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V/0015/2020

Lastenradförderung: Kaufprämie und Abstellanlagen

Vorlagen 20.01.2020

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 12.02.2020, TOP 13

Anlage C

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Ansehen

Anlage D

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Ansehen

Anlage E

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Ansehen

Analge B

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Ansehen

Anlage A

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Ansehen

Beschlussvorlage

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Ansehen

Anlage C

5421 Zeichen

Anlage C zur Vorlage V/0015/2020 
  
Antrag zum Förderprogramm der Stadt Münster 
– „Förderung von Lastenfahrrädern und Lastenanhängern“ 
auf Grundlage der Förderrichtlinie der Stadt Münster 
in der Fassung vom 10.01.2020  
 
Antragsteller/-in: 
(Der Antrag kann nur von einer volljährigen Privatperson gestellt werden) 
Name: 
Anschrift (Straße, Hausnummer und Postleitzahl): 
Geburtsdatum: 
Telefonnummer (für Rückfragen): 
E-Mail-Adresse (für Rückfragen): 
 
Stadt Münster 
Amt für Mobilität und Tiefbau 
Förderprogramm Lastenfahrräder/-anhänger 
48127 Münster 
 
Bitte beachten Sie, dass eine Förderung nur für Lastenräder bzw. Lastenanhänger erfolgen 
kann, die ab dem 01.04.2020 gekauft werden. Zudem ist je Antragsteller/-in maximal ein 
Gegenstand förderfähig. 
 
Hiermit beantrage ich einen Zuschuss für den Kauf des folgenden werksneuen Lastenrades 
bzw. Lasten-/Kinderanhängers  (bitte ankreuzen): 
 
  
Lastenrad  
 
 
Förderung 30 %, max. 750,- € 
  
Lasten-/Kinderanhänger 
 
 
Förderung 30 %, max. 100,- € 
 
Hinweis: Zubehörartikel (z. B. Regenschutz) werden nicht gefördert.

Anlage C zur Vorlage V/0015/2020 
  
Im Falle einer Käufergemeinschaft:  
 
- Familienmitglieder / Angehörige, die im selben Haushalt leben, zählen nicht als Käufergemeinschaft und 
müssen nicht angegeben werden  
- Sollte es mehr als 4 Personen geben, fügen Sie dem Antrag bitte eine gesonderte Anlage mit Namen, 
Anschriften und Unterschriften bei  
- Hinweis: Der Antrag muss von einer Einzelperson gestellt werden. 
 
 
Name, Anschrift, Geburtsdatum: Datum, Unterschrift:  
  
  
  
  
 
 
Folgende Unterlagen liegen dem vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Antrag bei: 
 Wohnortnachweis, z.B. durch Kopie des Personalausw eises. Zur Identifizierung nicht 
benötigte Ausweisdaten können und sollen geschwärzt werden. Das gilt insbesondere 
für die auf dem Ausweis aufgedruckte Zugangsnummer sowie die Seriennummer 
 
Folgende Unterlagen sind spätestens 12 Wochen nach Förderzusage nachzureichen, damit 
eine Auszahlung der Kaufprämie erfolgen kann: 
 Rechnungskopie: diese muss den Verkäufer / die Ver käuferin, den Käufer / die 
Käuferin, die genaue Bezeichnung des Kaufgegenstandes sowie den gezahlten Preis 
enthalten 
 Rahmennummer des Lastenrades, entfällt beim Anhäng er  
 Nachweis der Nutzlast (= zulässiges Gesamtgewicht – Eigengewicht des Fahrzeugs) 
von mindestens 150 Kilogramm (z. B. Händlerbeleg oder Kopie der technischen 
Ausstattungsmerkmale, Produktblatt), entfällt beim Anhänger 
 
Hinweis: Die Rechnung muss für den Zeitraum der verpflichtenden Eigennutzungsdauer (= 36 
Monate) aufbewahrt werden. 
 
