2437/2017
Lärmaktionsplanung nach EU-Umgebungslärmrichtlinie bzw. § 47 d BImSchG / Ergebnisse der öffentlichen Auslegung und abschließender Beschluss zur Stufe 2 der Lärmaktionsplanung gemäß EU-Umgebungslärmrichtlinie
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Anhang 3 EBA-Stellungnahme
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FR | Eisenbahn-Bundesamt Zentrale Anhang 3 j 1 ölsincı Köln De EREE Eingang 1 6. Dez, 2015 a N > Harglf /} f& ONE 57 Umwelt. Eisenbahn-Bundesamt, Postfach 20 05 65, 53158 öng Verbraucherschutzggy, eitung: Kay-Dliver Schubert Stadt Köln Telefon: +49 (228) 9826-835 Umwelt- und Verbraucherschutzamt Telefax: +49 (228) 9826-9835 PN EP nie 2 E-Mail: schubertk@eba.bund.de Ref53@eba.bund.de Internet: www.eisenbahn-bundesamt.de Datum: 28.11.2016 Geschäftszeichen (bitte im Schriftverkehr immer angeben) VMS-Nummer: 5355-53pb/003-0029#038 Betreff: Stellungnahme zum Lärmaktionsplan (Runde 2) der Stadt Köln Bezug: 574/3 Kr (Schreiben vom 14.11.2016) Anlagen: O0 Sehr geehrte Damen und Herren, im Schreiben vom 14. November 2016 bitten Sie das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) um Stellung- nahme im Rahmen der Lärmaktionsplanung für die Stadt Köln. Zu den im Lärmaktionsplan ange- gebenen Maßnahmen haben wir folgende Anmerkungen: Zu Maßnahme 26: 1) Das Lärmsanierungsprogramm ist ein freiwilliges Förderprogramm des Bundes, in dem die Deutsche Bahn AG Zuwendungsempfänger ist. Die finanziellen Mittel werden aber vollständig vom Bund bereitgestellt. Vor diesem Hintergrund ist die von Ihnen verwendete Bezeichnung „Lärmsa- nierungsprogramm der Deutschen Bahn AG“ in der Überschrift der Maßnahme 26 irreführend. 2) Ebenfalls in diesem Abschnitt des Lärmaktionsplans wird auf die Immissionsgrenzwerte des Lärmsanierungsprogramms eingegangen. Mit dem Bundeshaushaltsgesetz für das Jahr 2016 wurden die Grenzwerte für die Lärmsanierung um 3 dB(A) abgesenkt und betragen nunmehr für z.B. allgemeine Wohngebiete in der Nacht 57 dB(A). Dies stellt eine Verbesserung des Lärm- schutzes an Strecken des Bundes dar und sollte somit auch Berücksichtigung im Lärmaktionsplan der Stadt Köln finden. Hausanschrift: Überweisungen an Bundeskasse Trier Heinemannstraße 6, 53175 Bonn Deutsche Bundesbank, Filiale Saarbrücken Tel.-Nr. +49 (228) 9826-0 BLZ 590 00000 Konto-Nr. 590 010 20 Fax-Nr. +49 (228) 9826-199 IBAN DE 81 5900 0000 0059001020 BIC: MARKDEF1590 Formgebundene, fristwahrende oder sonstige rechtserhebliche Erklärungen sind ausschließlich auf dem Postweg einzureichen. 3) Im letzten Textabschnitt der Maßnahme 26 wird auf den Wechsel der Zuständigkeit bzgl. der Haupteisenbahnstrecken eingegangen. Das EBA ist ab dem 1. Januar 2015 für die Lärmaktions- planung an Haupteisenbahnstrecken verantwortlich, dementsprechend wird das EBA einen Lärm- aktionsplan für die Haupteisenbahnstrecken im Jahr 2018 veröffentlichen. Dies hat nicht zur Folge, dass die baulichen Maßnahmen des Lärmsanierungsprogramms vom EBA übernommen und durchgeführt werden oder dass das Lärmsanierungsprogramm im Lärmaktionsplan des EBA auf- geht. Zur Erläuterung des Sachverhaltes: In der Bundesrepublik Deutschland gibt es verschiedene Instrumente, die dem Schutz vor Schie- nenverkehrslärm dienen. Als gesetzliche Grundlage gibt es das Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) und die Verkehrslärmschutzverordnung (16. BImSchV). Zudem sind für den Lärm- schutz die EU-Vorgaben der Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG des Europäischen Parlaments und des Rates zu beachten. Seit 1999 erfolgen aktive und passive Lärmschutzmaßnahmen für Bestandsstrecken der Schie- nenwege des Bundes im Rahmen des freiwilligen Lärmsanierungsprogramms. Die Lärmsanierung an Schienenwegen des Bundes ist also eine konkrete Lärmschutzplanung mit anschließender operativer Umsetzung. Die Berechnungsgrundlage zur Erstellung des Schallschutzes ist die 16. BImSchV und ihre Anlage 2. Der Bund stellt hierfür Haushaltsmittel in Höhe von derzeit bis zu 150 Mio. € pro Jahr für den Bau von Lärmschutzwänden (aktiver Lärmschutz) und Zuschüsse zum Einbau von Schallschutzfenstern (passiver Lärmschutz) zur Verfügung. Bisher wurden über 1 Mil- liarde Euro investiert. Mit der Durchführung der Lärmsanierung ist die DB Netz AG als Gesamtpro- jektleiter betraut. Nach den EU-Vorgaben der Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG des Europäischen Parlaments und des Rates führt das Eisenbahn-Bundesamt ab 2018 alle fünf Jahre eine bundesweite Lärmak- tionsplanung an Haupteisenbahnstrecken durch. Ziel dieser EU-Richtlinie ist es, die aktuelle Lärmbelastung anhand von den Berechnungen der Umgebungslärmkartierung und der Öffentlich- keitsbeteiligung in einem Lärmaktionsplan darzustellen. Der Lärmaktionsplan wird dabei nach den Vorgaben der Umgebungslärmrichtlinie der EU in Verbindung mit der Vorläufigen Berechnungs- methode für den Umgebungslärm an Schienenwegen (VBUSch) erstellt. Er bietet eine Informati- onsquelle für Bürgerinnen und Bürger und eine Planungsgrundlage für Städte, Gemeinden und weitere Entscheidungsträger. Aus dem Lärmsanierungsprogramm wie auch aus dem Lärmaktionsplan können keine unmittelba- ren Rechtsansprüche zur Durchsetzung von Maßnahmen abgeleitet werden. Eine Verknüpfung dieser beiden bundesweiten Aktivitäten zum Schutz vor Schienenverkehrslärm wurde geprüft. Aufgrund der unterschiedlichen Berechnungsgrundlagen ist dies jedoch nicht sinnvoll. So wird z.B. bei der Erfassung der lärmrelevanten Strecken beim Lärmsanierungsprogramm ein pegelbezoge- ner Ansatz verwendet und alle Strecken mit einem Immissionspegel von mehr als 57 dB(A) nachts erfasst. Nach den Vorgaben der EU-Umgebungslärmrichtlinie ist für die Lärmkartierung und Lärm- Seite 2 von 3 aktionsplanung ein mengenbezogener Ansatz mit einer Festlegung der zu erfassenden Strecken aufgrund der Anzahl der Züge maßgeblich. Zwar zeigt sich beim Vergleich der erfassten Strecken eine große räumliche Deckung, es werden aber etwa 22 % der Streckenlängen größer 57 dB (A), die im Rahmen der Lärmsanierung bezüglich Lärmschutzmaßnahmen bewertet werden, durch die Lärmkartierung nicht erfasst. Bundesweit liegen so bei 930 Gemeinden keine oder fehlende räum- liche Deckungen vor. Zudem ergeben sich bei der Lärmaktionsplanung und bei der Lärmsanierung wegen der unterschiedlichen Berechnungsverfahren auch Abweichungen in der Reihung der durch Lärm belasteten Gebiete nach Höhe der Lärmbelastung. Die Kennzahlen zur Priorisierung bei Lärmaktionsplanung und Lärmsanierung können daher nicht miteinander verglichen werden. Eine Verknüpfung der Lärmsanierung mit der Lärmkartierung und Lärmaktionsplanung nach Umge- bungslärmrichtlinie ist daher nicht möglich. Zu Maßnahme 27: Zusätzlich weisen wir darauf hin, dass das von Ihnen erwähnte Pilotprojekt „Leiser Güterverkehr“ im Zeitraum 2009-2012 jährlich mit 10 Millionen Euro aus Mitteln der freiwilligen Lärmsanierung des Bundes finanziert wurde. Von diesen 40 Millionen Euro wurden 20 Millionen Euro für das Pi- lotprojekt „Leiser Rhein“ eingesetzt. Zusätzlich existiert das Förderprogramm „LaTPS“ (Lärmab- hängiges Trassenpreissystem) für die Umrüstung von Güterwagen mit lauten Bremssystemen, das kein Jahresbudget sondern ein festgesetztes Gesamtbudget von 152 Millionen Euro bis zum Jahr 2021 hat, da die Zusage von Bundesmitteln abhängig von der Anzahl der eingehenden Anträge zur Umrüstung ist. Weiterhin hat sich die Bundesregierung gemäß Koalitionsvertrag 2013 auf eine Halbierung des Schienenlärms bis 2020 festgelegt. Dieses Ziel setzt die Deutsche Bahn AG um. Freundlich möchte ich Sie ebenfalls darauf hinweisen, dass das von Ihnen erwähnte Bundesminis- terium für Verkehr, Bau- und Stadtentwicklung aufgrund von Umstrukturierungen nun Bundesmi- nisterium für Verkehr und digitale Infrastruktur heißt. Ich hoffe die Anmerkungen helfen bei der Erstellung des Lärmaktionsplanes und finden Berücksichtigung. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag DEI Seite 3 von 3
Anhang 1 Köln_LAP_Bericht
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www.LK-argus.de
Abschlussbericht
Lärmaktionsplan der Stadt Köln
28. Oktober 2016
mit Aktualisierungen vom 11.07.2017
basierend auf der öffentlichen Auslegung vom 24.11. – 21.12.2016
LK Argus GmbH
Abschlussbericht
Lärmaktionsplan der Stadt Köln
Auftraggeber
Stadt Köln
Umwelt- und Verbraucherschutzamt
Willy-Brandt-Platz 2
50679 Köln
Auftragnehmer
LK Argus GmbH
Schicklerstraße 5-7
D-10179 Berlin
Tel. 030.322 95 25 30
Fax 030.322 95 25 55
berlin@LK-argus.de
www.LK-argus.de
Bearbeitung
Dipl.-Ing. Alexander Reimann
Dr.-Ing. Eckhart Heinrichs
Berlin, 28. Oktober 2016, aktualisiert am 11.07.2017
Stadt Köln
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Abschlussbericht
28. Oktober 2016
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1 Anlass und Rahmenbedingungen 1
1.1 Untersuchungsgebiet 2
1.2 Rechtliche Rahmenbedingungen 2
1.3 Auslösewerte und Grenzwerte 3
1.4 Zuständige Behörden 4
1.5 Vorgehensweise 5
2 Beschreibung der Lärmquellen 8
2.1 Straßenverkehr 8
2.2 Schienenverkehr 11
2.3 IVU-Gebiete und Häfen (Gewerbeflächen) 12
2.4 Flugverkehr 13
3 Ergebnisse der Lärmkartierung 14
3.1 Straßenverkehr 15
3.2 Schienenverkehr 16
3.3 IVU-Anlagen und Häfen (Gewerbeflächen) 18
3.4 Flugverkehr 19
4 Ergebnisse der Belastetenanalyse 20
4.1 Straßenverkehr 21
4.2 Schienenverkehr 23
4.3 IVU-Anlagen und Häfen (Gewerbeflächen) 25
4.4 Flugverkehr 25
4.5 Belastungsräume mit Mehrfachbelastungen 27
5 Maßnahmenempfehlungen aus der verwaltungsinternen
Analyse zur Lärmaktionsplanung in 2009 28
6 Maßnahmenvorschläge aus der Öffentlichkeitsbeteiligung zur
Lärmaktionsplanung in 2010 / 2011 31
7 Handlungs- und Maßnahmenkatalog zur Lärmaktionsplanung 37
7.1 Vorgehensweise 37
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7.2 Verfahrensschritte zur Abarbeitung der Empfehlungen
(Maßnahmen) zur Lärmminderung 42
7.2.1 Verfahren zur Handlungsebene
Fahrbahnerneuerung 42
7.2.2 Verfahren zur Handlungsebene Lkw-Führung 45
7.2.3 Verfahren zur Handlungsebene Qualität des
Verkehrsflusses 48
7.2.4 Verfahren zur Handlungsebene zulässige
Höchstgeschwindigkeit 52
7.2.5 Verfahren zur Handlungsebene
Straßenraumgestaltung 62
7.2.6 Verfahren zur Handlungsebene städtebauliche
Aspekte 67
7.2.7 Verfahren zur Handlungsebene Kfz-
Verkehrsvermeidungsstrategie 68
7.2.8 Verfahren zur Handlungsebene kleinräumige
Handlungskonzepte 71
7.2.9 Verfahren zur Handlungsebene
Informationsebene zur Straßenverkehrsplanung 73
7.2.10 Verfahren zur Handlungsebene Maßnahmen
außerhalb des kommunalen Handlungsbereiches 74
7.2.11 Verfahren zur Festlegung Ruhige Gebiete 79
8 Prioritätenreihung zur Umsetzung der Empfehlungen aus dem
Handlungs- und Maßnahmenkatalog 83
9 Für die nächsten 5 Jahren sowie kurz und mittelfristig
geplante Einzelmaßnahmen zur Lärmminderung 91
Glossar 92
Tabellenverzeichnis 93
Abbildungsverzeichnis 94
Literaturverzeichnis 95
Anlagenverzeichnis 96
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1 Anlass und Rahmenbedingungen
Über die Hälfte der Bevölkerung in Deutschland fühlt sich allein durch Straßen-
verkehrslärm gestört oder belästigt. Hinzu kommen viele Menschen, die durch
Schienen- und Fluglärm beeinträchtigt werden. Vielfach ist es in den Städten so
laut, dass die Lebensqualität spürbar sinkt und die Lärmbelastung bei dauerhaf-
ter Einwirkung sogar zu Gesundheitsgefährdungen führen kann.
Dies trägt dazu bei, dass die Menschen vielfach die Innenstädte verlassen um
vor den Toren der Stadt ruhig und im Grünen zu leben. Gelingt es, die Innen-
städte wahrnehmbar leiser zu gestalten, könnte dies dazu beitragen, diesem
Trend entgegen zu wirken und Wohn- und Arbeitsplatz wieder näher zueina n-
der zu führen. Attraktive und ruhige Stadtstrukturen mit einer guten Nutzung s-
mischung bieten die Chance auf kurze Wege, bei denen Autofahrten nicht
unbedingt notwendig sind.
Vor diesem Hintergrund und da es sich um eine gesetzliche Pflichtaufgabe
handelt wird für die Stadt Köln ein Lärmaktionsplan nach der EG-Umgebungs-
lärmrichtlinie erstellt. Mit seiner Hilfe sollen die Lärmbelastung gesenkt, beste-
hende Erholungsräume vor einer weiteren Zunahme des Lärms geschützt und
die Lebensqualität in der Stadt Köln erhöht werden. Besonders potenziell
gesundheitsgefährdende Lärmbelastungen sollen vermieden, Belästigungen
verringert und den Bewohnern in Köln ein ungestörterer Schlaf ermöglicht
werden.
Bisherige Schritte der Kölner Aktionsplanung waren:
● 1. Stufe der Lärmkartierung 2006 bis 2008,
● Erarbeitung von „Analyse und strategisches Konzept zur Lärmaktionspla-
nung in Köln“ als verwaltungsinternes Arbeitspapier, Dezember 2009,
● Öffentlichkeitsbeteiligung 2010 / 2011,
● 2. Stufe der Lärmkartierung 2012 bis 2014,
● Öffentliche Auslegung des Lärmaktionsplans im Spätherbst 2016.
Mit dem vorliegenden Abschlussbericht zum Lärmaktionsplan werden die
bisherigen Arbeitsschritte zusammengeführt und weiterentwickelt. Im Ergebnis
werden konkrete Handlungsempfehlungen gegeben, die die bereits vorhande-
nen Planungsansätze in Köln berücksichtigen (Kapitel 7). Der Bericht wird
abgeschlossen von einer Prioritätenreihung zur Umsetzung der Empfehlungen
aus dem Handlungs- und Maßnahmenkatalog (Kapitel 8) und einer Zusamme n-
stellung konkreter Einzelmaßnahmen der kommenden Jahre (Kapitel 9).
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1.1 Untersuchungsgebiet
Die kreisfreie Stadt Köln ist mit rund einer Million Einwohnern und einer Fläche
von 405 km² die größte Stadt des Landes Nordrhein-Westfalen.
Die Stadt ist in neun Stadtbezirke (Chorweiler, Nippes, Mühlheim, Kalk, Porz,
Rodenkirchen, Lindenthal, Ehrenfeld, Innenstadt) und 86 Stadtteile unterteilt.
Das Siedlungsgebiet reicht dicht an die Nachbargemeinden heran bzw. geht
direkt in sie über. Diese Gemeinden sind im Osten Bergisch-Gladbach, im
Westen Hürth, Frechen und Pulheim, im Norden Leverkusen und Dormagen
und im Süden Brühl, Wesseling, Niederkassel, Troisdorf, Siegburg und
St. Augustin.
Das Kölner Stadtgebiet wird vom Rhein in zwei Teilbereiche geteilt, die über
acht Brücken verbunden sind. Der Rhein ist gleichzeitig eine wichtige Schif f-
fahrtsstraße. An ihm liegen die Häfen Niehl I und II, Mülheimer Hafen (ohne
Frachtumschlag), Deutzer Hafen, Rheinauhafen (ohne Frachtumschlag) und
Godorfer Hafen. Damit ist Köln nach Duisburg der zweitgrößte Binnenhafen-
Standort Deutschlands.
Die Stadt wird über den Autobahnring aus A 1, A 3 und A 4 sowie ein dichtes
übriges Straßennetz gut für den Kraftfahrzeugverkehr erschlossen. Das Kölner
Straßennetz umfasst insgesamt 2.582 km. Im Jahr 2011 waren in Köln rund
500.000 Kraftfahrzeuge zugelassen. Insgesamt gibt es 418 Privat-Pkw je 1.000
Einwohner ab 18 Jahre.1
Im Schienenverkehr sind leistungsfähige Fern- und Regionalbahnstrecken
vorhanden. Im Stadtverkehr verkehren S-Bahnen, Stadtbahnen und Busse. Im
Süd-Osten der Stadt befindet sich der Großflughafen Köln/Bonn (Konrad-
Adenauer Flughafen Köln-Bonn). Bislang gibt es dort kein Nachtflugverbot.
1.2 Rechtliche Rahmenbedingungen
Rechtliche Grundlage der Lärmaktionsplanung ist die EG-Umgebungslärmricht-
linie2 vom 25.06.2002, die 2005 in deutsches Recht umgesetzt wurde. 3 Damit
wurden in das Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) ein sechster Teil
mit dem Titel „Lärmminderungsplanung“ und die Paragrafen 47a bis 47f eing e-
fügt. Ergänzt wird das BImSchG durch die 34. BImSchV, 4 welche die Details für
1 Kölner Statistische Nachrichten 6/2012, Statistisches Jahrbuch 2012 .
2 Richtlinie 2002/49/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom
25. Juni 2002 über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm.
3 Gesetz zur Umsetzung der EG-Richtlinie über die Bewertung und Bekämpfung von
Umgebungslärm vom 24.06.2005. Bundesgesetzblatt Jahrgang 2005 Teil I Nr. 38,
ausgegeben zu Bonn am 29. Juni 2005.
4 Vierunddreißigste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionss chutz-
gesetzes (Verordnung über die Lärmkartierung – 34. BImSchV) vom 06.03.2006.
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die Erstellung der Lärmkarten regelt. Die Mindestanforderungen an Aktionspl ä-
ne sind in Anhang V der Umgebungslärmrichtlinie genannt.
Die in Anhang V der Richtlinie genannten möglichen Maßnahmen zur Lärmmi n-
derung sind sehr allgemein gehalten (Verkehrsplanung, Raumordnung, que l-
lenorientierte technische Maßnahmen, Verringerung der Schallübertragung,
verordnungsrechtliche oder wirtschaftliche Maßnahmen oder Anreize). Es gibt
jedoch Arbeitshilfen wie die LAI-Hinweise zur Lärmaktionsplanung 5, For-
schungsvorhaben6 oder Leitfäden und Handreichungen der Bundesländer 7, die
im Kölner Aktionsplan berücksichtigt werden.
Grundsätzlich besteht in Deutschland kein Rechtsanspruch auf Lärmsanierung
an bestehenden Verkehrswegen. Die im Lärmaktionsplan genannten und ein-
vernehmlich festgesetzten Maßnahmen sind jedoch gemäß Runderlass Ministe-
rium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz
des Landes Nordrhein-Westfalen zur Lärmaktionsplanung vom 07.02.2008 von
den zuständigen Behörden auf Grundlage bestehender Rechtsgrundlagen (z.B.
Straßenverkehrsgesetz StVG, Straßenverkehrsordnung StVO) umzusetzen.
Ziel der Lärmaktionsplanung ist neben der Reduktion der von Lärm betroffenen
Personen (Lärmsanierung) auch die Identifizierung und der Schutz so genann-
ter ruhiger Gebiete vor einer Zunahme des dortigen Lärms (Lärmvorsorge). Der
Gesetzgeber liefert für die Festlegung ruhiger Gebiete keine konkreten Anhalts-
punkte. Die zuständigen Behörden haben daher bei der Auswahl große Hand-
lungsspielräume.
1.3 Auslösewerte und Grenzwerte
Auf Bundesebene wurden keine verbindlichen Grenz- oder Auslösewerte für die
Lärmaktionsplanung festgelegt. Vielmehr liegt es im Ermessen der zuständigen
Behörden Auslösewerte für die Planung von Lärmminderungsmaßnahmen zu
definieren. Gemäß der Lärmwirkungsforschung ist statistisch nachweisbar, dass
bei Mittelungspegeln tagsüber über 65 dB(A) bzw. nachts über 55 dB(A) das
Risiko von Herz- / Kreislauferkrankungen zunimmt. Da diese Werte in Groß-
städten häufig überschritten werden, empfehlen manche Bundesländer wie
Nordrhein-Westfalen, sich zunächst auf Bereiche über 70 dB(A) bzw. nachts
über 60 dB(A) zu konzentrieren.
Bundesgesetzblatt Jahrgang 2006 Teil I Nr. 12, ausgegeben zu Bonn am
15. März 2006.
5 Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft für Immissionsschutz – AG Lärmaktionsplanung:
LAI-Hinweise zur Lärmaktionsplanung - aktualisierte Fassung -, Stand 18.06.2012.
6 Umweltbundesamt, Europäische Akademie für städtische Umwelt Berli n in Koopera-
tion mit konsalt GmbH, LK Argus GmbH und Lärmkontor GmbH: Silent City, Hand-
buch zur Lärmaktionsplanung, 2008.
7 Lärmaktionsplanung - Runderlass des Ministeriums für Umwelt u nd Naturschutz,
Landwirtschaft und Verbraucherschutz NRW - V-5 - 8820.4.1 vom 07.02.2008.
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Konkret heißt es im Runderlass des Ministeriums für Umwelt und Naturschutz,
Landwirtschaft und Verbraucherschutz (MUNLV) vom 07.02.2008: „Lärmpro b-
leme im Sinne des § 47 d Abs. 1 BImSchG liegen auf jeden Fall vor, wenn an
Wohnungen, Schulen, Krankenhäusern oder anderen schutzwürdigen Gebäu-
den ein LDEN von 70 dB(A) oder ein LNight von 60 dB(A) erreicht oder überschrit-
ten wird. Dies gilt nicht in Gewerbe- oder Industriegebieten nach §§ 8 und 9 der
Baunutzungsverordnung sowie in Gebieten nach § 34 Abs. 2 des Baugesetzbu-
ches mit entsprechender Eigenart.“
Für den Fluglärm sind Schutzziele für die Lärmaktionsplanung in rechtsverbind-
licher Weise in § 14 des Gesetzes zum Schutz gegen Fluglärm geregelt. Vor
diesem Hintergrund hat das MUNLV für Fluglärm die Auslösewerte von
65 dB(A) (LDEN) und 55 dB(A) (LNight) definiert.
Die Kommunen in NRW sind bei Überschreitung der o. g. Werte zur Durchfü h-
rung einer Lärmaktionsplanung verpflichtet. Darüber hinaus steht es den
Gemeinden frei, eigene strengere Auslösewerte zu wählen. Der Sachverständ i-
genrat für Umweltfragen (SRU)8 und das Umweltbundesamt empfehlen als
Ziele für die Vermeidung von Gesundheitsgefährdungen Auslösewerte von L DEN
≥ 65 dB(A) und LNight ≥ 55 dB(A), da dauerhafte Lärmbelastungen oberhalb
dieser Pegel zu einem signifikant höheren Risiko von Herz-Kreislauf-
Erkrankungen führen.
Die Stadtverwaltung Köln orientiert sich bei der Lärmaktionsplanung an folge n-
den Prioritäten für Auslösepegel:
1. Priorität: L DEN > 70 dB(A), LNight > 60 dB(A),
2. Priorität: L DEN > 65 dB(A), LNight > 55 dB(A).
1.4 Zuständige Behörden
Die zuständige Behörde für die Aktionsplanung in Köln ist die federführende
Dienststelle:
Umwelt- und Verbraucherschutzamt
Umweltplanung und -vorsorge
Willy-Brandt-Platz 2
50679 Köln
Ansprechpartner:
Harald Krauß
Telefon: 0221/221-23592
8 Sondergutachten des Rates von Sachverständigen für Umweltfragen (SRU); Umw elt
und Gesundheit, Risiken richtig einschätzen; Deutscher Bundestag Drucksache
14/2300.
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Telefax: 0221/221-27926
E-Mail: harald.krauss@stadt-koeln.de
Dipl.-Ing. Annette Lomberg
Telefon: 0221/221-22736
Telefax: 0221/221-24612
E-Mail: annette.lomberg@stadt-koeln.de.
Für die Kartierung und seit 2015 auch für die Lärmaktionsplanung des Schie-
nenverkehrslärms auf Schienenstrecken des Bundes ist das Eisenbahnbundes-
amt zuständig:
Eisenbahnbundesamt
Vorgebirgsstraße 49
53110 Bonn.
Die Berechnung der Lärmbelastung durch den Großflughafen Köln / Bonn
erfolgte durch das Landesamt für Umwelt, Natur und Verbraucherschutz des
Landes Nordrhein-Westfalen (LANUV). Die Erhebung und Bereitstellung der
Emissionsdaten für die gewerblichen und industriellen Anlagen in den Ballungs-
räumen erfolgte ebenfalls durch das Land NRW. Alle sonstigen Quellenarten
wurden durch die Stadt Köln kartiert.
1.5 Vorgehensweise
Die Vorgehensweise der Lärmaktionsplanung für die Stadt Köln orientiert sich
an den im Anhang V der Umgebungslärmrichtlinie vorgegebenen Mindestanfo r-
derungen für die Durchführung von Lärmaktionsplänen und beinhaltet folgende
Schwerpunkte.
1. Bestandsanalyse mit Beschreibung der Lärmquellen (Kapitel 0 ), Darstellung
der Ergebnisse der Lärmkartierung (Kapitel 3), Darstellung der Ergebnisse
der Belastetenanalyse (Kapitel 4) und Verwaltungsinterner Analyse zur
Lärmaktionsplanung (Kapitel 5)
Die Bestandsanalyse umfasst die Darstellung der Lärmsituation in der Stadt
Köln. Sie identifiziert Belastungsschwerpunkte für die einzelnen Lärmarten
und Belastungsräume für Mehrfachbelastungen verschiedener Lärmarten.
Auf dieser Grundlage wurde im Jahr 2009 eine verwaltungsinterne Analyse
zur Lärmaktionsplanung durchgeführt. Diese zeigt, dass in der Stadt Köln
bereits zahlreiche beschlossene Maßnahmen der Stadt- und Verkehrspla-
nung bestehen, die sich positiv auf die Lärmsituation in den Belastungs-
schwerpunkten auswirken können. Es wird aber auch deutlich, dass weite-
rer Handlungsbedarf besteht. Dieser Handlungsbedarf ist in einem 16-
Punkte-Programm strategischer Maßnahmen zur Lärmminderung in Köln
zusammengefasst.
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2. Information und Beteiligung der Öffentlichkeit (Kapitel 6)
Die Öffentlichkeitsbeteiligung zur Lärmaktionsplanung in der Stadt Köln er-
folgte in zwei, vor allem das Internet als Informations- und Beteiligungsm e-
dium nutzende Phasen. Den Bürgerinnen und Bürgern wurde damit die
Möglichkeit gegeben, aktiv an der Aufstellung des Lärmaktionsplanes mit-
zuwirken.
Hauptziel der ersten Beteiligungsphase war die Meldung und Verortung der
von den Bürgerinnen und Bürgern wahrgenommenen Lärmprobleme. Da r-
über hinaus konnten sie Maßnahmen zur Lärmminderung vorschlagen.
Die zentralen, nach fachlicher Einschätzung der Verwaltung als realisierbar
erscheinenden und mit dem bereits vorbereitend erarbeiteten 16-Punkte-
Programm vereinbaren Maßnahmen wurden in einer sich anschließenden
zweiten Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung zur Bewertung und Kommen-
tierung durch die Bürgerinnen und Bürger freigegeben.
Ergebnis sind 28 Maßnahmenansätze, die von der Verwaltung weiter zu
vertiefen und in die Umsetzungsreife zu bringen sind.
3. Ausarbeiten von Handlungs- und Maßnahmeempfehlungen (Kapitel 7)
inklusive der Behandlung so genannter ruhiger Gebiete (Kapitel 7.2.11)
Zur Ausarbeitung von konkreten Handlungs- und Maßnahmeempfehlungen
werden die 28 Maßnahmenansätze fachlich bewertet und konkretisiert. Am
Ende des Prozesses steht ein Handlungs- und Maßnahmenkatalog, der die
Bearbeitungsschritte, Zuständigkeiten, den zusätzlichen Bearbeitungsauf-
wand und die erforderlichen Ressourcen zur Umsetzung der 28 Maßnah-
menvorschläge definiert.
4. Prioritätenreihung (Kapitel 8)
Die Bearbeitung des Lärmaktionsplanes wird abgeschlossen von einer
Empfehlung zur Priorität der Bearbeitung bzw. Umsetzung der jeweiligen
Maßnahme. Die Prioritätenreihung berücksichtigt die zu erwartenden Pla-
nungs- und Umsetzungsaufwände und die mit der Umsetzung zu erwarten-
den Lärmminderungswirkungen.
Der vorliegende Lärmaktionsplan der Stadt Köln bzw. dessen Handlungs- und
Maßnahmenkatalog ist das Ergebnis verwaltungsinterner Abstimmungen mit
den an der Lärmaktionsplanung zu beteiligenden Stellen. Der Lärmaktionsplan
berücksichtigt die Ergebnisse der Öffentlichkeitsbeteiligung. Am 22. September
2016 erfolgte der Ratsbeschluss zum Handlungs- und Maßnahmenkatalog. Der
Beschluss ist Gegenstand der Anlage 5 dieses Berichtes.
Auf der Grundlage dieses Beschlusses wurde der Handlungs- und Maßnah-
menkatalog im Spätherbst 2016 (24.11. – 21.12.2016) öffentlich ausgelegt.
Hierbei wurden von einzelnen Trägern öffentlicher Belange (TÖB) aktualisierte
Sachstände und redaktionelle Änderungswünsche mitgeteilt. Der vorliegende
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Bericht ist dementsprechend angepasst. Auch wurden von einzelnen Trägern
öffentlicher Belange konkrete Einzelmaßnahmen der kommenden Jahre
benannt (siehe hierzu Kapitel 9 und Anlage 5).
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2 Beschreibung der Lärmquellen
Die folgenden Ausführungen wurden der verwaltungsinternen Analyse zur
Lärmaktionsplanung der Stadt Köln aus Dezember 2009 entnommen.
2.1 Straßenverkehr
Köln ist laut Definition der Umgebungslärmrichtlinie ein „Ballungsraum“. Die
Stadt hat daher bis 2008 akustische Berechnungen für das gesamte lärmrel e-
vante Straßennetz durchgeführt. Die Gesamtlänge des kartierten Straßennet-
zes umfasst 992 km.
Die am stärksten befahrenen Straßenabschnitte sind im Wesentlichen die
umgebenden Autobahnen, die Radialen zur Innenstadt und die Kölner Ringe.
Allerdings sind für die Lärmbelastung nicht nur die Verkehrsmenge wichtig,
sondern auch Lkw-Anteile, zulässige Höchstgeschwindigkeiten, Breite der
Straßenquerschnitte mit Bebauung oder Fahrbahnbeläge.
Abbildung 1: Durchschnittlicher täglicher Verkehr in Kfz / 24 h (DTV)
Für die Schwerverkehrsanteile (> 3,5 t zulässiges Gesamtgewicht) lagen bei
der Lärmkartierung 2008 keine detaillierten Daten vor, so dass in Abhängigkeit
von der Straßengattung die Werte aus der Tabelle 2 der VBUS 9 verwendet
wurden. Auf den Bundesautobahnen wurden daher am Tage 25 % (6-18 Uhr),
abends 35 % (18-22 Uhr) und nachts 45 % (22-6 Uhr) Schwerverkehr ange-
9 Vorläufige Berechnungsmethode für den Umgebungslärm an Stra ßen (VBUS),
15.05.2006.
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setzt. Auf Bundesstraßen wurde für den gesamten Tag von 20 % ausgegangen,
ebenso tagsüber auf Landes-, Kreis-, und Gemeindeverbindungsstraßen.
Außerdem wurden 10 % Schwerverkehrsanteil nachts und 15 % abends auf
Landes-, Kreis-, und Gemeindeverbindungsstraßen angesetzt. Gemeindestra-
ßen wurden die Schwerverkehrsanteile von 10 % tags, 6,5 % abends und 3 %
nachts zugewiesen.
Abbildung 2: Lkw-Anteil nachts
Bedeutend für die Emissionen entlang der Straßen und damit für die Immissi o-
nen an den Wohngebäuden sind auch die gefahrenen Geschwindigkeiten.
Abbildung 3 zeigt die zulässigen Höchstgeschwindigkeiten im kartierten Stra-
ßennetz. Dabei wird deutlich, dass im Stadtgebiet überwiegend 50 km/h gelten.
Ausnahmen bilden hierbei z.B. die Militärringstraße, die Universitätsstraße und
die Innere Kanalstraße mit einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von
70 km/h.
Auch das Material und der Zustand der Straßenoberfläche wirken sich deutlich
auf die Schallemissionen aus. Bei der Kartierung lagen dazu jedoch keine
Daten vor, so dass für die verschiedenen Straßenoberflächen keine unter-
schiedlichen Zuschläge zugrunde gelegt wurden.
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Abbildung 3: Zulässige Höchstgeschwindigkeiten
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2.2 Schienenverkehr
Im Ballungsraum Köln wurden insgesamt rund 400 km Schienennetz lärmka r-
tiert. Dazu gehören Straßenbahn-, Häfen- und Güterverkehrs-, S-Bahn- und
Fern- und Regionalbahnstrecken. In die Kartierung gingen etwa 235 km Schi e-
nenwege der DB AG, 20 km der HGK (Häfen und Güterverkehr Köln AG) und
145 km der KVB (Kölner Verkehrs-Betriebe AG) ein. Für die DB-Strecken sind
lediglich die Ergebnisse der Kartierung veröffentlicht, nicht jedoch die berück-
sichtigten Eingangsdaten wie Zuglänge, Geschwindigkeit, Gleisbettung u.a. In
die Lärmkartierungen sind alle DB- und nicht DB-Strecken eingegangen. Das
kartierte oberirdische Schienennetz ist Abbildung 4 zu entnehmen.
Abbildung 4: Kartierte Schienenstrecken (oberirdisch)
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2.3 IVU-Gebiete und Häfen (Gewerbeflächen)
Die im Rahmen der Lärmkartierung berücksichtigten IVU-Anlagen (große
Industrieanlagen)10 und Häfen mit einer Gesamtumschlagsleistung von mehr
als 1,5 Millionen Tonnen pro Jahr sind in Abbildung 5 dargestellt. Dabei wurden
auch einzelne außerhalb des Stadtgebietes, nahe der Stadtgrenze gemeldete
Anlagen in der schalltechnischen Analyse berücksichtigt, da auch diese akust i-
sche Auswirkungen auf das Stadtgebiet haben können.
Abbildung 5: Kartierte IVU-Anlagen und Häfen
10 Industrielle Anlagen gemäß Anhang I der Richtlinie 96/61/EG des Rates vom 24.
September 1996 über die integrierte Vermeidung und Verminderung der Umwelt-
verschmutzung.
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2.4 Flugverkehr
Zu kartieren waren Großflughäfen mit mehr als 50.000 Bewegungen pro Jahr.
Insgesamt waren im Jahr 2006 am im Süd-Osten der Stadt gelegenen Flugha-
fen Köln/Bonn 153.351 Flugbewegungen zu verzeichnen. Davon waren 37.503
nächtliche Flugbewegungen.
Abbildung 6: Flugrouten am Flughafen Köln/Bonn
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3 Ergebnisse der Lärmkartierung
Für die Stadt Köln wurden Lärmkarten gemäß 34. BImSchV 11 für den Straßen-,
Schienen- und Flugverkehr sowie für IVU-Anlagen und Häfen erarbeitet. Die
Lärmkarten wurden für die Beurteilungszeiträume Gesamttag – Basis ist der
Beurteilungspegel LDEN (Day, Evening, Night) – und Nacht – Basis ist der
Beurteilungspegel LNight – erstellt. Der vorliegende Lärmaktionsplan basiert auf
der Lärmkartierung von 2008. Die Schallimmissionspläne (Lärmkarten) der
verschiedenen Emittenten (Lärmverursacher) mit Stand 2008 können dem
Anhang (Anlage 1) entnommen werden. Die Lärmkarten sowie der Bericht für
die aktuelle Kartierung (Stand 2012 bis 2014), die keine entscheidenden
Änderungen zur Kartierung aus 2008 ergeben haben, können auf den folge n-
den Internetseiten eingesehen werden.
● Lärmkartierung für den Straßenverkehr, den Schienenverkehr der Straßen-
bahn und des Hafen- und Güterverkehrs, den Flugverkehr sowie für IVU-
Anlagen und Häfen:
http://www.stadt-koeln.de/leben-in-koeln/umwelt-
tiere/laerm/laermminderungsplanung
● Lärmkartierung für Schienenwege von Eisenbahnen des Bundes:
http://laermkartierung1.eisenbahn-
bundesamt.de/mb3/app.php/application/eba
Ergebnis der Lärmkartierung sind u.a. die Darstellung der von Umgebungslärm
betroffenen Bereiche nach Lärmquellen und die Gesamtzahl der Lärmbetroff e-
nen im Untersuchungsgebiet nach Pegelklassen. Die Belastetenzahlen wurden
auf Grundlage der vorläufigen Berechnungsmethode zur Ermittlung der Belast e-
tenzahlen durch Umgebungslärm (VBEB)12 ermittelt.
Die in den Karten dargestellten Lärmpegel dürfen nicht mit Immissionsricht- ,
Orientierungs- oder Grenzwerten nach nationalen Regelwerken verglichen
werden.
11 Vierunddreißigste Verordnung zur Durchführung des Bundes-
Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über die Lärmkartierung) (34. BImSchV)
vom 6. März 2006, BGBl. Teil I Nr. 12 vom 15. März 2006.
12 Bekanntmachung der Vorläufigen Berechnungsmethode zur Ermittlu ng der Belaste-
tenzahlen durch Umgebungslärm (VBEB); vom 9. Februar 2007, Bundesministerium
für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit und Bundesministerium für Verkehr,
Bau und Stadtentwicklung.
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3.1 Straßenverkehr
Tabelle 1 zeigt die Zahl der von Straßenverkehrslärm im Stadtgebiet Köln
belasteten Menschen in den verschiedenen Pegelbereichen. Für den Gesam t-
tag sind an den kartierten Straßen etwa 129.800 Personen potentiell gesund-
heitsgefährdenden Lärmbelastungen von LDEN > 65 dB(A) ausgesetzt. Dies
entspricht einem Anteil von 13 % aller Bewohner Kölns. 62.600 Personen (ca.
6 %) sind von Pegeln oberhalb der Auslösewerte von L DEN > 70 dB(A) betroffen.
In den Nachtstunden liegt die Anzahl der von einer Lärmbelastung L Night >
55 dB(A) Betroffenen bei ca. 133.600 Personen. Das entspricht 13 % der
Gesamtbevölkerung. Sehr hohen Belastungen oberhalb des Auslösewertes
LNight über 60 dB(A) sind 59.000 Personen ausgesetzt (ca. 6 %).
Tabelle 1: Zahl der durch Straßenverkehrslärm belasteten Menschen
LDEN
dB(A)
Belastete
Menschen
Straßen-
lärm
Anteil an
der Ge-
samtbevöl-
kerung
LNight
dB(A)
Belastete
Menschen
Straßen-
lärm
Anteil an
der Ge-
samtbevöl-
kerung
> 55 bis 60 115.181 11,2 % > 50 bis 55 95.349 9,3 %
> 60 bis 65 77.370 7,6 % > 55 bis 60 74.593 7,3 %
> 65 bis 70 67.270 6,6 % > 60 bis 65 40.342 3,9 %
> 70 bis 75 44.836 4,4 % > 65 bis 70 17.099 1,7 %
> 75 17.723 1,7 % > 70 1.579 0,2 %
Summe 322.380 31,5 % Summe 228.962 22,4 %
Quelle: Bericht über die Lärmkartierung für die Stadt Köln , Stand 22.02.2008.
Tabelle 2 zeigt, wie viel Fläche des gesamten Stadtgebietes und wie viele
Wohnungen, Schul- und Krankenhausgebäude relevant vom Lärm der Straßen
des Untersuchungsnetzes im 24-Stunden-Zeitraum L DEN betroffen sind.
Tabelle 2: Zahl der durch Straßenverkehrslärm belasteten Flächen,
Wohnungen, Schulen und Krankenhäuser
LDEN dB(A) Flächen
in km² Wohnungen Schulgebäude Krankenhaus-
gebäude
> 55 226,3 152.389 125 15
> 65 89,9 67.000 30 8
> 75 22,0 35 0 2
Quelle: Bericht über die Lärmkartierung für die Stadt Köln , Stand 22.02.2008.
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3.2 Schienenverkehr
Die Lärmkartierung des Schienennetzes der DB AG (Deutsche Bahn) wurde
durch das Eisenbahnbundesamt erarbeitet. Die Strecken der Kölner Verkehr s-
betriebe AG (KVB) und der Häfen und Güterverkehr Köln AG (HGK) sind Teil
des Berichts über die Lärmkartierung für die Stadt Köln mit Stand 22.02.2008.
Tabelle 3 und Tabelle 4 zeigen die Zahl der von Schienenverkehrslärm im
Stadtgebiet Köln belasteten Menschen in den einzelnen Pegelbereichen.
Für den Gesamttag sind an den kartierten Schienenwegen etwa 45.000 Pers o-
nen potentiell gesundheitsgefährdenden Lärmbelastungen von L DEN > 65 dB(A)
ausgesetzt.13 Dies entspricht einem Anteil von etwa 4 % aller Bewohner Kölns.
In den Nachtstunden liegt die Anzahl der von einer Lärmbelastung
LNight > 55 dB(A) Betroffenen bei ca. 87.800 Personen. Das entspricht ca. 9 %
der Gesamtbevölkerung.
Belastungen oberhalb der Auslösewerte von LDEN > 70 dB(A) bzw. LNight > 60
dB(A) sind 17.500 Personen (ca. 2 % der Bewohner Kölns) bzw. 31.400
Personen (ca. 3 %) ausgesetzt.
Tabelle 3: Zahl der durch Schienenverkehrslärm belasteten Menschen –
Gesamttag (Deutsche Bahn AG, KVB und HGK)
LDEN
dB(A)
Belastete
Menschen
DB AG
Belastete
Menschen
KVB, HGK
Belastete
Menschen
Schiene
gesamt13
Anteil an der
Gesamt-
bevölkerung
> 55 bis 60 151.120 16.998 168.118 16,4 %
> 60 bis 65 59.520 13.078 72.598 7,1 %
> 65 bis 70 17.480 10.006 27.486 2,7 %
> 70 bis 75 6.780 7.282 14.062 1,4 %
> 75 2.830 606 3.436 0,3 %
Summe 237.730 47.970 285.700 27,9 %
Quelle: Zugriff: 12.01.2010 auf http://laermkartierung.eisenba hn-bundesamt.de
(Inhalte sind nicht mehr abrufbar) und Bericht über die Lärmkartierung für die
Stadt Köln, Stand 22.02.2008.
13 Mehrfachbelastungen aus Schienenverkehrslärm der DB AG und der loka len
Bahnen wurden nicht ermittelt. Deshalb wurde vereinfachend die Summe der Be-
troffenenzahlen gebildet.
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Tabelle 4: Zahl der durch Schienenverkehrslärm belasteten Menschen – Nacht
(Deutsche Bahn AG, KVB und HGK)
LNight
dB(A)
Belastete
Menschen
DB AG
Belastete
Menschen
KVB, HGK
Belastete
Menschen
Schiene
gesamt13
Anteil an der
Gesamt-
bevölkerung
> 50 bis 55 128.420 14.208 142.628 13,9 %
> 55 bis 60 45.040 11.365 56.405 5,5 %
> 60 bis 65 13.290 8.436 21.726 2,1 %
> 65 bis 70 5.080 2.463 7.543 0,7 %
> 70 2.150 0 2.150 0,2 %
Summe 193.980 36.472 230.452 22,4 %
Quelle: Zugriff: 12.01.2010 auf http://laermkartierung.eisenba hn-bundesamt.de
(Inhalte sind nicht mehr abrufbar) und Bericht über die Lärmkartierung für die
Stadt Köln, Stand 22.02.2008.
Tabelle 5 und Tabelle 6 zeigen, wie viel Fläche des gesamten Stadtgebietes
und wie viele Wohnungen, Schul- und Krankenhausgebäude relevant vom Lärm
der Schienenwege im 24 Stunden Zeitraum LDEN betroffen sind.
Tabelle 5: Zahl der durch Schienenverkehrslärm der KVB und HGK belastete n
Flächen, Wohnungen, Schulen und Krankenhäuser
LDEN
dB(A)
Flächen
in km² Wohnungen Schulgebäude Krankenhaus-
gebäude
> 55 20,1 24.691 23 5
> 65 6,6 10.141 4 3
> 75 0,3 363 0 0
Quelle: Bericht über die Lärmkartierung für die Stadt Köln, Stand 22.0 2.2008.
Tabelle 6: Zahl der durch Schienenverkehrslärm der DB AG belasteten Flächen,
Wohnungen, Schulen und Krankenhäuser
LDEN
dB(A)
Flächen
in km² Wohnungen Schulgebäude Krankenhaus-
gebäude
> 55 111,4 122.970 944 33
> 65 32,4 14.005 56 0
> 75 8,6 1.463 5 0
Quelle: Zugriff: 12.01.2010 auf http://laermkartierung.eisenba hn-bundesamt.de
(Inhalte sind nicht mehr abrufbar).
