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V/0715/2019

Errichtungsbeschluss: Neubau einer Kindertageseinrichtung an der Westfalenstraße/ An der Alten Kirche in Hiltrup

Vorlagen 23.07.2019

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Anlage 2 Raumprogramm

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Beschlussvorlage

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Anlage A

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Anlage 1 Lageplan

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Ansehen

Anlage 2 Raumprogramm

1875 Zeichen

Anlage 2: Raumprogramm 
 
Raumprogramm für eine Kita 
 an der Westfalenstraße / An der alten Kirche  
Entwurf für eine 2-Gruppen-Kita 
(Abweichungen sind entwurfsabhängig möglich.) 
mit Refinanzierungsberechnungen über Mietzahlungen 
A - KINDERTAGESEINRICHTUNG 
 Bezeichnung Anzahl qm qm-
ges. 
Mindest-
Raum-
Höhe i. L. 
Bemerkungen 
 Vorgesehene Gruppenstruktur in 
der Einrichtung  
 
2x GIc: = je 20 Kinder im Alter von 2 
- 6 Jahren 
 
    Änderungen können sich 
entwurfsbedingt ergeben, 
geringe 
Raumreduzierungen sind 
möglich 
 Mietvoraussetzungen: 
10,84 € im KiTa-Jahr 2019/2020 
 
Anerkennungsfähige Ges. Fläche 
= 370 qm 
(2 x 185 qm) 
Refinanzierbare Jahresmiete 
= 48.129,60 € 
(10,68 x 370 x 12) 
     
A1 Gruppenraum 2 45 90   
A2 Nebenraum 2 18 36   
A3 Wasch-/WC 2 12 24  inkl. Wickelbereiche 
A3a Duschbereich 1 3   in WC integrieren 
A4 Garderobe 2    in Verkehrsfl. integrieren 
A5 Abstellraum 2 6 12   
A6 Schlafraum /Differenzierungsraumu3 1 20 20   
A7 Schlafraum u3/ü3 2 18 36   
A8 Mehrzweckraum 1 55 55 mind 3,5 m  
A9 Abstellraum MZR 1 10 10   
    283   
 Allgemeinräume      
A10 Personalraum 1 15 15   
A11 Personal- D-WC/H-WC 
behindertengerecht 
2   6 12   
A12 Küche 1 15 15   
A12a AR Küche 1 5 5   
A13 Büro Leitung 1 12 12   
    59   
Kindertageseinrichtung gesamt 342 
B - Sonstige entwurfsabhängige Räume 
B1 Hausanschlussraum 1    diese Flächen sind nur noch 
zu einem geringer Anteil i. 
Zshg. mit der Mietobergrenze 
refinanzierbar  
B2 Putzraum 1    
B3 Eingangsbereich / Verkehrsflächen 
inkl. Kinderwagenabstellfläche 
    
B4  Anschlüsse für Waschmaschine 
und Trockner vorsehen 
     
C1 Außen-/Spielfläche   
ca. 
600 
 
alle Funktionen sind darin 
enthalten 
C2 Stellplätze    
C3 Versorgungs-/Entsorgungsfläche 
(Müllcontainer) 
   
C4 Fläche Bring-/Abholmöglichkeiten     Evtl. im öfftl. Verkehrsraum 
 
Stand: 12.08.2019

Beschlussvorlage

7657 Zeichen

V/0715/2019 
V/0715/2019 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Errichtungsbeschluss: Neubau einer Kindertageseinrichtung an der Westfalenstraße/ An der Alten 
Kirche in Hiltrup 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   19.09.2019 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup Anhörung 
   25.09.2019 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Vorberatung 
   09.10.2019 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 
   09.10.2019 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
 
1. Der Rat der Stadt Münster stimmt der Errichtung einer neuen Kindertageseinrichtung mit zwei 
Gruppen westlich der Westfalenstraße/nördlich An der Alten Kirche zur Weiterentwicklung b e-
darfsgerechter Kindertagesbetreuungsangebote zu. 
 
2. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die Rahmenstruktur der künftigen Einrichtung folgende 
Gruppen beinhaltet 
 
 2 Gruppen für je 20 Kinder im Alter von 2-6 Jahren (G1) 
 
und insgesamt mindestens 40 Plätze umfasst, davon 12 u3 - Plätze und 28 ü3 - Plätze. 
 
Die Rahmenstruktur wird mit der Inbetriebnahme jährlich den Bedarfen angepasst. 
 
Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass dabei bedarfsgerecht, neben dem Angebot einer wöchent-
lichen Betreuung von 45 Stunden, ebenfalls elterliche Bedarfe nach einer wöchentlichen B e-
treuung von 25 Stunden und 35 Stunden mit Übermittagsbetreuung (Blocköffnungszeit) fl e-
xibel angeboten werden.  
 
Die Inbetriebnahme der Einrichtung wird voraussichtlich im Februar  2024 erfolgen. 
 
Amt für Kinder, Jugendliche 
und Familien 
 
05.09.2019 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in: 
Herr Niehues, Frau Eschert, 
Frau Kratz-Trutti 
Telefon: 492-5151 
Niehues@stadt-muenster.de

- 2 - 
V/0715/2019 
3. Die Kindertageseinrichtung wird vom Investor, der Wohn - und Stadtbau GmbH, errichtet und 
an den Träger im Rahmen der Mietkonditionen des Kinderbildungsgesetzes des Landes NRW 
(KiBiz) vermietet. 
 
4. Es ist v orgesehen, die Einrichtung von einem freien Träger der Kinder - und Jugendhilfe b e-
treiben zu lassen und diese an den Träger im Rahmen der gesetzlichen Mietpauschale zu 
vermieten. Ein Vorschlag für einen geeigneten Betreiber wird rechtzeitig vor Inbetriebnahme in 
einem Auswahlverfahren den beteiligten Gremien zur Entscheidung vorgelegt. 
 
5. Der Rat nimmt weiterhin zur Kenntnis, dass die Verwaltung im Rahmen der Trägeraus-
schreibung prüft, ob ein Bedarf besteht, die KiTa in das Programm „Extrazeit“ zu integrieren, 
um so den Eltern die Möglichkeit zu geben, flexible Öffnungszeiten der KiTa wahrzunehmen. 
 
 
 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Es entstehen Investitionskosten für Inventar und Möblierung in Höhe von max. 120.000 €. Für die 
Ausstattung werden gegebenenfalls Bundes-/Landesmittel beantragt, soweit entsprechende Förde r-
programme vorliegen. Bei Bewilligung reduzieren sich die städtischen Zuschüsse entsprechend. 
 
Ab dem Jahr 2024 fallen p. a. Betriebskostenzuschüsse gemäß KiBiz in Höhe von rd. 514.900 € (für 
2024 anteilig: 465.300 €) an. Den Aufwendungen stehen Erträge aus Landesmitteln in Höhe von rd. 
185.400 € (für 2024 anteilig: 167.500 €) und Elternbeiträge von voraussichtlich 61.800 € (für 2024 
anteilig: 51.200 €) gegenüber.  
 
Diese Ansätze berücksichtigen bereits die im Rahmen des aktuellen Gesetzentwurfs zur KiBiz-
Novellierung veröffentlichten, erhöhten Kindpauschalen zuzüglich einer angenommenen Steige-
rungsrate von 1,5%.  Die Kindpauschalen werden jährlich unter Berücksichtigung der tatsächlichen 
Kostenentwicklungen angepasst. Die erste Anpassung soll laut Gesetzesentwurf zum Kindergarten-
jahr 2021/2022 erfolgen und ist in ihrer tatsächlichen Höhe noch nicht bekannt. 
 
