1966/2026
Mitteilung zu den Bürgereingaben nach § 24 GO NRW - "Einrichten einer musikfreien Zone in der gesamten Schilder-, Krebsgasse, am Neumarkt bis zur Apostelnkirche" und "Saisonales Straßenmusik-Konzept in der Altstadt (Kölner Kultursommer)", Az.: 56/26
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Mitteilung Ausschuss
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Dezernat, Dienststelle I/02/02-1 Vorlagen-Nummer 15.07.2026 1966/2026 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 17.09.2026 Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden 28.09.2026 Mitteilung zu den Bürgereingaben nach § 24 GO NRW - "Einrichten einer musikfreien Zone in der gesamten Schilder-, Krebsgasse, am Neumarkt bis zur Apostelnkirche" und "Saisonales Straßenmusik-Konzept in der Altstadt (Kölner Kultursommer)", Az.: 56/26 Die Bürgereingaben und Antwortschreiben werden der Bezirksvertretung Innenstadt sowie dem Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden hiermit zur Kenntnis ge- geben. Hinweis: Sofern eine Beschlussvorlage gewünscht wird, kann diese über die Geschäftsführung der Be- zirksvertretung mit einem entsprechenden Auszug aus der Niederschrift bei der Geschäfts- stelle für Anregungen und Beschwerden angefordert werden. Darüber hinaus steht es der Bezirksvertretung und dem Ausschuss selbstverständlich frei – auch ohne Vorliegen einer Beschlussvorlage – die Petenten oder die Fachverwaltung zur Sit- zung einzuladen und einen politischen Beschluss zu fassen. gez. Dr. Ulrich Höver
Anlage 2 Antwortschreiben
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Die Ämter und Dienststellen der Stadtverwaltung finden Sie unter www.stadt.koeln. Fragen zu den Dienstleistungen der Stadt Köln beantwortet Ihnen montags bis freitags, 7 - 18 Uhr, das Bürgertelefon unter der einheitlichen Behördenrufnummer 115 oder 0221/221-0. Seite 1/2 Stadt Köln, 02-1-4, 50605 Köln Bürgeramt Innenstadt Anregungen und Beschwerden an Rat und Bezirksvertretungen Bezirksrathaus Innenstadt Ludwigstraße 8, 50667 Köln www.stadt.koeln Auskunft Frau T: 0221 221- geschaeftsstelle-anregungen-beschwerden@stadt- koeln.de Sprechzeiten Montag bis Freitag : 08.00 bis 12.00 Uhr und nach Vereinbarung Frau Ihr Schreiben Mein Zeichen Datum 02-1/4 – AZ 56/26 15.06.2026 Bürgereingabe nach § 24 GO NRW – „Einrichten einer musikfreien Zone in der gesamten Schildergasse, Krebsgasse, am Neumarkt entlang der Geschäfte bis zur Apostelnkirche“, Aktenzeichen 56/26 Sehr geehrte Frau , vielen Dank für Ihre E-Mail vom 20.01.2026. Wie ich Ihnen im Rahmen der Eingangs- bestätigung mitgeteilt hatte, war vorerst eine Stellungnahme bei dem zuständigen Amt für öffentliche Ordnung einzuholen. In der mir nun vorliegenden Rückmeldung wird Folgendes mitgeteilt: „Straßenmusik sowie die musikfreie Zone in der Altstadt ist in § 9 der Kölner Stadtord- nung (KSO) geregelt. Dazu gehört, dass • nur in den ersten 30 Minuten einer vollen Stunde gespielt werden darf. • Nach 30 Minuten muss der Standort gewechselt werden und mindestens 300 Meter entfernt liegen. • Jeder Standort darf pro Tag und Musiker*in nur einmal bespielt werden. • Die zweite Hälfte jeder vollen Stunde spielfrei zu halten ist. • Der Einsatz von Lautsprechern und elektronischen Verstärkern verboten ist. • Zwischen 21:30 und 10 Uhr ist Straßenmusik verboten. • Auf Krankenhäuser, Altenheime, Schulen, Kirchen und andere schutzwürdige Orte ist Rücksicht zu nehmen. Die Regelungen sind dafür da, um die unterschiedlichen