 
Ich bitte nach meiner Übersendung der Rechnungskopie und der Rahmennummer um 
Überweisung des Förderbetrags auf mein Bankkonto: 
 
 
Bank 
 
 
IBAN 
 
 
BIC

Anlage C zur Vorlage V/0015/2020 
  
Die Förderung kann unter folgenden Umständen mit sechsprozentiger Verzinsung anteilig in 
Bezug auf die Restlaufzeit des verpflichtenden Eigennutzungszeitraums vom Fördernehmer /    
von der Fördernehmerin zurückgefordert werden: 
 
 Verkauf des Lastenrades/des Lastenanhängers vor Ab lauf des 36-monatigen 
Eigennutzungszeitraums 
 Wechsel des Hauptwohnsitzes des Fördernehmers/der Fördernehmerin in eine andere 
Gemeinde vor Ablauf des 36-monatigen Eigennutzungszeitraums 
 Dauerhafte Unbrauchbarkeit des Kaufgegenstandes vo r Ablauf des 36-monatigen 
Eigennutzungszeitraums (z. B. durch Unfall, Vandalismus etc.), sofern der Gegenstand 
nicht vom Fördernehmer durch einen gleichwertigen, werksneuen ersetzt wird 
 die Zweckentfremdung des gekauften Gegenstandes 
 Nachträgliches Bekanntwerden von Sachverhalten, di e bei Kenntnis zum Zeitpunkt der 
Gewährung der Förderung zu einer Ablehnung des Antrags geführt hätten (z. B. 
falsche Angaben im Antrag, Fälschung von Dokumenten etc.) 
 
Umstände, die zu einer Rückforderung führen können, sind der Stadt Münster unverzüglich 
unter Vorlage geeigneter Nachweise (z. B. Unfallanzeige, Versicherungsmeldung o. ä.) 
mitzuteilen. 
 
Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht. Das Amt für Mobilität und Tiefbau 
entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen der verfügbaren Mittel. Auf der 
Internetseite des Amtes für Mobilität und Tiefbau (https://www.stadt-muenster.de/mobilitaet )
 
wird der jeweils aktuelle Stand der verfügbaren Mittel angezeigt.  
 
Mit meiner Unterschrift bestätige ich, dass für den oben genannten Fördergegenstand keine 
weiteren öffentlichen Fördermöglichkeiten (beispielsweise des Landes oder des Bundes) in 
Anspruch genommen wurden oder werden.  
 
Des Weiteren erkläre ich mit meiner Unterschrift mein Einverständnis, dass die in diesem 
Antrag enthaltenen personen- und projektbezogenen Daten im Rahmen des Förderverfahrens 
der Stadt Münster durch das Amt für Mobilität und Tiefbau zum Zwecke der 
Antragsbearbeitung elektronisch gespeichert und verarbeitet werden dürfen.  
 
Ich erteile zudem meine Einwilligung, bei einer stichprobenhaften Prüfung mein Lastenrad / 
meinen Lastenanhänger dem Amt für Mobilität und Tiefbau vor dem Stadthaus 3, Albersloher 
Weg 33, zu präsentieren. 
 
Ich versichere, dass alle Angaben vollständig und wahrheitsgemäß sind. 
Ich versichere, dass mir der Inhalt der aktuellen Förderrichtlinien bekannt ist. 
 
  
 
 
 
___________________________________________________ 
Datum   Unterschrift 
 
 
  
 
 
Ggf. Unterschriften der weiteren Antrags-/Kaufbeteiligten:

Anlage D

228 Zeichen

!
!
!
!
!
0 100 200 300 400 500
Meter
Geplante Standorte für Lastenrad-Stellplätze
Bearbeitung: Fahrradbüro
Stand: Januar 2020
2 Stellplätze
8 Stellplätze
5 Stellplätze
1 Stellplatz
3 Stellplätze
Anlage D zur Vorlage V/0015/2020

