eine konkrete Lärmschutzplanung mit anschließender operativer Umsetzung. Die Berechnungsgrundlage zur Erstellung des Schallschutzes ist die 16. BImSchV und ihre Anlage 2. Der Bund stellt hierfür Haushaltsmittel in Höhe von derzeit bis zu 150 Mio. € pro Jahr für den Bau von Lärmschutzwänden (aktiver Lärmschutz) und Zuschüsse zum Einbau von Schallschutzfenstern (passiver Lärmschutz) zur Verfügung. Bisher wurden über 1 Mil- liarde Euro investiert. Mit der Durchführung der Lärmsanierung ist die DB Netz AG als Gesamtpro- jektleiter betraut. Nach den EU-Vorgaben der Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG des Europäischen Parlaments und des Rates führt das Eisenbahn-Bundesamt ab 2018 alle fünf Jahre eine bundesweite Lärmak- tionsplanung an Haupteisenbahnstrecken durch. Ziel dieser EU-Richtlinie ist es, die aktuelle Lärmbelastung anhand von den Berechnungen der Umgebungslärmkartierung und der Öffentlich- keitsbeteiligung in einem Lärmaktionsplan darzustellen. Der Lärmaktionsplan wird dabei nach den Vorgaben der Umgebungslärmrichtlinie der EU in Verbindung mit der Vorläufigen Berechnungs- methode für den Umgebungslärm an Schienenwegen (VBUSch) erstellt. Er bietet eine Informati- onsquelle für Bürgerinnen und Bürger und eine Planungsgrundlage für Städte, Gemeinden und weitere Entscheidungsträger. Aus dem Lärmsanierungsprogramm wie auch aus dem Lärmaktionsplan können keine unmittelba- ren Rechtsansprüche zur Durchsetzung von Maßnahmen abgeleitet werden. Eine Verknüpfung dieser beiden bundesweiten Aktivitäten zum Schutz vor Schienenverkehrslärm wurde geprüft. Aufgrund der unterschiedlichen Berechnungsgrundlagen ist dies jedoch nicht sinnvoll. So wird z.B. bei der Erfassung der lärmrelevanten Strecken beim Lärmsanierungsprogramm ein pegelbezoge- ner Ansatz verwendet und alle Strecken mit einem Immissionspegel von mehr als 57 dB(A) nachts erfasst. Nach den Vorgaben der EU-Umgebungslärmrichtlinie ist für die Lärmkartierung und Lärm- Seite 2 von 3 aktionsplanung ein mengenbezogener Ansatz mit einer Festlegung der zu erfassenden Strecken aufgrund der Anzahl der Züge maßgeblich. Zwar zeigt sich beim Vergleich der erfassten Strecken eine große räumliche Deckung, es werden aber etwa 22 % der Streckenlängen größer 57 dB (A), die im Rahmen der Lärmsanierung bezüglich Lärmschutzmaßnahmen bewertet werden, durch die Lärmkartierung nicht erfasst. Bundesweit liegen so bei 930 Gemeinden keine oder fehlende räum- liche Deckungen vor. Zudem ergeben sich bei der Lärmaktionsplanung und bei der Lärmsanierung wegen der unterschiedlichen Berechnungsverfahren auch Abweichungen in der Reihung der durch Lärm belasteten Gebiete nach Höhe der Lärmbelastung. Die Kennzahlen zur Priorisierung bei Lärmaktionsplanung und Lärmsanierung können daher nicht miteinander verglichen werden. Eine Verknüpfung der Lärmsanierung mit der Lärmkartierung und Lärmaktionsplanung nach Umge- bungslärmrichtlinie ist daher nicht möglich. Zu Maßnahme 27: Zusätzlich weisen wir darauf hin, dass das von Ihnen erwähnte Pilotprojekt „Leiser Güterverkehr“ im Zeitraum 2009-2012 jährlich mit 10 Millionen Euro aus Mitteln der freiwilligen Lärmsanierung des Bundes finanziert wurde. Von diesen 40 Millionen Euro wurden 20 Millionen Euro für das Pi- lotprojekt „Leiser Rhein“ eingesetzt. Zusätzlich existiert das Förderprogramm „LaTPS“ (Lärmab- hängiges Trassenpreissystem) für die Umrüstung von Güterwagen mit lauten Bremssystemen, das kein Jahresbudget sondern ein festgesetztes Gesamtbudget von 152 Millionen Euro bis zum Jahr 2021 hat, da die Zusage von Bundesmitteln abhängig von der Anzahl der eingehenden Anträge zur Umrüstung ist. Weiterhin hat sich die Bundesregierung gemäß Koalitionsvertrag 2013 auf eine Halbierung des Schienenlärms bis 2020 festgelegt. Dieses Ziel setzt die Deutsche Bahn AG um. Freundlich möchte ich Sie ebenfalls darauf hinweisen, dass das von Ihnen erwähnte Bundesminis- terium für Verkehr, Bau- und Stadtentwicklung aufgrund von Umstrukturierungen nun Bundesmi- nisterium für Verkehr und digitale Infrastruktur heißt. Ich hoffe die Anmerkungen helfen bei der Erstellung des Lärmaktionsplanes und finden Berücksichtigung. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag DEI Seite 3 von 3
  • Anhang 2 Entscheidungsvorschläge