Interessen der Kölner*innen und Besucher*innen sowie ansässigen Gewerbetreibenden und Anwohner*innen in Einklang zu bringen. Auf diese Weise sollen einerseits eine dauerhafte Beschallung und Störung verhindert und andererseits ein Rahmen für die künstlerische Entfaltung ermöglicht werden. Seite 2/2 Zur Kontrolle der geltenden Regelungen der KSO bestreift die örtlich zuständige Dienstgruppe des Kommunalen Ordnungsdienstes regelmäßig die Kölner Altstadt im Rahmen der täglichen Präsenzstreifen. Bei Verstößen gegen die Vorgaben wird wie folgt vorgegangen: Bei einem Erstverstoß werden den Musiker*innen die Regeln erklärt, zur besseren Verständlichkeit ein Hand- zettel mit Piktogrammen ausgehändigt und in den meisten Fällen eine mündliche Ver- warnung ausgesprochen. Bei Folgeverstößen werden die Feststellungen als Ord- nungswidrigkeiten und mit einem Verwarnungs- oder Bußgeld geahndet. Verstöße gegen die aktuell geltenden Regelungen der KSO werden vom Kommunalen Ordnungsdienst nur selten festgestellt. Es zeigt sich, dass die meisten Gruppen, die regelmäßig im Bereich der Kölner Alt- stadt spielen, inzwischen mit den Regeln vertraut sind. Verstöße in Bezug auf den Standortwechsel sind in der Praxis schwer feststellbar. Häufig bespielen die Gruppen die Standorte mit großem Zeitunterschied. Sofern Verstöße festgestellt werden, werden diese von den Ordnungsdienstkräften geahndet. Der Kommunale Ordnungsdienst steht in regelmäßigem Austausch mit Anliegenden (z.B. bei Ortsterminen) und Gewerbetreibenden (z.B. durch Netzwerkpartner*innen or- ganisierte Treffen). Auch in diesen Runden wird regelmäßig thematisiert, wie belastend und störend die Beschallung in der Fußgängerzone aufgrund der Straßenmusik ist. Während sich einige durch die Beschallung der Straßenmusiker*innen gestört fühlen, wünschen sich andere eine Lockerung der derzeit gültigen Regelungen, um die Kölner Altstadt lebendig zu halten und die Kultur zu fördern. Es treffen folglich unterschiedli- che Interessen und Wahrnehmungen aufeinander, die es in Einklang zu bringen gilt. Die Verwaltung stellt daher fest, dass die derzeit gültigen Regelungen die genannten widerstreitenden Interessen berücksichtigen und einen Kompromiss für die unter- schiedlichen Bedürfnisse darstellen.“ Sollten Sie noch fachliche Fragen haben, können Sie sich gerne unmittelbar wenden an das Amt für öffentliche Ordnung, Frau , Telefonnummer 0221/221- oder per E- Mail: ordnungsamt@stadt-koeln.de. Ihr Schreiben sowie dieses Antwortschreiben werden dem Ausschuss für Bürgerbetei- ligung, Anregungen und Beschwerden zur Kenntnis weitergegeben. Möchten Sie eine Beratung der Angelegenheit in dem Ausschuss, teilen Sie dies bitte der Geschäfts- stelle für Anregungen und Beschwerden an Rat und Bezirksvertretung, geschaefts- stelle-anregungen-beschwerden@stadt-koeln.de mit. Für Ihr bürgerschaftliches Engagement danke ich Ihnen. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag gez. Dr. Ulrich Höver Amtsleiter Die Ämter und Dienststellen der Stadtverwaltung finden Sie unter www.stadt.koeln. Fragen zu den Dienstleistungen der Stadt Köln beantwortet Ihnen montags bis freitags, 7 - 18 Uhr, das Bürgertelefon unter der einheitlichen Behördenrufnummer 115 oder 0221/221-0. Seite 1/2 Stadt Köln, 02-1-4, 50605 Köln Bürgeramt Innenstadt Anregungen und Beschwerden an Rat und Bezirksvertretungen Bezirksrathaus Innenstadt Ludwigstraße 8, 50667 Köln www.stadt.koeln Auskunft Frau T: 0221 221- geschaeftsstelle-anregungen-beschwerden@stadt- koeln.de