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V/0375/2020

100. Änderung FNP - Beschluss zur Änderung - Bebauungsplan Nr. 608 - Beschluss zur Aufstellung

Vorlagen 04.05.2020

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 24.06.2020, TOP 51.3.2

V-0375-2020-Anlage-Plangebiet

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Anlage A

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Beschlussvorlage

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V-0375-2020-Anlage-Plangebiet

138 Zeichen

Hiltruper Straße
Anlage zur Vorlage Nr. V/0375/2020
3ODQJHELHW0D‰VWDEbQGHUXQJGHV)OlFKHQQXW]XQJVSODQVBebauungsplan Nr. 608

Anlage A

1617 Zeichen

Anlage A zur V/0375/2020 
Kurzüberblick 
Inhalt der Vorlage sind die einleitenden Beschlüsse zur 100. Änderung des Flächennutzungs-
plans (FNP) und zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 608. 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Das Ziel ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzung zur Entwicklung von Wohnbau-
flächen im Bereich der Hiltruper Straße, östlich der Wolbecker Ortsumgehung.  
 
Ursprünglich sollte der Bebauungsplan Nr. 608 im beschleunigten Verfahren gemäß § 13b 
BauGB aufgestellt werden. Dieses wurde bereits 2019 mit der Vorlage V/1000/2019 den politi-
schen Gremien zur Entscheidung vorgelegt. Die damalige Entscheidung wurde vertagt.  
 
Eine Aufstellung gemäß § 13b BauGB ist seit Jahresbeginn 2020 nicht mehr möglich. Die Ent-
wicklung eines Wohngebietes erfolgt nun im Vollverfahren inklusive der Änderung des Flächen-
nutzungsplans. Neben der Errichtung von Wohnbauflächen soll nun auch die Errichtung eines 
Regenrückhaltebeckens ermöglicht werden, welches auch von der nördlich der Hiltruper Straße 
gelegenen Bestandsbebauung gespeist wird. 
 
Finanzierung 
Durch die Beschlüsse zur Änderung bzw. zur Aufstellung der Bauleitpläne entstehen der Stadt 
Münster keine Kosten. 
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist x vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig 
freiwillig 
Rechtliche Grundlage der Bauleitplanung ist das Baugesetzbuch: § 1 Abs. 3 Satz 1 BauGB 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
Wird im weiteren Verfahren ermittelt.

Beschlussvorlage

5411 Zeichen

V/0375/2020 
V/0375/2020 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
1. 100. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Münster im Stadtbezirk Münster-Südost im 
Stadtteil Angelmodde im Bereich Hiltruper Straße / Westlich Am Sandbach 
Beschluss zur Änderung 
2. Bebauungsplan Nr. 608: Hiltruper Straße / Westlich Am Sandbach  
Beschluss zur Aufstellung 
[Wohnen und Regenrückhaltebecken] 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   09.06.2020 Bezirksvertretung Münster-Südost Anhörung 
   18.06.2020 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wo h-
nen 
Vorberatung 
   24.06.2020 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 
   24.06.2020 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Der Flächennutzungsplan (FNP) ist gemäß § 2 Abs. 1 und § 1 Abs. 8 Baugesetzbuch (BauGB) 
im Stadtbezirk Münster-Süd-Ost im Stadtteil Angelmodde im Bereich Hiltruper Straße / Westlich 
Am Sandbach zu ändern (100. Änderung des FNP). 
 
2. Für den Bereich südlich der Hiltruper Straße ist gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) ein 
Bebauungsplan im Sinne des § 30 BauGB u.a. zur Festsetzung von Art und Maß der baulichen 
Nutzung, der überbaubaren Grundstücksfläche und der Verkehrsflächen aufzustellen  (Bebau-
ungsplan Nr. 608). 
 
Innerhalb dieses Gebiets liegt das folgende Grundstück: 
Gemarkung Angelmodde, Flur 2, Flurstück 846. 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Durch die Beschlüsse zur Änderung bzw. zur Aufstellung der Bauleitpläne entstehen der Stadt Mün s-
ter keine Kosten. 
 
Stadtplanungsamt 
 
15.05.2020 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in: 
Herr Kather / Herr Geitel 
Telefon: 492-6132 /  
492-6193 
KatherM@stadt-muenster.de 
Geitel@stadt-muenster.de

- 2 - 
 V/0375/2020 
Das Grundstück hat die Stadt Münster 2019 erworben. Vorgaben der sozialgerechten Bodennutzung 
Münster (SoBoMü) werden dabei umgesetzt. Den Aufwendungen für den Fläche nankauf stehen E r-
träge aus der späteren Veräußerung der entwickelten Flächen gegenüber.  
Die erforderlichen Erschließungsanlagen werden entsprechend den Mittelbereitstellungen in den 
künftigen Haushaltsjahren durch die Stadt Münster realisiert. 
 
