V/0715/2019
Errichtungsbeschluss: Neubau einer Kindertageseinrichtung an der Westfalenstraße/ An der Alten Kirche in Hiltrup
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Anlage 2 Raumprogramm
1875 Zeichen
Anlage 2: Raumprogramm
Raumprogramm für eine Kita
an der Westfalenstraße / An der alten Kirche
Entwurf für eine 2-Gruppen-Kita
(Abweichungen sind entwurfsabhängig möglich.)
mit Refinanzierungsberechnungen über Mietzahlungen
A - KINDERTAGESEINRICHTUNG
Bezeichnung Anzahl qm qm-
ges.
Mindest-
Raum-
Höhe i. L.
Bemerkungen
Vorgesehene Gruppenstruktur in
der Einrichtung
2x GIc: = je 20 Kinder im Alter von 2
- 6 Jahren
Änderungen können sich
entwurfsbedingt ergeben,
geringe
Raumreduzierungen sind
möglich
Mietvoraussetzungen:
10,84 € im KiTa-Jahr 2019/2020
Anerkennungsfähige Ges. Fläche
= 370 qm
(2 x 185 qm)
Refinanzierbare Jahresmiete
= 48.129,60 €
(10,68 x 370 x 12)
A1 Gruppenraum 2 45 90
A2 Nebenraum 2 18 36
A3 Wasch-/WC 2 12 24 inkl. Wickelbereiche
A3a Duschbereich 1 3 in WC integrieren
A4 Garderobe 2 in Verkehrsfl. integrieren
A5 Abstellraum 2 6 12
A6 Schlafraum /Differenzierungsraumu3 1 20 20
A7 Schlafraum u3/ü3 2 18 36
A8 Mehrzweckraum 1 55 55 mind 3,5 m
A9 Abstellraum MZR 1 10 10
283
Allgemeinräume
A10 Personalraum 1 15 15
A11 Personal- D-WC/H-WC
behindertengerecht
2 6 12
A12 Küche 1 15 15
A12a AR Küche 1 5 5
A13 Büro Leitung 1 12 12
59
Kindertageseinrichtung gesamt 342
B - Sonstige entwurfsabhängige Räume
B1 Hausanschlussraum 1 diese Flächen sind nur noch
zu einem geringer Anteil i.
Zshg. mit der Mietobergrenze
refinanzierbar
B2 Putzraum 1
B3 Eingangsbereich / Verkehrsflächen
inkl. Kinderwagenabstellfläche
B4 Anschlüsse für Waschmaschine
und Trockner vorsehen
C1 Außen-/Spielfläche
ca.
600
alle Funktionen sind darin
enthalten
C2 Stellplätze
C3 Versorgungs-/Entsorgungsfläche
(Müllcontainer)
C4 Fläche Bring-/Abholmöglichkeiten Evtl. im öfftl. Verkehrsraum
Stand: 12.08.2019
Beschlussvorlage
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V/0715/2019 V/0715/2019 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Errichtungsbeschluss: Neubau einer Kindertageseinrichtung an der Westfalenstraße/ An der Alten Kirche in Hiltrup Beratungsfolge 19.09.2019 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup Anhörung 25.09.2019 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Vorberatung 09.10.2019 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 09.10.2019 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Der Rat der Stadt Münster stimmt der Errichtung einer neuen Kindertageseinrichtung mit zwei Gruppen westlich der Westfalenstraße/nördlich An der Alten Kirche zur Weiterentwicklung b e- darfsgerechter Kindertagesbetreuungsangebote zu. 2. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die Rahmenstruktur der künftigen Einrichtung folgende Gruppen beinhaltet 2 Gruppen für je 20 Kinder im Alter von 2-6 Jahren (G1) und insgesamt mindestens 40 Plätze umfasst, davon 12 u3 - Plätze und 28 ü3 - Plätze. Die Rahmenstruktur wird mit der Inbetriebnahme jährlich den Bedarfen angepasst. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass dabei bedarfsgerecht, neben dem Angebot einer wöchent- lichen Betreuung von 45 Stunden, ebenfalls elterliche Bedarfe nach einer wöchentlichen B e- treuung von 25 Stunden und 35 Stunden mit Übermittagsbetreuung (Blocköffnungszeit) fl e- xibel angeboten werden. Die Inbetriebnahme der Einrichtung wird voraussichtlich im Februar 2024 erfolgen. Amt für Kinder, Jugendliche und Familien 05.09.2019 Ihr/e Ansprechpartner/in: Herr Niehues, Frau Eschert, Frau Kratz-Trutti Telefon: 492-5151 Niehues@stadt-muenster.de - 2 - V/0715/2019 3. Die Kindertageseinrichtung wird vom Investor, der Wohn - und Stadtbau GmbH, errichtet und an den Träger im Rahmen der Mietkonditionen des Kinderbildungsgesetzes des Landes NRW (KiBiz) vermietet. 