Anlage E

1332 Zeichen

IIIIIIIIII41580IIIIIIIIIIIIIIIIIIII41394038575579580
Plotdatum 28.10.2019MaßstabBearbeitetGezeichnetBlatt Nr.Okt. 20191 : 250DatumOkt. 2019StewenStewen1 (1)NameDomplatz OstseiteAbstellanlagen für Lastenräder undModernisierung regulärer Abstellanlagen
4 Fahrradanlehnbügel für Lastenräder85x85cmpulverbeschichtet in DB703 (Eisenglimmer, grau)herausnehmbar2x VZ 626-10 u. VZ 626-202.50
vorhandene VZ 626-10u. VZ 626-20 erhalten4 Fahrradanlehnbügel85x85cmpulverbeschichtet in DB703 (Eisenglimmer, grau)herausnehmbar17 Fahrradanlehnbügel85x85cmpulverbeschichtet in DB703 (Eisenglimmer, grau)herausnehmbar2x VZ 626-10 u. VZ 626-20vorhandene VZ 626-10u. VZ 626-20 erhaltenvorhandene Vorderradhalter/Reihenparker entfernen
Bestand:-41 Abstellplätze für Fahrräder anVorderradhaltern und Reihenparkern-24 PKW-Stellplätze für BewohnerGeplant:-42 Abstellplätze für Fahrräder an 21 Anlehnbügeln-8 Abstellplätze für Lastenräder an 4 Anlehnbügeln-22 PKW-Stellplätze für Bewohner
VZ 314-10 mitZusatzzeichen"Lastenfahrräder" undVZ 314-20 mitZusatzzeichen VZ1044-30 (Parkzone C)aufstellen2.502.302.501.001.001.001.001.001.001.001.002.902.803.703.652.501.001.300.853.950.850.85vorhandenenRohrpfosten mit vorh. VZ314-20 versetzen,Zusatzzeichen VZ1044-30 entfernen unddurch Zusatzzeichen mitAufschrift"Lastenfahrräder"ersetzen1.151.00Streugut-Container

Analge B

8995 Zeichen

Förderprogramm zur Anschaffung von in M ünster genutzten 
Lastenr ädern bzw. Lastenanh ängern 
 
 
Förderrichtlinie der Stadt M ünster 
In der Fassung vom 10.01.2020 
 
 
 
1. Allgemeines 
 
Münster ist eine Fahrradhochburg. Bereits jetzt spi elt das Fahrrad eine herausragende Rolle 
in der Abwicklung des Stadtverkehrs. Wenngleich sch on heute einige Lastenfahrräder im 
Stadtgebiet unterwegs sind, wird doch gerade für Ei nkäufe und Lastentransporte vielfach 
noch auf das private Kraftfahrzeug zurückgegriffen.  Durch die Auslobung einer Kaufprämie 
für Lastenfahrräder und Lasten- sowie Kinderanhänge r wird ein Anreiz für Privatpersonen 
geschaffen, verstärkt auf dieses umweltfreundliche Verkehrsmittel zu setzen und damit Kfz-
Fahrten zu ersetzen. 
 
Die Förderung erfolgt im Hinblick auf den „Masterpl an Mobilität Münster 2035+“ unter 
Berücksichtigung des „Mobilitätsfonds für eine nach haltige Mobilitätsinfrastruktur – 
Masterplan Mobilität zeitnah umsetzen“. Der materie lle politische Beschluss ist mit der 
Vorlage V/0015/2020 gefasst worden. 
 
2. Gegenstand der F örderung 
 
Gefördert wird die Anschaffung werksneuer Fahrräder  und Anhänger, die speziell zum 
Transport von Gütern und/oder Personen konstruiert werden. Das heißt, Fahrräder müssen 
über standardisierte Transportvorrichtungen verfüge n, die fest mit dem Fahrrad verbunden 
sind. Des Weiteren müssen sie eine Nutzlast (= zulä ssiges Gesamtgewicht - Eigengewicht 
des Fahrzeugs) von mindestens 150 Kilogramm aufweis en. Zubehör wie Regenschutz o.Ä. 
ist nicht förderfähig. 
 
3. H öhe der F örderung 
 
Für das Jahr 2020 und ggf. Folgejahre steht eine Ge samtfördersumme in Höhe von 
250.000,- € zur Verfügung. Sobald die Gesamtförders umme verbraucht ist, endet der 
Förderzeitraum. 
 
Grundsätzlich beträgt die einzelne Förderung 30 % d es Anschaffungspreises (inkl. MwSt.). 
Allerdings gelten folgende Höchstgrenzen für den Einzelfall: 
 
 Maximal 750,- € für Lastenräder 
 Maximal 100,- € für Lasten-/Kinderanhänger 
 
Die Antragsstellung und der Kauf dürfen frühestens mit Inkrafttreten dieser Richtlinie 
zum 01.04.2020 erfolgen . Vorher gestellte Anträge können nicht berücksicht igt und vorher 
getätigte Käufe nicht gefördert werden. Der Förderg egenstand muss 36 Monate 
eigengenutzt werden.