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    Anhang 2 Seite 1 von 14 Darstellung und Bewertung der im Zusammenhang mit der öffentlichen Auslegung vom 24.11. bis zum 21.12.2016 zum Lärmaktionsplan bei der Stadt eingegan- genen Stellungnahmen und Äußerungen Im Zusammenhang mit der öffentlichen Auslegung und der parallel durchgeführten erneuten Beteiligung von Trägern öffentlicher Belange (TÖB) sind 32 Stellungnah- men und Äußerungen eingegangen. Nachfolgend werden die eingegangenen Stellungnahmen dokumentiert und fortlaufend nummeriert. Daran anschließend werden in Übereinstimmung mit der laufenden Nummerierung die Inhalte der Stellungnahmen sowie ein Entscheidungsvorschlag durch den Rat dargestellt. Bei inhaltlich gleichen Stellungnahmen wird auf die jeweilige erste Entscheidung durch den Rat verwiesen. Aus Datenschutzgründen werden keine personenbezogenen Daten (Name und Adresse) aufgeführt. Lfd. Nr. Kurzinhalt der Stellungnahme (sinngemäß zusammengefasst) Entscheidung svor - schlag für den Rat Stellungnahme der Verwaltung A Private Eingaben 1. Tempolimit Victoriastr. In dieser Stellungnahme wird dargelegt, dass auf der Victoriastraße (In- nenstadt) viel zu schnell gefahren wird, die LKW-Anteile hier besorgniser- regend zunehmen und viele Ampeln bei Rot überfahren werden.Es wird im Namen aller Anwohner um die Einführung eines Tempolimits gebeten. Die Anregung zur Lärmminderung ist bei der Fortschreibung des Lärmaktionsplans zu prüfen. Auf der Grundlage des beschlossenen Handlungs- und Maßnah- menkatalogs zum Lärmaktionsplan wird die Verwaltung klären, welche Straßen für eine Geschwindigkeitsbegrenzung in Frage kommen und diese dem Rat im Rahmen der Fortschreibungen zum Lärmaktionsplan zum Beschluss vorlegen. 2. Autolärm Riehler Str. / Konrad -Adenauer -Ufer In dieser Stellungnahme wird dargelegt, dass auf den o.g. Straßen be- dingt durch den geraden mehrspurigen Ausbau viele Autofahrer das Tempolimit von 50 km/h nicht einhalten. Hinzu komme, dass es durch die Zunahme von aufgemotzten Autos, „Kavaliersstarts“ u nd unnötigem Hu- pen, also dem absichtlichen Erzeugen von Lärm, im Veedel immer lauter wird. In den o. g. Straßen sollten: - Entschleunigungen durch weitreichende bauliche Ma ßnahmen er- folgen. - Das Tempolimit auf 30 km/h gesenkt werden. - Flächendeckend Blitzer aufgestellt werden. Die Anregungen zur Lärmminderung sind bei der Fortschreibung des Lärmaktionsplans zu prüfen. Die Riehler Straße wurde bereits auf 50 km/h reduziert. Des- halb ist hier die The- matik „zulässige Ge- schwindigkeit“ nach- rangig im Vergleich zu anderen lärmbelaste- ten Straßen. Auf der Grundlage des Handlungs- und Maßnahmenkatalogs zum beschlossenen Lärmaktionsplan wird die Verwaltung klären, wel- che Straßen für eine Geschwindigkeitsbegrenzung sowie Anpas- sungen von Straßenraumgestaltungen in Frage kommen und diese dem Rat im Rahmen der Fortschreibungen zum Lärmakti- onsplan zum Beschluss vorlegen. Auf der Riehler Str. erfolgte erst Ende 2011 eine Temporeduzierung von 70 auf 50 km/h. Eine weitere Reduzierung ist hier aus Sicht der Verwaltung im Ver- gleich zu anderen lärmbelasteten Straßen (insb. Handlungsbedarf 1 oder 2) nachrangig. In Bezug auf Geschwindigkeitsüberwachungen führt der be- schlossene Handlungs- und Maßnahmenkatalog aus, dass das vorrangige Ziel der Verkehrsüberwachung gem. § 48 Abs. 2 OBG die Verkehrsunfallprävention ist. Eine Verkehrsüberwachung zur Begrenzung schädlicher Umwelteinflüsse (Lärmschutz, Luftrein- haltung) steht der Verkehrsunfallprävention nach. Seite 2 von 14 Lfd. Nr. Kurzinhalt der Stellungnahme (sinngemäß zusammengefasst) Entscheidung svor - schlag für den Rat Stellungnahme der Verwaltung A Private Eingaben 3. Lärm in Köln -Bayenthal, Bonner Straße: Großmarkt, Zugverkeh r, Recycling-Firma In dieser Stellungnahme wird für den Bereich der Bonner Straße auf die hohe nächtliche Lärmbelastung durch den Großmarkt, den Krach von donnernden Zügen und den Lärm der Recycling Firma, die neben dem Großmarkt liegt und schon um 6 Uhr die Arbeit aufnimmt, hingewiesen. Es wird darüber hinaus zum Ausdruck gebracht, dass dies für die Anwoh- ner in der Summe eine rund um die Uhr Lärmbelästigung ist, die krank macht und die Wohn- und Lebensqualität mindert. Diese Hinweise auf Lärmbelastungen werden bei der Fort- schreibung des Lärm- aktionsplans geprüft. Die vorgebrachten Hinweise zu Lärmbelastungen sollten bei der Fortschreibung des Lärmaktionsplans geprüft werden. 4. Lärm im Georgsviertel In dieser Stellungnahme wird gefragt, ob es konkrete Maßnahmen gibt, den Autoverkehrslärm in der Innenstadt zu reduzieren? Im Georgsviertel sei der Lärm von der Rheinuferstraße zu hören, aber auch sehr viel Ver- kehr von der Severinsbrücke fließe durch dieses Viertel in die Innenstadt. Es wird auf Fahrten von LKW und großen Reisebussen in der Follerstra- ße, und Mathiasstraße hingewiesen, die von außerhalb kommen sowie Taxen und Kurierdiensten, die die Große Witschgasse und illegal die Georgstraße als Abkürzungen nutzen. Es wird angeregt zu prüfen: - Im Viertel die Geschwindigkeit schnellstmöglich a uf 30 km/h zu reduzieren und - soweit möglich die Straßen zu Anliegerstraßen mac hen Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen Die Umsetzung der Tempo 30 Zone „Innenstadt Georgsv iertel“ wurde bereits politisch beschlossen. Sie ist in 2017 vorgesehen. Das Instrumentarium „Anliegerstraßen“ ist praktisch nicht über- wachbar und damit wirkungslos. 5. Fluglärmbelas tung im Kölner Süden In dieser Stellungnahme wird die Meinung vertreten, dass die zur Lärm- minderungsplanung nach EU-Umgebungslärmrichtlinie veröffentlichte Fluglärmkarte nicht die tatsächliche Fluglärmbelastung widergibt. Anhand einer Messstation des Deutscher Fluglärmdienst e.V. im Kölner Süden könnten deutlich höhere Belastungen nachgewiesen werden. Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Die vom Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen erarbeiteten Fluglärmkarten nach EU- Umgebungslärmrichtlinie weisen normkonform die Lärmbelastun- gen oberhalb von LDEN 55 dB(A) und LNight 50 dB(A) aus. Ge- ringere Lärmbelastungen werden hier nicht dargestellt. Es steht außer Frage, dass auch der Bereich der zitierten Fluglärmmess- station durch Fluglärm belastet ist. Bezogen auf die Kartierungs- methodik nach EU-Umgebungslärmrichtlinie liegen diese Belas- tungen jedoch unterhalb der hierfür vorgegebenen Darstellungs- grenzen. Seite 3 von 14 Lfd. Nr. Kurzinhalt der Stellungnahme (sinngemäß zusammengefasst) Entscheidung svor - schlag für den Rat Stellungnahme der Verwaltung A Private Eingaben 6. Verkehrslärm an der Vorgebirgsstraße In dieser Stellungnahme wird eine deutlich zunehmende Lärm- und Luft- belastung an der Vorgebirgsstraße angesprochen und nach einem Ver- kehrskonzept für die nahe Zukunft gefragt. Die Anregung eines Verkehrskonzeptes für die Vorgebirgsstraße ist bei der Fortschrei- bung des Lärmakti- onsplans zu prüfen. Die Verwaltung wird klären, für welche Straßen welche Optimie- rungsmaßnahmen in Frage kommen und diese im Rahmen der Fortschreibungen zum Lärmaktionsplan auch unter dem Aspekt möglicher Verkehrszunahmen prüfen. 7. Hermelinweg in Köln -Brück: Abänderung Lärmaktionsplan unter Berücksichtigung der Wahrung der Menschenrechte auf körperliche Unversehrtheit In der Stellungnahme wird dargelegt, dass die Fluglärmbelästigung oder auch Fluglärmkörperverletzung unzumutbar und menschenverachtend sei. Insbesondere nachts sei die Fluglärmbelästigung durch Starts und Landungen so hoch, dass kein Nachtschlaf möglich ist. Die Flugfrequen- zen hätten so stark zugenommen, dass teils nachts Starts oder Landun- gen alle 2-3 Minuten stattfinden. Es wird gefordert, dass zumindest ab sofort ein Nachtflugverbot gelten muss Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Der Bereich des Hermelinwegs in Köln-Brück liegt außerhalb des Lärmschutzbereiches des Flughafens Köln / Bonn. Gemäß der Lärmkartierung des Landesamts für Natur, Umwelt und Verbrau- cherschutz Nordrhein-Westfalen zur EU- Umgebungslärmkartierung liegen die nächtlichen Fluglärmbelas- tungen hier unter LNight 50 dB(A) und somit unterhalb des NRW- Auslösewertes für die Lärmaktionsplanung. Der Rahmen für den Nachtflug am Flughafen Köln / Bonn ist durch die bis 2030 gel- tende Nachtflugregelung und aufgrund der im Fluglärmgesetz festgelegten gesetzlichen Bestimmungen gesetzt. 8: Fluglärm findet zu wenig Beachtung in zukünftigen Maßnahmen In der Stellungnahme wird die Fluglärmbelastung in Köln-Neubrück ange- sprochen. Dabei stehe nicht der gemittelte Fluglärm sondern die Belas- tung insbesondere bei den nächtlichen Überflügen und den damit einher- gehenden Spitzpegeln im Vordergrund. Es wird bemängelt, dass die Thematik eines Nachtflugverbotes im aktuellen Bericht zum Lärmaktions- plan nicht behandelt wird. Es werden folgende Vorschläge zur Reduzierung des Fluglärms vorgetra- gen: - Einrichtung eines Nachtflugverbotes - Ausweitung der gesetzlichen Schutzzone des Flugha fens und Überprüfung dieser Zone nach einem festgelegten Zeitraum - Anpassung der Berechnungsvorschriften für den Flu glärm in der Form, dass auch Belastungsspitzen beachtet werden - Errichtung einer Fluglärmessstation in Köln-Neubr ück - Besteuerung von lauten Flugzeugen, da die bisheri gen Gebühren nicht in ausreichendem Maß abschreckend sind Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Aufgrund gegebener gesetzlicher Vorgaben zum Fluglärm und vor dem Hintergrund der bis 2030 geltenden Nachtflugregelung können die angesprochenen Vorschläge bis auf weiteres in der Lärmaktionsplanung nicht berücksichtigt werden. Über die einzelnen Punkte wird auch in der Fluglärmkommission beraten und ggfs. entsprechende Beschlüsse gefasst. Seite 4 von 14 Lfd. Nr. Kurzinhalt der Stellungnahme (sinngemäß zusammengefasst) Entscheidung svor - schlag für den Rat Stellung nahme der Verwaltung B Träger öffentlicher Belange 1. Landschaftsverband Rheinland Der Landschaftsverband Rheinland hat keine Bedenken geäußert. Er bittet jedoch zusätzlich um Beteiligung des Rheinischen Amts für Denk- malpflege und des Rheinischen Amtes für Bodendenkmalpflege Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen Sobald es im Rahmen der Fortschreibungen zum Lärmaktions- plan zur Festlegung von relevanten baulichen Einzelmaßnahmen kommt, werden zusätzlich auch das Rheinische Amt für Denk- malpflege und des Rheinische Amt für Bodendenkmalpflege be- teiligt. 2. Landesbetrieb Wald und Holz Nordrhein -Westfallen Der Landesbetrieb Wald und Holz Nordrhein-Westfalen hat keine Beden- ken geäußert. Für zukünftige Baumaßnahmen wie Lärmschutzwälle / -wände und Kreis- verkehren die zu Eingriffen in Waldflächen führen, sollten die notwendi- gen Ersatzflächen für Wald eingeplant werden. Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen Der Hinweis auf Waldersatzflächen ist erst im Zusammenhang mit der Umsetzung konkreter Einzelmaßnahmen mit Eingriffen in Waldflächen relevant. 3. Unitymedia Unitymedia teilt als Träger öffentlicher Belange keine Einwände mit 4. Rhein -Kreis Neuss Der Rhein-Kreis Neuss hat keine Bedenken und Anregungen geäußert. 5. Kreis Mettmann Der Kreis Mettmann hat keine Anregungen geäußert. 6. Eisenbahnbundesamt Das Eisenbahnbundesamt bittet um Aktualisierungen und redaktionelle Änderungen des Berichtes zu den Themenbereichen Lärmsanierungs- programm des Bundes (Maßnahme 26), Zuständigkeit des Eisenbahn- bundesamt für die bundesweite Lärmaktionsplanung an Haupteisenbahn- strecken und Pilotprojekt Leiser Güterverkehr der Deutschen Bahn AG sowie lärmabhängiges Trassenpreissystem (Maßnahme 27). Die Stel- lungnahme im Einzelnen ist als Anhang 3 beigefügt. Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen Die Aktualisierungen werden im Bericht berücksichtigt. 7. RheinEnergie AG Seitens der RheinEnergie AG bestehen keine Bedenken. Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass die auf den Kölner Internetsei- ten zur Lärmaktionsplanung beschriebene IVU-Anlage in Rath-Heumar nicht existiert. Um entsprechende Anpassung wird gebeten Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen Der von der RheinEnergie AG erbetene redaktionelle Ände- rungswunsch ist korrekt. Die Internetseite wurde entsprechend angepasst.. Seite 5 von 14 Lfd. Nr. Kurzinhalt der Stellungnahme (sinngemäß zusammengefasst) Entscheidung svor - schlag für den Rat Stellung nahme der Verwaltung B Träger öffentlicher Belange 8. Landesbetrieb Straßenbau NRW Der Landesbetrieb Straßenbau hat seine Stellungnahme in Form einer Aktualisierung der Tabelle 20 des Abschlussberichtes von LK-Argus vom 28.10.2016 abgegeben. Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen Die Aktualisierungen wurden im Bericht berücksichtigt. 9. Bezirksregierung Düsseldorf, Dezernat Luftverkehr Die Bezirksregierung Düsseldorf geht davon aus, dass die bekannten und genehmigten Hubschrauberlandeplätze ausreichend in der Lärmplanung der Stadt berücksichtigt werden. Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen Hubschrauberlandeplätze unterliegen im Rahmen der luftfahrt- rechtlichen Genehmigungen durch die Bezirksregierung Düssel- dorf auch den geltenden nationalen immissionsschutzrechtlichen Bestimmungen. Bei Einhaltung dieser Bestimmungen sind sie im Sinne der EU-Umgebungslärmrichtlinie als unproblematisch ein- zustufen. Die Flugbewegungen des vorhandenen provisorischen Hubschrauberlandeplatzes am Flughafen Köln / Bonn sind in die Lärmkartierung zum Flughafen Köln / Bonn eingeflossen. 10. Stadt Bergisch Gladbach Aus Sicht der Stadt Bergisch Gladbach ist im derzeitigen Verfahrensstand nicht erkennbar, inwieweit wesentliche Belange der Stadt betroffen sind. Eine weitere Beteiligung wird angeregt. Es wird außerdem verdeutlicht, dass sich Veränderungen, die sich durch Beurteilung, Priorisierung und Umsetzung von Maßnahmen basierend auf dem Abschlussbericht des Büros LK-Argus vom 28.10.2016 sowie dem Kölner Ratsbeschluss vom 22.09.2016 ergeben, nicht zum Nachteil der Stadt Bergisch Gladbach auswirken dürfen. Insbesondere durch Lärmminderungsmaßnahmen in Köln bedingte Erhöhungen von Lärm- und Luftbelastungen in Bergisch Gladbach dürfen nicht erfolgen. Die Planung verkehrsorganisatorischer Maßnahmen, die den Verkehrsfluss der Straßen L 286 sowie B 506, L 101 und L 136 / B55 beeinflussen können, bedürfen des Einvernehmens mit der Stadt Bergisch Gladbach. Insbesondere die konzeptionellen Arbei- ten zur Umsetzung von LKW-Nachfahrverboten (Maßnahme 11) bedürfen einer Beteiligung der Stadt Bergisch Gladbach. Ein interkommunales Ab- stimmungserfordernis bestehe auch bei weiteren Planungsschritten zu den Themen LKW-Führungs-, gesamtstädtisches Geschwindigkeits- so- wie Citylogistikkonzept. Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen Die von der Stadt Bergisch Gladbach angesprochen Beteiligungs- und Abstimmungserfordernisse sind im Rahmen der weiteren Arbeiten und Fortschreibungen zum Lärmaktionsplan sowie ver- kehrsplanerischen Abstimmungen vorgesehen. Seite 6 von 14 Lfd. Nr. Kurzinhalt der Stellungnahme (sinngemäß zusammengefasst) Entscheidung svor - schlag für den Rat Stellung nahme der Verwaltung B Träger öffentlicher Belange 11. Rhein -Sieg -Kreis Aus Sicht des Rhein-Sieg-Kreises haben nur wenige Maßnahmen des Kölner Lärmaktionsplans denkbare Auswirkungen auf benachbarte Kom- munen. Maßnahmen zum Fluglärmschutz in Köln könnten sich jedoch auch im Gebiet des Rhein-Sieg-Kreises auswirken. So dürfe die im Be- richt zum Lärmaktionsplan erwähnte Optimierung der An- und Abflugrou- ten nicht zu einer Zunahme des Fluglärms im Rhein-Sieg-Kreis, insbe- sondere den schon jetzt besonders betroffenen Stadtteilen von Hennef, Lohmar, Siegburg und Troisdorf führen. Weitere im Lärmaktionsplan ge- nannte Maßnahmen, wie eine auf Lärmminderung ausgerichtete Staffe- lung der Start- und Landeentgelte und die Durchführung von passivem Schallschutz in den Lärmschutzbereichen, werden ausdrücklich begrüßt. Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen Die Bericht zum Lärmaktionsplan erwähnte Festlegung von Flug- routen ist nicht Gegenstand des Kölner Lärmaktionsplans. Hierbei handelt es um ein eigenständiges luftaufsichtrechtliches Verfah- ren in der Zuständigkeit der deutschen Flugsicherung. Aspekte des Fluglärmschutzes werden dabei zwar berücksichtigt, sind aber nachrangig zur Flugsicherheit. Alle Maßnahmen, die den Lärmschutz am Flughafen betreffen, werden in der Fluglärm- kommission beraten. Die angrenzenden Kommunen sind dort vertreten. 12. Rheinisch -Bergischer Kreis Aus Sicht des Rheinisch-Bergischen Kreises bestehen keine Bedenken, wenn sichergestellt ist, dass bei den weiteren Planungen im Rahmen der Lärmaktionsplanung der Stadt Köln sichergestellt ist, dass verkehrliche Auswirkungen auf das Kreisgebiet sowohl hinsichtlich der Verkehrssi- cherheit als auch der Leichtigkeit des Verkehrs unterbleiben. Zumutbare und geeignete Ausweichrouten – auch für den LKW-Ver kehr – müssen vorhanden und entsprechend ausgeschildert sein. Sollten Umleitungstre- cken durch den Rheinisch-Bergischen Kreis in Erwägung gezogen wer- den, wird jeweils eine frühzeitige Beteiligung der zuständigen Straßenver- kehrsbehörde gefordert. Der Rheinisch-Bergische Kreis bittet auch um Beteiligung, wenn weitere Planungen zum Kölner Lärmaktionsplan durch Rückstaueffekte und Verkehrsverlagerungen zu Beeinträchtigungen des Naturschutzes und der Erholungsvorsorge im Kreisgebiet führen könnten. Weiterhin wird angeregt die FFH-, Vogelschutz- und Naturschutzgebiete Königsforst und Wahner Heide sowie die mit den Biotopvernetzungsach- sen auf dem Kreisgebiet in Verbindung stehenden Grünzüge Egger- /Bruchbachaue & Mielenforst sowie Schloss Röttgen & Leidenhausen als ruhige Gebiete auszuweisen, da diese Bereiche eine erheblich Bedeutung für den Naturschutz und die Erholungsnutzung haben. Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Die Anregung zur Ausweisung weiterer ruhiger Gebiete ist bei der Fortschreibung des Lärmaktionsplans zu prüfen. Die vom Rheinisch-Bergischen Kreis angesprochen Beteiligungs- und Abstimmungserfordernisse sind im Rahmen der weiteren Arbeiten und Fortschreibungen zum Lärmaktionsplan vorgese- hen. Die bisher ausgewiesen ruhigen Gebiete sind alle insbesondere durch das akustische Kriterium einer Lärmbelastung von LDEN < 55 dB(A) gekennzeichnet. Dies trifft für die Gebiete, die der Rhei- nisch-Bergische Kreis angeregt hat, nicht zu. Im Rahmen der Fortschreibungen zum Lärmaktionsplan kommen jedoch ggf. auch ruhige Gebiete in Frage, die nicht in allen Bereichen das Lärmkriterium von LDEN < 55 dB(A) erfüllen. Insofern soll diese Anregung dann geprüft werden. Seite 7 von 14 Lfd. Nr. Kurzinhalt der Stellungnahme (sinngemäß zusammengefasst) Entscheidung svor - schlag für den Rat Stellung nahme der Verwaltung B Träger öffentlicher Belange 13. Stadt Leverkusen Die Stadt Leverkusen hat keine Anregungen geäußert. 14. Telekom Deutschland GmbH Die Telekom Deutschland GmbH hat keine Einwände geäußert 15. Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V. (BUND) - Köln Der BUND-Köln spricht in seiner Stellungnahme folgende Themen an: Fußverkehr und alternative Antriebssysteme sowie ÖPNV: Ausbau und Förderung von immissionsarmen Verkehrsmitteln wie Fuß-, Fahrradverkehr und E-Bike-Mobilität, Ausbau des ÖPNV mit einer weite- ren Fokussierung auf elektrisch betriebene schienen- und straßengebun- dene Verkehrsmittel und Förderung des Ausbaus und der Unterhaltung für den individuellen Personen- und Güterverkehr sollten in der Stadt Vor- rang haben. Reduzierung des Verkehrslärms aus dem motorisierten Individualverkehr: Geschwindigkeitsbegrenzungen, Rückbau von Straßen, Änderung des Straßenbelags, aktiver (Lärmschutzwände und -wälle) und passiver Schallschutz (Förderung von Lärmschutzfenstern) sowie Verstetigung ohne erhöhtes Verkehrsaufkomme sollten ebenso angestrebt werden wie verbesserte Anbindungen des schienengebundenen ÖPNV an Busver- kehr und Radwegverbindungen in Kombination mit einem ökologisch ver- tretbaren Aus- und Neubau von P+R Plätzen. Maßnahmen zur Lärmminderung im Schienenverkehr: Bei Aus- und Neubaumaßnahmen des Schienennetzes im Kölner Stadt- gebiet sind Maßnahmen zur Lärmreduzierung einzuplanen. Außerdem soll sich die Stadt für die Umsetzung von Lärmminderungsmaßnahmen im KVB und HGK Netz und im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten auch in Bezug auf das Schienennetz des Bundes einsetzen. Auch wird ein Enga- gement der Stadt im Hinblick auf die Reduzierung des Lärms bei vorhan- denen Schienen z. B. in Form von überwachtem Schienengleis oder Fahrzeugen mit Flüsterbremsen insbesondere bei KVB und HGK einge- fordert. Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen Im Bericht zum Lärmaktionsplan wird erläutert, dass die Aspekte zur Lärmvermeidung durch Förderung des Umweltverbundes (Fuß- und Fahrradverkehr sowie ÖPNV) und durch das Park- raummanagement nicht direkt im Lärmaktionsplan sondern bei der Aufstellung des Nahverkehrsplanes und des Verkehrsent- wicklungsplanes unter Beteiligung der Lärmaktionsplanung zu berücksichtigen sind. Entsprechend der Anregungen des BUND ist Schwerpunkt des vorliegenden Lärmaktionsplans die weitere Vorgehensweise zu den Handlungsebenen Geschwindigkeit, Fahrbahnerneuerung und Straßenraumgestaltung / Rückbaumaßnahmen. Aktive Schallschutzmaßnahmen in Form von Wällen und Wänden kom- men an bestehenden kommunalen innerstädtisch bebauten Stra- ßen schon alleine aus Platzgründen nicht in Frage. Ein Lärm- schutzfensterprogramm für Hauptverkehrsstraßen hat es in Köln bis 2007 gegeben. Es wurde dann eingestellt, da alle förderfähi- gen Straßen im Programm enthalten waren und keine Nachfrage mehr bestand. Bei Aus- und Neubaumaßnahmen im Schienennetz ist unabhän- gig von der Lärmaktionsplanung ein ausreichender Lärmschutz gesetzlich vorgeschrieben. KVB und HGK als städtische Tochter- gesellschaften engagieren sich bereits jetzt in Form lärmmindern- der Gleisunterhaltungsmaßnahmen und bei der Beschaffung lärmreduzierter Fahrzeuge. Außerdem setzt sich Stadt bereits jetzt im Rahmen von Beteiligungsverfahren zum Lärmsanie- rungsprogramm für das Schienennetz des Bundes über den Städ- tetag für die Umsetzung von Lärmminderungsmaßnahmen im bestehenden DB-Schienennetz ein. Seite 8 von 14 Lfd. Nr. Kurzinhalt der Stellungnahme (sinngemäß zusammengefasst) Entscheidung svor - schlag für den Rat Stellung nahme der Verwaltung B Träger öffentlicher Belange Fluglärm: Es wird gefordert, dass die Stadt im Rahmen der rechtlichen Beteili- gungsmöglichkeiten auf den konsequenten Einsatz lärmarmer Flugzeuge sowie auf ein strikt einzuhaltendes Nachtflugverbot hinwirkt. Schiffsverkehr: Es werden Ordnungspolitische Maßnahmen der Stadt gefordert, die be- wirken, dass nur immissions- und emissionsarme Schiffe in Kölner Stadt- gebiet anlegen und verweilen dürfen, Tochterunternehmen der Stadt soll- ten hierbei eine Vorbildfunktion übernehmen. Als Mitglied der Fluglärmkommission am Flughafen Köln / Bonn nimmt die Stadt Einfluss auf die Ausgestaltung von lärmmindern- den Maßnahmen wie z. B. höhere Gebühren für lautere Flugzeu- ge. Der Rahmen für den Nachtflug am Flughafen Köln / Bonn ist durch die bis 2030 geltende Nachtflugregelung und aufgrund der im Fluglärmgesetz festgelegten gesetzlichen Bestimmungen ge- setzt. Schiffslärm ist nicht Gegenstand der EU-Umgebungslärmrichtlinie und wird insofern nicht im Lärmaktionsplan der Stadt Köln behan- delt. 16. Stadt Frechen Die Stadt Frechen hat keine Bedenken geäußert. Für das Frechener Stadtgebiet werden allerdings einzelne bauliche Maßnahmen auf Verbin- dungstraßen zum Kölner Stadtgebiet erwähnt. Hierzu zählen Lärm- schutzwälle an der L277, der Straßenrückbau zugunsten eines Fahrrad- wege an der L361 und ein Kreisverkehr in Höhe L361 / L91. Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen Die für das Frechener Stadtgebiet beschriebenen baulichen Maßnahmen an Straßen wirken sich aufgrund ihrer Entfernung zum Kölner Stadtgebiet oder der Maßnahmenart nicht nachteilig auf die Lärmsituation in Köln aus. 17. Verband Verkehrswirtschaft und Logistik Nordrhein -Westfalen e. V. Der Verband Verkehrswirtschaft und Logistik (VVWL) begrüßt die prag- matisch gesamtheitliche und auf die Vermeidung von Problemverlagerun- gen ausgerichtete Herangehensweise des Kölner Lärmaktionsplans. Er begrüßt außerdem die bereits getroffenen sowie geplanten Maßnahmen zur Verstetigung des Verkehrs wie Kreisverkehre und die Modernisierung der Ampelsteuerung Zum Thema LKW-Nachtfahrtverbote soll ergänzend beachtet werden, dass entstehende Umwegverkehre nur in einem vertretbaren Ausmaß stattfinden dürfen. Der VVWL regt außerdem eine nicht auf die Gesamt- masse ausgerichtete Ausnahmeregelung für elektromotorisch betriebene Nutzfahrzeuge an. Der VVWL weist darauf hin, dass die im Lärmaktionsplan behandelten Themen Begrünung an lärmbelasteten Straßen (Maßnahme 20) und För- derung des Fuß- und Radverkehrs (Maßnahme 13 / 14) nicht der Verste- tigung entgegenstehen dürfen. Die Anregungen zu Ausnahmeregelungen für elektromotorisch betriebene Nutzfahr- zeuge bei nächtlichen LKW-Fahrverboten und zu dauerhaften Festlegungen von Geschwindigkeitsbe- grenzungen sind bei der Fortschreibung des Lärmaktionsplans zu prüfen. Der angeregte Erfah- rungsbericht zu den Hybridbussen wird im Rahmen der nächsten Die Anregungen zu Ausnahmeregelungen für elektromotorisch betriebene Nutzfahrzeuge, bei nächtlichen LKW-Fahrverboten und zu dauerhaften Festlegungen von Geschwindigkeitsbegren- zungen erst nach erfolgreichen Testphasen können den im Hand- lungs- und Maßnahmenkatalog erfassten Handlungsebenen LKW-Führung / nächtliche LKW-Fahrverbote und zulässige Höchstgeschwindigkeit zugeordnet werden. Die Verwaltung wird diese Anregungen im Rahmen der Fortschreibungen des Lärmak- tionsplans prüfen. Da der Lärmaktionsplan regelmäßig fortgeschrieben wird, kann der nachfragte Kurzbericht zu den Hybridbussen dann vorge- nommen werden. Die darüber hinaus in der Stellungnahme des VVWL angespro- chenen Aspekte „Verstetigung des Verkehrs“ und „Ver meidung unnötiger Umwegfahrten“ werden zur Kenntnis genomme n. Im Bericht zum Lärmaktionsplan wird immer wieder verdeutlicht, Seite 9 von 14 Lfd. Nr. Kurzinhalt der Stellungnahme (sinngemäß zusammengefasst) Entscheidung svor - schlag für den Rat Stellung nahme der Verwaltung B Träger öffentlicher Belange Kritisch betrachtet der VVWL die Handlungsebene zum Thema Ge- schwindigkeitsreduzierung. Es dürfe dabei nicht zu wirtschaftlichen und umweltbezogenen Nachteilen in Form von Verringerungen der Netzkapa- zitäten, damit einhergehender erhöhter Stauanfälligkeit bzw. Beschrän- kungen von Verstetigungsmöglichkeiten kommen. Deshalb empfiehlt der VVWL solche Maßnahmen zuerst in begrenzten Zeiträumen unter ver- stärktem Monitoring einzuführen und erst auf der Grundlage der so ermit- telten Faktenlage über eine Fortführung zu entscheiden. Darüber hinaus regt der VVWL an, den im Bericht zum Lärmaktionsplan wiedergegebenen Sachstand zu den von der KVB-AG beschafften Hyb- ridbussen zu aktualisieren und in diesem Zusammenhang auch kurz über die vorliegenden Erfahrungen zu berichten. Abschließend weist der VVWL darauf hin, dass der Bund im Rahmen einer de Minimis-Beihilfe Logistiker bei der Anschaffung lärmarmer und rollwiderstandsoptimierter Reifen mit bis zu 64 % der Kosten unterstützt und dass dies nach Einschätzung des VVWL auch zu einer ruhigeren Stadt Köln beitragen wird. Fortschreibung des Lärmaktionsplans erfolgen. Darüber hinaus wird die Stellungnahme zur Kenntnis genommen. dass auch diese Aspekte einen hohen Stellenwert bei der Fin- dung von Einzelmaßnahmen haben. Seite 10 von 14 Lfd. Nr. Kurzin halt der Stellungnahme (sinngemäß zusammengefasst) Entscheidung svor - schlag für den Rat Stellungnahme der Verwaltung C Städtische Dienststellen und stadtnahe Gesellschaften 1. Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbau der Stadt Köln Das Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau (69) teilt mit, dass sich viele im Lärmaktionsplan beschriebenen Maßnahmen aus dem Zustän- digkeitsbereich von 69 im „Nahverkehrsplan der Stadt Köln“ sowie im „ÖPNV-Bedarfsplan des Landes NRW“ wiederfinden. Ver lässliche Anga- ben zum Umsetzungszeitraum dieser Maßnahmen sind 69 aufgrund ver- schiedener externer bzw. fremdbestimmter Einflussfaktoren nicht möglich. 69 bekräftigt die Aussage des Lärmaktionsplans, dass eine weitere At- traktivierung des ÖPNV zu einer Reduzierung von KFZ-Fahrten und somit zur Reduzierung der Lärm- und Luftschadstoffbelastung im Stadtgebiet beitragen wird. Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen 2. Stadtplanungsamt der Stadt Köln Das Stadtplanungsamt der Stadt Köln hat keine Anmerkungen oder Er- gänzungen geäußert. 3. Amt für Straßen und Verkehrstechnik der Stadt Köln Das Amt für Straßen und Verkehrstechnik (66) legt mit seiner Stellung- nahme eine Auflistung von Einzelmaßnahmen im Sinne des Handlungs- und Maßnahmenkatalog zum Lärmaktionsplan vor, die finanztechnisch gesichert und von 66 in den nächsten Jahren umgesetzt werden. Darüber hinaus macht 66 folgendes deutlich: Handlungsebene Fahrbahnsanierung: Schon seit längerem wird der Einbau von lärmmindernden Belägen im öffentlichen Straßenland berücksichtigt. Eingebaut wurden bzw. werden sie, wo es aus wirtschaftlicher und technischer Sicht machbar ist. Die wirtschaftliche Abarbeitung der sanierungsbedürftigen Fahrbahnen im Hinblick auf die Handlungsbedarfe Erneuerung/Lärm soll zukünftig über die in Aufbau befindliche Straßenzustandserfassung gewährleistet wer- den. Handlungsebene Geschwindigkeit Die Maßgaben zum Thema gesamtstädtisches Geschwindigkeitskonzept gestalten sich bereits im Zusammenhang mit dem Untersuchungsrahmen für die Vorprüfung als sehr zeitaufwendig. Eine Konzeptentwicklung und Die in Anlage 5 des Berichtes von LK- Argus aufgelisteten Einzelmaßnahmen von 66 werden nach- richtlich in den Lärm- aktionsplan aufge- nommen Darüber hinaus wird die Stellungnahme zur Kenntnis genommen. Die in Anlage 5 des Berichtes von LK-Argus aufgelisteten Ein- zelmaßnahmen der nächsten Jahre tragen im Sinne der Lärmak- tionsplanung nach EU-Umgebungslärmrichtlinie zu einer Lärm- minderung im Stadtgebiet bei. Da sie zur Umsetzung kommen werden, können sie als verbindliche Maßnahme des Lärmakti- onsplans in diesen nachrichtlich aufgenommen werden. Mit Ratsbeschluss vom 22.09.2016 erfolgen Fahrbahnsanierun- gen in Bereichen der lärmbezogenen Handlungsbedarfe 1 und 2 in Form von lärmmindernden Belägen. Seite 11 von 14 Lfd. Nr. Kurzin halt der Stellungnahme (sinngemäß zusammengefasst) Entscheidung svor - schlag für den Rat Stellungnahme der Verwaltung C Städtische Dienststellen und stadtnahe Gesellschaften Umsetzung ist nur mit einem hohen zusätzlichen Personalbedarf möglich. Handlungsebene LKW-Führung: Als weiterer Schritt zum bereits abgeschlossenen LKW-Führungskonzept wird aktuell das Projekt „Effiziente und stadtverträgliche LKW-Navigation Region Rheinland“ erarbeitet, um Verkehrsminderung durch gezielte Steuerung des Schwerlastverkehrs zu erzielen. Unter Federführung des NVR werden hierbei seitens der Stadt Köln und weiterer Regionskommu- nen Datengrundlagen zu Vorrangnetzen und Restriktionen für eine effizi- ente und stadtverträgliche LKW-Navigation in Köln und der Region bereit- gestellt. Diese Daten werden dann den Anbietern von Kartengrundlagen zur Verfügung gestellt und fließen in die LKW-spezifischen Softwarepro- dukte für Navigationsgeräte ein. Köln ist bei diesem Projekt Motor und Kooperationspartner und hat bereits ein LKW-Vorrangroutennetz definiert, sowie einen Großteil der LKW-Restriktionen erhoben. Es ist beabsichtigt diese Daten ab Mitte 2017 verfügbar zu machen. Ergänzend weist 66 auf die in den letzten Jahren erfolgte Umsetzung nächtlicher LKW-Fahrverbote von 22 bis 6 Uhr in den Bereichen Rather Mauspfad und Eiler Straße von Rösrather Straße bis Maarhäuser Weg in Köln-Rath/Heumar hin. Einsatz schadstoff- und lärmreduzierter Fahrzeuge auf dem städtischen Bauhof Bei Ersatzbeschaffungen wird regelmäßig geprüft welche alternativen Antriebsformen (Elektromobilität) möglich sind. Weiterhin wird hierbei darauf geachtet, dass die Lärmbelastung gering ist. Die genannten bereits umgesetzten nächtlichen LKW- Fahrverbote in den Bereichen Rather Mauspfad / Eiler Straße wurden im Bericht von LKW-Argus übernommen. Seitens der Umweltverwaltung wird darauf hingewiesen, dass hier die Handlungsbedarfe 3 / 2 gemäß Lärmaktionsplan gegeben sind und insofern diese Maßnahmen hier bedeutsam für die Lärmminderung sind. 4. Amt für Stadtentwicklung und Statistik der Stadt Köln Das Amt für Stadtentwicklung und Statistik der Stadt Köln spricht neben kleineren redaktionellen Anpassungen auch aktualisierte Sachstände an. So wird darauf hingewiesen, dass die Buslinie 133 als erste vollständig batteriebetriebene Buslinie seit Dezember 2016 in Betrieb ist, der 3. Köl- ner Nahverkehrsplan sich nun im Aufstellungsverfahren befindet und in 2017 vom Rat beschlossen werden soll und außerdem das Stadtentwick- lungskonzept Mobilität und Verkehr (StEK MoVe, Nachfolger des Ge- Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen Neben der bereits umgesetzten E-Buslinie 133 plant die KVB nach Kenntnisstand der Umweltverwaltung (April 2017) bis 2021 zusätzlich 45 bis 50 Fahrzeuge zu beschaffen, die auf sechs wei- teren Linien eingesetzt werden sollen. Der 3. Kölner Nahverkehrsplan wurde am 11.07.2017 vom Rat beschlossen. Seite 12 von 14 Lfd. Nr. Kurzin halt der Stellungnahme (sinngemäß zusammengefasst) Entscheidung svor - schlag für den Rat Stellungnahme der Verwaltung C Städtische Dienststellen und stadtnahe Gesellschaften samtverkehrskonzeptes aus 1992) ab 2017 auf der Grundlage des Stra- tegiepapiers „Köln mobil 2025“ in einem mehrjährige n Planungsprozess neu aufgestellt werden soll. Außerdem wird verdeutlicht, dass das Baulü- ckenprogramm aufgrund der Bedarfslage gemäß Ratsbeschluss vom 20.12.2016 (zu TOP 10.37, Umsetzung STEK Wohnen hier: Neue Flä- chen für den Wohnungsbau1028/2015) reaktiviert werden soll. 5. Kölner Verkehrs -Betriebe AG (KVB AG) Seitens der KVB AG wurden Einzelmaßnahmen im Sinne des Handlungs- und Maßnahmenkatalog zum Lärmaktionsplan angesprochen, die finanz- technisch gesichert und in den nächsten Jahren umgesetzt werden. Eine entsprechende Auflistung ist in Anlage 5 des Berichtes von LK-Argus wiedergegeben Die KVB AG legt außerdem dar, dass sie in den letzten Jahren neben den im Bericht zum Lärmaktionsplan beschriebenen Maßnahmen noch weite- re Maßnahmen mit lärmmindernder Wirkung im Sinne der Lärmminde- rungsplanung umgesetzt hat. So wird seit Mai 2015 das KVB- Leihradsystem für Nutzer KVB-Chipkartentickets angeboten. Zukünftig sollen Nutzer solcher Tickets ggf. auch Carsharingsysteme oder weitere Angebote im Bereich von Mobilitätsstationen nutzen können. Seit De- zember 2016 wurde die komplette Buslinie 133 auf Elektrobusbetrieb umgestellt. Im Bereich der Gleise der Linien 1, 7 und 9 zwischen Nord- Süd Fahrt und Neumarkt erfolgte 2014/2015 eine Erneuerung in Form eines Rasengleises. Zwischen den Haltestellen Severinsstraße und Ro- denkirchen/Sürth wurde im Dezember 2015 die Stadtbahnlinie 17 einge- führt. Mit 3 neuen Gleisbauwagen setzt die KVB AG seit Oktober 2016 Maschinen für Gleisbauarbeiten und Gleiswartungen ein, die nicht nur schnell und effektiv arbeiten, sondern auch halb so laut wie die alten sind. Die in Anlage 5 des Berichtes von LK- Argus aufgelisteten Einzelmaßnahmen der KVB AG werden nachrichtlich in den Lärmaktionsplan auf- genommen Darüber hinaus wer- den die Ausführungen zur Kenntnis genom- men. Die in Anlage 5 des Berichtes von LK-Argus aufgelisteten Ein- zelmaßnahmen der nächsten Jahre tragen im Sinne der Lärmak- tionsplanung nach EU-Umgebungslärmrichtlinie zu einer Lärm- minderung im Stadtgebiet bei. Da sie zur Umsetzung kommen werden, können sie zusätzlich als verbindliche Maßnahme des Lärmaktionsplans in diesen nachrichtlich aufgenommen werden. 6. Stadtwerke Köln GmbH Mit Bezug zur Tochtergesellschaft KVB-AG werden seitens der Stadtwer- ke Köln GmbH Einzelmaßnahmen im Sinne des Handlungs- und Maß- nahmenkatalog angesprochen, die finanztechnisch gesichert sind und in den nächsten Jahren umgesetzt werden. Eine entsprechende Auflistung ist in Anlage 5 des Berichtes von LK-Argus wiedergegeben. Siehe Punkt 5 / Kölner Verkehrsbetriebe (KVB) Siehe Punkt 5 / Kölner Verkehrsbetriebe (KVB) Seite 13 von 14 Lfd. Nr. Kurzin halt der Stellungnahme (sinngemäß zusammengefasst) Entscheidung svor - schlag für den Rat Stellungnahme der Verwaltung C Städtische Dienststellen und stadtnahe Gesellschaften Die Stadtwerke Köln verweisen zusätzlich auf die weiteren seitens der KVB-AG vorgenommenen Ausführungen (s. o.). Im Hinblick auf das KVB- Leihradsystem wird ergänzend erläutert, dass die Leihräder bislang links- rheinisch innerhalb der Militärringstraße und rechtsrheinisch in den Stadt- eilen Deutz, Kalk, Mülheim, Buchforst, Poll und Humboldt zur Verfügung stehen. Es wird außerdem dargelegt, dass auf der Linie 146 seit drei Jah- ren regelmäßig Hybridbusse verkehren und dass die Linie 133 seit De- zember 2016 vollständig auf Elektrobusbetrieb umgestellt wurde. Im Hinblick auf die Tochtergesellschaft Abfallwirtschaftsbetriebe Köln GmbH (AWB) wird dargelegt, dass dort bei der Beschaffung von Fahr- zeugen und Geräten die besten verfügbaren Lärmschutzausstattungen maßgeblich sind. Bei Kleingeräten wie z. B. Laubbläsern werden die lei- seren elektrisch betriebenen Ausführungen angeschafft und bei gleicher Funktionserfüllung und wirtschaftlicher Machbarkeit haben elektrisch an- getriebene Fahrzeuge den Vorrang. Im Hinblick auf die Tochtergesellschaften RheinEnergie AG / Rheinische NETZGesellschaft mbH vermelden die Stadtwerke Köln GmbH keine Bedenken oder Anregungen. Seite 14 von 14 Lfd. Nr. Kurzinhalt weiterer Anregung en (sinngemäß zusammengefasst) Entscheidung svor - schlag für den Rat Stellungnahme der Verwaltung D Beschlüsse im Vorfeld der öffentlichen Ausl egung 1 Rat der Stadt Köln Der Rat hat am 22.09.2016 neben der öffentlichen Auslegung des Lärm- aktionsplans Änderungen und Ergänzungen zur Verwaltungsvorlage 2422/2015 beschlossen Die vom Rat be- schlossenen Ände- rungen, die nicht un- mittelbar umsetzbar sind, werden im Rah- men der Fortschrei- bungen des Lärmakti- onsplans bearbeitet. Die vom Rat beschlossenen Änderungen betreffend den Einsatz von „lärmmindernden Fahrbahnbelägen“ bei der Fahrba hnsanie- rung von Straßen mit Handlungsbedarf 1. und 2. Ordnung und die Abarbeitung der Handlungsebenen mit Priorität 2 entsprechend Priorität 1 werden bereits umgesetzt.. Die darüber hinaus beschlossenen Änderungen werden von der Verwaltung im Rahmen den Fortschreibungen des Lärmaktions- planes bearbeitet 2. Ausschuss für Anregungen und Beschwerden der Stadt Köln Im Zusammenhang mit einer Bürgereingabe gem. § 24 GO, betr.: Fein- staub- und Lärmbelastung im Blücherpark / Errichtung von Lärmschutz (Az.: 02-1600-131/15) hat sich der Ausschuss für Anregungen und Be- schwerden am 08.03.2016 gegen die Errichtung einer Lärmschutzwand entlang des Blücherparks zur BAB 57 ausgesprochen. Er hat jedoch den Ausschuss für Umwelt und Grün gebeten, sich im Rahmen des Lärmakti- onsplans um eine Verringerung des Lärmeintrags im Blücherpark zu kümmern. Die Entscheidung der Bezirksregierung Köln wird abgewartet. Aufgrund gesetzlicher Vorgaben kann der Landesbetrieb Stra- ßenbau NRW, als zuständiger Baulastträger für die BAB 57, ab- zielend auf Parkanlagen und Kleingärten keine baulichen Lärm- minderungsmaßnahmen (Lärmschutzwände und / oder –wä lle, lärmmindernde Beläge) durchführen. Da die finanziellen Voraus- setzungen der Stadt dies nicht ermöglichen hat darüber hinaus der Verkehrsausschuss der Stadt Köln am 09.03.2016 entschie- den, auf die Errichtung einer freiwilligen Lärmschutzwand an der A 57 durch die Stadt Köln zu verzichten. Auch straßenverkehrsrechtliche Anordnungen mit lärmmindern- der Wirkung kommen im vorliegenden Fall wohl nicht in Frage. Nach § 45 Absatz 1 Satz 2 Nr. 3 der Straßenverkehrsordnung (StVO) kann die Bezirksregierung Köln als für die BAB 57 zu- ständige Straßenverkehrsbehörde unter Abwägung verschiede- ner Belange zwar grundsätzlich bei hohen Lärm- und Luftbelas- tungen Beschränkungen wie Reduzierungen von zulässigen Ge- schwindigkeiten und / oder LKW-Fahrverbote zum Schutz der Wohnbevölkerung anordnen. Da jedoch der § 45 der StVO auf die wohnende Bevölkerung und nicht auf Parkanlagen und Klein- gärten ausgerichtet ist und die verkehrlichen Belange gerade im Bereich von Bundesautobahnen einen hohen Stellenwert haben, wird seitens der Verwaltung nicht davon ausgegangen, dass die Bezirksregierung Köln einen entsprechenden Antrag positiv be- scheiden kann Ein entsprechender Antrag auf Reduzierung der zulässigen Ge- schwindigkeit liegt der Bezirksregierung Köln inzwischen vor.
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    www.LK-argus.de Abschlussbericht Lärmaktionsplan der Stadt Köln 28. Oktober 2016 mit Aktualisierungen vom 11.07.2017 basierend auf der öffentlichen Auslegung vom 24.11. – 21.12.2016 LK Argus GmbH Abschlussbericht Lärmaktionsplan der Stadt Köln Auftraggeber Stadt Köln Umwelt- und Verbraucherschutzamt Willy-Brandt-Platz 2 50679 Köln Auftragnehmer LK Argus GmbH Schicklerstraße 5-7 D-10179 Berlin Tel. 030.322 95 25 30 Fax 030.322 95 25 55 berlin@LK-argus.de www.LK-argus.de Bearbeitung Dipl.-Ing. Alexander Reimann Dr.-Ing. Eckhart Heinrichs Berlin, 28. Oktober 2016, aktualisiert am 11.07.2017 Stadt Köln Lärmaktionsplan Abschlussbericht 28. Oktober 2016 aktualisiert am 11.Juli.2017 1 Anlass und Rahmenbedingungen 1 1.1 Untersuchungsgebiet 2 1.2 Rechtliche Rahmenbedingungen 2 1.3 Auslösewerte und Grenzwerte 3 1.4 Zuständige Behörden 4 1.5 Vorgehensweise 5 2 Beschreibung der Lärmquellen 8 2.1 Straßenverkehr 8 2.2 Schienenverkehr 11 2.3 IVU-Gebiete und Häfen (Gewerbeflächen) 12 2.4 Flugverkehr 13 3 Ergebnisse der Lärmkartierung 14 3.1 Straßenverkehr 15 3.2 Schienenverkehr 16 3.3 IVU-Anlagen und Häfen (Gewerbeflächen) 18 3.4 Flugverkehr 19 4 Ergebnisse der Belastetenanalyse 20 4.1 Straßenverkehr 21 4.2 Schienenverkehr 23 4.3 IVU-Anlagen und Häfen (Gewerbeflächen) 25 4.4 Flugverkehr 25 4.5 Belastungsräume mit Mehrfachbelastungen 27 5 Maßnahmenempfehlungen aus der verwaltungsinternen Analyse zur Lärmaktionsplanung in 2009 28 6 Maßnahmenvorschläge aus der Öffentlichkeitsbeteiligung zur Lärmaktionsplanung in 2010 / 2011 31 7 Handlungs- und Maßnahmenkatalog zur Lärmaktionsplanung 37 7.1 Vorgehensweise 37 Stadt Köln Lärmaktionsplan Abschlussbericht 28. Oktober 2016 aktualisiert am 11.Juli.2017 7.2 Verfahrensschritte zur Abarbeitung der Empfehlungen (Maßnahmen) zur Lärmminderung 42 7.2.1 Verfahren zur Handlungsebene Fahrbahnerneuerung 42 7.2.2 Verfahren zur Handlungsebene Lkw-Führung 45 7.2.3 Verfahren zur Handlungsebene Qualität des Verkehrsflusses 48 7.2.4 Verfahren zur Handlungsebene zulässige Höchstgeschwindigkeit 52 7.2.5 Verfahren zur Handlungsebene Straßenraumgestaltung 62 7.2.6 Verfahren zur Handlungsebene städtebauliche Aspekte 67 7.2.7 Verfahren zur Handlungsebene Kfz- Verkehrsvermeidungsstrategie 68 7.2.8 Verfahren zur Handlungsebene kleinräumige Handlungskonzepte 71 7.2.9 Verfahren zur Handlungsebene Informationsebene zur Straßenverkehrsplanung 73 7.2.10 Verfahren zur Handlungsebene Maßnahmen außerhalb des kommunalen Handlungsbereiches 74 7.2.11 Verfahren zur Festlegung Ruhige Gebiete 79 8 Prioritätenreihung zur Umsetzung der Empfehlungen aus dem Handlungs- und Maßnahmenkatalog 83 9 Für die nächsten 5 Jahren sowie kurz und mittelfristig geplante Einzelmaßnahmen zur Lärmminderung 91 Glossar 92 Tabellenverzeichnis 93 Abbildungsverzeichnis 94 Literaturverzeichnis 95 Anlagenverzeichnis 96 Stadt Köln Lärmaktionsplan Abschlussbericht 28. Oktober 2016 aktualisiert am 11.Juli.2017 1 1 Anlass und Rahmenbedingungen Über die Hälfte der Bevölkerung in Deutschland fühlt sich allein durch Straßen- verkehrslärm gestört oder belästigt. Hinzu kommen viele Menschen, die durch Schienen- und Fluglärm beeinträchtigt werden. Vielfach ist es in den Städten so laut, dass die Lebensqualität spürbar sinkt und die Lärmbelastung bei dauerhaf- ter Einwirkung sogar zu Gesundheitsgefährdungen führen kann. Dies trägt dazu bei, dass die Menschen vielfach die Innenstädte verlassen um vor den Toren der Stadt ruhig und im Grünen zu leben. Gelingt es, die Innen- städte wahrnehmbar leiser zu gestalten, könnte dies dazu beitragen, diesem Trend entgegen zu wirken und Wohn- und Arbeitsplatz wieder näher zueina n- der zu führen. Attraktive und ruhige Stadtstrukturen mit einer guten Nutzung s- mischung bieten die Chance auf kurze Wege, bei denen Autofahrten nicht unbedingt notwendig sind. Vor diesem Hintergrund und da es sich um eine gesetzliche Pflichtaufgabe handelt wird für die Stadt Köln ein Lärmaktionsplan nach der EG-Umgebungs- lärmrichtlinie erstellt. Mit seiner Hilfe sollen die Lärmbelastung gesenkt, beste- hende Erholungsräume vor einer weiteren Zunahme des Lärms geschützt und die Lebensqualität in der Stadt Köln erhöht werden. Besonders potenziell gesundheitsgefährdende Lärmbelastungen sollen vermieden, Belästigungen verringert und den Bewohnern in Köln ein ungestörterer Schlaf ermöglicht werden. Bisherige Schritte der Kölner Aktionsplanung waren: ● 1. Stufe der Lärmkartierung 2006 bis 2008, ● Erarbeitung von „Analyse und strategisches Konzept zur Lärmaktionspla- nung in Köln“ als verwaltungsinternes Arbeitspapier, Dezember 2009, ● Öffentlichkeitsbeteiligung 2010 / 2011, ● 2. Stufe der Lärmkartierung 2012 bis 2014, ● Öffentliche Auslegung des Lärmaktionsplans im Spätherbst 2016. Mit dem vorliegenden Abschlussbericht zum Lärmaktionsplan werden die bisherigen Arbeitsschritte zusammengeführt und weiterentwickelt. Im Ergebnis werden konkrete Handlungsempfehlungen gegeben, die die bereits vorhande- nen Planungsansätze in Köln berücksichtigen (Kapitel 7). Der Bericht wird abgeschlossen von einer Prioritätenreihung zur Umsetzung der Empfehlungen aus dem Handlungs- und Maßnahmenkatalog (Kapitel 8) und einer Zusamme n- stellung konkreter Einzelmaßnahmen der kommenden Jahre (Kapitel 9). Stadt Köln Lärmaktionsplan Abschlussbericht 28. Oktober 2016 aktualisiert am 11.Juli.2017 2 1.1 Untersuchungsgebiet Die kreisfreie Stadt Köln ist mit rund einer Million Einwohnern und einer Fläche von 405 km² die größte Stadt des Landes Nordrhein-Westfalen. Die Stadt ist in neun Stadtbezirke (Chorweiler, Nippes, Mühlheim, Kalk, Porz, Rodenkirchen, Lindenthal, Ehrenfeld, Innenstadt) und 86 Stadtteile unterteilt. Das Siedlungsgebiet reicht dicht an die Nachbargemeinden heran bzw. geht direkt in sie über. Diese Gemeinden sind im Osten Bergisch-Gladbach, im Westen Hürth, Frechen und Pulheim, im Norden Leverkusen und Dormagen und im Süden Brühl, Wesseling, Niederkassel, Troisdorf, Siegburg und St. Augustin. Das Kölner Stadtgebiet wird vom Rhein in zwei Teilbereiche geteilt, die über acht Brücken verbunden sind. Der Rhein ist gleichzeitig eine wichtige Schif f- fahrtsstraße. An ihm liegen die Häfen Niehl I und II, Mülheimer Hafen (ohne Frachtumschlag), Deutzer Hafen, Rheinauhafen (ohne Frachtumschlag) und Godorfer Hafen. Damit ist Köln nach Duisburg der zweitgrößte Binnenhafen- Standort Deutschlands. Die Stadt wird über den Autobahnring aus A 1, A 3 und A 4 sowie ein dichtes übriges Straßennetz gut für den Kraftfahrzeugverkehr erschlossen. Das Kölner Straßennetz umfasst insgesamt 2.582 km. Im Jahr 2011 waren in Köln rund 500.000 Kraftfahrzeuge zugelassen. Insgesamt gibt es 418 Privat-Pkw je 1.000 Einwohner ab 18 Jahre.1 Im Schienenverkehr sind leistungsfähige Fern- und Regionalbahnstrecken vorhanden. Im Stadtverkehr verkehren S-Bahnen, Stadtbahnen und Busse. Im Süd-Osten der Stadt befindet sich der Großflughafen Köln/Bonn (Konrad- Adenauer Flughafen Köln-Bonn). Bislang gibt es dort kein Nachtflugverbot. 1.2 Rechtliche Rahmenbedingungen Rechtliche Grundlage der Lärmaktionsplanung ist die EG-Umgebungslärmricht- linie2 vom 25.06.2002, die 2005 in deutsches Recht umgesetzt wurde. 3 Damit wurden in das Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) ein sechster Teil mit dem Titel „Lärmminderungsplanung“ und die Paragrafen 47a bis 47f eing e- fügt. Ergänzt wird das BImSchG durch die 34. BImSchV, 4 welche die Details für 1 Kölner Statistische Nachrichten 6/2012, Statistisches Jahrbuch 2012 . 2 Richtlinie 2002/49/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Juni 2002 über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm. 3 Gesetz zur Umsetzung der EG-Richtlinie über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm vom 24.06.2005. Bundesgesetzblatt Jahrgang 2005 Teil I Nr. 38, ausgegeben zu Bonn am 29. Juni 2005. 4 Vierunddreißigste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionss chutz- gesetzes (Verordnung über die Lärmkartierung – 34. BImSchV) vom 06.03.2006. Stadt Köln Lärmaktionsplan Abschlussbericht 28. Oktober 2016 aktualisiert am 11.Juli.2017 3 die Erstellung der Lärmkarten regelt. Die Mindestanforderungen an Aktionspl ä- ne sind in Anhang V der Umgebungslärmrichtlinie genannt. Die in Anhang V der Richtlinie genannten möglichen Maßnahmen zur Lärmmi n- derung sind sehr allgemein gehalten (Verkehrsplanung, Raumordnung, que l- lenorientierte technische Maßnahmen, Verringerung der Schallübertragung, verordnungsrechtliche oder wirtschaftliche Maßnahmen oder Anreize). Es gibt jedoch Arbeitshilfen wie die LAI-Hinweise zur Lärmaktionsplanung 5, For- schungsvorhaben6 oder Leitfäden und Handreichungen der Bundesländer 7, die im Kölner Aktionsplan berücksichtigt werden. Grundsätzlich besteht in Deutschland kein Rechtsanspruch auf Lärmsanierung an bestehenden Verkehrswegen. Die im Lärmaktionsplan genannten und ein- vernehmlich festgesetzten Maßnahmen sind jedoch gemäß Runderlass Ministe- rium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen zur Lärmaktionsplanung vom 07.02.2008 von den zuständigen Behörden auf Grundlage bestehender Rechtsgrundlagen (z.B. Straßenverkehrsgesetz StVG, Straßenverkehrsordnung StVO) umzusetzen. Ziel der Lärmaktionsplanung ist neben der Reduktion der von Lärm betroffenen Personen (Lärmsanierung) auch die Identifizierung und der Schutz so genann- ter ruhiger Gebiete vor einer Zunahme des dortigen Lärms (Lärmvorsorge). Der Gesetzgeber liefert für die Festlegung ruhiger Gebiete keine konkreten Anhalts- punkte. Die zuständigen Behörden haben daher bei der Auswahl große Hand- lungsspielräume. 1.3 Auslösewerte und Grenzwerte Auf Bundesebene wurden keine verbindlichen Grenz- oder Auslösewerte für die Lärmaktionsplanung festgelegt. Vielmehr liegt es im Ermessen der zuständigen Behörden Auslösewerte für die Planung von Lärmminderungsmaßnahmen zu definieren. Gemäß der Lärmwirkungsforschung ist statistisch nachweisbar, dass bei Mittelungspegeln tagsüber über 65 dB(A) bzw. nachts über 55 dB(A) das Risiko von Herz- / Kreislauferkrankungen zunimmt. Da diese Werte in Groß- städten häufig überschritten werden, empfehlen manche Bundesländer wie Nordrhein-Westfalen, sich zunächst auf Bereiche über 70 dB(A) bzw. nachts über 60 dB(A) zu konzentrieren. Bundesgesetzblatt Jahrgang 2006 Teil I Nr. 12, ausgegeben zu Bonn am 15. März 2006. 5 Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft für Immissionsschutz – AG Lärmaktionsplanung: LAI-Hinweise zur Lärmaktionsplanung - aktualisierte Fassung -, Stand 18.06.2012. 6 Umweltbundesamt, Europäische Akademie für städtische Umwelt Berli n in Koopera- tion mit konsalt GmbH, LK Argus GmbH und Lärmkontor GmbH: Silent City, Hand- buch zur Lärmaktionsplanung, 2008. 7 Lärmaktionsplanung - Runderlass des Ministeriums für Umwelt u nd Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz NRW - V-5 - 8820.4.1 vom 07.02.2008. Stadt Köln Lärmaktionsplan Abschlussbericht 28. Oktober 2016 aktualisiert am 11.Juli.2017 4 Konkret heißt es im Runderlass des Ministeriums für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (MUNLV) vom 07.02.2008: „Lärmpro b- leme im Sinne des § 47 d Abs. 1 BImSchG liegen auf jeden Fall vor, wenn an Wohnungen, Schulen, Krankenhäusern oder anderen schutzwürdigen Gebäu- den ein LDEN von 70 dB(A) oder ein LNight von 60 dB(A) erreicht oder überschrit- ten wird. Dies gilt nicht in Gewerbe- oder Industriegebieten nach §§ 8 und 9 der Baunutzungsverordnung sowie in Gebieten nach § 34 Abs. 2 des Baugesetzbu- ches mit entsprechender Eigenart.“ Für den Fluglärm sind Schutzziele für die Lärmaktionsplanung in rechtsverbind- licher Weise in § 14 des Gesetzes zum Schutz gegen Fluglärm geregelt. Vor diesem Hintergrund hat das MUNLV für Fluglärm die Auslösewerte von 65 dB(A) (LDEN) und 55 dB(A) (LNight) definiert. Die Kommunen in NRW sind bei Überschreitung der o. g. Werte zur Durchfü h- rung einer Lärmaktionsplanung verpflichtet. Darüber hinaus steht es den Gemeinden frei, eigene strengere Auslösewerte zu wählen. Der Sachverständ i- genrat für Umweltfragen (SRU)8 und das Umweltbundesamt empfehlen als Ziele für die Vermeidung von Gesundheitsgefährdungen Auslösewerte von L DEN ≥ 65 dB(A) und LNight ≥ 55 dB(A), da dauerhafte Lärmbelastungen oberhalb dieser Pegel zu einem signifikant höheren Risiko von Herz-Kreislauf- Erkrankungen führen. Die Stadtverwaltung Köln orientiert sich bei der Lärmaktionsplanung an folge n- den Prioritäten für Auslösepegel: 1. Priorität: L DEN > 70 dB(A), LNight > 60 dB(A), 2. Priorität: L DEN > 65 dB(A), LNight > 55 dB(A). 1.4 Zuständige Behörden Die zuständige Behörde für die Aktionsplanung in Köln ist die federführende Dienststelle: Umwelt- und Verbraucherschutzamt Umweltplanung und -vorsorge Willy-Brandt-Platz 2 50679 Köln Ansprechpartner: Harald Krauß Telefon: 0221/221-23592 8 Sondergutachten des Rates von Sachverständigen für Umweltfragen (SRU); Umw elt und Gesundheit, Risiken richtig einschätzen; Deutscher Bundestag Drucksache 14/2300. Stadt Köln Lärmaktionsplan Abschlussbericht 28. Oktober 2016 aktualisiert am 11.Juli.2017 5 Telefax: 0221/221-27926 E-Mail: harald.krauss@stadt-koeln.de Dipl.-Ing. Annette Lomberg Telefon: 0221/221-22736 Telefax: 0221/221-24612 E-Mail: annette.lomberg@stadt-koeln.de. Für die Kartierung und seit 2015 auch für die Lärmaktionsplanung des Schie- nenverkehrslärms auf Schienenstrecken des Bundes ist das Eisenbahnbundes- amt zuständig: Eisenbahnbundesamt Vorgebirgsstraße 49 53110 Bonn. Die Berechnung der Lärmbelastung durch den Großflughafen Köln / Bonn erfolgte durch das Landesamt für Umwelt, Natur und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen (LANUV). Die Erhebung und Bereitstellung der Emissionsdaten für die gewerblichen und industriellen Anlagen in den Ballungs- räumen erfolgte ebenfalls durch das Land NRW. Alle sonstigen Quellenarten wurden durch die Stadt Köln kartiert. 1.5 Vorgehensweise Die Vorgehensweise der Lärmaktionsplanung für die Stadt Köln orientiert sich an den im Anhang V der Umgebungslärmrichtlinie vorgegebenen Mindestanfo r- derungen für die Durchführung von Lärmaktionsplänen und beinhaltet folgende Schwerpunkte. 1. Bestandsanalyse mit Beschreibung der Lärmquellen (Kapitel 0 ), Darstellung der Ergebnisse der Lärmkartierung (Kapitel 3), Darstellung der Ergebnisse der Belastetenanalyse (Kapitel 4) und Verwaltungsinterner Analyse zur Lärmaktionsplanung (Kapitel 5) Die Bestandsanalyse umfasst die Darstellung der Lärmsituation in der Stadt Köln. Sie identifiziert Belastungsschwerpunkte für die einzelnen Lärmarten und Belastungsräume für Mehrfachbelastungen verschiedener Lärmarten. Auf dieser Grundlage wurde im Jahr 2009 eine verwaltungsinterne Analyse zur Lärmaktionsplanung durchgeführt. Diese zeigt, dass in der Stadt Köln bereits zahlreiche beschlossene Maßnahmen der Stadt- und Verkehrspla- nung bestehen, die sich positiv auf die Lärmsituation in den Belastungs- schwerpunkten auswirken können. Es wird aber auch deutlich, dass weite- rer Handlungsbedarf besteht. Dieser Handlungsbedarf ist in einem 16- Punkte-Programm strategischer Maßnahmen zur Lärmminderung in Köln zusammengefasst. Stadt Köln Lärmaktionsplan Abschlussbericht 28. Oktober 2016 aktualisiert am 11.Juli.2017 6 2. Information und Beteiligung der Öffentlichkeit (Kapitel 6) Die Öffentlichkeitsbeteiligung zur Lärmaktionsplanung in der Stadt Köln er- folgte in zwei, vor allem das Internet als Informations- und Beteiligungsm e- dium nutzende Phasen. Den Bürgerinnen und Bürgern wurde damit die Möglichkeit gegeben, aktiv an der Aufstellung des Lärmaktionsplanes mit- zuwirken. Hauptziel der ersten Beteiligungsphase war die Meldung und Verortung der von den Bürgerinnen und Bürgern wahrgenommenen Lärmprobleme. Da r- über hinaus konnten sie Maßnahmen zur Lärmminderung vorschlagen. Die zentralen, nach fachlicher Einschätzung der Verwaltung als realisierbar erscheinenden und mit dem bereits vorbereitend erarbeiteten 16-Punkte- Programm vereinbaren Maßnahmen wurden in einer sich anschließenden zweiten Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung zur Bewertung und Kommen- tierung durch die Bürgerinnen und Bürger freigegeben. Ergebnis sind 28 Maßnahmenansätze, die von der Verwaltung weiter zu vertiefen und in die Umsetzungsreife zu bringen sind. 3. Ausarbeiten von Handlungs- und Maßnahmeempfehlungen (Kapitel 7) inklusive der Behandlung so genannter ruhiger Gebiete (Kapitel 7.2.11) Zur Ausarbeitung von konkreten Handlungs- und Maßnahmeempfehlungen werden die 28 Maßnahmenansätze fachlich bewertet und konkretisiert. Am Ende des Prozesses steht ein Handlungs- und Maßnahmenkatalog, der die Bearbeitungsschritte, Zuständigkeiten, den zusätzlichen Bearbeitungsauf- wand und die erforderlichen Ressourcen zur Umsetzung der 28 Maßnah- menvorschläge definiert. 4. Prioritätenreihung (Kapitel 8) Die Bearbeitung des Lärmaktionsplanes wird abgeschlossen von einer Empfehlung zur Priorität der Bearbeitung bzw. Umsetzung der jeweiligen Maßnahme. Die Prioritätenreihung berücksichtigt die zu erwartenden Pla- nungs- und Umsetzungsaufwände und die mit der Umsetzung zu erwarten- den Lärmminderungswirkungen. Der vorliegende Lärmaktionsplan der Stadt Köln bzw. dessen Handlungs- und Maßnahmenkatalog ist das Ergebnis verwaltungsinterner Abstimmungen mit den an der Lärmaktionsplanung zu beteiligenden Stellen. Der Lärmaktionsplan berücksichtigt die Ergebnisse der Öffentlichkeitsbeteiligung. Am 22. September 2016 erfolgte der Ratsbeschluss zum Handlungs- und Maßnahmenkatalog. Der Beschluss ist Gegenstand der Anlage 5 dieses Berichtes. Auf der Grundlage dieses Beschlusses wurde der Handlungs- und Maßnah- menkatalog im Spätherbst 2016 (24.11. – 21.12.2016) öffentlich ausgelegt. Hierbei wurden von einzelnen Trägern öffentlicher Belange (TÖB) aktualisierte Sachstände und redaktionelle Änderungswünsche mitgeteilt. Der vorliegende Stadt Köln Lärmaktionsplan Abschlussbericht 28. Oktober 2016 aktualisiert am 11.Juli.2017 7 Bericht ist dementsprechend angepasst. Auch wurden von einzelnen Trägern öffentlicher Belange konkrete Einzelmaßnahmen der kommenden Jahre benannt (siehe hierzu Kapitel 9 und Anlage 5). Stadt Köln Lärmaktionsplan Abschlussbericht 28. Oktober 2016 aktualisiert am 11.Juli.2017 8 2 Beschreibung der Lärmquellen Die folgenden Ausführungen wurden der verwaltungsinternen Analyse zur Lärmaktionsplanung der Stadt Köln aus Dezember 2009 entnommen. 2.1 Straßenverkehr Köln ist laut Definition der Umgebungslärmrichtlinie ein „Ballungsraum“. Die Stadt hat daher bis 2008 akustische Berechnungen für das gesamte lärmrel e- vante Straßennetz durchgeführt. Die Gesamtlänge des kartierten Straßennet- zes umfasst 992 km. Die am stärksten befahrenen Straßenabschnitte sind im Wesentlichen die umgebenden Autobahnen, die Radialen zur Innenstadt und die Kölner Ringe. Allerdings sind für die Lärmbelastung nicht nur die Verkehrsmenge wichtig, sondern auch Lkw-Anteile, zulässige Höchstgeschwindigkeiten, Breite der Straßenquerschnitte mit Bebauung oder Fahrbahnbeläge. Abbildung 1: Durchschnittlicher täglicher Verkehr in Kfz / 24 h (DTV) Für die Schwerverkehrsanteile (> 3,5 t zulässiges Gesamtgewicht) lagen bei der Lärmkartierung 2008 keine detaillierten Daten vor, so dass in Abhängigkeit von der Straßengattung die Werte aus der Tabelle 2 der VBUS 9 verwendet wurden. Auf den Bundesautobahnen wurden daher am Tage 25 % (6-18 Uhr), abends 35 % (18-22 Uhr) und nachts 45 % (22-6 Uhr) Schwerverkehr ange- 9 Vorläufige Berechnungsmethode für den Umgebungslärm an Stra ßen (VBUS), 15.05.2006. Stadt Köln Lärmaktionsplan Abschlussbericht 28. Oktober 2016 aktualisiert am 11.Juli.2017 9 setzt. Auf Bundesstraßen wurde für den gesamten Tag von 20 % ausgegangen, ebenso tagsüber auf Landes-, Kreis-, und Gemeindeverbindungsstraßen. Außerdem wurden 10 % Schwerverkehrsanteil nachts und 15 % abends auf Landes-, Kreis-, und Gemeindeverbindungsstraßen angesetzt. Gemeindestra- ßen wurden die Schwerverkehrsanteile von 10 % tags, 6,5 % abends und 3 % nachts zugewiesen. Abbildung 2: Lkw-Anteil nachts Bedeutend für die Emissionen entlang der Straßen und damit für die Immissi o- nen an den Wohngebäuden sind auch die gefahrenen Geschwindigkeiten. Abbildung 3 zeigt die zulässigen Höchstgeschwindigkeiten im kartierten Stra- ßennetz. Dabei wird deutlich, dass im Stadtgebiet überwiegend 50 km/h gelten. Ausnahmen bilden hierbei z.B. die Militärringstraße, die Universitätsstraße und die Innere Kanalstraße mit einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h. Auch das Material und der Zustand der Straßenoberfläche wirken sich deutlich auf die Schallemissionen aus. Bei der Kartierung lagen dazu jedoch keine Daten vor, so dass für die verschiedenen Straßenoberflächen keine unter- schiedlichen Zuschläge zugrunde gelegt wurden. Stadt Köln Lärmaktionsplan Abschlussbericht 28. Oktober 2016 aktualisiert am 11.Juli.2017 10 Abbildung 3: Zulässige Höchstgeschwindigkeiten Stadt Köln Lärmaktionsplan Abschlussbericht 28. Oktober 2016 aktualisiert am 11.Juli.2017 11 2.2 Schienenverkehr Im Ballungsraum Köln wurden insgesamt rund 400 km Schienennetz lärmka r- tiert. Dazu gehören Straßenbahn-, Häfen- und Güterverkehrs-, S-Bahn- und Fern- und Regionalbahnstrecken. In die Kartierung gingen etwa 235 km Schi e- nenwege der DB AG, 20 km der HGK (Häfen und Güterverkehr Köln AG) und 145 km der KVB (Kölner Verkehrs-Betriebe AG) ein. Für die DB-Strecken sind lediglich die Ergebnisse der Kartierung veröffentlicht, nicht jedoch die berück- sichtigten Eingangsdaten wie Zuglänge, Geschwindigkeit, Gleisbettung u.a. In die Lärmkartierungen sind alle DB- und nicht DB-Strecken eingegangen. Das kartierte oberirdische Schienennetz ist Abbildung 4 zu entnehmen. Abbildung 4: Kartierte Schienenstrecken (oberirdisch) Stadt Köln Lärmaktionsplan Abschlussbericht 28. Oktober 2016 aktualisiert am 11.Juli.2017 12 2.3 IVU-Gebiete und Häfen (Gewerbeflächen) Die im Rahmen der Lärmkartierung berücksichtigten IVU-Anlagen (große Industrieanlagen)10 und Häfen mit einer Gesamtumschlagsleistung von mehr als 1,5 Millionen Tonnen pro Jahr sind in Abbildung 5 dargestellt. Dabei wurden auch einzelne außerhalb des Stadtgebietes, nahe der Stadtgrenze gemeldete Anlagen in der schalltechnischen Analyse berücksichtigt, da auch diese akust i- sche Auswirkungen auf das Stadtgebiet haben können. Abbildung 5: Kartierte IVU-Anlagen und Häfen 10 Industrielle Anlagen gemäß Anhang I der Richtlinie 96/61/EG des Rates vom 24. September 1996 über die integrierte Vermeidung und Verminderung der Umwelt- verschmutzung. Stadt Köln Lärmaktionsplan Abschlussbericht 28. Oktober 2016 aktualisiert am 11.Juli.2017 13 2.4 Flugverkehr Zu kartieren waren Großflughäfen mit mehr als 50.000 Bewegungen pro Jahr. Insgesamt waren im Jahr 2006 am im Süd-Osten der Stadt gelegenen Flugha- fen Köln/Bonn 153.351 Flugbewegungen zu verzeichnen. Davon waren 37.503 nächtliche Flugbewegungen. Abbildung 6: Flugrouten am Flughafen Köln/Bonn Stadt Köln Lärmaktionsplan Abschlussbericht 28. Oktober 2016 aktualisiert am 11.Juli.2017 14 3 Ergebnisse der Lärmkartierung Für die Stadt Köln wurden Lärmkarten gemäß 34. BImSchV 11 für den Straßen-, Schienen- und Flugverkehr sowie für IVU-Anlagen und Häfen erarbeitet. Die Lärmkarten wurden für die Beurteilungszeiträume Gesamttag – Basis ist der Beurteilungspegel LDEN (Day, Evening, Night) – und Nacht – Basis ist der Beurteilungspegel LNight – erstellt. Der vorliegende Lärmaktionsplan basiert auf der Lärmkartierung von 2008. Die Schallimmissionspläne (Lärmkarten) der verschiedenen Emittenten (Lärmverursacher) mit Stand 2008 können dem Anhang (Anlage 1) entnommen werden. Die Lärmkarten sowie der Bericht für die aktuelle Kartierung (Stand 2012 bis 2014), die keine entscheidenden Änderungen zur Kartierung aus 2008 ergeben haben, können auf den folge n- den Internetseiten eingesehen werden. ● Lärmkartierung für den Straßenverkehr, den Schienenverkehr der Straßen- bahn und des Hafen- und Güterverkehrs, den Flugverkehr sowie für IVU- Anlagen und Häfen: http://www.stadt-koeln.de/leben-in-koeln/umwelt- tiere/laerm/laermminderungsplanung ● Lärmkartierung für Schienenwege von Eisenbahnen des Bundes: http://laermkartierung1.eisenbahn- bundesamt.de/mb3/app.php/application/eba Ergebnis der Lärmkartierung sind u.a. die Darstellung der von Umgebungslärm betroffenen Bereiche nach Lärmquellen und die Gesamtzahl der Lärmbetroff e- nen im Untersuchungsgebiet nach Pegelklassen. Die Belastetenzahlen wurden auf Grundlage der vorläufigen Berechnungsmethode zur Ermittlung der Belast e- tenzahlen durch Umgebungslärm (VBEB)12 ermittelt. Die in den Karten dargestellten Lärmpegel dürfen nicht mit Immissionsricht- , Orientierungs- oder Grenzwerten nach nationalen Regelwerken verglichen werden. 11 Vierunddreißigste Verordnung zur Durchführung des Bundes- Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über die Lärmkartierung) (34. BImSchV) vom 6. März 2006, BGBl. Teil I Nr. 12 vom 15. März 2006. 12 Bekanntmachung der Vorläufigen Berechnungsmethode zur Ermittlu ng der Belaste- tenzahlen durch Umgebungslärm (VBEB); vom 9. Februar 2007, Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit und Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung. Stadt Köln Lärmaktionsplan Abschlussbericht 28. Oktober 2016 aktualisiert am 11.Juli.2017 15 3.1 Straßenverkehr Tabelle 1 zeigt die Zahl der von Straßenverkehrslärm im Stadtgebiet Köln belasteten Menschen in den verschiedenen Pegelbereichen. Für den Gesam t- tag sind an den kartierten Straßen etwa 129.800 Personen potentiell gesund- heitsgefährdenden Lärmbelastungen von LDEN > 65 dB(A) ausgesetzt. Dies entspricht einem Anteil von 13 % aller Bewohner Kölns. 62.600 Personen (ca. 6 %) sind von Pegeln oberhalb der Auslösewerte von L DEN > 70 dB(A) betroffen. In den Nachtstunden liegt die Anzahl der von einer Lärmbelastung L Night > 55 dB(A) Betroffenen bei ca. 133.600 Personen. Das entspricht 13 % der Gesamtbevölkerung. Sehr hohen Belastungen oberhalb des Auslösewertes LNight über 60 dB(A) sind 59.000 Personen ausgesetzt (ca. 6 %). Tabelle 1: Zahl der durch Straßenverkehrslärm belasteten Menschen LDEN dB(A) Belastete Menschen Straßen- lärm Anteil an der Ge- samtbevöl- kerung LNight dB(A) Belastete Menschen Straßen- lärm Anteil an der Ge- samtbevöl- kerung > 55 bis 60 115.181 11,2 % > 50 bis 55 95.349 9,3 % > 60 bis 65 77.370 7,6 % > 55 bis 60 74.593 7,3 % > 65 bis 70 67.270 6,6 % > 60 bis 65 40.342 3,9 % > 70 bis 75 44.836 4,4 % > 65 bis 70 17.099 1,7 % > 75 17.723 1,7 % > 70 1.579 0,2 % Summe 322.380 31,5 % Summe 228.962 22,4 % Quelle: Bericht über die Lärmkartierung für die Stadt Köln , Stand 22.02.2008. Tabelle 2 zeigt, wie viel Fläche des gesamten Stadtgebietes und wie viele Wohnungen, Schul- und Krankenhausgebäude relevant vom Lärm der Straßen des Untersuchungsnetzes im 24-Stunden-Zeitraum L DEN betroffen sind. Tabelle 2: Zahl der durch Straßenverkehrslärm belasteten Flächen, Wohnungen, Schulen und Krankenhäuser LDEN dB(A) Flächen in km² Wohnungen Schulgebäude Krankenhaus- gebäude > 55 226,3 152.389 125 15 > 65 89,9 67.000 30 8 > 75 22,0 35 0 2 Quelle: Bericht über die Lärmkartierung für die Stadt Köln , Stand 22.02.2008. Stadt Köln Lärmaktionsplan Abschlussbericht 28. Oktober 2016 aktualisiert am 11.Juli.2017 16 3.2 Schienenverkehr Die Lärmkartierung des Schienennetzes der DB AG (Deutsche Bahn) wurde durch das Eisenbahnbundesamt erarbeitet. Die Strecken der Kölner Verkehr s- betriebe AG (KVB) und der Häfen und Güterverkehr Köln AG (HGK) sind Teil des Berichts über die Lärmkartierung für die Stadt Köln mit Stand 22.02.2008. Tabelle 3 und Tabelle 4 zeigen die Zahl der von Schienenverkehrslärm im Stadtgebiet Köln belasteten Menschen in den einzelnen Pegelbereichen. Für den Gesamttag sind an den kartierten Schienenwegen etwa 45.000 Pers o- nen potentiell gesundheitsgefährdenden Lärmbelastungen von L DEN > 65 dB(A) ausgesetzt.13 Dies entspricht einem Anteil von etwa 4 % aller Bewohner Kölns. In den Nachtstunden liegt die Anzahl der von einer Lärmbelastung LNight > 55 dB(A) Betroffenen bei ca. 87.800 Personen. Das entspricht ca. 9 % der Gesamtbevölkerung. Belastungen oberhalb der Auslösewerte von LDEN > 70 dB(A) bzw. LNight > 60 dB(A) sind 17.500 Personen (ca. 2 % der Bewohner Kölns) bzw. 31.400 Personen (ca. 3 %) ausgesetzt. Tabelle 3: Zahl der durch Schienenverkehrslärm belasteten Menschen – Gesamttag (Deutsche Bahn AG, KVB und HGK) LDEN dB(A) Belastete Menschen DB AG Belastete Menschen KVB, HGK Belastete Menschen Schiene gesamt13 Anteil an der Gesamt- bevölkerung > 55 bis 60 151.120 16.998 168.118 16,4 % > 60 bis 65 59.520 13.078 72.598 7,1 % > 65 bis 70 17.480 10.006 27.486 2,7 % > 70 bis 75 6.780 7.282 14.062 1,4 % > 75 2.830 606 3.436 0,3 % Summe 237.730 47.970 285.700 27,9 % Quelle: Zugriff: 12.01.2010 auf http://laermkartierung.eisenba hn-bundesamt.de (Inhalte sind nicht mehr abrufbar) und Bericht über die Lärmkartierung für die Stadt Köln, Stand 22.02.2008. 