V/0375/2020
100. Änderung FNP - Beschluss zur Änderung - Bebauungsplan Nr. 608 - Beschluss zur Aufstellung
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V-0375-2020-Anlage-Plangebiet
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Hiltruper Straße Anlage zur Vorlage Nr. V/0375/2020 3ODQJHELHW0DVWDEbQGHUXQJGHV)OlFKHQQXW]XQJVSODQVBebauungsplan Nr. 608
Anlage A
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Anlage A zur V/0375/2020 Kurzüberblick Inhalt der Vorlage sind die einleitenden Beschlüsse zur 100. Änderung des Flächennutzungs- plans (FNP) und zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 608. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Das Ziel ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzung zur Entwicklung von Wohnbau- flächen im Bereich der Hiltruper Straße, östlich der Wolbecker Ortsumgehung. Ursprünglich sollte der Bebauungsplan Nr. 608 im beschleunigten Verfahren gemäß § 13b BauGB aufgestellt werden. Dieses wurde bereits 2019 mit der Vorlage V/1000/2019 den politi- schen Gremien zur Entscheidung vorgelegt. Die damalige Entscheidung wurde vertagt. Eine Aufstellung gemäß § 13b BauGB ist seit Jahresbeginn 2020 nicht mehr möglich. Die Ent- wicklung eines Wohngebietes erfolgt nun im Vollverfahren inklusive der Änderung des Flächen- nutzungsplans. Neben der Errichtung von Wohnbauflächen soll nun auch die Errichtung eines Regenrückhaltebeckens ermöglicht werden, welches auch von der nördlich der Hiltruper Straße gelegenen Bestandsbebauung gespeist wird. Finanzierung Durch die Beschlüsse zur Änderung bzw. zur Aufstellung der Bauleitpläne entstehen der Stadt Münster keine Kosten. Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist x vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig freiwillig Rechtliche Grundlage der Bauleitplanung ist das Baugesetzbuch: § 1 Abs. 3 Satz 1 BauGB Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Wird im weiteren Verfahren ermittelt.
Beschlussvorlage
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V/0375/2020 V/0375/2020 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft 1. 100. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Münster im Stadtbezirk Münster-Südost im Stadtteil Angelmodde im Bereich Hiltruper Straße / Westlich Am Sandbach Beschluss zur Änderung 2. Bebauungsplan Nr. 608: Hiltruper Straße / Westlich Am Sandbach Beschluss zur Aufstellung [Wohnen und Regenrückhaltebecken] Beratungsfolge 09.06.2020 Bezirksvertretung Münster-Südost Anhörung 18.06.2020 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wo h- nen Vorberatung 24.06.2020 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 24.06.2020 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Der Flächennutzungsplan (FNP) ist gemäß § 2 Abs. 1 und § 1 Abs. 8 Baugesetzbuch (BauGB) im Stadtbezirk Münster-Süd-Ost im Stadtteil Angelmodde im Bereich Hiltruper Straße / Westlich Am Sandbach zu ändern (100. Änderung des FNP). 2. Für den Bereich südlich der Hiltruper Straße ist gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) ein Bebauungsplan im Sinne des § 30 BauGB u.a. zur Festsetzung von Art und Maß der baulichen Nutzung, der überbaubaren Grundstücksfläche und der Verkehrsflächen aufzustellen (Bebau- ungsplan Nr. 608). Innerhalb dieses Gebiets liegt das folgende Grundstück: Gemarkung Angelmodde, Flur 2, Flurstück 846. II. Finanzielle Auswirkungen: Durch die Beschlüsse zur Änderung bzw. zur Aufstellung der Bauleitpläne entstehen der Stadt Mün s- ter keine Kosten. Stadtplanungsamt 15.05.2020 Ihr/e Ansprechpartner/in: Herr Kather / Herr Geitel Telefon: 492-6132 / 492-6193 KatherM@stadt-muenster.de Geitel@stadt-muenster.de - 2 - V/0375/2020 Das Grundstück hat die Stadt Münster 2019 erworben. Vorgaben der sozialgerechten Bodennutzung Münster (SoBoMü) werden dabei umgesetzt. Den Aufwendungen für den Fläche nankauf stehen E r- träge aus der späteren Veräußerung der