V/0015/2020
Lastenradförderung: Kaufprämie und Abstellanlagen
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Anlage C
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Anlage C zur Vorlage V/0015/2020 Antrag zum Förderprogramm der Stadt Münster – „Förderung von Lastenfahrrädern und Lastenanhängern“ auf Grundlage der Förderrichtlinie der Stadt Münster in der Fassung vom 10.01.2020 Antragsteller/-in: (Der Antrag kann nur von einer volljährigen Privatperson gestellt werden) Name: Anschrift (Straße, Hausnummer und Postleitzahl): Geburtsdatum: Telefonnummer (für Rückfragen): E-Mail-Adresse (für Rückfragen): Stadt Münster Amt für Mobilität und Tiefbau Förderprogramm Lastenfahrräder/-anhänger 48127 Münster Bitte beachten Sie, dass eine Förderung nur für Lastenräder bzw. Lastenanhänger erfolgen kann, die ab dem 01.04.2020 gekauft werden. Zudem ist je Antragsteller/-in maximal ein Gegenstand förderfähig. Hiermit beantrage ich einen Zuschuss für den Kauf des folgenden werksneuen Lastenrades bzw. Lasten-/Kinderanhängers (bitte ankreuzen): Lastenrad Förderung 30 %, max. 750,- € Lasten-/Kinderanhänger Förderung 30 %, max. 100,- € Hinweis: Zubehörartikel (z. B. Regenschutz) werden nicht gefördert. Anlage C zur Vorlage V/0015/2020 Im Falle einer Käufergemeinschaft: - Familienmitglieder / Angehörige, die im selben Haushalt leben, zählen nicht als Käufergemeinschaft und müssen nicht angegeben werden - Sollte es mehr als 4 Personen geben, fügen Sie dem Antrag bitte eine gesonderte Anlage mit Namen, Anschriften und Unterschriften bei - Hinweis: Der Antrag muss von einer Einzelperson gestellt werden. Name, Anschrift, Geburtsdatum: Datum, Unterschrift: Folgende Unterlagen liegen dem vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Antrag bei: Wohnortnachweis, z.B. durch Kopie des Personalausw eises. Zur Identifizierung nicht benötigte Ausweisdaten können und sollen geschwärzt werden. Das gilt insbesondere für die auf dem Ausweis aufgedruckte Zugangsnummer sowie die Seriennummer Folgende Unterlagen sind spätestens 12 Wochen nach Förderzusage nachzureichen, damit eine Auszahlung der Kaufprämie erfolgen kann: Rechnungskopie: diese muss den Verkäufer / die Ver käuferin, den Käufer / die Käuferin, die genaue Bezeichnung des Kaufgegenstandes sowie den gezahlten Preis enthalten Rahmennummer des Lastenrades, entfällt beim Anhäng er Nachweis der Nutzlast (= zulässiges Gesamtgewicht – Eigengewicht des Fahrzeugs) von mindestens 150 Kilogramm (z. B. Händlerbeleg oder Kopie der technischen Ausstattungsmerkmale, Produktblatt), entfällt beim Anhänger Hinweis: Die Rechnung muss für den Zeitraum der verpflichtenden Eigennutzungsdauer (= 36 Monate) aufbewahrt werden. Ich bitte nach meiner Übersendung der Rechnungskopie und der Rahmennummer um Überweisung des Förderbetrags auf mein Bankkonto: Bank IBAN BIC Anlage C zur Vorlage V/0015/2020 Die Förderung kann unter folgenden Umständen mit sechsprozentiger Verzinsung anteilig in Bezug auf die Restlaufzeit des verpflichtenden Eigennutzungszeitraums vom Fördernehmer / von der Fördernehmerin zurückgefordert werden: Verkauf des Lastenrades/des Lastenanhängers vor Ab lauf des 36-monatigen Eigennutzungszeitraums Wechsel des Hauptwohnsitzes des Fördernehmers/der Fördernehmerin in eine andere Gemeinde vor Ablauf des 36-monatigen Eigennutzungszeitraums Dauerhafte Unbrauchbarkeit des Kaufgegenstandes vo r Ablauf des 36-monatigen Eigennutzungszeitraums (z. B. durch Unfall, Vandalismus etc.), sofern der Gegenstand nicht vom Fördernehmer durch einen gleichwertigen, werksneuen ersetzt wird die Zweckentfremdung des gekauften Gegenstandes Nachträgliches Bekanntwerden von Sachverhalten, di e bei Kenntnis zum Zeitpunkt der Gewährung der Förderung zu einer Ablehnung des Antrags geführt hätten (z. B. falsche Angaben im Antrag, Fälschung von Dokumenten etc.) Umstände, die zu einer Rückforderung führen können, sind der Stadt Münster unverzüglich unter Vorlage geeigneter Nachweise (z. B. Unfallanzeige, Versicherungsmeldung o. ä.) mitzuteilen. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht. Das Amt für Mobilität und Tiefbau entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen der verfügbaren Mittel. Auf der Internetseite des Amtes für Mobilität und Tiefbau (https://www.stadt-muenster.de/mobilitaet ) wird der jeweils aktuelle Stand der verfügbaren Mittel angezeigt. Mit meiner Unterschrift bestätige ich, dass für den oben genannten Fördergegenstand keine weiteren öffentlichen Fördermöglichkeiten (beispielsweise des Landes oder des Bundes) in Anspruch genommen wurden oder werden. Des Weiteren erkläre ich mit meiner Unterschrift mein Einverständnis, dass die in diesem Antrag enthaltenen personen- und projektbezogenen Daten im Rahmen des Förderverfahrens der Stadt Münster durch das Amt für Mobilität und Tiefbau zum Zwecke der Antragsbearbeitung elektronisch gespeichert und verarbeitet werden dürfen. Ich erteile zudem meine Einwilligung, bei einer stichprobenhaften Prüfung mein Lastenrad / meinen Lastenanhänger dem Amt für Mobilität und Tiefbau vor dem Stadthaus 3, Albersloher Weg 33, zu präsentieren. Ich versichere, dass alle Angaben vollständig und wahrheitsgemäß sind. Ich versichere, dass mir der Inhalt der aktuellen Förderrichtlinien bekannt ist. ___________________________________________________ Datum Unterschrift Ggf. Unterschriften der weiteren Antrags-/Kaufbeteiligten:
Anlage D
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! ! ! ! ! 0 100 200 300 400 500 Meter Geplante Standorte für Lastenrad-Stellplätze Bearbeitung: Fahrradbüro Stand: Januar 2020 2 Stellplätze 8 Stellplätze 5 Stellplätze 1 Stellplatz 3 Stellplätze Anlage D zur Vorlage V/0015/2020
Anlage E
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IIIIIIIIII41580IIIIIIIIIIIIIIIIIIII41394038575579580 Plotdatum 28.10.2019MaßstabBearbeitetGezeichnetBlatt Nr.Okt. 20191 : 250DatumOkt. 2019StewenStewen1 (1)NameDomplatz OstseiteAbstellanlagen für Lastenräder undModernisierung regulärer Abstellanlagen 4 Fahrradanlehnbügel für Lastenräder85x85cmpulverbeschichtet in DB703 (Eisenglimmer, grau)herausnehmbar2x VZ 626-10 u. VZ 626-202.50 vorhandene VZ 626-10u. VZ 626-20 erhalten4 Fahrradanlehnbügel85x85cmpulverbeschichtet in DB703 (Eisenglimmer, grau)herausnehmbar17 Fahrradanlehnbügel85x85cmpulverbeschichtet in DB703 (Eisenglimmer, grau)herausnehmbar2x VZ 626-10 u. VZ 626-20vorhandene VZ 626-10u. VZ 626-20 erhaltenvorhandene Vorderradhalter/Reihenparker entfernen Bestand:-41 Abstellplätze für Fahrräder anVorderradhaltern und Reihenparkern-24 PKW-Stellplätze für BewohnerGeplant:-42 Abstellplätze für Fahrräder an 21 Anlehnbügeln-8 Abstellplätze für Lastenräder an 4 Anlehnbügeln-22 PKW-Stellplätze für Bewohner VZ 314-10 mitZusatzzeichen"Lastenfahrräder" undVZ 314-20 mitZusatzzeichen VZ1044-30 (Parkzone C)aufstellen2.502.302.501.001.001.001.001.001.001.001.002.902.803.703.652.501.001.300.853.950.850.85vorhandenenRohrpfosten mit vorh. VZ314-20 versetzen,Zusatzzeichen VZ1044-30 entfernen unddurch Zusatzzeichen mitAufschrift"Lastenfahrräder"ersetzen1.151.00Streugut-Container