Sprechzeiten Montag bis Freitag : 08.00 bis 12.00 Uhr und nach Vereinbarung Frau Ihr Schreiben Mein Zeichen Datum 02-1-4 - Az.: 56/26 15.06.2026 Bürgereingabe nach § 24 GO– „Saisonales Straßenmusik-Konzept in der Alt- stadt (Kölner Kultursommer)“, Aktenzeichen 56/26 Sehr geehrte Frau , vielen Dank für Ihre E-Mail vom 13.04.2026. Wie ich Ihnen im Rahmen der Eingangs- bestätigung mitgeteilt hatte, war vorerst eine Stellungnahme bei dem zuständigen Amt für öffentliche Ordnung einzuholen. In der mir nun vorliegenden Rückmeldung wird Folgendes mitgeteilt: „Straßenmusik sowie die musikfreie Zone in der Altstadt ist in § 9 der Kölner Stadtord- nung (KSO) geregelt. Dazu gehört, dass • nur in den ersten 30 Minuten einer vollen Stunde gespielt werden darf. • Nach 30 Minuten muss der Standort gewechselt werden und mindestens 300 Meter entfernt liegen. • Jeder Standort darf pro Tag und Musiker*in nur einmal bespielt werden. • Die zweite Hälfte jeder vollen Stunde spielfrei zu halten ist. • Der Einsatz von Lautsprechern und elektronischen Verstärkern verboten ist. • Zwischen 21:30 und 10 Uhr ist Straßenmusik verboten. • Auf Krankenhäuser, Altenheime, Schulen, Kirchen und andere schutzwürdige Orte ist Rücksicht zu nehmen. Die Regelungen sind dafür da, um die unterschiedlichen Interessen der Kölner*innen und Besucher*innen sowie ansässigen Gewerbetreibenden und Anwohner*innen in Einklang zu bringen. Auf diese Weise sollen einerseits eine dauerhafte Beschallung und Störung verhindert und andererseits ein Rahmen für die künstlerische Entfaltung ermöglicht werden. Seite 2/2 Zur Kontrolle der geltenden Regelungen der KSO bestreift die örtlich zuständige Dienstgruppe des Kommunalen Ordnungsdienstes regelmäßig die Kölner Altstadt im Rahmen der täglichen Präsenzstreifen. Bei Verstößen gegen die Vorgaben wird wie folgt vorgegangen: Bei einem Erstverstoß werden den Musiker*innen die Regeln erklärt, zur besseren Verständlichkeit ein Hand- zettel mit Piktogrammen ausgehändigt und in den meisten Fällen eine mündliche Ver- warnung ausgesprochen. Bei Folgeverstößen werden die Feststellungen als Ord- nungswidrigkeiten und mit einem Verwarnungs- oder Bußgeld geahndet. Verstöße gegen die aktuell geltenden Regelungen der KSO werden vom Kommunalen Ordnungsdienst nur selten festgestellt. Es zeigt sich, dass die meisten Gruppen, die regelmäßig im Bereich der Kölner Alt- stadt spielen, inzwischen mit den Regeln vertraut sind. Verstöße in Bezug auf den Standortwechsel sind in der Praxis schwer feststellbar. Häufig bespielen die Gruppen die Standorte mit großem Zeitunterschied. Sofern Verstöße festgestellt werden, werden diese von den Ordnungsdienstkräften geahndet. Der Kommunale Ordnungsdienst steht in regelmäßigem Austausch mit Anliegenden (z.B. bei Ortsterminen) und Gewerbetreibenden (z.B. durch Netzwerkpartner*innen or- ganisierte Treffen). Auch in diesen Runden wird regelmäßig thematisiert, wie belastend und störend die Beschallung in der Fußgängerzone aufgrund der Straßenmusik ist. Während sich einige durch die Beschallung der Straßenmusiker*innen gestört fühlen, wünschen sich andere eine Lockerung der derzeit gültigen Regelungen, um die Kölner Altstadt lebendig zu halten und die Kultur zu fördern. Es treffen folglich unterschiedli- che Interessen und Wahrnehmungen aufeinander, die es in Einklang zu bringen gilt. Die Verwaltung stellt daher fest, dass die derzeit gültigen Regelungen die genannten widerstreitenden Interessen berücksichtigen und einen Kompromiss für die unter- schiedlichen Bedürfnisse darstellen.