4. Verfahren 
 
 
Antragsberechtigte Bürgerinnen und Bürger (siehe Zi ffer 5) können ab dem 01.04.2020 
einen Antrag (mit entsprechendem Wohnortnachweis) a uf Förderung von Lastenrädern/-
anhängern stellen. Anschließend erfolgen schnellstm öglich eine Antragsprüfung und eine 
entsprechende Förderzusage durch das Amt für Mobili tät und Tiefbau. Lastenräder/-
anhänger sind grundsätzlich erst nach dieser Förder zusage förderfähig, das heißt der Kauf 
des Fördergegenstands darf erst nach erteilter Förd erzusage erfolgen. Binnen 12 Wochen 
nach Förderzusage sind alle erforderlichen Kaufnach weise (Rechnungskopie, 
Rahmennummer und Nutzlast des Lastenrades) einzurei chen. Danach erfolgt eine 
Auszahlung der Kaufprämie. Werden die erforderliche n Kaufnachweise nicht fristgerecht 
eingereicht, ist die oben genannte Förderzusage hinfällig. 
 
Die Anträge können schriftlich ab Inkrafttreten die ser Richtlinie (01.04.2020) an folgende 
Anschrift gerichtet werden: 
 
Stadt Münster 
Amt für Mobilität und Tiefbau 
Förderprogramm Lastenfahrräder/-anhänger 
48127 Münster 
 
Oder per E-Mail an: 
lastenleeze@stadt-muenster.de  
 
Rückfragen können ebenfalls unter genannter Postans chrift bzw. E-Mail-Adresse gestellt 
werden. 
 
Unvollständige Anträge können nicht berücksichtigt werden. Eine Rückmeldung hierzu 
erfolgt nicht. 
 
Die Anträge werden nach Eingang bei der Stadt Münster der Reihe nach bearbeitet. Es zählt 
der Posteingangsstempel bzw. das E-Mail-Eingangsdat um. Liegen für restliche Fördermittel 
mehrere zeitgleich eingegangene Anträge vor, entsch eidet das Los. Sind die für das 
Förderjahr zur Verfügung gestellten Fördermittel er schöpft, werden keine Anträge mehr 
angenommen und keine Fördermittel mehr ausgezahlt.  
 
5. Antragsberechtigte / Antragsinhalte / Kaufnachweise 
 
Antragsberechtigt sind ausschließlich volljährige P rivatpersonen mit Hauptwohnsitz in 
Münster, die das Lastenrad oder den Lastenanhänger zum privaten Gebrauch erwerben. Der 
Erwerb kann auch gemeinschaftlich durch mehrere vol ljährige Privatpersonen 
(Nutzergemeinschaft) erfolgen; die Förderung wird j edoch in einer Summe an eine von der 
Käufergemeinschaft zu bestimmende Person ausgezahlt . Diese Person muss auch den 
Antrag stellen.  
 
In dem Antrag sind folgende Angaben zu machen und d ie erforderlichen Nachweise 
beizufügen: 
 
 Angaben zum Antragsstellenden (Name, Anschrift, Ge burtsdatum, Telefonnummer, 
E-Mail-Adresse, Kontoverbindung) 
 
 Angaben zum Fördergegenstand (Lastenrad oder Laste nanhänger) 
 
 Bestätigung, dass das Lastenrad/der Lastenanhänger nur vom Käufer/von der 
Käuferin oder im Haushalt lebenden Familienmitglied ern bzw. den gemeinschaftlich 
an dem Kauf beteiligten Dritten für mindestens 36 M onate genutzt und nicht 
dauerhaft an Dritte weitergegeben oder verkauft wir d. Bei gemeinschaftlicher

Nutzung sind die anderen Nutzungsberechtigten mit Namen, Anschrift, Geburtsdatum 
und deren Unterschrift auf dem Antrag anzugeben. 
 
 Bestätigung, dass keine Doppelförderung vorliegt bz w. vorliegen wird (d. h. keine 
weitere Förderung z. B. von Landes- oder Bundesseite wird in Anspruch genommen). 
 
