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V/0144/2018

Digitale Stadt Münster – Digitale Maßnahmenplanung

Vorlagen 14.02.2018

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 14.03.2018, TOP 15.2

Beschlussvorlage

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Beschlussvorlage

9396 Zeichen

V/0144/2018 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
citeq 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Digitale Stadt Münster – Digitale Maßnahmenplanung 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
08.03.2018 Betriebsausschuss der citeq Vorberatung 
13.03.2018 Ausschuss für Personal, Organisation, Sicherheit, Ordnung und E -Government
 Vorberatung 
14.03.2018 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 
14.03.2018 Rat Vorberatung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass 
 
1.1. die Digitalisierung sämtliche Ämter und Einrichtungen der Stadtverwaltung und auch alle 
städtischen Beteiligungen erreichen wird; 
1.2. zur Erschließung der Digitalisierungspotentiale eine umfangreiche Maßnahmenplanung, eine 
Digitale Verwaltungskultur und zur Vermeidung negativer Entwicklungen eine zentrale IT -
Steuerung erforderlich ist; 
1.3. sich aus der Digitalisierung erhebliche finanzielle,  personelle und IT-organisatorische Konse-
quenzen sowie umfangreiche Anforderungen an den IT -Betrieb und die Maßnahmen zur Er-
haltung der IT-Sicherheit ergeben. 
2. Die Verwaltung wird daher beauftragt, 
2.1. Konkrete Digitalisierungsvorhaben in der Stadtverwaltung zu  konzeptionieren und umzuset-
zen und  
2.2. die  Digitale Verwaltungskultur zu entwickeln und zu fördern, 
2.3. ihre IT-Maßnahmen mit den städtischen Beteiligungsgesellschaften abzustimmen. 
2.4. zur Umsetzung der Maßnahmen unter 2.1 – 2.3 bei der citeq 3 zusätzliche Stellen  in 2018 
einzurichten, die über den Wirtschaftsplan 2019 der citeq dauerhaft abgesichert werden. In 
2018 stehen dafür im Wirtschaftsplan der citeq 140.000€ zur Verfügung bzw. werden im i n-
ternen Budget aufgefangen, in 2019ff werden jährlich 280.000€ im städ tischen Haushalts-
plan eingestellt. 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0144/2018 
Auskunft erteilt: 
Herr Schoenfelder 
Ruf: 
492-1800 
E-Mail: 
Schoenfelder@citeq.de  
Datum: 
22.02.2018 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0144/2018 
Die Umsetzung erfolgt federführend durch den städtischen IT-Dienstleister citeq. 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Die beschriebenen Aufgaben können  nicht im Personalbestand der citeq wahrgenommen werden . 
Die Einrichtung von drei zusätzlichen unbefristeten Stellen ( IT-Konzeptionierer / Projektleiter) ist er-
forderlich.  
 
In 2018 anfallende Aufwendungen werden über den Wirtschaftsplan der citeq bzw. das  interne 
Budget aufgefangen. Die notwendigen Finanzmittel sind über den städtischen Haushalt im zentralen 
IT-Budget dauerhaft bereitzustellen.  Die zusätzlichen Mittel dienen der Gegenfinanzierung der von 
der citeq zu erbringenden Leistungen, die über Preise gegenüber den Auftraggebern (Stadt Münster 
oder ÖrV-Partnerverwaltungen) abgerechnet werden. Die Preise setzen sich aus den im Wirtschaft s-
plan der citeq ausgewiesenen unterschiedlichen Aufwandsarten zusammen: Personal, Material, A b-
schreibungen und sonstiger betrieblicher Aufwand. 
 
III. Mittelbereitstellung / Finanzierung 
 
Zur Konzeptionierung und Umsetzung konkreter Digitalisierungsvorhaben ab dem 01.07.2018 ist mit 
Aufwendungen in 2018 in Höhe von 140.000€ und ab 2019ff in Höhe von 280.000€ jährlich zu rec h-
nen. 
 