“ Sollten Sie noch fachliche Fragen haben, können Sie sich gerne unmittelbar wenden an das Amt für öffentliche Ordnung, Frau , Telefonnummer 0221/221- oder per E- Mail: ordnungsamt@stadt-koeln.de. Ihr Schreiben sowie dieses Antwortschreiben werden dem Ausschuss für Bürgerbetei- ligung, Anregungen und Beschwerden zur Kenntnis weitergegeben. Möchten Sie eine Beratung der Angelegenheit in dem Ausschuss, teilen Sie dies bitte der Geschäfts- stelle für Anregungen und Beschwerden an Rat und Bezirksvertretung, geschaefts- stelle-anregungen-beschwerden@stadt-koeln.de mit. Für Ihr bürgerschaftliches Engagement danke ich Ihnen. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag gez. Dr. Ulrich Höver Amtsleiter
Anlage 1 Eingaben
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1.Eingabe Von: Gesendet: Dienstag, 20. Januar 2026 14:05 An: Betreff: Wg: Beantragung einer musikfreien Zone in der Gesamten Schildergasse, Krebsgasse, Nam Neumarkt entlang der Geschäfte, bis zur Apostelnkirche. Betr.: Beantragung einer musikfreien Zone in der gesamten Schildergasse, Krebsgasse, am Neumarkt entlang der Geschäfte, bis zur Apostelnkirche, um die Gesundheit der einzelnen Mitarbeiter zu gewährleisten. Sehr geehrter Herr Bürgermeister Burmester, sehr geehrte Damen und Herren der Stadtverwaltung Köln, ich wende mich erneut (verzweifelt) an Sie, da die Lärmbelästigung durch Straßenmusik fortwährend ist. Die Probleme der täglichen Straßenmusik sind unterschiedlicher Natur. Angefangen von Spielzeiten, die nicht eingehalten werden, der Standort, der regulär nur 1 Mal täglich aufgesucht werden soll, als auch sehr laute Musik und sehr hohe schrille Töne, die sehr belastend sind. Zudem kommt noch, dass einige Musiker ihr Instrument nicht beherrschen und es einer undefinierbaren Geräuschkulisse gleicht. Es ist nahezu täglich mit massiven Störungen/abelästigungen durch Straßenmusik zu rechnen. Es stört sowohl Online-Konferenzen, als auch das direkte Gespräch mit Kunden, abgesehen davon auch die täglich immer wiederholenden Darbietungen. Teilweise höre 2 Stunden am Tag den selben Musiker, mit den identischen Liedern/Melodien. Im Dezember habe ich angefangen Unterschriften zu sammeln und bei umliegenden Geschäften/Praxen/Gastronomien (Mitarbeiter) und großen Anklange gefunden, dass „endlich jemand etwas unternimmt“. Es gibt so viele Menschen im direkten Umfeld Schildergasse/Ecke Krebsgasse/Neumarkt die nicht mehr ohnmächtig der Geräuschkulisse entgegenstehen möchten. Es ist eine tägliche (gesundheitliche) Belastung, der man zwanghaft ausgesetzt ist und keinen Handlungsspielraum hat. Immer wieder weisen wir die Mitarbeiter des Ordnungsamtes darauf hin, dass dieser Zustand nicht tragbar ist. Diese suchen die Musiker (teilweise) auf, können ja aber im Zweifel auch nicht nachhalten, ob der/die Musiker am selben Tag schon mal da war, bzw. wie weit er sich vom letzten Standort bewegt hat, mal abgesehen von der Lautstärke, die produziert wird. Im Anhang finden sie nochmals meine Schilderung von letztem Jahr (erstmals schrieb ich das Ordnungsamt im August, September 2025 an) und erste Unterschriften, im Anhang, die ich nur in 30 Minuten bereits sammeln konnte. Ich werde weitere Unterschriften sammeln, sobald ich Zeit in meiner Pause finde. Sagen Sie mir bitte was man tun kann, um die Situation zu verbessern und somit den Arbeitsplatz von vielen Menschen erträglicher