 Wohnortnachweis mittels Personalausweiskopie (Zur I dentifizierung nicht benötigte 
Ausweisdaten können und sollen geschwärzt werden. D as gilt insbesondere für die 
auf dem Ausweis aufgedruckte Zugangsnummer sowie die Seriennummer). 
 
Nach Förderzusage durch das Amt für Mobilität und T iefbau sind binnen 12 Wochen 
folgende erforderlichen Kaufnachweise einzureichen: 
 
 Rechnungskopie. Diese muss den Verkäufer/die Verkäu ferin, den Empfänger/die 
Empfängerin und die genaue Bezeichnung des Kaufgegenstandes enthalten. 
 
 Die Rahmennummer des Lastenrades, entfällt bei Lastenanhängern 
 
 Nachweis der Nutzlast (= zulässiges Gesamtgewicht - Eigengewicht des Fahrzeugs) 
von mindestens 150 Kilogramm (z. B. Händlerbeleg oder Kopie der technischen 
Ausstattungsmerkmale, Produktblatt), entfällt beim Lastenanhänger 
 
Erst anschließend erfolgt eine Auszahlung der Kaufprämie. 
 
Je Antragsteller/-in kann innerhalb des 36-monatige n Eigennutzungszeitraums nur ein 
Fördergegenstand gefördert werden. 
 
6. R ückforderung 
 
Der Förderbetrag ist bei dauerhafter Unbrauchbarkei t des Fördergegenstandes z.B. durch 
Unfall (sofern dieser nicht vom Fördernehmenden dur ch ein gleichwertiges, werksneues 
Lastenfahrrad/einen Lastenanhänger ersetzt wird), Z weckentfremdung der gekauften 
Gegenstände, Verkauf des Fördergegenstandes oder We chsel des Hauptwohnsitzes in eine 
andere Gemeinde vor Ablauf des 36-monatigen Eigennu tzungszeitraums nebst 6 % Zinsen 
anteilig in Bezug auf die Restlaufzeit des verpflic htenden Eigennutzungszeitraums 
zurückzuzahlen. Genannte Umstände sind zusammen mit  geeigneten Nachweisen (z. B. 
Unfallanzeige, Versicherungsmeldung o. ä.) der Stadt Münster unverzüglich mitzuteilen.  
 
Nachträgliches Bekanntwerden von Sachverhalten, die  bei Kenntnis zum Zeitpunkt der 
Gewährung der Förderung zu einer Ablehnung des Antr ags geführt hätten (z. B. falsche 
Angaben im Antrag, Fälschung von Dokumenten etc.) f ühren 
 ebenfalls zu einer 
Rückforderung. 
 
Zudem behält sich die Stadt Münster stichprobenhaft e Prüfungen vor, bei denen die 
Eigentümer den Kaufgegenstand beim Amt für Mobilitä t und Tiefbau vorführen müssen. 
Kann diese Vorführung nicht erbracht werden, kann d ies ebenfalls zu einer Rückforderung 
führen.  
  
7. Rechtsgrundlagen 
 
Rechtsgrundlagen für Projektförderungen nach dieser  Richtlinie sind die 
zuwendungsrechtlichen Vorschriften der Landeshausha ltsordnung und die dazu erlassenen 
Ausführungsvorschriften sowie das Verwaltungsverfahrensrecht. 
 
Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht. Das  Amt für Mobilität und Tiefbau 
entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen der verfügbaren Mittel.

8. Inkrafttreten und G ültigkeitsdauer 
 
Diese Richtlinie tritt vorbehaltlich der erforderlichen Ratsbeschlüsse zum 01.04.2020 in Kraft. 
Die Auszahlung der Mittel kann erst nach Genehmigung des städtischen Haushalts durch die 
Bezirksregierung Münster erfolgen.   
 
Sofern das Förderprogramm im Jahr 2021 und den Folg ejahren weitergeführt wird, gilt diese 
Richtlinie weiter. Ansonsten endet ihre Gültigkeit mit vollständiger Ausschöpfung der 
Fördermittel. 
 