Analge B
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Förderprogramm zur Anschaffung von in M ünster genutzten Lastenr ädern bzw. Lastenanh ängern Förderrichtlinie der Stadt M ünster In der Fassung vom 10.01.2020 1. Allgemeines Münster ist eine Fahrradhochburg. Bereits jetzt spi elt das Fahrrad eine herausragende Rolle in der Abwicklung des Stadtverkehrs. Wenngleich sch on heute einige Lastenfahrräder im Stadtgebiet unterwegs sind, wird doch gerade für Ei nkäufe und Lastentransporte vielfach noch auf das private Kraftfahrzeug zurückgegriffen. Durch die Auslobung einer Kaufprämie für Lastenfahrräder und Lasten- sowie Kinderanhänge r wird ein Anreiz für Privatpersonen geschaffen, verstärkt auf dieses umweltfreundliche Verkehrsmittel zu setzen und damit Kfz- Fahrten zu ersetzen. Die Förderung erfolgt im Hinblick auf den „Masterpl an Mobilität Münster 2035+“ unter Berücksichtigung des „Mobilitätsfonds für eine nach haltige Mobilitätsinfrastruktur – Masterplan Mobilität zeitnah umsetzen“. Der materie lle politische Beschluss ist mit der Vorlage V/0015/2020 gefasst worden. 2. Gegenstand der F örderung Gefördert wird die Anschaffung werksneuer Fahrräder und Anhänger, die speziell zum Transport von Gütern und/oder Personen konstruiert werden. Das heißt, Fahrräder müssen über standardisierte Transportvorrichtungen verfüge n, die fest mit dem Fahrrad verbunden sind. Des Weiteren müssen sie eine Nutzlast (= zulä ssiges Gesamtgewicht - Eigengewicht des Fahrzeugs) von mindestens 150 Kilogramm aufweis en. Zubehör wie Regenschutz o.Ä. ist nicht förderfähig. 3. H öhe der F örderung Für das Jahr 2020 und ggf. Folgejahre steht eine Ge samtfördersumme in Höhe von 250.000,- € zur Verfügung. Sobald die Gesamtförders umme verbraucht ist, endet der Förderzeitraum. Grundsätzlich beträgt die einzelne Förderung 30 % d es Anschaffungspreises (inkl. MwSt.). Allerdings gelten folgende Höchstgrenzen für den Einzelfall: Maximal 750,- € für Lastenräder Maximal 100,- € für Lasten-/Kinderanhänger Die Antragsstellung und der Kauf dürfen frühestens mit Inkrafttreten dieser Richtlinie zum 01.04.2020 erfolgen . Vorher gestellte Anträge können nicht berücksicht igt und vorher getätigte Käufe nicht gefördert werden. Der Förderg egenstand muss 36 Monate eigengenutzt werden. 4. Verfahren Antragsberechtigte Bürgerinnen und Bürger (siehe Zi ffer 5) können ab dem 01.04.2020 einen Antrag (mit entsprechendem Wohnortnachweis) a uf Förderung von Lastenrädern/- anhängern stellen. Anschließend erfolgen schnellstm öglich eine Antragsprüfung und eine entsprechende Förderzusage durch das Amt für Mobili tät und Tiefbau. Lastenräder/- anhänger sind grundsätzlich erst nach dieser Förder zusage förderfähig, das heißt der Kauf des Fördergegenstands darf erst nach erteilter Förd erzusage erfolgen. Binnen 12 Wochen nach Förderzusage sind alle erforderlichen Kaufnach weise (Rechnungskopie, Rahmennummer und Nutzlast des Lastenrades) einzurei chen. Danach erfolgt eine Auszahlung der Kaufprämie. Werden die erforderliche n Kaufnachweise nicht fristgerecht eingereicht, ist die oben genannte Förderzusage hinfällig. Die Anträge können schriftlich ab Inkrafttreten die ser Richtlinie (01.04.2020) an folgende Anschrift gerichtet werden: Stadt Münster Amt für Mobilität und Tiefbau Förderprogramm Lastenfahrräder/-anhänger 48127 Münster Oder per E-Mail an: lastenleeze@stadt-muenster.de Rückfragen können ebenfalls unter genannter Postans chrift bzw. E-Mail-Adresse gestellt werden. Unvollständige Anträge können nicht berücksichtigt werden. Eine Rückmeldung hierzu erfolgt nicht. Die Anträge werden nach Eingang bei der Stadt Münster der Reihe nach bearbeitet. Es zählt der Posteingangsstempel bzw. das E-Mail-Eingangsdat um. Liegen für restliche Fördermittel mehrere zeitgleich eingegangene Anträge vor, entsch eidet das Los. Sind die für das Förderjahr zur Verfügung gestellten Fördermittel er schöpft, werden keine Anträge mehr angenommen und keine Fördermittel mehr ausgezahlt. 