V/0251/2025
Errichtungsbeschluss: Neubau einer Kindertageseinrichtung östlich Sprakeler Straße im Stadtteil Sprakel, Bezirk Nord
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Anlage A
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Anlage A zur V/0251/2025 Kurzüberblick Zur Sicherstellung des Rechtsanspruchs auf Kindertagesbetreuung werden mit der Errichtung der dauerhaften Kita östlich der Sprakeler Straße zusätzlich 70 – 75 Betreuungsplätze im Stadtteil Sprakel im Bezirk Nord geschaffen. Die Einrichtung soll zum 01.08.2027 in Betrieb gehen, um maßnahmenbedingte sowie Betreuungsplätze für den Stadtteil Sprakel bereitzustellen. Mit der Inbetriebnahme kann die Interimskita am Holunderweg abgelöst werden. Die katholische Kirchengemeinde St. Marien und St. Josef, wird die Trägerschaft der neuen 4-Gruppen Einrich- tung östlich der Sprakeler Straße im Stadtteil Sprakel fortführen. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Der Bundesgesetzgeber hat für den Ausbau von bedarfsgerechten Betreuungsangeboten in Deutschland einen gesetzlichen Rechtsanspruch geschaffen. Dieser Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz gilt seit dem 1. August 2013 für alle Kinder ab dem vollendeten ersten Lebens- jahr. Die Stadt Münster greift die Pflichtaufgabe zum bedarfsgerechten Ausbau der Kindertagesbe- treuung in der Produktgruppe 0601 „Förderung von Kindern in Tagesbetreuung“ in zwei Zielen auf. Zum einen ist der Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz für Kinder im Alter von 3 - 6 Jahren sicherzustellen und weiterhin sollen Tagesbetreuungsangebote für unter 3-jährige Kinder mit einer Versorgungsquote von bis zu 50 % ausgebaut werden. Mit dem Erreichen dieser Werte werden die ISM Leitziele „Wir werden einer der führenden Bil- dungs-, Wissenschafts-, Forschungs- und Entwicklungsstandorte in Europa“ und „Wir werden Münster zu einer Stadt mit höchster Lebens- und Erlebnisqualität mit hohem Wohnwert, Familien- freundlichkeit und sozialer Balance in der Stadtgesellschaft weiterentwickeln“ forciert. Mit der Errichtung der Kita östlich der Sprakeler Straße werden die u3- und ü3-Plätze in Sprakel bedarfsgerecht ausgebaut. Finanzierung Produktgruppe: 0601 Förderung von Kindern in Tagesbetreuung Auswirkungen auf den Ergebnisplan X Ja Nein Auswirkungen auf den Finanzplan X Ja Nein Im beschlossenen Haushaltsplan 2025 enthalten? Ja Nein X Tlw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? X Ja Nein Bereits im Ergebnisplan veranschlagt? Ja Nein X Tlw. Bereits im Ergebnisplan veranschlagt? X Ja Nein Für die Erstausstattung des neuen Kitastandortes gewährt die Stadt für zwei der vier Gruppen in- vestive Zuschüsse im Teilfinanzplan in Höhe von insgesamt 120.000 € (60.000 €pro Gruppe), da die Kita mit zwei vorhandenen Gruppen in die neue viergruppige Einrichtung wechselt. Das ent- spricht den Regelungen für die freiwilligen, städtischen Zuschüsse (Trägerbudget) der Stadt Müns- ter, wonach die Förderung nur neue Gruppen berücksichtigt. Die Ausstattung für die vorhan-denen Gruppen wurden bereits mit der Errichtung der Interimsmaßnahme (V/0699/2018) entspre-chend gefördert. Für die Ausstattung der Gruppen werden gegebenenfalls Bundes- oder Landesmittel