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3.3 IVU-Anlagen und Häfen (Gewerbeflächen)
Tabelle 7 zeigt die Zahl der von Gewerbelärm belasteten Menschen in den
einzelnen Pegelbereichen im Stadtgebiet Köln. Für den Gesamttag sind an den
kartierten Gewerbeflächen ca. 300 Personen potentiell gesundheitsgefährde n-
den Lärmbelastungen von LDEN > 65 dB(A) ausgesetzt (< 1 %). In den Nacht-
stunden liegt die Anzahl der von einer potentiell gesundheitsgefährdenden
Lärmbelastung LNight > 55 dB(A) Betroffenen bei ca. 1.100 Personen (< 1 %).
Belastungen mit einem Beurteilungspegel oberhalb der Auslösewerte von L DEN
70 dB(A) bzw. LNight 60 dB(A) sind ca. 40 Personen bzw. ca. 200 Personen
ausgesetzt.
Tabelle 7: Zahl der durch Lärm aus IVU-Anlagen und Häfen belasteten
Menschen
LDEN
dB(A)
Belastete
Menschen
IVU-
Anlagen
Anteil an
der Ge-
samtbevöl-
kerung
LNight
dB(A)
Belastete
Menschen
IVU-
Anlagen
Anteil an
der
Gesamtbe-
völkerung
> 55 bis 60 5.432 0,5 % > 50 bis 55 4.605 0,5 %
> 60 bis 65 1.549 0,2 % > 55 bis 60 948 0,1 %
> 65 bis 70 216 0,0 % > 60 bis 65 182 0,0 %
> 70 bis 75 41 0,0 % > 65 bis 70 10 0,0 %
> 75 3 0,0 % > 70 2 0,0 %
Summe 7.241 0,7 % Summe 5.747 0,6 %
Quelle: Bericht über die Lärmkartierung für die Stadt Köln, Stand 22.0 2.2008.
Tabelle 8 zeigt die vom Lärm der IVU-Anlagen und Häfen betroffene Fläche des
Stadtgebietes und die Zahl der betroffenen Wohnungen, Schul- und Kranke n-
hausgebäude bezogen auf den Gesamttag.
Tabelle 8: Zahl der durch Lärm aus IVU-Anlagen und Häfen belasteten Flächen,
Wohnungen, Schulen und Krankenhäuser
LDEN
dB(A)
Flächen
in km² Wohnungen Schulgebäude Krankenhaus-
gebäude
> 55 25,0 3.117 5 0
> 65 7,0 117 0 0
> 75 1,7 0 0 0
Quelle: Bericht über die Lärmkartierung für die Stadt Köln, Stand 22.0 2.2008.
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3.4 Flugverkehr
Der Flugverkehr ist die drittgrößte Lärmquelle in Köln. Etwa jeder zwanzigste
Bewohner ist gesamttags von Pegeln über 55 dB(A) betroffen. Die Zahlen der
durch Fluglärm belasteten Menschen in den einzelnen Pegelbereichen zeigt
Tabelle 9. Für den Gesamttag sind etwa 60 Personen Lärmbelastungen ober-
halb des Auslösewertes von LDEN > 65 dB(A) ausgesetzt, in den Nachtstunden
liegt die Anzahl der von einer Lärmbelastung oberhalb des Auslösewertes
LNight > 55 dB(A) Betroffenen bei ca. 4.300 Personen (< 1 %). Von Beurteilungs-
pegeln von LDEN > 70 dB(A) bzw. LNight > 60 dB(A) sind im Stadtgebiet Köln
keine Menschen betroffen.
Tabelle 9: Zahl der durch Fluglärm belasteten Menschen
LDEN
dB(A)
Belastete
Menschen
Fluglärm
Anteil an
der Ge-
samtbevöl-
kerung
LNight
dB(A)
Belastete
Menschen
Fluglärm
Anteil an
der
Gesamtbe-
völkerung
> 55 bis 60 39.350 3,8 % > 50 bis 55 19.154 1,9 %
> 60 bis 65 7.526 0,7 % > 55 bis 60 4.261 0,4 %
> 65 bis 70 56 0,0 % > 60 bis 65 0 0,0 %
> 70 bis 75 0 0,0 % > 65 bis 70 0 0,0 %
> 75 0 0,0 % > 70 0 0,0 %
Summe 46.932 4,5 % Summe 23.415 2,3 %
Quelle: Bericht über die Lärmkartierung für die Stadt Köln, Stand 22. 02.2008.
Tabelle 10 zeigt die vom Fluglärm betroffene Fläche des Stadtgebietes und die
Zahl betroffener Wohnungen, Schul- und Krankenhausgebäude bezogen auf
den Gesamttag.
Tabelle 10: Zahl der durch Fluglärm belasteten Flächen, Wohnungen, Schulen
und Krankenhäuser
LDEN
dB(A)
Flächen
in km² Wohnungen Schulgebäude Krankenhaus-
gebäude
> 55 42,4 21.046 9 3
> 65 8,6 27 0 0
> 75 1,8 0 0 0
Quelle: Bericht über die Lärmkartierung für die Stadt Köln, Stand 22. 02.2008.
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4 Ergebnisse der Belastetenanalyse
Für die Identifizierung von Handlungsschwerpunkten ist eine Verortung der
Betroffenen empfehlenswert, da die Lärmkarten allein keine Rückschlüsse auf
die Lärmbetroffenheit in bestimmten Bereichen erlauben. Für die Identifizierung
von Handlungsschwerpunkten ist es daher empfehlenswert, zunächst die
Bereiche zu identifizieren, in denen viele Menschen leben, die von hohen
Lärmpegeln betroffen sind.
Hierfür wurden die Daten der Lärmkartierung mit der Bevölkerungsverteilung
überlagert. So entstanden Belastetenkarten für die einzelnen Lärmquellen. Für
die Quellen Straßen- und Schienenverkehr sowie IVU-Anlagen und Häfen
wurden die Betroffenen pro Hektar ab LDEN / LNight ≥ 70 / 60 dB(A) dargestellt.
Für die Identifizierung weiterer Straßenabschnitte, die für die Lärmsanierung in
Frage kommen, wurden zusätzlich Betroffenenkarten für die Beurteilungspegel
LDEN / LNight ≥ 65 / 55 dB(A) erstellt. Für den Luftverkehr wurden nur die Belaste-
tenkarten ab den hier geltenden Auslösewerten L DEN / LNight ≥ 65 / 55 dB(A)
dargestellt.
Die farbigen Flächen dieser Betroffenenkarten zeigen sehr viele Belastungs-
schwerpunkte. Da jedoch aufgrund der begrenzten finanziellen Mittel nicht in
allen diesen Bereichen zeitnah Lärmminderungsmaßnahmen umgesetzt
werden können, wurden die hoch belasteten Bereiche näher untersucht. Maß
für die Identifizierung von Belastetenschwerpunkte im engeren Sinne war neben
den hohen Lärmpegeln die Anzahl der betroffenen Bewohner. Dabei erfolgte
eine Orientierung an folgenden Annahmen:
Sehr hohe Belastung:
● > 80 Betroffene mit LDEN > 70 dB(A) je Hektar (siehe dunkelblaue und
schwarze Kacheln in den Betroffenenkarten)
Hohe Belastung:
● > 40 Betroffene mit LDEN > 70 dB(A) je Hektar (orange, rote und hellblaue
Kacheln in den Betroffenenkarten) oder
● mehrere Kacheln > 20 Betroffene mit LDEN > 70 dB(A) je Hektar (gelbe
Kacheln in den Betroffenenkarten) auf über 300 m Länge (= Ballung von
Schwerpunkten)
Ließ sich ein Bereich oder Abschnitt anhand dieser Kriterien nicht eindeutig als
hoch bzw. sehr hoch belastet identifizieren, weil beispielsweise die Betroffe n-
heiten im Grenzbereich lagen oder es sich um sehr kurze Abschnitte unter
300 m handelte, so wurde der Bereich mit den Betroffenenkarten L DEN >
65 dB(A) bzw. LNight > 55/60 dB(A) abgeglichen. Trat der Bereich auch dort
deutlich hervor, so wurde er als Belastungsschwerpunkt gekennzeichnet.
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Hierbei wurde auch berücksichtigt, ob ein Bereich relativ zu dessen direkter
Umgebung hohe Belastungen aufweist, so dass beispielsweise die Frankfurter
Straße in Wahn ausgewiesen wurde, während vergleichbar hoch belastete
Bereiche in der Innenstadt nicht gekennzeichnet wurden.
Diese Vorgehensweise enthält also weitere Abwägungen, die über feste
Kriterien wie bestimmte Betroffenenzahlen pro Hektar hinausgehen. Ziel dieser
Methodik war die Herausarbeitung von Belastungsschwerpunkten, die für
planerische Ansätze besonders geeignet sind und in denen Lärmminderungs-
maßnahmen möglichst vielen Bewohnern zugutekommen.
Betroffenenkarten und Karten zu den Belastungsschwerpunkten sind den
nachfolgenden städtischen Internetseiten zu entnehmen:
● http://www.stadt-koeln.de/leben-in-koeln/umwelt-
tiere/laerm/betroffenenkarten (Betroffenenkarten),
● http://www.stadt-koeln.de/leben-in-koeln/umwelt-
tiere/laerm/belastungsschwerpunkte (Belastungsschwerpunkte)
● http://www.stadt-koeln.de/leben-in-koeln/umwelt-
tiere/laerm/belastungsraeume-mit-mehrfachbelastung
(Belastungsräume mit Mehrfachbelastung)
4.1 Straßenverkehr
Abbildung 7 zeigt einen Ausschnitt aus den Betroffenenkarten für die Lärmque l-
le Straßenverkehr unter Zugrundelegung sehr hoher Lärmpegel von L DEN >
70 dB(A). Die vollständigen Betroffenenkarten sind der städtischen Internetseite
http://www.stadt-koeln.de/leben-in-koeln/umwelt-tiere/laerm/betroffenenkarten
zu entnehmen.
Die Auswertung zeigt, dass vor allem die Innenstadt sowie die Radialen und
Ringe besonders hohe Belastungen bzw. Betroffenenzahlen aufweisen. Die
identifizierten Belastungsschwerpunkte sind in Abbildung 8 zusammenfassend
dargestellt.
Die höchsten Betroffenheiten treten in den dort dargestellten Abschnitten der
folgenden Straßen auf: Neusser Straße, Hauptstraße in Porz, Merheimer
Straße, Berliner Straße, Mühlheimer Freiheit, Frankfurter Straße, Kalk-
Mülheimer-Straße, Wipperfürther Straße, Eythstraße, Kalker Hauptstraße,
Gremberger Straße, Ostheimer Straße, Homarstraße, Aachener Straße,
Richard-Wagner-Straße, Lützowstraße, Roonstraße, Moltkestraße, Hansaring,
Hohenstaufenring, Luxemburger Straße, Gladbacher Straße, Krefelder Straße,
Bismarckstraße, Salierring, Karolingerring, Ubierring, Höninger Weg, Vorge-
birgstraße, Gotenring und Justinianstraße, Bonner Straße, Zülpicher Straße,
Dürener Straße, Maarweg, Venloer Straße.
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Abbildung 7: Ausschnitt aus der Betroffenenkarte für den Straßenverkehr
LDEN > 70 dB(A)14
Abbildung 8: Belastungsschwerpunkte (sehr hoch und hoch ) im Straßenverkehr
14 Die vollständige Betroffenenkarte für den Straßenverkehr ist unter
http://www.stadt-koeln.de/leben-in-koeln/umwelt-tiere/laerm/betroffenenkarten
abrufbar.
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4.2 Schienenverkehr
Die Isophonenbänder für den Eisenbahnverkehr der Strecken der Deutschen
Bahn AG (DB AG) wurden durch das Eisenbahnbundesamt (EBA) nicht in
geeigneten Datenformaten zur Verfügung gestellt. Um die Lärmbelastungen
z.B. bei der Festlegung Ruhiger Gebiete zu berücksichtigen, wurden zwar die
Isophonen aus den Darstellungen des EBA digitalisiert, die Betroffenheiten
durch Lärm der DB-Schienenstrecken können aber nicht verortet werden.
Abbildung 9 zeigt daher nur die Betroffenheiten, die durch Schienenverkehrs-
lärm der Kölner Verkehrs-Betriebe AG (KVB) und Hafen und Güterverkehr Köln
AG (HGK) erzeugt werden.
Abbildung 9: Ausschnitt aus der Betroffenenkarte für den Schienenverkehr der
Kölner Verkehrs-Betriebe AG (KVB) und der Hafen und Güterverkehr
Köln AG (HGK) mit LDEN > 70 dB(A)
(ohne Betroffenheiten durch Lärm der DB AG)15
Da die Betroffenheiten entlang der DB-Strecken nur geschätzt werden konnten,
werden hier keine Betroffenenschwerpunkte ausgewiesen. Es ist jedoch davon
auszugehen, dass es insbesondere entlang der Trassen in Innenstadtnähe
Belastungsschwerpunkte gibt.
15 Die vollständige Betroffenenkarte für den sonstigen Schienenverkeh r ist unter
http://www.stadt-koeln.de/leben-in-koeln/umwelt-tiere/laerm/betroffenenkarten
abrufbar.
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Die Belastungsschwerpunkte aus Schienenverkehrslärm der sonstigen oberir-
disch verlaufenden Schienenwege (KVB und HGK) zeigt Abbildung 10. Die
höchsten Betroffenheiten treten in den dort dargestellten Abschnitten der
Neusser Straße, Aachener Straße, Richard-Wagner-Straße, Zülpicher Straße,
Luxemburger Straße, Salierring, Karolingerring, Ubierring, Höninger Weg,
Lindenthalgürtel, Gotenring und Justinianstraße auf.
Abbildung 10: Belastungsschwerpunkte im Schienenverkehr der Kölner Verkehrs-
Betriebe AG (KVB) und der Hafen und Güterverkehr Köln AG (HGK)
(ohne Betroffenheiten durch Lärm der DB AG)
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4.3 IVU-Anlagen und Häfen (Gewerbeflächen)
Die Kartierung des Lärms aus IVU-Anlagen und Häfen ergab für beide Beurte i-
lungszeitträume geringe Betroffenheiten in folgenden Bereichen: Niehler Hafen,
Ford-Werke, Chempark Dormagen, Godorfer Hafen, Gewerbegebiet Rodenkir-
chen, Industriegebiet Gremberghoven. Im gesamtstädtischen Kontext sind
diese Lärmquellen jedoch von geringer Bedeutung.
Abbildung 11: Ausschnitt aus der Betroffenenkarte für die IVU-Anlagen und Häfen,
LDEN > 70 dB(A)16
4.4 Flugverkehr
Betroffenheiten durch Fluglärm sind vor allem im Stadtteil Rath / Heumar zu
finden. Insbesondere nachts sind hier viele Bewohner von hohen Pegeln
betroffen. Alle Betroffenheiten liegen in Gebieten, in denen das Schallschut z-
programm des Flughafens greift und passiven Schallschutz ermöglicht.
16 Die vollständige Betroffenenkarte für IVU Anlagen und Häfen ist unter
http://www.stadt-koeln.de/leben-in-koeln/umwelt-tiere/laerm/betroffenenkarten
abrufbar.
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Abbildung 12: Ausschnitt aus der Betroffenenkarte für den Flugverkehr
LDEN > 65 dB(A) 17
Abbildung 13: Ausschnitt aus der Betroffenenkarte für den Flugverkehr
LNight > 55 dB(A)17
17 Die vollständige Betroffenenkarte für den Fluglärm ist unter
http://www.stadt-koeln.de/leben-in-koeln/umwelt-tiere/laerm/betroffenenkarten
abrufbar.
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4.5 Belastungsräume mit Mehrfachbelastungen
In Köln kommt es vor allem in der Innenstadt bzw. innerhalb des Rings der K 12
(Stadtwaldgürtel, Sülzgürtel, usw.) zu Überlagerungen von Lärm aus verschie-
denen Quellen. Bei oberirdisch verlaufenden Stadtbahngleisen ist dies die
Überlagerung von Straßen- und Schienenverkehrslärm. Im Bereich Rath /
Heumar überlagern sich Straßen- und Fluglärm.
Diese Überlagerungen weisen linienförmige Strukturen auf, sie können daher
als Belastungsachsen bezeichnet werden. In folgenden Straßen, die in Abbi l-
dung 14 rot dargestellt sind, rufen Mehrfachbelastungen aus verschiedenen
Lärmquellen besonders hohe Betroffenheiten hervor 18: Eiler Straße, Berliner
Straße, Gotenring, Justinianstraße, Siegburger Straße, Neusser Straße,
Höninger Weg, Salierring, Sachsenring, Karolingerring, Ubierring, Zülpicher
Straße, Luxemburger Straße, Aachener Straße, Lindenthalgürtel, Venloer
Straße, Ehrenfeldgürtel, Roonstraße.
Abbildung 14: zusammenfassende Darstellung der Belastungsschwerpunkte
(ohne Betroffenheiten durch Lärm der DB AG)19
18 Da für die Lärmbelastung der DB-Strecken keine digitalen Daten vorlage n, sind
diese Belastungen hier nicht mit dargestellt.
19 Die vollständige Betroffenenkarte der Mehrfachbelastungen ist unter
http://www.stadt-koeln.de/leben-in-koeln/umwelt-tiere/laerm/betroffenenkarten
abrufbar.
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5 Maßnahmenempfehlungen aus der verwaltungsinte r-
nen Analyse zur Lärmaktionsplanung in 2009
Die verwaltungsinterne Analyse zur Lärmaktionsplanung beruht auf einer
Untersuchung der bereits vorhandenen Planungen der Stadt Köln in Zusam-
menarbeit mit den städtischen Planungsämtern. Die Auswertung zeigte, dass
zahlreiche, bereits beschlossene Maßnahmen der Stadt- und Verkehrsplanung
lärmmindernde Wirkungen zeigen. Es wurde aber auch deutlich, dass weiterer
Handlungsbedarf besteht, der in einem 16-Punkte-Programm zur Lärmmind e-
rung in Köln zusammengefasst wurde
:
1. Gesamtstädtisches Geschwindigkeitskonzept : Für kurze, definierte Ab-
schnitte mit den höchsten Lärmbetroffenheiten werden geschwindigkeit s-
senkende Maßnahmen untersucht. Dabei werden die Belange des notwen-
digen Verkehrs und des ÖPNV beachtet. Neben der Lärmreduzierung sind
Synergien mit der Verbesserung der Luftqualität und der Verkehrssicherheit
möglich.
2. Erarbeitung von kleinräumigen Handlungskonzepten : In Bereichen mit
hohen Mehrfachbelastungen aus verschiedenen Lärmquellen und typischen
Problemlagen sind vertiefende Vor-Ort-Betrachtungen sinnvoll. Beispielhaft
vorgeschlagen werden die Belastungsräume Deutz, Ehrenfeld und Neu-
stadt-Süd.
3. Prioritäre Umsetzung der bereits geplanten und positiv bewerteten Ma ß-
nahmen: Da der finanzielle Spielraum der Stadt begrenzt ist, sollten bevor-
zugt diejenigen bereits geplanten Maßnahmen umgesetzt werden, die die
Lärmsituation positiv beeinflussen.
4. Festlegung weiterer innerstädtischer Erholungsflächen zum Schutz vor
weiterer Verlärmung: Vorsorgend sollen innerstädtische Erholungsflächen
vor Zunahme des Lärms geschützt werden. Ziel ist die Erhaltung der Innen-
stadt als attraktiver Wohnstandort.
5. Städtebau : Eine kompakte und verkehrssparende Siedlungsstruktur ist Ziel
zahlreicher bereits vorhandener Planungen. Weitere Handlungsmöglichke i-
ten liegen in städtebaulichen Ansätzen zur Lärmminderung wie der Schaf-
fung lärmrobuster Strukturen bspw. durch ausreichende Abstände der Ge-
bäude von stark lärmverursachenden Verkehrswegen oder der Ausrichtung
von Wohn- und Schlafräumen in ruhige Bereiche.
6. Konzept zur Verstetigung des Verkehrsflusses: Stetige Verkehrsflüsse mit
wenigen Brems- und Beschleunigungsvorgängen verringern Lärm, Luf t-
schadstoffe und Staus. Das vorhandene Netz sollte auf entsprechende Op-
timierungsmöglichkeiten untersucht werden.
7. Fahrbahnsanierungskonzept : Auf Basis der Kölner Straßenzustands-
Datenbank und der Lärmkartierung können diejenigen Straßenabschnitte
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identifiziert werden, in denen die verkehrstechnisch notwendigen Fahrbah n-
sanierungen besonders hohe Lärmbetroffenheiten verringern können.
8. Umrüstung von Fahrzeugflotten auf lärmärmere Antriebe : Alternative
Antriebe und Reifen für die ÖPNV-Fahrzeugflotte und städtischen Nutzfahr-
zeuge können zur Lärmminderung beitragen. Die vorhandenen Potenziale
sollten geprüft werden.
9. Maßnahmenkonzept für den Flugverkehr : Der Lärmschutz an Flughäfen
liegt allein im Entscheidungsbereich der Stadt. Einflussmöglichkeiten bieten
beispielsweise die Staffelung von Start- und Landeentgelten und die Opti-
mierung der An- und Abflugrouten. Darüber hinaus sieht das neue Flug-
lärmgesetz Lärmschutzbereiche vor, in denen passiver Schallschutz durc h-
geführt wird und in denen Nutzungseinschränkungen für verlärmte Bereiche
festgelegt werden.
10. Schallschutzkonzept für den Schienenverkehr in hochbelasteten Wohnb e-
reichen: Für die noch nicht im Sanierungsprogramm der DB AG enthaltenen
hoch belasteten Schienenstrecken wird empfohlen, auf die DB AG einzu-
wirken, auch diese Abschnitte in das Lärmsanierungsprogramm aufzuneh-
men, insbesondere unter dem Gesichtspunkt, dass die Grenzwerte für die
Lärmsanierung gesenkt werden sollen.20 Für die Stadt Köln bestehen die
Möglichkeiten vor allem in Form von planungsrechtlichen Festlegungen.
11. Schallschutzfensterprogramm an Hauptverkehrsstraßen : Passive Schall-
schutzmaßnahmen kommen vor allem dort in Betracht, wo gesundheitsge-
fährdende Pegel auftreten und sonstige Maßnahmen nicht ausreichen. Der
Bedarf und Umfang eines Schallschutzfensterprogramms wäre in einer
Voruntersuchung abzuschätzen.
12. Ausbau des (betrieblichen) Mobilitätsmanagements: Die Fortführung und
Ergänzung vorhandener Mobilitätsmanagementansätze kann die Nutzung
privater Kraftfahrzeuge insbesondere im Berufsverkehr verringern.
13. Förderung des Parkraummanagements: Eine Überprüfung und Weiterent-
wicklung des Parkraummanagements dient der Verringerung des Pkw-
Verkehrsaufkommens.
14. Fuß- und Radverkehrskonzept für die Gesamtstadt: Anders als im Radver-
kehr sind für den Fußverkehr in Köln bisher nur wenige Planungsansätze
erkennbar. Auch vor dem Hintergrund des demographischen Wandels wird
empfohlen, insbesondere Konzepte zur Förderung des leisen Fußverkehrs
zu erarbeiten. Darüber hinaus bleibt die Förderung des Radverkehrs we i-
terhin von großer Bedeutung.
20 Nationales Verkehrslärmschutzpaket II. Bundesministerium für Ve rkehr, Bau und
Stadtentwicklung, August 2009.
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15. Genauere Erfassung des Lärms aus Hafen- und Industrieanlagen für hoch
belastete Wohnbereiche in der nächsten Stufe der Lärmkartierung: Belas-
tungen entstehen fast ausschließlich innerhalb der Gewerbegebiete bzw.
nachts in direkter Umgebung der Häfen. Die Belastungen aus lärmreleva n-
ten Hafenanlagen und ggf. Industrie- und Gewerbeanlagen sollten bei der
nächsten Stufe der Lärmkartierung genauer erfasst werden, um konkretere
Aussagen zur Lärmbelastung zu ermöglichen. (Erläuterung: Bei der jetzigen
Kartierung wurden teilweise Worst Case Annahmen getroffen).
16. Marketing für Lärmminderungsmaßnahmen: 60 % der Bundesbürger fühlen
sich durch Straßenverkehrslärm belästigt. Die Bevölkerung kann für das
Thema Lärm, seine Wirkungen und mögliche Lösungswege sensibilisiert
und informiert werden. Dies steigert die Akzeptanz geplanter Maßnahmen
und das Ansehen der Stadt.
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6 Maßnahmenvorschläge aus der Öffentlichkeitsbeteil i-
gung zur Lärmaktionsplanung in 2010 / 2011
Die Öffentlichkeitsbeteiligung zur Lärmaktionsplanung in der Stadt Köln erfolgte
in zwei Phasen. In beiden Phasen wurde den Bürgerinnen und Bürgern insb e-
sondere über das Internet als Informations- und Beteiligungsmedium die
Möglichkeit gegeben sich bei der Aufstellung des Lärmaktionsplanes einzubri n-
gen. Die nachfolgenden Aussagen zum Beteiligungsverfahren und zu dessen
Ergebnissen wurden aus den herausgegebenen Berichten zur Öffentlichkeits-
beteiligung der Stadt Köln / ADU cologne Institut für Immissionsschutz GmbH
übernommen.21,22
Die Berichte und Ergebnisse der Öffentlichkeitsbeteiligung aus den Online-
Phasen sind der Internetseite
http://www.stadt-koeln.de/leben-in-koeln/umwelt-
tiere/laerm/ergebnisse-der-buergerbeteiligung-aus-den-online-phasen zu
entnehmen.
1. Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung
In der ersten, vom 23. November bis 12. Dezember 2010 durchgeführten Phase
konnten die Bürgerinnen und Bürger eigene Lärmprobleme lokal zuordnen und
Vorschläge zur Lärmminderung abgeben, bewerten und kommentieren. Insg e-
samt haben 2.313 Bürgerinnen und Bürger aktiv teilgenommen und
● einen Vorschlag geschrieben (1.646 Vorschläge),
● Vorschläge kommentiert (962 Kommentare) sowie
● Vorschläge mit Pro oder Contra bewertet (13.253 Bewertungen).
Die eingegangenen Vorschläge wurden hinsichtlich ihrer Relevanz für die Lärm-
aktionsplanung gefiltert und nach Lärmarten sortiert. Die Zuordnung der insg e-
samt 1.371 für die Lärmaktionsplanung relevanten Vorschläge zeigt Schwer-
punkte insbesondere bei beim Verkehrslärm:
● Straßenverkehr (786 Vorschläge / 57 Prozent der Vorschläge),
● Fluglärm (266 Vorschläge / 19 Prozent) und
● Schienenverkehr DB-AG (216 Vorschläge / 16 Prozent).
21 Stadt Köln in Zusammenarbeit mit ADU cologne – Institut für Immissionsschutz
GmbH: Köln aktiv gegen Lärm – Lärmaktionsplanung für Köln 2011 – Auswertung
der Öffentlichkeitsbeteiligung vom 23. November bis 12. Dezember 2010, Stand Mai
2011.
22 Stadt Köln in Zusammenarbeit mit ADU cologne – Institut für Immissionsschutz
GmbH: Köln aktiv gegen Lärm – Lärmaktionsplanung für Köln – Auswertung der
elektronischen Öffentlichkeitsbeteiligung 2010 / 2011, Stand April 2012.
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Auf die einzelnen Stadtbezirke verteilen sich die eingegangenen 1.646 Vor-
schläge für alle Lärmarten wie folgt:
● Innenstadt (325 Vorschläge / 19,7 Prozent)
● Nippes (243 Vorschläge / 14,8 Prozent),
● Lindenthal (227 Vorschläge / 13,8 %),
● Mülheim (203 Vorschläge / 12,3 Prozent),
● Rodenkirchen (162 Vorschläge / 9,9 Prozent) und
● Kalk (160 Vorschläge / 9,8 Prozent).
59 Vorschläge (3,6 Prozent) wurden keinem Stadtbezirk zugeordnet. Hierbei
handelt es sich zumeist um gesamtstädtische Vorschläge. 267 Vorschläge
(16,2 Prozent) entfallen auf die Stadtbezirke Chorweiler, Ehrenfeld und Porz.
Zum Thema Straßenverkehr wurden im Besonderen geschwindigkeitsbezogene
Maßnahmen (Geschwindigkeitsreduzierung, Verkehrsüberwachung) von den
Bürgerinnen und Bürgern genannt, gefolgt von Maßnahmen der Verkehrsfü h-
rung (inkl. Lkw-Verbote) und der Fahrbahnsanierung (Flüsterasphalt und
Straßenbelag) (vgl. Abbildung 15).
Abbildung 15: Nennungen nach Schlagwörtern zum Thema Straßenverkehr21
Bei den Maßnahmen zur Reduzierung und Vermeidung von Fluglärm wurden
von den Bürgerinnen und Bürgern insbesondere Nachtflugregelungen genannt
(vgl. Abbildung 16). Beim Schienenverkehr der Deutschen Bahn AG kon-
zentrierten sich die Nennungen auf Lärmschutzwände (vgl. Abbildung 17),
während beim Schienenverkehr der Häfen und Güterverkehr Köln AG sowie der
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Kölner Verkehrsbetriebe AG insbesondere den Schienenzustand und Ge-
schwindigkeit betreffende Maßnahmen genannt wurden (Abbildung 18).
Abbildung 16: Nennungen nach Schlagwörtern zum Thema Fluglärm21
Abbildung 17: Nennungen nach Schlagwörtern zum Thema Schienenverkehr der
Deutschen Bahn AG21
Abbildung 18: Nennungen nach Schlagwörtern zum Thema Schienenverkehr der
Häfen und Güterverkehr Köln AG und der Kölner Verkehrsbetriebe AG
(Gesamt)21
Die von den Bürgerinnen und Bürgern vorgenommene Pro- und Contra-
Bewertung der in der ersten Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung eingegange-
nen Vorschläge wurde genutzt um eine Liste der 100 bestbewerteten Vorschlä-
ge zu erstellen. Hiervon entfielen 68 Vorschläge auf den Fluglärm,
29 Vorschläge auf den Straßenverkehrslärm, 2 Vorschläge auf den Bahnlärm
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(Deutsche Bahn AG und Häfen und Güterverkehr Köln AG) und 1 Vorschlag
zum Industrie- und Gewerbelärm.
Abbildung 19 gibt einen Überblick über die 100 bestbewerteten Vorschläge zur
Lärmminderung. Hierbei wird deutlich, dass bei diesen Vorschlägen sehr häufig
die Nachflugregelung angesprochen wurde. Diesem Thema wurde von der
Bevölkerung eine sehr große Bedeutung beigemessen. Lärmminderungsma ß-
nahmen wie Geschwindigkeitsreduzierungen oder Fahrbahnsanierungen
befinden sich in deutlich geringerer Zahl unter den Top 100-Vorschlägen.
Abbildung 19: Top 100 Vorschläge zur Lärmminderung21
Auf der städtischen Internetseite
http://www.stadt-koeln.de/leben-in-koeln/
umwelt-tiere/laerm/karten-aus-der-ersten-online-phase finden Sie Karten mit
Darstellungen zu den Vorschlägen aus der ersten Online-Phase.
2. Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung
Die 28 Maßnahmen der 2. Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung setzten sich aus
den Vorschlägen der 1. Online-Phase und Erkenntnissen der verwaltungsinte r-
nen Analyse sowie dem daraus folgendem strategischem Konzept zusammen.
Für die Kölner Bürgerinnen und Bürger bestand darauf aufbauend die Möglic h-
keit der Kommentierung und Bewertung.
Die 2. Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung wurde vom 22.11.2011 bis
11.12.2011 durchgeführt. Insgesamt wurden in der 2. Phase der Öffentlich-
keitsbeteiligung 2.862 Bewertungen und 235 Kommentare zu den 28 Maßnah-
menvorschlägen abgegeben. Die Bewertung der Maßnahmen konnte lediglich
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hinsichtlich hoher oder niedriger Priorität erfolgen. Eine Contra-Bewertung war
in der 2. Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung nicht möglich.
Die zur 2. Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung eingebrachten Bewertungen und
Kommentierungen mündeten in einer Rangliste der 28 Maßnahmenvorschläge
(vgl. Tabelle 11).
Tabelle 11: Rangliste der 28 Maßnahmenvorschläge
Nr. Maßnahmenvorschläge Rang
Bewertungen
Kommen-
tare hohe
Priorität
niedrige
Priorität
25 Sanierungsprogramm an Bundesfern-
und Landesstraßen
1 144 27 69
24 Einsatz leiser Maschinen im Flugver-
kehr
2 129 24 17
14 Förderung des Radverkehrs 3 116 24 10
28 Weitere Attraktivierung des ÖPNV 4 109 26 9
1 Konzept lärmmindernder Fahrbahnbe-
lag für Stadtstraßen
5 99 9 8
11 LKW-Nachtfahrverbot an hochbelaste-
ten Straßen
6 94 15 4
18 Gesamtverkehrskonzept 7 91 14 5
10 LKW-Führungskonzept 8 90 11 8
23 Kontrolle der Fluggenauigkeit und der
Flughöhe
9 88 31 21
9 Ausbesserung von Straßen 10 86 18 1
27 Pilotprojekt Leiser Güterverkehr der
Deutschen Bahn AG
11 85 33 17
6 Kreisverkehre statt Ampeln 12 77 16 2
2 Gesamtstädtisches Geschwindigkeits-
konzept
13 76 36 11
13 Gesamtstädtisches Fußverkehrskon-
zept
14 75 33 2
21 Kleinräumige Handlungskonzepte
(Detailklärung für einzelne Maßnah-
men / konzeptionelle Betrachtung)
15 72 21 6
19 Berücksichtigung des Lärmaspekts bei
Unterhaltungs- und Sanierungsmaß-
nahmen im Straßenverkehr
16 70 24 2
20 Bewuchs von Baumreihen, Hecken
und Sträuchretn entlang stark lärm-
emittierender kommunaler Straßen
17 69 29 2
26 Lärmsanierungsprogramm der
Deutschen Bahn AG
18 64 36 6
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Nr. Maßnahmenvorschläge Rang
Bewertungen
Kommen-
tare hohe
Priorität
niedrige
Priorität
3 Geschwindigkeitsbegrenzung (nachts)
auf Stadtstraßen
19 62 41 1
7 Rückbau von Straßen 20 54 30 2
15 Umgestaltung Neusser Straße als
Beispiel für eine effektive Lärmminde-
rung an hochbelasteten Einkaufsstra-
ßen
21 39 44 2
5 Optimierung der Verkehrsführung 22 39 27 1
22 Einrichtung von Lärmschutzbereichen
in der Umgebung von Flugplätzen
23 38 37 14
12 Parkraummanagement 24 36 49 0
4 Geschwindigkeitsanzeigen 25 26 48 5
16 Siedlungsbeschränkungen 26 25 53 3
8 Ampel-Hotline 27 22 39 1
17 Baulückenschließung 28 18 74 6
Der Vergleich der Ergebnisse der 2. Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung mit
den Ergebnissen der 1. Phase zeigt für kommunale Straßen zum Teil Unter-
schiede in der Gewichtung der Lärmminderungsmaßnahmen. Während in der
zweiten Phase die „weitere Attraktivierung des ÖPNV“ und die „Förderung des
Radverkehrs“ einen hohen Rang einnahmen, erhielten entsprechende Maß-
nahmen in der ersten Phase nur eine relativ geringe Anzahl an Nennungen.
Anders verhielt es sich bei den Themen Geschwindigkeitsreduzierung, Straße n-
raumgestaltung, Ampelschaltung und Verkehrsführung. Entsprechende Vor-
schläge wurden in der ersten Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung häufig
genannt, erhielten aber in der zweiten Phase eine relativ geringe Priorität.
In vielen Fällen passen jedoch die Zustimmungshäufigkeiten aus der ersten
Phase mit der Bewertungsrangfolge der Maßnahmenvorschläge der zweiten
Phase überein. Dies betrifft beispielsweise die Themen Fahrbahnsanierung,
Lkw-Führung, Kreisverkehre oder Parkraummanagement.
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7 Handlungs- und Maßnahmenkatalog
zur Lärmaktionsplanung
Die Maßnahmenfindung der Lärmaktionsplanung beruht im Wesentlichen auf
den vorliegenden Empfehlungen aus
● der verwaltungsinternen Analyse zur Lärmaktionsplanung in 2009
(siehe Kapitel 5, Seite 28 ff.) und
● den Vorschlägen aus der Öffentlichkeitsbeteiligung zur Lärmaktionsplanung
(siehe Kapitel 6, Seite 31 ff.).
Daraus wird ein Handlungs- und Maßnahmenkatalog abgeleitet, der die bereits
vorliegenden Empfehlungen aus der verwaltungsinternen Analyse und den
Vorschlägen aus der Öffentlichkeitsbeteiligung zur Lärmaktionsplanung fachlich
bewertet und konkretisiert.
7.1 Vorgehensweise
Die 28 bewerteten Maßnahmenvorschläge aus der zweiten Phase der Öffen t-
lichkeitsbeteiligung werden im Folgenden im Hinblick auf eine Realisierung
konkretisiert und in einen Handlungs- und Maßnahmenkatalog überführt. Die
Konkretisierung der Maßnahmenvorschläge erfolgt in drei Schritten:
● Einführend werden die einzelnen Maßnahmenvorschläge den wesentlichen
Handlungsebenen der Lärmaktionsplanung zugeordnet (vgl. Tabelle 12).
Dadurch werden die Vorschläge zu praktikablen Handlungspaketen zu-
sammengefasst.
● Recherche und Darstellung der in Köln bereits vorhandenen und geplanten
Maßnahmen mit Wechselwirkungen zu den Vorschlägen aus der Öffentlich-
keitsbeteiligung. Dies betrifft vor allem die Verkehrsplanung mit folgenden
Fragen:
- Welche Maßnahmen wurden oder werden bereits umgesetzt?
- Welche vergleichbaren Maßnahmen sind in Planung?
- Welche Planungen können kombiniert werde n?
- Wo können Synergien genutzt werden?
- Wo bestehen ggf. Zielkonflikte mit anderen Planungen und Vorhaben?
Berücksichtigt werden vor allem diejenigen Planungen und Konzepte, die im
Planungshorizont des Lärmaktionsplans liegen und für die Lärmbrennpunk-
te von Relevanz sein können.
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● Darstellung der erforderlichen konzeptionellen Arbeiten – hierzu gehören:
- die fachliche Diskussion der Vorschläge im Hinblick auf die rechtliche und
technische Machbarkeit,
- eine fachliche Einschätzung zur praktischen Realisierbarkeit und zu e r-
forderlichen Planungsvorläufen,
- die Darstellung der Institutionen, die für die Realisierung des jeweiligen
Vorschlags zuständig sind.
Abschließend werden die Ergebnisse in Form eines Überblicks zu den Bearbe i-
tungsschritten, Zuständigkeiten, zum Bearbeitungsaufwand und den zusätzlich
erforderlichen Ressourcen sowie einer Empfehlung zur Priorität der Bearbe i-
tung der jeweiligen Maßnahme zusammengeführt (vgl. Kapitel 8
„Prioritätenreihung zur Umsetzung der Empfehlungen aus dem Handlungs- und
Maßnahmenkatalog“, Seite 83 ff.).
Da der Lärm aus Straßen in kommunaler Zuständigkeit in Köln als größtes
Lärmproblem anzusehen ist und hier, anders als bei den anderen Lärmquellen
mit Relevanz für die Lärmaktionsplanung, seitens der Stadt eigene Handlungs-
möglichkeiten zur Lärmminderung bestehen, liegt der Schwerpunkt der Arbeiten
im Bereich des Straßenverkehrslärms.
Tabelle 12: Zuordnung der 28 Maßnahmenvorschläge zu Handlungsebenen
Empfehlungen des Handlungs-
und Maßnahmenkataloges
Maßnahmenvorschlag
aus der Öffentlichkeitsbeteiligung23
Verfahren zur Handlungsebene Fahrbahn-
sanierung
vgl. Kapitel 7.2, Seite 42 ff.
1 Konzept lärmmindernder Fahr-
bahnbelag für Stadtstraßen
9 Ausbesserung von Straßen
Verfahren zur Handlungsebene Lkw-
Führung
vgl. Kapitel 7.2.2, Seite 45 ff.
10 LKW-Führungskonzept
11 LKW-Nachtfahrverbot an hochbelas-
teten Straßen
Verfahren zur Handlungsebene Qualität
des Verkehrsflusses
vgl. Kapitel 7.2.3, Seite 48 ff.
5 Optimierung der Verkehrsführung
6 Kreisverkehre statt Ampeln
8 Ampel-Hotline
Verfahren zur Handlungsebene zulässige
Höchstgeschwindigkeit
vgl. Kapitel 7.2.4, Seite 52 ff.
2 Gesamtstädtisches Geschwindig-
keitskonzept
3 Geschwindigkeitsbegrenzung
(nachts) auf Stadtstraßen
4 Geschwindigkeitsanzeigen
23 Stadt Köln in Zusammenarbeit mit ADU cologne – Institut für Immissionsschutz
GmbH: Köln aktiv gegen Lärm – Lärmaktionsplanung für Köln – Auswertung der
elektronischen Öffentlichkeitsbeteiligung 2010 / 2011, Stand April 2012.
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Empfehlungen des Handlungs-
und Maßnahmenkataloges
Maßnahmenvorschlag
aus der Öffentlichkeitsbeteiligung23
Verfahren zur Handlungsebene Straßen-
raumgestaltung
vgl. Kapitel 7.2.5, Seite 62 ff.
7 Rückbau von Straßen
20 Bewuchs von Baumreihen, Hecken
und Sträuchern entlang stark
lärmemittierender kommunaler
Straßen
Verfahren zur Handlungsebene städtebau-
liche Aspekte
vgl. Kapitel 7.2.6, Seite 67 ff.
16 Siedlungsbeschränkungen
17 Baulückenschließung
Verfahren zur Handlungsebene Kfz-
Verkehrsvermeidungsstrategie
vgl. Kapitel 7.2.7, Seite 68 ff.
12 Parkraummanagement
13 Gesamtstädtisches Fußverkehrs-
konzept
14 Förderung des Radverkehrs
18 Verkehrsentwicklungsplan
28 Weitere Attraktivierung des ÖPNV
Verfahren zur Handlungsebene kleinräu-
mige Handlungskonzepte
vgl. Kapitel 7.2.8, Seite 71 ff.
15 Umgestaltung Neusser Straße als
Beispiel für eine effektive Lärmmin-
derung an hochbelasteten Einkaufs-
straßen
21 Kleinräumige Handlungskonzepte
(Detailklärung für einzelne Maßnah-
men / konzeptionelle Betrachtung)
Verfahren zur Handlungsebene Informati-
onsebene zur Straßenverkehrsplanung
vgl. Kapitel 7.2.9, Seite 73 ff.
19 Berücksichtigung des Lärmaspekts
bei Unterhaltungs- und Sanierungs-
maßnahmen im Straßenverkehr
Verfahren zur Handlungsebene Maßnah-
men außerhalb des kommunalen Hand-
lungsbereiches
vgl. Kapitel 7.2.10, Seite 74 ff.
22 Einrichtung von Lärmschutzberei-
chen in der Umgebung von Flugplät-
zen
23 Kontrolle der Fluggenauigkeit und
der Flughöhe
24 Einsatz leiser Maschinen im Flug-
verkehr
25 Sanierungsprogramm an Bundes-
fern- und Landesstraßen
26 Lärmsanierungsprogramm der
Deutschen Bahn AG
27 Pilotprojekt Leiser Güterverkehr der
Deutschen Bahn AG
Verfahren zur Festlegung ruhiger Gebiete
vgl. Kapitel 7.2.11, Seite 79 ff.
Die aus der verwaltungsinternen Analyse und der Öffentlichkeitsbeteiligung
hervorgegangenen Empfehlungen und Vorschläge liegen in verschiedener
Detailliertheit vor.
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● Es bestehen Forderungen nach konzeptionellen Ansätzen, wie z. B. der
Erstellung eines Geschwindigkeitskonzeptes oder eines Fahrbahnsanie-
rungskonzeptes. Hier stehen vorerst die Prozesse der Konzepterstellung im
Vordergrund. strategische Ebene
● Mit den Hinweisen aus der Öffentlichkeit sind zahlreiche konkrete Hinweise
zu verbesserungsbedürftigen und an Örtlichkeiten geknüpfte Situationen
eingegangen. Für diese ist zu überprüfen, ob tatsächlich ein Lärmproblem
(Handlungsbedarf) gegeben ist und ob Forderungen und Wünsche der Bü r-
gerinnen und Bürger umsetzbar erscheinen. konkrete Ebene
Mit dem Handlungs- und Maßnahmenkatalog werden Verfahrens- und Arbeit s-
schritte vorgegeben, die im Ergebnis ihrer Anwendung zur Umsetzung der aus
der verwaltungsinternen Analyse und der Öffentlichkeitsbeteiligung hervorg e-
gangenen Empfehlungen und Vorschläge führen sollen.
Die in Kapitel 4, Seite 20 ff. beschriebene Identifizierung von Belastungs-
schwerpunkten stellt im Zusammenhang mit diesen Verfahrens- und Arbeit s-
schritten einen wichtigen Eingangsfaktor dar. In diesen Belastungsschwerpun k-
ten ergibt sich aus lärmfachlicher Sicht der höchste Handlungsbedarf. Da, wie
oben beschrieben, der Schwerpunkt der Arbeiten zum Kölner Lärmaktionsplan
im Bereich des Straßenverkehrslärms liegt, u.a. weil hier seitens der Stadt
eigene Handlungsmöglichkeiten zur Lärmminderung bestehen, wurde zum
Straßenlärm eine erweiterte Definition der Handlungsbedarfe vorgenommen.
Im Ergebnis ergibt sich hinsichtlich des Straßenverkehrslärms folgende für den
Maßnahmen- und Handlungskatalog verwendete Unterscheidung der lärmb e-
lasteten Straßenabschnitte:
Handlungsbedarf 1. Ordnung: Straßenabschnitte (Belastungsschwerpunkte)
sehr hoher Belastung mit durchgängig mehr als
80 Betroffenen bei LDEN > 70 dB(A) bzw. LNight
> 60 dB(A) je Hektar,
Handlungsbedarf 2. Ordnung: Straßenabschnitte (Belastungsschwerpunkte)
hoher Belastung mit durchgängig mehr als
20 Betroffenen bei LDEN > 70 dB(A) bzw. LNight
> 60 dB(A) je Hektar,
Handlungsbedarf 3. Ordnung: Straßenabschnitte (Belastungsschwerpunkte)
mit weniger als 20 Betroffenen bei LDEN > 70
dB(A) bzw. LNight > 60 dB(A) je Hektar,
Handlungsbedarf 4. Ordnung: verbleibende Straßenabschnitte (Belastung s-
schwerpunkte) mit Lärmpegeln von LDEN > 65
dB(A) bzw. LNight > 55 dB(A).
In der Anlage 1 sind Straßenabschnitte tabellarisch zusammengefasst. Einen
grafischen Überblick gibt die Abbildung 20. Diese Abbildung ist wie auch die
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nachfolgenden Abbildungen 21, 26, 27, 28, 29 und 30 dieses Berichts für eine
bessere Lesbarkeit in der Anlage 2 enthalten.