Das Amt für Mobilität und Tiefbau kann diese Förder richtlinie an veränderte 
Fördersituationen sowie jederzeit an veränderte rechtliche Grundlagen anpassen. Außerdem 
sind jederzeit Änderungen zur Behebung von Auslegun gsproblemen sowie zur Schließung 
von Regelungslücken möglich. Es gelten die jeweils aktuellen Förderrichtlinien. Diese 
werden auf den Internetseiten des Amtes für Mobilität und Tiefbau veröffentlicht.

Anlage A

1856 Zeichen

Anlage A zur V/0015/2020 
Kurzüberblick 
Durch die Zahlung einer Kaufprämie für Lastenfahrräder und -anhänger wird ein Anreiz für Privat-
personen geschaffen, verstärkt auf dieses umweltfreundliche Verkehrsmittel zu setzen und damit 
Kfz-Fahrten zu vermeiden. Mit Lastenfahrrädern ist ein Transport von „schwerem Gepäck“ durch-
aus möglich – auch Kinder können problemlos befördert werden. Durch die Nutzung von Lasten-
fahrrädern wird die eigene Gesundheit und Fitness gestärkt. Weitere individuelle Vorteile: Keine 
Treibstoffkosten, kein Stau, keine Parkgebühren. Aber auch die Auswirkungen auf die Umwelt 
sind nicht zu verachten. 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
 
Wir werden Münster zu einer Stadt mit höchster Lebens- und Erlebnisqualität weiterentwickeln: 
 mit hoher Umwelt- und Naturqualität 
 mit breitem Freizeit- und Sportangebot 
mit hohem Wohnwert, Familienfreundlichkeit und sozialer Balance in der Stadtgesellschaft 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 1201 Bereitstellung von Verkehrsflächen und -anlagen 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan  Ja X Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan X Ja  Nein   
Im beschlossenen Haushaltsplan 2020 enthalten? X Ja  Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren?  Ja X Nein   
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist  vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
X vollständig frei-
willig 
Die Fortführung einer Kaufprämie ist ein innovativer Beitrag zur stadt- und umweltverträglichen Mo-
bilität und somit im Hinblick auf den Masterplanprozess Mobilität Münster 2035+ zielführend.  
 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen  
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
Die Querschnittsthemen Nachhaltigkeit und Klimaschutz werden durch die Einführung einer 
Kaufprämie für Lastenfahrräder maßgeblich tangiert.

Beschlussvorlage

7967 Zeichen

V/0015/2020 
V/0015/2020 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Lastenradförderung: Kaufprämie und Abstellanlagen 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   06.02.2020 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wo h-
nen 
Vorberatung 
   12.02.2020 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 
   12.02.2020 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Das im März 2019 erstmalig implementierte kommunale Förderprogramm zur Anschaffung von in 
Münster genutzten Lastenfahrrädern und -anhängern wird aufgrund des Erfolgs fortgesetzt. Ab   
April 2020 ist somit erneut eine entsprechende Kaufprämie für Privatpers onen auszuzahlen. Es 
gelten die benannten Förderquoten und -voraussetzungen (Anlage B der Vorlage).  
 
2. Das Förderprogramm wird aufgrund der Erkenntnisse aus dem Frühjahr 2019 leicht modifiziert. Die 
maßgeblichen Anpassungsbedarfe sind dem Begründungstext zu entnehmen. Beispielsweise wird 
aufgrund teils nicht unerheblicher Lieferfristen ein zweistufiges Beantragungsverfahren eingeführt. 
 
3. Die Verwaltung wird beauftragt, die Kaufprämie offensiv zu bewerben und so dafür zu sorgen, 
dass möglichst viele Bürgerinnen und Bürger von der Prämie Gebrauch machen. 
 
