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V/0510/2013

Besetzung von frei werdenden Positionen im Beirat für Stadtgestaltung

Vorlagen 26.06.2013

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 10.07.2013, TOP 41

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4153 Zeichen

... 
 
Postanschrift: Stadt Münster • 48127 Münster 
 
 
 
Besetzung des Beirates für Stadtgestaltung 
 
 
 
Sehr geehrter …, 
 
der Rat der Stadt Münster hat nach der Kommunalwahl 2009 am 11.11.2009 auf Vorschlag der in 
Münster ansässigen Architekten- und Ingenieursverbände den Beirat für Stadtgestaltung neu be-
setzt. 
 
Gemäß § 3 Abs. 3 der Satzung für den Beirat für Stadtgestaltung vom 02.01.1997 in der Fassung 
der 3. Änderungssatzung vom 22.09.2011 ist eine Mitgliedschaft im Beirat ohne Unterbrechung 
nur über einen Zeitraum von 5 Jahren möglich. Die direkte Wiederwahl nach Ablauf der Wahlzeit 
des Beirates nach der Kommunalwahl 2009 stellt nach der Satzung keine Unterbrechung dar.  
 
Somit endet entsprechend der beigefügten Auflistung für Herrn Christoph Thiel und Herrn Peter 
Bastian die Wahlzeit am 15.07.2013 und für Herrn Andreas Krys die Wahlzeit am 15.09.2013. 
 
Ich weise ausdrücklich auf die vom Rat der Stadt Münster in seiner Sitzung am 14.09.2011 be-
schlossene Änderung des § 3 der Satzung für den Beirat für Stadtgestaltung hin.  
 
Danach gehören dem Beirat gehören 9 anerkannte Fachleute aus den Gebieten Städtebau, Ar-
chitektur und Landschaftsplanung an. Sie werden auf gemeinsamen Vorschlag
 der in Münster 
ansässigen Architekten- und Ingenieurverbände vom Rat gewählt.  
Drei Mitglieder des Beirates dürfen ihren Wohn- oder Geschäftssitz nicht im Regierungsbezirk 
Münster haben. 
 
Da bereits aktuell drei Mitglieder ihren Wohn- oder Geschäftssitz außerhalb des Regierungsbe-
zirkes Münster haben, müssen die drei neu zu wählenden Mitglieder ihren Wohn- oder Ge-
schäftssitz im Regierungsbezirk Münster haben. 
 
DER 
OBERBÜRGERMEISTER 
 
AMT DES RATES UND DES 
OBERBÜRGERMEISTERS 
 
Stadthaus 1, Klemensstraße 10 
 
Auskunft erteilt: 
Sibylle Smolka 
Zimmer:  387 
Telefon:  0251/492 - 6047 
Telefax: 0251/492 - 7708 
E-Mail: smolka@stadt-
muenster.de 
Sprechzeiten: 
Mo. – Fr. 08.00 – 12.00 
Do. 15.00 – 18.00 
            
Konten der Stadtkasse       Zentrale Verbindungen 
Sparkasse Münsterland Ost  Kto.- Nr. 752  (BLZ 400 501 50) IBAN DE10 4005 0150 0000 0007 52 BIC WELADED1MST Hauptvermittlung (0251) 492-0 
Volksbank Münster eG  Kto.- Nr. 4200800  (BLZ 401 600 50) IBAN DE21 4016 0050 0004 2008 00 BIC GENODEM1MSC Telefax (0251) 492-7700 
Deutsche Bank Münster  Kto.- Nr. 047000500  (BLZ 400 700 80) IBAN DE25 4007 0080 0047 0005 00 BIC DEUTDE3B400 Stadtverwaltung@stadt-muenster.de 
(und andere)     www.muenster.de/stadt 
 
Gläubiger-Identifikationsnummer: DE 93 100 000 000 20799 
Datum und Zeichen Ihres Schreibens: Mein Zeichen (Bitte angeben): Münster, 24.04.2013 
      01.00.0008 
 
 
Bund Deutscher Architekten 
Geschäftsstelle Münster-Münsterland 
 
Bund Deutscher Baumeister, Architekten und Ingenieure 
Bezirksgruppe Münster 
 
Münsterländer Architekten- und Ingenieurverein im DAI 
Anlage zu Vorlage V/510/2013

- 2 - 
 
 
Ebenso weise ich auf die Beachtung des § 12 des Gesetzes zur Gleichstellung von Frauen und 
Männern für das Land Nordrhein-Westfalen (Landesgleichstellungsgesetz) hin. 
 
Gemäß § 12 des Landesgleichstellungsgesetzes ist bei der Besetzung von Kommissionen, Beirä-
ten, Verwaltungs- und Aufsichtsräten sowie sonstigen Gremien auf eine geschlechtsparitätische 
Besetzung zu achten. 
 
Aus diesem Grunde bitte ich ausdrücklich dafür Sorge zu tragen, dass in Ihrer Vorschlagsliste 
auch Frauen aufgeführt sind, da sonst keine geschlechtsparitätische Besetzung des Beirates für 
Stadtgestaltung möglich ist. 
 