zu machen. Gerne bin ich bereit eine Petition zu starten, um eine musikfreie Zone zu beantragen, was wir hiermit offiziell tun. Hierfür benötige ich Richtlinien der Stadt Köln, die dafür notwendig sind. Bitte senden sie mir dazu nötige Unterlagen gern zu. Vielen Dank! Mit Freundlichen Grüßen -----MAIL von letztem Jahresende---- Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Bürgermeister, Ich wende mich an Sie, da wir täglich massiv durch Lärmbelästigung am Arbeitsplatz ausgesetzt sind. Wir befinden uns in der Schildergasse/Ecke Krebsgasse. Hier wird den ganzen Tag durchgehend, teilweise sehr laut oder mit hohen, schrillen Tönen musiziert. Einige Musiker*innen halten sich nicht an die vorgegeben Regeln der Stadt Köln. Es werden weder 30 Minuten eingehalten noch das Weiterziehen von min. 300 Metern. Es gibt meistens keine "beschallungsfreie Zeit" zwischen 10-19 Uhr. Durch mehrfache Anrufe bei Ordnungsamt, werden derzeit nun häufiger die 30 Minuten Ruhezeit eingehalten, was aber meist nur von kurzer Dauer ist. Teilweise treten Musikgruppen mehrmals am Tag an der gleichen Stelle auf. Diese musizieren am Vormittag und kehren gegen Nachmittag wieder zurück, oder warten die halbe Stunde ab um erneut die identische Musik zu spielen. Das Ganze findet manchmal ununterbrochen von 10-18:30 Uhr statt (in dem Zeitraum sind wir tätig), nur an wenigen Tagen gibt es auch mal ruhigere Phasen. Besonders in den Sommer- und Herbstferien, wird den ganzen Tag ununterbrochen musiziert. In der Weihnachtszeit wird es nun ähnlich aussehen. Einige Musikgruppen stellen sich unter unser Vordach der Filiale, wodurch wir der Musik massiv ausgesetzt sind. Die Darbietungen finden bei Regen regelmäßig unter dem Vordach von Snipes oder Reserved statt (Schildergasse/Ecke Krebsgasse). Wir sitzen in den oberen Etagen und hören die Musik dort sehr laut. Es ist unmöglich das Fenster zu öffnen, um ungestört arbeiten/telefonieren/beraten zu können. Die Musikgruppen arbeiten sich in 50 Meter Entfernungen zwischen Rolltreppe (vor Appelrath und Küpper) bis zur P&C Filiale (Antonsgasse) entlang. Somit hört man die Musikgruppe aufgrund dessen schon mehrmals hintereinander, auch gemischt mit anderen Darbietungen. Wir befinden wir uns mit einer Eckfiliale und werden somit den Tag über dauerbeschallt. Auf der Straße erreichen die Musiker teilweise über 85 Dezibel, oben in der Filiale bei Fenster auf Kipp, werden teilweise noch über 65 Dezibel erreicht. Ich kann gut verstehen, dass Menschen sich auf diesem Weg etwas Geld dazu verdienen möchten und aktiv dafür etwas tun, jedoch muss ich sagen, dass die tägliche durchgehende Lärmbelästigung nervenzerrend ist und die Konzentration stört, Onlinekonferenzen dadurch gestört werden, bzw. auch der direkte Kundenkontakt in der Beratung. Man kann sich mit den Kunden nicht ungestört unterhalten. Durch Gespräche mit Angestellten aus diversen Filialen wie O2, Snipes, Rituals, Gastrogewerbe, Modegeschäften, etc. berichten ebenfalls von durchgehender täglicher Beschallung. Einzelne Mitarbeiter berichten davon sich versetzen lassen zu wollen, da sie dem täglichen „Lärm“ nicht mehr ausgesetzt sein möchten. Wir/ich haben nichts gegen Straßenmusik und künstlichere Darbietungen, jedoch gegen durchgehende Geräuschkulisse, dem man ohnmächtig entgegensteht, vor allem, wenn man jeden Tag mehrfach die gleiche Musik hört und das über Monate hinweg. Manche Filialen geben vor, dass Musik in ihren Filialen abgespielt wird. Man wird als Arbeitnehmer