 
III. Mittelbereitstellung / Finanzierung 
 
Teilfinanzplan 
 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
 
Produktgruppe 0601 Förderung von Kindern in 
Tagesbetreuung 
   
Zeile 11 Auszahlungen von aktivierb a-
ren Zuwendungen 
   
 0210  Zusch. z. Ausbau KiTa-Betr. 
freie Träger 
2024 120.000 Zuschuss an 
den Träger 
Summe aller Auszahlungen/Saldo 120.000  
 
Teilergebnisplan 
 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
 
Produktgruppe 0601 Förderung von Kindern in 
Tagesbetreuung

- 3 - 
V/0715/2019 
Zeile 02 Zuwendungen und  
allgemeine Umlagen 
2024 
2025 ff. 
167.500 
185.400 
Landeszu-
schüsse zu den 
Betriebskosten* 
Zeile 04 Öffentlich-rechtliche Leistung s-
entgelte 
2024 
2025 ff. 
51.200 
61.800 
Elternbeiträge 
(Kita) 
Zeile 15  Transferaufwendungen 
 
2024 
2025 ff. 
465.300 
514.900  
Betriebskos-
tenzuschüsse 
an den Träger 
*maximale Zuschüsse in Abhängigkeit von der bedarfsgerechten Rahmenstruktur 
 
Die Höhe der öffentlich-rechtlichen Leistungsentgelte (Elternbeiträge) ist von der Einkommenssitua-
tion der Eltern abhängig, deren Kinder zukünftig die Kita besuchen werden. Der o. g. Wert ist inso-
weit Ergebnis einer prognostischen Kalkulation. 
 
Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen werden in den jeweiligen Haushaltsplan-
Entwürfen bei der o. g. Produktgruppe angemeldet. Es wird zur Kenntnis genommen, dass mit die-
sem Beschluss eine haushaltsmäßige Belastung der kommenden Jahre noch vor den eigentlichen 
Etatberatungen für die Jahre 2024 ff. erfolgt. 
 
 
 
Begründung: 
 
 
1.   Bedarfs- und Versorgungssituation: 
 
Seit dem 01.08.2013 haben alle Kinder ab einem Jahr einen Rechtsanspruch auf einen Kindertages-
betreuungsplatz. 
 
Im Wohnbezirk Hiltrup beträgt die u3 - Versorgungsquote zum Kitajahr 2019/2020 43,6 % (322 Plätze 
für 738  Kinder). 
Für die ü3 - Kinder liegt die Versorgungsquote bei 102,4 % (731  Plätze für 714 Kinder).  
 
Damit liegt die Versorgungsquote bei den u3 - Kindern und den ü3 - Kindern unter dem gesamtstädti-
schen Durchschnitt.  
 
Durch die neue Baugebietsentwicklung im genannten Wohnquartier in vier Wohnhöfe westlich Wes t-
falenstraße/ nördlich An der Alten Kirche ergeben sich weitere B edarfe, die nicht mehr durch die b e-
stehenden Einrichtungen abgedeckt werden können und maßnahmebedingt eine 2 -Gruppen Kinder-
tageseinrichtung für dieses neue Wohnquartier erfordern.     
 
Dabei ist eine bedarfsgerechte Umstrukturierung der Gruppen hinsichtli ch des Bedarfs von u3 - und 
ü3 Plätzen jeweils zum neuen Kitajahr möglich. 
 
Desweiteren sind für die u3 - als auch für die ü3 - Kinder im Wohnbezirk Hiltrup weitere Plätze in Kin-
dertageseinrichtungen abhängig von der demographischen Entwicklung und den bestehenden Bedar-
fen erforderlich.  
 
 
2.   Maßnahmenplanung: 
 
Um den durch das neue Wohnquartier westlich Westfalenstraße/nördlich An der alten Kirche entst e-
henden zusätzlichen Bedarf abzudecken, wird direkt in diesem Wohngebiet eine zweigruppige Ki n-
dertageseinrichtung gebaut.   
 