Begründung: 
Der Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 608 wurde bereits 2019 (V/1000/2019) den 
politischen Gremien zur Entscheidung vorgelegt. Die damalige Entscheidung wurde vertagt. Es war 
beabsichtigt den Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren gemäß  § 13b BauGB aufzustellen. Da 
ein beschleunigtes Verfahren gemäß § 13b BauGB einen Aufstellungsbeschluss bis Ende 2019 erfor-
dert hätte, ist diese Möglichkeit nicht mehr gegeben. Das jetzige Verfahren wird unter den verände r-
ten Rahmenbedingungen im Vollverf ahren durchgeführt. Dazu sind nun eine Änderung des Fläche n-
nutzungsplans sowie die Durchführung einer Umweltprüfung erforderlich.   
Die geplanten Festsetzungen sollen sich nun nicht mehr nur auf Wohnen beschränken. Städtebaul i-
ches Ziel der Bauleitplanung ist, neben der Entwicklung eines neuen Wohnbaugebietes die planungs-
rechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung eines Regenrückhaltebeckens zu schaffen. Dieses 
soll dann zukünftig auch Regenwasser von der nördlich gelegenen Bestandsbebauung aufnehmen. 
Die rund ein Hektar große Fläche liegt am südwestlichen Rand des Siedlungsbereichs von Wolbeck. 
Begrenzt wird das Plangebiet im Norden und Osten von der Hiltruper Straße und jeweils gegenübe r-
liegenden Wohngebieten. Im Süden begrenzt ebenfalls die Hiltruper St raße das Plangebiet. Auf der 
gegenüberliegenden Straßenseite befinden sich Freiflächen und kleine Waldstücke. Westlich an die 
betreffende Fläche grenzt das Plangebiet des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 588 „Ange l-
modde – Hiltruper Straße / östliche Or tsumgehung Wolbeck“ an. Dieser Bebauungsplan regelt die 
Ansiedlung eines Bau- und Gartenmarktes mit einer Tankstelle, einer Waschhalle und Waschboxen. 
Das zukünftige Plangebiet kann entweder an die nördlich oder östlich angrenzende Hiltruper Straße 
angeschlossen werden. 
Der Bereich liegt im Landschaftsplan „Werse“ sowie im Hauptgrünzug Lütkenbeck Loddenbach . Die 
Planung stellt somit einen Eingriff in das Grünsystem der Stadt Münster dar. In Abwägung der Tatbe-
stände überwiegen jedoch die Aspekte einer maßvollen Erweiterung des Wohnraums der Stadt 
Münster entlang bestehender Verkehrsinfrastruktur gegenüber den Freiraumzielen . Aufgrund der ge-
ringen Größe des Plangebiets sowie dessen Lage am bestehenden Siedlungsrand bleibt die Funktion 
der Freiflächen als Frischluftkorridor und klimaökologischer Ausgleichsraum – trotz der Verringerung 
der Fläche in diesem Abschnitt – erhalten. Mit Blick auf den westlich des Plangebiets liegenden vo r-
habenbezogenen Bebauungsplan Nr. 588 und dem östlich angrenzendem Wohngebiet bietet sich mit 
diesem Verfahren die Möglichkeit  des „Lückenschlusses“. Für eine Um setzung der Planung spricht 
auch der geringe Erschließungsaufwand angesichts der bereits bestehenden, jedoch nur einseitig 
bebauten öffentlichen Erschließung im Sinne eines sparsamen und schonenden Umgangs mit Grund 
und Boden. 
Für die Schaffung des Planungsrechts ist zusätzlich die Änderung des Flächennutzungsplans erfo r-
derlich. Das Änderungsverfahren zum FNP erfolgt parallel zur Aufstellung des Bebauungsplans. 
Die Bereiche der Bauleitpläne sind der Anlage (Plangebiet) zu entnehmen. 
 
i.V. 
gez. 
 
Robin Denstorff 
Stadtbaurat 
 
Anlagen: 
Anlage A 
Anlage – Plangebiet V/0375/2020

Beratungsverlauf (4)

10.06.2020 Bezirksvertretung Münster-Südost
TOP 4.6 Anhörung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung
18.06.2020 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen
TOP 7.3 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung
24.06.2020 Haupt- und Finanzausschuss
TOP 49.3.2 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
24.06.2020 Rat
TOP 51.3.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung

Orte (3)

  • Hiltruper Straße
  • Am Sandbach
  • Werse

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Details

Aktenzeichen
V/0375/2020
Typ
Vorlagen
Datum
04.05.2020
Erstellt
06.10.2020 14:37