also „doppelt“ beschallt, was sicher nicht gesundheitsfördernd ist. Ich möchte Ihnen mal einen „musikalischen“ Arbeitstag abzeichnen: Der Tag beginnt meistens um 10:20 Uhr mit dem „Orgelmann“ der sich im Zeitraum von ca. 1-1,5 Stunden von P&C bis zu, Neumarkt „hocharbeitet“. Dieser beendet dann seine Darbietung Höhe Krebsgasse und kehrt meistens nicht mehr am selben Tag zurück. Kurz darauf beginnt eine Kombo mit 5 älteren Herren, die jeden Tag die gleichen Lieder spielen von I Just Called…, englisch Man in NY, Heal the World, Country Roads, Bille Jean, etc… Diese verändern dann den Standort nur um max. 50 Meter, um dann abermals die identischen Lieder zu spielen, um dann 50 Meter weiter das Ganze noch mal zum Besten zu tun. Meistens kehren die Herren am Nachmittag noch mal in die Schildergasse zurück, wo sie sich wieder in ähnlicher Entfernung bewegen, um ihre Lieder erneut zu spielen. meistens von ca. 12-13:30 Uhr zu hören, ab 17:00 Uhr erneut, was auch andere Musikgruppen so handhaben. Des Weiteren folgen: - Sinti und Roma Kombi (phasenweise in der Schildergasse mit bis zu 12 Leuten), was eine erhebliche Lautstärke und 30 Minuten monotone Gesänge, mit Trommel und Gitarre begleitet, mit sich bringt. - Eine 2 Mann-Kombo mit schriller, orientalischer Klarinette und Trommeln ohne erkennbare Liederfolge, also 30 Minuten „Gedudel“ (täglich). - Mann mit Trommel, der sehr laut orientalische Lieder dazu singt und „Hey“ schreit. - Ein Mann mit einer Flöte, die er leider noch nicht beherrscht und nur schräge durchdringende Töne produziert. - Klavierspieler (selten), der sich meistens an die 30 Minuten hält, oft unter dem Vordach steht. - Ein Mann mit Töpfen, Deckeln und Rohren, womit er Musik erzeugen möchte, es aber eher einen breiten Geräuschkulisse gleicht. - Klarinettenspieler alleine, identische Melodien ohne erkennbares Lied. - Trompetenspieler, spielt halbe Lieder, die er immer wieder von vorne Anfängt. - Saxophonspieler, der ebenfalls Lieder anspielt, aber nicht beendet und beginnt wieder die gleichen Lieder von vorne. In den 30 Minuten hört man jedes angespielte Lied dann 4-5 Mal. Mir ist bewusst, dass Sie keinen Einfluss auf die Liederauswahl haben, aber in jedem Fall darauf, dass jede 2. halbe Stunde Ruhe eingehalten wird und die Musikgruppen nicht wiederkehren oder nur wenige Meter weiterziehen. Zusätzlich gehen wir davon aus, dass einige Darbietungen nicht über eine Genehmigung verfügen. Besonders in den letzten 14 Tagen hat sich die Auswahl an Musikern deutlich erhöht. Ich bitte Sie freundlichst sich der Sache ernsthaft anzunehmen und dieses Thema mit in die Beratung in ihrem Team zu nehmen. Mit freundlichen Grüßen Wir beantragen eine musikfreie Zone in der gesamten Schildergasse, Krebsgasse, Neumarkt (entlang der Geschäfte), bis zur Aposteinkirche, um die Gesundheit der einzelnen Mitarbeiter zu gewährleisten. Name Filiale Unterschrift Datum h TT l 2. Eingabe Von: Gesendet: Montag, 13. April 2026 09:15 An: 02-1 Poststelle BA Innenstadt <Buergeramt-Innenstadt@stadt-koeln.de> Betreff: Vorschlag für ein saisonales Straßenmusik-Konzept in der Altstadt („Kölner Kultursommer“) Sehr geehrte Damen und Herren, als Anwohner und Liebhaber unserer Stadt schreibe ich Ihnen, weil mir die Lebendigkeit der Kölner Altstadt sehr am Herzen liegt. In den letzten Monaten ist spürbar geworden, dass die strengeren Regeln für Straßenmusik (feste Standplätze und Lärmampeln) zwar die Ruhe fördern, aber leider auch dazu geführt