Der Investor, die Wohn- und Stadtbau GmbH, errichtet die Kindertageseinrichtung im Rahmen der 
neuen Quartiersbebauung westlich Westfalenstraße/nördlich An der Alten Kirche auf dem ehemaligen

- 4 - 
V/0715/2019 
Gelände der Gärtnerei/Baumschule Eschweiler. 
 
Die neue Kindertageseinrichtung wird als zweigruppige Einrichtung mit 12 u3 - Plätzen und 28 ü3 - 
Plätzen im Erdgeschossbereich einschließlich der erforderlichen Außenanlagen (Außenfläche inklus i-
ve Spielflächen und Spielgeräte) errichtet. 
 
Ein Lageplan und ein Raumprogramm sind als Anlage beigefügt 
 
 
 
3.   Vergabe der Trägerschaft: 
 
Die Trägerschaft der Einrichtung wird im Rahmen eines öffentlichen Trägervergabeverfahrens für das 
Kitajahr 2023/2024  vergeben.  
 
 
4.   Fazit: 
 
Mit den oben genannten Ausbauplanungen werden weitere zukünftig benötigte Plätze für u3 - und ü3 
- Kinder in Hiltrup geschaffen. 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
i.V. 
 
gez. 
 
 
Thomas Paal 
Stadtdirektor 
 
Anlagen: 
Anlage A 
Anlage 1: Lageplan 
Anlage 2: Raumprogramm

Anlage A

4705 Zeichen

Anlage A zur V/0715/2019 
Kurzüberblick 
Zur Sicherstellung des Rechtsanspruchs auf Kindertagesbetreuung werden mit der Errichtung der 
Kindertageseinrichtung an der Westfalenstraße/ An der Alten Kirche weitere dringend benötigte 
Betreuungsplätze in Hiltrup geschaffen. 
 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Die Bundesregierung hat für den Ausbau von bedarfsgerechten Betreuungsangeboten in 
Deutschland einen gesetzlichen Rechtsanspruch geschaffen. Dieser Rechtsanspruch auf einen 
Betreuungsplatz gilt seit dem 1. August 2013 für alle Kinder ab dem vollendeten ersten Lebens-
jahr.  
 
Die Stadt Münster greift die Pflichtaufgabe zum bedarfsgerechten Ausbau der Kindertagesbe-
treuung in der Produktgruppe 0601 „Förderung von Kindern in Tagesbetreuung“ in zwei Zielen 
auf.  
Zum einen ist der Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz für Kinder im Alter von 3 - 6 Jah-
ren sicherzustellen und weiterhin sollen Tagesbetreuungsangebote für unter 3 - jährige Kinder mit 
einer Versorgungsquote von bis zu 50 % ausgebaut werden.  
 
Mit dem Erreichen dieser Zielwerte werden die ISM Leitziele „Wir werden einer der führenden 
Bildungs-, Wissenschafts-, Forschungs- und Entwicklungsstandorte in Europa“ und  
„Wir werden Münster zu einer Stadt mit höchster Lebens- und Erlebnisqualität mit hohem Wohn-
wert, Familienfreundlichkeit und sozialer Balance in der Stadtgesellschaft weiterentwickeln“ for-
ciert.   
 