 
Begründung: 
 
Die Digitalisierung der Stadtverwaltung ist als nachhaltiger und strategischer Entwicklungsprozess zu 
organisieren, damit die Stadt Münster auch morgen noch erfolgreich aufgestellt ist. Hierzu müssen 
sich die Stadtverwaltung und (als Teil derselben) die citeq neu positionieren, die für die digitale En t-
wicklung relevanten technischen Trends aufgreifen und gemeinsam mit anderen Akteuren zum Tre i-
ber der Digitalisierung werden.  
 
Die jetzt in der Stadtverwaltung anstehende Digitalisierung will und muss deutlich mehr sein als die 
1:1-Übertragung analoger Vor gehensweisen in eine elektronische Form.  Zwar sind „k leine“ digitale 
Verbesserungen bereits dadurch erreichbar, dass z.B. Papierdokumente durch Scannen digitalisiert 
und die elektronischen Dokumente dann per E -Mail versandt oder in das Internet oder ein I ntraNet 
eingestellt werden. Ihre vollständigen Potentiale spielt die Digitalisierung  aber erst dann aus, wenn 
Prozesse von Anfang an digital gedacht werden. Ein solches „Digital First“ ist bei der Organisation 
neuer und bei der Optimierung bestehender Aufg aben weder in Wirtschaftsunternehmen noch in der 
Stadtverwaltung selbstverständlich. Hierzu muss Digitalisierung zuvor erlernt und positiv erfahren 
werden. Erforderlich ist hierfür eine Digitale Verwaltungskultur. Diese Kultur und eine grundsätzliche 
Veränderungsbereitschaft der Verwaltung sind Voraussetzungen dafür, dass die jetzt anstehenden 
Digitalisierungsmaßnahmen für - teils auch strukturverändernde - Maßnahmen zur nachhaltigen Ve r-
waltungsmodernisierung genutzt werden können.  
 
Die citeq ist für die A ufgabe „Entwicklung und Förderung der digitalen Verwaltungskultur“ prädest i-
niert, weil sie in großen Teilen der Stadtverwaltung bereits als Treiber der Digitalisierung wahrg e-
nommen wird. Sie muss die Digitale Verwaltungskultur fördern und die Ämter und Ein richtungen da-
bei unterstützen, ihre „digitalen Visionen“ zu entwickeln und in konkrete Handlungsschritte umzuse t-
zen.  
 
Geeignete ergänzende Maßnahmen hierzu sind beispielsweise die Qualifizierung von „Digitalisi e-
rungsbotschaftern“ und – zur Erreichung eine r Nachhaltigkeit - die Durchführung von regelmäßigen 
Digitalisierungs-Workshops mit den Ämtern und Einrichtungen, in denen gemeinsam Digitalisierung s-
potentiale identifiziert und vorgedacht werden.

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V/0144/2018 
Zu den identifizierten Maßnahmen sind Vorlagen mit der Da rstellung der personellen, organisator i-
schen und finanziellen Auswirkungen zu erstellen und abzustimmen. Nach ihrer Beschlussfassung 
müssen für die Maßnahmen IT -Konzepte entwickelt und umgesetzt werden. Die folgende Graphik 
zeigt, dass die Digitalisierung – zur Erreichung der Nachhaltigkeit - als fortlaufender Prozesskreislauf 
zu organisieren ist. 
 
 
 
 
Digitalisierungspotentiale ergeben sich für die Stadtverwaltung unter anderem auch durch das Inte r-
net 4.0 (Internet der Dinge und Dienste), das sich im kommu nalen Bereich als so genannte „Smart 
City“ repräsentiert. Hierbei übertragen unterschiedlichste Sensoren ihre Messdaten zu beispielsweise 
Luftqualität und -Temperatur, Verkehrsdichte und Park hausbelegung oder Wasserständen in Str a-
ßensenken und Straßenabläufen (Gullys) über Funknetze in eine Cloud. Dort werden die Daten an a-
lysiert und bilden in ihren Kombinationen eine Informationsgrundlage für Entscheider oder technische 
Steuerungssysteme, die  in der höchsten technischen Ausbaustufe lernfähig, „künstlich intelligent“ , 
sind. Diese stattfindenden Veränderungen werden Auswirkungen auf die IT -Zusammenarbeit der 
städtischen Beteiligungen im Konzern haben. Hier ist die Zusammenarbeit zu stärken, um d ie Syner-
gien gemeinsam für den Stadtkonzern zu nutzen.  
 