4. Es ist v orgesehen, die Einrichtung von einem freien Träger der Kinder - und Jugendhilfe b e- treiben zu lassen und diese an den Träger im Rahmen der gesetzlichen Mietpauschale zu vermieten. Ein Vorschlag für einen geeigneten Betreiber wird rechtzeitig vor Inbetriebnahme in einem Auswahlverfahren den beteiligten Gremien zur Entscheidung vorgelegt. 5. Der Rat nimmt weiterhin zur Kenntnis, dass die Verwaltung im Rahmen der Trägeraus- schreibung prüft, ob ein Bedarf besteht, die KiTa in das Programm „Extrazeit“ zu integrieren, um so den Eltern die Möglichkeit zu geben, flexible Öffnungszeiten der KiTa wahrzunehmen. II. Finanzielle Auswirkungen: Es entstehen Investitionskosten für Inventar und Möblierung in Höhe von max. 120.000 €. Für die Ausstattung werden gegebenenfalls Bundes-/Landesmittel beantragt, soweit entsprechende Förde r- programme vorliegen. Bei Bewilligung reduzieren sich die städtischen Zuschüsse entsprechend. Ab dem Jahr 2024 fallen p. a. Betriebskostenzuschüsse gemäß KiBiz in Höhe von rd. 514.900 € (für 2024 anteilig: 465.300 €) an. Den Aufwendungen stehen Erträge aus Landesmitteln in Höhe von rd. 185.400 € (für 2024 anteilig: 167.500 €) und Elternbeiträge von voraussichtlich 61.800 € (für 2024 anteilig: 51.200 €) gegenüber. Diese Ansätze berücksichtigen bereits die im Rahmen des aktuellen Gesetzentwurfs zur KiBiz- Novellierung veröffentlichten, erhöhten Kindpauschalen zuzüglich einer angenommenen Steige- rungsrate von 1,5%. Die Kindpauschalen werden jährlich unter Berücksichtigung der tatsächlichen Kostenentwicklungen angepasst. Die erste Anpassung soll laut Gesetzesentwurf zum Kindergarten- jahr 2021/2022 erfolgen und ist in ihrer tatsächlichen Höhe noch nicht bekannt. III. Mittelbereitstellung / Finanzierung Teilfinanzplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 0601 Förderung von Kindern in Tagesbetreuung Zeile 11 Auszahlungen von aktivierb a- ren Zuwendungen 0210 Zusch. z. Ausbau KiTa-Betr. freie Träger 2024 120.000 Zuschuss an den Träger Summe aller Auszahlungen/Saldo 120.000 Teilergebnisplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 0601 Förderung von Kindern in Tagesbetreuung - 3 - V/0715/2019 Zeile 02 Zuwendungen und allgemeine Umlagen 2024 2025 ff. 167.500 185.400 Landeszu- schüsse zu den Betriebskosten* Zeile 04 Öffentlich-rechtliche Leistung s- entgelte 2024 2025 ff. 51.200 61.800 Elternbeiträge (Kita) Zeile 15 Transferaufwendungen 2024 2025 ff. 465.300 514.900 Betriebskos- tenzuschüsse an den Träger *maximale Zuschüsse in Abhängigkeit von der bedarfsgerechten Rahmenstruktur Die Höhe der öffentlich-rechtlichen Leistungsentgelte (Elternbeiträge) ist von der Einkommenssitua- tion der Eltern abhängig, deren Kinder zukünftig die Kita besuchen werden. Der o. g. Wert ist inso- weit Ergebnis einer prognostischen Kalkulation. Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen werden in den jeweiligen Haushaltsplan- Entwürfen bei der o. g. Produktgruppe angemeldet. Es wird zur Kenntnis genommen, dass mit die- sem Beschluss eine haushaltsmäßige Belastung der kommenden Jahre noch vor den eigentlichen Etatberatungen für die Jahre 2024 ff. erfolgt. Begründung: 1. Bedarfs- und Versorgungssituation: Seit dem 01.08.2013 haben alle Kinder ab einem Jahr einen Rechtsanspruch auf einen Kindertages- betreuungsplatz. Im Wohnbezirk Hiltrup beträgt die u3 - Versorgungsquote zum Kitajahr 2019/2020 43,6 % (322 Plätze für 738 Kinder). Für die ü3 - Kinder liegt die Versorgungsquote bei 