V/0510/2013
Besetzung von frei werdenden Positionen im Beirat für Stadtgestaltung
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Verbände-BST-Anlage
4153 Zeichen
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Postanschrift: Stadt Münster • 48127 Münster
Besetzung des Beirates für Stadtgestaltung
Sehr geehrter …,
der Rat der Stadt Münster hat nach der Kommunalwahl 2009 am 11.11.2009 auf Vorschlag der in
Münster ansässigen Architekten- und Ingenieursverbände den Beirat für Stadtgestaltung neu be-
setzt.
Gemäß § 3 Abs. 3 der Satzung für den Beirat für Stadtgestaltung vom 02.01.1997 in der Fassung
der 3. Änderungssatzung vom 22.09.2011 ist eine Mitgliedschaft im Beirat ohne Unterbrechung
nur über einen Zeitraum von 5 Jahren möglich. Die direkte Wiederwahl nach Ablauf der Wahlzeit
des Beirates nach der Kommunalwahl 2009 stellt nach der Satzung keine Unterbrechung dar.
Somit endet entsprechend der beigefügten Auflistung für Herrn Christoph Thiel und Herrn Peter
Bastian die Wahlzeit am 15.07.2013 und für Herrn Andreas Krys die Wahlzeit am 15.09.2013.
Ich weise ausdrücklich auf die vom Rat der Stadt Münster in seiner Sitzung am 14.09.2011 be-
schlossene Änderung des § 3 der Satzung für den Beirat für Stadtgestaltung hin.
Danach gehören dem Beirat gehören 9 anerkannte Fachleute aus den Gebieten Städtebau, Ar-
chitektur und Landschaftsplanung an. Sie werden auf gemeinsamen Vorschlag
der in Münster
ansässigen Architekten- und Ingenieurverbände vom Rat gewählt.
Drei Mitglieder des Beirates dürfen ihren Wohn- oder Geschäftssitz nicht im Regierungsbezirk
Münster haben.
Da bereits aktuell drei Mitglieder ihren Wohn- oder Geschäftssitz außerhalb des Regierungsbe-
zirkes Münster haben, müssen die drei neu zu wählenden Mitglieder ihren Wohn- oder Ge-
schäftssitz im Regierungsbezirk Münster haben.
DER
OBERBÜRGERMEISTER
AMT DES RATES UND DES
OBERBÜRGERMEISTERS
Stadthaus 1, Klemensstraße 10
Auskunft erteilt:
Sibylle Smolka
Zimmer: 387
Telefon: 0251/492 - 6047
Telefax: 0251/492 - 7708
E-Mail: smolka@stadt-
muenster.de
Sprechzeiten:
Mo. – Fr. 08.00 – 12.00
Do. 15.00 – 18.00
Konten der Stadtkasse Zentrale Verbindungen
Sparkasse Münsterland Ost Kto.- Nr. 752 (BLZ 400 501 50) IBAN DE10 4005 0150 0000 0007 52 BIC WELADED1MST Hauptvermittlung (0251) 492-0
Volksbank Münster eG Kto.- Nr. 4200800 (BLZ 401 600 50) IBAN DE21 4016 0050 0004 2008 00 BIC GENODEM1MSC Telefax (0251) 492-7700
Deutsche Bank Münster Kto.- Nr. 047000500 (BLZ 400 700 80) IBAN DE25 4007 0080 0047 0005 00 BIC DEUTDE3B400 Stadtverwaltung@stadt-muenster.de
(und andere) www.muenster.de/stadt
Gläubiger-Identifikationsnummer: DE 93 100 000 000 20799
Datum und Zeichen Ihres Schreibens: Mein Zeichen (Bitte angeben): Münster, 24.04.2013
01.00.0008
Bund Deutscher Architekten
Geschäftsstelle Münster-Münsterland
Bund Deutscher Baumeister, Architekten und Ingenieure
Bezirksgruppe Münster
Münsterländer Architekten- und Ingenieurverein im DAI
Anlage zu Vorlage V/510/2013
- 2 -
Ebenso weise ich auf die Beachtung des § 12 des Gesetzes zur Gleichstellung von Frauen und
Männern für das Land Nordrhein-Westfalen (Landesgleichstellungsgesetz) hin.
Gemäß § 12 des Landesgleichstellungsgesetzes ist bei der Besetzung von Kommissionen, Beirä-
ten, Verwaltungs- und Aufsichtsräten sowie sonstigen Gremien auf eine geschlechtsparitätische
Besetzung zu achten.
Aus diesem Grunde bitte ich ausdrücklich dafür Sorge zu tragen, dass in Ihrer Vorschlagsliste
auch Frauen aufgeführt sind, da sonst keine geschlechtsparitätische Besetzung des Beirates für
Stadtgestaltung möglich ist.