beantragt, soweit die entsprechenden Fördervoraussetzungen für die Maßnahme vorliegen sollten. Bei Bewilligung reduzieren sich die städtischen Zuschüsse entsprechend. Für die 4 Gruppen (inkl. der zusätzlichen zwei neuen Gruppen - 1 GI und 1 GIII) fallen ab dem Jahr 2028 p. a. Betriebskostenzuschüsse in Höhe von rd. 1.148.000 € an (für 2027 anteilig: 474.400 €). Der Träger zahlt lt. Trägervergabe mit Ratsvorlage vom 03.04.2019 (V/0141/2019) den gesetzlichen Trägeranteil. Die Regelung zur freiwilligen, städtischen anteiligen Trägeranteilsüber- nahme mit Vorlage V/0182/2024 gilt vorbehaltlich der Befristung bis zur nächsten Reform des KiBiz (Ziffer 5. der Sachentscheidung). Den Aufwendungen stehen Erträge aus Landesmitteln in Höhe von rd. 515.800 € (für 2027 anteilig: 213.200 €) und Elternbeiträge von voraussichtlich 102.400 € (für 2027 anteilig: 42.300 €) gegenüber. Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind teilweise im Haushaltsplan 2025 veran- schlagt. Die für die zwei zusätzlichen Gruppen erforderlichen Ermächtigungen (Betriebskostenzu- schuss + Freiwilliger Zuschuss) i. H. v. 589.300 € p. a. (für 2027 anteilig: 245.600 €) sowie die da- mit verbundenen Erträge (Landeszuschüsse + Elternbeiträge) i. H. v. 295.400 € p. a. (für 2027 anteilig: 128.200 €) werden im Haushaltsplan-Entwurf 2026/2027 bei o. g. Produktgruppe veran- schlagt: Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Beschlussausführung unter dem Vorbehalt steht, dass der Rat im Rahmen der Haushaltssatzung 2026/2027 bzw. der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung die Ermächtigungen bereitstellt. Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist x vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig freiwillig Gesetzliche Grundlagen: SGB VIII §§ 22 – 26, insbesondere § 24 Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Münster gehört zu den am stärksten wachsenden Städten in Nordrhein-Westfalen. Nach aktuellen städtischen Vorausberechnungen (V/0093/2024) könnte die Bevölkerung bis 2033 333.401 Ein- wohner steigen. Mit Blick auf die für die Kita relevanten Altersgruppen, wird ein Zuwachs im u3- Bereich prognostiziert. Somit nimmt im u3-Bereich das Wachstum um 7,8 % zu. Die wachsende Stadt, die alle Bereiche des Lebens betrifft, ist eine zentr ale Herausforderung, der sich Münster stellen muss. Die demographische Entwicklung der Stadt Münster ist ein grundlegender Bestandteil der Kita - ausbauplanung. Alle Maßnahmen zum Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder orientieren sich an der kleinräumigen Bevölkerungsprognose der Stadt Münster und sind darauf ausgerichtet, eine familienfreundliche Stadtentwicklung zu fördern. Dazu tragen insbesondere die bedarfsgerechte Schaffung von Plätzen zur Erfüllung des Rechtsanspruchs für ü3-Kinder und der Ausbau von u3- Plätzen bei. Im Rahmen der unterschiedlichen Arbeitsfelder der Kindertagesbetreuung werden wichtige As- pekte wie Barrierefreiheit, Inklusion, Sprachförderung und Qualifizierung differenziert berücksich- tigt und unterstützen eine familienfreundliche Entwicklung in Münster. Weiterhin steht der Ausbau von Kindertagesbetreuungsangeboten im Einklang mit der Ausrichtung Münsters als führender Wirtschaftsstandort.