102,4 % (731 Plätze für 714 Kinder). Damit liegt die Versorgungsquote bei den u3 - Kindern und den ü3 - Kindern unter dem gesamtstädti- schen Durchschnitt. Durch die neue Baugebietsentwicklung im genannten Wohnquartier in vier Wohnhöfe westlich Wes t- falenstraße/ nördlich An der Alten Kirche ergeben sich weitere B edarfe, die nicht mehr durch die b e- stehenden Einrichtungen abgedeckt werden können und maßnahmebedingt eine 2 -Gruppen Kinder- tageseinrichtung für dieses neue Wohnquartier erfordern. Dabei ist eine bedarfsgerechte Umstrukturierung der Gruppen hinsichtli ch des Bedarfs von u3 - und ü3 Plätzen jeweils zum neuen Kitajahr möglich. Desweiteren sind für die u3 - als auch für die ü3 - Kinder im Wohnbezirk Hiltrup weitere Plätze in Kin- dertageseinrichtungen abhängig von der demographischen Entwicklung und den bestehenden Bedar- fen erforderlich. 2. Maßnahmenplanung: Um den durch das neue Wohnquartier westlich Westfalenstraße/nördlich An der alten Kirche entst e- henden zusätzlichen Bedarf abzudecken, wird direkt in diesem Wohngebiet eine zweigruppige Ki n- dertageseinrichtung gebaut. Der Investor, die Wohn- und Stadtbau GmbH, errichtet die Kindertageseinrichtung im Rahmen der neuen Quartiersbebauung westlich Westfalenstraße/nördlich An der Alten Kirche auf dem ehemaligen - 4 - V/0715/2019 Gelände der Gärtnerei/Baumschule Eschweiler. Die neue Kindertageseinrichtung wird als zweigruppige Einrichtung mit 12 u3 - Plätzen und 28 ü3 - Plätzen im Erdgeschossbereich einschließlich der erforderlichen Außenanlagen (Außenfläche inklus i- ve Spielflächen und Spielgeräte) errichtet. Ein Lageplan und ein Raumprogramm sind als Anlage beigefügt 3. Vergabe der Trägerschaft: Die Trägerschaft der Einrichtung wird im Rahmen eines öffentlichen Trägervergabeverfahrens für das Kitajahr 2023/2024 vergeben. 4. Fazit: Mit den oben genannten Ausbauplanungen werden weitere zukünftig benötigte Plätze für u3 - und ü3 - Kinder in Hiltrup geschaffen. i.V. gez. Thomas Paal Stadtdirektor Anlagen: Anlage A Anlage 1: Lageplan Anlage 2: Raumprogramm
Anlage A
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Anlage A zur V/0715/2019 Kurzüberblick Zur Sicherstellung des Rechtsanspruchs auf Kindertagesbetreuung werden mit der Errichtung der Kindertageseinrichtung an der Westfalenstraße/ An der Alten Kirche weitere dringend benötigte Betreuungsplätze in Hiltrup geschaffen. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Die Bundesregierung hat für den Ausbau von bedarfsgerechten Betreuungsangeboten in Deutschland einen gesetzlichen Rechtsanspruch geschaffen. Dieser Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz gilt seit dem 1. August 2013 für alle Kinder ab dem vollendeten ersten Lebens- jahr. Die Stadt Münster greift die Pflichtaufgabe zum bedarfsgerechten Ausbau der Kindertagesbe- treuung in der Produktgruppe 0601 „Förderung von Kindern in Tagesbetreuung“ in zwei Zielen auf. Zum einen ist der Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz für Kinder im Alter von 3 - 6 Jah- ren sicherzustellen und weiterhin sollen Tagesbetreuungsangebote für unter 3 - jährige Kinder mit einer Versorgungsquote von bis zu 50 % ausgebaut werden. Mit dem Erreichen dieser Zielwerte werden die ISM Leitziele „Wir werden einer der führenden Bildungs-, Wissenschafts-, Forschungs- und Entwicklungsstandorte in Europa“ und „Wir werden Münster zu einer Stadt mit höchster Lebens- und Erlebnisqualität mit hohem Wohn- wert, Familienfreundlichkeit und sozialer Balance in der Stadtgesellschaft weiterentwickeln“ for- ciert. Mit der Errichtung der Kindertageseinrichtung an der Westfalenstraße/ An der Alten Kirche wer- den weitere