Mit der Errichtung der Kindertageseinrichtung an der  Westfalenstraße/ An der Alten Kirche  wer-
den weitere dringend benötigte u3 - und ü3 – Plätze in Hiltrup geschaffen. 
 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 0601 Förderung von Kindern in Tagesbetreuung 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan x Ja  Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan x Ja  Nein   
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? x Ja  Nein   
Bereits veranschlagt?  Ja x Nein   
Es entstehen Investitionskosten für Inventar und Möblierung in Höhe von max. 120.000 €. Für die 
Ausstattung werden Bundes-/Landesmittel beantragt, soweit entsprechende Förderprogramme vor-
liegen. Bei Bewilligung reduzieren sich die städtischen Zuschüsse entsprechend. 
Ab dem Jahr 2024 fallen p. a. Betriebskostenzuschüsse gemäß KiBiz in Höhe von rd. 514.900 € (für 
2024 anteilig: 465.300 €) an. Den Aufwendungen stehen Erträge aus Landesmitteln in Höhe von rd. 
185.400 € (für 2024 anteilig: 167.500 €) und Elternbeiträge von voraussichtlich 61.800 € (für 2024 
anteilig: 51.200 €) gegenüber.  
Diese Ansätze berücksichtigen bereits die im Rahmen des aktuellen Gesetzentwurfs zur KiBiz-
Novellierung veröffentlichten, erhöhten Kindpauschalen zuzüglich einer angenommenen Steige-
rungsrate von 1,5%.  Die Kindpauschalen werden jährlich unter Berücksichtigung der tatsächlichen 
Kostenentwicklungen angepasst. Die erste Anpassung soll laut Gesetzesentwurf zum Kindergarten-
jahr 2021/2022 erfolgen und ist in ihrer tatsächlichen Höhe noch nicht bekannt.

Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist x vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig frei-
willig 
Gesetzliche Grundlagen: SGB VIII §§ 22-26 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
Münster gehört zu den am stärksten wachsenden Städten in Nordrhein-Westfalen. Nach aktuellen 
städtischen Vorausberechnungen könnte die Bevölkerung bis 2030 ohne starke Flüchtlingszuzü-
ge im Basisszenario "Dynamischer Wissenschafts- und Wirtschaftsstandort" auf 326.000 Einwoh-
ner steigen. Unter Berücksichtigung zusätzlicher Flüchtlingszuwanderungen könnte das Wachs-
tum noch deutlich stärker ausfallen und Münster in 2030 bis zu 347.000 Einwohner zählen. Die 
wachsende Stadt, die alle Bereiche des Lebens betrifft, ist eine zentrale Herausforderung, der 
sich Münster stellen muss.  
Die demographische Entwicklung der Stadt Münster ist ein grundlegender Bestandteil der Kita-
ausbauplanung.  
Alle Maßnahmen zum Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder orientieren sich an der kleinräumi-
gen Bevölkerungsprognose der Stadt Münster und sind darauf ausgerichtet, eine familienfreundli-
che Stadtentwicklung zu fördern. Dazu tragen insbesondere die bedarfsgerechte Schaffung von 
Plätzen zur Erfüllung des Rechtsanspruchs für ü3 - Kinder und der Ausbau von u3 - Plätzen bei.  
Im Rahmen der unterschiedlichen Arbeitsfelder der Kindertagesbetreuung werden wichtige As-
pekte wie Barrierefreiheit, Inklusion, Sprachförderung und Qualifizierung differenziert berücksich-
tigt und unterstützen eine familienfreundliche Entwicklung in Münster. Weiterhin steht der Ausbau 
von Kindertagesbetreuungsangeboten im Einklang mit der Ausrichtung Münsters als führender 
Wirtschaftsstandort.

Anlage 1 Lageplan

128 Zeichen

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Maßstab 1: 4000
Datum: 09.08.2019
Notizen:
© Stadt Münster
H 5751 107
R 405 648
R 406 276
H 5751 987
0 50 100
Meter

Beratungsverlauf (4)

19.09.2019 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup
TOP 4.4 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung
25.09.2019 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien
TOP 12.3.1 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
09.10.2019 Haupt- und Finanzausschuss
TOP 22.5 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
09.10.2019 Rat
TOP 27.5 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung

Orte (2)

  • Westfalenstraße
  • An der Alten Kirche

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Details

Aktenzeichen
V/0715/2019
Typ
Vorlagen
Datum
23.07.2019
Erstellt
06.10.2020 14:37