13 Mehrfachbelastungen aus Schienenverkehrslärm der DB AG und der loka len Bahnen wurden nicht ermittelt. Deshalb wurde vereinfachend die Summe der Be- troffenenzahlen gebildet. Stadt Köln Lärmaktionsplan Abschlussbericht 28. Oktober 2016 aktualisiert am 11.Juli.2017 17 Tabelle 4: Zahl der durch Schienenverkehrslärm belasteten Menschen – Nacht (Deutsche Bahn AG, KVB und HGK) LNight dB(A) Belastete Menschen DB AG Belastete Menschen KVB, HGK Belastete Menschen Schiene gesamt13 Anteil an der Gesamt- bevölkerung > 50 bis 55 128.420 14.208 142.628 13,9 % > 55 bis 60 45.040 11.365 56.405 5,5 % > 60 bis 65 13.290 8.436 21.726 2,1 % > 65 bis 70 5.080 2.463 7.543 0,7 % > 70 2.150 0 2.150 0,2 % Summe 193.980 36.472 230.452 22,4 % Quelle: Zugriff: 12.01.2010 auf http://laermkartierung.eisenba hn-bundesamt.de (Inhalte sind nicht mehr abrufbar) und Bericht über die Lärmkartierung für die Stadt Köln, Stand 22.02.2008. Tabelle 5 und Tabelle 6 zeigen, wie viel Fläche des gesamten Stadtgebietes und wie viele Wohnungen, Schul- und Krankenhausgebäude relevant vom Lärm der Schienenwege im 24 Stunden Zeitraum LDEN betroffen sind. Tabelle 5: Zahl der durch Schienenverkehrslärm der KVB und HGK belastete n Flächen, Wohnungen, Schulen und Krankenhäuser LDEN dB(A) Flächen in km² Wohnungen Schulgebäude Krankenhaus- gebäude > 55 20,1 24.691 23 5 > 65 6,6 10.141 4 3 > 75 0,3 363 0 0 Quelle: Bericht über die Lärmkartierung für die Stadt Köln, Stand 22.0 2.2008. Tabelle 6: Zahl der durch Schienenverkehrslärm der DB AG belasteten Flächen, Wohnungen, Schulen und Krankenhäuser LDEN dB(A) Flächen in km² Wohnungen Schulgebäude Krankenhaus- gebäude > 55 111,4 122.970 944 33 > 65 32,4 14.005 56 0 > 75 8,6 1.463 5 0 Quelle: Zugriff: 12.01.2010 auf http://laermkartierung.eisenba hn-bundesamt.de (Inhalte sind nicht mehr abrufbar). Stadt Köln Lärmaktionsplan Abschlussbericht 28. Oktober 2016 aktualisiert am 11.Juli.2017 18 3.3 IVU-Anlagen und Häfen (Gewerbeflächen) Tabelle 7 zeigt die Zahl der von Gewerbelärm belasteten Menschen in den einzelnen Pegelbereichen im Stadtgebiet Köln. Für den Gesamttag sind an den kartierten Gewerbeflächen ca. 300 Personen potentiell gesundheitsgefährde n- den Lärmbelastungen von LDEN > 65 dB(A) ausgesetzt (< 1 %). In den Nacht- stunden liegt die Anzahl der von einer potentiell gesundheitsgefährdenden Lärmbelastung LNight > 55 dB(A) Betroffenen bei ca. 1.100 Personen (< 1 %). Belastungen mit einem Beurteilungspegel oberhalb der Auslösewerte von L DEN 70 dB(A) bzw. LNight 60 dB(A) sind ca. 40 Personen bzw. ca. 200 Personen ausgesetzt. Tabelle 7: Zahl der durch Lärm aus IVU-Anlagen und Häfen belasteten Menschen LDEN dB(A) Belastete Menschen IVU- Anlagen Anteil an der Ge- samtbevöl- kerung LNight dB(A) Belastete Menschen IVU- Anlagen Anteil an der Gesamtbe- völkerung > 55 bis 60 5.432 0,5 % > 50 bis 55 4.605 0,5 % > 60 bis 65 1.549 0,2 % > 55 bis 60 948 0,1 % > 65 bis 70 216 0,0 % > 60 bis 65 182 0,0 % > 70 bis 75 41 0,0 % > 65 bis 70 10 0,0 % > 75 3 0,0 % > 70 2 0,0 % Summe 7.241 0,7 % Summe 5.747 0,6 % Quelle: Bericht über die Lärmkartierung für die Stadt Köln, Stand 22.0 2.2008. Tabelle 8 zeigt die vom Lärm der IVU-Anlagen und Häfen betroffene Fläche des Stadtgebietes und die Zahl der betroffenen Wohnungen, Schul- und Kranke n- hausgebäude bezogen auf den Gesamttag. Tabelle 8: Zahl der durch Lärm aus IVU-Anlagen und Häfen belasteten Flächen, Wohnungen, Schulen und Krankenhäuser LDEN dB(A) Flächen in km² Wohnungen Schulgebäude Krankenhaus- gebäude > 55 25,0 3.117 5 0 > 65 7,0 117 0 0 > 75 1,7 0 0 0 Quelle: Bericht über die Lärmkartierung für die Stadt Köln, Stand 22.0 2.2008. Stadt Köln Lärmaktionsplan Abschlussbericht 28. Oktober 2016 aktualisiert am 11.Juli.2017 19 3.4 Flugverkehr Der Flugverkehr ist die drittgrößte Lärmquelle in Köln. Etwa jeder zwanzigste Bewohner ist gesamttags von Pegeln über 55 dB(A) betroffen. Die Zahlen der durch Fluglärm belasteten Menschen in den einzelnen Pegelbereichen zeigt Tabelle 9. Für den Gesamttag sind etwa 60 Personen Lärmbelastungen ober- halb des Auslösewertes von LDEN > 65 dB(A) ausgesetzt, in den Nachtstunden liegt die Anzahl der von einer Lärmbelastung oberhalb des Auslösewertes LNight > 55 dB(A) Betroffenen bei ca. 4.300 Personen (< 1 %). Von Beurteilungs- pegeln von LDEN > 70 dB(A) bzw. LNight > 60 dB(A) sind im Stadtgebiet Köln keine Menschen betroffen. Tabelle 9: Zahl der durch Fluglärm belasteten Menschen LDEN dB(A) Belastete Menschen Fluglärm Anteil an der Ge- samtbevöl- kerung LNight dB(A) Belastete Menschen Fluglärm Anteil an der Gesamtbe- völkerung > 55 bis 60 39.350 3,8 % > 50 bis 55 19.154 1,9 % > 60 bis 65 7.526 0,7 % > 55 bis 60 4.261 0,4 % > 65 bis 70 56 0,0 % > 60 bis 65 0 0,0 % > 70 bis 75 0 0,0 % > 65 bis 70 0 0,0 % > 75 0 0,0 % > 70 0 0,0 % Summe 46.932 4,5 % Summe 23.415 2,3 % Quelle: Bericht über die Lärmkartierung für die Stadt Köln, Stand 22. 02.2008. Tabelle 10 zeigt die vom Fluglärm betroffene Fläche des Stadtgebietes und die Zahl betroffener Wohnungen, Schul- und Krankenhausgebäude bezogen auf den Gesamttag. Tabelle 10: Zahl der durch Fluglärm belasteten Flächen, Wohnungen, Schulen und Krankenhäuser LDEN dB(A) Flächen in km² Wohnungen Schulgebäude Krankenhaus- gebäude > 55 42,4 21.046 9 3 > 65 8,6 27 0 0 > 75 1,8 0 0 0 Quelle: Bericht über die Lärmkartierung für die Stadt Köln, Stand 22. 02.2008. Stadt Köln Lärmaktionsplan Abschlussbericht 28. Oktober 2016 aktualisiert am 11.Juli.2017 20 4 Ergebnisse der Belastetenanalyse Für die Identifizierung von Handlungsschwerpunkten ist eine Verortung der Betroffenen empfehlenswert, da die Lärmkarten allein keine Rückschlüsse auf die Lärmbetroffenheit in bestimmten Bereichen erlauben. Für die Identifizierung von Handlungsschwerpunkten ist es daher empfehlenswert, zunächst die Bereiche zu identifizieren, in denen viele Menschen leben, die von hohen Lärmpegeln betroffen sind. Hierfür wurden die Daten der Lärmkartierung mit der Bevölkerungsverteilung überlagert. So entstanden Belastetenkarten für die einzelnen Lärmquellen. Für die Quellen Straßen- und Schienenverkehr sowie IVU-Anlagen und Häfen wurden die Betroffenen pro Hektar ab LDEN / LNight ≥ 70 / 60 dB(A) dargestellt. Für die Identifizierung weiterer Straßenabschnitte, die für die Lärmsanierung in Frage kommen, wurden zusätzlich Betroffenenkarten für die Beurteilungspegel LDEN / LNight ≥ 65 / 55 dB(A) erstellt. Für den Luftverkehr wurden nur die Belaste- tenkarten ab den hier geltenden Auslösewerten L DEN / LNight ≥ 65 / 55 dB(A) dargestellt. Die farbigen Flächen dieser Betroffenenkarten zeigen sehr viele Belastungs- schwerpunkte. Da jedoch aufgrund der begrenzten finanziellen Mittel nicht in allen diesen Bereichen zeitnah Lärmminderungsmaßnahmen umgesetzt werden können, wurden die hoch belasteten Bereiche näher untersucht. Maß für die Identifizierung von Belastetenschwerpunkte im engeren Sinne war neben den hohen Lärmpegeln die Anzahl der betroffenen Bewohner. Dabei erfolgte eine Orientierung an folgenden Annahmen: Sehr hohe Belastung: ● > 80 Betroffene mit LDEN > 70 dB(A) je Hektar (siehe dunkelblaue und schwarze Kacheln in den Betroffenenkarten) Hohe Belastung: ● > 40 Betroffene mit LDEN > 70 dB(A) je Hektar (orange, rote und hellblaue Kacheln in den Betroffenenkarten) oder ● mehrere Kacheln > 20 Betroffene mit LDEN > 70 dB(A) je Hektar (gelbe Kacheln in den Betroffenenkarten) auf über 300 m Länge (= Ballung von Schwerpunkten) Ließ sich ein Bereich oder Abschnitt anhand dieser Kriterien nicht eindeutig als hoch bzw. sehr hoch belastet identifizieren, weil beispielsweise die Betroffe n- heiten im Grenzbereich lagen oder es sich um sehr kurze Abschnitte unter 300 m handelte, so wurde der Bereich mit den Betroffenenkarten L DEN > 65 dB(A) bzw. LNight > 55/60 dB(A) abgeglichen. Trat der Bereich auch dort deutlich hervor, so wurde er als Belastungsschwerpunkt gekennzeichnet. Stadt Köln Lärmaktionsplan Abschlussbericht 28. Oktober 2016 aktualisiert am 11.Juli.2017 21 Hierbei wurde auch berücksichtigt, ob ein Bereich relativ zu dessen direkter Umgebung hohe Belastungen aufweist, so dass beispielsweise die Frankfurter Straße in Wahn ausgewiesen wurde, während vergleichbar hoch belastete Bereiche in der Innenstadt nicht gekennzeichnet wurden. Diese Vorgehensweise enthält also weitere Abwägungen, die über feste Kriterien wie bestimmte Betroffenenzahlen pro Hektar hinausgehen. Ziel dieser Methodik war die Herausarbeitung von Belastungsschwerpunkten, die für planerische Ansätze besonders geeignet sind und in denen Lärmminderungs- maßnahmen möglichst vielen Bewohnern zugutekommen. Betroffenenkarten und Karten zu den Belastungsschwerpunkten sind den nachfolgenden städtischen Internetseiten zu entnehmen: ● http://www.stadt-koeln.de/leben-in-koeln/umwelt- tiere/laerm/betroffenenkarten (Betroffenenkarten), ● http://www.stadt-koeln.de/leben-in-koeln/umwelt- tiere/laerm/belastungsschwerpunkte (Belastungsschwerpunkte) ● http://www.stadt-koeln.de/leben-in-koeln/umwelt- tiere/laerm/belastungsraeume-mit-mehrfachbelastung (Belastungsräume mit Mehrfachbelastung) 4.1 Straßenverkehr Abbildung 7 zeigt einen Ausschnitt aus den Betroffenenkarten für die Lärmque l- le Straßenverkehr unter Zugrundelegung sehr hoher Lärmpegel von L DEN > 70 dB(A). Die vollständigen Betroffenenkarten sind der städtischen Internetseite http://www.stadt-koeln.de/leben-in-koeln/umwelt-tiere/laerm/betroffenenkarten zu entnehmen. Die Auswertung zeigt, dass vor allem die Innenstadt sowie die Radialen und Ringe besonders hohe Belastungen bzw. Betroffenenzahlen aufweisen. Die identifizierten Belastungsschwerpunkte sind in Abbildung 8 zusammenfassend dargestellt. Die höchsten Betroffenheiten treten in den dort dargestellten Abschnitten der folgenden Straßen auf: Neusser Straße, Hauptstraße in Porz, Merheimer Straße, Berliner Straße, Mühlheimer Freiheit, Frankfurter Straße, Kalk- Mülheimer-Straße, Wipperfürther Straße, Eythstraße, Kalker Hauptstraße, Gremberger Straße, Ostheimer Straße, Homarstraße, Aachener Straße, Richard-Wagner-Straße, Lützowstraße, Roonstraße, Moltkestraße, Hansaring, Hohenstaufenring, Luxemburger Straße, Gladbacher Straße, Krefelder Straße, Bismarckstraße, Salierring, Karolingerring, Ubierring, Höninger Weg, Vorge- birgstraße, Gotenring und Justinianstraße, Bonner Straße, Zülpicher Straße, Dürener Straße, Maarweg, Venloer Straße. Stadt Köln Lärmaktionsplan Abschlussbericht 28. Oktober 2016 aktualisiert am 11.Juli.2017 22 Abbildung 7: Ausschnitt aus der Betroffenenkarte für den Straßenverkehr LDEN > 70 dB(A)14 Abbildung 8: Belastungsschwerpunkte (sehr hoch und hoch ) im Straßenverkehr 14 Die vollständige Betroffenenkarte für den Straßenverkehr ist unter http://www.stadt-koeln.de/leben-in-koeln/umwelt-tiere/laerm/betroffenenkarten abrufbar. Stadt Köln Lärmaktionsplan Abschlussbericht 28. Oktober 2016 aktualisiert am 11.Juli.2017 23 4.2 Schienenverkehr Die Isophonenbänder für den Eisenbahnverkehr der Strecken der Deutschen Bahn AG (DB AG) wurden durch das Eisenbahnbundesamt (EBA) nicht in geeigneten Datenformaten zur Verfügung gestellt. Um die Lärmbelastungen z.B. bei der Festlegung Ruhiger Gebiete zu berücksichtigen, wurden zwar die Isophonen aus den Darstellungen des EBA digitalisiert, die Betroffenheiten durch Lärm der DB-Schienenstrecken können aber nicht verortet werden. Abbildung 9 zeigt daher nur die Betroffenheiten, die durch Schienenverkehrs- lärm der Kölner Verkehrs-Betriebe AG (KVB) und Hafen und Güterverkehr Köln AG (HGK) erzeugt werden. Abbildung 9: Ausschnitt aus der Betroffenenkarte für den Schienenverkehr der Kölner Verkehrs-Betriebe AG (KVB) und der Hafen und Güterverkehr Köln AG (HGK) mit LDEN > 70 dB(A) (ohne Betroffenheiten durch Lärm der DB AG)15 Da die Betroffenheiten entlang der DB-Strecken nur geschätzt werden konnten, werden hier keine Betroffenenschwerpunkte ausgewiesen. Es ist jedoch davon auszugehen, dass es insbesondere entlang der Trassen in Innenstadtnähe Belastungsschwerpunkte gibt. 15 Die vollständige Betroffenenkarte für den sonstigen Schienenverkeh r ist unter http://www.stadt-koeln.de/leben-in-koeln/umwelt-tiere/laerm/betroffenenkarten abrufbar. Stadt Köln Lärmaktionsplan Abschlussbericht 28. Oktober 2016 aktualisiert am 11.Juli.2017 24 Die Belastungsschwerpunkte aus Schienenverkehrslärm der sonstigen oberir- disch verlaufenden Schienenwege (KVB und HGK) zeigt Abbildung 10. Die höchsten Betroffenheiten treten in den dort dargestellten Abschnitten der Neusser Straße, Aachener Straße, Richard-Wagner-Straße, Zülpicher Straße, Luxemburger Straße, Salierring, Karolingerring, Ubierring, Höninger Weg, Lindenthalgürtel, Gotenring und Justinianstraße auf. Abbildung 10: Belastungsschwerpunkte im Schienenverkehr der Kölner Verkehrs- Betriebe AG (KVB) und der Hafen und Güterverkehr Köln AG (HGK) (ohne Betroffenheiten durch Lärm der DB AG) Stadt Köln Lärmaktionsplan Abschlussbericht 28. Oktober 2016 aktualisiert am 11.Juli.2017 25 4.3 IVU-Anlagen und Häfen (Gewerbeflächen) Die Kartierung des Lärms aus IVU-Anlagen und Häfen ergab für beide Beurte i- lungszeitträume geringe Betroffenheiten in folgenden Bereichen: Niehler Hafen, Ford-Werke, Chempark Dormagen, Godorfer Hafen, Gewerbegebiet Rodenkir- chen, Industriegebiet Gremberghoven. Im gesamtstädtischen Kontext sind diese Lärmquellen jedoch von geringer Bedeutung. Abbildung 11: Ausschnitt aus der Betroffenenkarte für die IVU-Anlagen und Häfen, LDEN > 70 dB(A)16 4.4 Flugverkehr Betroffenheiten durch Fluglärm sind vor allem im Stadtteil Rath / Heumar zu finden. Insbesondere nachts sind hier viele Bewohner von hohen Pegeln betroffen. Alle Betroffenheiten liegen in Gebieten, in denen das Schallschut z- programm des Flughafens greift und passiven Schallschutz ermöglicht. 16 Die vollständige Betroffenenkarte für IVU Anlagen und Häfen ist unter http://www.stadt-koeln.de/leben-in-koeln/umwelt-tiere/laerm/betroffenenkarten abrufbar. Stadt Köln Lärmaktionsplan Abschlussbericht 28. Oktober 2016 aktualisiert am 11.Juli.2017 26 Abbildung 12: Ausschnitt aus der Betroffenenkarte für den Flugverkehr LDEN > 65 dB(A) 17 Abbildung 13: Ausschnitt aus der Betroffenenkarte für den Flugverkehr LNight > 55 dB(A)17 17 Die vollständige Betroffenenkarte für den Fluglärm ist unter http://www.stadt-koeln.de/leben-in-koeln/umwelt-tiere/laerm/betroffenenkarten abrufbar. Stadt Köln Lärmaktionsplan Abschlussbericht 28. Oktober 2016 aktualisiert am 11.Juli.2017 27 4.5 Belastungsräume mit Mehrfachbelastungen In Köln kommt es vor allem in der Innenstadt bzw. innerhalb des Rings der K 12 (Stadtwaldgürtel, Sülzgürtel, usw.) zu Überlagerungen von Lärm aus verschie- denen Quellen. Bei oberirdisch verlaufenden Stadtbahngleisen ist dies die Überlagerung von Straßen- und Schienenverkehrslärm. Im Bereich Rath / Heumar überlagern sich Straßen- und Fluglärm. Diese Überlagerungen weisen linienförmige Strukturen auf, sie können daher als Belastungsachsen bezeichnet werden. In folgenden Straßen, die in Abbi l- dung 14 rot dargestellt sind, rufen Mehrfachbelastungen aus verschiedenen Lärmquellen besonders hohe Betroffenheiten hervor 18: Eiler Straße, Berliner Straße, Gotenring, Justinianstraße, Siegburger Straße, Neusser Straße, Höninger Weg, Salierring, Sachsenring, Karolingerring, Ubierring, Zülpicher Straße, Luxemburger Straße, Aachener Straße, Lindenthalgürtel, Venloer Straße, Ehrenfeldgürtel, Roonstraße. Abbildung 14: zusammenfassende Darstellung der Belastungsschwerpunkte (ohne Betroffenheiten durch Lärm der DB AG)19 18 Da für die Lärmbelastung der DB-Strecken keine digitalen Daten vorlage n, sind diese Belastungen hier nicht mit dargestellt. 19 Die vollständige Betroffenenkarte der Mehrfachbelastungen ist unter http://www.stadt-koeln.de/leben-in-koeln/umwelt-tiere/laerm/betroffenenkarten abrufbar. Stadt Köln Lärmaktionsplan Abschlussbericht 28. Oktober 2016 aktualisiert am 11.Juli.2017 28 5 Maßnahmenempfehlungen aus der verwaltungsinte r- nen Analyse zur Lärmaktionsplanung in 2009 Die verwaltungsinterne Analyse zur Lärmaktionsplanung beruht auf einer Untersuchung der bereits vorhandenen Planungen der Stadt Köln in Zusam- menarbeit mit den städtischen Planungsämtern. Die Auswertung zeigte, dass zahlreiche, bereits beschlossene Maßnahmen der Stadt- und Verkehrsplanung lärmmindernde Wirkungen zeigen. Es wurde aber auch deutlich, dass weiterer Handlungsbedarf besteht, der in einem 16-Punkte-Programm zur Lärmmind e- rung in Köln zusammengefasst wurde : 1. Gesamtstädtisches Geschwindigkeitskonzept : Für kurze, definierte Ab- schnitte mit den höchsten Lärmbetroffenheiten werden geschwindigkeit s- senkende Maßnahmen untersucht. Dabei werden die Belange des notwen- digen Verkehrs und des ÖPNV beachtet. Neben der Lärmreduzierung sind Synergien mit der Verbesserung der Luftqualität und der Verkehrssicherheit möglich. 2. Erarbeitung von kleinräumigen Handlungskonzepten : In Bereichen mit hohen Mehrfachbelastungen aus verschiedenen Lärmquellen und typischen Problemlagen sind vertiefende Vor-Ort-Betrachtungen sinnvoll. Beispielhaft vorgeschlagen werden die Belastungsräume Deutz, Ehrenfeld und Neu- stadt-Süd. 3. Prioritäre Umsetzung der bereits geplanten und positiv bewerteten Ma ß- nahmen: Da der finanzielle Spielraum der Stadt begrenzt ist, sollten bevor- zugt diejenigen bereits geplanten Maßnahmen umgesetzt werden, die die Lärmsituation positiv beeinflussen. 4. Festlegung weiterer innerstädtischer Erholungsflächen zum Schutz vor weiterer Verlärmung: Vorsorgend sollen innerstädtische Erholungsflächen vor Zunahme des Lärms geschützt werden. Ziel ist die Erhaltung der Innen- stadt als attraktiver Wohnstandort. 5. Städtebau : Eine kompakte und verkehrssparende Siedlungsstruktur ist Ziel zahlreicher bereits vorhandener Planungen. Weitere Handlungsmöglichke i- ten liegen in städtebaulichen Ansätzen zur Lärmminderung wie der Schaf- fung lärmrobuster Strukturen bspw. durch ausreichende Abstände der Ge- bäude von stark lärmverursachenden Verkehrswegen oder der Ausrichtung von Wohn- und Schlafräumen in ruhige Bereiche. 6. Konzept zur Verstetigung des Verkehrsflusses: Stetige Verkehrsflüsse mit wenigen Brems- und Beschleunigungsvorgängen verringern Lärm, Luf t- schadstoffe und Staus. Das vorhandene Netz sollte auf entsprechende Op- timierungsmöglichkeiten untersucht werden. 7. Fahrbahnsanierungskonzept : Auf Basis der Kölner Straßenzustands- Datenbank und der Lärmkartierung können diejenigen Straßenabschnitte Stadt Köln Lärmaktionsplan Abschlussbericht 28. Oktober 2016 aktualisiert am 11.Juli.2017 29 identifiziert werden, in denen die verkehrstechnisch notwendigen Fahrbah n- sanierungen besonders hohe Lärmbetroffenheiten verringern können. 8. Umrüstung von Fahrzeugflotten auf lärmärmere Antriebe : Alternative Antriebe und Reifen für die ÖPNV-Fahrzeugflotte und städtischen Nutzfahr- zeuge können zur Lärmminderung beitragen. Die vorhandenen Potenziale sollten geprüft werden. 9. Maßnahmenkonzept für den Flugverkehr : Der Lärmschutz an Flughäfen liegt allein im Entscheidungsbereich der Stadt. Einflussmöglichkeiten bieten beispielsweise die Staffelung von Start- und Landeentgelten und die Opti- mierung der An- und Abflugrouten. Darüber hinaus sieht das neue Flug- lärmgesetz Lärmschutzbereiche vor, in denen passiver Schallschutz durc h- geführt wird und in denen Nutzungseinschränkungen für verlärmte Bereiche festgelegt werden. 10. Schallschutzkonzept für den Schienenverkehr in hochbelasteten Wohnb e- reichen: Für die noch nicht im Sanierungsprogramm der DB AG enthaltenen hoch belasteten Schienenstrecken wird empfohlen, auf die DB AG einzu- wirken, auch diese Abschnitte in das Lärmsanierungsprogramm aufzuneh- men, insbesondere unter dem Gesichtspunkt, dass die Grenzwerte für die Lärmsanierung gesenkt werden sollen.20 Für die Stadt Köln bestehen die Möglichkeiten vor allem in Form von planungsrechtlichen Festlegungen. 11. Schallschutzfensterprogramm an Hauptverkehrsstraßen : Passive Schall- schutzmaßnahmen kommen vor allem dort in Betracht, wo gesundheitsge- fährdende Pegel auftreten und sonstige Maßnahmen nicht ausreichen. Der Bedarf und Umfang eines Schallschutzfensterprogramms wäre in einer Voruntersuchung abzuschätzen. 12. Ausbau des (betrieblichen) Mobilitätsmanagements: Die Fortführung und Ergänzung vorhandener Mobilitätsmanagementansätze kann die Nutzung privater Kraftfahrzeuge insbesondere im Berufsverkehr verringern. 13. Förderung des Parkraummanagements: Eine Überprüfung und Weiterent- wicklung des Parkraummanagements dient der Verringerung des Pkw- Verkehrsaufkommens. 14. Fuß- und Radverkehrskonzept für die Gesamtstadt: Anders als im Radver- kehr sind für den Fußverkehr in Köln bisher nur wenige Planungsansätze erkennbar. Auch vor dem Hintergrund des demographischen Wandels wird empfohlen, insbesondere Konzepte zur Förderung des leisen Fußverkehrs zu erarbeiten. Darüber hinaus bleibt die Förderung des Radverkehrs we i- terhin von großer Bedeutung. 20 Nationales Verkehrslärmschutzpaket II. Bundesministerium für Ve rkehr, Bau und Stadtentwicklung, August 2009. Stadt Köln Lärmaktionsplan Abschlussbericht 28. Oktober 2016 aktualisiert am 11.Juli.2017 30 15. Genauere Erfassung des Lärms aus Hafen- und Industrieanlagen für hoch belastete Wohnbereiche in der nächsten Stufe der Lärmkartierung: Belas- tungen entstehen fast ausschließlich innerhalb der Gewerbegebiete bzw. nachts in direkter Umgebung der Häfen. Die Belastungen aus lärmreleva n- ten Hafenanlagen und ggf. Industrie- und Gewerbeanlagen sollten bei der nächsten Stufe der Lärmkartierung genauer erfasst werden, um konkretere Aussagen zur Lärmbelastung zu ermöglichen. (Erläuterung: Bei der jetzigen Kartierung wurden teilweise Worst Case Annahmen getroffen). 16. Marketing für Lärmminderungsmaßnahmen: 60 % der Bundesbürger fühlen sich durch Straßenverkehrslärm belästigt. Die Bevölkerung kann für das Thema Lärm, seine Wirkungen und mögliche Lösungswege sensibilisiert und informiert werden. Dies steigert die Akzeptanz geplanter Maßnahmen und das Ansehen der Stadt. Stadt Köln Lärmaktionsplan Abschlussbericht 28. Oktober 2016 aktualisiert am 11.Juli.2017 31 6 Maßnahmenvorschläge aus der Öffentlichkeitsbeteil i- gung zur Lärmaktionsplanung in 2010 / 2011 Die Öffentlichkeitsbeteiligung zur Lärmaktionsplanung in der Stadt Köln erfolgte in zwei Phasen. In beiden Phasen wurde den Bürgerinnen und Bürgern insb e- sondere über das Internet als Informations- und Beteiligungsmedium die Möglichkeit gegeben sich bei der Aufstellung des Lärmaktionsplanes einzubri n- gen. Die nachfolgenden Aussagen zum Beteiligungsverfahren und zu dessen Ergebnissen wurden aus den herausgegebenen Berichten zur Öffentlichkeits- beteiligung der Stadt Köln / ADU cologne Institut für Immissionsschutz GmbH übernommen.21,22 Die Berichte und Ergebnisse der Öffentlichkeitsbeteiligung aus den Online- Phasen sind der Internetseite http://www.stadt-koeln.de/leben-in-koeln/umwelt- tiere/laerm/ergebnisse-der-buergerbeteiligung-aus-den-online-phasen zu entnehmen. 1. Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung In der ersten, vom 23. November bis 12. Dezember 2010 durchgeführten Phase konnten die Bürgerinnen und Bürger eigene Lärmprobleme lokal zuordnen und Vorschläge zur Lärmminderung abgeben, bewerten und kommentieren. Insg e- samt haben 2.313 Bürgerinnen und Bürger aktiv teilgenommen und ● einen Vorschlag geschrieben (1.646 Vorschläge), ● Vorschläge kommentiert (962 Kommentare) sowie ● Vorschläge mit Pro oder Contra bewertet (13.253 Bewertungen). Die eingegangenen Vorschläge wurden hinsichtlich ihrer Relevanz für die Lärm- aktionsplanung gefiltert und nach Lärmarten sortiert. Die Zuordnung der insg e- samt 1.371 für die Lärmaktionsplanung relevanten Vorschläge zeigt Schwer- punkte insbesondere bei beim Verkehrslärm: ● Straßenverkehr (786 Vorschläge / 57 Prozent der Vorschläge), ● Fluglärm (266 Vorschläge / 19 Prozent) und ● Schienenverkehr DB-AG (216 Vorschläge / 16 Prozent). 21 Stadt Köln in Zusammenarbeit mit ADU cologne – Institut für Immissionsschutz GmbH: Köln aktiv gegen Lärm – Lärmaktionsplanung für Köln 2011 – Auswertung der Öffentlichkeitsbeteiligung vom 23. November bis 12. Dezember 2010, Stand Mai 2011. 22 Stadt Köln in Zusammenarbeit mit ADU cologne – Institut für Immissionsschutz GmbH: Köln aktiv gegen Lärm – Lärmaktionsplanung für Köln – Auswertung der elektronischen Öffentlichkeitsbeteiligung 2010 / 2011, Stand April 2012. Stadt Köln Lärmaktionsplan Abschlussbericht 28. Oktober 2016 aktualisiert am 11.Juli.2017 32 Auf die einzelnen Stadtbezirke verteilen sich die eingegangenen 1.646 Vor- schläge für alle Lärmarten wie folgt: ● Innenstadt (325 Vorschläge / 19,7 Prozent) ● Nippes (243 Vorschläge / 14,8 Prozent), ● Lindenthal (227 Vorschläge / 13,8 %), ● Mülheim (203 Vorschläge / 12,3 Prozent), ● Rodenkirchen (162 Vorschläge / 9,9 Prozent) und ● Kalk (160 Vorschläge / 9,8 Prozent). 59 Vorschläge (3,6 Prozent) wurden keinem Stadtbezirk zugeordnet. Hierbei handelt es sich zumeist um gesamtstädtische Vorschläge. 267 Vorschläge (16,2 Prozent) entfallen auf die Stadtbezirke Chorweiler, Ehrenfeld und Porz. Zum Thema Straßenverkehr wurden im Besonderen geschwindigkeitsbezogene Maßnahmen (Geschwindigkeitsreduzierung, Verkehrsüberwachung) von den Bürgerinnen und Bürgern genannt, gefolgt von Maßnahmen der Verkehrsfü h- rung (inkl. Lkw-Verbote) und der Fahrbahnsanierung (Flüsterasphalt und Straßenbelag) (vgl. Abbildung 15). Abbildung 15: Nennungen nach Schlagwörtern zum Thema Straßenverkehr21 Bei den Maßnahmen zur Reduzierung und Vermeidung von Fluglärm wurden von den Bürgerinnen und Bürgern insbesondere Nachtflugregelungen genannt (vgl. Abbildung 16). Beim Schienenverkehr der Deutschen Bahn AG kon- zentrierten sich die Nennungen auf Lärmschutzwände (vgl. Abbildung 17), während beim Schienenverkehr der Häfen und Güterverkehr Köln AG sowie der Stadt Köln Lärmaktionsplan Abschlussbericht 28. Oktober 2016 aktualisiert am 11.Juli.2017 33 Kölner Verkehrsbetriebe AG insbesondere den Schienenzustand und Ge- schwindigkeit betreffende Maßnahmen genannt wurden (Abbildung 18). Abbildung 16: Nennungen nach Schlagwörtern zum Thema Fluglärm21 Abbildung 17: Nennungen nach Schlagwörtern zum Thema Schienenverkehr der Deutschen Bahn AG21 Abbildung 18: Nennungen nach Schlagwörtern zum Thema Schienenverkehr der Häfen und Güterverkehr Köln AG und der Kölner Verkehrsbetriebe AG (Gesamt)21 Die von den Bürgerinnen und Bürgern vorgenommene Pro- und Contra- Bewertung der in der ersten Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung eingegange- nen Vorschläge wurde genutzt um eine Liste der 100 bestbewerteten Vorschlä- ge zu erstellen. Hiervon entfielen 68 Vorschläge auf den Fluglärm, 29 Vorschläge auf den Straßenverkehrslärm, 2 Vorschläge auf den Bahnlärm Stadt Köln Lärmaktionsplan Abschlussbericht 28. Oktober 2016 aktualisiert am 11.Juli.2017 34 (Deutsche Bahn AG und Häfen und Güterverkehr Köln AG) und 1 Vorschlag zum Industrie- und Gewerbelärm. Abbildung 19 gibt einen Überblick über die 100 bestbewerteten Vorschläge zur Lärmminderung. Hierbei wird deutlich, dass bei diesen Vorschlägen sehr häufig die Nachflugregelung angesprochen wurde. Diesem Thema wurde von der Bevölkerung eine sehr große Bedeutung beigemessen. Lärmminderungsma ß- nahmen wie Geschwindigkeitsreduzierungen oder Fahrbahnsanierungen befinden sich in deutlich geringerer Zahl unter den Top 100-Vorschlägen. Abbildung 19: Top 100 Vorschläge zur Lärmminderung21 Auf der städtischen Internetseite http://www.stadt-koeln.de/leben-in-koeln/ umwelt-tiere/laerm/karten-aus-der-ersten-online-phase finden Sie Karten mit Darstellungen zu den Vorschlägen aus der ersten Online-Phase. 2. Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung Die 28 Maßnahmen der 2. Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung setzten sich aus den Vorschlägen der 1. Online-Phase und Erkenntnissen der verwaltungsinte r- nen Analyse sowie dem daraus folgendem strategischem Konzept zusammen. Für die Kölner Bürgerinnen und Bürger bestand darauf aufbauend die Möglic h- keit der Kommentierung und Bewertung. Die 2. Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung wurde vom 22.11.2011 bis 11.12.2011 durchgeführt. Insgesamt wurden in der 2. Phase der Öffentlich- keitsbeteiligung 2.862 Bewertungen und 235 Kommentare zu den 28 Maßnah- menvorschlägen abgegeben. Die Bewertung der Maßnahmen konnte lediglich Stadt Köln Lärmaktionsplan Abschlussbericht 28. Oktober 2016 aktualisiert am 11.Juli.2017 35 hinsichtlich hoher oder niedriger Priorität erfolgen. Eine Contra-Bewertung war in der 2. Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung nicht möglich. Die zur 2. Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung eingebrachten Bewertungen und Kommentierungen mündeten in einer Rangliste der 28 Maßnahmenvorschläge (vgl. Tabelle 11). Tabelle 11: Rangliste der 28 Maßnahmenvorschläge Nr. Maßnahmenvorschläge Rang Bewertungen Kommen- tare hohe Priorität niedrige Priorität 25 Sanierungsprogramm an Bundesfern- und Landesstraßen 1 144 27 69 24 Einsatz leiser Maschinen im Flugver- kehr 2 129 24 17 14 Förderung des Radverkehrs 3 116 24 10 28 Weitere Attraktivierung des ÖPNV 4 109 26 9 1 Konzept lärmmindernder Fahrbahnbe- lag für Stadtstraßen 5 99 9 8 11 LKW-Nachtfahrverbot an hochbelaste- ten Straßen 6 94 15 4 18 Gesamtverkehrskonzept 7 91 14 5 10 LKW-Führungskonzept 8 90 11 8 23 Kontrolle der Fluggenauigkeit und der Flughöhe 9 88 31 21 9 Ausbesserung von Straßen 10 86 18 1 27 Pilotprojekt Leiser Güterverkehr der Deutschen Bahn AG 11 85 33 17 6 Kreisverkehre statt Ampeln 12 77 16 2 2 Gesamtstädtisches Geschwindigkeits- konzept 13 76 36 11 13 Gesamtstädtisches Fußverkehrskon- zept 14 75 33 2 21 Kleinräumige Handlungskonzepte (Detailklärung für einzelne Maßnah- men / konzeptionelle Betrachtung) 15 72 21 6 19 Berücksichtigung des Lärmaspekts bei Unterhaltungs- und Sanierungsmaß- nahmen im Straßenverkehr 16 70 24 2 20 Bewuchs von Baumreihen, Hecken und Sträuchretn entlang stark lärm- emittierender kommunaler Straßen 17 69 29 2 26 Lärmsanierungsprogramm der Deutschen Bahn AG 18 64 36 6 Stadt Köln Lärmaktionsplan Abschlussbericht 28. Oktober 2016 aktualisiert am 11.Juli.2017 36 Nr. Maßnahmenvorschläge Rang Bewertungen Kommen- tare hohe Priorität niedrige Priorität 3 Geschwindigkeitsbegrenzung (nachts) auf Stadtstraßen 19 62 41 1 7 Rückbau von Straßen 20 54 30 2 15 Umgestaltung Neusser Straße als Beispiel für eine effektive Lärmminde- rung an hochbelasteten Einkaufsstra- ßen 21 39 44 2 5 Optimierung der Verkehrsführung 22 39 27 1 22 Einrichtung von Lärmschutzbereichen in der Umgebung von Flugplätzen 23 38 37 14 12 Parkraummanagement 24 36 49 0 4 Geschwindigkeitsanzeigen 25 26 48 5 16 Siedlungsbeschränkungen 26 25 53 3 8 Ampel-Hotline 27 22 39 1 17 Baulückenschließung 28 18 74 6 Der Vergleich der Ergebnisse der 2. Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung mit den Ergebnissen der 1. Phase zeigt für kommunale Straßen zum Teil Unter- schiede in der Gewichtung der Lärmminderungsmaßnahmen. Während in der zweiten Phase die „weitere Attraktivierung des ÖPNV“ und die „Förderung des Radverkehrs“ einen hohen Rang einnahmen, erhielten entsprechende Maß- nahmen in der ersten Phase nur eine relativ geringe Anzahl an Nennungen. Anders verhielt es sich bei den Themen Geschwindigkeitsreduzierung, Straße n- raumgestaltung, Ampelschaltung und Verkehrsführung. Entsprechende Vor- schläge wurden in der ersten Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung häufig genannt, erhielten aber in der zweiten Phase eine relativ geringe Priorität. In vielen Fällen passen jedoch die Zustimmungshäufigkeiten aus der ersten Phase mit der Bewertungsrangfolge der Maßnahmenvorschläge der zweiten Phase überein. Dies betrifft beispielsweise die Themen Fahrbahnsanierung, Lkw-Führung, Kreisverkehre oder Parkraummanagement. Stadt Köln Lärmaktionsplan Abschlussbericht 28. Oktober 2016 aktualisiert am 11.Juli.2017 37 7 Handlungs- und Maßnahmenkatalog zur Lärmaktionsplanung Die Maßnahmenfindung der Lärmaktionsplanung beruht im Wesentlichen auf den vorliegenden Empfehlungen aus ● der verwaltungsinternen Analyse zur Lärmaktionsplanung in 2009 (siehe Kapitel 5, Seite 28 ff.) und ● den Vorschlägen aus der Öffentlichkeitsbeteiligung zur Lärmaktionsplanung (siehe Kapitel 6, Seite 31 ff.). Daraus wird ein Handlungs- und Maßnahmenkatalog abgeleitet, der die bereits vorliegenden Empfehlungen aus der verwaltungsinternen Analyse und den Vorschlägen aus der Öffentlichkeitsbeteiligung zur Lärmaktionsplanung fachlich bewertet und konkretisiert. 7.1 Vorgehensweise Die 28 bewerteten Maßnahmenvorschläge aus der zweiten Phase der Öffen t- lichkeitsbeteiligung werden im Folgenden im Hinblick auf eine Realisierung konkretisiert und in einen Handlungs- und Maßnahmenkatalog überführt. Die Konkretisierung der Maßnahmenvorschläge erfolgt in drei Schritten: ● Einführend werden die einzelnen Maßnahmenvorschläge den wesentlichen Handlungsebenen der Lärmaktionsplanung zugeordnet (vgl. Tabelle 12). Dadurch werden die Vorschläge zu praktikablen Handlungspaketen zu- sammengefasst. ● Recherche und Darstellung der in Köln bereits vorhandenen und geplanten Maßnahmen mit Wechselwirkungen zu den Vorschlägen aus der Öffentlich- keitsbeteiligung. Dies betrifft vor allem die Verkehrsplanung mit folgenden Fragen: - Welche Maßnahmen wurden oder werden bereits umgesetzt? - Welche vergleichbaren Maßnahmen sind in Planung? - Welche Planungen können kombiniert werde n? - Wo können Synergien genutzt werden? - Wo bestehen ggf. Zielkonflikte mit anderen Planungen und Vorhaben? Berücksichtigt werden vor allem diejenigen Planungen und Konzepte, die im Planungshorizont des Lärmaktionsplans liegen und für die Lärmbrennpunk- te von Relevanz sein können. Stadt Köln Lärmaktionsplan Abschlussbericht 28. Oktober 2016 aktualisiert am 11.Juli.2017 38 ● Darstellung der erforderlichen konzeptionellen Arbeiten – hierzu gehören: - die fachliche Diskussion der Vorschläge im Hinblick auf die rechtliche und technische Machbarkeit, - eine fachliche Einschätzung zur praktischen Realisierbarkeit und zu e r- forderlichen Planungsvorläufen, - die Darstellung der Institutionen, die für die Realisierung des jeweiligen Vorschlags zuständig sind. Abschließend werden die Ergebnisse in Form eines Überblicks zu den Bearbe i- tungsschritten, Zuständigkeiten, zum Bearbeitungsaufwand und den zusätzlich erforderlichen Ressourcen sowie einer Empfehlung zur Priorität der Bearbe i- tung der jeweiligen Maßnahme zusammengeführt (vgl. Kapitel 8 „Prioritätenreihung zur Umsetzung der Empfehlungen aus dem Handlungs- und Maßnahmenkatalog“, Seite 83 ff.). Da der Lärm aus Straßen in kommunaler Zuständigkeit in Köln als größtes Lärmproblem anzusehen ist und hier, anders als bei den anderen Lärmquellen mit Relevanz für die Lärmaktionsplanung, seitens der Stadt eigene Handlungs- möglichkeiten zur Lärmminderung bestehen, liegt der Schwerpunkt der Arbeiten im Bereich des Straßenverkehrslärms. Tabelle 12: Zuordnung der 28 Maßnahmenvorschläge zu Handlungsebenen Empfehlungen des Handlungs- und Maßnahmenkataloges Maßnahmenvorschlag aus der Öffentlichkeitsbeteiligung23 Verfahren zur Handlungsebene Fahrbahn- sanierung vgl. Kapitel 7.2, Seite 42 ff. 1 Konzept lärmmindernder Fahr- bahnbelag für Stadtstraßen 9 Ausbesserung von Straßen Verfahren zur Handlungsebene Lkw- Führung vgl. Kapitel 7.2.2, Seite 45 ff. 10 LKW-Führungskonzept 11 LKW-Nachtfahrverbot an hochbelas- teten Straßen Verfahren zur Handlungsebene Qualität des Verkehrsflusses vgl. Kapitel 7.2.3, Seite 48 ff. 5 Optimierung der Verkehrsführung 6 Kreisverkehre statt Ampeln 8 Ampel-Hotline Verfahren zur Handlungsebene zulässige Höchstgeschwindigkeit vgl. Kapitel 7.2.4, Seite 52 ff. 2 Gesamtstädtisches Geschwindig- keitskonzept 3 Geschwindigkeitsbegrenzung (nachts) auf Stadtstraßen 4 Geschwindigkeitsanzeigen 23 Stadt Köln in Zusammenarbeit mit ADU cologne – Institut für Immissionsschutz GmbH: Köln aktiv gegen Lärm – Lärmaktionsplanung für Köln – Auswertung der elektronischen Öffentlichkeitsbeteiligung 2010 / 2011, Stand April 2012. Stadt Köln Lärmaktionsplan Abschlussbericht 28. Oktober 2016 aktualisiert am 11.Juli.2017 39 Empfehlungen des Handlungs- und Maßnahmenkataloges Maßnahmenvorschlag aus der Öffentlichkeitsbeteiligung23 Verfahren zur Handlungsebene Straßen- raumgestaltung vgl. Kapitel 7.2.5, Seite 62 ff. 7 Rückbau von Straßen 20 Bewuchs von Baumreihen, Hecken und Sträuchern entlang stark lärmemittierender kommunaler Straßen Verfahren zur Handlungsebene städtebau- liche Aspekte vgl. Kapitel 7.2.6, Seite 67 ff. 16 Siedlungsbeschränkungen 17 Baulückenschließung Verfahren zur Handlungsebene Kfz- Verkehrsvermeidungsstrategie vgl. Kapitel 7.2.7, Seite 68 ff. 12 Parkraummanagement 13 Gesamtstädtisches Fußverkehrs- konzept 14 Förderung des Radverkehrs 18 Verkehrsentwicklungsplan 28 Weitere Attraktivierung des ÖPNV Verfahren zur Handlungsebene kleinräu- mige Handlungskonzepte vgl. Kapitel 7.2.8, Seite 71 ff. 15 Umgestaltung Neusser Straße als Beispiel für eine effektive Lärmmin- derung an hochbelasteten Einkaufs- straßen 21 Kleinräumige Handlungskonzepte (Detailklärung für einzelne Maßnah- men / konzeptionelle Betrachtung) Verfahren zur Handlungsebene Informati- onsebene zur Straßenverkehrsplanung vgl. Kapitel 7.2.9, Seite 73 ff. 19 Berücksichtigung des Lärmaspekts bei Unterhaltungs- und Sanierungs- maßnahmen im Straßenverkehr Verfahren zur Handlungsebene Maßnah- men außerhalb des kommunalen Hand- lungsbereiches vgl. Kapitel 7.2.10, Seite 74 ff. 22 Einrichtung von Lärmschutzberei- chen in der Umgebung von Flugplät- zen 23 Kontrolle der Fluggenauigkeit und der Flughöhe 24 Einsatz leiser Maschinen im Flug- verkehr 25 Sanierungsprogramm an Bundes- fern- und Landesstraßen 26 Lärmsanierungsprogramm der Deutschen Bahn AG 27 Pilotprojekt Leiser Güterverkehr der Deutschen Bahn AG Verfahren zur Festlegung ruhiger Gebiete vgl. Kapitel 7.2.11, Seite 79 ff. Die aus der verwaltungsinternen Analyse und der Öffentlichkeitsbeteiligung hervorgegangenen Empfehlungen und Vorschläge liegen in verschiedener Detailliertheit vor. Stadt Köln Lärmaktionsplan Abschlussbericht 28. Oktober 2016 aktualisiert am 11.Juli.2017 40 ● Es bestehen Forderungen nach konzeptionellen Ansätzen, wie z. B. der Erstellung eines Geschwindigkeitskonzeptes oder eines Fahrbahnsanie- rungskonzeptes. Hier stehen vorerst die Prozesse der Konzepterstellung im Vordergrund.  strategische Ebene ● Mit den Hinweisen aus der Öffentlichkeit sind zahlreiche konkrete Hinweise zu verbesserungsbedürftigen und an Örtlichkeiten geknüpfte Situationen eingegangen. Für diese ist zu überprüfen, ob tatsächlich ein Lärmproblem (Handlungsbedarf) gegeben ist und ob Forderungen und Wünsche der Bü r- gerinnen und Bürger umsetzbar erscheinen.  konkrete Ebene Mit dem Handlungs- und Maßnahmenkatalog werden Verfahrens- und Arbeit s- schritte vorgegeben, die im Ergebnis ihrer Anwendung zur Umsetzung der aus der verwaltungsinternen Analyse und der Öffentlichkeitsbeteiligung hervorg e- gangenen Empfehlungen und Vorschläge führen sollen. Die in Kapitel 4, Seite 20 ff. beschriebene Identifizierung von Belastungs- schwerpunkten stellt im Zusammenhang mit diesen Verfahrens- und Arbeit s- schritten einen wichtigen Eingangsfaktor dar. In diesen Belastungsschwerpun k- ten ergibt sich aus lärmfachlicher Sicht der höchste Handlungsbedarf. Da, wie oben beschrieben, der Schwerpunkt der Arbeiten zum Kölner Lärmaktionsplan im Bereich des Straßenverkehrslärms liegt, u.a. weil hier seitens der Stadt eigene Handlungsmöglichkeiten zur Lärmminderung bestehen, wurde zum Straßenlärm eine erweiterte Definition der Handlungsbedarfe vorgenommen. Im Ergebnis ergibt sich hinsichtlich des Straßenverkehrslärms folgende für den Maßnahmen- und Handlungskatalog verwendete Unterscheidung der lärmb e- lasteten Straßenabschnitte: Handlungsbedarf 1. Ordnung: Straßenabschnitte (Belastungsschwerpunkte) sehr hoher Belastung mit durchgängig mehr als 80 Betroffenen bei LDEN > 70 dB(A) bzw. LNight > 60 dB(A) je Hektar, Handlungsbedarf 2. Ordnung: Straßenabschnitte (Belastungsschwerpunkte) hoher Belastung mit durchgängig mehr als 20 Betroffenen bei LDEN > 70 dB(A) bzw. LNight > 60 dB(A) je Hektar, Handlungsbedarf 3. Ordnung: Straßenabschnitte (Belastungsschwerpunkte) mit weniger als 20 Betroffenen bei LDEN > 70 dB(A) bzw. LNight > 60 dB(A) je Hektar, Handlungsbedarf 4. Ordnung: verbleibende Straßenabschnitte (Belastung s- schwerpunkte) mit Lärmpegeln von LDEN > 65 dB(A) bzw. LNight > 55 dB(A). In der Anlage 1 sind Straßenabschnitte tabellarisch zusammengefasst. Einen grafischen Überblick gibt die Abbildung 20. Diese Abbildung ist wie auch die Stadt Köln Lärmaktionsplan Abschlussbericht 28. Oktober 2016 aktualisiert am 11.Juli.2017 41 nachfolgenden Abbildungen 21, 26, 27, 28, 29 und 30 dieses Berichts für eine bessere Lesbarkeit in der Anlage 2 enthalten. Alle, den Lärm an Straßen betreffende Handlungen und Maßnahmen des Lärm- aktionsplanes sollten sich aufgrund der begrenzten finanziellen Mittel in erster Linie auf die Straßenabschnitte mit dem Handlungsbedarf erster und zweiter Ordnung orientieren. Sind für diese Straßenabschnitte keine Maßnahmen anwendbar, so sind in Folge die Abschnitte mit einem Handlungsbedarf dritter und vierter Ordnung für Maßnahmen vorzusehen. Abbildung 20: Belastungsschwerpunkte erster bis vierter Ordnung im Straßenverkehr Stadt Köln Lärmaktionsplan Abschlussbericht 28. Oktober 2016 aktualisiert am 11.Juli.2017 42 7.2 Verfahrensschritte zur Abarbeitung der Empfehlungen (Maßnahmen) zur Lärmminderung 7.2.1 Verfahren zur Handlungsebene Fahrbahnerneuerung Für die Bearbeitung der in die Öffentlichkeitsbeteiligung eingebrachten Maß- nahmenvorschläge 1 „Konzept lärmmindernder Fahrbahnbelag für Stadtstra- ßen“ und 9 „Ausbesserung von Straßen“ wurde ein Verfahren zur Handlungs- ebene Fahrbahnerneuerung hergeleitet. Ziel dieses Verfahrens ist die Erarbeitung einer Prioritätenreihung als Entschei- dungsgrundlage für die Verwaltung hinsichtlich vordringlich für Fahrbahnerne u- erungsmaßnahmen - konventionell oder mit besonders lärmmindernden Obe r- flächen - in Frage kommender Straßen. Darüber hinaus soll diese Prioritätenreihung eine Bewertung der aus der 1. On- line-Phase sowie weiterer bei der Stadtverwaltung eingehender Hinweise der Öffentlichkeit zu Fahrbahnschäden und erwünschten Fahrbahnsanierungen ermöglichen und diese hinsichtlich Ihrer Dringlichkeit und akustischen Erforde r- nis zu bewerten. Ein lärmoptimierter Asphalt mit Gummimodifikation wurde bereits auf den Hauptverkehrsstraßen Konrad-Adenauer-Ufer zwischen Goldgasse und Zoo- brücke (Stadtteil Altstadt-Nord) und Boltensternstraße zwischen An der Schanz bis Amsterdamer Straße (Stadtteil Riehl; jeweils im Rahmen des Konjunkturp a- ketes II) eingebaut. Ein weiterer lärmmindernder Asphalt (PMA 08) wurde in der Waldecker Straße zwischen Stadtautobahn und Heidelberger Straße in Buc h- heim, in der Berliner Straße zwischen Clevischer Ring und Markgrafen Straße und in der Frankfurter Straße zwischen Wiener Platz und Bahnhof Köln-Mül- heim (im Rahmen des integrierten Handlungskonzeptes des Strukturförderpr o- gramms MÜLHEIM 2020) eingebaut. Vor kurzem wurden außerdem auf der Riehler Straße im Bereich zwischen Frohngasse und Boltensternstraße, der Frankfurter Straße (Porz) im Bereich Im Bodesfeld bis Ende der Wohnbebau- ung sowie der Kaiserstraße/Waldstraße (Porz) im Bereich Dorotheenstraße bis Mühlenweg Beläge mit lärmmindernder Wirkung eingebaut. Konzeptionelle Arbeiten zur Umsetzung der Maßnahmen 1 „Kon- zept lärmmindernder Fahrbahnbelag für Stadtstraßen“ und 9 „Aus- besserung von Straßen“ Fahrbahnerneuerungen werden bislang unabhängig von Lärmschutzgründen vorgenommen. Maßgeblich ist hierbei immer der Zustand der Fahrbahnen. Es ist jedoch sinnvoller, den baulichen Erneuerungsbedarf der Fahrbahnen mit dem Bedarf nach einer Lärmminderung für die Anwohner (akustischer Han d- lungsbedarf) zu verknüpfen. Stadt Köln Lärmaktionsplan Abschlussbericht 28. Oktober 2016 aktualisiert am 11.Juli.2017 43 Mit einer Prioritätenreihung unter Beachtung beider Aspekte kann gewährleistet werden, dass die vorhandenen Finanzmittel für Fahrbahnerneuerungen gezielt dort eingesetzt werden, wo die höchsten Lärmbetroffenheiten bestehen und der Erneuerungsbedarf für Fahrbahnen am höchsten ist. Das Amt 66 (Amt für Straßen und Verkehrstechnik) verfügt bereits über ein ei- genes Maßnahmenprogramm zu Baumaßnahmen. In dieses sollte der Aspekt Lärm mit eingearbeitet werden und in die Priorisierung der erforderlichen Baumaßnahmen einfließen. Ein möglicher Ansatz für das Verfahren zur Handlungsebene Fahrbahnerneue- rung, welches den Zustand der Fahrbahn und den Lärm aspekt berücksichtigt, ist nachfolgend beschrieben. Dieser Ansatz ist zwischen den zu beteiligenden Ämtern 66 (Amt für Straßen und Verkehrstechnik) und 57 (Umwelt- und Ver- braucherschutzamt) ggf. anzupassen und bei Bedarf zu konkretisieren. Schritt 1: Verknüpfung der Handlungsbedarfe Erneuerung und Lärm Der Erneuerungsbedarf der Fahrbahnen ließe sich am besten über ein Straßen- zustandskataster darstellen. Eine solche Datenbank befindet sich derzeit im Aufbau. Flächendeckend verfügbar sind daher zurzeit ausschließlich Angaben zur Restnutzungsdauer von Straßen. Mit der Restnutzungsdauer sind grobe Aussagen zum Erneuerungsbedarf von Straßen möglich. Abschnitte mit einer geringen Restnutzungsdauer sind eher sanierungsbedürftig als Fahrbahnen, die über eine lange Restnutzungsdauer verfügen. Daraus sind als erster Ansatz folgende Prioritäten für die Erneuerung von Fahrbahnen abgeleitet (baulicher Aspekt: Priorität baulich): 1. (höchste) Priorität baulich bei einer Restnutzungsdauer von 0-5 Jahren, 2. Priorität baulich bei einer Restnutzungsdauer von 6-15 Jahren, 3. Priorität baulich bei einer Restnutzungsdauer von 16-30 Jahren und 4. (niedrigste) Priorität baulich bei einer Restnutzungsdauer > 30 Jahren. Für die Belastungsschwerpunkte der Lärmaktionsplanung liegt zudem eine Ein- teilung in Straßenabschnitte entsprechend des Handlungsbedarfes „Lärm“ vor (akustischer Aspekt; 1. Ordnung bis 4. Ordnung; vgl. Abbildung 20, Seite 41). Ein Verschneiden der Prioritäten für die Erneuerung von Fahrbahnen (baulicher Aspekt: Priorität baulich) mit dem akustischen Handlungsbedarf (Aspekt Lärm) ermöglicht eine erste Aussage zum Vorrang bestimmter Straßen für Fahrbah- nerneuerungsmaßnahmen. Eine Empfehlung für die Herleitung der Gesamtprio- rität zeigt die nachfolgende Tabelle 13. Das Resultat ist in der Abbildung 21 grafisch zusammengefasst. Stadt Köln Lärmaktionsplan Abschlussbericht 28. Oktober 2016 aktualisiert am 11.Juli.2017 44 Tabelle 13: Herleitung der Gesamtpriorität zur Erneuerung von Fahrbahnoberflächen baulicher Aspekt Aspekt Lärm baulicher Aspekt und Aspekt Lärm Restnutzungs- dauer von Straßen Abgeleiteter Handlungsbedarf für eine Fahr- bahnerneuerung Handlungs- bedarf Lärm vgl. Abbildung 20, Seite 41 Gesamt- priorität 0 bis 5 Jahre 1. Priorität baulich 1. Ordnung 1. Priorität gesamt 2. Ordnung 3. Ordnung 2. Priorität gesamt 4. Ordnung kein Schwerpunkt 3. Priorität gesamt 6 bis 15 Jahre 2. Priorität baulich 1. Ordnung 1. Priorität gesamt 2. Ordnung 2. Priorität gesamt 3. Ordnung 4. Ordnung 3. Priorität gesamt kein Schwerpunkt 4. Priorität gesamt 16 bis 30 Jahre 3. Priorität baulich 1. Ordnung 2. Priorität gesamt 2. Ordnung 3. Priorität gesamt 3. Ordnung 4. Ordnung 4. Priorität gesamt kein Schwerpunkt > 30 Jahre 4. Priorität baulich 1. Ordnung 3. Priorität gesamt 2. Ordnung 4. Priorität gesamt 3. Ordnung 4. Ordnung kein Schwerpunkt Über Angaben zur Restnutzungsdauer hinaus liegen dem Amt 66 zudem Daten zu den seit 2009 durchgeführten und geplanten Straßenerhaltungsmaßnahmen vor. Die voran hergeleitete Gesamtprioritätenreihung für die Erneuerung von Fahrbahnoberflächen ist diesbezüglich anzupassen. So sind Straßenabschnitte, für die bereits Maßnahmen vorgenommen wurden, aus der Prioritätenliste zu streichen. Für noch geplante Straßenerhaltungsmaßnahmen sollte das o.g. Verfahren Anwendung finden. Stadt Köln Lärmaktionsplan Abschlussbericht 28. Oktober 2016 aktualisiert am 11.Juli.2017 45 Abbildung 21: Prioritäten der Belastungsschwerpunkte Lärm für eine Sanierung von Fahrbahnoberflächen Schritt 2: Abgleich der Ergebnisse mit den Hinweisen aus der Öffentlichkeit Von den Bürgerinnen und Bürgern sind im Ergebnis der Öffentlichkeitsbeteili- gung zum Lärmaktionsplan Köln konkrete Hinweise zu Fahrbahnsanierungen eingegangen. Insofern diese Hinweise auch Bereiche mit Handlungsbedarf betreffen, können diese nun im Ergebnis des vorangegangenen Arbeitsschrittes hinsichtlich einer möglichen Umsetzbarkeit bewertet bzw. die Gründe für eine fehlende Realisierbarkeit gegeben werden. 7.2.2 Verfahren zur Handlungsebene Lkw-Führung Für die Bearbeitung der in die Öffentlichkeitsbeteiligung eingebrachten Maß- nahmenvorschläge 10 „Lkw-Führungskonzept“ und 11 „Lkw-Nachtfahrverbot“ wurde ein Verfahren zur Handlungsebene Lkw-Führung hergeleitet. Die Stadt Köln hat aktuell ein Lkw-Führungskonzept erarbeitet. Dieses wurde im Verkehrsausschuss am 5. November 2013 mit der Auflage einer Abstimmung mit den Nachbarkommunen beschlossen. Das Lkw-Führungskonzept beinhaltet eine Klassifizierung des Straßennetzes in Straßen für den übergeordneten Lkw- Verkehr (Bundesautobahn und sonstige Straßen) sowie in Straßen der nachg e- ordneten Erschließung. Als weiterer Schritt zum bereits abgeschlossenen LKW- Führungskonzept wird aktuell das Projekt „Effiziente und stadtverträgliche LKW - Navigation Region Rheinland“ erarbeitet, um Verkehrsminderung durch gezielte Steuerung des Schwerlastverkehrs zu erzielen. Unter Federführung des NVR (Nahverkehr Rheinland) werden hierbei seitens der Stadt Köln und weiterer Stadt Köln Lärmaktionsplan Abschlussbericht 28. Oktober 2016 aktualisiert am 11.Juli.2017 46 Regionskommunen Datengrundlagen zu Vorrangnetzen und Restriktionen für eine effiziente und stadtverträgliche LKW-Navigation in Köln und der Region bereit-gestellt. Diese Daten werden dann den Anbietern von Kartengrundlagen zur Verfügung gestellt und fließen in die LKW-spezifischen Softwareprodukte für Navigationsgeräte ein. Köln ist bei diesem Projekt Motor und Kooperation s- partner und hat bereits ein LKW-Vorrangroutennetz definiert, sowie einen Großteil der LKW-Restriktionen erhoben. Es ist beabsichtigt diese Daten in 2017 verfügbar zu machen. Für das Lkw-Führungskonzept sind bereits alle Vorschläge zum Thema Lkw- Verkehr aus der ersten Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung des Lärmaktion s- planes geprüft worden. Nach Auswertung wurden 86 Vorschläge übernommen. Somit ist eine weitere Vertiefung der Maßnahme 10 „Lkw-Führungskonzept“ nicht erforderlich. Es verbleibt ein Umgang mit der Maßnahme 11 „Lkw- Nachtfahrverbot an hochbelasteten Straßen“. Als Beispiel für nächtliche Lkw-Fahrverbote kann der Verkehrsversuch zur Füh- rung des Lkw-Verkehrs im Bereich der Hartwichstraße genannt werden. Dieser beinhaltet ein komplettes Lkw-Fahrverbot in der Hartwichstraße und ein nächtli- ches Fahrverbot (22 bis 6 Uhr) in deren Nebenstraßen. Ein weiteres Beispiel gibt es auf der B 51 Bühler Landstraße im Bereich der Ortsdurchfahrt Köln- Meschenich. Hier wurde vor kurzem aus Lärmschutzgründen ein nächtliches Lkw-Verbot eingeführt. Weitere Beispiele sind die nächtlichen LKW-Fahrverbote in den Bereichen Rather Mauspfad und Eiler Straße von Rösrather Straße bis Maarhäuser Weg. Abbildung 22: Verkehrsversuch Lkw-Führung im Bereich Hartwichstraße Quelle: Umwelt- und Verbraucherschutzamt der Stadt Köln. Konzeptionelle Arbeiten zur Umsetzung der Maßnahme 11 „Lkw- Nachtfahrverbot“ Nachtfahrverbote für den Lkw-Verkehr sind im Lkw-Führungskonzept bisher nicht vorgesehen. Für die Maßnahme 11 „Lkw-Nachtfahrverbot an hochbelaste- ten Straßen“ sind auf Grundlage der gesetzlichen Rahmenbedingungen § 45 StVO und Lärmschutzrichtlinien-StV Empfehlungen zu erarbeiten. Stadt Köln Lärmaktionsplan Abschlussbericht 28. Oktober 2016 aktualisiert am 11.Juli.2017 47 Die hierfür empfohlenen Arbeitsschritte sind nachfolgend beschrieben. Diese sind zwischen den zu beteiligenden Straßenverkehrsbehörden Abteilung 662 (Bau und Unterhaltung) des Amtes 66 (Straßen und Verkehrstechnik) und der Bezirksregierung Köln sowie dem Amt 57 (Umwelt- und Verbraucherschutz- amt), den Abteilungen 661 (Planung) und 663 (Verkehrsmanagement) des Amtes 66 (Abteilung Straßen und Verkehrstechnik) und dem Amt 80 (Amt für Wirtschaftsförderung) vorab abzustimmen, ggf. anzupassen und bei Bedarf zu konkretisieren. Schritt 1: Auswahl zu prüfender Straßenabschnitte Erfahrungsgemäß sind Maßnahmen, die den Lkw-Verkehr betreffen, im Beso n- deren dann sinnvoll, wenn der Lkw-Anteil am Gesamtverkehr 10 % oder mehr beträgt. Da bei der Lärmkartierung keine genauen Lkw-Anteile vorlagen und auf Standardwerte nach der VBUS zurückgegriffen werden musste, sollte zu Be- ginn eine Auswahl der Straßenabschnitte mit mehr als 10 % Lkw-Anteil in Ab- stimmung mit dem Amt 66 (Amt für Straßen und Verkehrstechnik) getroffen werden. Die im Ergebnis der Abstimmung herausgearbeiteten Straßenabschnit- te sind nachfolgend einer weiteren Prüfung auf Eignung für ein Lkw-Nachtfahr- verbot zu unterziehen (vgl. Schritt 2). Schritt 2: Vorprüfung der vorausgewählten Straßenabschnitte Erfahrungsgemäß ist es sinnvoll, in Vorbereitung einer straßenverkehrsrechtl i- chen Anordnung die vorausgewählten Straßenabschnitte einer Vorprüfung zu unterziehen. Diese dient dazu, die Vorauswahl der Straßenabschnitte auf diejenigen einzugrenzen, die einer straßenverkehrsrechtlichen Anordnung möglichst standhalten werden. Mit dieser beschränkten Auswahl lässt sich der mit der straßenverkehrsrechtlichen Anordnung einhergehende Prüfaufwand (vgl. Schritt 3) weiter minimieren. Die Vorauswahl sollte in gemeinsamen Arbeitsgesprächen mit den zu beteiligenden Fachbereichen der Ämter 66 (Amt für Straßen und Verkehrstechnik), 57 (Umwelt und Verbraucherschutzamt) , 80 (Amt für Wirtschaftsförderung) und bezüglich bestimmter Fälle auch mit der höheren Straßenverkehrsbehörde bei der Bezirksregierung Köln getroffen werden. Für die Arbeitsgespräche sollten vorbereitend für jeden vorausgewählten Straßenabschnitt die gegebenen verkehrlichen Aspekte (Amt 66) und der akustische Handlungsbedarf für die Maßnahme (Immissionspegel, Anzahl der betroffenen Personen, Schwere der Lärmbetroffenheit, Amt 57) zusammeng e- stellt werden. Auf Grundlage dessen soll aus der Diskussion heraus unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorgaben des § 45 StVO und der Lärm- schutzrichtlinien-StV sowie folgender Kriterien eine Vorauswahl möglichst geeigneter Straßenabschnitte getroffen werden. Stadt Köln Lärmaktionsplan Abschlussbericht 28. Oktober 2016 aktualisiert am 11.Juli.2017 48 ● Es muss eine zumutbare und geeignete Ausweichroute für den Lkw-Ver- kehr vorhanden sein. Auf diese ist frühzeitig durch eine entsprechende B e- schilderung hinzuweisen. ● Eine Verlagerung in andere schutzwürdige Gebiete muss auszuschließe n sein bzw. durch geeignete Maßnahmen verhindert werden. ● Eine aus der Sicht der Lärmminderung positive Bündelung des Lkw-Ver- kehrs auf wenigen, leistungsfähigen Strecken kann zu einem Zielkonflikt mit der Einhaltung der Luftschadstoffgrenzwerte führen. Schritt 3: Abwägungsprozess in Vorbereitung einer Anordnung Die Prüfung der im Ergebnis des Schrittes 2 verbliebenen Straßenabschnitte ist gemäß der gesetzlichen Vorgaben Aufgabe der zuständigen Straßenverkehrs- behörde (Amt für Straßen und Verkehrstechnik und Bezirksregierung Köln). Sie beinhaltet gesondert für jeden vorausgewählten Straßenabschnitt eine Prüfung und Abwägung gemäß der gesetzlichen Vorgaben des § 45 StVO und der Lärmschutzrichtlinien-StV inklusive eines Nachweises der Lärmminderungswi r- kung nach dem gültigen nationalen Berechnungsverfahren. Schritt 4: Abgleich der Ergebnisse mit den Hinweisen aus der Öffentlichkeit Von den Bürgerinnen und Bürgern sind im Ergebnis der Öffentlichkeitsbeteili- gung zum Lärmaktionsplan Köln konkrete Hinweise zu Lkw-Nachtfahrverboten eingegangen. Insofern diese die Bereiche mit Handlungsbedarf betreffen, kön- nen diese nun im Ergebnis der vorangegangenen Arbeitsschritte hinsichtlich einer möglichen Umsetzbarkeit bewertet bzw. die Gründe für eine fehlende Realisierbarkeit gegeben werden. 7.2.3 Verfahren zur Handlungsebene Qualität des Verkehr s- flusses Für die Bearbeitung der in der Öffentlichkeitsbeteiligung eingebrachten Maß- nahmenvorschläge 5 „Optimierung der Verkehrsführung“, 6 „Kreisverkehre statt Ampeln“ und 8 „Ampel-Hotline“ wurde ein Verfahren zur Handlungsebene Qualität des Verkehrsflusses hergeleitet. Zur Maßnahme 5 „Optimierung der Verkehrsführung“ wurden von den Bürge- rinnen und Bürgern im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung 169 Eingaben zur Verkehrsführung auf Stadtstraßen gemacht. Diese sollten genauer geprüft und Handlungsmöglichkeiten zur Verbesserung des Verkehrsflusses aufgezeigt werden. Über die bestehende Ampel-Hotline haben Bürger und Bürgerinnen der Stadt Köln bereits heute die Möglichkeit, Auffälligkeiten an Lichtsignalanlagen zu melden. Die Verwaltung nimmt in der bestehenden Ampel-Hotline alle Eingaben Stadt Köln Lärmaktionsplan Abschlussbericht 28. Oktober 2016 aktualisiert am 11.Juli.2017 49 zu Ampeln an und bearbeitet diese bei Verkehrssicherheitsproblemen sofort, in Fragen des Verkehrskomforts im Zuge der anstehenden Überplanungen. Eingaben erfolgen nicht nur über die Hotline, sondern auch direkt bei den Mitarbeitern per Telefon, über die „Meckerbox“ im V erkehrskalender sowie durch Meldungen der Polizei und anderer Institutionen. Eine lärmmindernde Wirkung hat bereits das Erneuerungsprogramm Lichtsig- nalanlagen (LSA) der Stadt Köln. Dieses führt durch eine flexiblere LSA- Programmgestaltung und -auswahl zu einer Verstetigung des Verkehrs und somit zu weniger Stop+Go. Das Programm läuft seit 2010 und wird kontinuier- lich umgesetzt. Aktuell sind 133 Lichtsignalanlagen in Köln für eine Erneuerung vorgesehen. Abgeschlossen sind die Erneuerungsmaßnahmen ● der acht Anlagen in der Boltensternstraße, ● von acht Anlagen auf dem Konrad-Adenauer-Ufer und ● von zwei Anlagen auf der südlichen Gürtelstrecke. Derzeit in Bearbeitung ist die Erneuerung von ● weiteren sechs Anlagen auf dem Konrad-Adenauer-Ufer, ● weiteren elf Anlagen auf der südlichen Gürtelstrecke, ● von vier Anlagen im Klettenberggürtel, ● von fünf Anlagen auf der Wilhelm-Sollmann-Straße und ● neun Anlagen in der Turiner Straße / Viktoriastraße. In den vergangenen Jahren hat die Stadt Köln 129 Lichtsignalanlagen durch andere Ausbauformen wie Kreisverkehre, Querungsinseln und Zebrastreifen ersetzt. Derzeit überprüft die Stadt für das gesamte Netz der Lichtsignalanla- gen, ob weitere Anlagen ersetzt werden können (Machbarkeitsuntersuchung zum Ersatz von Lichtsignalanlagen durch Kreisverkehre). Eine Vorbetrachtung identifizierte insgesamt 204 Lichtsignalanlagen, die für alternative Betriebsfor- men geeignet erscheinen. Diese werden nun durch die Stadt einer konkreten Untersuchung unterzogen. Die letztendlich verbleibenden, geeigneten Anlagen werden priorisiert. Die Prioritätenstufen werden derzeit erarbeitet. Beispiele für umgesetzte Kreisverkehre sind Marzellenstraße / Unter Sachsenhausen, Athener Ring / Willi-Suth-Allee, Rolandstraße / Magazinstraße, Kapellenstraße / Dillenburger Straße, Kalkweg / Diepeschrather Straße, Neufelder Straße / Dellbrücker Mauspfad, Kempener Straße / Lokomotivstraße, Rösrather Straße / Lützerathstraße und Waldecker Straße / Stadtautobahn. Stadt Köln Lärmaktionsplan Abschlussbericht 28. Oktober 2016 aktualisiert am 11.Juli.2017 50 Abbildung 23: Umgesetzter Kreisverkehr Kempener Straße / Lokomotivstraße Quelle: Umwelt- und Verbraucherschutzamt der Stadt Köln. Abbildung 24: Lageplanausschnitt umgesetzter Kreisverkehr Rösrather Straße / Lützerathstraße Quelle: Amt für Straßen und Verkehrstechnik der Stadt Köln. Stadt Köln Lärmaktionsplan Abschlussbericht 28. Oktober 2016 aktualisiert am 11.Juli.2017 51 Abbildung 25: Lageplanausschnitt umgesetzter Kreisverkehr Waldecker Straße / Stadtautobahn Quelle: Amt für Straßen und Verkehrstechnik der Stadt Köln. Konzeptionelle Arbeiten zur Umsetzung der Maßnahme 6 „Kreis- verkehre statt Ampeln“ Mit Hilfe des Lärmaktionsplanes sollte in erster Linie auf die Prioritätenreihung zur Umsetzung der Machbarkeitsuntersuchung zum Ersatz von Lichtsignalanl a- gen durch Kreisverkehre Einfluss genommen werden (Maßnahme 6 „Kreisver- kehre statt Ampeln“). Der Aspekt der Lärmminderung findet in der Machbar- keitsuntersuchung noch keine Berücksichtigung. Mit einer Prioritätenreihung unter Beachtung des Lärmaspektes kann gewähr- leistet werden, dass die vorhandenen Finanzmittel für den Umbau von Lichtsi g- nalanlagen in Kreisverkehre gezielt dort eingesetzt werden, wo ein Umbau verkehrstechnisch (Leistungsfähigkeit) und räumlich (Fahrgeometrie u.a. Be- achtung Schwerverkehr) möglich erscheint und hohe Lärmbetroffenheiten bestehen. Ein möglicher Ansatz ist nachfolgend beschrieben. Dieser Ansatz ist zwischen den zu beteiligenden Ämtern 66 (Amt für Straßen und Verkehrstechnik) und 57 (Umwelt- und Verbraucherschutzamt) ggf. anzupassen und bei Bedarf zu konkretisieren. In die Machbarkeitsuntersuchung zum Ersatz von Lichtsignalanlagen durch Kreisverkehre sollte mit dem akustischen Handlungsbedarf ein weiteres Ent- scheidungs- bzw. Priorisierungskriterium eingeführt werden. Hierzu kann auf die im Kapitel 7.1 (Abbildung 20, Seite 41) vorgenommene Einteilung der Belas- tungsschwerpunkte hinsichtlich des Handlungsbedarfes zurückgegriffen wer- den, indem die in der Machbarkeitsuntersuchung betrachteten Knoten dem anliegenden akustischen Handlungsbedarf für Maßnahmen zur Lärmminderung Stadt Köln Lärmaktionsplan Abschlussbericht 28. Oktober 2016 aktualisiert am 11.Juli.2017 52 zugeordnet werden (Tabelle 14). Die sich daraus ergebenden akustischen Prioritäten sind in der Machbarkeitsanalyse als ein weiteres Bewertungskriter i- um einzuarbeiten. Tabelle 14: Herleitung der Priorität aus akustischer Sicht für die in der Machbar- keitsanalyse zum Ersatz von Lichtsignalanlagen durch Kreisverkehre betrachteten Knoten Der in der Machbarkeitsanalyse zum Ersatz von Licht- signalanlagen durch Kreisverkehre betrachtete Knoten liegt innerhalb oder angrenzend an einen Lärmbelas- tungsschwerpunkt mit einem ... Der Umbau des Knoten- punktes genießt aus akustischer Sicht folgende Priorität … Handlungsbedarf 1. Ordnung 1. Priorität Handlungsbedarf 2. Ordnung 2. Priorität Handlungsbedarf 3. Ordnung 3. Priorität Handlungsbedarf 4. Ordnung 4. Priorität Konzeptionelle Arbeiten zur Umsetzung der Maßnahmen 5 „Opti- mierung der Verkehrsführung“ und 8 „Ampel-Hotline“ Insofern diese Eingaben und Hinweise der Bürgerinnen und Bürger bzgl. der Maßnahme 5 „Optimierung der Verkehrsführung“ und die aus der Ampel-Hotline hervorgehenden Hinweise der Öffentlichkeit (Maßnahme 8 „Ampel-Hotline“) Bereiche mit einem akustischen Handlungsbedarf gem. Kapitel 1.2 betreffen, sollten sie einer Überprüfung auf Umsetzbarkeit unterzogen werden. Die Überprüfung auf Umsetzbarkeit setzt eine intensive Auseinandersetzung mit den in der Öffentlichkeitbeteiligung eingebrachten Hinweisen zur Verkehr s- führung, zu Veränderungen bei Fahrbahnmarkierungen, Verkehrszeichen und Lichtsignalanlagen durch das Amt 66 (Straßen und Verkehrstechnik) voraus. Erste, an Örtlichkeiten gebundene Potenziale zur Optimierung der Verkehrsfü h- rung und des Verkehrsflusses lassen sich derzeit im Rahmen dieser Unters u- chung aus den vorliegenden Daten nicht ableiten. Es wird empfohlen, vordrin g- lich Eingaben und Hinweise abzuarbeiten, welche Belastungsschwerpunkte mit einem Handlungsbedarf 1. und 2. Ordnung betreffen. Hier sind die Lärmbetro f- fenheit und dementsprechend der Bedarf für Maßnahmen zur Lärmminderung am höchsten. Die Zuständigkeit für die Prüfung liegt beim Amt 66. 7.2.4 Verfahren zur Handlungsebene zulässige Höchstg e- schwindigkeit Für die Bearbeitung der in der Öffentlichkeitsbeteiligung eingebrachten Maß- nahmenvorschläge 2 „Gesamtstädtisches Geschwindigkeitskonzept“, 3 „Ge- schwindigkeitsbegrenzung auf Stadtstraßen (nachts)“ und 4 „Geschwindigkeits- Stadt Köln Lärmaktionsplan Abschlussbericht 28. Oktober 2016 aktualisiert am 11.Juli.2017 53 anzeigen (Dialogdisplays)“ wurde ein Verfahren zur Handlungsebene zulässige Höchstgeschwindigkeit hergeleitet. Nach der Öffentlichkeitsbeteiligung wurden folgende Anpassungen bei den angeordneten zulässigen Höchstgeschwindigkeiten vorgenommen: ● Konrad-Adenauer-Ufer (B 51) zwischen Trankgasse und Zoobrücke von 70 km/h auf 50 km/h, ● Riehler Straße von 70 km/h auf 50 km/h, ● Bundesautobahn A 3 zwischen Kreuz Heumar und Königsforst Reduzierung der Geschwindigkeit auf 100 km/h. In der Brühler Landstraße in Köln-Meschenich ist aktuell eine zulässige Höchst- geschwindigkeit von 30 km/h eingeführt worden. Zudem ist im Rahmen des integrierten Handlungskonzeptes MÜLHEIM 2020 vorgesehen die B 51 (Berli- ner Straße) auf 30 km/h zu begrenzen. In Abbildung 26 sind für die Bereiche mit Handlungsbedarf (siehe Kapitel 7.1, Abbildung 20, Seite 41) die zulässigen Höchstgeschwindigkeiten dargestellt. Geschwindigkeiten von 50 km/h sind hierbei die Regel. Abbildung 26: Zulässige Höchstgeschwindigkeit für die Belastungsschwerpunkte des Straßenverkehrslärms in Köln In folgenden Lärmbelastungsschwerpunkten gilt eine zulässige Höchstge- schwindigkeit von 30 km/h (vgl. Tabelle 15). Stadt Köln Lärmaktionsplan Abschlussbericht 28. Oktober 2016 aktualisiert am 11.Juli.2017 54 Tabelle 15: Belastungsschwerpunkte mit in Abschnitten geltenden 30 km/h Belastungsschwer- punkte mit einem Handlungsbedarf … Straßen mit in Abschnitten geltenden 30 km/h 1. Ordnung Eythstraße, Kuenstraße, Lübecker Straße, Maybachstraße 2. Ordnung Berrenrather Straße, Hauptstraße 3. Ordnung Venloer Straße 4. Ordnung Alte Fischenicher Straße, Alte Kölnstraße, Alteburger Straße, Am Duffelsbach, Antwerpener Straße, Apostelnstraße, Bahnstraße, Bayardsgasse, Benesisstraße, Blücherstraße, Brühler Landstraße, Bonner Wall, Brabanter Straße, Breite Straße, Brüsseler Straße, Buchforststraße, Causemannstraße, Dasselstraße, Dillenburger Straße, Ehrenstraße, Falcken- steinstraße, Fleischmengergasse, Frohnhofstraße, Grafen- mühlenweg, Guntherstraße, Hartwichstraße, Hatzfeldstraße , Helmholtzstraße, Höhenberger Straße, Kapellenweg, Kloster- straße, Koblenzer Straße, Limburger Straße, Lungengasse, Marsdorfer Straße, Merheimer Platz, Merkenicher Hauptstra- ße, Nibelungenweg, Sechzigstraße, Servatiusstraße, Sie- bachstraße, Siegfriedstraße, St.