dringend benötigte u3 - und ü3 – Plätze in Hiltrup geschaffen. Finanzierung Produktgruppe: 0601 Förderung von Kindern in Tagesbetreuung Auswirkungen auf den Ergebnisplan x Ja Nein Auswirkungen auf den Finanzplan x Ja Nein Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? x Ja Nein Bereits veranschlagt? Ja x Nein Es entstehen Investitionskosten für Inventar und Möblierung in Höhe von max. 120.000 €. Für die Ausstattung werden Bundes-/Landesmittel beantragt, soweit entsprechende Förderprogramme vor- liegen. Bei Bewilligung reduzieren sich die städtischen Zuschüsse entsprechend. Ab dem Jahr 2024 fallen p. a. Betriebskostenzuschüsse gemäß KiBiz in Höhe von rd. 514.900 € (für 2024 anteilig: 465.300 €) an. Den Aufwendungen stehen Erträge aus Landesmitteln in Höhe von rd. 185.400 € (für 2024 anteilig: 167.500 €) und Elternbeiträge von voraussichtlich 61.800 € (für 2024 anteilig: 51.200 €) gegenüber. Diese Ansätze berücksichtigen bereits die im Rahmen des aktuellen Gesetzentwurfs zur KiBiz- Novellierung veröffentlichten, erhöhten Kindpauschalen zuzüglich einer angenommenen Steige- rungsrate von 1,5%. Die Kindpauschalen werden jährlich unter Berücksichtigung der tatsächlichen Kostenentwicklungen angepasst. Die erste Anpassung soll laut Gesetzesentwurf zum Kindergarten- jahr 2021/2022 erfolgen und ist in ihrer tatsächlichen Höhe noch nicht bekannt. Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist x vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig frei- willig Gesetzliche Grundlagen: SGB VIII §§ 22-26 Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Münster gehört zu den am stärksten wachsenden Städten in Nordrhein-Westfalen. Nach aktuellen städtischen Vorausberechnungen könnte die Bevölkerung bis 2030 ohne starke Flüchtlingszuzü- ge im Basisszenario "Dynamischer Wissenschafts- und Wirtschaftsstandort" auf 326.000 Einwoh- ner steigen. Unter Berücksichtigung zusätzlicher Flüchtlingszuwanderungen könnte das Wachs- tum noch deutlich stärker ausfallen und Münster in 2030 bis zu 347.000 Einwohner zählen. Die wachsende Stadt, die alle Bereiche des Lebens betrifft, ist eine zentrale Herausforderung, der sich Münster stellen muss. Die demographische Entwicklung der Stadt Münster ist ein grundlegender Bestandteil der Kita- ausbauplanung. Alle Maßnahmen zum Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder orientieren sich an der kleinräumi- gen Bevölkerungsprognose der Stadt Münster und sind darauf ausgerichtet, eine familienfreundli- che Stadtentwicklung zu fördern. Dazu tragen insbesondere die bedarfsgerechte Schaffung von Plätzen zur Erfüllung des Rechtsanspruchs für ü3 - Kinder und der Ausbau von u3 - Plätzen bei. Im Rahmen der unterschiedlichen Arbeitsfelder der Kindertagesbetreuung werden wichtige As- pekte wie Barrierefreiheit, Inklusion, Sprachförderung und Qualifizierung differenziert berücksich- tigt und unterstützen eine familienfreundliche Entwicklung in Münster. Weiterhin steht der Ausbau von Kindertagesbetreuungsangeboten im Einklang mit der Ausrichtung Münsters als führender Wirtschaftsstandort.
Anlage 1 Lageplan
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Druckansicht Maßstab 1: 4000 Datum: 09.08.2019 Notizen: © Stadt Münster H 5751 107 R 405 648 R 406 276 H 5751 987 0 50 100 Meter
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: einstimmig geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungOrte (2)
- Westfalenstraße
- An der Alten Kirche
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Details
- Aktenzeichen
- V/0715/2019
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 23.07.2019
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37