Alle, den Lärm an Straßen betreffende Handlungen und Maßnahmen des Lärm-
aktionsplanes sollten sich aufgrund der begrenzten finanziellen Mittel in erster
Linie auf die Straßenabschnitte mit dem Handlungsbedarf erster und zweiter
Ordnung orientieren. Sind für diese Straßenabschnitte keine Maßnahmen
anwendbar, so sind in Folge die Abschnitte mit einem Handlungsbedarf dritter
und vierter Ordnung für Maßnahmen vorzusehen.
Abbildung 20: Belastungsschwerpunkte erster bis vierter Ordnung im Straßenverkehr
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7.2 Verfahrensschritte zur Abarbeitung der Empfehlungen
(Maßnahmen) zur Lärmminderung
7.2.1 Verfahren zur Handlungsebene Fahrbahnerneuerung
Für die Bearbeitung der in die Öffentlichkeitsbeteiligung eingebrachten Maß-
nahmenvorschläge 1 „Konzept lärmmindernder Fahrbahnbelag für Stadtstra-
ßen“ und 9 „Ausbesserung von Straßen“ wurde ein Verfahren zur Handlungs-
ebene Fahrbahnerneuerung hergeleitet.
Ziel dieses Verfahrens ist die Erarbeitung einer Prioritätenreihung als Entschei-
dungsgrundlage für die Verwaltung hinsichtlich vordringlich für Fahrbahnerne u-
erungsmaßnahmen - konventionell oder mit besonders lärmmindernden Obe r-
flächen - in Frage kommender Straßen.
Darüber hinaus soll diese Prioritätenreihung eine Bewertung der aus der 1. On-
line-Phase sowie weiterer bei der Stadtverwaltung eingehender Hinweise der
Öffentlichkeit zu Fahrbahnschäden und erwünschten Fahrbahnsanierungen
ermöglichen und diese hinsichtlich Ihrer Dringlichkeit und akustischen Erforde r-
nis zu bewerten.
Ein lärmoptimierter Asphalt mit Gummimodifikation wurde bereits auf den
Hauptverkehrsstraßen Konrad-Adenauer-Ufer zwischen Goldgasse und Zoo-
brücke (Stadtteil Altstadt-Nord) und Boltensternstraße zwischen An der Schanz
bis Amsterdamer Straße (Stadtteil Riehl; jeweils im Rahmen des Konjunkturp a-
ketes II) eingebaut. Ein weiterer lärmmindernder Asphalt (PMA 08) wurde in der
Waldecker Straße zwischen Stadtautobahn und Heidelberger Straße in Buc h-
heim, in der Berliner Straße zwischen Clevischer Ring und Markgrafen Straße
und in der Frankfurter Straße zwischen Wiener Platz und Bahnhof Köln-Mül-
heim (im Rahmen des integrierten Handlungskonzeptes des Strukturförderpr o-
gramms MÜLHEIM 2020) eingebaut. Vor kurzem wurden außerdem auf der
Riehler Straße im Bereich zwischen Frohngasse und Boltensternstraße, der
Frankfurter Straße (Porz) im Bereich Im Bodesfeld bis Ende der Wohnbebau-
ung sowie der Kaiserstraße/Waldstraße (Porz) im Bereich Dorotheenstraße bis
Mühlenweg Beläge mit lärmmindernder Wirkung eingebaut.
Konzeptionelle Arbeiten zur Umsetzung der Maßnahmen 1 „Kon-
zept lärmmindernder Fahrbahnbelag für Stadtstraßen“ und 9 „Aus-
besserung von Straßen“
Fahrbahnerneuerungen werden bislang unabhängig von Lärmschutzgründen
vorgenommen. Maßgeblich ist hierbei immer der Zustand der Fahrbahnen. Es
ist jedoch sinnvoller, den baulichen Erneuerungsbedarf der Fahrbahnen mit
dem Bedarf nach einer Lärmminderung für die Anwohner (akustischer Han d-
lungsbedarf) zu verknüpfen.
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Mit einer Prioritätenreihung unter Beachtung beider Aspekte kann gewährleistet
werden, dass die vorhandenen Finanzmittel für Fahrbahnerneuerungen gezielt
dort eingesetzt werden, wo die höchsten Lärmbetroffenheiten bestehen und der
Erneuerungsbedarf für Fahrbahnen am höchsten ist.
Das Amt 66 (Amt für Straßen und Verkehrstechnik) verfügt bereits über ein ei-
genes Maßnahmenprogramm zu Baumaßnahmen. In dieses sollte der Aspekt
Lärm mit eingearbeitet werden und in die Priorisierung der erforderlichen
Baumaßnahmen einfließen.
Ein möglicher Ansatz für das Verfahren zur Handlungsebene Fahrbahnerneue-
rung, welches den Zustand der Fahrbahn und den Lärm aspekt berücksichtigt,
ist nachfolgend beschrieben. Dieser Ansatz ist zwischen den zu beteiligenden
Ämtern 66 (Amt für Straßen und Verkehrstechnik) und 57 (Umwelt- und Ver-
braucherschutzamt) ggf. anzupassen und bei Bedarf zu konkretisieren.
Schritt 1: Verknüpfung der Handlungsbedarfe Erneuerung und Lärm
Der Erneuerungsbedarf der Fahrbahnen ließe sich am besten über ein Straßen-
zustandskataster darstellen. Eine solche Datenbank befindet sich derzeit im
Aufbau. Flächendeckend verfügbar sind daher zurzeit ausschließlich Angaben
zur Restnutzungsdauer von Straßen. Mit der Restnutzungsdauer sind grobe
Aussagen zum Erneuerungsbedarf von Straßen möglich. Abschnitte mit einer
geringen Restnutzungsdauer sind eher sanierungsbedürftig als Fahrbahnen, die
über eine lange Restnutzungsdauer verfügen. Daraus sind als erster Ansatz
folgende Prioritäten für die Erneuerung von Fahrbahnen abgeleitet (baulicher
Aspekt: Priorität baulich):
1. (höchste) Priorität baulich bei einer Restnutzungsdauer von 0-5 Jahren,
2. Priorität baulich bei einer Restnutzungsdauer von 6-15 Jahren,
3. Priorität baulich bei einer Restnutzungsdauer von 16-30 Jahren und
4. (niedrigste) Priorität baulich bei einer Restnutzungsdauer > 30 Jahren.
Für die Belastungsschwerpunkte der Lärmaktionsplanung liegt zudem eine Ein-
teilung in Straßenabschnitte entsprechend des Handlungsbedarfes „Lärm“ vor
(akustischer Aspekt; 1. Ordnung bis 4. Ordnung; vgl. Abbildung 20, Seite 41).
Ein Verschneiden der Prioritäten für die Erneuerung von Fahrbahnen (baulicher
Aspekt: Priorität baulich) mit dem akustischen Handlungsbedarf (Aspekt Lärm)
ermöglicht eine erste Aussage zum Vorrang bestimmter Straßen für Fahrbah-
nerneuerungsmaßnahmen. Eine Empfehlung für die Herleitung der Gesamtprio-
rität zeigt die nachfolgende Tabelle 13. Das Resultat ist in der Abbildung 21
grafisch zusammengefasst.
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Tabelle 13: Herleitung der Gesamtpriorität zur Erneuerung von Fahrbahnoberflächen
baulicher Aspekt Aspekt Lärm baulicher Aspekt
und Aspekt Lärm
Restnutzungs-
dauer von
Straßen
Abgeleiteter
Handlungsbedarf
für eine Fahr-
bahnerneuerung
Handlungs-
bedarf Lärm
vgl. Abbildung 20,
Seite 41
Gesamt-
priorität
0 bis 5 Jahre 1. Priorität baulich
1. Ordnung
1. Priorität gesamt
2. Ordnung
3. Ordnung
2. Priorität gesamt
4. Ordnung
kein Schwerpunkt 3. Priorität gesamt
6 bis 15 Jahre 2. Priorität baulich
1. Ordnung 1. Priorität gesamt
2. Ordnung
2. Priorität gesamt
3. Ordnung
4. Ordnung 3. Priorität gesamt
kein Schwerpunkt 4. Priorität gesamt
16 bis 30 Jahre 3. Priorität baulich
1. Ordnung 2. Priorität gesamt
2. Ordnung
3. Priorität gesamt
3. Ordnung
4. Ordnung
4. Priorität gesamt
kein Schwerpunkt
> 30 Jahre 4. Priorität baulich
1. Ordnung 3. Priorität gesamt
2. Ordnung
4. Priorität gesamt
3. Ordnung
4. Ordnung
kein Schwerpunkt
Über Angaben zur Restnutzungsdauer hinaus liegen dem Amt 66 zudem Daten
zu den seit 2009 durchgeführten und geplanten Straßenerhaltungsmaßnahmen
vor. Die voran hergeleitete Gesamtprioritätenreihung für die Erneuerung von
Fahrbahnoberflächen ist diesbezüglich anzupassen. So sind Straßenabschnitte,
für die bereits Maßnahmen vorgenommen wurden, aus der Prioritätenliste zu
streichen. Für noch geplante Straßenerhaltungsmaßnahmen sollte das o.g.
Verfahren Anwendung finden.
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Abbildung 21: Prioritäten der Belastungsschwerpunkte Lärm für eine Sanierung von
Fahrbahnoberflächen
Schritt 2: Abgleich der Ergebnisse mit den Hinweisen aus der Öffentlichkeit
Von den Bürgerinnen und Bürgern sind im Ergebnis der Öffentlichkeitsbeteili-
gung zum Lärmaktionsplan Köln konkrete Hinweise zu Fahrbahnsanierungen
eingegangen. Insofern diese Hinweise auch Bereiche mit Handlungsbedarf
betreffen, können diese nun im Ergebnis des vorangegangenen Arbeitsschrittes
hinsichtlich einer möglichen Umsetzbarkeit bewertet bzw. die Gründe für eine
fehlende Realisierbarkeit gegeben werden.
7.2.2 Verfahren zur Handlungsebene Lkw-Führung
Für die Bearbeitung der in die Öffentlichkeitsbeteiligung eingebrachten Maß-
nahmenvorschläge 10 „Lkw-Führungskonzept“ und 11 „Lkw-Nachtfahrverbot“
wurde ein Verfahren zur Handlungsebene Lkw-Führung hergeleitet.
Die Stadt Köln hat aktuell ein Lkw-Führungskonzept erarbeitet. Dieses wurde im
Verkehrsausschuss am 5. November 2013 mit der Auflage einer Abstimmung
mit den Nachbarkommunen beschlossen. Das Lkw-Führungskonzept beinhaltet
eine Klassifizierung des Straßennetzes in Straßen für den übergeordneten Lkw-
Verkehr (Bundesautobahn und sonstige Straßen) sowie in Straßen der nachg e-
ordneten Erschließung. Als weiterer Schritt zum bereits abgeschlossenen LKW-
Führungskonzept wird aktuell das Projekt „Effiziente und stadtverträgliche LKW -
Navigation Region Rheinland“ erarbeitet, um Verkehrsminderung durch gezielte
Steuerung des Schwerlastverkehrs zu erzielen. Unter Federführung des NVR
(Nahverkehr Rheinland) werden hierbei seitens der Stadt Köln und weiterer
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Regionskommunen Datengrundlagen zu Vorrangnetzen und Restriktionen für
eine effiziente und stadtverträgliche LKW-Navigation in Köln und der Region
bereit-gestellt. Diese Daten werden dann den Anbietern von Kartengrundlagen
zur Verfügung gestellt und fließen in die LKW-spezifischen Softwareprodukte
für Navigationsgeräte ein. Köln ist bei diesem Projekt Motor und Kooperation s-
partner und hat bereits ein LKW-Vorrangroutennetz definiert, sowie einen
Großteil der LKW-Restriktionen erhoben. Es ist beabsichtigt diese Daten in
2017 verfügbar zu machen.
Für das Lkw-Führungskonzept sind bereits alle Vorschläge zum Thema Lkw-
Verkehr aus der ersten Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung des Lärmaktion s-
planes geprüft worden. Nach Auswertung wurden 86 Vorschläge übernommen.
Somit ist eine weitere Vertiefung der Maßnahme 10 „Lkw-Führungskonzept“
nicht erforderlich. Es verbleibt ein Umgang mit der Maßnahme 11 „Lkw-
Nachtfahrverbot an hochbelasteten Straßen“.
Als Beispiel für nächtliche Lkw-Fahrverbote kann der Verkehrsversuch zur Füh-
rung des Lkw-Verkehrs im Bereich der Hartwichstraße genannt werden. Dieser
beinhaltet ein komplettes Lkw-Fahrverbot in der Hartwichstraße und ein nächtli-
ches Fahrverbot (22 bis 6 Uhr) in deren Nebenstraßen. Ein weiteres Beispiel
gibt es auf der B 51 Bühler Landstraße im Bereich der Ortsdurchfahrt Köln-
Meschenich. Hier wurde vor kurzem aus Lärmschutzgründen ein nächtliches
Lkw-Verbot eingeführt. Weitere Beispiele sind die nächtlichen LKW-Fahrverbote
in den Bereichen Rather Mauspfad und Eiler Straße von Rösrather Straße bis
Maarhäuser Weg.
Abbildung 22: Verkehrsversuch Lkw-Führung im Bereich Hartwichstraße
Quelle: Umwelt- und Verbraucherschutzamt der Stadt Köln.
Konzeptionelle Arbeiten zur Umsetzung der Maßnahme 11 „Lkw-
Nachtfahrverbot“
Nachtfahrverbote für den Lkw-Verkehr sind im Lkw-Führungskonzept bisher
nicht vorgesehen. Für die Maßnahme 11 „Lkw-Nachtfahrverbot an hochbelaste-
ten Straßen“ sind auf Grundlage der gesetzlichen Rahmenbedingungen
§ 45 StVO und Lärmschutzrichtlinien-StV Empfehlungen zu erarbeiten.
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Die hierfür empfohlenen Arbeitsschritte sind nachfolgend beschrieben. Diese
sind zwischen den zu beteiligenden Straßenverkehrsbehörden Abteilung 662
(Bau und Unterhaltung) des Amtes 66 (Straßen und Verkehrstechnik) und der
Bezirksregierung Köln sowie dem Amt 57 (Umwelt- und Verbraucherschutz-
amt), den Abteilungen 661 (Planung) und 663 (Verkehrsmanagement) des
Amtes 66 (Abteilung Straßen und Verkehrstechnik) und dem Amt 80 (Amt für
Wirtschaftsförderung) vorab abzustimmen, ggf. anzupassen und bei Bedarf zu
konkretisieren.
Schritt 1: Auswahl zu prüfender Straßenabschnitte
Erfahrungsgemäß sind Maßnahmen, die den Lkw-Verkehr betreffen, im Beso n-
deren dann sinnvoll, wenn der Lkw-Anteil am Gesamtverkehr 10 % oder mehr
beträgt. Da bei der Lärmkartierung keine genauen Lkw-Anteile vorlagen und auf
Standardwerte nach der VBUS zurückgegriffen werden musste, sollte zu Be-
ginn eine Auswahl der Straßenabschnitte mit mehr als 10 % Lkw-Anteil in Ab-
stimmung mit dem Amt 66 (Amt für Straßen und Verkehrstechnik) getroffen
werden. Die im Ergebnis der Abstimmung herausgearbeiteten Straßenabschnit-
te sind nachfolgend einer weiteren Prüfung auf Eignung für ein Lkw-Nachtfahr-
verbot zu unterziehen (vgl. Schritt 2).
Schritt 2: Vorprüfung der vorausgewählten Straßenabschnitte
Erfahrungsgemäß ist es sinnvoll, in Vorbereitung einer straßenverkehrsrechtl i-
chen Anordnung die vorausgewählten Straßenabschnitte einer Vorprüfung zu
unterziehen. Diese dient dazu, die Vorauswahl der Straßenabschnitte auf
diejenigen einzugrenzen, die einer straßenverkehrsrechtlichen Anordnung
möglichst standhalten werden. Mit dieser beschränkten Auswahl lässt sich der
mit der straßenverkehrsrechtlichen Anordnung einhergehende Prüfaufwand
(vgl. Schritt 3) weiter minimieren. Die Vorauswahl sollte in gemeinsamen
Arbeitsgesprächen mit den zu beteiligenden Fachbereichen der Ämter 66 (Amt
für Straßen und Verkehrstechnik), 57 (Umwelt und Verbraucherschutzamt) , 80
(Amt für Wirtschaftsförderung) und bezüglich bestimmter Fälle auch mit der
höheren Straßenverkehrsbehörde bei der Bezirksregierung Köln getroffen
werden.
Für die Arbeitsgespräche sollten vorbereitend für jeden vorausgewählten
Straßenabschnitt die gegebenen verkehrlichen Aspekte (Amt 66) und der
akustische Handlungsbedarf für die Maßnahme (Immissionspegel, Anzahl der
betroffenen Personen, Schwere der Lärmbetroffenheit, Amt 57) zusammeng e-
stellt werden. Auf Grundlage dessen soll aus der Diskussion heraus unter
Berücksichtigung der gesetzlichen Vorgaben des § 45 StVO und der Lärm-
schutzrichtlinien-StV sowie folgender Kriterien eine Vorauswahl möglichst
geeigneter Straßenabschnitte getroffen werden.
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● Es muss eine zumutbare und geeignete Ausweichroute für den Lkw-Ver-
kehr vorhanden sein. Auf diese ist frühzeitig durch eine entsprechende B e-
schilderung hinzuweisen.
● Eine Verlagerung in andere schutzwürdige Gebiete muss auszuschließe n
sein bzw. durch geeignete Maßnahmen verhindert werden.
● Eine aus der Sicht der Lärmminderung positive Bündelung des Lkw-Ver-
kehrs auf wenigen, leistungsfähigen Strecken kann zu einem Zielkonflikt mit
der Einhaltung der Luftschadstoffgrenzwerte führen.
Schritt 3: Abwägungsprozess in Vorbereitung einer Anordnung
Die Prüfung der im Ergebnis des Schrittes 2 verbliebenen Straßenabschnitte ist
gemäß der gesetzlichen Vorgaben Aufgabe der zuständigen Straßenverkehrs-
behörde (Amt für Straßen und Verkehrstechnik und Bezirksregierung Köln). Sie
beinhaltet gesondert für jeden vorausgewählten Straßenabschnitt eine Prüfung
und Abwägung gemäß der gesetzlichen Vorgaben des § 45 StVO und der
Lärmschutzrichtlinien-StV inklusive eines Nachweises der Lärmminderungswi r-
kung nach dem gültigen nationalen Berechnungsverfahren.
Schritt 4: Abgleich der Ergebnisse mit den Hinweisen aus der Öffentlichkeit
Von den Bürgerinnen und Bürgern sind im Ergebnis der Öffentlichkeitsbeteili-
gung zum Lärmaktionsplan Köln konkrete Hinweise zu Lkw-Nachtfahrverboten
eingegangen. Insofern diese die Bereiche mit Handlungsbedarf betreffen, kön-
nen diese nun im Ergebnis der vorangegangenen Arbeitsschritte hinsichtlich
einer möglichen Umsetzbarkeit bewertet bzw. die Gründe für eine fehlende
Realisierbarkeit gegeben werden.
7.2.3 Verfahren zur Handlungsebene Qualität des Verkehr s-
flusses
Für die Bearbeitung der in der Öffentlichkeitsbeteiligung eingebrachten Maß-
nahmenvorschläge 5 „Optimierung der Verkehrsführung“, 6 „Kreisverkehre statt
Ampeln“ und 8 „Ampel-Hotline“ wurde ein Verfahren zur Handlungsebene
Qualität des Verkehrsflusses hergeleitet.
Zur Maßnahme 5 „Optimierung der Verkehrsführung“ wurden von den Bürge-
rinnen und Bürgern im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung 169 Eingaben zur
Verkehrsführung auf Stadtstraßen gemacht. Diese sollten genauer geprüft und
Handlungsmöglichkeiten zur Verbesserung des Verkehrsflusses aufgezeigt
werden.
Über die bestehende Ampel-Hotline haben Bürger und Bürgerinnen der Stadt
Köln bereits heute die Möglichkeit, Auffälligkeiten an Lichtsignalanlagen zu
melden. Die Verwaltung nimmt in der bestehenden Ampel-Hotline alle Eingaben
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zu Ampeln an und bearbeitet diese bei Verkehrssicherheitsproblemen sofort, in
Fragen des Verkehrskomforts im Zuge der anstehenden Überplanungen.
Eingaben erfolgen nicht nur über die Hotline, sondern auch direkt bei den
Mitarbeitern per Telefon, über die „Meckerbox“ im V erkehrskalender sowie
durch Meldungen der Polizei und anderer Institutionen.
Eine lärmmindernde Wirkung hat bereits das Erneuerungsprogramm Lichtsig-
nalanlagen (LSA) der Stadt Köln. Dieses führt durch eine flexiblere LSA-
Programmgestaltung und -auswahl zu einer Verstetigung des Verkehrs und
somit zu weniger Stop+Go. Das Programm läuft seit 2010 und wird kontinuier-
lich umgesetzt.
Aktuell sind 133 Lichtsignalanlagen in Köln für eine Erneuerung vorgesehen.
Abgeschlossen sind die Erneuerungsmaßnahmen
● der acht Anlagen in der Boltensternstraße,
● von acht Anlagen auf dem Konrad-Adenauer-Ufer und
● von zwei Anlagen auf der südlichen Gürtelstrecke.
Derzeit in Bearbeitung ist die Erneuerung von
● weiteren sechs Anlagen auf dem Konrad-Adenauer-Ufer,
● weiteren elf Anlagen auf der südlichen Gürtelstrecke,
● von vier Anlagen im Klettenberggürtel,
● von fünf Anlagen auf der Wilhelm-Sollmann-Straße und
● neun Anlagen in der Turiner Straße / Viktoriastraße.
In den vergangenen Jahren hat die Stadt Köln 129 Lichtsignalanlagen durch
andere Ausbauformen wie Kreisverkehre, Querungsinseln und Zebrastreifen
ersetzt. Derzeit überprüft die Stadt für das gesamte Netz der Lichtsignalanla-
gen, ob weitere Anlagen ersetzt werden können (Machbarkeitsuntersuchung
zum Ersatz von Lichtsignalanlagen durch Kreisverkehre). Eine Vorbetrachtung
identifizierte insgesamt 204 Lichtsignalanlagen, die für alternative Betriebsfor-
men geeignet erscheinen. Diese werden nun durch die Stadt einer konkreten
Untersuchung unterzogen. Die letztendlich verbleibenden, geeigneten Anlagen
werden priorisiert. Die Prioritätenstufen werden derzeit erarbeitet. Beispiele für
umgesetzte Kreisverkehre sind Marzellenstraße / Unter Sachsenhausen,
Athener Ring / Willi-Suth-Allee, Rolandstraße / Magazinstraße, Kapellenstraße /
Dillenburger Straße, Kalkweg / Diepeschrather Straße, Neufelder Straße /
Dellbrücker Mauspfad, Kempener Straße / Lokomotivstraße, Rösrather Straße /
Lützerathstraße und Waldecker Straße / Stadtautobahn.
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Abbildung 23: Umgesetzter Kreisverkehr Kempener Straße / Lokomotivstraße
Quelle: Umwelt- und Verbraucherschutzamt der Stadt Köln.
Abbildung 24: Lageplanausschnitt umgesetzter Kreisverkehr Rösrather Straße /
Lützerathstraße
Quelle: Amt für Straßen und Verkehrstechnik der Stadt Köln.
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Abbildung 25: Lageplanausschnitt umgesetzter Kreisverkehr Waldecker Straße /
Stadtautobahn
Quelle: Amt für Straßen und Verkehrstechnik der Stadt Köln.
Konzeptionelle Arbeiten zur Umsetzung der Maßnahme 6 „Kreis-
verkehre statt Ampeln“
Mit Hilfe des Lärmaktionsplanes sollte in erster Linie auf die Prioritätenreihung
zur Umsetzung der Machbarkeitsuntersuchung zum Ersatz von Lichtsignalanl a-
gen durch Kreisverkehre Einfluss genommen werden (Maßnahme 6 „Kreisver-
kehre statt Ampeln“). Der Aspekt der Lärmminderung findet in der Machbar-
keitsuntersuchung noch keine Berücksichtigung.
Mit einer Prioritätenreihung unter Beachtung des Lärmaspektes kann gewähr-
leistet werden, dass die vorhandenen Finanzmittel für den Umbau von Lichtsi g-
nalanlagen in Kreisverkehre gezielt dort eingesetzt werden, wo ein Umbau
verkehrstechnisch (Leistungsfähigkeit) und räumlich (Fahrgeometrie u.a. Be-
achtung Schwerverkehr) möglich erscheint und hohe Lärmbetroffenheiten
bestehen.
Ein möglicher Ansatz ist nachfolgend beschrieben. Dieser Ansatz ist zwischen
den zu beteiligenden Ämtern 66 (Amt für Straßen und Verkehrstechnik) und 57
(Umwelt- und Verbraucherschutzamt) ggf. anzupassen und bei Bedarf zu
konkretisieren.
In die Machbarkeitsuntersuchung zum Ersatz von Lichtsignalanlagen durch
Kreisverkehre sollte mit dem akustischen Handlungsbedarf ein weiteres Ent-
scheidungs- bzw. Priorisierungskriterium eingeführt werden. Hierzu kann auf die
im Kapitel 7.1 (Abbildung 20, Seite 41) vorgenommene Einteilung der Belas-
tungsschwerpunkte hinsichtlich des Handlungsbedarfes zurückgegriffen wer-
den, indem die in der Machbarkeitsuntersuchung betrachteten Knoten dem
anliegenden akustischen Handlungsbedarf für Maßnahmen zur Lärmminderung
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zugeordnet werden (Tabelle 14). Die sich daraus ergebenden akustischen
Prioritäten sind in der Machbarkeitsanalyse als ein weiteres Bewertungskriter i-
um einzuarbeiten.
Tabelle 14: Herleitung der Priorität aus akustischer Sicht für die in der Machbar-
keitsanalyse zum Ersatz von Lichtsignalanlagen durch Kreisverkehre
betrachteten Knoten
Der in der Machbarkeitsanalyse zum Ersatz von Licht-
signalanlagen durch Kreisverkehre betrachtete Knoten
liegt innerhalb oder angrenzend an einen Lärmbelas-
tungsschwerpunkt mit einem ...
Der Umbau des Knoten-
punktes genießt aus
akustischer Sicht
folgende Priorität …
Handlungsbedarf 1. Ordnung 1. Priorität
Handlungsbedarf 2. Ordnung 2. Priorität
Handlungsbedarf 3. Ordnung 3. Priorität
Handlungsbedarf 4. Ordnung 4. Priorität
Konzeptionelle Arbeiten zur Umsetzung der Maßnahmen 5 „Opti-
mierung der Verkehrsführung“ und 8 „Ampel-Hotline“
Insofern diese Eingaben und Hinweise der Bürgerinnen und Bürger bzgl. der
Maßnahme 5 „Optimierung der Verkehrsführung“ und die aus der Ampel-Hotline
hervorgehenden Hinweise der Öffentlichkeit (Maßnahme 8 „Ampel-Hotline“)
Bereiche mit einem akustischen Handlungsbedarf gem. Kapitel 1.2 betreffen,
sollten sie einer Überprüfung auf Umsetzbarkeit unterzogen werden.
Die Überprüfung auf Umsetzbarkeit setzt eine intensive Auseinandersetzung
mit den in der Öffentlichkeitbeteiligung eingebrachten Hinweisen zur Verkehr s-
führung, zu Veränderungen bei Fahrbahnmarkierungen, Verkehrszeichen und
Lichtsignalanlagen durch das Amt 66 (Straßen und Verkehrstechnik) voraus.
Erste, an Örtlichkeiten gebundene Potenziale zur Optimierung der Verkehrsfü h-
rung und des Verkehrsflusses lassen sich derzeit im Rahmen dieser Unters u-
chung aus den vorliegenden Daten nicht ableiten. Es wird empfohlen, vordrin g-
lich Eingaben und Hinweise abzuarbeiten, welche Belastungsschwerpunkte mit
einem Handlungsbedarf 1. und 2. Ordnung betreffen. Hier sind die Lärmbetro f-
fenheit und dementsprechend der Bedarf für Maßnahmen zur Lärmminderung
am höchsten. Die Zuständigkeit für die Prüfung liegt beim Amt 66.
7.2.4 Verfahren zur Handlungsebene zulässige Höchstg e-
schwindigkeit
Für die Bearbeitung der in der Öffentlichkeitsbeteiligung eingebrachten Maß-
nahmenvorschläge 2 „Gesamtstädtisches Geschwindigkeitskonzept“, 3 „Ge-
schwindigkeitsbegrenzung auf Stadtstraßen (nachts)“ und 4 „Geschwindigkeits-
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anzeigen (Dialogdisplays)“ wurde ein Verfahren zur Handlungsebene zulässige
Höchstgeschwindigkeit hergeleitet.
Nach der Öffentlichkeitsbeteiligung wurden folgende Anpassungen bei den
angeordneten zulässigen Höchstgeschwindigkeiten vorgenommen:
● Konrad-Adenauer-Ufer (B 51) zwischen Trankgasse und Zoobrücke von
70 km/h auf 50 km/h,
● Riehler Straße von 70 km/h auf 50 km/h,
● Bundesautobahn A 3 zwischen Kreuz Heumar und Königsforst Reduzierung
der Geschwindigkeit auf 100 km/h.
In der Brühler Landstraße in Köln-Meschenich ist aktuell eine zulässige Höchst-
geschwindigkeit von 30 km/h eingeführt worden. Zudem ist im Rahmen des
integrierten Handlungskonzeptes MÜLHEIM 2020 vorgesehen die B 51 (Berli-
ner Straße) auf 30 km/h zu begrenzen.
In Abbildung 26 sind für die Bereiche mit Handlungsbedarf (siehe Kapitel 7.1,
Abbildung 20, Seite 41) die zulässigen Höchstgeschwindigkeiten dargestellt.
Geschwindigkeiten von 50 km/h sind hierbei die Regel.
Abbildung 26: Zulässige Höchstgeschwindigkeit für die Belastungsschwerpunkte des
Straßenverkehrslärms in Köln
In folgenden Lärmbelastungsschwerpunkten gilt eine zulässige Höchstge-
schwindigkeit von 30 km/h (vgl. Tabelle 15).
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Tabelle 15: Belastungsschwerpunkte mit in Abschnitten geltenden 30 km/h
Belastungsschwer-
punkte mit einem
Handlungsbedarf …
Straßen mit in Abschnitten geltenden 30 km/h
1. Ordnung Eythstraße, Kuenstraße, Lübecker Straße, Maybachstraße
2. Ordnung Berrenrather Straße, Hauptstraße
3. Ordnung Venloer Straße
4. Ordnung Alte Fischenicher Straße, Alte Kölnstraße, Alteburger Straße,
Am Duffelsbach, Antwerpener Straße, Apostelnstraße,
Bahnstraße, Bayardsgasse, Benesisstraße, Blücherstraße,
Brühler Landstraße, Bonner Wall, Brabanter Straße, Breite
Straße, Brüsseler Straße, Buchforststraße, Causemannstraße,
Dasselstraße, Dillenburger Straße, Ehrenstraße, Falcken-
steinstraße, Fleischmengergasse, Frohnhofstraße, Grafen-
mühlenweg, Guntherstraße, Hartwichstraße, Hatzfeldstraße ,
Helmholtzstraße, Höhenberger Straße, Kapellenweg, Kloster-
straße, Koblenzer Straße, Limburger Straße, Lungengasse,
Marsdorfer Straße, Merheimer Platz, Merkenicher Hauptstra-
ße, Nibelungenweg, Sechzigstraße, Servatiusstraße, Sie-
bachstraße, Siegfriedstraße, St.-Apern-Straße, Stammheim-
straße, Steinmetzstraße, Sülzburgstraße, Sürther Straße,
Thieboldsgasse, Von-Werth-Straße, Weyertal
Konzeptionelle Arbeiten zur Umsetzung der Maßnahmen 2 „Ge-
samtstädtisches Geschwindigkeitskonzept“ und 3 „Geschwindig-
keitsbegrenzung auf Stadtstraßen (nachts)“
Im Rahmen eines Geschwindigkeitskonzeptes soll für die Bereiche mit Han d-
lungsbedarf herausgearbeitet werden, welche Straßenabschnitte unter Berüc k-
sichtigung der gesetzlichen Vorgaben für eine Reduzierung der zulässigen
Höchstgeschwindigkeit ganztags oder beschränkt auf die Nachtstunden in
Frage kommen.
Die Beschränkungen sollten in der Regel auf besonders hoch lärmbelastete
Tageszeiten, auf Streckenabschnitte mit einigen hundert Metern Länge und
erkennbar vorhandener Wohnbebauung beschränkt werden. Es müssen die
verkehrliche Funktion der Straßen sowie die Belange des ÖPNV berücksichtigt
werden. Zudem muss bei Temporeduzierungen darauf geachtet werden, dass
ein gleichmäßiger Verkehrsfluss beibehalten bleibt (Erhalt der Koordinierung
von Lichtsignalanlagen), da es sonst zu einem Anstieg der Luft- und Lärmemis-
sionen kommt.
Auf den Nachtzeitraum bezogene Geschwindigkeitsbegrenzungen sollten ins-
besondere in Straßen mit hoher Wohndichte eingesetzt werden, die aufgrund
von Anforderungen des ÖPNV oder wegen der Belange des Kfz-Verkehrs nicht
ganztägig ausgewiesen werden können.
Für Geschwindigkeitsreduzierungen aus Lärmschutzgründen sind auf Grundla-
ge der gesetzlichen Rahmenbedingungen § 45 StVO und Lärmschutzrichtlinien-
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StV Empfehlungen zu erarbeiten. Zuständig für die Anordnung ist die Straßen-
verkehrsbehörde. Sie ordnet die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf Basis der
Straßenverkehrsordnung und zugehöriger Verwaltungsvorschriften und Richtl i-
nien an.
Um Prüfabschnitte für eine Geschwindigkeitsreduzierung auszuwählen, welche
einer straßenverkehrsrechtlichen Prüfung standhalten, wird ein mehrstufiges
Verfahren zur Auswahl geeigneter Abschnitte und zur Vorbereitung des stra-
ßenverkehrsbehördlichen Abwägungsprozesses vorgeschlagen. Die endgültige
Entscheidung obliegt der zuständigen Straßenverkehrsbehörde. Die hierfür
empfohlenen Arbeitsschritte und denkbaren Inhalte sind nachfolgend beschri e-
ben.
Für das Gelingen der Geschwindigkeitskonzeption und für eine zukünftige Um-
setzung in ausgewählten Abschnitten ist eine frühzeitige Beteiligung folgender
Akteure erforderlich:
● zuständige Straßenverkehrsbehörden
Abteilung 662 (Bau und Unterhaltung) des Amtes 66 (Straßen und Verkehr-
stechnik) als Straßenverkehrsbehörde der Stadt Köln,
Bezirksregierung Köln als höhere Straßenverkehrsbehörde),
● Amt 57 (Umwelt- und Verbraucherschutzamt),
● Abteilungen 661 (Planung) und 663 (Verkehrsmanagement) des Amtes 66
(Abteilung Straßen und Verkehrstechnik),
● betroffene Betreiber des öffentlichen Verkehrs (u.a. KVB mit Amt 15 (Amt
für Stadtentwicklung und Statistik)).
Die empfohlenen Arbeitsschritte und Inhalte sind ggf. anzupassen und bei
Bedarf zu konkretisieren.
Schritt 1: Auswahl zu prüfender Straßenabschnitte
Maßgebend für die Berechnung des Beurteilungspegels und die Bestimmung
des Immissionsortes sind die RLS-90 (zukünftig RLS-2014). Örtliche Schall-
messungen und auch die im Rahmen der Lärmaktionsplanung durchgeführte
Lärmkartierung nach der Berechnungsvorschrift der VBUS (vorläufige Berec h-
nungsmethode für den Umgebungslärm an Straßen) sind keine ausreichende
Grundlage.
Die in Abbildung 20, Seite 41 dargestellten Bereiche mit einem akustischen
Handlungsbedarf wurden nach der Berechnungsvorschrift VBUS (Vorläufige
Berechnungsvorschrift für den Umgebungslärm an Straßen) bestimmt. Für erste
Einschätzungen, wo ggf. eine Geschwindigkeitsreduzierung angewendet
werden könnte, genügen diese Aussagen. Sie definieren die Vorauswahl der
akustischen Härtefälle für eine Reduzierung der Geschwindigkeit bei innerörtl i-
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chen Straßen von 50 km/h auf 30 km/h oder 70 km/h auf 50 km/h sowie bei
Autobahnen auf 100 km/h oder 80 km/h.
Schritt 2: Vorprüfung der vorausgewählten Straßenabschnitte
Die vorangestellt identifizierten Straßen sind in einer zweiten Bearbeitungsstufe
hinsichtlich ihrer verkehrlichen Belange einer weiteren Prüfung zu unterziehen.
Somit kann über Kriterien die Vorauswahl der Prüfabschnitte weiter eingegrenzt
werden. Die letztendlich verbleibenden und mit den zuständigen Stellen
(Amt 66, Straßenverkehrsbehörde, Betreiber des öffentlichen Verkehrs) a bge-
stimmten Straßenabschnitte können abschließend (Schritt 3) der Prüfung auf
Anordnung durch die Straßenverkehrsbehörde unterzogen werden.
In Anlehnung an die Straßenverkehrsordnung und zugehörigen Verwaltungs-
vorschriften und Richtlinien werden folgende Kriterien abwägungsrelevanter
Belange für Geschwindigkeitsreduzierungen empfohlen:
a. Berücksichtigung der verkehrlichen Bedeutung,
b. Verkehrsverlagerungseffekte,
c. Vereinbarkeit mit dem öffentlichen Verkehr,
d. Vereinbarkeit mit der Lichtsignalkoordinierung.
Nachfolgend sind die einzelnen Kriterien beschrieben.
Um den Bearbeitungsaufwand einzugrenzen sollte sich die Prüfung vorerst auf
einzelne ausgewählte Abschnitte für eine Geschwindigkeitsreduzierung be-
schränken. Einen Ansatz zur Auswahl bietet die Einordnung der Bereiche mit
Handlungsbedarf hinsichtlich ihrer Priorität (vgl. Abbildung 20, Seite 41):
● Priorität 1 für Straßenabschnitte (Belastungsschwerpunkte) sehr hoher
Belastung mit durchgängig mehr als 80 Betroffenen bei LDEN > 70 dB(A)
bzw. LNight > 60 dB(A) je Hektar
Belastungsschwerpunkte mit Handlungsbedarf 1. Ordnung,
● Priorität 2 für Straßenabschnitte (Belastungsschwerpunkte) hoher Belas-
tung mit durchgängig mehr als 20 Betroffenen bei LDEN > 70 dB(A) bzw.
LNight > 60 dB(A) je Hektar
Belastungsschwerpunkte mit Handlungsbedarf 2. Ordnung,
● Priorität 3 für Straßenabschnitte (Belastungsschwerpunkte) mit weniger als
20 Betroffenen bei LDEN > 70 dB(A) bzw. LNight > 60 dB(A) je Hektar
Belastungsschwerpunkte mit Handlungsbedarf 3. Ordnung,
● Priorität 4 für verbleibende Straßenabschnitte (Belastungsschwerpunkte)
mit Lärmpegeln von LDEN > 65 dB(A) bzw. LNight > 55 dB(A)
Belastungsschwerpunkte mit Handlungsbedarf 4. Ordnung,
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zu Punkt a: Berücksichtigung der verkehrlichen Bedeutung
Vorrangnetze besitzen eine wichtige Verkehrsfunktion. Sie nehmen einen gro-
ßen Teil des Durchgangs- und innerstädtischen Verkehrs auf, dienen der ver-
kehrlichen Entlastung des übrigen Straßennetzes und sichern die Kfz-Erreich-
barkeit zentraler Bereiche. Zur Berücksichtigung der verkehrlichen Bedeutung
dieser Straßen wird häufig von einer Reduzierung der Geschwindigkeit für die
Tagstunden (6 bis 22 Uhr) – d.h. zu Zeiten der Hauptverkehrslasten – abgese-
hen. Auf Straßen, die nicht dem Vorrangnetz zugeordnet werden, erscheint eine
Geschwindigkeitsreduzierung prinzipiell eher möglich.
Für die Bearbeitung des Handlungs- und Maßnahmenkataloges zur Lärmakt i-
onsplanung liegt eine Zuordnung der Belastungsschwerpunkte hinsichtlich des
Vorrangnetzes der Stadt Köln vor. Daraus wurde die nachfolgende Abbildung
27 erstellt.
Die in der Abbildung 27 gelb und grün dargestellten und den Vorrangstraßen
zuzuordnenden Straßenabschnitte mit Lärmbetroffenheiten (Bereiche mit
Handlungsbedarf) werden aufgrund ihrer höheren verkehrlichen Funktion für
eine Prüfung auf Geschwindigkeitsreduzierung ausschließlich in den Nacht-
stunden (22 bis 6 Uhr) empfohlen. Die blau und rot dargestellten Bereiche mit
Handlungsbedarf sind nicht dem Vorrangnetz zugehörig. Aufgrund der geringe-
ren Verkehrsfunktion kommen diese Abschnitte für eine Prüfung auf eine
ganztags (24 h) geltende Geschwindigkeitsreduzierung in Betracht.
Abbildung 27: Potenzialbereiche für eine Geschwindigkeitsreduzierung in
Abhängigkeit von der Zuordnung zum Vorrangnetz für die
Belastungsschwerpunkte des Straßenverkehrslärms in Köln
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Das Verfahren und die Ergebnisse der Prüfung sind mit dem Amt 66 (Amt für
Straßen und Verkehrstechnik) und der Bezirksregierung abzustimmen.
zu Punkt b: Verkehrsverlagerungseffekte
Ein Prüfabschnitt sollte dann ausgeschlossen werden, wenn durch die G e-
schwindigkeitsreduzierung eine Verkehrsverlagerung auf andere Netzteile –
und hierbei insbesondere auf angrenzende Wohn- und Anliegerstraßen – in
akustisch relevantem Maß zu erwarten ist.
Hierzu sind detaillierte Untersuchungen erforderlich, die im Rahmen der aktue l-
len Lärmaktionsplanung nicht erfolgen können. Mögliche Verdrängungseffekte
können über Verkehrsmodellrechnungen nachgewiesen werden. Solche Mo-
dellrechnungen sind kostenintensiv, da eine entsprechende Software erforde r-
lich ist und unter Umständen auch externe Gutachter einzubinden sind. Für
erste grobe Aussagen sind auch Einschätzungen auf Basis bestehender
Ortskenntnis oder durch Inaugenscheinnahme des Verkehrsnetzes möglich.
Das Verfahren und die Ergebnisse der Prüfung auf mögliche Verlagerungsef-
fekte sind mit dem Amt 66 (Amt für Straßen und Verkehrstechnik) und der
Bezirksregierung abzustimmen.
zu Punkt c: Vereinbarkeit mit dem öffentlichen Verkehr
Ist auch der öffentliche Verkehr von einer Geschwindigkeitsreduzierung betrof-
fen, kann dies zu einer Verlängerung der Fahrzeit führen. Dementsprechend
sind die Auswirkungen auf den Stadtbahn- und Busbetrieb zu überprüfen.
Abbildung 28 gibt einen Überblick über die Stadtbahn- und Bustrassen sowie
die Vorauswahl an Prüfabschnitten für eine etwaige Geschwindigkeitsreduzie-
rung in den Belastungsschwerpunkten. Zu erkennen ist, dass es bei zahlreichen
Prüfabschnitten Überschneidungen mit der Stadtbahn und den Buslinien gibt.
Zur Ermittlung der Vereinbarkeit der Geschwindigkeitsreduzierung mit dem öf-
fentlichen Verkehr sind Abstimmungen mit den Kölner Verkehrsbetrieben und
weiteren Betreibern des öffentlichen Verkehrs erforderlich. Vorbereitend bietet
es sich an, für einzelne Prüfabschnitte oder für Bündel aus Prüfabschnitten zur
Geschwindigkeitsreduzierung die Fahrzeitverlängerungen linienfein zu ermitteln
(vgl. Beispiel in Tabelle 16). Eine grobe Abschätzung der Zeitverluste genügt,
kostenintensive Modellrechnungen sind nicht zwingend erforderlich. Auf dieser
Basis ist es den Verkehrsbetrieben in der Regel möglich, die Auswirkungen auf
die Linienpläne, das Halten von Anschlüssen und den Mehrbedarf an Fahrze u-
gen und Personal abzuschätzen (vgl. Beispiel Tabelle 17). Das Vorgehen ist im
Vorfeld mit den betroffenen Betreibern und mit dem Amt 15 abzustimmen.
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Tabelle 16: Zusammenfassung linienbezogener Fahrzeitverluste infolge von
Tempo 30 (Beispiel)
Streckenabschnitt
mit T30-Empfehlung
(ganztags / nachts)
s ∆ t Linie
[m] [s] 23 25 28 33 37 F1
Blücherstraße g 398 19,1 ■
Goerdeler Straße n 340 16,3 ■ ■ ■
Händelstraße n 447 21,5 ■ ■
Herweghstraße g 622 29,9 ■
Kopernikusstraße n 355 17,0 ■ ■ ■
Rostocker Straße g 250 12,0 ■
Gesamtverlust [s] 49,0 54,8 17,0 16,3 12,0 54,8
Quelle: bearbeitetes Beispiel, entnommen aus der Abstimmung z um Lärmaktionsplan
der Hansestadt Rostock; Hansestadt Rostock, Amt für Umweltschutz (Auftrag-
geber) / LK Argus GmbH (Bearbeiter); März 2014.
Tabelle 17: Vorprüfungsergebnis zu den Auswirkungen aller Tempo 30 Prüfabschnitte
auf den Betriebsablauf (Beispiel)
Linie Auswirkungen der Tempo 30 Abschnitte auf den Betriebsablauf
Linie 23 Verspätungen in Richtung Hauptbahnhof werden größer
kritischer Zustand: Reduzierung der Wendezeit von 2:00 min auf
1:12 min, 1 zusätzlicher Bus erforderlich
Linie 25 keine relevanten Auswirkungen
Linie 28 Wendezeiten in der Hauptverkehrszeit am Rathausplatz mit 1:00 min
sehr kurz, da an Mensa Anschluss an Linie 6 gehalten werden muss
kritischer Zustand: Reduzierung der Wendezeit auf 0:43 min,
1 zusätzlicher Bus erforderlich
Linie 33 keine relevanten Auswirkungen
Linie F1 zentrales Treffen am Postplatz gerade noch möglich, Umsteigezeiten
reduzieren sich von 3:00 min auf 2:41 min
instabiler Zustand: bei F1 kein Verspätungsausgleich mehr vorh an-
den, 1 zusätzlicher Bus erforderlich
Quelle: bearbeitetes Beispiel, entnommen aus der Abstimmung z um Lärmaktionsplan
der Hansestadt Rostock; Hansestadt Rostock, Amt für Umweltschutz (Auftrag-
geber) / LK Argus GmbH (Bearbeiter); März 2014.