-Apern-Straße, Stammheim- straße, Steinmetzstraße, Sülzburgstraße, Sürther Straße, Thieboldsgasse, Von-Werth-Straße, Weyertal Konzeptionelle Arbeiten zur Umsetzung der Maßnahmen 2 „Ge- samtstädtisches Geschwindigkeitskonzept“ und 3 „Geschwindig- keitsbegrenzung auf Stadtstraßen (nachts)“ Im Rahmen eines Geschwindigkeitskonzeptes soll für die Bereiche mit Han d- lungsbedarf herausgearbeitet werden, welche Straßenabschnitte unter Berüc k- sichtigung der gesetzlichen Vorgaben für eine Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit ganztags oder beschränkt auf die Nachtstunden in Frage kommen. Die Beschränkungen sollten in der Regel auf besonders hoch lärmbelastete Tageszeiten, auf Streckenabschnitte mit einigen hundert Metern Länge und erkennbar vorhandener Wohnbebauung beschränkt werden. Es müssen die verkehrliche Funktion der Straßen sowie die Belange des ÖPNV berücksichtigt werden. Zudem muss bei Temporeduzierungen darauf geachtet werden, dass ein gleichmäßiger Verkehrsfluss beibehalten bleibt (Erhalt der Koordinierung von Lichtsignalanlagen), da es sonst zu einem Anstieg der Luft- und Lärmemis- sionen kommt. Auf den Nachtzeitraum bezogene Geschwindigkeitsbegrenzungen sollten ins- besondere in Straßen mit hoher Wohndichte eingesetzt werden, die aufgrund von Anforderungen des ÖPNV oder wegen der Belange des Kfz-Verkehrs nicht ganztägig ausgewiesen werden können. Für Geschwindigkeitsreduzierungen aus Lärmschutzgründen sind auf Grundla- ge der gesetzlichen Rahmenbedingungen § 45 StVO und Lärmschutzrichtlinien- Stadt Köln Lärmaktionsplan Abschlussbericht 28. Oktober 2016 aktualisiert am 11.Juli.2017 55 StV Empfehlungen zu erarbeiten. Zuständig für die Anordnung ist die Straßen- verkehrsbehörde. Sie ordnet die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf Basis der Straßenverkehrsordnung und zugehöriger Verwaltungsvorschriften und Richtl i- nien an. Um Prüfabschnitte für eine Geschwindigkeitsreduzierung auszuwählen, welche einer straßenverkehrsrechtlichen Prüfung standhalten, wird ein mehrstufiges Verfahren zur Auswahl geeigneter Abschnitte und zur Vorbereitung des stra- ßenverkehrsbehördlichen Abwägungsprozesses vorgeschlagen. Die endgültige Entscheidung obliegt der zuständigen Straßenverkehrsbehörde. Die hierfür empfohlenen Arbeitsschritte und denkbaren Inhalte sind nachfolgend beschri e- ben. Für das Gelingen der Geschwindigkeitskonzeption und für eine zukünftige Um- setzung in ausgewählten Abschnitten ist eine frühzeitige Beteiligung folgender Akteure erforderlich: ● zuständige Straßenverkehrsbehörden Abteilung 662 (Bau und Unterhaltung) des Amtes 66 (Straßen und Verkehr- stechnik) als Straßenverkehrsbehörde der Stadt Köln, Bezirksregierung Köln als höhere Straßenverkehrsbehörde), ● Amt 57 (Umwelt- und Verbraucherschutzamt), ● Abteilungen 661 (Planung) und 663 (Verkehrsmanagement) des Amtes 66 (Abteilung Straßen und Verkehrstechnik), ● betroffene Betreiber des öffentlichen Verkehrs (u.a. KVB mit Amt 15 (Amt für Stadtentwicklung und Statistik)). Die empfohlenen Arbeitsschritte und Inhalte sind ggf. anzupassen und bei Bedarf zu konkretisieren. Schritt 1: Auswahl zu prüfender Straßenabschnitte Maßgebend für die Berechnung des Beurteilungspegels und die Bestimmung des Immissionsortes sind die RLS-90 (zukünftig RLS-2014). Örtliche Schall- messungen und auch die im Rahmen der Lärmaktionsplanung durchgeführte Lärmkartierung nach der Berechnungsvorschrift der VBUS (vorläufige Berec h- nungsmethode für den Umgebungslärm an Straßen) sind keine ausreichende Grundlage. Die in Abbildung 20, Seite 41 dargestellten Bereiche mit einem akustischen Handlungsbedarf wurden nach der Berechnungsvorschrift VBUS (Vorläufige Berechnungsvorschrift für den Umgebungslärm an Straßen) bestimmt. Für erste Einschätzungen, wo ggf. eine Geschwindigkeitsreduzierung angewendet werden könnte, genügen diese Aussagen. Sie definieren die Vorauswahl der akustischen Härtefälle für eine Reduzierung der Geschwindigkeit bei innerörtl i- Stadt Köln Lärmaktionsplan Abschlussbericht 28. Oktober 2016 aktualisiert am 11.Juli.2017 56 chen Straßen von 50 km/h auf 30 km/h oder 70 km/h auf 50 km/h sowie bei Autobahnen auf 100 km/h oder 80 km/h. Schritt 2: Vorprüfung der vorausgewählten Straßenabschnitte Die vorangestellt identifizierten Straßen sind in einer zweiten Bearbeitungsstufe hinsichtlich ihrer verkehrlichen Belange einer weiteren Prüfung zu unterziehen. Somit kann über Kriterien die Vorauswahl der Prüfabschnitte weiter eingegrenzt werden. Die letztendlich verbleibenden und mit den zuständigen Stellen (Amt 66, Straßenverkehrsbehörde, Betreiber des öffentlichen Verkehrs) a bge- stimmten Straßenabschnitte können abschließend (Schritt 3) der Prüfung auf Anordnung durch die Straßenverkehrsbehörde unterzogen werden. In Anlehnung an die Straßenverkehrsordnung und zugehörigen Verwaltungs- vorschriften und Richtlinien werden folgende Kriterien abwägungsrelevanter Belange für Geschwindigkeitsreduzierungen empfohlen: a. Berücksichtigung der verkehrlichen Bedeutung, b. Verkehrsverlagerungseffekte, c. Vereinbarkeit mit dem öffentlichen Verkehr, d. Vereinbarkeit mit der Lichtsignalkoordinierung. Nachfolgend sind die einzelnen Kriterien beschrieben. Um den Bearbeitungsaufwand einzugrenzen sollte sich die Prüfung vorerst auf einzelne ausgewählte Abschnitte für eine Geschwindigkeitsreduzierung be- schränken. Einen Ansatz zur Auswahl bietet die Einordnung der Bereiche mit Handlungsbedarf hinsichtlich ihrer Priorität (vgl. Abbildung 20, Seite 41): ● Priorität 1 für Straßenabschnitte (Belastungsschwerpunkte) sehr hoher Belastung mit durchgängig mehr als 80 Betroffenen bei LDEN > 70 dB(A) bzw. LNight > 60 dB(A) je Hektar  Belastungsschwerpunkte mit Handlungsbedarf 1. Ordnung, ● Priorität 2 für Straßenabschnitte (Belastungsschwerpunkte) hoher Belas- tung mit durchgängig mehr als 20 Betroffenen bei LDEN > 70 dB(A) bzw. LNight > 60 dB(A) je Hektar  Belastungsschwerpunkte mit Handlungsbedarf 2. Ordnung, ● Priorität 3 für Straßenabschnitte (Belastungsschwerpunkte) mit weniger als 20 Betroffenen bei LDEN > 70 dB(A) bzw. LNight > 60 dB(A) je Hektar  Belastungsschwerpunkte mit Handlungsbedarf 3. Ordnung, ● Priorität 4 für verbleibende Straßenabschnitte (Belastungsschwerpunkte) mit Lärmpegeln von LDEN > 65 dB(A) bzw. LNight > 55 dB(A)  Belastungsschwerpunkte mit Handlungsbedarf 4. Ordnung, Stadt Köln Lärmaktionsplan Abschlussbericht 28. Oktober 2016 aktualisiert am 11.Juli.2017 57 zu Punkt a: Berücksichtigung der verkehrlichen Bedeutung Vorrangnetze besitzen eine wichtige Verkehrsfunktion. Sie nehmen einen gro- ßen Teil des Durchgangs- und innerstädtischen Verkehrs auf, dienen der ver- kehrlichen Entlastung des übrigen Straßennetzes und sichern die Kfz-Erreich- barkeit zentraler Bereiche. Zur Berücksichtigung der verkehrlichen Bedeutung dieser Straßen wird häufig von einer Reduzierung der Geschwindigkeit für die Tagstunden (6 bis 22 Uhr) – d.h. zu Zeiten der Hauptverkehrslasten – abgese- hen. Auf Straßen, die nicht dem Vorrangnetz zugeordnet werden, erscheint eine Geschwindigkeitsreduzierung prinzipiell eher möglich. Für die Bearbeitung des Handlungs- und Maßnahmenkataloges zur Lärmakt i- onsplanung liegt eine Zuordnung der Belastungsschwerpunkte hinsichtlich des Vorrangnetzes der Stadt Köln vor. Daraus wurde die nachfolgende Abbildung 27 erstellt. Die in der Abbildung 27 gelb und grün dargestellten und den Vorrangstraßen zuzuordnenden Straßenabschnitte mit Lärmbetroffenheiten (Bereiche mit Handlungsbedarf) werden aufgrund ihrer höheren verkehrlichen Funktion für eine Prüfung auf Geschwindigkeitsreduzierung ausschließlich in den Nacht- stunden (22 bis 6 Uhr) empfohlen. Die blau und rot dargestellten Bereiche mit Handlungsbedarf sind nicht dem Vorrangnetz zugehörig. Aufgrund der geringe- ren Verkehrsfunktion kommen diese Abschnitte für eine Prüfung auf eine ganztags (24 h) geltende Geschwindigkeitsreduzierung in Betracht. Abbildung 27: Potenzialbereiche für eine Geschwindigkeitsreduzierung in Abhängigkeit von der Zuordnung zum Vorrangnetz für die Belastungsschwerpunkte des Straßenverkehrslärms in Köln Stadt Köln Lärmaktionsplan Abschlussbericht 28. Oktober 2016 aktualisiert am 11.Juli.2017 58 Das Verfahren und die Ergebnisse der Prüfung sind mit dem Amt 66 (Amt für Straßen und Verkehrstechnik) und der Bezirksregierung abzustimmen. zu Punkt b: Verkehrsverlagerungseffekte Ein Prüfabschnitt sollte dann ausgeschlossen werden, wenn durch die G e- schwindigkeitsreduzierung eine Verkehrsverlagerung auf andere Netzteile – und hierbei insbesondere auf angrenzende Wohn- und Anliegerstraßen – in akustisch relevantem Maß zu erwarten ist. Hierzu sind detaillierte Untersuchungen erforderlich, die im Rahmen der aktue l- len Lärmaktionsplanung nicht erfolgen können. Mögliche Verdrängungseffekte können über Verkehrsmodellrechnungen nachgewiesen werden. Solche Mo- dellrechnungen sind kostenintensiv, da eine entsprechende Software erforde r- lich ist und unter Umständen auch externe Gutachter einzubinden sind. Für erste grobe Aussagen sind auch Einschätzungen auf Basis bestehender Ortskenntnis oder durch Inaugenscheinnahme des Verkehrsnetzes möglich. Das Verfahren und die Ergebnisse der Prüfung auf mögliche Verlagerungsef- fekte sind mit dem Amt 66 (Amt für Straßen und Verkehrstechnik) und der Bezirksregierung abzustimmen. zu Punkt c: Vereinbarkeit mit dem öffentlichen Verkehr Ist auch der öffentliche Verkehr von einer Geschwindigkeitsreduzierung betrof- fen, kann dies zu einer Verlängerung der Fahrzeit führen. Dementsprechend sind die Auswirkungen auf den Stadtbahn- und Busbetrieb zu überprüfen. Abbildung 28 gibt einen Überblick über die Stadtbahn- und Bustrassen sowie die Vorauswahl an Prüfabschnitten für eine etwaige Geschwindigkeitsreduzie- rung in den Belastungsschwerpunkten. Zu erkennen ist, dass es bei zahlreichen Prüfabschnitten Überschneidungen mit der Stadtbahn und den Buslinien gibt. Zur Ermittlung der Vereinbarkeit der Geschwindigkeitsreduzierung mit dem öf- fentlichen Verkehr sind Abstimmungen mit den Kölner Verkehrsbetrieben und weiteren Betreibern des öffentlichen Verkehrs erforderlich. Vorbereitend bietet es sich an, für einzelne Prüfabschnitte oder für Bündel aus Prüfabschnitten zur Geschwindigkeitsreduzierung die Fahrzeitverlängerungen linienfein zu ermitteln (vgl. Beispiel in Tabelle 16). Eine grobe Abschätzung der Zeitverluste genügt, kostenintensive Modellrechnungen sind nicht zwingend erforderlich. Auf dieser Basis ist es den Verkehrsbetrieben in der Regel möglich, die Auswirkungen auf die Linienpläne, das Halten von Anschlüssen und den Mehrbedarf an Fahrze u- gen und Personal abzuschätzen (vgl. Beispiel Tabelle 17). Das Vorgehen ist im Vorfeld mit den betroffenen Betreibern und mit dem Amt 15 abzustimmen. Stadt Köln Lärmaktionsplan Abschlussbericht 28. Oktober 2016 aktualisiert am 11.Juli.2017 59 Tabelle 16: Zusammenfassung linienbezogener Fahrzeitverluste infolge von Tempo 30 (Beispiel) Streckenabschnitt mit T30-Empfehlung (ganztags / nachts) s ∆ t Linie [m] [s] 23 25 28 33 37 F1 Blücherstraße g 398 19,1 ■ Goerdeler Straße n 340 16,3 ■ ■ ■ Händelstraße n 447 21,5 ■ ■ Herweghstraße g 622 29,9 ■ Kopernikusstraße n 355 17,0 ■ ■ ■ Rostocker Straße g 250 12,0 ■ Gesamtverlust [s] 49,0 54,8 17,0 16,3 12,0 54,8 Quelle: bearbeitetes Beispiel, entnommen aus der Abstimmung z um Lärmaktionsplan der Hansestadt Rostock; Hansestadt Rostock, Amt für Umweltschutz (Auftrag- geber) / LK Argus GmbH (Bearbeiter); März 2014. Tabelle 17: Vorprüfungsergebnis zu den Auswirkungen aller Tempo 30 Prüfabschnitte auf den Betriebsablauf (Beispiel) Linie Auswirkungen der Tempo 30 Abschnitte auf den Betriebsablauf Linie 23 Verspätungen in Richtung Hauptbahnhof werden größer kritischer Zustand: Reduzierung der Wendezeit von 2:00 min auf 1:12 min, 1 zusätzlicher Bus erforderlich Linie 25 keine relevanten Auswirkungen Linie 28 Wendezeiten in der Hauptverkehrszeit am Rathausplatz mit 1:00 min sehr kurz, da an Mensa Anschluss an Linie 6 gehalten werden muss kritischer Zustand: Reduzierung der Wendezeit auf 0:43 min, 1 zusätzlicher Bus erforderlich Linie 33 keine relevanten Auswirkungen Linie F1 zentrales Treffen am Postplatz gerade noch möglich, Umsteigezeiten reduzieren sich von 3:00 min auf 2:41 min instabiler Zustand: bei F1 kein Verspätungsausgleich mehr vorh an- den, 1 zusätzlicher Bus erforderlich Quelle: bearbeitetes Beispiel, entnommen aus der Abstimmung z um Lärmaktionsplan der Hansestadt Rostock; Hansestadt Rostock, Amt für Umweltschutz (Auftrag- geber) / LK Argus GmbH (Bearbeiter); März 2014. Stadt Köln Lärmaktionsplan Abschlussbericht 28. Oktober 2016 aktualisiert am 11.Juli.2017 60 Abbildung 28: Prüfabschnitte mit sehr hoher und hoher Lärmbelastung (Belastungs- schwerpunkte) für eine etwaige Geschwindigkeitsreduzierung mit Darstellung der oberirdischen Trassen des öffentlichen Verkehrs Zu Punkt d: Vereinbarkeit mit der Lichtsignalkoordinierung Um die Stetigkeit des Kfz-Verkehrs zu wahren, muss eine Reduzierung der Geschwindigkeit in den Prüfabschnitten immer mit der (vorhandenen) Lichtsi g- nalkoordinierung vereinbar sein. Die Prüfung auf Vereinbarkeit kann aufgrund der Komplexität dieses Verfahrens nicht innerhalb der Lärmaktionsplanung erfolgen. Hier sind verkehrstechnische Untersuchungen erforderlich. Deren Zuständigkeit liegt beim Amt 66 (Amt für Straßen und Verkehrstechnik). In der Regel sind jedoch erste grobe Einschätzungen möglich (Zuständigkeit Amt 66). Schritt 3: Abwägungsprozess in Vorbereitung einer Anordnung Die Prüfung der im Ergebnis des Schrittes 2 verbliebenen vorausgewählten Straßenabschnitte ist gem. der gesetzlichen Vorgaben Aufgabe der zuständ i- gen Straßenverkehrsbehörde (Amt für Straßen und Verkehrstechnik und Bezirksregierung Köln als Straßenverkehrsbehörde). Sie beinhaltet gesondert für jeden vorausgewählten Straßenabschnitt eine Prüfung und Abwägung gem. der gesetzlichen Vorgaben des § 45 StVO und der Lärmschutzrichtlinien-StV inklusive eines Nachweises der Lärmminderungswirkung nach dem Berech- nungsverfahren der RLS-90 (zukünftig RLS-2014). Schritt 4: Abgleich der Ergebnisse mit den Hinweisen aus der Öffentlichkeit Von den Bürgerinnen und Bürgern sind im Ergebnis der Öffentlichkeitsbeteili- gung zum Lärmaktionsplan Köln konkrete Hinweise zu Geschwindigkeitsbe- schränkungen eingegangen. Insofern diese die Bereiche mit Handlungsbedarf Stadt Köln Lärmaktionsplan Abschlussbericht 28. Oktober 2016 aktualisiert am 11.Juli.2017 61 betreffen, können diese nun im Ergebnis der vorangegangenen Arbeitsschritte hinsichtlich einer möglichen Umsetzbarkeit bewertet bzw. die Gründe für eine fehlende Realisierbarkeit gegeben werden. Konzeptionelle Arbeiten zur Umsetzung der Maßnahme 4 „Ge- schwindigkeitsanzeigen (Dialogdisplays)“ Von Bürgerinnen und Bürgern wurden 185 Hinweise zur Verkehrsüberwachung eingebracht. In Nordrhein-Westfalen sind nach der neuen, am 15. Juni 2013 in Kraft getretenen Verwaltungsvorschrift zu § 48 Abs. 2 Ordnungsbehördenge- setzt (OBG NRW) neben der Polizei auch die Kreisordnungsbehörden und die großen kreisangehörigen Städte – und somit auch die Stadt Köln – für die Über- wachung der Einhaltung zulässiger Höchstgeschwindigkeiten zuständig. Ihre Zuständigkeit erstreckt sich nur auf die Überwachung an Gefahrenstellen. Gefahrenstellen sind nach den neuen Regelungen zu § 48 Abs. 2 OBG ● Unfallhäufungsstellen, ● Streckenabschnitte mit erhöhter Unfallgefahr. Eine erhöhte Unfallgefahr kommt nach den neuen Regelungen zu § 48 Abs. 2 OBG u.a. in Betracht ● an oder in unmittelbarer Nähe zu Orten und Strecken, die vermehrt von schwachen Verkehrsteilnehmern (Fußgänger und Radfahrer) sowie beson- ders schützenswerten Personen (Kinder, Schüler, Hilfsbedürftige, ältere Menschen) frequentiert werden,  Ziel ist der Schutz der Verkehrsteilnehmer (bspw. Schüler auf dem Schulweg) und nicht wie in der Vergangenheit der Schutz von Örtlich- keiten (bspw. Bereich vor der Schule). ● wenn überdurchschnittlich häufig Verstöße gegen eine Geschwindigkeit s- beschränkung festgestellt werden.  Ziel soll nicht mehr sein, abzuwarten, bis sich schwere Unfälle ereignen, sondern frühzeitig überall dort zu kontrollieren, wo Gefahrenstellen be- stehen oder gerast wird. Die Feststellung, ob überdurchschnittlich häufig Verstöße gegen eine Ge- schwindigkeitsbeschränkung in einem Streckenabschnitt bestehen, erfolgt durch den Ordnungs- und Verkehrsdienst mittels objektiver Messung mit einem Seitenradargerät. In Übereinkunft mit der Polizei Köln wurde als Kri- terium eine Übertretungsquote von 20 Prozent festgelegt. Demnach ist mit Bezug auf die Hinweise der Öffentlichkeit aus der Lärmak- tionsplanung vorab zu klären, ob in den jeweiligen Straßenabschnitten eine Gefährdung nach den neuen Regelungen zu § 48 Abs. 2 OBG vorliegt. Stadt Köln Lärmaktionsplan Abschlussbericht 28. Oktober 2016 aktualisiert am 11.Juli.2017 62 Betreffen die von den Bürgerinnen und Bürgern gemachten Hinweise voran genannte Gefahrenstellen, sollte in Erwägung gezogen werden, hier Überwa- chungsmaßnahmen durchzuführen. Geschwindigkeitsüberwachungen können nach den Regelungen zu § 48 Abs. 2 OBG auch Straßenstrecken betreffen, auf denen aus Gründen des Lärmschut- zes und aus Gründen der Luftreinhalteplanung Geschwindigkeitsbeschränku n- gen angeordnet wurden. Demnach ist auch zu prüfen, ob Hinweise von Bürg e- rinnen und Bürgern entsprechende Bereiche in Köln betreffen. Vorrangiges Ziel der Verkehrsüberwachung ist gem. § 48 Abs. 2 OBG jedoch die Verkehrsunfal l- prävention. So sollen Überwachungsmaßnahmen speziell dort durchgeführt werden, wo Gefahrenstellen (s.o.) bestehen. Eine Verkehrsüberwachung zur Begrenzung schädlicher Umwelteinflüsse (Lärmschutz, Luftreinhaltung) steht der Verkehrsunfallprävention nach. Für von Bürgerinnen und Bürgern genannte Bereiche, in denen keine Gefah- renstelle gem. der neuen Regelungen zu § 48 Abs. 2 OBG, aber einen Hand- lungsbedarf Lärm (vgl. Abbildung 20, Seite 41) vorliegt, sollte die Installation von mobilen oder festen Geschwindigkeitsanzeigen bzw. Dialogdisplays in Erwägung gezogen werden. Selbiges gilt, ● wenn entsprechend der Sach- und Personalressourcen eine Geschwindig- keitsüberwachung zur Einhaltung der Begrenzung schädlicher Umweltein- flüsse (Lärmschutz, Luftreinhaltung) wegen des Vorrangs der Verkehrsu n- fallprävention oder ● wenn aus baulich-technischen Gründen (z.B. in Kurvenbereichen) eine Geschwindigkeitsüberwachung nicht möglich erscheint. Dialogdisplays dienen als Rückmeldung für Verkehrsteilnehmer, ermahnen zur Einhaltung von zulässigen Höchstgeschwindigkeiten und dienen somit auch dem Lärmschutz. 7.2.5 Verfahren zur Handlungsebene Straßenraumgesta l- tung Für die Bearbeitung der in der Öffentlichkeitsbeteiligung eingebrachten Maß- nahmenvorschläge 7 „Rückbau von Straßen“ und 20 „Bewuchs von Baumrei- hen, Hecken und Sträuchern entlang stark lärmemittierender kommunaler Straßen“ wurde ein Verfahren zur Handlungsebene Straßenraumgestaltung hergeleitet. Die Gestaltung des Straßenraums hat einen unmittelbaren Einfluss auf das Fahrverhalten der Verkehrsteilnehmer. Je nach Breite der Fahrbahnen, Über- sichtlichkeit und Nutzung der Straßenränder bestimmen sich die Fahrgeschwi n- digkeit und der Verkehrsfluss. Eine Lärmminderung kann durch die Verringe- rung von Fahrstreifen erzielt werden. Die gewonnenen Flächen können gleic h- Stadt Köln Lärmaktionsplan Abschlussbericht 28. Oktober 2016 aktualisiert am 11.Juli.2017 63 zeitig anderen Nutzungen zugeführt werden (zusätzliche Radfahrwege, zusätz- liche Parkbuchten oder breitere Fußwege und Grünbereiche). Folgende Rückbaumaßnahmen wurden bereits realisiert: ● Waldecker Straße in Buchforst (Radfahrstreifen auf der Fahrbahn), ● Buchheimer Straße in Mülheim (breitere Gehwege), ● Umgestaltung der Berliner Straße (Mülheim) zwischen Clevischer Ring und Bredemeyerstraße im Rahmen des integrierten Handlungskonzeptes MÜL- HEIM 2020. Ein Schwerpunkt der Planung ist die Verringerung der Fahr- bahnbreite von ca. 9,5 m auf maximal 6,5 m, ● Umgestaltung und Aufwertung der Frankfurter Straße im Rahmen des integrierten Handlungskonzeptes MÜLHEIM 2020 zwischen Wiener Platz und Mülheimer Bahnhof (Multifunktionszonen, breitere Gehwege). Zudem sind derzeit folgende Rückbaumaßnahmen in Umsetzung bzw. in Umsetzungsvorbereitung: ● Kalker Hauptstraße in dem Abschnitt von Rolshover Straße bis Kapellen- straße (Schutzstreifen für Radverkehr), ● Umgestaltung Kirchweg in Junkersdorf. Forschungsprojekte weisen darauf hin, dass der Lärm auch von der subjektiven Einstellung des Wahrnehmenden aus beurteilt wird. Ein begrünter Straßenraum wird in der Regel als angenehmer und leiser empfunden als ein ausschließlich vom Verkehr geprägter Straßenraum. Für eine Begrünung ist jedoch Platz im Straßenraum erforderlich. In Anlehnung an den Masterplan Innenstadt erarbeitet das Amt für Grünflächen und Landschaftspflege (67) Straßenbaumkonzepte für die Stadtbezirke Nippes, Ehrenfeld und Mülheim. Das Straßenbaumkonzept für den Stadtbezirk Nippes wurde von der Bezirksvertretung Nippes beschlossen und sollte 2014 umge- setzt werden. Das Konzept zum Bezirk Mülheim wird der Bezirksvertretung Mülheim in Kürze vorgelegt. Es sieht 106 Baumpflanzungen, teilweise zu Lasten von Flächen für den ruhenden Verkehr im öffentlichen Straßenraum vor. Die in den Straßenbaumkonzepten vorgeschlagenen Baumstandorte werden wegen Nutzungskonkurrenzen insbesondere mit Flächen für den ruhenden Ver- kehr im öffentlichen Straßenraum häufig verworfen. Aufgrund dessen ist der Fortgang des Projektes in den weiteren Bezirken inzwischen ungewiss. Stadt Köln Lärmaktionsplan Abschlussbericht 28. Oktober 2016 aktualisiert am 11.Juli.2017 64 Konzeptionelle Arbeiten zur Umsetzung der Maßnahmen 7 „Rück- bau von Straßen“ und 20 „Bewuchs von Baumreihen, Hecken und Sträuchern entlang stark lärmemittierender kommunaler Straßen“ Um Prüfabschnitte mit Handlungspotenzialen für eine Straßenraumgestaltung und Begrünung auszuwählen werden nachfolgende Arbeitsschritte empfohlen. Für das Gelingen und für eine zukünftige Umsetzung in ausgewählten Abschni t- ten ist eine frühzeitige Beteiligung der zu beteiligenden Ämtern 57 (Umwelt- und Verbraucherschutzamt), 61 (Stadtplanungsamt), 66 (Amt für Straßen und Verkehrstechnik) und 67 (Amt für Grünflächen und Landschaftspflege) erforde r- lich. Die empfohlenen Arbeitsschritte und Inhalte sind ggf. anzupassen und bei Bedarf zu konkretisieren. Schritt 1: Auswahl zu prüfender Straßenabschnitte / Vorprüfung Die Straßenraumgestaltung kann durch größere Abstände zwischen Emissions- ort (Fahrbahn) und Immissionsort (Fassade) zur Lärmminderung beitragen. Durch angepasste Fahrbahnbreiten wird außerdem ein langsamerer und ste- tigerer Verkehrsfluss angestrebt, der zusätzlich einen Minderungseffekt bezü g- lich der Lärmbelastung mit sich bringt. Handlungsmöglichkeiten zur Straßenraumgestaltung lassen sich aus einer Überprüfung der vorhandenen Fahrbahnbreiten im Hinblick auf den benötigten Flächenbedarf ableiten. Die Richtlinie für die Anlage von Stadtstraßen (RASt) 24 gibt diesbezüglich Hinweise für die Querschnittsaufteilung in Abhängigkeit von der Kfz-Verkehrsstärke (Tabelle 18). Diese Überlegungen sind mit dem Amt 66 (Amt für Straßen und Verkehrstechnik) abzustimmen und ggf. anzupassen. Die Durchführung obliegt dem Amt 66. Die Ergebnisse sollten im Anschluss zwi- schen den zu beteiligenden Ämtern 57 (Umwelt- und Verbraucherschutzamt), 61 (Stadtplanungsamt), 66 (Amt für Straßen und Verkehrstechnik) und 67 (Amt für Grünflächen und Landschaftspflege) abgestimmt werden. Tabelle 18: Notwendiger Ausbauzustand bei verschiedenen Verkehrsstärken nach RASt 06 Ausbauzustand Verkehrsstärke 1 Fahrstreifen je Richtung 1.400 – 2.200 Kfz/h im Querschnitt 2 Fahrstreifen je Richtung 1.800 – 2.600 Kfz/h je Richtung Die für die Bearbeitung des Lärmaktionsplanes verfügbaren Daten zum Str a- ßennetz der Stadt Köln geben einen ersten Überblick über den vorliegenden Regelquerschnitt der Straßenräume und über die Verkehrsstärken . Aus dem 24 Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV): Richtlin ien für die Anlage von Stadtstraßen RASt 06, Ausgabe 2006. Stadt Köln Lärmaktionsplan Abschlussbericht 28. Oktober 2016 aktualisiert am 11.Juli.2017 65 Regelquerschnitt lässt sich grob die Anzahl der vorliegenden Fahrstreifen herleiten. Die entsprechende Zuordnung wird in der Tabelle 19 abgebildet. Tabelle 19: Zuordnung der Fahrstreifenanzahl zu den Regelquerschnitten in Anlehnung an die RASt 06 Regelquerschnitt Anzahl der Fahrstreifen < RQ 20 2 bis 3 < RQ 33 4 < RQ 35 6 Anhand der im Netz vorliegenden Verkehrsstärken ist es unter Anwendung der Empfehlungen der RASt 06 (Tabelle 18) in einer ersten Näherung möglich, den notwendigen bzw. ausreichenden Ausbauzustand (Anzahl Fahrstreifen) grob herzuleiten. Vergleicht man diesen anschließend mit dem über den Regelquer- schnitt hergeleiteten Ausbauzustand, zeigen sich Straßenabschnitte, die an- scheinend großzügig dimensioniert sind. Diese Vorprüfung gibt erste Hinweise auf mögliche Potenziale für eine eventuelle Rücknahme von Fahrstreifen im Straßennetz. Das Ergebnis ist für die Bereiche mit Handlungsbedarf (Belas- tungsschwerpunkte 1. bis 4. Ordnung) in Abbildung 29 dargestellt. Abbildung 29: Straßenabschnitte mit vermuteten Potenzialen für eine Fahrstreifenrücknahme in den Belastungsschwerpunkten Schritt 2: vertiefende Betrachtung der vorgeprüften Straßenabschnitte Neben den Verkehrsmengen im Querschnitt sind weitere, den erforderlichen Ausbauzustand bestimmende Parameter zu beachten: ● vorhandene Knotenpunktabstände und Knotenpunktströme, Stadt Köln Lärmaktionsplan Abschlussbericht 28. Oktober 2016 aktualisiert am 11.Juli.2017 66 ● Anforderungen des ruhenden Verkehrs, ● Anforderungen des Wirtschaftsverkehrs (Liefern und Laden), ● Anforderungen des Radverkehrs und ● die anliegenden Randnutzungen. Um Aussagen treffen zu können, ob und in welchen Streckenabschnitten eine Reduzierung der vorhandenen Fahrstreifenanzahl verkehrstechnisch tatsächlich möglich ist, sind weiterführende, vertiefende Betrachtungen zwingend erforde r- lich. Hierfür kann die vorliegende Betrachtung als Vorauswahl dienen. Die durch eine Fahrstreifenreduzierung gewonnenen Flächen stehen anderen Nutzungen, bspw. zur Begrünung, zur Verbesserung des Fuß- und Radver- kehrsangebotes und für den ruhenden Verkehr zur Verfügung. Wie die Flächen- potenziale genutzt werden, sollte federführend vom Amt 66 (Amt für Straßen und Verkehrstechnik) in Abstimmung mit den Ämtern 57 (Umwelt- und Verbra u- cherschutzamt), 61 (Stadtplanungsamt) und 67 (Amt für Landschaftspflege und Grünflächen) erarbeitet werden. Hierbei sollten auch die in der Öffentlichkeits- beteiligung vorgebrachten Hinweise zu Baumreihen, Hecken und Sträuchern entlang stark lärmemittierender kommunaler Straßen Berücksichtigung finden. Hat die vertiefende Betrachtung zum Ergebnis, dass in den geprüften Straßen- räumen kein Potenzial für eine Fahrstreifenreduzierung besteht, sollte ergä n- zend analysiert werden, ob im Straßenraum anderweitig Flächen für andere Nutzungen (Begrünung, Verbesserung Fuß- und Radverkehrsangebot etc.) zu Verfügung stehen. Um den Bearbeitungsaufwand für die weiterführenden, vertiefenden Betrach- tungen einzugrenzen empfiehlt sich die Beschränkung der Prüfung auf einzelne ausgewählte Abschnitte. Eine Auswahl sollte unter Beteiligung der Ämter 61, 66 und 67 nach qualitativer fachlicher Einschätzung der jeweiligen örtlichen Situa- tion erfolgen. Schritt 3: Abgleich der Ergebnisse mit den Hinweisen aus der Öffentlichkeit Von den Bürgerinnen und Bürgern sind im Ergebnis der Öffentlichkeitsbeteili- gung zum Lärmaktionsplan Köln konkrete Hinweise zu Gestaltungskonzepten für Straßenräume bzw. zur Begrünung von Straßenräumen eingegangen. Insofern diese die Bereiche mit Handlungsbedarf betreffen, können diese nun im Ergebnis der vorangegangenen Arbeitsschritte hinsichtlich einer möglichen Umsetzbarkeit bewertet bzw. die Gründe für eine fehlende Realisierbarkeit gegeben werden. Stadt Köln Lärmaktionsplan Abschlussbericht 28. Oktober 2016 aktualisiert am 11.Juli.2017 67 7.2.6 Verfahren zur Handlungsebene städtebauliche Aspe k- te Für die Bearbeitung der in der Öffentlichkeitsbeteiligung eingebrachten Maß- nahmenvorschläge 16 „Siedlungsbeschränkungen“ und 17 „Baulückenschlie- ßung“ wurde ein Verfahren zur Handlungsebene städtebauliche Aspekte hergeleitet. Siedlungsbeschränkungen (Maßnahme 16) als Planungsorientierung für die nachgelagerte Bauleitplanung und weitere städtische Fachplanungen können dazu beitragen, im Vorfeld der formellen Planung mögliche Lärmkonflikte in der Zukunft zu vermeiden. Hierbei sollte eine Nutzungsstaffelung, das heißt die räumliche Trennung störender Nutzungen (Platzierung lärmunempfindlicher Nutzungen direkt an der stark emittierenden Quelle, Anordnung empfindlicherer Nutzungen dahinter) sowie die Sicherung bislang ruhiger Gebiete vor einer Zunahme des Lärms geprüft werden. Eine Umsetzung des Maßnahmenvo r- schlages 16 „Siedlungsbeschränkungen“ ist aufgrund der derzeitigen Woh- nungsbedarfslage und der in der Stadt Köln bevorzugten projektbezogenen Lösungen zum Lärmschutz bei Siedlungsausweisungen nicht realistisch . Diesem Maßnahmenvorschlag wurde in der Öffentlichkeitsbeteiligung von den Bürgerinnen und Bürgern zudem nur ein geringer Stellenwert beigemessen (Rang 26 von 28 bewerteten Maßnahmen). Mit der Schließung von Baulücken (Maßnahme 17 „Baulückenschließung“) können im Rahmen der Stadt- und Verkehrsplanung Verringerungen von Immissionen in angrenzenden und zurückgesetzten Bereichen wie beispiels- weise Hinterhöfen erreicht werden. Neben der Schließung von Baulücken durch Gebäude sind auch Lärmschutzwände, gestalterische Elemente wie zum Beispiel Torbauten und Nebengebäude wie Garagen möglich. Bei der Umse t- zung eines Baulückenprogramms sollte gezielt der Aspekt des Lärms mit berücksichtigt werden. Zudem sind in jedem Einzelfall die Belange von Lär m- minderung und Luftqualität abzuwägen, da Baulückenschließungen nicht zu relevanten Verschlechterungen des Mikroklimas oder Erhöhungen der Luf t- schadstoffimmissionen führen sollen. Zum Baulückenprogramm existierte ein Ratsbeschluss vom 30.04.2013, mit dem dieses Programm aufgrund finanzieller und personeller Engpässe lediglich in Form einer Beratung für Bürgerinnen und Bürger fortgeführt wurde. Die vorher praktizierte Strategie, Eigentümer von Baulücken gezielt anzusprechen, um sie aktiv für die Schließung von Baulücken zu gewinnen, wurde nicht mehr verfolgt. Insofern ist für die aktuelle Lärmaktionsplanung die Wiederaufnahme eines über die reine Beratung hinausgehenden Baulückenprogramms, das zusätzlich auch der Lärmminderung dienen soll, nicht mehr angedacht. Aufgrund der Bedarfslage soll das Baulückenprogramm gemäß Ratsbeschluss vom 20.12.2016 jedoch wieder reaktiviert werden. Im Rahmen der Fortschrei- Stadt Köln Lärmaktionsplan Abschlussbericht 28. Oktober 2016 aktualisiert am 11.Juli.2017 68 bungen des Lärmaktionsplans wird geprüft, ob Lärmschutzbelange bei der Reaktivierung des Programms überhaupt berücksichtigt werden können. 7.2.7 Verfahren zur Handlungsebene Kfz-Verkehrsvermei- dungsstrategie Der Berücksichtigung des Lärmaspektes in der städtischen Verkehrsplanung sind folgende Vorschläge aus der verwaltungsinternen Analyse und der Öffen t- lichkeitsbeteiligung zugeordnet: ● Maßnahme 12: Parkraummanagement ● Maßnahme 13: gesamtstädtisches Fußverkehrskonzept ● Maßnahme 14: Förderung des Radverkehrs ● Maßnahme 18: Verkehrsentwicklungsplan („Stadtentwicklungskonzept Mobilität und Verkehr“, vorher Gesamtverkehrskonzept) ● Maßnahme 28: weitere Attraktivierung des ÖPNV Alle fünf Maßnahmenvorschläge verfolgen das Ziel, Kfz-Verkehr und die damit einhergehenden Lärmbelastungen zu vermeiden. Für die Bearbeitung dieser Maßnahmenvorschläge wurde ein Verfahren zur Handlungsebene Kfz-Verkehrsvermeidungsstrategie hergeleitet. Unter Parkraummanagement versteht man die Steuerung des Parkraumang e- bots und der Parkraumnachfrage. Ein gezieltes Parkraummanagement kann den Anteil des motorisierten Individualverkehrs reduzieren, indem vor allem Berufspendlerinnen und Berufspendler zum Umstieg auf umweltfreundlichere Verkehrsmittel bewegt und Parksuchverkehre reduziert werden. Parkraumb e- wirtschaftung und Parkraummanagement werden in der Stadt Köln bereits betrieben. Es bestehen insgesamt 35 Bewohnerparkgebiete, davon 21 Gebiete in der Innenstadt und weitere Gebiete in Lindenthal, Mülheim, Nippes und Porz (Stand 2013). In Vorbereitung sind die Bewohnerparkgebiete Rodenkirchen I und Rodenkirchen II, Lindenthal-Nord, Pauliviertel, Hültzviertel sowie Architek- tenviertel in Lindenthal und Mülheim. Gute Bedingungen für den Fuß- und Radverkehr leisten einen wesentlichen Beitrag zum Verzicht auf das Auto und somit auch zur Lärmminderung. Die Stadt Köln ist bereits bestrebt, den Radverkehr zu stärken. Ein neues Radver- kehrskonzept Innenstadt befindet sich derzeit in der Bearbeitung. Mit dem Radverkehrskonzept Lindenthal, Sülz und Klettberg existieren bereits Pla- nungsgrundlagen. Die Ausweitung des Angebotes von 260 auf 500 Fahrradb o- xen in der Stadt Köln ist bereits abgeschlossen. Darüber hinaus hat die Stadt Köln bis Ende September 2013 1.000 zusätzliche Abstellplätze für Fahrräder geschaffen. Größere Anlagen gibt es nun beispielsweise in der Nikolausstraße Stadt Köln Lärmaktionsplan Abschlussbericht 28. Oktober 2016 aktualisiert am 11.Juli.2017 69 in Köln-Sülz mit mehr als 120 Plätzen, in der Nußbaumerstraße in Neuehrenfeld (100) sowie in der Bismarckstraße (40) und der Mohrenstraße (30), beide im Stadtbezirk Innenstadt. Ein attraktiver öffentlicher Verkehr ist für die Lärmminderung ebenfalls von Be- deutung. Mit einem guten ÖV-Angebot lassen sich Kfz-Fahrten vermeiden und auf den umweltfreundlicheren öffentlichen Verkehr verlagern. Die Qualität des Angebotes wird dabei unter anderem beeinflusst durch: ● die Netzabdeckung (räumlich und zeitlich), ● die Verknüpfungsmöglichkeiten zu anderen Verkehrsmitteln, ● die eingesetzten Fahrzeuge (Komfort- und Imagemerkmal), ● die Umweltaspekte (Klimaschutz, Lärmminderung und Luftreinhaltung) und ● die Serviceangebote. Die Sicherung und Entwicklung dieser Qualitäten ist Gegenstand des Nahver- kehrsplanes, welcher turnusmäßig fortgeschrieben wird. Aktuell sollen in Köln die Verknüpfungspunkte bzw. Park-and-Ride Anlagen in Weiden West und Porz-Wahn erweitert werden. Es bestehen Überlegungen diese Erweiterungen in Form von Parkpaletten auszuführen. Eine weitere Attraktivierung des öffentlichen Verkehres findet durch eine Erweiterung der Bike-and-Ride- und Park-and-Ride-Anlagen sowie durch eine Kooperation der KVB mit Car-Sharing-Unternehmen statt. Darüber hinaus möchte die KVB in Kooperation mit einem Energieunternehmen in den nächsten Jahren Strom- Tankstellen an ausgewählten Park-and-Ride- sowie Bike-and-Ride-Anlagen installieren. Die ersten 6 Ladestationen stehen den Kunden seit August 2013 am Park-and-Ride-Platz Weiden West zur Verfügung. Seit Mai 2015 wird das KVB-Leihradsystem für Nutzer KVB-Chipkartentickets angeboten. Die Leihräder stehen bislang linksrheinisch innerhalb der Militär- ringstraße und rechtsrheinisch in den Stadteilen Deutz, Kalk, Mülheim, Buch- forst, Poll und Humboldt zur Verfügung. Zukünftig sollen Nutzer solcher Tickets ggf. auch Carsharingsysteme oder weitere Angebote im Bereich von Mobilitäts- stationen nutzen können. Auch bezüglich der Fahrzeuge des öffentlichen Verkehrs tut sich etwas. Seit 2012 werden zwei Hybridbusse getestet, die abwechselnd mit Diesel oder lärmmindernd mit Elektroenergie fahren. Seit ca. 3 Jahren verkehren solche Busse regelmäßig auf der Linie 146. Darüber hinaus fördert die KVB zurzeit das Innovationsprojekt E-Bus-Linie. Dazu werden neu entwickelte Elektro- Gelenkbusse auf einer Linie gefahren. Seit Dezember 2016 fährt mit der Linie 133 die erste vollständig batteriebetriebene Buslinie zwischen Breslauer Platz und dem Südfriedhof in Zollstock. Mit dem Einsatz der Elektrobusse wird Stadt Köln Lärmaktionsplan Abschlussbericht 28. Oktober 2016 aktualisiert am 11.Juli.2017 70 vordergründig eine Reduzierung der direkten CO 2-Emissionen angestrebt. Jedoch ist hier auch eine Lärmminderung zu erwarten. Mit der im Dezember 2015 erfolgten Einführung der Stadtbahnlinie 17 zwischen den Haltestellen Severinsstraße und Rodenkirchen/Sürth hat die KVB einen wichtigen Schritt zu Verbesserung der Netzabdeckung vollzogen. Bei der Straßenbahn liegt die KVB das Hauptaugenmerk der Lärmminderung auf dem System zwischen Schiene und Rad. Um die Geräuschkulisse der Bah- nen zu reduzieren, unternimmt die KVB Anstrengungen unterschiedlicherer Art, wobei nicht jede Maßnahme an jedem Ort angewendet werden kann oder im Hinblick auf die Emissionsart geeignet ist. Dazu gehören: ● Pflege von Rädern und Schienen Durch das Abbremsen wie auch das Anfahren der Züge entstehen auf den Schienenoberflächen winzige Unebenheiten, die sich mit der Zeit immer mehr verstärken. Diese bemerken die Fahrgäste in der Bahn als unange- nehme Rüttelbewegungen. Für die Anwohner und Passanten wird die Bahn beim Vorbeifahren deutlich lauter, denn die Abrollgeräusche der Züge ve r- stärken sich. Dem wirkt eine Zweiwege-Schleifmaschine der KVB entgegen. Sie besitzt Schleifmodule, die eine stark befahrene Schiene wie in den Neu- zustand schleifen. Ähnliches geschieht auch mit den Rädern der Bahnen. Diese werden in einem festgelegten Turnus auf einer speziellen Unterflur- Drehmaschine – ohne dass Räder demontiert werden müssen – „abge- dreht“. Das Resultat sind gleichmäßige, glatte und reprofilierte Räder. Im Zusammenspiel mit den glatten und reprofilierten Schienen ergeben sich verminderte Fahrgeräusche. ● Schienenschmierung Rund 70 % der Bahnen im KVB-Netz haben eine Spurkranzschmieranlage an Bord. Ihre Aufgabe ist es, zeit- oder weggesteuert Schmierstoff auf die Innenseite des Spurkranzes der Räder zu sprühen. Dieser wird von den Rä- dern sofort mitgenommen und verteilt. Die Spurkranzschmierung verringert den Verschleiß am Rad- Schiene-System und sorgt für eine Geräuschre- duktion. Aktuell sind ca. 200 stationäre Schmieranlagen in Betrieb. Für die Zukunft plant die KVB, die zeit- und taktgesteuerte Schmierung durch eine ortsabhängige Spurkranzschmierung an den Fahrzeugrädern zu ersetzen. Darüber hinaus wird aktuell die Wirksamkeit von Radschallabsorbern und von auf den Schienenkopf aufgebrachten Schweißraupen zur Geräuschr e- duzierung getestet. ● Einsatz elastischer Oberbauformen Ist das Gleisbett als feste Fahrbahn mit hochelastischen Schienen- Aufla- gern angelegt, wird eine hohe Schall- und Erschütterungsabsorption er- Stadt Köln Lärmaktionsplan Abschlussbericht 28. Oktober 2016 aktualisiert am 11.Juli.2017 71 reicht. Die KVB wählt diese zukunftsweisenden Bauformen und kommt d a- mit Kunden, Anwohnern und auch dem Gesetzgeber entgegen. Zur Reduzierung von Lärmbelastungen hat auch die von der KVB AG 2014/2015 vorgenommene Erneuerung in Form von Rasengleisen in Bereich der Gleise der Linien 1, 7 und 9 zwischen Nord-Süd Fahrt und Neumarkt beigetragen. In einem Verkehrsentwicklungsplan („Stadtentwicklungskonzept Mobilität und Verkehr“) und im Nahverkehrsplan sollten die Aspekte der Lärmvermeidung durch Förderung des Umweltverbundes eine Berücksichtigung finden. Konzeptionelle Arbeiten zur Umsetzung der Maßnahmen Derzeit wird der Kölner Nahverkehrsplan (NVP) fortgeschrieben. Auf gesam t- städtischer Ebene übernimmt der Verkehrsentwicklungsplan der Stadt Köln die Aufgabe der Integration von grundlegenden Aspekten der Siedlungs-, Umwelt- und Verkehrsplanung. Das in Köln seit 1992 unter dem Titel „Gesamtverkehrs- konzept“ und zukünftig als „Stadtentwicklungskonzept Mobilität und Verkehr (StEK MoVe)“ firmierende Planungsinstrument wird ab 2017 auf Grundlage des Strategiepapiers „Köln mobil 2025“ in einem mehrjährigen Planungsprozess neu aufgestellt. Der 3. Kölner Nahverkehrsplan wurde am 11.07.2017 vom Rat beschlossen. Gesonderte Lärmminderungskonzepte bezüglich der Maßnahmen 12 „Park- raummanagement“, 13 „gesamtstädtisches Fußverkehrskonzept, 14 „Förderung des Radverkehrs“, 18 „Verkehrsentwicklungsplan“ und 28 „weitere Attraktivie- rung des ÖPNV“ erscheinen vor dem Hintergrund der derzeitigen Bearbeitung des Nahverkehrsplanes und des Verkehrsentwicklungsplanes („Stadtentwick- lungskonzept Mobilität und Verkehr“) als nicht zielführend. Vielmehr sind bei der Aufstellung des Nahverkehrsplanes und des Verkehrsentwicklungsplanes die Aspekte zur Lärmvermeidung durch Förderung des Umweltverbundes und durch das Parkraummanagement zu berücksichtigen. Hierzu ist neben den ohnehin bei der Aufstellung der Planwerke zu beteiligenden Ämtern auch das Amt 57 Umwelt- und Verbraucherschutzamt zu beteiligen. 7.2.8 Verfahren zur Handlungsebene kleinräumige Han d- lungskonzepte Für die Bearbeitung der in der Öffentlichkeitsbeteiligung eingebrachten Maß- nahmenvorschläge 15 „Umgestaltung der Neusser Straße als Beispiel für eine effektive Lärmminderung an hochbelasteten Einkaufsstraßen“ und 21 „Kleinräu- mige Handlungskonzepte (Detailklärung für einzelne Maßnahmen / konzeptio- nelle Betrachtung)“ wurde ein Verfahren zur Handlungsebene kleinräumige Handlungskonzepte hergeleitet. Stadt Köln Lärmaktionsplan Abschlussbericht 28. Oktober 2016 aktualisiert am 11.Juli.2017 72 Die Neusser Straße ist die zentrale Einkaufsstraße und gleichzeitig eine der zentralen Erschließungsachsen für den Stadtbezirk Nippes. Sie verfügt über eine Kfz-Verkehrsstärke von 12.000 bis 14.000 Kfz am Tag (Wert 2008). Der Abschnitt zwischen Innerer Kanalstraße und Kempener Straße weist mit unge- fähr 20.000 Kfz am Tag eine noch höhere Verkehrsstärke auf. Bei gleichzeitig sehr hoher Einwohnerdichte besteht hier sehr dringlicher Handlungsbedarf zur Lärmreduzierung. Im Rahmen des bereits bestehenden Planungskonzeptes Neusser Straße finden mehrere Lärmminderungsmaßnahmen Berücksichtigung. Insgesamt zeigt das Beispiel der Umgestaltung der Neusser Straße als zentraler Einkauf s- straße in Nippes und übergreifend auch der Straßen in direkter Umgebung zur Neusser Straße eine Zusammenstellung verschiedener wirksamer Lärmmind e- rungsmaßnahmen auf. Ein weiteres Beispiel eines kleinräumigen Handlungskonzeptes ist die geplante Umgestaltung des Kirchwegs in Junkersdorf. Da sich der Kirchweg in einem schlechten baulichen Zustand befindet, ist eine grundlegende Sanierung der Straße erforderlich. Durch eine Neuordnung der Parkflächen erweitert sich der Gehweg auf zwei Meter. Darüber hinaus werden auf dem kompletten Kirchweg eine Tempo-30-Zone sowie ein Durchfahrtsverbot für Lastkraftwagen angeord- net, wodurch die Verkehrssicherheit deutlich erhöht und eine Lärmminderung erzielt wird. Konzeptionelle Arbeiten zur Umsetzung der Maßnahmen 15 „Umge- staltung der Neusser Straße als Beispiel für eine effektive Lärmmin- derung an hochbelasteten Einkaufsstraßen“ und 21 „Kleinräumige Handlungskonzepte“ Das Umgestaltungskonzept zur Neusser Straße ist als gutes Beispiel für eine Zusammenstellung verschiedener wirksamer Lärmminderungsmaßnahmen möglichst schnell umzusetzen. Für weitere kleinräumige Handlungskonzepte gilt: Mit den in den voran genan n- ten Kapiteln 7.2.1 bis 7.2.7 zu erarbeitenden Konzepten werden mögliche Ansätze zur Lärmminderung in den Bereichen mit Handlungsbedarf erarbeitet. Wenn sich mehrere Maßnahmen zur Lärmminderung in bestimmten Bereichen mit Handlungsbedarf für eine Umsetzung eignen, sollten für die entsprechenden Straßen kleinräumige Handlungskonzepte erarbeitet werden. Derzeit sind keine konkreten ortsbezogenen Empfehlungen im Rahmen des Lärmaktionsplanes ableitbar. Hierfür sind die Ergebnisse der eingangs erwähnten Konzepte abzuwarten. Neben den ohnehin bei der Erarbeitung der Konzepte zu beteili- genden Ämtern ist auch das Amt 57 Umwelt- und Verbraucherschutzamt zu beteiligen. Stadt Köln Lärmaktionsplan Abschlussbericht 28. Oktober 2016 aktualisiert am 11.Juli.2017 73 7.2.9 Verfahren zur Handlungsebene Informationsebene zur Straßenverkehrsplanung Unterhaltungs- und Sanierungsmaßnahmen wie die Erneuerung des Straßen- belags, Geschwindigkeitsreduzierungen oder Kreisverkehre besitzen eine Lärmminderungswirkung. Die in Köln laufenden Projekte mit Lärmminderung s- wirkung sollten in die Lärmminderungsplanung einfließen und mit den Hinwe i- sen und Anregungen aus der Öffentlichkeitsbeteiligung abgeglichen werden. Dies setzt jedoch eine Kenntnis der geplanten und umgesetzten Unterhaltungs- und Sanierungsmaßnahmen voraus. Die im Vorfeld der Bearbeitung des Lärmaktionsplanes durch das Amt 57 (Umwelt- und Verbraucherschutzamt) vorgenommene Recherche nach straßen- verkehrlichen Maßnahmen und Konzepten hat sich als sehr aufwändig erwi e- sen. Die Zusammenstellung und Aufbereitung der angefragten Daten ist zudem für die an der Lärmaktionsplanung zu beteiligenden Ämter „auf einen Schlag“ sehr zeitintensiv und personell nur schwer zu leisten. Bisher besteht keine Informationsebene, die eine stetige Übermittlung lärmrel e- vanter Planungen und Maßnahmen an das Amt 57 (Umwelt- und Verbraucher- schutzamt) vorsieht. Mit der Einrichtung einer solchen Ebene besteht die Mög- lichkeit, die Aufwände für die Aufstellung und Fortschreibung des Lärmaktion s- planes sowie zur Überprüfung der in Köln laufenden straßenverkehrlichen Kon- zepte und Maßnahmen hinsichtlich ihrer Lärmrelevanz für alle zu beteiligenden Ämter zu reduzieren. Konzeptionelle Arbeiten zur Umsetzung der Maßnahme Es wird empfohlen, das Amt 57 turnusmäßig über die in Köln geplanten und umgesetzten straßenverkehrlichen Konzepte und Maßnahmen zu informieren. Aufgabe des Amtes 57 wiederum wäre es, ● die eingehenden Informationen zu sammeln und aufzubereiten, ● diese den Handlungsebenen des Lärmaktionsplanes zuzuweisen, ● die Maßnahmen hinsichtlich Ihrer Lärmminderungswirkung zu überprüfen, zu bewerten und ggf. zu priorisieren und ● die Maßnahmen mit den Hinweisen und Anregungen aus der Öffentlich- keitsbeteiligung abzugleichen. Die Ergebnisse sollten wiederum an die zu beteiligenden Ämter übermittelt werden, um in deren weiterer Planung, zum Beispiel bei Machbarkeitsuntersu- chungen und Prioritätenreihungen, den Aspekt der Lärmminderung stärker berücksichtigen zu können. Stadt Köln Lärmaktionsplan Abschlussbericht 28. Oktober 2016 aktualisiert am 11.Juli.2017 74 7.2.10 Verfahren zur Handlungsebene Maßnahmen außerhalb des kommunalen Handlungsbereiches Den Maßnahmenfeldern außerhalb des kommunalen Handlungsbereiches sind nachfolgende Vorschläge aus der Öffentlichkeitsbeteiligung zugeordnet. Sie werden mit ihren Inhalten und den sich bereits in der Umsetzung befindlichen Empfehlungen nachstehend kurz vorgestellt. Auf die Umsetzung sollte die Stadt Köln hinwirken. Flugverkehr Maßnahme 22: Einrichtung von Lärmschutzbereichen in der Umgebung von Flugplätzen Auf Basis der Flugbewegungen im Jahr 2008 wurde ein Verkehrsszenario für das Jahr 2017 prognostiziert. Nach der Validierung dieser Eingangsdaten durch das Umweltbundesamt und die Deutsche Flugsicherung (DFS) wurde durch das Landesumweltamt NRW ein Entwurf für die Neufestsetzung der Tag- und Nachtlärmschutzzonen für den Flughafen Köln Bonn berechnet. Die Festlegung des Lärmschutzbereiches für die Flughafen Köln/Bonn GmbH erfolgt aufgrund § 4 Abs. 2 des Bundesgesetzes zum Schutz gegen den Fluglärm (FlugLärmG). Im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben werden in Köln die entsprechenden Ansprüche auf Schallschutzmaßnahmen abgearbeitet. Im Kölner Stadtgebiet fallen außerhalb der bisherigen Festlegungen im freiwilligen Schallschutzprogramm nun Teilbereiche von Mülheim in die Nachtschutzzone und erhalten dadurch Anspruch auf Schallschutzmaßnahmen. Maßnahme 23: Kontrolle der Fluggenauigkeit und der Flughöhe Die Erprobung und Einführung möglichst lärmarmer Flugverfahren gehört seit langem zum Aufgabengebiet der Fluglärmmessstelle des Flughafens. Schon in den Jahren 1994 bis 2000 wurde eine Reihe von Abflugverfahren und Abflug- profilen erprobt, um möglichst lärmarme Abflüge zu erreichen. Diese ständige Kontrolle und Optimierung gehört zu den Daueraufgaben, die durch Flughafen und Deutsche Flugsicherung (DFS) gemeinschaftlich wahrgenommen werden. Weiterhin gibt es eine enge Zusammenarbeit mit den Fluggesellschaften und der Flugsicherung zur Optimierung der Abfluggenauigkeit in Form kurzfristiger Information bezüglich nicht präziser Flüge sowie regelmäßige Treffen mit Fluggesellschaften zur Sensibilisierung in dieser Problematik. Neben der Optimierung der Abflüge wird auch an der Entwicklung möglichst lärmarmer Landeanflüge gearbeitet. Seit dem 12. Februar 2009 wenden Piloten, die in der Zeit zwischen 22 und 6 Uhr am Köln Bonn Airport landen, ein neues Anflugverfahren an. Im August 2011 erfolgte die Ausdehnung des Stadt Köln Lärmaktionsplan Abschlussbericht 28. Oktober 2016 aktualisiert am 11.Juli.2017 75 Anwendungszeitraums nicht nur bei Nacht, sondern auch in der Zeit von 6 bis 8 Uhr. Mit der Einführung des „Continuous Descent Approach“ (CDA) lässt sich in einer Entfernung zwischen etwa 20 und 50 Kilometern vom Flughafen der maximale Geräuschpegel am Boden um 4 bis 6 Dezibel reduzieren. Der CDA sorgt auch dafür, dass die Flugzeuge länger in größeren Höhen gehalten werden. An einer Verbesserung der CDA Quote, das heißt, ein möglichst hoher Anteil soll CDA-Profil fliegen, wird weiterhin gearbeitet. Auch zukünftig erfolgt eine enge Zusammenarbeit mit den Fluggesellschaften und der Flugsicherung zur Optimierung der Fluggenauigkeit. Maßnahme 24: Einsatz leiser Maschinen im Flugverkehr Nachdem lange eine Entgelt-Differenzierung anhand zertifizierter Lärmwerte er- folgte, wird seit 2009 auf tatsächlich gemessene Werte abgestellt. Der mittlere Maximalpegel beim Start in Lohmar ist das Kriterium zur Eingruppierung des jeweiligen Flugzeugtyps. Mit der neuen, ab Frühjahr 2013 geltenden Entgel t- ordnung wird dieses Modell mittels 11 Lärmklassen noch feiner differenziert. Lautere Maschinen werden – besonders beim Betrieb in der Nachtzeit – noch- mals deutlich verteuert. Darüber hinaus wird eine Rabattierung moderner leiser Großraumfrachter wie der Boeing B 777, B 747-8 oder der Airbus A 330 einge- führt, um einen besonderen Anreiz zum Einsatz dieser Typen zu bieten. Zudem müssen Flugzeuge in Abhängigkeit von Antriebsart, Motorenanzahl und Gewicht bestimmte Lärmgrenzwerte einhalten. Da die Airlines, die den Köln Bonn Airport anfliegen, ihre Flotten in den vergangenen Jahren erheblich modernisierten, sind inzwischen fast alle hier eingesetzten Strahlflugzeuge den besonders lärmarmen Kapitel-3-Flugzeugen zuzuordnen. Straßen in der Baulast von Bund und Land Maßnahme 25: Sanierungsprogramm an Bundesfern- und Landesstraßen Die Lärmsanierung an Bundesfernstraßen ist eine freiwillige Leistung des Bun- des nach Haushaltslage. Es gibt keine gesetzliche Verpflichtung zu dieser Leistung. Bereits seit 1978 wird Lärmschutz an bestehenden Bundesfernstr a- ßen auch in Köln durchgeführt. Lärmsanierung besteht in Maßnahmen an der Straße (aktiver Schallschutz durch Wälle, Wände, lärmmindernde Fahrbahnoberflächen, Galerien, Einhau- sungen) oder in Maßnahmen am Gebäude (passiver Schallschutz durch den Einbau von Schallschutzfenstern oder Lüftern). Aktuell sind 14 geplante und im Bau befindliche Maßnahmen mit Lärmmind e- rungswirkung an Bundesfern- und Landesstraßen auf Kölner Stadtgebiet Be- standteil des Lärmsanierungsprogramms (vgl. Tabelle 20). Hierbei handelt es Stadt Köln Lärmaktionsplan Abschlussbericht 28. Oktober 2016 aktualisiert am 11.Juli.2017 76 sich sowohl um Baumaßnahmen zur Lärmsanierung als auch um Maßnahmen der Lärmvorsorge bei Straßenneubau und Straßenausbau. Tabelle 20: Liste der geplanten und in Bau befindlichen Baumaßnahmen an Bundes- und Landesstraßen Straße Abschnitt Bezeichnung Zeit (unter Vorbehalt) A 1 Bahnstrecke Köln-Aachen bis Autobahnkreuz Köln- Nord 6-streifiger Ausbau fertig A1 Niehl bis Leverkusen Ausbau geplanter Baubeginn 2017 A 1 / A 57 Autobahnkreuz Köln-Nord Umbau Vorbereitung Planfest- stellungsverfahren A 3 Anschlussstelle Leverkusen bis Anschlussstelle Köln- Mülheim 8-streifiger Ausbau im Bau A 3 Köln-Rath / Heumar Lärmsanierung ab 2014, im Bau A 4 Anschlussstelle Frechen- Nord bis Autobahnkreuz Köln-West Vollausbau Anschlussstelle Frechen-Nord im Planfestellungsver- fahren ab 2017 A 4 Köln-Merheim Lärmsanierung ab 2018 (wenn westl. der A 4 bei Stadtautobahn der Tunnel Kalk fertig ist) A 4 / A 555 Autobahnkreuz Köln-Süd Umbau langfristig, Provisorium Rampe Olpe – Bonn im Bau A 59 Autobahndreieck Köln-Porz bis Anschlussstelle Köln- Flughafen 6-streifiger Ausbau im Planfest- stellungsverfahren A 59 Anschlussstelle Flughafen bis Anschlussstelle Lind 6-streifiger Ausbau langfristig B 51 Ortsumfahrung Köln / Meschenich Ortsumgehung Planfeststellung im Verfahren B 265 Ortsumfahrung Hürth / Her- mühlheim bis Anschluss- stelle Köln / Militärring Ortsumgehung im Bau L 150 Ausbau Brühl bis Köln- Godorf Ausbau fertig L 213 Köln Müngersdorf, Wohn- gebiet Egelspfad Lärmsanierung frühestens 2018 Quelle: Landesbetrieb Straßenbau NRW (Straßen.NRW), Stand 19.12.2016. Straßen.NRW hat nach Analyse und Auswertung der Öffentlichkeitsbeteiligung erläutert, dass mittelfristig geplant ist, für bestimmte Bereiche einen Anspruch auf Sanierungsmaßnahmen zu prüfen. Stadt Köln Lärmaktionsplan Abschlussbericht 28. Oktober 2016 aktualisiert am 11.Juli.2017 77 Deutsche Bahn AG Maßnahme 26: Lärmsanierungsprogramm des Bundes an bestehenden Schienenwegen der Eisenbahnen des Bundes Die Lärmsanierung an bundeseigenen Schienenwegen ist eine freiwillige Leistung des Bundes nach Haushaltslage. Es gibt keine gesetzliche Verpflich- tung zu dieser Leistung. An bundeseigenen Schienenwegen gibt es das „Lärm- sanierungsprogramm an Schienenwegen des Bundes“, das vom Bundesmini s- terium für Verkehr, Bau- und Stadtentwicklung durchgeführt wird. Seit 1999 setzt die DB Netz AG das Lärmsanierungsprogramm im Auftrag der Bundesr e- gierung um. Dabei hat sich die Deutsche Bahn AG das Ziel gesetzt, den Schienenverkehrslärm bis 2020 im Vergleich zu 2000 zu halbieren. Es sind solche Streckenabschnitte bevorzugt zu sanieren, bei denen die Lärmbelastung besonders hoch ist und wo viele Anwohner davon betroffen sind. Vorausse t- zung für die Aufnahme von Ortslagen in das Lärmsanierungsprogramm ist die zu erwartende Überschreitung der Lärmsanierungsgrenzwerte an Wohngebäu- den. Mit dem Bundeshaushaltsgesetz für 2016 wurden diese Grenzwerte um 3 dB(A) abgesenkt. (z. B. an Wohngebäuden in allgemeinen Wohngebieten von 70 dB(A) tags / 60 dB(A) nachts auf 67 dB(A) tags / 57 dB(A) nachts). Hier- durch wurde die Grundlage für einen verbesserten Lärmschutz an den beste- henden Schienenwegen der Eisenbahnen des Bundes geschafft. In Köln sind Maßnahmen zur Lärmsanierung an bestehenden Schienenwegen in einer Gesamtlänge von 23,5 km geplant. 2010 wurden bereits an folgenden Streckenabschnitten neue Lärmschutzwände aufgestellt: Köln-Longerich (2610), Köln-Nippes (2610), Köln-Volkhoven-Weiler (2610), Köln Zentrum-West (2630), Köln-Eifeltor (2630) und Köln-Bonntor (2641). Die ursprünglich im Bereich des S-Bahnhofes Köln-Nippes vorgesehene Lärmschutzwand wird dagegen laut Information zur Beschlussvorlage des Stadtentwicklungsaus- schusses Nr. 3295/2009 vom 08.09.2009 seitens der DB Projektbau GmbH nicht zur Ausführung kommen. Gründe sind die erhöhten Kosten für die not- wendige Ständerkonstruktion. Stattdessen wird für die in Betracht kommenden Wohnungen passiver Schallschutz angeboten werden. In Köln-Gremberg und Köln-Höhenhaus werden derzeit Lärmsanierungsmaßnahmen geplant. Das Eisenbahn-Bundesamt ist seit 2015 für die Lärmaktionsplanung im Bereich der Haupteisenbahnstrecken des Bundes zuständig und berücksichtigt dabei auch die im Rahmen o.g. Lärmsanierungsprogramms seitens der Deutschen Bahn AG umgesetzten und geplanten Lärmsanierungsmaßnahmen. Insofern wird die Lärmaktionsplanung hierzu seitens der Stadt Köln nicht weiter betri e- ben. Bei Maßnahmen in kommunaler Baulast wirkt das Eisenbahnbundesamt mit. Stadt Köln Lärmaktionsplan Abschlussbericht 28. Oktober 2016 aktualisiert am 11.Juli.2017 78 Maßnahme 27: Pilotprojekt Leiser Güterverkehr der Deutschen Bahn AG Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und digitale Infrastruktur sieht mit seinem 2008 gestarteten Pilot- und Innovationsprogramm „Leiser Güterverkehr“ vor, wesentliche Grundlagen für eine flottenbezogene Ausrüstung der vorha n- denen Güterwagen mit leisen Bremssohlen aus Verbundwerkstoffen, den sogenannten Flüstersohlen oder Flüsterbremsen, zu schaffen. Ziel ist insbe- sondere die Vermeidung bzw. Begrenzung von Lärm an der Quelle als die wirksamste Lärmvorsorge. Im Zeitraum 2009-2012 wurde dieses Pilotprojekt jährlich mit 10 Millionen Euro aus Mitteln der freiwilligen Lärmsanierung des Bundes finanziert. Von diesen 40 Millionen Euro wurden bundesweit 20 Millionen Euro im Rahmen des Pilotprojektes (Programmbaustein „Leiser Rhein“) für die Förderung des Einbaus von lärmmindernden Bremstechniken an Güterwagons eingesetzt. Sowohl die bereits seit 2003 zugelassene, aber teure, sogenannte K-Sohle (Komposit-Bremssohle) wie auch die neu entwickelte und deutlich billigere LL- Sohle (Low-Low-Bremssohle) unterscheiden sich dabei von bisher eingesetzten herkömmlichen Bremsklötzen aus Grauguss dadurch, dass sie die Laufflächen der Räder nicht aufrauen und damit die Rollgeräusche um etwa 10 Dezibel reduzieren. Seit 2009 liegt die beihilferechtliche Genehmigung der EU-Kommission vor, so dass Anträge zur Förderung der Umrüstung von Güterwagen entsprechend der Förderrichtlinie zum Pilotprojekt „Leiser Rhein“ gestellt werden. Am 1. Juni 2013 startete das vom Bundesministerium für Verkehr, Bau und digitale Infrastruktur und der Deutschen Bahn AG eingeführte lärmabhängige Trassenpreissystem („LaTPS“). Der Schienenlärm soll damit deutlich und dauerhaft verringert werden. Das lärmabhängige Trassenpreissystem sieht höhere Entgelte für Züge ohne Flüsterbremsen vor und einen Bonus für Güter- wagen, die auf lärmmindernde Technologie umgerüstet werden. Der Bonus wird direkt an die Wagenhalter ausgezahlt. Für die Finanzierung der Umrüs tung im Rahmen dieses Programmes gibt es einen Bundeszuschuss. Hierfür wurde seitens des Bundes bis zum Jahr 2021 ein Gesamtbudget von 152 Millionen Euro festgesetzt. Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und digitale Infr a- struktur rechnet für die Umrüstung der rund 180.000 Güterwagen in Deutsch- land mit Kosten von über 300 Millionen Euro.25. 25 Pressemitteilung des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Sta dtentwicklung vom 5. Juli 2011 Stadt Köln Lärmaktionsplan Abschlussbericht 28. Oktober 2016 aktualisiert am 11.Juli.2017 79 Hafen- und Güterverkehr Köln AG (HGK) Die Maßnahmen und Bestrebungen zum Lärmschutz bei der Hafen- und Güter- verkehr Köln AG (HGK) sind nachfolgend zusammengefasst. Die hierzu im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung zur Lärmaktionsplanung aus den Jahren 2010 und 2011 eingegangene Stellungnahme der HGK befindet sich ergänzend in der Anlage 3 dieses Berichtes. Aus Kostengründen und um Lärmbelästigungen durch Triebfahrzeuge zu ver- meiden, sind die Triebfahrzeugführer der HGK mit der Dienstanweisung vom 13. Juni 2013 angewiesen, im Rahmen der betrieblichen Möglichkeiten den Fahrzeugmotor bei längeren Stilständen auszuschalten. Die Einhaltung dieser Weisung wird verstärkt kontrolliert. In Köln-Bickendorf wird das nächtliche Ab- stellen von Triebfahrzeugen ganz unterlassen. Darüber hinaus prüft die HGK, ob im Bereich der Bahnhöfe Bickendorf und Niehl nächtliche Zug- und Rangie r- fahrten vordringlich auf Gleisen erfolgen können, die weiter von Wohngebieten entfernt sind. Durch aufwändige lichtsignaltechnische Umbauarbeiten zum Beispiel im Jahr 2010 im Bereich des Bahnhofes Niehl konnte erreicht werden, dass Halte - und somit Brems- und Anfahrvorgänge mit den einhergehenden Lärmemissionen - vermieden werden. Zur allgemeinen Verbesserung der Lärmsituation hat die HGK eine Vielzahl an Güterwagen angemietet, die mit neuen, zur Lärmminderung beitragenden Kunststoffbremssohlen ausgerüstet sind. Bei der Güterbeförderung muss die HGK allerdings auch eine Vielzahl von Güterwagen fremder Wagenhalter transportieren, die (noch) nicht über diese Technik verfügen. Industrie und Häfen Die Stellungnahmen zu Industrie- und Hafenanlagen, die seitens der Immiss i- onsschutzbehörden im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung abgegeben wur- den, können der Anlage 3 entnommen werden. 7.2.11 Verfahren zur Festlegung Ruhige Gebiete „Ruhige Gebiete“ sind im Rahmen der Lärmaktionsplanung nach der Umge- bungslärmrichtlinie 2002/49/EG festzulegen und zu bewahren. Der Gesetzge- ber liefert für die Festlegung solcher Gebiete nur wenige konkrete Anhaltspunk- te. Jede Kommune kann daher selbst geeignete Beurteilungskriterien definie- ren. Für die Stadt Köln wurde im Ergebnis der „Analyse und Entwicklung eines strategischen Konzeptes zur Lärmaktionsplanung der Stadt Köln“ folgende Methodik zur Auswahl von ruhigen Gebieten gewählt. Die ruhigen Gebiete in Köln sollen Stadt Köln Lärmaktionsplan Abschlussbericht 28. Oktober 2016 aktualisiert am 11.Juli.2017 80 ● den Ansprüchen der Umgebungslärmrichtlinie genügen, ● mit der in Köln gegebenen Datenbasis bestimmbar sein und ● den (subjektiven) Ansprüchen Erholungssuchender genügen. Vor diesem Hintergrund wurden zunächst einmal alle Gebiete zur Diskussion gestellt, die eine Lärmbelastung von LDEN < 55 dB(A) aufweisen, d.h. verhält- nismäßig ruhig sind. Um dem Kriterium der Erholung zu genügen wurde neben dem Immissionspe- gel auch die Flächennutzung eines potenziellen Gebietes berücksichtigt. Es wurde zugrunde gelegt, dass bei Flächen, die im Flächennutzungsplan als Grünflächen, landwirtschaftlich genutzte Flächen und Waldflächen ausgewiesen sind, eine Erholungsfunktion zu vermuten ist. Bebaute Bereiche werden z u- nächst nicht berücksichtigt. Sie können jedoch zu einem späteren Zeitpunkt mit eingepflegt werden. Nach erfolgter Abstimmung mit den zuständigen Ämtern wurden aufgrund der zuvor genannten Auswahlkriterien folgende 15 ruhige Gebiete zur Ausweisung empfohlen (Tabelle 21 und Abbildung 30). Mit dem Lärmaktionsplan ist diese Gebietskulisse für ruhige Gebiete zu beschließen. Stadt Köln Lärmaktionsplan Abschlussbericht 28. Oktober 2016 aktualisiert am 11.Juli.2017 81 Tabelle 21: Zur Ausweisung empfohlene „Ruhige Gebiete“ in Köln empfohlene „Ruhige Gebiete“ Ackerflächen Zündorf / Langel Chorbusch Dellbrücker Hardt Dünnwalder Wald / Höhenfelder See Flittarder Rheinaue (Teilfläche) (ggf. Lärmbelastung durch Schifffahrt) Freiflächen Brück / Rath Freiraum Ossendorf (Teilfläche)26 Ginsterpfad (Teilfläche)27 Groov (Teilfläche) (ggf. Lärmbelastung durch Schifffahrt) Rheinaue Langel (Teilfläche) (ggf. Lärmbelastung durch Schifffahrt) Stadtwald (Teilfläche) Thielenbruch Vorgebirgspark (Teilfläche) Weißer Rheinbogen (Teilfläche) (ggf. Lärmbelastung durch Schifffahrt) Worringer Bruch (Teilfläche) Abbildung 30: Ruhige Gebiete in Köln (Hintergrund TK 100) Mit einem Blick auf die Gebietskulisse (vgl. Abbildung 30) wird deutlich, dass zusammenhängende ruhige Gebiete mit Pegeln LDEN < 55 dB(A) vor allem in den Stadtrandlagen vorhanden sind. Für die Wohnbevölkerung sind darüber hinaus aber auch (innerstädtische) Bereiche wie der Grüngürtel wertvoll, die zwar keine geringen Immissionspegel aufweisen, aber eine hohe Erholungs- funktion besitzen. 26 Ausweisung des ruhigen Gebietes „Freiraum Ossendorf“ unter der Voraussetzung keiner Einschränkung der Entwicklung des angrenzenden Gewerbegebietes. 27 Ausweisung des ruhigen Gebietes „Ginsterpfad“ unter der Voraussetzung keiner Einschränkungen der zukünftigen durchquerenden Straßentrasse. Stadt Köln Lärmaktionsplan Abschlussbericht 28. Oktober 2016 aktualisiert am 11.Juli.2017 82 Es wird daher empfohlen in der weiteren Lärmaktionsplanung mögliche Aus- wahlkriterien für innerstädtische Erholungsflächen zu diskutieren. Denkbar sind beispielsweise folgende Kriterien: ● hohe Aufenthaltsfunktion Die Funktion kann mit der vorhandenen Ortskenntnis und unter Beachtung der vorhandenen Planungen zu Erholungsflächen bestimmt werden. ● fußläufige Entfernung zu Wohnstandorten Die Auswahl kann aufgrund vorliegender Einwohnerverortung mit Auswer- tung der Bewohner-Einzugsbereiche geschehen. ● relative Ruhe Auch Gebiete mit hohen Lärmbelastungen können als ruhig empfunden werden, wenn sie in ihrer Kernfläche deutlich leiser sind als an ihrer Peri- pherie. ● Naturraumzugehörigkeit Ein Naturraum ist ein zusammenhängendes, großflächiges, weitgehend na- turnahes Gebiet mit Erholungsfunktion für die Bevölkerung. Es kann auch über die Stadtgrenzen hinausgehen. Um den gesamten Naturraum vor e i- ner Zunahme des Lärms zu schützen, ist es denkbar, auch einen verlärm- ten, zum Naturraum gehörigen Teilbereich mit in die Kulisse der ruhigen Gebiete aufzunehmen. ● Mindestgröße Möglicherweise ist eine Beschränkung auf ausreichend große Gebiete sin n- voll, um die oben beschriebene, relative Ruhe zu sichern und um die Hä n- delbarkeit der Gebietsanzahl zu gewährleisten. In Frage kommen auch Ruhige Gebiete, die durch relevante Lärmquellen (z.B. Hauptverkehrsstraßen) in Teilflächen zerschnitten werden und die nicht in allen Bereichen das Lärmkriterium von LDEN < 55 dB(A) erfüllen. Die innerstädtischen Erholungsflächen sollen zukünftig ähnlich wie ruhige Ge- biete vor einer Zunahme des Lärms geschützt und dementsprechend festge- setzt werden. Bei der weiteren Lärmaktionsplanung sollen zusätzlich zu der Ge- bietskulisse ruhiger Gebiete (vgl. Tabelle 21 und Abbildung 30) weitere Flächen vor dem Hintergrund der möglichen Auswahlkriterien für innerstädtische Erh o- lungsflächen abgestimmt werden. Stadt Köln Lärmaktionsplan Abschlussbericht 28. Oktober 2016 aktualisiert am 11.Juli.2017 83 8 Prioritätenreihung zur Umsetzung der Empfehlungen aus dem Handlungs- und Maßnahmenkatalog Die nachfolgende Tabelle 22 gibt zu den in Kapitel 7 empfohlenen Verfahren (Konzepterstellung) einen Überblick zu den Bearbeitungsschritten, Zuständi g- keiten, zum Bearbeitungsaufwand und zusätzlich erforderlichen Ressourcen. Die Zusammenstellung wird abgeschlossen von einer Empfehlung zur Priorität der Bearbeitung der jeweiligen Maßnahme. Diese wird im Wesentlichen auf Grundlage von gewonnenen Bearbeitungserfahrungen mit Lärmaktionsplänen anderer Gemeinden und Städte in Deutschland getroffen. Zudem finden die zu erwartenden Aufwände und die mit Umsetzung der Konzepte zu erwartenden Lärmminderungswirkungen Berücksichtigung. Tabelle 22: Planerische Aufwände und Priorisierung der Empfehlungen Empfehlungen des Handlungs- und Maßnahmenkataloges Bearbeitungsschritte, Zuständigkeiten und Bearbeitungsaufwand zusätzliche Ressourcen Priorität Verfahren zur Hand- lungsebene Fahrbahn- sanierung vgl. Kapitel 7.2.1 mit den Maßnahmen 1 Konzept lärmmi n- dernder Fahrbahn- belag für Stadt- straßen 9 Ausbesserung von Straßen Abstimmung des Verfah- rens (57, 66) Verknüpfung der Hand- lungsbedarfe Lärm und Sanierung (66) Ergebnisabstimmung (57, 66) Zuordnung der Bürger- hinweise hinsichtlich des akustischen Handlungs- bedarfes (57) Abgleich mit den Bürger- hinweisen (57) Aufwand: 1,0 Jahre, danach laufende Tätigkeit ¼ Stelle 57 1. Priorität Verfahren zur Hand- lungsebene Lkw- Führung vgl. Kapitel 7.2.2 mit der Maßnahme 11 LKW-Nachtfahr- verbot an hochbe- lasteten Straßen Verfahrensabstimmung (57, 66, 80, BezReg) Vorprüfung der voraus- gewählten Straßenab- schnitte (66, BezReg) Ergebnisabstimmung (57, 66, 80, BezReg) Einzelfallprüfungen zur Anordnung (66, BezReg) Zuordnung der Bürger- hinweise hinsichtlich des akustischen Handlungs- bedarfes (57) Abgleich mit den Bürger- hinweisen (57) Aufwand: 1,5 Jahre unter Umstän- den Verkehrs- modellrech- nung (5.000,- € je Straßen- abschnitt) RLS-90 Lärm- berechnung zur Einzelfall- prüfung (1.000,- € je Straßen- abschnitt) ¼ Stelle 57 3. Priorität Stadt Köln Lärmaktionsplan Abschlussbericht 28. Oktober 2016 aktualisiert am 11.Juli.2017 84 Empfehlungen des Handlungs- und Maßnahmenkataloges Bearbeitungsschritte, Zuständigkeiten und Bearbeitungsaufwand zusätzliche Ressourcen Priorität Verfahren zur Hand- lungsebene Qualität des Verkehrsflusses vgl. Kapitel 7.2.3 mit den Maßnahmen 5 Optimierung der Verkehrsführung 6 Kreisverkehre statt Ampeln 8 Ampel-Hotline Verfahrensabstimmung (15, 57, 66) Berücksichtigung des Lärmaspektes bei der Machbarkeitsuntersu- chung zu alternativen Bedienformen (Kreisver- kehre statt Ampel) (66) Ergebnisabstimmung (57, 66) Zuordnung der Bürger- hinweise Optimierung der Verkehrsführung und Ampel-Hotline hinsicht- lich des akustischen Handlungsbedarfes (57) Einzelfallprüfung der Bürgerhinweise Optimie- rung der Verkehrsfüh- rung und Ampel-Hotline auf Umsetzbarkeit (66) Abstimmung des Ergeb- nisses (15, 57, 66) Aufwand 2,5 Jahre 1. Priorität aufgrund der Abhängigkeit verkehrsver- stetigender Maßnahmen mit der Gesch- windigkeit em- pfiehlt sich eine parallele Bearbeitung mit der Hand- lungsebene zulässige Höchstge- schwindigkeit. Verfahren zur Hand- lungsebene zulässige Höchstgeschwindigkeit vgl. Kapitel 7.2.4 mit den Maßnahmen 2 Gesamtstädtisches Geschwindigkeits- konzept 3 Geschwindigkeit s- begrenzung auf Stadtstraßen (nachts) 4 Geschwindig- keitsanzeigen (Dialogdisplays) Verfahrensabstimmung (15, 57, 66, BezReg, KVB) Vorprüfung der voraus- gewählten Straßenab- schnitte (15, 66, BezReg, KVB) Ergebnisabstimmung (15, 57, 66, BezReg, KVB) Einzelfallprüfungen zur Anordnung (66, BezReg) Zuordnung der Bürger- hinweise hinsichtlich des akustischen Handlungs- bedarfes (57) Abgleich mit den Bürger- hinweisen (57) Bestimmung von Stand- orten für Geschwindig- keitsüberwachung und Dialogdisplays (66) Aufwand: 2,5 Jahre unter Umstän- den Verkehrs- modellrech- nung (5.000,- € je Straßen- abschnitt) RLS-90 Lärm- berechnung zur Einzelfall- prüfung (1.000,- € je Straßen- abschnitt) ¼ Stelle 57 1. Priorität aufgrund der Abhängigkeit verkehrsver- stetigender Maßnahmen mit der Gesch- windigkeit em- pfiehlt sich eine parallele Bearbeitung mit der Hand- lungsebene Qualität des Verkehrsflus- ses. Stadt Köln Lärmaktionsplan Abschlussbericht 28. Oktober 2016 aktualisiert am 11.Juli.2017 85 Empfehlungen des Handlungs- und Maßnahmenkataloges Bearbeitungsschritte, Zuständigkeiten und Bearbeitungsaufwand zusätzliche Ressourcen Priorität Verfahren zur Hand- lungsebene Straßen- raumgestaltung vgl. Kapitel 7.2.5 mit den Maßnahmen 7 Rückbau von Straßen 20 Bewuchs von Baumreihen, He- cken und Sträu- chern entlang stark lärmemittierender kommunaler Stra- ßen Verfahrensabstimmung (57, 61, 66, 67) Auswahl zu prüfender Straßenabschnitte / Vorprüfung (66) Ergebnisabstimmung (57, 61, 66, 67) vertiefende Betrachtung der vorgeprüften Stra- ßenabschnitte (66) Ergebnisabstimmung (57, 61, 66, 67) Zuordnung der Bürger- hinweise hinsichtlich des akustischen Handlungs- bedarfes (57) Abgleich mit den Bürger- hinweisen (57) Aufwand: 1,5 Jahre externer Sach- verstand ¼ Stelle 57 zusammen mit kleinräu- migen Handlungs- konzepten (Kapitel 7.2.8) 4. Priorität Verfahren zur Hand- lungsebene städtebauli- che Aspekte vgl. Kapitel 7.2.6 mit den Maßnahmen 16 Siedlungsbeschrän- kungen 17 Baulückenschli e- ßung Eine Umsetzung des Maßnahmenvorschlages 16 „Siedlungsbeschrän- kungen“ ist aufgrund der derzeitigen Wohnungs- bedarfslage und der in der Stadt Köln bevorzug- ten projektbezogenen Lösungen zum Lärm- schutz bei Siedlungs- ausweisungen nicht realistisch. Die vor dem Ratsbe- schluss vom 30. April 2013 praktizierte Strate- gie, Eigentümer von Bau- lücken gezielt anzuspre- chen, um sie aktiv für die Schließung von Baulü- cken zu gewinnen, wurde bis Ende 2016 nicht mehr verfolgt. Insofern hat der vorliegende Lärmaktionsplan die Wiederaufnahme eines über die reine Beratung hinausgehenden Baulückenprogramms, das zusätzlich auch der Lärmminderung dienen soll, nicht zum Gegen- stand. Stadt Köln Lärmaktionsplan Abschlussbericht 28. Oktober 2016 aktualisiert am 11.Juli.2017 86 Empfehlungen des Handlungs- und Maßnahmenkataloges Bearbeitungsschritte, Zuständigkeiten und Bearbeitungsaufwand zusätzliche Ressourcen Priorität Verfahren zur Hand- lungsebene Kfz-Ver- kehrsvermeidungsstra- tegie vgl. Kapitel 7.2.7 mit den Maßnahmen 12 Parkraummanag e- ment 13 Gesamtstädtisches Fußverkehrskon- zept 14 Förderung des Radverkehrs 18 Verkehrsentwic k- lungsplan 28 weitere Attraktivi e- rung des ÖPNV Bearbeitung als laufende Tätigkeit und Erarbeitung im Rahmen des Nahver- kehrsplanes (NVP) und des Stadtentwicklungs- konzeptes Mobilität und Verkehr (StEK MoVe) Köln (15, 66) Abstimmungs- und Be- teiligungsprozess u.a. an NVP und StEK MoVe (15, 57, 61, 66, 67)28 laufende Tätigkeit, abhängig vom Umfang des NVP und StEK MoVe. keine Priorität, da laufende Tätigkeit Ausnahme: Fußverkehrs- konzept. Die- ses ist noch nicht existent. Die Priorität eines Fußver- kehrskonzep- tes ist abhän- gig vom NVP und vom StEK MoVe. Verfahren zur Hand- lungsebene kleinräumige Handlungskonzepte vgl. Kapitel 7.2.8 mit den Maßnahmen 15 Umgestaltung Neusser Str. Bei- spiel für eine effek- tive Lärmminderung an hochbelasteten Einkaufsstraßen 21 Kleinräumige Hand- lungskonzepte Verfahrensabstimmung (15, 57, 61, 63, 66, StVB) Auswahl geeigneter Straßenabschnitte (61, 66) Ergebnisabstimmung (57, 61, 66, 67) Einzelfallprüfung (15, 61, 66, 67, StVB) Aufwand abhängig von Einzelmaßnahmen externer Sach- verstand ¼ Stelle 57 zusammen mit Straßen- raumgestal- tung (Kapi- tel 7.2.5) 5. Priorität Aufgrund der Abhängigkeit von den Ergebnissen der voran stehenden Verfahren Verfahren zur Hand- lungsebene Informati- onsebene zur Straßen- verkehrsplanung vgl. Kapitel 7.2.9 mit der Maßnahme 19 Berücksichtigung des Lärmaspekts bei Unterhaltungs- und Sanierungs- maßnahmen im Straßenverkehr Informationsprozess (15, 57, 61, 66) Aufbereitung der Daten und Zuordnung zu den Handlungsebenen des Lärmaktionsplanes (57) Überprüfung von Maßnahmen hinsichtlich des Aspektes der Lärmminderung (57) Abgleich der Maßnah- men mit den Bürgerhin- weise (57) Informations- und Abstimmungsprozess (15, 57, 61, 66) turnusmäßige Tätigkeit 1. Priorität, turnusmäßige Tätigkeit 28 Beteiligung von Amt 67 (Amt für Grünflächen und Landschaftspflege) be i Abstim- mungen im Zusammenhang mit Fußverkehrskonzept und ggf. bei Abstimmungen zu neuen Radwegen. Stadt Köln Lärmaktionsplan Abschlussbericht 28. Oktober 2016 aktualisiert am 11.Juli.2017 87 Empfehlungen des Handlungs- und Maßnahmenkataloges Bearbeitungsschritte, Zuständigkeiten und Bearbeitungsaufwand zusätzliche Ressourcen Priorität Verfahren zur Hand- lungsebene Maßnahmen außerhalb des kommu- nalen Handlungsberei- ches vgl. Kapitel 7.2.10 mit den Maßnahmen 22 Einrichtung von Lärmschutzberei- chen in der Umge- bung von Flugplät- zen 23 Kontrolle der Fluggenauigkeit und der Flughöhe 24 Einsatz leiser Maschinen im Flugverkehr 25 Sanierungspr o- gramm an Bundes- fern- und Landes- straßen 26 Lärmsanierung s- programm der Deutschen Bahn AG 27 Pilotprojekt Leiser Güterverkehr der Deutschen Bahn AG Prüf-, Informations- und Abstimmungsprozess (57) laufende Tätigkeit keine Priorität, da laufende Tätigkeit Verfahren zur Festle- gung Ruhiger Gebiete vgl. Kapitel 7.2.11 Abstimmung für den jet- zigen Stand der Auswahl