Nach den in den Sitzungen des Rates im Jahr 2011 geführten Diskussionen besteht ansonsten
die Gefahr, dass der Rat den Besetzungsvorschlägen nicht zustimmen wird und somit eine recht-
zeitige Besetzung nicht möglich ist.
Ich möchte Sie daher bitten, mir bis zum 17.06.2013 geeignete Nachfolgerinnen und Nachfolger
zur Wahl in den Beirat für Stadtgestaltung vorzuschlagen. Die Wahl der Mitglieder könnte dann
mit Wirkung vom 16.07.2013 bzw. 16.09.2013 in der Ratssitzung am 10.07.2013 erfolgen.
Mit freundlichen Grüßen
i. A.
gez.
Kupferschmidt
Leiter des Amtes des Rates
und des Oberbürgermeisters
Anlage
Anlage zu Vorlage V/510/2013
Beschlussvorlage
3183 Zeichen
V/0510/2013 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt des Rates und des Oberbürgermeisters Betrifft Besetzung von frei werdenden Positionen im Beirat für Stadtgestaltung Beratungsfolge 10.07.2013 Hauptausschuss Vorberatung 10.07.2013 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: In den Beirat für Stadtgestaltung werden mit Wirkung vom 16.07.2013 gewählt: Herr Sven Berg, Dipl.-Ing. Architekt, Münster und Herr Eckhard Scholz, Dipl.-Ing. Architekt BDA, Senden In den Beirat für Stadtgestaltung wird mit Wirkung vom 16.09.2013 gewählt: Herr Peter L. Wilson, MA Architekt, Münster Begründung: Gemäß § 3 Abs. 1 der Satzung für den Beirat für Stadtgestaltung vom 02.01.1997 in der Fassung der 3. Änderungssatzung vom 22.09.2011 gehören dem Beirat 9 anerkannte Fachleute aus den Gebieten Städtebau, Architektur und Landschaftsplanung an. Sie werden au f gemeinsamen Vo r- schlag der in Münster ansässigen Architekten- und Ingenieurverbände vom Rat gewählt. Drei Mitglieder des Beirates dürfen ihren Wohn - oder Geschäftssitz nicht im Regierungsbezirk Münster haben. Gemäß § 3 Abs. 3 der Satzung ist eine Mitgli edschaft im Beirat ohne Unterbrechung nur über e i- nen Zeitraum von fünf Jahren möglich. Die direkte Wiederwahl nach Ablauf der Wahlzeit des Be i- rates nach der Kommunalwahl stellt nach der Satzung keine Unterbrechung dar. Vorlagen-Nr.: V/0510/2013 Auskunft erteilt: Frau Smolka Ruf: 492 60 47 E-Mail: Smolka@stadt-muenster.de Datum: 28.06.2013 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0510/2013 Scheidet ein M itglied während der Wahlzeit des Beirates aus, so wählt gem. § 3 Abs. 4 der Sa t- zung der Rat auf gemeinsamen Vorschlag der in Münster ansässigen Architekten - und Ingenieur- verbände einen Nachfolger oder eine Nachfolgerin. Laut Beschluss des Rates vom 16.07.2008 sind Herr Peter Bastian und Herr Christoph Thiel seit dem 16.07.2008 und Herr Andreas Krys seit dem 16.09.2008 auf Vorschlag der in Münster ansä s- sigen Architekten- und Ingenieurverbände Mitglied im Beirat für Stadtgestaltung. Damit enden die Wahlzeiten der genannten Mitglieder am 15.07.2013 bzw. 15.09.2013. Aktuell haben drei Mitglieder ihren Wohn - oder Geschäftssitz außerhalb des Regierungsbezi rkes Münster und im Beirat sind von neun Fachleuten drei Frauen vertreten. Die Verwaltung hat die drei in Münster ansässigen Architekten- und Ingenieurverbände mit Schrei- ben vom 24.04.2013 (Anlage) gebeten, geeignete Nachfolgerinnen und Nachfolger zur Wahl in den Beirat für Stadtgestaltung vorzuschlagen. In diesem Schreiben wurde ausdrücklich darauf hi n- gewiesen, dass in der Vorschlagliste auch Frauen aufgeführt sein sollten, um eine geschlechtspari- tätische Besetzung des Beirates zu erreichen. Die in Münster ansässigen Architekten - und Ingenieurverbände schlagen gemeinsam mit Schre i- ben vom 19.06.2013 die o. g. Personen vor. Gemäß § 12 des Landesgleichstellungsgesetzes ist bei der Besetzung von Kommissionen, Beir ä- ten, Verwaltungs - und Aufsichtsräten sowie sonstigen Gremien auf eine geschlechtsparitätische Besetzung zu achten. gez. Markus Lewe Anlage
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Zur SitzungOrte (1)
- Klemensstraße 10
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Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0510/2013
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 26.06.2013
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37