4. Der Rat der Stadt Münster nimmt die beigefügten Planungen der Abstellanlagen für Lastenräder 
zur Kenntnis (Anlagen D und E) und beauftragt die Verwaltung, zeitnah weitere Standorte zu ide n-
tifizieren. Insbesondere in innenstadtnahen Wohngebieten und an (ÖPNV -)Verknüpfungspunkten 
sind zusätzliche Lastenrad-Abstellanlagen zu installieren. 
 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Die v.g. Sachentscheidung ist wie folgt zu finanzieren: 
 
Amt für Mobilität und Tiefbau 
 
24.01.2020 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in: 
Herr Oeinck 
Telefon: 492-6582 
OeinckP@stadt-muenster.de

- 2 - 
V/0015/2020 
Teilfinanzplan 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ Bemerkungen  
Produktgruppe 1201 Bereitstellung von Verkehrs-
flächen und -anlagen    
Investitionsmaß-
nahme 4265 Lastenfahrräder, Förderung    
Auszahlungen   2020 250.000  
 
Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan 2020 bei der o.g. Pr o-
duktgruppe veranschlagt. 
 
 
Begründung: 
 
Durch die Zahlung einer Kaufprämie für Lastenfahrräder und -anhänger wird ein Anreiz für Privatpe r-
sonen geschaffen, verstärkt auf dieses umweltfreundliche Verkehrsmittel zu setzen und damit Kfz -
Fahrten zu vermeiden. Mit Lastenfahrrädern ist ein Transport von „schwerem Gepäck“ durchaus mög-
lich – auch Kinder können problemlos befördert werden. Durch die Nutzung von Lastenfahrrädern 
wird die eigene Gesundheit und Fitness gestärkt. Weitere individuelle Vorteile: Keine Treibstoffkosten, 
kein Stau, keine Parkgebühren. Aber auch die Auswirkungen auf die Umwelt sind nicht zu verachten.  
 
Aus diesen Gründen hat die Stadt Münster mit Ratsbeschluss vom 13.02.2019 im letzten Jahr ers t-
mals ein ko mmunales Förderprogramm zur Anschaffung von Lastenfahrrädern und -anhängern be-
schlossen (vgl. V/0019/2019). Insgesamt wurden Fördermittel in Höhe von 200.000 Euro zur Verf ü-
gung gestellt. Als Förderquote wurden 30% des Kaufpreises festgelegt, die Maximalför derbeträge 
lagen zwischen 100 Euro für Anhänger und 1.000 Euro für elektrisch betriebene Lastenräder. 
 
Neben den eingangs aufgeführten Argumenten waren auch die Rückmeldungen der interessierten 
Bürgerinnen und Bürger durchweg positiv. Daher wird das Förder programm als Anreiz für eine nac h-
haltige Mobilitätsgestaltung sowie zur Imageförderung der Fahrradstadt Münster fortgesetzt. Gemäß 
der Vorlage V/0019/2019 bedarf es dazu dieses erneuten politischen Beschlusses.   
 
Die Erfahrungen in der operativen Abwicklu ng und auch die Hinweise der Antragsstellenden haben 
gezeigt, dass leichte Anpassungsbedarfe bestehen. Daher werden nachfolgende Modifikationen 
vorgenommen: 
 
- Die Förderquote von 30% hat sich bewährt. Der Förderhöchstsatz für Lastenräder beträgt 
künftig 750 Euro (ehemals 1.000 Euro). So können mehr Antragsstellende von einer Förde-
rung profitieren. Der Förderhöchstsatz bei Lastenanhängern bleibt mit 100 Euro unverän-
dert. 
- Der Eigennutzungszeitraum wird von ehemals mindestens 48 auf 36 Monate reduziert, um 
das Förderprogramm u.a. auch für die Menschen attraktiver zu gestalten, denen keine lan g-
fristige Wohnstandortplanung möglich ist (u.a. Studierende).  
- Es wird ein zweistufiges Verfahren eingeführt: So haben Bürgerinnen und Bürger nach A n-
tragsstellung und entsprechender Förderzusage (1. Stufe) die Chance, in Ruhe eine Kaufen t-
scheidung zu treffen und den notwendigen Bestellprozess anzustoßen. So wird auch den Li e-
ferfristen der Lastenräder Rechnung getragen. Die Fördermittel werden erst nach Einreichung 
der Rechnung und Rahmennummer ausgezahlt (2. Stufe). 
- Die Antragsstellung wird künftig per E-Mail möglich sein, um den Aufwand für die Antrags-
stellenden zu reduzieren.