ruhiger Gebiete abge- schlossen Einbeziehung neuer Kar- tierungsergebnisse (57) Diskussion möglicher Auswahlkriterien für innerstädtische Erho- lungsflächen (15, 57, 61, 66, 67, 80) Abstimmung zur Auswahl innerstädtische Erho- lungsflächen (15, 57,61, 66, 67, 80) 1. Priorität Die anschließende Tabelle 23 gibt eine Übersicht zu den Kosten je Einheit (Kostensätze) und zu den Lärmminderungswirkungen, die sich im Ergebnis der empfohlenen Verfahren (Konzepterstellung) mit einer Umsetzung ergeben. Eine Angabe der Kosten ist lediglich je Einheit (d.h. bspw. für 1 m² Fahrbahnsanie- rung oder 1 Schild für Tempo 30) möglich, da mit dem vorliegenden Handlungs- und Maßnahmenkatalog noch keine Angaben zum Gesamtumfang der Maß- Stadt Köln Lärmaktionsplan Abschlussbericht 28. Oktober 2016 aktualisiert am 11.Juli.2017 88 nahmen gemacht werden können (Sanierungsumfang insgesamt, Anzahl Schilder für Tempo 30 insgesamt). Es werden nur Kostensätze genannt, wenn die Umsetzung der Maßnahme (z.T. ausschließlich) dem Lärmschutz zuzuor d- nen ist. So wird beispielweise eine Parkraumbewirtschaftung in der Regel nicht allein aus Lärmschutzgründen vorgenommen. Dementsprechend können diese Kosten für die Umsetzung nicht dem Lärmschutz zugeordnet werden. Tabelle 23: Übersicht für die Einzelmaßnahmen bei Umsetzung der Handlungsebenen zu den Lärmminderungswirkungen und zu den Kosten, die nach Möglich- keit ausschließlich dem Lärmschutz zuzuordnen sind Empfehlungen des Handlungs- und Maßnahmenkataloges Maßnahmenvorschlag aus der Öffentlichkeits- beteiligung Kosten pro Einheit Lärmminde- rungswirkung Handlungsebene Fahrbahnsanierung vgl. Kapitel 7.2.1 1 Konzept lärmmin- dernder Fahr- bahnbelag für Stadtstraßen Zusatzkosten lärmmindern- der Fahrbahn- belag von 1,- bis 3,- €/m² bei Tempo 50 und lärmopti- miertem Asphalt bis zu 5 dB(A) 9 Ausbesserung von Straßen keine dem Lärmschutz zuzuordnen- den Kosten wenn lärm- mindernder Fahrbahnbe- lag, Zusatz- kosten von 1,- bis 3,- €/m² je nach Fahrbahnart und -zustand bei Tempo 50 und Asphalts- anierung bis zu 2 dB(A) bei Tempo 50 und lärmopti- miertem Asphalt bis zu 5 dB(A) Handlungsebene Lkw- Führung vgl. Kapitel 7.2.2 10 LKW- Führungskonzept 500,- € je Schild inkl. Einbau je nach Minderung des Lkw-Anteils bei Tempo 50 bis zu 6 dB(A) 11 LKW- Nachtfahrverbot an hochbelasteten Straßen 500,- € je Schild inkl. Einbau Handlungsebene Qualität des Verkehrs- flusses vgl. Kapitel 7.2.3 5 Optimierung der Verkehrsführung keine zusätzli- chen Kosten für den Lärm- schutz je nach Geschwin- digkeit und Lkw-Anteil bei Tempo 50 und Lkw-Anteil nahe 0 % bis zu 3 dB(A) bei Tempo 50 und Lkw-Anteil 10 % bis zu 1,5 dB(A) 6 Kreisverkehre statt Ampeln 8 Ampel-Hotline Stadt Köln Lärmaktionsplan Abschlussbericht 28. Oktober 2016 aktualisiert am 11.Juli.2017 89 Empfehlungen des Handlungs- und Maßnahmenkataloges Maßnahmenvorschlag aus der Öffentlichkeits- beteiligung Kosten pro Einheit Lärmminde- rungswirkung Handlungsebene zulässige Höchstge- schwindigkeit vgl. Kapitel 7.2.4 2 Gesamtstädtisches Geschwindigkeits- konzept 500,- € je Schild inkl. Einbau je nach Lkw- Anteil 50 auf 30 km/h bei Lkw-Anteil nahe 0 bis zu 3 dB(A) 50 auf 30 km/h bei Lkw-Anteil 10% bis zu 2,5 dB(A) 3 Geschwindigkeits- begrenzung (nachts) auf Stadtstraßen 4 Geschwindigkeits- anzeigen 12.000,- € je Stück inkl. Einbau Handlungsebene Straßenraumgestaltung vgl. Kapitel 7.2.5 7 Rückbau von Straßen 12,- € je m bei Veränderung der Markie- rung 300,- € je m² bei baulichen Maßnahmen je nach Abstandsver- größerung zwischen Haus und Fahrbahn bei 5 auf 7 m bis zu 1 dB(A) bei 5 auf 10 m bis zu 3 dB(A) 20 Bewuchs von Baumreihen, Hecken und Sträu- chern entlang stark lärmemittierender kommunaler Straßen keine dem Lärmschutz zuzuordnen- den Kosten 1.200,- € je Baumpflan- zung ohne Baumaßnah- men keine messba- re (objektive) Wirkung (bei geringen Tiefen unter 100 m) Handlungsebene städtebauliche Aspekte wird zurzeit nicht weiter verfolgt vgl. Kapitel 7.2.6 16 Siedlungsbe- schränkungen keine; Handlungsansatz wird zurzeit nicht weiter verfolgt 17 Baulückenschlie- ßung Handlungsebene Kfz- Verkehrsvermeidungs- strategie vgl. Kapitel 7.2.7 12 Parkraumma- nagement keine dem Lärmschutz zuzuordnen- den Kosten keine konkre- ten Angaben möglich 13 Gesamtstädtisches Fußverkehrskon- zept 14 Förderung des Radverkehrs 18 Verkehrsentwick- lungsplan 28 Weitere Attraktivie- rung des ÖPNV Stadt Köln Lärmaktionsplan Abschlussbericht 28. Oktober 2016 aktualisiert am 11.Juli.2017 90 Empfehlungen des Handlungs- und Maßnahmenkataloges Maßnahmenvorschlag aus der Öffentlichkeits- beteiligung Kosten pro Einheit Lärmminde- rungswirkung Handlungsebene kleinräumige Hand- lungskonzepte vgl. Kapitel 7.2.8 15 Umgestaltung Neusser Straße als Beispiel für eine effektive Lärmmin- derung an hochbe- lasteten Einkaufs- straßen keine Angabe möglich, ab- hängig von Einzelmaß- nahme abhängig von Einzelmaß- nahmen keine konkre- ten Angaben möglich 21 Kleinräumige Handlungskonzep- te (Detailklärung für einzelne Maßnahmen / konzeptionelle Betrachtung) Handlungsebene Informationsebene zur Straßenverkehrsplanung vgl. Kapitel 7.2.9 19 Berücksichtigung des Lärmaspekts bei Unterhaltungs- und Sanierungs- maßnahmen im Straßenverkehr keine Angabe möglich keine konkre- ten Angaben möglich Handlungsebene Maßnahmen außerhalb des kommunalen Handlungsbereiches vgl. Kapitel 7.2.10 22 Einrichtung von Lärmschutzberei- chen in der Umgebung von Flugplätzen nicht in kommunaler Zuständigkeit keine konkre- ten Angaben möglich 23 Kontrolle der Fluggenauigkeit und der Flughöhe 24 Einsatz leiser Maschinen im Flugverkehr 25 Sanierungspro- gramm an Bundes- fern- und Landes- straßen 26 Lärmsanierungs- programm der Deutschen Bahn AG 27 Pilotprojekt Leiser Güterverkehr der Deutschen Bahn AG Festlegung Ruhiger Gebiete vgl. Kapitel 7.2.11 nicht quantifi- zierbar, da primär Gebietsfest- setzungen erfolgen Ziel ist der Schutz eines Gebietes vor mehr Lärm. Eine Lärmmin- derung steht nicht im Vor- dergrund. Stadt Köln Lärmaktionsplan Abschlussbericht 28. Oktober 2016 aktualisiert am 11.Juli.2017 91 9 Für die nächsten 5 Jahren sowie kurz und mittelfristig geplante Einzelmaßnahmen zur Lärmminderung Im Rahmen der im Spätherbst 2016 (24.11. – 21.12.2016) erfolgten öffentlichen Auslegung des Lärmaktionsplans haben verschiedene Träger öffentlicher Belange (TÖB) konkrete Einzelmaßnahmen mitgeteilt, die entsprechend der Handlungsfelder zum Lärmaktionsplan eine Lärmminderung in Köln bewirken . Diese sind bereits finanziell gesichert und werden in den kommenden Jahren zur Umsetzung kommen. Anlage 5 listet diese Einzelmaßnahmen auf. Stadt Köln Lärmaktionsplan Abschlussbericht 28. Oktober 2016 aktualisiert am 11.Juli.2017 92 Glossar 24. BImSchV Verkehrswege-Schallschutzmaßnahmenverordnung 34. BImSchV Verordnung über die Lärmkartierung Belastungs- schwerpunkt Lärmbrennpunkt wird in der Lärmaktionsplanung zur Bezeichnung der lautesten Bereiche bzw. der Bereiche mit dem größten Handlungsbedarf verwendet BImSchG Bundes-Immissionsschutz-Gesetz BMVBS Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung DB Deutsche Bahn AG dB(A) Dezibel dB, das einer A-Bewertung (Frequenzbewertung) unterzogen ist DTV Durchschnittliche tägliche Verkehrsstärke EG Europäische Gemeinschaft EU Europäische Union FNP Flächennutzungsplan HGK Häfen und Güterverkehr Köln AG Lärmbrenn- punkt Lärmbrennpunkt wird in der Lärmaktionsplanung zur Bezeichnung der lautesten Bereiche bzw. der Bereiche mit dem größten Handlungsbedarf verwendet Kfz Kraftfahrzeug KVB Kölner Verkehrs-Betriebe AG L DEN Tag-Abend-Nacht-Lärmindex; Lärmindes für allgemeine Belästigung L Night Nachtlärmindex; Lärmindex für Schlafstörungen Lkw Lastkraftwagen LAP Lärmaktionsplan LKZ LärmKennziffer: Kennwert zur Darstellung der Lärmbetroffenheit LSA Lichtsignalanlage Modal-Split Verteilung des Verkehrsaufkommens auf die verschiedenen Verkehrsträger (z.B. Rad, Kfz-Verkehr) OPA Offenporiger Asphalt ÖPNV Öffentlicher Personen-Nahverkehr ÖV Öffentlicher Verkehr Pkw Personenkraftwagen RLS 90 Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen, Ausgabe 1990 Stadt Köln Lärmaktionsplan Abschlussbericht 28. Oktober 2016 aktualisiert am 11.Juli.2017 93 Schall 03 Richtlinie für die Berechnung der Schallimmissionen an Schienenwegen T 30 Tempo 30 VBEB Vorläufigen Berechnungsmethode zur Ermittlung der Belastetenzahlen durch Umgebungslärm VBUSch Vorläufige Berechnungsmethode für den Umgebungslärm an Schienenwegen Tabellenverzeichnis Tabelle 1: Zahl der durch Straßenverkehrslärm belasteten Menschen 15 Tabelle 2: Zahl der durch Straßenverkehrslärm belasteten Flächen, Wohnungen, Schulen und Krankenhäuser 15 Tabelle 3: Zahl der durch Schienenverkehrslärm belasteten Menschen – Gesamttag (Deutsche Bahn AG, KVB und HGK) 16 Tabelle 4: Zahl der durch Schienenverkehrslärm belasteten Menschen – Nacht (Deutsche Bahn AG, KVB und HGK) 17 Tabelle 5: Zahl der durch Schienenverkehrslärm der KVB und HGK belasteten Flächen, Wohnungen, Schulen und Krankenhäuser 17 Tabelle 6: Zahl der durch Schienenverkehrslärm der DB AG belasteten Flächen, Wohnungen, Schulen und Krankenhäuser 17 Tabelle 7: Zahl der durch Lärm aus IVU-Anlagen und Häfen belasteten Menschen 18 Tabelle 8: Zahl der durch Lärm aus IVU-Anlagen und Häfen belasteten Flächen, Wohnungen, Schulen und Krankenhäuser 18 Tabelle 9: Zahl der durch Fluglärm belasteten Menschen 19 Tabelle 10: Zahl der durch Fluglärm belasteten Flächen, Wohnungen, Schulen und Krankenhäuser 19 Tabelle 11: Rangliste der 28 Maßnahmenvorschläge 35 Tabelle 12: Zuordnung der 28 Maßnahmenvorschläge zu Handlungsebenen 38 Tabelle 13: Herleitung der Gesamtpriorität zur Erneuerung von Fahrbahnoberflächen 44 Tabelle 14: Herleitung der Priorität aus akustischer Sicht für die in der Machbarkeitsanalyse zum Ersatz von Lichtsignalanlagen durch Kreisverkehre betrachteten Knoten 52 Tabelle 15: Belastungsschwerpunkte mit in Abschnitten geltenden 30 km/h 54 Tabelle 16: Zusammenfassung linienbezogener Fahrzeitverluste infolge von Tempo 30 (Beispiel) 59 Stadt Köln Lärmaktionsplan Abschlussbericht 28. Oktober 2016 aktualisiert am 11.Juli.2017 94 Tabelle 17: Vorprüfungsergebnis zu den Auswirkungen aller Tempo 30 Prüfabschnitte auf den Betriebsablauf (Beispiel) 59 Tabelle 18: Notwendiger Ausbauzustand bei verschiedenen Verkehrsstärken nach RASt 06 64 Tabelle 19: Zuordnung der Fahrstreifenanzahl zu den Regelquerschnitten in Anlehnung an die RASt 06 65 Tabelle 20: Liste der geplanten und in Bau befindlichen Baumaßnahmen an Bundes- und Landesstraßen 76 Tabelle 21: Zur Ausweisung empfohlene „Ruhige Gebiete“ in Köln 81 Tabelle 22: Planerische Aufwände und Priorisierung der Empfehlungen 83 Tabelle 23: Übersicht für die Einzelmaßnahmen bei Umsetzung der Handlungsebenen zu den Lärmminderungswirkungen und zu den Kosten, die nach Möglichkeit ausschließlich dem Lärmschutz zuzuordnen sind 88 Abbildungsverzeichnis Abbildung 1: Durchschnittlicher täglicher Verkehr in Kfz / 24 h (DTV) 8 Abbildung 2: Lkw-Anteil nachts 9 Abbildung 3: Zulässige Höchstgeschwindigkeiten 10 Abbildung 4: Kartierte Schienenstrecken (oberirdisch) 11 Abbildung 5: Kartierte IVU-Anlagen und Häfen 12 Abbildung 6: Flugrouten am Flughafen Köln/Bonn 13 Abbildung 7: Ausschnitt aus der Betroffenenkarte für den Straßenverkehr LDEN > 70 dB(A) 22 Abbildung 8: Belastungsschwerpunkte (sehr hoch und hoch ) im Straßenverkehr 22 Abbildung 9: Ausschnitt aus der Betroffenenkarte für den Schienenverkehr der Kölner Verkehrs-Betriebe AG (KVB) und der Hafen und Güterverkehr Köln AG (HGK) mit L DEN > 70 dB(A) (ohne Betroffenheiten durch Lärm der DB AG) 23 Abbildung 10: Belastungsschwerpunkte im Schienenverkehr der Kölner Verkehrs-Betriebe AG (KVB) und der Hafen und Güterverkehr Köln AG (HGK) (ohne Betroffenheiten durch Lärm der DB AG) 24 Abbildung 11: Ausschnitt aus der Betroffenenkarte für die IVU-Anlagen und Häfen, LDEN > 70 dB(A) 25 Abbildung 12: Ausschnitt aus der Betroffenenkarte für den Flugverkehr LDEN > 65 dB(A) 26 Abbildung 13: Ausschnitt aus der Betroffenenkarte für den Flugverkehr LNight > 55 dB(A)17 26 Stadt Köln Lärmaktionsplan Abschlussbericht 28. Oktober 2016 aktualisiert am 11.Juli.2017 95 Abbildung 14: zusammenfassende Darstellung der Belastungsschwerpunkte (ohne Betroffenheiten durch Lärm der DB AG) 27 Abbildung 15: Nennungen nach Schlagwörtern zum Thema Straßenverkehr21 32 Abbildung 16: Nennungen nach Schlagwörtern zum Thema Fluglärm 21 33 Abbildung 17: Nennungen nach Schlagwörtern zum Thema Schienenverkehr der Deutschen Bahn AG21 33 Abbildung 18: Nennungen nach Schlagwörtern zum Thema Schienenverkehr der Häfen und Güterverkehr Köln AG und der Kölner Verkehrsbetriebe AG (Gesamt) 21 33 Abbildung 19: Top 100 Vorschläge zur Lärmminderung21 34 Abbildung 20: Belastungsschwerpunkte erster bis vierter Ordnung im Straßenverkehr 41 Abbildung 21: Prioritäten der Belastungsschwerpunkte Lärm für eine Sanierung von Fahrbahnoberflächen 45 Abbildung 22: Verkehrsversuch Lkw-Führung im Bereich Hartwichstraße 46 Abbildung 23: Umgesetzter Kreisverkehr Kempener Straße / Lokomotivstraße 50 Abbildung 24: Lageplanausschnitt umgesetzter Kreisverkehr Rösrather Straße / Lützerathstraße 50 Abbildung 25: Lageplanausschnitt umgesetzter Kreisverkehr Waldecker Straße / Stadtautobahn 51 Abbildung 26: Zulässige Höchstgeschwindigkeit für die Belastungsschwerpunkte des Straßenverkehrslärms in Köln 53 Abbildung 27: Potenzialbereiche für eine Geschwindigkeitsreduzierung in Abhängigkeit von der Zuordnung zum Vorrangnetz für die Belastungsschwerpunkte des Straßenverkehrslärms in Köln 57 Abbildung 28: Prüfabschnitte mit sehr hoher und hoher Lärmbelastung (Belastungsschwerpunkte) für eine etwaige Geschwindigkeitsreduzierung mit Darstellung der oberirdischen Trassen des öffentlichen Verkehrs 60 Abbildung 29: Straßenabschnitte mit vermuteten Potenzialen für eine Fahrstreifenrücknahme in den Belastungsschwerpunkten 65 Abbildung 30: Ruhige Gebiete in Köln (Hintergrund TK 100) 81 Literaturverzeichnis FGSV. (2001). Handbuch zur Bemessung von Straßenverkehrsanlagen (HBS). Köln: FGSV-Verlag. FGSV. (2010). Richtlinien für Lichtsignalanlagen. Köln: FGSV-Verlag. Stadt Köln Lärmaktionsplan Abschlussbericht 28. Oktober 2016 aktualisiert am 11.Juli.2017 96 Wikipedia. (2015). DIN 1505. Abgerufen am 30. Dez. 2015 von https://de.wikipedia.org/wiki/DIN_1505-2 Anlagenverzeichnis Anlage 1: Schallimmissionspläne (Lärmkarten) der verschiedenen Emittenten (Lärmverursacher) mit Stand 2008 Anlage 2: Liste der Belastungsschwerpunkte Straßenverkehrslärm (Straßennamen mit Abschnittsbezeichnung) Anlage 3: Ausgewählte Karten des Textteils Anlage 4: Stellungnahmen der Hafen- und Güterverkehr Köln AG (HGK) und der Immissionsschutzbehörden als Träger öffentlicher Belange zur Öffentlichkeitsbeteiligung der Lärmaktionsplanung aus den Jahren 2010 und 2011 Anlage 5: Einzelmaßnahmen zur nachrichtlichen Übernahme in den Lärmaktionsplan www.LK-argus.de Berlin Schicklerstraße 5-7 D-10179 Berlin-Mitte Tel. 030.322 95 25 30 Fax 030.322 95 25 55 berlin@LK-argus.de Hamburg Altonaer Poststraße 13b D-22767 Hamburg-Altona Tel. 040.38 99 94 50 Fax 040.38 99 94 55 hamburg@LK-argus.de Kassel Ludwig-Erhard-Straße 8 D-34131 Kassel Tel. 0561.31 09 72 80 Fax 0561.31 09 72 89 kassel@LK-argus.de Stadt Köln Lärmaktionsplan Anlage 1 zum Abschlussbericht 28. Oktober 2016 aktualisiert am 11.Juli.2017 Anlage 1 Anlage 1: Schallimmissionspläne (Lärmkarten) der verschiede- nen Emittenten (Lärmverursacher) mit Stand 2008 [ Papierformat nachfolgende Seiten: DIN A3 Hochformat ] Stadt Köln Lärmaktionsplan Anlage 1 zum Abschlussbericht 28. Oktober 2016 aktualisiert am 11.Juli.2017 Porz Kalk Chorweiler Mülheim Nippes Lindenthal Rodenkirchen Ehrenfeld Innenstadt 2.500 0 2.500 5.000 7.500 10.0001.250 Meter Beurteilungszeitraum: 24 h Immissionshöhe: 4,00 m Berechnungsraster: 10 x 10 m Berechnungsvorschrift: VBUS (15. Mai 2006)(Belastung über 24 h) Lärmkartierung der Stadt Köln - Ergebnisse aus Stufe 1 nach EU-Umgebungslärmrichtlin ie - Stand 2007 L DEN (Day, Evening, Night) Klassen gleicher Mittelungspegel Erläuterung: > 55 - <= 60 dB(A) > 60 - <= 65 dB(A) > 65 - <= 70 dB(A) > 70 - <= 75 dB(A) > 75 dB(A) = 70 dB(A) (Auslösewert) Straßenverkehrslärm LDEN Der Oberbürgermeister Umwelt- und Verbraucherschutzamt Porz Kalk Chorweiler Mülheim Nippes Lindenthal Rodenkirchen Ehrenfeld Innenstadt 2.500 0 2.500 5.000 7.500 10.0001.250 Meter Beurteilungszeitraum: 22.00 - 6.00 h Immissionshöhe: 4,00 m Berechnungsraster: 10 x 10 m Berechnungsvorschrift: VBUS (15. Mai 2006) Lärmkartierung der Stadt Köln - Ergebnisse aus Stufe 1 nach EU-Umgebungslärmrichtl inie - Stand 2007 L Night Klassen gleicher Mittelungspegel Erläuterung: > 50 - <= 55 dB(A) > 55 - <= 60 dB(A) > 60 - <= 65 dB(A) > 65 - <= 70 dB(A) > 70 dB(A) = 60 dB(A) (Auslösewert) Die Oberbürgermeisterin Umwelt- und Verbraucherschutzamt Die Oberbürgermeisterin Umwelt- und Verbraucherschutzamt er Der Oberbürgermeister Umwelt- und Verbraucherschutzamt Straßenverkehrslärm LNight Porz Kalk Chorweiler Mülheim Nippes Lindenthal Rodenkirchen Ehrenfeld Innenstadt 2.500 0 2.500 5.000 7.500 10.0001.250 Meter Beurteilungszeitraum: 24 h Immissionshöhe: 4,00 m Berechnungsraster: 10 x 10 m Berechnungsvorschrift: VBUSch (15. Mai 2006)(Belastung über 24 h) Lärmkartierung der Stadt Köln - Ergebnisse aus Stufe 1 nach EU-Umgebungslärmrichtlini e - Stand 2007 Schienenverkehrslärm LDEN - Bundesschienenwege - L DEN (Day, Evening, Night) Klassen gleicher Mittelungspegel Erläuterung: > 55 - <= 60 dB(A) > 60 - <= 65 dB(A) > 65 - <= 70 dB(A) > 70 - <= 75 dB(A) > 75 dB(A) = 70 dB(A) (Auslösewert) Der Oberbürgermeister Umwelt- und Verbraucherschutzamt Porz Kalk Chorweiler Mülheim Nippes Lindenthal Rodenkirchen Ehrenfeld Innenstadt 2.500 0 2.500 5.000 7.500 10.0001.250 Meter Beurteilungszeitraum: 22.00 - 6.00 h Immissionshöhe: 4,00 m Berechnungsraster: 10 x 10 m Berechnungsvorschrift: VBUSch (15. Mai 2006) Lärmkartierung der Stadt Köln - Ergebnisse aus Stufe 1 nach EU-Umgebungslärmrichtlin ie - Schienenverkehrslärm LNight - Bundesschienenwege - Stand 2007 L Night Klassen gleicher Mittelungspegel Erläuterung: > 50 - <= 55 dB(A) > 55 - <= 60 dB(A) > 60 - <= 65 dB(A) > 65 - <= 70 dB(A) > 70 dB(A) = 60 dB(A) (Auslösewert) Der Oberbürgermeister Umwelt- und Verbraucherschutzamt Porz Kalk Chorweiler Mülheim Nippes Lindenthal Rodenkirchen Ehrenfeld Innenstadt 2.500 0 2.500 5.000 7.500 10.0001.250 Meter Beurteilungszeitraum: 24 h Immissionshöhe: 4,00 m Berechnungsraster: 10 x 10 m Berechnungsvorschrift: VBUSch (15. Mai 2006)(Belastung über 24 h) Lärmkartierung der Stadt Köln - Ergebnisse aus Stufe 1 nach EU-Umgebungslärmrichtlin ie - Schienenverkehrslärm LDEN - sonstige Schienenwege - Stand 2007 L DEN (Day, Evening, Night) Klassen gleicher Mittelungspegel Erläuterung: > 55 - <= 60 dB(A) > 60 - <= 65 dB(A) > 65 - <= 70 dB(A) > 70 - <= 75 dB(A) > 75 dB(A) = 70 dB(A) (Auslösewert) Der Oberbürgermeister Umwelt- und Verbraucherschutzamt Porz Kalk Chorweiler Mülheim Nippes Lindenthal Rodenkirchen Ehrenfeld Innenstadt 2.500 0 2.500 5.000 7.500 10.0001.250 Meter Beurteilungszeitraum: 22.00 - 6.00 h Immissionshöhe: 4,00 m Berechnungsraster: 10 x 10 m Berechnungsvorschrift: VBUSch (15. Mai 2006) Lärmkartierung der Stadt Köln - Ergebnisse aus Stufe 1 nach EU-Umgebungslärmrichtl inie - Stand 2007 L Night Klassen gleicher Mittelungspegel Erläuterung: > 50 - <= 55 dB(A) > 55 - <= 60 dB(A) > 60 - <= 65 dB(A) > 65 - <= 70 dB(A) > 70 dB(A) = 60 dB(A) (Auslösewert) Schienenverkehrslärm LNight - sonstige Schienenwege - Der Oberbürgermeister Umwelt- und Verbraucherschutzamt Porz Kalk Chorweiler Mülheim Nippes Lindenthal Rodenkirchen Ehrenfeld Innenstadt 2.500 0 2.500 5.000 7.500 10.0001.250 Meter Beurteilungszeitraum: 24 h Immissionshöhe: 4,00 m Berechnungsraster: 10 x 10 m Berechnungsvorschrift: VBUI (15. Mai 2006)(Belastung über 24 h) Lärmkartierung der Stadt Köln - Ergebnisse aus Stufe 1 nach EU-Umgebungslärmrichtlin ie - Stand 2007 L DEN (Day, Evening, Night) Klassen gleicher Mittelungspegel Erläuterung: > 55 - <= 60 dB(A) > 60 - <= 65 dB(A) > 65 - <= 70 dB(A) > 70 - <= 75 dB(A) > 75 dB(A) = 70 dB(A) (Auslösewert) Lärm aus IVU-Anlagen und Häfen LDEN Die Oberbürgermeisterin Umwelt- und Verbraucherschutzamt er Der Oberbürgermeister Umwelt- und Verbraucherschutzamt Porz Kalk Chorweiler Mülheim Nippes Lindenthal Rodenkirchen Ehrenfeld Innenstadt 2.500 0 2.500 5.000 7.500 10.0001.250 Meter Beurteilungszeitraum: 22.00 - 6.00 h Immissionshöhe: 4,00 m Berechnungsraster: 10 x 10 m Berechnungsvorschrift: VBUI (15. Mai 2006) Lärmkartierung der Stadt Köln - Ergebnisse aus Stufe 1 nach EU-Umgebungslärmrichtl inie - Stand 2007 L Night Klassen gleicher Mittelungspegel Erläuterung: > 50 - <= 55 dB(A) > 55 - <= 60 dB(A) > 60 - <= 65 dB(A) > 65 - <= 70 dB(A) > 70 dB(A) = 60 dB(A) (Auslösewert) Die Oberbürgermeisterin Umwelt- und Verbraucherschutzamt Lärm aus IVU-Anlagen und Häfen LNight Die Oberbürgermeisterin Umwelt- und Verbraucherschutzamt er Der Oberbürgermeister Umwelt- und Verbraucherschutzamt Porz Kalk Chorweiler Mülheim Nippes Lindenthal Rodenkirchen Ehrenfeld Innenstadt 2.500 0 2.500 5.000 7.500 10.0001.250 Meter Beurteilungszeitraum: 24 h Immissionshöhe: 4,00 m Berechnungsraster: 10 x 10 m Berechnungsvorschrift: VBUF (15. Mai 2006)(Belastung über 24 h) Lärmkartierung der Stadt Köln - Ergebnisse aus Stufe 1 nach EU-Umgebungslärmrichtlin ie - Stand 2007 Flugverkehrslärm LDEN Der Oberbürgermeister Umwelt- und Verbraucherschutzamt L DEN (Day, Evening, Night) Klassen gleicher Mittelungspegel Erläuterung: > 55 - <= 60 dB(A) > 60 - <= 65 dB(A) > 65 - <= 70 dB(A) > 70 - <= 75 dB(A) > 75 dB(A) = 65 dB(A) (Auslösewert) Porz Kalk Chorweiler Mülheim Nippes Lindenthal Rodenkirchen Ehrenfeld Innenstadt 2.500 0 2.500 5.000 7.500 10.0001.250 Meter Beurteilungszeitraum: 22.00 - 6.00 h Immissionshöhe: 4,00 m Berechnungsraster: 10 x 10 m Berechnungsvorschrift: VBUF (15. Mai 2006) Lärmkartierung der Stadt Köln - Ergebnisse aus Stufe 1 nach EU-Umgebungslärmrichtl inie - Stand 2007 Die Oberbürgermeisterin Umwelt- und Verbraucherschutzamt Die Oberbürgermeisterin Umwelt- und Verbraucherschutzamt er Der Oberbürgermeister Umwelt- und Verbraucherschutzamt Flugverkehrslärm LNight L Night Klassen gleicher Mittelungspegel Erläuterung: > 50 - <= 55 dB(A) > 55 - <= 60 dB(A) > 60 - <= 65 dB(A) > 65 - <= 70 dB(A) > 70 dB(A) = 55 dB(A) (Auslösewert) Stadt Köln Lärmaktionsplan Anlage 2 zum Abschlussbericht 28. Oktober 2016 aktualisiert am 11.Juli.2017 Anlage 2 Anlage 2: Liste der Belastungsschwerpunkte Straßenverkehrs- lärm (Straßennamen mit Abschnittsbezeichnung) [ Papierformat nachfolgende Seiten: DIN A4 Hochformat ] Stadt Köln Lärmaktionsplan Anlage 2 zum Abschlussbericht 28. Oktober 2016 aktualisiert am 11.Juli.2017 1 Handlungsbedarf 1. Ordnung Straßenabschnitte (Belastungsschwerpunkte) sehr hoher Belastung mit durch- gängig mehr als 80 Betroffenen bei LDEN > 70 dB(A) bzw. LNight > 60 dB(A) je Hektar. Straßenname Straßenabschnitt Aachener Str. Hohenzollernring bis Innere Kanalstr. Äußere Kanalstr. Vogelsanger Str. bis Venloer Str. Barbarossaplatz / Salierring / Sachsenring Roonstr. bis Am Trutzenberg Berliner Str. Clevischer Ring bis Steinkaulerstr. Bismarckstr. (Neustadt / Nord) Bonner Str. Chlodwigplatz bis Koblenzer Str. Dürener Str. Stadtwaldgürtel bis Universitätsstr. Ehrenfeldgürtel / Melatengürtel Venloer Str. bis Froebelstr. Eythstr. Steinmetzstr. bis Kalker Hauptstr. Frankfurter Str. Wiener Platz bis Heidelberger Str. Gladbacher Str. Erftstr. bis Kaiser-Wilhelm-Ring Gotenring / Justinianstr. Gremberger Str. Rolshover Str. bis Taunusstr. Hansaring Hauptstr. Zü (Po) Steinstr. Po bis Karlstr. Po Homarstr. Ostheimer Str. bis Kampgasse Höninger Weg Am Vorgebirgstor bis Zollstockgürtel Kalker Hauptstr. / Olpener Str. Vietorstr. bis Frankfurter Str. Kalk-Mülheimer Str. Höhe Stadtautobahn bis Kalker Hauptstr. Karolingerring / Chlodwigplatz / Ubierring Sachsenring bis Mainzer Str. Klettenberggürtel Luxemburger Str. bis Rhöndorfer Str. Krefelder Str. (Neustadt/Nord) Kuenstr. Neusser Str. bis Niehler Str. Lindenthalgürtel / Sülzgürtel Lübecker Str. / Maybachstr. Krefelder Str. bis Hansaring Lützowstr. Luxemburger Str. Weißhausstr. bis Neuenhöfer Allee Luxemburger Str. Barbarossaplatz bis Eifelwall Maarweg Stolberger Str. bis Aachener Str. Merheimer Str. Mauenheimer Gürtel bis Friedrich-Karl-Str. Stadt Köln Lärmaktionsplan Anlage 2 zum Abschlussbericht 28. Oktober 2016 aktualisiert am 11.Juli.2017 2 Straßenname Straßenabschnitt Moltkestr. (Neustadt/Nord u. Süd) Mülheimer Freiheit / Dünnwalder Str. Neusser Str. Scheibenstr. bis Friedrich-Karl-Str. Neusser Str. Niehler Kirchweg bis Kempener Str. Neusser Str. Weißenburgstr. bis Ebertplatz Ostheimer Str. Vingster Ring bis Homarstr. Poll-Vingster Str. Gremberger Str. bis Odenwaldstr. Richard-Wagner-Str. Habsburgerring bis Schienentrasse Roonstr. (Neustadt/Süd) Venloer Str. Äußere Kanalstr. bis Innere Kanalstr. Vorgebirgstr. Am Vorgebirgstor bis Zollstocksweg Wipperfürther Str. / Solinger Str. Kalk-Mülheimer Str. bis Buchforststr. Zülpicher Str. Universitätsstr. bis Lindenthalgürtel Zülpicher Str. Zülpicher Platz bis Moselstr. Stadt Köln Lärmaktionsplan Anlage 2 zum Abschlussbericht 28. Oktober 2016 aktualisiert am 11.Juli.2017 3 Handlungsbedarf 2. Ordnung Straßenabschnitte (Belastungsschwerpunkte) hoher Belastung mit durchgängig mehr als 20 Betroffenen bei LDEN > 70 dB(A) bzw. LNight > 60 dB(A) je Hektar. Straßenname Straßenabschnitt Aachener Str. Innere Kanalstr. bis Alter Militärring Aachener Str. Bahnstr. We bis OE Amsterdamer Str. Boltensternstr. bis Innere Kanalstr. Äußere Kanalstr. Iltisstr. bis BAB 57 Bachemer Str. Universitätsstr. bis Gleueler Str. Bayenstr. / Am Bayenturm / Agrippinaufer Dreikönigenstr. bis Oberländer Wall Bergisch Gladbacher Str. Genovevastr. bis Eschenbruchstr.. Berliner Str. OD Dünnwald Berliner Str. Steinkaulerstr. bis Wupperweg Berrenrather Str. Universitätsstr. bis Neuenhöfer Allee Blaubach / Mühlenbach Boltensternstr. Friedrich-Karl-Str. bis Riehler Str. Bonner Str. Marktstr. bis Am Verteilerkreis Brücker Mauspfad Petersenstr. bis Am Hirschsprung Deutz-Mülheimer Str. Lohmühlenstr. bis Danzierstr. Donatusstr. Longericher Str. Pe bis Am Pescher Holz Eiler Str. OD Rath / Heumar Escher Str. Liebigstr. bis Parkgürtel Filzengraben Frankfurter Str. Stadtautobahn bis Olpener Str. Frankfurter Str. Po Im Bodesfeld bis Ende Wohnbebauung Genovevastr. Frankfurter Str. bis Bergisch Gladbacher Str. Gleueler Str. Mommsenstr. bis Lindenthalgürtel Hans-Sachs-Str. Hauptstr. Ro / Weißer Str. Ro Brückenstr. bis Sürther Str. Hauptstr. Zü Karlstr. Po bis Ankergasse Hohenstaufenring Zülpicher Platz bis Roonstr. Im Hasental / westl. Abfahrt Deutzer Ring / Deutzer Ring Kaiserstr. / Waldstr. Po Dortheenstr. bis Mühlenweg Po Kaiser-Wilhelm-Ring Hansaring bis Bismarckstr. Stadt Köln Lärmaktionsplan Anlage 2 zum Abschlussbericht 28. Oktober 2016 aktualisiert am 11.Juli.2017 4 Straßenname Straßenabschnitt Konrad-Adenauer-Ufer Elsa-Brändström-Str. bis Kunibertsgasse Liebigstr. Luxemburger Str. Eifelwall bis Weißhausstr. Luxemburger Str. Neuenhöfer Allee bis Militärringstr. Melatengürtel / Stadtwaldgürtel Froebelstr. bis Dürener Str. Mindener Str. Neue Weyerstr. / Rothgerberbach Neusser Str. Scheibenstr. bis Bremerhavener Str. Neusser Str. Friedrich-Karl-Str. bis Niehler Kirchweg Neusser Str. Innere Kanalstr. bis Weißenburgstr. Niehler Str. Xantener Str. bis Innere Kanalstr. Olpener Str. Nohlenweg bis Korbacher Str. Olpener Str. Broichstr. bis Overather Str. Parkgürtel / Ehrenfeldgürtel BAB 57 bis Venloer Str. Perlengraben Pescher Weg Pe / Longericher Str. Pe Donatusstr. bis Marienberger Weg Riehler Str. Ebertplatz bis Elsa-Brändström-Str. Rösrather Str. Eiler Str. bis Lützerathstr. Sachsenring / Ulrichgasse Schmittgasse Hauptstr. Zü bis Ranzeler Str. Severinsbrücke Siegburger Str. Deutzer Brücke bis Im Hasental Siegburger Str. Allerseelenstr. bis Auf dem Sandberg Subbelrather Str. Innere Kanalstr. bis Sandweg Trierer Str. / Pfälzer Str. Ubierring Mainzer Str. bis Agrippinaufer Venloer Str. Äußere Kanalstr. bis Mathias-Brüggen-Str. Victoriastr. / Ursulastr. / Turiner Str. Klingelpütz bis Ebertplatz Vietorstr. / Wipperfürther Str. Kalker Hauptstr. / Kalk-Mülheimer Str. Vogelsanger Str. Äußere Kanalstr. bis Helmholtzstr. Vogelsanger Str. Ehrenfeldgürtel bis Bismarckstr. Vorgebirgstr. Sachsenring bis Bischofsweg Vorgebirgstr. Zollstocksweg bis Zollstockgürtel Weyerstr. / Pantaleonswall Barbarossaplatz bis Neue Weyerstr. Zülpicher Platz Stadt Köln Lärmaktionsplan Anlage 2 zum Abschlussbericht 28. Oktober 2016 aktualisiert am 11.Juli.2017 5 Handlungsbedarf 3. Ordnung Straßenabschnitte (Belastungsschwerpunkte) mit weniger als 20 Betroffenen bei LDEN > 70 dB(A) bzw. LNight > 60 dB(A) je Hektar. Straßenname Straßenabschnitt Aachener Str. Brauweilerweg bis Bahnstr. We Adrian-Meller-Str. Hauptstr. Wi bis OE Alte Wipperfürther Str. / Herler Str. Frankfurter Str. bis Schützengildeweg Am Weidenbach Am Leystapel / Holzmarkt / Bayenstr. Heumarkt bis Dreikönigenstr. Auf dem Driesch OD Esch Äußere Kanalstr. Venloer Str. bis Subbelrather Str. Auweilerstr. OD Esch BAB 57 und Abbiegespur auf die Innere Kanalstr. Innere Kanalstr. bis Äußere Kanalstr. Bahnhofstr. Po Mühlenstr. bis Kaiserstr. Bergisch Gladbacher Str. Otto-Kayser-Str. bis Tannenforst Brauweilerstr. Moltkestr. We bis OE Brühler Landstr. OD Meschenich Brühler Str. Raderberggürtel bis Bonner Str. Brühler Str. Militärringstr. bis Markusstr. Chorbuschstr. OD Esch Christophstr. / Gereonstr. / Unter Sachsenhausen Clevischer Ring Keupstr. bis Mülheimer Zubringer Dellbrücker Hauptstr. Hatzfeldstr. bis Hünenstr. Dellbrücker Mauspfad Hagedornstr. bis Stadtbahntrasse Deutzer Ring in Höhe Tenktererstr. bis Östliche Zubringerstr. Dürener Str. Militärringstr. bis Stadtwaldgürtel Ebertplatz Erftstr. / Maybachstr. / Am Kümpchenshof / Kyotostr. Escher Str. Pe Longericher Str. Pe bis Am Pescher Holz Frankfurter Str. Ortsanfang bis Rösrather Str. Frankfurter Str. Po Bochumer Str. Eil bis Hirschgraben Frankfurter Str. Po Waldstr. Po bis Friedensstr. Frankfurter Str. Po Nachtigallenstr. bis Im Bodesfeld Stadt Köln Lärmaktionsplan Anlage 2 zum Abschlussbericht 28. Oktober 2016 aktualisiert am 11.Juli.2017 6 Straßenname Straßenabschnitt Frechener Weg / Moltkestr. We OD Weiden Friedrich-Karl-Str. Merheimer Str. bis Amsterdammer Str. Friesenplatz Gottesweg Rhöndorfer Str. bis Luxemburger Str. Hagedornstr. Hahnenstr. / Neumarkt Hauptstr. Wi OD Widdersdorf Heidestr. Po Linder Mauspfad bis Auf- / Abfahrt BAB 59 Hohenzollernring / Habsburgerring / Hohenstaufenring Bismarckstr. bis Zülpicher Platz Holzmarkt Honschaftsstr. Im Weidenbruch bis Sigwinstr. Im Weidenbruch Berliner Str. bis Birkenweg Innere Kanalstr. Frohngasse bis Merheimer Str. Kaiserstr. Klingerstr. bis Dortheenstr. Kapellenstr. Rd Rondorfer Hauptstr. bis Bödinger Str. Kempener Str. Mauenheimer Gürtel bis Neusser Str. Kölner Str. Po / Hauptstr. Zü Gilgaustr. bis Steinstr. Po Leonhardsgasse OD Widdersdorf Leyendeckerstr. Lindenstr. Lindweilerweg Robert-Perthel-Str. bis Militärringstr. Longericher Str. Rommerskircher Str. bis Johannes-Rings-Str. Longericher Str. Pe Johannesstr. Pe bis Donatusstr. Lützerathstr. Rösrather Str. bis Rather Mauspfad Maarweg Widdersdorfer Str. bis Stolberger Str. Magazinstr. Nachtigallenstr. bis Heidestr. Po Magnusstr. / Zeughausstr. Hohenzollernring bis Auf dem Berlich Markusstr. Moltkestr. We Weiden Montanusstr. Mühlenstr. Nachtigallenstr. / Rolandstr. Wh Sportplatzstr. bis Grengeler Mauspfad Neusser Landstr. Lievergesberg bis Kurzer Damm Stadt Köln Lärmaktionsplan Anlage 2 zum Abschlussbericht 28. Oktober 2016 aktualisiert am 11.Juli.2017 7 Straßenname Straßenabschnitt Neusser Landstr. OD Fühlingen Neusser Str. Kempener Str. bis Innere Kanalstr. Neusser Wall / Niehler Str. Neusser Str. bis Innere Kanalstr. Niehler Damm Sebastianstr. bis Industriestr. Niehler Str. Friedrich-Karl-Str. bis Xantener Str. Odenthaler Str. / Dünnwalder Mauspfad Berliner Str. bis Leuchterstr. Olpener Str. Korbacher Str. bis OE Merheim Orrer Str. OD Esch Parkgürtel Longericher Str. bis Escher Str. Piccoloministr. Honschaftsstr. bis Gerhart-Hauptmann-St Rather Mauspfad Rösrather Str. bis Hermodurstr. Riehler Str. / An der Schanz Auffahrt Zoobrücke bis Mülheimer Brücke Ringstr. Ro Siegstr. Ro bis Maternusstr. Ro Rolandstr. Wh Rolshover Str. Wetzlarer Str. bis Westerwaldstr. Rondorfer Hauptstr. / Rodenkirchener Str. Rd Kapellenstr. bis A 555 Rösrather Str. Eiler Str. bis Rather Mauspfad Rösrather Str. A 3 bis Frankfurter Str. Scheidtweilerstr. Schnellweider Str. Sebastianstr. Niehler Damm bis Scheibenstr. Sportplatzstr. Nachtigallenstr. bis Heidestr. Po St.-Tönnis-Str. Üdesheimer Weg bis Alte Neusser Landstr. Steinstr. Po Hauptstr. Zü bis Deutzer Weg Ulrichgasse Sachsenring bis Tel-Aviv-Str. Universitätsstr. Venloer Str. Spichernstr. bis Friesenplatz Waldecker Str. / Bertoldistr. Graf-Adolf-Str. bis Heidelberger Str. Waldstr. Po Mühlenweg Po bis Grengeler Mauspfad Weilerstr. OD Esch Weinsbergstr. / Widdersdorfer Str. Innere Kanalstr. bis Girlitzweg Zaunstr. / Widdersdorfer Landstr. Brauweiler Str. bis OE Lövenich Zollstockgürtel / Raderthalgürtel DB Trasse bis Leichweg Stadt Köln Lärmaktionsplan Anlage 2 zum Abschlussbericht 28. Oktober 2016 aktualisiert am 11.Juli.2017 8 Handlungsbedarf 4. Ordnung Verbleibende Straßenabschnitte (Belastungsschwerpunkte) mit Lärmpegeln von LDEN > 65 dB(A) bzw. LNight > 55 dB(A). Straßenname Straßenabschnitt Akazienweg Gr Friedensstr. bis Waldstr. Po Alte Fischenicher St Brühler Landstr. bis OE Alte Kölnstr. / Zaunhofstr. Brühler Landstr. bis OE Alte Neusser Landstr. St.-Tönnis-Str. bis OE Alte Römerstr. Kuhlenweg bis Auf dem Herbst Alteburger Str. Ubierring bis Schönhauser Str. Alter Militärring Wendelinstr. bis Aachener Str. Am Bilderstöckchen Am Duffesbach Am Linder Kreuz Viehtrift bis Franfurter Str. Po Am Weidenpesch An der Alten Post / Ostlandstr. / Breslauer Str. We / Goethestr. We / Aachener Str. bis Aachener Str. / Bahnstr. We An der Malzmühle / Am Malzbüchel An der Schanz / Niederländer Ufer Riehler Str. bis Tiergartenstr. An St.Katharinen / Severinstr. Im Sionstal bis Severinsbrücke / Severinstr. Apostelnstr. Arnulfstr. Athener Ring Merianstr. bis Grazer Steig Auf dem Klemberg Auf dem Sandberg Poller Hauptstr. bis Rolshover Str. Augustinerstr. Auweilerweg Au / Pohlhofstr. / Orrer Str. OD Esch / Auweiler Bachemer Str. Lindenthalgürtel bis Gleueler Str. Bahnstr. We Bayenthalgürtel / Raderberggürtel Benesisstr. Bensberger Marktweg Dellbrücker Mauspfad bis Mielenforster Str. Bergerstr. Bergischer Ring Wiener Platz bis Rendsburger Platz Stadt Köln Lärmaktionsplan Anlage 2 zum Abschlussbericht 28. Oktober 2016 aktualisiert am 11.Juli.2017 9 Straßenname Straßenabschnitt Berliner Str. Wupperweg bis Leuchterstr. Berrenrather Str. Neuenhöfer Allee bis Friedrich-Engels-Str. Berrischstr. Walter-Dodde-Weg bis Mörterweg Birkenweg Im Weidenbruch bis Zeisbuschweg Bitterstr. Hackhauser Weg bis Hackenbroicher Str. Blücherstr. Ni Bonner Str. Koblenzer Str. bis Marktstr. Bonner Wall Breite Str. Richmodstr. bis St.-Apern-Str. Breslauer Str Ur / Fauststr. Königsberger Str. Po bis Frankfurter Str. Po Brückenstr. Ro Brücker Mauspfad Am Hirschsprung bis OE Brück Brüsseler Str. / Antwerper Str. / Barbanter Str. Bismarckstr. bis Aachener Str. Brüsseler Str. Aachener Str. Richard-Wagner-Str. Buchforststr. Steinmetzstr. bis Stadtautobahn/Solinger Str. Burgmauer Auf dem Berlich bis Tunisstr. Buschfeldstr. Bergisch Gladbacher Str. bis Piccoloministr. Buschweg (Mengenich) Untere Dorfstr. bis Schuhmacherring Causemannstr. / Daverkusenstr. Danzierstr. Dasselstr. Dellbrücker Mauspfad Dornröschenhecke bis Mielenforster Str. Deutzer Ring Zubringerstr. bis Deutz-Kalker Str. Deutz-Kalker Str. / Kalker Hauptstr. Gotenring bis Vietorstr. Deutz-Mülheimer Str. Messeallee Nord bis Gaußstr. Diepenbeekallee / Ignystr. Breslauer Str. We bis Jungbluthgasse Diepeschrather Str. Anemonenweg bis Waltherstr. Dillenburger Str. Trimbornstr. bis Rolshover Str. Dörnchensweg / Dornstr. Neusser Landstr. bis Grimlinghauserweg Ehrenstr. Apostelnstr. bis Benesisstr. Eifelstr. Eifelwall Stadt Köln Lärmaktionsplan Anlage 2 zum Abschlussbericht 28. Oktober 2016 aktualisiert am 11.Juli.2017 10 Straßenname Straßenabschnitt Eschenbruchstr. Escher Str. Parkgürtel bis Am Bilderstöckchen Eupener Str. (Braunsfeld) Falckensteinstr. Steinmetzstr. bis Wipperfürther Str. Frankfurter Str. Rösrather Str. bis Hardtgenbuscherkirchweg Frankfurter Str. Po Hirschgraben bis Theodor-Heuss-Str. Po Frankfurter Str. Po Fauststr. bis Kaiserstr. Friedrich-Ebert-Str. Ringstr. Ro bis OE Rodenkirchen Friedrich-Schmidt-Str. Militärringstr. bis Hültzplatz Frohnhofstr. Sandweg bis Iltisstr. Fühlinger Weg Fuldaer Str. Geldernstr. Gerhart-Hauptmann-St / Kühzällerweg Piccoloministr. bis Grunerstr. Germaniastr. Stadtautobahn bis Olpener Str. Gießener Str. Taunusstr. bis Deutzer Ring Gleueler Str. Lindenthalgürtel bis Bachemer Str. Gleueler Str. Mommsenstr. bis Militärringstr. Goethestr. We / Brauweilerstr. Aachener Str. bis Moltkestr. We Goltsteinstr. Gottesweg Vorgebirgstr. bis Rhöndorfer Str. Graf-Adolf-Str. Grafenmühlenweg Bergisch Gladbacher Str. bis Hatzfeldstr. Gremberger Str. Burgenlandstr. bis Taunusstr. Gremberger Str. Rolshover Str. bis Poll-Vingster Str. Grengeler Mauspfad Waldstr. Po bis Rolandstr. Wh Griechenpforte / Kleiner Griechenmarkt / Fleischmengergasse / Bayardsgasse / Thieboldsgasse Guntherstr. Wh Gernotstr. bis Heidestr. Po Hackenbroicher Str. St.-Tönnis-Str. bis Widdeshoverweg Hackhauser Weg St.-Tönnis-Str. bis Üdesheimer Weg Hammerschmidtstr. Weißer Str. Ro bis Auf dem Klemberg Händelstr. Aachener Str. bis Richard-Wagner-Str. Hartwichstr. / Merheimer Str. Escher Str. bis Merheimer Platz Stadt Köln Lärmaktionsplan Anlage 2 zum Abschlussbericht 28. Oktober 2016 aktualisiert am 11.Juli.2017 11 Straßenname Straßenabschnitt Hatzfeldstr. Heidelberger Str. Heidelweg / Heinrichstr. Wß Heidestr. Po Frankfurter Str. Po bis Albin-Köbis-Str. Helmholtzstr. Hospeltstr. bis Äußere Kanalstr. Herler Ring / Buchheimer Ring Bergisch Gladbacher Str. bis Herler Str. Heumarkt Hirschgraben OD Eil Höhenberger Str. Homarstr. Kampgasse bis OE Vingst Höninger Weg Eifelwall bis Am Vorgebirgstor Höninger Weg Zollstockgürtel bis Höninger Platz Honschaftsstr. Wupperweg bis Im Weidenbruch Humboldtstr. Po Iltisstr. / Nußbaumerstr. Frohnhofstr. bis Ehrenfeldgürtel Innere Kanalstr. Venloer Str. bis Aachener Str. Johannesstr. Pe Longericher Str. bis OE Pesch Jungbluthgasse / Holunderweg Ju / Beller Weg Ignystr. bis Vogelsanger Weg Ju Kalk-Mülheimer Str. Stadtautobahn bis Rendsburger Platz Kalscheurer Weg Höninger Weg bis Kendenicher Str. Kampgasse / Kuthstr. Homarstr. bis Ostheimer Str. Kapellenstr. Kalker Hauptstr. bis Heinrich-Bützler-Str. Kapellenweg Kapuzinerstr. Karlstr. Po / Josefstr. Bergerstr. bis Hauptstr. Zü Kerpener Str. Lindenthalgürtel bis Zülpicher Str. Kieskaulerweg Kratzweg bis Olpener Str. Kirchweg Kitschburger Str. Friedrich-Schmidt-Str. bis Aachener Str. Kleine Witschgasse Klosterstr. Koblenzer Str. Bonner Str. bis Goltsteinstr. Kolkrabenweg / Steinkauzweg / Goldammerweg Stadt Köln Lärmaktionsplan Anlage 2 zum Abschlussbericht 28. Oktober 2016 aktualisiert am 11.Juli.2017 12 Straßenname Straßenabschnitt Kölner Str. Lö Kölner Str. Po André-Citroën-Str. bis Gilgaustr. Kölner Weg Königsberger Str. Po Humboldtstr. Po bis Breslauer Str. Ur Leuchterstr. Dünnwalder Mauspfad bis OE Dünnwald Limburger Str. Hohenzollernring bis Friesenplatz Linder Mauspfad Heidestr. Po bis OE Lind Longericher Str. Parkgürtel bis Am Bilderstöckchen Loorweg Ankergasse bis OE Zündorf Lungengasse / Im Laach / Marsilstein / Schaafenstr. Lülsdorfer Str. / Sandbergstr. OD Langel Markmannsgasse Heumarkt bis Unterführung Brücke Marktstr. Bonner Str. bis Raderberger Str. Marsdorfer Str. Statthalterhofweg bis OE Maternusstr. Ro Maternusplatz / Nibelungenweg Maternustr. Ro bis Kriemhildstr. Ro Mechtildisstr. Merheimer Platz / Siebachstr. Merheimer Str. bis Sechzigstr. Merheimer Str. / Jesuitengasse Friedrich-Karl-Str. bis Kapuzinerstr. Merianstr. Willi-Suth-Allee bis Fühlinger Weg Merkenicher Hauptstr. Ivenshofweg bis Schlettstadter Str. Mielenforster Str. Bensberger Marktweg bis Hatzfeldstr. Mommsenstr. Mühlenweg Po Waldstr. bis Friedensstr. Mülheimer Brücke Mülheimer Zubringer Nachtigallenstr. Frankfurter Str. Po bis Sportplatzstr. Neue Eiler Str. Neuenhöfer Allee Neufelder Str. Neumarkt (West-, Nord- und Ostseite) Neusser Landstr. Stallagsbergweg bis Oranjehofstr. Niehler Str. / Sebastianstr. Friedrich-Karl-Str. bis Scheibenstr. Oberländer Ufer Stadt Köln Lärmaktionsplan Anlage 2 zum Abschlussbericht 28. Oktober 2016 aktualisiert am 11.Juli.2017 13 Straßenname Straßenabschnitt Olpener Str. Overather Str. bis OE Brück Oranienstr. / Burgstr. Olpener Str. bis Ostheimer Str. Oranjehofstr. Mercatorstr. bis Seerosenweg Oskar-Jäger-Str. Weinsbergstr. bis Melatengürtel Ossendorfer Str. Iltisstr. bis Äußere Kanalstr. Ostmerheimer Str. Kratzweg bis Eggerbachstr. Paffrather Str. Pescher Str. / Auweilerstr. / Doktorshof OD Esch / Auweiler Pfälzer Str. / Moselstr. Eifelplatz bis Zülpicher Str. Pfarrer-Moll-Str. / Am Grauen Stein Gremberger Str. bis Höhe L 124 Pipinstr. Poller Hauptstr. Poststr. Po Mühlenstr. bis Abzweig Sachgasse Rather Str. Bahnhofplatz bis Ettore-Bugatti-Str. Rendsburger Platz Rhöndorfer Str. Weißhausstr. bis Klettenberggürtel Rodfeldstr. Roggendorfstr. Rolandstr. (Neustadt / Süd) Rolshover Str. Kalker Hauptstr. bis Wetzlarer Str. Rondorfer Hauptstr. Kapellenstr. Rd bis OE Rösrather Str. Neubrücker Ring bis Lützerathstr. Salmstr. Sandweg Subbelrather Str. bis Frohnhofstr. Schiefersburger Weg Schillingsrotter Str Nibelungenweg bis OE Rodenkirchen Schlagbaumsweg Ostmerheimer Str. bis A 3 / A 4 Sechzigstr. Servatiusstr. Rösrather Str. bis Uckermarkstr. Siegburger Str. Auf dem Sandberg bis Am Weizenacker Siegfriedstr. (Neustadt / Süd) Sigwinstr. St.-Apern-Str. St.-Tönnis-Str. Üdesheimer Weg bis Am Bergerhof Stammheimer Ring Stadt Köln Lärmaktionsplan Anlage 2 zum Abschlussbericht 28. Oktober 2016 aktualisiert am 11.Juli.2017 14 Straßenname Straßenabschnitt Stammheimer Str. Boltensternstr. Bis Am Botanischen Garten Statthalterhofweg Steinmetzstr. Falckensteinstr. bis Eythstr. Stolberger Str. Eupener Str. bis Oskar-Jäger-Str. Strundener Str. Mielenforster Str. bis Gemarkenstr. Strundener Str. / Gierather Str. Brambachstr. bis OE Sülzburgstr. Berrenrather Str. bis Luxemburger Str. Sürther Hauptstr. Wesselinger Str. Sü bis Heidelweg Sürther Str. Ro Michaelshoven bis An der Hellfuhr Sürther Str. Ro / Nibelungenweg Grüngürtelstr. bis Maternusstr. Ro Tel-Aviv-Str. / Neuköllner Str. / Nord-Süd- Fahrt / Offenbachplatz / Tunisstr. Theodor-Heuss-Ring Turiner Str. bis Konrad-Adenauer-Ufer Thuleweg Im Weidenbruch bis Glockenblumenweg Troisdorfer Str. (Deutz) Üdesheimer Weg Hackhauser Weg bis St.-Tönnis-Str. Untere Dorfstr. Venloer Str. Innere Kanalstr. bis Spichernstr. Venloer Str. Mathias-Brüggen-Str. bis Westendstr. Vitalisstr. Stolberger Str. bis Widdersdorfer Str. Vogelsanger Str. Goldammerweg bis Wilhelm-Mauser-Str. Vogelsanger Weg Ju Beller Weg bis Aachener Str. Volkhovener Weg Stallagsweg bis Pingenweg Von-Werth-Str. Christophstr. bis Hansaring Vorgebirgstr. Raderthalgürtel bis Höninger Platz Wahner Str. Po Schmittgasse bis OE Waldecker Str. Heidelberger Str. bis Stadtautobahn Weißdornweg Ro Rodenkirchener Str. Rd bis A 4 Weißer Hauptstr. / Weißer Str. Ro Heinrichstr. bis Johann-Strauss-Str. Weißer Str. Ro Sürther Str. bis OE Rodenkirchen Weißhausstr. / Pohligstr. / Am Vorgebirgs- tor Wendelinstr. Neuer Grüner Weg bis Alter Militärring Wesselinger Str. Sü Sürther Hauptstr. bis An den Weiden Weyertal Stadt Köln Lärmaktionsplan Anlage 2 zum Abschlussbericht 28. Oktober 2016 aktualisiert am 11.Juli.2017 15 Straßenname Straßenabschnitt Wiener Platz / Clevischer Ring Mülheimer Brücke bis Keupstr. Willi-Suth-Allee Athener Ring bis Karl-Marx-Allee Wupperweg Berliner Str. bis Honschaftsstr. Würzburger Str. Ostheimer Str. bis Oranienstr. Xantener Str. Niehler Str. bis Amsterdamer Str. Zaunstr. / Widdersdorfer Landstr. Brauweilerstr. bis OE Lövenich Zeughausstr. / Komödienstr. Mohrenstr bis Tunisstr. Zollstocksweg Zülpicher Str. Lindenthalgürtel bis Gleueler Str. Zülpicher Str. Universitätsstr. bis Moselstr. Stadt Köln Lärmaktionsplan Anlage 3 zum Abschlussbericht 28. Oktober 2016 aktualisiert am 11.Juli.2017 Anlage 3 Anlage 3: Ausgewählte Karten des Textteils [ Papierformat nachfolgende Seiten: DIN A3 Querformat ] Maßstab Kartengrundlage kein LK Argus N Stadt Köln Lärmaktionsplan Berlin Hamburg Kassel 0 Novalisstraße 10 • D-10115 Berlin T el. 030.322 95 25 30 • Fax 030.322 95 25 55 Berlin@LK-argus.de • www.LK-argus.de Datenstand Dezember 2014 1 2 3 4 5 km Untersuchungsgebiet Straßennetz Wohn- und Mischbauflächen Belastungsschwerpunkte Belastungsschwerpunkt Belastungsschwerpunkt Belastungsschwerpunkt Belastungsschwerpunkt 1. Ordnung 2. Ordnung 3. Ordnung 4. Ordnung im Straßenverkehr (Handlungsbedarf Lärm) Anlage 3 - Abb. 20 des Textteils Maßstab Kartengrundlage kein LK Argus N Stadt Köln Lärmaktionsplan Berlin Hamburg Kassel 0 Novalisstraße 10 • D-10115 Berlin T el. 030.322 95 25 30 • Fax 030.322 95 25 55 Berlin@LK-argus.de • www.LK-argus.de Datenstand Dezember 2014 1 2 3 4 5 km Untersuchungsgebiet Straßennetz Wohn- und Mischbauflächen Prioritäten der Belastungs- 1. Priorität Belastungsschwerpunkte erster und zweiter Ordnung Handlungsbedarf Lärm kein Handlungsbedarf Lärm 2. Priorität Handlungsbedarf Lärm kein Handlungsbedarf Lärm 3. Priorität Handlungsbedarf Lärm kein Handlungsbedarf Lärm 4. Priorität Handlungsbedarf Lärm kein Handlungsbedarf Lärm (Bereiche Handlungsbedarf Lärm) schwerpunkte für eine Sanierung von Fahrbahnoberflächen Anlage 3 - Abb. 21 des Textteils Maßstab Kartengrundlage kein LK Argus N Stadt Köln Lärmaktionsplan Berlin Hamburg Kassel 0 Novalisstraße 10 • D-10115 Berlin T el. 030.322 95 25 30 • Fax 030.322 95 25 55 Berlin@LK-argus.de • www.LK-argus.de Datenstand Dezember 2014 1 2 3 4 5 km Untersuchungsgebiet Straßennetz Wohn- und Mischbauflächen des Straßenverkehrs in Köln 100 km/h Belastungsschwerpunkte erster und zweiter Ordnung (Bereiche Handlungsbedarf Lärm) 70 und 80 km/h 50 km/h 30 km/h für die Belastungsschwerpunkte Zulässige Höchstgeschwindigkeit Anlage 3 - Abb. 26 des Textteils Maßstab Kartengrundlage kein LK Argus N Stadt Köln Lärmaktionsplan Berlin Hamburg Kassel 0 Novalisstraße 10 • D-10115 Berlin T el. 030.322 95 25 30 • Fax 030.322 95 25 55 Berlin@LK-argus.de • www.LK-argus.de Datenstand Dezember 2014 1 2 3 4 5 km Untersuchungsgebiet Straßennetz Wohn- und Mischbauflächen Potenzialbereiche Geschwindig- Belastungsschwerpunkt 1. und 2. Belastungsschwerpunkt 3. und 4. Belastungsschwerpunkt 1. und 2. Belastungsschwerpunkt 3. und 4. Ordnung und kein Vorrangnetz Ordnung und kein Vorrangnetz Ordnung und Vorrangnetz Ordnung und Vorrangnetz Belastungsschwerpunkte erster und zweiter Ordnung (Bereiche Handlungsbedarf Lärm) keitsreduzierung in Abhängigkeit von der Straßenrart Anlage 3 - Abb. 27 des Textteils Maßstab Kartengrundlage kein LK Argus N Stadt Köln Lärmaktionsplan Berlin Hamburg Kassel 0 Novalisstraße 10 • D-10115 Berlin T el. 030.322 95 25 30 • Fax 030.322 95 25 55 Berlin@LK-argus.de • www.LK-argus.de Datenstand Dezember 2014 1 2 3 4 5 km Untersuchungsgebiet Straßennetz Wohn- und Mischbauflächen 100 km/h 70 und 80 km/h 50 km/h Bustrassen Stadtbahntrassen (oberirdisch) Prüfabschnitte Geschwindig- keitsreduzierung mit Darstellung der oberirdischen Trassen des öffentlichen Verkehrs Anlage 3 - Abb. 28 des Textteils Belastungsschwerpunkte mit Belastungsschwerpunkt Belastungsschwerpunkt Belastungsschwerpunkt Belastungsschwerpunkt 1. Ordnung 2. Ordnung 3. Ordnung 4. Ordnung Belastungsschwerpunkte erster und zweiter Ordnung (Bereiche Handlungsbedarf Lärm) vermuteten Potenzialen für eine Fahrstreifenrücknahme Maßstab Kartengrundlage kein LK Argus N Stadt Köln Lärmaktionsplan Berlin Hamburg Kassel 0 Novalisstraße 10 • D-10115 Berlin T el. 030.322 95 25 30 • Fax 030.322 95 25 55 Berlin@LK-argus.de • www.LK-argus.de Datenstand Dezember 2014 1 2 3 4 5 km Untersuchungsgebiet Straßennetz Wohn- und Mischbauflächen Anlage 3 - Abb. 29 des Textteils Maßstab Kartengrundlage kein LK Argus N Stadt Köln Lärmaktionsplan Berlin Hamburg Kassel 0 Novalisstraße 10 • D-10115 Berlin T el. 030.322 95 25 30 • Fax 030.322 95 25 55 Berlin@LK-argus.de • www.LK-argus.de Datenstand Dezember 2014 1 2 3 4 5 km Untersuchungsgebiet Straßennetz Wohn- und Mischbauflächen Chorbusch Weißer Rheinbogen (teilw.) Groov (teilw.) Worringer Bruch (teilw.) Dünnwalder Wald / Höhenfelder See Ackerflächen Zündorf / Langel Freiflächen Brück / Rath Rheinaue Langel (teilw.) Thielenbruch Flittarder Rheinaue (teilw.) Freiraum Ossendorf Dellbrücker Hardt Ginsterpfad Stadtwald (teilw.) Vorgebirgspark (teilw.) Ruhige Gebiete in Köln ruhiges Gebiet ruhiges Gebiet mit Einschränkung bezüglich einer zukünftigen Festlegung ohne Einschränkung bezüglich einer zukünftigen Festlegung Anlage 3 - Abb. 30 des Textteils Stadt Köln Lärmaktionsplan Anlage 4 zum Abschlussbericht 28. Oktober 2016 aktualisiert am 11.Juli.2017 Anlage 4 Anlage 4: Stellungnahmen der Hafen- und Güterverkehr Köln AG (HGK) und der Immissionsschutzbehörden als Träger öffentlicher Belange zur Öffentlichkeitsbeteili- gung der Lärmaktionsplanung aus den Jahren 2010 und 2011 [ Papierformat nachfolgende Seiten: DIN A4 Hochformat ] Stadt Köln Lärmaktionsplan Anlage 4 zum Abschlussbericht 28. Oktober 2016 aktualisiert am 11.Juli.2017 1 Anmerkungen der Häfen und Güterverkehr Köln Akt i-1 engesellschaft (HGK) - Bereiche Cargo und Netz - zum Lärmaktionsplan der Stadt Köln Zusammenfassende Stellungnahme zu örtlich identischen Vorschlägen Sehr geehrte Damen und Herren, wir haben uns mit den Vorschlägen aus dem Lärmaktionsplan intensiv beschä f- tigt und nehmen nach Örtlichkeit zusammengefasst wie folgt Stellung: Stellungnahme zu den Vorschlägen 36 und 1452/ Stadtteil Vogel- sang: betrifft Bahnhof Bickendorf Allgemeines: Das Gebiet befindet sich allein schon aus der Lärmkartierung des Eisenbah n- bundesamtes (EBA) in einem Pegelbereich von 55 - 70 dB. Es ist von 2 Seiten dem Lärm der DB Trassen ausgesetzt und von der 3. Seite liegt es am Bahn- hof Bickendorf. Die bei der Häfen und Güterverkehr Köln AG (HGK) betriebenen Fahrzeuge besitzen alle eine Zulassung nach Eisenbahn Bau- und Betriebsordnung (EBO) § 32 sowie eine Bauartzulassung nach Eisenbahn Bau- und Betriebsordnung (EBO) § 33 Abs. 1. Bei der Abnahme nach Eisenbahn Bau- und Betriebsor d- nung (EBO) § 32 durch das Eisenbahnbundesamt wird auch die Lärmimmiss i- on nach der „Verwaltungsrichtlinie zur Messung und Angabe der Geräu- schimmission“ bei der Abnahme von Schienenfahrzeugen“ (Verwaltungsvor- schrift des Eisenbahnbundesamtes) geprüft. Triebfahrzeuge: Schon aus Kostengründen sind unsere Triebfahrzeugführer angewiesen mit Dienstanweisung vom 13. Juni 2008 angewiesen, bei längeren Stillständen den Fahrzeugmotor auszuschalten. Dies ist jedoch nicht immer möglich, da es vorkommt, dass im Bahnhof abgestellte Züge nach einer Vorbereitung durch den Triebfahrzeugführer weiterbefördert werden. Die Einhaltung dieser Weisung werden wir zukünftig verstärkt kontrollieren. In den Nachtstunden werden in Köln- Bickendorf keine Triebfahrzeuge abgestellt. Bei Wartezeiten aufgrund erforderlicher Einfädelung in das Netz der Deutschen Bahn AG (der Bahnhof Bickendorf ist Übergabebahnhof zur Deutschen Bahn) ist ein Abschalten der Triebfahrzeuge aus technischen Gründen (Bremsdruc k- verlust) nicht möglich. Wir überprüfen zurzeit, ob die Möglichkeit der Durchfüh- rung von Zug- und Rangierfahrten, insbesondere in den Nachtstunden, durch Gleise, welche weiter entfernt von Wohngebäuden sind, erfolgen kann. Stadt Köln Lärmaktionsplan Anlage 4 zum Abschlussbericht 28. Oktober 2016 aktualisiert am 11.Juli.2017 2 Güterwagen: Zur Verbesserung der Lärmsituation im Zug- und Rangierbetrieb hat die Häfen und Güter-verkehr Köln AG (HGK) bei ihrem eigenen Güterwagenbestand inzwischen auch schon ca. 130 Güterwagen angemietet, die mit neuen Kuns t- stoffbremssohlen ausgerüstet sind. Diese sollen zur Lärmminderung betragen. Im Rahmen der Güterbeförderung sind allerdings auch die Vielzahl von Güte r- wagen zu transportieren, die nicht über diese Technik verfügen. Zur Gesamtsituation bleibt festzuhalten, dass bereits Lärmmessungen durch ein qualifiziertes Ingenieurbüro durchgeführt wurden. Die Messwerte lagen alle im zulässigen Bereich der von der Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm / Sechste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes- Immissionsschutzgesetz) vorgegebenen Richtwerte. Einer gegebenenfalls erforderlichen Neubewertung der Messwerte bzw. neuen Messungen wird sich die Häfen und Güter-verkehr Köln AG (HGK) nicht verschließen. Stellungnahme zu den Vorschlägen 790, 447, 474, 787, 903 und 1335/ Stadtteil Niehl: betrifft Bahnhof Niehl Zur Reduzierung der Bremsvorgänge und damit einhergehend der Lärmimmi s- sion bei Fahrten in Richtung Köln-Niehl Hafen durch den Übergang von Zugfahrt in Rangierfahrt ohne Halt hat die Häfen und Güter-verkehr Köln AG (HGK) im Jahr 2010 aufwendige signaltechnische Umbauarbeiten durchg e- führt, die ein Halten im Bahnhof Niehl nicht mehr erforderlich machen, wenn die Züge in den Hafen Köln-Niehl fahren. In der Gegenrichtung wird durch optimiertes Einschalten des Bahnübergangs Sebastianstraße und wiederholen der Fahrtstellung des Schutzsignals an einem Signalwiederholer ein Bremsen der Züge erheblich reduziert. Die Triebfahrzeugführer können den Schaltzustand des Bü viel früher wahrnehmen und dadurch die Bremsvorgänge auf ein sicherheitstechnisch notwendiges Maß reduzieren. Ein Ausbau des Godorfer Hafen könnte ebenfalls die Lärmimmission in diesem Bereich reduzieren, da Güter, die für den Köln Süden und dem Rhein-Erft-Kreis bestimmt sind, die Bahntrasse Niehl-Bickendorf und auch die Straßen rund um den Hafen nicht mehr belasten würden. Eine Bewertung der Fahrzeuge (Triebfahrzeuge und Güterwagen) kann dem Abschnitt zum Vorschlag 36 entnommen werden. Stadt Köln Lärmaktionsplan Anlage 4 zum Abschlussbericht 28. Oktober 2016 aktualisiert am 11.Juli.2017 3 Stellungnahme zu den Vorschlägen 613, 141, 981, 1275, 1467, 449, 758 und 1467/ Stadtteil Lindenthal: betrifft Linie 7 der Kölner Ver- kehrsbetriebe (KVB) im Bereich Dürener Straße Es wurde vorgeschlagen, dass die Stadtbahnlinie 7 statt über die KVB- Gleisanlagen der Dürener Straße über das HGK-Gleis durch den Stadtwald fahren zu lassen. Das ist aus mehreren Gründen nicht möglich: ● Die Linie 7 ist zweigleisig. Die Stadtwaldstrecke ist eingleisig und kann den Stadtbahnverkehr kapazitätsmäßig gar nicht aufnehmen. ● Die Häfen und Güterverkehr Köln AG (HGK) ist nach Eisenbahn Bau- und Betriebs-ordnung (EBO) konzessioniert, die Kölner Verkehrsbetriebe (KVB) nach Verordnung über den Bau und Betrieb der Straßenbahnen (BoStrab). Die technischen Anforde-rungen an die Infrastruktur sind unterschiedlich. ● Die Stadtwaldstrecke hat keine Fahrleitung. ● Die Stadtwaldstrecke ist als Industriedenkmal eingestuft und darf baulich nicht verändert werden. Ein Hinweis noch zur Straßenkreuzung Militärring / Dürener Straße: Diese Kreuzung soll 2012 umgebaut werden. Es entstehen neue Fahrspuren, so dass nach dem Umbau die Kreuzung leistungsfähiger sein soll. Stellungnahme zu den Vorschlägen 867, 879, 887, 941, 220, 362, 504/ Stadtteil Buchforst, Flittard, Mülheim und Stammheim: Lärm durch Güterzüge Durch die Liberalisierung des Eisenbahnmarktes in den 90-er Jahren ist quasi jedes Eisenbahnverkehrsunternehmen berechtigt, auf der Eisenbahninfrastruk- tur eines anderen Eisenbahnunternehmens zu fahren. Daher ist die Häfen und Güterverkehr Köln AG (HGK) berechtigt, die Trassen der Deutschen Bahn AG zu nutzen. Natürlich entspricht das eingesetzte „rollende Material“ den techni- schen Vorgaben und somit auch den gesetzlichen Bestimmungen zum Lär m- schutz. Gleichwohl werden die Fahrzeuge ständig weiterentwickelt und Ver- besserungen auch den Lärmschutz betreffend eingeführt. Folgendes bleibt jedoch festzustellen: Triebfahrzeuge: Die bei der Häfen und Güterverkehr Köln AG (HGK) betriebenen Fahrzeuge besitzen alle eine Zulassung nach Eisenbahn Bau- und Betriebsordnung (EBO) § 32 sowie eine Bauartzulassung nach Eisenbahn Bau- und Betriebsordnung Stadt Köln Lärmaktionsplan Anlage 4 zum Abschlussbericht 28. Oktober 2016 aktualisiert am 11.Juli.2017 4 (EBO) § 33 Abs. 1. Bei der Abnahme nach Eisenbahn Bau- und Betriebsor d- nung (EBO) § 32 durch das Eisenbahnbundesamt wird auch die Lärmimmiss i- on nach der „Verwaltungsrichtlinie zur Messung und Angabe der Geräu- schimmission“ bei der Abnahme von Schienen-fahrzeugen“ (Verwaltungsvor- schrift des Eisenbahnbundesamtes) geprüft. Güterwagen: Zur Verbesserung der Lärmsituation im Zug- und Rangierbetrieb hat die Häfen und Güter-verkehr Köln AG (HGK) bei ihrem eigenen Güterwagenbestand inzwischen auch schon ca. 130 Güterwagen angemietet, die mit neuen Kuns t- stoffbremssohlen ausgerüstet sind. Diese sollen zur Lärmminderung betragen. Im Rahmen der Güterbeförderung sind allerdings auch die Vielzahl von Güte r- wagen zu transportieren, die nicht über diese Technik verfügen. Stellungnahme zum Vorschlag 376/ Stadtteil Höhenberg; Vor- schlag 142/ Stadtteil Poll und Vorschlag 1215/ Stadtteil Zollstock: Lärm durch Güterzüge Auch hier betreibt die Häfen und Güter-verkehr Köln AG (HGK) keine eigene Infrastruktur und es gelten die Ausführungen zum vorgenannten Punkt. Selbstverständlich ist uns als Eisenbahnverkehr- und infrastrukturunternehmen daran gelegen, die Umweltbelastungen wie Lärmimmission und Schadstoffb e- lastung zum Wohle unserer Nachbarn und zum Wohle der Umwelt möglichst gering zu halten. Daher arbeiten wir ständig an Verbesserungen baulicher Art und optimieren unsere Betriebsabläufe. Jedoch möchten wir nicht unerwähnt lassen, dass nach dem Konjunktureinbruch 2008/2009 die Transportmengen und der Güterumschlag wieder zugenommen haben und was unseres Erachtens gut ist, dieser Mengenzuwachs nicht nur über die jetzt schon sehr stark belasteten Kölner Straßen, sondern auch über die umweltfreundliche Eisenbahn transpor- tiert werden. Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Stadt Köln Lärmaktionsplan Anlage 4 zum Abschlussbericht 28. Oktober 2016 aktualisiert am 11.Juli.2017 5 Antwort der Bezirksregierung Köln (Immission s-2 schutzdezernat) Auswertung der Bürgervorschläge aus der 1. Online Beteiligungsphase betreffend die Lärmart Industrie und Gewerbe Die Bezirksregierung Köln hat zu den übersandten Anregungen und Vorschl ä- gen, die nicht in die TOP 100 eingegangen sind, die aber die Lärmemissionen von Industriebetrieben in der Zuständigkeit der Bezirksregierung als Immiss i- onsschutzbehörde betreffen, die nachfolgende Stellungnahme abgegeben: Vorschlagsnummern 351 und 1491 Die Vorschläge betreffen die Raffinerie in Wesseling. Aufgrund der Entfernung zum Kölner Stadtgebiet und da die Stadt Wesseling selbst kein Ballungsraum ist, ist für die Raffinerie keine Lärmkartierung erfolgt. Eine Behandlung im Lärmaktionsplan der Stadt Köln scheidet daher nach Erachten der Bezirksr e- gierung Köln aus. Vorschlagsnummern 409, 1358, 1632 und 1635 (Godorf/Hahnwald) Vorschlagsnummer 548 (Roggendorf/Thenhoven) Vorschlagsnummer 962 (Merkenich) Vorschlagsnummer 1535 (Longerich) Zu diesen Vorschlägen wird angemerkt, dass durch die Industrie verursachte Lärm-immissionen, die die Aufstellung eines Lärmaktionsplanes erforderlich machen, hier nicht erreicht werden. Im Runderlass des Ministeriums für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz vom 07.02.2008 ist ausgeführt, dass ein Lärmaktionsplan erforderlich ist, wenn an schutzwürdigen Gebäuden ein LDEN von 70 dB(A) oder ein LNight von 60 dB(A) erreicht oder überschritten wird. Dies ist nach den im Umgebungslärmportal veröffentlichten Lärmkarten nicht der Fall. Die vorgenannten Vorschläge wurden innerhalb der Bezirksregierung Köln an die für die Überwachung der für die Lärmverursachung in Frage kommenden Betriebe zu-ständigen Mitarbeiter weitergereicht, um diese über den von den Bürgerinnen und Bürgern der Stadt Köln als belästigend empfundenen Lärm zu unterrichten. Stadt Köln Lärmaktionsplan Anlage 4 zum Abschlussbericht 28. Oktober 2016 aktualisiert am 11.Juli.2017 6 Antworten der Abteilung Immissionsschutz, Wasser- 3 und Abfall-wirtschaft im Umwelt- und Verbraucher- schutzamt der Stadt Köln (IWA) Bürgervorschläge zu Anlagen und Häfen im Sinne der EU-Umgebungslärmrichtlinie die in die Zuständigkeit der Stadt Köln als Im-missionsschutzbehörde fallen Vorschlags-Nrn.: 629, 1496, 1612 Betrifft: Firma Campina, Geldern Str., Köln-Nippes Die Umgebungslärmrichtlinie berücksichtigt nur Anlagen, die dem Geltungsb e- reich der EU-Richtlinie über die integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung (IVU-Richtlinie) unterliegen. Der betreffende Industri e- betrieb fällt als Anlage zur Milchverarbeitung in diesen Geltungsbereich und wurde deshalb im Rahmen der Lärmaktionsplanung entsprechend beurteilt. Für den Betrieb dieser IVU-Anlage wurden keine Überschreitungen der sogenan n- ten Auslösewerte von 70 dB(A) für den Gesamttag (24 h) oder 60 dB(A) in der Nacht, die eine weitergehende Einbeziehung in die Lärmaktionsplanung erfordern würde, rechnerisch nachgewiesen. Allerdings wird der Industriebetrieb zusätzlich nach nationalem Immission s- schutzrecht beurteilt. Die für Gewerbe- und Industriebetriebe zur Lärmbeurte i- lung geltende Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm) berücksichtigt demgegenüber höhere Schutzziele. Aktuell in 2011 wird der Gesamtbetrieb gemäß technischer Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm) auf der Grundlage bereits bestehender Erhe- bungen schalltechnisch erneut untersucht und beurteilt. Inwieweit sich aus diesen Ergebnissen zusätzliche Lärmsanierungsmaßnahmen ergeben, bleibt abzuwarten. In diesem Zusammenhang ist auch von Bedeutung, dass das Baugebiet „ehemaliges Eisenbahnausbesserungswerk“ in einem durch den angrenzenden Industriebetrieb zwangsläufig verursachten vorbelasteten Bereich entwickelt wurde. Diese Lärmvorbelastung fand im Rahmen der Bebauungsplanaufstel- lung für das Baugebiet mit dem in solchen Fällen allgemein geltenden „Gebot zur gegenseitigen Rücksichtnahme“ Beachtung. Vorschlags-Nrn.: 156, 560, 845, 1199, 1333, 1344 Betrifft: Niehler Hafen Von den Bürger/innen sind Anregungen und Vorschläge zur Lärmminderung des Niehler Hafens eingegangen. Großhäfen, wie der Niehler Hafen unterli e- Stadt Köln Lärmaktionsplan Anlage 4 zum Abschlussbericht 28. Oktober 2016 aktualisiert am 11.Juli.2017 7 gen dem Geltungsbereich der EU-Umgebungsrichtlinie und sind deshalb im Rahmen der Lärmaktionsplanung entsprechend zu beurteilen. Für den Betrieb des Niehler Hafens wurden allerdings keine Überschreitungen der sogenann- ten Auslösewerte von 70 dB(A) für den Gesamttag (24 h) oder 60 dB(A) in der Nacht, die eine weitergehende Einbeziehung in die Lärmaktionsplanung erfordern würde, rechnerisch nachgewiesen. Ergänzend zur EU-Umgebungsrichtlinie werden die Gewerbe- bzw. Industrie- betriebe im Niehler Hafen nach nationalem Immissionsschutzrecht beurteilt. Die danach anzuwendende Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm) berücksichtigt demgegenüber höhere Schutzziele. Zuständig für die immissionsschutzrechtliche Überwachung dieser Gewerbeb e- triebe ist in der Regel die Abteilung Immissionsschutz, Wasser- und Abfallwir t- schaft im Umwelt- und Verbraucherschutzamt der Stadt Köln als untere Immi s- sionsschutzbehörde. Die vorgebrachten Anregungen und Beschwerden wurden an diese Dienstste l- le weitergeleitet und werden dort eingehend geprüft. Bisher lagen dort keine Lärmbeschwerden über die im Niehler Hafen ansässigen Gewerbebetriebe vor. Kurzfristig findet die vorliegende Beschwerdesituation in aktuellen Genehm i- gungsverfahren mit entsprechenden Anforderungen an die Antragsunterlagen indirekte Beachtung. Stadt Köln Lärmaktionsplan Anlage 5 zum Abschlussbericht 28. Oktober 2016 aktualisiert am 11.Juli.2017 Anlage 5 Anlage 5: Einzelmaßnahmen zur nachrichtlichen Übernahme in den Lärmaktionsplan [ Papierformat nachfolgende Seiten: DIN A4 Hochformat ] Stadt Köln Lärmaktionsplan Anlage 5 zum Abschlussbericht 28. Oktober 2016 aktualisiert am 11.Juli.2017 1 Einzelmaßnahmen zur nachrichtlichen Übernahme in den Lärmaktionsplan Bei den Stellungnahmen und Äußerungen zur öffentlichen Auslegung des Kölner Lärmaktionsplan wurden Einzelmaßnahmen genannt, die entsprechend der Handlungsfelder zum Lärmaktionsplan Lärmminderung in Köln bewirken, jedoch unabhängig vom Lärmaktionsplan bereits jetzt finanziell gesichert sind und in den Jahren 2017 bis 2018 bzw. zeitnah und mittelfristig umgesetzt werden. Diese Einzelmaßnahmen sind somit für eine nachrichtliche Übernah- me im Lärmaktionsplan im Lärmaktionsplan geeignet. A Amt für Straßen und Verkehrstechnik der Stadt Köln Nr. Handlungsebene bzw. Maßnahmen- feld Nr. Einzelmaßnahmen Umsetzungs- zeitraum 1 Handlungsebene Fahrbahnsanierung 1.1 Klettenberggürtel von Luxemburger Straße bis Rhöndorfer Straße 2017 1.2 Gleueler Straße vom Mommsenstra- ße bis Lindenthalgürtel 2017 1.3 Äußere Kanalstraße von Vogelsan- ger Starße bis Venloer Straße 2017 1.4 Vogelsanger Straße von Ehrenfeldgürtl bis Bismarckstraße 2017 2 Handlungsebene Geschwindigkeit 2.1 Ringe zwischen Zülpicher Straße und Hansaring: Reduzierung auf eine zulässige Geschwindigkeit von 30 km/h auf der Grundlage des im Juni 2016 durch den Verkehrsausschuss beschlossenen Radverkehrskonzep- tes Innenstadt 2017 - 2018 2.2 Bergisch Gladbacher Str. zwischen Paffrather Straße und Stadtgrenze: Eine verkehrstechnische Anordnung einer Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h ist vorgesehen. Mittelfristig 2.3 Innenstadt Georgsviertel: Umset- zung Tempo 30 Zone. Damit werden in Kölner Wohngebieten alle rechtlich zulässigen Tempo 30 Zonen umge- setzt sein 2017 Stadt Köln Lärmaktionsplan Anlage 5 zum Abschlussbericht 28. Oktober 2016 aktualisiert am 11.Juli.2017 2 Nr. Handlungsebene bzw. Maßnahmen- feld Nr. Einzelmaßnahmen Umsetzungs- zeitraum 3 Ausbau Kreisver- kehr / Abbau Licht- signalanlagen in Handlungsebene Qualität des Ver- kehrsflusses 3.1 Humboldstraße / Theodor-Heuss- Straße in Köln-Porz 2017 - 2018 3.2 Bertoldistraße / Rensburger Platz in Köln-Mülheim 2017 – 2018 3.3 Friedrich-Schmidt-Straße / Kitschburger Str. in Köln-Lindenthal 2017 – 2018 3.4 Robert-Perthel-Straße / Longericher Str. in Köln-Nippes 2017 - 2018 3.5 Neusser Landstaße / Oranjehofstraße in Köln-Nippes 2017 - 2018 3.6 Hauptstraße / Barbarastraße in Köln-Rodenkirchen 2017 - 2018 4 Verbesserung Ampelsteuerung in Handlungsebene Qualität des Ver- kehrsflusses 4.1 Ein neuer Verkehrsrechner für die Ampelsteuerung wird beschafft 2017 5 Parkraumanagement in Handlungsebene Kfz- Verkehrsvermei- dungsstrategie 6.1 Bewohnerparkgebiet Köln-Kalk 2017 6.2 Bewohnerparkgebiete Köln-Sülz Nord I und Nord II 2017 6.3 Bewohnerparkgebiete in Köln- Ehrenfeld 2017 6 Förderung des Radverkehrs in Handlungsebene Kfz- Verkehrsvermei- dungsstrategie 7.1 Umsetzung des im Juni 2016 beschlossenen Radverkehrskonzepts Innenstadt zeitnah Stadt Köln Lärmaktionsplan Anlage 5 zum Abschlussbericht 28. Oktober 2016 aktualisiert am 11.Juli.2017 3 B Kölner Verkehrs-Betriebe AG Nr. Handlungsebene bzw. Maßnahmen- feld Nr. Einzelmaßnahmen Umsetzungs- zeitraum 1 Parkraum- management in Handlungsebene Kfz-Verkehrs- vermeidungsstrategie 1.1 Parkpalette im Bereich des P+R Platzes am S-Bahnhof Köln-Porz- Wahn. Hierdurch Erhöhung des Angebotes um 200 Plätze auf ins- gesamt 300 Stellplätze (ggf. mit Mobilitätshubs). innerhalb der nächsten 5 Jahre 1.2 Parkpalette im Bereich des P+R Platzes Weiden West: Hierdurch Erhöhung des Angebotes um ca. 570 Plätze auf nahezu das doppelte Stellplatzangebot (ggf. mit Ladeein- richtungen für Elektroautos). innerhalb der nächsten 5 Jahre 2 Förderung des Radverkehrs in Handlungsebene Kfz-Verkehrs- vermeidungsstrategie 2.1 P+R-Anlage Weiden-West: 100 zusätzliche Abstellplätze für Fahrräder (ggf. inkl. Ladeeinrichtun- gen für E-Bikes). Innerhalb der nächsten 5 Jahre 2.2 Ausbau des KVB-Leihradsystems: Aufstockung auf 1.640 Räder, Er- weiterung fester Fahrradstationen und eine Erweiterung des Stadtge- biets, in dem dieses Räder abgestellt werden können, auf 84 km 2. innerhalb der nächsten 5 Jahre 3 weitere Attraktivie- rung des ÖPNV in Handlungsebene Kfz-Verkehrs- vermeidungsstrategie 3.1 Verlängerung der Stadtbahnlinie 3 in Bocklemünd / Mengenich von der jetzigen Endhaltestelle Ollenhauer- ring bis zur neuen Haltestelle Schu- macherring im Ortsteil Mengenich. Innerhalb der nächsten 5 Jahre 3.2 Verlängerung des Rasengleises im Bereich der Gleise der Linien 1, 7 und 9 zwischen Nord-Süd Fahrt und Heumarkt bis in den Bereich der Halltestelle Heumarkt hinein. Innerhalb der nächsten 5 Jahre Stadt Köln Lärmaktionsplan Anlage 5 zum Abschlussbericht 28. Oktober 2016 aktualisiert am 11.Juli.2017 4 C Projektgemeinschaft Stadt Köln, RheinEnergie AG, KVB AG, DEWOG, Cambio Köln, Ampido, AGT International, Urban Institut GmbH, Microsoft Nr. Handlungsebene bzw. Maßnahmen- feld Nr. Einzelmaßnahmen Umsetzungs- zeitraum 1 Parkraum- management / weitere Attraktivie- rung ÖPNV / Förderung des Radverkehrs in Handlungsebene Kfz-Verkehrs- vermeidungsstrategie 1.1 Weitere Umsetzung bzw. Einrich- tung der Mobilitätsstationen am Charles-de-Gaulle-Platz (Bahnhof Deutz), am Bahnhof Mülheim und in der Stegerwaldsiedlung im Rahmen des Projektes GrowSmarter. Die Mobilitätsstationen können grundsätzlich mit folgenden Angeboten ausgestattet werden:  (E-) Car-Sharing,  (E-) Bike-Sharing oder ähn- liche Mikro-Fahrzeuge, ggf. auch Fahrradanhängerverleih,  (Online-) Parkraummanag e- ment und / oder Parkraumbe- wirtschaftung,  Anbindung zum öffentlichen Personennahverkehr. Es wird ein Angebot geschaffen, welches einen eigenen PKW überflüssig macht und auf diese Art und Weise auch zur Lärm- minderung beiträgt. Das KVB- Leihradsystem gehört zum Basis- angebot jeder Mobilitätsstation. Die Mobilitätsstationen am Charles-de-Gaulle-Platz (Bahnhof Deutz) und am Bahnhof Mülheim sind bereits in 2016 mit einigen Modulen in Betrieb gegangen und werden weiter entwickelt. Im Bereich der Stegerwaldsiedlung wird im März 2017 eine Mobili- tätsstation mit ersten Modulen in Betrieb gehen. fortlaufender Prozess in 2017 / 2018
  • Anlage 4 Auszug StEA vom 09.11.2017