Anlage 1: Lageplan
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Druckansicht Maßstab 1: 8000 Datum: 02.05.2025 Notizen: Anlage 1: Lageplan © Stadt Münster H 5765 084 R 404 677 R 405 933 H 5766 845 0 50 100 Meter
Beschlussvorlage
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V/0251/2025 V/0251/2025 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Errichtungsbeschluss: Neubau einer Kindertageseinrichtung östlich Sprakeler Straße im Stadtteil Sprakel, Bezirk Nord Beratungsfolge 03.06.2025 Bezirksvertretung Münster-Nord Anhörung 26.06.2025 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Vorberatung 26.06.2025 Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft Vorberatung 02.07.2025 Hauptausschuss Vorberatung 02.07.2025 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Der Rat der Stadt Münster stimmt der Errichtung einer neuen Kindertageseinrichtung mit vier Gruppen im Bebauungsplangebiet Nr. 576: Sprakel – Sprakeler Straße / Bahnstrecke Müns- ter – Rheine / Aldruper Straße zur Weiterentwicklung bedarfsgerechter Kindertagesbetreu- ungsangebote zu. 2. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die Rahmenstruktur der künftigen Einrichtung folgende Gruppen beinhaltet 2 Gruppen für je 20 Kinder im Alter von 2 – 6 Jahren (G1) 1 Gruppe für 10 Kinder im Alter von 0 – 3 Jahren (G2) 1 Gruppe für 20 Kinder im Alter von 3 – 6 Jahren (G3) und insgesamt 70 – 75 Plätze umfasst, davon 22 u3-Plätze und 48 – 53 ü3-Plätze. Die Rahmenstruktur wird mit der Inbetriebnahme jährlich den Bedarfen angepasst. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass dabei bedarfsgerecht, neben dem Angebot einer wöchent- lichen Betreuung von 45 Stunden, ebenfalls elterliche Bedarfe nach einer wöchentlichen Be- treuung von 25 Stunden und 35 Stunden mit Übermittagsbetreuung (Blocköffnungszeit) fle- xibel angeboten werden. Amt für Kinder, Jugendliche und Familien 26.05.2025 Ihr/e Ansprechpartner/in: Frau Heukamp Telefon: 492-5768 Heukamp@stadt- muenster.de - 2 - V/0251/2025 Die Inbetriebnahme der Einrichtung wird voraussichtlich zum 01.08.2027 erfolgen. 3. Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Einrichtung gemäß dem Ratsbeschluss vom 03.04.2019 zur Trägervergabe (V/0141/2019) von der Katholischen Kirchengemeinde St. Marien und St. Josef betrieben wird. 4. Der Rat nimmt weiterhin zur Kenntnis, dass der Träger im Bewerbungsverfahren zur Träger- vergabe der Interimskita Holunderweg sowie der dauerhaften Kita „Sprakel-Ost“ zugesichert hat, den Eltern die Möglichkeit zu geben, bedarfsgerechte flexible Öffnungszeiten gem. § 48 KiBiz „Zuschuss zur Flexibilisierung der Betreuungszeiten“ in der Kita anzubieten. 5. Die Kindertageseinrichtung wird vom Investor, der Firma Holz GmbH, Emsdetten, errichtet und an den Träger Katholische Kirchengemeinde St. Josef und St Marien, im Rahmen der Mietkonditionen des KiBiz vermietet. 6. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass der Errichtungsbeschluss vorbehaltlich der Rechtskraft des Bebauungsplans Nr. 576: Sprakel – Sprakeler Straße / Bahnstrecke Münster-Rheine / Aldruper Straße erfolgt (V/0265/2025, Satzungsbeschluss des Bebauungsplans durch den Rat erfolgt voraussichtlich am 02.07.2025). II. Finanzielle Auswirkungen: Für die Erstausstattung des neuen Kitastandortes gewährt die Stadt für zwei der vier Gruppen inves- tive Zuschüsse in Höhe von insgesamt 120.000 € (60.000 €pro Gruppe), da die Kita mit zwei vorhan- denen Gruppen in die neue viergruppige Einrichtung wechselt. Das entspricht den Regelungen für die freiwilligen, städtischen Zuschüsse (Trägerbudget) der Stadt Münster, wonach die Förderung nur neue Gruppen berücksichtigt. Die Ausstattung für die vorhandenen Gruppen wurde bereits mit der Errichtung der Interimsmaßnahme (V/0699/2018) entsprechend gefördert. Für die Ausstattung der Gruppen werden gegebenenfalls Bundes- oder Landesmittel beantragt, so- weit die entsprechenden Fördervoraussetzungen für die Maßnahme