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Abbildung 28: Prüfabschnitte mit sehr hoher und hoher Lärmbelastung (Belastungs-
schwerpunkte) für eine etwaige Geschwindigkeitsreduzierung mit
Darstellung der oberirdischen Trassen des öffentlichen Verkehrs
Zu Punkt d: Vereinbarkeit mit der Lichtsignalkoordinierung
Um die Stetigkeit des Kfz-Verkehrs zu wahren, muss eine Reduzierung der
Geschwindigkeit in den Prüfabschnitten immer mit der (vorhandenen) Lichtsi g-
nalkoordinierung vereinbar sein. Die Prüfung auf Vereinbarkeit kann aufgrund
der Komplexität dieses Verfahrens nicht innerhalb der Lärmaktionsplanung
erfolgen. Hier sind verkehrstechnische Untersuchungen erforderlich. Deren
Zuständigkeit liegt beim Amt 66 (Amt für Straßen und Verkehrstechnik). In der
Regel sind jedoch erste grobe Einschätzungen möglich (Zuständigkeit Amt 66).
Schritt 3: Abwägungsprozess in Vorbereitung einer Anordnung
Die Prüfung der im Ergebnis des Schrittes 2 verbliebenen vorausgewählten
Straßenabschnitte ist gem. der gesetzlichen Vorgaben Aufgabe der zuständ i-
gen Straßenverkehrsbehörde (Amt für Straßen und Verkehrstechnik und
Bezirksregierung Köln als Straßenverkehrsbehörde). Sie beinhaltet gesondert
für jeden vorausgewählten Straßenabschnitt eine Prüfung und Abwägung gem.
der gesetzlichen Vorgaben des § 45 StVO und der Lärmschutzrichtlinien-StV
inklusive eines Nachweises der Lärmminderungswirkung nach dem Berech-
nungsverfahren der RLS-90 (zukünftig RLS-2014).
Schritt 4: Abgleich der Ergebnisse mit den Hinweisen aus der Öffentlichkeit
Von den Bürgerinnen und Bürgern sind im Ergebnis der Öffentlichkeitsbeteili-
gung zum Lärmaktionsplan Köln konkrete Hinweise zu Geschwindigkeitsbe-
schränkungen eingegangen. Insofern diese die Bereiche mit Handlungsbedarf
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betreffen, können diese nun im Ergebnis der vorangegangenen Arbeitsschritte
hinsichtlich einer möglichen Umsetzbarkeit bewertet bzw. die Gründe für eine
fehlende Realisierbarkeit gegeben werden.
Konzeptionelle Arbeiten zur Umsetzung der Maßnahme 4 „Ge-
schwindigkeitsanzeigen (Dialogdisplays)“
Von Bürgerinnen und Bürgern wurden 185 Hinweise zur Verkehrsüberwachung
eingebracht. In Nordrhein-Westfalen sind nach der neuen, am 15. Juni 2013 in
Kraft getretenen Verwaltungsvorschrift zu § 48 Abs. 2 Ordnungsbehördenge-
setzt (OBG NRW) neben der Polizei auch die Kreisordnungsbehörden und die
großen kreisangehörigen Städte – und somit auch die Stadt Köln – für die Über-
wachung der Einhaltung zulässiger Höchstgeschwindigkeiten zuständig. Ihre
Zuständigkeit erstreckt sich nur auf die Überwachung an Gefahrenstellen.
Gefahrenstellen sind nach den neuen Regelungen zu § 48 Abs. 2 OBG
● Unfallhäufungsstellen,
● Streckenabschnitte mit erhöhter Unfallgefahr.
Eine erhöhte Unfallgefahr kommt nach den neuen Regelungen zu § 48 Abs. 2
OBG u.a. in Betracht
● an oder in unmittelbarer Nähe zu Orten und Strecken, die vermehrt von
schwachen Verkehrsteilnehmern (Fußgänger und Radfahrer) sowie beson-
ders schützenswerten Personen (Kinder, Schüler, Hilfsbedürftige, ältere
Menschen) frequentiert werden,
Ziel ist der Schutz der Verkehrsteilnehmer (bspw. Schüler auf dem
Schulweg) und nicht wie in der Vergangenheit der Schutz von Örtlich-
keiten (bspw. Bereich vor der Schule).
● wenn überdurchschnittlich häufig Verstöße gegen eine Geschwindigkeit s-
beschränkung festgestellt werden.
Ziel soll nicht mehr sein, abzuwarten, bis sich schwere Unfälle ereignen,
sondern frühzeitig überall dort zu kontrollieren, wo Gefahrenstellen be-
stehen oder gerast wird.
Die Feststellung, ob überdurchschnittlich häufig Verstöße gegen eine Ge-
schwindigkeitsbeschränkung in einem Streckenabschnitt bestehen, erfolgt
durch den Ordnungs- und Verkehrsdienst mittels objektiver Messung mit
einem Seitenradargerät. In Übereinkunft mit der Polizei Köln wurde als Kri-
terium eine Übertretungsquote von 20 Prozent festgelegt.
Demnach ist mit Bezug auf die Hinweise der Öffentlichkeit aus der Lärmak-
tionsplanung vorab zu klären, ob in den jeweiligen Straßenabschnitten eine
Gefährdung nach den neuen Regelungen zu § 48 Abs. 2 OBG vorliegt.
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Betreffen die von den Bürgerinnen und Bürgern gemachten Hinweise voran
genannte Gefahrenstellen, sollte in Erwägung gezogen werden, hier Überwa-
chungsmaßnahmen durchzuführen.
Geschwindigkeitsüberwachungen können nach den Regelungen zu § 48 Abs. 2
OBG auch Straßenstrecken betreffen, auf denen aus Gründen des Lärmschut-
zes und aus Gründen der Luftreinhalteplanung Geschwindigkeitsbeschränku n-
gen angeordnet wurden. Demnach ist auch zu prüfen, ob Hinweise von Bürg e-
rinnen und Bürgern entsprechende Bereiche in Köln betreffen. Vorrangiges Ziel
der Verkehrsüberwachung ist gem. § 48 Abs. 2 OBG jedoch die Verkehrsunfal l-
prävention. So sollen Überwachungsmaßnahmen speziell dort durchgeführt
werden, wo Gefahrenstellen (s.o.) bestehen. Eine Verkehrsüberwachung zur
Begrenzung schädlicher Umwelteinflüsse (Lärmschutz, Luftreinhaltung) steht
der Verkehrsunfallprävention nach.
Für von Bürgerinnen und Bürgern genannte Bereiche, in denen keine Gefah-
renstelle gem. der neuen Regelungen zu § 48 Abs. 2 OBG, aber einen Hand-
lungsbedarf Lärm (vgl. Abbildung 20, Seite 41) vorliegt, sollte die Installation
von mobilen oder festen Geschwindigkeitsanzeigen bzw. Dialogdisplays in
Erwägung gezogen werden. Selbiges gilt,
● wenn entsprechend der Sach- und Personalressourcen eine Geschwindig-
keitsüberwachung zur Einhaltung der Begrenzung schädlicher Umweltein-
flüsse (Lärmschutz, Luftreinhaltung) wegen des Vorrangs der Verkehrsu n-
fallprävention oder
● wenn aus baulich-technischen Gründen (z.B. in Kurvenbereichen) eine
Geschwindigkeitsüberwachung nicht möglich erscheint.
Dialogdisplays dienen als Rückmeldung für Verkehrsteilnehmer, ermahnen zur
Einhaltung von zulässigen Höchstgeschwindigkeiten und dienen somit auch
dem Lärmschutz.
7.2.5 Verfahren zur Handlungsebene Straßenraumgesta l-
tung
Für die Bearbeitung der in der Öffentlichkeitsbeteiligung eingebrachten Maß-
nahmenvorschläge 7 „Rückbau von Straßen“ und 20 „Bewuchs von Baumrei-
hen, Hecken und Sträuchern entlang stark lärmemittierender kommunaler
Straßen“ wurde ein Verfahren zur Handlungsebene Straßenraumgestaltung
hergeleitet.
Die Gestaltung des Straßenraums hat einen unmittelbaren Einfluss auf das
Fahrverhalten der Verkehrsteilnehmer. Je nach Breite der Fahrbahnen, Über-
sichtlichkeit und Nutzung der Straßenränder bestimmen sich die Fahrgeschwi n-
digkeit und der Verkehrsfluss. Eine Lärmminderung kann durch die Verringe-
rung von Fahrstreifen erzielt werden. Die gewonnenen Flächen können gleic h-
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zeitig anderen Nutzungen zugeführt werden (zusätzliche Radfahrwege, zusätz-
liche Parkbuchten oder breitere Fußwege und Grünbereiche).
Folgende Rückbaumaßnahmen wurden bereits realisiert:
● Waldecker Straße in Buchforst (Radfahrstreifen auf der Fahrbahn),
● Buchheimer Straße in Mülheim (breitere Gehwege),
● Umgestaltung der Berliner Straße (Mülheim) zwischen Clevischer Ring und
Bredemeyerstraße im Rahmen des integrierten Handlungskonzeptes MÜL-
HEIM 2020. Ein Schwerpunkt der Planung ist die Verringerung der Fahr-
bahnbreite von ca. 9,5 m auf maximal 6,5 m,
● Umgestaltung und Aufwertung der Frankfurter Straße im Rahmen des
integrierten Handlungskonzeptes MÜLHEIM 2020 zwischen Wiener Platz
und Mülheimer Bahnhof (Multifunktionszonen, breitere Gehwege).
Zudem sind derzeit folgende Rückbaumaßnahmen in Umsetzung bzw. in
Umsetzungsvorbereitung:
● Kalker Hauptstraße in dem Abschnitt von Rolshover Straße bis Kapellen-
straße (Schutzstreifen für Radverkehr),
● Umgestaltung Kirchweg in Junkersdorf.
Forschungsprojekte weisen darauf hin, dass der Lärm auch von der subjektiven
Einstellung des Wahrnehmenden aus beurteilt wird. Ein begrünter Straßenraum
wird in der Regel als angenehmer und leiser empfunden als ein ausschließlich
vom Verkehr geprägter Straßenraum. Für eine Begrünung ist jedoch Platz im
Straßenraum erforderlich.
In Anlehnung an den Masterplan Innenstadt erarbeitet das Amt für Grünflächen
und Landschaftspflege (67) Straßenbaumkonzepte für die Stadtbezirke Nippes,
Ehrenfeld und Mülheim. Das Straßenbaumkonzept für den Stadtbezirk Nippes
wurde von der Bezirksvertretung Nippes beschlossen und sollte 2014 umge-
setzt werden. Das Konzept zum Bezirk Mülheim wird der Bezirksvertretung
Mülheim in Kürze vorgelegt. Es sieht 106 Baumpflanzungen, teilweise zu
Lasten von Flächen für den ruhenden Verkehr im öffentlichen Straßenraum vor.
Die in den Straßenbaumkonzepten vorgeschlagenen Baumstandorte werden
wegen Nutzungskonkurrenzen insbesondere mit Flächen für den ruhenden Ver-
kehr im öffentlichen Straßenraum häufig verworfen. Aufgrund dessen ist der
Fortgang des Projektes in den weiteren Bezirken inzwischen ungewiss.
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Konzeptionelle Arbeiten zur Umsetzung der Maßnahmen 7 „Rück-
bau von Straßen“ und 20 „Bewuchs von Baumreihen, Hecken und
Sträuchern entlang stark lärmemittierender kommunaler Straßen“
Um Prüfabschnitte mit Handlungspotenzialen für eine Straßenraumgestaltung
und Begrünung auszuwählen werden nachfolgende Arbeitsschritte empfohlen.
Für das Gelingen und für eine zukünftige Umsetzung in ausgewählten Abschni t-
ten ist eine frühzeitige Beteiligung der zu beteiligenden Ämtern 57 (Umwelt- und
Verbraucherschutzamt), 61 (Stadtplanungsamt), 66 (Amt für Straßen und
Verkehrstechnik) und 67 (Amt für Grünflächen und Landschaftspflege) erforde r-
lich. Die empfohlenen Arbeitsschritte und Inhalte sind ggf. anzupassen und bei
Bedarf zu konkretisieren.
Schritt 1: Auswahl zu prüfender Straßenabschnitte / Vorprüfung
Die Straßenraumgestaltung kann durch größere Abstände zwischen Emissions-
ort (Fahrbahn) und Immissionsort (Fassade) zur Lärmminderung beitragen.
Durch angepasste Fahrbahnbreiten wird außerdem ein langsamerer und ste-
tigerer Verkehrsfluss angestrebt, der zusätzlich einen Minderungseffekt bezü g-
lich der Lärmbelastung mit sich bringt.
Handlungsmöglichkeiten zur Straßenraumgestaltung lassen sich aus einer
Überprüfung der vorhandenen Fahrbahnbreiten im Hinblick auf den benötigten
Flächenbedarf ableiten. Die Richtlinie für die Anlage von Stadtstraßen (RASt) 24
gibt diesbezüglich Hinweise für die Querschnittsaufteilung in Abhängigkeit von
der Kfz-Verkehrsstärke (Tabelle 18). Diese Überlegungen sind mit dem Amt 66
(Amt für Straßen und Verkehrstechnik) abzustimmen und ggf. anzupassen. Die
Durchführung obliegt dem Amt 66. Die Ergebnisse sollten im Anschluss zwi-
schen den zu beteiligenden Ämtern 57 (Umwelt- und Verbraucherschutzamt),
61 (Stadtplanungsamt), 66 (Amt für Straßen und Verkehrstechnik) und 67 (Amt
für Grünflächen und Landschaftspflege) abgestimmt werden.
Tabelle 18: Notwendiger Ausbauzustand bei verschiedenen Verkehrsstärken nach
RASt 06
Ausbauzustand Verkehrsstärke
1 Fahrstreifen je Richtung 1.400 – 2.200 Kfz/h im Querschnitt
2 Fahrstreifen je Richtung 1.800 – 2.600 Kfz/h je Richtung
Die für die Bearbeitung des Lärmaktionsplanes verfügbaren Daten zum Str a-
ßennetz der Stadt Köln geben einen ersten Überblick über den vorliegenden
Regelquerschnitt der Straßenräume und über die Verkehrsstärken . Aus dem
24 Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV): Richtlin ien für die
Anlage von Stadtstraßen RASt 06, Ausgabe 2006.
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Regelquerschnitt lässt sich grob die Anzahl der vorliegenden Fahrstreifen
herleiten. Die entsprechende Zuordnung wird in der Tabelle 19 abgebildet.
Tabelle 19: Zuordnung der Fahrstreifenanzahl zu den Regelquerschnitten in
Anlehnung an die RASt 06
Regelquerschnitt Anzahl der Fahrstreifen
< RQ 20 2 bis 3
< RQ 33 4
< RQ 35 6
Anhand der im Netz vorliegenden Verkehrsstärken ist es unter Anwendung der
Empfehlungen der RASt 06 (Tabelle 18) in einer ersten Näherung möglich, den
notwendigen bzw. ausreichenden Ausbauzustand (Anzahl Fahrstreifen) grob
herzuleiten. Vergleicht man diesen anschließend mit dem über den Regelquer-
schnitt hergeleiteten Ausbauzustand, zeigen sich Straßenabschnitte, die an-
scheinend großzügig dimensioniert sind. Diese Vorprüfung gibt erste Hinweise
auf mögliche Potenziale für eine eventuelle Rücknahme von Fahrstreifen im
Straßennetz. Das Ergebnis ist für die Bereiche mit Handlungsbedarf (Belas-
tungsschwerpunkte 1. bis 4. Ordnung) in Abbildung 29 dargestellt.
Abbildung 29: Straßenabschnitte mit vermuteten Potenzialen für eine
Fahrstreifenrücknahme in den Belastungsschwerpunkten
Schritt 2: vertiefende Betrachtung der vorgeprüften Straßenabschnitte
Neben den Verkehrsmengen im Querschnitt sind weitere, den erforderlichen
Ausbauzustand bestimmende Parameter zu beachten:
● vorhandene Knotenpunktabstände und Knotenpunktströme,
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● Anforderungen des ruhenden Verkehrs,
● Anforderungen des Wirtschaftsverkehrs (Liefern und Laden),
● Anforderungen des Radverkehrs und
● die anliegenden Randnutzungen.
Um Aussagen treffen zu können, ob und in welchen Streckenabschnitten eine
Reduzierung der vorhandenen Fahrstreifenanzahl verkehrstechnisch tatsächlich
möglich ist, sind weiterführende, vertiefende Betrachtungen zwingend erforde r-
lich. Hierfür kann die vorliegende Betrachtung als Vorauswahl dienen.
Die durch eine Fahrstreifenreduzierung gewonnenen Flächen stehen anderen
Nutzungen, bspw. zur Begrünung, zur Verbesserung des Fuß- und Radver-
kehrsangebotes und für den ruhenden Verkehr zur Verfügung. Wie die Flächen-
potenziale genutzt werden, sollte federführend vom Amt 66 (Amt für Straßen
und Verkehrstechnik) in Abstimmung mit den Ämtern 57 (Umwelt- und Verbra u-
cherschutzamt), 61 (Stadtplanungsamt) und 67 (Amt für Landschaftspflege und
Grünflächen) erarbeitet werden. Hierbei sollten auch die in der Öffentlichkeits-
beteiligung vorgebrachten Hinweise zu Baumreihen, Hecken und Sträuchern
entlang stark lärmemittierender kommunaler Straßen Berücksichtigung finden.
Hat die vertiefende Betrachtung zum Ergebnis, dass in den geprüften Straßen-
räumen kein Potenzial für eine Fahrstreifenreduzierung besteht, sollte ergä n-
zend analysiert werden, ob im Straßenraum anderweitig Flächen für andere
Nutzungen (Begrünung, Verbesserung Fuß- und Radverkehrsangebot etc.) zu
Verfügung stehen.
Um den Bearbeitungsaufwand für die weiterführenden, vertiefenden Betrach-
tungen einzugrenzen empfiehlt sich die Beschränkung der Prüfung auf einzelne
ausgewählte Abschnitte. Eine Auswahl sollte unter Beteiligung der Ämter 61, 66
und 67 nach qualitativer fachlicher Einschätzung der jeweiligen örtlichen Situa-
tion erfolgen.
Schritt 3: Abgleich der Ergebnisse mit den Hinweisen aus der Öffentlichkeit
Von den Bürgerinnen und Bürgern sind im Ergebnis der Öffentlichkeitsbeteili-
gung zum Lärmaktionsplan Köln konkrete Hinweise zu Gestaltungskonzepten
für Straßenräume bzw. zur Begrünung von Straßenräumen eingegangen.
Insofern diese die Bereiche mit Handlungsbedarf betreffen, können diese nun
im Ergebnis der vorangegangenen Arbeitsschritte hinsichtlich einer möglichen
Umsetzbarkeit bewertet bzw. die Gründe für eine fehlende Realisierbarkeit
gegeben werden.
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7.2.6 Verfahren zur Handlungsebene städtebauliche Aspe k-
te
Für die Bearbeitung der in der Öffentlichkeitsbeteiligung eingebrachten Maß-
nahmenvorschläge 16 „Siedlungsbeschränkungen“ und 17 „Baulückenschlie-
ßung“ wurde ein Verfahren zur Handlungsebene städtebauliche Aspekte
hergeleitet.
Siedlungsbeschränkungen (Maßnahme 16) als Planungsorientierung für die
nachgelagerte Bauleitplanung und weitere städtische Fachplanungen können
dazu beitragen, im Vorfeld der formellen Planung mögliche Lärmkonflikte in der
Zukunft zu vermeiden. Hierbei sollte eine Nutzungsstaffelung, das heißt die
räumliche Trennung störender Nutzungen (Platzierung lärmunempfindlicher
Nutzungen direkt an der stark emittierenden Quelle, Anordnung empfindlicherer
Nutzungen dahinter) sowie die Sicherung bislang ruhiger Gebiete vor einer
Zunahme des Lärms geprüft werden. Eine Umsetzung des Maßnahmenvo r-
schlages 16 „Siedlungsbeschränkungen“ ist aufgrund der derzeitigen Woh-
nungsbedarfslage und der in der Stadt Köln bevorzugten projektbezogenen
Lösungen zum Lärmschutz bei Siedlungsausweisungen nicht realistisch .
Diesem Maßnahmenvorschlag wurde in der Öffentlichkeitsbeteiligung von den
Bürgerinnen und Bürgern zudem nur ein geringer Stellenwert beigemessen
(Rang 26 von 28 bewerteten Maßnahmen).
Mit der Schließung von Baulücken (Maßnahme 17 „Baulückenschließung“)
können im Rahmen der Stadt- und Verkehrsplanung Verringerungen von
Immissionen in angrenzenden und zurückgesetzten Bereichen wie beispiels-
weise Hinterhöfen erreicht werden. Neben der Schließung von Baulücken durch
Gebäude sind auch Lärmschutzwände, gestalterische Elemente wie zum
Beispiel Torbauten und Nebengebäude wie Garagen möglich. Bei der Umse t-
zung eines Baulückenprogramms sollte gezielt der Aspekt des Lärms mit
berücksichtigt werden. Zudem sind in jedem Einzelfall die Belange von Lär m-
minderung und Luftqualität abzuwägen, da Baulückenschließungen nicht zu
relevanten Verschlechterungen des Mikroklimas oder Erhöhungen der Luf t-
schadstoffimmissionen führen sollen.
Zum Baulückenprogramm existierte ein Ratsbeschluss vom 30.04.2013, mit
dem dieses Programm aufgrund finanzieller und personeller Engpässe lediglich
in Form einer Beratung für Bürgerinnen und Bürger fortgeführt wurde. Die
vorher praktizierte Strategie, Eigentümer von Baulücken gezielt anzusprechen,
um sie aktiv für die Schließung von Baulücken zu gewinnen, wurde nicht mehr
verfolgt. Insofern ist für die aktuelle Lärmaktionsplanung die Wiederaufnahme
eines über die reine Beratung hinausgehenden Baulückenprogramms, das
zusätzlich auch der Lärmminderung dienen soll, nicht mehr angedacht.
Aufgrund der Bedarfslage soll das Baulückenprogramm gemäß Ratsbeschluss
vom 20.12.2016 jedoch wieder reaktiviert werden. Im Rahmen der Fortschrei-
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bungen des Lärmaktionsplans wird geprüft, ob Lärmschutzbelange bei der
Reaktivierung des Programms überhaupt berücksichtigt werden können.
7.2.7 Verfahren zur Handlungsebene Kfz-Verkehrsvermei-
dungsstrategie
Der Berücksichtigung des Lärmaspektes in der städtischen Verkehrsplanung
sind folgende Vorschläge aus der verwaltungsinternen Analyse und der Öffen t-
lichkeitsbeteiligung zugeordnet:
● Maßnahme 12: Parkraummanagement
● Maßnahme 13: gesamtstädtisches Fußverkehrskonzept
● Maßnahme 14: Förderung des Radverkehrs
● Maßnahme 18: Verkehrsentwicklungsplan („Stadtentwicklungskonzept
Mobilität und Verkehr“, vorher Gesamtverkehrskonzept)
● Maßnahme 28: weitere Attraktivierung des ÖPNV
Alle fünf Maßnahmenvorschläge verfolgen das Ziel, Kfz-Verkehr und die damit
einhergehenden Lärmbelastungen zu vermeiden.
Für die Bearbeitung dieser Maßnahmenvorschläge wurde ein Verfahren zur
Handlungsebene Kfz-Verkehrsvermeidungsstrategie hergeleitet.
Unter Parkraummanagement versteht man die Steuerung des Parkraumang e-
bots und der Parkraumnachfrage. Ein gezieltes Parkraummanagement kann
den Anteil des motorisierten Individualverkehrs reduzieren, indem vor allem
Berufspendlerinnen und Berufspendler zum Umstieg auf umweltfreundlichere
Verkehrsmittel bewegt und Parksuchverkehre reduziert werden. Parkraumb e-
wirtschaftung und Parkraummanagement werden in der Stadt Köln bereits
betrieben. Es bestehen insgesamt 35 Bewohnerparkgebiete, davon 21 Gebiete
in der Innenstadt und weitere Gebiete in Lindenthal, Mülheim, Nippes und Porz
(Stand 2013). In Vorbereitung sind die Bewohnerparkgebiete Rodenkirchen I
und Rodenkirchen II, Lindenthal-Nord, Pauliviertel, Hültzviertel sowie Architek-
tenviertel in Lindenthal und Mülheim.
Gute Bedingungen für den Fuß- und Radverkehr leisten einen wesentlichen
Beitrag zum Verzicht auf das Auto und somit auch zur Lärmminderung. Die
Stadt Köln ist bereits bestrebt, den Radverkehr zu stärken. Ein neues Radver-
kehrskonzept Innenstadt befindet sich derzeit in der Bearbeitung. Mit dem
Radverkehrskonzept Lindenthal, Sülz und Klettberg existieren bereits Pla-
nungsgrundlagen. Die Ausweitung des Angebotes von 260 auf 500 Fahrradb o-
xen in der Stadt Köln ist bereits abgeschlossen. Darüber hinaus hat die Stadt
Köln bis Ende September 2013 1.000 zusätzliche Abstellplätze für Fahrräder
geschaffen. Größere Anlagen gibt es nun beispielsweise in der Nikolausstraße
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in Köln-Sülz mit mehr als 120 Plätzen, in der Nußbaumerstraße in Neuehrenfeld
(100) sowie in der Bismarckstraße (40) und der Mohrenstraße (30), beide im
Stadtbezirk Innenstadt.
Ein attraktiver öffentlicher Verkehr ist für die Lärmminderung ebenfalls von Be-
deutung. Mit einem guten ÖV-Angebot lassen sich Kfz-Fahrten vermeiden und
auf den umweltfreundlicheren öffentlichen Verkehr verlagern. Die Qualität des
Angebotes wird dabei unter anderem beeinflusst durch:
● die Netzabdeckung (räumlich und zeitlich),
● die Verknüpfungsmöglichkeiten zu anderen Verkehrsmitteln,
● die eingesetzten Fahrzeuge (Komfort- und Imagemerkmal),
● die Umweltaspekte (Klimaschutz, Lärmminderung und Luftreinhaltung) und
● die Serviceangebote.
Die Sicherung und Entwicklung dieser Qualitäten ist Gegenstand des Nahver-
kehrsplanes, welcher turnusmäßig fortgeschrieben wird.
Aktuell sollen in Köln die Verknüpfungspunkte bzw. Park-and-Ride Anlagen in
Weiden West und Porz-Wahn erweitert werden. Es bestehen Überlegungen
diese Erweiterungen in Form von Parkpaletten auszuführen. Eine weitere
Attraktivierung des öffentlichen Verkehres findet durch eine Erweiterung der
Bike-and-Ride- und Park-and-Ride-Anlagen sowie durch eine Kooperation der
KVB mit Car-Sharing-Unternehmen statt. Darüber hinaus möchte die KVB in
Kooperation mit einem Energieunternehmen in den nächsten Jahren Strom-
Tankstellen an ausgewählten Park-and-Ride- sowie Bike-and-Ride-Anlagen
installieren. Die ersten 6 Ladestationen stehen den Kunden seit August 2013
am Park-and-Ride-Platz Weiden West zur Verfügung.
Seit Mai 2015 wird das KVB-Leihradsystem für Nutzer KVB-Chipkartentickets
angeboten. Die Leihräder stehen bislang linksrheinisch innerhalb der Militär-
ringstraße und rechtsrheinisch in den Stadteilen Deutz, Kalk, Mülheim, Buch-
forst, Poll und Humboldt zur Verfügung. Zukünftig sollen Nutzer solcher Tickets
ggf. auch Carsharingsysteme oder weitere Angebote im Bereich von Mobilitäts-
stationen nutzen können.
Auch bezüglich der Fahrzeuge des öffentlichen Verkehrs tut sich etwas. Seit
2012 werden zwei Hybridbusse getestet, die abwechselnd mit Diesel oder
lärmmindernd mit Elektroenergie fahren. Seit ca. 3 Jahren verkehren solche
Busse regelmäßig auf der Linie 146. Darüber hinaus fördert die KVB zurzeit das
Innovationsprojekt E-Bus-Linie. Dazu werden neu entwickelte Elektro-
Gelenkbusse auf einer Linie gefahren. Seit Dezember 2016 fährt mit der Linie
133 die erste vollständig batteriebetriebene Buslinie zwischen Breslauer Platz
und dem Südfriedhof in Zollstock. Mit dem Einsatz der Elektrobusse wird
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vordergründig eine Reduzierung der direkten CO 2-Emissionen angestrebt.
Jedoch ist hier auch eine Lärmminderung zu erwarten.
Mit der im Dezember 2015 erfolgten Einführung der Stadtbahnlinie 17 zwischen
den Haltestellen Severinsstraße und Rodenkirchen/Sürth hat die KVB einen
wichtigen Schritt zu Verbesserung der Netzabdeckung vollzogen.
Bei der Straßenbahn liegt die KVB das Hauptaugenmerk der Lärmminderung
auf dem System zwischen Schiene und Rad. Um die Geräuschkulisse der Bah-
nen zu reduzieren, unternimmt die KVB Anstrengungen unterschiedlicherer Art,
wobei nicht jede Maßnahme an jedem Ort angewendet werden kann oder im
Hinblick auf die Emissionsart geeignet ist. Dazu gehören:
● Pflege von Rädern und Schienen
Durch das Abbremsen wie auch das Anfahren der Züge entstehen auf den
Schienenoberflächen winzige Unebenheiten, die sich mit der Zeit immer
mehr verstärken. Diese bemerken die Fahrgäste in der Bahn als unange-
nehme Rüttelbewegungen. Für die Anwohner und Passanten wird die Bahn
beim Vorbeifahren deutlich lauter, denn die Abrollgeräusche der Züge ve r-
stärken sich. Dem wirkt eine Zweiwege-Schleifmaschine der KVB entgegen.
Sie besitzt Schleifmodule, die eine stark befahrene Schiene wie in den Neu-
zustand schleifen. Ähnliches geschieht auch mit den Rädern der Bahnen.
Diese werden in einem festgelegten Turnus auf einer speziellen Unterflur-
Drehmaschine – ohne dass Räder demontiert werden müssen – „abge-
dreht“. Das Resultat sind gleichmäßige, glatte und reprofilierte Räder. Im
Zusammenspiel mit den glatten und reprofilierten Schienen ergeben sich
verminderte Fahrgeräusche.
● Schienenschmierung
Rund 70 % der Bahnen im KVB-Netz haben eine Spurkranzschmieranlage
an Bord. Ihre Aufgabe ist es, zeit- oder weggesteuert Schmierstoff auf die
Innenseite des Spurkranzes der Räder zu sprühen. Dieser wird von den Rä-
dern sofort mitgenommen und verteilt. Die Spurkranzschmierung verringert
den Verschleiß am Rad- Schiene-System und sorgt für eine Geräuschre-
duktion. Aktuell sind ca. 200 stationäre Schmieranlagen in Betrieb. Für die
Zukunft plant die KVB, die zeit- und taktgesteuerte Schmierung durch eine
ortsabhängige Spurkranzschmierung an den Fahrzeugrädern zu ersetzen.
Darüber hinaus wird aktuell die Wirksamkeit von Radschallabsorbern und
von auf den Schienenkopf aufgebrachten Schweißraupen zur Geräuschr e-
duzierung getestet.
● Einsatz elastischer Oberbauformen
Ist das Gleisbett als feste Fahrbahn mit hochelastischen Schienen- Aufla-
gern angelegt, wird eine hohe Schall- und Erschütterungsabsorption er-
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reicht. Die KVB wählt diese zukunftsweisenden Bauformen und kommt d a-
mit Kunden, Anwohnern und auch dem Gesetzgeber entgegen.
Zur Reduzierung von Lärmbelastungen hat auch die von der KVB AG
2014/2015 vorgenommene Erneuerung in Form von Rasengleisen in Bereich
der Gleise der Linien 1, 7 und 9 zwischen Nord-Süd Fahrt und Neumarkt
beigetragen.
In einem Verkehrsentwicklungsplan („Stadtentwicklungskonzept Mobilität und
Verkehr“) und im Nahverkehrsplan sollten die Aspekte der Lärmvermeidung
durch Förderung des Umweltverbundes eine Berücksichtigung finden.
Konzeptionelle Arbeiten zur Umsetzung der Maßnahmen
Derzeit wird der Kölner Nahverkehrsplan (NVP) fortgeschrieben. Auf gesam t-
städtischer Ebene übernimmt der Verkehrsentwicklungsplan der Stadt Köln die
Aufgabe der Integration von grundlegenden Aspekten der Siedlungs-, Umwelt-
und Verkehrsplanung. Das in Köln seit 1992 unter dem Titel „Gesamtverkehrs-
konzept“ und zukünftig als „Stadtentwicklungskonzept Mobilität und Verkehr
(StEK MoVe)“ firmierende Planungsinstrument wird ab 2017 auf Grundlage des
Strategiepapiers „Köln mobil 2025“ in einem mehrjährigen Planungsprozess
neu aufgestellt.
Der 3. Kölner Nahverkehrsplan wurde am 11.07.2017 vom Rat beschlossen.
Gesonderte Lärmminderungskonzepte bezüglich der Maßnahmen 12 „Park-
raummanagement“, 13 „gesamtstädtisches Fußverkehrskonzept, 14 „Förderung
des Radverkehrs“, 18 „Verkehrsentwicklungsplan“ und 28 „weitere Attraktivie-
rung des ÖPNV“ erscheinen vor dem Hintergrund der derzeitigen Bearbeitung
des Nahverkehrsplanes und des Verkehrsentwicklungsplanes („Stadtentwick-
lungskonzept Mobilität und Verkehr“) als nicht zielführend. Vielmehr sind bei der
Aufstellung des Nahverkehrsplanes und des Verkehrsentwicklungsplanes die
Aspekte zur Lärmvermeidung durch Förderung des Umweltverbundes und
durch das Parkraummanagement zu berücksichtigen. Hierzu ist neben den
ohnehin bei der Aufstellung der Planwerke zu beteiligenden Ämtern auch das
Amt 57 Umwelt- und Verbraucherschutzamt zu beteiligen.
7.2.8 Verfahren zur Handlungsebene kleinräumige Han d-
lungskonzepte
Für die Bearbeitung der in der Öffentlichkeitsbeteiligung eingebrachten Maß-
nahmenvorschläge 15 „Umgestaltung der Neusser Straße als Beispiel für eine
effektive Lärmminderung an hochbelasteten Einkaufsstraßen“ und 21 „Kleinräu-
mige Handlungskonzepte (Detailklärung für einzelne Maßnahmen / konzeptio-
nelle Betrachtung)“ wurde ein Verfahren zur Handlungsebene kleinräumige
Handlungskonzepte hergeleitet.
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Die Neusser Straße ist die zentrale Einkaufsstraße und gleichzeitig eine der
zentralen Erschließungsachsen für den Stadtbezirk Nippes. Sie verfügt über
eine Kfz-Verkehrsstärke von 12.000 bis 14.000 Kfz am Tag (Wert 2008). Der
Abschnitt zwischen Innerer Kanalstraße und Kempener Straße weist mit unge-
fähr 20.000 Kfz am Tag eine noch höhere Verkehrsstärke auf. Bei gleichzeitig
sehr hoher Einwohnerdichte besteht hier sehr dringlicher Handlungsbedarf zur
Lärmreduzierung.
Im Rahmen des bereits bestehenden Planungskonzeptes Neusser Straße
finden mehrere Lärmminderungsmaßnahmen Berücksichtigung. Insgesamt
zeigt das Beispiel der Umgestaltung der Neusser Straße als zentraler Einkauf s-
straße in Nippes und übergreifend auch der Straßen in direkter Umgebung zur
Neusser Straße eine Zusammenstellung verschiedener wirksamer Lärmmind e-
rungsmaßnahmen auf.
Ein weiteres Beispiel eines kleinräumigen Handlungskonzeptes ist die geplante
Umgestaltung des Kirchwegs in Junkersdorf. Da sich der Kirchweg in einem
schlechten baulichen Zustand befindet, ist eine grundlegende Sanierung der
Straße erforderlich. Durch eine Neuordnung der Parkflächen erweitert sich der
Gehweg auf zwei Meter. Darüber hinaus werden auf dem kompletten Kirchweg
eine Tempo-30-Zone sowie ein Durchfahrtsverbot für Lastkraftwagen angeord-
net, wodurch die Verkehrssicherheit deutlich erhöht und eine Lärmminderung
erzielt wird.
Konzeptionelle Arbeiten zur Umsetzung der Maßnahmen 15 „Umge-
staltung der Neusser Straße als Beispiel für eine effektive Lärmmin-
derung an hochbelasteten Einkaufsstraßen“ und 21 „Kleinräumige
Handlungskonzepte“
Das Umgestaltungskonzept zur Neusser Straße ist als gutes Beispiel für eine
Zusammenstellung verschiedener wirksamer Lärmminderungsmaßnahmen
möglichst schnell umzusetzen.
Für weitere kleinräumige Handlungskonzepte gilt: Mit den in den voran genan n-
ten Kapiteln 7.2.1 bis 7.2.7 zu erarbeitenden Konzepten werden mögliche
Ansätze zur Lärmminderung in den Bereichen mit Handlungsbedarf erarbeitet.
Wenn sich mehrere Maßnahmen zur Lärmminderung in bestimmten Bereichen
mit Handlungsbedarf für eine Umsetzung eignen, sollten für die entsprechenden
Straßen kleinräumige Handlungskonzepte erarbeitet werden. Derzeit sind keine
konkreten ortsbezogenen Empfehlungen im Rahmen des Lärmaktionsplanes
ableitbar. Hierfür sind die Ergebnisse der eingangs erwähnten Konzepte
abzuwarten. Neben den ohnehin bei der Erarbeitung der Konzepte zu beteili-
genden Ämtern ist auch das Amt 57 Umwelt- und Verbraucherschutzamt zu
beteiligen.
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7.2.9 Verfahren zur Handlungsebene Informationsebene zur
Straßenverkehrsplanung
Unterhaltungs- und Sanierungsmaßnahmen wie die Erneuerung des Straßen-
belags, Geschwindigkeitsreduzierungen oder Kreisverkehre besitzen eine
Lärmminderungswirkung. Die in Köln laufenden Projekte mit Lärmminderung s-
wirkung sollten in die Lärmminderungsplanung einfließen und mit den Hinwe i-
sen und Anregungen aus der Öffentlichkeitsbeteiligung abgeglichen werden.
Dies setzt jedoch eine Kenntnis der geplanten und umgesetzten Unterhaltungs-
und Sanierungsmaßnahmen voraus.
Die im Vorfeld der Bearbeitung des Lärmaktionsplanes durch das Amt 57
(Umwelt- und Verbraucherschutzamt) vorgenommene Recherche nach straßen-
verkehrlichen Maßnahmen und Konzepten hat sich als sehr aufwändig erwi e-
sen. Die Zusammenstellung und Aufbereitung der angefragten Daten ist zudem
für die an der Lärmaktionsplanung zu beteiligenden Ämter „auf einen Schlag“
sehr zeitintensiv und personell nur schwer zu leisten.
Bisher besteht keine Informationsebene, die eine stetige Übermittlung lärmrel e-
vanter Planungen und Maßnahmen an das Amt 57 (Umwelt- und Verbraucher-
schutzamt) vorsieht. Mit der Einrichtung einer solchen Ebene besteht die Mög-
lichkeit, die Aufwände für die Aufstellung und Fortschreibung des Lärmaktion s-
planes sowie zur Überprüfung der in Köln laufenden straßenverkehrlichen Kon-
zepte und Maßnahmen hinsichtlich ihrer Lärmrelevanz für alle zu beteiligenden
Ämter zu reduzieren.
Konzeptionelle Arbeiten zur Umsetzung der Maßnahme
Es wird empfohlen, das Amt 57 turnusmäßig über die in Köln geplanten und
umgesetzten straßenverkehrlichen Konzepte und Maßnahmen zu informieren.
Aufgabe des Amtes 57 wiederum wäre es,
● die eingehenden Informationen zu sammeln und aufzubereiten,
● diese den Handlungsebenen des Lärmaktionsplanes zuzuweisen,
● die Maßnahmen hinsichtlich Ihrer Lärmminderungswirkung zu überprüfen,
zu bewerten und ggf. zu priorisieren und
● die Maßnahmen mit den Hinweisen und Anregungen aus der Öffentlich-
keitsbeteiligung abzugleichen.
Die Ergebnisse sollten wiederum an die zu beteiligenden Ämter übermittelt
werden, um in deren weiterer Planung, zum Beispiel bei Machbarkeitsuntersu-
chungen und Prioritätenreihungen, den Aspekt der Lärmminderung stärker
berücksichtigen zu können.
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7.2.10 Verfahren zur Handlungsebene Maßnahmen außerhalb
des kommunalen Handlungsbereiches
Den Maßnahmenfeldern außerhalb des kommunalen Handlungsbereiches sind
nachfolgende Vorschläge aus der Öffentlichkeitsbeteiligung zugeordnet. Sie
werden mit ihren Inhalten und den sich bereits in der Umsetzung befindlichen
Empfehlungen nachstehend kurz vorgestellt. Auf die Umsetzung sollte die Stadt
Köln hinwirken.
Flugverkehr
Maßnahme 22: Einrichtung von Lärmschutzbereichen in der Umgebung von
Flugplätzen
Auf Basis der Flugbewegungen im Jahr 2008 wurde ein Verkehrsszenario für
das Jahr 2017 prognostiziert. Nach der Validierung dieser Eingangsdaten durch
das Umweltbundesamt und die Deutsche Flugsicherung (DFS) wurde durch das
Landesumweltamt NRW ein Entwurf für die Neufestsetzung der Tag- und
Nachtlärmschutzzonen für den Flughafen Köln Bonn berechnet.
Die Festlegung des Lärmschutzbereiches für die Flughafen Köln/Bonn GmbH
erfolgt aufgrund § 4 Abs. 2 des Bundesgesetzes zum Schutz gegen den
Fluglärm (FlugLärmG). Im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben werden in Köln
die entsprechenden Ansprüche auf Schallschutzmaßnahmen abgearbeitet. Im
Kölner Stadtgebiet fallen außerhalb der bisherigen Festlegungen im freiwilligen
Schallschutzprogramm nun Teilbereiche von Mülheim in die Nachtschutzzone
und erhalten dadurch Anspruch auf Schallschutzmaßnahmen.
Maßnahme 23: Kontrolle der Fluggenauigkeit und der Flughöhe
Die Erprobung und Einführung möglichst lärmarmer Flugverfahren gehört seit
langem zum Aufgabengebiet der Fluglärmmessstelle des Flughafens. Schon in
den Jahren 1994 bis 2000 wurde eine Reihe von Abflugverfahren und Abflug-
profilen erprobt, um möglichst lärmarme Abflüge zu erreichen. Diese ständige
Kontrolle und Optimierung gehört zu den Daueraufgaben, die durch Flughafen
und Deutsche Flugsicherung (DFS) gemeinschaftlich wahrgenommen werden.
Weiterhin gibt es eine enge Zusammenarbeit mit den Fluggesellschaften und
der Flugsicherung zur Optimierung der Abfluggenauigkeit in Form kurzfristiger
Information bezüglich nicht präziser Flüge sowie regelmäßige Treffen mit
Fluggesellschaften zur Sensibilisierung in dieser Problematik.
Neben der Optimierung der Abflüge wird auch an der Entwicklung möglichst
lärmarmer Landeanflüge gearbeitet. Seit dem 12. Februar 2009 wenden
Piloten, die in der Zeit zwischen 22 und 6 Uhr am Köln Bonn Airport landen, ein
neues Anflugverfahren an. Im August 2011 erfolgte die Ausdehnung des
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Anwendungszeitraums nicht nur bei Nacht, sondern auch in der Zeit von 6 bis
8 Uhr.
Mit der Einführung des „Continuous Descent Approach“ (CDA) lässt sich in
einer Entfernung zwischen etwa 20 und 50 Kilometern vom Flughafen der
maximale Geräuschpegel am Boden um 4 bis 6 Dezibel reduzieren. Der CDA
sorgt auch dafür, dass die Flugzeuge länger in größeren Höhen gehalten
werden. An einer Verbesserung der CDA Quote, das heißt, ein möglichst hoher
Anteil soll CDA-Profil fliegen, wird weiterhin gearbeitet.
Auch zukünftig erfolgt eine enge Zusammenarbeit mit den Fluggesellschaften
und der Flugsicherung zur Optimierung der Fluggenauigkeit.
Maßnahme 24: Einsatz leiser Maschinen im Flugverkehr
Nachdem lange eine Entgelt-Differenzierung anhand zertifizierter Lärmwerte er-
folgte, wird seit 2009 auf tatsächlich gemessene Werte abgestellt. Der mittlere
Maximalpegel beim Start in Lohmar ist das Kriterium zur Eingruppierung des
jeweiligen Flugzeugtyps. Mit der neuen, ab Frühjahr 2013 geltenden Entgel t-
ordnung wird dieses Modell mittels 11 Lärmklassen noch feiner differenziert.
Lautere Maschinen werden – besonders beim Betrieb in der Nachtzeit – noch-
mals deutlich verteuert. Darüber hinaus wird eine Rabattierung moderner leiser
Großraumfrachter wie der Boeing B 777, B 747-8 oder der Airbus A 330 einge-
führt, um einen besonderen Anreiz zum Einsatz dieser Typen zu bieten.
Zudem müssen Flugzeuge in Abhängigkeit von Antriebsart, Motorenanzahl und
Gewicht bestimmte Lärmgrenzwerte einhalten. Da die Airlines, die den Köln
Bonn Airport anfliegen, ihre Flotten in den vergangenen Jahren erheblich
modernisierten, sind inzwischen fast alle hier eingesetzten Strahlflugzeuge den
besonders lärmarmen Kapitel-3-Flugzeugen zuzuordnen.
Straßen in der Baulast von Bund und Land
Maßnahme 25: Sanierungsprogramm an Bundesfern- und Landesstraßen
Die Lärmsanierung an Bundesfernstraßen ist eine freiwillige Leistung des Bun-
des nach Haushaltslage. Es gibt keine gesetzliche Verpflichtung zu dieser
Leistung. Bereits seit 1978 wird Lärmschutz an bestehenden Bundesfernstr a-
ßen auch in Köln durchgeführt.
Lärmsanierung besteht in Maßnahmen an der Straße (aktiver Schallschutz
durch Wälle, Wände, lärmmindernde Fahrbahnoberflächen, Galerien, Einhau-
sungen) oder in Maßnahmen am Gebäude (passiver Schallschutz durch den
Einbau von Schallschutzfenstern oder Lüftern).
Aktuell sind 14 geplante und im Bau befindliche Maßnahmen mit Lärmmind e-
rungswirkung an Bundesfern- und Landesstraßen auf Kölner Stadtgebiet Be-
standteil des Lärmsanierungsprogramms (vgl. Tabelle 20). Hierbei handelt es
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sich sowohl um Baumaßnahmen zur Lärmsanierung als auch um Maßnahmen
der Lärmvorsorge bei Straßenneubau und Straßenausbau.