5. Antragsberechtigte / Antragsinhalte / Kaufnachweise Antragsberechtigt sind ausschließlich volljährige P rivatpersonen mit Hauptwohnsitz in Münster, die das Lastenrad oder den Lastenanhänger zum privaten Gebrauch erwerben. Der Erwerb kann auch gemeinschaftlich durch mehrere vol ljährige Privatpersonen (Nutzergemeinschaft) erfolgen; die Förderung wird j edoch in einer Summe an eine von der Käufergemeinschaft zu bestimmende Person ausgezahlt . Diese Person muss auch den Antrag stellen. In dem Antrag sind folgende Angaben zu machen und d ie erforderlichen Nachweise beizufügen: Angaben zum Antragsstellenden (Name, Anschrift, Ge burtsdatum, Telefonnummer, E-Mail-Adresse, Kontoverbindung) Angaben zum Fördergegenstand (Lastenrad oder Laste nanhänger) Bestätigung, dass das Lastenrad/der Lastenanhänger nur vom Käufer/von der Käuferin oder im Haushalt lebenden Familienmitglied ern bzw. den gemeinschaftlich an dem Kauf beteiligten Dritten für mindestens 36 M onate genutzt und nicht dauerhaft an Dritte weitergegeben oder verkauft wir d. Bei gemeinschaftlicher Nutzung sind die anderen Nutzungsberechtigten mit Namen, Anschrift, Geburtsdatum und deren Unterschrift auf dem Antrag anzugeben. Bestätigung, dass keine Doppelförderung vorliegt bz w. vorliegen wird (d. h. keine weitere Förderung z. B. von Landes- oder Bundesseite wird in Anspruch genommen). Wohnortnachweis mittels Personalausweiskopie (Zur I dentifizierung nicht benötigte Ausweisdaten können und sollen geschwärzt werden. D as gilt insbesondere für die auf dem Ausweis aufgedruckte Zugangsnummer sowie die Seriennummer). Nach Förderzusage durch das Amt für Mobilität und T iefbau sind binnen 12 Wochen folgende erforderlichen Kaufnachweise einzureichen: Rechnungskopie. Diese muss den Verkäufer/die Verkäu ferin, den Empfänger/die Empfängerin und die genaue Bezeichnung des Kaufgegenstandes enthalten. Die Rahmennummer des Lastenrades, entfällt bei Lastenanhängern Nachweis der Nutzlast (= zulässiges Gesamtgewicht - Eigengewicht des Fahrzeugs) von mindestens 150 Kilogramm (z. B. Händlerbeleg oder Kopie der technischen Ausstattungsmerkmale, Produktblatt), entfällt beim Lastenanhänger Erst anschließend erfolgt eine Auszahlung der Kaufprämie. Je Antragsteller/-in kann innerhalb des 36-monatige n Eigennutzungszeitraums nur ein Fördergegenstand gefördert werden. 6. R ückforderung Der Förderbetrag ist bei dauerhafter Unbrauchbarkei t des Fördergegenstandes z.B. durch Unfall (sofern dieser nicht vom Fördernehmenden dur ch ein gleichwertiges, werksneues Lastenfahrrad/einen Lastenanhänger ersetzt wird), Z weckentfremdung der gekauften Gegenstände, Verkauf des Fördergegenstandes oder We chsel des Hauptwohnsitzes in eine andere Gemeinde vor Ablauf des 36-monatigen Eigennu tzungszeitraums nebst 6 % Zinsen anteilig in Bezug auf die Restlaufzeit des verpflic htenden Eigennutzungszeitraums zurückzuzahlen. Genannte Umstände sind zusammen mit geeigneten Nachweisen (z. B. Unfallanzeige, Versicherungsmeldung o. ä.) der Stadt Münster unverzüglich mitzuteilen. Nachträgliches Bekanntwerden von Sachverhalten, die bei Kenntnis zum Zeitpunkt der Gewährung der Förderung zu einer Ablehnung des Antr ags geführt hätten (z. B. falsche Angaben im Antrag, Fälschung von Dokumenten etc.) f ühren ebenfalls zu einer Rückforderung. Zudem behält sich die Stadt Münster stichprobenhaft e Prüfungen vor, bei denen die Eigentümer den Kaufgegenstand beim Amt für Mobilitä t und Tiefbau vorführen müssen. Kann diese Vorführung nicht erbracht werden, kann d ies ebenfalls zu einer Rückforderung führen. 