vorliegen sollten. Bei Bewilligung reduzieren sich die städtischen Zuschüsse entsprechend. Teilfinanzplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 0601 Förderung von Kindern in Ta- gesbetreuung Investitionsmaßnah- me 0210 Zusch. z. Ausbau KiTa-Betr. Auszahlungen von aktivierba- ren Zuwendungen 2027 120.000 Zuschuss an den Träger Für die 4 Gruppen (inkl. der zusätzlichen zwei neuen Gruppen - 1 GI und 1 GIII) fallen ab dem Jahr 2028 p. a. Betriebskostenzuschüsse in Höhe von rd. 1.148.000 € an (für 2027 anteilig: 474.400 €). Der Träger zahlt lt. Trägervergabe mit Ratsvorlage vom 03.04.2019 (V/0141/2019) den gesetzlichen Trägeranteil. Die Regelung zur freiwilligen, städtischen anteiligen Trägeranteilsübernahme mit Vorla- ge V/0182/2024 gilt vorbehaltlich der Befristung bis zur nächsten Reform des KiBiz (Ziffer 5. der Sa- chentscheidung). Den Aufwendungen stehen Erträge aus Landesmitteln in Höhe von rd. 515.800 € (für 2027 anteilig: 213.200 €) und Elternbeiträge von voraussichtlich 102.400 € (für 2027 anteilig: 42.300 €) gegenüber. - 3 - V/0251/2025 Teilergebnisplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 0601 Förderung von Kindern in Ta- gesbetreuung Zeile 02 Zuwendungen und allgemeine Umlagen 2027 2028ff. 213.200 515.800 Landeszuschüs- se zu den Betriebskosten Zeile 04 Öffentlich-rechtliche Leistungs- entgelte 2027 2028ff. 42.300 102.400 Elternbeiträge (Kita) Zeile 15 Transferaufwendungen a. Betriebskostenzuschuss b. Freiwilliger Zuschuss 2027 2028ff. 2027 2028ff. 474.400 1.148.000 35.360 85.700 Betriebskosten- zuschüsse für Kitas freier Träger Die Höhe der öffentlich-rechtlichen Leistungsentgelte (Elternbeiträge) ist von der Einkommenssituati- on der Eltern abhängig, deren Kinder zukünftig die Kita besuchen werden. Der o. g. Wert ist insoweit Ergebnis einer prognostischen Kalkulation. Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind teilweise im Haushaltsplan 2025 veran- schlagt. Die für die zwei zusätzlichen Gruppen erforderlichen Ermächtigungen (Betriebskostenzu- schuss + Freiwilliger Zuschuss) i. H. v. 589.300 € p. a. (für 2027 anteilig: 245.600 €) sowie die damit verbundenen Erträge (Landeszuschüsse + Elternbeiträge) i. H. v. 295.400 € p. a. (für 2027 anteilig: 128.200 €) werden im Haushaltsplan-Entwurf 2026/2027 bei o. g. Produktgruppe veranschlagt: Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Beschlussausführung unter dem Vorbehalt steht, dass der Rat im Rahmen der Haushaltssatzung 2026/2027 bzw. der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung die Ermächtigungen bereitstellt. Begründung: 1. Bedarfs- und Versorgungssituation: Seit dem 01.08.2013 haben alle Kinder ab einem Jahr einen Rechtsanspruch auf einen Kindertages- betreuungsplatz. Im Stadtteil Sprakel liegen die derzeitigen Versorgungsquoten für u3-Kinder bei 76,5 % (91 Plätze für 119 Kinder) und für ü3-Kinder bei 111,6% (164 Plätze für 147 Kinder). Damit liegen die Versorgungs- quoten sowohl bei den u3-Kindern als auch bei den ü3-Kindern deutlich über dem gesamtstädtischen Durchschnitt. Dennoch wurde es bereits in 2019 aufgrund der hohen Nachfrage nach Betreuungs- plätzen erforderlich, für Sprakel weitere Plätze durch die Errichtung einer 2-Gruppen-Pavillonanlage zu schaffen (V/0699/2019). Die Betreuungssituation in Sprakel zeichnet sich durch die aktuell drei Einrichtungen im Ortskern so- wie durch drei weitere Elterninitiativen in den Bauernschaften aus. Diese liegen für Eltern aus dem Ort weiter entfernt und werden auch von Familien aus anderen Wohnbereichen genutzt, da sie eine Elterninitiative suchen, mit deren Konzept sie sich identifizieren. Durch diese Elterninitiativen sind die Versorgungsquoten in Sprakel überdurchschnittlich hoch. Die kleinräumige Bevölkerungsprognose weist für die kommenden Jahre einen teilweise gleichblei- - 4 - V/0251/2025 benden Stand, aber auch einen weiteren kontinuierlichen Anstieg in den Kinderzahlen in Sprakel auf. Insbesondere durch neue