Tabelle 20: Liste der geplanten und in Bau befindlichen Baumaßnahmen an Bundes-
und Landesstraßen
Straße Abschnitt Bezeichnung Zeit
(unter Vorbehalt)
A 1 Bahnstrecke Köln-Aachen
bis Autobahnkreuz Köln-
Nord
6-streifiger
Ausbau
fertig
A1 Niehl bis Leverkusen Ausbau geplanter Baubeginn
2017
A 1 / A 57 Autobahnkreuz Köln-Nord Umbau Vorbereitung Planfest-
stellungsverfahren
A 3 Anschlussstelle Leverkusen
bis Anschlussstelle Köln-
Mülheim
8-streifiger
Ausbau
im Bau
A 3 Köln-Rath / Heumar Lärmsanierung ab 2014, im Bau
A 4 Anschlussstelle Frechen-
Nord bis Autobahnkreuz
Köln-West
Vollausbau
Anschlussstelle
Frechen-Nord
im Planfestellungsver-
fahren ab 2017
A 4 Köln-Merheim Lärmsanierung ab 2018 (wenn westl. der
A 4 bei Stadtautobahn
der Tunnel Kalk fertig ist)
A 4 /
A 555
Autobahnkreuz Köln-Süd Umbau langfristig, Provisorium
Rampe Olpe – Bonn im
Bau
A 59 Autobahndreieck Köln-Porz
bis Anschlussstelle Köln-
Flughafen
6-streifiger
Ausbau
im Planfest-
stellungsverfahren
A 59 Anschlussstelle Flughafen
bis Anschlussstelle Lind
6-streifiger
Ausbau
langfristig
B 51 Ortsumfahrung Köln /
Meschenich
Ortsumgehung Planfeststellung
im Verfahren
B 265 Ortsumfahrung Hürth / Her-
mühlheim bis Anschluss-
stelle Köln / Militärring
Ortsumgehung im Bau
L 150 Ausbau Brühl bis Köln-
Godorf
Ausbau fertig
L 213 Köln Müngersdorf, Wohn-
gebiet Egelspfad
Lärmsanierung frühestens 2018
Quelle: Landesbetrieb Straßenbau NRW (Straßen.NRW), Stand 19.12.2016.
Straßen.NRW hat nach Analyse und Auswertung der Öffentlichkeitsbeteiligung
erläutert, dass mittelfristig geplant ist, für bestimmte Bereiche einen Anspruch
auf Sanierungsmaßnahmen zu prüfen.
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Deutsche Bahn AG
Maßnahme 26: Lärmsanierungsprogramm des Bundes an bestehenden
Schienenwegen der Eisenbahnen des Bundes
Die Lärmsanierung an bundeseigenen Schienenwegen ist eine freiwillige
Leistung des Bundes nach Haushaltslage. Es gibt keine gesetzliche Verpflich-
tung zu dieser Leistung. An bundeseigenen Schienenwegen gibt es das „Lärm-
sanierungsprogramm an Schienenwegen des Bundes“, das vom Bundesmini s-
terium für Verkehr, Bau- und Stadtentwicklung durchgeführt wird. Seit 1999
setzt die DB Netz AG das Lärmsanierungsprogramm im Auftrag der Bundesr e-
gierung um. Dabei hat sich die Deutsche Bahn AG das Ziel gesetzt, den
Schienenverkehrslärm bis 2020 im Vergleich zu 2000 zu halbieren. Es sind
solche Streckenabschnitte bevorzugt zu sanieren, bei denen die Lärmbelastung
besonders hoch ist und wo viele Anwohner davon betroffen sind. Vorausse t-
zung für die Aufnahme von Ortslagen in das Lärmsanierungsprogramm ist die
zu erwartende Überschreitung der Lärmsanierungsgrenzwerte an Wohngebäu-
den. Mit dem Bundeshaushaltsgesetz für 2016 wurden diese Grenzwerte um 3
dB(A) abgesenkt. (z. B. an Wohngebäuden in allgemeinen Wohngebieten von
70 dB(A) tags / 60 dB(A) nachts auf 67 dB(A) tags / 57 dB(A) nachts). Hier-
durch wurde die Grundlage für einen verbesserten Lärmschutz an den beste-
henden Schienenwegen der Eisenbahnen des Bundes geschafft.
In Köln sind Maßnahmen zur Lärmsanierung an bestehenden Schienenwegen
in einer Gesamtlänge von 23,5 km geplant. 2010 wurden bereits an folgenden
Streckenabschnitten neue Lärmschutzwände aufgestellt: Köln-Longerich
(2610), Köln-Nippes (2610), Köln-Volkhoven-Weiler (2610), Köln Zentrum-West
(2630), Köln-Eifeltor (2630) und Köln-Bonntor (2641). Die ursprünglich im
Bereich des S-Bahnhofes Köln-Nippes vorgesehene Lärmschutzwand wird
dagegen laut Information zur Beschlussvorlage des Stadtentwicklungsaus-
schusses Nr. 3295/2009 vom 08.09.2009 seitens der DB Projektbau GmbH
nicht zur Ausführung kommen. Gründe sind die erhöhten Kosten für die not-
wendige Ständerkonstruktion. Stattdessen wird für die in Betracht kommenden
Wohnungen passiver Schallschutz angeboten werden. In Köln-Gremberg und
Köln-Höhenhaus werden derzeit Lärmsanierungsmaßnahmen geplant.
Das Eisenbahn-Bundesamt ist seit 2015 für die Lärmaktionsplanung im Bereich
der Haupteisenbahnstrecken des Bundes zuständig und berücksichtigt dabei
auch die im Rahmen o.g. Lärmsanierungsprogramms seitens der Deutschen
Bahn AG umgesetzten und geplanten Lärmsanierungsmaßnahmen. Insofern
wird die Lärmaktionsplanung hierzu seitens der Stadt Köln nicht weiter betri e-
ben. Bei Maßnahmen in kommunaler Baulast wirkt das Eisenbahnbundesamt
mit.
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Maßnahme 27: Pilotprojekt Leiser Güterverkehr der Deutschen Bahn AG
Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und digitale Infrastruktur sieht mit
seinem 2008 gestarteten Pilot- und Innovationsprogramm „Leiser Güterverkehr“
vor, wesentliche Grundlagen für eine flottenbezogene Ausrüstung der vorha n-
denen Güterwagen mit leisen Bremssohlen aus Verbundwerkstoffen, den
sogenannten Flüstersohlen oder Flüsterbremsen, zu schaffen. Ziel ist insbe-
sondere die Vermeidung bzw. Begrenzung von Lärm an der Quelle als die
wirksamste Lärmvorsorge.
Im Zeitraum 2009-2012 wurde dieses Pilotprojekt jährlich mit 10 Millionen Euro
aus Mitteln der freiwilligen Lärmsanierung des Bundes finanziert.
Von diesen 40 Millionen Euro wurden bundesweit 20 Millionen Euro im Rahmen
des Pilotprojektes (Programmbaustein „Leiser Rhein“) für die Förderung des
Einbaus von lärmmindernden Bremstechniken an Güterwagons eingesetzt.
Sowohl die bereits seit 2003 zugelassene, aber teure, sogenannte K-Sohle
(Komposit-Bremssohle) wie auch die neu entwickelte und deutlich billigere LL-
Sohle (Low-Low-Bremssohle) unterscheiden sich dabei von bisher eingesetzten
herkömmlichen Bremsklötzen aus Grauguss dadurch, dass sie die Laufflächen
der Räder nicht aufrauen und damit die Rollgeräusche um etwa 10 Dezibel
reduzieren.
Seit 2009 liegt die beihilferechtliche Genehmigung der EU-Kommission vor, so
dass Anträge zur Förderung der Umrüstung von Güterwagen entsprechend der
Förderrichtlinie zum Pilotprojekt „Leiser Rhein“ gestellt werden.
Am 1. Juni 2013 startete das vom Bundesministerium für Verkehr, Bau und
digitale Infrastruktur und der Deutschen Bahn AG eingeführte lärmabhängige
Trassenpreissystem („LaTPS“). Der Schienenlärm soll damit deutlich und
dauerhaft verringert werden. Das lärmabhängige Trassenpreissystem sieht
höhere Entgelte für Züge ohne Flüsterbremsen vor und einen Bonus für Güter-
wagen, die auf lärmmindernde Technologie umgerüstet werden. Der Bonus wird
direkt an die Wagenhalter ausgezahlt. Für die Finanzierung der Umrüs tung im
Rahmen dieses Programmes gibt es einen Bundeszuschuss. Hierfür wurde
seitens des Bundes bis zum Jahr 2021 ein Gesamtbudget von 152 Millionen
Euro festgesetzt. Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und digitale Infr a-
struktur rechnet für die Umrüstung der rund 180.000 Güterwagen in Deutsch-
land mit Kosten von über 300 Millionen Euro.25.
25 Pressemitteilung des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Sta dtentwicklung
vom 5. Juli 2011
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Hafen- und Güterverkehr Köln AG (HGK)
Die Maßnahmen und Bestrebungen zum Lärmschutz bei der Hafen- und Güter-
verkehr Köln AG (HGK) sind nachfolgend zusammengefasst. Die hierzu im
Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung zur Lärmaktionsplanung aus den Jahren
2010 und 2011 eingegangene Stellungnahme der HGK befindet sich ergänzend
in der Anlage 3 dieses Berichtes.
Aus Kostengründen und um Lärmbelästigungen durch Triebfahrzeuge zu ver-
meiden, sind die Triebfahrzeugführer der HGK mit der Dienstanweisung vom
13. Juni 2013 angewiesen, im Rahmen der betrieblichen Möglichkeiten den
Fahrzeugmotor bei längeren Stilständen auszuschalten. Die Einhaltung dieser
Weisung wird verstärkt kontrolliert. In Köln-Bickendorf wird das nächtliche Ab-
stellen von Triebfahrzeugen ganz unterlassen. Darüber hinaus prüft die HGK,
ob im Bereich der Bahnhöfe Bickendorf und Niehl nächtliche Zug- und Rangie r-
fahrten vordringlich auf Gleisen erfolgen können, die weiter von Wohngebieten
entfernt sind.
Durch aufwändige lichtsignaltechnische Umbauarbeiten zum Beispiel im Jahr
2010 im Bereich des Bahnhofes Niehl konnte erreicht werden, dass Halte - und
somit Brems- und Anfahrvorgänge mit den einhergehenden Lärmemissionen -
vermieden werden.
Zur allgemeinen Verbesserung der Lärmsituation hat die HGK eine Vielzahl an
Güterwagen angemietet, die mit neuen, zur Lärmminderung beitragenden
Kunststoffbremssohlen ausgerüstet sind. Bei der Güterbeförderung muss die
HGK allerdings auch eine Vielzahl von Güterwagen fremder Wagenhalter
transportieren, die (noch) nicht über diese Technik verfügen.
Industrie und Häfen
Die Stellungnahmen zu Industrie- und Hafenanlagen, die seitens der Immiss i-
onsschutzbehörden im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung abgegeben wur-
den, können der Anlage 3 entnommen werden.
7.2.11 Verfahren zur Festlegung Ruhige Gebiete
„Ruhige Gebiete“ sind im Rahmen der Lärmaktionsplanung nach der Umge-
bungslärmrichtlinie 2002/49/EG festzulegen und zu bewahren. Der Gesetzge-
ber liefert für die Festlegung solcher Gebiete nur wenige konkrete Anhaltspunk-
te. Jede Kommune kann daher selbst geeignete Beurteilungskriterien definie-
ren. Für die Stadt Köln wurde im Ergebnis der „Analyse und Entwicklung eines
strategischen Konzeptes zur Lärmaktionsplanung der Stadt Köln“ folgende
Methodik zur Auswahl von ruhigen Gebieten gewählt.
Die ruhigen Gebiete in Köln sollen
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● den Ansprüchen der Umgebungslärmrichtlinie genügen,
● mit der in Köln gegebenen Datenbasis bestimmbar sein und
● den (subjektiven) Ansprüchen Erholungssuchender genügen.
Vor diesem Hintergrund wurden zunächst einmal alle Gebiete zur Diskussion
gestellt, die eine Lärmbelastung von LDEN < 55 dB(A) aufweisen, d.h. verhält-
nismäßig ruhig sind.
Um dem Kriterium der Erholung zu genügen wurde neben dem Immissionspe-
gel auch die Flächennutzung eines potenziellen Gebietes berücksichtigt. Es
wurde zugrunde gelegt, dass bei Flächen, die im Flächennutzungsplan als
Grünflächen, landwirtschaftlich genutzte Flächen und Waldflächen ausgewiesen
sind, eine Erholungsfunktion zu vermuten ist. Bebaute Bereiche werden z u-
nächst nicht berücksichtigt. Sie können jedoch zu einem späteren Zeitpunkt mit
eingepflegt werden.
Nach erfolgter Abstimmung mit den zuständigen Ämtern wurden aufgrund der
zuvor genannten Auswahlkriterien folgende 15 ruhige Gebiete zur Ausweisung
empfohlen (Tabelle 21 und Abbildung 30). Mit dem Lärmaktionsplan ist diese
Gebietskulisse für ruhige Gebiete zu beschließen.
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Tabelle 21: Zur Ausweisung empfohlene „Ruhige Gebiete“ in Köln
empfohlene „Ruhige Gebiete“
Ackerflächen Zündorf / Langel
Chorbusch
Dellbrücker Hardt
Dünnwalder Wald / Höhenfelder See
Flittarder Rheinaue (Teilfläche)
(ggf. Lärmbelastung durch Schifffahrt)
Freiflächen Brück / Rath
Freiraum Ossendorf (Teilfläche)26
Ginsterpfad (Teilfläche)27
Groov (Teilfläche)
(ggf. Lärmbelastung durch Schifffahrt)
Rheinaue Langel (Teilfläche)
(ggf. Lärmbelastung durch Schifffahrt)
Stadtwald (Teilfläche)
Thielenbruch
Vorgebirgspark (Teilfläche)
Weißer Rheinbogen (Teilfläche)
(ggf. Lärmbelastung durch Schifffahrt)
Worringer Bruch (Teilfläche)
Abbildung 30: Ruhige Gebiete in Köln (Hintergrund TK 100)
Mit einem Blick auf die Gebietskulisse (vgl. Abbildung 30) wird deutlich, dass
zusammenhängende ruhige Gebiete mit Pegeln LDEN < 55 dB(A) vor allem in
den Stadtrandlagen vorhanden sind. Für die Wohnbevölkerung sind darüber
hinaus aber auch (innerstädtische) Bereiche wie der Grüngürtel wertvoll, die
zwar keine geringen Immissionspegel aufweisen, aber eine hohe Erholungs-
funktion besitzen.
26 Ausweisung des ruhigen Gebietes „Freiraum Ossendorf“ unter der Voraussetzung
keiner Einschränkung der Entwicklung des angrenzenden Gewerbegebietes.
27 Ausweisung des ruhigen Gebietes „Ginsterpfad“ unter der Voraussetzung keiner
Einschränkungen der zukünftigen durchquerenden Straßentrasse.
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Es wird daher empfohlen in der weiteren Lärmaktionsplanung mögliche Aus-
wahlkriterien für innerstädtische Erholungsflächen zu diskutieren. Denkbar sind
beispielsweise folgende Kriterien:
● hohe Aufenthaltsfunktion
Die Funktion kann mit der vorhandenen Ortskenntnis und unter Beachtung
der vorhandenen Planungen zu Erholungsflächen bestimmt werden.
● fußläufige Entfernung zu Wohnstandorten
Die Auswahl kann aufgrund vorliegender Einwohnerverortung mit Auswer-
tung der Bewohner-Einzugsbereiche geschehen.
● relative Ruhe
Auch Gebiete mit hohen Lärmbelastungen können als ruhig empfunden
werden, wenn sie in ihrer Kernfläche deutlich leiser sind als an ihrer Peri-
pherie.
● Naturraumzugehörigkeit
Ein Naturraum ist ein zusammenhängendes, großflächiges, weitgehend na-
turnahes Gebiet mit Erholungsfunktion für die Bevölkerung. Es kann auch
über die Stadtgrenzen hinausgehen. Um den gesamten Naturraum vor e i-
ner Zunahme des Lärms zu schützen, ist es denkbar, auch einen verlärm-
ten, zum Naturraum gehörigen Teilbereich mit in die Kulisse der ruhigen
Gebiete aufzunehmen.
● Mindestgröße
Möglicherweise ist eine Beschränkung auf ausreichend große Gebiete sin n-
voll, um die oben beschriebene, relative Ruhe zu sichern und um die Hä n-
delbarkeit der Gebietsanzahl zu gewährleisten.
In Frage kommen auch Ruhige Gebiete, die durch relevante Lärmquellen (z.B.
Hauptverkehrsstraßen) in Teilflächen zerschnitten werden und die nicht in allen
Bereichen das Lärmkriterium von LDEN < 55 dB(A) erfüllen.
Die innerstädtischen Erholungsflächen sollen zukünftig ähnlich wie ruhige Ge-
biete vor einer Zunahme des Lärms geschützt und dementsprechend festge-
setzt werden. Bei der weiteren Lärmaktionsplanung sollen zusätzlich zu der Ge-
bietskulisse ruhiger Gebiete (vgl. Tabelle 21 und Abbildung 30) weitere Flächen
vor dem Hintergrund der möglichen Auswahlkriterien für innerstädtische Erh o-
lungsflächen abgestimmt werden.
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8 Prioritätenreihung zur Umsetzung der Empfehlungen
aus dem Handlungs- und Maßnahmenkatalog
Die nachfolgende Tabelle 22 gibt zu den in Kapitel 7 empfohlenen Verfahren
(Konzepterstellung) einen Überblick zu den Bearbeitungsschritten, Zuständi g-
keiten, zum Bearbeitungsaufwand und zusätzlich erforderlichen Ressourcen.
Die Zusammenstellung wird abgeschlossen von einer Empfehlung zur Priorität
der Bearbeitung der jeweiligen Maßnahme. Diese wird im Wesentlichen auf
Grundlage von gewonnenen Bearbeitungserfahrungen mit Lärmaktionsplänen
anderer Gemeinden und Städte in Deutschland getroffen. Zudem finden die zu
erwartenden Aufwände und die mit Umsetzung der Konzepte zu erwartenden
Lärmminderungswirkungen Berücksichtigung.
Tabelle 22: Planerische Aufwände und Priorisierung der Empfehlungen
Empfehlungen des
Handlungs- und
Maßnahmenkataloges
Bearbeitungsschritte,
Zuständigkeiten und
Bearbeitungsaufwand
zusätzliche
Ressourcen
Priorität
Verfahren zur Hand-
lungsebene Fahrbahn-
sanierung
vgl. Kapitel 7.2.1
mit den Maßnahmen
1 Konzept lärmmi n-
dernder Fahrbahn-
belag für Stadt-
straßen
9 Ausbesserung von
Straßen
Abstimmung des Verfah-
rens (57, 66)
Verknüpfung der Hand-
lungsbedarfe Lärm und
Sanierung (66)
Ergebnisabstimmung
(57, 66)
Zuordnung der Bürger-
hinweise hinsichtlich des
akustischen Handlungs-
bedarfes (57)
Abgleich mit den Bürger-
hinweisen (57)
Aufwand:
1,0 Jahre, danach
laufende Tätigkeit
¼ Stelle 57 1. Priorität
Verfahren zur Hand-
lungsebene Lkw-
Führung
vgl. Kapitel 7.2.2
mit der Maßnahme
11 LKW-Nachtfahr-
verbot an hochbe-
lasteten Straßen
Verfahrensabstimmung
(57, 66, 80, BezReg)
Vorprüfung der voraus-
gewählten Straßenab-
schnitte (66, BezReg)
Ergebnisabstimmung
(57, 66, 80, BezReg)
Einzelfallprüfungen zur
Anordnung (66, BezReg)
Zuordnung der Bürger-
hinweise hinsichtlich des
akustischen Handlungs-
bedarfes (57)
Abgleich mit den Bürger-
hinweisen (57)
Aufwand: 1,5 Jahre
unter Umstän-
den Verkehrs-
modellrech-
nung
(5.000,- €
je Straßen-
abschnitt)
RLS-90 Lärm-
berechnung
zur Einzelfall-
prüfung
(1.000,- €
je Straßen-
abschnitt)
¼ Stelle 57
3. Priorität
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Empfehlungen des
Handlungs- und
Maßnahmenkataloges
Bearbeitungsschritte,
Zuständigkeiten und
Bearbeitungsaufwand
zusätzliche
Ressourcen
Priorität
Verfahren zur Hand-
lungsebene Qualität des
Verkehrsflusses
vgl. Kapitel 7.2.3
mit den Maßnahmen
5 Optimierung der
Verkehrsführung
6 Kreisverkehre statt
Ampeln
8 Ampel-Hotline
Verfahrensabstimmung
(15, 57, 66)
Berücksichtigung des
Lärmaspektes bei der
Machbarkeitsuntersu-
chung zu alternativen
Bedienformen (Kreisver-
kehre statt Ampel) (66)
Ergebnisabstimmung
(57, 66)
Zuordnung der Bürger-
hinweise Optimierung
der Verkehrsführung und
Ampel-Hotline hinsicht-
lich des akustischen
Handlungsbedarfes (57)
Einzelfallprüfung der
Bürgerhinweise Optimie-
rung der Verkehrsfüh-
rung und Ampel-Hotline
auf Umsetzbarkeit
(66)
Abstimmung des Ergeb-
nisses (15, 57, 66)
Aufwand 2,5 Jahre
1. Priorität
aufgrund der
Abhängigkeit
verkehrsver-
stetigender
Maßnahmen
mit der Gesch-
windigkeit em-
pfiehlt sich
eine parallele
Bearbeitung
mit der Hand-
lungsebene
zulässige
Höchstge-
schwindigkeit.
Verfahren zur Hand-
lungsebene zulässige
Höchstgeschwindigkeit
vgl. Kapitel 7.2.4
mit den Maßnahmen
2 Gesamtstädtisches
Geschwindigkeits-
konzept
3 Geschwindigkeit s-
begrenzung auf
Stadtstraßen
(nachts)
4 Geschwindig-
keitsanzeigen
(Dialogdisplays)
Verfahrensabstimmung
(15, 57, 66, BezReg,
KVB)
Vorprüfung der voraus-
gewählten Straßenab-
schnitte
(15, 66, BezReg, KVB)
Ergebnisabstimmung
(15, 57, 66, BezReg,
KVB)
Einzelfallprüfungen zur
Anordnung
(66, BezReg)
Zuordnung der Bürger-
hinweise hinsichtlich des
akustischen Handlungs-
bedarfes (57)
Abgleich mit den Bürger-
hinweisen (57)
Bestimmung von Stand-
orten für Geschwindig-
keitsüberwachung und
Dialogdisplays (66)
Aufwand: 2,5 Jahre
unter Umstän-
den Verkehrs-
modellrech-
nung
(5.000,- €
je Straßen-
abschnitt)
RLS-90 Lärm-
berechnung
zur Einzelfall-
prüfung
(1.000,- €
je Straßen-
abschnitt)
¼ Stelle 57
1. Priorität
aufgrund der
Abhängigkeit
verkehrsver-
stetigender
Maßnahmen
mit der Gesch-
windigkeit em-
pfiehlt sich
eine parallele
Bearbeitung
mit der Hand-
lungsebene
Qualität des
Verkehrsflus-
ses.
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Empfehlungen des
Handlungs- und
Maßnahmenkataloges
Bearbeitungsschritte,
Zuständigkeiten und
Bearbeitungsaufwand
zusätzliche
Ressourcen
Priorität
Verfahren zur Hand-
lungsebene Straßen-
raumgestaltung
vgl. Kapitel 7.2.5
mit den Maßnahmen
7 Rückbau von
Straßen
20 Bewuchs von
Baumreihen, He-
cken und Sträu-
chern entlang stark
lärmemittierender
kommunaler Stra-
ßen
Verfahrensabstimmung
(57, 61, 66, 67)
Auswahl zu prüfender
Straßenabschnitte /
Vorprüfung (66)
Ergebnisabstimmung
(57, 61, 66, 67)
vertiefende Betrachtung
der vorgeprüften Stra-
ßenabschnitte (66)
Ergebnisabstimmung
(57, 61, 66, 67)
Zuordnung der Bürger-
hinweise hinsichtlich des
akustischen Handlungs-
bedarfes (57)
Abgleich mit den Bürger-
hinweisen (57)
Aufwand: 1,5 Jahre
externer Sach-
verstand
¼ Stelle 57
zusammen
mit kleinräu-
migen
Handlungs-
konzepten
(Kapitel 7.2.8)
4. Priorität
Verfahren zur Hand-
lungsebene städtebauli-
che Aspekte
vgl. Kapitel 7.2.6
mit den Maßnahmen
16 Siedlungsbeschrän-
kungen
17 Baulückenschli e-
ßung
Eine Umsetzung des
Maßnahmenvorschlages
16 „Siedlungsbeschrän-
kungen“ ist aufgrund der
derzeitigen Wohnungs-
bedarfslage und der in
der Stadt Köln bevorzug-
ten projektbezogenen
Lösungen zum Lärm-
schutz bei Siedlungs-
ausweisungen nicht
realistisch.
Die vor dem Ratsbe-
schluss vom 30. April
2013 praktizierte Strate-
gie, Eigentümer von Bau-
lücken gezielt anzuspre-
chen, um sie aktiv für die
Schließung von Baulü-
cken zu gewinnen, wurde
bis Ende 2016 nicht
mehr verfolgt. Insofern
hat der vorliegende
Lärmaktionsplan die
Wiederaufnahme eines
über die reine Beratung
hinausgehenden
Baulückenprogramms,
das zusätzlich auch der
Lärmminderung dienen
soll, nicht zum Gegen-
stand.
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Empfehlungen des
Handlungs- und
Maßnahmenkataloges
Bearbeitungsschritte,
Zuständigkeiten und
Bearbeitungsaufwand
zusätzliche
Ressourcen
Priorität
Verfahren zur Hand-
lungsebene Kfz-Ver-
kehrsvermeidungsstra-
tegie
vgl. Kapitel 7.2.7
mit den Maßnahmen
12 Parkraummanag e-
ment
13 Gesamtstädtisches
Fußverkehrskon-
zept
14 Förderung des
Radverkehrs
18 Verkehrsentwic k-
lungsplan
28 weitere Attraktivi e-
rung des ÖPNV
Bearbeitung als laufende
Tätigkeit und Erarbeitung
im Rahmen des Nahver-
kehrsplanes (NVP) und
des Stadtentwicklungs-
konzeptes Mobilität und
Verkehr (StEK MoVe)
Köln (15, 66)
Abstimmungs- und Be-
teiligungsprozess u.a. an
NVP und StEK MoVe
(15, 57, 61, 66, 67)28
laufende Tätigkeit,
abhängig vom Umfang
des NVP und StEK
MoVe.
keine Priorität,
da laufende
Tätigkeit
Ausnahme:
Fußverkehrs-
konzept. Die-
ses ist noch
nicht existent.
Die Priorität
eines Fußver-
kehrskonzep-
tes ist abhän-
gig vom NVP
und vom StEK
MoVe.
Verfahren zur Hand-
lungsebene kleinräumige
Handlungskonzepte
vgl. Kapitel 7.2.8
mit den Maßnahmen
15 Umgestaltung
Neusser Str. Bei-
spiel für eine effek-
tive Lärmminderung
an hochbelasteten
Einkaufsstraßen
21 Kleinräumige Hand-
lungskonzepte
Verfahrensabstimmung
(15, 57, 61, 63, 66, StVB)
Auswahl geeigneter
Straßenabschnitte
(61, 66)
Ergebnisabstimmung
(57, 61, 66, 67)
Einzelfallprüfung
(15, 61, 66, 67, StVB)
Aufwand abhängig von
Einzelmaßnahmen
externer Sach-
verstand
¼ Stelle 57
zusammen
mit Straßen-
raumgestal-
tung (Kapi-
tel 7.2.5)
5. Priorität
Aufgrund der
Abhängigkeit
von den
Ergebnissen
der voran
stehenden
Verfahren
Verfahren zur Hand-
lungsebene Informati-
onsebene zur Straßen-
verkehrsplanung
vgl. Kapitel 7.2.9
mit der Maßnahme
19 Berücksichtigung
des Lärmaspekts
bei Unterhaltungs-
und Sanierungs-
maßnahmen im
Straßenverkehr
Informationsprozess
(15, 57, 61, 66)
Aufbereitung der Daten
und Zuordnung zu den
Handlungsebenen des
Lärmaktionsplanes (57)
Überprüfung von
Maßnahmen hinsichtlich
des Aspektes der
Lärmminderung (57)
Abgleich der Maßnah-
men mit den Bürgerhin-
weise (57)
Informations- und
Abstimmungsprozess
(15, 57, 61, 66)
turnusmäßige Tätigkeit
1. Priorität,
turnusmäßige
Tätigkeit
28 Beteiligung von Amt 67 (Amt für Grünflächen und Landschaftspflege) be i Abstim-
mungen im Zusammenhang mit Fußverkehrskonzept und ggf. bei Abstimmungen zu
neuen Radwegen.
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Empfehlungen des
Handlungs- und
Maßnahmenkataloges
Bearbeitungsschritte,
Zuständigkeiten und
Bearbeitungsaufwand
zusätzliche
Ressourcen
Priorität
Verfahren zur Hand-
lungsebene Maßnahmen
außerhalb des kommu-
nalen Handlungsberei-
ches
vgl. Kapitel 7.2.10
mit den Maßnahmen
22 Einrichtung von
Lärmschutzberei-
chen in der Umge-
bung von Flugplät-
zen
23 Kontrolle der
Fluggenauigkeit
und der Flughöhe
24 Einsatz leiser
Maschinen im
Flugverkehr
25 Sanierungspr o-
gramm an Bundes-
fern- und Landes-
straßen
26 Lärmsanierung s-
programm der
Deutschen Bahn
AG
27 Pilotprojekt Leiser
Güterverkehr der
Deutschen Bahn
AG
Prüf-, Informations- und
Abstimmungsprozess
(57)
laufende Tätigkeit
keine Priorität,
da laufende
Tätigkeit
Verfahren zur Festle-
gung Ruhiger Gebiete
vgl. Kapitel 7.2.11
Abstimmung für den jet-
zigen Stand der Auswahl
ruhiger Gebiete abge-
schlossen
Einbeziehung neuer Kar-
tierungsergebnisse (57)
Diskussion möglicher
Auswahlkriterien für
innerstädtische Erho-
lungsflächen
(15, 57, 61, 66, 67, 80)
Abstimmung zur Auswahl
innerstädtische Erho-
lungsflächen
(15, 57,61, 66, 67, 80)
1. Priorität
Die anschließende Tabelle 23 gibt eine Übersicht zu den Kosten je Einheit
(Kostensätze) und zu den Lärmminderungswirkungen, die sich im Ergebnis der
empfohlenen Verfahren (Konzepterstellung) mit einer Umsetzung ergeben. Eine
Angabe der Kosten ist lediglich je Einheit (d.h. bspw. für 1 m² Fahrbahnsanie-
rung oder 1 Schild für Tempo 30) möglich, da mit dem vorliegenden Handlungs-
und Maßnahmenkatalog noch keine Angaben zum Gesamtumfang der Maß-
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nahmen gemacht werden können (Sanierungsumfang insgesamt, Anzahl
Schilder für Tempo 30 insgesamt). Es werden nur Kostensätze genannt, wenn
die Umsetzung der Maßnahme (z.T. ausschließlich) dem Lärmschutz zuzuor d-
nen ist. So wird beispielweise eine Parkraumbewirtschaftung in der Regel nicht
allein aus Lärmschutzgründen vorgenommen. Dementsprechend können diese
Kosten für die Umsetzung nicht dem Lärmschutz zugeordnet werden.
Tabelle 23: Übersicht für die Einzelmaßnahmen bei Umsetzung der Handlungsebenen
zu den Lärmminderungswirkungen und zu den Kosten, die nach Möglich-
keit ausschließlich dem Lärmschutz zuzuordnen sind
Empfehlungen des
Handlungs- und
Maßnahmenkataloges
Maßnahmenvorschlag
aus der Öffentlichkeits-
beteiligung
Kosten pro
Einheit
Lärmminde-
rungswirkung
Handlungsebene
Fahrbahnsanierung
vgl. Kapitel 7.2.1
1 Konzept lärmmin-
dernder Fahr-
bahnbelag für
Stadtstraßen
Zusatzkosten
lärmmindern-
der Fahrbahn-
belag von 1,-
bis 3,- €/m²
bei Tempo 50
und lärmopti-
miertem
Asphalt bis zu
5 dB(A)
9 Ausbesserung von
Straßen
keine dem
Lärmschutz
zuzuordnen-
den Kosten
wenn lärm-
mindernder
Fahrbahnbe-
lag, Zusatz-
kosten von 1,-
bis 3,- €/m²
je nach
Fahrbahnart
und -zustand
bei Tempo 50
und Asphalts-
anierung bis
zu 2 dB(A)
bei Tempo 50
und lärmopti-
miertem
Asphalt bis zu
5 dB(A)
Handlungsebene Lkw-
Führung
vgl. Kapitel 7.2.2
10 LKW-
Führungskonzept
500,- € je
Schild inkl.
Einbau
je nach
Minderung des
Lkw-Anteils
bei Tempo 50
bis zu 6 dB(A)
11 LKW-
Nachtfahrverbot an
hochbelasteten
Straßen
500,- € je
Schild inkl.
Einbau
Handlungsebene
Qualität des Verkehrs-
flusses
vgl. Kapitel 7.2.3
5 Optimierung der
Verkehrsführung
keine zusätzli-
chen Kosten
für den Lärm-
schutz
je nach
Geschwin-
digkeit und
Lkw-Anteil
bei Tempo 50
und Lkw-Anteil
nahe 0 % bis
zu 3 dB(A)
bei Tempo 50
und Lkw-Anteil
10 % bis zu
1,5 dB(A)
6 Kreisverkehre statt
Ampeln
8 Ampel-Hotline
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Empfehlungen des
Handlungs- und
Maßnahmenkataloges
Maßnahmenvorschlag
aus der Öffentlichkeits-
beteiligung
Kosten pro
Einheit
Lärmminde-
rungswirkung
Handlungsebene
zulässige Höchstge-
schwindigkeit
vgl. Kapitel 7.2.4
2 Gesamtstädtisches
Geschwindigkeits-
konzept
500,- € je
Schild inkl.
Einbau
je nach Lkw-
Anteil
50 auf 30 km/h
bei Lkw-Anteil
nahe 0 bis zu
3 dB(A)
50 auf 30 km/h
bei Lkw-Anteil
10% bis zu
2,5 dB(A)
3 Geschwindigkeits-
begrenzung
(nachts) auf
Stadtstraßen
4 Geschwindigkeits-
anzeigen
12.000,- € je
Stück inkl.
Einbau
Handlungsebene
Straßenraumgestaltung
vgl. Kapitel 7.2.5
7 Rückbau von
Straßen
12,- € je m bei
Veränderung
der Markie-
rung
300,- € je m²
bei baulichen
Maßnahmen
je nach
Abstandsver-
größerung
zwischen
Haus und
Fahrbahn
bei 5 auf 7 m
bis zu 1 dB(A)
bei 5 auf 10 m
bis zu 3 dB(A)
20 Bewuchs von
Baumreihen,
Hecken und Sträu-
chern entlang stark
lärmemittierender
kommunaler
Straßen
keine dem
Lärmschutz
zuzuordnen-
den Kosten
1.200,- € je
Baumpflan-
zung ohne
Baumaßnah-
men
keine messba-
re (objektive)
Wirkung
(bei geringen
Tiefen unter
100 m)
Handlungsebene
städtebauliche Aspekte
wird zurzeit nicht
weiter verfolgt
vgl. Kapitel 7.2.6
16 Siedlungsbe-
schränkungen
keine; Handlungsansatz wird
zurzeit nicht weiter verfolgt
17 Baulückenschlie-
ßung
Handlungsebene Kfz-
Verkehrsvermeidungs-
strategie
vgl. Kapitel 7.2.7
12 Parkraumma-
nagement
keine dem
Lärmschutz
zuzuordnen-
den Kosten
keine konkre-
ten Angaben
möglich
13 Gesamtstädtisches
Fußverkehrskon-
zept
14 Förderung des
Radverkehrs
18 Verkehrsentwick-
lungsplan
28 Weitere Attraktivie-
rung des ÖPNV
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Empfehlungen des
Handlungs- und
Maßnahmenkataloges
Maßnahmenvorschlag
aus der Öffentlichkeits-
beteiligung
Kosten pro
Einheit
Lärmminde-
rungswirkung
Handlungsebene
kleinräumige Hand-
lungskonzepte
vgl. Kapitel 7.2.8
15 Umgestaltung
Neusser Straße als
Beispiel für eine
effektive Lärmmin-
derung an hochbe-
lasteten Einkaufs-
straßen
keine Angabe
möglich, ab-
hängig von
Einzelmaß-
nahme
abhängig von
Einzelmaß-
nahmen
keine konkre-
ten Angaben
möglich
21 Kleinräumige
Handlungskonzep-
te (Detailklärung
für einzelne
Maßnahmen /
konzeptionelle
Betrachtung)
Handlungsebene
Informationsebene zur
Straßenverkehrsplanung
vgl. Kapitel 7.2.9
19 Berücksichtigung
des Lärmaspekts
bei Unterhaltungs-
und Sanierungs-
maßnahmen im
Straßenverkehr
keine Angabe
möglich
keine konkre-
ten Angaben
möglich
Handlungsebene
Maßnahmen außerhalb
des kommunalen
Handlungsbereiches
vgl. Kapitel 7.2.10
22 Einrichtung von
Lärmschutzberei-
chen in der
Umgebung von
Flugplätzen
nicht in
kommunaler
Zuständigkeit
keine konkre-
ten Angaben
möglich
23 Kontrolle der
Fluggenauigkeit
und der Flughöhe
24 Einsatz leiser
Maschinen im
Flugverkehr
25 Sanierungspro-
gramm an Bundes-
fern- und Landes-
straßen
26 Lärmsanierungs-
programm der
Deutschen Bahn
AG
27 Pilotprojekt Leiser
Güterverkehr der
Deutschen Bahn
AG
Festlegung Ruhiger
Gebiete
vgl. Kapitel 7.2.11
nicht quantifi-
zierbar,
da primär
Gebietsfest-
setzungen
erfolgen
Ziel ist der
Schutz eines
Gebietes vor
mehr Lärm.
Eine Lärmmin-
derung steht
nicht im Vor-
dergrund.
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9 Für die nächsten 5 Jahren sowie kurz und mittelfristig
geplante Einzelmaßnahmen zur Lärmminderung
Im Rahmen der im Spätherbst 2016 (24.11. – 21.12.2016) erfolgten öffentlichen
Auslegung des Lärmaktionsplans haben verschiedene Träger öffentlicher
Belange (TÖB) konkrete Einzelmaßnahmen mitgeteilt, die entsprechend der
Handlungsfelder zum Lärmaktionsplan eine Lärmminderung in Köln bewirken .
Diese sind bereits finanziell gesichert und werden in den kommenden Jahren
zur Umsetzung kommen.
Anlage 5 listet diese Einzelmaßnahmen auf.
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Glossar
24. BImSchV Verkehrswege-Schallschutzmaßnahmenverordnung
34. BImSchV Verordnung über die Lärmkartierung
Belastungs-
schwerpunkt
Lärmbrennpunkt wird in der Lärmaktionsplanung zur
Bezeichnung der lautesten Bereiche bzw. der
Bereiche mit dem größten Handlungsbedarf verwendet
BImSchG Bundes-Immissionsschutz-Gesetz
BMVBS Bundesministerium für Verkehr, Bau und
Stadtentwicklung
DB Deutsche Bahn AG
dB(A) Dezibel dB, das einer A-Bewertung
(Frequenzbewertung) unterzogen ist
DTV Durchschnittliche tägliche Verkehrsstärke
EG Europäische Gemeinschaft
EU Europäische Union
FNP Flächennutzungsplan
HGK Häfen und Güterverkehr Köln AG
Lärmbrenn-
punkt
Lärmbrennpunkt wird in der Lärmaktionsplanung zur
Bezeichnung der lautesten Bereiche bzw. der
Bereiche mit dem größten Handlungsbedarf verwendet
Kfz Kraftfahrzeug
KVB Kölner Verkehrs-Betriebe AG
L DEN Tag-Abend-Nacht-Lärmindex; Lärmindes für
allgemeine Belästigung
L Night Nachtlärmindex; Lärmindex für Schlafstörungen
Lkw Lastkraftwagen
LAP Lärmaktionsplan
LKZ LärmKennziffer: Kennwert zur Darstellung der
Lärmbetroffenheit
LSA Lichtsignalanlage
Modal-Split Verteilung des Verkehrsaufkommens auf die
verschiedenen Verkehrsträger (z.B. Rad, Kfz-Verkehr)
OPA Offenporiger Asphalt
ÖPNV Öffentlicher Personen-Nahverkehr
ÖV Öffentlicher Verkehr
Pkw Personenkraftwagen
RLS 90 Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen, Ausgabe
1990
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Schall 03 Richtlinie für die Berechnung der Schallimmissionen
an Schienenwegen
T 30 Tempo 30
VBEB Vorläufigen Berechnungsmethode zur Ermittlung der
Belastetenzahlen durch Umgebungslärm
VBUSch Vorläufige Berechnungsmethode für den
Umgebungslärm an Schienenwegen
Tabellenverzeichnis
Tabelle 1: Zahl der durch Straßenverkehrslärm belasteten Menschen 15
Tabelle 2: Zahl der durch Straßenverkehrslärm belasteten Flächen,
Wohnungen, Schulen und Krankenhäuser 15
Tabelle 3: Zahl der durch Schienenverkehrslärm belasteten
Menschen – Gesamttag (Deutsche Bahn AG, KVB und
HGK) 16
Tabelle 4: Zahl der durch Schienenverkehrslärm belasteten
Menschen – Nacht (Deutsche Bahn AG, KVB und HGK) 17
Tabelle 5: Zahl der durch Schienenverkehrslärm der KVB und HGK
belasteten Flächen, Wohnungen, Schulen und
Krankenhäuser 17
Tabelle 6: Zahl der durch Schienenverkehrslärm der DB AG
belasteten Flächen, Wohnungen, Schulen und
Krankenhäuser 17
Tabelle 7: Zahl der durch Lärm aus IVU-Anlagen und Häfen
belasteten Menschen 18
Tabelle 8: Zahl der durch Lärm aus IVU-Anlagen und Häfen
belasteten Flächen, Wohnungen, Schulen und
Krankenhäuser 18
Tabelle 9: Zahl der durch Fluglärm belasteten Menschen 19
Tabelle 10: Zahl der durch Fluglärm belasteten Flächen, Wohnungen,
Schulen und Krankenhäuser 19
Tabelle 11: Rangliste der 28 Maßnahmenvorschläge 35
Tabelle 12: Zuordnung der 28 Maßnahmenvorschläge zu
Handlungsebenen 38
Tabelle 13: Herleitung der Gesamtpriorität zur Erneuerung von
Fahrbahnoberflächen 44
Tabelle 14: Herleitung der Priorität aus akustischer Sicht für die in der
Machbarkeitsanalyse zum Ersatz von Lichtsignalanlagen
durch Kreisverkehre betrachteten Knoten 52
Tabelle 15: Belastungsschwerpunkte mit in Abschnitten geltenden
30 km/h 54
Tabelle 16: Zusammenfassung linienbezogener Fahrzeitverluste
infolge von Tempo 30 (Beispiel) 59
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Tabelle 17: Vorprüfungsergebnis zu den Auswirkungen aller Tempo
30 Prüfabschnitte auf den Betriebsablauf (Beispiel) 59
Tabelle 18: Notwendiger Ausbauzustand bei verschiedenen
Verkehrsstärken nach RASt 06 64
Tabelle 19: Zuordnung der Fahrstreifenanzahl zu den
Regelquerschnitten in Anlehnung an die RASt 06 65
Tabelle 20: Liste der geplanten und in Bau befindlichen
Baumaßnahmen an Bundes- und Landesstraßen 76
Tabelle 21: Zur Ausweisung empfohlene „Ruhige Gebiete“ in Köln 81
Tabelle 22: Planerische Aufwände und Priorisierung der
Empfehlungen 83
Tabelle 23: Übersicht für die Einzelmaßnahmen bei Umsetzung der
Handlungsebenen zu den Lärmminderungswirkungen und
zu den Kosten, die nach Möglichkeit ausschließlich dem
Lärmschutz zuzuordnen sind 88
Abbildungsverzeichnis
Abbildung 1: Durchschnittlicher täglicher Verkehr in Kfz / 24 h (DTV) 8
Abbildung 2: Lkw-Anteil nachts 9
Abbildung 3: Zulässige Höchstgeschwindigkeiten 10
Abbildung 4: Kartierte Schienenstrecken (oberirdisch) 11
Abbildung 5: Kartierte IVU-Anlagen und Häfen 12
Abbildung 6: Flugrouten am Flughafen Köln/Bonn 13
Abbildung 7: Ausschnitt aus der Betroffenenkarte für den
Straßenverkehr LDEN > 70 dB(A) 22
Abbildung 8: Belastungsschwerpunkte (sehr hoch und hoch ) im
Straßenverkehr 22
Abbildung 9: Ausschnitt aus der Betroffenenkarte für den
Schienenverkehr der Kölner Verkehrs-Betriebe AG (KVB)
und der Hafen und Güterverkehr Köln AG (HGK) mit L DEN
> 70 dB(A) (ohne Betroffenheiten durch Lärm der DB AG) 23
Abbildung 10: Belastungsschwerpunkte im Schienenverkehr der Kölner
Verkehrs-Betriebe AG (KVB) und der Hafen und
Güterverkehr Köln AG (HGK) (ohne Betroffenheiten durch
Lärm der DB AG) 24
Abbildung 11: Ausschnitt aus der Betroffenenkarte für die IVU-Anlagen
und Häfen, LDEN > 70 dB(A) 25
Abbildung 12: Ausschnitt aus der Betroffenenkarte für den Flugverkehr
LDEN > 65 dB(A) 26
Abbildung 13: Ausschnitt aus der Betroffenenkarte für den Flugverkehr
LNight > 55 dB(A)17 26
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Abbildung 14: zusammenfassende Darstellung der
Belastungsschwerpunkte (ohne Betroffenheiten durch
Lärm der DB AG) 27
Abbildung 15: Nennungen nach Schlagwörtern zum Thema
Straßenverkehr21 32
Abbildung 16: Nennungen nach Schlagwörtern zum Thema Fluglärm 21 33
Abbildung 17: Nennungen nach Schlagwörtern zum Thema
Schienenverkehr der Deutschen Bahn AG21 33
Abbildung 18: Nennungen nach Schlagwörtern zum Thema
Schienenverkehr der Häfen und Güterverkehr Köln AG
und der Kölner Verkehrsbetriebe AG (Gesamt) 21 33
Abbildung 19: Top 100 Vorschläge zur Lärmminderung21 34
Abbildung 20: Belastungsschwerpunkte erster bis vierter Ordnung im
Straßenverkehr 41
Abbildung 21: Prioritäten der Belastungsschwerpunkte Lärm für eine
Sanierung von Fahrbahnoberflächen 45
Abbildung 22: Verkehrsversuch Lkw-Führung im Bereich Hartwichstraße 46
Abbildung 23: Umgesetzter Kreisverkehr Kempener Straße /
Lokomotivstraße 50
Abbildung 24: Lageplanausschnitt umgesetzter Kreisverkehr Rösrather
Straße / Lützerathstraße 50
Abbildung 25: Lageplanausschnitt umgesetzter Kreisverkehr Waldecker
Straße / Stadtautobahn 51
Abbildung 26: Zulässige Höchstgeschwindigkeit für die
Belastungsschwerpunkte des Straßenverkehrslärms in
Köln 53
Abbildung 27: Potenzialbereiche für eine Geschwindigkeitsreduzierung in
Abhängigkeit von der Zuordnung zum Vorrangnetz für die
Belastungsschwerpunkte des Straßenverkehrslärms in
Köln 57
Abbildung 28: Prüfabschnitte mit sehr hoher und hoher Lärmbelastung
(Belastungsschwerpunkte) für eine etwaige
Geschwindigkeitsreduzierung mit Darstellung der
oberirdischen Trassen des öffentlichen Verkehrs 60
Abbildung 29: Straßenabschnitte mit vermuteten Potenzialen für eine
Fahrstreifenrücknahme in den Belastungsschwerpunkten 65
Abbildung 30: Ruhige Gebiete in Köln (Hintergrund TK 100) 81
Literaturverzeichnis
FGSV. (2001). Handbuch zur Bemessung von Straßenverkehrsanlagen (HBS).