Nach den in den Sitzungen des Rates im Jahr 2011 geführten Diskussionen besteht ansonsten 
die Gefahr, dass der Rat den Besetzungsvorschlägen nicht zustimmen wird und somit eine recht-
zeitige Besetzung nicht möglich ist. 
 
Ich möchte Sie daher bitten, mir bis zum 17.06.2013 geeignete Nachfolgerinnen und Nachfolger 
zur Wahl in den Beirat für Stadtgestaltung vorzuschlagen. Die Wahl der Mitglieder könnte dann 
mit Wirkung vom 16.07.2013 bzw. 16.09.2013 in der Ratssitzung am 10.07.2013 erfolgen.  
 
Mit freundlichen Grüßen 
i. A. 
 
gez. 
 
Kupferschmidt 
Leiter des Amtes des Rates 
und des Oberbürgermeisters 
 
 
Anlage 
 
 
Anlage zu Vorlage V/510/2013

Beschlussvorlage

3183 Zeichen

V/0510/2013 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt des Rates und des Oberbürgermeisters 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Besetzung von frei werdenden Positionen im Beirat für Stadtgestaltung 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
10.07.2013 Hauptausschuss Vorberatung 
10.07.2013 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
In den Beirat für Stadtgestaltung werden mit Wirkung vom 16.07.2013 gewählt: 
 
Herr Sven Berg, Dipl.-Ing. Architekt, Münster und 
Herr Eckhard Scholz, Dipl.-Ing. Architekt BDA, Senden 
 
 
In den Beirat für Stadtgestaltung wird mit Wirkung vom 16.09.2013 gewählt: 
 
Herr Peter L. Wilson, MA Architekt, Münster 
 
 
Begründung: 
 
Gemäß § 3 Abs. 1 der Satzung für den Beirat für Stadtgestaltung vom 02.01.1997 in der Fassung 
der 3. Änderungssatzung vom 22.09.2011 gehören dem Beirat 9 anerkannte Fachleute aus den 
Gebieten Städtebau, Architektur und Landschaftsplanung an. Sie werden au f gemeinsamen Vo r-
schlag der in Münster ansässigen Architekten- und Ingenieurverbände vom Rat gewählt.  
Drei Mitglieder des Beirates dürfen ihren Wohn - oder Geschäftssitz nicht im Regierungsbezirk 
Münster haben. 
 
Gemäß § 3 Abs. 3 der Satzung ist eine Mitgli edschaft im Beirat ohne Unterbrechung nur über e i-
nen Zeitraum von fünf Jahren möglich. Die direkte Wiederwahl nach Ablauf der Wahlzeit des Be i-
rates nach der Kommunalwahl stellt nach der Satzung keine Unterbrechung dar.  
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0510/2013 
Auskunft erteilt: 
Frau Smolka 
Ruf: 
492 60 47 
E-Mail: 
Smolka@stadt-muenster.de  
Datum: 
28.06.2013 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0510/2013 
 
Scheidet ein M itglied während der Wahlzeit des Beirates aus, so wählt gem. § 3 Abs. 4 der Sa t-
zung der Rat auf gemeinsamen Vorschlag der in Münster ansässigen Architekten - und Ingenieur-
verbände einen Nachfolger oder eine Nachfolgerin. 
 
Laut Beschluss des Rates vom 16.07.2008 sind Herr Peter  Bastian und Herr Christoph Thiel seit 
dem 16.07.2008 und Herr Andreas Krys seit dem 16.09.2008 auf Vorschlag der in Münster ansä s-
sigen Architekten- und Ingenieurverbände Mitglied im Beirat für Stadtgestaltung.  Damit enden die 
Wahlzeiten der genannten Mitglieder am 15.07.2013 bzw. 15.09.2013. 
 
Aktuell haben drei Mitglieder ihren Wohn - oder Geschäftssitz außerhalb des Regierungsbezi rkes 
Münster und im Beirat sind von neun Fachleuten drei Frauen vertreten. 
 
Die Verwaltung hat die drei in Münster ansässigen Architekten- und Ingenieurverbände mit Schrei-
ben vom 24.04.2013 (Anlage) gebeten, geeignete Nachfolgerinnen und Nachfolger zur Wahl in 
den Beirat für Stadtgestaltung vorzuschlagen. In diesem Schreiben wurde ausdrücklich darauf hi n-
gewiesen, dass in der Vorschlagliste auch Frauen aufgeführt sein sollten, um eine geschlechtspari-
tätische Besetzung des Beirates zu erreichen. 
 
Die in Münster ansässigen Architekten - und Ingenieurverbände schlagen gemeinsam mit Schre i-
ben vom 19.06.2013 die o. g. Personen vor. 
 
Gemäß § 12 des Landesgleichstellungsgesetzes ist bei der Besetzung von Kommissionen, Beir ä-
ten, Verwaltungs - und Aufsichtsräten sowie sonstigen Gremien auf eine geschlechtsparitätische 
Besetzung zu achten. 
 
 
gez. 
 
Markus Lewe 
 
Anlage

Beratungsverlauf (2)

10.07.2013 Hauptausschuss
TOP 37 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung
10.07.2013 Rat
TOP 41 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Klemensstraße 10

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Details

Vorlagen-Nr.
V/0510/2013
Typ
Vorlagen
Datum
26.06.2013
Erstellt
06.10.2020 14:37