entwickelten Flächen gegenüber. Die erforderlichen Erschließungsanlagen werden entsprechend den Mittelbereitstellungen in den künftigen Haushaltsjahren durch die Stadt Münster realisiert. Begründung: Der Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 608 wurde bereits 2019 (V/1000/2019) den politischen Gremien zur Entscheidung vorgelegt. Die damalige Entscheidung wurde vertagt. Es war beabsichtigt den Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren gemäß § 13b BauGB aufzustellen. Da ein beschleunigtes Verfahren gemäß § 13b BauGB einen Aufstellungsbeschluss bis Ende 2019 erfor- dert hätte, ist diese Möglichkeit nicht mehr gegeben. Das jetzige Verfahren wird unter den verände r- ten Rahmenbedingungen im Vollverf ahren durchgeführt. Dazu sind nun eine Änderung des Fläche n- nutzungsplans sowie die Durchführung einer Umweltprüfung erforderlich. Die geplanten Festsetzungen sollen sich nun nicht mehr nur auf Wohnen beschränken. Städtebaul i- ches Ziel der Bauleitplanung ist, neben der Entwicklung eines neuen Wohnbaugebietes die planungs- rechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung eines Regenrückhaltebeckens zu schaffen. Dieses soll dann zukünftig auch Regenwasser von der nördlich gelegenen Bestandsbebauung aufnehmen. Die rund ein Hektar große Fläche liegt am südwestlichen Rand des Siedlungsbereichs von Wolbeck. Begrenzt wird das Plangebiet im Norden und Osten von der Hiltruper Straße und jeweils gegenübe r- liegenden Wohngebieten. Im Süden begrenzt ebenfalls die Hiltruper St raße das Plangebiet. Auf der gegenüberliegenden Straßenseite befinden sich Freiflächen und kleine Waldstücke. Westlich an die betreffende Fläche grenzt das Plangebiet des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 588 „Ange l- modde – Hiltruper Straße / östliche Or tsumgehung Wolbeck“ an. Dieser Bebauungsplan regelt die Ansiedlung eines Bau- und Gartenmarktes mit einer Tankstelle, einer Waschhalle und Waschboxen. Das zukünftige Plangebiet kann entweder an die nördlich oder östlich angrenzende Hiltruper Straße angeschlossen werden. Der Bereich liegt im Landschaftsplan „Werse“ sowie im Hauptgrünzug Lütkenbeck Loddenbach . Die Planung stellt somit einen Eingriff in das Grünsystem der Stadt Münster dar. In Abwägung der Tatbe- stände überwiegen jedoch die Aspekte einer maßvollen Erweiterung des Wohnraums der Stadt Münster entlang bestehender Verkehrsinfrastruktur gegenüber den Freiraumzielen . Aufgrund der ge- ringen Größe des Plangebiets sowie dessen Lage am bestehenden Siedlungsrand bleibt die Funktion der Freiflächen als Frischluftkorridor und klimaökologischer Ausgleichsraum – trotz der Verringerung der Fläche in diesem Abschnitt – erhalten. Mit Blick auf den westlich des Plangebiets liegenden vo r- habenbezogenen Bebauungsplan Nr. 588 und dem östlich angrenzendem Wohngebiet bietet sich mit diesem Verfahren die Möglichkeit des „Lückenschlusses“. Für eine Um setzung der Planung spricht auch der geringe Erschließungsaufwand angesichts der bereits bestehenden, jedoch nur einseitig bebauten öffentlichen Erschließung im Sinne eines sparsamen und schonenden Umgangs mit Grund und Boden. Für die Schaffung des Planungsrechts ist zusätzlich die Änderung des Flächennutzungsplans erfo r- derlich. Das Änderungsverfahren zum FNP erfolgt parallel zur Aufstellung des Bebauungsplans. Die Bereiche der Bauleitpläne sind der Anlage (Plangebiet) zu entnehmen. i.V. gez. Robin Denstorff Stadtbaurat Anlagen: Anlage A Anlage – Plangebiet V/0375/2020
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Zur SitzungBeschluss: mehrheitlich beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungOrte (3)
- Hiltruper Straße
- Am Sandbach
- Werse
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Details
- Aktenzeichen
- V/0375/2020
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 04.05.2020
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37