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    Anlage 4 Geschäftsführung Stadtentwicklungsausschuss Herr Freitag Telefon: (0221) 221-23657 Fax : (0221) 221-24141 E-Mail: uwe.freitag@stadt-koeln.de Datum: 14.11.2017 Auszug aus dem Entwurf der Niederschrift der 28. Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses vom 09.11.2017 öffentlich 6 Beteiligung an stadtentwicklungsrelevanten Beschlussvorlagen 6.5 Lärmaktionsplanung nach EU-Umgebungslärmrichtlinie bzw. § 47 d BImSchG / Ergebnisse der öffentlichen Auslegung und abschließender Beschluss zur Stufe 2 der Lärmaktionsplanung gemäß EU- Umgebungslärmrichtlinie 2437/2017 Beschluss: Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat die Annahme folgenden Be- schlusses: Der Rat beschließt - den Lärmaktionsplan in der nach der öffentlichen Auslegung redaktionell überar- beiteten und aktualisierten Fassung des öffentlich ausgelegten Berichts der Firma LK-Argus (Anhang 1) - und die zur öffentlichen Auslegung eingegangenen Stellungnahmen entspre- chend der in Anhang 2 aufgeführten Entscheidungsvorschläge zu behandeln. Die erforderlichen Mittel in Höhe von 20.000 Euro für 2017, bzw. 40.000 Euro für 2018 sind im Haushaltsplan 2017 und 2018 im Teilergebnisplan 1401 Umweltord- nung, -vorsorge, in der Teilplanzeile 13 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistun- gen, veranschlagt. Die Mittel für die Jahre 2019 ff. sind im Haushaltsplan 2019 zu veranschlagen. Der Stadtentwicklungsausschuss bittet darum, den Gesundheitsausschuss in die Beratungsfolge aufzunehmen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt.
  • Beschlussvorlage Rat