Köln: FGSV-Verlag.
FGSV. (2010). Richtlinien für Lichtsignalanlagen. Köln: FGSV-Verlag.
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Wikipedia. (2015). DIN 1505. Abgerufen am 30. Dez. 2015 von
https://de.wikipedia.org/wiki/DIN_1505-2
Anlagenverzeichnis
Anlage 1: Schallimmissionspläne (Lärmkarten) der verschiedenen
Emittenten (Lärmverursacher) mit Stand 2008
Anlage 2: Liste der Belastungsschwerpunkte Straßenverkehrslärm
(Straßennamen mit Abschnittsbezeichnung)
Anlage 3: Ausgewählte Karten des Textteils
Anlage 4: Stellungnahmen der Hafen- und Güterverkehr Köln AG
(HGK) und der Immissionsschutzbehörden als Träger
öffentlicher Belange zur Öffentlichkeitsbeteiligung der
Lärmaktionsplanung aus den Jahren 2010 und 2011
Anlage 5: Einzelmaßnahmen zur nachrichtlichen Übernahme in den
Lärmaktionsplan
www.LK-argus.de
Berlin
Schicklerstraße 5-7
D-10179 Berlin-Mitte
Tel. 030.322 95 25 30
Fax 030.322 95 25 55
berlin@LK-argus.de
Hamburg
Altonaer Poststraße 13b
D-22767 Hamburg-Altona
Tel. 040.38 99 94 50
Fax 040.38 99 94 55
hamburg@LK-argus.de
Kassel
Ludwig-Erhard-Straße 8
D-34131 Kassel
Tel. 0561.31 09 72 80
Fax 0561.31 09 72 89
kassel@LK-argus.de
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Anlage 1
zum Abschlussbericht
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Anlage 1
Anlage 1: Schallimmissionspläne (Lärmkarten) der verschiede-
nen Emittenten (Lärmverursacher) mit Stand 2008
[ Papierformat nachfolgende Seiten: DIN A3 Hochformat ]
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Lärmaktionsplan
Anlage 1
zum Abschlussbericht
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Porz
Kalk
Chorweiler
Mülheim
Nippes
Lindenthal
Rodenkirchen
Ehrenfeld
Innenstadt
2.500 0 2.500 5.000 7.500 10.0001.250
Meter
Beurteilungszeitraum:
24 h
Immissionshöhe:
4,00 m
Berechnungsraster:
10 x 10 m
Berechnungsvorschrift:
VBUS (15. Mai 2006)(Belastung über 24 h)
Lärmkartierung der Stadt Köln
- Ergebnisse aus Stufe 1 nach EU-Umgebungslärmrichtlin ie -
Stand 2007
L DEN (Day, Evening, Night)
Klassen gleicher Mittelungspegel
Erläuterung:
> 55 - <= 60 dB(A)
> 60 - <= 65 dB(A)
> 65 - <= 70 dB(A)
> 70 - <= 75 dB(A)
> 75 dB(A)
= 70 dB(A) (Auslösewert)
Straßenverkehrslärm LDEN
Der Oberbürgermeister
Umwelt- und Verbraucherschutzamt
Porz
Kalk
Chorweiler
Mülheim
Nippes
Lindenthal
Rodenkirchen
Ehrenfeld
Innenstadt
2.500 0 2.500 5.000 7.500 10.0001.250
Meter
Beurteilungszeitraum:
22.00 - 6.00 h
Immissionshöhe:
4,00 m
Berechnungsraster:
10 x 10 m
Berechnungsvorschrift:
VBUS (15. Mai 2006)
Lärmkartierung der Stadt Köln
- Ergebnisse aus Stufe 1 nach EU-Umgebungslärmrichtl inie -
Stand 2007
L Night
Klassen gleicher Mittelungspegel
Erläuterung:
> 50 - <= 55 dB(A)
> 55 - <= 60 dB(A)
> 60 - <= 65 dB(A)
> 65 - <= 70 dB(A)
> 70 dB(A)
= 60 dB(A) (Auslösewert)
Die Oberbürgermeisterin
Umwelt- und Verbraucherschutzamt
Die Oberbürgermeisterin
Umwelt- und Verbraucherschutzamt
er
Der Oberbürgermeister
Umwelt- und Verbraucherschutzamt
Straßenverkehrslärm LNight
Porz
Kalk
Chorweiler
Mülheim
Nippes
Lindenthal
Rodenkirchen
Ehrenfeld
Innenstadt
2.500 0 2.500 5.000 7.500 10.0001.250
Meter
Beurteilungszeitraum:
24 h
Immissionshöhe:
4,00 m
Berechnungsraster:
10 x 10 m
Berechnungsvorschrift:
VBUSch (15. Mai 2006)(Belastung über 24 h)
Lärmkartierung der Stadt Köln
- Ergebnisse aus Stufe 1 nach EU-Umgebungslärmrichtlini e -
Stand 2007
Schienenverkehrslärm LDEN
- Bundesschienenwege -
L DEN (Day, Evening, Night)
Klassen gleicher Mittelungspegel
Erläuterung:
> 55 - <= 60 dB(A)
> 60 - <= 65 dB(A)
> 65 - <= 70 dB(A)
> 70 - <= 75 dB(A)
> 75 dB(A)
= 70 dB(A) (Auslösewert)
Der Oberbürgermeister
Umwelt- und Verbraucherschutzamt
Porz
Kalk
Chorweiler
Mülheim
Nippes
Lindenthal
Rodenkirchen
Ehrenfeld
Innenstadt
2.500 0 2.500 5.000 7.500 10.0001.250
Meter
Beurteilungszeitraum:
22.00 - 6.00 h
Immissionshöhe:
4,00 m
Berechnungsraster:
10 x 10 m
Berechnungsvorschrift:
VBUSch (15. Mai 2006)
Lärmkartierung der Stadt Köln
- Ergebnisse aus Stufe 1 nach EU-Umgebungslärmrichtlin ie -
Schienenverkehrslärm LNight
- Bundesschienenwege - Stand 2007
L Night
Klassen gleicher Mittelungspegel
Erläuterung:
> 50 - <= 55 dB(A)
> 55 - <= 60 dB(A)
> 60 - <= 65 dB(A)
> 65 - <= 70 dB(A)
> 70 dB(A)
= 60 dB(A) (Auslösewert)
Der Oberbürgermeister
Umwelt- und Verbraucherschutzamt
Porz
Kalk
Chorweiler
Mülheim
Nippes
Lindenthal
Rodenkirchen
Ehrenfeld
Innenstadt
2.500 0 2.500 5.000 7.500 10.0001.250
Meter
Beurteilungszeitraum:
24 h
Immissionshöhe:
4,00 m
Berechnungsraster:
10 x 10 m
Berechnungsvorschrift:
VBUSch (15. Mai 2006)(Belastung über 24 h)
Lärmkartierung der Stadt Köln
- Ergebnisse aus Stufe 1 nach EU-Umgebungslärmrichtlin ie -
Schienenverkehrslärm LDEN
- sonstige Schienenwege -
Stand 2007
L DEN (Day, Evening, Night)
Klassen gleicher Mittelungspegel
Erläuterung:
> 55 - <= 60 dB(A)
> 60 - <= 65 dB(A)
> 65 - <= 70 dB(A)
> 70 - <= 75 dB(A)
> 75 dB(A)
= 70 dB(A) (Auslösewert)
Der Oberbürgermeister
Umwelt- und Verbraucherschutzamt
Porz
Kalk
Chorweiler
Mülheim
Nippes
Lindenthal
Rodenkirchen
Ehrenfeld
Innenstadt
2.500 0 2.500 5.000 7.500 10.0001.250
Meter
Beurteilungszeitraum:
22.00 - 6.00 h
Immissionshöhe:
4,00 m
Berechnungsraster:
10 x 10 m
Berechnungsvorschrift:
VBUSch (15. Mai 2006)
Lärmkartierung der Stadt Köln
- Ergebnisse aus Stufe 1 nach EU-Umgebungslärmrichtl inie -
Stand 2007
L Night
Klassen gleicher Mittelungspegel
Erläuterung:
> 50 - <= 55 dB(A)
> 55 - <= 60 dB(A)
> 60 - <= 65 dB(A)
> 65 - <= 70 dB(A)
> 70 dB(A)
= 60 dB(A) (Auslösewert)
Schienenverkehrslärm LNight
- sonstige Schienenwege -
Der Oberbürgermeister
Umwelt- und Verbraucherschutzamt
Porz
Kalk
Chorweiler
Mülheim
Nippes
Lindenthal
Rodenkirchen
Ehrenfeld
Innenstadt
2.500 0 2.500 5.000 7.500 10.0001.250
Meter
Beurteilungszeitraum:
24 h
Immissionshöhe:
4,00 m
Berechnungsraster:
10 x 10 m
Berechnungsvorschrift:
VBUI (15. Mai 2006)(Belastung über 24 h)
Lärmkartierung der Stadt Köln
- Ergebnisse aus Stufe 1 nach EU-Umgebungslärmrichtlin ie -
Stand 2007
L DEN (Day, Evening, Night)
Klassen gleicher Mittelungspegel
Erläuterung:
> 55 - <= 60 dB(A)
> 60 - <= 65 dB(A)
> 65 - <= 70 dB(A)
> 70 - <= 75 dB(A)
> 75 dB(A)
= 70 dB(A) (Auslösewert)
Lärm aus IVU-Anlagen und Häfen LDEN
Die Oberbürgermeisterin
Umwelt- und Verbraucherschutzamt
er
Der Oberbürgermeister
Umwelt- und Verbraucherschutzamt
Porz
Kalk
Chorweiler
Mülheim
Nippes
Lindenthal
Rodenkirchen
Ehrenfeld
Innenstadt
2.500 0 2.500 5.000 7.500 10.0001.250
Meter
Beurteilungszeitraum:
22.00 - 6.00 h
Immissionshöhe:
4,00 m
Berechnungsraster:
10 x 10 m
Berechnungsvorschrift:
VBUI (15. Mai 2006)
Lärmkartierung der Stadt Köln
- Ergebnisse aus Stufe 1 nach EU-Umgebungslärmrichtl inie -
Stand 2007
L Night
Klassen gleicher Mittelungspegel
Erläuterung:
> 50 - <= 55 dB(A)
> 55 - <= 60 dB(A)
> 60 - <= 65 dB(A)
> 65 - <= 70 dB(A)
> 70 dB(A)
= 60 dB(A) (Auslösewert)
Die Oberbürgermeisterin
Umwelt- und Verbraucherschutzamt
Lärm aus IVU-Anlagen und Häfen LNight
Die Oberbürgermeisterin
Umwelt- und Verbraucherschutzamt
er
Der Oberbürgermeister
Umwelt- und Verbraucherschutzamt
Porz
Kalk
Chorweiler
Mülheim
Nippes
Lindenthal
Rodenkirchen
Ehrenfeld
Innenstadt
2.500 0 2.500 5.000 7.500 10.0001.250
Meter
Beurteilungszeitraum:
24 h
Immissionshöhe:
4,00 m
Berechnungsraster:
10 x 10 m
Berechnungsvorschrift:
VBUF (15. Mai 2006)(Belastung über 24 h)
Lärmkartierung der Stadt Köln
- Ergebnisse aus Stufe 1 nach EU-Umgebungslärmrichtlin ie -
Stand 2007
Flugverkehrslärm LDEN
Der Oberbürgermeister
Umwelt- und Verbraucherschutzamt
L DEN (Day, Evening, Night)
Klassen gleicher Mittelungspegel
Erläuterung:
> 55 - <= 60 dB(A)
> 60 - <= 65 dB(A)
> 65 - <= 70 dB(A)
> 70 - <= 75 dB(A)
> 75 dB(A)
= 65 dB(A) (Auslösewert)
Porz
Kalk
Chorweiler
Mülheim
Nippes
Lindenthal
Rodenkirchen
Ehrenfeld
Innenstadt
2.500 0 2.500 5.000 7.500 10.0001.250
Meter
Beurteilungszeitraum:
22.00 - 6.00 h
Immissionshöhe:
4,00 m
Berechnungsraster:
10 x 10 m
Berechnungsvorschrift:
VBUF (15. Mai 2006)
Lärmkartierung der Stadt Köln
- Ergebnisse aus Stufe 1 nach EU-Umgebungslärmrichtl inie -
Stand 2007
Die Oberbürgermeisterin
Umwelt- und Verbraucherschutzamt
Die Oberbürgermeisterin
Umwelt- und Verbraucherschutzamt
er
Der Oberbürgermeister
Umwelt- und Verbraucherschutzamt
Flugverkehrslärm LNight
L Night
Klassen gleicher Mittelungspegel
Erläuterung:
> 50 - <= 55 dB(A)
> 55 - <= 60 dB(A)
> 60 - <= 65 dB(A)
> 65 - <= 70 dB(A)
> 70 dB(A)
= 55 dB(A) (Auslösewert)
Stadt Köln
Lärmaktionsplan
Anlage 2
zum Abschlussbericht
28. Oktober 2016
aktualisiert am
11.Juli.2017
Anlage 2
Anlage 2: Liste der Belastungsschwerpunkte Straßenverkehrs-
lärm (Straßennamen mit Abschnittsbezeichnung)
[ Papierformat nachfolgende Seiten: DIN A4 Hochformat ]
Stadt Köln
Lärmaktionsplan
Anlage 2
zum Abschlussbericht
28. Oktober 2016
aktualisiert am
11.Juli.2017
1
Handlungsbedarf 1. Ordnung
Straßenabschnitte (Belastungsschwerpunkte) sehr hoher Belastung mit durch-
gängig mehr als 80 Betroffenen bei LDEN > 70 dB(A) bzw. LNight > 60 dB(A) je
Hektar.
Straßenname Straßenabschnitt
Aachener Str. Hohenzollernring bis Innere Kanalstr.
Äußere Kanalstr. Vogelsanger Str. bis Venloer Str.
Barbarossaplatz / Salierring / Sachsenring Roonstr. bis Am Trutzenberg
Berliner Str. Clevischer Ring bis Steinkaulerstr.
Bismarckstr. (Neustadt / Nord)
Bonner Str. Chlodwigplatz bis Koblenzer Str.
Dürener Str. Stadtwaldgürtel bis Universitätsstr.
Ehrenfeldgürtel / Melatengürtel Venloer Str. bis Froebelstr.
Eythstr. Steinmetzstr. bis Kalker Hauptstr.
Frankfurter Str. Wiener Platz bis Heidelberger Str.
Gladbacher Str. Erftstr. bis Kaiser-Wilhelm-Ring
Gotenring / Justinianstr.
Gremberger Str. Rolshover Str. bis Taunusstr.
Hansaring
Hauptstr. Zü (Po) Steinstr. Po bis Karlstr. Po
Homarstr. Ostheimer Str. bis Kampgasse
Höninger Weg Am Vorgebirgstor bis Zollstockgürtel
Kalker Hauptstr. / Olpener Str. Vietorstr. bis Frankfurter Str.
Kalk-Mülheimer Str. Höhe Stadtautobahn bis Kalker Hauptstr.
Karolingerring / Chlodwigplatz / Ubierring Sachsenring bis Mainzer Str.
Klettenberggürtel Luxemburger Str. bis Rhöndorfer Str.
Krefelder Str. (Neustadt/Nord)
Kuenstr. Neusser Str. bis Niehler Str.
Lindenthalgürtel / Sülzgürtel
Lübecker Str. / Maybachstr. Krefelder Str. bis Hansaring
Lützowstr.
Luxemburger Str. Weißhausstr. bis Neuenhöfer Allee
Luxemburger Str. Barbarossaplatz bis Eifelwall
Maarweg Stolberger Str. bis Aachener Str.
Merheimer Str. Mauenheimer Gürtel bis Friedrich-Karl-Str.
Stadt Köln
Lärmaktionsplan
Anlage 2
zum Abschlussbericht
28. Oktober 2016
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11.Juli.2017
2
Straßenname Straßenabschnitt
Moltkestr. (Neustadt/Nord u. Süd)
Mülheimer Freiheit / Dünnwalder Str.
Neusser Str. Scheibenstr. bis Friedrich-Karl-Str.
Neusser Str. Niehler Kirchweg bis Kempener Str.
Neusser Str. Weißenburgstr. bis Ebertplatz
Ostheimer Str. Vingster Ring bis Homarstr.
Poll-Vingster Str. Gremberger Str. bis Odenwaldstr.
Richard-Wagner-Str. Habsburgerring bis Schienentrasse
Roonstr. (Neustadt/Süd)
Venloer Str. Äußere Kanalstr. bis Innere Kanalstr.
Vorgebirgstr. Am Vorgebirgstor bis Zollstocksweg
Wipperfürther Str. / Solinger Str. Kalk-Mülheimer Str. bis Buchforststr.
Zülpicher Str. Universitätsstr. bis Lindenthalgürtel
Zülpicher Str. Zülpicher Platz bis Moselstr.
Stadt Köln
Lärmaktionsplan
Anlage 2
zum Abschlussbericht
28. Oktober 2016
aktualisiert am
11.Juli.2017
3
Handlungsbedarf 2. Ordnung
Straßenabschnitte (Belastungsschwerpunkte) hoher Belastung mit durchgängig
mehr als 20 Betroffenen bei LDEN > 70 dB(A) bzw. LNight > 60 dB(A) je Hektar.
Straßenname Straßenabschnitt
Aachener Str. Innere Kanalstr. bis Alter Militärring
Aachener Str. Bahnstr. We bis OE
Amsterdamer Str. Boltensternstr. bis Innere Kanalstr.
Äußere Kanalstr. Iltisstr. bis BAB 57
Bachemer Str. Universitätsstr. bis Gleueler Str.
Bayenstr. / Am Bayenturm / Agrippinaufer Dreikönigenstr. bis Oberländer Wall
Bergisch Gladbacher Str. Genovevastr. bis Eschenbruchstr..
Berliner Str. OD Dünnwald
Berliner Str. Steinkaulerstr. bis Wupperweg
Berrenrather Str. Universitätsstr. bis Neuenhöfer Allee
Blaubach / Mühlenbach
Boltensternstr. Friedrich-Karl-Str. bis Riehler Str.
Bonner Str. Marktstr. bis Am Verteilerkreis
Brücker Mauspfad Petersenstr. bis Am Hirschsprung
Deutz-Mülheimer Str. Lohmühlenstr. bis Danzierstr.
Donatusstr. Longericher Str. Pe bis Am Pescher Holz
Eiler Str. OD Rath / Heumar
Escher Str. Liebigstr. bis Parkgürtel
Filzengraben
Frankfurter Str. Stadtautobahn bis Olpener Str.
Frankfurter Str. Po Im Bodesfeld bis Ende Wohnbebauung
Genovevastr. Frankfurter Str.
bis Bergisch Gladbacher Str.
Gleueler Str. Mommsenstr. bis Lindenthalgürtel
Hans-Sachs-Str.
Hauptstr. Ro / Weißer Str. Ro Brückenstr. bis Sürther Str.
Hauptstr. Zü Karlstr. Po bis Ankergasse
Hohenstaufenring Zülpicher Platz bis Roonstr.
Im Hasental / westl. Abfahrt Deutzer Ring /
Deutzer Ring
Kaiserstr. / Waldstr. Po Dortheenstr. bis Mühlenweg Po
Kaiser-Wilhelm-Ring Hansaring bis Bismarckstr.
Stadt Köln
Lärmaktionsplan
Anlage 2
zum Abschlussbericht
28. Oktober 2016
aktualisiert am
11.Juli.2017
4
Straßenname Straßenabschnitt
Konrad-Adenauer-Ufer Elsa-Brändström-Str. bis Kunibertsgasse
Liebigstr.
Luxemburger Str. Eifelwall bis Weißhausstr.
Luxemburger Str. Neuenhöfer Allee bis Militärringstr.
Melatengürtel / Stadtwaldgürtel Froebelstr. bis Dürener Str.
Mindener Str.
Neue Weyerstr. / Rothgerberbach
Neusser Str. Scheibenstr. bis Bremerhavener Str.
Neusser Str. Friedrich-Karl-Str. bis Niehler Kirchweg
Neusser Str. Innere Kanalstr. bis Weißenburgstr.
Niehler Str. Xantener Str. bis Innere Kanalstr.
Olpener Str. Nohlenweg bis Korbacher Str.
Olpener Str. Broichstr. bis Overather Str.
Parkgürtel / Ehrenfeldgürtel BAB 57 bis Venloer Str.
Perlengraben
Pescher Weg Pe / Longericher Str. Pe Donatusstr. bis Marienberger Weg
Riehler Str. Ebertplatz bis Elsa-Brändström-Str.
Rösrather Str. Eiler Str. bis Lützerathstr.
Sachsenring / Ulrichgasse
Schmittgasse Hauptstr. Zü bis Ranzeler Str.
Severinsbrücke
Siegburger Str. Deutzer Brücke bis Im Hasental
Siegburger Str. Allerseelenstr. bis Auf dem Sandberg
Subbelrather Str. Innere Kanalstr. bis Sandweg
Trierer Str. / Pfälzer Str.
Ubierring Mainzer Str. bis Agrippinaufer
Venloer Str. Äußere Kanalstr. bis Mathias-Brüggen-Str.
Victoriastr. / Ursulastr. / Turiner Str. Klingelpütz bis Ebertplatz
Vietorstr. / Wipperfürther Str. Kalker Hauptstr. / Kalk-Mülheimer Str.
Vogelsanger Str. Äußere Kanalstr. bis Helmholtzstr.
Vogelsanger Str. Ehrenfeldgürtel bis Bismarckstr.
Vorgebirgstr. Sachsenring bis Bischofsweg
Vorgebirgstr. Zollstocksweg bis Zollstockgürtel
Weyerstr. / Pantaleonswall Barbarossaplatz bis Neue Weyerstr.
Zülpicher Platz
Stadt Köln
Lärmaktionsplan
Anlage 2
zum Abschlussbericht
28. Oktober 2016
aktualisiert am
11.Juli.2017
5
Handlungsbedarf 3. Ordnung
Straßenabschnitte (Belastungsschwerpunkte) mit weniger als 20 Betroffenen
bei LDEN > 70 dB(A) bzw. LNight > 60 dB(A) je Hektar.
Straßenname Straßenabschnitt
Aachener Str. Brauweilerweg bis Bahnstr. We
Adrian-Meller-Str. Hauptstr. Wi bis OE
Alte Wipperfürther Str. / Herler Str. Frankfurter Str. bis Schützengildeweg
Am Weidenbach
Am Leystapel / Holzmarkt / Bayenstr. Heumarkt bis Dreikönigenstr.
Auf dem Driesch OD Esch
Äußere Kanalstr. Venloer Str. bis Subbelrather Str.
Auweilerstr. OD Esch
BAB 57 und Abbiegespur
auf die Innere Kanalstr.
Innere Kanalstr. bis Äußere Kanalstr.
Bahnhofstr. Po Mühlenstr. bis Kaiserstr.
Bergisch Gladbacher Str. Otto-Kayser-Str. bis Tannenforst
Brauweilerstr. Moltkestr. We bis OE
Brühler Landstr. OD Meschenich
Brühler Str. Raderberggürtel bis Bonner Str.
Brühler Str. Militärringstr. bis Markusstr.
Chorbuschstr. OD Esch
Christophstr. / Gereonstr. /
Unter Sachsenhausen
Clevischer Ring Keupstr. bis Mülheimer Zubringer
Dellbrücker Hauptstr. Hatzfeldstr. bis Hünenstr.
Dellbrücker Mauspfad Hagedornstr. bis Stadtbahntrasse
Deutzer Ring in Höhe Tenktererstr.
bis Östliche Zubringerstr.
Dürener Str. Militärringstr. bis Stadtwaldgürtel
Ebertplatz
Erftstr. / Maybachstr. /
Am Kümpchenshof / Kyotostr.
Escher Str. Pe Longericher Str. Pe bis Am Pescher Holz
Frankfurter Str. Ortsanfang bis Rösrather Str.
Frankfurter Str. Po Bochumer Str. Eil bis Hirschgraben
Frankfurter Str. Po Waldstr. Po bis Friedensstr.
Frankfurter Str. Po Nachtigallenstr. bis Im Bodesfeld
Stadt Köln
Lärmaktionsplan
Anlage 2
zum Abschlussbericht
28. Oktober 2016
aktualisiert am
11.Juli.2017
6
Straßenname Straßenabschnitt
Frechener Weg / Moltkestr. We OD Weiden
Friedrich-Karl-Str. Merheimer Str. bis Amsterdammer Str.
Friesenplatz
Gottesweg Rhöndorfer Str. bis Luxemburger Str.
Hagedornstr.
Hahnenstr. / Neumarkt
Hauptstr. Wi OD Widdersdorf
Heidestr. Po Linder Mauspfad bis Auf- / Abfahrt BAB 59
Hohenzollernring / Habsburgerring /
Hohenstaufenring
Bismarckstr. bis Zülpicher Platz
Holzmarkt
Honschaftsstr. Im Weidenbruch bis Sigwinstr.
Im Weidenbruch Berliner Str. bis Birkenweg
Innere Kanalstr. Frohngasse bis Merheimer Str.
Kaiserstr. Klingerstr. bis Dortheenstr.
Kapellenstr. Rd Rondorfer Hauptstr. bis Bödinger Str.
Kempener Str. Mauenheimer Gürtel bis Neusser Str.
Kölner Str. Po / Hauptstr. Zü Gilgaustr. bis Steinstr. Po
Leonhardsgasse OD Widdersdorf
Leyendeckerstr.
Lindenstr.
Lindweilerweg Robert-Perthel-Str. bis Militärringstr.
Longericher Str. Rommerskircher Str.
bis Johannes-Rings-Str.
Longericher Str. Pe Johannesstr. Pe bis Donatusstr.
Lützerathstr. Rösrather Str. bis Rather Mauspfad
Maarweg Widdersdorfer Str. bis Stolberger Str.
Magazinstr. Nachtigallenstr. bis Heidestr. Po
Magnusstr. / Zeughausstr. Hohenzollernring bis Auf dem Berlich
Markusstr.
Moltkestr. We Weiden
Montanusstr.
Mühlenstr.
Nachtigallenstr. / Rolandstr. Wh Sportplatzstr. bis Grengeler Mauspfad
Neusser Landstr. Lievergesberg bis Kurzer Damm
Stadt Köln
Lärmaktionsplan
Anlage 2
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7
Straßenname Straßenabschnitt
Neusser Landstr. OD Fühlingen
Neusser Str. Kempener Str. bis Innere Kanalstr.
Neusser Wall / Niehler Str. Neusser Str. bis Innere Kanalstr.
Niehler Damm Sebastianstr. bis Industriestr.
Niehler Str. Friedrich-Karl-Str. bis Xantener Str.
Odenthaler Str. / Dünnwalder Mauspfad Berliner Str. bis Leuchterstr.
Olpener Str. Korbacher Str. bis OE Merheim
Orrer Str. OD Esch
Parkgürtel Longericher Str. bis Escher Str.
Piccoloministr. Honschaftsstr. bis Gerhart-Hauptmann-St
Rather Mauspfad Rösrather Str. bis Hermodurstr.
Riehler Str. / An der Schanz Auffahrt Zoobrücke bis Mülheimer Brücke
Ringstr. Ro Siegstr. Ro bis Maternusstr. Ro
Rolandstr. Wh
Rolshover Str. Wetzlarer Str. bis Westerwaldstr.
Rondorfer Hauptstr. /
Rodenkirchener Str. Rd
Kapellenstr. bis A 555
Rösrather Str. Eiler Str. bis Rather Mauspfad
Rösrather Str. A 3 bis Frankfurter Str.
Scheidtweilerstr.
Schnellweider Str.
Sebastianstr. Niehler Damm bis Scheibenstr.
Sportplatzstr. Nachtigallenstr. bis Heidestr. Po
St.-Tönnis-Str. Üdesheimer Weg bis Alte Neusser
Landstr.
Steinstr. Po Hauptstr. Zü bis Deutzer Weg
Ulrichgasse Sachsenring bis Tel-Aviv-Str.
Universitätsstr.
Venloer Str. Spichernstr. bis Friesenplatz
Waldecker Str. / Bertoldistr. Graf-Adolf-Str. bis Heidelberger Str.
Waldstr. Po Mühlenweg Po bis Grengeler Mauspfad
Weilerstr. OD Esch
Weinsbergstr. / Widdersdorfer Str. Innere Kanalstr. bis Girlitzweg
Zaunstr. / Widdersdorfer Landstr. Brauweiler Str. bis OE Lövenich
Zollstockgürtel / Raderthalgürtel DB Trasse bis Leichweg
Stadt Köln
Lärmaktionsplan
Anlage 2
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11.Juli.2017
8
Handlungsbedarf 4. Ordnung
Verbleibende Straßenabschnitte (Belastungsschwerpunkte) mit Lärmpegeln
von LDEN > 65 dB(A) bzw. LNight > 55 dB(A).
Straßenname Straßenabschnitt
Akazienweg Gr Friedensstr. bis Waldstr. Po
Alte Fischenicher St Brühler Landstr. bis OE
Alte Kölnstr. / Zaunhofstr. Brühler Landstr. bis OE
Alte Neusser Landstr. St.-Tönnis-Str. bis OE
Alte Römerstr. Kuhlenweg bis Auf dem Herbst
Alteburger Str. Ubierring bis Schönhauser Str.
Alter Militärring Wendelinstr. bis Aachener Str.
Am Bilderstöckchen
Am Duffesbach
Am Linder Kreuz Viehtrift bis Franfurter Str. Po
Am Weidenpesch
An der Alten Post / Ostlandstr. / Breslauer
Str. We /
Goethestr. We / Aachener Str. bis
Aachener Str. / Bahnstr. We
An der Malzmühle / Am Malzbüchel
An der Schanz / Niederländer Ufer Riehler Str. bis Tiergartenstr.
An St.Katharinen / Severinstr. Im Sionstal
bis Severinsbrücke / Severinstr.
Apostelnstr.
Arnulfstr.
Athener Ring Merianstr. bis Grazer Steig
Auf dem Klemberg
Auf dem Sandberg Poller Hauptstr. bis Rolshover Str.
Augustinerstr.
Auweilerweg Au / Pohlhofstr. / Orrer Str. OD Esch / Auweiler
Bachemer Str. Lindenthalgürtel bis Gleueler Str.
Bahnstr. We
Bayenthalgürtel / Raderberggürtel
Benesisstr.
Bensberger Marktweg Dellbrücker Mauspfad
bis Mielenforster Str.
Bergerstr.
Bergischer Ring Wiener Platz bis Rendsburger Platz
Stadt Köln
Lärmaktionsplan
Anlage 2
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11.Juli.2017
9
Straßenname Straßenabschnitt
Berliner Str. Wupperweg bis Leuchterstr.
Berrenrather Str. Neuenhöfer Allee bis Friedrich-Engels-Str.
Berrischstr. Walter-Dodde-Weg bis Mörterweg
Birkenweg Im Weidenbruch bis Zeisbuschweg
Bitterstr. Hackhauser Weg bis Hackenbroicher Str.
Blücherstr. Ni
Bonner Str. Koblenzer Str. bis Marktstr.
Bonner Wall
Breite Str. Richmodstr. bis St.-Apern-Str.
Breslauer Str Ur / Fauststr. Königsberger Str. Po
bis Frankfurter Str. Po
Brückenstr. Ro
Brücker Mauspfad Am Hirschsprung bis OE Brück
Brüsseler Str. / Antwerper Str. / Barbanter
Str.
Bismarckstr. bis Aachener Str.
Brüsseler Str. Aachener Str. Richard-Wagner-Str.
Buchforststr. Steinmetzstr.
bis Stadtautobahn/Solinger Str.
Burgmauer Auf dem Berlich bis Tunisstr.
Buschfeldstr. Bergisch Gladbacher Str.
bis Piccoloministr.
Buschweg (Mengenich) Untere Dorfstr. bis Schuhmacherring
Causemannstr. / Daverkusenstr.
Danzierstr.
Dasselstr.
Dellbrücker Mauspfad Dornröschenhecke bis Mielenforster Str.
Deutzer Ring Zubringerstr. bis Deutz-Kalker Str.
Deutz-Kalker Str. / Kalker Hauptstr. Gotenring bis Vietorstr.
Deutz-Mülheimer Str. Messeallee Nord bis Gaußstr.
Diepenbeekallee / Ignystr. Breslauer Str. We bis Jungbluthgasse
Diepeschrather Str. Anemonenweg bis Waltherstr.
Dillenburger Str. Trimbornstr. bis Rolshover Str.
Dörnchensweg / Dornstr. Neusser Landstr. bis Grimlinghauserweg
Ehrenstr. Apostelnstr. bis Benesisstr.
Eifelstr.
Eifelwall
Stadt Köln
Lärmaktionsplan
Anlage 2
zum Abschlussbericht
28. Oktober 2016
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11.Juli.2017
10
Straßenname Straßenabschnitt
Eschenbruchstr.
Escher Str. Parkgürtel bis Am Bilderstöckchen
Eupener Str. (Braunsfeld)
Falckensteinstr. Steinmetzstr. bis Wipperfürther Str.
Frankfurter Str. Rösrather Str.
bis Hardtgenbuscherkirchweg
Frankfurter Str. Po Hirschgraben bis Theodor-Heuss-Str. Po
Frankfurter Str. Po Fauststr. bis Kaiserstr.
Friedrich-Ebert-Str. Ringstr. Ro bis OE Rodenkirchen
Friedrich-Schmidt-Str. Militärringstr. bis Hültzplatz
Frohnhofstr. Sandweg bis Iltisstr.
Fühlinger Weg
Fuldaer Str.
Geldernstr.
Gerhart-Hauptmann-St / Kühzällerweg Piccoloministr. bis Grunerstr.
Germaniastr. Stadtautobahn bis Olpener Str.
Gießener Str. Taunusstr. bis Deutzer Ring
Gleueler Str. Lindenthalgürtel bis Bachemer Str.
Gleueler Str. Mommsenstr. bis Militärringstr.
Goethestr. We / Brauweilerstr. Aachener Str. bis Moltkestr. We
Goltsteinstr.
Gottesweg Vorgebirgstr. bis Rhöndorfer Str.
Graf-Adolf-Str.
Grafenmühlenweg Bergisch Gladbacher Str. bis Hatzfeldstr.
Gremberger Str. Burgenlandstr. bis Taunusstr.
Gremberger Str. Rolshover Str. bis Poll-Vingster Str.
Grengeler Mauspfad Waldstr. Po bis Rolandstr. Wh
Griechenpforte / Kleiner Griechenmarkt /
Fleischmengergasse / Bayardsgasse /
Thieboldsgasse
Guntherstr. Wh Gernotstr. bis Heidestr. Po
Hackenbroicher Str. St.-Tönnis-Str. bis Widdeshoverweg
Hackhauser Weg St.-Tönnis-Str. bis Üdesheimer Weg
Hammerschmidtstr. Weißer Str. Ro bis Auf dem Klemberg
Händelstr. Aachener Str. bis Richard-Wagner-Str.
Hartwichstr. / Merheimer Str. Escher Str. bis Merheimer Platz
Stadt Köln
Lärmaktionsplan
Anlage 2
zum Abschlussbericht
28. Oktober 2016
aktualisiert am
11.Juli.2017
11
Straßenname Straßenabschnitt
Hatzfeldstr.
Heidelberger Str.
Heidelweg / Heinrichstr. Wß
Heidestr. Po Frankfurter Str. Po bis Albin-Köbis-Str.
Helmholtzstr. Hospeltstr. bis Äußere Kanalstr.
Herler Ring / Buchheimer Ring Bergisch Gladbacher Str. bis Herler Str.
Heumarkt
Hirschgraben OD Eil
Höhenberger Str.
Homarstr. Kampgasse bis OE Vingst
Höninger Weg Eifelwall bis Am Vorgebirgstor
Höninger Weg Zollstockgürtel bis Höninger Platz
Honschaftsstr. Wupperweg bis Im Weidenbruch
Humboldtstr. Po
Iltisstr. / Nußbaumerstr. Frohnhofstr. bis Ehrenfeldgürtel
Innere Kanalstr. Venloer Str. bis Aachener Str.
Johannesstr. Pe Longericher Str. bis OE Pesch
Jungbluthgasse / Holunderweg Ju /
Beller Weg
Ignystr. bis Vogelsanger Weg Ju
Kalk-Mülheimer Str. Stadtautobahn bis Rendsburger Platz
Kalscheurer Weg Höninger Weg bis Kendenicher Str.
Kampgasse / Kuthstr. Homarstr. bis Ostheimer Str.
Kapellenstr. Kalker Hauptstr. bis Heinrich-Bützler-Str.
Kapellenweg
Kapuzinerstr.
Karlstr. Po / Josefstr. Bergerstr. bis Hauptstr. Zü
Kerpener Str. Lindenthalgürtel bis Zülpicher Str.
Kieskaulerweg Kratzweg bis Olpener Str.
Kirchweg
Kitschburger Str. Friedrich-Schmidt-Str. bis Aachener Str.
Kleine Witschgasse
Klosterstr.
Koblenzer Str. Bonner Str. bis Goltsteinstr.
Kolkrabenweg / Steinkauzweg /
Goldammerweg
Stadt Köln
Lärmaktionsplan
Anlage 2
zum Abschlussbericht
28. Oktober 2016
aktualisiert am
11.Juli.2017
12
Straßenname Straßenabschnitt
Kölner Str. Lö
Kölner Str. Po André-Citroën-Str. bis Gilgaustr.
Kölner Weg
Königsberger Str. Po Humboldtstr. Po bis Breslauer Str. Ur
Leuchterstr. Dünnwalder Mauspfad bis OE Dünnwald
Limburger Str. Hohenzollernring bis Friesenplatz
Linder Mauspfad Heidestr. Po bis OE Lind
Longericher Str. Parkgürtel bis Am Bilderstöckchen
Loorweg Ankergasse bis OE Zündorf
Lungengasse / Im Laach / Marsilstein /
Schaafenstr.
Lülsdorfer Str. / Sandbergstr. OD Langel
Markmannsgasse Heumarkt bis Unterführung Brücke
Marktstr. Bonner Str. bis Raderberger Str.
Marsdorfer Str. Statthalterhofweg bis OE
Maternusstr. Ro
Maternusplatz / Nibelungenweg Maternustr. Ro bis Kriemhildstr. Ro
Mechtildisstr.
Merheimer Platz / Siebachstr. Merheimer Str. bis Sechzigstr.
Merheimer Str. / Jesuitengasse Friedrich-Karl-Str. bis Kapuzinerstr.
Merianstr. Willi-Suth-Allee bis Fühlinger Weg
Merkenicher Hauptstr. Ivenshofweg bis Schlettstadter Str.
Mielenforster Str. Bensberger Marktweg bis Hatzfeldstr.
Mommsenstr.
Mühlenweg Po Waldstr. bis Friedensstr.
Mülheimer Brücke
Mülheimer Zubringer
Nachtigallenstr. Frankfurter Str. Po bis Sportplatzstr.
Neue Eiler Str.
Neuenhöfer Allee
Neufelder Str.
Neumarkt (West-, Nord- und Ostseite)
Neusser Landstr. Stallagsbergweg bis Oranjehofstr.
Niehler Str. / Sebastianstr. Friedrich-Karl-Str. bis Scheibenstr.
Oberländer Ufer
Stadt Köln
Lärmaktionsplan
Anlage 2
zum Abschlussbericht
28. Oktober 2016
aktualisiert am
11.Juli.2017
13
Straßenname Straßenabschnitt
Olpener Str. Overather Str. bis OE Brück
Oranienstr. / Burgstr. Olpener Str. bis Ostheimer Str.
Oranjehofstr. Mercatorstr. bis Seerosenweg
Oskar-Jäger-Str. Weinsbergstr. bis Melatengürtel
Ossendorfer Str. Iltisstr. bis Äußere Kanalstr.
Ostmerheimer Str. Kratzweg bis Eggerbachstr.
Paffrather Str.
Pescher Str. / Auweilerstr. / Doktorshof OD Esch / Auweiler
Pfälzer Str. / Moselstr. Eifelplatz bis Zülpicher Str.
Pfarrer-Moll-Str. / Am Grauen Stein Gremberger Str. bis Höhe L 124
Pipinstr.
Poller Hauptstr.
Poststr. Po Mühlenstr. bis Abzweig Sachgasse
Rather Str. Bahnhofplatz bis Ettore-Bugatti-Str.
Rendsburger Platz
Rhöndorfer Str. Weißhausstr. bis Klettenberggürtel
Rodfeldstr.
Roggendorfstr.
Rolandstr. (Neustadt / Süd)
Rolshover Str. Kalker Hauptstr. bis Wetzlarer Str.
Rondorfer Hauptstr. Kapellenstr. Rd bis OE
Rösrather Str. Neubrücker Ring bis Lützerathstr.
Salmstr.
Sandweg Subbelrather Str. bis Frohnhofstr.
Schiefersburger Weg
Schillingsrotter Str Nibelungenweg bis OE Rodenkirchen
Schlagbaumsweg Ostmerheimer Str. bis A 3 / A 4
Sechzigstr.
Servatiusstr. Rösrather Str. bis Uckermarkstr.
Siegburger Str. Auf dem Sandberg bis Am Weizenacker
Siegfriedstr. (Neustadt / Süd)
Sigwinstr.
St.-Apern-Str.
St.-Tönnis-Str. Üdesheimer Weg bis Am Bergerhof
Stammheimer Ring
Stadt Köln
Lärmaktionsplan
Anlage 2
zum Abschlussbericht
28. Oktober 2016
aktualisiert am
11.Juli.2017
14
Straßenname Straßenabschnitt
Stammheimer Str. Boltensternstr. Bis Am Botanischen
Garten
Statthalterhofweg
Steinmetzstr. Falckensteinstr. bis Eythstr.
Stolberger Str. Eupener Str. bis Oskar-Jäger-Str.
Strundener Str. Mielenforster Str. bis Gemarkenstr.
Strundener Str. / Gierather Str. Brambachstr. bis OE
Sülzburgstr. Berrenrather Str. bis Luxemburger Str.
Sürther Hauptstr. Wesselinger Str. Sü bis Heidelweg
Sürther Str. Ro Michaelshoven bis An der Hellfuhr
Sürther Str. Ro / Nibelungenweg Grüngürtelstr. bis Maternusstr. Ro
Tel-Aviv-Str. / Neuköllner Str. / Nord-Süd-
Fahrt / Offenbachplatz / Tunisstr.
Theodor-Heuss-Ring Turiner Str. bis Konrad-Adenauer-Ufer
Thuleweg Im Weidenbruch bis Glockenblumenweg
Troisdorfer Str. (Deutz)
Üdesheimer Weg Hackhauser Weg bis St.-Tönnis-Str.
Untere Dorfstr.
Venloer Str. Innere Kanalstr. bis Spichernstr.
Venloer Str. Mathias-Brüggen-Str. bis Westendstr.
Vitalisstr. Stolberger Str. bis Widdersdorfer Str.
Vogelsanger Str. Goldammerweg bis Wilhelm-Mauser-Str.
Vogelsanger Weg Ju Beller Weg bis Aachener Str.
Volkhovener Weg Stallagsweg bis Pingenweg
Von-Werth-Str. Christophstr. bis Hansaring
Vorgebirgstr. Raderthalgürtel bis Höninger Platz
Wahner Str. Po Schmittgasse bis OE
Waldecker Str. Heidelberger Str. bis Stadtautobahn
Weißdornweg Ro Rodenkirchener Str. Rd bis A 4
Weißer Hauptstr. / Weißer Str. Ro Heinrichstr. bis Johann-Strauss-Str.
Weißer Str. Ro Sürther Str. bis OE Rodenkirchen
Weißhausstr. / Pohligstr. / Am Vorgebirgs-
tor
Wendelinstr. Neuer Grüner Weg bis Alter Militärring
Wesselinger Str. Sü Sürther Hauptstr. bis An den Weiden
Weyertal
Stadt Köln
Lärmaktionsplan
Anlage 2
zum Abschlussbericht
28. Oktober 2016
aktualisiert am
11.Juli.2017
15
Straßenname Straßenabschnitt
Wiener Platz / Clevischer Ring Mülheimer Brücke bis Keupstr.
Willi-Suth-Allee Athener Ring bis Karl-Marx-Allee
Wupperweg Berliner Str. bis Honschaftsstr.
Würzburger Str. Ostheimer Str. bis Oranienstr.
Xantener Str. Niehler Str. bis Amsterdamer Str.
Zaunstr. / Widdersdorfer Landstr. Brauweilerstr. bis OE Lövenich
Zeughausstr. / Komödienstr. Mohrenstr bis Tunisstr.
Zollstocksweg
Zülpicher Str. Lindenthalgürtel bis Gleueler Str.
Zülpicher Str. Universitätsstr. bis Moselstr.
Stadt Köln
Lärmaktionsplan
Anlage 3
zum Abschlussbericht
28. Oktober 2016
aktualisiert am
11.Juli.2017
Anlage 3
Anlage 3: Ausgewählte Karten des Textteils
[ Papierformat nachfolgende Seiten: DIN A3 Querformat ]
Maßstab
Kartengrundlage
kein
LK Argus
N
Stadt Köln
Lärmaktionsplan
Berlin Hamburg Kassel
0
Novalisstraße 10 • D-10115 Berlin
T el. 030.322 95 25 30 • Fax 030.322 95 25 55
Berlin@LK-argus.de • www.LK-argus.de
Datenstand Dezember 2014
1 2 3 4 5 km
Untersuchungsgebiet
Straßennetz
Wohn- und Mischbauflächen
Belastungsschwerpunkte
Belastungsschwerpunkt
Belastungsschwerpunkt
Belastungsschwerpunkt
Belastungsschwerpunkt
1. Ordnung
2. Ordnung
3. Ordnung
4. Ordnung
im Straßenverkehr
(Handlungsbedarf Lärm)
Anlage 3 - Abb. 20 des Textteils
Maßstab
Kartengrundlage
kein
LK Argus
N
Stadt Köln
Lärmaktionsplan
Berlin Hamburg Kassel
0
Novalisstraße 10 • D-10115 Berlin
T el. 030.322 95 25 30 • Fax 030.322 95 25 55
Berlin@LK-argus.de • www.LK-argus.de
Datenstand Dezember 2014
1 2 3 4 5 km
Untersuchungsgebiet
Straßennetz
Wohn- und Mischbauflächen
Prioritäten der Belastungs-
1. Priorität
Belastungsschwerpunkte
erster und zweiter Ordnung
Handlungsbedarf Lärm
kein Handlungsbedarf Lärm
2. Priorität Handlungsbedarf Lärm
kein Handlungsbedarf Lärm
3. Priorität Handlungsbedarf Lärm
kein Handlungsbedarf Lärm
4. Priorität Handlungsbedarf Lärm
kein Handlungsbedarf Lärm
(Bereiche Handlungsbedarf Lärm)
schwerpunkte für eine Sanierung
von Fahrbahnoberflächen
Anlage 3 - Abb. 21 des Textteils
Maßstab
Kartengrundlage
kein
LK Argus
N
Stadt Köln
Lärmaktionsplan
Berlin Hamburg Kassel
0
Novalisstraße 10 • D-10115 Berlin
T el. 030.322 95 25 30 • Fax 030.322 95 25 55
Berlin@LK-argus.de • www.LK-argus.de
Datenstand Dezember 2014
1 2 3 4 5 km
Untersuchungsgebiet
Straßennetz
Wohn- und Mischbauflächen
des Straßenverkehrs in Köln
100 km/h
Belastungsschwerpunkte
erster und zweiter Ordnung
(Bereiche Handlungsbedarf Lärm)
70 und 80 km/h
50 km/h
30 km/h
für die Belastungsschwerpunkte
Zulässige Höchstgeschwindigkeit
Anlage 3 - Abb. 26 des Textteils
Maßstab
Kartengrundlage
kein
LK Argus
N
Stadt Köln
Lärmaktionsplan
Berlin Hamburg Kassel
0
Novalisstraße 10 • D-10115 Berlin
T el. 030.322 95 25 30 • Fax 030.322 95 25 55
Berlin@LK-argus.de • www.LK-argus.de
Datenstand Dezember 2014
1 2 3 4 5 km
Untersuchungsgebiet
Straßennetz
Wohn- und Mischbauflächen
Potenzialbereiche Geschwindig-
Belastungsschwerpunkt 1. und 2.