Blick in die nicht allzu weit entfernte Zukunft: 
 
Mögliche Anwendungen 
 
 Abfallbehälter werden nicht mehr zyklisch, sondern bedarfsorientiert dann geleert, wenn die Se n-
soren einen bestimmten Füllungsgrad melden. 
 Emissionswert- und verkehrsdichtegesteuerte Verkehrsleitung.

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V/0144/2018 
 Autonome Roboter und Drohnen, die bei der Feuerwehr dort arbeiten, wo es für Menschen zu 
gefährlich ist.  
 Selbstfahrende Straßenreinigungsfahrzeuge, die ihre Dienste in verkehrsarmen Zeiten verrichten 
und sich dabei auf verschmutzte Bereiche konzentrieren. 
 Rettungshelfer werden im Einsatz laufend geortet und aus der Ferne gesteuert. 
 Intelligente Beleuchtungssteuerungen im öffentlichen Raum. 
 
Die Entwicklung ist rasant und beschleunigt sich zusehends. Nahezu täglich entstehen neue, zumeist 
vernetzte, IT-Lösungen, mit denen die Fachbereiche ihre Aufgaben besser oder effektiver erledigen 
können. 
 
Die IT-Standards laufen der technischen Dynamik hinterher. Das Fehlen von Standards erhöht die IT-
Kosten und die IT-Administrationsaufwände und beeinträchtigt die IT-Sicherheit, weil sich Sicherheits-
risiken und die Auswirkungen von Schadensfällen durch die wachsende Anzahl der vernetzten IT -
Systeme deutlich erhöhen. 
 
Fazit: 
 
In den kommenden Jahren geht es darum, in der Stadt Münster eine Digitale Verwaltungskultur auf-
zubauen und die in den städtischen Ämtern und Einrichtungen vorhandenen digitalen Potentiale zu 
erschließen. Die digitale Entwicklung der Stadtverwaltung bedarf aber auch  einer zentralen IT -
Steuerung, damit die bisher nicht ausreichend standardisierten neuen IT -Lösungen in einem hom o-
genen Digitalisierungsverbund miteinander funktionieren (Kompatibilität) und somit die IT -Sicherheit 
weiter gewährleistet werden kann.  Die zentrale IT-Steuerung ist auch Voraussetzung dafür, dass ein 
die IT -Kosten und Administrationsaufwände in die Höhe treibender „IT -Zoo“ vermieden wird. Zur 
Vermeidung von Redundanzen ist in diesem Rahmen auch eine intensivere Zusammenarbeit der 
citeq mit den städtischen Beteiligungen anzustreben. 
 
Mit der Digitalisierung verbunden sind nicht nur neue technische Aufgaben für die citeq. Die citeq 
muss zum Promotor der Digitalen Verwaltungskultur und zum Treiber der Digitalisierung in der Stad t-
verwaltung werden. Hierfür ist es auch erforderlich, die citeq auf diese neuen Aufgaben hin auszurich-
ten und die Ressourcen der städtischen IT nachhaltig sicherzustellen. 
 
 
I. V.  
 
 
Gez. 
Wolfgang Heuer 
Stadtrat

Beratungsverlauf (4)

08.03.2018 Betriebsausschuss der citeq
TOP 5.3 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
13.03.2018 Ausschuss für Personal, Organisation, Sicherheit, Ordnung und E-Government
TOP 7 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
14.03.2018 Haupt- und Finanzausschuss
TOP 12.2 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
14.03.2018 Rat
TOP 15.2 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/0144/2018
Typ
Vorlagen
Datum
14.02.2018
Erstellt
06.10.2020 14:37