7. Rechtsgrundlagen Rechtsgrundlagen für Projektförderungen nach dieser Richtlinie sind die zuwendungsrechtlichen Vorschriften der Landeshausha ltsordnung und die dazu erlassenen Ausführungsvorschriften sowie das Verwaltungsverfahrensrecht. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht. Das Amt für Mobilität und Tiefbau entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen der verfügbaren Mittel. 8. Inkrafttreten und G ültigkeitsdauer Diese Richtlinie tritt vorbehaltlich der erforderlichen Ratsbeschlüsse zum 01.04.2020 in Kraft. Die Auszahlung der Mittel kann erst nach Genehmigung des städtischen Haushalts durch die Bezirksregierung Münster erfolgen. Sofern das Förderprogramm im Jahr 2021 und den Folg ejahren weitergeführt wird, gilt diese Richtlinie weiter. Ansonsten endet ihre Gültigkeit mit vollständiger Ausschöpfung der Fördermittel. Das Amt für Mobilität und Tiefbau kann diese Förder richtlinie an veränderte Fördersituationen sowie jederzeit an veränderte rechtliche Grundlagen anpassen. Außerdem sind jederzeit Änderungen zur Behebung von Auslegun gsproblemen sowie zur Schließung von Regelungslücken möglich. Es gelten die jeweils aktuellen Förderrichtlinien. Diese werden auf den Internetseiten des Amtes für Mobilität und Tiefbau veröffentlicht.
Anlage A
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Anlage A zur V/0015/2020 Kurzüberblick Durch die Zahlung einer Kaufprämie für Lastenfahrräder und -anhänger wird ein Anreiz für Privat- personen geschaffen, verstärkt auf dieses umweltfreundliche Verkehrsmittel zu setzen und damit Kfz-Fahrten zu vermeiden. Mit Lastenfahrrädern ist ein Transport von „schwerem Gepäck“ durch- aus möglich – auch Kinder können problemlos befördert werden. Durch die Nutzung von Lasten- fahrrädern wird die eigene Gesundheit und Fitness gestärkt. Weitere individuelle Vorteile: Keine Treibstoffkosten, kein Stau, keine Parkgebühren. Aber auch die Auswirkungen auf die Umwelt sind nicht zu verachten. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Wir werden Münster zu einer Stadt mit höchster Lebens- und Erlebnisqualität weiterentwickeln: mit hoher Umwelt- und Naturqualität mit breitem Freizeit- und Sportangebot mit hohem Wohnwert, Familienfreundlichkeit und sozialer Balance in der Stadtgesellschaft Finanzierung Produktgruppe: 1201 Bereitstellung von Verkehrsflächen und -anlagen Auswirkungen auf den Ergebnisplan Ja X Nein Auswirkungen auf den Finanzplan X Ja Nein Im beschlossenen Haushaltsplan 2020 enthalten? X Ja Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? Ja X Nein Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig X vollständig frei- willig Die Fortführung einer Kaufprämie ist ein innovativer Beitrag zur stadt- und umweltverträglichen Mo- bilität und somit im Hinblick auf den Masterplanprozess Mobilität Münster 2035+ zielführend. Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Die Querschnittsthemen Nachhaltigkeit und Klimaschutz werden durch die Einführung einer Kaufprämie für Lastenfahrräder maßgeblich tangiert.