- 3 - 
V/0015/2020 
Für eine Förderung müssen Privatpersonen künftig folgende Voraussetzungen erfüllen:  
 
- ausgefülltes Formular mit Angaben zur Person und Einverständnis der Förderbedingungen,  
- Rechnungskopie über den Erwerb des Kaufgegensta ndes, einschließlich Angabe der Rahmen-
nummer,  
- Wohnortnachweis (z.B. Kopie des Personalausweises),  
- das Rad wird nur vom Käufer oder im Haushalt lebenden Familienmitgliedern für mindestens 
36 Monate genutzt und nicht dauerhaft an Dritte weitergegeben oder verkauft,  
- der Förderbetrag ist bei dauerhafter Unbrauchbarkeit des Fördergegenstandes, Verkauf oder  ei-
nem Wohnortwechsel nebst 6 % Zinsen anteilig zurückzuzahlen. Genannte Umstände sind u n-
verzüglich der Stadt Münster mitzuteilen, 
- Doppelförderungen, z.B. durch Landes- oder Bundesmittel sind auszuschließen, 
- ein vollständiger Förderantrag berechtigt nicht zwangsläufig zur Inanspruchnahme einer          
Förderung, da das Jahresbudget zum Zeitpunkt der Antragsstellung bereits ausgeschöpft sein 
kann. 
Der Erwerb kann auch gemeinschaftlich durch mehrere volljährige Privatpersonen (Nutzungsgemei n-
schaft) erfolgen. 
 
Neben den Modifikationserfordernissen beim Förderprogramm besteht auch die Notwendigkeit, A n-
passungen der Verkehrsinfrastruktur vorzunehmen und bereits kurzfristig attraktive, ggf. auch übe r-
dachte Abstellmöglichkeiten für Lastenfahrräder im Stadtgebiet zu schaffen. Denn dies ist eine grund-
legende Voraussetzung, um Lastenfahrräder komfortabel nutzen zu können. Gerade bestehende und 
geplante Fahrradstraßen in verdichteten Quartieren bieten sich aufgrund der Rahmenbedingungen 
und der perspektivischen Netzfun ktion für Pilotprojekte an verschiedenen Standorten an. Daher hat 
die Verwaltung für die Schillerstraße, die Bismarckallee, die Frauenstraße und auch für den Domplatz 
(exemplarisch als Referenzplan beigefügt, siehe Anlage E) entsprechende Planungen erarbei tet, die 
noch im ersten Quartal 2020 baulich umgesetzt werden sollen. Aufgrund der begrenzten Platzverhält-
nisse im öffentlichen Raum wird dazu ein Teil der heutigen Pkw -Stellplätze entfallen. Darüber hinaus 
wird die Verwaltung insbesondere in innenstadtnah en Wohngebieten und an (ÖPNV -
)Verknüpfungspunkten zeitnah weitere Standorte identifizieren und zusätzliche Lastenrad -
Abstellanlagen installieren. Diese Standorte werden sich in das kommunale (Fahrrad -
)Parkraumkonzept – das auch auf Basis der Ergebnisse ein er umfangreichen Untersuchung der FH 
Münster noch in 2020 erarbeitet werden soll – einbetten lassen. 
 
Die Lastenradförderung (Kaufprämie und Abstellanlagen) ist ein innovativer Beitrag zur stadt - und 
umweltverträglichen Mobilität und somit im Hinblick auf den Masterplanprozess Mobilität 2035+ zie l-
führend.  
 
 
In Vertretung 
 
gez.  
 
Denstorff 
Stadtbaurat 
 
Anlagen: 
Anlage A 
Anlage B – Förderrichtlinie der Stadt Münster 
Anlage C – Antrag zum Förderprogramm der Stadt Münster 
Anlage D – Standorte künftiger Lastenrad-Abstellanlagen 
Anlage E – Referenzplanung Lastenrad-Abstellanlage Domplatz

Beratungsverlauf (3)

06.02.2020 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen
TOP 7.7 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
12.02.2020 Haupt- und Finanzausschuss
TOP 7 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
12.02.2020 Rat
TOP 13 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung

Orte (5)

  • Schillerstraße
  • Bismarckallee
  • Frauenstraße
  • Albersloher Weg 33
  • Domplatz

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Details

Aktenzeichen
V/0015/2020
Typ
Vorlagen
Datum
20.01.2020
Erstellt
06.10.2020 14:37