Belastungsschwerpunkt 3. und 4.
Belastungsschwerpunkt 1. und 2.
Belastungsschwerpunkt 3. und 4.
Ordnung und kein Vorrangnetz
Ordnung und kein Vorrangnetz
Ordnung und Vorrangnetz
Ordnung und Vorrangnetz
Belastungsschwerpunkte
erster und zweiter Ordnung
(Bereiche Handlungsbedarf Lärm)
keitsreduzierung in Abhängigkeit
von der Straßenrart
Anlage 3 - Abb. 27 des Textteils
Maßstab
Kartengrundlage
kein
LK Argus
N
Stadt Köln
Lärmaktionsplan
Berlin Hamburg Kassel
0
Novalisstraße 10 • D-10115 Berlin
T el. 030.322 95 25 30 • Fax 030.322 95 25 55
Berlin@LK-argus.de • www.LK-argus.de
Datenstand Dezember 2014
1 2 3 4 5 km
Untersuchungsgebiet
Straßennetz
Wohn- und Mischbauflächen
100 km/h
70 und 80 km/h
50 km/h
Bustrassen
Stadtbahntrassen (oberirdisch)
Prüfabschnitte Geschwindig-
keitsreduzierung mit Darstellung
der oberirdischen Trassen
des öffentlichen Verkehrs
Anlage 3 - Abb. 28 des Textteils
Belastungsschwerpunkte mit
Belastungsschwerpunkt
Belastungsschwerpunkt
Belastungsschwerpunkt
Belastungsschwerpunkt
1. Ordnung
2. Ordnung
3. Ordnung
4. Ordnung
Belastungsschwerpunkte
erster und zweiter Ordnung
(Bereiche Handlungsbedarf Lärm)
vermuteten Potenzialen für
eine Fahrstreifenrücknahme
Maßstab
Kartengrundlage
kein
LK Argus
N
Stadt Köln
Lärmaktionsplan
Berlin Hamburg Kassel
0
Novalisstraße 10 • D-10115 Berlin
T el. 030.322 95 25 30 • Fax 030.322 95 25 55
Berlin@LK-argus.de • www.LK-argus.de
Datenstand Dezember 2014
1 2 3 4 5 km
Untersuchungsgebiet
Straßennetz
Wohn- und Mischbauflächen
Anlage 3 - Abb. 29 des Textteils
Maßstab
Kartengrundlage
kein
LK Argus
N
Stadt Köln
Lärmaktionsplan
Berlin Hamburg Kassel
0
Novalisstraße 10 • D-10115 Berlin
T el. 030.322 95 25 30 • Fax 030.322 95 25 55
Berlin@LK-argus.de • www.LK-argus.de
Datenstand Dezember 2014
1 2 3 4 5 km
Untersuchungsgebiet
Straßennetz
Wohn- und Mischbauflächen
Chorbusch
Weißer Rheinbogen (teilw.)
Groov (teilw.)
Worringer Bruch (teilw.)
Dünnwalder Wald / Höhenfelder See
Ackerflächen Zündorf / Langel
Freiflächen Brück / Rath
Rheinaue Langel (teilw.)
Thielenbruch
Flittarder Rheinaue (teilw.)
Freiraum Ossendorf
Dellbrücker Hardt
Ginsterpfad
Stadtwald (teilw.)
Vorgebirgspark (teilw.)
Ruhige Gebiete in Köln
ruhiges Gebiet
ruhiges Gebiet
mit Einschränkung bezüglich
einer zukünftigen Festlegung
ohne Einschränkung bezüglich
einer zukünftigen Festlegung
Anlage 3 - Abb. 30 des Textteils
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Anlage 4
zum Abschlussbericht
28. Oktober 2016
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Anlage 4
Anlage 4: Stellungnahmen der Hafen- und Güterverkehr Köln
AG (HGK) und der Immissionsschutzbehörden als
Träger öffentlicher Belange zur Öffentlichkeitsbeteili-
gung der Lärmaktionsplanung aus den Jahren 2010
und 2011
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Anmerkungen der Häfen und Güterverkehr Köln Akt i-1
engesellschaft (HGK) - Bereiche Cargo und Netz - zum
Lärmaktionsplan der Stadt Köln
Zusammenfassende Stellungnahme zu örtlich identischen Vorschlägen
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir haben uns mit den Vorschlägen aus dem Lärmaktionsplan intensiv beschä f-
tigt und nehmen nach Örtlichkeit zusammengefasst wie folgt Stellung:
Stellungnahme zu den Vorschlägen 36 und 1452/ Stadtteil Vogel-
sang: betrifft Bahnhof Bickendorf
Allgemeines:
Das Gebiet befindet sich allein schon aus der Lärmkartierung des Eisenbah n-
bundesamtes (EBA) in einem Pegelbereich von 55 - 70 dB. Es ist von 2 Seiten
dem Lärm der DB Trassen ausgesetzt und von der 3. Seite liegt es am Bahn-
hof Bickendorf.
Die bei der Häfen und Güterverkehr Köln AG (HGK) betriebenen Fahrzeuge
besitzen alle eine Zulassung nach Eisenbahn Bau- und Betriebsordnung (EBO)
§ 32 sowie eine Bauartzulassung nach Eisenbahn Bau- und Betriebsordnung
(EBO) § 33 Abs. 1. Bei der Abnahme nach Eisenbahn Bau- und Betriebsor d-
nung (EBO) § 32 durch das Eisenbahnbundesamt wird auch die Lärmimmiss i-
on nach der „Verwaltungsrichtlinie zur Messung und Angabe der Geräu-
schimmission“ bei der Abnahme von Schienenfahrzeugen“ (Verwaltungsvor-
schrift des Eisenbahnbundesamtes) geprüft.
Triebfahrzeuge:
Schon aus Kostengründen sind unsere Triebfahrzeugführer angewiesen mit
Dienstanweisung vom 13. Juni 2008 angewiesen, bei längeren Stillständen den
Fahrzeugmotor auszuschalten. Dies ist jedoch nicht immer möglich, da es
vorkommt, dass im Bahnhof abgestellte Züge nach einer Vorbereitung durch
den Triebfahrzeugführer weiterbefördert werden.
Die Einhaltung dieser Weisung werden wir zukünftig verstärkt kontrollieren. In
den Nachtstunden werden in Köln- Bickendorf keine Triebfahrzeuge abgestellt.
Bei Wartezeiten aufgrund erforderlicher Einfädelung in das Netz der Deutschen
Bahn AG (der Bahnhof Bickendorf ist Übergabebahnhof zur Deutschen Bahn)
ist ein Abschalten der Triebfahrzeuge aus technischen Gründen (Bremsdruc k-
verlust) nicht möglich. Wir überprüfen zurzeit, ob die Möglichkeit der Durchfüh-
rung von Zug- und Rangierfahrten, insbesondere in den Nachtstunden, durch
Gleise, welche weiter entfernt von Wohngebäuden sind, erfolgen kann.
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Güterwagen:
Zur Verbesserung der Lärmsituation im Zug- und Rangierbetrieb hat die Häfen
und Güter-verkehr Köln AG (HGK) bei ihrem eigenen Güterwagenbestand
inzwischen auch schon ca. 130 Güterwagen angemietet, die mit neuen Kuns t-
stoffbremssohlen ausgerüstet sind. Diese sollen zur Lärmminderung betragen.
Im Rahmen der Güterbeförderung sind allerdings auch die Vielzahl von Güte r-
wagen zu transportieren, die nicht über diese Technik verfügen.
Zur Gesamtsituation bleibt festzuhalten, dass bereits Lärmmessungen durch
ein qualifiziertes Ingenieurbüro durchgeführt wurden. Die Messwerte lagen alle
im zulässigen Bereich der von der Technischen Anleitung zum Schutz gegen
Lärm (TA Lärm / Sechste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes-
Immissionsschutzgesetz) vorgegebenen Richtwerte. Einer gegebenenfalls
erforderlichen Neubewertung der Messwerte bzw. neuen Messungen wird sich
die Häfen und Güter-verkehr Köln AG (HGK) nicht verschließen.
Stellungnahme zu den Vorschlägen 790, 447, 474, 787, 903 und
1335/ Stadtteil Niehl: betrifft Bahnhof Niehl
Zur Reduzierung der Bremsvorgänge und damit einhergehend der Lärmimmi s-
sion bei Fahrten in Richtung Köln-Niehl Hafen durch den Übergang von
Zugfahrt in Rangierfahrt ohne Halt hat die Häfen und Güter-verkehr Köln AG
(HGK) im Jahr 2010 aufwendige signaltechnische Umbauarbeiten durchg e-
führt, die ein Halten im Bahnhof Niehl nicht mehr erforderlich machen, wenn die
Züge in den Hafen Köln-Niehl fahren.
In der Gegenrichtung wird durch optimiertes Einschalten des Bahnübergangs
Sebastianstraße und wiederholen der Fahrtstellung des Schutzsignals an
einem Signalwiederholer ein Bremsen der Züge erheblich reduziert. Die
Triebfahrzeugführer können den Schaltzustand des Bü viel früher wahrnehmen
und dadurch die Bremsvorgänge auf ein sicherheitstechnisch notwendiges
Maß reduzieren.
Ein Ausbau des Godorfer Hafen könnte ebenfalls die Lärmimmission in diesem
Bereich reduzieren, da Güter, die für den Köln Süden und dem Rhein-Erft-Kreis
bestimmt sind, die Bahntrasse Niehl-Bickendorf und auch die Straßen rund um
den Hafen nicht mehr belasten würden.
Eine Bewertung der Fahrzeuge (Triebfahrzeuge und Güterwagen) kann dem
Abschnitt zum Vorschlag 36 entnommen werden.
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Stellungnahme zu den Vorschlägen 613, 141, 981, 1275, 1467, 449,
758 und 1467/ Stadtteil Lindenthal: betrifft Linie 7 der Kölner Ver-
kehrsbetriebe (KVB) im Bereich Dürener Straße
Es wurde vorgeschlagen, dass die Stadtbahnlinie 7 statt über die KVB-
Gleisanlagen der Dürener Straße über das HGK-Gleis durch den Stadtwald
fahren zu lassen.
Das ist aus mehreren Gründen nicht möglich:
● Die Linie 7 ist zweigleisig. Die Stadtwaldstrecke ist eingleisig und kann den
Stadtbahnverkehr kapazitätsmäßig gar nicht aufnehmen.
● Die Häfen und Güterverkehr Köln AG (HGK) ist nach Eisenbahn Bau- und
Betriebs-ordnung (EBO) konzessioniert, die Kölner Verkehrsbetriebe (KVB)
nach Verordnung über den Bau und Betrieb der Straßenbahnen (BoStrab).
Die technischen Anforde-rungen an die Infrastruktur sind unterschiedlich.
● Die Stadtwaldstrecke hat keine Fahrleitung.
● Die Stadtwaldstrecke ist als Industriedenkmal eingestuft und darf baulich
nicht verändert werden.
Ein Hinweis noch zur Straßenkreuzung Militärring / Dürener Straße: Diese
Kreuzung soll 2012 umgebaut werden. Es entstehen neue Fahrspuren, so dass
nach dem Umbau die Kreuzung leistungsfähiger sein soll.
Stellungnahme zu den Vorschlägen 867, 879, 887, 941, 220, 362,
504/ Stadtteil Buchforst, Flittard, Mülheim und Stammheim: Lärm
durch Güterzüge
Durch die Liberalisierung des Eisenbahnmarktes in den 90-er Jahren ist quasi
jedes Eisenbahnverkehrsunternehmen berechtigt, auf der Eisenbahninfrastruk-
tur eines anderen Eisenbahnunternehmens zu fahren. Daher ist die Häfen und
Güterverkehr Köln AG (HGK) berechtigt, die Trassen der Deutschen Bahn AG
zu nutzen. Natürlich entspricht das eingesetzte „rollende Material“ den techni-
schen Vorgaben und somit auch den gesetzlichen Bestimmungen zum Lär m-
schutz. Gleichwohl werden die Fahrzeuge ständig weiterentwickelt und Ver-
besserungen auch den Lärmschutz betreffend eingeführt.
Folgendes bleibt jedoch festzustellen:
Triebfahrzeuge:
Die bei der Häfen und Güterverkehr Köln AG (HGK) betriebenen Fahrzeuge
besitzen alle eine Zulassung nach Eisenbahn Bau- und Betriebsordnung (EBO)
§ 32 sowie eine Bauartzulassung nach Eisenbahn Bau- und Betriebsordnung
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(EBO) § 33 Abs. 1. Bei der Abnahme nach Eisenbahn Bau- und Betriebsor d-
nung (EBO) § 32 durch das Eisenbahnbundesamt wird auch die Lärmimmiss i-
on nach der „Verwaltungsrichtlinie zur Messung und Angabe der Geräu-
schimmission“ bei der Abnahme von Schienen-fahrzeugen“ (Verwaltungsvor-
schrift des Eisenbahnbundesamtes) geprüft.
Güterwagen:
Zur Verbesserung der Lärmsituation im Zug- und Rangierbetrieb hat die Häfen
und Güter-verkehr Köln AG (HGK) bei ihrem eigenen Güterwagenbestand
inzwischen auch schon ca. 130 Güterwagen angemietet, die mit neuen Kuns t-
stoffbremssohlen ausgerüstet sind. Diese sollen zur Lärmminderung betragen.
Im Rahmen der Güterbeförderung sind allerdings auch die Vielzahl von Güte r-
wagen zu transportieren, die nicht über diese Technik verfügen.
Stellungnahme zum Vorschlag 376/ Stadtteil Höhenberg; Vor-
schlag 142/ Stadtteil Poll und Vorschlag 1215/ Stadtteil Zollstock:
Lärm durch Güterzüge
Auch hier betreibt die Häfen und Güter-verkehr Köln AG (HGK) keine eigene
Infrastruktur und es gelten die Ausführungen zum vorgenannten Punkt.
Selbstverständlich ist uns als Eisenbahnverkehr- und infrastrukturunternehmen
daran gelegen, die Umweltbelastungen wie Lärmimmission und Schadstoffb e-
lastung zum Wohle unserer Nachbarn und zum Wohle der Umwelt möglichst
gering zu halten.
Daher arbeiten wir ständig an Verbesserungen baulicher Art und optimieren
unsere Betriebsabläufe. Jedoch möchten wir nicht unerwähnt lassen, dass
nach dem Konjunktureinbruch 2008/2009 die Transportmengen und der
Güterumschlag wieder zugenommen haben und was unseres Erachtens gut
ist, dieser Mengenzuwachs nicht nur über die jetzt schon sehr stark belasteten
Kölner Straßen, sondern auch über die umweltfreundliche Eisenbahn transpor-
tiert werden.
Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
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Antwort der Bezirksregierung Köln (Immission s-2
schutzdezernat)
Auswertung der Bürgervorschläge aus der 1. Online
Beteiligungsphase betreffend die Lärmart Industrie
und Gewerbe
Die Bezirksregierung Köln hat zu den übersandten Anregungen und Vorschl ä-
gen, die nicht in die TOP 100 eingegangen sind, die aber die Lärmemissionen
von Industriebetrieben in der Zuständigkeit der Bezirksregierung als Immiss i-
onsschutzbehörde betreffen, die nachfolgende Stellungnahme abgegeben:
Vorschlagsnummern 351 und 1491
Die Vorschläge betreffen die Raffinerie in Wesseling. Aufgrund der Entfernung
zum Kölner Stadtgebiet und da die Stadt Wesseling selbst kein Ballungsraum
ist, ist für die Raffinerie keine Lärmkartierung erfolgt. Eine Behandlung im
Lärmaktionsplan der Stadt Köln scheidet daher nach Erachten der Bezirksr e-
gierung Köln aus.
Vorschlagsnummern 409, 1358, 1632 und 1635 (Godorf/Hahnwald)
Vorschlagsnummer 548 (Roggendorf/Thenhoven)
Vorschlagsnummer 962 (Merkenich)
Vorschlagsnummer 1535 (Longerich)
Zu diesen Vorschlägen wird angemerkt, dass durch die Industrie verursachte
Lärm-immissionen, die die Aufstellung eines Lärmaktionsplanes erforderlich
machen, hier nicht erreicht werden. Im Runderlass des Ministeriums für Umwelt
und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz vom 07.02.2008 ist
ausgeführt, dass ein Lärmaktionsplan erforderlich ist, wenn an schutzwürdigen
Gebäuden ein LDEN von 70 dB(A) oder ein LNight von 60 dB(A) erreicht oder
überschritten wird. Dies ist nach den im Umgebungslärmportal veröffentlichten
Lärmkarten nicht der Fall.
Die vorgenannten Vorschläge wurden innerhalb der Bezirksregierung Köln an
die für die Überwachung der für die Lärmverursachung in Frage kommenden
Betriebe zu-ständigen Mitarbeiter weitergereicht, um diese über den von den
Bürgerinnen und Bürgern der Stadt Köln als belästigend empfundenen Lärm zu
unterrichten.
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Antworten der Abteilung Immissionsschutz, Wasser- 3
und Abfall-wirtschaft im Umwelt- und Verbraucher-
schutzamt der Stadt Köln (IWA)
Bürgervorschläge zu Anlagen und Häfen im Sinne der
EU-Umgebungslärmrichtlinie die in die Zuständigkeit
der Stadt Köln als Im-missionsschutzbehörde fallen
Vorschlags-Nrn.: 629, 1496, 1612
Betrifft: Firma Campina, Geldern Str., Köln-Nippes
Die Umgebungslärmrichtlinie berücksichtigt nur Anlagen, die dem Geltungsb e-
reich der EU-Richtlinie über die integrierte Vermeidung und Verminderung der
Umweltverschmutzung (IVU-Richtlinie) unterliegen. Der betreffende Industri e-
betrieb fällt als Anlage zur Milchverarbeitung in diesen Geltungsbereich und
wurde deshalb im Rahmen der Lärmaktionsplanung entsprechend beurteilt. Für
den Betrieb dieser IVU-Anlage wurden keine Überschreitungen der sogenan n-
ten Auslösewerte von 70 dB(A) für den Gesamttag (24 h) oder 60 dB(A) in der
Nacht, die eine weitergehende Einbeziehung in die Lärmaktionsplanung
erfordern würde, rechnerisch nachgewiesen.
Allerdings wird der Industriebetrieb zusätzlich nach nationalem Immission s-
schutzrecht beurteilt. Die für Gewerbe- und Industriebetriebe zur Lärmbeurte i-
lung geltende Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm)
berücksichtigt demgegenüber höhere Schutzziele.
Aktuell in 2011 wird der Gesamtbetrieb gemäß technischer Anleitung zum
Schutz gegen Lärm (TA Lärm) auf der Grundlage bereits bestehender Erhe-
bungen schalltechnisch erneut untersucht und beurteilt. Inwieweit sich aus
diesen Ergebnissen zusätzliche Lärmsanierungsmaßnahmen ergeben, bleibt
abzuwarten.
In diesem Zusammenhang ist auch von Bedeutung, dass das Baugebiet
„ehemaliges Eisenbahnausbesserungswerk“ in einem durch den angrenzenden
Industriebetrieb zwangsläufig verursachten vorbelasteten Bereich entwickelt
wurde. Diese Lärmvorbelastung fand im Rahmen der Bebauungsplanaufstel-
lung für das Baugebiet mit dem in solchen Fällen allgemein geltenden „Gebot
zur gegenseitigen Rücksichtnahme“ Beachtung.
Vorschlags-Nrn.: 156, 560, 845, 1199, 1333, 1344
Betrifft: Niehler Hafen
Von den Bürger/innen sind Anregungen und Vorschläge zur Lärmminderung
des Niehler Hafens eingegangen. Großhäfen, wie der Niehler Hafen unterli e-
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gen dem Geltungsbereich der EU-Umgebungsrichtlinie und sind deshalb im
Rahmen der Lärmaktionsplanung entsprechend zu beurteilen. Für den Betrieb
des Niehler Hafens wurden allerdings keine Überschreitungen der sogenann-
ten Auslösewerte von 70 dB(A) für den Gesamttag (24 h) oder 60 dB(A) in der
Nacht, die eine weitergehende Einbeziehung in die Lärmaktionsplanung
erfordern würde, rechnerisch nachgewiesen.
Ergänzend zur EU-Umgebungsrichtlinie werden die Gewerbe- bzw. Industrie-
betriebe im Niehler Hafen nach nationalem Immissionsschutzrecht beurteilt.
Die danach anzuwendende Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA
Lärm) berücksichtigt demgegenüber höhere Schutzziele.
Zuständig für die immissionsschutzrechtliche Überwachung dieser Gewerbeb e-
triebe ist in der Regel die Abteilung Immissionsschutz, Wasser- und Abfallwir t-
schaft im Umwelt- und Verbraucherschutzamt der Stadt Köln als untere Immi s-
sionsschutzbehörde.
Die vorgebrachten Anregungen und Beschwerden wurden an diese Dienstste l-
le weitergeleitet und werden dort eingehend geprüft. Bisher lagen dort keine
Lärmbeschwerden über die im Niehler Hafen ansässigen Gewerbebetriebe vor.
Kurzfristig findet die vorliegende Beschwerdesituation in aktuellen Genehm i-
gungsverfahren mit entsprechenden Anforderungen an die Antragsunterlagen
indirekte Beachtung.
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Anlage 5: Einzelmaßnahmen zur nachrichtlichen Übernahme
in den Lärmaktionsplan
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Einzelmaßnahmen zur nachrichtlichen Übernahme
in den Lärmaktionsplan
Bei den Stellungnahmen und Äußerungen zur öffentlichen Auslegung des
Kölner Lärmaktionsplan wurden Einzelmaßnahmen genannt, die entsprechend
der Handlungsfelder zum Lärmaktionsplan Lärmminderung in Köln bewirken,
jedoch unabhängig vom Lärmaktionsplan bereits jetzt finanziell gesichert sind
und in den Jahren 2017 bis 2018 bzw. zeitnah und mittelfristig umgesetzt
werden. Diese Einzelmaßnahmen sind somit für eine nachrichtliche Übernah-
me im Lärmaktionsplan im Lärmaktionsplan geeignet.
A Amt für Straßen und Verkehrstechnik der Stadt Köln
Nr. Handlungsebene
bzw. Maßnahmen-
feld
Nr. Einzelmaßnahmen Umsetzungs-
zeitraum
1 Handlungsebene
Fahrbahnsanierung
1.1 Klettenberggürtel von Luxemburger
Straße bis Rhöndorfer Straße
2017
1.2 Gleueler Straße vom Mommsenstra-
ße bis Lindenthalgürtel
2017
1.3 Äußere Kanalstraße von Vogelsan-
ger Starße bis Venloer Straße
2017
1.4 Vogelsanger Straße von
Ehrenfeldgürtl bis Bismarckstraße
2017
2 Handlungsebene
Geschwindigkeit
2.1 Ringe zwischen Zülpicher Straße und
Hansaring: Reduzierung auf eine
zulässige Geschwindigkeit von 30
km/h auf der Grundlage des im Juni
2016 durch den Verkehrsausschuss
beschlossenen Radverkehrskonzep-
tes Innenstadt
2017 - 2018
2.2 Bergisch Gladbacher Str. zwischen
Paffrather Straße und Stadtgrenze:
Eine verkehrstechnische Anordnung
einer Geschwindigkeitsbegrenzung
auf 30 km/h ist vorgesehen.
Mittelfristig
2.3 Innenstadt Georgsviertel: Umset-
zung Tempo 30 Zone. Damit werden
in Kölner Wohngebieten alle rechtlich
zulässigen Tempo 30 Zonen umge-
setzt sein
2017
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Nr. Handlungsebene
bzw. Maßnahmen-
feld
Nr. Einzelmaßnahmen Umsetzungs-
zeitraum
3 Ausbau Kreisver-
kehr / Abbau Licht-
signalanlagen
in
Handlungsebene
Qualität des Ver-
kehrsflusses
3.1 Humboldstraße / Theodor-Heuss-
Straße in Köln-Porz
2017 - 2018
3.2 Bertoldistraße /
Rensburger Platz in Köln-Mülheim
2017 – 2018
3.3 Friedrich-Schmidt-Straße /
Kitschburger Str. in Köln-Lindenthal
2017 – 2018
3.4 Robert-Perthel-Straße /
Longericher Str. in Köln-Nippes
2017 - 2018
3.5 Neusser Landstaße /
Oranjehofstraße in Köln-Nippes
2017 - 2018
3.6 Hauptstraße /
Barbarastraße in Köln-Rodenkirchen
2017 - 2018
4 Verbesserung
Ampelsteuerung
in
Handlungsebene
Qualität des Ver-
kehrsflusses
4.1 Ein neuer Verkehrsrechner für die
Ampelsteuerung wird beschafft
2017
5 Parkraumanagement
in
Handlungsebene Kfz-
Verkehrsvermei-
dungsstrategie
6.1 Bewohnerparkgebiet Köln-Kalk 2017
6.2 Bewohnerparkgebiete Köln-Sülz
Nord I und Nord II
2017
6.3 Bewohnerparkgebiete in Köln-
Ehrenfeld
2017
6 Förderung des
Radverkehrs
in
Handlungsebene Kfz-
Verkehrsvermei-
dungsstrategie
7.1 Umsetzung des im Juni 2016
beschlossenen Radverkehrskonzepts
Innenstadt
zeitnah
Stadt Köln
Lärmaktionsplan
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3
B Kölner Verkehrs-Betriebe AG
Nr. Handlungsebene
bzw. Maßnahmen-
feld
Nr. Einzelmaßnahmen Umsetzungs-
zeitraum
1 Parkraum-
management
in
Handlungsebene
Kfz-Verkehrs-
vermeidungsstrategie
1.1 Parkpalette im Bereich des P+R
Platzes am S-Bahnhof Köln-Porz-
Wahn. Hierdurch Erhöhung des
Angebotes um 200 Plätze auf ins-
gesamt 300 Stellplätze (ggf. mit
Mobilitätshubs).
innerhalb
der nächsten
5 Jahre
1.2 Parkpalette im Bereich des P+R
Platzes Weiden West: Hierdurch
Erhöhung des Angebotes um ca. 570
Plätze auf nahezu das doppelte
Stellplatzangebot (ggf. mit Ladeein-
richtungen für Elektroautos).
innerhalb
der nächsten
5 Jahre
2 Förderung des
Radverkehrs
in
Handlungsebene
Kfz-Verkehrs-
vermeidungsstrategie
2.1 P+R-Anlage Weiden-West:
100 zusätzliche Abstellplätze für
Fahrräder (ggf. inkl. Ladeeinrichtun-
gen für E-Bikes).
Innerhalb
der nächsten
5 Jahre
2.2 Ausbau des KVB-Leihradsystems:
Aufstockung auf 1.640 Räder, Er-
weiterung fester Fahrradstationen
und eine Erweiterung des Stadtge-
biets, in dem dieses Räder abgestellt
werden können, auf 84 km 2.
innerhalb
der nächsten
5 Jahre
3 weitere Attraktivie-
rung des ÖPNV
in
Handlungsebene
Kfz-Verkehrs-
vermeidungsstrategie
3.1 Verlängerung der Stadtbahnlinie 3 in
Bocklemünd / Mengenich von der
jetzigen Endhaltestelle Ollenhauer-
ring bis zur neuen Haltestelle Schu-
macherring im Ortsteil Mengenich.
Innerhalb
der nächsten
5 Jahre
3.2 Verlängerung des Rasengleises im
Bereich der Gleise der Linien 1, 7
und 9 zwischen Nord-Süd Fahrt und
Heumarkt bis in den Bereich der
Halltestelle Heumarkt hinein.
Innerhalb
der nächsten
5 Jahre
Stadt Köln
Lärmaktionsplan
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4
C Projektgemeinschaft Stadt Köln, RheinEnergie AG, KVB AG, DEWOG,
Cambio Köln, Ampido, AGT International, Urban Institut GmbH, Microsoft
Nr. Handlungsebene
bzw. Maßnahmen-
feld
Nr. Einzelmaßnahmen Umsetzungs-
zeitraum
1 Parkraum-
management /
weitere Attraktivie-
rung ÖPNV /
Förderung des
Radverkehrs
in
Handlungsebene
Kfz-Verkehrs-
vermeidungsstrategie
1.1 Weitere Umsetzung bzw. Einrich-
tung der Mobilitätsstationen am
Charles-de-Gaulle-Platz (Bahnhof
Deutz), am Bahnhof Mülheim und
in der Stegerwaldsiedlung im
Rahmen des Projektes
GrowSmarter.
Die Mobilitätsstationen können
grundsätzlich mit folgenden
Angeboten ausgestattet werden:
(E-) Car-Sharing,
(E-) Bike-Sharing oder ähn-
liche Mikro-Fahrzeuge, ggf.
auch Fahrradanhängerverleih,
(Online-) Parkraummanag e-
ment und / oder Parkraumbe-
wirtschaftung,
Anbindung zum öffentlichen
Personennahverkehr.
Es wird ein Angebot geschaffen,
welches einen eigenen PKW
überflüssig macht und auf diese
Art und Weise auch zur Lärm-
minderung beiträgt. Das KVB-
Leihradsystem gehört zum Basis-
angebot jeder Mobilitätsstation.
Die Mobilitätsstationen am
Charles-de-Gaulle-Platz (Bahnhof
Deutz) und am Bahnhof Mülheim
sind bereits in 2016 mit einigen
Modulen in Betrieb gegangen und
werden weiter entwickelt. Im
Bereich der Stegerwaldsiedlung
wird im März 2017 eine Mobili-
tätsstation mit ersten Modulen in
Betrieb gehen.
fortlaufender
Prozess in
2017 / 2018
Beschlussvorlage Rat (1)
5437 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle V/57/574 Vorlagen-Nummer 2437/2017 Freigabedatum 14.09.2017 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Lärmaktionsplanung nach EU-Umgebungslärmrichtlinie bzw. § 47 d BImSchG / Ergebnisse der öffentlichen Auslegung und abschließender Beschluss zur Stufe 2 der Lärmaktionsplanung gemäß EU-Umgebungslärmrichtlinie Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: Der Rat beschließt - den Lärmaktionsplan in der nach der öffentlichen Auslegung redaktionell überarbeiteten und aktualisierten Fassung des öffentlich ausgelegten Berichts der Firma LK-Argus (Anhang 1) - und die zur öffentlichen Auslegung eingegangenen Stellungnahmen entsprechend der in An- hang 2 aufgeführten Entscheidungsvorschläge zu behandeln. Die erforderlichen Mittel in Höhe von 20.000 Euro für 2017, bzw. 40.000 Euro für 2018 sind im Haus- haltsplan 2017 und 2018 im Teilergebnisplan 1401 Umweltordnung, -vorsorge, in der Teilplanzeile 13 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen, veranschlagt. Die Mittel für die Jahre 2019 ff. sind im Haushaltsplan 2019 zu veranschlagen. Alternative: Der Rat beschließt, den Lärmaktionsplan ohne Berücksichtigung der zur öffentlichen Auslegung ein- gegangenen Stellungnahmen sowie ohne lärmmindernde Einzelmaßnahmen im Sinne der EU- Umgebungslärmrichtlinie. Ausschuss für Umwelt und Grün 12.10.2017 Stadtentwicklungsausschuss 09.11.2017 Verkehrsausschuss 05.12.2017 Ausschuss für Umwelt und Grün 07.12.2017 Finanzausschuss 18.12.2017 Rat 19.12.2017 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme HJ 2017 20.000 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2018 ff. a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. 40.000 € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Begründung, Problemstellung des Beschlussvorschlages In der Ratssitzung vom 22.09.2016 hatte der Rat die Verwaltungsvorlage 2422/2015 zum Handlungs- und Maßnahmenkatalog der Firma LK-Argus für den Kölner Lärmaktionsplan mit Änderungen be- schlossen. Gegenstand des Beschlusses war auch die Durchführung einer öffentlichen Auslegung. Die öffentliche Auslegung des Lärmaktionsplans fand im Zeitraum vom 24.11. bis zum 21.12.2016 statt. Neben der Auslegung beim Umwelt- und Verbraucherschutzamt war es auch möglich, die Un- terlagen im Internet unter http://www.stadt-koeln.de/leben-in-koeln/umwelt-tiere/laerm/aktionsplan einzusehen. Im Rahmen der Auslegung wurden auch die Träger öffentlicher Belange erneut beteiligt. Die Inhalte der eingegangen Stellungnahmen bzw. Äußerungen sowie die hierzu seitens der Verwal- tung formulierten Bewertungen und Entscheidungsvorschläge für den Rat sind zusammengefasst in Anhang 2 wiedergeben. Aufgrund ihres Umfangs ist die Stellungnahme des Eisenbahnbundesamtes zusätzlich gesondert als Anhang 3 dargestellt. Wie aus Anhang 2 ersichtlich wird, ergibt sich aus Sicht der Verwaltung anhand der eingegangenen Stellungnahmen nicht die Notwendigkeit, den am 22.09.2016 durch den Rat beschlossenen Hand- lungsrahmen zum Lärmaktionsplan zu ändern. Verschiedene Aspekte aus diesen Stellungnahmen sollten jedoch für die nach EU-Umgebungslärmrichtlinie vorgeschriebenen zukünftigen Fortschrei- bungen zum Lärmaktionsplan überprüft und ggf. berücksichtigt werden. Einige Stellungnahmen enthalten Hinweise auf Aktualisierungen und redaktionelle Überarbeitungs- empfehlungen. Der aktuelle Bericht der Firma LK-Argus (siehe Anhang 1) wurde entsprechend ange- passt. Zudem wurde in diesem Bericht auch die vom Rat am 22.09.2016 u. a. beschlossene Ände- rung, Handlungsebenen mit Priorität 2 entsprechend mit Priorität 1 abzuarbeiten, eingearbeitet (siehe Tabelle 22 des Anhangs 1). In den Stellungnahmen des Amtes für Straßen und Verkehrstechnik der Stadt Köln (Amt 66) und der Kölner-Verkehrsbetriebe AG (KVB-AG) / Stadtwerke Köln GmbH (SWK) wurden außerdem Einzel- 3 maßnahmen genannt, die entsprechend der Handlungsfelder zum Lärmaktionsplan Lärmminderung in Köln bewirken. Sie sind bereits jetzt finanziell gesichert und werden in den nächsten 5 Jahren bzw. zeitnah und mittelfristig umgesetzt (siehe Anhang 1 bzw. Kapitel 9 in Verbindung mit Anlage 5 des Berichtes von LK-Argus). Finanzielle Auswirkungen Die jährlichen Aufwendungen für planerische Unterstützungsleistungen (ohne Lärmkartierung) in Hö- he von 20.000 € im HJ 2017 und 40.000 € im HJ 2018 sind im Teilergebnisplan 1401 Umweltordnung, -vorsorge, in der Teilplanzeile 13 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen, veranschlagt. Die Mittel für die Folgejahre werden im Haushaltsplan 2019 ff. veranschlagt. Anhänge Anhang 1: Überarbeiteter Bericht der Firma LK-Argus inklusive Auflistung der Einzelmaßnahmen, die nachrichtlich im Lärmaktionsplan aufgenommen werden sollen Anhang 2: Darstellung und Bewertung der zum Lärmaktionsplan eingegangenen Stellungnahmen Anhang 3: Stellungnahme des Eisenbahnbundesamtes
Anlage 4 Auszug StEA vom 09.11.2017
1566 Zeichen
Anlage 4 Geschäftsführung Stadtentwicklungsausschuss Herr Freitag Telefon: (0221) 221-23657 Fax : (0221) 221-24141 E-Mail: uwe.freitag@stadt-koeln.de Datum: 14.11.2017 Auszug aus dem Entwurf der Niederschrift der 28. Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses vom 09.11.2017 öffentlich 6 Beteiligung an stadtentwicklungsrelevanten Beschlussvorlagen 6.5 Lärmaktionsplanung nach EU-Umgebungslärmrichtlinie bzw. § 47 d BImSchG / Ergebnisse der öffentlichen Auslegung und abschließender Beschluss zur Stufe 2 der Lärmaktionsplanung gemäß EU- Umgebungslärmrichtlinie 2437/2017 Beschluss: Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat die Annahme folgenden Be- schlusses: Der Rat beschließt - den Lärmaktionsplan in der nach der öffentlichen Auslegung redaktionell überar- beiteten und aktualisierten Fassung des öffentlich ausgelegten Berichts der Firma LK-Argus (Anhang 1) - und die zur öffentlichen Auslegung eingegangenen Stellungnahmen entspre- chend der in Anhang 2 aufgeführten Entscheidungsvorschläge zu behandeln. Die erforderlichen Mittel in Höhe von 20.000 Euro für 2017, bzw. 40.000 Euro für 2018 sind im Haushaltsplan 2017 und 2018 im Teilergebnisplan 1401 Umweltord- nung, -vorsorge, in der Teilplanzeile 13 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistun- gen, veranschlagt. Die Mittel für die Jahre 2019 ff. sind im Haushaltsplan 2019 zu veranschlagen. Der Stadtentwicklungsausschuss bittet darum, den Gesundheitsausschuss in die Beratungsfolge aufzunehmen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt.
Beschlussvorlage Rat
5470 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle V/57/574 Vorlagen-Nummer 2437/2017 Freigabedatum 14.11.2017 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Lärmaktionsplanung nach EU-Umgebungslärmrichtlinie bzw. § 47 d BImSchG / Ergebnisse der öffentlichen Auslegung und abschließender Beschluss zur Stufe 2 der Lärmaktionsplanung gemäß EU-Umgebungslärmrichtlinie Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: Der Rat beschließt - den Lärmaktionsplan in der nach der öffentlichen Auslegung redaktionell überarbeiteten und aktualisierten Fassung des öffentlich ausgelegten Berichts der Firma LK-Argus (Anhang 1) - und die zur öffentlichen Auslegung eingegangenen Stellungnahmen entsprechend der in An- hang 2 aufgeführten Entscheidungsvorschläge zu behandeln. Die erforderlichen Mittel in Höhe von 20.000 Euro für 2017, bzw. 40.000 Euro für 2018 sind im Haus- haltsplan 2017 und 2018 im Teilergebnisplan 1401 Umweltordnung, -vorsorge, in der Teilplanzeile 13 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen, veranschlagt. Die Mittel für die Jahre 2019 ff. sind im Haushaltsplan 2019 zu veranschlagen. Alternative: Der Rat beschließt, den Lärmaktionsplan ohne Berücksichtigung der zur öffentlichen Auslegung ein- gegangenen Stellungnahmen sowie ohne lärmmindernde Einzelmaßnahmen im Sinne der EU- Umgebungslärmrichtlinie. Ausschuss für Umwelt und Grün 12.10.2017 Stadtentwicklungsausschuss 09.11.2017 Verkehrsausschuss 05.12.2017 Ausschuss für Umwelt und Grün 07.12.2017 Gesundheitsausschuss 12.12.2017 Finanzausschuss 18.12.2017 Rat 19.12.2017 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme HJ 2017 20.000 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2018 ff. a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. 40.000 € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Begründung, Problemstellung des Beschlussvorschlages In der Ratssitzung vom 22.09.2016 hatte der Rat die Verwaltungsvorlage 2422/2015 zum Handlungs- und Maßnahmenkatalog der Firma LK-Argus für den Kölner Lärmaktionsplan mit Änderungen be- schlossen. Gegenstand des Beschlusses war auch die Durchführung einer öffentlichen Auslegung. Die öffentliche Auslegung des Lärmaktionsplans fand im Zeitraum vom 24.11. bis zum 21.12.2016 statt. Neben der Auslegung beim Umwelt- und Verbraucherschutzamt war es auch möglich, die Un- terlagen im Internet unter http://www.stadt-koeln.de/leben-in-koeln/umwelt-tiere/laerm/aktionsplan einzusehen. Im Rahmen der Auslegung wurden auch die Träger öffentlicher Belange erneut beteiligt. Die Inhalte der eingegangen Stellungnahmen bzw. Äußerungen sowie die hierzu seitens der Verwal- tung formulierten Bewertungen und Entscheidungsvorschläge für den Rat sind zusammengefasst in Anhang 2 wiedergeben. Aufgrund ihres Umfangs ist die Stellungnahme des Eisenbahnbundesamtes zusätzlich gesondert als Anhang 3 dargestellt. Wie aus Anhang 2 ersichtlich wird, ergibt sich aus Sicht der Verwaltung anhand der eingegangenen Stellungnahmen nicht die Notwendigkeit, den am 22.09.2016 durch den Rat beschlossenen Hand- lungsrahmen zum Lärmaktionsplan zu ändern. Verschiedene Aspekte aus diesen Stellungnahmen sollten jedoch für die nach EU-Umgebungslärmrichtlinie vorgeschriebenen zukünftigen Fortschrei- bungen zum Lärmaktionsplan überprüft und ggf. berücksichtigt werden. Einige Stellungnahmen enthalten Hinweise auf Aktualisierungen und redaktionelle Überarbeitungs- empfehlungen. Der aktuelle Bericht der Firma LK-Argus (siehe Anhang 1) wurde entsprechend ange- passt. Zudem wurde in diesem Bericht auch die vom Rat am 22.09.2016 u. a. beschlossene Ände- rung, Handlungsebenen mit Priorität 2 entsprechend mit Priorität 1 abzuarbeiten, eingearbeitet (siehe Tabelle 22 des Anhangs 1). In den Stellungnahmen des Amtes für Straßen und Verkehrstechnik der Stadt Köln (Amt 66) und der Kölner-Verkehrsbetriebe AG (KVB-AG) / Stadtwerke Köln GmbH (SWK) wurden außerdem Einzel- 3 maßnahmen genannt, die entsprechend der Handlungsfelder zum Lärmaktionsplan Lärmminderung in Köln bewirken. Sie sind bereits jetzt finanziell gesichert und werden in den nächsten 5 Jahren bzw. zeitnah und mittelfristig umgesetzt (siehe Anhang 1 bzw. Kapitel 9 in Verbindung mit Anlage 5 des Berichtes von LK-Argus). Finanzielle Auswirkungen Die jährlichen Aufwendungen für planerische Unterstützungsleistungen (ohne Lärmkartierung) in Hö- he von 20.000 € im HJ 2017 und 40.000 € im HJ 2018 sind im Teilergebnisplan 1401 Umweltordnung, -vorsorge, in der Teilplanzeile 13 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen, veranschlagt. Die Mittel für die Folgejahre werden im Haushaltsplan 2019 ff. veranschlagt. Anhänge Anhang 1: Überarbeiteter Bericht der Firma LK-Argus inklusive Auflistung der Einzelmaßnahmen, die nachrichtlich im Lärmaktionsplan aufgenommen werden sollen Anhang 2: Darstellung und Bewertung der zum Lärmaktionsplan eingegangenen Stellungnahmen Anhang 3: Stellungnahme des Eisenbahnbundesamtes
Anhang 2 Entscheidungsvorschläge
41808 Zeichen
Anhang 2
Seite 1 von 14
Darstellung und Bewertung der im Zusammenhang mit der öffentlichen Auslegung vom 24.11. bis zum 21.12.2016 zum Lärmaktionsplan bei der Stadt eingegan-
genen Stellungnahmen und Äußerungen
Im Zusammenhang mit der öffentlichen Auslegung und der parallel durchgeführten erneuten Beteiligung von Trägern öffentlicher Belange (TÖB) sind 32 Stellungnah-
men und Äußerungen eingegangen.
Nachfolgend werden die eingegangenen Stellungnahmen dokumentiert und fortlaufend nummeriert. Daran anschließend werden in Übereinstimmung mit der laufenden
Nummerierung die Inhalte der Stellungnahmen sowie ein Entscheidungsvorschlag durch den Rat dargestellt. Bei inhaltlich gleichen Stellungnahmen wird auf die jeweilige
erste Entscheidung durch den Rat verwiesen.
Aus Datenschutzgründen werden keine personenbezogenen Daten (Name und Adresse) aufgeführt.
Lfd.
Nr.
Kurzinhalt der Stellungnahme
(sinngemäß zusammengefasst)
Entscheidung svor -
schlag für den Rat
Stellungnahme der Verwaltung
A Private Eingaben
1.
Tempolimit Victoriastr.
In dieser Stellungnahme wird dargelegt, dass auf der Victoriastraße (In-
nenstadt) viel zu schnell gefahren wird, die LKW-Anteile hier besorgniser-
regend zunehmen und viele Ampeln bei Rot überfahren werden.Es wird
im Namen aller Anwohner um die Einführung eines Tempolimits gebeten.
Die Anregung zur
Lärmminderung ist bei
der Fortschreibung
des Lärmaktionsplans
zu prüfen.
Auf der Grundlage des beschlossenen Handlungs- und Maßnah-
menkatalogs zum Lärmaktionsplan wird die Verwaltung klären,
welche Straßen für eine Geschwindigkeitsbegrenzung in Frage
kommen und diese dem Rat im Rahmen der Fortschreibungen
zum Lärmaktionsplan zum Beschluss vorlegen.
2. Autolärm Riehler Str. / Konrad -Adenauer -Ufer
In dieser Stellungnahme wird dargelegt, dass auf den o.g. Straßen be-
dingt durch den geraden mehrspurigen Ausbau viele Autofahrer das
Tempolimit von 50 km/h nicht einhalten. Hinzu komme, dass es durch die
Zunahme von aufgemotzten Autos, „Kavaliersstarts“ u nd unnötigem Hu-
pen, also dem absichtlichen Erzeugen von Lärm, im Veedel immer lauter
wird.
In den o. g. Straßen sollten:
- Entschleunigungen durch weitreichende bauliche Ma ßnahmen er-
folgen.
- Das Tempolimit auf 30 km/h gesenkt werden.
- Flächendeckend Blitzer aufgestellt werden.
Die Anregungen zur
Lärmminderung sind
bei der Fortschreibung
des Lärmaktionsplans
zu prüfen.
Die Riehler Straße
wurde bereits auf 50
km/h reduziert. Des-
halb ist hier die The-
matik „zulässige Ge-
schwindigkeit“ nach-
rangig im Vergleich zu
anderen lärmbelaste-
ten Straßen.
Auf der Grundlage des Handlungs- und Maßnahmenkatalogs zum
beschlossenen Lärmaktionsplan wird die Verwaltung klären, wel-
che Straßen für eine Geschwindigkeitsbegrenzung sowie Anpas-
sungen von Straßenraumgestaltungen in Frage kommen und
diese dem Rat im Rahmen der Fortschreibungen zum Lärmakti-
onsplan zum Beschluss vorlegen. Auf der Riehler Str. erfolgte
erst Ende 2011 eine Temporeduzierung von 70 auf 50 km/h. Eine
weitere Reduzierung ist hier aus Sicht der Verwaltung im Ver-
gleich zu anderen lärmbelasteten Straßen (insb. Handlungsbedarf
1 oder 2) nachrangig.