Beschlussvorlage
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V/0015/2020 V/0015/2020 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Lastenradförderung: Kaufprämie und Abstellanlagen Beratungsfolge 06.02.2020 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wo h- nen Vorberatung 12.02.2020 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 12.02.2020 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Das im März 2019 erstmalig implementierte kommunale Förderprogramm zur Anschaffung von in Münster genutzten Lastenfahrrädern und -anhängern wird aufgrund des Erfolgs fortgesetzt. Ab April 2020 ist somit erneut eine entsprechende Kaufprämie für Privatpers onen auszuzahlen. Es gelten die benannten Förderquoten und -voraussetzungen (Anlage B der Vorlage). 2. Das Förderprogramm wird aufgrund der Erkenntnisse aus dem Frühjahr 2019 leicht modifiziert. Die maßgeblichen Anpassungsbedarfe sind dem Begründungstext zu entnehmen. Beispielsweise wird aufgrund teils nicht unerheblicher Lieferfristen ein zweistufiges Beantragungsverfahren eingeführt. 3. Die Verwaltung wird beauftragt, die Kaufprämie offensiv zu bewerben und so dafür zu sorgen, dass möglichst viele Bürgerinnen und Bürger von der Prämie Gebrauch machen. 4. Der Rat der Stadt Münster nimmt die beigefügten Planungen der Abstellanlagen für Lastenräder zur Kenntnis (Anlagen D und E) und beauftragt die Verwaltung, zeitnah weitere Standorte zu ide n- tifizieren. Insbesondere in innenstadtnahen Wohngebieten und an (ÖPNV -)Verknüpfungspunkten sind zusätzliche Lastenrad-Abstellanlagen zu installieren. II. Finanzielle Auswirkungen: Die v.g. Sachentscheidung ist wie folgt zu finanzieren: Amt für Mobilität und Tiefbau 24.01.2020 Ihr/e Ansprechpartner/in: Herr Oeinck Telefon: 492-6582 OeinckP@stadt-muenster.de - 2 - V/0015/2020 Teilfinanzplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 1201 Bereitstellung von Verkehrs- flächen und -anlagen Investitionsmaß- nahme 4265 Lastenfahrräder, Förderung Auszahlungen 2020 250.000 Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan 2020 bei der o.g. Pr o- duktgruppe veranschlagt. Begründung: Durch die Zahlung einer Kaufprämie für Lastenfahrräder und -anhänger wird ein Anreiz für Privatpe r- sonen geschaffen, verstärkt auf dieses umweltfreundliche Verkehrsmittel zu setzen und damit Kfz - Fahrten zu vermeiden. Mit Lastenfahrrädern ist ein Transport von „schwerem Gepäck“ durchaus mög- lich – auch Kinder können problemlos befördert werden. Durch die Nutzung von Lastenfahrrädern wird die eigene Gesundheit und Fitness gestärkt. Weitere individuelle Vorteile: Keine Treibstoffkosten, kein Stau, keine Parkgebühren. Aber auch die Auswirkungen auf die Umwelt sind nicht zu verachten. Aus diesen Gründen hat die Stadt Münster mit Ratsbeschluss vom 13.02.2019 im letzten Jahr ers t- mals ein ko mmunales Förderprogramm zur Anschaffung von Lastenfahrrädern und -anhängern be- schlossen (vgl. V/0019/2019). Insgesamt wurden Fördermittel in Höhe von 200.000 Euro zur Verf ü- gung gestellt. Als Förderquote wurden 30% des Kaufpreises festgelegt, die Maximalför derbeträge lagen zwischen 100 Euro für Anhänger und 1.000 Euro für elektrisch betriebene Lastenräder. Neben den eingangs aufgeführten Argumenten waren auch die Rückmeldungen der interessierten Bürgerinnen und Bürger durchweg positiv. Daher wird das Förder programm als Anreiz für eine nac h- haltige Mobilitätsgestaltung sowie zur Imageförderung der Fahrradstadt Münster fortgesetzt. Gemäß der Vorlage V/0019/2019 bedarf es dazu dieses erneuten politischen Beschlusses. Die Erfahrungen in der operativen Abwicklu ng und auch die Hinweise der Antragsstellenden haben gezeigt, dass leichte Anpassungsbedarfe bestehen. Daher werden nachfolgende Modifikationen vorgenommen: - Die Förderquote von 30% hat sich bewährt. Der Förderhöchstsatz für Lastenräder beträgt künftig 750 Euro (ehemals 1.000 Euro). So können mehr Antragsstellende von einer Förde- rung profitieren. Der Förderhöchstsatz bei Lastenanhängern bleibt mit 100 Euro unverän- dert. - Der Eigennutzungszeitraum wird von