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    Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle V/57/574 Vorlagen-Nummer 2437/2017 Freigabedatum 14.11.2017 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Lärmaktionsplanung nach EU-Umgebungslärmrichtlinie bzw. § 47 d BImSchG / Ergebnisse der öffentlichen Auslegung und abschließender Beschluss zur Stufe 2 der Lärmaktionsplanung gemäß EU-Umgebungslärmrichtlinie Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: Der Rat beschließt - den Lärmaktionsplan in der nach der öffentlichen Auslegung redaktionell überarbeiteten und aktualisierten Fassung des öffentlich ausgelegten Berichts der Firma LK-Argus (Anhang 1) - und die zur öffentlichen Auslegung eingegangenen Stellungnahmen entsprechend der in An- hang 2 aufgeführten Entscheidungsvorschläge zu behandeln. Die erforderlichen Mittel in Höhe von 20.000 Euro für 2017, bzw. 40.000 Euro für 2018 sind im Haus- haltsplan 2017 und 2018 im Teilergebnisplan 1401 Umweltordnung, -vorsorge, in der Teilplanzeile 13 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen, veranschlagt. Die Mittel für die Jahre 2019 ff. sind im Haushaltsplan 2019 zu veranschlagen. Alternative: Der Rat beschließt, den Lärmaktionsplan ohne Berücksichtigung der zur öffentlichen Auslegung ein- gegangenen Stellungnahmen sowie ohne lärmmindernde Einzelmaßnahmen im Sinne der EU- Umgebungslärmrichtlinie. Ausschuss für Umwelt und Grün 12.10.2017 Stadtentwicklungsausschuss 09.11.2017 Verkehrsausschuss 05.12.2017 Ausschuss für Umwelt und Grün 07.12.2017 Gesundheitsausschuss 12.12.2017 Finanzausschuss 18.12.2017 Rat 19.12.2017 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme HJ 2017 20.000 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2018 ff. a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. 40.000 € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Begründung, Problemstellung des Beschlussvorschlages In der Ratssitzung vom 22.09.2016 hatte der Rat die Verwaltungsvorlage 2422/2015 zum Handlungs- und Maßnahmenkatalog der Firma LK-Argus für den Kölner Lärmaktionsplan mit Änderungen be- schlossen. Gegenstand des Beschlusses war auch die Durchführung einer öffentlichen Auslegung. Die öffentliche Auslegung des Lärmaktionsplans fand im Zeitraum vom 24.11. bis zum 21.12.2016 statt. Neben der Auslegung beim Umwelt- und Verbraucherschutzamt war es auch möglich, die Un- terlagen im Internet unter http://www.stadt-koeln.de/leben-in-koeln/umwelt-tiere/laerm/aktionsplan einzusehen. Im Rahmen der Auslegung wurden auch die Träger öffentlicher Belange erneut beteiligt. Die Inhalte der eingegangen Stellungnahmen bzw. Äußerungen sowie die hierzu seitens der Verwal- tung formulierten Bewertungen und Entscheidungsvorschläge für den Rat sind zusammengefasst in Anhang 2 wiedergeben. Aufgrund ihres Umfangs ist die Stellungnahme des Eisenbahnbundesamtes zusätzlich gesondert als Anhang 3 dargestellt. Wie aus Anhang 2 ersichtlich wird, ergibt sich aus Sicht der Verwaltung anhand der eingegangenen Stellungnahmen nicht die Notwendigkeit, den am 22.09.2016 durch den Rat beschlossenen Hand- lungsrahmen zum Lärmaktionsplan zu ändern. Verschiedene Aspekte aus diesen Stellungnahmen sollten jedoch für die nach EU-Umgebungslärmrichtlinie vorgeschriebenen zukünftigen Fortschrei- bungen zum Lärmaktionsplan überprüft und ggf. berücksichtigt werden. Einige Stellungnahmen enthalten Hinweise auf Aktualisierungen und redaktionelle Überarbeitungs- empfehlungen. Der aktuelle Bericht der Firma LK-Argus (siehe Anhang 1) wurde entsprechend ange- passt. Zudem wurde in diesem Bericht auch die vom Rat am 22.09.2016 u. a. beschlossene Ände- rung, Handlungsebenen mit Priorität 2 entsprechend mit Priorität 1 abzuarbeiten, eingearbeitet (siehe Tabelle 22 des Anhangs 1). In den Stellungnahmen des Amtes für Straßen und Verkehrstechnik der Stadt Köln (Amt 66) und der Kölner-Verkehrsbetriebe AG (KVB-AG) / Stadtwerke Köln GmbH (SWK) wurden außerdem Einzel- 3 maßnahmen genannt, die entsprechend der Handlungsfelder zum Lärmaktionsplan Lärmminderung in Köln bewirken. Sie sind bereits jetzt finanziell gesichert und werden in den nächsten 5 Jahren bzw. zeitnah und mittelfristig umgesetzt (siehe Anhang 1 bzw. Kapitel 9 in Verbindung mit Anlage 5 des Berichtes von LK-Argus). Finanzielle Auswirkungen Die jährlichen Aufwendungen für planerische Unterstützungsleistungen (ohne Lärmkartierung) in Hö- he von 20.000 € im HJ 2017 und 40.000 € im HJ 2018 sind im Teilergebnisplan 1401 Umweltordnung, -vorsorge, in der Teilplanzeile 13 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen, veranschlagt. Die Mittel für die Folgejahre werden im Haushaltsplan 2019 ff. veranschlagt. Anhänge Anhang 1: Überarbeiteter Bericht der Firma LK-Argus inklusive Auflistung der Einzelmaßnahmen, die nachrichtlich im Lärmaktionsplan aufgenommen werden sollen Anhang 2: Darstellung und Bewertung der zum Lärmaktionsplan eingegangenen Stellungnahmen Anhang 3: Stellungnahme des Eisenbahnbundesamtes
  • Beschlussvorlage Rat (1)