In Bezug auf Geschwindigkeitsüberwachungen führt der be-
schlossene Handlungs- und Maßnahmenkatalog aus, dass das
vorrangige Ziel der Verkehrsüberwachung gem. § 48 Abs. 2 OBG
die Verkehrsunfallprävention ist. Eine Verkehrsüberwachung zur
Begrenzung schädlicher Umwelteinflüsse (Lärmschutz, Luftrein-
haltung) steht der Verkehrsunfallprävention nach.
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Lfd.
Nr.
Kurzinhalt der Stellungnahme
(sinngemäß zusammengefasst)
Entscheidung svor -
schlag für den Rat
Stellungnahme der Verwaltung
A Private Eingaben
3. Lärm in Köln -Bayenthal, Bonner Straße: Großmarkt, Zugverkeh r,
Recycling-Firma
In dieser Stellungnahme wird für den Bereich der Bonner Straße auf die
hohe nächtliche Lärmbelastung durch den Großmarkt, den Krach von
donnernden Zügen und den Lärm der Recycling Firma, die neben dem
Großmarkt liegt und schon um 6 Uhr die Arbeit aufnimmt, hingewiesen.
Es wird darüber hinaus zum Ausdruck gebracht, dass dies für die Anwoh-
ner in der Summe eine rund um die Uhr Lärmbelästigung ist, die krank
macht und die Wohn- und Lebensqualität mindert.
Diese Hinweise auf
Lärmbelastungen
werden bei der Fort-
schreibung des Lärm-
aktionsplans geprüft.
Die vorgebrachten Hinweise zu Lärmbelastungen sollten bei der
Fortschreibung des Lärmaktionsplans geprüft werden.
4. Lärm im Georgsviertel
In dieser Stellungnahme wird gefragt, ob es konkrete Maßnahmen gibt,
den Autoverkehrslärm in der Innenstadt zu reduzieren? Im Georgsviertel
sei der Lärm von der Rheinuferstraße zu hören, aber auch sehr viel Ver-
kehr von der Severinsbrücke fließe durch dieses Viertel in die Innenstadt.
Es wird auf Fahrten von LKW und großen Reisebussen in der Follerstra-
ße, und Mathiasstraße hingewiesen, die von außerhalb kommen sowie
Taxen und Kurierdiensten, die die Große Witschgasse und illegal die
Georgstraße als Abkürzungen nutzen.
Es wird angeregt zu prüfen:
- Im Viertel die Geschwindigkeit schnellstmöglich a uf 30 km/h zu
reduzieren und
- soweit möglich die Straßen zu Anliegerstraßen mac hen
Die Stellungnahme
wird zur Kenntnis
genommen
Die Umsetzung der Tempo 30 Zone „Innenstadt Georgsv iertel“
wurde bereits politisch beschlossen. Sie ist in 2017 vorgesehen.
Das Instrumentarium „Anliegerstraßen“ ist praktisch nicht über-
wachbar und damit wirkungslos.
5. Fluglärmbelas tung im Kölner Süden
In dieser Stellungnahme wird die Meinung vertreten, dass die zur Lärm-
minderungsplanung nach EU-Umgebungslärmrichtlinie veröffentlichte
Fluglärmkarte nicht die tatsächliche Fluglärmbelastung widergibt. Anhand
einer Messstation des Deutscher Fluglärmdienst e.V. im Kölner Süden
könnten deutlich höhere Belastungen nachgewiesen werden.
Die Stellungnahme
wird zur Kenntnis
genommen.
Die vom Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz
Nordrhein-Westfalen erarbeiteten Fluglärmkarten nach EU-
Umgebungslärmrichtlinie weisen normkonform die Lärmbelastun-
gen oberhalb von LDEN 55 dB(A) und LNight 50 dB(A) aus. Ge-
ringere Lärmbelastungen werden hier nicht dargestellt. Es steht
außer Frage, dass auch der Bereich der zitierten Fluglärmmess-
station durch Fluglärm belastet ist. Bezogen auf die Kartierungs-
methodik nach EU-Umgebungslärmrichtlinie liegen diese Belas-
tungen jedoch unterhalb der hierfür vorgegebenen Darstellungs-
grenzen.
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Lfd.
Nr.
Kurzinhalt der Stellungnahme
(sinngemäß zusammengefasst)
Entscheidung svor -
schlag für den Rat
Stellungnahme der Verwaltung
A Private Eingaben
6. Verkehrslärm an der Vorgebirgsstraße
In dieser Stellungnahme wird eine deutlich zunehmende Lärm- und Luft-
belastung an der Vorgebirgsstraße angesprochen und nach einem Ver-
kehrskonzept für die nahe Zukunft gefragt.
Die Anregung eines
Verkehrskonzeptes für
die Vorgebirgsstraße
ist bei der Fortschrei-
bung des Lärmakti-
onsplans zu prüfen.
Die Verwaltung wird klären, für welche Straßen welche Optimie-
rungsmaßnahmen in Frage kommen und diese im Rahmen der
Fortschreibungen zum Lärmaktionsplan auch unter dem Aspekt
möglicher Verkehrszunahmen prüfen.
7. Hermelinweg in Köln -Brück: Abänderung Lärmaktionsplan unter
Berücksichtigung der Wahrung der Menschenrechte auf körperliche
Unversehrtheit
In der Stellungnahme wird dargelegt, dass die Fluglärmbelästigung oder
auch Fluglärmkörperverletzung unzumutbar und menschenverachtend
sei. Insbesondere nachts sei die Fluglärmbelästigung durch Starts und
Landungen so hoch, dass kein Nachtschlaf möglich ist. Die Flugfrequen-
zen hätten so stark zugenommen, dass teils nachts Starts oder Landun-
gen alle 2-3 Minuten stattfinden. Es wird gefordert, dass zumindest ab
sofort ein Nachtflugverbot gelten muss
Die Stellungnahme
wird zur Kenntnis
genommen.
Der Bereich des Hermelinwegs in Köln-Brück liegt außerhalb des
Lärmschutzbereiches des Flughafens Köln / Bonn. Gemäß der
Lärmkartierung des Landesamts für Natur, Umwelt und Verbrau-
cherschutz Nordrhein-Westfalen zur EU-
Umgebungslärmkartierung liegen die nächtlichen Fluglärmbelas-
tungen hier unter LNight 50 dB(A) und somit unterhalb des NRW-
Auslösewertes für die Lärmaktionsplanung.
Der Rahmen für den
Nachtflug am Flughafen Köln / Bonn ist durch die bis 2030 gel-
tende Nachtflugregelung und aufgrund der im Fluglärmgesetz
festgelegten gesetzlichen Bestimmungen gesetzt.
8: Fluglärm findet zu wenig Beachtung in zukünftigen Maßnahmen
In der Stellungnahme wird die Fluglärmbelastung in Köln-Neubrück ange-
sprochen. Dabei stehe nicht der gemittelte Fluglärm sondern die Belas-
tung insbesondere bei den nächtlichen Überflügen und den damit einher-
gehenden Spitzpegeln im Vordergrund. Es wird bemängelt, dass die
Thematik eines Nachtflugverbotes im aktuellen Bericht zum Lärmaktions-
plan nicht behandelt wird.
Es werden folgende Vorschläge zur Reduzierung des Fluglärms vorgetra-
gen:
- Einrichtung eines Nachtflugverbotes
- Ausweitung der gesetzlichen Schutzzone des Flugha fens und
Überprüfung dieser Zone nach einem festgelegten Zeitraum
- Anpassung der Berechnungsvorschriften für den Flu glärm in der
Form, dass auch Belastungsspitzen beachtet werden
- Errichtung einer Fluglärmessstation in Köln-Neubr ück
- Besteuerung von lauten Flugzeugen, da die bisheri gen Gebühren
nicht in ausreichendem Maß abschreckend sind
Die Stellungnahme
wird zur Kenntnis
genommen.
Aufgrund gegebener gesetzlicher Vorgaben zum Fluglärm und
vor dem Hintergrund der bis 2030 geltenden Nachtflugregelung
können die angesprochenen Vorschläge bis auf weiteres in der
Lärmaktionsplanung nicht berücksichtigt werden.
Über die einzelnen Punkte wird auch in der Fluglärmkommission
beraten und ggfs. entsprechende Beschlüsse gefasst.
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Lfd.
Nr.
Kurzinhalt der Stellungnahme
(sinngemäß zusammengefasst)
Entscheidung svor -
schlag für den Rat
Stellung nahme der Verwaltung
B Träger öffentlicher Belange
1. Landschaftsverband Rheinland
Der Landschaftsverband Rheinland hat keine Bedenken geäußert. Er
bittet jedoch zusätzlich um Beteiligung des Rheinischen Amts für Denk-
malpflege und des Rheinischen Amtes für Bodendenkmalpflege
Die Stellungnahme
wird zur Kenntnis
genommen
Sobald es im Rahmen der Fortschreibungen zum Lärmaktions-
plan zur Festlegung von relevanten baulichen Einzelmaßnahmen
kommt, werden zusätzlich auch das Rheinische Amt für Denk-
malpflege und des Rheinische Amt für Bodendenkmalpflege be-
teiligt.
2. Landesbetrieb Wald und Holz Nordrhein -Westfallen
Der Landesbetrieb Wald und Holz Nordrhein-Westfalen hat keine Beden-
ken geäußert.
Für zukünftige Baumaßnahmen wie Lärmschutzwälle / -wände und Kreis-
verkehren die zu Eingriffen in Waldflächen führen, sollten die notwendi-
gen Ersatzflächen für Wald eingeplant werden.
Die Stellungnahme
wird zur Kenntnis
genommen
Der Hinweis auf Waldersatzflächen ist erst im Zusammenhang
mit der Umsetzung konkreter Einzelmaßnahmen mit Eingriffen in
Waldflächen relevant.
3. Unitymedia
Unitymedia teilt als Träger öffentlicher Belange keine Einwände mit
4. Rhein -Kreis Neuss
Der Rhein-Kreis Neuss hat keine Bedenken und Anregungen geäußert.
5. Kreis Mettmann
Der Kreis Mettmann hat keine Anregungen geäußert.
6. Eisenbahnbundesamt
Das Eisenbahnbundesamt bittet um Aktualisierungen und redaktionelle
Änderungen des Berichtes zu den Themenbereichen Lärmsanierungs-
programm des Bundes (Maßnahme 26), Zuständigkeit des Eisenbahn-
bundesamt für die bundesweite Lärmaktionsplanung an Haupteisenbahn-
strecken und Pilotprojekt Leiser Güterverkehr der Deutschen Bahn AG
sowie lärmabhängiges Trassenpreissystem (Maßnahme 27). Die Stel-
lungnahme im Einzelnen ist als Anhang 3 beigefügt.
Die Stellungnahme
wird zur Kenntnis
genommen
Die Aktualisierungen werden im Bericht berücksichtigt.
7. RheinEnergie AG
Seitens der RheinEnergie AG bestehen keine Bedenken.
Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass die auf den Kölner Internetsei-
ten zur Lärmaktionsplanung beschriebene IVU-Anlage in Rath-Heumar
nicht existiert. Um entsprechende Anpassung wird gebeten
Die Stellungnahme
wird zur Kenntnis
genommen
Der von der RheinEnergie AG erbetene redaktionelle Ände-
rungswunsch ist korrekt. Die Internetseite wurde entsprechend
angepasst..
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Lfd.
Nr.
Kurzinhalt der Stellungnahme
(sinngemäß zusammengefasst)
Entscheidung svor -
schlag für den Rat
Stellung nahme der Verwaltung
B Träger öffentlicher Belange
8. Landesbetrieb Straßenbau NRW
Der Landesbetrieb Straßenbau hat seine Stellungnahme in Form einer
Aktualisierung der Tabelle 20 des Abschlussberichtes von LK-Argus vom
28.10.2016 abgegeben.
Die Stellungnahme
wird zur Kenntnis
genommen
Die Aktualisierungen wurden im Bericht berücksichtigt.
9. Bezirksregierung Düsseldorf, Dezernat Luftverkehr
Die Bezirksregierung Düsseldorf geht davon aus, dass die bekannten und
genehmigten Hubschrauberlandeplätze ausreichend in der Lärmplanung
der Stadt berücksichtigt werden.
Die Stellungnahme
wird zur Kenntnis
genommen
Hubschrauberlandeplätze unterliegen im Rahmen der luftfahrt-
rechtlichen Genehmigungen durch die Bezirksregierung Düssel-
dorf auch den geltenden nationalen immissionsschutzrechtlichen
Bestimmungen. Bei Einhaltung dieser Bestimmungen sind sie im
Sinne der EU-Umgebungslärmrichtlinie als unproblematisch ein-
zustufen. Die Flugbewegungen des vorhandenen provisorischen
Hubschrauberlandeplatzes am Flughafen Köln / Bonn sind in die
Lärmkartierung zum Flughafen Köln / Bonn eingeflossen.
10. Stadt Bergisch Gladbach
Aus Sicht der Stadt Bergisch Gladbach ist im derzeitigen Verfahrensstand
nicht erkennbar, inwieweit wesentliche Belange der Stadt betroffen sind.
Eine weitere Beteiligung wird angeregt. Es wird außerdem verdeutlicht,
dass sich Veränderungen, die sich durch Beurteilung, Priorisierung und
Umsetzung von Maßnahmen basierend auf dem Abschlussbericht des
Büros LK-Argus vom 28.10.2016 sowie dem Kölner Ratsbeschluss vom
22.09.2016 ergeben, nicht zum Nachteil der Stadt Bergisch Gladbach
auswirken dürfen. Insbesondere durch Lärmminderungsmaßnahmen in
Köln bedingte Erhöhungen von Lärm- und Luftbelastungen in Bergisch
Gladbach dürfen nicht erfolgen. Die Planung verkehrsorganisatorischer
Maßnahmen, die den Verkehrsfluss der Straßen L 286 sowie B 506, L
101 und L 136 / B55 beeinflussen können, bedürfen des Einvernehmens
mit der Stadt Bergisch Gladbach. Insbesondere die konzeptionellen Arbei-
ten zur Umsetzung von LKW-Nachfahrverboten (Maßnahme 11) bedürfen
einer Beteiligung der Stadt Bergisch Gladbach. Ein interkommunales Ab-
stimmungserfordernis bestehe auch bei weiteren Planungsschritten zu
den Themen LKW-Führungs-, gesamtstädtisches Geschwindigkeits- so-
wie Citylogistikkonzept.
Die Stellungnahme
wird zur Kenntnis
genommen
Die von der Stadt Bergisch Gladbach angesprochen Beteiligungs-
und Abstimmungserfordernisse sind im Rahmen der weiteren
Arbeiten und Fortschreibungen zum Lärmaktionsplan sowie ver-
kehrsplanerischen Abstimmungen vorgesehen.
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Lfd.
Nr.
Kurzinhalt der Stellungnahme
(sinngemäß zusammengefasst)
Entscheidung svor -
schlag für den Rat
Stellung nahme der Verwaltung
B Träger öffentlicher Belange
11. Rhein -Sieg -Kreis
Aus Sicht des Rhein-Sieg-Kreises haben nur wenige Maßnahmen des
Kölner Lärmaktionsplans denkbare Auswirkungen auf benachbarte Kom-
munen. Maßnahmen zum Fluglärmschutz in Köln könnten sich jedoch
auch im Gebiet des Rhein-Sieg-Kreises auswirken. So dürfe die im Be-
richt zum Lärmaktionsplan erwähnte Optimierung der An- und Abflugrou-
ten nicht zu einer Zunahme des Fluglärms im Rhein-Sieg-Kreis, insbe-
sondere den schon jetzt besonders betroffenen Stadtteilen von Hennef,
Lohmar, Siegburg und Troisdorf führen. Weitere im Lärmaktionsplan ge-
nannte Maßnahmen, wie eine auf Lärmminderung ausgerichtete Staffe-
lung der Start- und Landeentgelte und die Durchführung von passivem
Schallschutz in den Lärmschutzbereichen, werden ausdrücklich begrüßt.
Die Stellungnahme
wird zur Kenntnis
genommen
Die Bericht zum Lärmaktionsplan erwähnte Festlegung von Flug-
routen ist nicht Gegenstand des Kölner Lärmaktionsplans. Hierbei
handelt es um ein eigenständiges luftaufsichtrechtliches Verfah-
ren in der Zuständigkeit der deutschen Flugsicherung. Aspekte
des Fluglärmschutzes werden dabei zwar berücksichtigt, sind
aber nachrangig zur Flugsicherheit. Alle Maßnahmen, die den
Lärmschutz am Flughafen betreffen, werden in der Fluglärm-
kommission beraten. Die angrenzenden Kommunen sind dort
vertreten.
12. Rheinisch -Bergischer Kreis
Aus Sicht des Rheinisch-Bergischen Kreises bestehen keine Bedenken,
wenn sichergestellt ist, dass bei den weiteren Planungen im Rahmen der
Lärmaktionsplanung der Stadt Köln sichergestellt ist, dass verkehrliche
Auswirkungen auf das Kreisgebiet sowohl hinsichtlich der Verkehrssi-
cherheit als auch der Leichtigkeit des Verkehrs unterbleiben. Zumutbare
und geeignete Ausweichrouten – auch für den LKW-Ver kehr – müssen
vorhanden und entsprechend ausgeschildert sein. Sollten Umleitungstre-
cken durch den Rheinisch-Bergischen Kreis in Erwägung gezogen wer-
den, wird jeweils eine frühzeitige Beteiligung der zuständigen Straßenver-
kehrsbehörde gefordert. Der Rheinisch-Bergische Kreis bittet auch um
Beteiligung, wenn weitere Planungen zum Kölner Lärmaktionsplan durch
Rückstaueffekte und Verkehrsverlagerungen zu Beeinträchtigungen des
Naturschutzes und der Erholungsvorsorge im Kreisgebiet führen könnten.
Weiterhin wird angeregt die FFH-, Vogelschutz- und Naturschutzgebiete
Königsforst und Wahner Heide sowie die mit den Biotopvernetzungsach-
sen auf dem Kreisgebiet in Verbindung stehenden Grünzüge Egger-
/Bruchbachaue & Mielenforst sowie Schloss Röttgen & Leidenhausen als
ruhige Gebiete auszuweisen, da diese Bereiche eine erheblich Bedeutung
für den Naturschutz und die Erholungsnutzung haben.
Die Stellungnahme
wird zur Kenntnis
genommen.
Die Anregung zur
Ausweisung weiterer
ruhiger Gebiete ist bei
der Fortschreibung
des Lärmaktionsplans
zu prüfen.
Die vom Rheinisch-Bergischen Kreis angesprochen Beteiligungs-
und Abstimmungserfordernisse sind im Rahmen der weiteren
Arbeiten und Fortschreibungen zum Lärmaktionsplan vorgese-
hen.
Die bisher ausgewiesen ruhigen Gebiete sind alle insbesondere
durch das akustische Kriterium einer Lärmbelastung von LDEN <
55 dB(A) gekennzeichnet. Dies trifft für die Gebiete, die der Rhei-
nisch-Bergische Kreis angeregt hat, nicht zu. Im Rahmen der
Fortschreibungen zum Lärmaktionsplan kommen jedoch ggf.
auch ruhige Gebiete in Frage, die nicht in allen Bereichen das
Lärmkriterium von LDEN < 55 dB(A) erfüllen. Insofern soll diese
Anregung dann geprüft werden.
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Lfd.
Nr.
Kurzinhalt der Stellungnahme
(sinngemäß zusammengefasst)
Entscheidung svor -
schlag für den Rat
Stellung nahme der Verwaltung
B Träger öffentlicher Belange
13. Stadt Leverkusen
Die Stadt Leverkusen hat keine Anregungen geäußert.
14. Telekom Deutschland GmbH
Die Telekom Deutschland GmbH hat keine Einwände geäußert
15. Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V. (BUND) - Köln
Der BUND-Köln spricht in seiner Stellungnahme folgende Themen an:
Fußverkehr und alternative Antriebssysteme sowie ÖPNV:
Ausbau und Förderung von immissionsarmen Verkehrsmitteln wie Fuß-,
Fahrradverkehr und E-Bike-Mobilität, Ausbau des ÖPNV mit einer weite-
ren Fokussierung auf elektrisch betriebene schienen- und straßengebun-
dene Verkehrsmittel und Förderung des Ausbaus und der Unterhaltung
für den individuellen Personen- und Güterverkehr sollten in der Stadt Vor-
rang haben.
Reduzierung des Verkehrslärms aus dem motorisierten Individualverkehr:
Geschwindigkeitsbegrenzungen, Rückbau von Straßen, Änderung des
Straßenbelags, aktiver (Lärmschutzwände und -wälle) und passiver
Schallschutz (Förderung von Lärmschutzfenstern) sowie Verstetigung
ohne erhöhtes Verkehrsaufkomme sollten ebenso angestrebt werden wie
verbesserte Anbindungen des schienengebundenen ÖPNV an Busver-
kehr und Radwegverbindungen in Kombination mit einem ökologisch ver-
tretbaren Aus- und Neubau von P+R Plätzen.
Maßnahmen zur Lärmminderung im Schienenverkehr:
Bei Aus- und Neubaumaßnahmen des Schienennetzes im Kölner Stadt-
gebiet sind Maßnahmen zur Lärmreduzierung einzuplanen. Außerdem
soll sich die Stadt für die Umsetzung von Lärmminderungsmaßnahmen im
KVB und HGK Netz und im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten auch in
Bezug auf das Schienennetz des Bundes einsetzen. Auch wird ein Enga-
gement der Stadt im Hinblick auf die Reduzierung des Lärms bei vorhan-
denen Schienen z. B. in Form von überwachtem Schienengleis oder
Fahrzeugen mit Flüsterbremsen insbesondere bei KVB und HGK einge-
fordert.
Die Stellungnahme
wird zur Kenntnis
genommen
Im Bericht zum Lärmaktionsplan wird erläutert, dass die Aspekte
zur Lärmvermeidung durch Förderung des Umweltverbundes
(Fuß- und Fahrradverkehr sowie ÖPNV) und durch das Park-
raummanagement nicht direkt im Lärmaktionsplan sondern bei
der Aufstellung des Nahverkehrsplanes und des Verkehrsent-
wicklungsplanes unter Beteiligung der Lärmaktionsplanung zu
berücksichtigen sind.
Entsprechend der Anregungen des BUND ist Schwerpunkt des
vorliegenden Lärmaktionsplans die weitere Vorgehensweise zu
den Handlungsebenen Geschwindigkeit, Fahrbahnerneuerung
und Straßenraumgestaltung / Rückbaumaßnahmen. Aktive
Schallschutzmaßnahmen in Form von Wällen und Wänden kom-
men an bestehenden kommunalen innerstädtisch bebauten Stra-
ßen schon alleine aus Platzgründen nicht in Frage. Ein Lärm-
schutzfensterprogramm für Hauptverkehrsstraßen hat es in Köln
bis 2007 gegeben. Es wurde dann eingestellt, da alle förderfähi-
gen Straßen im Programm enthalten waren und keine Nachfrage
mehr bestand.
Bei Aus- und Neubaumaßnahmen im Schienennetz ist unabhän-
gig von der Lärmaktionsplanung ein ausreichender Lärmschutz
gesetzlich vorgeschrieben. KVB und HGK als städtische Tochter-
gesellschaften engagieren sich bereits jetzt in Form lärmmindern-
der Gleisunterhaltungsmaßnahmen und bei der Beschaffung
lärmreduzierter Fahrzeuge. Außerdem setzt sich Stadt bereits
jetzt im Rahmen von Beteiligungsverfahren zum Lärmsanie-
rungsprogramm für das Schienennetz des Bundes über den Städ-
tetag für die Umsetzung von Lärmminderungsmaßnahmen im
bestehenden DB-Schienennetz ein.
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Kurzinhalt der Stellungnahme
(sinngemäß zusammengefasst)
Entscheidung svor -
schlag für den Rat
Stellung nahme der Verwaltung
B Träger öffentlicher Belange
Fluglärm:
Es wird gefordert, dass die Stadt im Rahmen der rechtlichen Beteili-
gungsmöglichkeiten auf den konsequenten Einsatz lärmarmer Flugzeuge
sowie auf ein strikt einzuhaltendes Nachtflugverbot hinwirkt.
Schiffsverkehr:
Es werden Ordnungspolitische Maßnahmen der Stadt gefordert, die be-
wirken, dass nur immissions- und emissionsarme Schiffe in Kölner Stadt-
gebiet anlegen und verweilen dürfen, Tochterunternehmen der Stadt soll-
ten hierbei eine Vorbildfunktion übernehmen.
Als Mitglied der Fluglärmkommission am Flughafen Köln / Bonn
nimmt die Stadt Einfluss auf die Ausgestaltung von lärmmindern-
den Maßnahmen wie z. B. höhere Gebühren für lautere Flugzeu-
ge. Der Rahmen für den Nachtflug am Flughafen Köln / Bonn ist
durch die bis 2030 geltende Nachtflugregelung und aufgrund der
im Fluglärmgesetz festgelegten gesetzlichen Bestimmungen ge-
setzt.
Schiffslärm ist nicht Gegenstand der EU-Umgebungslärmrichtlinie
und wird insofern nicht im Lärmaktionsplan der Stadt Köln behan-
delt.
16. Stadt Frechen
Die Stadt Frechen hat keine Bedenken geäußert. Für das Frechener
Stadtgebiet werden allerdings einzelne bauliche Maßnahmen auf Verbin-
dungstraßen zum Kölner Stadtgebiet erwähnt. Hierzu zählen Lärm-
schutzwälle an der L277, der Straßenrückbau zugunsten eines Fahrrad-
wege an der L361 und ein Kreisverkehr in Höhe L361 / L91.
Die Stellungnahme
wird zur Kenntnis
genommen
Die für das Frechener Stadtgebiet beschriebenen baulichen
Maßnahmen an Straßen wirken sich aufgrund ihrer Entfernung
zum Kölner Stadtgebiet oder der Maßnahmenart nicht nachteilig
auf die Lärmsituation in Köln aus.
17. Verband Verkehrswirtschaft und Logistik Nordrhein -Westfalen e. V.
Der Verband Verkehrswirtschaft und Logistik (VVWL) begrüßt die prag-
matisch gesamtheitliche und auf die Vermeidung von Problemverlagerun-
gen ausgerichtete Herangehensweise des Kölner Lärmaktionsplans. Er
begrüßt außerdem die bereits getroffenen sowie geplanten Maßnahmen
zur Verstetigung des Verkehrs wie Kreisverkehre und die Modernisierung
der Ampelsteuerung
Zum Thema LKW-Nachtfahrtverbote soll ergänzend beachtet werden,
dass entstehende Umwegverkehre nur in einem vertretbaren Ausmaß
stattfinden dürfen. Der VVWL regt außerdem eine nicht auf die Gesamt-
masse ausgerichtete Ausnahmeregelung für elektromotorisch betriebene
Nutzfahrzeuge an.
Der VVWL weist darauf hin, dass die im Lärmaktionsplan behandelten
Themen Begrünung an lärmbelasteten Straßen (Maßnahme 20) und För-
derung des Fuß- und Radverkehrs (Maßnahme 13 / 14) nicht der Verste-
tigung entgegenstehen dürfen.
Die Anregungen zu
Ausnahmeregelungen
für elektromotorisch
betriebene Nutzfahr-
zeuge bei nächtlichen
LKW-Fahrverboten
und zu dauerhaften
Festlegungen von
Geschwindigkeitsbe-
grenzungen sind bei
der Fortschreibung
des Lärmaktionsplans
zu prüfen.
Der angeregte Erfah-
rungsbericht zu den
Hybridbussen wird im
Rahmen der nächsten
Die Anregungen zu Ausnahmeregelungen für elektromotorisch
betriebene Nutzfahrzeuge, bei nächtlichen LKW-Fahrverboten
und zu dauerhaften Festlegungen von Geschwindigkeitsbegren-
zungen erst nach erfolgreichen Testphasen können den im Hand-
lungs- und Maßnahmenkatalog erfassten Handlungsebenen
LKW-Führung / nächtliche LKW-Fahrverbote und zulässige
Höchstgeschwindigkeit zugeordnet werden. Die Verwaltung wird
diese Anregungen im Rahmen der Fortschreibungen des Lärmak-
tionsplans prüfen.
Da der Lärmaktionsplan regelmäßig fortgeschrieben wird, kann
der nachfragte Kurzbericht zu den Hybridbussen dann vorge-
nommen werden.
Die darüber hinaus in der Stellungnahme des VVWL angespro-
chenen Aspekte „Verstetigung des Verkehrs“ und „Ver meidung
unnötiger Umwegfahrten“ werden zur Kenntnis genomme n. Im
Bericht zum Lärmaktionsplan wird immer wieder verdeutlicht,
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Kurzinhalt der Stellungnahme
(sinngemäß zusammengefasst)
Entscheidung svor -
schlag für den Rat
Stellung nahme der Verwaltung
B Träger öffentlicher Belange
Kritisch betrachtet der VVWL die Handlungsebene zum Thema Ge-
schwindigkeitsreduzierung. Es dürfe dabei nicht zu wirtschaftlichen und
umweltbezogenen Nachteilen in Form von Verringerungen der Netzkapa-
zitäten, damit einhergehender erhöhter Stauanfälligkeit bzw. Beschrän-
kungen von Verstetigungsmöglichkeiten kommen. Deshalb empfiehlt der
VVWL solche Maßnahmen zuerst in begrenzten Zeiträumen unter ver-
stärktem Monitoring einzuführen und erst auf der Grundlage der so ermit-
telten Faktenlage über eine Fortführung zu entscheiden.
Darüber hinaus regt der VVWL an, den im Bericht zum Lärmaktionsplan
wiedergegebenen Sachstand zu den von der KVB-AG beschafften Hyb-
ridbussen zu aktualisieren und in diesem Zusammenhang auch kurz über
die vorliegenden Erfahrungen zu berichten.
Abschließend weist der VVWL darauf hin, dass der Bund im Rahmen
einer de Minimis-Beihilfe Logistiker bei der Anschaffung lärmarmer und
rollwiderstandsoptimierter Reifen mit bis zu 64 % der Kosten unterstützt
und dass dies nach Einschätzung des VVWL auch zu einer ruhigeren
Stadt Köln beitragen wird.
Fortschreibung des
Lärmaktionsplans
erfolgen.
Darüber hinaus wird
die Stellungnahme zur
Kenntnis genommen.
dass auch diese Aspekte einen hohen Stellenwert bei der Fin-
dung von Einzelmaßnahmen haben.
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Kurzin halt der Stellungnahme
(sinngemäß zusammengefasst)
Entscheidung svor -
schlag für den Rat
Stellungnahme der Verwaltung
C Städtische Dienststellen und stadtnahe Gesellschaften
1. Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbau der Stadt Köln
Das Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau (69) teilt mit, dass sich
viele im Lärmaktionsplan beschriebenen Maßnahmen aus dem Zustän-
digkeitsbereich von 69 im „Nahverkehrsplan der Stadt Köln“ sowie im
„ÖPNV-Bedarfsplan des Landes NRW“ wiederfinden. Ver lässliche Anga-
ben zum Umsetzungszeitraum dieser Maßnahmen sind 69 aufgrund ver-
schiedener externer bzw. fremdbestimmter Einflussfaktoren nicht möglich.
69 bekräftigt die Aussage des Lärmaktionsplans, dass eine weitere At-
traktivierung des ÖPNV zu einer Reduzierung von KFZ-Fahrten und somit
zur Reduzierung der Lärm- und Luftschadstoffbelastung im Stadtgebiet
beitragen wird.
Die Stellungnahme
wird zur Kenntnis
genommen
2. Stadtplanungsamt der Stadt Köln
Das Stadtplanungsamt der Stadt Köln hat keine Anmerkungen oder Er-
gänzungen geäußert.
3. Amt für Straßen und Verkehrstechnik der Stadt Köln
Das Amt für Straßen und Verkehrstechnik (66) legt mit seiner Stellung-
nahme eine Auflistung von Einzelmaßnahmen im Sinne des Handlungs-
und Maßnahmenkatalog zum Lärmaktionsplan vor, die finanztechnisch
gesichert und von 66 in den nächsten Jahren umgesetzt werden.
Darüber hinaus macht 66 folgendes deutlich:
Handlungsebene Fahrbahnsanierung:
Schon seit längerem wird der Einbau von lärmmindernden Belägen im
öffentlichen Straßenland berücksichtigt. Eingebaut wurden bzw. werden
sie, wo es aus wirtschaftlicher und technischer Sicht machbar ist. Die
wirtschaftliche Abarbeitung der sanierungsbedürftigen Fahrbahnen im
Hinblick auf die Handlungsbedarfe Erneuerung/Lärm soll zukünftig über
die in Aufbau befindliche Straßenzustandserfassung gewährleistet wer-
den.
Handlungsebene Geschwindigkeit
Die Maßgaben zum Thema gesamtstädtisches Geschwindigkeitskonzept
gestalten sich bereits im Zusammenhang mit dem Untersuchungsrahmen
für die Vorprüfung als sehr zeitaufwendig. Eine Konzeptentwicklung und
Die in Anlage 5 des
Berichtes von LK-
Argus aufgelisteten
Einzelmaßnahmen
von 66 werden nach-
richtlich in den Lärm-
aktionsplan aufge-
nommen
Darüber hinaus wird
die Stellungnahme zur
Kenntnis genommen.
Die in Anlage 5 des Berichtes von LK-Argus aufgelisteten Ein-
zelmaßnahmen der nächsten Jahre tragen im Sinne der Lärmak-
tionsplanung nach EU-Umgebungslärmrichtlinie zu einer Lärm-
minderung im Stadtgebiet bei. Da sie zur Umsetzung kommen
werden, können sie als verbindliche Maßnahme des Lärmakti-
onsplans in diesen nachrichtlich aufgenommen werden.
Mit Ratsbeschluss vom 22.09.2016 erfolgen Fahrbahnsanierun-
gen in Bereichen der lärmbezogenen Handlungsbedarfe 1 und 2
in Form von lärmmindernden Belägen.
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Kurzin halt der Stellungnahme
(sinngemäß zusammengefasst)
Entscheidung svor -
schlag für den Rat
Stellungnahme der Verwaltung
C Städtische Dienststellen und stadtnahe Gesellschaften
Umsetzung ist nur mit einem hohen zusätzlichen Personalbedarf möglich.
Handlungsebene LKW-Führung:
Als weiterer Schritt zum bereits abgeschlossenen LKW-Führungskonzept
wird aktuell das Projekt „Effiziente und stadtverträgliche LKW-Navigation
Region Rheinland“ erarbeitet, um Verkehrsminderung durch gezielte
Steuerung des Schwerlastverkehrs zu erzielen. Unter Federführung des
NVR werden hierbei seitens der Stadt Köln und weiterer Regionskommu-
nen Datengrundlagen zu Vorrangnetzen und Restriktionen für eine effizi-
ente und stadtverträgliche LKW-Navigation in Köln und der Region bereit-
gestellt. Diese Daten werden dann den Anbietern von Kartengrundlagen
zur Verfügung gestellt und fließen in die LKW-spezifischen Softwarepro-
dukte für Navigationsgeräte ein. Köln ist bei diesem Projekt Motor und
Kooperationspartner und hat bereits ein LKW-Vorrangroutennetz definiert,
sowie einen Großteil der LKW-Restriktionen erhoben. Es ist beabsichtigt
diese Daten ab Mitte 2017 verfügbar zu machen.
Ergänzend weist 66 auf die in den letzten Jahren erfolgte Umsetzung
nächtlicher LKW-Fahrverbote von 22 bis 6 Uhr in den Bereichen Rather
Mauspfad und Eiler Straße von Rösrather Straße bis Maarhäuser Weg in
Köln-Rath/Heumar hin.
Einsatz schadstoff- und lärmreduzierter Fahrzeuge auf dem städtischen
Bauhof
Bei Ersatzbeschaffungen wird regelmäßig geprüft welche alternativen
Antriebsformen (Elektromobilität) möglich sind. Weiterhin wird hierbei
darauf geachtet, dass die Lärmbelastung gering ist.
Die genannten bereits umgesetzten nächtlichen LKW-
Fahrverbote in den Bereichen Rather Mauspfad / Eiler Straße
wurden im Bericht von LKW-Argus übernommen.
Seitens der Umweltverwaltung wird
darauf hingewiesen, dass hier
die Handlungsbedarfe 3 / 2 gemäß Lärmaktionsplan gegeben
sind und insofern diese Maßnahmen hier bedeutsam für die
Lärmminderung sind.
4. Amt für Stadtentwicklung und Statistik der Stadt Köln
Das Amt für Stadtentwicklung und Statistik der Stadt Köln spricht neben
kleineren redaktionellen Anpassungen auch aktualisierte Sachstände an.
So wird darauf hingewiesen, dass die Buslinie 133 als erste vollständig
batteriebetriebene Buslinie seit Dezember 2016 in Betrieb ist, der 3. Köl-
ner Nahverkehrsplan sich nun im Aufstellungsverfahren befindet und in
2017 vom Rat beschlossen werden soll und außerdem das Stadtentwick-
lungskonzept Mobilität und Verkehr (StEK MoVe, Nachfolger des Ge-
Die Stellungnahme
wird zur Kenntnis
genommen
Neben der bereits umgesetzten E-Buslinie 133 plant die KVB
nach Kenntnisstand der Umweltverwaltung (April 2017) bis 2021
zusätzlich 45 bis 50 Fahrzeuge zu beschaffen, die auf sechs wei-
teren Linien eingesetzt werden sollen.
Der 3. Kölner Nahverkehrsplan wurde am 11.07.2017 vom Rat
beschlossen.
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Kurzin halt der Stellungnahme
(sinngemäß zusammengefasst)
Entscheidung svor -
schlag für den Rat
Stellungnahme der Verwaltung
C Städtische Dienststellen und stadtnahe Gesellschaften
samtverkehrskonzeptes aus 1992) ab 2017 auf der Grundlage des Stra-
tegiepapiers „Köln mobil 2025“ in einem mehrjährige n Planungsprozess
neu aufgestellt werden soll. Außerdem wird verdeutlicht, dass das Baulü-
ckenprogramm aufgrund der Bedarfslage gemäß Ratsbeschluss vom
20.12.2016 (zu TOP 10.37, Umsetzung STEK Wohnen hier: Neue Flä-
chen für den Wohnungsbau1028/2015) reaktiviert werden soll.
5. Kölner Verkehrs -Betriebe AG (KVB AG)
Seitens der KVB AG wurden Einzelmaßnahmen im Sinne des Handlungs-
und Maßnahmenkatalog zum Lärmaktionsplan angesprochen, die finanz-
technisch gesichert und in den nächsten Jahren umgesetzt werden. Eine
entsprechende Auflistung ist in Anlage 5 des Berichtes von LK-Argus
wiedergegeben
Die KVB AG legt außerdem dar, dass sie in den letzten Jahren neben den
im Bericht zum Lärmaktionsplan beschriebenen Maßnahmen noch weite-
re Maßnahmen mit lärmmindernder Wirkung im Sinne der Lärmminde-
rungsplanung umgesetzt hat. So wird seit Mai 2015 das KVB-
Leihradsystem für Nutzer KVB-Chipkartentickets angeboten. Zukünftig
sollen Nutzer solcher Tickets ggf. auch Carsharingsysteme oder weitere
Angebote im Bereich von Mobilitätsstationen nutzen können. Seit De-
zember 2016 wurde die komplette Buslinie 133 auf Elektrobusbetrieb
umgestellt. Im Bereich der Gleise der Linien 1, 7 und 9 zwischen Nord-
Süd Fahrt und Neumarkt erfolgte 2014/2015 eine Erneuerung in Form
eines Rasengleises. Zwischen den Haltestellen Severinsstraße und Ro-
denkirchen/Sürth wurde im Dezember 2015 die Stadtbahnlinie 17 einge-
führt. Mit 3 neuen Gleisbauwagen setzt die KVB AG seit Oktober 2016
Maschinen für Gleisbauarbeiten und Gleiswartungen ein, die nicht nur
schnell und effektiv arbeiten, sondern auch halb so laut wie die alten sind.
Die in Anlage 5 des
Berichtes von LK-
Argus aufgelisteten
Einzelmaßnahmen
der KVB AG werden
nachrichtlich in den
Lärmaktionsplan auf-
genommen
Darüber hinaus wer-
den die Ausführungen
zur Kenntnis genom-
men.
Die in Anlage 5 des Berichtes von LK-Argus aufgelisteten Ein-
zelmaßnahmen der nächsten Jahre tragen im Sinne der Lärmak-
tionsplanung nach EU-Umgebungslärmrichtlinie zu einer Lärm-
minderung im Stadtgebiet bei. Da sie zur Umsetzung kommen
werden, können sie zusätzlich als verbindliche Maßnahme des
Lärmaktionsplans in diesen nachrichtlich aufgenommen werden.
6. Stadtwerke Köln GmbH
Mit Bezug zur Tochtergesellschaft KVB-AG werden seitens der Stadtwer-
ke Köln GmbH Einzelmaßnahmen im Sinne des Handlungs- und Maß-
nahmenkatalog angesprochen, die finanztechnisch gesichert sind und in
den nächsten Jahren umgesetzt werden. Eine entsprechende Auflistung
ist in Anlage 5 des Berichtes von LK-Argus wiedergegeben.
Siehe Punkt 5 / Kölner
Verkehrsbetriebe
(KVB)
Siehe Punkt 5 / Kölner Verkehrsbetriebe (KVB)
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Kurzin halt der Stellungnahme
(sinngemäß zusammengefasst)
Entscheidung svor -
schlag für den Rat
Stellungnahme der Verwaltung
C Städtische Dienststellen und stadtnahe Gesellschaften
Die Stadtwerke Köln verweisen zusätzlich auf die weiteren seitens der
KVB-AG vorgenommenen Ausführungen (s. o.). Im Hinblick auf das KVB-
Leihradsystem wird ergänzend erläutert, dass die Leihräder bislang links-
rheinisch innerhalb der Militärringstraße und rechtsrheinisch in den Stadt-
eilen Deutz, Kalk, Mülheim, Buchforst, Poll und Humboldt zur Verfügung
stehen. Es wird außerdem dargelegt, dass auf der Linie 146 seit drei Jah-
ren regelmäßig Hybridbusse verkehren und dass die Linie 133 seit De-
zember 2016 vollständig auf Elektrobusbetrieb umgestellt wurde.
Im Hinblick auf die Tochtergesellschaft Abfallwirtschaftsbetriebe Köln
GmbH (AWB) wird dargelegt, dass dort bei der Beschaffung von Fahr-
zeugen und Geräten die besten verfügbaren Lärmschutzausstattungen
maßgeblich sind. Bei Kleingeräten wie z. B. Laubbläsern werden die lei-
seren elektrisch betriebenen Ausführungen angeschafft und bei gleicher
Funktionserfüllung und wirtschaftlicher Machbarkeit haben elektrisch an-
getriebene Fahrzeuge den Vorrang.
Im Hinblick auf die Tochtergesellschaften RheinEnergie AG / Rheinische
NETZGesellschaft mbH vermelden die Stadtwerke Köln GmbH keine
Bedenken oder Anregungen.
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Kurzinhalt weiterer Anregung en
(sinngemäß zusammengefasst)
Entscheidung svor -
schlag für den Rat
Stellungnahme der Verwaltung
D Beschlüsse im Vorfeld der öffentlichen Ausl egung
1 Rat der Stadt Köln
Der Rat hat am 22.09.2016 neben der öffentlichen Auslegung des Lärm-
aktionsplans Änderungen und Ergänzungen zur Verwaltungsvorlage
2422/2015 beschlossen
Die vom Rat be-
schlossenen Ände-
rungen, die nicht un-
mittelbar umsetzbar
sind, werden im Rah-
men der Fortschrei-
bungen des Lärmakti-
onsplans bearbeitet.
Die vom Rat beschlossenen Änderungen betreffend den Einsatz
von „lärmmindernden Fahrbahnbelägen“ bei der Fahrba hnsanie-
rung von Straßen mit Handlungsbedarf 1. und 2. Ordnung und die
Abarbeitung der Handlungsebenen mit Priorität 2 entsprechend
Priorität 1 werden bereits umgesetzt..
Die darüber hinaus beschlossenen Änderungen werden von der
Verwaltung im Rahmen den Fortschreibungen des Lärmaktions-
planes bearbeitet
2. Ausschuss für Anregungen und Beschwerden der Stadt Köln
Im Zusammenhang mit einer Bürgereingabe gem. § 24 GO, betr.: Fein-
staub- und Lärmbelastung im Blücherpark / Errichtung von Lärmschutz
(Az.: 02-1600-131/15) hat sich der Ausschuss für Anregungen und Be-
schwerden am 08.03.2016 gegen die Errichtung einer Lärmschutzwand
entlang des Blücherparks zur BAB 57 ausgesprochen. Er hat jedoch den
Ausschuss für Umwelt und Grün gebeten, sich im Rahmen des Lärmakti-
onsplans um eine Verringerung des Lärmeintrags im Blücherpark zu
kümmern.
Die Entscheidung der
Bezirksregierung Köln
wird abgewartet.
Aufgrund gesetzlicher Vorgaben kann der Landesbetrieb Stra-
ßenbau NRW, als zuständiger Baulastträger für die BAB 57, ab-
zielend auf Parkanlagen und Kleingärten keine baulichen Lärm-
minderungsmaßnahmen (Lärmschutzwände und / oder –wä lle,
lärmmindernde Beläge) durchführen. Da die finanziellen Voraus-
setzungen der Stadt dies nicht ermöglichen hat darüber hinaus
der Verkehrsausschuss der Stadt Köln am 09.03.2016 entschie-
den, auf die Errichtung einer freiwilligen Lärmschutzwand an der
A 57 durch die Stadt Köln zu verzichten.
Auch straßenverkehrsrechtliche Anordnungen mit lärmmindern-
der Wirkung kommen im vorliegenden Fall wohl nicht in Frage.
Nach § 45 Absatz 1 Satz 2 Nr. 3 der Straßenverkehrsordnung
(StVO) kann die Bezirksregierung Köln als für die BAB 57 zu-
ständige Straßenverkehrsbehörde unter Abwägung verschiede-
ner Belange zwar grundsätzlich bei hohen Lärm- und Luftbelas-
tungen Beschränkungen wie Reduzierungen von zulässigen Ge-
schwindigkeiten und / oder LKW-Fahrverbote zum Schutz der
Wohnbevölkerung anordnen. Da jedoch der § 45 der StVO auf
die wohnende Bevölkerung und nicht auf Parkanlagen und Klein-
gärten ausgerichtet ist und die verkehrlichen Belange gerade im
Bereich von Bundesautobahnen einen hohen Stellenwert haben,
wird seitens der Verwaltung nicht davon ausgegangen, dass die
Bezirksregierung Köln einen entsprechenden Antrag positiv be-
scheiden kann
Ein entsprechender Antrag auf Reduzierung der zulässigen Ge-
schwindigkeit liegt der Bezirksregierung Köln inzwischen vor.
Beratungsverlauf (7)
Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien
Zur SitzungBeschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert empfohlen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert empfohlen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert empfohlen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2437/2017
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 14.11.2017
- Erstellt
- 07.08.2017 15:29