Wohnbereiche im Stadtteil und einen „Generationenwechsel“ in den bereits bestehenden Wohnquartieren, ist die Zahl der Kinder in Sprakel erneut angestiegen. Mit der neuen Wohngebietsentwicklung östlich der Sprakeler Straße ergeben sich weitere maßnahmenbedingte Betreuungsbedarfe, die nicht durch die bestehenden Einrichtungen abgedeckt werden können. In der neuen 4-Gruppen Einrichtung östlich der Sprakeler Straße werden insgesamt 70 – 75 Plätze geschaffen, davon 22 u3-Plätze und 48 – 53 ü3-Plätze. Die Einrichtung wird damit sowohl die maß- nahmenbedingten als auch die Betreuungsbedarfe aus dem Stadtteil decken, so dass mit der Fertig- stellung des Neubaus der Abbau der Interimskita am Holunderweg möglich wird. Eine bedarfsgerechte Umstrukturierung der Gruppen hinsichtlich des Bedarfs von u3- und ü3-Plätzen ist jeweils zum neuen Kitajahr möglich. 2. Maßnahmenplanung: Der Investor Holz GmbH beabsichtigt, auf einer Fläche östlich der Sprakeler Straße, die sich in sei- nem Eigentum befindet, ein Wohngebiet zu entwickeln. Vorbehaltlich des Ratsbeschlusses zum B- Plan Nr. 134, ist geplant, insgesamt 134 Wohneinheiten zu realisieren, davon ca. 88 in Geschoss- wohnungsbau und ca. 46 Einfamilien-, Doppel-, und Reihenhäuser. Entstehen soll eine Mischung aus unterschiedlichen Wohnformen und Wohnungsgrößen. Die Räumlichkeiten der Kindertageseinrichtung werden auf das Erdgeschoss und das 1. OG des Soli- tärgebäudes verteilt. Jede der vier Gruppen verfügt über einen Gruppenraum, einen Nebenraum und einen Schlaf- und Differenzierungsraum. Alle Räume liegen nah beieinander, sodass kurze Wege geschaffen werden. Die Küche wird im EG mit angrenzenden Abstellraum verortet. Dadurch können Lebensmittel auf schnellem Wege geliefert werden. Der große Mehrzweckraum bietet genügend Platz für gemeinsame Aktivitäten und gegebenenfalls Veranstaltungen. Die Kindertageseinrichtung wird auf der Gemeinbedarfsfläche im südlichen Bereich des Plangebietes entstehen. Die Randlage ermöglicht eine frühzeitige Erschließung der Fläche und damit eine Errich- tung der Kita in einem ersten Bauabschnitt, in dem auch eine Wohnbebauung geplant ist. Die Interim- seinrichtung am Holunderweg kann dann zeitgleich abgelöst werden. Weiterhin ermöglicht der Stand- ort an der Sprakeler Straße eine gezielte Anbindung und Abwicklung der künftigen Hol- und Bringver- kehre der Kita. Die geplante Außenspielfläche verfügt über eine ausreichende Größe. Ein Lageplan ist beigefügt. Die Ausstattungsgegenstände der 2-Gruppen Kita am Holunderweg werden vom Träger, der katholi- schen Kirchengemeinde St. Marien und St. Josef, mit in die neue Einrichtung übernommen. Für die Einrichtung der zwei weiteren Gruppen erhält der Träger einen städtischen Zuschuss in Höhe von 120.000 Euro zum Ausbau der Kindertagesbetreuung. 3. Trägerschaft: Mit der Vorlage V/0669/2018 „Interimsmaßnahme zur Sicherstellung des Rechtsanspruchs auf Kin- dertagesbetreuung: Errichtungs- und Baubeschluss für einen 2 Gruppen – Pavillon am Holunderweg in Sprakel“ wurde der bedarfsgerechte Ausbau von Betreuungsplätzen in Sprakel beschlossen. Mit der Vorlage V/0141/2019 „Trägervergabe für die Interims-Kindertageseinrichtung am Holunderweg sowie eine dauerhafte Einrichtung in Sprakel-Ost“ wurde die Trägerschaft für die neue 4-Gruppen Kita östlich der Sprakeler Straße vom Rat der Stadt Münster am 03.04.2019 festgelegt. 4. Fazit: Mit den oben genannten Bauplanungen werden weitere zukünftig benötigte Plätze für u3- und ü3- Kinder im Stadtteil Sprakel geschaffen und gesichert. - 5 - V/0251/2025 i.V. gez. Thomas Paal Stadtdirektor Unterschrift Anlagen: Anlagen: Anlage A Anlage 1: Lageplan
Beratungsverlauf (5)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (3)
- Sprakeler Straße
- Aldruper Straße
- Holunderweg
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Details
- Aktenzeichen
- V/0251/2025
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 02.05.2025
- Erstellt
- 23.04.2025 11:22