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    Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle V/57/574 Vorlagen-Nummer 2437/2017 Freigabedatum 14.09.2017 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Lärmaktionsplanung nach EU-Umgebungslärmrichtlinie bzw. § 47 d BImSchG / Ergebnisse der öffentlichen Auslegung und abschließender Beschluss zur Stufe 2 der Lärmaktionsplanung gemäß EU-Umgebungslärmrichtlinie Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: Der Rat beschließt - den Lärmaktionsplan in der nach der öffentlichen Auslegung redaktionell überarbeiteten und aktualisierten Fassung des öffentlich ausgelegten Berichts der Firma LK-Argus (Anhang 1) - und die zur öffentlichen Auslegung eingegangenen Stellungnahmen entsprechend der in An- hang 2 aufgeführten Entscheidungsvorschläge zu behandeln. Die erforderlichen Mittel in Höhe von 20.000 Euro für 2017, bzw. 40.000 Euro für 2018 sind im Haus- haltsplan 2017 und 2018 im Teilergebnisplan 1401 Umweltordnung, -vorsorge, in der Teilplanzeile 13 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen, veranschlagt. Die Mittel für die Jahre 2019 ff. sind im Haushaltsplan 2019 zu veranschlagen. Alternative: Der Rat beschließt, den Lärmaktionsplan ohne Berücksichtigung der zur öffentlichen Auslegung ein- gegangenen Stellungnahmen sowie ohne lärmmindernde Einzelmaßnahmen im Sinne der EU- Umgebungslärmrichtlinie. Ausschuss für Umwelt und Grün 12.10.2017 Stadtentwicklungsausschuss 09.11.2017 Verkehrsausschuss 05.12.2017 Ausschuss für Umwelt und Grün 07.12.2017 Finanzausschuss 18.12.2017 Rat 19.12.2017 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme HJ 2017 20.000 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2018 ff. a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. 40.000 € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Begründung, Problemstellung des Beschlussvorschlages In der Ratssitzung vom 22.09.2016 hatte der Rat die Verwaltungsvorlage 2422/2015 zum Handlungs- und Maßnahmenkatalog der Firma LK-Argus für den Kölner Lärmaktionsplan mit Änderungen be- schlossen. Gegenstand des Beschlusses war auch die Durchführung einer öffentlichen Auslegung. Die öffentliche Auslegung des Lärmaktionsplans fand im Zeitraum vom 24.11. bis zum 21.12.2016 statt. Neben der Auslegung beim Umwelt- und Verbraucherschutzamt war es auch möglich, die Un- terlagen im Internet unter http://www.stadt-koeln.de/leben-in-koeln/umwelt-tiere/laerm/aktionsplan einzusehen. Im Rahmen der Auslegung wurden auch die Träger öffentlicher Belange erneut beteiligt. Die Inhalte der eingegangen Stellungnahmen bzw. Äußerungen sowie die hierzu seitens der Verwal- tung formulierten Bewertungen und Entscheidungsvorschläge für den Rat sind zusammengefasst in Anhang 2 wiedergeben. Aufgrund ihres Umfangs ist die Stellungnahme des Eisenbahnbundesamtes zusätzlich gesondert als Anhang 3 dargestellt. Wie aus Anhang 2 ersichtlich wird, ergibt sich aus Sicht der Verwaltung anhand der eingegangenen Stellungnahmen nicht die Notwendigkeit, den am 22.09.2016 durch den Rat beschlossenen Hand- lungsrahmen zum Lärmaktionsplan zu ändern. Verschiedene Aspekte aus diesen Stellungnahmen sollten jedoch für die nach EU-Umgebungslärmrichtlinie vorgeschriebenen zukünftigen Fortschrei- bungen zum Lärmaktionsplan überprüft und ggf. berücksichtigt werden. Einige Stellungnahmen enthalten Hinweise auf Aktualisierungen und redaktionelle Überarbeitungs- empfehlungen. Der aktuelle Bericht der Firma LK-Argus (siehe Anhang 1) wurde entsprechend ange- passt. Zudem wurde in diesem Bericht auch die vom Rat am 22.09.2016 u. a. beschlossene Ände- rung, Handlungsebenen mit Priorität 2 entsprechend mit Priorität 1 abzuarbeiten, eingearbeitet (siehe Tabelle 22 des Anhangs 1). In den Stellungnahmen des Amtes für Straßen und Verkehrstechnik der Stadt Köln (Amt 66) und der Kölner-Verkehrsbetriebe AG (KVB-AG) / Stadtwerke Köln GmbH (SWK) wurden außerdem Einzel- 3 maßnahmen genannt, die entsprechend der Handlungsfelder zum Lärmaktionsplan Lärmminderung in Köln bewirken. Sie sind bereits jetzt finanziell gesichert und werden in den nächsten 5 Jahren bzw. zeitnah und mittelfristig umgesetzt (siehe Anhang 1 bzw. Kapitel 9 in Verbindung mit Anlage 5 des Berichtes von LK-Argus). Finanzielle Auswirkungen Die jährlichen Aufwendungen für planerische Unterstützungsleistungen (ohne Lärmkartierung) in Hö- he von 20.000 € im HJ 2017 und 40.000 € im HJ 2018 sind im Teilergebnisplan 1401 Umweltordnung, -vorsorge, in der Teilplanzeile 13 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen, veranschlagt. Die Mittel für die Folgejahre werden im Haushaltsplan 2019 ff. veranschlagt. Anhänge Anhang 1: Überarbeiteter Bericht der Firma LK-Argus inklusive Auflistung der Einzelmaßnahmen, die nachrichtlich im Lärmaktionsplan aufgenommen werden sollen Anhang 2: Darstellung und Bewertung der zum Lärmaktionsplan eingegangenen Stellungnahmen Anhang 3: Stellungnahme des Eisenbahnbundesamtes

Beratungsverlauf

  1. 12.10.2017

    Ausschuss Klima, Umwelt und Grün

    TOP 4.5, Vorberatung (Fachausschuss). Ergebnis: ohne Votum in nachfolgende Gremien
  2. 09.11.2017

    Stadtentwicklungsausschuss

    TOP 6.5, Vorberatung (Fachausschuss). Ergebnis: geändert beschlossen
  3. 05.12.2017

    Verkehrsausschuss

    TOP 5.3, Vorberatung (Fachausschuss). Ergebnis: ungeändert empfohlen
  4. 07.12.2017

    Ausschuss Klima, Umwelt und Grün

    TOP 4.2, Vorberatung (Fachausschuss). Ergebnis: ungeändert empfohlen
  5. 12.12.2017

    Gesundheitsausschuss

    TOP 5.1, Vorberatung (Fachausschuss). Ergebnis: ungeändert empfohlen
  6. 18.12.2017

    Finanzausschuss

    TOP 12.2, Vorberatung (Fachausschuss). Ergebnis: ungeändert beschlossen
  7. 19.12.2017 zuletzt

    Rat

    TOP 10.13, Entscheidung. Ergebnis: ungeändert beschlossen

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