haben, dass das kulturelle Flair und der „Geist“ unserer Stadt schwinden. Viele talentierte Musiker ziehen sich zurück, und die Straßen wirken oft leer und unbelebt. Ich möchte daher einen Kompromiss vorschlagen: Ein saisonales Straßenmusik-Konzept während der NRW-Sommerferien. Die Idee ist, die strengen Beschränkungen (wie die 30-minütige Rotation oder die festen Plätze) für diesen Zeitraum in der Altstadt (z.B. am Alter Markt oder Heumarkt) kontrolliert zu lockern. Dies hätte zwei große Vorteile: 1. Belebung der Stadt: Köln erhält seine Identität als lebendige Kulturstadt zurück, in der Musik und Lebensfreude zum Stadtbild gehören. 2. Tourismus-Magnet: Ein „weiches Festival-Gefühl“ in den Ferienmonaten steigert die Attraktivität für Besucher und kommt der lokalen Gastronomie zugute. Durch die zeitliche Begrenzung auf die Ferienmonate bliebe die „Ruhezeit“ für die Anwohner im restlichen Jahr gewahrt. Ich würde mich freuen, wenn dieser Vorschlag im Bezirksrat diskutiert werden könnte, um Köln im Sommer wieder zum Klingen zu bringen. Mit freundlichen Grüßen,
Anlage 3 Erwiderung auf Antwortschreiben zur Eingabe 1
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Von: Gesendet: Dienstag, 16. Juni 2026 17:13 An: 02-1/4 Geschäftsstelle Anregungen und Beschwerden <geschaeftsstelle-anregungen- beschwerden@stadt-koeln.de> Betreff: Wg: Einrichten einer musikfreien Zone Schildergasse Aktenzeichen 56/26 Sehr geehrte Bezirksvertretung der Stadtverwaltung Köln, vielen Dank für Ihre ausführliche Antwort. Wie bereits erwähnt, sind mir die geltenden Regelungen für Straßenmusikerinnen und Straßenmusiker sehr gut bekannt. Eine detaillierte Schilderung unserer Situation vor Ort liegt Ihnen bereits vor. Dennoch möchte ich einige Punkte noch einmal aufgreifen, da die praktische Umsetzung der bestehenden Regeln aus unserer Sicht leider nicht zu einer spürbaren Entlastung führt. Einhaltung der Spielzeiten zu Beginn der vollen Stunde Nach unseren Beobachtungen wird die Regelung, wonach musikalische Darbietungen nur für 30 Minuten zu Beginn der vollen Stunde erfolgen sollen, bereits in den Vormittagsstunden häufig nicht eingehalten. Zwischen etwa 10:00 Uhr und 12:30 Uhr spielt regelmäßig der sogenannte „Orgelmann“. Seine Darbietung ist zwar abwechslungsreich, kann jedoch – je nach Lautstärke und Wetterlage – ebenfalls sehr präsent und durchdringend wirken. Hinzu kommt, dass während dieser Zeit oft weitere Musikerinnen und Musiker in unmittelbarer Nähe auftreten. Dadurch entstehen regelmäßig mehrere gleichzeitig stattfindende Darbietungen, teilweise von bis zu drei verschiedenen Gruppen oder Einzelpersonen. Für die umliegenden Arbeitsplätze führt dies zu einer dauerhaften und ununterbrochenen Geräuschkulisse. Standortwechsel nach 30 Minuten Auch die Regelung, wonach nach 30 Minuten ein Standortwechsel von mindestens 300 Metern erfolgen soll, wird nach unserer Wahrnehmung vielfach nicht im Sinne der Vorschrift umgesetzt. Häufig wechseln Musikergruppen lediglich um wenige Meter den Standort, warten die vorgeschriebene spielfreie Zeit ab und setzen ihre Darbietung anschließend in unmittelbarer Nähe fort. Dadurch wird faktisch derselbe Bereich mehrfach täglich beschallt. Einige Gruppen wiederholen dieses Vorgehen bis zu sechs Mal am Tag. Für Anwohnerinnen, Anwohner und Beschäftigte bedeutet dies, dass dieselben Lieder in derselben Reihenfolge mehrfach täglich zu hören sind. Dies wird auf Dauer nicht mehr als kulturelle Bereicherung wahrgenommen, sondern