ehemals mindestens 48 auf 36 Monate reduziert, um das Förderprogramm u.a. auch für die Menschen attraktiver zu gestalten, denen keine lan g- fristige Wohnstandortplanung möglich ist (u.a. Studierende). - Es wird ein zweistufiges Verfahren eingeführt: So haben Bürgerinnen und Bürger nach A n- tragsstellung und entsprechender Förderzusage (1. Stufe) die Chance, in Ruhe eine Kaufen t- scheidung zu treffen und den notwendigen Bestellprozess anzustoßen. So wird auch den Li e- ferfristen der Lastenräder Rechnung getragen. Die Fördermittel werden erst nach Einreichung der Rechnung und Rahmennummer ausgezahlt (2. Stufe). - Die Antragsstellung wird künftig per E-Mail möglich sein, um den Aufwand für die Antrags- stellenden zu reduzieren. - 3 - V/0015/2020 Für eine Förderung müssen Privatpersonen künftig folgende Voraussetzungen erfüllen: - ausgefülltes Formular mit Angaben zur Person und Einverständnis der Förderbedingungen, - Rechnungskopie über den Erwerb des Kaufgegensta ndes, einschließlich Angabe der Rahmen- nummer, - Wohnortnachweis (z.B. Kopie des Personalausweises), - das Rad wird nur vom Käufer oder im Haushalt lebenden Familienmitgliedern für mindestens 36 Monate genutzt und nicht dauerhaft an Dritte weitergegeben oder verkauft, - der Förderbetrag ist bei dauerhafter Unbrauchbarkeit des Fördergegenstandes, Verkauf oder ei- nem Wohnortwechsel nebst 6 % Zinsen anteilig zurückzuzahlen. Genannte Umstände sind u n- verzüglich der Stadt Münster mitzuteilen, - Doppelförderungen, z.B. durch Landes- oder Bundesmittel sind auszuschließen, - ein vollständiger Förderantrag berechtigt nicht zwangsläufig zur Inanspruchnahme einer Förderung, da das Jahresbudget zum Zeitpunkt der Antragsstellung bereits ausgeschöpft sein kann. Der Erwerb kann auch gemeinschaftlich durch mehrere volljährige Privatpersonen (Nutzungsgemei n- schaft) erfolgen. Neben den Modifikationserfordernissen beim Förderprogramm besteht auch die Notwendigkeit, A n- passungen der Verkehrsinfrastruktur vorzunehmen und bereits kurzfristig attraktive, ggf. auch übe r- dachte Abstellmöglichkeiten für Lastenfahrräder im Stadtgebiet zu schaffen. Denn dies ist eine grund- legende Voraussetzung, um Lastenfahrräder komfortabel nutzen zu können. Gerade bestehende und geplante Fahrradstraßen in verdichteten Quartieren bieten sich aufgrund der Rahmenbedingungen und der perspektivischen Netzfun ktion für Pilotprojekte an verschiedenen Standorten an. Daher hat die Verwaltung für die Schillerstraße, die Bismarckallee, die Frauenstraße und auch für den Domplatz (exemplarisch als Referenzplan beigefügt, siehe Anlage E) entsprechende Planungen erarbei tet, die noch im ersten Quartal 2020 baulich umgesetzt werden sollen. Aufgrund der begrenzten Platzverhält- nisse im öffentlichen Raum wird dazu ein Teil der heutigen Pkw -Stellplätze entfallen. Darüber hinaus wird die Verwaltung insbesondere in innenstadtnah en Wohngebieten und an (ÖPNV - )Verknüpfungspunkten zeitnah weitere Standorte identifizieren und zusätzliche Lastenrad - Abstellanlagen installieren. Diese Standorte werden sich in das kommunale (Fahrrad - )Parkraumkonzept – das auch auf Basis der Ergebnisse ein er umfangreichen Untersuchung der FH Münster noch in 2020 erarbeitet werden soll – einbetten lassen. Die Lastenradförderung (Kaufprämie und Abstellanlagen) ist ein innovativer Beitrag zur stadt - und umweltverträglichen Mobilität und somit im Hinblick auf den Masterplanprozess Mobilität 2035+ zie l- führend. In Vertretung gez. Denstorff Stadtbaurat Anlagen: Anlage A Anlage B – Förderrichtlinie der Stadt Münster Anlage C – Antrag zum Förderprogramm der Stadt Münster Anlage D – Standorte künftiger Lastenrad-Abstellanlagen Anlage E – Referenzplanung Lastenrad-Abstellanlage Domplatz
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungOrte (5)
- Schillerstraße
- Bismarckallee
- Frauenstraße
- Albersloher Weg 33
- Domplatz
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- V/0015/2020
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 20.01.2020
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37