als erhebliche Belastung. Zahlreiche Unternehmen in der Umgebung melden entsprechende Verstöße regelmäßig telefonisch beim Ordnungsamt. Uns wird dabei häufig mitgeteilt, dass die betreffenden Personen aufgesucht und verwarnt werden. Eine nachhaltige Verbesserung ist jedoch nicht erkennbar, da dieselben Situationen oftmals kurze Zeit später oder am Folgetag erneut auftreten. Besonders auffällig ist hierbei eine Gruppe von vier älteren Herren, die regelmäßig im Bereich der Außengastronomie der Schildergasse auftritt und dort aktiv um Geldspenden wirbt. Dies wirft aus unserer Sicht die Frage auf, wo die Grenze zwischen Straßenkunst und einer dauerhaft gewerblich anmutenden Tätigkeit verläuft. Lärmbelastung am Arbeitsplatz Auch ohne elektronische Verstärker erreichen einige Instrumente eine Lautstärke und Durchdringung, die den Arbeitsalltag erheblich beeinträchtigen. Telefongespräche können teilweise nur erschwert geführt werden, und eine ungestörte Beratung von Kundinnen und Kunden ist nicht immer möglich. Insbesondere Instrumente wie Flöten oder orientalische Schalmeien erzeugen sehr hohe und durchdringende Frequenzen. Selbst im 9. Obergeschoss und bei lediglich gekipptem Fenster wurden teilweise Lautstärken von über 70 Dezibel gemessen. Die Belastung ist somit keineswegs auf den unmittelbaren Straßenraum beschränkt. Hinzu kommt, dass die Qualität der musikalischen Darbietungen naturgemäß sehr unterschiedlich ausfällt. Ohne einzelnen Personen zu nahe treten zu wollen, entsteht dadurch nicht immer der Eindruck einer kulturellen Bereicherung. Fehlende Konsequenzen bei wiederholten Verstößen Für viele Betroffene ist zudem schwer nachvollziehbar, weshalb bei wiederholten und regelmäßig gemeldeten Verstößen offenbar keine spürbaren Konsequenzen erfolgen. Da die Verstöße nach unserer Wahrnehmung täglich und teilweise mehrfach am Tag stattfinden, entsteht der Eindruck, dass die bestehenden Regelungen zwar vorhanden sind, ihre Einhaltung jedoch nicht wirksam kontrolliert oder durchgesetzt wird. Ich möchte betonen, dass es mir nicht darum geht, Straßenkunst grundsätzlich infrage zu stellen. Kultur und Musik gehören selbstverständlich zu einer lebendigen Innenstadt. Allerdings muss dabei auch die Situation der Menschen berücksichtigt werden, die hier täglich arbeiten oder wohnen und der Geräuschkulisse über viele Stunden hinweg ausgesetzt sind. Daher bitte ich Sie eindringlich, die aktuelle Praxis kritisch zu überprüfen und die bestehenden Regelungen konsequenter durchzusetzen. Aus unserer Sicht ist eine deutliche Einschränkung der Straßenmusik erforderlich – sowohl hinsichtlich der zulässigen Spielzeiten als auch der tatsächlichen Standortwechsel und der Häufigkeit von Wiederholungen innerhalb eines Tages. Nur so kann ein angemessener Ausgleich zwischen künstlerischer Betätigung und dem berechtigten Interesse von Beschäftigten, Anwohnerinnen und Anwohnern an einem zumutbaren Arbeits- und Lebensumfeld geschaffen werden. Ich würde mich sehr freuen, wenn unsere wiederholt geschilderten Erfahrungen ernsthaft berücksichtigt werden und daraus konkrete Maßnahmen zur spürbaren Entlastung der Betroffenen resultieren. Mit freundlichen Grüßen
Beratungsverlauf (1)
Orte (7)
- Krebsgasse
- Ludwigstraße 8
- Schildergasse
- Antonsgasse
- Alter Markt
- Neumarkt
- Heumarkt
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Vorlagen-Nr.
- 1966/2026
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 15.07.2026
- Erstellt
- 02.07.2026 10:36